Übertrag der Haushaltsreste 2021 des Teilbudgets I2 auf das Jahr
2022
1. Vorbemerkungen
Die Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln ist in § 21 KommHV-Doppik geregelt. Dabei können Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (= investiv) über mehrere Jahre hinweg übertragen werden. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (= konsumtiv) können einmalig in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden, wenn dies der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung dient.
Die Stadt Nürnberg macht von diesen Übertragbarkeitsregelungen Gebrauch. Im Budgethandbuch wurden die entsprechenden Regelungen mit aufgenommen.
Regelungen für investive Haushaltsmittel (I2): Für nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen im Teilbudget I2 (Investitionen für MIP-Maßnahmen) ist nach entsprechender Begründung ein Übertrag in das nächste Haushaltsjahr möglich. Es handelt sich aufgrund der konkret gemeldeten Bedarfe und zugewiesenen Ansätze jedoch um eine beschränkte Übertragbarkeit, die im Einzelfall zu prüfen ist.
Eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Übertragung von Haushaltsmittel innerhalb des doppischen Rechnungswesens ist, dass eine ausreichend freie Ergebnisrücklage zur Verfügung steht. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel tragen grundsätzlich zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses bei und erhöhen den Gewinnrücklagenbestand. Der Verbrauch im folgenden Haushaltsjahr kann dann sachlogisch über diese Ergebnisrücklage als gesichert betrachtet werden. Zudem ist eine weitere Voraussetzung für den Übertrag von Haushaltsmitteln, dass eine hinreichende Liquidität im Folgejahr vorhanden sein muss. Diese errechnet sich aus den Finanzmittelbeständen, die durch die Veränderungen aus der Finanzrechnung fortgeschrieben werden. Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen können als Reserve hinzugerechnet werden.
Der Übertrag der Haushalts- und Budgetreste aus dem Jahr 2021 auf 2022 steht diesmal erneut im Zeichen der Corona-Pandemie und einer angespannten Haushaltssituation. Wegen der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine werden auf die Stadt Nürnberg und Ihre Beteiligungen auch im Jahr 2022 erhebliche finanzielle Belastungen zukommen.
Am 01. September 2022 wurden die in diesem Bericht dargestellten Mittelübertragungen vom Referenten für Finanzen, Personal und IT genehmigt.
In den folgenden Ausführungen berichtet die Verwaltung darüber, welche Reste aus dem Teilbudget I2 vom Jahr 2021 auf das Jahr 2022 übertragen werden.
2. Haushaltsreste 2021 des Teilbudgets I2
Für das Jahr 2021 wäre es rein rechnerisch möglich gewesen, Haushaltsreste in Höhe von rund 553 Mio. € in das Jahr 2022 zu übertragen. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung für 2022 ist seitens der Regierung von Mittelfranken die Höhe der aus Vorjahren übertragenen Haushaltsreste deutlich bemängelt worden. Aus diesem Grunde hat die Stadtkämmerei die Ansätze kritisch auf eine Reduzierung hin geprüft, mit dem Ergebnis, dass die ursprünglichen Haushaltsreste um 131 Mio. € auf rund 422 Mio. € gesenkt werden konnten. Gegenüber dem Haushaltsresteübertrag von 2020 auf 2021 (382 Mio. €) ist dies wieder eine Steigerung um 40 Mio. €. Vor diesem Hintergrund wird die Stadtkämmerei weiterhin die übertragenen Reste
kritisch auf Realisierbarkeit der Maßnahmen prüfen. Außerdem wird bei der MIP- Fortschreibung der zu veranschlagende Mittelbedarf der einzelnen Jahre noch kritischer hinterfragt als bisher.
3. Kreditermächtigung (für Investitionen)
Nach Art. 71 Abs. 3 GO gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung. Folgende, nicht im Jahr 2021 in Anspruch genommene Kreditermächtigungen werden in das Jahr 2022 übertragen:
a) Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2020: 18 Mio. € b) Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2021: 280 Mio. €
4. Zusammenfassung
Mit den vorgeschlagenen zu übertragenden Haushalts- und Budgetresten erhöhen sich im städtischen Haushalt die Haushaltsermächtigungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt des Jahres 2022 wie folgt:
- Städtischer Haushalt
a. Aufwendungen (Ergebnishaushalt) 34.658.083,67 € b. Auszahlungen konsumtiv (Finanzhaushalt) 34.658.083,67 € Auszahlungen investiv (Finanzhaushalt) 387.045.168,38 €
- Stiftungshaushalt
a. Aufwendungen (Ergebnishaushalt) 0 € b. Auszahlungen (Finanzhaushalt) 426.988,76 €
Im Übrigen wurden die nichtübertragenen Mittel eingezogen.