Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Stadtplanungsausschusses
27.10.2022
Sitzungsdokumente
Ergänzung zur Tagesordnung 3
Vorlagendokumente
* TOP Ö 5 "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite
Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Sitzungsvorlage Stpl/051/2022 4
Entscheidungsvorlage Stpl/051/2022 8
Förderrichtlinien Stpl/051/2022 10
* TOP Ö 7 Potenzialuntersuchung - Mehrwerte für Langwasser
Sitzungsvorlage Stpl/053/2022 13
Entscheidungsvorlage Stpl/053/2022 17
* TOP Ö 7.1 Bebauungsplan Nr. 4673 "Worzeldorf Ortsrand" für ein Gebiet nördlich An
der Radrunde, Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Sitzungsvorlage Stpl/054/2022 24
Entscheidungsvorlage Stpl/054/2022 28
Übersichtsplan Stpl/054/2022 30
Begründung zum Rahmenplan Stpl/054/2022 31
1. Fassung Umweltbericht Stpl/054/2022 47
Sitzung des Stadtplanungsausschusses
Termin: Donnerstag, 27.10.2022, 15:00 Uhr
Ort: Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
EINLADUNGSERGÄNZUNG
Ich nehme Bezug auf die bereits zugestellte Einladung zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 27.10.2022 und ergänze diese gemäß § 23 Abs. 2 StRGeschO wie folgt:
Öffentliche Sitzung
7.1 Bebauungsplan Nr. 4673 "Worzeldorf Ortsrand" für ein Gebiet Beschluss
nördlich An der Radrunde
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ulrich, Daniel
Außerdem werden die Unterlagen nachgereicht zu:
5. "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die Beschluss
stadtweite Förderung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten
Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Aufstockung der Fördermittel auf Grund großer Nachfrage
Ulrich, Daniel
7. Potenzialuntersuchung - Mehrwerte für Langwasser Beschluss
Ulrich, Daniel
Stadt Nürnberg, 17.10.2022 Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 27.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: "Initiative Grün" – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung von
Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Aufstockung der Fördermittel auf Grund großer Nachfrage
Anlagen: Entscheidungsvorlage Förderrichtlinien
Sachverhalt (kurz):
Die Entsiegelung und Begrünung von Hof-, Dach- und Fassadenflächen leistet einen wichtigen Beitrag für klimaangepasste Stadtteile. Finanzielle Anreize für private Investitionen spielen dabei eine große Rolle. 2020 wurde daher ergänzend zum Programm "Mehr Grün für Nürnberg" (seit 2016 in Stadterneuerungsgebieten) das Förderprogramm "Initiative Grün" für Anwesen außerhalb von Stadterneuerungsgebieten aufgelegt. Hierfür stehen jährlich 50.000 Euro städtische Mittel zur Verfügung. Die Mittel wurden bis einschließlich 2021 nicht vollständig durch entsprechende Anträge abgerufen.
Um beide Programme attraktiver zu gestalten wurden zum 01.09.2022 die Förderbedingungen verbessert und das Antragsverfahren vereinfacht. Das Antragsaufkommen hat sich seitdem stark erhöht, die für 2022 verfügbaren Mittel sind bereits jetzt aufgebraucht. Es zeichnet sich für 2023 zusätzlicher Finanzierungsbedarf ab. Es wird eine einmalige Aufstockung der Fördermittel auf 75.000 Euro für 2023 vorgeschlagen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 75.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 75.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Haushaltsplanentwurf sind 50.000 Euro vorgesehen. Die vorgesehene Aufstockung um 25.000 Euro wird mit 10.000 Euro aus dem Stpl-Budget gedeckt. Der Haushalt würde mit 15.000 Euro zusätzlich belastet
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die verschiedenen Bevölkerungsgruppen sind gleichermaßen von den Auswirkungen des Berichts betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III/UwA
Ref. I/II / Stk
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, einmalig für 2023 die Finanzmittel des Förderprogramms "Initiative Grün" auf 75.000 Euro aufzustocken.
Beilage
Betreff: „Initiative Grün“ – Sonderprogramm der Stadt Nürnberg für die stadtweite Förderung von
Begrünungsmaßnahmen auf privaten Hof-, Fassaden- und Dachflächen
Aufstockung der Fördermittel auf Grund großer Nachfrage
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Begrünungsmaßnahmen wie Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sind durch die entstehenden Kühlungseffekte und Versickerungsmöglichkeiten (Schwammstadtprinzip, Reduzierung der Kanalbelastung) wichtige Bausteine zur Klimaanpassung. Dabei wirken auch kleine Flächen als „Klimaoasen“ und können ein wertvoller wohnungsnaher Rückzugsort sein. Gleichzeitig wird so zusätzlicher Lebensraum für Pflanzen und Tiere geschaffen und damit ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet. Dach- und Fassaden- und Hofbegrünungen dienen aber auch der Luftreinhaltung und Feinstaubbindung und die Gebäudebegrünung durch ihre dämmende Wirkung der Energieeinsparung. Sie sind u.a. Teil des Nürnberger Klimaanpassungskonzeptes, des Klimabaukastens und des Hitzeaktionsplans.
Gemäß Auftrag des Umweltausschusses vom 10.06.2015 wurde vom Umweltamt und Stadtplanungsamt eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe „Klima-Initiative Grün“ eingerichtet . Zur Realisierung der 2. Säule des Klimafahrplans 2010/2050 (Klimaanpassung), des Masterplans Freiraums sowie der Sanierungsziele in Stadterneuerungsgebieten soll u.a. die Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf privaten Dächern, Fassaden und Höfen unterstützt und gefördert werden.
Kommunale Förderprogramme sind wichtig, da sie bei der Umsetzung von Dach-, Fassadenund Hofbegrünungen in einer stark versiegelten und wenig durchgrünten Stadt wie Nürnberg finanzielle Anreize für private Investitionen schaffen. Der Anteil der als ungünstig bzw. weniger günstig eingeordneten bioklimatischen Belastungsgebiete liegt laut Stadtklimagutachten bei 45%. Die Aufwärmung während Hitzeperioden führt gerade in diesen Gebieten zu einer gesundheitlich belastenden Ausbildung von Wärmeinseln. Laut vorliegender Prognosen wird die Gefahr von Hitzeperioden und auch Starkregenereignissen weiter zunehmen.
2016 wurde das Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg“ in Stadterneuerungsgebieten eingeführt. Die vom Stadtplanungsamt ausgereichten Mittel sind über die Städtebauförderung zuschussfähig. Bis jetzt konnten 14 Maßnahmen fertiggestellt, vier Maßnahmen begonnen werden. Drei weitere Maßnahmen sind derzeit in Planung. Weitere Anfragen liegen vor. Die zunehmende Anzahl von Förderanfragen von den Bürgerinnen und Bürgern außerhalb der Stadterneuerungsgebiete musste zum damaligen Zeitpunkt wegen der Beschränkung auf Sanierungsgebiete abgelehnt werden.
Eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten auf das gesamte Stadtgebiet konnte im Stadtplanungsausschuss vom 17.10.2019 beschlossen werden. Die Verwaltung hat daraufhin das neue Förderprogramm "Initiative Grün" erarbeitet und Anfang Juni 2020 gestartet. Hierfür stehen Jährlich 50.000 Euro städtische Mittel zur Verfügung. Die Mittel wurden bis einschließlich 2021 nicht vollständig durch entsprechende Anträge abgerufen. Dennoch konnten von Juni 2020 bis August 2022 13 Hofumgestaltungen und 23 Dachbegrünungen umgesetzt und Zuschüsse in Höhe von ca 77.000 Euro ausgezahlt werden.
Um beide Programme attraktiver zu gestalten, wurden zum 01.09.2022 die Förderbedingungen verbessert und das Antragsverfahren vereinfacht. Das Antragsaufkommen hat sich seitdem stark erhöht, die für 2022 verfügbaren Mittel sind bereits jetzt aufgebraucht. Es zeichnet sich für
2023 zusätzlicher Finanzierungsbedarf ab. Die Förderrichtlinien des Programms „Initiative Grün“ liegen als Anlage bei. Im Internet können die Informationen unter www.initiativegruen.nuernberg.de abgerufen werden.
Kosten für eine Fortführung des Programms
Aufgrund der großen Nachfrage wird davon ausgegangen, dass für 2023 Programmkosten in Höhe von 75.000 Euro benötigt werden. Für die einmalige Aufstockung um 25.000 Euro wurde in Abstimmung mit Stk folgende Finanzierungsmöglichkeit erarbeitet: Die Finanzierung soll mit 10.000 Euro aus dem Dienststellenbudget bei Stpl und weiteren 15.000 Euro zu Lasten des Gesamthaushalts erfolgen. Diese Mittel müssen im Haushalt 2023 zusätzlich eingestellt werden. Für 2024 wird wieder von einem Mittelbedarf von 50.000 Euro ausgegangen.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der aktuelle Erfolg des Förderprogramms auch auf eine verlässliche, kontinuierlich durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit sowie ein möglichst bürgerfreundliches Antragsverfahren zurückzuführen ist.
Fazit
Die Umsetzung von Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen leistet in einer stark versiegelten und wenig durchgrünten Stadt wie Nürnberg einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Grünausstattung, der stadtklimatischen Situation sowie der nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung. Sie ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in Nürnberg. Ein besonderer Schwerpunkt muss dabei auf den Bestandsgebieten liegen. Die nachträgliche Realisierung von Begrünungsmaßnahmen ist hier auf private Initiative angewiesen. Welche große Bedeutung Grün- und Freiflächen zudem im direkten Wohnumfeld u.a. als Orte für Erholung, Spiel und Kultur haben, hat auch die Corona-Pandemie gezeigt. Sie dienen damit Umwelt-, Naturschutz und sozialen Zielen und tragen zudem zur Wertsteigerung von Immobilien oder ganzen Quartieren bei.
Die nachträgliche Realisierung von Begrünungsmaßnahmen in Bestandsgebieten – das zeigen sowohl die Erfahrungen in Nürnberg als auch in anderen Städten – ist mit hohem Aufwand verbunden und auf private Initiative angewiesen. Um diesbezügliche Anfragen und Initiativen weiterhin auch außerhalb von Stadterneuerungsgebieten unterstützen zu können müssen finanzielle Mittel von Seiten der Stadt fortlaufend zur Verfügung gestellt werden. Vergleichbar gehen inzwischen andere Großstädte wie Frankfurt mit dem Programm „Frankfurt frischt auf – 50% Klimabonus“ (von 2017 – 2021 zwei Mio. Euro pro Jahr) oder Köln mit dem Programm „GRÜN hoch 3“ (drei Mio. Euro bis 2023) vor.
Initiative Grün - Richtlinien der Stadt Nürnberg
für Maßnahmen zur Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen,
Dächern und Fassaden
1. Räumlicher Geltungsbereich
Das Förderprogramm gilt im Stadtgebiet von Nürnberg außerhalb von Stadterneuerungsgebieten.
2. Aufgaben und Ziele der Förderung
Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Nürnberg. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünungen von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.
3. Förderfähige Maßnahmen
Planungskosten für eine fachgerechte und qualifizierte Planung Herstellung von neuen Baumstandorten sowie die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen Dach- und Fassadenbegrünung (auch als Bestandteil einer Hofbegrünung), einschließlich der notwendigen Nebenkosten Entsiegelung von befestigten Flächen und gärtnerischen Gestaltung der so zusätzlich nutzbaren Freiflächen unter Verwendung standortgerechter Gehölze und Stauden (auch Obstgehölze) Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Versickerung (Gießtonnen, Sickerschächte, Zisternen, Teiche usw.) nur in Verbindung mit weiteren „Grünmaßnahmen“ Begrünung an Neubauten von Garagen und Carports sowie untergeordneten Anbauten Maßnahmen für Biodiversität sowie Lebensräume für Brut- und Nisthilfen
4. Nicht förderfähige Maßnahmen
Maßnahmen, die im Rahmen der Städtebauförderung oder anderer Zuschussgeber gefördert werden. Temporäre Maßnahmen (Pflanzkübel, Hochbeete) Ersatzpflanzungen, reine Umgestaltungsmaßnahmen ohne Entsiegelungsmaßnahmen Anbringung von Rollrasen Beregnungsanlagen Maßnahmen, die vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen wurden.
5. Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von pauschalen Zuschüssen von maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 15.000 Euro.
6. Hofumgestaltungs- und Freiflächenbegrünungsmaßnahmen
Ausschlaggebend für die Förderung ist der Umfang der stattfindenden Entsiegelung und Gestaltung. Anzustreben ist eine größtmögliche Fläche fachgerecht zu entsiegeln, gärtnerisch zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Bei dieser Fläche dürfen maximal 20% der Fläche als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.
7. Dachbegrünung
Gefördert wird die Begrünung von Flachdächern, bzw. flach geneigten Däc hern bis 20 Grad. Förderfähig sind Intensiv- und Extensivbegrünungen sowie die Kosten der Maßnahmen, die der Herstellung der Dachbegrünung dienen.
8. Fassadenbegrünung
Gefördert werden Maßnahmen, die ein größtmögliches Grünvolumen erzielen. Das Pflanzbeet muss mindestens 0,5 m² groß und 0,5 m tief sein und der durchwurzelbare Raum muss mindestens 1 m³ betragen. Die Bezuschussung von Klettergerüsten und Rankhilfen ist grundsätzlich möglich.
9. Baumpflanzungen
Förderfähig sind Kosten der Herstellung von zusätzlichen Baumstandorten. Dabei sind die gesetzlichen Grenzabstände sowie die fachgerechten Vorgaben, die für eine jahrzehntelange Lebensdauer notwendig sind, zu beachten.
10. Spielecken für Kinder
Im Rahmen einer Entsiegelung wird der Einbau von Natur- und Spielbereichen z. B. mit Hölzern und Natursteinen, verbunden mit dem Einbau von Sand, Feinkies oder Holz/Rinde als Bodenund Spielbeläge gefördert.
11. Begrünte Pergolen/ Rankgerüste
Gefördert wird die fachgerechte Errichtung von dauerhaften, begrünten Pergolen bzw. Rankgerüsten in Holz oder Metallkonstruktionen mit Holz. Bei Holzkonstruktionen ist der konstruktive Holzschutz anzuwenden.
12. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (Beschluss der Eigentümerversammlung muss vorliegen) und Mieterinnen und Mieter (Vollmacht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ist erforderlich). Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Stadtplanungsamt als Bewilligungsstelle eingereicht werden. Dabei sind folgende Unterlagen beizufügen:
prüfbare Kostenvoranschläge Planungsunterlagen mit Beschreibung der auszuführenden Arbeiten Bilder des aktuellen Zustandes
Die Ausführung der geförderten Maßnahmen hat fachgerecht zu erfolgen. Nachträgliche Abweichungen oder Änderungen sind unaufgefordert vorzulegen und bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Bewilligungsstelle. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt durch einen förmlichen Bewilligungsbescheid, der mit Auflagen, Bedingungen und einer Befristung versehen ist. Nach
Erhalt des Bewilligungsbescheides kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen
werden.
Die Begrünung der Fassade und des Daches in Ensembles und an Baudenkmalen bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Art. 6 DSchG). Eine Kopie des Erlaubnisbescheides der Unteren Denkmalschutzbehörde ist dem Antrag beizufügen.
13. Auszahlung
Nach Abschluss der Maßnahme haben die Antragstellenden der Bewilligungsstelle die Rechnungen sowie die Schlussrechnungen zur Prüfung vorzulegen ebenso eine Fotodokumentation mit Vorher-Nachher-Bildern. Dies kann auch per Mail erfolgen. Danach kann der Zuschuss ausbezahlt werden. Bei kostenintensiven Maßnahmen können die Auszahlungen auch in Raten erfolgen. Ergibt der Kostennachweis, dass die tatsächlich entstandenen ansatzfähigen Kosten geringer sind als die im Förderantrag dargestellten, sind die Zuschüsse entsprechend zu kürzen. Bei Kostenmehrung ist eine Erhöhung des bewilligten Zuschusses nic ht möglich.
14. Pflichten, Verstöße
Die Antragstellenden haben vor Beginn der Maßnahme die betroffenen Mieterinnen und Mieter auf die beabsichtigten Maßnahmen hinzuweisen. Eine Mieterhöhung aufgrund der durchgeführten Maßnahmen darf nicht erfolgen.
Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens bis zu einem Zeitraum von 15 Jahren erhalten bleiben und gepflegt werden. Ansonsten können Nachpflanzungen oder Neuanschaffungen verlangt werden.
Der Bewilligungsbescheid kann bei einem Verstoß gegen diese Richtlinien oder gegen Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides und bei einer zweckfremden Verwendung der bewilligten Mittel jederzeit widerrufen werden. Die ausgezahlten Zuschüsse sind dann in voller Höhe zurückzuzahlen.
15. Einzuhaltende Vorgaben und Normen – Beispielhaft und nicht abschließend –
Hingewiesen wird auf die einschlägigen DIN-Normen wie DIN 18915, 18916 und 18920, ZTV Vegtra MÜ, sowie die „anerkannten Regeln der Technik“ in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung, die FLL-Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, die FLL-Richtlinie für die Planung. Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen mit Kletterpflanzen in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Für dieselbe bauliche Maßnahme dürfen nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Der Antragsteller hat den Umfang an Eigenmitteln oder -leistungen zur Umsetzung der Maßnahme nachzuweisen.
Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung besteht nicht. Das Einbringen von Arbeiten in Eigenleistung ist nur dann zulässig, wenn dies vorher mit der Bewilligungsstelle abgesprochen wird. Es ist ein Nachweis vorzulegen, dass die Leistungen fachgerecht erbracht werden können.
16. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 01.09.2022 in Kraft
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 27.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Potenzialuntersuchung - Mehrwerte für Langwasser
Anlagen: Entscheidungsvorlage Band 1: Analyse und Potenziale Band 2: Leitbild Band 3: Langwasser "Atlas"
Sachverhalt (kurz):
Nicht erst in jüngster Vergangenheit gibt es in Teilbereichen Langwassers vielfältige Bestrebungen unterschiedlichster Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer zur Weiterentwicklung / baulichen Ergänzung. Aktuelle Anfragen der baulichen Weiterentwicklung beziehen sich auf beinahe alle Nachbarschaften des Stadtteils und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Eine Weiterentwicklung löst aber auch weitere Bedarfe aus.
Ziel der vorgelegten Untersuchung ist die Erhebung von realisierbaren Qualifizierungspotenzialen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung in den vier Wohnquadranten des Stadtteils Langwasser sowie die Darstellung ihrer Folgebedarfe. Unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Aspekte soll im Ergebnis sichergestellt werden, das jede Entwicklung auch einen unmittelbar wirksamen Mehrwert für die Bestandsquartiere mit sich bringt.
Im Ergebnis wird der Stadtverwaltung ein Instrument zur Koordination zukünftiger städtebaulicher und freiraumplanerischen Entwicklungen sowie Bedarfsabdeckungen an die Hand gegeben, das die Grundlage für zukünftige öffentliche und private Entwicklungsprozesse in Langwasser bildet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorgelegte Studie spricht alle Bevölkerungsgruppen an. Bei zukünftigen Entwicklungen innerhalb des Stadtteils Langwassers sollen alle Diversityrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I-II, Ref.III, Ref. IV, Ref. V, Ref. VII
OBM, 2. BM, 3. BM
Beschlussvorschlag:
-
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die vorgelegte Potenzialuntersuchung "Mehrwerte für Langwasser". Die Inhalte der Untersuchung sind zur Koordination zukünftiger städtebaulicher und freiraumplanerischen Entwicklungen sowie Beurteilung möglicher (Bau-) Vorhaben in Langwasser im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB heranzuziehen.
-
Um die städtebauliche und freiraumplanerische Qualität im Gebiet zu sichern, sind bei Maßnahmen mit mehr als 100 Wohneinheiten für den Einzelfall jeweils geeignete qualitätssichernde Verfahren wie Wettbewerbe, Plangutachten oder –so gebotenstädtebauliche Rahmenpläne oder Bauleitpläne zu prüfen. Unter Ausschöpfung der kommunalen Planungshoheit wird bei geeigneten Fallkonstellationen die Möglichkeit genutzt, BPlan-Verfahren durchzuführen.
Beilage
Betreff:
Potenzialuntersuchung „Mehrwerte für Langwasser“
Entscheidungsvorlage
Anlass und Zielsetzung
Die Stadt Nürnberg wächst seit Jahren. Aktuelle Vorausberechnungen gehen von einem deutlichen Bevölkerungswachstum aus. Zudem erhöhen wandelnde Wohnbedürfnisse, demographische Veränderungen und Haushaltsverkleinerungsprozesse den Bedarf an Wohneinheiten bzw. Wohnflächen. Die Stadt wird mittelfristig neue Bauflächen für den Wohnungsbau bereitstellen müssen, kann hier aufgrund von konkurrierenden Flächenansprüchen, jedoch nur noch in Maßen im Außenbereich agieren. Deshalb soll ein großer Teil der Bautätigkeit durch eine qualifizierte Innenentwicklung vollzogen werden.
In der Stadtplanung ist Innenentwicklung eine Strategie, um die kommunalen Flächenbedarfe durch die Nutzung vorhandener innerstädtischer und erschlossenen Flächen zu decken. Damit soll vor allem die Ausweisung neuer Bauflächen im Außenbereich reduziert werden. Im Zuge der Innenentwicklung wird es zunehmend zu Verdichtung kommen. Positiv besetzt kann hohe Dichte als Urbanität wahrgenommen werden, aber nur dann, wenn sie mit entsprechender Qualität unterlegt ist. Entscheidend dafür sind in erster Linie Faktoren wie Städtebau, Architektur, Verkehrsanbindung, Grün- und Freiräume sowie Klima und Wasser.
Nicht erst in jüngster Vergangenheit gibt es vielfältige Bestrebungen unterschiedlichster Grundstückseigentümerinnen und – eigentümer zur Weiterentwicklung / baulicher Ergänzung in einzelnen Teilbereichen in Langwasser. Aktuelle Anfragen der baulichen Weiterentwicklung beziehen sich auf beinahe alle Nachbarschaften des Stadtteils und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Auch die städtische Wohnungsbaugesellschaft WBG hat für drei Bereiche im Südosten des Stadtteils erste Projekte mit Modellcharakter entwickelt und zum Teil bereits erfolgreich umgesetzt. Eine isolierte Betrachtung von Einzelbereichen kann jedoch einem integrierten, sozialen und umweltverträglichen Stadterneuerungsansatz, wie es das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Nürnberg Südost verfolgt, kaum gerecht werden und ist im Gesamtkontext zu betrachten.
Das am 16.12.2015 durch den Stadtrat beschlossene INSEK Nürnberg Südost liefert umfangreichen Analysen, Planungs- und Handlungsansätze zur Wohn-, Gewerbe- und Freiraumentwicklung, Mobilität, Kultur, Bildung sowie öffentlicher und privater Infrastrukturversorgung und deren Vernetzung. Der Gebietsumgriff des INSEKs umfasst unter anderem auch den Stadtteil Langwasser.
Im Handlungsfeld Quartiersentwicklung und Wohnen werden im INSEK hinsichtlich einer qualifizierten Innenentwicklung Potenziale in verschiedenen Bereichen ausgewiesen. Unter Erhalt des grünen Charakter Langwassers werden Räume definiert, die sich für eine bauliche Ergänzung anbieten. In diesem Zusammenhang soll ein sogenannter „Mehrwert für die Nachbarschaft“ geschaffen werden. Ziel dabei ist es durch eine quantitative Steigerung des Wohnraumangebotes auch das allgemeine Lebensumfeld in den Quartieren qualitativ aufzuwerten. Eine Veränderung der Einwohnerstruktur muss von daher immer mit einer Anpassung von sozialen Infrastrukturen sowie der Gestaltung von attraktiven Angeboten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen einhergehen.
Um ein strukturiertes und koordiniertes Vorgehen auch hinsichtlich verschiedener Folgekosten und - maßnahmen nach Maßgabe des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg zu ermöglichen, wurde am 9. Juli 2020 im Stadtplanungsausschuss beschlossen, auf Grundlage
des INSEK Nürnberg Südost eine vertiefende Studie im Sinn einer urbanen Stadtreparatur zu erstellen.
Das Untersuchungsgebiet Nürnberg Langwasser
1954 nach dem Wettbewerbsergebnis von Franz Reichel im Sinne einer Trabantenstadt erbaut, liegt Langwasser im Südosten des Stadtgebietes von Nürnberg. Der für ca. 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner konzipierte Stadtteil zählt mit 4,95 Quadratkilometern flächenmäßig zu den größten nachkriegsmodernen Siedlungen in Deutschland.
Mit dem Einkaufszentrum Franken-Center im Stadtzentrum funktioniert der Wohn- und Gewerbestandort prinzipiell wie eine eigenständige Kleinstadt. Kleinräumig gesehen besteht Langwasser aus zahlreichen Quartieren mit dezentralen Einrichtungen, die durch großzügige Grünflächen voneinander getrennt sind. Jede Nachbarschaft funktioniert autark und wird von einer eigenen, je nach Entstehungszeit typischen Wohnungsbautypologie geprägt. Bis heute sind die strukturellen Leitlinien des Entwurfs von Franz-Reichel im Sinne einer gegliederten und aufgelockerten Stadt ablesbar: soziale Mischung durch Typologievielfalt, aufgelockerte Bebauung mit hohem Grünanteil, kein Durchgangsverkehr innerhalb der Nachbarschaften sowie Arbeiten und Wohnen in unmittelbarer Nähe.
Wie für viele Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre typisch, hat auch Langwasser mit Imageproblemen, Sanierungsstau und dem demographischen Wandel zu kämpfen. Die Anpassung der Wohnsiedlung an heutige und künftige Erfordernisse ist daher eine Kernaufgabe der Stadtplanung.
Vorgehensweise / Konzept
Das fortschreitende Stadtwachstum und der Druck bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, führt zur Suche nach geeigneten Räumen für eine ökologisch orientierte städtebauliche Weiterentwicklung. Eine Weiterentwicklung löst aber auch neue Bedarfe aus. Ziel der Potenzialuntersuchung ist die Erhebung von realisierbaren Qualifizierungspotenzialen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung in den vier Wohnquadranten des Stadtteils Langwasser sowie die Darstellung ihrer Folgebedarfe. Unter Berücksichtigung ökologischer und klimatischer Aspekte soll im Ergebnis sichergestellt werden, dass jede Entwicklung auch einen unmittelbar wirksamen Mehrwert für die Bestandsquartiere mit sich bringt. Die gewerblich geprägten Bereiche zwischen Thomas-Mann-Straße und Breslauer Straße sowie das Langwasser Zentrum werden im Rahmen der Fortschreibung der Sanierungsziele ergänzend untersucht.
Abb. 1: Darstellung der vier Wohnquadranten (Umgriff der Untersuchungen) Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Die Projektarbeit teilt sich in drei Arbeitsphasen, die sich auch in den vorgelegen drei Bänden der Potenzialuntersuchung widerspiegeln. Unter Federführung des Stadtplanungsamtes wurde das Projekt von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung und den Planerinnen und Planern des Auftragnehmerteams yellow z und bgmr Landschaftsarchitekten aus Berlin, begleitet. Neben regelmäßigen Abstimmungsterminen wurden gezielte bilaterale Gespräche geführt um die erarbeiteten Inhalte abzustimmen und einen breiten Konsens erreichen zu können.
Abb. 2: Darstellung der Arbeitsphasen
In Phase 1 wurde zunächst eine Analyse erstellt, welche die bereits im INSEK Nürnberg Südost dargestellten thematischen Betrachtungen aktualisiert und vertieft. Auf Basis der Analyse wurden in Phase 2 Potenziale für die Weiterentwicklung erkannt und Strategieansätze für drei definierte Themenbereiche, Quartiersentwicklung und Wohnen, Grün- und Freiraum sowie Mobilität, vorgeschlagen. Ein Leitbild mit übergeordneten Strategien dient als allgemeiner Leitfaden und Werkzeugkasten für die Entwicklung. Als Ergebnis der Untersuchung wurde in Phase 3 der sogenannte „Langwasser-Atlas“ mit konkreten Handlungsempfehlungen auf Quadranten- und Nachbarschaftsebene erarbeitet.
Im Ergebnis wird der Stadtverwaltung ein Instrument zur Koordination zukünftiger städtebaulicher und freiraumplanerischen Entwicklungen sowie Bedarfsabdeckungen an die Hand gegeben, das die Grundlage für zukünftige Entwicklungsprozesse bildet und für mögliche Verhandlungen mit Investorinnen und Investoren eingesetzt werden soll.
Nachfolgend werden die oben aufgeführten Phasen des Projekts im Detail dargestellt und erläutert:
Phase 1: Analyse Auf Basis der Ergebnisse des INSEK Nürnberg Südost wurde eine breit aufgestellte Analyse erstellt, mit dem Ergebnis, dass der Stadtteil aufgrund seiner eher rückläufigen Einwohnerzahlen Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnstandorts für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen berücksichtigen muss.
Im Stadtteil steht ein demografischer Wechsel an. Bauliche Entwicklungen fanden in den letzten Jahren nur punktuell statt. Aufgrund der vorhandenen Typologien und des Baualters sind bauliche Anpassungen notwendig. Dabei sind die Kapazitäten der infrastrukturellen Angebote differenziert zu betrachten. Ohne Berücksichtigung von möglichen Zuwanderungen und des Verbleibs von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine, die ggf. weitere Bedarfe auslösen, können die durch zusätzliche Einwohnerinnen und Einwohnern hervorgerufenen Bedarfe an Grundschulplätzen bis zum Jahr 2035 im Stadtteil abgedeckt werden. So wurden im Rahmen
der Untersuchung lediglich an den bestehenden Schulstandorten planerische Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen, um ggf. einen späteren Anstieg durch Ergänzung um Klassen- und Fachunterrichtsräume oder schulischen Freiflächen abfangen zu können. Im Bereich der Kita-Planung lassen sich aus den vorliegenden Prognosen konkrete Bedarfe ableiten, die es zu berücksichtigen gilt.
Öffentliche Grün- und Freiflächen ergeben ein räumlich zusammenhängendes, solides Grundgerüst. Durch die vielen privat zugänglichen (Grün-)Flächen entsteht der grüne Charakter des Stadtteils, der als Grundqualität und Kernelement im Zuge einer Weiterentwicklung erhalten und erlebbar bleiben soll. Im fließenden Grünraum bieten sich jedoch wenig differenzierte Angebote für eine heterogene Stadtgesellschaft. So fehlen auch in den öffentlichen Grünflächen spezifische Attraktivitäten.
Die großzügigen Straßenräume haben Potenzial für eine Neuausrichtung: das Trennsystem zwischen Wohnen, Grünraum und Verkehr führt zu einer Inselbildung. Durch das übergeordnete Straßennetz entsteht eine Barriere zwischen den einzelnen Quadranten. Das interne Straßennetz wiederrum wird vom ruhenden Verkehr dominiert. Der Straßenraum Langwassers besitzt ein erhebliches Potenzial für ein Mehr an Stadt.
Phase 2: Strategieansätze und Leitbildentwicklung Ausgehend von den Qualitäten und der Charakteristik der einzelnen Quadranten Langwassers wurden sieben verschiedene Themen einer zukünftigen Entwicklung des Stadtteils identifiziert und in einem Leitbild zusammengefügt. Jedes der Themen formuliert wiederum Ziele, die in Maßnahmen und Handlungsempfehlungen übersetzt wurden.
Abb. 3: Leitbild Langwasser „Mehr Langwasser – MehrWertStadt“
Übergeordnete Strategie für eine umfangreiche Entwicklung ist die Schaffung von Mehrwerten, nach dem Motto „Mehr Langwasser – MehrWertStadt“. Bauliche Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Wohnungsbaus können Veränderungsprozesse anstoßen, die zur Umsetzung des Leitbildes genutzt werden. Im Sinne einer dreifachen Innenentwicklung müssen Themen wie Freiraumentwicklung/Klimaschutz und Mobilität bei möglichen Bauvorhaben integral berücksichtigt und so Mehrwerte für die Stadtgesellschaft generiert werden. Dabei sind neue (Nutzungs-)Mischungen zu berücksichtigen.
Langwasser wird durch die Planungsprinzipien der autogerechten Stadt und „Wohnen im Grünen“ charakterisiert. Die heterogene Siedlungsstruktur mit verschiedenen städtebaulichen Qualitäten besteht aus eigenständigen kleinteiligen Nachbarschaften / Inseln mit jeweils homogener Typologie und Bewohnerstruktur. Aktuelle Angebote an Wohn- und Freiraum, Versorgung und Mobilität, die Form der zentralen Regenentwässerung sowie fehlende Gebäudebegrünungen entsprechen nicht mehr den Anforderungen und Bedarfen einer sich wandelnden Stadtgesellschaft nach differenzierenden Angeboten und den Anforderungen, die sich durch den Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt in der Stadt ergeben. Für eine langfristige Sicherung der Funktionsfähigkeit, Resilienz und Lebendigkeit des Quartiers ist eine Erneuerung des Bestands essentiell. Die Weiterentwicklung Langwassers ist sowohl als Chance für eine Modernisierung des Bestands als auch für neue Möglichkeiten zu sehen.
Zur Sicherung der Mehrwerte ist ein einheitlicher Kriterienkatalog erforderlich, der städtebauliche, freiräumliche, umweltfachliche Aspekte, Folgebedarfe der sozialen und grünen Infrastruktur sowie Wirkungen auf die Nachbarschaft einbezieht. Im Baulandbeschluss der Stadt Nürnberg sind bereits wesentliche Anforderungen formuliert. Bei ergänzenden Entwicklungen wird es jedoch auch darum gehen, diese mit weiteren Aufwertungsmaßnahmen für den gesamten Stadtteil Langwasser zu verknüpfen.
Phase 3: „Langwasser-Atlas“ Wesentliche Zielsetzung für die Weiterentwicklung Langwasser ist die Schaffung eines unmittelbar wirksamen Mehrwertes für die Bestandsquartiere. Die Identifikation lokaler Entwicklungspotenziale für die Schaffung dieses Mehrwertes kommt daher eine besondere Rolle zu, da die Konsequenzen von städtebaulichen Entwicklungen frühzeitig und umfassend, quantitativ und qualitativ aufgezeigt werden müssen. Dazu zählen eventuell Nutzungskonflikte, Änderungen der Sozialstruktur, neue Bedarfe bei grüner, sozialer sowie Bildungsinfrastruktur. Es gilt verborgene Potenziale sowie Impulse des Stadtquartiers zu erkennen.
Als Endprodukt der Potenzialuntersuchung wurden daher Axonometrien erarbeitet, die die Potenziale für die Weiterentwicklung der Wohnquadranten Langwassers und die daraus entstehenden Bedarfe aufzeigen. Für die Potenzialuntersuchung werden hauptsächlich die Nachbarschaften mit überwiegend Geschosswohnungsbau betrachtet. Die Axonometrien auf Quadrantenebene enthalten flächenhafte Aussagen zu übergeordneten Themen.
Abb. 4: Darstellung einer Axonometrie auf Quadrantenebene, am Beispiel die Quadranten Langwasser-Nord-West
Nachbarschaften sind in einer Art „Zoom-In“ dargestellt. In diesen Darstellungen präzisieren und lokalisieren Fähnchen genaue Hinweise für mögliche Maßnahmen, wobei nach den drei strategischen Feldern, Quartiersentwicklung und Wohnen, Grün- und Freiraum sowie Mobilität, unterschieden wird. Da es sich lediglich um Hinweise handelt, können im Rahmen von etwaigen Genehmigungsverfahren vertiefende Untersuchungen notwendig werden. Stehen beispielsweise ökologische und/oder stadtklimatische Aspekte einer Nutzungsintensivierung entgegen, sind ergänzende Gutachten notwendig; ggf. können dann nicht alle aufgezeigten Potenziale umgesetzt werden.
Zur Prüfung und Bewertung von baulichen Neuentwicklungen und räumlichen Aufwertungen wurde ergänzend zu den Axonometrien eine Checkliste erarbeitet. Diese soll neben den Anforderungen des Baulandbeschlusses der Stadt Nürnberg zur Anwendung kommen. Die Liste formuliert verschiedene Punkte, die bei einer Weiterentwicklung zu berücksichtigen sind. Es ist angedacht, die Checkliste durch gewonnene Erfahrungen konstant zu erweitern, anzupassen und fortzuschreiben.
Ausblick / weiteres Vorgehen
Fortschreibung der Sanierungsziele des Stadterneuerungsgebietes Zur Umsetzung der mit dem INSEK Nürnberg Südost formulierten Entwicklungsziele und Maßnahmen wurde der Stadtteil Langwasser am 28.09.2016 zunächst gem. § 171 e BauGB als Soziale-Stadt-Gebiet festgelegt. Zur vollumfänglichen Steuerung hat der Stadtrat der Stadt Nürnberg in seiner Sitzung am 27.02.2019 anschließend den Beschluss über die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet gem. § 142 BauGB gefasst. Die Sanierungssatzung trat mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg am 20.03.2019 in Kraft. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen in Langwasser, wie die Transformation von Gewerbestandorten und die Qualifizierung von Wohnstandorten wurde von der Regierung von Mittelfranken, auch vor dem Hintergrund einer möglichen Bezuschussung mit Mitteln der Städtebauförderung angeregt, die Sanierungsziele im gesamten förmlich festgelegten Gebiet fortzuschreiben. Der Beschluss darüber erfolgt in gleicher Sitzung.
Die Inhalte der vorgelegten Potenzialuntersuchung „Mehrwerte für Langwasser“ sollen dabei als Grundlage herangezogen werden und in die Sanierungsziele einfließen. Alle Quadranten / Nachbarschaften wurden hinsichtlich ihrer Potenziale untersucht, Lösungsmöglichkeiten grundsätzlicher und konkretisierender Art aufgezeigt und Präferenzen definiert. Die Untersuchung bietet damit eine sehr gute Voraussetzung für die Beurteilung konkreter Vorhaben und für den offensiven Umbau des Stadtteils Langwasser. Sowohl private, als auch öffentliche Vorhaben können gezielt gesteuert werden.
Im Rahmen der Fortschreibung der Sanierungsziele sollen außerdem die bislang ausgeklammerten Bereiche „Langwasser Zentrum“ und das Gewerbeband Langwasser ergänzend untersucht werden. Dabei wir eine enge Verzahnung mit dem Masterplan Gewebeflächen erfolgen. Hieraus ergeben sich ggf. weitere Möglichkeiten einer Konkretisierung von Planungszielen.
Einbindung der Bevölkerung Die Ergebnisse der Potenzialanalyse wurden Ende September dem Bürgerverein Langwasser vorgestellt. Anfang 2023 ist eine intensive Behandlung im Stadtteilforum Langwasser geplant. Die weitere enge Einbindung der Bevölkerung, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Akteuren vor Ort ist als fester Bestandteil der Fortschreibung der Sanierungsziele vorgesehen. Die Inhalte aus der Potenzialuntersuchung eigenen sich aufgrund der plakativen Darstellung der Nachbarschaften sehr gut als Diskussionsgrundlage. Zur Hebung der Potenziale im privaten und halböffentlichen Bereich kommt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBG als großer Bestandshalter und Planungsträger für Langwasser eine besondere Rolle zu. Ähnliches gilt für weitere, teils gemeinnützige und kirchliche Träger
und Genossenschaften mit großem Wohnungsbestand. So sollen auch diese im Rahmen der Abstimmung von nachbarschaftsbezogenen Lösungen konkret einbezogen werden.
Große Weiterentwicklungspotenziale bestehen jedoch auch im Bereich der öffentlichen Grünund Freiflächen sowie in den Straßenräumen. Parallel zu privatwirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen und baulichen Erweiterungen müssen auch städtische Investitionen erfolgen. Die Fortschreibung der Sanierungsziele bietet die Möglichkeit städtische Maßnahmen abzustimmen und in einen verbindlichen Investitionsplan unter Berücksichtigung der entsprechenden Personal- und Finanzressourcen aller Planungs- und Baudienststellen einfließen zu lassen. Im Ergebnis liegt dann eine verbindliche Liste prioritäre Maßnahmen vor, die bereits angestoßene Maßnahmen wie die Masterplanung zur Sanierung des Grünzugs am Ferdinand-Drexler-Weg berücksichtigt. Das Ergebnis soll bis Ende 2023 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Ergebnisse der Potenzialuntersuchung dienen in erster Linie als Handreichung für die Verwaltung zur Steuerung der Quartiersentwicklung mit Mehrwert, Gleichzeitig stellen Sie gegenüber von Bauträgern, Wohnungsbaugesellschaften und weiteren Akteuren der Quartiersentwicklung eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der städtischen Zielsetzungen und Verhandlungsposition dar.
Zur Sicherung der öffentlichen Belange sind die verfügbaren Werkzeuge des Bauplanungs- und Sanierungsrechts sowie mögliche Anreize und Zuschussmöglichkeiten im Weiteren zu identifizieren und anzuwenden. Neben bestehenden Möglichkeiten über die flächendeckend vorhandenen Bebauungspläne (Änderungsverfahren, Befreiungen, Dispensverträge etc.) sind auch die sanierungsrechtlichen Werkzeuge (Vorkaufsrecht, Abwendungsvereinbarungen, Sanierungsrechtliche Genehmigungen) durch möglichst konkrete Fassung der Sanierungsziele zu stärken. Ablösebeträge aus städtebaulichen Verträgen sind für städtische Maßnahmen im unmittelbaren Umfeld vorzusehen. Diese müssen bereits bei Vertragsschluss feststehen und möglichst parallel zur privaten Bautätigkeit realisiert werden. Eine Priorisierung solcher Maßnahmen wird im Rahmen der Fortschreibung der Sanierungsziele erarbeitet.
