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Sachverhalt

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Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Weiterentwicklung der Standardisierung allgemeiner unterrichtlicher Ausstattung

(Mobiliar) bei Neubauten und im Bestand im allgemeinbildenden Bereich

(vgl. Schulausschuss vom 24.02.2017)

Präambel

Lehrkräfte stellen als Pädagogen eine wichtige Größe im Bildungsprozess der Schülerinnen und Schüler dar; dennoch ist ein gewisses Umfeld, hier der Unterrichtsraum in seiner Ausprägung, von immenser Bedeutung, da er wesentliche zeitgemäße Möglichkeiten (technischer wie pädagogischer Natur) eröffnet. Um hier aktuellen Weiterentwicklungen des Unterrichtens auch nachhaltig gerecht zu werden, muss auch eine Weiterentwicklung in der Ausstattung der Unterrichtsräume geschehen.

Erfahrungen, Erkenntnisse und eine Evaluation des Amtes für Allgemeinbildende Schulen (SchA) im Sommer 2021 sowie eine Umfrage unter den Nürnberger Lehrkräften zum Thema Lehrerarbeitsplatz im Januar 2022 führten dazu, das vor vier Jahren aufgestellte Konzept „Standardisierte Ausstattung eines flexiblen Unterrichtsraumes“ (Schulausschuss Februar 2017) zeitkritisch zu hinterfragen und auf den aktuellen Stand zu bringen.

Für alle allgemeinen Unterrichtsräume innerhalb der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Nürnberg wird dazu eine standardisierte Ausstattung der Schülermöbel und Lehrkraftmöbel ab Beschlussfassung durch den Schulausschuss der Stadt Nürnberg (geplant: Oktober 2022) wie im Konzept beschrieben beschafft und eingesetzt.

Der Begriff Standardisierung darf nicht im negativen Sinne einer Beschränkung oder Herabsetzung bisheriger Qualitätskriterien verstanden werden, sondern durch einheitliche Maßstäbe soll das Niveau eines zeitgemäßen und anspruchsvollen Unterrichts gewährleistet werden, zu dessen Realisierung benanntes Mobiliar anzudenken ist.

Fachunterrichtsräume sind in diesem Konzept nicht enthalten, diese erfahren eine gesonderte Betrachtung in absehbarer Zeit durch eine Arbeitsgruppe im Amt für Allgemeinbildende Schulen.

A. Grundzüge der Schulmöbelausstattung

1. Grundsätzliche Anforderungen an das Mobiliar

- Hygiene und Sicherheit

Alles Mobiliar wird in Ausführung und Dimensionen (v. a. Stabilität, Kantenschutz, Material…) den gesetzlichen Vorgaben entsprechend angeschafft. Aus Hygienegründen sind alle Möbel abwischbar und abwaschbar. Die Reinigung der Räume ist einfach durchführbar (z. B. stapelbare Stühle, Sockel von Schränken nicht in Holzausführung, Polstermöbelreinigung im Grundreinigungsvertrag enthalten). Auf Höhenverstellbarkeit wird bei Schülertischen und Schülerstühlen aus Gründen der Praktikabilität verzichtet, da erfahrungsgemäß die Tische von den Schülern meist nicht eigenständig verstellt werden können. Deshalb sind 5% (in Anlehnung an die Perzentilkurven des Robert-Koch-Instituts) der Stuhl- und Tischmenge in einer Schule zusätzlich zum Austausch nach Bedarf auf Lager vor Ort vorzuhalten, die bei Notwendigkeit von den Hausmeistern getauscht werden. Die Maße der Tische müssen in verschiedenen Dimensionen angeboten werden, um auch bei nicht standardisierten Raumzuschnitten die gewünschte Anzahl an Arbeitsplätzen erreichen zu können – eine gründliche Vorplanung ist in diesem Zusammenhang unabdingbar.

