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Sachverhalt

Anlage · 10.11.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Neuausrichtung des Corona-Managements bei Gh

Sachverhalt

Seit Anfang 2020 ist Gh mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie befasst. Aktuell (Stand: 15.10.2022) sind zur Corona-Bekämpfung ca. 167 Vollkraftstellen (VK) in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) bei Gh beschäftigt, die größtenteils bis 31.12.2022 befristete Arbeitsverträge haben. Die Referentenrunde hat sich am 11.10.2022 mit der Fortführung der Bekämpfung der Corona-Pandemie im Jahr 2023 befasst und hat – nicht zuletzt auf Grund der angespannten Haushaltslage und einem wahrscheinlichen Auslaufen der Isolationspflicht im kommenden Jahr – eine erhebliche Reduzierung des Personaleinsatzes auf 60-65 VK im 1.Quartal 2023 vereinbart. Für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsverträge zum 31.12.2022 auslaufen, wurden durch Gh andere Beschäftigungsperspektiven in der Stadtverwaltung aufgezeigt. Bei der Reduzierung des Personaleinsatzes war man sich der Tatsache bewusst, dass bei einer Rückführung der BAO ein kurzfristigen Wiederhochfahren der Kapazitäten bei Bedarf nicht möglich ist:

  1. Rechtliche Ausgangslage

Durch den Bund wurden die Pandemie bezogenen Sonderregeln im IfSG zum 01.10.2022 novelliert, die eine Geltungsdauer bis zum 07.04.2023 haben. Auf dieser Basis wurden seitens des Freistaates Bayern die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie erneut eine AV Isolation erlassen, die jeweils eine Geltungsdauer vom 01.10. bis 28.10.2022 haben. Nach der amtlichen Begründung soll die kurze Laufzeit der Vorschriften sowie die fortlaufende Beobachtung und Bewertung des Pandemiegeschehens sicherstellen, dass die Regelungen nur in dem zur Gewährung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und der sonstigen kritischen Infrastrukturen jeweils erforderlichen Maß aufrechterhalten werden. Der Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sieht neben den seit 01.10. gültigen bundesweiten Bestimmungen (u.a. Maskenpflicht im Personenfernverkehr, Testnachweise für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) mögliche weitergehende Maßnahmen der Länder vor.

Abbildung 1

Ein Vorstoß des Freistaates Bayern mit weiteren Bundesländern zur einheitlichen Abschaffung der Isolationspflicht wurde vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt, während das Justizministerium auf die individuelle Entscheidungskompetenz der Länder verwies. Demzufolge ist derzeit noch unklar, mit welcher Fortführung der Vorschriften in den kommenden Monaten über den 28.10.2022 hinaus zu rechnen ist.

  1. Aktuelle Lage des Pandemiegeschehens

Derzeit (Stand: 15.10.2022) befinden wir uns in einer ersten Herbstwelle. In Deutschland werden die Infektionen derzeit durch die Omikron-Variante verursacht, wobei der Subtyp BA.5, der sich besonders schnell ausbreitet, mit 96% dominiert. Infektionen durch BA4 und BA2 machen je ca. 3% aller Omikron Fälle aus. Es gibt eine große Zahl von Mutationen und Varianten, die eine noch stärkere Herbst- oder Winterwelle auslösen könnten. So z.B. die Omikron Variante BA.2.75.2, die nochmals 5-mal leichter als BA5 übertragen wird. Die Variante hat Mutationen vor allem in den Bereichen, in denen die Antikörperbindung stattfindet, das heißt, dass von einer geringeren Schutzwirkung einer Impfung bzw. einer vorangegangenen Infektion vor einer erneuten Infektion auszugehen ist. Neben Indien (bereits im Juni 2022) und Deutschland wurde BA.2.75 laut Berichten bislang in Großbritannien, den USA, Kanada, Neuseeland, Australien, und Japan nachgewiesen, in Bayern ebenfalls bereits einige Male. Die beiden anderen neuen Omikron-Unterarten BQ.1.1 und BJ.1 – ebenfalls Immunflucht-Varianten – wurden in Nürnberg erstmalig am 13.10.2022 (BQ1.1) nachgewiesen, in Österreich gibt es bereits BJ.1-Fälle. Bei der Omikron-Variante BA.5 fielen die Symptome vergleichsweise weniger intensiv aus. Die ersten Erkenntnisse über BA.2.75.2 legen hingegen nahe, dass die Symptome deutlicher sind. Allerdings gibt es noch wenig belastbare Erkenntnisse, weswegen eine genaue Einordnung der Krankheitsschwere schwierig ist. Ein vollständiger Impfschutz, insbesondere mit Boosterung mittels 3. Impfdosis, schützt aber nach derzeitigem Wissensstand auch bei BA.2.75.2 vor einem schweren Krankheitsverlauf. Die Zahl der stationär neu aufgenommenen mit/an Covid erkrankten Patienten ist derzeit steigend, sowie auch die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen und derer, die aufgrund anderer Infektionen der Atemwege stationär aufgenommen werden. Ebenso steigt die Anzahl an Corona-Fällen unter den Mitarbeitenden. Diese Belastungen treffen auf eine in den Kliniken ohnehin kritische Situation aufgrund des Fachkräftemangels im Pflege- und ärztlichen Bereich. Auch im ambulanten Bereich ist die Belastung für das Gesundheitssystem weiterhin hoch. Die Herausforderung der aktuellen pandemischen Lage liegen somit vor allem in der Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung. Die Zahl der schweren Erkrankungen konnte durch die Impfungen signifikant reduziert werden.