Potenzialuntersuchung Mehrwerte für Langwasser Band 1: Analyse
EHEM. SÜDBAHNHOF/ KLEINGÄRTEN BRUNECKER STR. CAMPING SILBERSEE GEWERBEGEBIET SILBERBUCK BEUTHENER STRAßE S MESSE ASPHALTWERK PLANETEN- RING RANGIER- NEUSELS- R BLINDENANSTALT ELEMENTA BAHNHOF BRUNN P KLINIKUM SÜD EUROCOM U SÜDFRIEDHOF BRESLAUER STR. C/D KETTELER- A/B SIEDLUNG E FALKENHEIM FRANKEN- H HARNISCH- CENTER SCHLAG L F/G SIEMENS NEULAND- SIEDLUNG K ECA I M
II
Potenzialuntersuchung
Mehrwerte für
Langwasser
III
Impressum
AUFTRAGGEBERIN
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg www. stadtplanung.nuernberg.de
Koordination
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt Stadterneuerung
Projektbearbeitung
Martin Hofmann Eva Brendel
AUFTRAGNEHMERIN
Yellow Z Abel Bormann Koch Architekten und Stadtplaner PartGmbB Choriner Straße 55, 10435 Berlin
bgmr Landschaftsarchitekten GmbH Prager Platz 6, 10779 Berlin
Konzepterstellung und Projektbearbeitung
Mario Abel Dr. Carlo W. Becker Giulia Desideri Sven Faßbender Marcel Tröger Leonard Zappe
Begleitendes Kernteam
Stadtplanungsamt: Peter Faßbender, Maria Köppen-Fuhrmann Servicebetrieb öffentlicher Raum: Silke Hartmann, Siegfried Stadler Umweltamt: Markus Hackner, Marcus Schmitz, Jan Bocheneck Verkehrsplanungsamt: Maria Herzog
weitere Fachämter – Beteiligungen
Amt für Kultur und Freizeit, Amt für Stadtforschung und Statistik, Wirtschaftsförderung Nürnberg, Bürgermeisteramt, Jugendamt, Liegenschaftsamt, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Referat für Schule und Sport, Seniorenamt, Sozialamt, Sportservice, Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat
Berlin, August 2022
Vorwort
Quartiersentwicklung mit Mehrwert
Nürnberg wächst. Aktuelle Vorausberechnungen gehen in den nächsten Jahren von einer deutlichen Mehrung des Wohnraumbedarfs aus. Die Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen wird eine große Herausforderung bleiben. Flächenverbrauch durch Neuausweisung von Bauland im Außenbereich - „auf der grünen Wiese“ – soll so gering wie möglich gehalten werden. Innenentwicklung verfolgt daher das Ziel, Bedarfe durch die Nutzung innerstädtischer Flächen zu decken. Vorhandene Infrastruktur kann ergänzt und genutzt werden um zusätzliche Flächenversiegelung zu minimieren. Positiv besetzt wird hohe Dichte als „Urbanität“ wahrgenommen und geschätzt. Dies gelingt am Besten, wenn sie mit entsprechender Qualität unterlegt ist. Entscheidend dafür sind Faktoren wie hochwertige Grünausstatttung und gelungener Städtebau, zeitgemäße Mobilitätsformen, kulturelle und soziale Angebote für alle Generationen sowie attraktive Spiel- und Lebensräume. Im Ergebnis muss über die reine Schaffung von Wohnfläche hinaus bei jeder baulichen Ergänzung ein spürbarer Mehrwert für die Nachbarschaft entstehen, auch um größtmögliche Akzeptanz zu erreichen.
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Nürnberg Südost von 2015 identifiziert für Langwasser Teilräume mit Potenzial für eine solche qualifizierte Innenentwicklung. Ziel dabei ist es, durch die Steigerung des Wohnraumangebotes auch das allgemeine Lebensumfeld in den Quartieren aufzuwerten. Der „grüne“ Charakter Langwassers wird dabei bewahrt werden. Im INSEK wird die Durchführung einer vertiefenden Studie zum Thema Quartiersentwicklung vorgeschlagen, um die für Langwasser spezifischen Chancen und Grenzen einer baulichen Weiterentwicklung zu untersuchen. Seit Sommer 2020 hat die Stadtverwaltung unter Unterstützung der Büros Yellow Z BERLIN und bgmr Landschaftsarchitekten GmbH aus Berlin in einem 3-phasigen Prozess Langwasser noch einmal vertieft in den Blick genommen. Die nun vorliegende Studie zeigt in den einzelnen Nachbarschaften Bereiche auf, bei denen eine bauliche Ergänzung vertieft geprüft werden kann und welche Elemente im Rahmen der Umsetzung einen Mehrwert für das Quartier erzeugen können. Sie bildet die Grundlage für die weitere städtebauliche Begutachtung von Bauvorhaben in Langwasser. Ziel ist es, dass jede bauliche Qualifizierungsmaßnahme passgenau auf die jeweiligen Bedürfnisse und die Identität des Quartiers abgestimmt werden kann.
Mein Dank geht an alle an der Erarbeitung der Studie beteiligen Akteurinnen und Akteure.
Daniel F. Ulrich Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg
V
BAND 1
I. EINLEITUNG IX
II. PROZESSTHESEN X
THEMATISCHE ANALYSE 1
Einbindung 3
Soziodemographie 4
Bevölkerungsdichte 4 Senioren-/ Jugendanteil 5 Bevölkerungsstruktur: Altersgruppen/Migrantenanteil 6 Haushalte: Typologien/Größe 7
Wohnen 8
Wohnungen nach BaualterTypologie 8 Bindung/Bindungsausläufe 9
Eigentümer 10
Räumliche Prinzipien 12
Städtebauliche Struktur 12 Freiraum 13
Städtebauliche Struktur 14
Dichte und Typologie 14 Ermittlung von Sanierungsbedarfe 15 Transformationsorte 16
Bildung, Kultur und soziale Infrastruktur 17
Nahversorgung 18
Freiraum 19
Öffentliche Grünflächen 19 Privat-/halböffentliche Flächen 20 Ermittlung von Freiraumqualität 21 Klimakarte 22 „Grüne Schätze“ 23 Grün- und Spielbedarfe 24 Ermittlung von Spielflächenqualität 25
Mobilität 26
FAZIT 28
VI
QUELLEN- UND ABBILDUNGSNACHWEIS 30
BAND 2
BAND 3
VII
VIII
Einleitung
Langwasser weiterentwickeln
Anlass und Ziel der Machbarkeitsstudie Arbeitsschritte
Das fortschreitende Stadtwachstum und der Druck, Die Projektarbeit teilt sich in 3 Arbeitsphasen, die bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, führt zur Suche auch in den vorgelegten 3 Bänden widergespiegelt nach geeigneten Räumen für eine ökologisch ori- werden. In Phase 1 wurde zunächst eine Analyse entierte städtebauliche Weiterentwicklung. Eine erstellt, welche die bereits im INSEK Nürnberg Südost Weiterentwicklung löst aber auch neue Bedarfe aus. ausführlich dargestellten, thematischen Betrachtun- Ziel der Machbarkeitsstudie ist die Erhebung von re- gen aktualisiert und vertieft. alisierbaren Potenzialen im Sinne einer nachhaltigen Auf Basis der Analyse wurden in Phase 2 Potenziale Weiterentwicklung in den vier Wohnquadranten des für die Weiterentwicklung erkannt und Strategie- Stadtteils Langwasser sowie die Darstellung ihrer Fol- ansätze für drei Themenbereiche vorgeschlagen: gebedarfe. Unter Berücksichtigung ökologischer und Quartiersentwicklung und Wohnen, Freiraum sowie klimatischer Aspekte soll im Ergebnis sichergestellt Mobilität. werden, das jede Entwicklung auch einen unmittel- Ein Leitbild mit übergeordneten Strategien dient als bar wirksamen Mehrwert für die Bestandsquartiere allgemeiner Leitfaden und Werkzeugkasten für die mit sich bringt. Entwicklung. Als Ergebnis der Studie wurde in Phase 3 ein „Lang-
Methodisches Vorgehen wasser-Atlas“ mit konkreten Handlungsempfehlun-
Das INSEK Nürnberg Südost (2015 von urban catalyst gen auf Quadrant- und Nachbarschaftsebene erarbeiund yellow z erarbeitet) bildet die Basis der Bearbei- tet. tung der vorgelegten Studie. Die Projektarbeit teilt Damit wird der Stadt Nürnberg ein Instrument zur sich in drei Arbeitsphasen und wurde von regelmäßi- Koordination zukünftiger städtebaulichen und freigen Abstimmungsterminen mit einer Arbeitsgruppe, raumplanerischen Entwicklungen sowie Bedarfsabbestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der deckung an die Hand gegeben. Dieses bildet die beteiligten Fachämter und den Planerinnen und Grundlage für kommende Entwicklungsprozesse und Planern des Auftragnehmerteams, begleitet. Zusätz- wird auch für mögliche Verhandlungen genutzt. lich wurden gezielte, bilaterale Gespräche geführt, um die erarbeiteten Inhalte abzustimmen und einen breiten Konsens erreichen zu können.
Projekt- Bestandsaufnahme und Bewertung Übersicht Zusammenfassung Dokumenarbeit Potenziale der Entwicklung Strategische Hinweise tation
A 1
- 2
Mikro-Analyse Handlungsplan kurz- mittel- langfristig ° Langwasser-Tour Urban Mapping Makro-Analyse Fazit Doku SWOT
° * +
° *
Langwasser „Atlas“ Erläuterungen
Diskurs Information Reflektion + Diskussion + Ausblick
Abstimmung
Auftakt Feinabstimmung Schlusspräsentation * +
IX
Prozessthesen
„HUCKEPACK-VERFAHREN“
Der „grüne Charakter“ Langwassers muss als Grundqualität und
Kernelement des Reichel’schen Generalbebauungsplans auch im
Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung erhalten und erleb-
bar bleiben. Mit einer baulichen Ergänzung soll im ‚Huckepack‘ ein
Mehrwert für das Stadtquartier geschaffen werden. Dies erfordert
klare Prinzipien eines Regelwerks!
DAS EINE TUN, DAS ANDERE NICHT LASSEN!
Im Sinne einer „Dreifachen Innenentwicklung“ müssen die Themen
Freiraumentwicklung/ Klimaschutz und Mobilität bei den Weiter-
entwicklungsszenarien integral mitgedacht werden. Dabei sind
neue (Nutzungs-) Mischungen zu berücksichtigen.
POTENZIALE UND IMPULSE
Die Konsequenzen der städtebaulichen Entwicklung müssen früh-
zeitig und umfassend (quantitativ und qualitativ) aufgezeigt wer-
den. Dazu zählen eventuelle Nutzungskonflikte, Änderung der
Sozialstruktur, neue Bedarfe bei grüner, sozialer sowie Bildungsin-
frastruktur. Welche verborgenen Potenziale hat das Stadtquartier?
Welche Impulse benötigt es?
X
Analyse Thematische Betrachtung
Einbindung
Identität und Merkmale
Langwasser besteht aus unterschiedlichen Teilräu- Mann-Straße und Breslauer Straße als wichtiger men, die sich auf Basis von Nutzungen, Typologien, Unternehmensstandort und Arbeitsort mit funkti- Entstehungszeiten oder nachbarschaftlichen Lebens- onalen Verbindungen und Durchwegungen zu den welten beschreiben lassen. Diese Logik gilt es, in der Wohnquartieren trennt die beiden nördlichen von Weiterentwicklung zu beachten. den südlichen Quadranten. Auf einem ehemaligen Langwasser liegt als eine Art Satellit vor der Stadt, Gewerbeareal entsteht hier ein neues Schulzentrum. schließt aber im Norden direkt an Orte stadtwei- Die vier Quadranten Nord-West, Nord-Ost, Süd-West ter Bedeutung wie die Messe, das Stadion und den und Süd-Ost bilden räumlich lesbare Einheiten mit Volkspark Dutzendteich an. Dieser bildet im Norden eigenen Identitäten und Zutritten. Sie sind wiederum eine grüne Verknüpfung an den Innenstadtgürtel. Im untergliedert in kleinere Einheiten, die Nachbarschaf- Süden stößt Langwasser direkt an den Wald. ten. In der Mitte von Langwasser liegt ein zentra- Der Stadtteil wird durch große Magistralen erschlos- les funktionales Band mit dem Gemeinschaftshaus sen, die genau wie die Bahntrasse eine Trennfunk- Langwasser und dem Einkaufszentrum „Frankencention haben. Von dieser großflächigen Infrastruktur ter“. Die gute Anbindung an die Stadt und der hohe wird Langwasser in vier Quadranten unterteilt. Grünanteil machen Langwasser zu einem attraktiven Das bestehende Gewerbegebiet zwischen Thomas- Wohnstandort.
Einbindung Langwasser Insel durch Nachbarschaften BRUNECKER STR.
SILBERSEE
GEWERBEGEBIET
SILBERBUCK
S BEUTHENER STRAßE
AUSSENSTADT MESSE
ASPHALTWERK
PLANETEN-
RING
RANGIER- NEUSELS- R BLINDENANSTALT
BAHNHOF BRUNN ELEMENTA
ALTSTADT P KLINIKUM SÜD INNENSTADTGÜRTEL SÜDFRIEDHOF U EUROCOM BRESLAUER STR.
DUTZENDTEICH KETTELER-
SIEDLUNG A/B
E
FRANKEN- H
HARNISCH- CENTER
SCHLAG L F/G SIEMENS
NEULAND-
SIEDLUNG ECA K
LORENZER I
M
REICHSWALD
Insel durch Erschließungsstrukturen Insel durch Nutzungsverteilung
Soziodemographie
Bevölkerungsdichte
Langwasser besteht aus sehr heterogenen Siedlungs- Für Langwasser insgesamt lässt sich festhalten, dass bausteinen und ist von vielfältigen städtebaulichen die Einwohnerdichte als moderat zu bezeichnen ist. Qualitäten geprägt. Diese Bandbreite ist in der unterschiedlichen Einwohnerdichte ablesbar. So sind die Nachbarschaften mit einem hohen Anteil an Einfamilien- und Doppelhäusern, wie beispielsweise die Nachbarschaft C/D, von einer relativ geringen Einwohnerdichte gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu hat der südliche Abschnitt des Quadranten Süd-Ost die höchste Einwohnerdichte des Stadtteils.
Abweichung von der durchschnittlichen
Bevölkerungsdichte
120 % und höher 55 % - 119,9 % 25 - 54,9 % 5 - 24,9 % 5 % und niedriger
Hinweis: Die Karte stellt die Einwohnerdichte in Einwohner/ha im Verhältnis zum Durchschnitt der Gesamtstadt Nürnberg dar.
Städtisches Mittel 29,1 Einwohner pro ha
Seniorenquotient, Jugendquotient
Seniorenquotient
Distrikt 332: Der Seniorenquotient ist in Langwasser im Ver- 14,4% gleich zur Gesamtstadt (29,8 %) höher. Die Einfamilienhausgebiete sind durch eine Distrikt 331: Distrikt 333: niedrige Bewohnerdichte und einen höheren 44,6% 72,0% Seniorenquotienten geprägt. In diesen Gebieten steht ein Generationswechsel an. Distrikt 322: 46,4% Distrikt 361: 67,5% Seniorenquotient Distrikt 321: 40 % und mehr 56,8% Distrikt 362: 40,6% 30 % - 39,9 % Distrikt 363: 98,5% 25 % - 29,9 % 15 % - 24,9 % Distrikt 371: 15 % und niedriger 44,9% Distrikt 364: 40,2%
Verhältnis der Anzahl von Einwohnern, die Distrikt 373: Distrikt 372: 65 Jahre und älter sind, bezogen auf je 100 38,2% 57,7% Personen im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren. Städtisches Mittel: 29,8 %
Jugendquotient
Durchschnittlich ist der Jugendquotient höher Distrikt 332: 29,2% als im übrigen Stadtgebiet (19,5 %). Ein besonders hoher Jugendquotient zeigt sich Distrikt 331: 30,5% Distrikt 333: im Quadrant Nord-Ost im Umfeld der Bertolt- 15,8% Brecht-Schule.
Distrikt 322: 21,8% Distrikt 361: 25,1%
Jugendquotient
Distrikt 321: Distrikt 362: 22 % und höher 22,8% 23,9% Distrikt 363: 20 % - 21,9 % 21,5% 17 % - 19,9% Distrikt 371: 13 % - 16,9 % 15,0% Distrikt 364: 13 % und niedriger 27,0% Distrikt 373: Jugendquotient ist das Verhältnis der 20,1% Distrikt 372: Anzahl von unter 15-Jährigen zu je 100 er- 23,5% werbsfähigen Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren. Städtisches Mittel: 19,5 %
Altersgruppen, Migrationsanteil
16,5 %
10,1 %
Altersgruppen (15,8 %)
(7,8 %) Die Bevölkerungszahl insgesamt ist im Ver-
17,4 %
11 %
gleich zum Jahr 2015 um 3,5% gesunken. (19,4 %)
32.953 (13,2 %)
Relevant ist die Zunahme der Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahre; die Anzahl an 9 % 18,7 % Gesamt (6,3 %) (19,2 %) Jugendlichen ist leicht gestiegen.
16,8 %
Generell ist die Verteilung der Altersgruppen (17,3 %) 10,5 % innerhalb der vier Quadranten gleichmäßig. 6.920 45 % (11,3 %) (43,8 %) Die Menschen zwischen 30 und 64 Jahre bilden die größte Altersgruppe, damit liegt
45 %
Langwasser im gesamtstädtischen Dur- 10,1 %
15,4 % (45,9 %) 9 %
schnittsalter (43,3 Jahre). (8,1 %) 17,8 % (13,7 %) (8,2 %) (17,3 %)
18 % 17 %
11 %
unter 18 Jahre (21,9 %) 7.535 (11,6 %) (19 %) 11,3 % 18 bis 29 Jahre 10.167 (12,3 %) 30 bis 64 Jahre 65 bis 79 Jahre 45,5 % (44,7 %) 10,9 % 14,2 % 43,8% 80 Jahre und älter (8,1 %) (13,5 %) (43,2%) Städtisches Mittel: 43,3 Jahre 17,7 % 11,2 % (19,3 %) (17 %)
8.331
Ausländer- und Migrantenanteil
Im Verhältnis zu 2015 bleibt Langwasser ein bunter Stadtteil. Der Anteil der Ausländerinnen 46 % (42,2 %) und Ausländer ist noch leicht gestiegen, insbesondere in den Quadranten Nord-West und 42,1 % Süd-Ost. Deutsche mit Migrationshintergrund (44,4 %)
39,9 %
und Menschen mit ausländischer Herkunft (39,1 %) machen mehr als 50% der Einwohnerinnen und Einwohner aus, der Anteil der beiden Katego- 32.953
46,6 %
rien liegt aber unter dem gesamtstädtischen Gesamt (48,1 %)
39,7 %
Wert (Ausländeranteil 24,3 % und Deutsche (41,2 %) mit Migrationshintergrund 47,0 %). Ein großer
6.920
Anteil stammt aus Asien, Rumänien, der Türkei 18,0 % (16,5 %) und dem ehemaligen Jugoslawien sowie aus verschiedenen europäischen Ländern. 13,7 %
41,7 % (10,7 %)
(40,7 %) 36,4 %
41,3 %
38,6 % (39,7 %)
Deutsche (43,3 %)
7.535 (44,8 %)
Deutsche mit Migrationshintergrund
10.167
Ausländer
19,7 %
22,3 %
Ausländeranteil: Städtisches Mittel 24,3 % (14,5 %) Deutsche mit Migrationshintergrund: Städtisches Mittel 47,0 % 36,5 % (16,9 %) (31,7 %) Hinweis: Die Grafik stellt die Gesamtzahl der Einwohner in der Mitte des Kreises dar. Diese Zahl entspricht 100%. Alle 8.331 entlang des Kreises angegebenen prozentualen Anteile
48,6 %
beziehen sich darauf. Die in Klammern gezeigten Angaben beziehen sich auf Daten von 2015. (46,5 %)
14,9 %
Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, 2020 (21,8 %)
Haushaltsgrößen, Haushaltstypologien
3,5 %
Haushaltsgrößen 8,9 % (3,1 %)
(8,5 %) Mit 74,9% lebt deutlich mehr als die Hälfte der Bevölkerung von Langwasser in 1- oder 12,7 % 2-Personen-Haushalten. 1- oder 2-Personen- 5,1 % (12,7 %) 16.471 Haushalten. Dies entspricht dem gesamtstäd- 11,5 % (4,9 %) Gesamt tischen Mittel von 1,9-Personen-Haushalt. Im (11,8 %)
43,4 %
Nordosten liegt die Zahl signifikant darunter.
15,3 % (42,9 %)
3.055 34,3 % 31,5 %
(15,9 %) eine Person (34,1 %) (32,8 %) zwei Personen
3,3 % 33,8 %
drei Personen
8,5 % (2,7 %) (33,3 %)
vier Personen 3,9 % (8,0 %) 8,9 % fünf Personen und mehr 12 % (8,9 %) (3,3 %) (11,2 %) 3.896 Durchschnittliche Haushaltsgröße: 1,9 Personen 12,8 %
44,9 %
(13,2 %)
Haushaltstypologien (44,6 %) 4.975
Im Vergleich zu 2015 ist der Anteil alleinleben- 31,3 % 42,8 % der Seniorinnen und Senioren gestiegen. In (33,6 %) 7,3 % (41,6 %)
2,3 % 31,6 %
(6,4 %) Langwasser besteht circa ein Drittel der Haus- (1,9 %) (33,1 %) halte aus Senioren, die alleine wohnen. 11,5 % (11,4 %) Auffällig ist auch der hohe Anteil von Seniorin-
4.545
nen und Senioren, die in Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen. Hier nimmt der Anteil mit 29,9 % 49 % steigendem Alter sogar noch zu. (31,4 %) (48,9 %) Haushalte mit Kindern nehmen in Nord-West und Süd-West zu. 9 % Die Förderung einer sozialen Durchmischung ist (7,2 %) bei der weiteren Entwicklung zu beachten. Eine Anpassung und Erweiterung des Wohn- 20 % 45,9 % raumangebots und -umfeldes unter Berück- 6,4 % (22,7 %) 16.471 (45,6 %) (5,9 %) sichtigung des demographischen Wandels 16,6 % Gesamt
5,2 %
(19 %) sind wichtige Aufgaben für die Steigerung der (5,3 %) Attraktivität von Langwasser als Wohnstandort
6,7 % 3.055 19,9 %
für unterschiedliche Gruppen. (7,1 %) (19,2 %)
46,5 %
Haushalte mit Kindern 23,8 % (43,3 %)
9,2 % (24,7 %)
Haushalte von Alleinerziehenden (7,3 %) Senioren 65+ (eine Person) 20,3 % 9,1 % (6,6 %) Senioren 80+ (eine Person) (23,6 %)
20,2 %
3.896
weitere Haushalte 47,9 % (22,2 %)
4,2 % (48,9 %) 4.975 42,8 %
Städtische Mittel: Gesamthaushalte in Nürnberg: (3,9 %) 6,3 % (42,5 %) 284.364. Davon Haushalte mit Kindern: 17,7 %, 18,4 % (6,9 %) Haushalte Alleinerziehend: 3,9 %, Haushalte 65+ (eine (16,3 %) 10,5 % 21,6 % Person): 13,6 %, Haushalte 80+ (eine Person): 5,3 % (8,5 %) (21,8 %) Hinweis: Die Grafik stellt die Gesamtzahl der Haushalte in 21,7 % der Mitte des Kreises dar. Diese Zahl entspricht 100%. Alle (25 %) 4.545 47 % entlang des Kreises angegebenen prozentualen Anteile (48,1 %) beziehen sich darauf. Die in Klammern gezeigten Angaben
3,9 %
beziehen sich auf Daten von 2015. Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg (3,5 %) 16,9 % und Fürth, 2020 (14,9 %)
Wohnen
Wohngebäude nach Baualter und Typologie
1,2 %
Wohnungen nach Baualter 0,8 % 0,3 %
Langwasser ist ein relativ junger Stadtteil. Schwer-
18,5 %
punkt der Entstehungszeit ist die Nachkriegszeit.
17.304
Im Quadranten Nord-Ost fanden in den 1980er Gesamt Jahre die letzten größeren Entwicklungen statt.
4,6 % 0,1 %
Langwasser hat eine wechselvolle Geschichte und
2,5 %
versammelt verschiedene städtebauliche Leitbil- 18,5 %
79,2 %
der und Ideologien. Von der Gartenstadt, über die
3.640
klassische Moderne bis hin zur gegliederten und aufgelockerten Stadt der 1960er Jahre und der 74,3 % Postmoderne der 1980er Jahre.
3,6 % 0,1 % 0,7 %
In den vergangenen Jahren gab es wenige Ergän-
2,8 % 0,4 %
zungen, wobei momentan eine städtebauliche Entwicklung in Nachbarschaft A/B im Quadranten 3.972 Süd-Ost zu beobachten ist. Neue, zeitgemäße 5.026 Typologien können in Sinne einer Weiterentwick-
96,3 % 96,1 %
lung eingesetzt werden und Langwasser als Pionierraum baulicher Innovationen weiterdenken.
3,2 %
1,1 %
Baujahr 0,2 %
1919 - 1948 2005 - 2012 4,7 % 1949 - 1980 2013 - heute 4.666 1981 - 2004
93,8 %
Städtisches Mittel: Gesamtanzahl Wohnungen Nürnberg: 298.913. Bis 1918: 11,6 %, 1919-1948: 10,5 %, 1949-1980: 52 %, 1981-2004: 17,4 %, 2005-2012: 3,8 %, 2013-heute: 4,5 %
Wohngebäude nach Typologie 67,2 %
Circa zwei Drittel der Wohngebäude in Langwas- 28,7 % ser sind Einfamilien-, Zweifamilien- bzw. Reihenhäuser mit vorwiegend großen Wohneinheiten 3.572
19,1 %
(vier und mehr Zimmer). Dadurch erklärt sich der Gesamt
4,1 %
hohe Anteil großer Wohnungen in Langwasser.
3,6 %
Diese Typologien haben meist private Eigentü-
1.032
merschaften, daher bestehen geringe Eingriffsmöglichkeiten im Hinblick auf eine bauliche 77,3% Entwicklung. In diesem Zusammenhang wird darauf hinzuweisen, dass zwar Einfamilienhäuser
31,5 %
überhand nehmen, der Großteil der Bevölkerung
31,7 %
jedoch in den Nachbarschaften mit überwiegend Mehrfamilienhäuser wohnt. Um das vorhandene
2,1 % 947
Wohnraumpotenzial in Langwasser zu nutzen 66,4 %
2,1 %
und eine angemessene Dichte zu erreichen, sind Mehrfamilienhäuser als Bautypologie zu fördern. 66,2 %
Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser 34,2 % Zweifamilienhäuser
1.022
Hinweis: Die Grafiken stellen die Gesamtzahl der Wohnungen/Wohnge-
58,4 %
bäude in der Mitte des Kreises dar. Diese Zahl entspricht 100%. Alle ent-
7,4 %
lang des Kreises angegebenen prozentualen Anteile beziehen sich darauf. Die in Klammern gezeigten Angaben beziehen sich auf Daten von 2015, Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, 2020
Wohnbindung und Wohnzufriedenheit
Wohndauer < 3 Jahre
Wohnzufriedenheit
Aktuell wohnen 32.953 Personen in Langwasser. Distrikt 332: Davon wohnen circa 50 % seit mehr als zehn 23,0% Jahren und mehr in Langwasser. 20 % wohnen Distrikt 331: seit circa drei Jahren dort. Diese Analyse bestä- 16,7% Distrikt 333: tigt die Tendenz, dass man dauerhaft in Lang- 16,1% wasser wohnen bleiben kann. Es ist dort eine sehr gute Wohnqualität vorhanden. Dies spricht Distrikt 322: für eine gute Wohnzufriedenheit. 20,2% Distrikt 361: 19,7%
Bindung gefördert Wohnungsbau Bestand
Innerhalb der vier Quadranten sind geförder- Distrikt 321: Distrikt 362: 21,7% 24,0% te Wohnungen ungleichmäßig verteilt. Der Distrikt 363: 19,1% geringste Anteil befindet sich in Nord-West und Süd-West. Auch in Langwasser ist die Tendenz zu beob- Distrikt 371: Distrikt 364: achten, dass immer mehr Wohnungen aus der 19,7% 19,0% Bindung herausfallen. Um diesen Rückgang aufzuhalten, sollte das Ziel verfolgt werden, den Distrikt 372: Bestand an gefördertem Wohnraum zu erhalten Distrikt 373: 21,4% 28,2% und zu erweitern. Instrumente wie zum Beispiel die Quotenregelung im Rahmen des Baulandbeschlusses tragen dazu bei, den Anteil an gefördertem Wohnungsneubau zu erhöhen und so bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Bindung gefördert Wohnungsbau Ausläufe bis
Wohndauer 10 Jahre und mehr
In Süd-West ist der Bestand an geförderten Distrikt 332: Wohnungen am geringsten und die Bindungen 44,5% werden im Betrachtungszeitraum fast komplett Distrikt 331: 53,4% auslaufen. Distrikt 333: Langwasser weist noch Potenziale für eine 60,4% bauliche Entwicklung im Vergleich zu anderen, dichteren Quartieren in Nürnberg auf. Dieses Distrikt 322: Potenzial soll als Chance gesehen werden und so 50,9% Distrikt 361: einen wertvollen Beitrag zu einer sozial gemisch- 56,4% ten Struktur zu leisten. Distrikt 321: Distrikt 362: 54,2% 41,2% Distrikt 363: 59,8%
Wohndauer im Verhältnis zur
Gesamtbevölkerung Langwassers Distrikt 371: 50,2% Distrikt 364: 50 % und mehr 49,1% 40 % - 49,9 % 30 % - 39,9 % Distrikt 373: Distrikt 372: 20 % - 29,9 % 45,0% 49,4% 20 % und weniger
Eigentümer
vielfältige Eigentümerstruktur
Es gibt eine heterogene Eigentümerschaft, jedoch Liegenschaften in Nord-West und Süd-West. sind größere Stakeholder im Bereich des Geschoss- Das Eigentum der Kirche liegt zentral in den jeweiliwohnungsbaus zu erkennen. Der Schwerpunkt liegt gen Quadranten und besteht aus Kitas sowie wenige entlang der zentralen Erschließung. Der kleinteilige weitere Grundstücke mit Geschoswohnungsbau in Streubesitz befindet sich an den äußeren Rändern des der Nähe von Kirchengebäuden. Quartiers, in den von Einfamilienhäusern geprägten Nachbarschaften. Der Stadt Nürnberg gehören hauptsächlich Straßenund Grünflächen sowie Kitas und Schulen. Geschosswohnungsbau besitzt sie punktuell in dem Nord- West-Quadrant entlang der Wettersteinstraße und in Süd-West an der Oppelner Straße / Ecke Görlitzer Straße. Die wbg besitzt einen relevanten Anteil an Geschosswohnungsbau mit Schwerpunkt in Süd-Ost, gemeinnützige und private Unternehmen haben ihre
Eigentümer nach Kategorie
Stadt Nürnberg Stadt Nürnberg - Straßen wbg Gemeinnützige Kirche private Unternehmer Privatpersonen
Städtisch Gemeinnützig und Kirche
Stadt Nürnberg Gemeinnützige Organisationen Stadt Nürnberg - Straßen Kirche wbg
Privatunternehmen Privatpersonen
private Unternehmer Privatpersonen
Räumliche Prinzipien
Städtebauliche Struktur
Trotz der Heterogenität in Langwasser lassen sich gen heterogene und kleinteilige Strukturen vor. gemeinsame städtebauliche Prinzipien erkennen, Eine offene Struktur nach Süden zum Wald und growelche die vier Quadranten charakterisieren, iden- ße Höfe sind das Merkmal des Süd-Ost-Quadranten. titätsstiftend sind und bei Weiterentwicklung lesbar Im Osten des Quadranten sind gerichtete lineare bleiben sollen. Strukturen vorzufinden. Die einzelnen Nachbarschaften sind ihrem städtebau- Die Gebäude im Süd-West-Quadranten sind vor allem lichen Bild meist homogen und klar ablesbar. in linearen, aber unterschiedlich ausgerichteten Der Nord-West-Quadrant ist im östlichen Teil von Strukturen organisiert. einer offenen Struktur charakterisiert, die für den fließenden Grünraum durchlässig ist. Hochpunkte verteilen sich am Rand und im Zentrum in Nord-Süd Richtung. Eine deutlich gerichtete lineare Struktur ist im Westen zu beobachten. Im Nord-Ost-Quadranten charakterisieren gefasste Straßenräume und deutliche Gebäudekanten zum Grünraum hin das städtebauliche Bild. Teilweise lie-
Wohnen Nahversorgung Städtebauliche Körnung
Freiraum
Jeder Quadrant hat ein eigenständiges, öffentliches die Seitenbereiche und führt die Grünräume so in die Grünsystem. In Nord-West ist die Grünraumstruktur Wohnviertel hinein. Im Süden öffnet er sich zum Wald. durch einen zentralen Grünraum als langes Rückgrat mit Treffpunkte und Aufenthaltsangebote befinden sich Abzweigungen geprägt. Gefasste Höfe und fließendes außerhalb oder am Rand des Gebiets nahe der U-Bahn- Grün sind im Osten rund um den Geschosswohnungsbau station. zu finden, während streifenförmige private Gärten sich Süd-West ist vor allem von kleinteiligem Grünraum und im Westen in den Einfamilienhausgebieten befinden. fließendem Grün charakterisiert. Im zentralen Bereich In Nord-Ost ist der zentrale Grünraum durch das liegen zwei größere Grünzüge mit großen offenen Fließgewässer Langwasser mit kleinen, teichartigen Rasenflächen. Aufweitungen und begleitenden baumbestandenen Ein großer Teil der Freiflächen ist durch offene Rasen- Rasenflächen charakterisiert. Eine Raumabfolge von flächen mit Baumgruppen und einem Fußwegenetz Treffpunkten entwickelt sich entlang einer Hauptver- charakterisiert. Differenzierte Angebote für eine heterobindung in Richtung U-Bahnstation. Gefasste Höfe im gene Stadtgesellschaft mit einem Spektrum an kleinteili- Westen und Privatgärten im Osten komplettieren das gen, intensiv gestalteten bis zu weitläufigen, naturnahen Freiraumsystem. Freiräumen oder von Grünflächen für die Aneignung bis In Süd-Ost fließt der durchgängige zentrale Grünzug in zu Sport- und Bewegungsangeboten fehlen.
öffentliches Grün innenliegende Gärten/ Patio öffentliche Spielflächen private Spielplätze Anbindung an Grünsystem grüne Ränder Reihenhausgärten Treffpunkt / Platz fließender Grünraum gefasste Höfe institutionelles Grün
Städtebauliche Struktur
Gebäudetypologien und Dichte
Das breite Spektrum unterschiedlicher Wohnungs- GRZ = 0,32 bautypologien charakterisiert das Gebiet. Verdich- GFZ = 0,80 tete Geschossbauten orientieren sich zur Mitte mit hochwertiger Anbindung an den öffentlichen GRZ = 0,21 Personennahverkehr und die Nahversorgung. Die Ein- GFZ = 0,71 bis Zweifamilienhäuser besetzen die Randlagen und GRZ = 0,23 Übergänge zu großen Freiräumen. Die Verteilung GFZ = 0,66 der Hochpunkte betont die Eingänge und landschaftlichen Übergänge. Sie akzentuieren auch die hocherschlossenen Lagen entlang der U-Bahn und der Nahversorgungszentren. GRZ = 0,23 In Reinen und Allgemeinen Wohngebieten liegt die GFZ = 0,66 Obergrenze der Grundflächenzahl (GRZ) bei 0,4; die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 1,2. Mit einer GRZ von ca. 0,25 hat Langwasser im Durchschnitt eine relativ moderate Dichte. Die GFZ unterscheidet sich aufgrund der Geschosszahl räumlich stark, bleibt aber weitgehend unter 1,0.
Oben: Städtebauliche Dichte. Zur Vereinfachung der überschlägigen Berechnung der städtebaulichen Dichte wurden folgende Annahmen getroffen: Die Berechnung wurde nach Nachbarschaften durchgeführt, nicht nach Grundstück, so dass die Dichte NICHT direkt auf die Parzellen übertragbar ist. Kirchenund Schulgrundstücke wurden mitberechnet. Herausgerechnet wurden: öffentlich zusammenhängende Grünflächen und Straßenflächen.
Typologieverteilung
Zeilen und Punkte
38,2%
Reihenhäuser
32,2%
Doppelhäuser Einfamilienhäuser
8,3%
Garagenhöfe/-bauten
7,9%
Blockrandbebauung
7,2%
Hochpunkte
5,8%
Ermittlung von Sanierungsbedarfen
Bei der Analyse der baulichen Sanierungsbedarfe Eine Aussage über die Barrierefreiheit konnte von wurden ausschließlich Gebiete mit überwiegend Ge- außen nicht abschließend getroffen werden. Viele schosswohnungsbau untersucht. Die Erfassung bezog Hauseingänge weisen jedoch Stufen oder Schwellen sich auf eine Beurteilung des äußeren Zustands der auf. Es wird empfohlen diese Untersuchung in einer Wohnbauten. Hier wurden vor allem drei Aspekte tiefergreifenden Studie vorzunehmen und mögliche betrachtet: Unterhaltungszustand und energetischer Förderprogramme zur Barrierefreiheit in Anspruch zu Zustand der Fassade, der Zustand der Fenster und die nehmen. Ausstattung mit Balkonen, wobei diese in Langwasser flächendeckend vorhanden sind.
Häufig auftretende Mängel entstehen durch feucht gewordene Dämmungen an den Fassaden. Dies ist oftmals besonders im Fensterbereichen oder an den Sockelzonen ablesbar. Insgesamt gibt es in allen Quadranten relativ viele Gebäude, deren Fassadensystem unabhängig vom Zustand nicht mehr dem heutigen Standard entspricht und eine energetische Sanierung sinnvoll wäre. Weitere Mängel traten durch abgeblätterten Putz und defekte Fassadenplatten auf.
Gebäudezustand
in Sanierung keine Mängel geringe Mängel mittelstarke Mängel starke Mängel abbruchreif
Transformationsorte
Realisierte und geplante Wohnbauprojekte
In den letzten Jahren wurden im Stadtteil nur wenig stanz und den Neubau von Wohngebäuden um. punktuelle Wohnprojekte realisiert. Durch den stei- Bis auf wenige Ausnahmen liegen alle Anfragen in genden Druck am Wohnungsmarkt liegt Langwasser den vom INSEK Nürnberg Südost definierten Suchräujedoch nun im Fokus verschiedener Investorinnen und men der baulichen Ergänzung. Investoren. Aktuelle Anfragen der baulichen Weiterentwicklung beziehen sich auf beinahe alle Nachbarschaften des Stadtteils und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Auch die städtische Wohnungsbaugesellschaft wbg hat bereits erste Projekte mit Modellcha- Neusalzer Straße rakter initiiert. Die Realisierung der Wohnungen mit fertiggestellt Sigena-Stützpunkt an der Neusalzer Straße oder der Reinerzer Straße Neubau von Mehrfamilienhäuser in Holzbauweise an 2 in Realisierung der Reinerzer Straße stellen einen wichtigen Impuls Salzbrunner Straße für eine zukünftige Entwicklung des Stadtteils dar. 3 in Planung Die Bautätigkeit sowie die zukünftigen Planungen setzen vor allem Ergänzungen des Bestands sowie 4 Neusalzer Straße Voranfrage/Vorprojekt Abriss von leerstehenden Gebäuden mit alter Bausub- Gleiwitzer Straße in Realisierung Rauschbergweg 6.1 in Planung Rauschbergweg 6.2 Voranfrage/Vorprojekt Imbuschstraße 15 Voranfrage/Vorprojekt Leuschnerstraße Voranfrage/Vorprojekt Langwasser Z – Eich Quartier in Realisierung 6.1 6.2 Görlitzer Straße
9 10
Voranfrage/Vorprojekt Franz-Reichel-Ring 11.1 14 Voranfrage/Vorprojekt Franz-Reichel-Ring 11.2 Voranfrage/Vorprojekt 1 2 5 12 Franz-Reichel-Ring fertiggestellt Bonhoeffer Straße Voranfrage/Vorprojekt Scharfreiterring Voranfrage/Vorprojekt Langwasser T – Schön leben
7 15
10 in Realisierung
Suchräume bauliche Ergänzung 11.2 fertiggestellt 12 11.1 in Realisierung in Planung
Kultur, Bildung und
soziale Infrastruktur
Das vorhandene Angebot an Kultur, Bildung und von ambulanten Diensten, Tagespflege und stationäsozialer Infrastruktur bildet Cluster innerhalb der re Einrichtungen, berücksichtigt werden. Quadranten entlang der Grünzüge. In Nord-West An der Schnittstelle zwischen den Quadranten im reihen sich verschiedene Einrichtungen zentral ent- Süden liegt mit dem Gemeinschaftshaus die größte lang der Zugspitzstraße auf, während in Nord-Ost mit gemeinschaftliche Einrichtung in Langwasser. Soziale dem Neubau der Bertolt-Brecht-Schule und weiteren Angebote versammeln sich in beiden Südquadranten Einrichtungen der nördliche Eingang des Quadranten um die kirchlichen Einrichtungen. betont wird. Weitere Bildungscluster sind in Süd-West Die bestehenden öffentlichen Spiel- und Aktionsfläam Franz-Reichel-Ring und in Süd-Ost an der Georg- chen für Kinder und Jugendliche im gesamten Gebiet Ledebour-Straße zu finden. erfüllen ihre Funktion nicht mehr und sind stark Im Bestand stehen ausreichend Kitas zur Verfügung. aufwertungsbedürftig. Außerdem fehlen zielgrup- Hinsichtlich einer Weiterentwicklung sollen trotzdem penspezifische Aufenthaltsräume im öffentlichen Flächen für die Erweiterung der sozialen Infrastruk- Raum, zum Beispiel für Jugendliche oder Seniorinnen tur gesichert werden. Dabei ist auf eine stärkere und Senioren. Durchmischung der Angebote zu achten, dezentrale Angebote für verschiedene Gruppen mitzudenken und in die weitere Planung zu integrieren. In diesem Zusammenhang sollten auch Angebote der pflegerischen Infrastruktur, wie die kleinräumige Versorgung
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Werk Süd
+ Jugendhaus
BUNI * Martin Niemöller Klinikum Süd
Jugendhaus Phönix VfL Nürnberg +
+
Bauspielplatz Langwasser TSV Altenfurt ** Kulturelle Einrichtung Sozialer Dienst und Einrichtung Kirchenstandort Gemeinschaftshaus * + Bewegungspark Kinder- und Jugendhaus öffentliche Spiel- und Aktionsfläche Geiza für Kinder und Jugendliche Haus der Heimat Kinder- und Jugendeinrichtung Schule, Hochschule, Stadtteilbibliothek
+ Schule mit Spielhof
+ Kinderkrippe, Kindergarten, Hort
Sportstätte sozial, kulturell und bildungsorientierter Cluster
Nahversorgung
Polyzentralität
Das Nahversorgungsangebot in Langwasser ist gut. Es an. Weitere Einzelhandelsstandorte befinden sich in bildet Cluster innerhalb der Quadranten, häufig in der der gewerblichen Zone zwischen den Quadranten. Vor Nähe von U-Bahnstationen. Die Umfelder der U-Bahn- allem von den am Rand liegenden Wohngebieten sind stationen sind potenzielle Gebiete für eine bauliche die Standorte weit entfernt. Daher ist die fußläufige Weiterentwicklung, die auch einen Ausbau der Versor- Erreichbarkeit der Nahversorgungsangebote aus allen gungsangebote möglich machen kann. Nachbarschaften, insbesondere für die Gebiete mit Einfamilienhäusern, zu gewährleisten. In Langwasser Nordwest ist die Wettersteinpassage der einzige Nahversorgungsschwerpunkt. Er ist direkt an Das Angebot an Filialen ist zu erhalten und gegebedie U-Bahn-Station Langwasser Nord angeschlossen nenfalls zu optimieren. In den Quartierszentren sind und fußläufig sehr gut erreichbar. Das Angebot und weiterhin Leerstände zu beobachten. Hier finden sich die baulichen Voraussetzungen entsprechen nicht u.a. zeittypische Flachbauten mit Potenzial für Verdichmehr den heutigen Bedarfen. Der Nord-Ost-Quadrant tung und neue Nutzungsmischung. Konzepte für die unterscheidet sich im Hinblick auf die Nahversorgung Reaktivierung von einzelnen Nahversorgungszentren von den anderen Quadranten: hier befindet sich das sowie Erdgeschosszonen durch neue Nutzungen sollen Angebot in Erdgeschosszonen entlang der Fußgän- mitgedacht werden: nicht nur kulturelle und soziale gerzone. Das Frankenzentrum ist die gemeinsame Angebote sind denkbar, sondern auch neue, vielfälti- Mitte der zwei südlichen Quadranten. Das Angebot gere Angebote sowie gewerbliche Erdgeschosszonen erstreckt sich nach Innen und dockt an die Grünzüge als zusätzliche Arbeitsstätten.
