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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (19.10.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

(SÖR)

19.10.2022

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)

Sitzungszeit

Mittwoch, 19.10.2022, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Gutachten

Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) SÖR/097/2022

Vogel, Christian

2. Masterplan Stadtpark Beschluss

Anlagen:

Sachverhalt

Masterplan Entwurf

Masterplan Bauphasen

Masterplan Flächenbilanz Wege

Vogel, Christian

3. Direkter Objektplan Erschließung des Kohlenhofareals Beschluss

Teilausbau der Emmy-Noether-Straße SÖR/089/2022

Vogel, Christian

4. Spielplatz Annette-Kolb-Anlage in Langwasser, Generalsanierung Beschluss

und Erweiterung SÖR/087/2022

Nachtragsobjektplan 2 Flst. Nr. 145/1569 und 145/1570

Vogel, Christian

5. Neubau einer Betriebszentrale für den Eigenbetrieb SÖR; Beschluss

Standort: Am Pferdemarkt SÖR/084/2022

hier: Planungsstand mit überarbeiteten und aktualisierten Kosten

Vogel, Christian

6. Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung und Einziehung von Beschluss

Straßen - Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes SÖR/092/2022

(BayStrWG)-

Vogel, Christian

7. Sanierung des Frankenschnellwegs: Offenlegung der Kalkulation Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom SÖR/088/2022

21.01.2022

Vogel, Christian

8. Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR Bericht

2021 SÖR/086/2022

Vogel, Christian

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 21.09.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Gutachten

Öffentlicher Raum (SÖR)

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss-Auflage

Betreff:

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung

(StraßenreinigungsGebS - StrRGebS)

Anlagen: Entscheidungsvorlage ÄnderungStraßenreinigungsGebS2023 Kalkulation

Sachverhalt (kurz):

Durch die Beendigung des Gebührenzeitraumes 2019-2022 musste eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren erfolgen. Der neue Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsgebühren umfasst den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2026.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Eine Satzungsänderung hat Auswirkung auf alle Bevölkerungsgruppen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref.I/II / Stk

Gutachtenvorschlag:

Der Werkausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses (SÖR) vom 19.10.2022 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) beschlossen.

1. Entscheidungsvorlage

Für den Zeitraum 2023 bis 2026 wurde eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren durchgeführt.

Diverse Kostensteigerungen – siehe Erläuterung unten – führen im neuen Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 zu einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren.

2. Neukalkulation für die Jahre 2023 bis 2026

Die Ist-Zahlen des Jahres 2021 bilden die Basis für die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2023 bis 2026.

2.1. Personalkosten

Im Bereich der Personalkosten wurden die Steigerungsraten nach den genauen Vorgaben der Stadtkämmerei in Absprache mit dem Kämmerer Herrn Riedl herangezogen.

2022: 2,25% 2023: 3,00% 2024: 2,80% 2025: 2,50% 2026: 2,30%

Des Weiteren wurden genehmigte Stellenschaffungen für die Jahre 2022 (zwei Stellen SÖR/2) und 2023 (eine Stelle SÖR/2) berücksichtigt.

2.2. Sachkosten und sonstige ordentliche Aufwendungen

Bei den Sachkosten und sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden Kostensteigerungen in Höhe von 3% p.a. unterstellt. Diese Annahme beruht auf der aktuell sehr hohen Inflation und dem Zielwert von 2% Inflation der EZB.

2.3. Energiekosten

Höhere Steigerungsraten wurden bei den Energiekosten angesetzt. Die als Folge des russischen Angriffkriegs gegen die Ukraine explodierenden Energiekosten wurden im Jahr 2022 mit 10% kalkuliert. In den Folgejahren wurde mit einer Normalisierung und einer Steigerungsrate von 5% p.a. gerechnet.

2.4. Nicht gebührenrelevante Erträge

Die nicht gebührenrelevanten Erträge für interne Leistungsverrechnung und Kehrleistungen für andere Dienststellen der Stadt Nürnberg wurden nicht erhöht. Die Verrechnungssätze der internen Leistungsverrechnung können erst nach der endgültigen Einführung und Auswertung der Kostenträgerrechnung neu berechnet werden. Eine sinnvolle Prognose über die Auswirkungen konnte nicht getroffen werden.

2.5. ASN-Abfallbeseitigungen

Die Kosten für ASN-Abfallbeseitigungen wurden für das Jahr 2024 leicht um 1,20% erhöht. Die Steigerungsrate ergab sich nach Rücksprache mit ASN bzgl. der geplanten Gebührensteigerungen (geplante Steigerung der Verbrennung um ca. 6%; die Verbrennung macht ungefähr 20% der Gebühren des SÖR aus).