  1. Corona-Management ab 01.01.2023

Ab 01.01.2023 konzentriert sich das Corona-Management bei Gh mit dem über 2/3 reduzierten Personaleinsatz auf die gesetzlichen Kernaufgaben aus dem IfSG und der darauf fußenden landesrechtlichen Vorschriften. Hierbei wird – wie schon bisher – auf verstärkten IT-Einsatz gesetzt. Trotzdem wird es zu Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger kommen:

 Die Telefonhotline des Gh wird aufgeben und auf die Nummer des Service-Centers (231-0) umgeleitet. Nachdem Anfang 2022 teilweise über 3.000 Anrufe pro Tag bei Gh eingingen, haben sich die Anrufer-Zahlen aktuell bei 50-100 Anrufen/Tag eingependelt. Dieses Aufkommen kann ohne Probleme durch das Service-Center übernommen werden.  Auf eine Kontaktaufnahme zu älteren Indexpersonen (ab ca. 70 Jahre) per Telefon wird verzichtet, ebenso auf eine weiterführende telefonische Betreuung. Alle Bürgerinnen und Bürger bekommen nur noch eine SMS, Mail oder Brief übermittelt.

 Die Auswertung des Symptomtagebuchs Climedo wird eingestellt. Somit wird die gleichlaufende Kontaktaufnahme bei z.B. kritischen Fällen durch Gh beendet.  Eine Isolationsbescheinigung bekommen Bürgerinnen und Bürger nur noch auf Antrag mittels Kontaktformular, nicht mehr automatisch.  Zukünftig ist nur noch ein eingeschränkter Support von Einrichtungen durch Sonder- Teams möglich. Es erfolgt eine Konzentration auf Heime, Kliniken, Gemeinschaftsunterkünfte und landwirtschaftliche Betrieben mit Erntehelfereinsatz.  Die Abstrichnahme durch Gh-eigene Kräfte wird eingestellt. Reihentestungen in Heimen müssen zukünftig durch Dritte erfolgen, wie z.B. die Teststrecke der Regierung von Mittelfranken, was möglicherweise zu einer zeitlichen Verzögerung führen kann.  Die Impf- und Hygieneberatung in Gemeinschaftsunterkünften wird zukünftig ausschließlich durch Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von MULIN erbracht.

Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie der Überwachung von privaten Testzentren kann die bisherige engmaschige Verfolgung bzw. Überwachung wohl nicht im vollen Umfang aufrechterhalten werden. Ebenso kann im Bereich der Amtshilfe z.B. für Polizei und Betriebsgenossenschaften eine zeitnahe Bearbeitung nicht in jedem Fall garantiert werden. Hinzu kommt, dass bei einer Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben keine Personalreserven zur Verfügung stehen, um neue gesetzliche Aufgaben zu erfüllen.

Derzeit ist die BAO noch auf drei Standorte (Klingenhofstraße, Fürther Straße sowie Langwasser) aufgeteilt. Durch die angestrebte Personalreduzierung kann eine Konzentration auf den Standort Langwasser (Lina-Ammon-Straße) erfolgen, was auch zu einer erheblichen Reduzierung der Sachkosten führt.

  1. Exit-Strategie und langfristige Perspektiven

Derzeit entwickelt Gh zusammen mit DIP und StK ein Konzept, wie ein Corona-Management in den AAO-Strukturen bei Gh nach dem Wegfall der Isolationspflicht aussehen könnte, da hierdurch zahlreiche Aufgaben der BAO obsolet werden. Hierbei ist abzusehen, dass diese Aufgaben nicht mit dem bestehenden Personal in der AAO abgedeckt werden können. Folgende Aufgaben sind nach derzeitigem Stand von Gh dauerhaft zu erledigen:

a) Meldewesen Es ist davon auszugehen, dass Corona dauerhaft eine meldepflichtige Krankheit gem. §6 IfSG bleiben wird. Demzufolge ist Gh verpflichtet, auch weiterhin die entsprechenden Fallzahlen arbeitstägig an das LGL zu melden. Hier ist weitgehend eine Automatisierung über Software-Lösungen (DEMIS; SORMAS) anzustreben. Um den Personaleinsatz so gering wie möglich zu halten, ist eine analoge Rückfallebene – bei Ausfall der IT – nicht vorgesehen.

b) Sonderteam Heime/Krankenhäuser Gh wird auch zukünftig die Corona-Lage in Heimen und Krankenhäusern beobachten und den Einrichtungen ggf. beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, insbesondere da in diesem Bereich in der Vergangenheit die meisten Todesfälle zu verzeichnen waren.

c) Sonderteams Gemeinschaftsunterkünfte/Erntehelfer Auch in den Bereichen Gemeinschaftsunterkünfte und Erntehelfer gab es in der Vergangenheit immer wieder Corona-Ausbrüche, die ein Eingreifen des Gesundheitsamtes notwendig machten. Auch zukünftig wird hier Gh tätig werden müssen.

d) Telefonhotline Bei Gh verbleibt dauerhaft die Pflege des X-Wiki zu Corona, die dem Service-Center zur Verfügung gestellt wird.

e) Testzentren Auch die Genehmigung/Überwachung etc. der privaten Testzentren sowie die Bereitstellung eines kommunalen Testzentrums wird bis mindestens 07.04.2023 bei Gh verbleiben.

f) Abwasser Monitoring Auch bei Einbeziehung der Stadt Nürnberg in das Projekt zum Abwasser Monitoring beim LGL sind bei Gh die entsprechenden Messergebnisse auszuwerten etc.

g) Statistische Auswertung Eine Basisauswertung von Daten inkl. Forecast (Entwicklung der 7 Tages Inzidenzen, der Daten des Abwassermonitoring, IDX/Ausbrüche in Heimen/Kliniken/Gemeinschaftseinrichtungen/Höfen, stadtteilbezogene Verteilung der IDX) ist ebenfalls dauerhaft notwendig.

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