Wettersteinpassage
Franken-Center Versorgungszentrum mit Zentrenkategorie Nahversorgungsstandort
! Nahversorgung reaktivieren
Supermarktstandort ! kleinteiliger Einzelhandel / Gewerbeflächen Leerstand im Quartierszentrum Einzugsradius (500 m) Gastronomie
Freiraum
Öffentliche Grün- und Freiflächen
Das Freiraumsystem Langwassers ist durch vielfältige Freiraumtypologien geprägt. Zusammenhängend gestaltete Grünzüge, baumbestandene Flächen und der im Süden anschließende Wald, fließendes Siedlungsgrün, eine Vielzahl kleinerer Kinderspielplätze und Privat- sowie Kleingärten prägen den Charakter Langwassers als stark durchgrünter Stadtteil. Ein öffentlicher Freiraum mit stadtteilweiter Bedeutung ist der Grünzug am Ferdinand-Drexler-Weg in Süd-Ost. Dennoch ist die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen laut den Bedarfen des Nürnberger Baulandbeschlusses teilweise defizitär. Im Vergleich zu den innerstädtischen Quartieren Nürnbergs und aufgrund des hohen Anteils an halböffentlichen Gemeinschaftsgrünflächen des Siedlungsbaus ist die Freiraumversorgung als günstig anzusehen. Allerdings entsprechen viele Angebote nicht den differenzierten Nutzungsansprüchen einer diversen, sich wandelnden Bewohnerschaft. Birkenhain, Grünzung in Nord-West
Wald gehölzgeprägte Freiräume offengeprägte Freiräume, Rasen Spiel-/Sportrasen, intensiv genutzt wassergebundene Fläche, Rindenmulch, o.ä. Sportanlagen Kleingartenanlagen befestigte Wege, versiegelte Flächen, o.ä. Stadtplätze Gewässer
Private/halböffentliche Grün- und Freiflächen
Langwasser weist einen hohen Anteil an privaten bzw. halböffentlichen Freiflächen auf. Private Freiflächen und Gärten sind dabei Einfamilien- und Reihenhäusern zugeordnet, halböffentliches Grün wiederum Zeilenbauten, Typologien mit geöffneten Hofbereichen sowie Punkthochhäusern. Im halböffentlichen Grün befinden sich zudem viele private Spielflächen. Beide Flächen stellen wichtige Ergänzungen des öffentlichen Grüns, vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohnern im Geschosswohnungsbau, dar. Die fortschreitende demographische Entwicklung sowie eine damit einhergehende, neu zusammengesetzte Einwohnerschaft wird jedoch weitergehende Erwartungen an halböffentliche Freiräume hervorbringen. Insofern sind auch die halböffentlichen Freiräume unter den Gesichtspunkten der Weiterentwicklung von Nutzbarkeit, Angebotsvielfalt aber auch Klimaanpassung zu betrachten. Diese Räume sind allerdings in privater Hand der jeweiligen Hausgemeinschaften, die über deren Nutzungen und auch Nutzungszeiten bestimmen. Halböffentlicher grüner Hof, Herzogstandstraße
Privatgarten Kleingartenanlage Siedlungsgrün institutioneller Freiraum
private Spiel- und Aktionsfläche für Kinder und Jugendliche
Brachfläche versiegelte Fläche Wasserflächen
Ermittlung der Freiraumqualität
Bei der Betrachtung des Freiraums beschränkte sich die Erfassung auf die öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen. Kriterien für die Untersuchung des Freiraums waren die Ausstattung mit Infrastruktur, vorranig Spielund Aktionsflächen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, aber auch Sitzgelegenheiten, sowie eine ausreichende Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten. Außerdem wurden die Raumbildung durch Bäume und andere raumwirksame Elemente, sowie der Zustand der Vegetation qualitativ betrachtet. Hier besteht in allen Punkten deutliches Aufwertungspotenzial. Spielflächen waren sehr häufig in einem schlechten baulichen Zustand, außerdem entsprach die Ausstattung nicht mehr heutigen Anforderungen. Sitzgelegenheiten oder andere Nutzungsangebote in den halböffentlichen Freiräumen finden sich wenige. Fahrradabstellmöglichkeiten vor den Hauseingängen sind überwiegend nur in geringer Anzahl vorhanden. Raumbildung und Gestaltung sind oftmals monoton, Pflanzungen eintönig und teils überpflegt. Beispiel geringe Qualität
Freiraumzustand
hohe Qualität mittlere Qualität geringe Qualität
Klimaanpassung - Hitze
Klimaanpassung - Hitze Klimaanpassung – wassersensible Stadtentwicklung
Der durchgrünte Charakter Langwassers zeigt sich Langwasser entwässert den größten Teil des Regenauch in der bioklimatischen Beurteilung der Flächen- wassers von versiegelten Flächen (Straßen, Stellplätze, kulisse. Die Siedlungsräume weisen aufgrund des Dächer) klassisch über die Regenwasserkanalisation. hohen Grünanteils zu großen Teilen eine günstige Dementsprechend steht das Wasser nicht als Ressource Beurteilung auf. Zusätzlich begünstigt die Lage in für die Verdunstung oder Versorgung der Vegetation Waldnähe die bioklimatische Situation. In Bereichen in Trockenperioden zur Verfügung. höherer Dichte in Nord-Ost gibt es auch Siedlungs- Bei Starkregenereignissen führt die Direktableitung räume, die als weniger günstig beurteilt werden, was des Regenwassers in verschiedenen Bereichen Langauch auf die dortigen Typologien mit geschlossenen wassers zu einer Überlastung des Kanalisationssystems. Hofbereichen zurückzuführen ist. Der Bereich um das Im Sinne der Starkregenvorsorge wird es daher not- Frankencenter ist aufgrund der hohen Versiegelung wendig, verstärkt eine Abkoppelung des Regenwassers als bioklimatisch ungünstig einzustufen. Die öffentli- von der Kanalisation zu fördern. Das Wasser sollte chen Grünflächen sind größtenteils bioklimatisch sehr als Ressource vor Ort genutzt werden. Damit würde bedeutsam. Mit dem System der öffentlichen Grün- auch das Überschwemmungsgebiet sowie das örtliche flächen und dem hohen Anteil an halböffentlichen Regenrückhaltebecken entlastet werden. Freiräumen ist die Kaltluftdurchströmung insgesamt Weiterhin würde eine verstärkte dezentrale Regenals günstig einzuschätzen. wasserbewirtschaftung Belastungen (Staub, Reifenabrieb usw.) der „Vorflut“ in Langwasser reduzieren.
Bioklimatische Beurteilung der Siedlungs-
räume
ungünstig weniger günstig günstig sehr günstig
Bioklimatische Bedeutung der Grün- und
Freiflächen
sehr hoch hoch mittel gering
Risiken
amtliches Überschwemmungsgebiet Überstau Kanalnetz - linear Überstau Kanalnetz - punktuell
weitere klimatische Einflüsse
Kaltluft
„Grüne Schätze“
Die Grün- und Freiflächen in Langwasser weisen viele „Schätze“ auf. Dabei handelt es sich beispielsweise um bedeutsame Lebensräume, Stadtbiotope, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz, Naturdenkmale sowie die öffentlichen Grünflächen und Gewässer. Weiterhin weisen halböffentliche und öffentliche Grünflächen in Bereichen prägenden, wertvollen Altbaumbestand auf. Diese Biotopstrukturen und der Baumbestand stellen ökologische und klimatische Funktionen bereit und verleihen dem Stadtteil Identität. Diese „Schätze“ sollten im Zuge einer Entwicklung Langwassers erhalten und in weitergehende Planungen integriert werden.
Öffentliche Grünanlage am Langwassersee
Bewertung von Lebensräumen nach Arten-
und Biotopschutzprogramm
landesweit bedeutsam überregional bedeutsam regional bedeutsam lokal bedeutsam
Grün- und Freiflächen
Stadtbiotope geschützte Landschaftbestandteile Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz Naturdenkmale Wald öffentliche Grünflächen Gewässer
Spiel- und Grünflächenbedarf
Obwohl Langwasser aufgrund der vielen halböffent- dieses Defizit zumindest qualitativ zu mindern. lichen Freiflächen sehr durchgrünt wirkt, ergeben In der Versorgung öffentlicher Bewegungsflächen sich bei den öffentlichen Grün- und Spielflächen laut für jede Altersklasse gibt es innerhalb des Stadtteils Nürnberger Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ große Unterschiede. Während der nord- und süd- Frei- und Spielflächendefizite. Gemäß dem Nürnber- westliche Quadrant im Vergleich stark unterdurchger Baulandbeschluss liegt der Bedarf an öffentlichen schnittlich versorgt ist, weisen der nord- und südöst- Grünflächen bei 20 m2 pro Person im Geschosswoh- liche Quadrant eine qualitative gute Versorgung an nungsbau und 10 m2 pro Person im Familieneigen- Flächen für Bewegung und Sport auf. Beispielhaft für heimgebiet. Davon sollen 3,4 qm pro Einwohnerinnen öffentliche Bewegungsflächen ist der Bewegungspark und Einwohner als öffentliche Spielfläche vorgesehen in Langwasser Südost, der explizit von allen Alterswerden. Damit ergeben sich bei den öffentlichen klassen nutzbar ist. Grünflächen in drei Quadranten ein Defizit von über 20 ha. Nur der Süd-Ost-Quadrant weist ein Plus von 6,1 ha Grünfläche auf. Mit öffentlichen Spielflächen sind alle Quadranten unterversorgt (Defizit 5,2 ha). Die Gestaltung und Nutzungsangebote des halböffentlichen Grüns und des öffentlichen Straßenraums werden in Zukunft eine verstärkte Rolle spielen, um
Versorgung Nord-West
Defizit öffentliche Grünanlagen: 7,3 ha Defizit öffentliche Spielflächen: 1,9 ha
Versorgung Nord-Ost
Defizit öffentliche Grünanlagen: 2,9 ha Defizit öffentliche Spielflächen: 0,2 ha
Versorgung Süd-Ost
Defizit öffentliche Grünanlagen: 0 (+6,1 ha) Defizit öffentliche Spielflächen: 0,5 ha
Versorgung Süd-West
Defizit öffentliche Grünanlagen: 10,3 ha Defizit öffentliche Spielflächen: 2,6 ha
Quelle öffentliche Grünflächen: Umweltamt Nürnberg, 2013 Quelle öffentliche Spielplätze: Jugendamt Nürnberg, 2006
Grün- und Spielflächenversorgung
Öffentliche Grünanlagen Weitere öffentliche Grünflächen
Art der Spielplätze
Kinderspielfläche Aktionsfläche für ältere Kinder/ Jugendliche Bewegungsfläche Spielhof Grenze des Planungsbereichs
Ermittlung der Spielflächenqualität
Bei der Bestandsaufnahme Langwassers sind sowohl die öffentlichen als auch die privaten Spielflächen in den einzelnen Nachbarschaften aufgenommen worden. Eine Mehrzahl der Anlagen ist von sehr geringer Qualität. Die Spielplätze sind häufig in einem schlechten baulichen Zustand, außerdem entspricht die Ausstattung nicht mehr heutigen Standards. Die Spielgeräte sind zum Teil sehr alt und kaum noch bespielbar, zum Teil wurden sie bereits ersatzlos entfernt. Auch die räumliche Einbindung in die umgebende Freiraumkulisse ist oft nicht gut gelöst. Häufig fehlen auch Zonierungskonzepte, die etwa Vorzonen für Nutzungen für ältere Kinder oder Jugendliche sowie Bereiche mit Sitzgelegenheiten für Betreuungspersonen wie Eltern, etc. vorsehen. Die neu angelegten Spielplätze sind jedoch meist von hoher gestalterischer Qualität und bieten vielfältige Angebote. In diesem Kontext hervorzuheben sind vor allem die Spielplätze auf dem Grundstück Neusalzer Straße / Ecke Reinerzer Straße sowie beim neuen Geschosswohnungsbau am Franz-Reichel-Ring / Öffentliche Spielfläche an der Reichweinstraße, Nachbarschaft I Ecke Liegnitzer Straße.
Im Rahmen der aktuellen Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt überprüft das Jugendamt Nürnberg gemeinsam mit dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum bis 2024 u.a. alle öffentlichen Spielflächen in Nürnberg auf deren qualitativen und inklusiven Eigenschaften. Eine detaillierte Prüfung und Bewertung wird der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Spielen in der Stadt entnommen werden können.
Spielplatzzustand
hohe Qualität mittlere Qualität geringe Qualität sehr geringe Qualität
Erschließung und Vernetzung
Das Verkehrssystem in Langwasser ist hierarchisch Der ruhende Verkehr ist überwiegend dezentral mit organisiert und stark auf den motorisierten Indivi- Stellplatzanlagen und Garagenhöfen organisiert. dualverkehr ausgerichtet: für diesen erschließen die Diese sind bereits im Bestand versiegelte Flächen und übergeordneten Straßen das Quartier effizient. Im bieten aus diesem Grund zukünftig ein Potenzial für Stadtraum sind diese Straßenräume aber Barrieren eine mögliche bauliche Weiterentwicklung. und tragen zur Verinselung der Quadranten bei. Mit der U-Bahnlinie 1 ist Langwasser sehr gut in das Das Straßennetz ermöglicht nur im Nord-West-Quad- Netz des öffentlichen Personennahverkehrs eingeranten eine Durchquerung in Nord-Süd-Richtung: eine bunden. Die Trasse verläuft in mittiger Lage zwischen große Ringstraße bindet, ausgehend von Karl-Schönle- den Quadranten. Damit sind die zentral gelegenen ben-Straße und Otto-Bärnreuther-Straße, die kleineren Nachbarschaften von Langwasser jeweils fußläufig an Erschließungsstraßen der Nachbarschaften an. die U-Bahn angeschlossen. Für die am Rand gelegenen Nachbarschaften ist die Erreichbarkeit nicht Auch der Quadrant Nord-Ost bietet bezüglich des gegeben. Darüber hinaus bestehen verschiedene Bus- Erschließungssystems eine Besonderheit in Langwas- linien, die im Wesentlichen die Hauptverkehrsstraßen ser. Im Gegensatz zu den anderen Quadranten ist am Rand der Quadranten nutzen. das Erschließungsnetz hier deutlich auf Fußgänger ausgerichtet. Bereits bei Planung der Nachbarschaft P Das Radwegenetz ist mehrheitlich in Nord-Süd-Richwurde das städtebauliche Ziel gesetzt, die Freiflächen tung ausgerichtet und verläuft entlang der Hauptan die Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere verkehrsstraßen. Diese Lösung ist häufig weniger die Kinder als echte Fußgängerzone zurückzugeben. nutzerfreundlich. Gezielte Querverbindungen sollten Gutachten im Vorfeld kamen zum Ergebnis, dass nur hier ergänzt werden. Eine beschilderte stadtteilüber- 7,5% aller Kfz-Bewegungen notwendige Fahrten greifende Route verläuft innerhalb der Grünzüge in mit dem eigenen Pkw zur Haustür waren. So ist das den östlichen Quadranten durch Langwasser Süd. Erschließungsnetz bis heute deutlich auf Fußgängerinnen und Fußgänger ausgerichtet. Der motori- Eine fußläufige Durchwegung des Stadtteils ist meissierte Individualverkehr wird außen an kompakten tens vom Straßenraum abgekoppelt und über die Stellplatzanlagen mit Quartiersgaragen abgefangen; Grünzüge innerhalb der Quadranten durchgehend im Inneren ist das Verkehrsnetz als Fußgängerzone möglich. organisiert. Wegen der Weglängen bis zu 200 Meter vom Parkplatz / Parkhaus bis zu den entferntesten Wohnungen wurden die Wohnungen einst mit Einkaufsrollern ausgestattet und weitgehend überdacht. Daher kann diese Nachbarschaft als autofreies Quartier bezeichnet werden.
In den beiden südlichen Quadranten ist die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr in Querrichtung nicht durchgängig, sondern endet jeweils an den innenliegenden Grünzügen.
Die Straßen, die innerhalb der Quartiere das Feinerschließungsnetz bilden, sind häufig großzügig dimensioniert. Dort sind zum Teil viele öffentliche Pkw-Stellplätze verortet. Sie haben aufgrund ihrer großzügigen Dimensionierung Potenziale, bei anstehender Sanierung eine Neuaufteilung des Straßenraums für freiräumliche oder ökologische Nutzungen sowie zur Verbesserung des Angebots für den Fußund Radverkehr zu prüfen.
Motorisierter Individualverkehr Öffentlicher Personennahverkehr
Hauptverkehrsstraßen U-Bahn Erschließungsstraßen Bus ruhender Verkehr Einzugsradius 500 m großflächig ruhender Verkehr Einzugsradius 300 m (privat und öffentlich)
Radverkehr Fußverkehr
bestehendes Radroutennetz Lücke im Fußwegenetz geplantes Radroutennetz Deutliches Verbesserungspotenzial Fußwege Radvorrangnetz bestehendes Hauptwegenetz
Fazit
IN LANGWASSER STEHT EIN DEMOGRAPHISCHER WECHSEL AN!
Aufgrund der rückläufigen Einwohnerzahl muss Langwasser Maßnahmen zur Attraktivierung des Wohnstandorts für alle Bevölkerungsgruppen berücksichtigen. Hierzu gehört auch, über eine anteilige Förderung bezahlbaren Wohnungsneubau vorzuhalten.
DER TEILS ALTE GEBÄUDEBESTAND ERFORDERT ANPASSUN-
GEN AN HEUTIGE ERFORDERNISSE
Eine bauliche Entwicklung fand in den letzten Jahren punktuell und unterschiedlich je nach Eigentümerschaft statt. Aufgrund der vorhandenen Typologien und des Baualters sind bauliche Anpassungen notwendig. Aktuell besteht ein erheblicher Druck der baulichen Verdichtung.
KAPAZITÄTEN DER INFRASTRUKTURELLEN ANGEBOTE SIND
DIFFERENZIERT ZU BETRACHTEN
Die vorhandenen Kapazitäten von Grundschulen genügen bis 2035. Eventuell nachfolgende erhöhte Bedarfe erfordern an allen bestehenden Standorten planerische Erweiterungsmöglichkeiten, also Ergänzungen um Klassen- oder Fachunterrichtsräume sowie schulischen Freiflächen. Im Bereich der Kitas lassen sich aus den aktuellen Prognosen weitere Bedarfe ableiten. Zusätzliche Effekte der Zuwanderung und des Verbleibs von Kriegsgeflüchteten sind dabei noch nicht berücksichtigt und lösen gegebenenfalls zusätzliche Bedarfe aus. Auch die Kapazitäten der Pflegeeinrichtungen für Seniorinnen und Senioren sind zukünftig anzupassen und zu erweitern.
DAS NUTZUNGSSPEKTRUM DER FREIRÄUME SOLL WEITER
DIFFERENZIERT WERDEN
Die öffentlichen Grün- und Spielflächen (Rasenflächen, Parkanlagen, Spiel- und Aktionsflächen, etc.) ergeben räumlich ein zusammenhängendes Grundgerüst. Als fließender Grünraum bieten sie jedoch wenige
differenzierte Angebote für eine heterogene Stadtgesellschaft. Besondere Freiräume mit einer spezifischen Attraktivität (Naturnähe, Sport, Bewegung, Aneignung, Gestaltung) fehlen. Quantitative und qualitative Freiund Spielflächendefizite müssen gemindert werden.
DIE GROSSZÜGIGE DIMENSIONIERTEN STRASSENRÄUME SIND
EIN WESENTLICHES POTENZIAL ZUR GEWINNUNG VON NEUER
FREIRAUMQUALITÄT
Das Trennsystem zwischen Wohnen, Grünraum und Verkehr führt zu einer Inselbildung. Das übergeordnete Straßennetz wirkt als Barriere zwischen den vier Quadranten und in die weitere Nachbarschaft, das interne wird von parkenden Autos dominiert. Der Straßenraum besitzt ein erhebliches Potenzial für ein Mehr an Stadt.
Literatur und Dokumente Stadt Nürnberg, Jugendamt: Jugendhilfeplanung. Offene Kinder- und Jugendarbeit, 2017 Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Auszug der Bezirkstabellen Stadt Nürnberg, Jugendamt: Jugendhilfeplan „Spieund Karten aus den Innergebietliche Strukturdaten len in der Stadt“, 2008; Werkstadtbericht 2019. DIN Nürnberg 2020, 2020. 18034-1, 2020
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt: Flächennutzungs- Referat für Jugend, Familie und Soziales: Seismograplan der Stadt Nürnberg mit integrierten Landschafts- fentreffen: Langwasser-NO & SO, 2021 plan (FNP), 2021 Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt: Mobilitäts- Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt: Integriertes baukasten, 2018 Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost. Vernetzen!, 2015. Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt: Radroutenkonzept, 2021 Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung - Landesgruppe Bayern (Hg.): Städtebau im Stadt Nürnberg, Servicebetrieb öffentlicher Raum: Wandel. Stadtteil Nürnberg-Langwasser, 1987. Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg, 2021
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), GEWOS Stadt Nürnberg, Umweltamt: Stadtklimagutachten, Institut für Stadt- und Regionalforschung GmbH: 2014 Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“, 2015. Stadt Nürnberg, Mobilitätsbeschluss, 2021
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Stab Wohnen, Stadtklimagutachten, Stadt Nürnberg, Umweltamt, Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Wohnungs- GEO-NET Umweltconsulting GmbH, 2014 marktbeobachtung 2019, 2020
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit: Karten und Grafiken Masterplan Freiraum, 2014 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Umweltamt/ Umweltplanung: Akti- Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung: onsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, 2021 Digitale Stadtgrundkarte, 2019
Stadt Nürnberg, Umweltamt/ Umweltplanung: Ge- Karten auf Seiten 19, 22, 23: samtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, 2014 Stadt Nürnberg, Umweltamt, 2008-2020
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat, Stadtpla- Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 1995 nungsamt: Baulandbeschluss, 2020 Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2019 Stadt Nürnberg, Beschluss Machbarkeitsstudie Langwasser, Stadtplanungsausschuss, 09. Juli 2020 Stadtentwässerung und Umweltanalytik, 2021-2022
Stadt Nürnberg, Stellplatzsatzung, 2016 alle weiteren Karten und Graphiken: yellow z und bgmr Stadt Nürnberg, Referat für Schule und Sport: Fortschreibung Schulraumentwicklungsplanung 2020, Fotonachweis 2020 yellow z und bgmr.
Impressum: Herausgeber: Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 90402 Nürnberg
Potenzialuntersuchung Mehrwerte für Langwasser Band 2: Strategie und Leitbild
Die Stadt der neuen Möglichkeiten bauen + OFFENHEIT Städtebauliche + URBANITÄT Vielfalt herstellen Klimaneutral Leben Neue Mobilitätsformen fördern Straßenraum neu denken + KLIMAANPASSUNG + NACHBARSCHAFT Langwasser ist bunt Schwammstadt entwickeln Nahversorgung sichern + LANDSCHAFT Nachbarschaftsleben stärken Grüne Schätze + PRODUKTION schützen & erhalten Freiräume qualifizieren, Die Stadt als Kreislauf sichern & multicodieren Langwasser als Arbeitsort stärken + MISCHUNG Mehr Mischung zulassen
| Städtebauli Vielfalt hers Neue Mobilitä + Nahversor Nachbarscha Die Stadt als Lang | che + URB tellen tsformen fördern NACHBARSCHAFT gung sichern ftsleben stärken + PRODUK Kreislauf wasser als Arbeitsort | er neuen ten bauen neutral Leben aum neu denken ANPASSUNG ammstadt ickeln CHAFT e Schätze zen & erhalten alifizieren, lticodieren | |
|---|---|---|---|
| Die Stadt d Möglichkei + OFFENHEIT ANITÄT Klima Straßenr + KLIMA Langwasser ist bunt Schw entw + LANDS Grün schüt TION Freiräume qu | |||
| sichern & mu stärken + MISCHUNG Mehr Mischung zulassen |
BAND 1
BAND 2
SCHWERPUNKTE DER WEITERENTWICKLUNG: 5
Potenziale und Strategieansätze
Quartiersentwicklung und Wohnen 7
Grün- und Freiraum 10
Mobilität 14
LEITBILD 17
EINLEITUNG 18
Themen der Entwicklung 19
KONKLUSION: HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 22
QUELLEN- UND ABBILDUNGSNACHWEIS 24
BAND 3
Schwerpunkte der Weiterentwicklung Potenziale & Strategieansätze
Quartiersentwicklung
und Wohnen
Potenzialkarte
WETTERSTEIN- PASSAGE
FRANKEN- CENTER
Qualifizierungspotenziale nach Bereich
Garagenhöfe / größflächige Parkplätze als Potenzialflächen für bauliche Entwicklung Nahversorgungszentren stärken Suchräume bauliche Ergänzung Einzugsradius (500 m)
Bereiche entlang der U-Bahn-Achse als Potenzialge- Folgebedarfe der soziale Infrastruktur biete für eine bauliche Entwicklung Die neuen potenziellen Einwohnerinnen und Ein- Die meisten Suchräume für eine bauliche Entwick- wohner lösen auch neue Bedarfe bei der sozialen lung liegen entlang der Innenbereiche des Stadtteils. Infrastruktur aus. Das vorhandene Prognoseszenario Sie sind durch die U-Bahn-Linie gut erschlossen und bezüglich Kitaplätzen zeigt, dass mit einer Steigerung bestehen vorwiegend aus Geschosswohnungsbau. der Bevölkerungszahl (6.000 neue Einwohnerinnen Mit dem öffentlichen Nahverkehr gut erschlossene und Einwohner) im Quadrant Nordwest eine 2-grup- Standorte sollten zur Förderung der Mobilitätswende pige Krippe (24 Plätze) erforderlich wird. In Südwest mit einer Priorität gegenüber Standorten mit einer werden ein Haus für Kinder mit 2 Kindergärten (50 größeren Entfernung zu ÖPNV-Haltestellen städte- Plätze) sowie 2 bis 3 Hortgruppen (50-75 Plätze) baulich weiterentwickelt werden. benötigt. Die aufgrund der vorliegenden Prognose gestiegenen Schülerzahlen könnten in den vorhan- Größere Grundstücke im Besitz eines Eigentümers denen Einrichtungen bis zum Jahr 2035 abgedeckt bieten Chancen für eine zügige Umsetzung einer er- werden. Dies gilt unter Berücksichtigung einer maxigänzenden Bebauung. Es ist grundsätzlich einfacher, malen Klassengröße von 25 Kindern und unter Beimit einem oder wenigen Eigentümerschaften Projek- behaltung der bisherigen Einschulungsquote. Außerte der Weiterentwicklung umzusetzen. dem ist zu beachten, dass der prognostizierte Bedarf an Kita- und Schulplätzen unter der Voraussetzung Die Einfamilienhausgebiete haben aufgrund ihrer erfüllt wird, dass die bereits geplanten Vorhaben geringen Dichte ein hohes Potential für Maßnahmen umgesetzt werden. Für die Zeit nach 2025 könnte wie z.B. Aufstockung und / oder ergänzende Bebau- eine weitere Steigerung der Anzahl der Grundschulung von Stellplatzanlagen. Aufgrund der Vielzahl an kinder erfolgen. Daher sollten an allen bestehenden Eigentümern wird eine Aktivierung dieser Potenziale Grundschuldstandorten Erweiterungsmöglichkeiten jedoch als schwierig und sehr aufwendig einge- planerisch vorgesehen werden, um gegebenenfalls schätzt. Dennoch erscheint es sinnvoll, zukünftig eine einen späteren Anstieg durch Ergänzung um Klassen- Strategie zur ökologischen (Weiter-)Entwicklung der und Fachunterrichtsräume und Pausenflächen abfan- Einfamilienhausgebiete anzustoßen. gen zu können. Ebenso sind auch mögliche erhöhte pflegerische Bedarfe bei Seniorinnen und Senioren Um das bauliche Potenzial Langwassers zu ermessen, einzukalkulieren. wurde in zwei Schritten ein grobes, überschlägiges Potenzial neuer Wohneinheiten und Einwohnerin- FAZIT nen und Einwohner für Langwasser ermittelt. Dabei Insgesamt ist in Langwasser ein gutes Potenzial zur wurde im ersten Schritt generell die Anpassung und Weiterentwicklung des Stadtteils vorhanden. Das Erweiterung von bestehenden Gebäuden genauso in bisher ermittelte, überschlägige Potenzial muss im Betracht gezogen wie die Nutzung von Potenzialflä- Einzelfall anhand der vorhandenen Restriktionen chen. geprüft werden. Bei der Weiterentwicklung Langwas- In einem zweiten Schritt wurden die so erhobenen sers sind Lagen zur priorisieren, die über eine gute Potenziale anhand örtlicher Restriktionen wie dem ÖPNV-Erschließung verfügen. Auch die vorhandene Baumbestand, vorhandenen Biotopen, Grünverbin- Eigentümerstruktur der Potenzialfläche sollte ein dungen und bereits geplanten Projekten vertieft wesentliches Kriterium bei der Auswahl der Standorte geprüft. Mit diesem methodischen Vorgehen konnte sein. eine belastbare Ersteinschätzung eines Neubaupoten- Zu beachten sind jeweils die aus einer Weiterentwickzials vorgenommen werden. Dieses liegt im Bereich lung hervorgehenden Bedarfe an Kita- und Schulvon circa 3.000 Wohneinheiten, was zu circa 6.000 plätzen. Der prognostizierte Zuwachs kann über die neuen Einwohnerinnen und Einwohner führen wür- bisherige Planung hinausgehende Bedarfe vor allem de. (Einwohnerzahl Langwasser 2020: 32.953) im Bereich der Kitas in den Quadranten Nordwest Hinweis: Bei der Berechnung des baulichen Poten- und Südwest auslösen. zials wurde der Ersatz von Gebäuden (durch Abriss und Neubau) nicht berücksichtigt. Damit könnte eine Dichte erreicht werden, die über das hier berechnete Potenzial hinausgeht.
STRATEGIE QUARTIERSENTWICKLUNG UND WOHNEN
Aufgelockerten Charakter („Gartenstadt“) mit lesbaren Quartieren weiterentwickeln
Eingänge in den Stadtteil definieren
Potenziale der bereits versiegelten Flächen nutzen: Stellflächen umnutzen,
Aufstockungen vornehmen
Integration aller Nutzergruppen, Berücksichtigung des demographischen Wandels
(barrierefrei / frei zugängliche Angebote)
Wohnungsangebot erweitern: z.B. Familienwohnen, besondere Wohnformen wie WGs,
Clusterwohnen, Mehrgenerationenhaus, Baugruppen, Wohnungsbaugenossenschaften
Bezüge Erdgeschossnutzung / Freiraum verbessern: gemeinschaftliche und
gewerbliche EGs mit Bezug zum Freiraum, Erdgeschosswohnen mit direkter Zugänglich-
keit zum Freiraum (Terrasse), Mietergärten für mehr Nutzungsmischung
Integration neuer, kleinteiliger Infrastrukturen im Huckepackverfahren
Wohnraumförderung nutzen, um bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum für alle
Bevölkerungsschichten zu schaffen und im Sinne der verankerten Kriterien nachhalti-
gen Wohnraum bereit zu stellen
STRATEGIE SOZIALE INFRASTRUKTUR
Strategie Ergänzung: neue Kita als freistehendes Gebäude auf ausreichend großem
Grundstück
Strategie Aufstockung: neue Kita durch Aufstockung von Flachbauten
Strategie Umnutzung: Nutzung ehemaliger Nahversorgungszentren
Strategie Integration: Erdgeschosse von Neubauprojekten zur Belebung der EG-Zonen
und Nutzungsmischung nutzen
Potenzialkarte
Qualifizierungspotenziale nach Bereich
Dachbegrünung (Flachdächer) halböffentliche Grünflächen Wohnbauflächen: (Klimaanpassung, Biodiversität, Pflege, etc) öffentliche Grünflächen: (Klimaanpassung, Biodiversität, Pflege, etc) Straßen Stellplätze Entsieglung (nach INSEK) Freiraumkonstellation (nach INSEK)
Öffentliche Grün- und Freiräume Regelanforderung werden, die Situation bei baulicher Obwohl Langwasser sehr grün wirkt, ist mit Ausnah- Entwicklung durch eine gleichzeitige Entwicklung von me des Quadranten Süd-Ost ein Defizit an öffent- Wohnungsbau und Schaffung öffentlicher Spiel- und lichen Grünflächen vorhanden. Daher müssen die Bewegungsflächen zu verbessern. Zugleich muss es vorhandenen öffentlichen Grün- und Freiflächen Ziel sein, auch unabhängig von baulicher Entwicklung erhalten und hinsichtlich ihrer Nutzungs- und Ange- Potenziale für neue Spiel- und Bewegungsflächen zu botsvielfalt verbessert werden (‚Freiraumqualitätsof- erschließen. fensive‘). Die nach dem Leitbild der aufgelockerten Stadt gestalteten fließenden Grünräume besitzen ein Klimaanpassung und Förderung der biologischen Potenzial der Aufwertung. Weiterhin sollen Verbin- Vielfalt, Produktives Stadtquartier dungen und Vernetzungen zwischen den Freiflächen Langwasser wurde in einer Zeit gebaut, als Themen gestärkt werden, Barrieren (insbesondere durch die wie Klimaanpassung, biologische Vielfalt sowie Stoffgroßen Verkehrsachsen) abgebaut und die Erreichbar- und Energieströme keine oder nur eine untergeordnekeit des umliegenden Waldes und der Landschaftsräu- te Rolle spielten. Mit der Baustruktur und den damit me verbessert werden. Der öffentliche Straßenraum verbundenen Freiflächenangeboten hat dieser Siedbesitzt mit seinen zum Teil sehr groß dimensionierten lungstyp ein erhebliches Potenzial, um produktiver zu Straßenprofilen und Stellplatzflächen in den Wohn- werden. Regenwasser kann verdunsten und zur Kühquartieren Potenziale, um diesen hinsichtlich der lung in Hitzeperioden beitragen. Die Freiflächen, aber Freiraumnutzung aufzuwerten. Gleichzeitig müssen auch die Gebäude bieten ein Potenzial für ein Mehr aber auch Möglichkeiten überprüft werden, neue an biologischer Vielfalt, indem Blühwiesen angelegt öffentliche Grün- und Freiräume zu schaffen. Es ist das werden, Gehölze artenreich umgebaut werden oder Ziel zu verfolgen, die aus einer neuen Wohnbebauung Konzeptansätze des Animal aided Design umgesetzt resultierenden Bedarfe zu berücksichtigen und Mög- werden. Freiflächen können auch produktiv werden, lichkeiten auszuloten, bislang privat genutzte Grün- indem sie Möglichkeiten für urbanes Gärtnern anbieflächen als öffentliche Grünflächen zu übertragen. ten. Im Beton der Gebäude steckt gebundene graue Ener- Halböffentliche Grün- und Freiräume gie, die weiter nutzt werden kann. Humose Böden Die halböffentlichen Grün- und Freiflächen sind zum und Bäume binden CO2 und leisten damit einen Teil in die Jahre gekommen. Sie entsprechen mit den Beitrag als Kohlenstoffsenke. Diese Potenziale sollen prägenden Gestaltungselementen Rasenflächen, im Sinne einer zukunftsorientierten Siedlungsentwick- Baumgruppen, Wegen und privaten Kleinkinderspiel- lung mit gehoben werden. flächen nicht mehr den vielfältigen Ansprüchen einer heterogenen Stadtgesellschaft, die sich aufgrund des FAZIT derzeitigen demographischen Wandels noch ver- Den Grün- und Freiflächendefiziten ist vor allem stärken wird. Es bedarf einer aktiven Strategie der qualitativ zu begegnen. Mit unterschiedlichen Stra- Aktivierung der Flächenpotenziale. Für solche Qualifi- tegieansätzen lassen sich die Flächen gestalterisch, zierungsstrategien sind viele Potenziale gegeben. funktional und klimaangepasst qualifizieren. Auch Straßenraum und Gebäude sind in solchen Strategien Spiel- und Bewegungsflächen mit zu berücksichtigen. Spielflächen sollten vor allem Das Angebot an öffentlichen Spiel- und Bewegungs- einhergehend mit städtebaulichen Entwicklungen flächen ist nicht ausreichend und zudem ungleich- neu geschaffen oder qualifiziert werden. Auch die mäßig verteilt. Es fehlen Spielflächen für alle Alters- Ausweisung öffentlicher Grün- und Freiflächen ist bei gruppen, jedoch insbesondere für Jugendliche. Die künftigen Neubauvorhaben zu berücksichtigen. Die beiden Quadranten Nord-Ost und Süd-Ost weisen eine städtebauliche Weiterentwicklung des Stadtquartiers qualitative gute Versorgung an Flächen für Bewegung soll gleichzeitig die Klimaanpassung, den Klimaschutz, und Sport auf. Beispielhaft für öffentliche Bewe- biologische Vielfalt fördern und offene Stoffströme gungsflächen ist der Bewegungspark in Langwasser in Sinne einer produktiven Stadt verstärkt schließen. Süd-Ost, der explizit von allen Altersklassen nutzbar Aber auch Strategieansätze zur Schaffung neuer ist. Das Defizit an Spiel- und Bewegungsflächen wird öffentlicher Grün- und Freiflächen sowie Spiel- und besonders in Nord-West und Süd-West deutlich. Um Bewegungsflächen sollen zum Beispiel in Form eines dieses Defizit verringern zu können, sollte es zur Freiraumkonzeptes entwickelt werden.
STRATEGIE GRÜN- UND FREIRAUM
Freiräume im „Huckepackverfahren“ zusammen mit städtebaulicher Entwicklung stärken
Halböffentliches Grün im Zuge von Neubauprojekten aktivieren und umfassend qualifizieren: z.B. Spielplätze, Mietergärten, generationsübergreifende Gemeinschaftsflächen bereit-
stellen, Bezüge Wohnung und Innenhaus herstellen
Durch Neubauprojekte ausgelöste weitere Bedarfe an öffentlichen Grünflächen im Stadtteil abbilden (z.B. durch Übertragung privater Grundstücke als öffentliche Grünflächen)
Von einheitlichen Freiräumen zu imagebildenden Orten mit klaren Themen kommen (z.B.
Sportorte, Spielorte, Bewegungsorte, essbare Orte etc.)
Besondere Freiraumorte mit Ausstrahlung und Identität entwickeln (z.B. Sport- und Bewe-
gungspark, Treffpunkt für Jugendliche, der Wohlfühlpark, die Naturoase usw.)
Geeignete Orte im öffentlichen Raum mit Infrastruktur für Veranstaltungen ausstatten (Was-
ser-/Elektroanschlüsse, Toiletten), z.B. im Grünzug Ferdinand-Drexler-Weg
Klimatische Anpassung mit städtebaulicher Entwicklung zusammen denken, z.B. Regenwasser als Ressource nutzen, Abkoppelung der Regenwasserbewirtschaftung von den Kanälen zur Starkregenvorsorge und Verbesserung der Gewässerqualität in Langwasser, Hitzeanpas-
sung durch Vegetation, Gebäudebegrünung
Klimaschutz durch Nutzung vorhandener, gebundener Energien beim Um- und Weiterbau
Mehr Biodiversität schaffen: Pflanzenauswahl, Strukturanreicherung, Vernetzung von Grün-
flächen, naturnahe Pflege, Konzepte des Animal aided Design fördern
Freiflächengestaltungsplan als strategisches Tool nutzen
Eine weiterführende sorgfältige Analyse der (öffentlichen) Freiflächen hinsichtlich ihres ökologischen, gestalterischen und funktionalen Wertes muss erfolgen (in Form eines Freiraumkonzeptes oder von Masterplänen, wie zum Beispiel dem Masterplan zur Sanierung
des Grünzuges am Ferdinand-Drexler-Weg in Langwasser Süd-Ost)
STRATEGIE SPIELFLÄCHEN
Strategie zur Aktivierung privater und halböffentlicher Flächen: bei Neubebauung prüfen, ob benannte Flächen als öffentlich nutzbare Spielflächen geeignet sind und umsetzen
Strategie Qualifizierung: bestehende Spielflächen qualifizieren und mit neuen Angeboten erneuern, hierzu gehört explizit auch die Schaffung neuer Bewegungsflächen für alle Alters-
gruppen, besondere Treffpunkte für Jugendliche schaffen
Strategie Umwidmung: Erschließung von neuen Flächen mit Spielqualitäten (verkehrsberuhigte Bereiche, Spielgelegenheiten in öffentlichen Grünflächen, im Abstandsgrün der Ränder)
Strategie Doppelnutzung: Doppelnutzung von Schulfreiflächen fortsetzen und weiter qualifi-
zieren
Potenzialkarte
Qualifizierungspotenziale nach Bereich
Hauptverkehrsstraßen Straßen mit Umgestaltungspotenzial Parkplätze und Garagenhöfe mit Umgestaltungspotenzial großflächige Stellplätze mit Umgestaltungspotenzial Stichstraßen Potenzialflächen für autoarme Wohngebiete Potenzial für Mobiltätsstationen Lücke im Fußwegenetz deutliches Verbesserungspotenzial Fußwege bestehendes Hauptwegenetz bestehendes Radroutennetz geplantes Radroutennetz Radvorrangnetz
Straßennetz im Allgemeinen Fuß- und Radwegenetze
Das Straßensystem in Langwasser ist prinzipiell durch Die feingliedrige Erschließung des Fuß- und Radvergroße, leistungsstarke Magistralen in den Randberei- kehrs hat noch Qualifizierungspotenzial. So könnte chen und zwischen den Quadranten sowie kleinere die Ausweisung von Fahrradstraßen in Anbindung an Erschließungsstraßen in den Quadranten geprägt, die die vorhandene Radvorrangroute geprüft werden. meist die Wohngebiete erschließen und die Fein- Auch eine Anreicherung von kleineren Mobilitätsverteilung leisten. Obwohl das Stadtquartier über- stationen mit Leihfahrrädern, Fahrradstellplätzen wiegend sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr vor Wohngebäuden und Ähnlichem sollte bei einer erschlossen ist, besteht eine extrem starke Autoori- weiteren Entwicklung des Stadtteils mitgedacht werentierung. Die Autoorientierung ist nicht nur mit der den, um den individuellen Kfz-Besitz zu senken und Planung Langwassers als autofreundliches Gebiet, den Umweltverbund, bestehend aus ÖPNV, Rad- und wobei viele private Stellplätze hergestellt worden Fußverkehr, zu stärken. sind, sondern auch mit der Präsenz der angrenzenden Eine mögliche Führung von Radwegen innerhalb Messe verbunden: Straßen mit ausreichender Kapa- öffentlicher Grünanlagen wird innerhalb der Stadtzität werden für ihre Zubringerfunktion benötigt. verwaltung kontrovers diskutiert. Ein Konsens konnte Innerhalb der Quadranten gibt es aber Potenzial für bislang noch nicht gefunden werden, so dass das eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Thema im Zusammenhang weiterer Planungen und Konzepte näher untersucht werden muss.
