Berufliche Aufstiegsqualifzierung im gewerblich-technischen Bereich; Weiterbildung
zu staatlich geprüften Meistern (w/m/d) bei NürnbergBad
I. Sachverhalt
Der Personal- und Organisationsausschuss des Nürnberger Stadtrates beschloss in seiner Sitzung am 22.3.2022 ein Konzept zur Förderung von Weiterbildungen zu Meistern (w/m/d) bzw. Technikern (w/m/d). Der Eigenbetrieb NürnbergBad schlägt vor, dieses Konzept insbesondere für die Sparte der Bäderberufe zu übernehmen. Damit soll insbesondere der künftige Bedarf an Mitarbeitenden für die Qualifikationsebene „Meister/in für Bäderbetriebe, Schichtleiter/in“ gedeckt werden und den Mitarbeitenden bei NürnbergBad eine Perspektive für eine Karriere im Betrieb ermöglicht werden.
Der bundesweite Fachkräftemangel trifft auch die Bäderbranche, weshalb für NürnbergBad der Erhalt der eigenen Berufsausbildung zum „Fachangestellten für Bäderbetriebe (w/m/d)“ von grundsätzlicher Bedeutung ist. Eine geregelte Unterstützung für eine Weiterqualifizierung von der Eben der Fachangestellten (w/m/d) hinzu zum Meister (w/m/d) ergänzt diese Säule der Personalgewinnung und soll dazu beitragen, für freiwerdende Stellen der Meisterebene immer auch eigene interessierte und geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen.
Durch eine strukturierte Unterstützung derjenigen Fachangestellten (w/m/d), die sich zum Meister (w/m/d) fortbilden möchten, sollen diese motiviert werden, indem ihnen verbindlich gemacht wird, dass sich ihr Aufwand und ihr Engagement lohnen, auch falls zum Beginn der Ausbildung evtl. noch keine dauerhafte Planstelle als Meister (w/m/d) in Aussicht gestellt werden kann. Alle Mitarbeitenden sollen sehen, dass Leistung von NürnbergBad honoriert wird und dass NürnbergBad Perspektiven für ein berufliches Fortkommen anbietet. Dadurch soll die Attraktivität von NürnbergBad als Arbeitgeber gesteigert werden und der Verbleib für die jetzigen Fachangestellten bei NürnbergBad interessanter gemacht werden.
Die Erlangung des Meistertitels für Bäderbetriebe ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die rechtliche Grundlage für die entscheidende Fortbildungsprüfung liefert die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe“ des Bundesbildungsministeriums vom 7.7.1998. Damit ist die Fortbildungsprüfung bundeseinheitlich geregelt. In Deutschland bieten die Bildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und andere Bildungsträger Vorbereitungskurse auf die Fortbildungsprüfung an. Den jetzigen Fachangestellten soll die Auswahl der Fortbildungsträger/innen deshalb zur freien Entscheidung selbst überlassen werden.
Folgende Anforderungen sollen aber vorausgesetzt werden:
1. Berufsbegleitende Form / Beurlaubung
Gefördert wird der Besuch von Meisterlehrgängen, die in berufsbegleitender Form stattfinden. Dies umfasst sowohl Teilzeitmodelle in Präsenz als auch Fernunterrichtslehrgänge und mediengestützte Lehrgänge mit teilweiser Präsenz. Ebenso werden Meisterlehrgänge gefördert, für die eine Beurlaubung durch die Stadt Nürnberg zur beruflichen Weiterqualifizierung genehmigt wurde. Die geförderte Qualifizierung findet grundsätzlich „auf Vorrat“ statt. Es handelt sich nicht um eine arbeitgeberveranlasste Qualifizierung nach § 5 Abs. 5 TVöD. Ein Anspruch auf
Übertragung einer entsprechenden Planstelle ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Aufstiegsqualifizierung nicht verbunden. Für Einzelfälle, z.B. bei einem konkreten Personalbedarf des Eigenbetriebs NürnbergBad ist der Punkt 8. dieser Aufzählung zu beachten.
2. Anbieter/in
Der Träger/die Träger des Meisterlehrgangs muss für die Durchführung der Maßnahme zur Aufstiegsqualifizierung geeignet sein. Die Eignung liegt vor, wenn es sich um einen öffentlichen Träger/eine öffentliche Trägerin oder eine Einrichtung handelt, die unter staatlicher Aufsicht steht oder staatlich anerkannt ist oder wenn die Einrichtung eine Anerkennung bzw. Eignung i.S.v. § 2 a Nr. 1 und 2 AFBG besitzt oder eine Lehrgangszulassung nach § 12 des Fernunterrichtsschutzes nachweist.
3. Persönliche und formale Zulassungsvoraussetzungen
Die Förderung für die Weiterbildungsmaßnahmen zum Meister für Bäderbetriebe (w/m/d) durch den Eigenbetrieb NürnbergBad ist grundsätzlich an ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis geknüpft. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an einer Meisterprüfung gemäß der Bundesverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/ Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (BäderMeistPrV) müssen spätestens zur geplanten Prüfungsteilnahme erfüllt sein.
4. Förderumfang durch den Eigenbetrieb NürnbergBad
Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses erhält der/die Mitarbeitende vom Eigenbetrieb NürnbergBad eine Erfolgsprämie i.H.v. 2.000 €. Dieser Betrag soll Aufwendungen für die Beschaffung von Hilfsmitteln, wie z.B. Laptop, Lehrbücher oder Reisekosten pauschal ausgleichen. Zugleich ist die Prämie eine Anerkennung für das Engagement und den zeitlichen Aufwand. Die Prämie i.H.v. 2.000 € brutto unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Die Prämie wird unabhängig von der Inanspruchnahme staatlicher Förderungen, wie des Aufstiegs – BaföG oder des Meisterbonus gewährt. Die Prämie würde auch gewährt, wenn für die Fortbildung keine Kosten für die Mitarbeitenden anfallen sollten.
