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Haushaltskonsolidierung 2023 (Tischvorlage)

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Jugendhilfeausschuss 20.10.2022

Top 1: Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltplans der

Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 gemäß § 71 SGB VIII

Tischvorlage zur geplanten Haushaltskonsolidierung 2023 – 2026

1. Aktuelle Haushaltssituation

Herr Riedel, Kämmerer der Stadt Nürnberg, hat in seiner Rede zur Haushaltseinbringung am 28. September 2022 die dramatische Haushaltssituation der Stadt Nürnberg dargestellt, (https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtfinanzen/dokumente/haushaltsrede_2023.pdf): „Der Stadthaushalt ist am Anschlag durch die großen gesellschaftlichen Herausforderungen: Klimawandel, Digitalisierung, sozialer Zusammenhalt und Energiekrise“ (siehe Haushaltsrede, Folie 39). Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Nürnberger Stadtfinanzen ist nicht mehr gesichert, da von 2023 bis 2026 jährlich zwischen 35 und knapp 88 Mio. € und damit aufsummiert 224 Mio. € für einen ausgeglichenen Haushalt fehlen. Zu den Hintergründen dieser Entwicklung wird auf die Rede des Kämmerers verwiesen. Bereits im Februar 2022 hat die Regierung von Mittelfranken in ihrer Haushaltsgenehmigung für 2022 auf die finanzielle Schieflage hingewiesen und eine spürbare Beschluss- und Ausgabendisziplin angemahnt; der Stadtrat hat daraufhin am 23. Februar 2022 den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer beauftragt, „im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Sparmaßnahmen zu erarbeiten, die die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte der Stadt Nürnberg für die nächsten Jahre sicherstellen.“

Um dieses Ziel zu erreichen, schlug der Kämmerer dem Stadtrat ein umfassendes Maßnahmenpaket vor und forderte weiterhin auch finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Bayern und den Bund. Folgende Prämissen waren bei der Formulierung der Einsparmaßnahmen maßgeblich:

 „bereits ab dem 01.01.2023 finanziell wirkende Entlastungen, die aber dauerhaft bleiben  weitgehende Entsprechung der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken  Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Stadtverwaltung in ihrer ganzen Breite  nicht nur Einsparungen als Ziel, sondern auch Prozessoptimierung / Digitalisierung („Das Notwendige mit dem Sinnvollen kombinieren“)“.

Angestrebt sind Einsparungen in Höhe von 10,7 Mio. € im Jahr 2023, die sich dann jährlich steigern und im Jahr 2026 bei 50,2 Mio. € liegen sollen. Dies ist nur mit größeren Einschnitten bei den Angeboten und den Strukturen zu erreichen. Die Fraktionen beraten derzeit intern über die Vorschläge und stimmen sich auch untereinander ab. Die Entscheidung, ob bzw. welche der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, fällt in den Haushaltsberatungen im November 2022. Über die aktuell diskutierten Maßnahmen sollen die Fachreferentinnen und – referenten auch in den jeweiligen Ausschüssen informieren.

Im Folgenden werden die Maßnahmen, die die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und die Arbeit des Jugendamts betreffen, im Überblick vorgestellt und mögliche Wirkungen und Konsequenzen, soweit heute schon abschätzbar, aufgezeigt. In der Sitzung am 20. Oktober 2022 werden Frau Ref. V und die Jugendamtsleitung ergänzend mündlich berichten.

2. Geplante Einsparmaßnahmen

Neben den in den vorab übermittelten Sitzungsunterlagen beschriebenen Ansatzkürzungen sowie Einsparungen in Höhe von 10% der Sachkosten (K1-Budget) besteht das vorgeschlagene Einsparpaket aus drei Blöcken:

 Reduzierung der Personalkosten (schrittweise Einsparung von 35 Mio. € bis 2026)  Reduzierung von allgemeinen Aufgaben (Einsparsumme 15 Mio. € bis 2026)  Reduzierung von Flächenstandards im Schulbau

Die Zuschüsse an Träger und Verbände sollen für 2023, wie in der Vorlage dargestellt, nicht gekürzt und die Personalkostenanteile in Höhe von 2,25 % erhöht werden.

Auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie das Jugendamt müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten und der allgemeinen Aufgaben umsetzen. Im Zusammenhang mit Flächenstandards im Schulbau werden auch Flächenstandards in Kombi-Einrichtungen (Modell „Nürnberger Weg“ der kooperativen Ganztagsbildung) überprüft werden. Hierzu wurden noch keine konkreten konzeptionellen Überlegungen angestellt.

2.1 Reduzierung der Personalkosten

Die Reduzierung der Personalkosten soll über eine externe Wiederbesetzungssperre und

dauerhafte Stelleneinsparungen ab dem 01.01.2023 bis Ende 2025 bei freiwerdenden

Stellen erreicht werden. Das Ziel ist eine dauerhafte Einsparung von 500 Stellen stadtweit. Außerdem soll es in den Jahren 2024 und 2025 keine Stellenschaffungen (außer für neue Einrichtungen) geben.

Die Wiederbesetzungssperre sieht vor, dass Stellen nach einer Freihaltezeit von fünf Monaten nur stadtintern einmal pro Jahr besetzt werden können. Für besondere Arbeitsbereiche soll es Ausnahmen geben. Im Jugendamt sind dies die Aufgabenbereiche der Kindertagesbetreuung, zur Verhinderung von Kindeswohlgefährdungen sowie von direkten Bürgerdienstleistungen. Insgesamt sind 75% der Stellen des Jugendamts von der Wiederbesetzungssperre ausgenommen. Außerdem gilt bei den Kitas und beim pädagogischen Personal beim Kinderschutz auch keine Wartezeit zur Wiederbesetzung.

Ausgenommen Arbeitsbereiche, die extern besetzt werden können Wartezeit fünf Mo- nate Nicht ausgenommene Arbeitsbe- reiche (d.h. nur interne Besetzung nach Wartezeit von fünf Monaten)
Betrieb der städt. Kitas Kita-Leitungen, Stell- vertretungen, Fach- kräfte, Ergänzungs- kräfte, Vertretungs- kräfte/mobiler Dienst nein Gesamte Leitungsebene J/B1 Kitas incl. Fachberatung Fachdienst Sprache Verwaltungskräfte (Gute-Kita-Ge- setz) Hauswirtschaftskräfte (87 VK)
Kinder- schutz ASD-Fachkräfte incl. Regional- und Abtei- lungsleitungen Koki und Koki-Hotline KJND KJHZ Amtsvormundschaft nein Bereichsleitung J/B3 incl. Stab Fachdienst Inklusion Perspektiven im Quartier Jugendberufsagentur Verwaltungskräfte des ASD
Ausgenommen Arbeitsbereiche, die extern besetzt werden können Wartezeit fünf Mo- nate Nicht ausgenommene Arbeitsbe- reiche (d.h. nur interne Besetzung nach Wartezeit von fünf Monaten)
Bürger- service Wirtschaftliche Jugend- hilfe Kita-Gebührenüber- nahme Unterhaltsvorschuss Bafög-Amt ja Abteilungsleitungen und Verwal- tungskräfte der ausgenommenen Arbeitsbereiche sowie Servicestelle Kita-Platz

Die umfassende Wiederbesetzungssperre (Wartezeit fünf Monate, nur interne Ausschreibung einmal pro Jahr und Stelle) gilt für alle weiteren Einheiten des Jugendamts, insb.

 Stab der Dienststellenleitung (incl. Jugendhilfeplanung, DLZ-Kitaausbau, Koordination Jugendhilfe und Schule)  Der komplette Bereich J/B2 mit der Jugendberufshilfe, der präventiven Kinder- und Jugendhilfe, Jugend(medien)schutz, Ferienprogramme, Spielplatzplanung, Kinderkommission, Partizipation laut!, Aktivspielplätze, Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS), alle Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs, Streetwork, mobile Jugendarbeit), Familienbildung, Erziehungsberatung  Verwaltungsbereich J/B4: Leitung und Stab, DV-Team  Personalabteilung (J/B4-1)  Abteilung Rechtsaufsicht und Fachberatung für Kitas freier Träger und Tagespflege sowie Zuschüsse (J/B4-2)  Abteilung Finanzen, Controlling und Mittelfristiger Investitionsplan (JB4-3)