Große Magistralen
Die großen Magistralen bilden Barrieren zwischen den Quadranten und zu den benachbarten Siedlungs- FAZIT gebieten und Naherholungsräumen aus. Die Que- Der Umbau der autogerechten Stadt stellt eine Gerung dieser Barrieren sollte für zu Fußgehende und meinschaftsaufgabe dar. Es können umfangreiche Flä- Radfahrende verbessert werden. Schattenspendende chenpotenziale für ein Mehr an Aufenthaltsqualität Straßenbäume fehlen in einigen Bereichen. Das Flä- und Nachhaltigkeit generiert werden. Damit können chenpotenzial der Straßenquerschnitte ist erheblich Freiraumdefizite sowie ökologische und klimatische und sollte aus der Perspektive des Fuß- und Radver- Beeinträchtigungen durch eine zunehmende Bebaukehrs qualifiziert werden. ung gemindert und die umwelt- und stadtverträgliche Abwicklung des Verkehrs gesteigert werden. Der Erschließungsstraßen in den Quadranten öffentliche Raum wird gestärkt. Ein Mobilitätskon- Die raumgreifenden Erschließungsstraßen im Inneren zept für Langwasser greift, wenn die großräumige weisen ein großes Potenzial zur Qualifizierung des wie auch die kleinteilige Erschließung übergreifend Stadtteils auf. Ein partieller Rückbau oder eine Um- mit Schwerpunkt auf den Umweltverbund gedacht widmung dieser teils überdimensionierten Straßen wird und Verkehrsräume multifunktional gestaltet und der daran angeschlossenen Stellplätze schafft werden. Raum für eine Qualifizierung des öffentlichen (Frei-) Ein Umbau der Straße ist im Zusammenhang von raumes sowie generiert des Weiteren Flächen für eine anstehenden Straßensanierungsmaßnahmen denkbar bauliche Entwicklung. und sollte auch im Zusammenhang mit angrenzenden Eine markante Gestaltung der Eingänge in die Quar- größeren Baumaßnahmen überprüft werden. tiere mit einer Platzgestaltung und die Reduzierung von Stellplätzen im öffentlichen Raum würde zum einen zur Aufwertung des Raumes beitragen, zum anderen die Möglichkeit zur Erreichung autoarmer Wohngebiete schaffen. Quartiersgaragen sind insbesondere bei Neubaugebieten mit einem reduzierten Stellplatzschlüssel denkbar. Mobilitätsstationen in verschiedenen Größen mit z.B. Carsharing oder Leih- und Lastenfahrrädern sollen für die Nutzerinnen und Nutzer erreichbar sein. Wichtig ist, ein dichtes Netz an gut erreichbaren Standorten zu schaffen.
STRATEGIE MOBILITÄT
Differenzierung im Straßennetz, öffentlichen Straßenraum für Alle schaffen: Fußgänge-
rinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, ÖPNV, MIV
Verknüpfung der straßenunabhängigen Fuß-und Radwege mit dem Netz der Erschlie-
ßungsstraßen als Alltags- und Freizeitwege
Erhöhung der Gestaltqualität in den Erschließungsstraßen und Hauptnetz für Fuß-
gängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, (z.B. Anlage von breiten Gehwegen, Gehwegvorstreckungen, Reduzierung der Stellplätze, Integration von Fahrrad- und E-Scooter-Abstellflächen, Haltegriffe oder Abstellfläche für Füße an Ampeln, Entsiegelung zu Gunsten von begrünten Unterstreifen mit Blühwiesen und Flächen für
die Regenwasserbewirtschaftung, Alleepflanzungen, ergänzende Baumsetzungen)
Gestaltung der Eingänge / Quartiersübergänge
Quartiersgarage bei der Realisierung von Neubaugebieten, gekoppelt mit Reduktion
Stellplätze im öffentlichen Raum
Kleinräumige Abstellanlagen für Fahrradparken einplanen und systematisch einrichten. Vorhandene Anlagen quantitativ und qualitativ angemessen ausstatten. Dazu gehören auch Servicestationen für Kleinreparaturen.
Übergeordnete Straßen wie Breslauer Straße (im Zusammenhang mit der Entwicklung
des neues Schulcampus) mit Aufenthaltsqualitäten entwickeln
Aufwertung der Radwegeverbindung innerhalb der Grünstreifen entlang der Otto-
Bärnreuther-Straße
Ausbau Mobilitätsstationen und sinnvoller Alternativen zum Motorisierten Individual-
verkehr
Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zur Vorbereitung der Mobiltitätswende in
Langwasser
Leitbild Leitbildentwicklung Mehr Langwasser - MehrWertStadt
Leitbild Langwasser
Einleitung und Entwicklungsprozess
| Mehr Lang MehrWer | wasser tStadt |
|---|---|
| + ANITÄT Langwasser ist bun KTION | |
| t stärken + MISCHUNG Mehr Misch |
r neuen en bauen
Städtebauliche + URB Vielfalt herstellen eutral Leben Neue Mobilitätsformen fördern um neu denken
NPASSUNG + NACHBARSCHAFT mmstadt keln Nahversorgung sichern HAFT Nachbarschaftsleben stärken
Schätze + PRODU en & erhalten alifizieren, Die Stadt als Kreislauf ticodieren Langwasser als Arbeitsor
Ausgehend von den Qualitäten und Elementen, die gene Siedlungsstruktur mit verschiedenen städtebaujeden einzelnen Quadranten charakterisieren, wurden lichen Qualitäten besteht aus eigenständigen kleinteidie für die Entwicklung des Stadtteils relevanten The- ligen Nachbarschaften/Inseln mit jeweils homogener men identifiziert. Sie wurden in einem Leitbild zusam- Typologie und Bewohnerstruktur. mengefügt. Das Leitbild inkludiert den bestehenden Identifikationsslogan „Langwasser ist Bunt“ und will Die aktuellen Angebote an Wohn- und Freiraum, die Idee eines vielfältigen Stadtteiles weiterverfolgen Versorgung und Mobilität, die Form der zentralen und erweitern. Regenentwässerung, die fehlende Gebäudebegrünung Für jedes Leitthema wurden Ziele formuliert, die meh- entsprechen nicht mehr den Anforderungen und den rere Maßnahmen vorschlagen. Das Leitbild versammelt Bedarfen einer sich wandelnden Stadtgesellschaft nach Ziele, Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für differenzierten Angeboten sowie den Anforderungen, die Weiterentwicklung des Quartiers. die sich durch den Klimawandel und Verlust der biolo- Diese allgemeinen Richtlinien dienen als übergeordne- gischen Vielfalt in der Stadt ergeben. te Strategie für eine umfangreiche Entwicklung. Aus diesem Werkzeugkasten können einzelne Werkzeuge Ein Update des Bestandes ist für die langfristige Sicheherangezogen und auf die einzelnen Quadranten rung der Funktionsfähigkeit, Resilienz und Lebendigangewendet werden. Jeder Quadrant kann in seiner keit des Quartiers notwendig. Darüber hinaus würde Entwicklung davon profilieren. die Realisierung innovativer und experimenteller Zentral für die Weiterentwicklung ist die Schaffung Maßnahmen Langwasser als attraktiven Stadtteil für von Mehrwerten: eine bauliche Entwicklung bedeu- verschiedene Bevölkerungsgruppen stärken. tet auch gleichzeitig Mehrwerte für das Quartier zu schaffen. Die Weiterentwicklung Langwassers ist sowohl als Chance für die Modernisierung des Bestandes als auch Der Stadtteil Langwasser im Süden Nürnbergs wurde für neue Möglichkeiten zu sehen. Für eine zukunftsfäin seiner heutigen Form seit den 1950er Jahren in vier hige und nachhaltige Weiterentwicklung Langwassers Quadranten geplant und errichtet. Langwasser wird wurden folgende Leitthemen identifiziert. durch die Planungsprinzipien der autogerechten Stadt und „Wohnen im Grünen“ charakterisiert. Die hetero-
- OFFENHEIT
Die Gebäude in Langwasser haben meist keine direkte oder nutzbare Verbindung zum Frei- und öffentlichen Raum. Um Langwasser als „offenes Quartier und Experimentierstadt“ zu entwickeln, braucht es Offenheit für Veränderungen und Innovation, beginnend mit einer punktuellen räumlichen Öffnung der Erdgeschosszonen als Initialzündung für neue Nutzungen, Angebote und Möglichkeiten:
Die Stadt der neuen Möglichkeiten bauen
-
Bauliche Entwicklung als Motor für neue Möglichkeiten nutzen
-
Nutzungsoffenheit durch multifunktionale Räume und Flächen erzeugen
-
Nutzungsflexible Erdgeschosszonen etablieren und umbauen
-
Institutionelle Freiflächen als Orte der Begegnung weiter öffnen und qualifizieren
-
Räume der Partizipation für Kommunikation und bürgerschaftliches Engagement öffnen
MISCHUNG
Die typische funktionale Trennung der aufgelockerten Stadt der 50er/60er Jahre soll reduziert werden. Durch kleinteilige Nutzungsmischung und ein breites Wohnungs- und Freiraumangebot soll Langwasser zu einem vielfältigen, urbanen und sozialgemischten Quartier entwickelt werden, das unterschiedliche Bevölkerungsgruppen einbindet:
Mehr Mischung zulassen
-
Nutzungsmischung durch hybride Gebäude erzeugen
-
Um- und Mehrfachnutzung von Räumen und Flächen fördern
-
Gemeinschaftlich genutzte Infrastrukturen und Räume schaffen
-
Zwischennutzung für die Kreativwirtschaft fördern
-
Experimentelle, vielseitige und sozialdurchmischte Wohnraumkonzepte schaffen: Wohnraum
für alle Bevölkerungsgruppen, Alters- und Einkommensklassen mit unterschiedlichen Lebensmodellen gewährleisten
- Mischung der Bauträger sichern, um ein vielfältiges Wohnraumangebot sicherzustellen
NACHBARSCHAFT
Langwasser verfügt über eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur. Es besteht ein aktives Netzwerk des Zusammenlebens im Quartier. Allerdings gibt es einen Bedarf an informellen Orten der Begegnung für das Quartiersleben und an nicht-kommerziellen Angeboten im direkten Wohnumfeld:
Nachbarschaft stärken
-
Bestehende Akteurs- und Kooperationsnetzwerke weiter ausbauen
-
Gemeinschaftliche und kulturelle Angebote und Räume zur Stärkung des Zusammenlebens
schaffen
-
(nicht kommerzielle) Treffpunkte und Räume für alle Generationen schaffen
-
Wohnstraßen als nachbarschaftlich genutzte Orte denken und gestalten
-
Identitätsstiftende Quartierszentren gestalten
Nahversorgung sichern
-
Angebot erweitern und attraktivieren durch neue gewerbliche Konzepte
-
Nahversorgungszentren mit neue Nutzungen anreichern
-
Fußläufige Erreichbarkeit schaffen und gewährleisten
URBANITÄT
Langwasser wurde als durchgrünter Stadtteil der autogerechten Stadt geplant. Urban ist Langwasser schon heute in Bereichen, in denen sich unterschiedliche Nutzungen überlagern. In der weiteren, kleinteiligen Mischung der Nutzungen liegt die Chance für mehr Urbanität - einhergehend mit einer baulichen Entwicklung:
Städtebauliche Vielfalt herstellen
- Neue Dichte einführen: Qualität der baulichen Entwicklung innerhalb einer wirtschaftlichen
Projektentwicklung herstellen
-
Gebäude mit niedriger Geschossigkeit und Flachdach aufstocken
-
Bautypologische Vielfalt erzeugen
-
Mit möglichst diversen Bautypologien und Grundrissen Möglichkeitsräume für unterschied-
liche Nutzungen schaffen
Neue Mobilitätsformen fördern
- Mobilitätsangebote schaffen und vernetzen, z.B. Mobilitätsstationen und Reduzierung der
Stellplätze im öffentlichen Raum, Sharing Angebote, Anbindung an den ÖPNV
-
Autoarme und autofreie Quartiere schaffen, fuß- und radverkehrfreundlich
-
Straßennetz neu dimensionieren und überflüssige Erschließung umgestalten/rückbauen
-
Ausbau und Verbesserung von kurzen und direkten Wegeverbindungen für den Fuß- und
Radverkehr
-
Systematische Errichtung dezentrale Radstellablagen
-
Anwendung des Mobilitätsbaukastens für neue Bauprojekte
LANDSCHAFT
Langwasser ist ein durchgrüntes Quartier und weist neben öffentlichen Grünflächen und Grünzügen auch viele halböffentliche / private Freiräume auf. Bei einer Weiterentwicklung des Stadtteiles sollen öffentliche Grün- und Spielflächen nicht baulich in Anspruch genommen werden, sondern qualitativ aufgewertet und mehrfach genutzt werden und darüber hinaus auch halböffentliche und private Freiräume stärker für die Stadtgesellschaft nutzbar gemacht werden:
Freiräume qualifizieren, sichern und multicodieren
- Bestehende Öffentliche Grünanlagen, Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen für alle Generatio-
nen schützen, erneuern, qualifizieren und Möglichkeiten einer Multicodierung prüfen
- Halböffentliche und private Freiflächen im Sinne der Mehrfachnutzung aktivieren, öffentlich
zugänglich gestalten und Nutzungsangebote etablieren
- Entwicklung neuer Konzepte für eine gemeinsame Entwicklung von Freiräumen und Städte-
bau, z.B. Gartenstadt 2.0
-
Die Quadranten stärker miteinander über Freiräume verbinden
-
Verknüpfungen mit dem umliegenden Wald stärken, seine Nutzung als Naherholungsraum
soll detailliert geprüft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden
- Biologische Vielfalt durch Gestaltung und Pflege fördern
Grüne Schätze schützen und erhalten
- Die grünen Schätze Langwassers wie Altbäume und Naturdenkmäler sind identitätsstiftend
und sind zu erhalten
KLIMAANPASSUNG
Hitzeperioden (Urban Heat Effekt) und Starkregenereignisse als Folgen der Klimakrise werden in Zukunft häufiger auftreten. Sie können immense Schäden verursachen und sich negativ auf die Gesundheit der Menschen auswirken. Daher ist auch Langwasser dazu aufgefordert, sich klimatisch anzupassen. Im Zentrum stehen dabei ein neuer Umgang mit der Ressource (Regen-)Wasser und damit einhergehend Strategien der Hitze- und Starkregenvorsorge sowie eine Neucodierung stark versiegelter Straßenräume. Diese Maßnahmen sind auch unter Berücksichtigung des bereits bestehenden Klimabaukastens der Stadt Nürnberg zu entwickeln:
Schwammstadt entwickeln
- Klimaanpassungsmaßnahmen im Sinne der Schwammstadt umsetzen: (Regen-)Wasser von
den Kanälen abkoppeln, speichern und verfügbar machen, durch Verdunstung kühlen und durch Retention Starkwasserereignissen vorbeugen
- Regenwasser von den versiegelten Flächen für die Bewässerung der Bäume nutzen
Straßenraum neu denken
-
Graue Infrastrukturen entsiegeln und klimagerecht umbauen
-
Straße als Freiraum entwickeln: Begegnungsräume mit Aufenthaltsqualität schaffen
-
Straßenbaumoffensive starten
Klimaneutral leben
-
Langwasser zum Energieerzeuger und -speicher machen
-
Straßenbaumoffensive starten
-
Durch Verdunstung des Regenwassers Kühle produzieren
PRODUKTION
Die Notwendigkeit nachhaltiger Prozesse fordert eine stärker auf Mehrfachnutzung und Kompaktheit ausgerichtete Siedlungsentwicklung. Langwasser soll in Zukunft stärker auch Möglichkeiten des Arbeitens im Quartier bereitstellen und sich auf den Weg machen, selbst klimaneutral produktiv zu werden und bestehende Ressourcen besser zu nutzen:
Langwasser als Arbeitsort stärken
-
Förderung von Gewerbe und Einzelhandel im Quartier
-
Neue Formen der Verknüpfung von „Wohnen und Arbeiten“ schaffen
-
Vorhandenes Gewerbegebiet zwischen Thomas-Mann-Straße und Breslauer Straße sichern
-
Wohnungsnahe Dienstleistungen in den Quartieren sicherstellen und vor allem in den Erdge-
schossen integrieren
Die Stadt als Kreislauf
- Neuen Umgang mit Ressourcen etablieren, Stoffkreisläufe nutzbar machen (Urban Mining),
biologische Viefalt fördern
- Graue Energie nutzen, Bestand um- und weiternutzen, vorhandene Baustoffe so weit mög-
lich wiederverwenden
- Produktive Dachlandschaften: Energie und urbane Landwirtschaft etablieren
Konklusion -
Handlungsempfehlungen
Zur Sicherung der Weiterentwicklung Langwassers sind eine Hand-
lungsstrategie sowie Steuerungsinstrumente notwendig:
- UPDATE DES BESTANDES:
Der Bestand benötigt eine Modernisierung sowie einen kontinuierli-
chen Umbau- und Erneuerungsprozess. Für die öffentlichen Flächen ist
die Stadt Nürnberg gefordert, für einen Teil der Bauflächen wiederum
die wbg. Die Städtebauförderung und die Wohnraumförderung über
das Bayerische Modernisierungsprogramm können dazu einen Beitrag
leisten, reichen aber alleine nicht aus.
- MEHRWERTE DURCH BEBAUUNG GENERIEREN:
Wohnungsbau als Motor der Veränderung für die Umsetzung des
Leitbildes nutzen. Im Huckepack der baulichen Entwicklung sollen
Mehrwerte für die Stadtgesellschaft sowie für die Umwelt, biologische
Vielfalt, Klimaschutz und Klimaanpassung auf dem Baugrundstück
und in der Nachbarschaft generiert werden. So können auch die Nach-
haltigkeitskriterien der Wohnraumförderung erfüllt werden.
- INSTRUMENTE/WERKZEUGKASTEN:
Um Mehrwerte zu generieren, ist die Anwendung des Werkzeugkas-
tens städtischer Instrumente der Steuerung erforderlich. Hierfür be-
darf es eines klaren, auf die Bedarfe Langwassers abgestimmten Auf-
trags.
- KRITERIEN/ANFORDERUNGSKATALOG:
Die Sicherung der Mehrwerte erfordert einen einheitlichen Kriterien-
katalog für Bauvorhaben, der städtebauliche, freiräumliche, umwelt-
fachlich, gewerbliche und verkehrliche Aspekte, Folgebedarfe der sozi-
alen und grünen Infrastruktur sowie Wirkungen auf die Nachbarschaft
u.a. mit einbezieht. Im Baulandbeschluss sind bereits wesentliche
Anforderungen für die soziale und grüne Infrastruktur formuliert. Bei
neuer Bebauung wird auch relevant, diese mit weiteren Aufwertungs-
maßnahmen für das Gesamtgebiet zu verknüpfen.
Literatur und Dokumente Stadt Nürnberg, Jugendamt: Jugendhilfeplanung. Offene Kinder- und Jugendarbeit, 2017 Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Auszug der Bezirkstabellen Stadt Nürnberg, Jugendamt: Jugendhilfeplan „Spieund Karten aus den Innergebietliche Strukturdaten len in der Stadt“, 2008; Werkstadtbericht 2019. DIN Nürnberg 2020, 2020. 18034-1, 2020
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt: Flächennutzungs- Referat für Jugend, Familie und Soziales: Seismograplan der Stadt Nürnberg mit integrierten Landschafts- fentreffen: Langwasser-NO & SO, 2021 plan (FNP), 2021 Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt: Mobilitäts- Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt: Integriertes baukasten, 2018 Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost. Vernetzen!, 2015. Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt: Radroutenkonzept, 2021 Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung - Landesgruppe Bayern (Hg.): Städtebau im Stadt Nürnberg, Servicebetrieb öffentlicher Raum: Wandel. Stadtteil Nürnberg-Langwasser, 1987. Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg, 2021
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), GEWOS Stadt Nürnberg, Umweltamt: Stadtklimagutachten, Institut für Stadt- und Regionalforschung GmbH: 2014 Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“, 2015. Stadt Nürnberg, Mobilitätsbeschluss, 2021
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Stab Wohnen, Stadtklimagutachten, Stadt Nürnberg, Umweltamt, Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Wohnungs- GEO-NET Umweltconsulting GmbH, 2014 marktbeobachtung 2019, 2020
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit: Karten und Grafiken Masterplan Freiraum, 2014 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Umweltamt/ Umweltplanung: Akti- Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung: onsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, 2021 Digitale Stadtgrundkarte, 2019
Stadt Nürnberg, Umweltamt/ Umweltplanung: Ge- alle weiteren Karten und Graphiken: samtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, 2014 yellow z und bgmr
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat, Stadtplanungsamt: Baulandbeschluss, 2020 Fotonachweis yellow z und bgmr Stadt Nürnberg, Beschluss Machbarkeitsstudie Langwasser, Stadtplanungsausschuss, 09. Juli 2020
Stadt Nürnberg, Stellplatzsatzung, 2016
Stadt Nürnberg, Referat für Schule und Sport: Fort- Hinweis: schreibung Schulraumentwicklungsplanung 2020, Das Impressum ist nur in Band 1 dargestellt
Impressum: Herausgeber: Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 90402 Nürnberg
Potenzialuntersuchung Mehrwerte für Langwasser Band 3: Langwasser „Atlas“
BAND 1
BAND 2
BAND 3
LANGWASSER „ATLAS“: Anwendung des Leitbilds 5
EINLEITUNG 7-8
DIE CHECKLISTE DER ENTWICKLUNG
LEGENDE 12
Nord-West Übersicht 14
Nachbarschaft U1 18 Nachbarschaft U2 20 Nachbarschaft U3 22
Nord-Ost Übersicht 26
Nachbarschaft P 28
Süd-Ost Übersicht 32
Nachbarschaft A / B 34 Nachbarschaft H 38 Nachbarschaft F / G 42
Süd-West Übersicht 46
Nachbarschaft I 48 Nachbarschaft K 52 Nachbarschaft L, Werksiedlung, Idealsiedlung 56 Nachbarschaft M 60 Nachbarschaft ECA 64
LEGENDE 69
QUELLEN- UND ABBILDUNGSNACHWEIS 70
Langwasser „Atlas“ Anwendung des Leitbilds auf die vier Quadranten
| Mehr Lang MehrWer | wasser tStadt |
|---|---|
| + ANITÄT Langwasser ist bun KTION | |
| t stärken + MISCHUNG Mehr Misch |
r neuen en bauen
Städtebauliche + URB Vielfalt herstellen eutral Leben Neue Mobilitätsformen fördern um neu denken
NPASSUNG + NACHBARSCHAFT mmstadt keln Nahversorgung sichern HAFT Nachbarschaftsleben stärken
Schätze + PRODU en & erhalten alifizieren, Die Stadt als Kreislauf ticodieren Langwasser als Arbeitsor
Langwasser Leitbild
Leitthemen der Entwicklung
Leitbildanwendung auf Quadranten
Einleitung
Hinweise für die Auslegung
Wesentliche Zielsetzung für die Weiterentwicklung Bei dieser Struktur gibt es Unschärfen, zum Beispiel Langwassers ist die Schaffung eines unmittelbar bei Themen und Farben. So sind verschiedene Maßwirksamen Mehrwertes für die Bestandsquartiere. nahmen-Hinweise themenübergreifend und können Der Identifikation lokaler Entwicklungspotenziale für mehreren Kategorien zugeordnet werden. die Schaffung dieses Mehrwertes kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Die einzelne „Zoom-ins“ werden anhand einer Matrix bewertet, in der die wichtigsten möglichen Maßnah- Als Endprodukt der Machbarkeitsstudie wurden da- men knapp beschrieben werden. Die Matrix greift her Axonometrien erarbeitet, die die Potenziale für auf die Entwicklungsthemen des Leitbilds zurück und die Weiterentwicklung der Wohnquadranten Lang- ordnet die Maßnahmen den im Leitbild formulierten wassers und die daraus entstehenden Bedarfe aufzei- Mehrwerten für die Nachbarschaft zu. Eine Maßnahgen. Für diese Potenzialuntersuchung werden haupt- me kann dabei Mehrwerte in mehreren Themenbesächlich Nachbarschaften mit Geschosswohnungsbau reichen ermöglichen. betrachtet. Die Konzentration auf diese Bereiche ist in den besseren Möglichkeiten zur Umsetzung der Hinweise: auf Seite 69 gibt es eine kurze Version der vorgeschlagenen Maßnahmen begründet. Legende, die aufgeklappt werden und die Lesbarkeit der Abbildungen in der Broschüre vereinfachen kann. Um das Verständnis der Zeichnungen zu vereinfachen, werden hier die Struktur und die Leseart der Darstellungen im folgenden Kapitel erläutert: Für jeden Quadranten gibt es eine Gesamtübersicht und detailliertere „Zoom-ins“ zu den in den Untertiteln genannten Nachbarschaften.
Die Axonometrien enthalten flächenhafte Aussagen, die in einer Legende erklärt sind und einen allgemeinen Charakter haben. Fähnchen präzisieren und lokalisieren genauere Hinweise für mögliche Maßnahmen und sind nur in den „Zoom-ins“ dargestellt. Da es sich bei den Aussagen der Axonometrien um erste Hinweise handelt, sind im Nachgang dieser Befassung vertiefende Untersuchungen für die jeweiligen Situationen notwendig. Diese Untersuchungen müssen zeigen, welche der aufgezeigten Potenziale umsetzbar sind. Stellt sich zum Beispiel im Ergebnis einer vertiefenden Bewertung heraus, dass ökologische und stadtklimatische Aspekte einer Nutzungsintensivierung entgegenstehen, sind ggf. nicht alle aufgezeigten Potenziale umsetzbar. Die Darstellung der bisher erarbeiteten Potenziale ist nicht als abschließend zu betrachten.
Die Fähnchen in den „Zoom-ins“ sind nach den drei strategischen Feldern aufgeteilt: Quartiersentwicklung und Wohnen, Grün- und Freiraum und Mobilität. Die benutzten Farben greifen auf die Farben des Leitbilds zurück.
Checkliste der Entwicklung
EINLEITUNG / HINWEISE QUARTIERSENTWICKLUNG - Nutzungsmischung
Die aufgeführten Punkte dienen als Orientierung für Leistet das Bauvorhaben einen Beitrag zur Erdie Prüfung und Bewertung von baulichen Neuentgänzung und Diversifizierung des Wohnungswicklungen und räumlichen Aufwertungen. Diese Lisangebots in Langwasser? te ist nicht abschließend und sollte für das jeweilige Vorhaben angepasst werden, als auch konstant in der Kann geförderter Wohnungsbau vereinbart Anwendung durch die gewonnenen Erfahrungen im werden, damit zusätzlicher bezahlbarer Wohn- Kontext Langwasser erweitert und angepasst werden. raum entsteht?
Trägt es dazu bei, die lokale Nutzungsmischung mit neuen, über die reine Wohnnut-
QUARTIERSENTWICKLUNG - Städtebau zung hinausgehenden Angeboten zu erhöhen?
Ist die betrachtete Potenzialfläche unter Können Erdgeschosse aktiviert und für ge- Berücksichtigung aller Restriktionen für die werbliche oder gemeinschaftliche Nutzungen bauliche Entwicklung geeignet? geöffnet werden?
Ist das Bauvorhaben in der bestehenden Nach- Verbessert das Bauvorhaben die räumliche Verbarschaft städtebaulich verträglich? Fügt es knüpfung zwischen dem Erdgeschoss des/der sich bzgl. Baumasse und Höhenentwicklung in Gebäude und den halböffentlichen Räumen? die bestehende städtebauliche Struktur ein?
Werden Angebote für nicht kommerzielle Ist das Bauvorhaben zur bestehenden Nachbar- Treffpunkte in Gebäuden und/oder im Freischaft freiräumlich, ökologisch, klimatisch und raum geschaffen? verkehrlich verträglich?
Gibt es innovative Projekte, die als Entwick- Gibt es die Möglichkeit, mit dem Projekt städlungsimpuls für Langwasser dienen? tebauliche Missstände zu beheben, bzw. den Bestand aufwerten? .........
Können Eingangssituationen in die Quadranten oder Nachbarschaften definiert werden?
Gibt es geeignete Orte für den Ausbau hoch-
QUARTIERSENTWICKLUNG - Soziale Infrastruktur
wertiger und vielfältiger Platzsituationen? Kann der Bedarf an neuen Kita- und Schul- Können bei Neubau die Fassaden und Dächer plätzen im Quartier abgebildet und abgedeckt als Tragsysteme für Begrünungen umgesetzt werden? werden? Sind langfristige Erweiterungsflächen für Ist eine Variantenprüfung erfolgt? Grundschulen gesichert? Sind ausreichend Grundstücke für die Realisie- ......... rung von Kitas gesichert? / Können kleinere Kitas oder soziale Infrastruktur im Erdgeschoss integriert werden?
Bestehen Möglichkeiten zur Zwischen- und Können Stellplatzflächen für andere, öffentli- Mehrfachnutzung von Räumen und Flächen? che oder gemeinschaftliche Funktionen umgenutzt werden? Können Potenzialflächen für mögliche neue Pflegeeinrichtungen definiert werden? .........
.........
MOBILITÄT - klimatische Qualifizierung
Können in Straßenräume unversiegelte Flä-
MOBILITÄT - Straßenaufwertung
chen integriert werden, die klimatisch wirksam Werden Maßnahmen ergriffen, die Straßen- werden? räume fuß- und radfahrerfreundlich weiterzuentwickeln? Können Straßenbäume zur Verschattung neugepflanzt werden? Werden die bestehenden Fuß- und Radwege ausgebaut und qualifiziert? Wird das Regenwassermanagement in die Straßenräume implementiert? Wird die Zuwegung zum ÖPNV gewährleistet? ......... Wird die Fahrgeschwindigkeit reduziert?
Gibt es Möglichkeiten für die Unterbringung/ Zusammenlegung/Reduzierung von Stellplatzflächen
GRÜN- UND FREIRAUM - Gestaltung und
Gibt es die Möglichkeit Mobilitätsstationen zu Nutzungsanreicherung realisieren? Ist es möglich Höfe, Abstands- und Siedlungsgrün und privates Grün gemeinsam mit bauli- Gibt es Kreuzungen oder Übergangszonen cher Entwicklung zu aktivieren? zwischen Grün- und Straßenräumen, die zwecks Gestaltung, Aufenthaltsqualität und Verkehrssi- Wo werden die durch eine (bauliche) Entwickcherheit aufgewertet/gesichert werden sollen? lung ausgelösten zusätzlichen, öffentlichen Grünflächen nachgewiesen? .........
Bietet eine Entsiegelung und Umgestaltung von Verkehrsflächen die Möglichkeit, neue Freiräume mit Aufenthaltsqualität (z.B. Pocket-Parks) zu schaffen oder einen Beitrag zu Klimaanpassungsmaßnahmen zu leisten?
MOBILITÄT - Straßenumbau
Kann im Huckepack des Hochbaus der Umbau Ist eine hochwertige Pflege der Freiräume des Quartiers zu einem auto-armen Quartier gesichert? vorangetrieben werden? Ist es möglich den Straßenraum im Nebennetz zurückzubauen? Werden die Vorgaben der Barrierefreiheit umgesetzt? Kann die Nutzungs- und Aufenthaltsqualität Werden neue Angebote/Nutzungen in Freider Straßenräume erhöht werden? Können raum für alle Bewohnergruppen geschaffen? Straßenräume in Begegnungszonen umgewandelt werden? Welche neuen Nutzungsangebote im Freiraum werden umgesetzt?
Werden Dachflächen für Regenbewirtschaf- Werden bauliche Maßnahmen zum Klimaschutz/ tung, lokale Energieproduktion und/oder urba- Klimaanpassung am Gebäude berücksichtigt, ne Landwirtschaft genutzt? die über gesetzliche Vorgaben hinaus gehen? (Z.B.: Solarenergie, Holzbauweise / Hybridbau- ......... weise, Nahwärmesysteme, Erdwärme, etc)
.........
GRÜN- UND FREIRAUM - Regenwassermanage-
ment
GRÜN- UND FREIRAUM - Spielflächen
Kann das Grundstück von der Regenwasserkanalisation abgekoppelt und in ein abflussloses Sind ausreichend öffentliche Spiel- und Akti- Grundstück umgewandelt und das Regenwas- onsflächen vorhanden? ser für die Verdunstung und Bewässerung der Bäume genutzt werden? Werden diese gestalterisch und funktional aufgewertet? Gibt es Risiken wie Überstaugefahr der Regenwasserkanalisation, die beseitigt werden Wo werden die durch eine (bauliche) Entwicksollen? lung ausgelösten zusätzlichen, öffentlichen Spielflächen nachgewiesen? ......... Gibt es private Freiräume, die für die Herstellung öffentlicher Spielflächen oder öffentlicher Grünflächen herangezogen werden können?
Ist es möglich neue Spiel- und Bewegungsflä- GRÜN- UND FREIRAUM - Ökologie und Klima- chen für verschiedenen Altersgruppen anzule-
anpassung gen?
Sind Maßnahmen zur ökologischen und klima- ......... tische Aufwertung der bestehenden Freiräume vorgesehen?
Tragen die neuen Freiräume zur klimatischen Verbesserungen bei?
GRÜN- UND FREIRAUM - Verbindungen
Wird die Biodiversität gefördert? Werden Module des Animal Aided Design umgesetzt? Sind bei Bauvorhaben am Siedlungsrand die Anbindung an die umgebenden Landschafts- Sind schützenswerte oder geschützte Land- räume (Wald) mit vorgesehen? schaftsräume berücksichtigt? Werden die Verbindungen zwischen den Grün- Wurden die Vorschriften und Festlegungen räumen verbessert? bezüglich des Naturschutzes überprüft? Wird eine gute fußläufige Verbindung zur Wurden Altbaumbestände im Sinne der Baum- Umgebung hergestellt? schutzverordnung berücksichtigt und näher untersucht? Werden angrenzende Kleingarten oder Institutionelle Flächen angebunden? Wurden wichtige Kaltluftverbindungen beachtet? ......... Werden Schwammstadt-Konzepte in der Planung berücksichtigt?
Legende
Quartiersentwicklung
Potenzial für bauliche Entwicklung prüfen potenzielle Erweiterungsflächen für Schule sichern Potenzialstandorte für die bauliche Entwick- Sicherung von Erweiterungsflächen an bestelung. Verträglichkeit zu bestehender Nachbar- henden Standorten zur Abdeckung zukünftischaft und ökologischen sowie klimatischen ger Bedarfe an Schulplätzen. Belangen vertieft prüfen, Wohnen für alle Einkommensschichten schaffen, Nutzungs- Grundstück für den Neubau von Kitas suchen mischung etablieren, wo möglich belebte Potenzialflächen für die Abdeckung des pro- Erdgeschosszonen, hochwertigen Städtebau gnostizierten Bedarfs sichern. Kleinere Kitas und Architektur. Als Huckepackstrategie für sind bei Bedarf bei Neubau im Erdgeschoss zu Schaffung weiterer Mehrwerte nutzen. integrieren.
Erdgeschosse aktivieren und für Nutzungen Mobilität
öffnen
Um den Stadtteil zu beleben und dezentrale Stellplatzflächen nutzen Angebote und Arbeitsorte schaffen zu können, Bestehende private und öffentliche Stellplätze Erdgeschosszonen aktivieren und für Nutzun- als Potenzialflächen neu denken und für z.B. gen öffnen. Vorstellbar sind privat betriebene bauliche Entwicklung und Freiraumentwick- Nutzungen wie Geschäfte, Cafés, Büros, nicht lung nutzen; Multicodierung prüfen. störendes Gewerbe aber auch öffentliche Nutzungen wie Kitas oder soziale Einrichtungen. Straßenraum aufwerten und klimagerecht Kulturelle Nutzungen und nicht kommerzielle qualifizieren Treffpunkte sind auch möglich. Straßenraum im Hauptnetz als Verkehrsinfrastruktur qualifizieren: Reduzierung Ge-
Raumkante ausbilden schwindigkeit, Umwandlung nicht benötigter
Besonders entlang der größeren Straßen zum Fahrbahnfläche in Fahrradwege, Ausbau und Teil fragmentierte Raumkanten durch punktu- Qualifizierung der Gehwege, Implementierung elle Ergänzungsbauten aufwerten und ausbil- Regenwassermanagement, Vergrößerung den. Baumscheiben, Neupflanzung von Straßenbäumen, Erhöhung der Aufenthaltsqualität.
Quartiers-Eingang stärken
Stärkung der Quartierseingänge als besondere Straßenraum umbauen Punkte in den Nachbarschaften. Straßenraum im Nebennetz (Wohnstraßen, Wohnwege) im Zusammenhang von Sanie-
Entree-/Platzsituationen schaffen rungsmaßnahmen bzw. größeren baulichen
Stadträumlich geeignete Orte zu Entree- und Maßnahmen wo möglich rückbauen und in Platzsituationen mit hoher städtebaulicher Begegnungszonen umwandeln. Fokus auf Qualität und vielfältigen Funktionen und An- Fuß- und Radverkehr, Nutzung als Pocket Parks geboten ausbauen. prüfen, Straßenbäume stärken und neupflan- ** zen, Regenwassermanagement integrieren.
Quartiers-Treffpunkte etablieren
Nicht kommerzielle Quartiers-Treffpunkte für Große und kleine Mobilitätsstationen etablieren die Anwohnerinnen und Anwohner in den Mobilitätsstationen mit unterschiedlichen Freiräumen Langwassers mit Freiraumangebo- Dimensionen und Angeboten je nach Platzkaten etablieren. pazität im Stadtteil strategisch verteilen:
- Größere Stationen auch mit Car-Sharing An-
**
Impulsorte für Quartiersentwicklung aktivieren geboten bei Verkehrsachsen, Geeignete Orte für die Realisierung (bzw. in - kleinere Stationen für Radverkehr z.B. Ver- Planung) von Impulsprojekten für die Quar- leihsystem, überdachte Abstellanlagen in den tiersentwicklung und zur Nutzungsintensivie- inneren Teilen der Quadranten. rung.
Bestehende Rad- und Gehwege / Gehwege, die
für den Radverkehr freigegeben sind, qualifizieren.
Fuß- und Radwegeverbindungen stärken und Kleingartenanlagen und institutionelle Flächen
ergänzen öffnen / integrieren
Interne und übergeordnete Verbindungen Öffentliche Durchwegung und wo möglich ausbauen. Stärkung und Weiterentwicklung Nutzung von Kleingartenanlagen und institutider untergeordneten Fußwegeverbindungen onellen Freiflächen sicherstellen. intern im Wohnquartier und als Verbindung zwischen den Quadranten. Punktuelle Ergän- Übergangsbereiche gestalten zungen der Radwegeverbindungen in Quer- Bereiche zwischen Grünzügen und Straßenräurichtung. men oder Siedlungsflächen benötigen Beachtung bezüglich der gestalterischen Qualität sowie der Verkehrssicherheit (z.B. Kreuzung Straße und Radweg entlang Grünzug).
Bestehendes öffenliches Grün
Analyse der ökologischen, gestalterischen und Impulsorte Freiraum: Bestehende (öffentliche) funktionalen Wertigkeit der öffentlichen Frei- Freiräume aufwerten und qualifizieren flächen. Erhalt und Ausbau vorhandener Quali- Optimierungspotenzial der bestehenden täten. Ggf. Erarbeitung von Masterplänen (öffentlichen) Freiräume nutzen, klimaangeoder Freiraumkonzepten (vgl. Masterplanung passte Entwicklung, Regenwassermanagement, Ferdinand-Drexler-Weg). Diese Masterplanung Strategien zur Förderung der Biodiversität ist beispielgebend für weitere Entwicklungen entwickeln und umsetzen, Pflege intensivieren, unter anderem im Hinblick auf Schaffung Nutzungsangebot erweitern. öffentlicher Spiel- und Bewegungsflächen, Angeboten für alle Alters- / Zielgruppen, Bestehende Freiraumstrukturen und Grünzüge Aufwertung von Impulsorten, Verbesserung vernetzen von Eingängen und Übergängen, ökologische Freiräume und Grünzüge Langwassers als Entwicklung der Grünanlagen. grünes Infrastrukturnetz anerkennen, verbinden und als Gesamtsystem entwickeln. Beson- Private/halböffentliche Grünflächen aktivieren derer Fokus auf die Anbindung an umliegende und wassersensibel multicodieren Landschaftsräume und Wald. Höfe, Abstands-/Siedlungsgrün und privates Grün gemeinsam mit baulicher Entwicklung Potenzialraum zur Umwandlung privater aktivieren. Angebote für Bewohnerinnen und Grünflächen zu öffentlichen Grünflächen Bewohner schaffen, prüfen welche Flächen auch Neue öffentliche Grünflächen können durch in öffentliche Spielplätze, Bewegungsflächen z.B. Umwidmung, Ankauf, Tausch oder Überund Grünflächen übertragen werden können. tragung gesichert werden. Klimaangepasste Entwicklung anstoßen, Regenwasser auf Grundstücken bewirtschaften. Wald als Naherholungsangebot prüfen Mögliche Rad- und Fußwegeverbindungen Dächer aktivieren analysieren und ggf. umsetzen. Beispiele: Dachflächen als große Flächenressource entwickeln und Mehrwerte für Lang- Stadtbiotop schützen und erhalten wasser schaffen. Blaugrüne Dachlandschaften Bei Neubauvorhaben ist die Stadtbiotopkartiezur klimaangepassten Regenwasserbewirt- rung zu überprüfen. schaftung, Nutzung für lokale Energieproduktion sowie Etablierung von urbaner Landwirt- Bestandsbäume schaft auf großen geeigneten Flachdächern. Bei Neubaumaßnahmen Baumschutz prüfen und wertvollen Gehölzbestand erhalten
Bestands-Spieflächen aufwerten und qualifizieren
Bestandsspielflächen in Langwasser gestal- Naturdenkmäler schützen und erhalten. privat terisch und funktional aufwerten und mit Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen Landschaftsbestandteile schützen und erhalten. öffentlich prüfen und entwickeln.
