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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (19.10.2022)

Erläuterungsbericht

Anlage · 19.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Hauptbahnhof Stadtentwicklung & Planung Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Direkter Objektplan für den Teilneubau der Emmy-Noether-Straße

Kurztext: Emmy-Noether-Straße

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t

1. Umfang der Maßnahme

Der vorliegende Objektplan umfasst den Neubau der südlichen Richtungsfahrbahn der Emmy- Noether-Straße (ENS) einschließlich des auf der Südseite verlaufenden Rad- und Gehwegs. Zwischen Fahrbahn und Radweg wird ein mit 24 Bäumen bepflanzter Grünstreifen angelegt. Die Baumaßnahme beginnt an der bestehenden Kohlenhofstraße in Höhe der Schanzäckerstraße und endet an der Steinbühler Straße. Die Anbindung an die Kohlenhofstraße erfolgt über eine kurze Verbindungsstraße, die westlich der GfK nach Norden führt und in Höhe der Schanzäckerstraße wieder an die Kohlenhofstraße anschließt. Der Anschluss der ENS an die Steinbühler Straße erfolgt ca. 20 m südlich des bestehenden Knotenpunkts Kohlenhofstraße/ Steinbühler Straße. Dafür muss die vorhandene, zum Steinbühler Tunnel führende Stützwand auf 28 m Länge abgebrochen und durch eine Böschung ersetzt werden. Die Anbindung der bestehenden Kohlenhofstraße an die Steinbühler Straße ist mit dem neuen Anschluss der ENS entbehrlich. Die Kohlenhofstraße zwischen Schanzäckerstraße und Steinbühler Straße fungiert zukünftig als Anliegerstraße. Im Kreuzungsbereich Emmy-Noether-Straße / Steinbühler Straße / Stromerstraße werden Fußund Radwegführungen optimiert bzw. teilweise neu hergestellt. Weiterhin werden die Fußgängerinseln der Straßenbahnhaltestelle „Kohlenhof“ nach Süden verlängert. Damit kann ein neuer, gesicherter Übergang für Fußgänger am südlichen Ende der Straßenbahnhaltestelle in Höhe der Kohlenhofstraße geschaffen werden. Alle Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich werden mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Ein Großteil der vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) wird ebenfalls erneuert. Der Anschluss der ENS an die Kohlenhofstraße erfolgt über die Sophie-Germain-Straße. Die derzeit westlich der GfK endende Sophie-Germain-Straße wird dazu in nördliche Richtung verlängert und schließt in Höhe Schanzäckerstraße an die Kohlenhofstraße an. Dieser Anschluss ist Bestandteil des Erschließungsvertrags zwischen Stadt und Aurelis vom 20.12.2021 / 22.02.2022 zur Interimserschließung für das geplante Hochbauvorhaben und wird derzeit von der Aurelis hergestellt. Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Baukosten für Straße, Kanal und Beleuchtung in Höhe von 628.034 Euro. Östlich der GfK erfolgt ebenfalls eine Anbindung der ENS an die bestehende Sophie-Germain- Straße. Hier entsteht eine neue Fußgängerquerung, die es ermöglicht, beidseits der Sophie-Germain-Straße die ENS zu queren und über den neu herzustellenden, nach Norden verlaufenden Geh- und Radweg zur Gartenstraße zu gelangen. Die Knotenpunkte Emmy-Noether-Straße / Sophie-Germain-Straße (westlich der GfK) sowie die Fuß- und Radwegquerung (östlich der GfK) werden signalisiert. Die Belange behinderter Menschen werden dabei berücksichtigt. Die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung werden ebenfalls neu hergestellt.