Die angebotenen Schulmöbel müssen den Empfehlungen und Vorschriften der „Arbeitshilfen zum Schulbau“ (herausgegeben vom Sekretariat der Kulturministerkonferenz), der „Klasse(n)möbel für Schulen“ und „Sichere Schule – Unterrichtsraum“ (beide herausgegeben von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)) sowie der „Unfallverhütungsvorschrift Schulen“ (herausgegeben von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB)) entsprechen.1

Die Konstruktionsvorschriften der betreffenden Normen und Richtlinien sind zu berücksichtigen:

BAGUV Richtlinien Bau und Ausrüstung von Schulen DGUV Grundsätze für die Prüfung der Arbeitssicherheit DIN EN 1729 Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen, Funktionsmaße DIN ISO 5970 DIN 58 125 Schulbau DIN 31 001 Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Einrichtungsgegenstände DIN EN 312 Dreisicht− Feinspanplatten mit RAL Gütezeichen

- Farb- und Materialausgestaltung

Die Farb- und Materialausgestaltungen sollen sich zukünftig der Übersichtlichkeit und der Verwaltungsvereinfachung halber auf die „Bestseller“ fokussieren. Im Ergebnis wird es folgende Auswahl hinsichtlich der Dekorfarben und -materialien, Gestellfarben und Sitzschalenfarben geben:

 Für alle Tische 2 verschiedene Gestellfarben (Chromsilber, Grau) und 2 unterschiedlichen Tischplattenfarben (Ahorn, Grauweiß)

 Für alle Stühle 2 verschiedenen Gestellfarben (Chromsilber, Grau) und  6 unterschiedlichen Farben für die Kunststoffsitzschalen (dunkelrot, schwarzgrau, hellblau, hellgrün, orange, violett) erhältlich sein.

1 Weitere Informationen können der veröffentlichten PDF-Broschüre „Sichere Schule / Lernraum Unterrichtraum“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entnommen werden (https://sish.rms2cdn.de/files/pdf-brochures/lernraum_unterrichtsraum.pdf)

 Für alle Schränke und Regale 2 verschiedenen Dekorfarben (Ahorn, Grauweiß), die mit den angebotenen Tischplattenfarben übereinstimmen müssen.

2. Klassengrößen

Die Klassenräume werden für eine Größe mit 32 Schülerinnen und Schüler ausgestattet. Davon kann aufgrund schulorganisatorischer Belange (z. B. „Ganztagsklasse“) abgewichen werden.

3. Umgebung für Lehrkräfte

- Arbeitsplatz

2022 wurden alle Lehrkräfte an Nürnberger Schulen mit personalisierten mobilen Dienstgeräten ausgestattet. Dies gilt für alle Lehrkräfte an Nürnberger Schulen mit einem Unterrichtseinsatz von mindestens 6 Wochenstunden. Für alle Lehrkräfte mit weniger Unterrichtseinsatz sowie dem sonstigen pädagogischen Personal stehen Poolgeräte zur Verfügung.

In den Unterrichtsräumen werden demnach die festen Lehrkrafttische als Arbeitsplatz strukturiert verkabelt und verfügen über Dockingstation, Monitor, Tastatur und Maus, zwei Arbeitstische (höhenverstellbar) und höhenverstellbarem Stuhl.

- Präsentationssysteme

Mit Einführung der Lehrerdienstgeräte wurde auch das Präsentationssystem verändert. Die Schulen erhalten aktuell in jedem Unterrichtsraum: Deckenbeamer, Verkabelung vom Beamer zum Lehrerarbeitsplatz, Frontwand matt weiß gestrichen als Projektionsfläche, nach Möglichkeit 3.00mx1.80m, Verbindung Dienstgerät zum Beamer über HDMI (Dockingstation) oder drahtlos („Casting“), Soundsystem, das am Beamer installiert ist; auch die Geräte der Schülerinnen und Schüler können mit dem Beamer verbunden werden.

Schulen, die bereits über interaktive Tafelsysteme mit Ultrakurzdistanzbeamern verfügen, können nach Wunsch in den übrigen Räumen auf das System wechseln oder erhalten durchgehend interaktive Tafelsysteme.