Kaltluftverbindungen erhalten und von Be-
Spielgelegenheiten für verschiedene Alters- bauung freihalten.
gruppen schaffen
Potenzialräume für neue öffentliche Spielflä- Bereiche mit Überstaugefahr der Regenwaschen (auch auf halböffentlichen/privaten Flä- serkanalisation chen) prüfen und im Huckepack mit baulicher Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und Ab- Qualifizierung für verschiedene Altersgruppen koppelung des Regenwassers von der Kanalisaentwickeln. tion entwickeln.
Übersicht
Nachbarschaft U
UU
H E
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F/G
ECA K
I
M
Nachbarschaft U-1
Schwerpunkt der Entwicklung soll die Schaffung von beeinheiten, kulturelle Nutzungen oder sozialen mehr Nutzungsmischung durch die Aufwertung und Einrichtungen wie gemeinschaftliche Räume denkeventuell Umstrukturierung der Wettersteinpassage dar- bar. Außerdem ist die Integrierung der berechneten stellen, die als wichtiges Quartierszentrum weiterzuent- Kinderkrippen-Plätzen an diesem Standort zu prüfen. wickeln ist: neue gewerbliche Angebote sollen angerei- Weitere Flächen für eine zukünftige Schulerweitechert und der Freiraum der Passage aufgewertet werden. rung bzw. Kitaplätzen können durch eine Umstruk- Die Weiterführung der Passage zum Grünzug ist ein turierung und eine effizientere Organisation der wichtiger Knotenpunkt, der gestärkt werden kann Gebäude des Bildungsclusters an der Zugspitzstraße und sich für eine Mobilitätsstation anbietet. Alternativ gewonnen werden. können weitere Mobilitätsangebote bei der U-Bahn Für das Gebiet am Rauschbergweg ist es vorstellbar, ausgebaut werden. Unter Anderem können in unmittel- die Herzogstandstraße als Begegnungsraum mit barer Nähe zur U-Bahn Haltestelle Car-Sharing Angebote begleitenden Spielmöglichkeiten zu gestalten. Die integriert werden. Eine Reduzierung der nachzuweisen- Höfe sollen klimatisch angepasst und mit neuen Nutden Kfz-Stellplätze nach Satzung sollte geprüft werden, zungsangeboten qualifiziert werden. Außerdem kann während Fahrradabstellplätze in voller Höhe herzustel- die Aktivierung der Höfe durch die Herstellung eines len sind. Bezugs der Erdgeschosse zum Freiraum durch z.B. Die Flachbauten und die relativ großen Parkplätze Terrassen umgesetzt werden. zwischen Wettersteinstraße und Hochgernstraße stellen Die bauliche Entwicklung soll punktuell erfolgen und ein großes Potenzial für Aufstockung oder Neubau dar. die Offenheit der bestehenden Hofstruktur berück- Hier sind aktive Erdgeschosszonen durch kleine Gewer- sichtigen.
Nachbarschaft U-2
Die Nachbarschaft südlich der Wettersteinpassage können westlich der Wettersteinstraße zwischen der hat eine ähnliche Hofstruktur wie der Bereich um Wettersteinpassage und dem Zugang aus der Ottoden Rauschbergweg. Hier gilt es ebenso, die klimati- Bärnreuther-Straße durch die Überbebauung von sche Qualifizierung der Höfe sowie die Anreicherung Parkplätzen ausgebildet werden. Im Zusammenhang neuer Nutzungen zu verbessern. Die Höfe sind von mit einer eventuellen Sanierung durch Entsiegelung Parkplätzen dominiert, die teilweise überbaut oder und Neustrukturierung der Wettersteinstraße kann entsiegelt werden können. Eine Bebauung kann die dieser Straßenabschnitt als aktive Nachbarschaftsstra- Höfe ergänzen, aber nicht schließen: eine Durchläs- ße mit neuer freiräumlicher Bedeutung und Aufsigkeit soll weiterhin gewährleistet bleiben. enthaltsqualität gestaltet werden. Die Funktion der Die Notwendigkeit der kleinen Stichstraßen in ihrer Wettersteinstraße als Haupterschließungsstraße für Erschließungsfunktion ist zu überprüfen; eine Um- den Quadranten Nord-West muss weiterhin gewährgestaltung bietet die Chance großzügige Höfe zu leistet werden. gestalten. Nach Überprüfung der Grün- und Freiraumsituation Mit einer Stärkung der Fußverbindung durch die Höfe ist ein weiteres punktuelles Baupotenzial neben den kann eine Alternative zur Wettersteinstraße ange- Punkthäusern zum Grünzug vorstellbar, um so das boten werden, die die südlichen Nachbarschaften im Prinzip „Wohnen im Grün“ weiterzuentwickeln. Nord-West-Quadranten mit der Wettersteinpassage verbindet. Punktuelle Straßenkanten mit aktiven Erdgeschossen
Nachbarschaft U-3
Zusammen mit der mittelfristig geplanten Sanie- krippe geprüft werden. rung der Brücke kann die Eingangssituation von der Im Süden ist der Bezug zur und die Durchlässigkeit Otto-Bärnreuther-Straße zur Wettersteinstraße neu der Kleingartenanlage zu stärken: Schwerpunkte gedacht werden: Derzeit ist der Straßenraum sehr können im Bereich Sport-Lernen-Produktion von breit, er bietet das Potenzial einer zeitgemäßen Neu- lokalen Lebensmitteln liegen. gestaltung der Kreuzung. Am Scharfreiterring kann Um die Querverbindungen der Nachbarschaft besser aufgrund der Verknüpfung mit der U-Bahn Haltestel- mit dem Grünzug zu verbinden sollen die Parkplätze le die Umsetzung einer größeren Mobilitätsstation zwischen den Punkthäusern umgestaltet werden. geprüft werden. Die südlich der Straße gelegene Die Anbindung an die U-Bahnhaltestelle Schrafreite- Freifläche mit wichtigem Baumbestand ist zu erhal- ring ist zu verbessern; hier bietet sich die Gelegenheit ten, dennoch gibt es hier das Potenzial, die Fläche eine größere Mobilitätsstation mit Fahrradabstellplätteilweise für die Realisierung eines Sonderbaukörpers zen zu realisieren. (Mobilitätsstation oder für die benötigten Kinderkrippeplätzen, etc.) am Eingang zu nutzen. Auch der Vorbereich vor dem Hochhaus Zugspitzstraße 239, heute teilweise als Parkplatz genutzt, kann für gemeinschaftliche Einrichtungen aktiviert werden. Diese Fläche soll zusätzlich als Standort für eine mögliche Realisierung einer zwei-gruppigen Kinder-
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DER MEHRWERT
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Attraktive Umgestaltung des Quartierszentrum Wettersteinpassage
Aufstockung oder Neubau auf den Stellplatzanlagen zwischen Wettersteinstraße und Hochgernstraße. Außerdem Ergänzung aktiver Erdgeschosse für Kleingewerbe/Gemeinschaftsräume
Gewinnung von Flächen zur Ergänzung von Spielflächen entlang der Herzogstandstraße auf Stellplatzanlagen und privaten Grundstücken
Aufwertung des Straßenraums der Wettersteinstraße (Aufenthaltsqualität, Entsiegelung)
Punktuelle Ergänzung der Straßenrandbebauung entlang der Wettersteinstraße mit Erdgeschossnutzungen
Aufwertung und Diversifizierung der Freiraumnutzungen des zentralen grünen Quartiersangers
Effizientere Organisation des Bildungsclusters an der Zugspitzstraße für zusätzliche Kita- und Schulplätze
Schaffung von vielfältigen Bautypologien und Wohnformen durch Aufstockung und Überbauung versiegelter Flächen (Stellplatzanlagen)
Gestaltung von durchlässigen und lebendigen Gemeinschaftswohnhöfen (Klimaresilienz, Biodiversität, Nutzungssteigerung, etc)
Herstellung des räumliches Bezugs zwischen Erdgeschoss und Freiraum in den Höfen am Rauschbergweg und entlang der Wettersteinstraße
Alternative Fuß- und Radwegeverbindung durch die Höfe zur Wettersteinpassage
Zeitgemäße Neugestaltung der Eingangssituationen an der Otto-Bärnreuther-Straße und Karl-Schönleben- Straße: Mehr Aufenthaltsqualität, neue Mobilitätsangebote
Stärkung des Grünraums am Übergang zur Kleingar-
X X X X
tenanlage als Ort für Sport, Lernen und Produktion von lokalen Lebensmitteln
Nord-Ost
Übersicht
Nord-Ost
Nachbarschaft P
Im Nord-Ost-Quadranten befindet sich im Vergleich zu den anderen Quadranten weniger Baupotenzial. Hier liegt der Schwerpunkt der Weiterentwicklung in der Qualifizierung des öffentlichen Raumes, im weiteren Ausbau des Bildungsclusters der Bertolt-Brecht-Schule und in der Schaffung neuer sozialer Infrastruktur (hohe Bedarf für Seniorinnen und Senioren wegen der Seniorenheime).
Es besteht ein Bedarf an Begegnungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen, sowohl im Inneren von Gebäuden als auch im Freien. Diese Möglichkeiten können durch die Stärkung der Ost-West gerichteten Fußgängerzone mit ihren Erdgeschossnutzungen als Treffpunkte im Quartier und die Reaktivierung des Leerstands im östlichen Teil der Hans-Fallada-Straße gegeben werden. Außerdem stellt der Grünraum an der Annette-Kolb-Straße, an der sich die wichtigsten Grün- und Fußwegeverbindungen kreuzen, ein großes Potenzial für die Schaffung einer neuen grünen Mitte dar. Die Sanierung und Erweiterung der Spielfläche „Annette-Kolb-Anlage“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung der öffentlichen Grünanlage. Es gilt, diesen Ort als Angebot für alle Generationen auszubauen. Der Neubau der Bertolt-Brecht-Schule ist ein wichtiges Impulsprojekt. Das ehemalige Gebäude mit Umfeld soll weiterhin für zukünftige Schul- und Sporterweiterungen gesichert werden.
In der Nachbarschaft P ist die Mobilität durch die zwei Parkhäuser an der Thomas-Mann-Straße bereits effizient organisiert. Es besteht das Potenzial einer Modernisierung des Angebots. Die Parkhäuser können mit einem gezielten Angebot für Carsharing und Fahr- bzw. Lastenrädern ergänzt werden. Mobilitätsstationen sollen an Orten mit hoher Sichtbarkeit im öffentlichen Raum installiert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch anliegende Sammelparkplätze effizienter und mit mehr Freiraumqualität umgestaltet werden. Weitere Angebote können an der Schnittstelle zwischen befahrbaren Straßen und Fußgängerzone platziert werden.
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DER MEHRWERT
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Besonderer Nachbarschafts-Ort: den an den U-Bahnhof Langwasser Nord angrenzenden Stadtraum neu denken und als Quartierseingang qualifizieren
Fußgängerzone Euckenweg klimagerecht und stärker als Begegnungsort sowie Fuß- und Radwegeverbindung mit Entrée- und Platzsituationen profilieren. In Richtung U- Bahnhof spielen auch die Erdgeschosse eine wichtige Rolle zur Identitätsstiftung
Großflächige Aufwertung von Innenhöfen (Klimaresilienz, Biodiversität, Nutzungssteigerung, etc)
Wichtiges Flächenpotenzial für Schulerweiterung bei der ehemaligen Bertolt-Brecht-Schule. Bildungscluster kann weiter gestärkt werden
Entwicklungspotenziale bestehen in Nachbarschaft P auch durch die Stellplatzflächen der Garagenhöfe (bau-
X X X X
liche/freiräumliche Qualität, Multicodierung) und die bestehende Parkhäuser an der Thomas-Mann-Straße, die als Mobilitätsstationen ausgebaut werden können
Übersicht
Nachbarschaft A / B
In Nachbarschaft A/B sind bereits Transformationsprozesse der städtebaulichen Weiterentwicklung zu beobachten, neue Wohngebäude an der Neusalzer Straße oder typisierte Holzhybridhäuser an der Reinerzer Straße. Diese werden als Solitäre zwischen den bestehenden Zeilen errichtet. Auch Sanierungstätigkeiten an den Zeilen und deren Außenanlagen nördlich der Reinerzer Straße sind festzustellen. Im Zuge dieser Maßnahmen werden die Hochparterrewohnungen über Treppen mit kleinen Mietergärten in den Zwischenräumen der Zeilen verbunden. Dadurch entsteht eine Aufwertung und Aktivierung des Siedlungsgrüns in diesem Bereich. Auch die Spielflächen wurden zum Teil bereits erneuert und qualifiziert. Diese Entwicklung sollte auf die weitere Nachbarschaft übertragen werden, vor allem was das Zusammenwirken von Sanierung sowie städtebaulicher Entwicklung und Qualifizierung der Grünräume betrifft. Ein weiteres Potenzial der bauliche Entwicklung ist in Form von Aufstockungen zu prüfen. Die Salzbrunner und Reinerzer Straße bieten durch partielle Wegnahme von Stellplätzen und Entsiegelung Potenziale zur Qualifizierung des öffentlichen Raumes. Dieser würde auch durch die stadträumliche Stärkung des Nachbarschafts- Entrees an der Glogauer Straße / Ecke Buchdruckerstraße profitieren. Eine Weiterentwicklung des Straßenraums kann dazu beitragen, die Attraktivität der Stellplätze für Nicht-Anwohnende zu reduzieren. Die Neusalzer Straße ist bereits heute hauptsächlich Fuß- und Radwegeverbindung und leitet direkt in den Grünzug Ferdinand-Drexler-Weg über. Diese Verbindungsfunktion soll erhalten und ihre Qualifizierung im Grünzug geprüft werden. Für den Grünzug Ferdinand-Drexler-Weg besteht ein Masterplan, der unter anderem die Verbesserung der Ein- und Übergänge wie an der Neusalzer Straße vorsieht.
Weiterhin besteht das Potenzial, vorhandene Bildungseinrichtungen stärker in Richtung eines zusammenhängenden Bildungsclusters zu entwickeln. Das neue Schulzentrum an der Breslauer Straße wird dazu beitragen, diesen Quadranten und die angrenzende Nachbarschaft A/B enorm zu beleben und zu prägen: Die für die Schule notwendigen Schulsporthallen werden am Abend und an den Wochenenden sowie in den Schulferien auch den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen. Durch die Transformationen (neue Wohn- und Schulgebäude) soll die gute Verkehrsanbindung mit dem ÖPNV sowie die Anbindung für Fuß- und Radverkehr entsprechend weiter ausgebaut werden. Einen wichtigen Teil davon bildet die Aufwertung der Unterführung am ehemaligen Bahnhof Märzfeld (einzige Direktverbindung nach Nordost), die zeitnah angegangen werden sollte.
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Ersatzneubau für Astrid-Lindgren-Grundschule und Umstrukturierung des Bildungsclusters an der Reinerzer Straße für die Schaffung neuer Schul- und Kitaplätze
Salzbrunner Straße als Impulsort sowie wertvollen Naturund Nachbarschaftsraum profilieren
Modernisierung des Bestandes durch Umbau, Anbau prüfen. Herstellung des räumliches Bezugs zwischen Erdgeschoss und Freiraum in den Höfen entlang der Neusalzer Straße
Straßen- und Wegesystem klimaangepasst, Fahrrad- sowie Fußverkehrfreundlich umstrukturieren. Im Besonderen Umwandlung der Stichstraßen entlang Reinerzer Straße
Klimaresiliente und Nachbarschaftsgerechte Entwicklung eines städtebaulichen Entrées gegenüber des Franken- Centers Unterführung nach Nord-Ost für den Fuß- und Radverkehr X X aufwerten
Nachbarschaft H
Die Nachbarschaft H wird an drei Seiten vom Grünzug Ferdinand-Drexler-Weg und seinen Seitenarmen umschlossen. Diese Lagegunst an den Grünverbindungen soll weiter qualifiziert werden. Dazu sind bessere Übergänge aus dem Inneren der Nachbarschaft zu den Grünzügen zu schaffen und die Grünzüge selbst auch weiterhin zu attraktiveren und mit Angeboten auszustatten. Der Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg sieht dazu vor, öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen zu schaffen, Impulsorte aufzuwerten und insgesamt Angebote für alle Alters- und Zielgruppen zu ergänzen. Zur Weiterentwicklung zählt auch, die vorhandenen Grünflächen ökologisch aufzuwerten.
Bauliches Entwicklungspotenzial wurde vor allem in Form von Aufstockung der Zeilen und L-förmigen Gebäude im Norden identifiziert, aber auch auf einer bisher als Parkplatz genutzten Fläche südlich der Solitäre an der Striegauer Straße. Diese weisen darüber hinaus einen großen Sanierungsbedarf auf.
Die Nahversorgungseinheit in der Mitte der Nachbarschaft soll gesichert und die Nutzungen nach Möglichkeit diversifiziert werden. Auch in dieser Nachbarschaft sind die Spielflächen stark qualifizierungsbedürftig, was mit Maßnahmen zur stärkeren Aktivierung und der Prüfungen einer Multicodierung der Siedlungsgrüns einhergehen sollte.
Die zentrale Striegauer Straße wirkt aufgrund der senkrechtparkenden Autos überdimensioniert. Hier ist die Möglichkeit einer Neuaufteilung des Straßenprofils, die dem öffentlichen Raum und den schwächeren Verkehrsteilnehmenden zugutekommen würde, zu prüfen.
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Flächen der Gemeinschaftshöfe entlang Striegauer Straße effizienter Nutzen und wassersensibel gestalten
Überdimensionierter Straßenraum der Ratiborstraße verkehrsberuhigt umbauen, um Fuß- und Radverkehr sowie Aufenthalt und Natur zu fördern
In dieser Nachbarschaft eventuell weiträumige Aufstockung von Bestandsgebäuden möglich. Im selben Zuge neuer Umgang mit Flachdächern zur Potenzialnutzung
Nahversorgung sichern und Nutzungsmischung schaffen
Ziele des Masterplans zur Umgestaltung des Grünzug Ferdinand-Drexler Weg umsetzen
Bestandspielplätze aufwerten und neue Spiel- und Bewegungsangebote schaffen
Nachbarschaft F / G
Als Nachbarschaft mit der höchsten Einwohnerdichte in Langwasser und bestehenden sozio-demografischen Herausforderungen soll die Aufmerksamkeit auf den sozialen und nachbarschaftlichen Angeboten liegen.
Trotz der hohen Dichte können Potenziale für die bauliche Entwicklung identifiziert werden. Dies besteht hauptsächlich in punktuellen Ergänzungen durch den Anbau an fensterlosen Wänden der Bestandsgebäude. Zusammen mit einer möglichen baulichen Entwicklung müssen auch die Potenziale für die Schaffung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen genutzt werden. Eine Möglichkeit sind private Grundstücksflächen im Übergang zu vorhandenen Grünzügen wie dem Ferdinand-Drexler-Weg.
Um das Zusammenleben zu stärken, könnte eine neue Quartiersmitte zwischen Kirche und Einzelhandelsstandort geschaffen werden. Um mehr Frequenz an diese Stelle zu bringen, wird eine Aufstockung der Nahversorgung mit neuen Wohnkonzepten vorgeschlagen. Die Notwendigkeit der zwei Wendemöglichkeiten mit Parkplätzen an den beiden Seiten der Kirche soll geprüft und wenn möglich zugunsten einer Aufwertung des öffentlichen Raums umstrukturiert werden.
Die halböffentlichen Höfe sind mit den zugehörigen Spielflächen aufzuwerten und mit neuen Nutzungen anzureichern. Die Höfe bieten auch ausreichend Platz für die Realisierung sozialer und kultureller Infrastruktur: bei Neubau sind die Bedarfe zu prüfen und gegebenenfalls im Erdgeschoss gemeinschaftliche Angebote, wie Treffpunkte oder Kitas zu integrieren. Die privaten Grünflächen an der äußeren Grenze der Nachbarschaft können teilweise als öffentliche Grünfläche als Kompensation für eine eventuelle bauliche Entwicklung seitens privater Eigentümer gewonnen werden.
Der Fußgängerbereich „Steinerner Fluss“ soll ebenso aufgewertet werden. Durch einen Rück- und Umbau der kleinen Stichstraßen bietet sich das Potenzial, einen zusammenhängenden Bereich für den Fuß- und Radverkehr zu schaffen.
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Grünen Rand im Süden als Übergang zum Wald erhalten und Verbindungen in den Wald stärken
Punktuelle Umgestaltung des Straßenraums und dessen Übergänge. Entrees, Raumkanten und Nachbarschaftsräume müssen neu gestaltet und klar ausformuliert werden
Impulsort an der U-Bahnstation Langwasser Süd kooperativ umstrukturieren und von Synergieeffekte profitieren
Kirchenumfelder zugunsten der Nachbarschaft umstrukturieren und Quartiersmitte entwickeln
Fußgängerzone „Steinerner Fluss“ gestalterisch und klimaanpasst aufwerten
Flachdach des Nahversorgers aufstocken - andere Flachdächer vor allem produktiv nutzen
Die großen Hofbereiche zwischen den Wohngebäuden
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als Suchraum für neue Angebote soziales Infrastruktur sowie Spiel- und Bewegungsflächen nutzen. Kita im südlichen Bereich der Imbuschstraße schaffen
Übersicht
Nachbarschaft I
Trotz der vorwiegenden Einfamilienhausbebauung hat die Nachbarschaft I ein wichtiges Flächenpotenzial für die Realisierung neuer sozialer Infrastruktur sowie ein neues leistungsfähiges Nahversorgungsangebot.
Zurzeit wird das bestehende Nahversorgungszentrum in der Bonhoefferstraße 12 im Süd-West-Quadranten nicht genutzt. Dennoch ist es als Zentrum zu sichern und als Chance für eine Weiterentwicklung des Standorts zu betrachten: Um das Potenzial der Flächen besser zu nutzen, können im Rahmen einer mehrgeschossigen Mixed-Use-Nutzung in den oberen Geschossen Wohnnutzungen geplant werden. Das Erdgeschoss kann teilweise auch zur Ergänzung mit sozialer Infrastruktur genutzt werden.
Die P+R Parkplatzfläche gegenüber der U-Bahn ist ein Transformationsraum, der für Mobilität und neue Nutzungsmischung eine wichtige Rolle spielt. In diesem Zusammenhang soll auch die Gestaltung der Eingangssituation und die Möglichkeit einer Reduzierung beziehungsweise Umgestaltung des Straßenprofils der Julius-Leber-Straße, die jetzt überdimensioniert wirkt, bedacht werden.
Laut Prognose werden in den Süd-West-Quadranten ein Haus für Kinder mit zwei Kindergarten- sowie zwei bis drei Hortgruppen benötigt. Potenzialflächen für den Neubau eines Hauses für Kinder sind die ehemalige Buswendeschleife Franz-Reichel-Ring/Julius- Leber-Straße und der Garagenhof Franz-Reichel-Ring / Ecke Liegnitzer Straße in der Nachbarschaft M sowie die Parkplatzfläche bei dem Nahversorgungszentrum an der Görlitzer Straße angrenzend an dem Grünzug.
Weiterhin soll der Bürgergarten Langwasser/U-Bahn- Station Langwasser Süd mit Angeboten für Jugendliche ergänzt und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Neue öffentliche Grünflächen können aus den benachbarten privaten Grundstücken gewonnen werden.
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Grünzug im Norden qualifizieren und Verbindungen zu anderen Grünräumen herstellen und verbessern. Grünfläche nördlich der U-Bahnhaltestelle mit neuen Angeboten für Jugendliche zwischen den Quadranten entwickeln
Sicherung und Stärkung des Nahversorgungszentrum durch Anreicherung neuer Angeboten und Nutzungen. Integration sozialer Infrastruktur und Wohnen
Transformationsorte: Stellplatzflächen von Sammelstellplätzen oder Garagenhöfen bergen diverse Qualitäten und sind sowohl Potenzial für bauliche Entwicklungen als auch für die Umsetzung von Spiel- und Aktivflächen geeignet
Umgrenzender Wald als Impulsgeber für freiräumliche Entwicklungen (Klimaresilienz, Biodiversität, etc) Extensive Naherholungsangebote prüfen
Überdimensionierte Straßen umgestalten (vor allem Julius-Leber-Straße) und damit Neugewinnung von freige- X X X legten Quartiersräumen
Nachbarschaft K
Nachbarschaft K ist vor allem durch den Grünzug im Norden und das daran anschließende großzügige Siedlungsgrün rund um die Wohngebäude zur Görlitzer Straße hin geprägt. Dieser teils unstrukturiert wirkende Raum würde durch die Entwicklung freiraumplanerischer und städtebaulicher Potenziale stark profitieren.
Um dem Frei- und Spielflächendefizit qualitativ begegnen zu können sollte es Ziel sein, den Grünzug inklusive aller Spielflächen zu erneuern und mit neuen Angeboten zu versehen. Auch eine Gestaltung der Übergänge von Grünzug zu Siedlungsgrün durch aufwändiger gestaltete Bereiche oder gemeinschaftlich genutzte Mietergärten, würde dem Raum mehr Profil geben. Zur Görlitzer Straße hin sind zwischen den dortigen Zeilen punktuelle Entwicklungen vorstellbar, sofern sie mit den vorhandenen Stadtbiotopen vereinbar sind. Eine solche städtebauliche Entwicklung sollte gemeinsam mit einer weiteren qualitativen Entwicklung des Siedlungsgrüns auf den Weg gebracht werden. Hier ist vorstellbar, die vorhandenen Stichstraßen und Parkplätze im Inneren des Grundstückes umzuwidmen und einen nachbarschaftlich nutzbaren Ort mit Fußwegen, Spielflächen und kleinen Treffpunkten zu schaffen, der auch einer besseren Anbindung des Grünzuges dienen würde.
Die Görlitzer Straße selbst wirkt überdimensioniert. Hier ist zu prüfen, inwiefern der Straßenraum umstrukturiert und verkleinert werden kann. Im Zuge dessen sollte es ein Ziel sein, auch eine städtebauliche Entwicklung mitsamt neuer Nutzungsmischung beidseits der Wohnscheibe Görlitzer Straße 20 anzustoßen. Durch eine bauliche Ergänzung mitsamt Erdgeschossnutzung würde auch eine neue Entréesituation für die Nachbarschaft geschaffen werden. Eine Mobilitätstation ist im Umfeld der U-Bahnstation Gemeinschaftshaus sinnvoll.
Der Parkplatz hinter dem Nahversorgungszentrum an der Görlitzer Straße könnte anders genutzt werden: Er bietet ausreichender Patz für die Realisierung eines Hauses für Kinder, das in den Süd-West-Quadranten bei einer Weiterentwicklung laut Prognose benötigt wird. Damit würde auch der Standort des Zentrums gestärkt.
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Potenzialräume für städtebauliche Entwicklung und Nutzungsmischung vor allem entlang der Görtlitzer Straße
Bereich Görlitzer Straße / Ecke Oppelner Straße als Entree entwickeln, städtebaulich qualifizieren und Erdgeschosszonen durch Sondernutzungen aktivieren
Qualifizierung des fließenden Grünraumes zwischen den Zeilenbauten auf der nördlichen Seite der Görlitzer Straße durch Nachbarschaftstreffpunkte, Spiel- und Bewegungsflächen, etc. Mögliche Erweiterung des öffentlichen Grün prüfen
Untergenutzte versiegelte Flächen beim Nahversorgungszentrum umstrukturieren und auf zusätzliche Angebote wie Einzelhandel, kleine Gewerbe sowie sozialer Infrastruktur ausrichten
Grundsätzliche Neuausrichtung der freiräumlichen Qua-
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litäten entlang der Görlitzer Straße. Überprüfung der aktuellen Stadtbiotope und deren Bedeutung
Nachbarschaft L, Ideal-Siedlung,
Werkvolksiedlung
Diese Nachbarschaft ist durch die schräg zu den Straßen orientierten Zeilen geprägt. Obwohl es auch andere Typologien gibt, wirkt die Nachbarschaft durch die dominanten Zeilen streng. Diese treffen unvermittelt auf die Großstruktur des Frankencenters was die Frage nach einer räumlichen Qualifizierung dieses Übergangsbereiches aufwirft. Ansätze könnten die Ausbildung einer neuen städtebaulichen Kante in Kombination mit einer Optimierung des öffentlichen Raumes in diesem Bereich sein. Um mit der städtebaulichen Strenge im Inneren zu brechen, ist das Potenzial von punktuellen baulichen Ergänzungen an den kurzen fensterlosen Seiten der Zeilen auszuloten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Aufstockung der Solitäre und u-förmigen Bauten im Süden.
Das Potenzial zur Schaffung eines Quartierzentrums besteht im westlichen Bereich zwischen Zeilen und Hochpunkten im Bereich der Neuroder Straße. Durch Qualifizierung des öffentlichen Raumes und Schaffung von Angeboten und Nutzungen könnte dieser Bereich aktiviert und belebt werden. Weitere kleine Entwicklungspotenziale ergeben sich auf Flächen heutiger Garagenhöfe.
Im Norden zieht sich ein bewaldeter Bereich um die Nachbarschaft und schottet sie von der Breslauer Straße ab. Dieser ist als regionalbedeutsamer Lebensraum und als wichtiger Bereich für die Kaltlufttransport zu erhalten, könnte jedoch behutsam als Ort der Naturerfahrung qualifiziert werden.
Um die vielen vorhandenen, aber vernachlässigten privaten Spielflächen zwischen den Zeilen zu aktivieren und die städtebauliche Struktur aufzulockern, wird hier die Anlage eines verknüpfenden Mehrgenerationen Spiel- und Bewegungsparcours empfohlen. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, sollen Flächen für die einzelnen Altersgruppen und Flächen für eine altersübergreifende Nutzung entstehen. Eine solche Maßnahme könnte einhergehen mit einer Umwandlung der zentralen Münsterberger Straße zur grünen Quartierspromenade, die bis zum Quartierszentrum an der Trebnitzer Straße führt. Von der Schaffung neuer Grün- und Gemeinschaftsflächen und Aufwertung des halböffentlichen Grüns, die im Zusammenhang mit baulichen Entwicklungen stattfindet, könnten auch Altmieter profitieren, was zu einer Stärkung des Nachbarschaftslebens führen könnte.
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Qualifizierung des Bereiches Trebnitzer Straße / Ecke Oppelner Straße als Entree in die Nachbarschaft sowie als städtebaulichen Übergang zum Frankencenter. Damit einhergehend Umstrukturierung der angrenzenden Gewerbestruktur
Verknüpfung und Qualifizierung der bestehenden Spielplätze zwischen den Zeilen im nördlichen Bereich zu einem Mehrgenerationen-Spiel-und-Bewegungsparcours
Grünen Rand im Nord-Westen als regionalbedeutsamen Lebensraum schützen und zum Naturerfahrungsraum qualifizieren
Vorhandenes Baupotenzial im süd-westlichen Bereich nutzen, um Quartierszentrums zu etablieren. Gestaltung des öffentlichen Raumes und Schaffung von Aufenthaltsqualitäten
Nutzung der punktuellen städtebaulichen Entwicklungspotenziale im nördlichen Bereich sowie von Aufstockungen im südlichen Bereich Münsterberger Straße als zentrale grüne Quartierspro- X X X X menade bis zum Quartierszentrum entwickeln
Nachbarschaft M
Das Innere der Nachbarschaft M ist durch einen hohen Baumbestand geprägt, der sich vom nahe gelegenen Wald in das Quartier zieht. Diese Atmosphäre soll als Qualität auch weiterhin gepflegt werden. Auch der bestehende zentrale Freiraum mit seiner gewellten Rasenfläche und den großen Findlingen soll gepflegt und erhalten werden. Öffentliche Spielflächen sind in dieser Nachbarschaft insgesamt nur wenige vorhanden. Durch eine Weiterentwicklung von Flächen sollen daher die Möglichkeiten, weitere öffentliche Spielflächen zu gewinnen, geprüft werden.
Potenziale für eine bauliche Qualifizierung der Nachbarschaft werden vor allem in Form von Aufstockungen gesehen, zwischen den Zeilen im Inneren wurden einzelne Bereiche für eine mögliche punktuelle Entwicklung identifiziert. Dies muss jedoch im Einzelfall vor allem im Hinblick auf den angestrebten Erhalt der Bestandsbäume bewertet werden. Im Übergangsbereich zum Wald am Franz-Reichel-Ring / Ecke Liegnitzer Straße ist bereits auf einer Seite neuer qualitätsvoller Geschosswohnungsbau mit ansprechend gestalteten Außenanlagen entstanden. Das gegenüberliegende Grundstück wird ebenfalls als Potenzialbereich für eine Entwicklung gesehen, wodurch eine definierte Eingangs- und Ausgangssituation geschaffen werden könnte. Darüber hinaus besteht im östlichen Bereich des Franz-Reichel-Ringes auf dem Grundstück der Garagen das Potenzial für die Neuanlage eines zweigeschossigen Hauses für Kinder mit 125 Plätzen.
Einer dieser Standorte am Übergang zu den Nachbarschaften K und I könnte wegen seiner exponierten Lage mit einer Mobilitätsstation ausgestattet werden und zu einem Ort neuer Öffentlichkeit entwickelt werden. Der Rück- bzw. Umbau von Straßen zugunsten des öffentlichen Raumes und der Klimaanpassung ist auch in dieser Nachbarschaft zu prüfen. Der damit verbundene bauliche Aufwand muss jedoch sorgsam abgewogen werden und die Finanzierung abgesichert sein.
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Aufstockungspotenziale und Potenzialräume punktueller städtebaulicher Entwicklung vor allem im Kernbereich der Nachbarschaft auffindbar. Nutzung des Potenzials der Dachlandschaft nach möglicher Aufstockung
Garage Liegnitzer Str. Ecke Franz-Reichel-Ring als potenzielle Standort für die Schaffung neuer soziale Infrastruktur sichern
Schaffung einer Entréesituation mit neuer Öffentlichkeit und neuen Mobilitätsangeboten am Übergang vom Franz-Reichel-Ring zur Nachbarschaft K
Siedlung entlang des Franz-Reichel-Ringes im Dialog mit bestehenden Grünstrukturen noch stärker als Waldsiedlung denken und entwickeln. Bestand schützen, pflegen und ergänzen
Platzabfolge mit Spiel- und Bewegungsflächen im nördlichen Grünzug ausformulieren, um Freiraum erlebbarer zu gestalten und näher zu bringen
ECA-Siedlung
Die Siedlung ECA ist bereits stark durchgrünt und wird von baumbestandenen Flächen und kleineren Waldbereichen geprägt. Diese Qualität soll weiter ausgebaut werden. Der grüne, Gehölz geprägte Rand im Norden zur Breslauer Straße hin ist für die Kaltluftversorgung wichtig und könnte durch eine Durchwegung stärker als bisher extensiv als Naherholungsraum genutzt werden.
Der zentrale Grünbereich der Siedlung bietet die Chance, eine grüne Quartiersmitte zu schaffen, die die bereits bestehende „Waldatmosphäre“ mit gezielt platzierten Freiraumangeboten ergänzt. Somit könnte ein Treffpunkt für die Nachbarschaft geschaffen werden. Innerhalb der Siedlung gibt es bisher nur wenige öffentliche Spielflächen. Daher sind die bestehenden Spielflächen aufzuwerten. Zusätzlich sollen durch eine Weiterentwicklung von Flächen die Möglichkeiten, weitere öffentliche Spielflächen zu gewinnen, geprüft werden. Eine Verbindung zwischen der inneren grünen Mitte und dem grünen Rand könnte auch durch eine Qualifizierung des Dr.- Linnert-Ringes erreicht werden, eine stärkere Durchlässigkeit würde den Charakter der Nachbarschaft als „Waldsiedlung“ stärken.
Potenziale für eine behutsame bauliche Ergänzung bestehen vor allem im östlichen Bereich am Dr.- Linnert-Ring auf bereits versiegelten Flächen. Als weitere Strategie der städtebaulichen Entwicklung ist die Prüfung einer möglichen Aufstockung der Zeilen an dem Dr.-Linnert-Ring zu nennen. Der Übergang der Nachbarschaft zum angrenzenden Wald für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an der Kreuzung Liegnitzer Straße / Dr.-Linnert-Ring weist Qualifizierungspotenzial auf.
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Die Siedlung entlang des Dr.-Linnert-Ringes noch stärker als Waldsiedlung denken und entwickeln. Bestand schützen, pflegen und ergänzen. Nutzung des Potenzials der Dachlandschaft
Nutzung der punktuellen städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten zur Etablierung neuer Wohnkonzepte in Kombination mit sozialer Infrastruktur im Erdgeschossbereich
Schaffung einer parkähnlichen grünen Quartiersmitte im Dialog mit bestehenden Grünstrukturen mit Angeboten wie Nachbarschaftstreffpunkt, Spiel- und Bewegungsflächen sowie einer kleinen Mobilitätsstation
Grünen Rand nach Norden hin zur Kaltluftentstehung erhalten und extensive Naherholungsangebote prüfen
Dr.-Linnert-Ring mit angrenzenden Potenzialen zu bau-
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lichen Weiterentwicklung einerseits und wichtigen zu berücksichtigenden Umweltbelangen andererseits. Schlüsselrolle spielt die Umwandlung bisheriger Verkehrsflächen
Legende
Quartiersentwicklung
Potential für bauliche Entwicklung prüfen
Erdgeschoss aktivieren / für Nutzungen öffnen
Raumkante ausbilden
Quartiers-Eingang stärken
Entrée / Platzsituation schaffen
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Quartiers-Treffpunkte etablieren
Impulsorte für Quartiersentwicklung aktivieren
Potentielle Erweiterungsflächen für Schule sichern
Grundstück für den Neubau von Kitas suchen
Stellplatzflächen nutzen
Straßenraum aufwerten / klimagerecht qualifizieren
Straßenraum umgestalten/umbauen/rückbauen
Größere Mobilitätsstation etablieren
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Kleinere Mobilitätsstation etablieren
Bestehende Fahrrad- und Gehwege ausbauen
Fuß- und Radwegeverbindungen stärken
Bestehendes öffentliches Grün
private / halböffentliche Grünflächen aktivieren
Dächer aktivieren
Bestands-Spielfläche aufwerten (privat)
Bestands-Spielfläche aufwerten (öffentlich)
Spielgelegenheit schaffen
Kleingartenanlagen / institutionelle Flächen öffnen
Übergangsbereiche gestalten
Impulsorte (öffentliche) Freiraum aufwerten
Bestehende Freiraumstrukturen und Grünzüge vernetzen
Potenzialraum zur Umwandlung privater Grünflächen zu öffentlichen Grünflächen
Wald als Naherholungsangebot prüfen
Stadtbiotop prüfen, schützen und erhalten
Bestandsbäume
Naturdenkmäler
Landschaftsteile schützen und erhalten
Kaltluftverbindungen freihalten
Bestehendes Überstaugefahr
Literatur und Dokumente Stadt Nürnberg, Jugendamt: Jugendhilfeplanung. Offene Kinder- und Jugendarbeit, 2017 Stadt Nürnberg, Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth: Auszug der Bezirkstabellen Stadt Nürnberg, Jugendamt: Jugendhilfeplan „Spieund Karten aus den Innergebietliche Strukturdaten len in der Stadt“, 2008; Werkstadtbericht 2019. DIN Nürnberg 2020, 2020. 18034-1, 2020
Stadt Nürnberg, Stadtplanungsamt: Flächennutzungs- Referat für Jugend, Familie und Soziales: Seismograplan der Stadt Nürnberg mit integrierten Landschafts- fentreffen: Langwasser-NO & SO, 2021 plan (FNP), 2021 Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt: Mobilitäts- Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt: Integriertes baukasten, 2018 Stadtteilentwicklungskonzept Nürnberg Südost. Vernetzen!, 2015. Stadt Nürnberg, Verkehrsplanungsamt: Radroutenkonzept, 2021 Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung - Landesgruppe Bayern (Hg.): Städtebau im Stadt Nürnberg, Servicebetrieb öffentlicher Raum: Wandel. Stadtteil Nürnberg-Langwasser, 1987. Masterplan Ferdinand-Drexler-Weg, 2021
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat (Hg.), GEWOS Stadt Nürnberg, Umweltamt: Stadtklimagutachten, Institut für Stadt- und Regionalforschung GmbH: 2014 Stadtentwicklungskonzept „Wohnen im Jahr 2025 in Nürnberg“, 2015. Stadt Nürnberg, Mobilitätsbeschluss, 2021
Stadt Nürnberg, Wirtschaftsreferat, Stab Wohnen, Stadtklimagutachten, Stadt Nürnberg, Umweltamt, Quaestio - Forschung & Beratung GmbH: Wohnungs- GEO-NET Umweltconsulting GmbH, 2014 marktbeobachtung 2019, 2020
Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit: Karten und Grafiken Masterplan Freiraum, 2014 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Umweltamt/ Umweltplanung: Akti- Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung: onsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, 2021 Digitale Stadtgrundkarte, 2019
Stadt Nürnberg, Umweltamt/ Umweltplanung: Ge- alle weiteren Karten und Graphiken: samtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, 2014 yellow z und bgmr
Stadt Nürnberg, Planungs- und Baureferat, Stadtplanungsamt: Baulandbeschluss, 2020 Fotonachweis yellow z und bgmr Stadt Nürnberg, Beschluss Machbarkeitsstudie Langwasser, Stadtplanungsausschuss, 09. Juli 2020
Stadt Nürnberg, Stellplatzsatzung, 2016
Stadt Nürnberg, Referat für Schule und Sport: Fort- Hinweis: schreibung Schulraumentwicklungsplanung 2020, Das Impressum ist nur in Band 1 dargestellt
Impressum: Herausgeber: Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 90402 Nürnberg
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 27.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4673 "Worzeldorf Ortsrand" für ein Gebiet nördlich An der Radrunde
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Begründung zum Rahmenplan 1. Fassung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand im Ortsteil Worzeldorf. Das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 4673 "Worzeldorf Ortsrand" umfasst eine Fläche von ca. 1,43 ha. Der Rahmenplan wurde vom Investor beauftragten Planungsbüro Vogelsang in Zusammenarbeit mit Wollborn Landschaftsarchitekten erarbeitet. Vorgesehen ist die Errichtung von insgesamt ca. 133 Wohneinheiten aufgeteilt auf sieben Gebäude, einer 2- gruppigen Kindertagesstätte sowie die Herstellung einer Ortsrandeingrünung und einer öffentlichen Spielfläche.
