Anhörung des Jugendhilfeausschusses zum Entwurf des Haushaltsplans
der Stadt Nürnberg für das Jahr 2023 gemäß § 71 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) als Teil des Jugendamts hat die Aufgabe, die Problemlagen von jun-
gen Menschen und Familien aufzugreifen, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung aufzu-
nehmen sowie die örtlichen Jugendhilfeangebote zu fördern und zu planen. Dieser Aufgabe kam der
Jugendhilfeausschuss in Nürnberg nach und hat zu entsprechenden Jugendhilfeplanungen und fachli-
chen Konzepten fachliche Beschlüsse gefasst sowie die Verwaltung des Jugendamts beauftragt, die
dafür notwendigen Mittel bzw. Stellen für das kommende Haushaltsjahr 2023 anzumelden.
Laut § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg hat der Jugendhilfeausschuss
außerdem die Aufgabe, die Produkte der Organisationseinheit Jugendamt vorzuberaten. Dies ge-
schieht in langer Tradition im sogenannten JHA-Etat, der terminlich im Herbst vor den Haushaltsbera-
tungen stattfindet. In diesem Ausschuss stellt die Verwaltung des Jugendamts den Stand der Haus-
haltsplanung (aktueller Stand des Haushaltsplans sowie verwaltungsinterner Verhandlungsstand zum
Kämmereipaket zum 30.09.2022) für das Folgejahr vor und listet die Positionen und Themen auf, die
bis zu diesem Zeitpunkt keine Berücksichtigung in der Haushaltsplanung finden konnten. Die Mitglieder
des JHA können dann entscheiden, ob diese Positionen als Antrag an den Stadtrat zu den Haushalts-
beratungen gestellt werden sollen. Der Stadtrat muss sich dann mit diesen Positionen in den Haus-
haltsberatungen befassen und über eine tatsächliche Bereitstellung der finanziellen Mittel und der Stel-
len beschließen.
Die jährliche Haushaltsplanung ist ein Prozess, der vor allem kurz vor den Haushaltsberatungen sehr
dynamisch verläuft. Zur fristgerechten Einladung zur Sitzung des JHA-Etats wird der aktuell mit Ref. I/II
abgestimmte Planungsstand versandt. Zur Ausschusssitzung werden dann die zwischenzeitlich abge-
stimmten Aktualisierungen als Nachreichung bzw. als Tischvorlage eingebracht, so dass dem Aus-
schuss zur Sitzung der dann aktuelle Stand vorliegt.
Überblick über die wesentlichen haushaltsrelevanten Entwicklungen im Jugendamt
Die großen (weltpolitischen) Krisen treffen auch Nürnberg. Sie wirken sich mit erheblicher Schärfe auf
die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien aus:
Die Corona-Pandemie ist nicht zu Ende. Indikatoren, aber vor allem auch die Rückmeldungen der
Fachkräfte, die mit jungen Menschen und Familien arbeiten, zeigen, dass die Phasen des Lock-
downs mit den Einschränkungen bei Bildung, Betreuung und Erziehung, bei der gezielten Förde-
rung und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit erhebliche negative Folgen zeigen. Zugleich
sind die Kräfte beim Personal weitgehend erschöpft, erhebliche Krankheitsstände und bisher nicht
gekannte Rekrutierungsschwierigkeiten dünnen die Personaldecke aus, obwohl im Gegenteil Stär-
kung von Nöten wäre.
Der russische Übergriff auf die Ukraine hat bekanntlich zu einem starken Zuzug Geflüchteter inner-
halb weniger Wochen geführt. Aktuell steigen auch die Asylbewerberzahlen aus anderen Herkunfts-
regionen an und das Jugendamt verzeichnet eine hohe Anzahl an unbegleiteten, minderjährigen
Ausländern (umA). Die Einschätzung der Fachleute ist, dass sich diese Entwicklung über den ge-
samten Winter bis ins nächste Jahr so fortsetzen könnte.
