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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Etat) (20.10.2022)

Zuschüsse Begründung zu Anlage 8 geänderte Fassung (Tischvorlage)

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Jugendhilfeausschuss Maxfeld Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Tischvorlage Jugendhilfeausschuss 20.10.2022

Top1 Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltplans

der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 gemäß § 71 SGB VIII

Aktualisierung der Anlagen 8, 9.1 und 9.2 zum Thema Zuschüsse

1. Kinderhaus gGmbH – Kinderhaus Maxfeld, Nr. 57, Nr. 58

Das Kinderhaus Maxfeld ist eine freizeitpädagogische Einrichtung der Kinderhaus gGmbH mit integrierten offenen Ganztagsangeboten (Schülertreff Maxfeld). Mit gruppenpädagogischen Angeboten aus dem musischen, kreativen und sportlichen Bereich werden informelle Lernprozesse gefördert und ein sozialräumlicher Ansatz umgesetzt.

Das Angebot wurde bisher über zwei Zuschusskostenstellen bezuschusst, einmal in Höhe von 12.000 € für Betriebskosten und zum zweiten in Höhe von 112.000 € für Personalkosten und anteilige Betriebskosten (Stand Haushaltsplan 2022). Da sich durch Umstrukturierungen beim Träger die Zuordnungen von Positionen zwischen Personal- und Betriebskosten schon in den Vorjahren verschoben haben (z.B. Reinigung und Verwaltung durch Fremdpersonal bzw. Verrechnung innerhalb des Trägers), schlägt die Verwaltung des Jugendamts als Verwaltungsvereinfachung zum Haushalt 2023 vor, die beiden Zuschusskostenstellen als einen Personal- und Betriebskostenzuschuss zusammenzuführen. J beantragte daher die Zusammenlegung der Ansätze und die Erhöhung des tatsächlichen Personalkostenanteils um die tarifliche Personalkostensteigerung i. H. v. 2,25%. Es ergibt sich ein Zuschuss von insgesamt 126.120 €.

Die Stadtkämmerei teilte J am 18.10.2022 mit, dass im Beschlussvorschlag zum Haushalt nur ein reduzierter Gesamtansatz in Höhe von 108.360 € eingeplant wird (siehe Stellungnahme Stk). Sie begründet dies damit, dass die ausgewiesenen Personalkosten gesunken sind und nur die tatsächlich beantragten Kosten übernommen werden können. Die Betriebskosten sollen aufgrund der aktuellen Haushaltslage bei der bisher genehmigten Hohe von 12.000 € belassen werden. Dadurch, dass die stattgefundenen Umschichtungen zwischen Personal- und Sachkosten nicht berücksichtigt werden, würde der Träger nun im Vergleich zum Vorjahr 15.640 € weniger an Zuschuss erhalten bzw. 17.760 € im Vergleich zur vorgeschlagenen Erhöhung (inkl. tariflicher Steigerung), obwohl er die gleichen Angebote wie bisher anbietet. Die Kinderhaus gGmbH hat einen Zuschuss von insgesamt 127.000 EUR beantragt.

Die Verwaltung des Jugendamts bittet den Jugendhilfeausschuss, den Ansatz für das Kinderhaus Maxfeld zum Haushalt 2023 entsprechend den Anträgen in der

Entscheidungsvorlage zu erhöhen:

Nr. 57

Kinderhaus Nürnberg gGmbH – Kinderhaus Maxfeld (BKZ)

Z365500005

Begründung: Die Kostenstelle Z365500005 wird mit der Kostenstelle Z365500006 zusammengeführt (siehe Nr. 58).

HH Plan- ansatz 2022 Antrag des Trägers für 2023 Fachl. Emp- fehlung J 2023 HH Planentwurf 2023 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2023
12.000 € 12.000 € 0 € 0 € 0 €

Nr. 58

Kinderhaus Nürnberg gGmbH – Kinderhaus Maxfeld (PKZ)

Z365500006

Begründung: Der Träger beantragt eine Erhöhung um 3.000 € begründet durch tariflich bedingte Personalkostensteigerungen. Der Zuschuss für Betriebskosten i. H. v. 12.000 € wurde bisher auf einer gesonderten Kostenstelle (Z36550000) geplant (siehe Nr. 57). Für den Haushalt 2023 sollen die beiden Kostenstellen zusammengelegt werden. Das Jugendamt schlägt die Gewährung der tariflich bedingten Personalkostensteigerung i.H. v. 2,25 % auf Basis des Personalkostenanteils an den Gesamtkosten von 76 % vor. Der Betriebskostenanteil wird nicht gesteigert.

HH Plan- ansatz 2022 Antrag des Trägers für 2023 Fachl. Emp- fehlung J 2023 HH Planentwurf 2023 Beschlussvor- schlag zum Haushalt 2023
112.000 € 127.000 € 126.120 € 108.360 € 126.120 €

Nachrichtlich:

2. Förderkonzept Kindertageseinrichtungen, Nr. 20

Die Hochrechnung für das Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freier Träger (Föko Kitas), nachrichtliche Position Nr. 20, wurde aktualisiert. Der Ansatz für 2023 wird auf dieser Basis von bisher 1.964.250 € auf 2.047.209 € erhöht. Der erhöhte Ansatz ist bereits im Kämmereipaket berücksichtigt.

Anlage 8 Begründungen Anträge und Zuschüsse muss bei Nr. 20 wie folgt angepasst werden:

Nr. 20

Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freier Träger (Föko Kitas)

Z365300011

Begründung: Fortführung – aktuelle Hochrechnung

HH Planan- satz 2021 Hochrechnung der Verwaltung Kämmereipaket Beschlussvorschlag zum Haushalt 2023
1.674.160€ 2.047.209 € 2.047.209 € 2.047.209 €

Außerdem werden die Anlage 9.1 Übersicht zu den Zuschüssen nach Förderbereichen und die Anlage 9.2. Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 in aktualisierter Form vorgelegt.

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