Zur Übernahme der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.
Der Bebauungsplan soll eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja wird im weiteren Verfahren ergänzt
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
III
Beschlussvorschlag:
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt, dass für das im Rahmenplan des Stadtplanungsamts vom 16.09.2022 umfasste Gebiet, nördlich An der Radrunde, der Bebauungsplan Nr. 4673 "Worzeldorf Ortsrand" aufzustellen ist.
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Der Stadtplanungsausschuss beschließt, auf Grundlage des Rahmenplans vom 16.09.2022, der Begründung vom 16.09.2022 und der 1. Fassung des Umweltberichts vom 23.09.2022, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
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Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: mindestens 4 Wochen
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Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort
und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Erörterungs- und Äußerungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und
Vorstadtvereine (ABGV).
- Folgende städtebaulichen Eckdaten sollen den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden:
Baulandbeschluss insbesondere: Bruttogeschossfläche Wohngebäude (m²) ca. 13.300, davon ca. 4.000 geförd. Wohnungsbau Bruttogeschossfläche Kita (m²) ca. 550 Wohneinheiten ca. 133, davon ca. 40 geförd. Wohnungsbau öffentlich nutzbare Grünflächen (m²) ca. 4.400 davon ca. 1.000 öffentliche Spielflächen
Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere: Kiss & Ride Stellplätze, Fahrradstellplätze, E-Stellplätze und Ladeinfrastruktur möglich, qualitätvolle Durchwegung des Gebiets
Klima Maßnahmen, insbesondere: intensive und extensive Dachbegrünung, Optimierung der Energieversorgung durch PV, nachhaltige RW-Bewirtschaftung, Fassadenbegrünung
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beilage
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4673 "Worzeldorf Ortsrand" für ein Gebiet nördlich An der Radrunde
Einleitung und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteils Worzeldorf und ist derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Mobilisierung dieser Bauflächenpotenziale um die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen. Mit der Realisierung des Baugebiets soll zudem der Ortsteil Worzeldorf in seiner Struktur gestärkt und einer Überalterung entgegengewirkt werden. Auf einer im Stadtgebiet für Wohnbebauung geeigneten Fläche wird Baurecht geschaffen, das insbesondere Familien zugutekommt. Um einen möglichen Bedarf an Kindergartenplätzen, der sich aus der Entwicklung des Gebiets sowie aus der umgebenden Bestandsbebauung abzudecken, wird im Südwesten des Plangebiets eine Fläche für eine 2-gruppige Kindertagesstätte vorgesehen.
Mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag soll sichergestellt werden, dass das neu geschaffene Baurecht zeitnah umgesetzt wird.
Planung
Das Planungskonzept wurde durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro in Rücksprache mit der Stadtverwaltung erarbeitet. Es sieht eine Abrundung des Ortsteils Worzeldorf auf ca. 1,43 ha mit sieben Gebäudekubaturen mit ca. 133 Wohneinheiten und einer 2-gruppigen Kindertagesstätte vor. Die geplanten Gebäude sind je mit vier Vollgeschossen ausgebildet, zwei der geplanten Gebäude haben ein weiteres Staffelgeschoss. Alle werden mit Flachdächern ausgebildet.
Zusätzlich soll durch die Planung die Ausbildung eines neuen Ortsrands mit großzügiger Eingrünung sowie öffentlicher Spielplatzflächen ermöglicht werden. Das Gebiet ist an eine von Süd nach Nord verlaufende private Erschließung verkehrlich angebunden. Interne Wegeverbindungen sorgen für eine Durchlässigkeit des Gebiets für Zufußgehende, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer und spielende Kinder. Darüber hinaus wird durch die Erschließung die Möglichkeit eröffnet, die nördlich angrenzende – im FNP als Sportfläche dargestellte Fläche – zu erschließen.
Städtebauliche Eckdaten
Folgende städtebaulichen Eckdaten sollen den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden:
| Grundfläche Wohngebäude (m²) | ca. 3.700 |
|---|---|
| Bruttogeschossfl. Wohngebäude (m²) | ca. 13.300 |
| Bruttogeschossfläche Kita (m²) 2 Gruppen | ca.550 |
| Wohneinheiten | 133 |
| Davon geförderte Wohnungseinheiten | ca. 40 |
| öffentlich nutzbare Grünflächen (m²) | ca. 4.400 |
| davon öffentliche Spielflächen (m²) | ca. 1.000 |
Mobilitätskonzept
Die innere Erschließung ist autofrei geplant und damit auf Zufußgehende und Fahrradfahrende ausgerichtet. Parkplätze für Kfz werden in einer Tiefgarage geplant, so dass Platz- und Verkehrskonflikte vermieden werden. Oberirdisch werden nur Stellplätze für Fahrräder angeboten.
Innerhalb der Ortsrandeingrünung wird ein Weg vorgesehen, welcher zur Pflege des Ortsrandes genutzt werden kann, aber auch als attraktive Wegeverbindung im Grünen zwischen der Straße „An der Radrunde“ und dem nördlich gelegenen Spielplatz dient. Nach Osten soll nach Möglichkeit eine fuß- und radläufige Anbindung an das bestehende Wohnquartier vorgesehen werden. Diese Machbarkeit ist, insbesondere hinsichtlich der Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse im Bestandsbereich, im weiteren Verfahren zu klären. Entlang der Straße „An der Radrunde“ verläuft südlich ein Radweg, welcher nach Westen in den Ortsteil Herpersdorf führt. In ca. 100 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle „Habermannstraße“, welche von den Linien 51 und 52 bedient wird.
Klimabaukasten
Der städtebaulich Entwurf ist energetisch optimiert. Die Energieversorgung ist durch PV-Anlagen möglich. Die Versorgung mit Fernwärme wird im weiteren Verfahren untersucht. Das Gebiet und der Straßenraum (insb. in Nord-Süd-Richtung parallel zur Kaltluftschneise) wird mit Bäumen bepflanzt um das Gebiet zu begrünen, zu beschatten und zu kühlen. Dies dient auch der CO -Speicherung. Die Dächer werden teilweise begrünt und dienen damit auch der Rückhaltung von Niederschlagswasser. Eine Gefährdung durch Überschwemmungen ist nicht gegeben.
Weitere Planung
Folgende Aspekte der Planung sollen im Folgenden weiter beachtet werden:
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fußläufige Verknüpfung mit benachbarten Quartieren
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Standortwahl des öffentlichen Spielplatzes (hier die Zugänglichkeit der umliegenden
Gebiete)
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Ausbildung Quartiersplatz
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Qualität der Ortseingrünung
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Regenwasserbewirtschaftung
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Multicodierung von Plätzen
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E-Mobilität
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ÖPNV-Anbindung
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Einhaltung der Orientierungswerte GRZ, GFZ
Kosten
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch (BauGB) geschlossen, in dem Regelungen zur Übernahme von Folgekosten getroffen werden. Die Grundzustimmungserklärung wurde unterschrieben.
Zeitliche Umsetzung
Nach der Einleitung des Bebauungsplans und dem Beschluss der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Fazit
Das Bebauungsplan-Verfahren soll eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden.
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4673
"WORZELDORF WEST"
für ein Gebiet am westlichen Ortsrand von Worzeldorf, nördlich der Straße An der Radrunde
II
| 73 121/53 /114 /54 II 93 II33 II13 II92 II72 II52 II32 / / 1 1 1 1 6 5 g n u 121/57 /55 II 1 4 /117 811/ 121/2 d n bi n II 3 4 911/ /120 121/59 /61 /62 /63 /64 /121 121/56 /60 Ae h e ä c h gli c ortfl /122 121/65 m ö S p 121/40 31 I V 29 I V 121/133 121/42 g e w IV a d V R V I 121/1 ß-/ 27 u F 6 IV 117 Wohnen TG 4 IV 2 IV V I 25 121/49 IV Anbindung 118 121/48 TG Wohnen 121/47 121/43 TG IV Gartenäckerwe 23 V Nr. I 21 Hs Wohnen 19 I V 17 I V 15 I V g IV TG e w d a R /2 /-ß 121/46 u 121/45 121/44 F Wohnen /107 TG IV II 121/139 121/108 /113 /106 9f II II 7f 121/138 121/105 KiTa /134 9b II 9c II 9a 9 I d I II 9e 7b II 7c II 7 7 d a I I I I 7e II II II /137 /136 /135 011/121 241/121 116 121/126 121/104 121/127 121/103 121/128 121/129 121/1121 1 2 2 1 1 /1 /1 0 0 2 1 121/130 121/111 Außenfläche Wohnen TG IV V TG-Ein-/ IV ediR Ausfahrt 9 7 121/109 041/ 141/ 121/131 121/100 + ssiK EU-809022_gov_PR_tseWzroW_3764 121/132 KiTa + 121 12 Wohnen Wohnen 3 461/ 561/ 661/ 761/ 261/ 361/ 161/ 451/ /151 /152 /153 341/ 541/ 741/ /150 441/ /148 641/ 941/ Aufstellfläche An der Radrunde Müll 122/2 I I :EMANNALP GMKG: WORZELDORF 127 ohne Maßstab | |
|---|---|
| EU-809022_45g1o/v_PR_tseWzroW_3764 12 :EMANNALP |
/155 /156 /157 /158 /159 /160
g
II 5c II 5b
5a II
a3
II
a31 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4673
„WORZELDORF-WEST“
für ein Gebiet nördlich An der Radrunde
Stand: September 2022
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4673
„WORZELDORF-WEST“
für ein Gebiet nördlich An der Radrunde
INHALTSVERZEICHNIS
I. PLANBERICHT 3
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 3
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 3
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 4
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 4 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 7 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 9
I.4. PLANUNGSKONZEPT 10
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 11 I.4.2. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 11 I.4.3. GENDER UND DIVERSITY 12 I.4.4. VER- UND ENTSORGUNG 12 I.4.5. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 13
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 15
I.6. KOSTEN 16
II. UMWELTBERICHT (STAND 16.09.2022) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
BEGRÜNDUNG
ZUM RAHMENPLAN DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4673
„WORZELDORF-WEST“
für ein Gebiet nördlich An der Radrunde
I. PLANBERICHT
I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Für das Gebiet nördlich An der Radrunde im Ortsteil Worzeldorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist es, die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg bereits als Wohnbaufläche dargestellte Fläche baulich und grünordnerisch zu entwickeln sowie zu erschließen. Aktuell ist das Plangebiet dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Der Geltungsbereich ist im Rahmenplan des Stadtplanungsamtes vom 16.09.2022 ersichtlich. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,43 ha.
Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses BauGBs erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Aufstellung von Bebauungsplänen ist die Stadt Nürnberg. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Nach § 2 Abs. 4 BauGB ist demzufolge eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen, der im Zuge des Verfahrens fortgeschrieben werden soll. Auf die erste Fassung des Umweltberichts und deren Zusammenfassung, wird an dieser Stelle verwiesen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Jedoch ist für diesen Bereich im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg eine Wohnbaufläche dargestellt. Um die Darstellungen des Flächennutzungsplans zu konkretisieren und das anvisierte Bauvorhaben umsetzen zu können, strebt die Stadt Nürnberg die Aufstellung eines Bebauungsplans an.
Der Rahmenplan mit dem 1. Entwurf des Umweltberichts ist nun der Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Bebauungsplans mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Weiterhin wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Grundstücksentwickler über die bei der Planung anfallende Kosten und Maßnahmen geschlossen werden.
I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Im Stadtgebiet Nürnberg besteht seit Jahren und anhaltend eine hohe Nachfrage nach Wohnraum und infolgedessen werden die bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten ausgenutzt. Dies umfasst neben der Reaktivierung brachliegender und derzeit untergenutzten Flächen auch die Entwicklung von bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen. Das hier betroffene Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aus dem Jahr 2005 (wirksam seit 08.03.2006) als Wohnbaufläche mit Ortsrandgestaltung im Norden und Westen des Plangebiets, um einen deutlichen Übergang zwischen Siedlungsraum und zur freien Landschaft zu gestalten, dargestellt. Entsprechend dieser Darstellung wird nun die Schaffung von Wohnraum in diesem Gebiet angestrebt.
Das städtebauliche Konzept strebt für das Plangebiet die Schaffung eines angenehmen Wohnquartiers in attraktiver Ortsrandlage an. Dabei wird bewusst eine Bauweise mit Mehrfamilienhäusern zur Schaffung einer höheren Wohnungsanzahl für einen effektiven und sparsamen Umgang mit Grund und Boden vorgesehen, so dass in attraktiver naturräumlicher Stadtlage viel dringend benötigter Wohnraum in bezahlbarer Weise hergestellt werden kann.
Für den entstehenden und vorhandenen Bedarf für KiTa-Plätze wird im Süden des Plangebiets eine Kindertagesstätte vorgesehen. Außerdem soll das Baugebiet durch die Schaffung einer breiten, öffentlich zugänglichen und multifunktionalen Ortsrandeingrünung im Westen und Norden inklusive einer neuen Wegeverbindungen in die Landschaft eingebunden werden. Im Norden des Geltungsbereichs ist ein öffentlicher Kinderspielplatz vorgesehen.
Als Planungsziele sind zusammenfassend insbesondere zu nennen: die Bedienung und Milderung der derzeit und künftig hohen Nachfrage nach Wohneinheiten im Stadtgebiet durch das Schaffen von Wohnraum die Verknüpfung des neuen Quartiers in die Landschaft und das bestehende Wohnquartier die Regelung der verkehrlichen Erschließung (Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgarage und Schaffung eines autofreien Quartiers) und die Sicherung sowie Verknüpfung der überörtlichen Rad-/ Fußwegverbindungen eine grünordnerische Gestaltung und Einbindung des neuen Quartiers in das Stadtgebiet und das direkte Umfeld (Schaffung eines Ortsrandes, Anbindung an bestehendes Quartier und Schaffung einer kompakten öffentlichen Grünfläche im Geltungsbereich) das Vorsehen von gefördertem Wohnraum in Plangebiet die Schaffung einer Kindertagesstätte im Plangebiet die Berücksichtigung des Lärmschutzes
I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Das Plangebiet liegt im Ortsteil Worzeldorf der Stadt Nürnberg, welcher im Süden (südöstlich des Nürnberger Hafens) liegt. Innerhalb des Ortsteils liegt das Plangebiet am westlichen Rand des Siedlungskörpers und rundet diesen in Richtung Westen zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ab. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,43 ha.
Das Gelände wird im Norden und Westen von landwirtschaftlicher Fläche, im Osten durch das bestehende Wohnquartier (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (VEPS Nr. 1) – „Worzeldorf – West“) und im Süden durch die Kreisstraße „An der Radrunde“ begrenzt. Das Plangebiet ist topographisch sehr bewegt und fällt von Süden nach Norden um etwa 5 Meter ab.
I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Die Flächen des Plangebiets werden derzeit landwirtschaftlich als Intensivacker genutzt. Diese Ackernutzung grenzt auch nach Norden und Westen an das Plangebiet an.
Östlich grenzt ein Wohnquartier an, welches Mehrfamilienhäuser mit vier Vollgeschossen sowie Einfamilienhäuser (überwiegend Reihenhäuser aber auch vereinzelt Doppelhäuser) mit zwei Vollgeschossen verfügt. Als Dachform weisen die Mehrfamilienhäuser flach geneigte Satteldächer und die Reihenhäuser steilere Satteldächer auf. Der ruhende Verkehr wird in diesem Quartier für die Bereiche der Mehrfamilienhäuser über Tiefgaragen abgewickelt und für die Einfamilienhäuser überwiegend durch kleine und große Garagenhöfe. Dabei wurden die Garagenhöfe im Süden gezielt als aktive Lärmschutzmaßnahme gegen den Verkehrslärm von der Kreisstraße „An der Radrunde“ errichtet.
I.3.1.3. Verkehr I.3.1.3.a. Motorisierter Individualverkehr
Das Plangebiet kann durch die südlich gelegene Straße „An der Radrunde“ erschlossen werden. Dabei ist die Radrunde die Ortsdurchfahrtsstraße des Ortsteils (Kreisstraße N2) und führt nach Westen in den Ortsteil Herpersdorf und nach Osten fortführend in den südlich gelegenen Ortsteil Kornburg und nach Norden zur Münchener Straße sowie an die Autobahnanschlussstelle Münchener Straße. Durch diesen Anschluss besteht somit auch die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz.
I.3.1.3.b. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) In ca. 150 m Entfernung zum Plangebiet liegt östlich die Bushaltestelle „Habermannstraße“, welche über die Buslinien 51 und 52 angefahren wird. Die Buslinie 51 fährt die Strecke „Frankenstraße – Worzeldorf – Kornburg - Kleinschwarzenlohe Nord“ und die Buslinie 52 fährt die Strecke „Langwasser Mitte – Worzeldorf – Herpersdorf – Katzwang“. Beide Linien verkehren unter der Woche in der Regel im 20-Minutentakt, wobei die Linie 51 in Stoßzeiten auch im 10-Minutentakt fährt. Über beide Linien besteht über die Umsteigepunkte „Frankenstraße“ oder „Langewasser-Mitte“ Zugang zum U-Bahnnetz der Metropolregion.
I.3.1.3.c. Fuß- und Radwegeverbindungen Entlang der Straße „An der Radrunde“ verläuft südlich ein Radweg, welcher nach Westen in den Ortsteil Herpersdorf führt. Nördlich verläuft entlang der Straße ein Gehweg. Sowohl als Rad- als auch Gehweg stellen eine wichtige Verbindung zwischen den Ortscahften Herpersdorf und Worzeldorf dar.
I.3.1.4. Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur
Dem statistischen Monatsbericht der Städte Nürnberg und Fürth vom Mai 2018 zufolge ist der Ortsteil Worzeldorf als etabliertes Familienquartier eingestuft. Charakteristisch für diese Quartiere sind ein geringer Anteil sozialer Spannungen sowie geringer Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine geringe bauliche Dichte. Stark ausgeprägt hingegen sind eine hohe Wohnungsbindung sowie ein hoher Anteil an Familien und Senioren.
Die etablierten Familienquartiere verteilen sich überwiegend in den Außenbereichen, oft um ehemalige Dorfkerne herum organisiert. Aufgrund der Siedlungsstruktur mit Ein- und Zweifamilienhäusern steht den Einwohnern die meiste Wohnfläche zur Verfügung. Aufgrund überdurchschnittlicher Neubauaktivitäten verzeichnen diese Gebiete zudem einen positiven Umzugssaldo (d.h. mehr Zu- als Wegzüge).
I.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung des Bestands hinsichtlich der im BauGB und im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definierten Kriterien bzw. Schutzgüter ist dem Umweltbericht zu entnehmen; hier wird daher nur eine kurze Übersicht gegeben.
Der Geltungsbereich wird derzeit als Acker genutzt. Nördlich und westlich setzt sich die Ackerfläche fort. Am östlichen Rand grenzt der bisherige Ortsrand mit überwiegend Privatgärten mit Hecken aus heimischen Sträuchern an. Im Norden befindet sich ca. 150 Meter entfernt das Landschaftsschutzgebiet Königshof (LSG-00536.01) sowie ca. 300 Meter entfernt der Nürnberger Reichswald, welcher ein Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) Nr. 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ ist.
Es sind keine Oberflächengewässer im Geltungsbereich vorhanden. Gemäß der hydrologischen Untersuchung des Bodengutachtens ist auf dem Grundstück mit ständig drückendem Grundwasser zu rechnen. Nördlich des Plangebietes befindet sich in ca. 200 m Entfernung das festgesetzte Überschwemmungsgebiet HQ100 des Eichenwaldgrabens.
Aus geologischer Sicht ist das Gebiet dem System Trias, Obertrias zuzuordnen und gehört der Gruppe der mittleren Keuper und der geologischen Einheit des unteren Burgsandsteins an. Nach Ergebnis des Bodengutachtens besteht die Oberbodenschicht aus locker bis dicht gelagerten Sanden und Tonen. In den tieferen Ebenen ist mit sehr mürben und mürben Sand- / Tonstein zu rechnen (Unterer Burgsandstein).
Von der Planung sind kein FFH-Gebiet und kein Europäisches Vogelschutzgebiet im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes direkt betroffen. Auch sonstige Schutzgebiete nach Naturschutzrecht bestehen im Geltungsbereich nicht. Der im Norden liegende Reichswald ist Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes und Vogelschutz / SPA-Gebietes. Der Talraum des Eichenwaldgrabens gehört einem Landschaftsschutzgebiet an.
Wegen der Strukturarmut, der intensiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und den vorhandenen Störungen des Umfelds aus Straßen und insbesondere der Nähe zu den Wohnnutzungen bieten die Flächen, mit Ausnahme der bestehenden, angrenzenden Gehölzstrukturen, grundsätzlich einen bedingt attraktiven Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt. Die im Umfeld bestehenden Gehölzstrukturen sind als attraktive Bereiche für Hecken- und Gehölzbrüter sowie Insekten anzusehen. Die Feldflächen sind zu einem gewissen Grad als attraktiv für Feldbrüter anzusehen. Die bestehenden Teiche und Fließgewässer bieten ein gewisses Potential für Amphibien.
Für die Erholungsnutzung hat der Geltungsbereich nur geringe Bedeutung. Im Norden liegen Wege in Richtung Wald und Kanal, die auch als Anbindung an bestehende Wanderwege fungieren, jedoch nicht direkt mit dem Plangebiet verbunden sind.
I.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
Altlasten Aufgrund der Nutzung als landwirtschaftliche Fläche wird nicht von Altlasten im Boden ausgegangen. Im Rahmen der Bodenuntersuchung sind keine Anzeichen für eine Kontaminierung aufgefunden worden.
Kampfmittel Aufgrund der Lage abseits von wichtigen Industrie-, Administrations- sowie Verkehrsanlagen wird nicht von einem Kampfmittelverdacht ausgegangen. Im Rahmen der Bodenuntersuchung sind keine Anzeichen für Kampfmittel gefunden worden.
Lufthygiene Aufgrund der Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf zeitlich begrenzte Beeinträchtigungen (Staub, Lärm, Gerüche) aus einer normalen Bewirtschaftung der Flächen hingewiesen. Eine Beeinträchtigung der Lufthygiene durch die angrenzende Kreisstraße „An der Radrunde“ wird aufgrund der vorhandenen Verkehrsmenge nicht vermutet.
Lärm Verkehrslärm, Lärmeinwirkung aus benachbartem Vereinsgelände - Ausgangssituation Von der Kreisstraße N2 „An der Radrunde“ wirkt Verkehrslärm auf das Plangebiet von Süden ein. Nach den Pegelrastern „LNight“ der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern (Quelle: Bayernatlas, 2022) ist für den Nachtzeitraum für einen Bereich von bis zu etwa 35 Metern nördlich der Kreisstraße ein Pegel von bis zu 52 dB(A) und für einen Bereich von bis zu etwa 20 m ein Pegel von 55 dB(A) zu erwarten.
Verkehrslärm - Auswirkungen Durch die Planung induzierter Verkehrslärm, der sich auf die umgebende Wohnbebauung auswirken kann, entsteht vor allem durch den Kfz-Verkehr der neuen Bewohner. Aufgrund
der geplanten Unterbringung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage und dem damit verbundenen Ziel das Gebiet autofrei zu halten, sind wesentliche Beeinträchtigungen durch planinduzierten Verkehrslärm voraussichtlich nicht zu erwarten.
Parallel zum aktuellen Bebauungsplan-Verfahren wird ein Schallschutzgutachten erstellt. Erst danach können genauere Aussagen bzgl. des Schallimmissionsschutzes getroffen werden.
Weitere, detaillierte Aussagen zur Altlastensituation, der Lufthygiene und zur Lärmsituation sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB zu beachtende verbindliche Ziele der Raumordnung beinhalten das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sowie der Regionalplan Region Nürnberg (RP 7). Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 (inklusive der am 01.01.2020 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) weist Nürnberg als Metropole im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Im Regionalplan 7 (RP 7) der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt.
Für den vorliegenden Bebauungsplan sind insbesondere die folgenden Ziele und Vorgaben des LEP relevant, da mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Siedlungsgebiet abgerundet wird. Die Verdichtungsräume müssen langfristig als attraktiver und gesunder Lebens- und Arbeitsraum für die Bevölkerung entwickelt und geordnet werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind:
- ein qualitativ hochwertiges, möglichst preiswertes Wohnraumangebot mit günstiger Er-
reichbarkeit von Arbeitsstätten,
-
eine leistungsfähige Versorgungsinfrastruktur sowie
-
Bildungs-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Angesichts zunehmender Heterogenisierung und Internationalisierung der Gesellschaft, die in Verdichtungsräumen ausgeprägter stattfinden wird als im ländlichen Raum, soll auf sozial durchmischte Siedlungsstrukturen und sozial ausgewogene Infrastrukturen hingewirkt werden. (LEP 2013, 2.2.7 (B))
Der demographische Wandel, hohe Infrastrukturkosten, Anforderungen an die Energieeffizienz und der Klimaschutz machen eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erforderlich. Diese ist dann gewährleistet, wenn sich der Umfang der Siedlungstätigkeit vorwiegend an der Erhaltung und angemessenen Weiterentwicklung der gewachsenen Siedlungsstrukturen orientiert. Dabei sind neben ökologischen, ökonomischen und sozialen auch baukulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Bei Planungsentscheidungen sollen frühzeitig die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung sowie die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden (LEP 2013, 3.1 (B))
Eine ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll wegen der nachteiligen Einflüsse auf Naturhaushalt und Landschaftsbild, der überwiegend ökonomischen Nachteile (z. B. Leitungslängen der technischen Infrastruktur) und im Hinblick auf den Erhalt eines intakten Wohnumfeldes vermieden werden (LEP 2013, 3.3(B)).
Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage und dienen darüber hinaus der Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich regionaltypischer Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffentlichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichen Lebensgrundlagen in insgesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehört auch, beeinträchtigte Natur- und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrundlage und als Erholungsraum wieder erfüllen können (LEP 2013, 7.1.1 (B)).
Neben den aus dem LEP dargelegten Vorgaben gibt der RP 7 weitere Ziele an, welche für den Bebauungsplan relevant sind.
Die organische Entwicklung ist ein allgemeiner Maßstab für die landesplanerisch zulässige und anzustrebende Siedlungsentwicklung. Die organische Entwicklung, die der Größe, Struktur und Ausstattung einer Gemeinde entspricht, wird im Rahmen der Bauleitplanung regelmäßig anzustreben sein. (RP 7, BII 1.2)
Auf der Grundlage des Regionalplans der Region Nürnberg soll der Verdichtungsraum als regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und funktionsfähig erhalten werden (Ziel A II 3.1.1). Hinsichtlich der Neuerrichtung von Wohnungen soll gemäß Regionalplan auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg / Fürth / Erlangen hingewirkt werden (Ziel B II 2.2).
Der Regionalplan stellt für die Fläche zwischen den Ortsteilen ein Trenngrün (TG62) dar. Ein Trenngrün ist eine regionalplanerische Zielaussage und verfolgt das Ziel „das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungseinheiten sowie die Entstehung bandartiger Siedlungsstrukturen (…) durch die Erhaltung und Sicherung der dazwischen liegenden Freiflächen zu vermeiden.“ Auf den Trenngrünflächen sind Planungen und Maßnahmen im Einzelfall nur dann zulässig, falls die Funktion des Trenngrüns nicht beeinträchtigt wird.
Der Bebauungsplan Nr. 4673 wird unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2005 (wirksam seit 08.03.2006) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenwärtig als Wohnbaufläche mit am westlichen und nördlichen Rand überlagernder Ortsrandgestaltung dargestellt.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen den Darstellungen des wirksamen FNPs und leiten sich gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus Ihnen ab.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne und Veränderungssperren An den Geltungsbereich des BP Nr. 4673 grenzt im Osten der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 (VEPS Nr. 1) – „Worzeldorf – West“. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet fest. Am westlichen Rand wurde eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern in Kombination mit einer Versickerungsfläche für Oberflächenwasser festgesetzt.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben Bauplanungsrechtlich ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Plangebiet gegenwärtig nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Demnach wären für den Außenbereich privilegierte Bauvorhaben zulässig (Landwirtschaft, techn. Infrastrukturen etc.) bzw. im Einzelfall
auch andere Vorhaben sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die Entwicklung eines Wohngebiets, wie es der Rahmenplan vorsieht, wäre demnach nicht zulässig.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete und FFH- oder SPA-Gebiete sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Innerhalb des Planungsgebiets sind keine nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützten Vegetationsbestände dokumentiert. I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler Baudenkmäler sind im Plangebiet bisher nicht bekannt. Die Auskunft über den BayernViewer Denkmal enthält aktuell keine Hinweise auf Bodendenkmäler. Allerdings befindet sich das Areal im Bereich einer Vermutungsfläche für Bodendenkmäler (vorgeschichtliche Funde im Bereich Worzeldorf-West). Bodeneingriffe unterliegen somit einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchGA. I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / wasserrechtliche Bindungen Nördlich des Plangebietes befindet sich in ca. 200 m Entfernung das festgesetzte Überschwemmungsgebiet HQ100 des Eichenwaldgrabens.
I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation In der Worzeldorfer Hauptstraße, ca. 500 m nordöstlich vom Plangebiet entfernt, befindet sich die Evangelische Kindertagesstätte Worzeldorf. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung, welche neben Kindergartengruppen dabei auch eine Hortgruppe umfasst. Insgesamt werden hier in der Regel 82 Kinder betreut. Weitere Kindertagesstätten (Evangelischer Kindergarten Herpersdorf; Haus für Kinder Corpus Christi) befinden sich im westlich gelegenen Ortsteil Herpersdorf.
Die nächstgelegene Grundschule ist die Grundschule Nürnberg Max-Beckmann-Schule im Ortsteil Herpersdorf. Diese ist ca. 500 m entfernt. Südlich der Grundschule befindet sich ebenfalls ein Kinderhort (Haus für Kinder).
I.3.3.2. Eigentumsverhältnisse Die zu entwickelnden Flächen befinden sich in der Hand des Investors. Die bestehende Verkehrsfläche im Süden des Plangebiets befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.3.3.3. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse Baulandbeschluss Der Baulandbeschluss vom 07.06.2017 wurde am 14.06.2017 erstmalig im Amtsblatt bekannt gemacht und dient der Baulandmobilisierung. Es gilt derzeit die geänderte Fassung vom Februar 2020. Planerische Entscheidungen der Stadt, die zu einer Neubegründung, Erweiterung oder Änderung von Baurecht führen, sollen davon abhängig gemacht werden, dass der Planungsbegünstigte die vom Bauvorhaben ausgelösten Kosten und Lasten übernimmt, sich am geförderten Wohnraum beteiligt und sich zur zügigen Umsetzung der Planung verpflichtet. Der Baulandbeschluss enthält für den Bereich Wohnungs- und Gewerbebau Vorgaben zu Verfahrensweg, Folgekostenregelung, gefördertem Wohnungsbau, Eingriff/Ausgleich und Grünflächenausstattung, sozialen Einrichtungen und Erschließung. Insbesondere für das vorliegende Verfahren sind folgende Vorgaben zu beachten:
bei der Errichtung von mehr als 30 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sind 30 % der Geschossfläche für den geförderten Wohnungsbau bereit zu stellen öffentliche Grünflächen (Orientierungswert 20 m² öffentliche Grünfläche je Einwohner im Geschosswohnungsbau) öffentliche Spielflächen (Orientierungswert 3,4 m² öffentliche Spielplatzfläche je Einwohner) Soziale Einrichtungen.
Mobilitätsbaukasten für Bauvorhaben in Nürnberg Der Mobilitätsbaukasten listet Maßnahmen auf, die multimodales Verkehrsverhalten unterstützen. Ziel ist es, die Verkehrsmittelwahl und damit das zukünftige Verkehrsaufkommen sowohl der Bewohner als auch der Beschäftigten und Besucher eines Areals zu beeinflussen. Die Wahl des Verkehrsmittels variiert situationsbedingt, wenn entsprechende Bedingungen sowohl in Form von Angeboten als auch in Form von Restriktionen für die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel gegeben sind. Zentrales Ziel des Mobilitätsbaukastens ist die Situation für ÖPNV-Nutzende, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende zu verbessern sowie konkret die Anzahl neu erzeugter Kfz-Fahrten zu reduzieren. Dabei sollen möglichst viele Fahrten auf den Umweltverbund verlagert werden und zu einem umwelt- und stadtgerechten Mobilitätsverhalten beitragen. Der Verkehrsausschuss beschloss in der Sitzung vom 13.12.2018, dass bei der Entwicklung neuer Bauvorhaben das von der Verwaltung vorgelegte Mobilitätskonzept auch unter Abweichung von der Stellplatzsatzung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist, wie im Mobilitätskonzept beschrieben, im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen der zugehörigen Städtebaulichen Verträge umgesetzt werden sollen.
Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung Der Klima-Baukasten für die Nürnberger Bauleitplanung bündelt das Spektrum an Möglichkeiten, mit dem den Anforderungen an Klimaschutz und Klimaanpassung in der Flächennutzungs- und vor allem Bebauungsplanung Rechnung getragen werden kann. Die Beschlussfassung zum Klima-Baukasten sieht eine individuelle, auf den einzelnen Bauleitplan maßgeschneiderte Verbindlichkeit von Klimazielen vor. Der Baukasten zeigt dabei Handlungsspielräume für Regelungen im Bebauungsplan sowie in ergänzenden vertraglichen Regelungen auf. Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 beschlossen, dass Klima-Baukasten in der Bauleitplanung zur Anwendung kommen soll. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können und sollen.
I.4. PLANUNGSKONZEPT
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Entwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche in westliche Richtung mit Schaffung eines neuen abschließenden Ortsrandes. Hierfür sieht der städtebauliche Entwurf eine zweireihige Wohnbebauung mit Punktmehrfamilienhäusern vor, um eine flächensparende Entwicklung mit der Schaffung einer hohen Anzahl an Wohnungen zu erreichen. Im Westen und Norden ist durch die Planung ein finaler, breiter Ortsrand mit Hecken, Bäumen und Sträuchern sowie einem öffentlichen Spielplatz vorgesehen. Der Spielplatz deckt dabei den planungsinduzierten Bedarf nach Baulandbeschluss ab und schafft für den Ortsteil einen neuen und den bisher einzigen öffentlichen Kinderspielplatz im westlichen Teil des Ortsteils. Die durchwegte Ortsrandeingrünung und der öffentliche Kinderspielplatz decken dabei ebenfalls einen Großteil des planungsinduzierten Bedarfs an öffentlicher Grünfläche nach Baulandbeschluss ab. Das städtebauliche Konzept sieht einen privaten, öffentlich gewidmeten Eigentümerweg in Nord-Süd-Richtung vor, welcher im Süden an die Kreisstraße N2 „An der Radrunde“ angebunden wird. Kurz nach Einfahrt in das Gebiet wird eine Tiefgaragenein- und -ausfahrt vorgesehen, welche eine umfassende Tiefgarage für das Gesamtareal anbindet. Hierdurch kann der Autoverkehr direkt am Gebietseingang abgefangen und ein autofreies Wohnquartier erreicht werden.
Als geeigneter Übergang zur angrenzenden freien Landschaft ist eine Grünfläche geplant, die durch ihre Breite sowie durchgängige Baum- und Heckenanpflanzungen eine großzügige Ortsrandeingrünung erzeugt. Die Grünfläche weitet sich in Richtung Norden, um zusätzliche Flächen für einen öffentlichen Kinderspielplatz schaffen zu können, auf.
Für die geplanten Punkthäuser ist eine Geschossigkeit von IV-V Geschossen mit Flachdach vorgesehen. Die Regelgeschossigkeit soll dabei vier Vollgeschosse betragen. Zur Akzentuierung soll bei wenigen Häusern ein fünftes, eingerücktes und somit flächenmäßig reduziertes Geschoss zugelassen werden.
Die geplante Kindertagesstätte (aktuell 2-gruppig mit einer Gruppe Kinderkrippe und einer Kindergartengruppe geplant) ist im Südwesten im Erdgeschoss des Punkthauses am Gebietseingang geplant. Die dazugehörige Außenfläche soll nördlich anschließend vorgesehen werden.
Im Süden entlang der Kreisstraße „An der Radrunde“ soll eine Aufstellfläche für Müll für den Abholtag angeordnet werden. Hierdurch wird eine Befahrung des Gebiets durch Entsorgungsfahrzeuge nicht erforderlich.
Auf Basis dieses städtebaulichen Rahmenplans wird nun die Aufstellung des Bebauungsplans eingeleitet.
I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Im Plangebiet soll ein Wohnquartier mit einer Geschossfläche von insgesamt ca. 15.350 m² vorgesehen werden. Dabei sind ca. 550 m² für die Kindertagesstätte vorgesehen.
Städtebauliche Kennzahlen nach aktuellem Planungskonzept
| Nutzung | BGF | Wohneinheiten | Einwohner | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wohnen | ca. 9.300 m² | ca. 93 | ca. 186 | ||||
| gefördertes Wohnen | ca. 4.000 m² | ca. 40 | ca. 80 | ||||
| Kindertagesstätte | ca. 550 m² | - | |||||
| Nicht-Wohnen (pauschal 10% in Allgemeinen Wohngebieten) | ca. 1.500 m² | - | - | ||||
| Insgesamt: | ca. 15.350 m² | ca. 133 | ca. 266 |
I.4.2. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
I.4.2.1. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die Erschließung des Gebiets erfolgt von Süden über die Kreisstraße N2 „An der Radrunde“. Von dieser ausgehend ist ein zentral im Plangebiet liegender öffentlich gewidmeter Eigentümerweg in Nord-Süd-Richtung mit Wendeanlage am nördlichen Ende vorgesehen. Diese Wendeanlage soll derart dimensioniert werden, dass eine Wendemöglichkeit für Transporter, Umzugs- und Rettungsfahrzeuge möglich ist. Eine Erforderlichkeit zum Wenden für Müllfahrzeuge besteht aufgrund der geplanten Müllaufstellfläche „An der Radrunde“ nicht.
Nördlich des Plangebietes sieht der wirksame Flächennutzungsplan eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz vor. Somit handelt es sich hierbei um eine Vorhaltefläche zur Erweiterung oder Neuansiedlung von Sportanlagen im Stadtgebiet Nürnberg. Die Stadt Nürnberg möchte diese Fläche weiterhin für eine mögliche Entwicklung vorhalten. Die verkehrliche Erschließung dieser Vorhaltefläche soll nach städtischer Prüfung von Süden durch das geplante Wohnquartier erfolgen. Um diese Erschließungsmöglichkeit zu sichern, sieht der
Bebauungsplan nach Norden, von der geplanten Wendeanlage ausgehend, einen vorläufigen Fuß- und Radweg vor, welcher zukünftig, im Falle der Entwicklung der Sportfläche, in eine Straße ausgebaut werden könnte. Diese Fläche für die mögliche Anbindung ab der Wendeanlage nach Norden soll eine öffentliche Fläche werden und in städtisches Eigentum übergehen.
Der ruhende Verkehr für die Wohnnutzungen wird vollständig in der Tiefgarage nachgewiesen, so dass grundsätzlich keine oberirdischen Stellplätze erforderlich sind. Lediglich für die KiTa können bis zu zwei oberirdische Stellplätze vorgesehen werden.
I.4.2.2. Fuß- und Radwegeverbindungen Auch die Haupterschließung hinsichtlich Fuß- und Radverkehr erfolgt über den Eigentümerweg im Gebiet ohne separate Geh- oder Radwege im Sinne einer gemischten Verkehrsfläche. Durch die Entwicklung als autofreies Quartier ist hier eine hohe Qualität für den Gehund Radverkehr gegeben. Innerhalb der Ortsrandeingrünung wird ein Weg vorgesehen, welcher zur Pflege des Ortsrandes genutzt werden kann, aber auch als attraktive Wegeverbindung im Grünen zwischen der Straße „An der Radrunde“ und dem nördlich gelegenen Spielplatz dient. Nach Osten soll nach Möglichkeit eine fuß- und radläufige Anbindung an das bestehende Wohnquartier vorgesehen werden. Diese Machbarkeit ist, insbesondere hinsichtlich der Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse im Bestandsbereich, im weiteren Verfahren zu klären.
I.4.2.3. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Plangebiet ist durch die Bushaltestelle „Habermannstraße“ an das öffentliche Verkehrsnetz von Nürnberg angebunden. Die Bushaltestelle ist fußläufig über die Straße „An der Radrunde“ erreichbar. Siehe auch Kapitel I.3.1.3.b.
I.4.3. GENDER UND DIVERSITY Wichtige Aspekte der gendergerechten Planung sind die Wohn- und Freiraumqualität sowie ein bedürfnisgerechtes Angebot an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Eine gute freiräumliche Verknüpfung zur Umgebung und verkehrliche Anbindung an die umgebenden Ortsteile und die offene Landschaft sowie die gute Erreichbarkeit (ÖPNV) sind ebenfalls Ausdruck der gleichstellungsorientierten Planung.
Im Plangebiet wird ein neues Wohnquartier in attraktiver landschaftlicher Lage mit sozialer Infrastruktur, gefördertem Wohnen und öffentlichen Grünflächen vorgesehen. Insgesamt wird hierdurch ein belebtes und sicheres Quartier erreicht, welches ebenfalls unterschiedliche Wohnungstypologien ermöglicht. Die Wohnnutzungen werden als geförderter und frei finanzierbarer Wohnungsbau geplant, um hierdurch die Belange aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen zu berücksichtigen. Die öffentlichen und halböffentlichen Räume sollen überschaubar angelegt werden und bieten dann attraktive Gemeinschaftsflächen zum Aufenthalt und zur Erholung aller Bevölkerungsgruppen. Insbesondere die Schaffung eines autofreien Quartiers führt zu einer hohen Qualität im Gebiet.
Die bestehenden Wegeverbindungen werden analysiert und entsprechend fortgeführt, angebunden bzw. in die neue Entwicklung integriert.
Durch die Abwicklung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen ist eine barrierefreie Zugänglichkeit der Wohnnutzungen gegeben, was insbesondere älteren Bevölkerungsgruppen und Bewohnern mit Gehbehinderung sowie Familien zugutekommt.