Die dramatisch steigenden Energiepreise und die massive Preisentwicklung stellen Familien vor
hohe Herausforderungen. Es ist zu befürchten, dass sich dadurch die Lebenssituation vieler Kinder
und Jugendlicher in Nürnberg verschlechtern wird. Besonders betroffen werden vor allem junge
Menschen sein, die in den Teilhabechancen bereits eingeschränkt sind. Außerdem übertragen sich
Zukunftsängste und Geldsorgen der Eltern auch häufig auf die ganze Familie.
In dieser Situation wäre ein (temporärer) Ausbau der Hilfe- und Unterstützungsangebote notwendig,
um die Betroffenen aufzufangen und zu stärken. Durch die Krisen geraten aber gleichzeitig die kom-
munalen Finanzen unter hohen Druck, so dass es eine Herausforderung ist, die bestehenden Angebote
auf ihrem bisherigen Niveau halten zu können.
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen setzt die Stadt Nürnberg weiter auf den dringend notwen-
digen Kita-Ausbau, im Jahr 2023 sind rd. 780 neue Plätze geplant. Wie mehrfach im JHA berichtet,
kann Nürnberg dabei auf die gut ausgebauten Angebote der freien Träger, Verbände und des öffentli-
chen Trägers zurückgreifen. Allerdings geraten auch die Kita-Träger finanziell und hinsichtlich Fach-
kräftegewinnung unter Druck. Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) sieht
hier zwischenzeitlich einen Nachsteuerungsbedarf auf bayerischer Ebene. Konkrete Vorschläge zur
Verbesserung der finanziellen Ausstattung von Kitas gibt es aktuell noch nicht. So wichtig eine bessere
Finanzausstattung für alle Kita-Träger wäre, wird der Freistaat Bayern aber sicher eine kommunale
Mitfinanzierung einfordern, die den städtischen Haushalt zusätzlich belasten würde. Auf der Einnah-
meseite werden die im JHA am 16.12.2021 verabschiedeten Anpassungen der Elternbeiträge in der
Tagespflege und bei den Gebühren der kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie die im JHA am
30.06.2022 verabschiedete Gebührenanpassung des Kinder- und Jugendnotdienstes vollständig wirk-
sam und führen zu entsprechenden Mehreinnahmen.
Im Haushaltsplan noch nicht berücksichtigt, jedoch für das Kämmereipaket angemeldet ist die neue
Dependance des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) in der Südstadt in Kombination mit der dort
geplanten geschlossenen Clearingstelle. Schwer abzuschätzen ist, wie sich die Fallzahlen beim Allge-
meinen Sozialdienst (ASD) und die Entgelte sowie Tagessätze und damit insgesamt die Ausgaben für
die Hilfen zur Erziehung im nächsten Jahr entwickeln werden. Aber auch die Antragszahlen bei der
Kita-Gebührenübernahme sind aufgrund der im Raum stehenden neuen gesetzlichen Regelungen
beim Wohngeld nur schwer zu prognostizieren.
Bei den Sachkosten (K1-Budget) hat die Kämmerei auf Basis der Rechnungsergebnisse der vergan-
genen Jahre Ansätze teilweise nach unten reduziert, z.B. bei den kommunalen Kita-Budgets oder bei
den Sachkosten, die wir dringend für die Fachkräftegewinnung benötigen. Zusätzlich wurden im Teil-
budget K1, wie bereits in den Haushalten 2021 und 2022, erneut die festgelegte 10 % Kürzung auf alle
in der Dienststelle steuerbaren Ausgabenpositionen (zum Stand der Einsparsumme 2022) vorgenom-
men (hierzu zählen z. B. auch die Budgets der städtischen Kitas, der Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit oder des Ferienprogramms). Hier muss J erneut wie im Haushaltsjahr 2022 insge-
samt rd. 716.000 EUR Einsparung erbringen. Bei den Personalausgaben (K2-Budget) gilt wie bereits
2021 und 2022 die Vorgabe, in der Personalbewirtschaftung 5 % der tatsächlichen Kosten pro Jahr als
Dienststelle einzusparen (im Jugendamt ist der Kita-Bereich explizit von dieser Regelung ausgenom-
men). Für das Jugendamt bedeutet dies, dass Einsparungen in Höhe von rd. 2,4 Mio. EUR durch Va-
kanzen bzw. verzögerte (Nach-)Besetzungen von Stellen erbracht werden müssen. An welchen kon-
kreten Stellen bzw. in welcher Form diese Kürzungen erbracht werden, kann die Dienststelle weitge-
hend selbst festlegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können diese von der Verwaltung des Jugendamts aber
noch nicht im Einzelnen benannt werden. Um an fachlich entscheidenden und für die Kinder, Jugend-
lichen und Familien wichtigen Punkten die Angebote auf dem bisherigen Niveau halten zu können,
werden auch im Jahr 2023 aber deutliche Einschnitte an anderen Stellen im Haushalt des Jugendamts
notwendig sein.