4. Experimentierklausel

Abweichende Ausstattungen können in enger Absprache mit dem pädagogischen Amt für Allgemeinbildende Schulen bei ausreichender Begründung in Ausnahmefällen möglich sein. Die Entscheidung hierüber obliegt der Amtsleitung. Darüber hinaus werden während der Laufzeit eines Rahmenvertrages auch andere Produkte gezielt zur Erprobung angeschafft.

5. Inkrafttreten

Die Verwaltung legt das Konzept am 21.10.2022 zur Zustimmung durch den Schulausschuss der Stadt Nürnberg vor, um zukünftige Beschaffungen verbindlich hieran auszurichten.

B. Konzept Neubau (zusätzliche Schulgebäude, Ersatzbauten, Erweiterungsbauten)

Die standardisierte Ausstattung von Unterrichtsräumen soll auch den aktuellen Entwicklungen der Ansprüche der Pädagogik (Einsatz neuer Medien, neue didaktische Ansätze, Sozialformen) an den Raum und seine Einrichtung Rechnung tragen. Es wird vom „Raum als drittem Pädagogen“ gesprochen, die unmittelbaren Auswirkungen für das Lehren und Lernen sind unbestritten. Das hier vorgesehene Ausstattungskonzept der Räume (dies betrifft alle allgemeinen Unterrichtsräume und weitere Räume/Raumbereiche (Gruppenraum, Ausweichraum) mit allgemeiner unterrichtlicher Nutzung) nimmt diese Ansprüche auf und soll viele Varianten moderner Unterrichtsformen möglich machen. Flexible Methoden, die auch eine räumliche Umstrukturierung nötig machen, erfordern neue Sozialformen und fördern daneben die vom LehrplanPLUS gesetzten Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Dieser eventuell auch ad hoc nötige Umbau der Möblierungssituation muss möglich sein, damit alle Lehrkräfte in den Räumen die Umgebung herstellen können, die zur geplanten Sozialform (u.a. Partnerarbeit, Gruppenarbeit, Freiarbeit) passt. Deshalb sieht das Konzept Möbel vor, die eine hohe Flexibilität zulassen und u. a. auch von den Schülerinnen und Schülern in kurzer Zeit nach Vorgabe umgestellt werden können.

Umsetzung des Konzeptes

Das Konzept „Standardisierte Ausstattung eines flexiblen Unterrichtsraumes“ gemäß Beschlusslage des Schulausschusses vom 24.02.2017 dient als Grundlage zur Fortschreibung unterrichtlicher Ausstattung bei größeren Neubaumaßnahmen. Die Umsetzung des Konzepts zur Standardisierung des flexiblen Unterrichts ist immer abhängig von den jeweiligen Planungsständen sowie der zu Grunde liegenden Ausführungsarten (ÖÖP, ÖPP, konventionell) in schulische Baumaßnahmen.

Dies gilt grundsätzlich auch für Bauten, die in ÖÖP-Verfahren gebaut und betrieben werden (Konzeptanpassungen nur bis Vertragsverbindlichkeiten möglich). Die vertraglich vereinbarte EDV-Ausstattung wird nach den Vorgaben der Stadt Nürnberg vom Partner gesondert ausgeschrieben. Bei ÖPP-Verfahren beschafft der Partner gemäß vertraglicher Vereinbarung Möbel und EDV nach den Vorgaben (Leistungsverzeichnis) der Stadt Nürnberg.

Damit ist folgendes Mobiliar in allgemeinen Unterrichtsräumen eines Neubaus zu beschaffen:

Schülermobiliar

 Einzeltisch: 1-sitzig, stapelbar und wahlweise roll-/arretierbar (zwei Rollen); Tischfläche ca. 70cmx50-55 cm (Grundschule) bzw. ca. 75cmx65cm (weiterführende Schule); Höhen altersgestuft, mit seitlichem Schülertaschenhaken in Querstrebe.  Bis einschließlich Jahrgangsstufe 6: Tischplattenunterseitig einhängbare bzw. herausnehmbare Eigentumsschubfachablage  Pro Kind bis Jahrgangsstufe 6 ein Eigentumsfach / Materialfach (blickdicht oder transparent, z. B. Schublade/Kästen) in einer gemeinsamen Möbeleinheit  Stuhl: pro Schülerin/Schüler ein Stück wahlweise Kunststoff- oder Holzoberfläche in altersgestuften Höhen; stapelbar, aufstuhlbar auf Tischplatte, Sitz- und Rückenlehnen körpergerecht geformt; Freischwinger  großer Materialschrank: abschließbar; Flügeltürenausführung, BxH ca. 100cmx ca. 200 cm;  Magnetische Whiteboardelemente: 2 Stück zu je BxH 150cmx100cm, dazu ausreichend Zubehör (Magnete, Pinnnadeln, etc.).

