Tourismusverband Franken e.V.
Kurzfassung der Beitragsordnung vom 28. Juli 2021
1. Gemeinden
a) Grundbeitrag
weniger als 10.000 Passanten 102,2584 Euro 10.000 bis 49.999 Passanten 140,6053 Euro 50.000 bis 99.999 Passanten 204,5168 Euro 100.000 bis 199.999 Passanten 319,5574 Euro 200.000 bis 299.999 Passanten 472,9450 Euro 300.000 bis 499.999 Passanten 613,5503 Euro 500.000 bis 999.999 Passanten 1.124,8421 Euro mehr als 1.000.000 Passanten 1.636,1340 Euro
b) für jeden Einwohner 0,0102 Euro
c) für jede Übernachtung
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in Heilbädern 0,0051 Euro
-
in allen anderen Gemeinden 0,0092 Euro
d) Soweit Übernachtungen in amtlicher Statistik nicht enthalten, Nachweis durch Gemeinde, mindestens jedoch:
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pro Bett in Betrieben ab 10 Betten 0,9203 Euro
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pro Bett in Betrieben bis 9 Betten 0,5113 Euro
2. Landkreise
Je angefangene 10.000 Einwohner 368,1302 Euro
3. Verbände, Kammern und Einzelmitglieder
Selbsteinschätzung, mindestens jedoch 63,9115 Euro
4. Bezirkstage
Selbsteinschätzung, mindestens jedoch 255,6459 Euro
5. Heimat- und Wandervereine
Selbsteinschätzung, mindestens jedoch 63,9115 Euro
6. Kur- und Fremdenverkehrsvereine
Selbsteinschätzung, mindestens jedoch 63,9115 Euro
Hebesatz:
Laut Beschlussfassung der Mitglieder unterliegt die Berechnung nach Ziffer 1, 2 und 3 (Beitragsordnung, Kurzfassung) für das Jahr 2022 einem Hebesatz von 177 %.
Mitgliedsbeiträge nach Artikel 4 und 5 der Beitragsordnung, die bereits vor dem 6. Juni 1986 festgelegt wurden, bleiben von dieser Regelung in ihrer Höhe unberührt. Kur- und Fremdenverkehrsvereine treten in die Beitragspflicht der Gemeinde nach Artikel 1 ein, wenn die Gemeinde nicht Mitglied des Verbandes ist.
Tourismusverband Franken e.V. • Pretzfelder Straße 15 • 90425 Nürnberg • www.frankentourismus.de (Stand: 28. Juli 2021)