Vor dem Hintergrund der Haushaltslage orientierten sich auch für das Haushaltsjahr 2023 die bean-
tragten Stellenschaffungen auf das absolut Notwendige, um den Dienstbetrieb aufrecht erhalten zu
können. Insbesondere gehören dazu Personalanpassungen in der Kernverwaltung, zur Sicherstellung
des Kinderschutzes beim Kinder- und Jugendnotdienst (KJND), der Koordinierenden Kinderschutz-
stelle und dem ASD, zur Vorbereitung auf den Einsatz von Verfahrenslotsen nach dem Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ab 01.01.2024 und zum Betrieb der städtischen Kindertageseinrich-
tungen. Außerdem wurden die vom JHA beschlossenen Projekte und Planungen, wie z. B. der Perso-
nalausbau in den Kinder- und Jugendhäusern, der internationalen Jugendarbeit oder des Jugendme-
dienschutzes beantragt. Für wenige Stellen wurde eine Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt.
In der Vorlage sind bereits die Vorschläge, die dem POA am 18.10.2022 zum Beschluss vorgelegt
werden, dargestellt. Insgesamt werden dort 37,9 Vollkraftstellen für die städtischen Kitas und 15,3 Voll-
kraftstellen für die weiteren Aufgabenfelder des Jugendamts zur Schaffung vorgeschlagen. Die Verwal-
tung des Jugendamts empfiehlt dem JHA, sich dem Vorschlag des POA anzuschließen.
Wie in den vergangenen Jahren sollen auch dieses Jahr die Personalkostenanteile der Zuschusskos-
tenstellen der freien und freigemeinnützigen Träger und Verbände, die einen entsprechenden Antrag
gestellt haben, pauschal erhöht werden, für das Jahr 2023 ist eine Erhöhung in Höhe von 2,25 % vor-
gesehen und bereits eingeplant. Innerhalb der Qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreu-
ung wurden die Personalkostenzuschüsse anhand der durchschnittlichen städt. Personalkosten des
Jahres 2022 angepasst. Bei den Maßnahmen Elternbegleiter, Hortklassen und Entdeckergruppen wur-
den, wie im JHA am 29.09.2022 beschlossen, Anpassungen vorgenommen. Weitere unabweisbare
bzw. vom JHA bzw. von der Verwaltung des Jugendamts fachlich unterstützte Zuschusserhöhungen
sind bisher noch nicht im Haushaltsplanentwurf bzw. im Kämmereipaket enthalten. Dazu zählen die
vorgeschlagenen Zuschusserhöhungen für die themenbezogene Einzelarbeit (TEA) beim Träger Treff-
punkt e. V., für das Medienzentrum Parabol zur Erweiterung des medienpädagogischen Angebots im
Bereich Computerspiele und für das Förderkonzept Offene Kinder und Jugendarbeit für Verbände und
Gruppen des Kreis-Jugendrings zur Aufnahme weiterer Einrichtungen.
Ebenfalls noch nicht in der Haushaltsplanung bzw. Kämmereipaket berücksichtig ist die Finanzierung
der Spielgruppen, die in Flüchtlingsunterkünften bzw. für Kinder mit Fluchthintergrund angeboten wer-
den.
Der Mittelfristige Investitionsplan enthält alle für den Kita-Ausbau und die Weiterentwicklung der Kinder-
und Jugendarbeit wichtigen Positionen und Standorte.