2. Begründung

Das westlich des Nürnberger Hauptbahnhofs gelegene Kohlenhofareal wurde zwischen 1880 und 2009 als Hauptgüterbahnhof genutzt. Auf der Fläche zwischen der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg und der Kohlenhofstraße sowie zwischen Schwabacher- und Steinbühler Straße wurden überwiegend Stückgüter in Lagerhallen und Fahrzeuge ver- und entladen. Mit dem Umzug des Containerbahnhofs von der Austraße in das Hafengebiet 2009 wurde die bahntechnische Nutzung als Auszieh- und Abstellgleis endgültig aufgegeben und die vorhandenen Gleisanlagen von den eigentlichen Betriebs- und Fernbahngleisen abgetrennt und zum Großteil bereits zurückgebaut. Die frei gewordenen Bahnflächen werden durch die Aurelis Real Estate GmbH beplant und bebaut. In Abstimmung mit der Stadt Nürnberg wurde für die Entwicklung des Kohlenhofareals ein Masterplan aufgestellt. Der Masterplan sieht eine Erschließung des Kohlenhofs über die Sophie-Germain- Straße vor. Er berücksichtigt ebenso die planfestgestellte Emmy-Noether-Straße, die den FSW mit dem übergeordneten städtischen Straßennetz (in Richtung Stadtzentrum und Hauptbahnhof) verbindet. Das Kohlenhofareal ist derzeit nur provisorisch über private Straßen an das öffentliche Verkehrsnetz (Kohlenhofstraße) angebunden. Die Provisorien wurden erforderlich, weil die geplante Verkehrsanbindung über die Emmy-Noether-Straße aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Ausbau des Frankenschnellwegs bisher nicht realisiert werden konnte. Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Bebauung des Gebiets durch Investoren ist der (teilweise) Bau der geplanten Verbindungsstraße aber dringend geboten. Der Teilneubau der ENS allein ist nicht zuschussfähig. Erst wenn die ENS wie in der Planfeststellung für den kreuzungsfreien Ausbau des FSW vorgesehen komplett hergestellt wird, können Zuschüsse nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewährt werden. Da aufgrund der noch laufenden Gerichtsverfahren kein Baurecht für den FSW besteht, wurde mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, dass für den Teilneubau der ENS ein sogenannter Antrag auf Vorsorgemaßnahme gestellt wird. Damit wird sichergestellt, dass sich der Teilneubau der ENS nicht nachteilig auf eine spätere Bezuschussung im Rahmen des Frankenschnellwegprojekts auswirkt.

3. Umweltverträglichkeit

Im Rahmen der Planfeststellung für den kreuzungsfreien Ausbau des FSW wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in Abstimmung mit UwA erstellt und auch eine Prüfung der Umweltverträglichkeit vorgenommen. Im Kohlenhofareal wurde auf einer Bahnböschung der streng geschützte Nachtkerzenschwärmer nachgewiesen. Da der Nachtkerzenschwärmer auch die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt, werden FCS- Maßnahmen auf einer städtischen Fläche an der Uffenheimer Straße erforderlich. Gemäß Planfeststellungsbeschluss, Teil A, Ziff. 3.2.3 sind die Maßnahmen frühzeitig auszuführen, dass sie bis zum Beginn der Beeinträchtigungen der betroffenen Lebensräume des Nachtkerzenschwärmers ausgeglichen sind. Um mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Str. im April 2023 beginnen zu können, wurden die Teilmaßnahmen E2.1 und E2.2 bereits im 2./ 3. Quartal 2022 ausgeführt. Das heißt, die Aus- FCS FCS gleichsfläche an der Uffenheimer Straße wurde hergestellt und der Nachtkerzenschwärmer „umgesiedelt“. Die im landschaftspflegerischen Maßnahmenplan vorgesehene Pflanzung von Baumreihen und Einzelbäumen kann mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Straße insoweit umgesetzt werden,

dass der Grünstreifen zwischen südlichem Fahrbahnrand und Radweg mit Einzelbäumen bepflanzt wird.

4. Grunderwerb

Für den Bau der Emmy-Noether-Straße einschließlich der Anbindungen der Sophie-Germain-Straße an die Kohlenhofstraße ist Grunderwerb erforderlich. Bei einem Spitzentreffen zwischen Vertretern der Stadt und der Aurelis im Februar 2022 wurde Einigkeit über den Umfang der von der Stadt zu erwerbenden Flächen und den Kaufpreis erzielt. LA hat einen Vertragsentwurf erstellt, der sich derzeit in Abstimmung mit Aurelis befindet. Der Abschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen.

