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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (19.10.2022)

Antrag Frankenschnellweg Grüne

Anlage · 19.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Marc Schüller Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus

WwMfiöy)

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911)231-2930

Oberbürgermeister!

gruene(a) Stadt.nuernberg.de

21 MN 2m

. Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

/........Nr....... U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 21. Januar 2022

Sanierung des Frankenschnellwegs: Offenlegung der

Kalkulation

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ein oft angeführtes Argument für den Ausbau des Frankenschnellwegs lautet, dass - sollte der Ausbau nicht stattfinden - eine Sanierung unumgänglich wäre. Für den kreuzungsfreien Ausbau, für den aktuell rund 660 Millionen Euro veranschlagt sind, könnte die Stadt vom Land Bayern eine Förderung in Höhe von 80 Prozent erhalten. Der Eigenanteil würde sich somit auf circa 135 Millionen belaufen. Im Gegensatz dazu gibt es bei einer Sanierung keinerlei Förderung: Die Stadt müsste dann einen Eigenanteil von 100 Millionen Euro schultern.1

Die Förderung seitens des Landes ist seit Jahren eines der Hauptargumente, um für den Ausbau des kreuzungsfreien Frankenschnellwegs zu werben - eine Übersicht über die Zusammensetzung der

jeweiligen Kosten (ob Sanierung oder Ausbau) hat die Verwaltung bislang aber nicht veröffentlicht.

In einer am 28. Oktober 2021gestellten Anfrage bezüglich der Zusammensetzung der Sanierungskosten wurde um eine konkrete Darlegung der jeweiligen Berechnungsmethode sowie eine Übersicht über die Sanierungs- und Betriebserhaltungskosten gebeten. Die Antworten waren

äußerst vage, eine Offenlegung der Kalkulation und die Nennung von konkreten Summen blieben komplett aus. Stattdessen findet sich unter Punkt 2. KostenermittLung folgender Absatz: Kosten werden i.d.R. auf Grundlage einer Planung ermittelt. Für die Sanierung des FSW gibt es aber derzeit keinen beschlossenen Straßenplan. Daher wurden folgende Annahmen getroffen. Weiterhin wurde beschrieben, dass „noch keine Planung für die Sanierung des FSW und insbesondere für die

1 https//www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/fsw_kosten.html

Verkehrsführung während der Bauzeit im Bereich der 3 großen FSW-Kreuzungen vorüegf. Zudem wurde auf Nachfrage bezüglich der Planungen darauf verwiesen, dass die Annahmen auf vergleichbaren Sanierungsprojekten beruhen. Entsprechend sollte eine Offenlegung der Kosten mit Verweis auf ähnliche Projekte möglich sein.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Kostenstellen es sich konkret handelt, aus denen sich die Summe von 100 Millionen Euro für die Sanierung zusammensetzt.

zu erwarten sind und auf welche Höhe sich die einzelnen Kostenstellen belaufen.

Kosten konkret zusammensetzen und wie hoch die Förderung seitens des Landes Bayern tatsächlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Marc Schüller Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzender

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