Aufbau der JHA-Vorlage
Da der Haushalt des Jugendamts mit 27 Produkten, 420 Leistungen, 85 Zuschuss- und 8 Projektkostenstellen sehr umfangreich ist, werden die wesentlichen Positionen zu den Stellenschaffungen, den Zuschüssen sowie den Sachkosten in der Entscheidungsvorlage im Überblick dargestellt. Dazu werden jeweils als Beilage detaillierte Begründungen (Stellenschaffungen und Zuschüsse) bzw. Übersichten (für die Zuschüsse, MIP) vorgelegt, außerdem als Auszug aus dem aktuellen Haushaltsplanentwurf die Produktdatenblätter, das bewegliche Vermögen und der Mittelfristige Investitionsplan des Jugendamts.
Die Beilagen zur Entscheidungsvorlage gliedern sich wie folgt:
3 Inhaltsverzeichnis
4 Rückblick Rechnungsergebnis 2021
5 Ausgabenübersicht Zuschüsse 2019 bis 2021
6 Beschlüsse und Gutachten mit finanzieller Auswirkung
7 Begründungen zu Stellenschaffungen
8 Begründungen zu Zuschussanträgen
9 Übersicht 2023 zu den Zuschüssen nach Förderbereichen und erweiterte Zuschussliste
10 Produkthaushalt 2023 Übersicht
11 Budgetbericht 2023
12 Produktdatenblätter
13 Bewegliches Vermögen: Übersicht bewegliches und immaterielles Vermögen
14 - 16 Mittelfristiger Investitionsplan 2023-2026
17 Übersicht Fertigstellung kommunaler Kita-Bauten 2023 in kommunaler bzw. freier
Trägerschaft
1. Stellenschaffungen
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger
Haushalte hat die AdO zum Stellenplan 2023 vom 08.03.2022 angekündigt, dass die Stadt Nürnberg
die Stellenschaffungsanträge auch für das kommende Haushaltsjahr generell restriktiv behandeln
muss. Der im Vergleich zu den Vorjahren deutlich eingeschränkte Handlungsspielraum sieht somit nur
noch Stellenschaffungsanträge für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer
nachgewiesenen vollständigen Drittmittelfinanzierung vor. Darüber hinaus sind Stellenschaffungen nur
möglich, soweit sie zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zwingend erforderlich sind oder ein unabweis-
barer Stellenbedarf nachgewiesen ist. Letzteres umfasst Stellen für neue oder gesetzlich veränderte
Aufgaben und Stellenbedarfe, die unmittelbar zwingend notwendig sind.
Die Aufstellung des Stellenplans erfolgt in Zusammenarbeit von DiP und dem Competence-Center Stel-
lenbewertung (Ref. I/II-CC-Stellenbewertung) sowie in Abstimmung mit dem Direktorium Bürgerservice,
Digitales und Recht (BDR).
Die für das Jugendamt beantragten Stellen zum Haushalt 2023 werden nach der Zuordnung zu
den Fachbereichen der Dienststelle aufgelistet:
1.1 Dringende Stellenbedarfe
1.2 Zurückgenommene Anträge
Nachrichtlich:
1.3 Hebungsanträge
1.4 Stellen mit Fristvermerk: Fristverlängerung bzw. Entfristung
Aufgelistet sind die vom Jugendamt beantragten Stellenbedarfe für das Haushaltsjahr 2023 sowie der
aktuelle Begutachtungsvorschlag der Verwaltung (Stand 30.09.2022) für den Personal- und Organisa-
tionsausschuss (POA) am 18.10.2022. Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeaus-
schuss, sich dem Begutachtungsvorschlag der Verwaltung für den POA anzuschließen. Ergänzend hat
der JHA die Möglichkeit, die nicht darin vorgesehenen, aber fachlich vom JHA befürworteten Stellen-
schaffungen zu den Haushaltsberatungen 2023 zu beantragen.
