Beschlussvorlage Stpl/038/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 27.10.2022 öffentlich Beschluss
Stadtplanungsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Entwicklung des Gewächshausbaus im Knoblauchsland und weitere Entwicklung in
Kraftshof
Beantwortung des gemeinsamen Antrags der Stadtratsfraktionen von CSU und SPD vom
16.11.2021
Bebauungsplan Nr. 4679 "Kraftshof-Süd" für ein Gebiet nördlich der Erlanger Straße,
östlich der Kraftshofer Hauptstraße, südlich der Schiestlstraße und westlich der
Irrhainstraße
Einleitung des Verfahrens
Anlagen: Antrag der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion: "Weitere Entwicklung in Kraftshof" vom 16.11.2021 Entscheidungsvorlage Übersicht zur Entwicklung der Landwirtschaft und Siedlungsflächen im Knoblauchsland Übersichtsplan
Sachverhalt (kurz):
Das Knoblauchsland ist ein komplexer Teilraum der Stadt Nürnberg. Sowohl Siedlungsentwicklung als auch Landwirtschaft sind von Flächenkonkurrenzen geprägt, die zunehmend ein Ordnungserfordernis hervorrufen. Insbesondere der Neubau von Gewächshäusern löst mit einer Summe von 90 ha erhebliche Probleme in diversen Betrachtungsszenarien aus.
Vor dem Hintergrund der 2017 beschlossenen Leitlinien der räumlichen Entwicklung des Knoblauchlandes berichtet die Verwaltung über die Entwicklung des Gewächshausbaus sowie zum in diesem Zusammenhang angedachten bauleitplanerischen Vorgehen im südlichen Bereich Kraftshof.
Um die städtebaulichen Ziele der Stadt Nürnberg, die Belange der Landwirtschaft und eine verträg-liche Siedlungsentwicklung zu sichern, sollen durch die Einleitung eines Bebauungsplans „Kraftshof Süd 4679“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Zur Sicherung einer strukturierten Entwicklung ist es vorgesehen, im Bebauungsplan Festsetzungen zu treffen, die die Bebaubarkeit der Grundstücke, auch in Hinblick auf die im Außenbereich privilegierten Vorhaben sowie die städtebauliche Entwicklung, steuern bzw. Freilandnutzungen befördern. Eine intensive Wohnbebauung wird nicht angestrebt, sie ist wegen der Fluglärmzonen auch nicht möglich. Die nicht bereits heute erschlossene Flur östlich der Kraftshofer Hauptstraße steht für Wohnungsbau nicht zur Verfügung, nach Westen hin ist außerhalb des Geltungsbereichs des angestrebten B-Planes durch die Leitlinien und den FNP eine Wohnbebauung nicht gewünscht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Einleitung des B-Plans hat keine Auswirkungen auf die Diversity-Relevanz und wird im weiteren Verfahren dahingehend untersucht.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Referat III
UwA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4679 für das Gebiet nördlich der Erlanger Straße, östlich der Kraftshofer Hauptstraße, südlich der Schiestlstraße und westlich der Irrhainstraße gemäß dem Übersichtsplan.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.