I.4.4. VER- UND ENTSORGUNG
Die genaue Entwässerungssituation im Gebiet ist aktuell noch nicht abschließend darzulegen. Insbesondere hinsichtlich der Regenwasserbewirtschaftung werden verschiedene Varianten geprüft. Die Abwasserentsorgung im Gebiet ist durch die Erweiterung und den Anschluss an das bestehende Kanalnetz vorgesehen. Das Thema Ver- und Entsorgung und insbesondere die Energieversorgung des Gebietes werden im weiteren Verfahren detaillierter betrachtet und entsprechend konkretisiert.
I.4.5. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
I.4.5.1. Grünordnerische Konzept Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege innerhalb des Geltungsbereiches werden in zeichnerischer und textlicher Form in einem Grünordnungsplan (nach Art. 3 Bayerischen Naturschutzgesetz) festgesetzt. Dieser wird in den Bebauungsplan integriert. Der städtebauliche und freiraumplanerische Entwurf, erstellt durch das Büro Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB, sieht ein durchgrüntes, in sich geschlossen wirkendes Ensemble von insgesamt 7 Hauseinheiten mit Wohnnutzung vor. Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten sind die Schlüsselkomponenten des öffentlichen Lebens, daher sollen die auf der zukünftigen Tiefgarage angelegten öffentlich nutzbaren und privaten Grünflächen den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern ausreichend Spiel- und Erholungsflächen bieten.
Die strukturreiche Heckenpflanzung dient der Einbindung der Neuplanung des Geltungsbereiches in die umliegende Landschaft. Mit den Heckenstrukturen umfasst das neu geschaffene öffentliche Grün eine Fläche von ca. 4.400 m².
Öffentliche Kinderspielflächen, mit Bereichen für verschiedene Altersgruppen sollen im Norden des Gebietes liegen. Zwischen den Gebäuden werden private Kinderspielflächen vorgesehen, welche den Bewohnern einen Spielbereich mit wohnungsnahen Beaufsichtigungsmöglichkeiten für kleinere Kinder bieten. Ebenfalls wird hier eine Freifläche für die sich im Erdgeschoss befindende Kindertagesstätte geschaffen.
Um Abwechslung bieten zu können, werden die Bereiche zwischen den Gebäuden angemessen mit Strauch- und Baumpflanzungen versehen. Die Gebäudedächer sollen zu großen Teilen mit einem Mindestaufbau von 15 cm begrünt werden. Auf den Gebäudedächern des nördlichsten und südwestlichsten Hauses ist die Anlage von Dachgärten mit einer Intensivbegrünung zur Nutzung durch die Bewohner vorgesehen. In den Freibereichen über den geplanten Tiefgaragen soll eine Substratüberdeckung von mind. 80 cm unter Pflanzflächen, sowie von mind. 1,20 m unter Baumpflanzungen hergestellt werden. Unter befestigten Flächen ist eine Verringerung der Aufbauhöhe möglich.
Gemäß Baulandbeschluss (Ziff. B 4.4.2) der Stadt Nürnberg sollen als Orientierungswert im Geschosswohnungsbau 20 m² öffentliche Grünfläche je Einwohner (EW) geschaffen werden. Davon entfallen 3,4 m² je EW auf öffentliche Spielflächen. Bezogen auf die Planung bedeutet dies, dass für 266 EW rein rechnerisch ein Bedarf von 5.320 m² öffentliche Grünfläche, inkl. 904 m² öffentliche Spielfläche besteht.
Die Planung weist ca. 4.400 m² öffentliche / öffentlich nutzbare Grünfläche aus. Somit verbleibt nach aktuellem Planungsstand derzeit ein Defizit von insgesamt ca. 920 m² an öffentliche Grünfläche. Der Bedarf an öffentlicher Spielfläche nach Baulandbeschluss kann vollständig gedeckt werden. Im Laufe des Verfahrens (insbesondere zum Entwurf des Bebauungsplans) werden die Grünflächen konkretisiert.
Grünordnerische Festsetzungen zur Lage, Größe und Zweckbestimmung von Grünflächen, zu quantitativen und qualitativen Vorgaben für Baumpflanzungen und zu Dachbegrünungen
sowie die Pflanzenliste zur möglichen Artauswahl werden im weiteren Verfahren ergänzt und in den Festsetzungen zum Bebauungsplan vorgegeben. Die dann getroffenen Festsetzungen orientieren sich an der geltenden Begrünungssatzung der Stadt Nürnberg.
I.4.5.2. Gebot der Vermeidung; Verminderung Im Umweltbericht ab Seite 27ff sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen beschrieben und dort einzusehen. Im Rahmenplan bereits berücksichtigt sind dabei insbesondere Maßnahmen des flächensparenden Bauens (verdichtete Wohnformen) sowie Eingrünung des neuen Quartiers bzw. Schaffung von Grünund Erholungsräumen. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen werden im fortlaufenden Verfahren konkretisiert und ergänzt.
I.4.5.3. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Der § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz sieht für die Bauleitplanung die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vor, wenn auf Grund dieser Verfahren Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Nach § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist die Eingriffsregelung im Bauleitplanverfahren in der Abwägung nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen.
Der Ausgleich für die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgt über Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.
Die zu pflanzenden Gehölze sind dauerhaft zu unterhalten und bei Ausfall unter Einhaltung der vorgegebenen Mindestqualitäten nachzupflanzen. Einzäunungen der Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, abgesehen von temporären dem Schutz der Neupflanzungen dienenden Umzäunungen, wie einfache Wildschutzzäune, sind nicht zulässig. Einfriedungen die dem Fraßschutz der Ausgleichsflächen dienen, sind nach entsprechender Anwuchszeit zu entfernen.
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung soll im weiteren Verfahren auf Basis der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg erstellt werden. Diese Vorgehensweise soll gewählt werden, da hiermit eine klare und eindeutige sowie differenzierte Ein- und Zuordnung der Ausgangseinstufung der Fläche sowie der geplanten Aufwertungen möglich ist.
Im Zuge des Umweltberichtes wurden die auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes und unter Einbezug der heranzuziehenden Rechtsinstrumente erforderlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet.
Es werden Maßnahmen bezüglich Schutzgut Boden, Wasser, Klima / Luft, Flora / Fauna, Mensch, Landschaft / Fläche im Umweltbericht aufgelistet. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen werden im fortlaufenden Verfahren konkretisiert und ergänzt.
I.5. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Die 1. Fassung des Umweltberichts stellt einen Arbeitsstand zur weiteren Abstimmung dar, welche im weiteren Planungsverlauf konkretisiert und fortgeschrieben wird. Änderungen sind daher zu erwarten. Anlass des Umweltberichts ist der Bebauungsplan Worzeldorf. Im Zuge des Umweltberichts wurden die Schutzgüter, sowie die geltenden Rechtsvorschriften und die zur Verfügung stehenden Grundlagen zu Schutzgebieten, Biotopen, sowie Gutachten herangezogen und im Hinblick auf den Bestand und die Planung abgewogen und bewertet.
Im Folgenden eine Übersicht der aufgrund der Umsetzung der Baumaßnahme entstehenden Auswirkungen auf das Bestandsgrundstück:
| Umweltbelang / Schutz- | Bewertung der Aus- | Weiterer Untersuchungsbe- | |||
|---|---|---|---|---|---|
| gut | wirkungen | darf (Gutachten / Konzepte) | |||
| Fläche | erheblich | ||||
| Boden | erheblich | ||||
| Wasser | noch nicht bewertbar | hydrogeologische Stellung- nahme, Entwässerungskonzept | |||
| Pflanzen | noch nicht bewertbar | Fortschreibung Planungskon- zept & spezielles artenschutz- rechtliches Gutachten / saP | |||
| Tiere | noch nicht bewertbar | spezielles artenschutzrechtli- ches Gutachten / saP | |||
| Biologische Vielfalt | noch nicht bewertbar | Fortschreibung Planungskon- zept & spezielles artenschutz- rechtliches Gutachten / saP | |||
| Landschaft | erheblich | ||||
| Menschliche Gesund- heit | |||||
| • Erholung | noch nicht bewertbar | Fortschreibung Konzept | |||
| • Lärm | noch nicht bewertbar | Schallgutachten | |||
| • Störfallvorsorge | nicht betroffen | Fortschreibung Konzept | |||
| Luft | noch nicht bewertbar | Verkehrsgutachten | |||
| Klima | noch nicht bewertbar | Fortschreibung Planungskon- zept, Energiekonzept | |||
| Abfall | nicht erheblich | ||||
| Kultur- und Sachgüter | nicht erheblich |
Die detaillierte Darstellung ist in dem Umweltbericht von WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB aufgeführt.
Die Erstellung erforderlicher Gutachten ist noch nicht erfolgt. Daraus resultierende Erkenntnisse / erforderliche Maßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.
I.6. KOSTEN
Mit dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abgeschlossen, in dem Regelungen zur Übernahme von Folgekosten getroffen werden. In diesem erklärt sich der Investor bereit, die anfallenden Kosten zu übernehmen. Eine entsprechende Grundzustimmungserklärung liegt vor. Bei der Stadt Nürnberg verbleibende Kosten werden im Verfahren ermittelt.
Nürnberg, den 16.09.2022 Stadtplanungsamt
gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt
WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB Schreiberhauer Straße 3 D- 90475 Nürnberg
1. Entwurf Umweltbericht
- Bebauungsplan Nr. 4673 „Worzeldorf West“ -
für ein Gebiet am westlichen Ortsrand von Worzeldorf,
nördlich der Straße An der Radrunde
Quelle Bayenatlas vom 19.09.2022 0 20 40 60 80m Maßstab 1:2.500 Gedruckt am 19.09.2022 08:56 https://v.bayern.de/kNGLf Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers © Bayerische Vermessungsverwaltung 2022, EuroGeographics
Stand: 23.09.2022
1. Einleitung 3
1.1. Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen 4
1.2.Plangrundlagen 5
- Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie Bewertung der
Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung 9
2.1.Schutzgut Fläche 10
2.2.Schutzgut Boden 10
2.3.Schutzgut Wasser 13
2.4.Schutzgut Flora, Fauna, biologische Vielfalt 15
2.5.Schutzgut Landschaftsbild 17
2.6.Menschliche Gesundheit 20
2.7.Schutzgut Luft 22
2.8.Schutzgut Klima 23
2.9.Abfall 24
2.10.Schutzgut Kultur- und Sachgüter 25
2.11.Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 25
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante 26
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen 26
4.1.Maßnahmenübersicht (vorläufige mögliche Auswahl) 27
4.2.Ausgleich (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) 29
4.3 Europäischer und nationaler Artenschutz 29
- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG 29
6. Geprüfte Alternativen 29
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken 30
8. Maßnahmen zur Überwachung / Monitoring 32
9. Zusammenfassung 33
10.Anlagenübersicht 35
Rev. 3.0 / 220701 48 Zertifiziertes Managementsystem TÜV Rheinland certipedia-ID 0000021410
1. Einleitung
Das Bebauungsplan-Verfahren Nr. 4673 soll im Oktober 2022 im Stadtplanungsausschuss eingeleitet werden. Im Rahmen des B-Planverfahrens ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Der vorliegende 1.Entwurf des Umweltberichts wurde im Auftrag des Vorhabensträgers Instone Real Estate Development GmbH aus Nürnberg durch das Büro WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft. Grundlage für die Erstellung des Berichts war die 1. Fertigung eines Rahmenplans mit Stand vom 28.07.2022.
| (cid:9)(cid:10)(cid:9)(cid:7)(cid:13)(cid:16) (cid:10)(cid:13)(cid:7)(cid:9)(cid:10)(cid:9) (cid:9)(cid:10)(cid:9) (cid:7) (cid:7) (cid:13) (cid:13) (cid:12) (cid:11) (cid:28)(cid:28) (cid:28)(cid:28) (cid:17)(cid:11) (cid:15)(cid:11) (cid:28)(cid:28)(cid:11)(cid:11)(cid:28)(cid:28)(cid:9)(cid:11)(cid:28)(cid:28)(cid:17)(cid:10)(cid:28)(cid:28)(cid:15)(cid:10)(cid:28)(cid:28)(cid:13)(cid:10)(cid:28)(cid:28)(cid:11)(cid:10)(cid:7) (cid:7) (cid:9) (cid:7) (cid:9) (cid:9) (cid:9) (cid:9) (cid:9) (cid:14) (cid:13) (cid:12) (cid:24)(cid:36)(cid:20)(cid:23)(cid:22)(cid:16)(cid:21)(cid:18)(cid:0)(cid:4)(cid:25)(cid:15)(cid:22)(cid:25)(cid:17)(cid:31)(cid:25)(cid:20) (cid:9)(cid:10)(cid:9)(cid:7)(cid:13)(cid:15) (cid:7)(cid:13)(cid:13) (cid:28)(cid:28) (cid:9) (cid:12) (cid:7)(cid:9)(cid:9)(cid:15) (cid:16)(cid:9)(cid:9)(cid:7) (cid:28)(cid:28) (cid:11) (cid:12) (cid:17)(cid:9)(cid:9)(cid:7) (cid:11)(cid:27)(cid:26)(cid:28)(cid:30)(cid:19)(cid:23)(cid:34)(cid:16)(cid:21)(cid:18) 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Abb. 1.1.: 1. Fertigung Rahmenplan, Stand: 28.07.2022
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Worzeldorf, im Süden der kreisfreien Stadt Nürnberg auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 118, Gemarkung Worzeldorf. Direkt umliegende Stadtteile sind das südlich gelegene Kornburg und das westlich gelegene Herpersdorf / Weiherhaus. Nordöstlich des Planungsgebietes verläuft der Ludwig-Donau-Main-Kanal durch den Stadtteil Worzeldorf, welcher wiederum südlich des sogenannten Lorenzer Reichswaldes liegt. Nördlich des Geltungsbereichs fließt der Eichenwaldgraben im West-Ost-Verlauf ca. 40 m nördlich des öffentlichen Feldweges Am Wiesengrund entlang. Die Straße An der Radrunde führt direkt südlich und der öffentliche Feldweg Am Wiesengrund ca. 130m nördlich am Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 4673 vorbei. Aus topografischer Sicht fällt das Gelände von Süden nach Norden um ca. 6 Meter ab. (cid:34)(cid:35)(cid:42)(cid:21)(cid:26)(cid:5)(cid:16)(cid:10)(cid:15)(cid:8)(cid:10)(cid:10)(cid:42)(cid:49)(cid:56)(cid:62)(cid:42)(cid:34)(cid:35)(cid:42)(cid:60)(cid:59)(cid:47)(cid:40)(cid:65)(cid:58)(cid:56)(cid:40)(cid:42)(cid:11)(cid:15)(cid:14)(cid:12)(cid:0)(cid:18)(cid:24)(cid:31)(cid:20)(cid:32)(cid:32)(cid:20)(cid:30)(cid:34) (cid:45)(cid:50)(cid:0)(cid:46)(cid:47)(cid:58)(cid:0)
Das Planungsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,43 ha.
1.1. Ziele des Bebauungsplanes / Festsetzungen
Mit der Aufstellung des Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Plangebietes zu einem Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, um dem vorherrschenden Bedarf im Stadtgebiet zu begegnen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg ist der Umgriff des Geltungsbereichs als Wohnbaufläche dargestellt. Gemäß diesem ist für das Grundstück eine Nutzung als Wohnbaufläche vorgesehen. Die beabsichtigte Nutzung entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplanes. Somit wird für diesen keine Änderung erforderlich, da dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprochen wird.
Eine detaillierte Beschreibung der Planungsziele und Festsetzungen ist der Begründung zum Rahmenplan zu entnehmen.
1.2. Plangrundlagen
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP):
Nach § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele des Landesentwicklungsplanes Bayern (LEP) anzupassen. Im Rahmen der LEP wurde dem Stadtteil Worzeldorf selbst keine zentralörtliche Funktion zugeteilt. Jedoch wird die Stadt Nürnberg im Regierungsbezirk Mittelfranken als zentraler Ort aufgeführt. Worzeldorf befindet sich in Hinblick auf die Raumordnung im sogenannten Verdichtungsraum in der Region Nürnberg.
Regionalplan:
Worzeldorf befindet sich im Geltungsbereich des Regionalplans des Planverbandes Region Nürnberg (Nr. 07). Gemäß Karte Nr. 1 „Raumstruktur" wird Nürnberg als Oberzentrum definiert. Das Planungsgebiet selbst stellt einen Teil des Stadt- und Umlandbereichs im großen Verdichtungsraum Nürnberg / Fürth / Erlangen dar. In der Zielkarte Nr. 3 ist „Landschaft und Erholung“ ist westlich des Geltungsbereichs Trenngrün TG 62) verzeichnet, wodurch das Zusammenwachsen benachbarter Siedlungseinheiten (hier Worzeldorf und Herpersdorf) vermieden werden soll. Im näheren Umfeld des Geltungsbereichs ist nördlich und östlich Bannwald verzeichnet.
Bebauungspläne:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4673 sind keine rechtskräftigen Bebauungspläne vorhanden. Der Umgriff des Planungsbereich grenzt in östlicher Richtung an den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 01 Worzeldorf West (Stand 31.01.2001), der die bestehende Wohnbebauung im Bereich Gartenäckerweg / Gustav-Zindel-Straße umfasst. Entlang der westlichen Grenze des Geltungsbereichs (und damit am Übergang zur Planbebauung) ist im B-Plan Nr. 01 ein Grünstreifen ( z.T. öffentliche Grünflächen zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern, naturbelassener Bereich; z. T. Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, Versickerungsfläche für Oberflächenwasser) festgesetzt. Die öffentliche Grünfläche als naturbelassener Bereich dient dem Ersatz nach Art. 6 Bay NatSchG. Dies ist bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4637 zu berücksichtigen. Bei der weiteren Planung ist die Zugänglichkeit des östlich bestehenden Grünstreifens sicherzustellen, um notwendige Pflegearbeiten im Bereich der Ausgleichsfläche zu gewährleisten.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP):
Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt. Somit ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich erforderlich, da sich die Planungsziele aus der Darstellung des Flächennutzungsplans ableiten lassen. Die Wohnbaufläche wird an der nördlichen und westlichen Grenze des Geltungsbereichs durch die Anlage einer Ortsrandeingrünung überlagert (Breite ca. 15m). In dem Flächennutzungsplan ist nördlich angrenzend an das Wohnbaufeld / den Geltungsbereich eine Grünfläche mit der Nutzung als Sportanlage dargestellt. Nördlich der Grünfläche grenzt zudem das im FNP dargestellte Landschaftsschutzgebiet „Königshof“ an. Entlang des Eichenwaldgrabens ist die „Hauptverbundachse Biotopsystem - Feuchtgebiete“ verzeichnet.
Abb. 1.2.: Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg Stand: 17.03.2021, Quelle: Stadt Nürnberg, 22.03.2022
Schutzgebiete / Biotope: Im Geltungsbereich und unmittelbar angrenzend befinden sich keine:
- kartierten Biotope (gem. Stadtbiotopkartierung und Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt
Nürnberg),
- Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützte
Landschaftsbestandteile, Natura-2000-Gebiete, Naturparke, Biosphärenreservate,
- Wasserschutz- & Überschwemmungsgebiete in festgesetzter oder vorläufig gesicherter Form
Natura 2000 Vogelschutzgebiete
Nürnberger Reichswald Das SPA-Gebiet befindet sich nördlich ca. 300m entfernt von dem Geltungsbereich und ist somit nicht direkt vom Eingriff betroffen.
Landschaftsschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete:
Ca. 140 m nördlich des Geltungsbereichs schließen sich das Landschaftsschutzgebiet „Königshof“ (grün) (inkl. Stadtbiotoplächen (rot schraffiert) und einem regional bedeutsamen Lebensraum gemäß ABSP der Stadt Nürnberg), sowie das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet (HQ100) für das Gewässersystem Enten / Eichenwaldgraben (blau schraffiert) an.
Abb. 1.3.: Auszug festgesetztes ÜSG / LSG / Biotopkartierung (Stadt), Quelle: Bayernatlas, 19.09.2022
0 2040 80m Rev. 2.0 / 220414 53 Maßstab 1:5.000 Gedruckt am 19.09.2022 10:26 https://v.bayern.de/8TGRh © Bayerische Vermessungsverwaltung 2022, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Landesamt für Umwelt, EuroGeographics
Vervielfältigung nur mit Erlaubnis des Herausgebers
Naturdenkmäler:
Das Naturdenkmal Nr. 73 Linde in der Feldflur zwischen Gaulnhofen und Worzeldorf, befindet sich ca. 380 m südlich des Geltungsbereichs. Das Naturdenkmal Nr. 2 Holsteiner Steinbruch liegt in ca. 940 m Entfernung nordöstlich des Plangebiets.
2. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) sowie
Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung
Die Berücksichtigung der Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 und §1 BauBG als auch der umweltrelevanten Ziele aus den einschlägigen und zugrundeliegenden Fachgesetzen und -plänen, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4673, ist nachfolgend beschrieben. Soweit möglich bzw. zielführend erfolgt die Prognose der erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
Aufgrund baulichen Charakters des Vorhabens sind folgende Wirkfaktoren zu erwarten:
Anlagenbedingte Wirkfaktoren
- Flächenumwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Flächen mit einem mittleren oder hohen
Versiegelungsgrad
- (teilweiser ) Funktionsverlust von Böden aufgrund von Überbauung, Umlagerung oder
Verdichtung, Versiegelung
-
Reduzierung des Retentionsvermögens und Grundwasserneubildung durch Versiegelung
-
mögliche Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Errichtung der Tiefgarage
-
eingeschränkte Durchlässigkeit der Flächen aufgrund der baulichen Anlagen und Einfriedungen,
insbesondere für Wildtiere (Zerschneidungswirkung)
Baubedingte Wirkfaktoren
-
Flächeninanspruchnahme durch Baustelleneinrichtung (teils temporär)
-
temporäre verstärkte Immissionsbelastung (Lärm, Staub) während der Bauphase
-
Zerschneidungswirkung
-
temporäre Flächeninanspruchnahme für Baustellenzufahrten
-
temporäre Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel (Wasserhaltung während der Bauzeit)
Die Bestandsaufnahme basiert auf der vorliegenden digitalen Flurkarte, Luftbildern und einer Ortseinsicht Anfang 2022. Es wurden zusätzlich vorhandene Unterlagen (Arten- und Biotopschutzkartierung, Relevanzabschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, geologische Karten, Umweltatlas des LfU, vorliegende Fachgutachten etc.) ausgewertet.
2.1. Schutzgut Fläche
Ausgangssituation
Der Bestand ist insgesamt durch intensive Landwirtschaft geprägt. Auf der Fläche wird aktuell Getreideanbau betrieben. In westlicher Richtung grenzen an die Fläche weitere landwirtschaftliche Flächen mit ähnlicher Nutzung nahtlos an. Im südlichen Bereich des Planungsgebiets nahe der Straße An der Radrunde befindet sich ein schmaler Streifen Straßenbegleitgrün ohne Baumbestand von ca. 2,5 m Breite. In östlicher Richtung grenzt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene, sowie mit jungen bis mittelalten Gehölzen bestandene Grünfläche an (Festsetzung nach angrenzendem Bebauungsplan Nr. 01- Worzeldorf West). Dahinter schließt die bestehende Wohnbebauung von Worzeldorf an. Die aktuell hauptsächlich durch landwirtschaftliche Nutzung belegte Freifläche ist Teil des Herpersdorf und Worzeldorf trennenden Grün- & Freibereichs.
Der Bereich des Plangebiets wird bis auf das südlich vorhandene Straßenbegleitgrün vollständig als intensiv landwirtschaftliche Fläche genutzt und ist Bestandteil des grünen Trennstreifens zwischen zwei Siedlungsbereichen. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und der Lage An der Radrunde, ist das Gebiet bereits anthropogen vorbelastet. Hier ist von einer hohen Wertigkeit auszugehen.
Auswirkungen / Prognose:
Bei der Umsetzung der Planungen wird die bisherige landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben. Es entfallen somit Flächen zum Anbau von Nahrungsmitteln. Wie bereits dargestellt wurden die Flächen zum Getreideanbau genutzt. Diesbezüglich ist der Eingriff als erheblich anzusehen. Jedoch ist der Eingriff an dieser Stelle unvermeidbar.
2.2. Schutzgut Boden
Ausgangssituation
Den Erhebungen zu Informationen über die Bodenverhältnisse liegen das Bodengutachten von Ruppert-Felder vom 06.05.2022 und die öffentlichen geologischen Karten zugrunde.
Aus geologischer Sicht ist das Gebiet dem System Trias, Obertrias zuzuordnen und gehört der Gruppe der mittleren Keuper und der geologischen Einheit des unteren Burgsandsteins an. In dem Bereich ist somit mit Sandstein (fein- bis grobkörnig, lokal zum Teil kieselig gebunden, mit Tonstein) zu rechnen. Das Baugebiet befindet sich nicht im Bereich einer tektonischen Störungszone oder Erdbebenzone.
In dem erstellten Bodengutachten wurde eine durchschnittliche Oberbodenschichtdicke von 0,4 - 0,5 m ermittelt darunter sind locker bis dicht gelagerte Sande und Tone anzutreffen. In den tieferen Ebenen ist mit sehr mürben und mürben Sand- / Tonstein zu rechnen (Unterer Burgsandstein). Der Oberboden ist nach BBodSchV wiederverwertbar und kann für die Nutzung auf Ackerflächen verwendet werden (Hier handelt es sich lediglich um Stichproben-Ergebnisse, die tatsächliche Entsorgung / Wiederverwertung muss auf Basis der konkreten Beprobungen erfolgen).
Das Retentions- und Rückhaltevermögen der Böden ist aufgrund der vorhandenen Bodentypen als unterdurchschnittlich einzustufen. Die Funktion der Böden im Planungsgebiet als Archiv der Naturund Kulturgeschichte ist aufgrund der bisherigen Nutzung als gering anzusehen (siehe hierzu auch Kapitel 2.10). Die Ertrags- und Filterfunktionen stellen die vorrangigen Funktionen der Böden im Plangebiet dar.
Aufgrund der intensiven Landwirtschaft wird davon ausgegangen, dass die Flächen bereits anthropogen vorbelastet sind. Durch die intensive Bewirtschaftung, welche mit einer Bodenbearbeitung, Befahrung und Düngung der Flächen einher geht, sind die oberen Bodenschichten nicht von besonderem Wert. Da weder seltene Bodenarten noch schutzwürdige Oberflächenformen vorliegen, kann davon ausgegangen werden, dass der Wert des Schutzgutes Boden nicht über die normale Bedeutung des Bodens mit seinen wichtigen natürlichen Funktionen hinausgeht und wird somit ingesamt als mittel eingestuft.
Auswirkungen / Prognose:
Durch das Bebauungsplanverfahren wird im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein Eingriff in den Bodenhaushalt vorbereitet.
Bau-, Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen:
Während der Bauzeit besteht im Planungsgebiet eine erhöhte Bodengefährdung durch den Eintrag wassergefährdender Stoffe der Baumaschinen. Außerdem können Baustelleneinrichtung und Baustellenbelieferung zu Bodenverdichtungen in Teilbereichen führen.
Im Zuge der Baumaßnahmen werden größere Bewegungen von Oberboden und Mutterboden erforderlich sein. Es müssen voraussichtlich Abgrabungen von ca. 2 - 4 m Höhe zur Herstellung des Vorhabens erfolgen. In den betroffenen Bereichen wird in das natürliche Gefüge der Bodenschichten eingegriffen und dieses negativ beeinflusst.
Die durch die Abgrabungen anfallenden Erdmassen werden, soweit möglich und diese unbedenklich wiederverwendbar sind, für die Geländemodellierung auf dem Planungsgebiet verwendet, sodass möglichst kein Mutterboden oder sonstiger Boden entsorgt werden muss. Überschüssiger Mutterboden kann gegebenenfalls einer anderen externen Nutzung (Landwirtschaft) zugeführt werden. Dies wird im weiteren Verlauf noch geprüft.
Die zukünftige Nutzung des Gebietes wird durch die Anlage von Verkehrsflächen und die Wohnbebauungen mit Tiefgarage zu einer dauerhaften Bodenversiegelung führen. Die damit verbundene Reduzierung der Verfügbarkeit von Boden ist aufgrund des Entwicklungszieles unvermeidbar. Hierdurch gehen die Filterfunktionen und Grundwasserneubildungsrate auf den betroffenen Flächen zurück beziehungsweise bei Vollversiegelung verloren. Das grundsätzlich vorhandene Rückhaltevermögen der Böden im Planungsgebiet wird durch die Versiegelung reduziert, die natürliche Bodenentwicklung unterbunden und der Boden verliert seine Funktionen im Naturhaushalt (biotische Lebensraumfunktion, Speicher- und Reglerfunktion, natürliche Ertragsfunktion).
Weitere betriebsbedingte Gefährdungen können ggf. durch eingesetzte Fahrzeugbewegungen etc. entstehen. Mögliche Auswirkungen hieraus sind aber durch die einzuhaltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen als gering einzustufen.
Auf den neu zu planenden Flächen gilt es die Puffer- und Filterfunktion der Böden, sowie deren Durchwurzelung zu verbessern. Der Eintrag von Nitraten und sonstigen Düngemitteln moderner Landwirtschaft in die Böden wird durch die Aufgabe der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung in diesen Teilbereichen reduziert. Im Bereich der geplanten Grünflächen ist mit einer Verbesserung der bestehenden Verhältnisse bezüglich Oberbodenneubildung, Filterstabilität und Durchwurzelung der Böden zu rechnen.
Eine Verringerung der Auswirkungen kann durch die Begrenzung der Versiegelung erfolgen. Der notwendige Ausgleich, für den mit den Planungen einhergehenden Eingriff, erfolgt durch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Gefährdungen des Boden – Mensch Pfades liegen nach aktuellem Kenntnisstand für das Planungsgebiet nicht vor.
Zusammenfassende Prognose:
Die Planungen sind daher grundsätzlich mit erheblichen Umweltauswirkungen bezüglich des Schutzgutes Boden verbunden. Hieraus leitet sich grundsätzlich ein flächenhaftes Kompensationserfordernis ab. Generell sind große Erdbewegungen und ein starker Eingriff in die natürlichen Bodenschichten zu erwarten.
2.3. Schutzgut Wasser
Ausgangssituation
Nach Angaben des Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt befindet sich im Bereich des Eichenwaldgrabens, nördlich und im Bereich des Gaulhofener Grabens ca. 800 m südlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet für HQ100. Das Planungsgebiet selbst befindet sich nicht in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet für HQ 100 oder HQ extrem. Im Geltungsbereich selbst sind keine offenen Gewässer vorhanden. Trinkwasser- & Wasserschutzgebiete sind auf dem Grundstück und dem direkten Umfeld ebenfalls nicht vorhanden.
Aus hydrogeologischer Sicht sind Ablagerungen des Burgsandsteins vorhanden, welche einen regional bedeutenden Kluft- (Poren-) Grundwasserleiter mit geringer bis mittlerer Trennfugendurchlässigkeit bilden. Zusammen mit dem unterlagernden Blasensandstein entsteht hier erfahrungsgemäß ein zusammenhängendes Grundwasserstockwerk. Entsprechend der oberirdischen Topografie ist eine Fließrichtung nach Nordwesten für das Grundwasser angenommen. Der Boden ist aufgrund seiner Zusammensetzung insgesamt als schwach durchlässig zu bezeichnen. Gemäß der hydrogeologischen Untersuchung des Bodengutachtens ist auf dem Grundstück mit ständig drückendem Grundwasser zu rechnen. Im Baugebiet wurden im März 2022 Grund- und Schichtenwasser in einer Tiefe von ca. 1,5- 3,40 m unter Geländeoberkante angetroffen. Ein Bemessungswasserstand kann zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund fehlender Daten nicht benannt werden. Auf Basis der aktuellen Kenntnisse ist vorläufig die Oberkante des Geländes für den höchsten Grundwasserstand anzusetzen bis hier weitere Informationen vorliegen. Langjährige Grundwasserbeobachtungen für den Bereich sind nicht vorliegend, sodass hier lediglich Annahmen getroffen werden können. Im Zuge der Feldarbeiten wurde eine Grundwassermessstelle (GWM1) an der Bohrung B3 (siehe Bodengutachten) vorgesehen.
Begründet durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und dem damit verbundenen Pestizideinsatz / Schadstoffeintrag ist das Gebiet als anthropogen vorbelastet einzuordnen. Gemäß Bodengutachten sind die vorhandenen Böden nicht für eine fachgerechte Versickerung geeignet bzw. die Werte liegen an der unteren Grenze der erforderlichen Durchlässigkeit gemäß ATV- Merkblatt A138.
Das Schutzgut Wasser ist durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung, die Beschaffenheit der Böden im Bestand und aufgrund der Tatsache, dass keine besonderen Umstände aufgrund von Wasserschutzgebieten vorliegen, nicht als besonders hochwertig einzustufen und geht nicht über die normale Bedeutung hinaus. Der Wert des Schutzgutes wird somit als mittel eingeordnet.
Auswirkungen / Prognose
Bau-, Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen:
Durch die Planungen wird grundsätzlich ein Eingriff in die bisher mögliche Grundwasserneubildung vorbereitet. Es ergeben sich Veränderungen im Wasserabfluss und bei Aufschluss von Schichtenwasser veränderte Abflüsse im entsprechenden Bereich. Durch die erforderlichen Abgrabungen im Planungsgebiet kann es zum Aufschluss von Schichtenwasser kommen. In diesem Fall muss das Wasser entsprechend gefasst und durch geeignete Maßnahmen wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden.
Während der Bauzeit besteht eine erhöhte Grundwassergefährdung durch den Eintrag wassergefährdender Stoffe durch Baufahrzeuge und die Baumaßnahmen. Dieses Risiko kann jedoch unter Beachtung der zu berücksichtigenden gesetzlichen Maßgaben und Richtlinien zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen minimiert werden. Aufgrund des angenommenen Grundwasserspiegels können Bauwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Die geplanten Baukörper, sowie die Tiefgarage binden vermutlich in das Grundwasser ein. Hier wird eine gutachterliche Stellungnahme ergänzt, welche beschreibt, inwiefern in Abhängigkeit von der Einbindetiefe, Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu erwarten sind und wie diese vermieden oder ausgeglichen werden können.
Durch die mit den Planungen einhergehende unumgängliche Bodenversiegelung im Bereich des Wohngebietes wird das Rückhalte- und Retentionsvermögen reduziert. Grundsätzlich wird hiermit auch die Möglichkeit zur Grundwasserneubildung verringert.
Durch die bestehende landwirtschaftliche Nutzung besteht im Vergleich zu den neu anzulegenden Grünflächen eine erhöhte Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen in das Grundwasser. Die Neuanlage der Flächen insbesondere im Bereich der nicht unterbauten Grünflächen trägt somit durch die Anlage von Gärten, Baumstandorten, Heckenstrukturen und Rasen- / Wiesenflächen zur Verbesserung der Pufferfunktion der oberen Bodenschichten und letztendlich der Grundwasserneubildung bei. Gegenüber der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung werden die Böden im Bereich der nicht durch die Tiefgarage unterbauten neuen Grünflächen in Ihrer Puffer- und Filterfunktion verbessert.
Das anfallende Oberflächenwasser auf Dachflächen, welche mit einer Dachbegrünung ausgestattet werden und versiegelten Flächen muss gefasst, ortsnah gespeichert / zurückgehalten, genutzt und der Überschuss kontrolliert abgeleitet werden. Hierfür sind vermutlich Rückhaltemaßnahmen notwendig, welche es im weiteren Planungsverlauf abzustimmen gilt. Nach Möglichkeit werden Retentionsdächer auf den Flächen der begrünten Gebäudedächer und den durch die Tiefgarage unterbauten Freiflächen für Pufferung und Nutzung des Regenwassers für den Grünaufbau der Bepflanzung auf den durch Gebäude unterbauten Flächen angestrebt. Da eine Versickerung der überschüssigen Niederschlagswassers laut geotechnischem Bereich (Dr. Ruppert & Felder, 06.05.2022) nicht möglich ist, ist gemäß Vorgaben des WHG die Ableitung in ein Oberflächengewässer bevorzugt vorzusehen. Entsprechend wird eine Ableitung in den Eichenwaldgraben unter Berücksichtigung der topographischen und hydrologischen Rahmenbedingungen geprüft. Aus den zu erwartenden Wohnnutzungen selbst fallen Abwässer an. Diese werden nach Erfordernis zurückgehalten und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gereinigt, so dass Gefahren für die Umwelt als gering einzustufen sind. Schadstoffbelastungen durch Versickerung sind i.d.R. ebenfalls auszuschließen, da eine Versickerung von belastetem Oberflächenwasser grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Zusammenfassende Prognose
Gefährdungen des Boden – Grundwasser Pfades sollten aus den Planungen weitestgehend ausgeschlossen werden. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können durch die festgesetzten Maßnahmen (wie z.B. Retentionsdächer, etc.) zu dessen Schutz reduziert werden. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser kann erst auf Basis der erforderlichen fachgutachterlichen Stellungnahme zu baukörperbedingten Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse, sowie des noch ausstehenden Konzeptes zur Regenwasserbewirtschaftung bzw. Entwässerung erfolgen.
2.4. Schutzgut Flora, Fauna, biologische Vielfalt
Der Planungsbereich wird intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftet. Im Westen und Norden grenzen weitere landwirtschaftliche Strukturen, östlich eine mit Gräsern, Kräutern und lückenhaften jungen bis mittelalten Gehölzen bewachsene Grünfläche an das Planungsgebiet, an. Im Süden wird das Grundstück durch die Straße An der Radrunde begrenzt.
Von der Planung sind kein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung und kein europäisches Vogelschutzgebiet im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes direkt betroffen. Auch sonstige Schutzgebiete nach Naturschutzrecht bestehen im Geltungsbereich nicht. Die im Norden angrenzenden Waldflächen sind Bestandteil eines Landschaftsschutzgebietes und Vogelschutz / FFH-Gebietes.
Wegen der Strukturarmut, der intensiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen und den vorhandenen Störungen des Umfelds aus Straßen und insbesondere der Nähe zu den Wohnnutzungen bieten die Flächen, mit Ausnahme der bestehenden Gehölzstrukturen, grundsätzlich einen bedingt attraktiven Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt. Die im Umfeld bestehenden Gehölzstrukturen sind, aufgrund ihres guten Entwicklungszustands, als attraktive Bereiche für Hecken- und Gehölzbrüter sowie Insekten anzusehen. Die Feldflächen sind zu einem gewissen Grad als attraktiv für Feldbrüter anzusehen. Der nördlich gelegene Eichenwaldgraben, die südlich des Sportgeländes liegende Feuchtfläche, sowie die östlich angrenzende, befestigte Grabenrinne bieten voraussichtlich ein gewisses Potential für Amphibien und werden im Zuge des speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im weiteren Verlauf geprüft und bewertet.
Flora
Ausgangssituation
Die Flächen im Planungsgebiet sind überwiegend durch intensive Landwirtschaft geprägt. Neben den intensiv genutzten Ackerflächen ist ein geringer Vegetationsbestand in Form von Straßenbegleitgrün (Gräser- / Kräuter) südlich entlang der Straße An der Radrunde vorhanden.
Im Rahmen der Relevanzabschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wurden keine Hinweise auf besonders geschützte Pflanzenarten vorgefunden. Sofern sich im Zuge der Erstellung der saP entsprechende Nachweise ergeben, werden diese bei der Fortschreibung des Umweltberichts berücksichtigt.
Der Wert des Plangebietes für das Schutzgut Flora ist nach aktuellem Kenntnisstand als gering einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Durch die Planung findet im Bereich der Wohngebäude und Tiefgarage eine Flächenversiegelung / Überbauung statt. Hiermit sind zunächst planungs- bzw. baubedingt negative Auswirkungen auf die Flora verbunden, da der bestehende Oberboden abgetragen wird und somit die Grundlage entzogen wird. Generell wirken sich die Inanspruchnahme von freier Landschaft und die Bodenversiegelung auf die Lebensraumverfügbarkeit für die Flora aus.
Jedoch wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans ein Mindestanteil an nicht versiegelten Flächen gewährleistet. Des Weiteren werden bei der Umsetzung der Planung Grünflächen geschaffen und es erfolgen Baum- und Heckenpflanzungen. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Flora ist erst nach Weiterentwicklung des Planungskonzeptes, sowie auf Basis der Ergebnisse der noch ausstehenden saP möglich.
Fauna
Ausgangssituation
Im Rahmen der Relevanzprüfung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurden folgende potentielle Artenvorkommen innerhalb des Planungsgebietes festgestellt, deren Vorkommen weiter untersucht werden:
-
Amphibien (Knoblauchskröte, Gelbbauchunke und Kreuzkröte)
-
Reptilien (Zauneidechsen)
-
boden-, baum, hecken- und gebüschbrütende Vögel
Fledermäuse sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen.
Eine Bewertung des Schutzgutes Fauna kann erst nach Vorlage des artenschutzrechtlichen Gutachtens erfolgen.
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Flora ist erst nach Weiterentwicklung des Planungskonzeptes sowie auf Basis der Ergebnisse der noch ausstehenden saP möglich.
Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume ggf. auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft gegeben.
Ausgangssituation
Die natürlichen Standortbedingungen und Lebensgemeinschaften sind durch anthropogene Einflüsse im Bestand bereits stark verändert.
Auswirkungen / Prognose Eine Bewertung der planinduzierten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt ist erst nach Weiterentwicklung des Planungskonzeptes, sowie auf Basis der noch ausstehenden saP möglich.
2.5. Schutzgut Landschaftsbild
Ausgangssituation
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen bilden eine große zusammenhängende freie Landschaft, welche im Norden und Nordosten an großflächige Waldstrukturen und den Ludwig-Main-Donau-Kanal angrenzt. Im nördlichen Übergang zwischen Waldrand und landwirtschaftlicher Flächen verläuft der Eichenwaldgraben mit seinem Talraum in Ost-West-Verlauf. Die Ortschaften Kornburg, Worzeldorf und Herpersdorf werden von den oben genannten landschaftlichen Strukturen umschlossen.
Nördlich des Eichenwaldgrabens sind der Lorenzer Reichswald als LSG und SPA-Gebiet, sowie der Talraum des Eichenwaldgrabens (gehört LSG Königshof an) als landschaftsprägende Elemente vorhanden. Südlich des Planungsgebietes befindet sich das Naturdenkmal der Linde (Nr. 73) als weiteres landschaftliches Element inmitten der landwirtschaftlichen Flächen.