| 1.1 Dringende Stellenbedarfe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung | Eingruppierung Antrag | Antrag Jugendamt Umfang/VK | Aktueller Stand | Stand POA 18.10.2022 Begutachtungsvorschlag |
| 1 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertages- einrichtungen Kin- derbetreuung – pädagogische Fach- kräfte in Einrichtun- gen | S8a S13 (stv.) S15 (Ltg.) (in Abhängig- keit von der Platzzahl) | 16,75 1,00 1,00 | Abstimmung der Personal- bedarfe mit DiP; ggf. zzgl. weiterer Stel- lenbedarfe gem. Tarifab- schluss (Rege- nerationstage) | S8a: 16,75 VK S13 (stv.): 1,00 VK; ku S15 S15 (Ltg.): 1,00 VK; ku S16 jeweils mit Stellenvermerk x |
| 1a | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertages- einrichtungen Kin- derbetreuung – Umsetzung Ergeb- nisse der Tarifver- handlungen TV SuE- Regenerationstage | S8a | 35,00 | Auf Basis der konkreten Er- gebnisse aus den Tarifver- handlungen SuE wird der erforderliche Personalbedarf ermittelt | S8a: 18,00 VK |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | 365101 365200 365200 | J/B1-Kindertages- einrichtungen - Hauswirtschaftliche Hilfskräfte | E2 | 1,76 | Abstimmung der Kalkulation mit DiP und Stk | E2: 1,00 VK mit Stellenvermerk x |
| 3 | 365100 365101 365200 | J/B1-Orte für Fami- lien - Erzieher/in | S8a | 0,13 | S8a: 0,13 VK | |
| 4 | 365100 365101 365200 | J/B1-zentrale Ver- waltung Kinderta- geseinrichtungen - Sachbearbeiter/in | E9b | 1,00 | 0,00 VK | |
| 5 | 365100 365101 365200 | J/B1-Fachberatung Kindertageseinrich- tungen – Sozialpädagoge/in | S15 | 0,77 | 0,00 VK | |
| 6 | 363101 | J/B2-Jugendmedien- schutz – Sozialpädagoge/in | S15 | 0,50 | 0,00 VK | |
| 7 | 362101 | J/B2-Spielflächen- planung – Sozialpädagoge/in | S15 | 0,50 | 0,00 VK | |
| 8 | 363100 | J/B2-Jugendsozial- arbeit an Schulen, Ausbauplanung - Sozialpädagoge/in | S11b | 2,00 | 0,00 VK | |
| 9 | 366100 | J/B2- Kinder- und Jugendhaus, Inbetriebnahme – Erzieher/in | S8b | 2,00 | 0,00 VK | |
| 10 | 366100 | J/B2-Kinder- und Jugendhäuser, Aus- bau Jugendhilfepla- nung (Standard) – Sozialpädagoge/in | S12 | 2,00 | 0,00 VK | |
| 11 | 366100 | J/B2-Kinder- und Jugendhäuser- Mobile Reserve, Ausbau Jugendhilfe- planung (Standard)– Sozialpädagoge/in | S11b | 1,00 | S11b: 1,00 VK |
| 12 | 362100 | J/B2-Internationale Jugendarbeit – Sozialpädagoge/in | S15 | 1,00 | 0,00 VK | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 13 | 367500 | J/B2-Erziehungsbe- ratung – Verwaltungskraft | E2 | 0,50 | 0,00 VK | |
| 14 | 363300 363400 363600 363900 | J/B3-KJSG-Verfah- renslotsen – Sozialpädagoge/in, Sozialpädagoge/in, Sachbearbeiter/in | S15 S12 E9b | 1,00 1,00 1,00 | S11b: 1,00 VK mit Stellenvermerk x, z 0,00 VK 1,00 VK mit Stellenvermerk x, z | |
| 15 | 363400 | J/B3-KJND, neuer Standort – Sozialpädagoge/in | S12 | 3,00 | S12: 3,00 VK mit Stellenvermerk x | |
| 16 | 363400 | J/B3-KJND, Fach- dienst - Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ Psychologe/in | E13 | 1,00 | 1,00 VK | |
| 17 | 363400 | J/B3-KJND, Sprin- gerkraft – Sozialpädagoge/in | S12 | 1,00 | 1,00 VK | |
| 18 | 363300 | J/B3-Koordinierende Kinderschutzstelle - Sozialpädagoge/in | S12 | 1,00 | 0,00 VK | |
| 19 | 363500 | J/B3-Vollzeitpflege, Sozialpädagoge/in | S12 | 1,00 | 1,00 VK | |
