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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (27.10.2022)

Sitzungsvorlage

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CSU-Stadtratsfraktion Stadtplanungsausschuss Verkehrsausschuss St. Johannis Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/016/2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 27.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4649 „Schnepfenreuth Süd-West„

für ein Gebiet östlich der Fl.Nr. 59, Gmkg. Schnepfenreuth und deren Verlängerung bis zur Schleswiger Straße, nördlich der Schleswiger Straße und westlich des Siedlungsbereichs von Schnepfenreuth bis zu den Sportflächen des Turnerbundes St. Johannis 1888 e.V.

sowie Teilflächen der Bamberger Straße bis zum Spargelfeldweg

Einstellung

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion "Entlastung der verkehrlichen Situation in der

Schleswiger Straße vom 21.02.2022

Antrag der CSU-Stadtratsfraktion "Lückenschluss der Bamberger Straße" vom 11.07.2022 Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen-Stadtratsfraktion "Reduzierung von Versiegelung in

Schnepfenreuth, Verkehrsberuhigung der Schleswiger Straße" vom 29.07.2022

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion "Entlastung der verkehrlichen Situation in der Schleswiger Straße vom 21.02.2022 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion "Lückenschluss der Bamberger Straße" vom 11.07.2022 Antrag der Bündnis 90/ Die Grünen-Stadtratsfraktion "Reduzierung von Versiegelung in Schnepfenreuth, Verkehrsberuhigung der Schleswiger Straße" vom 29.07.2022 Entscheidungsvorlage Übersichtsplan

Sachverhalt (kurz): Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Bebauungsplan Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West" wurden eingeleitet, um die bauliche Nutzung der Grundstücke entsprechend den Leitlinien zur räumlichen Entwicklung für das Knoblauchlsand (Ergebnis des agrarstrukturellen Gutachtens) vorzubereiten. Dabei sollen neben Wohnbebauung und der erforderlichen sozialen und technischen Infrastruktur auch öffentlich nutzbare Grün-, Aufenthalts- und Artenschutzflächen geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine neue Verbindungsspange zwischen Schleswiger Straße und Bamberger Straße die verkehrliche Situation des Gesamtquartiers verbessern.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans und im Bebauungsplanverfahren Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West" sowie im Rahmen des Scopingtermins zum Bebauungsplan Nr. 4649 zeigte sich, dass erhebliche Konflikte in Bezug auf die Umsetzung der Planung bestehen. Diese betreffen insbesondere den Mangel an Besitz städtischer Flächen, die Erschließung und Entwässerung, die Existenzbedrohung von Landwirten im Plangebiet sowie den Artenschutz, aber auch den bestehenden Sportlärm und den erforderlichen Freiflächennachweis nach Baulandbeschluß für die Planung.

Verkehrlich ist im Kontext mit den laufenden Bauleitplanungen zu klären, ob oder wie eine Entlastung des Ostastes der Schlswiger Straße erfolgen kann. Ein Vollausbau der Bamberger Straße bis zum Frauentaler Weg hätte dieselbe verkehrliche Wirkung wie der Ausbau bis zur Raiffeisenstraße und würde damit der Zielsetzung das Knoblauchsland zu entlasten entgegenstehen. Bei einem Ausbau der Bamberger Straße nur bis zum Frauentaler Weg müsste auch der Frauentaler Weg ausgebaut werden. Ohne eine Anpassung des Frauentaler

Wegs hätte auch der Weiterbau der Bamberger Straße bis zum Frauentaler Weg keinen Sinn, weil letzterer im Bestand nicht geeignet ist, eine Entlastungsfunktion wahrzunehmen.

Der Vollausbau würde in etwa eine Verdoppelung der aktuellen Flächeninanspruchnahme nach sich ziehen, da die Trasse durchgehend schwerverkehrsfähig sein müsste, sie bräuchte begleitende Infrastruktur wie Geh- und Radweg sowie eine ausreichende Entwässerung, dazu Flächen für den Eingrifsssausgleich und Ersatzflächen für artenschutzrechtliche Themen. Überschlägig wäre für alle Aspekte zusammen in etwa eine Flächenneuinanspruchnahme von 3,5 ha nötig, dazu etwa 2,5 ha (inkl. Bestand) an der Trasse der Bamberger Straße. Der Flächenverbrauch von etwa 6 ha stünde in keinem Verhältnis zum verkehrlichen Nutzen. Offen bleibt, wie viel oder wie wenig Verkehr ein möglicher Lückenschluß der Bamberger Straße tragen soll.

Die östliche Schleswiger Straße, in der bereits eine Tempo 30-Regelung gilt, könnte mit der geplanten Verbindungsstraße zwischen der Schleswiger Straße und der östlichen Bamberger Straße („Bypass“) deutlich entlastet werden. Gleichzeitig kann diese Verbindungsstraße, die die geringsten negativen Auswirkungen für die bestehenden Wohngebiete zur Folge hätte, die Erschließung des Bebauungsplangebiets 4649 verbessern. Der Flächenverbrauch des Straßenprojekts läge bei etwa 2 ha.Das Projekt ist aber nur im Zsuammenhang mit der Bebauung des Bebauungsplanes 4649 sinnvoll umzusetzen.

Die Vorlage macht klar, dass eine Fortführung der Bauleitplanung 4649 nicht sinnvoll möglich ist, damit sinkt auch die Zahl verkrehrlicher Optionen deutlich. Es wird vorgeschalgen, den B- Plan einzustellen, die FNP-Änderung hingegen fortzuführen und zusätzlich einen neuen ergebnisoffenen Prozess zur Schließung der Lücke der Bamberger Straße aufzusetzen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens ist keine Diversity Relevanz festzustellen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4649 "Schnepfenreuth Süd-West" für ein Gebiet östlich der Fl.Nr. 59 Gmkg. Schnepfenreuth und deren Verlängerung bis zur Schleswiger Straße, nördlich der Schleswiger Straße und westlich des Siedlungsbereichs von Schnepfenreuth bis zu den Sportflächen des Turnerbundes St. Johannis 1888 e.V. sowie Teilflächen der Bamberger Straße bis zum Spargelfeldweg.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Das FNP-Änderungsverfahren Nr. 19 soll fortgeführt werden. Die Trasse der Bamberger Straße ab Raiffeisenstraße nach Westen soll dem FNP entnommen werden.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem geeigneten Format (online-hearing, Expertenanhörung…) die Möglichkeiten und verkehrlichen wie ökologischen, rechtlichen und ökonomischen Folgen eines Lückenschlusses der Bamberger Straße durch externe Dritte diskutieren zu lassen um dem Verkehrsausschuss nachfolgend einen Vorschlag mit möglichst geringen negativen Folgen für Schleswiger Straße Ost, Kriegsopfersiedlung, Schnepfenreuth und Höfles ebenso wie die Fortführung Richtung Marienbergstraße und Bierweg anzubieten.

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