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← Sitzung des Verkehrsausschusses (16.02.2023)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 27.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Verkehrsausschuss Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/059/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 16.02.2023 öffentlich Beschluss

Betreff: Ziegelsteinstraße zwischen Marienbergstraße und Äußere Bayreuther Straße,

Schließung der Radstreifenlücke und Verbreiterung der vorhandenen Radstreifen

Anlagen: Ausführlicher Sachverhalt Straßenplan Ziegelsteinstraße Nr. 2.2381.2.1 Straßenplan Ziegelsteinstraße Nr. 2.2381.2.2 Straßenplan Marienbergstraße Nr. 2.2381.2.3

Sachverhalt (kurz):

Die Planung der Ziegelsteinstraße wurde am 24.10.2022 dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt und seitens des Stadtrates mit der Bitte um Änderung verschiedener Punkte vertagt. Nach Überarbeitung der Straßenpläne werden diese nun erneut dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt.

Die Ziegelsteinstraße zwischen Marienbergstraße und Äußere Bayreuther Straße muss dringend saniert werden. Im Zuge der Sanierung werden die alten Straßenbahngleise, die nicht mehr benötigt werden, ausgebaut. Dies wird zum Anlass genommen den Straßenquerschnitt neu aufzuteilen, um Engstellen im Gehwegbereich zu beseitigen und Verbesserungen für den Radverkehr zu erwirken. Im Rahmen der geplanten Pflanzung von 13 zusätzlichen Bäumen und dem Einbau von Grünflächen kann eine Fläche von 896 m² entsiegelt werden. Die Bestandsbäume vor dem Anwesen Nr. 66 und an der Ecke zur Herrnhüttestraße bleiben erhalten. Der Baum an der Ecke Flataustraße kann aufgrund seiner geringen Größe in eine Baumscheibe in der Ziegelsteinstraße versetzt werden.

Die Beschreibung der Maßnahme inkl. der Änderungen gegenüber der Planung vom 24.10.2022 erfolgt im ausführlichen Sachverhalt.

Für die Sanierung und den Umbau der Ziegelsteinstraße zwischen Marienbergstraße und Äußere Bayreuther Straße fallen Kosten in Höhe von ca. 6.790.000 Euro an, die anteilig aus dem Etat für Radwege und dem Sanierungsetat finanziert werden. Aufgrund der Höhe der Kosten, ist die Maßnahme als Einzelansatz im MIP zu veranschlagen. Für die Maßnahme werden bei der Regierung von Mittelfranken Zuwendungen nach BayGVFG beantragt. Für die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Marienbergstraße können im Rahmen der neuen Busbeschleunigung der Buslinie 45 Zuschüsse nach dem BayÖPNVG beantragt werden.

Die Maßnahme kann, abhängig von den personellen und finanziellen Kapazitäten, nicht vor dem Jahr 2025 umgesetzt werden. Da die Bearbeitung der Zuschussanträge und die erforderlichen Vorbereitungen für die Umsetzung der Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen, wird die Maßnahme schon heute zum Beschluss vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 6.790.000 € Folgekosten 48.110 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Maßnahme wird anteilig aus dem Etat für Radwege und Sanierungen finanziert. (Einzelansatz im MIP erforderlich)

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den Einbau zusätzlicher Fußgängerschutzinseln wird das Queren der Ziegelsteinstr. auch für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Ausbau der Ziegelsteinstraße zwischen Äußere Bayreuther Straße und Marienbergstraße gemäß der Straßenpläne Nr. 2.2381.2.1, 2.2381.2.2 und 2.2381.2.3 und empfiehlt den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen.

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