| 20 | 363900 | J/B3-Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Sozialpädagoge/in | S14 | 1,00 | 1,00 VK | |
| 21 | 364000 | J/B4-Organisations- entwicklung J/B4 - Leitungsposition | E11 | 1,00 | Umwidmung und Entfristung einer bereits vorhandenen Stelle | 0,00 VK |
| 22 | 364000 | J/B4-Personal- abteilung – Sachbearbeiter/in | E8/A8 | 1,00 | E8: 1,00 VK | |
| 23 | 364000 | J/B4-Fachberatung Freie Träger – Sozialpädagoge/in | S17 | 0,50 | 0,50 VK | |
| 24 | 364000 | J/B4-Zahlstelle - Zahlstellenleiter/in | E9a/A9 (2.QE) | 1,00 | E8: 1,00 VK | |
| 25 | 364000 | J/B4-Gebühren- ertrag – Verwaltungsfachkraft | E7/A6/A7 | 1,50 | E7: 1,00 VK |
| 26 | 364000 | J/B4-Organisations- entwicklung Abtei- lung Finanzen, Controlling und Mittelfristiger Investi- tionsplan – Gruppenleiter/in | E9c/A10 | 0,77 | E9c: 0,77 VK |
|---|---|---|---|---|---|
| 27 | 364000 | J/B4-Daten- verarbeitung – Sachbearbeiter/in/ Projektmanager/in | E10 | 1,00 | E10: 0,50 VK |
| 28 | 364000 | J/D-Regionale Kom- mission Kinder- und Jugendhilfe Franken Sachbearbeiter/in | A11 | 0,50 | E10: 0,50 VK mit Stellenvermerk x |
| 1.1 Gesamtbedarf Dringende Stellenbedarfe | 85,18 | 53,15 |
| 1.2 Zurückgezogene Anträge | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung | Eingruppierung Antrag | Umfang/VK | Aktueller Stand | Stand POA 18.10.2022 Begutachtungsvorschlag |
| 29 | 365100 365101 365200 | J/B1-Kindertages- einrichtungen – inklusiver Arbeits- platz | E1 | 0,77 | ||
| 1.2 Gesamtbedarf zurückgezogene Anträge | 0,77 |
| 1.3 Hebungsanträge | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Produkt | Bezeichnung/ Stel- lenplannummer | Eingruppierung Antrag | Umfang/VK | Aktueller Stand | Stand POA 18.10.2022 Begutachtungsvorschlag |
| 30 | 363300 363400 363600 363900 | 520.4907: J/B3-Bereichs- leitung – Sachbearbeiter/in mit Sonderaufga- ben | A8 | 1,00 | A8 mit Stellenvermerk ku | |
| 31 | 364000 | 520.6201: J/B4-Abteilung Finanzen, Control- ling und Mittelfristiger Investitionsplan – Abteilungsleiter/in | A13 | 1,00 | A13 (3. QE) | |
| 32 | 364000 | 520.6206: J/B4-Abteilung Finanzen, Control- ling und Mittelfristiger Investitionsplan – Gruppenleiter/in | A10 | 1,00 | A10 | |
| 1.3 Gesamtbedarf Hebungsanträge | 3,00 |
| 1.4 Stellen, für die ein Fristvermerk vorliegt und deren Frist verlängert oder entfallen soll | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Stellen- plan- nummer | Bezeichnung | Eingruppie- rung | Umfang/VK | Antrag | Stand POA 18.10.2022 Begutachtungsvorschlag |
| 33 | 520.1401 | J/B1-"Gute-Kita- Gesetz"-Entlastung der Leitungen bei Verwaltungsaufga- ben | E5 | 1,00 | Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2023 | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 34 | 520.1402 | J/B1-"Gute-Kita- Gesetz"-Entlastung der Leitungen bei Verwaltungsaufga- ben | E5 | 1,00 | Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2023 | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 35 | 520.1403 | J/B1-"Gute-Kita- Gesetz"-Entlastung der Leitungen bei Verwaltungsaufga- ben | E5 | 1,00 | Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2023 | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 36 | 520.1404 | J/B1-"Gute-Kita- Gesetz"-Entlastung der Leitungen bei Verwaltungsaufga- ben | E5 | 1,00 | Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2023 | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 37 | 520.1405 | J/B1-"Gute-Kita- Gesetz"-Entlastung der Leitungen bei Verwaltungsaufga- ben | E5 | 1,00 | Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2023 | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 38 | 520.4243 | J/B2-Koordinati- onsstelle Sport und Jugendhilfe | S15 | 1,00 | Entfristung der Stelle | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 39 | 520.6145 | J/B4- Bundespro- gramm "Kita-Ein- stieg: Brücken bauen in frühe Bil- dung" | S15 | 0,50 | Verlängerung des Fristver- merks bis 31.12.2024 | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 40 | 520.0021 | J/D-Kinderschutz in Gemeinschafts- unterkünften für Geflüchtete | S15 | 0,50 | Entfristung der Stelle | Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 |
| 1.4 Gesamt Anträge Fristverlängerung / Entfristung | 7,00 |
Das Jugendamt hat für die befristeten Stellen, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit länger bzw. dauerhaft zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dringend erforderlich sind, eine Fristverlängerung bzw. Entfristung beantragt. So soll die Nachhaltigkeit der bereits geleisteten Arbeit gesichert und Fluktuation vermieden werden.
2. Zuschüsse und Sachkosten
Nach Abstimmung mit Ref. II/Stadtkämmerei wurden teilweise Anpassungen, hier insb. im Zuschussbereich K3, bereits im Haushaltsplanentwurf für 2023 eingesetzt bzw. sind für die Aufnahme ins Kämmereipaket vorgesehen. Diese Positionen sind in dieser Vorlage unter „nachrichtlich“ ausgewiesen. In der Entscheidungsvorlage werden nur die Positionen aufgeführt, über deren zusätzliche Beantragung zum Haushalt 2023 der Jugendhilfeausschuss entscheiden muss.
2.1 Zuschüsse
Alle Anträge auf Berücksichtigung künftiger Personalkostensteigerungen sind in den Haushaltsplanentwurf 2023 bereits eingearbeitet. Ref. I/II ermittelte eine durchschnittliche tarifliche Erhöhung von 2,25 %. Die Gesamtübersicht aller Zuschüsse nach Förderbereichen des Geschäftsbereichs Ref. V ist in der bisherigen Form in der Beilage 9.1. und zusätzlich in Form der im Haushaltsplanentwurf abgedruckten Erweiterten Zuschussliste (gegliedert nach Produktbereichen, siehe Beilage 9.2) aufgeführt. Die Anträge zu den Positionen 1 – 5 sind noch nicht im Haushaltsplan 2023 enthalten. Das Jugendamt hat diese geprüft und sieht hier einen dringenden Anpassungsbedarf. Daher empfiehlt die Verwaltung des Jugendamts dem JHA, folgende fachlich begründete Erhöhungen an freie Träger zum Haushalt 2023 zu beantragen:
| Nr. | Produkt | Kostenstelle | Bezeichnung | Beschlussvorschlag JHA zum Haushalt 2023 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zum Haushalts- | |||||||
| planentwurf | |||||||
| 2023 | |||||||
| 1 | 363900 | Z363900008 | Treffpunkt e. V. Kooperationsmodell für amb. Maßnahmen im Ju- gend-Strafverfahren KoGA, TOA, TEA.1 | 323.226 | +15.865 | ||
| 2 | 366200 | Z366200024 | Medienzentrum Parabol e. V. | 311.450 | +29.970 | ||
| 3 | 366200 | Z366200028 | Jugendverbände KJR – | 267.000 | +2.567 | ||
| Offene Kinder und | |||||||
| Jugendarbeit | |||||||
| 4 | 365300 | Z365300013 | Qualitative Weiterentwick- | 2.241.400 | -6.760 | ||
| lung in Kindertageseinrich- | |||||||
| tungen | |||||||
| 5 | 365500 | Z365500006 | Kinderhaus gGmbH – Kin- | 126.120 | +17.760 | ||
