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← Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses (26.10.2022)

Sitzungsvorlage

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Ältestenrat und Finanzausschuss Wirtschaft & Arbeit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage WiF/014/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Ältestenrat und Finanzausschuss 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Mitgliedschaft im Tourismusverband Franken

Anlagen: Satzung Beitragsordnung

Sachverhalt (kurz):

Seit dem Jahr 1961 ist die Stadt Nürnberg Mitglied in dem im Jahr 1904 gegründeten Tourismusverband Franken, dessen Geschäftsstelle in Nürnberg liegt. Die übergeordnete Aufgabe der Dachorganisation für den fränkischen Tourismus ist die Steigerung der Wertschöpfung aus dem Übernachtungs- und Tagestourismus. Der Verein, der seit 1995 seinen heutigen Namen trägt, zählt derzeit etwas über 700 Mitglieder, darunter Städte, Landkreise und Bezirke, Vereine, Verbände, Kammern und Unternehmen. Die Mitgliedschaft ist notwendig, um bei überregionalen, nationalen und internationalen Kampagnen teilhaben zu können und Nürnberg als größte fränkische Stadt zu vermarkten. Der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg ist Mitglied im Vorstand des Tourismusverbandes.

Da Unterlagen über den Beitritt der Stadt im Original nicht mehr vorliegen, soll nunmehr ein Beschluss des Ältestensrates den Bestand der Mitgliedschaft bestätigen. Gemäß der Beitragssatzung ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten, der sich aus drei variablen Kompenenten zusammensetzt: Beitrag je Einwohner (auf Basis des Zensus 2011), Beitrag je Anzahl der Übernachtungen und einem passantenabhängigen Grundbeitrag. Hinzu kommt ein Hebesatz, der derzeit bei 177 liegt und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Im Jahr 2022 lag der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Nürnberg somit bei 70.189,70 Euro (2021: 70.240,79 Euro). Zur Stabilisierung des Tourismus wurden für die Beitragsberechnung des Jahres 2022 die Übernachtungszahlen aus dem Jahr 2019 zur Beitragsberechnung herangezogen. So wird auch im Jahr 2023 verfahren.

Aufgrund der neuen Zensuserhebung und der variablen Beitragszusammensetzung sind in Zukunft Beitragsschwankungen zu erwarten, auf die die Verwaltung flexibel reagieren sollte. Daher wird um die beigefügte Beschlussfassung gebeten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 70.102 € Folgekosten 71.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stk

Beschlussvorschlag:

  1. Die Fortsetzung der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg im Tourismusverband Franken wird genehmigt. Die für den Mitgliedsbeitrag erforderlichen Mittel von derzeit 71.000 € sind im Profit- Center 575100 bereitzustellen.

  2. Eine jährliche Erhöhung um mehr als 500 € erfordert keinen erneuten Beschluss, sofern sich die Erhöhung, bei gleichbleibendem Berechnungsverfahren, einzig auf die Veränderung der drei variablen Komponenten zurückführen lässt.

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