J wird durch interne Maßnahmen versuchen, die systemkritischen Aufgaben, wie z.B. Auszahlung von Zuschüssen und Entgelten (z.B. für Tagepflege), Leistungen an Bürgerinnen und Bürger sowie wichtige Beratungs- und Krisenangebote auch weiterhin sicher zu stellen. Zusätzlich zur Wiederbesetzungssperre (= Wartezeit von fünf Monaten) muss das Jugendamt außerdem schrittweise 57 Vollkraftstellen (Anteil an den stadtweit 500 einzusparenden Vollkraftstellen) unbesetzt halten und ab 2026 dauerhaft einsparen. Diese Vorgabe errechnet sich aus der stadtweit vorgegebenen Einsparung in Höhe von 11% auf die von der Wiederbesetzungssperre betroffenen Aufgabenbereiche (rd. 25% aller Stellen, s.o.). Diese Einsparungen sollen sich insb. aus Prozessoptimierungen und Aufgabenkritik ergeben. Sie werden allerdings nur zum Teil in den Aufgabenbereichen der (Kern-)Verwaltung, der Leistungsabteilungen und Stäbe erzielbar sein, so dass unter diesen Vorgaben auch pädagogische und präventive Angebote der Jugendhilfe abgebaut und voraussichtlich auch Einrichtungen geschlossen werden müssen.

Folgende Auswirkungen sind bereits im Laufe des Jahres 2023 zu erwarten, wobei die Betroffenheit insbesondere zu Beginn stark von der Fluktuation in den jeweiligen Aufgabenbereichen abhängt und damit einer gewissen Zufälligkeit unterliegt:

 Städtische Kitas (J/B1): Einschränkungen im Betrieb, insbesondere in kleineren Einrichtungen, da sich durch die Anrechnung der PiA-Auszubildenden auf den Soll-Anstellungsstellungsschlüssel die Personalausstattung dauerhaft verringert; Hauswirtschaftskräfte können stadtintern nicht nachbesetzt werden, da es kaum Hauswirtschaftskräfte bei der Stadt Nürnberg gibt. Das bedeutet, dass in betroffenen Einrich-

tungen die Aufgaben wieder von Ergänzungskräften/Fachkräften übernommen werden müssen. Hinweis: Die Hauswirtschaftskräfte werden hälftig über das Verpflegungsgeld und die Gebühren finanziert.  J/B2: Durch die Fluktuation kann es zu langen Vakanzen bzw. bei nur interner Ausschreibungsmöglichkeit auch häufig zu überhaupt keiner Nachbesetzung kommen (die Fachkräfte beim ASD sind in der Entgeltgruppe S14 eingruppiert, die sozialpädagogischen Fachkräfte bei J/B2 meist in der Entgeltgruppe S11b). Bei freien JaS-Stellen bedeutet dies neben dem Entfall der anteiligen Förderung auch den insgesamten Wegfall der JaS-Unterstützung am jeweiligen Schulstandort, da zumeist nur eine Fachkraft an einer Schule tätig ist. In der Prävention sind gesetzliche Aufgaben berührt; auch bestehen hier viele Einzelstellen mit hochspezialisierten funktionalen Aufgaben. Weitere Folgen können (Teil-)Schließungen von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sein, ebenso angesichts der spezialisierten Anforderungsprofile kaum Nachbesetzungsmöglichkeiten in der Erziehungsberatung sowie eine ggf. geringere Kofinanzierung durch die Landesförderung für die Familienstützpunkte.  J/B3: zusätzliche Belastung der ASD-Fachkräfte durch lange Vakanzen der Verwaltungskräfte in den Regionen, eingeschränkte Unterstützung durch die Verwaltungsfunktionen des Bereichs und durch das Fachcontrolling  J/B3: eingeschränkte Unterstützung der Kitas durch das Fachteam Inklusion  J/B3 Wirtschaftliche Hilfen: verzögerte Zuständigkeitsklärungen und Rechnungsbearbeitung, Verzögerungen bei der Genehmigung von Hilfe und der Kostenbeitragsbearbeitung  J/B3 Beistandschaft: Verzögerungen bei der Fallbearbeitung, längere Wartezeiten auf Beurkundungstermine  J/B4 Kernverwaltung: verzögerte Besetzungsverfahren und Bearbeitung von Zulagen etc., Verzögerungen bei der Bearbeitung von Rechnungen und Zuschussanträgen, Verzögerungen bei der Bearbeitung der über 10.000 Gebührenfälle städtischer Kitas und für alle Elternbeiträge in der Tagespflege, Verzögerungen bei Vergaben sowie Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sowie Monitoring/Controlling des gesamten Haushalts des Jugendamtes  J/B4 Leistungsabteilungen: Verzögerungen bei der Fallbearbeitung und Bescheiderteilung, Reduzierung der Bürgersprechzeiten und der telefonischen Erreichbarkeit  J/B4 Servicestelle Kita-Platz: Reduzierung der Erreichbarkeit  DV-Team: Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten

Eine dauerhafte, nicht durch Fluktuation zunächst zufallsgeleitete Reduzierung der Personalausstattung im Jugendamt um rund 57 VK muss bis zur Aufstellung des Haushalts für 2025 vorgelegt werden. Dazu wird eine Aufgabenkritik und/oder eine Reduzierung von Standards, Angeboten oder Schließungen von Einrichtungen unumgänglich sein, da die Beibehaltung der bisherigen Aufgaben mit erheblich weniger Kapazitäten nicht möglich ist. Der Jugendhilfeausschuss wird zum gegebenen Zeitpunkt über die Planungen informiert und durch Beschlussvorschläge um Entscheidung gebeten, welche Reduzierungen und Einschränkungen (fach-)politisch getragen werden.

2.2 Reduzierung von Allgemeinen Aufgaben

Dem Stadtrat liegt eine Liste von Maßnahmen vor, die zusätzliche Einsparungen erbringen sollen. Folgende Positionen betreffen direkt das Jugendamt bzw. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe:

 Förderkonzept Kita - Beendigung des befristeten Förderprogramms der Stadt: Die Mietkostenzuschüsse für Träger in angemieteten Objekten werden letztmalig 2025 für das Vorjahr ausgezahlt. Einsparsumme ab 2025: 1,3 Mio. €

 Anrechnungsschlüssel Berufspraktikantinnen und –praktikanten in städtischen Kitas: Neben den klassischen BPs werden ab 09/2023 auch PIA-Kräfte im vorletzten und letzten Ausbildungsjahr auf den Betreuungsschlüssel gem. BayKiBiG angerechnet. Einsparsumme 2023: 600.000 €, ab 2024: 1,8 Mio. €

 Fachkraftschlüssel in Horten (Stellenbewertung Horte): In städtischen Horten kommen ab 09/2023 auch Ergänzungskräfte (Kinderpflegerinnen/-pfleger) zum Einsatz. Die aktuelle Quote von 100% Fachkräften soll schrittweise auf die gem. BayKiBiG zulässige Quote von 50% reduziert werden. Einsparsumme 2023: 200.000 €, jährlich steigend bis 2026: 1,52 Mio. €

 Begleitung von Zentralhortfahrten: Die bisherige Begleitung der Busfahrten durch das pädagogische Personal soll ab 09/2023 auf den pädagogisch und aufsichtsrechtlich notwendigen Umfang reduziert werden. Einsparsumme 2023: 200.000 €, ab 2024: 600.000 €

 Schülertreffs: Die Schülertreffs sollen schrittweise aufgegeben werden, da die Betreuung durch Angebote der Ganztagsschule mittlerweile abgedeckt sind (vgl. JHA-Beschluss vom 28.04.2022). Einsparsumme 2023: 75.000 €, ab 2024: 290.000 €

 Insel Schütt – Hortbetreuung: Der Hort der Insel Schütt wird langfristig am Standort Herrenschießhaus untergebracht. Dort muss entsprechend keine neuer Standort aufgebaut werden. Einsparungen ab 2024: 475.000 €