Durch die Flurbereinigung sind die landwirtschaftlichen Flächen oft ausgeräumt. Vereinzelt, zumeist an Randbereichen sind Gehölzstrukturen zu finden. Das Vorhabensgebiet und dessen Umgebung ist durch die umliegenden landschaftlichen Strukturen sowie die Ortsränder von Worzeldorf, Herpersdorf und Kornburg geprägt. Es grenzt direkt an den westlichen Ortsrand von Worzeldorf an. Hier befindet sich im Bestand ein gemäß Bebauungsplan festgesetzter Grünbereich mit Gras-, Kraut und Gehölzbestand jungen bis mittleren Alters. Direkt dahinter schließt die bestehende Bebauung mit Mehrfamilienhäusern an. Im weiteren östlichen Verlauf befindet sich der ‚alte‘ Ortskern mit seinen Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Gebäuden. Als Besonderheit Worzeldorfs ist die ausgeprägte Reitsportnutzung mit den Reitställen inmitten des Ortes zu nennen.
Das westlich von Worzeldorf gelegene Herpersdorf grenzt zunächst mit der Wohnbebauung an die landwirtschaftlichen Flächen an. Folgt man der Straße An der Radrunde in Richtung Westen, so werden die zentral liegenden Gewerbe, welche hauptsächlich Einkaufsmöglichkeiten bieten sichtbar. Das Ortsbild von Herpersdorf geht im Vergleich zu Worzeldorf eher in Richtung eines städtischen Bildes.
Sichtbeziehungen bestehen von Worzeldorf aus zum Worzeldorfer Berg nördlich, dem Glasersberg östlich von Worzeldorf und den Kirchtürmen von Kornburg, sowie bei Spaziergängen über die freie Landschaft auch hin zu der Linde (Naturdenkmal Nr. 73).
Das Planungsgebiet weist aufgrund der intensiv landwirtschaftlichen Nutzung keinen optisch prägenden Bestand an Gehölzen auf. Dennoch gehört es dem wichtigen, nicht bebauten Raum zwischen Worzeldorf und Herpersdorf an, der sich aus der typischen Abfolge von Wald über offene Freiflächen hin zur Ortschaft zusammensetzt. Sodass ingesamt von einer mittleren Wertigkeit für das Schutzgut Landschaftsbild ausgegangen werden kann.
Auswirkungen/ Prognose
Generell hat die Inanspruchnahme freier Flächen Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Im vorliegenden Fall kommt es durch die geplanten neuen Nutzungen zu einer deutlichen Überformung der bestehenden prägenden Strukturen im Planungsgebiet selbst. Der Eingriff wurde jedoch bereits mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan vorbereitet. Das Landschaftsbild wird durch die neuen Siedlungsstrukturen deutlich verändert. Die Vorbelastungen durch das Umfeld sind hier zu bewerten.
Baubedingte Auswirkungen:
Während der Bau- und Erschließungsphase kommt es temporär zur Errichtung von Baumateriallagern, Einrichtung von landschaftsuntypischen Baumaschinen (Kränen) und Ablagerungen von Erdaushubmaterial in Haufwerken. Optische Auswirkungen aus den Haufwerken können durch Ansaatmaßnahmen hinreichend bei längerfristiger Ablagerung minimiert werden. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Erstellung der Festsetzungen, Baustelleneinrichtungskonzept und Ausgleichsmaßnahmen im weiteren Planungsverlauf möglich.
Anlagenbedingte Auswirkungen:
Durch die Baumaßnahmen kommt es zur Versiegelung von bisher unversiegelten Flächen und zu einer Vergrößerung der Siedlungsstrukturen in die freie Landschaft. Der Ortsrand wird zugunsten der Wohnungsnutzungen nach Westen hin verschoben. Durch die geplanten Nutzungen kommt es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Die bestehende Situation mit „freiem Feld“ wird in diesem Teilbereich zugunsten einer Siedlungsnutzung im Geltungsbereich aufgegeben. Die neuen Siedlungsstrukturen werden zu neuen landschaftsprägenden Bestandteilen. Dies ist jedoch aufgrund des geplanten Entwicklungszieles unvermeidbar. Es wird im Zuge der Planung auf eine bestmögliche Einbindung der baulichen Anlagen hingewirkt. Durch die geplanten Nutzungen ist mit Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufs im Planungsgebiet zu rechnen. Durch die Errichtung der baulichen Anlagen selbst ist mit einer Veränderung des Landschaftsbildes zu rechnen. Es wird darauf geachtet, eine angemessene Einund Durchgrünung des Planungsgebiets herzustellen, um eine gute Eingliederung in das bestehende Landschaftsbild zu erzielen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans geben hierfür im weiteren Verlauf ein Mindestmaß vor. Eine Einbindung der neuen Baukörper in die umliegende Landschaft wird durch die Anlage des westlichen öffentlichen Grünzugs mit Heckenstrukturen, Baumpflanzungen und durch die Überplanung der Tiefgaragendecke mittels Anlage von nutzbaren, gestalteten und durchgrünten Aufenthaltsflächen, kleinen Grünbereichen und Außenspielanlagen gefördert.
Betriebsbedingte Auswirkungen:
Durch die individuelle Detailgestaltung der baulichen Anlagen sowie der Freianlagen entstehen neue landschaftsprägende Bestandteile. Die Gestaltungsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in das Landschaftsbild werden im weiteren Verlauf abgestimmt und aufgestellt. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Erstellung der Festsetzungen, Gestaltungsgrundsätze und Ausgleichsmaßnahmen im weiteren Planungsverlauf möglich.
Zusammenfassende Prognose
Strukturierte Gehölz- und Baumpflanzungen sowie die gezielt gestalteten Freianlagen sorgen für eine Einbindung in das umliegende Landschaftsbild. Durch die geplante Bebauung erfolgt ein Verlust an Freifläche und somit eine Ortsrandverschiebung. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Erstellung der Festsetzungen, Gestaltungsgrundsätze und Ausgleichsmaßnahmen im weiteren Planungsverlauf möglich. Da jedoch sich die durch den Bau des Wohngebiets entstehenden Folgen dauerhaft auf das Landschaftsbild auswirken, ist von einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild auszugehen.
2.6.Menschliche Gesundheit
2.6.1 Erholung
Ausgangssituation
Das Planungsgebiet befindet sich außerhalb des im Regionalplan Nürnberg (7) ausgewiesenen Gebiets mit besonderer Bedeutung für Erholung. Jedoch liegt das Gebiet mit besonderer Bedeutung nordöstlich des Untersuchungsgebiets. Gemäß Karte Nr. 05 „Erholung“ sind im Nahbereich Forst- Kleinschwarzenlohe Aktivitäten für Wintersport und Klettern sowie nahe Wendelstein ein Naturbad, eine Reitsportanlage und ein Motorflugplatz / Luftsportzentrum verzeichnet. Durch Worzeldorf verlaufen überregionale Wander- und Radwanderwege, wie der Fünf-Flüsse- Radweg und der Deininger Weg entlang des Ludwig-Main-Donau-Kanals sowie der Radweg entlang des Worzeldorfer Kirschsteigs und der Worzeldorfer Hauptstraße (Nord-Süd-Richtung), welche von der Maßnahme nicht angetastet werden. Es umfasst die Erweiterung eines bestehenden Wohngebiets. Das Bearbeitungsgebiet grenzt an landwirtschaftliche Flächen, das Wohngebiet und die bestehende Straße An der Radrunde an. Es verlaufen keine Feldwege im Planungsgebiet welche von der lokalen Bevölkerung zum Spaziergang in der freien Natur genutzt werden könnten. Die Planungsflächen werden intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die freie Flur um das Plangebiet mit ihrem Geh- und Radweg An der Radrunde und dem Feldweg nördlich des Plangebiets im Bereich des Eichenwaldlgrabens und dessen Talraums mit angrenzenden Waldflächen besitzt eine Naherholungsfunktion (Spazieren / Radfahren) für die Anwohner.
Obwohl die Flächen prinzipiell als Erholungsraum geeignet sind, bestehen durch die Lage der Straße und das angrenzende Wohngebiet Vorbelastungen, die den Bereich als Wohnungsumfeld und Erholungsraum wenig attraktiv machen. Nördlich in ca. 190 m Entfernung liegen die Sportflächen des S.C. Worzeldorf 1949, welche als Freizeiteinrichtung dienen. Die Sichtbeziehungen sind in Kapitel 2.5 bereits dargelegt. Durch die Sichtbeziehungen sind neben Orientierungspunkten auch Erholungsaspekte gegeben. Weitreichenden Sichtbeziehungen wie dem Blick über das freie Feld auf die exponiert stehende Linde, den Worzeldorfer Berg, Glasersberg und die Kirchtürme Kornburgs tragen zur Behaglichkeit bei. Auch sind abwechslungsreiche Sichtbeziehungen bevorzugt.
Aufgrund der Vorbelastung durch die Nähe zur Straße und den Siedlungsstrukturen, sowie der vergleichsweise nicht überdurchschnittlich wertvollen umgebenden Strukturen und Freizeitnutzungen ist der Erholungswert als mittel einzustufen.
Auswirkungen / Prognose
Anlagenbedingt:
Durch die Baumaßnahmen werden die Flächen im Planungsgebiet einer Nutzung des Menschen für die Naherholung entzogen. Die Funktion der Fläche für die Naherholung ist aufgrund ihres Anteils an der gesamten offenen Landschaft und ihrer Lage aber als untergeordnet zu erachten. Durch die Neuanlage der Fläche wird diese in Ihrer bisherigen Form für die direkte Erholungsnutzung aufgrund eingeschränkter Zugänglichkeit nicht mehr nutzbar. Der Geltungsbereich umfasst jedoch einen vergleichsweise kleinen Teilbereich der landwirtschaftlichen Flächen, welcher nicht durch bestehende Wege zur direkten Erholungsnutzung erschlossen war. In dem Bereich der Neubebauung selbst kann nicht vermieden werden, dass Sichtachsen von vorher einsehbaren Positionen beeinträchtigt werden. Aufgrund der Ortstrandverschiebung erfolgt generell eine Verlagerung der Achsen der Blickbeziehungen.
Durch die Anlage von privaten Gärten und einer mit Gehölzstrukturen beplanten öffentlichen, fußläufig erschlossenen Grünfläche werden die Strukturen aufgewertet und neue Spazierwege zugunsten der Wegebeziehungen für die Erholungsnutzung geschaffen. Durch die öffentliche Grünfläche wird eine Ortsrandeingrünung zur Einbindung in die Landschaft vorgesehen.
Baubedingte Auswirkungen:
Naherholungsfunktionen im Umfeld werden zu einem geringen Grad ggf. temporär durch die Baumaßnahmen gestört. Während der Baumaßnahme sind Lärm- und Staubemissionen zu erwarten, welche die Erholungsfunktion temporär einschränken können. Dies ist unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben zu minimieren, in einem gewissen Maße dennoch nicht vermeidbar. Jedoch sind die Beeinträchtigungen lediglich auf die Bauzeit begrenzt und daher nicht erheblich.
Die Auswirkungen auf der Fläche können erst im weiteren Verlauf der Planungsfortschreibung im Zuge der Aufstellung der Festsetzungen, Planung, Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen abschließend bewertet werden. Die Durch- / Eingrünung des Plangebietes kann zur Einbindung in die Landschaft und somit auch indirekt zur optischen Aufwertung der Umgebung als Erholungsraum beitragen. Festsetzungen folgen im weiteren Verlauf.
2.6.2 Lärm
Ausgangssituation Gemäß den Rasterlärmkarten des Umweltatlas Bayern (LfU, 04.08.2022) ist in dem Bereich, welcher an d. Radrunde angrenzt, eine Lärmbelastung des 24 Stunden-Pegels von 55-70 dB(A), auf ca. 80m in den Geltungsbereich hinein, zu verzeichnen. Die zulässige Pegelgrenze der EU von 55 dB(A) wird somit im Bestand bereits überschritten. Der Nachtpegel LNight liegt bis ca. 40 m in das Planungsgebiet hinein bei > 50dB(A).
Von der östlich gelegenen Spitzwegstraße geht ebenfalls eine gewisse Lärmbelastung aus, welche jedoch keine nennenswerte Auswirkung auf den Geltungsbereich haben. In den Karten des Umweltatlas Bayern und Bayernatlas sind keine relevanten Belastungen durch Gewerbelärm verzeichnet und liegen nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.
Auswirkungen / Prognose
In Bezug auf den Geltungsbereich gilt es im weiteren Verlauf noch die (aufgrund von näheren Immissionsorten im Bestand voraussichtlich wenig relevanten) Auswirkungen des Lärms durch die nördliche Sportanlage sowie den Verkehrslärm (sowohl die Immissionen im Plangebiet als auch die Auswirkungen der Planung auf bestehende Gebäude im Umfeld durch den zusätzlich erzeugten Verkehr) gutachterlich zu untersuchen und in der Planung zu berücksichtigen. Erst auf dieser Basis kann eine abschließende Bewertung erfolgen.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallbetriebe sind im städtebaulichen Umfeld nicht vorhanden. Auch im Planungsgebiet ist aufgrund der zulässigen Nutzungen nicht mit Auswirkungen zu rechnen.
2.7. Schutzgut Luft
Ausgangssituation
Aktuell ist vor allem von Seiten der Straßen aufgrund der dortigen Verkehrsbelastungen mit einer Vorbelastung im Zusammenhang mit der lufthygienischen Situation zu rechnen. Aktuell liegen hier keine konkreten Datengrundlagen vor und werden nach Erfordernis im weiteren Verlauf erhoben. Durch die Geländeneigung können die Luftmassen von Süden nach Norden über die Fläche einfließen. Nördlich des Planungsgebietes befinden sich Waldstrukturen welche zur Kaltluftneubildung beitragen. Über allen größeren Freiflächen entsteht in Strahlungsnächten Frischluft. Östlich grenzen die bestehenden Wohnflächen des Wohngebietes Worzeldorf an, welche die Luftsituation zu einem gewissen Grad negativ beeinflussen.
Das Planungsgebiet weist zwar Flächen für Frischluftproduktion auf, jedoch sind diese im Vergleich zum Umfeld nicht von wesentlicher Größe und Bedeutung. Um das Schutzgut abschließend bewerten zu können werden entsprechende Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse in die Bewertung einfließen.
Auswirkungen / Prognose:
Baubedingte Auswirkungen:
Durch den erforderlichen Einsatz von Baufahrzeugen ist vorübergehend eine erhöhte Emission von Luftschadstoffen zu erwarten, die insgesamt jedoch als nicht erheblich einzustufen ist.
Betriebsbedingte Auswirkungen:
Durch die Versiegelung der landwirtschaftlichen Flächen wird die Verfügbarkeit von Frischluftentstehungsbereichen verringert.
Anlagenbedingte Auswirkungen: Unweit des Geltungsbereichs befindet sich ca. 60 und 200 m entfernt jeweils eine Bushaltestelle, welche hauptsächlich von Busslinien nach Langwasser Mitte & Kleinschwarzenlohe, sowie Frankenstraße Nürnberg & Katzwang angefahren wird. Über diese besteht eine Anbindung an das U- Bahnnetz der Stadt Nürnberg. Hiermit ist grundsätzlich ebenfalls eine gute Anbindung zur Worzeldorfer Schule, sowie zu den Einkaufsmöglichkeiten in dem angrenzenden Herpersdorf gegeben. Aufgrund der randlichen Lage im Stadtgebiet ist nach aktuellem Kenntnisstand vorab jedoch nicht auszuschließen, dass der motorisierte Individualverkehr zunimmt. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut, sowie des planinduzierten Verkehrs, kann erst auf Grundlage des noch ausstehenden Verkehrsgutachtens erfolgen.
2.8.Schutzgut Klima
Ausgangssituation
Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist mit ca. 9,7 °C anzunehmen und liegt mit seinem humiden Klima in der kühl—gemäßigten Klimazone. Die Niederschlagshöhe beläuft über das gesamte Jahr gesehen auf ca. 848 mmm. Worzeldorf befindet sich zwischen dem trockenen und atlantischen Kontinentalklima. Die lokale Klimasituation wird durch mehrere Faktoren beeinflusst.
Stadt-/Lokalklima: Die Planfläche wird derzeit als landwirtschaftliche Anbaufläche genutzt. Die bioklimatische Situation wird im Stadtklimagutachten (GEONET 2014) aufgrund der Nutzung und Stadtrandlage als günstig eingeschätzt. Das Gebiet besitzt eine hohe bis sehr hohe Kaltluftproduktionsrate. Die Hauptströmungsrichtung der Flurwinde ist von SO nach NW gerichtet. Das Plangebiet befindet sich in einer Frischluftschneise zwischen Gustav-Zindel-Straße und Riemerschmidstraße, sodass das Plangebiet zu einer Frischluftzufuhr in den nordwestlich angrenzenden Siedlungsgebieten (Barlachstraße, Herpersdorf, Pillenreuth) beiträgt.
Klimaschutz/Globalklima: Derzeitig entstehen CO2-Belastungen durch die Befahrung der Fläche mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie durch das Verkehrsaufkommen auf der Straße „An der Radrunde“.
Die Bedeutung des Plangebietes für das Schutzgut Klima wird zusammenfassend als mittel eingestuft.
Auswirkungen/Prognose
Bei Umsetzung der Planung wird eine bisher unversiegelte Fläche in Anspruch genommen, die in Folge in ihrer Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet entfällt. Die vorhandene Frischluftschneise wird um etwa 15% verengt. Durch die geplante Bebauung ist eine Erhöhung des Temperaturniveaus zu erwarten. Im weiteren Planungsverlauf werden Maßnahmen zur Klimaanpassung (z.B. Durchgrünung, Dachund ggf. Fassadenbegrünung, helle Fassadenfarbe, Verschattungsmöglichkeiten) erarbeitet, um den negativen Auswirkungen der Planung zu begegnen. Zudem werden zur Vorsorge gegen Starkregenereignisse Maßnahmen zum Regenrückhalt vorgesehen (s. Kap. 2.3). Dies wird bei der Fortschreibung des Umweltberichts im weiteren Verlauf berücksichtigt.
Trotz der bestehenden ÖPNV-Anbindung muss mit einer zusätzlichen Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gerechnet werden. Durch die Stadtrandlage sind außerdem Pendlerströme zu erwarten. Eine zusätzliche CO2-Belastung ist nicht nur durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern potentiell auch durch Heizenergie- und Stromverbrauch zu erwarten. Um die Auswirkungen der Planung auf das Globalklima zu minimieren, wird im weiteren Verlauf ein Energiekonzept, mit dem Ziel einer möglichst CO2-neutralen Energieversorgung, erstellt.
Eine abschließende Bewertung der planinduzierten Auswirkungen auf das Schutzgut Klima wird erst unter Einbeziehung der noch zu erarbeitenden Klimaanpassungsmaßnahmen sowie auf Basis des noch ausstehenden Energiekonzeptes möglich sein.
2.9. Abfall
Ausgangssituation:
Bei der Fläche handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Getreideanbau), hier fallen in der Regel keine nennenswerten Abfälle an.
Auswirkungen / Prognose:
Baubedingte Auswirkungen:
Baubedingt werden Nebenprodukte der Bauindustrie (Reste an Baumaterialien, Materialien zur Nutzung durch die Beschäftigten etc.) anfallen. Diese gilt es auch während der Bauzeit angemessen zu sammeln und zu entsorgen. Aufgrund des erforderlichen Bodenaushubs für die Baukörper inkl. Tiefgarage wird auch der nicht auf dem Grundstück wiederverwertbare Boden fachgerecht zu lagern, zu beproben und zu entsorgen sein (BodSchV). Auf Basis von Stichproben aus dem Bodengutachten (Anlage 1) ist der Boden grundsätzlich als wiederverwertbar anzusehen. Jedoch muss dies auf Basis der geltenden Regelwerke nach Aushub im Zuge einer repräsentativen Beprobung entsprechend der anfallenden Kubatur erfolgen. Soweit möglich ist, in Abhängigkeit der Ergebnisse der Beprobungen, Mutterboden und Boden bevorzugt wieder einzubauen oder einer sinnvollen Wiederverwertung zuzuführen.
Betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die neue Wohnnutzung werden häusliche Abfälle anfallen, welche regelkonform über die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.
Zusammenfassende Prognose:
Für den anlagen-, bau- / betriebsbedingten anfallenden Hausmüll und den beim Bau anfallenden Bodenaushub werden die Vorgaben des Abfallrechts bzw. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten. Somit kann davon ausgegangen werden, dass Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen werden und eine möglichst energie- und ressourcenschonende Entsorgung sichergestellt wird. Folglich ergeben sich keine erheblichen Auswirkungen.
2.10. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Ausgangssituation
Baudenkmäler sind im Plangebiet bisher nicht bekannt. Die Auskunft über den BayernViewer- Denkmal enthält aktuell keine Hinweise auf Bodendenkmäler. Allerdings befindet sich das Areal im Bereich einer Vermutungsfläche für Bodendenkmäler (vorgeschichtliche Funde im Bereich Worzeldorf-West). Bodeneingriffe unterliegen somit einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnispflicht nach Art. 7 BayDSchG.
Auswirkungen / Prognose
Baubedingte Auswirkungen:
Grundsätzlich besteht durch die Baumaßnahmen ein gewisses Zerstörungsrisiko für im Boden vermutete, bisher nicht bekannte, Bodendenkmäler. Soweit durch entsprechende Planungen (z.B. Grünflächen ohne Bodeneingriffe) der Schutz des vermuteten Bodendenkmals nicht gewährleistet werden kann, sind die von Zerstörung bedrohten Flächen vor Beginn von Erschließungs- und Baumaßnahmen entsprechend archäologisch auszugraben.
Anlagen und betriebsbedingte Auswirkungen:
Anlagen- und betriebsbedingt sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter zu erwarten.
Für das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand Auswirkungen keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
2.11. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Dies kann erst nach Vorlage der ausstehenden Fachgutachten bewertet werden.
3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante
Die Entwicklungsprognose der Planflächen bei Nichtdurchführung der vorliegenden Planungen ergibt die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung und der fehlenden Strukturelemente sind in diesem Bereich keine positiven Entwicklungen in Bezug auf Flora und Fauna zu erwarten. Es wäre auch nicht mit positiven Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen. Die Vorbelastungen durch angrenzende Straßen sowie im Weiteren siedlungsnahen Flächen intensiver Landwirtschaft würden auch zukünftig das Landschaftsbild bestimmen. Es würden keine anderweitigen als die bereits bestehenden Auswirkungen auf Flora und Fauna entstehen.
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/ Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
| Rechtsinstrument | Umweltbelange | Rechtsfolgen |
|---|---|---|
| BauGB | ||
| Umweltprüfung | Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt- belange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7BauGB und gem. § 1a BauGB n.F. | Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen. |
| BNatSchG | ||
| (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG | Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes | Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung über Vermeidung und Ausgleich |
| Artenschutz / saP | Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB | Je nach Ergebnis: CEF-/FCS-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionieren, dann Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei Nicht-Regelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar. |
4.1.Maßnahmenübersicht (vorläufige mögliche Auswahl)
Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere mindern und sind bei der weiteren Planung zu berücksichtigen (wird im weiteren Verfahren ergänzt und detailliert / in der endgültigen Fassung des Umweltberichtes verbleiben letztlich diejenigen Maßnahmen, die tatsächlich im Rahmen des Planungsfortschritts umgesetzt wurden bzw. die zeichnerisch und/oder textlich im B- Plan festgesetzt bzw. im zugehörigen Städtebaulichen Vertrag [StbV] geregelt werden).
Schutzgut Boden
- Eine Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen kann durch die Begrenzung der
Versiegelung erfolgen. Dies findet bereits im Bebauungsplan durch die Festlegung der Grundflächenzahl statt. Durch die verpflichtende Durchführung von Grünordnungsmaßnahmen auf den privaten Grünflächen, sowie die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen kann der Anteil der versiegelten Flächen am Gesamtgebiet reduziert werden. (Vm,Vr)
- Bepflanzung der Böschungen zum Schutz vor Erosion (Vr)
Schutzgut Wasserhaushalt
- Insbesondere während der Bauzeit sind geeignete Maßnahmen zur Vorsorge vor dem
Eintrag wassergefährdender Stoffe in das Grundwasser zu ergreifen. (Vm)
- Oberflächenwasser sollte möglichst nicht in den geplanten Mischwasserkanal eingeleitet
werden, sondern als Brauchwasser vor Ort genutzt werden. (Vm)
- Durch die Reduzierung der Versiegelung kann der Anfall von Oberflächenwasser reduziert
werden. (Vm)
- Bei Flachdächern können Begrünungen zu einer Pufferung von anfallendem
Oberflächenwasser führen. (Vr)
- Durch ein Regenwasserbewirtschaftungssystem / Regenwasserbeseitigungskonzept in
Form von Regenwassernutzung und Rückhaltung des Niederschlagswassers (z.B. Retentionsdächer)(Vr)
- Prüfung der Ableitung des Wassers in den Eichenwaldgraben (Vm)
Schutzgüter Klima/Luft
-
Durch eine offene Baukörperstellung kann die Durchlüftung optimiert werden. (Vr)
-
Die kleinklimatischen Auswirkungen können durch grünordnerische Maßnahmen (Anlage
von Grün- und Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen) gemindert werden. (Vr)
- Helle Außenfassaden fördern das Rückstrahlvermögen und tragen zu einer Verminderung
der Überhitzung bei. (Vr)
-
Regenrückhalteflächen schaffen Retentionsraum und Verdunstungsflächen. (Vr)
-
Eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung sowie eine gute Anbindung an den
ÖPNV wirken der CO2-Belastung entgegen. (Vr)
Schutzgüter Pflanzen/Tiere
- Festsetzungen des qualifizierten Grünordnungsplanes stellen ein Mindestmaß an eine
Ein- und Durchgrünung des Gebietes sicher. (A,Vm,Vr)
- Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen oder Schädigungen von geschützten Tierarten
sind als Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen (Forstschreibung erfolgt nach Vorliegen des artenschutzrechtlichen Gutachtens): o Gehölzbeseitigungen dürfen nur zwischen Oktober und Februar außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen (Brutzeit: März bis September). (Vm) o Nachtbaustellen sind unzulässig (Vm) o Erforderliche Beleuchtungsanlagen sind als vollständig geschlossene Leuchten in LED-Technik mit symmetrischen Reflektor und nach untern gerichtetem Lichtkegel auszuführen. (Vm) o Beleuchtungen von Außenanlagen sind im Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren. (Vm) o Es wird eine Ausführung mit Bewegungsmeldern empfohlen. (Vm) o Großflächige, spiegelnde Glas- und Fassadenflächen sind zu vermeiden. Die Fallenwirkung von Glasflächen ist durch Mattierung, Musterung, Außenjalousien oder vogelabweisende Symbole zu minimieren.(Vm) In geringer Höhe sind auch anflughemmende, höhere Anpflanzungen zulässig. o Anlage von Gehölzstrukturen (A) o Schaffung von artspezifischen Ausgleichsflächen (A) o Nutzungsänderung intensive Landwirtschaft in Grünflächen, Heckenstrukturen etc. (A)
Schutzgut Mensch
- Durch die gesetzlichen Maßgaben zum Lärmschutz, die festgesetzten
immissionsrelevanten flächenbezogenen max. Schallleistungspegel, sowie zu Geruchsund sonstigen Emissionen werden Maßnahmen zur Sicherstellung eines geeigneten Lebens- und Arbeitsumfeldes getroffen. (Vr)
- Die Eingrünung des Gebietes und die damit einhergehende Einbindung in die Landschaft
minimieren die Auswirkungen auf die grundsätzlich vorhandene Naherholungsfunktion des städtebaulichen Umfeldes (Vr)
Schutzgut Landschaft / Fläche
- Die Gestaltung und Bepflanzung der Freiflächen sind entsprechend den Festsetzungen
zur Grünordnung vorzunehmen. Sie sind fachgerecht durchzuführen und in dieser Weise zu erhalten, zu pflegen, zu unterhalten, sowie bei Abgang von Pflanzen entsprechend den Bestimmungen geeignete Arten nach zu ersetzen. (A,Vm,Vr)
- Die neu entstehenden Verkehrsräume sollten durch die geplanten Baumpflanzungen im
öffentlichen Bereich durchgrünt werden. Für die festgelegten zu pflanzenden Gehölze sollte eine separate Vorschlagliste mit heimischen Pflanzenarten, sowie empfohlenen Pflanzqualitäten beigefügt werden. Die Auswahl der Pflanzen soll sich an dieser orientieren, solange nicht anders bestimmt.(A)
- Alle Vegetations- / Grünflächen bzw. Pflanzungen innerhalb der Verkehrsflächen bzw. an
diese angrenzend sind gegen Befahren bzw. Beparken wirksam zu sichern. Die Auswirkungen auf die Flächeninanspruchnahme können durch die Festsetzung kompakter Baufenster, komprimierter Bauweisen und einer Begrenzung des Versiegelungsgrades minimiert werden. (A)
4.2. Ausgleich (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Plangebiet liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind weder gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützte Biotope, im ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume noch Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Die Fortschreibung erfolgt im weitern Verlauf in Abstimmung mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Gutachtens. Die Durchführung der Eingriffsregelung erfolgt auf Basis der Kostenerstattungsbetragssatzung der Stadt Nürnberg vom 21.07.2006.
4.3 Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insb. das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG, treffen könnte. Eine Bewertung wird nach Abschluss des artenschutzrechtlichen Gutachtens im weiteren Verfahren ergänzt.
5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der o.g. Gebiete sind von der Planung nach aktuellem Kenntnisstand nicht betroffen.
6. Geprüfte Alternativen
Im Rahmen der Bauleitplanung wurden unterschiedliche Versionen der Entwürfe bei der Stadt Nürnberg (Stadtplanungsamt und Umweltamt) vorgestellt und in gemeinsamer Abstimmung fortgeschrieben und optimiert (Abstimmungen noch laufend).
7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gem. Anlage 1 des BauGB n.F. soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Bis zur öffentlichen Auslegung des Bauleitplans gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist ggf. ein Konzept zur Überwachung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen sowie zur Überwachung der Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu entwickeln und im Umweltbericht (Monitoring, Kapitel 8) darzustellen. Im Regelverfahren wird der Umweltbericht im weiteren Verfahren ergänzt und fortgeschrieben.
Der vorliegende 1. Entwurf des Umweltberichts wurde vom Büro WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft. Er wurde anhand der zur Verfügung stehenden Umweltdaten (z. B. geologische Karte, Biotopkartierung, Umweltatlas Bayern) sowie mittels eigener Bestandsaufnahmen im Rahmen der Relevanzabschätzung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4). Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal argumentativ und bezieht sich auf einschlägige gesetzliche und planerische Ziele.
Folgende Informationsquellen wurden für den 1. Entwurf des Umweltberichts herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
-
Wirksamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg
-
Stadtklimagutachten (2014)
-
Klimafahrplan Nürnberg 2010–2050 (2014)
-
Handbuch Klimaanpassung (2012)
-
Infomappe Umweltbericht Stadt Nürnberg (Januar 2022)
-
Bebauungsplan Nr. 01 Stadt Nürnberg (2001)
-
Masterplan Freiraum:
-
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014)
-
Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020 (2013)
-
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012)
-
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte1 (INSEK) „Altstadt Nürnberg“ (2012), „Nürnberger
Süden“ (2012), „Weststadt“ (2012), „Nürnberg Südost“ (2015)
-
Grün- und Freiraumkonzept Weststadt (2012)
-
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
-
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996)
-
Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)
-
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1:50.000, Nürnberg – Fürth – Erlangen und
Umgebung (1977)
-
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)
-
Strategische Lärmkarte LfU 2017 (Straßenlärm), EBA 2017 (Schienenlärm)
-
Fortschreibung Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg (2019)
-
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg (2016, Fortschreibung 2019)
-
Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken (2018)
-
Lärmaktionsplan für Nebeneisenbahnstrecken (2019)
1 wenn Plangebiet innerhalb des jeweiligen Untersuchungsgebietes liegt
-
Lärmaktionsplan für den Verkehrsflughafen Nürnberg (2020)
-
Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ (2008)
-
- Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (2017)
-
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes –
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
-
Bayerischer Denkmalatlas (https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/)
-
Umweltatlas Bayern des lfU (https://www.umweltatlas.bayern.de/startseite/, 18.03.2022, August
- Bayernatlas (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?
lang=de&topic=ba&bgLayer=atkis&catalogNodes=11 18.03.2022, August 2022)
-
Bodengutachten, IB Dr. Ruppert & Felder vom 06.05.2022
-
- Fassung Rahmenplan vom 28.07.2022
Kenntnislücken: Für mehrere Umweltbelange (Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Menschliche Gesundheit, Luft, Klima) sind zum derzeitigen Stand noch keine abschließenden Aussagen im Hinblick auf die Auswirkungen der Planung möglich, da hierfür Fachgutachten, Detailkonzepte oder Konkretisierungen der Planung erforderlich sind. Im weiteren Planungsprozess werden die notwendigen Bewertungsgrundlagen erarbeitet, in die Umweltprüfung eingestellt und bei der Fortschreibung des Umweltberichtes entsprechend berücksichtigt.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind folgende Untersuchungen/Ergänzungen notwendig:
-
Hydrogeologisches Gutachten
-
Entwässerungskonzept
-
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
-
Schallgutachten
-
Verkehrsgutachten
-
Fortschreibung Planungskonzept
-
Konzept für Klimaanpassungsmaßnahmen
-
Energiekonzept
8. Maßnahmen zur Überwachung / Monitoring
Gemäß § 4c BauGB n.F. sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 BauGB n.F. und von Maßnahmen gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB n.F. (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gem. § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger und Bürgerinnen über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Wird im weiteren Verlauf hinsichtlich der konkret erforderlichen Maßnahmen abgestimmt.
9. Zusammenfassung
Aktuell liegt der 1. Entwurf des Umweltberichts, welcher auf Basis der 1. Fassung des Rahmenplans vom 28.07.2022 erstellt wurde, vor. Wie in Kapitel 7. dargestellt kann auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes noch keine abschließende Bewertung für alle Schutzgüter erfolgen. Die hierfür fehlenden Fachgutachten und noch zu erarbeitenden Konzepte / Maßnahmen / Festsetzungen werden im weiteren Planungsverlauf ergänzt und fließen in den Umweltbericht ein.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplan und des zugehörigen Umweltberichts sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Plangebietes zu einem Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, um dem vorherrschenden Bedarf im Stadtgebiet zu begegnen und gleichzeitig die Belange der Schutzgüter bestmöglich zu berücksichtigen und zu integrieren.
Diese Fassung stellt einen Arbeitsstand zur weiteren Abstimmung dar, welche im weiteren Planungsverlauf konkretisiert und fortgeschrieben wird. Änderungen sind daher zu erwarten.
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte) |
|---|---|---|
| erheblich | ||
| erheblich | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| erheblich | ||
| Umweltbelang / Schutzgut | Bewertung der Auswirkungen | Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte) |
| noch nicht bewertbar | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| nicht betroffen | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| noch nicht bewertbar | ||
| nicht erheblich | ||
| nicht erheblich |
Nürnberg, den 23.09.2022
_____________________ ______________________ Dipl.-Ing. Veronika Stokklauser i.A. Nicole Thal LandschaftsArchitektin ByAk B.Eng. LandschaftsArchitektin ByAk
10.Anlagenübersicht
Anlage 1: Bodengutachten, IB Dr. Ruppert & Felder vom 06.05.2022
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Arten- Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG schlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. geregelt. Aussagen zum Natura 2000- April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungs- Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis schwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum des Artenschutzes und des Biotopverbunds speziellen Artenschutz unterliegen nicht der sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassie- (siehe auch Kapitel 4). rung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt der Populationen wildlebender Tiere und dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz be- Biotope und Lebensgemeinschaften sowie stimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Bewahrung, Wiederherstellung und Entder Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel fest- wicklung funktionsfähiger ökologischer gesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz Wechselbeziehungen. verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städte- den Anforderungen des BImSchG (Zweiter bau erwünschte Orientierungswerte vor. Teil) unterliegen, im bau-/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt Durchführung d. Bundes-Immissionsschutz- u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte gesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in legt Grenzwerte für den Bau oder die wesent- der Summe nicht überschritten werden dürliche Änderung von öffentlichen Straßen so- fen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen wie von Schienenwegen der Eisenbahnen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. und Straßenbahnen fest. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollzieh- § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): bar sind. Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft ge- Durchführung d. Bundes-Immissionsschutztreten ist und im Jahr 2019 fortgeschrieben gesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordwurde. Der LAP soll die Lärmprobleme und nung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Lärmauswirkungen regeln und ruhige Gebiete Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Zwecke der Sportausübung betrieben werden Für die Haupteisenbahnstrecken wurde im und einer Genehmigung nach BImSchG nicht Jahr 2018, für die Nebeneisenbahnstrecken bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissiim Jahr 2019 jeweils ein eigenständiger Lärm- onsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Imaktionsplan erstellt; für den Verkehrsflug- missionsort in der Summe nicht überschritten hafen Nürnberg ist dies im Jahr 2020 erfolgt. werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Tech- ein Bebauungsplan keine Festsetzungen trefnische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – fen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemein- soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm heit und der Nachbarschaft vor sowie der Vor- (ausgenommen traditionelle Volksfeste und sorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkun- Kirchweihen) Anwendung finden. gen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss Grün- und Freiraumplanungen der Stadt für Immissionsschutz, Stand März 2015): Nürnberg. dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Baulandbeschluss (2017ff.): Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, be- durch den Stadtrat beschlossen und trat am züglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbar- 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung keit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmricht- bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die linie soll in Bayern nur für traditionelle Volks- Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbefeste und Kirchweihen Anwendung finden. flächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Stan- Gesetz über Anforderungen an den Lärm- dards und Qualitäten sowie zu Folgekostenschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtun- regelungen. gen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kin- Beschluss des Umweltausschusses vom der- und Jugendspieleinrichtungen in der 09.10.2019 sowie des Stadtplanungsaus- Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt schusses vom 17.10.2019: u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäuße- Die Verwaltung wird beauftragt, die finanzielrungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen len Auswirkungen von Dach- oder Fassaden- Spielens oder anderer kindlicher Verhaltens- begrünungsmaßnahmen bei allen anstehenweisen sind, im Wohnumfeld als sozial- den städtischen Neubauprojekten und im adäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert Bestand zu prüfen und nach Möglichkeit für Jugendspieleinrichtungen einige Regelun- entsprechende Maßnahmen umzusetzen. gen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Stadtratsbeschluss vom 04.03.2020: § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Das Konzept der „Grünen Finger“ dient als Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am alle räumlichen Entwicklungsplanungen 15.09.2017 von der Reg. von Mfr. in Kraft ge- sowie für stadtstrategische Grundsatzentsetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnah- scheidungen. Die Entwicklung von Grünflämen-Übersicht des bestehenden Luftrein- chen auf vormals baulich genutzten Flächen halte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. bleibt jeweils eigenen Beschlussfassungen Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger vorbehalten. Bei der konkreten Umsetzung Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) sind bestehende funktionale Zusammenrelevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. hänge der vorhandenen Gebiete einzelfallspezifisch zu prüfen und zu berücksichtigen. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen über- § 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB (Anfälligkeit für wiegend das Schutzgut „Menschliche Ge- schwere Unfällen oder Katastrophen): sundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 auf den Schutz der Vegetation. führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungs- Beschluss des Stadtplanungsausschusses grundsatzes gem. § 50 Satz 1 BImSchG in vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für den Katalog der zu berücksichtigenden Umdie Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen weltbelange sowie durch das Einfügen hierfür in Bebauungsplänen und städtebaulichen differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Beim Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon je- rücksichtigung der Auswirkungen, die aufweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². grund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Beschluss des Umweltausschusses vom Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschus- Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Beses vom 27.03.2014: lange nach den Buchstaben a bis d und i. Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Klima und Energie
§ 1 Abs. 5 und 6 BauGB: Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Datengrundlage und Analyse der klimaökolo- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die gischen Funktionen für das Nürnberger Stadtsparsame und effiziente Nutzung von Energie klima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehgehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im lungen für die weitere städtebauliche Entwick- Rahmen der Bauleitplanung. Am 30.06.2011 lung werden in einer Klimafunktions- und wurde die Novellierung des BauGB durch das einer Planungshinweiskarte dargestellt. „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemein- Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014: den“ beschlossen. Die Belange des Klima- Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan schutzes und der Anpassung an den Klima- 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bau- schutz und Anpassung an den Klimawandel. leitpläne sollen dazu beitragen, den Klima- Die CO -Emissionen in Nürnberg sollen, geschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in genüber den Werten von 1990, bis 2030 um der Stadtentwicklung, zu fördern. 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% re- § 1a Abs. 5 BauGB: duziert werden (Zielsetzung der Bundesregie- Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes rung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-20-20sowohl durch Maßnahmen, die dem Klima- 20-Ziel (CO -Reduktion um 20%, Effizienzwandel entgegenwirken, als auch durch sol- steigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren che, die der Anpassung an den Klimawandel Energien von 20%) erreicht werden. Zur Andienen, Rechnung getragen werden. passung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den (2010/31/EU) vom 19.05.2010: Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigst- des gesamtstädtischen Stadtklimagutachtens energiegebäude auszuführen, d.h. der Ener- werden Umsetzungsstrategien entwickelt. giebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei Null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus Stadtratsbeschluss vom 24.07.2019: erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Verwaltung wird u.a. beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Ausbau der Gebäudeenergiegesetz (GEG): Fernwärme in Nürnberg aktiv zu unterstützen Das Gesetz zur Einsparung von Energie und (Punkt i), sowie alle Möglichkeiten für CO zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wär- neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten me- und Kälteerzeugung in Gebäuden ist am und Neubaugebieten auszuschöpfen und 01.11.2020 in Kraft getreten und führt das bis- beim Verkauf von Grundstücken der Stadt herige Energieeinspargesetz, die bisherige Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich mög- Energieeinsparverordnung und das bisherige licher CO -Neutralität erstellen zu lassen und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zu ei- dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen ner gesetzlichen Grundlage zusammen. Die (Punkt j). seit 2016 geltenden energetischen Anforderungen an Neubauten bleiben aber bestehen. Stadtratsbeschluss vom 17.06.2020: Als Treibhausgasminderungsziel bis 2030 Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: wurde ein Wert von -60% festgelegt (Punkt b) In Bebauungsplanverfahren oder anderen sowie die Erhöhung des im Klimafahrplan städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich 2010 – 2050 festgelegten Treibhausgasmin- Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, derungsziels von -80% auf -95% (Punkt c). eine CO -neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 22.07.2021: Der sog. „Klima-Baukasten“ Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- für die Nürnberger Bauleitplanung soll zur Anund Umweltausschusses vom 26.06.2014: wendung kommen; konkrete Zielsetzungen Das Stadtklimagutachten stellt eine Grund- für Klimaschutz und Klimaanpassung sollen lage für alle weiteren Planungen der Stadt als verbindliche Vorgabe einzelfallbezogen zu Nürnberg dar und ist bei anstehenden Pla- Beginn eines Bauleitplanverfahrens benungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem schlossen werden („Eckdatenbeschluss“).