Neben der Erfolgsprämie erhalten Mitarbeitende, die die Aufstiegsqualifizierung berufsbegleitend besuchen, eine bezahlte Freistellung zur Weiterqualifizierung im Umfang von 5 Tagen pro Kalenderjahr für die Dauer der Fortbildung, längstens erfolgt dies über einen Zeitraum von 4 Jahren.
5. Kontingent
Maximal stehen für den Eigenbetrieb NürnbergBad pro Kalenderjahr insgesamt 2 geförderte Plätze zur Verfügung. Die Zusagen für eine Förderung werden grundsätzlich in der Reihenfolge der eingehenden Anträge vorgenommen. Für die zeitliche Reihenfolge gilt der Eingang nach Kalenderwochen. Bewerbungen von weiblichen/diversen Mitarbeitenden werden vom Eigenbetrieb NürnbergBad ausdrücklich gewünscht.
6. Anmeldung
Die Förderung kann von interessierten Beschäftigten ganzjährig bei der Verwaltungsleitung des Eigenbetriebs NürnbergBad beantragt werden. Über den Startzeitpunkt des Förderverfahrens bzw. den Beginn des Anmeldeverfahrens werden die Mitarbeitenden gleichzeitig und schriftlich informiert. Für das Antragsverfahren übernimmt der Eigenbetrieb NürnbergBad die bestehenden Vorlagen und Prozesse des Personalamtes der Stadt Nürnberg. Liegen gleichzeitig mehr Förderanträge als zur Verfügung stehende Plätze vor, wird bei der Zusage der Förderung zunächst eine gleichwertige Verteilung auf die Gruppen der männlichen, weiblichen und diversen Mitarbeitenden bzw. danach die jeweils längere Beschäftigungszeit bei der Stadt Nürnberg berücksichtigt.
Die endgültige Förderzusage erfolgt erst, wenn die Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung bei einer geeigneten Einrichtung vorliegt. Nach der Interessenbekundung durch den/die Mitarbeitende und bei freien Kontingenten ist der Platz bis zu einer Zu- bzw. Absage durch den/die Trägerin reserviert.
7. Fördervereinbarung
Zwischen den Mitarbeitenden und dem Eigenbetrieb NürnbergBad wird nach dem Vorbild der Kernverwaltung und der Vorlage des Personalamtes eine Fördervereinbarung getroffen. Diese enthält auch eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Prämie, sollte der/die Beschäftigte die Stadt Nürnberg innerhalb von einem Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung auf eigenen Wunsch oder aus einem von ihr/ihm zu vertretendem Grunde verlassen. Der Rückzahlungsbetrag ermäßigt sich um 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach Abschluss der Weiterbildung.
8. Einzelfälle
In Einzelfällen, insbesondere bei kurzfristigem und konkretem Personalbedarf, können Sonderlösungen hinsichtlich der Qualifizierung von Beschäftigten erforderlich werden. Bei konkreten Vakanzen oder zeitnah anstehenden Stellenbesetzungsverfahren, die absehbar weder über externe nach interne Stellenausschreibungen besetzt werden können, prüft die Werkleitung im Benehmen mit der Personalvertretung, ob es Möglichkeiten und Potenzial gibt, um Beschäftigte für die Übertragung dieser Aufgaben zu qualifizieren bzw. für die dafür nötige Weiterbildung zu motivieren. In diesen Situationen sind Einzelvereinbarungen abzuschließen zwischen dem Eigenbetrieb und den Mitarbeitenden abzuschließen. Diese können unter Umständen nicht unter die Regelung der Vorratsqualifizierung fallen.
Grundsätzlich soll die Förderung auch anderen Mitarbeitenden des Eigenbetriebs Nürnberg- Bad aus dem gewerblich-technischen, nicht bäderspezifischen Bereich (z.B. Handwerker) offenstehen. Da für diese Personen jedoch im Eigenbetrieb keine Planstellen auf Meisterebene vorhanden sind, ist im Bedarfsfall eine Einzelvereinbarung im Einvernehmen mit dem Personalamt der Stadt, der Werkleitung und der Personalvertretung abzuschließen.
II. Beschlussvorschlag für den Werkausschuss NürnbergBad
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Der Eigenbetrieb NürnbergBad fördert Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen Bereich, insbesondere im bäderspezifischen Bereich, die die beschriebenen Anforderungen erfüllen, mit einer Erfolgsprämie i.H.v. 2.000 €. Die Förderung erfolgt bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses. Außerdem werden den Beschäftigten während der Dauer eines berufsbegleitenden Lehrgangs, längstens für 4 Jahre, 5 Tage bezahlte Freistellung zur Weiterqualifizierung pro Kalenderjahr gewährt. Bei nicht vollen Kalenderjahren wird die Freistellung anteilig berechnet.
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Maximal stehen für den Eigenbetrieb NürnbergBad 2 geförderte Plätze pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Förderung ist erstmalig für Aufstiegsqualifizierungen mit Lehrgangsbeginn 2022 vorgesehen.
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Für Einzelfälle, insbesondere bei konkretem Personalbedarf, können abweichende Sondervereinbarungen zum Förderumfang von Aufstiegsqualifizierungen getroffen werden