5. Belange der Denkmalpflege

Die geplante Straßenbaumaßnahme liegt im Bereich eines bekannten Bodendenkmals/ einer Verdachtsfläche (mittelalterliche Nutzungsfläche). Für die Aufgrabungen ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erforderlich. Die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg, Abt. Beratung und Denkmalschutz hat eine Erlaubnis unter der Auflage, dass die Aufgrabungsarbeiten durch einen Archäologen/Archäologin beobachtet werden und ggf. Befunddokumentationen und -bergungen erfolgen, in Aussicht gestellt. Der Antrag wurde bereits von SÖR/FSW bei BoB/2 zur Prüfung eingereicht. Die Stützwand an der Steinbühler Straße ist Bestandteil der als Baudenkmal aufgeführten Eisenbahnüberführung Steinbühler Tunnel. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat dem teilweisen Abbruch der Wand zur Anbindung der ENS an die Steinbühler Straße zugestimmt.

6. Bürgergespräch / Anliegerinformation

Die Maßnahme ist nicht beitragsfähig nach dem KAG und dem BauGB.

7. Technische Erläuterungen

Ausbaulänge: ca. 400 m

Ausbaubreiten Emmy-Noether-Straße: Fahrbahn (Einbahnverkehr) 2 x 3,25 m Abbiegespur 3,25 m Gehweg 2,50 m Radweg 2,00 m

Ausbaubreite Sophie-Germain-Straße zwischen ENS und Kohlenhofstraße: Fahrbahn (im Gegenverkehr) 2 x 3,25 m Abbiegespur 3,25 m Gehweg 2,00 m Radfahrstreifen 2 x 1,75 m

Befestigungen: Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse 100 dimensioniert. Fahrbahn: 3,5 cm Splittmastix 0/8 S 8,5 cm Asphaltbinder 0/16 BS 18,0 cm Asphalttragschicht 32 TS 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 30,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 75,0 cm

Gehweg: 6,5 cm Betonrauplatten 30/30 4,0 cm Zementmörtelband 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 12,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm

Radweg 2,5 cm Asphaltbeton AC 5 D L 8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 T L 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 12,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm

Die Begrenzung der Fahrbahn erfolgt mit einer einzeiligen Granitgroßpflasterrinne und mit Granitrandsteinen A2 und im Bereich der Baumscheiben mit Granitrandstein A3. Die Einfassung der Rad- und Gehwege erfolgt mit Betonleistensteinen 8/25.

8. Baukosten

Die Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen gemäß beiliegender Kostenzusammenstellung ca. 5.037.000 Euro. Die Kosten für den Straßenbau wurden aufgrund des Preisspeichers von RA/3-VMN (California.pro) ermittelt. Ein Teuerungszuschlag von 5 % wurde in Ansatz gebracht.

9. Bauzeit

Die Maßnahme soll - vorbehaltlich der Genehmigung und der Mittelbereitstellung - im Zeitraum Frühjahr 2023 bis Frühjahr 2024 ausgeführt werden.

10. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse

Dem Straßenumbau liegt der Straßenplan SÖR Nr. 3SL-640-0AfV-S0001-00 vom 09.09.2021 zugrunde. Der Plan wurde vom Ausschuss für Verkehr am 11.11.2021 beschlossen. Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich derzeit noch im Eigentum der Aurelis, werden jedoch bis Baubeginn im Frühjahr 2023 im Eigentum der Stadt Nürnberg sein.

11. Finanzierung und Mittelbedarf

Zuschussmaßnahme: ja wenn kreuzungsfreier Ausbau des FSW erfolgt nein

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus MIP-Nr. 57 „Frankenschnellweg“. Die Mittel für den Grunderwerb wurden bereits freigegeben und stehen LA zur Verfügung.

12. Folgelasten

Durch die Maßnahme erhöhen sich die Folgelasten pro Jahr für

insgesamt um 39.926,00 EUR

Nürnberg, 08.09.2022 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Projekt Frankenschnellweg SÖR/FSW-PL i.A.

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