Herkömmliche Kleinteile wie Mülleimer, Hocker, Sitzkissen, u. Ä. bleiben davon unberührt.

Lehrkraftmobiliar

 Steh-Sitz-Tische für Lehrkräfte: 1. Tisch mit einer Fläche ca. 120cmx80cm, höhenverstellbar von Sitz- bis Stehtischhöhe; feststehend, Vorbereitung für Verkabelung. 2. Tisch mit einer Fläche ca. 80cmx80cm, höhenverstellbar von Sitz- bis Stehtischhöhe, rollbar/arretierbar.  Lehrkraftstuhl: rollbar, höhenverstellbar von Sitz- bis Stehhöhe, Sitz- und Rückenlehnen körpergerecht geformt, Kunststoff- oder Holzoberfläche.  Für Grundschulstufe: Halbschrank, 2 innenliegende Schiebetüren, abschließbar

C Konzept Bestand (einschließlich Sanierungs- und Interimsmaßnahmen, erstmalig)

Die bisherigen Standards für Ersatz- oder Erweiterungsbeschaffungen in Bestandsschulen sind beizubehalten. Angesichts der flächendeckenden Bereitstellung digitaler Endgeräte für alle Lehrkräfte im Stadtgebiet wird zur Gleichstellung hinsichtlich didaktischer Möglichkeiten (siehe auch LehrplanPlus) aller allgemeinbildenden Schulen der Lehrerarbeitsplatz (im Falle einer Ersatzbeschaffung) konzeptionell analog zum Neubau als zukünftiger Standard neu festgelegt. Damit ist folgendes Mobiliar in allgemeinen Unterrichtsräumen eines Bestandsbaus zu beschaffen:

Schülermobiliar

 Tisch: 1-sitzig oder 2-sitzig, Kufenausführung, Tischfläche ca. 70-75cmx50-65cm (alle Schularten), Höhen altersgestuft  Stuhl: pro Schülerin/Schüler ein Stück wahlweise Kunststoff- oder Holzoberfläche in altersgestuften Höhen; stapelbar, aufstuhlbar auf Tischplatte, Sitz- und Rückenlehnen körpergerecht geformt; Freischwinger oder Stahlkufenstuhl  großer Materialschrank: abschließbar; Flügeltürenausführung, BxH ca. 100cmx ca. 200 cm;  Magnetische Whiteboardelemente: 2 Stück zu je BxH 150cmx100cm, dazu ausreichend Zubehör (Magnete, Pinnnadeln, etc.).

Ersatzbeschaffungen vorhandener flexibler Lösungen bleiben möglich.

Herkömmliche Kleinteile wie Mülleimer, Hocker, Sitzkissen, u. Ä. bleiben davon unberührt.

Lehrkraftmobiliar

 Steh-Sitz-Tische für Lehrkräfte: 1. Tisch mit einer Fläche ca. 120cmx80 cm, höhenverstellbar von Sitz- bis Stehtischhöhe; feststehend, Vorbereitung für Verkabelung. 2. Tisch mit einer Fläche ca. 80cmx80cm, höhenverstellbar von Sitz- bis Stehtischhöhe, rollbar/arretierbar.  Lehrkraftstuhl: rollbar, höhenverstellbar von Sitz- bis Stehhöhe, Sitz- und Rückenlehnen körpergerecht geformt, Kunststoff- oder Holzoberfläche.  Für Grundschulstufe: Halbschrank, 2 innenliegende Schiebetüren, abschließbar

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