| derhaus Maxfeld | |||||||
| Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse | +59.402 EUR |
Beschlussvorschlag
JHA zum Haushalt
2023
Gesamt Beschlussvorschlag Zuschüsse
+59.402 EUR
1 KoGA, TOA, TEA: Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich, Themenbezogene Einzelarbeit
2.2 Sachkosten K1 Budget
Für folgende fachliche Beschlüsse bzw. Gutachten des JHA im Zeitraum 11/2021 bis 9/2022 (s. Übersicht der Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen Beilage 6) bzw. Abstimmung im Rahmen der Haushaltsplanung konnte bisher noch keine Berücksichtigung der Bedarfe in der Haushaltsplanung für 2023 erfolgen bzw. wird derzeit die Aufnahme ins Kämmereipaket zum Haushalt 2023 noch geprüft:
| Nr. | Produkt | Leistung/ Kostenstelle | Bezeichnung | Beschlussvorschlag JHA zum Haushalt 2023 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum Haushalts- | ||||||
| planentwurf | ||||||
| 2023 | ||||||
| 1 | KITAS | versch. | QW: Kitaförderung plus | +51.000 | +4.000 | |
| 2 | 364000 | L364000001 | QW: Elternbefragung | +20.000 | +20.000 | |
| 3 | 365300 | P365300002 | Spielgruppen für Geflüchtete | +67.680 | +28.280 | |
| Gesamt Beschlussvorschlag Sachkosten | +52.280 EUR |
Beschlussvorschlag
JHA zum Haushalt
2023
Leistung/
Kostenstelle
Zu 1-2) Qualitative Weiterentwicklung (QW) Der JHA hat am 29.09.2022 die Fortschreibung der Qualitativen Weiterentwicklung für das Jahr 2023 fachlich beschlossen. Aktuell wurden verschiedene inhaltliche Umschichtungen vorgenommen, die bei Fortschreibung des Planansatzes 2022 im K1 (+24.000 EUR) sowie K3 insgesamt zu einer Reduzierung des Ansatzes führen (-6.760 EUR incl. Personalkosten-Dynamisierung im Bereich K3). Der Beschlussvorschlag enthält daher alle Änderungen im K1 (+ 24.000 EUR) und K3 Budget (./. 6.760 EUR).
Zu 3) Spielgruppen
Insb. für Kinder Geflüchteter sollen in den Stadtteilen, in denen zu erwarten ist, dass weder ausrei-
chend Kita- noch Tagespflege-Angebote vorhanden sind, niederschwellige Spielgruppen in bestehen-
den Räumlichkeiten (z. B. in Horten am Vormittag) eingerichtet werden. Hierzu erforderlich wäre eine
einmalige Planansatzerhöhung für den Haushalt 2023 um 38.880 EUR. Von dieser Kostenstelle ist
eine Einsparung 10.600 EUR zu erbringen (Vorgabe ab dem Haushalt 2022 im Zusammenhang mit
der 10 prozentigen Kürzung beim K1-Budget), daher wird im Beschlussvorschlag eine Erhöhung um
+28.280 EUR vorgeschlagen. Die Differenz muss J durch Umschichtungen selbst erbringen.
2.3 Investitionen: Mittelfristiger Investitionsplan
Der Entwurf des Mittelfristigen Investitionsplans 2023 – 2026 (MIP 2023 – 2026) weist für Maßnahmen
des Referats für Jugend, Familie und Soziales, die fast vollständig Maßnahmen des Jugendamts sind,
insgesamt ein Volumen von 48,7 Mio. EUR (entspricht rd. 9,6 % am Gesamtvolumen des MIP 2023 –
- aus und wurde mit den aktuellen Maßnahmen fortgeschrieben.
Die Einbringung neuer Maßnahmen wird seitens des Finanzreferats über die Einbringung des Haus-
halts zu den Stadtratsberatungen erfolgen.
Außerdem stehen dem Jugendamt für den WLAN-Ausbau in ausgewählten Einrichtungen der Jugend-
hilfe (Kitas, Kinder- und Jugendhäuser, Jugendtreffs etc.) insgesamt 750.000 EUR verteilt auf die
nächsten vier Jahre bis 2026 zur Verfügung.