Insgesamt soll das Jugendamt fast 6 Mio. € der geplanten Gesamteinsparung von 15 Mio. € erbringen. Die Maßnahmen werden sich insb. auf die pädagogische Arbeit in den städtischen Kitas auswirken. Diese sind zwar von der allgemeinen Stellenreduzierung ausgenommen, die Anrechnung der PIA-Kräfte führt aber zu einer direkten Personalreduzierung in den Kitas. Das schrittweise Absenkungen der Fachkraftquote in den Horten wird die pädagogische Arbeit, die in dieser Altersklasse nach unserer fachlichen Einschätzung möglichst ausschließlich von Fachkräften (Erzieherinnen und Erzieher) geleistet werden sollte, verändern. In welchen Schritten die Absenkung erfolgen kann, wird davon abhängen, wie schnell überhaupt ausreichend Ergänzungskräfte (Kinderpflegerinnen und –pfleger) akquiriert werden können. Beantragte Mittel für verstärkte Maßnahmen zur Fachkräfteakquise werden für 2023 nicht gewährt bzw. gekürzt.

3. Fazit

Die aktuelle Haushaltslage zwingt die Stadt Nürnberg, massive Einsparungen vorzunehmen

grund der aktuellen Krisen und deren Folgen die Angebote und Hilfen eigentlich deutlich ausgebaut werden müssten. Außerdem stehen neue gesetzliche Aufgaben, wie z.B. im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und der Inklusion, an und es sind deutliche Fallzahlausweitungen, wie z.B. bei der Kita-Gebührenübernahme im Zusammenhang mit der geplanten Wohngeldreform oder beim ASD, zu erwarten. Die geplanten Einsparmaßnahmen und deren Folgen müssen von Mitarbeitenden umgesetzt und getragen werden, die bereits während der Pandemie ganz besonders gefordert waren. Im gesamten Verwaltungs- und Leistungsbereich kämpfen die Teams außerdem bereits seit vielen Monaten mit vielen nicht besetzten Stellen und langen Stellenbesetzungsverfahren.

Die Maßnahmen werden auch zu Einschränkungen bei den Angeboten und zu einer Absenkung der Servicequalität der Bürgerdienstleistungen führen. Auf der anderen Seite schreitet die Basisdigitalisierung im Jugendamt derzeit enorm voran, da diese eine grundlegende Voraussetzung für den Umzug ins neue Sozialrathaus auf dem ehemaligen Quellegelände ist. Damit bietet sich die Chance, durch weitere innovative Ansätze und z.B. künstliche Intelligenz Prozesse zu straffen und die personellen Ressourcen zielgerichteter einzusetzen.

Den oben genannten negativen Konsequenzen der Sparvorschläge steht entgegen, dass ohne eine Haushaltsgenehmigung unter Umständen mit deutlich massiveren Einschnitten in der Jugendhilfe gerechnet werden muss, die der Stadt Nürnberg dann zudem möglicherweise ohne eigene Steuerungsmöglichkeit auferlegt und vollzogen werden. Das Fachreferat wird, wie bereits in der Vergangenheit auch, ihren Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung beitragen. Die im Raum stehenden Kürzungen werden aber, anders als in der Vergangenheit, ohne deutliche Einschnitte bei den Angeboten in der Jugendhilfe nicht umsetzbar sein, mit dramatischen Folgen für die pädagogische und präventive Arbeit und damit auch für die jungen Menschen und Familien in Nürnberg. Die Auswirkungen werden auch beim ASD, in den Hilfen zur Erziehung und den weiteren Hilfesystemen deutlich spürbar werden. Wir erwarten, dass der Stadtrat Lösungen sucht, um die Finanzsituation insgesamt zu stabilisieren, und auch die anderen kommunalen Handlungsfelder und –bereiche gleichermaßen bei der Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Handlungsfähigkeit der Stadt Nürnberg mit einbezieht.

Der Kämmerer zog in seiner Rede folgendes Fazit (Folie 39): „Wir tun, was wir können, um [den großen gesellschaftlichen Herausforderungen] gerecht zu werden: Sparen, trotzdem leistungsfähig bleiben, weiter investieren. Was wir brauchen: Entgegenkommen bei der Haushaltsgenehmigung und massive Hilfen durch Bund und Freistaat. Nur dann kann der Stadthaushalt im nächsten Jahrzehnt alle Erwartungen erfüllen!“

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