2.6. Verwaltungskostenerstattungen

Die größte prozentuale Steigerungsrate wurde bei den VKE (Verwaltungskostenerstattungen) berücksichtigt. Hier wurde mit einer Steigerung von 25% ab dem Jahr 2023 kalkuliert. Die VKE fließen zu 35% über die Umlagen in die Straßenreinigungsgebühr ein.

2.7. Systematische Verbesserung der Kalkulation

Eine Verbesserung der Gebührenkalkulation hat sich durch die Berücksichtigung der Kosten für Pensions- und Beihilfeansprüche der Beamten ergeben. Nach Rücksprache mit dem BKPV (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) ist dieses Verfahren konsequent und angebracht.

2.8. Rückstellungen aus dem Vorjahreszeitraum

Aus dem Vorjahreszeitraum (2018-2022) verbleibt ein Aufwandsüberhang von ca. 450.000€. Dieser Aufwand muss gleichmäßig auf die Jahre 2023 bis 2026 verteilt werden.

2.9. Eigenanteil der Stadt Nürnberg

Der Eigenanteil der Stadt an der Straßenreinigung, der als Mindestmaß des öffentlichen Interesses an einem sauberen Straßenbild gilt, liegt seit 2015 bei 10 %. Dieser wurde unverändert für die neue Kalkulation übernommen.

3. Gebührenhöhe

Die seit Einführung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Nürnberg erzielten Synergieeffekte und die stetige Prozessverbesserung haben in vielen Bereichen zu relativ konstanten Kosten und Erträgen geführt. Im Wesentlichen beruht die Gebührenerhöhung auf den allgemeinen Kostensteigerungen, vor allem im Personalbereich und der Erhöhung der VKE.

Auf Grundlage der neuen Kalkulation ergibt sich eine Gebühr von 13,00 € (Reinigungsklasse A) bzw. 4,46 € (Reinigungsklasse B). Die bisherige Gebühr betrug 11,30 € (Reinigungsklasse A) bzw. 3,88 € (Reinigungsklasse B). Dies ergibt eine Steigerungsrate von 15,04 % bzw. 14,95 % über den Gesamtzeitraum.

Ergebnis Gebühr Alt Gebühr Neu Steigerungsrate
Reinigungsklasse A 11,30 € 13,00 € 15,04 %
Reinigungsklasse B 3,88 € 4,46 € 14,95 %

4. Gebührenzeitraum

Die sich aus der Neukalkulation ergebende Gebühr gilt für alle Jahre des Kalkulationszeitraumes 2023 bis 2026 gleichbleibend.

5. Gründe für die Neukalkulation

Nach Art. 8 Abs. 6 KAG soll der Kalkulationszeitraum maximal 4 Jahre betragen, nach Beendigung des Zeitraumes 2019 bis 2022 musste daher neu kalkuliert werden.

Anlagen

-Steigerungsraten -Berechnung Gebühren -Kalkulation Detail

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreini-

gungsGebS – StrRGebS) vom 1. August 2001 (Amtsblatt S. 350), zuletzt geändert durch

Satzung vom 23. Oktober 2018 (Amtsblatt S. 432)

Vom .........................

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBl. S. 638), folgende Satzung:

Art. 1

§ 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 7

Gebührensätze

Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich:

  1. für Straßen in Anlage A a) Reinigungsklasse 1 13,00 Euro, b) Reinigungsklasse 2 39,00 Euro, c) Reinigungsklasse 3 65,00 Euro, d) Reinigungsklasse 4 91,00 Euro;

  2. für Straßen in Anlage B 4,46 Euro.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Vorauskalkulation Straßenreinigungsgebühren für den Kalkulationszeitraum 2023 - 2026

Datengrundlage 2021 Kalkulationsjahr 2023 Kalkulationsjahr 2024 Kalkulationsjahr 2025 Kalkulationsjahr 2026
Gesamt manuelle maschinelle Gesamt manuelle maschinelle Gesamt manuelle maschinelle Gesamt manuelle maschinelle Gesamt manuelle maschinelle
Personalaufwendungen Aktiv Personalaufwendungen Passiv Aus-/Fortbildung 7.881.633,25 € 2.349.996,77 € 4.595,98 € 6.565.247,56 € 1.975.578,36 € 3.542,01 € 1.316.385,69 € 374.418,41 € 1.053,97 € 8.372.739,09 € 2.474.957,85 € 4.840,37 € 6.986.354,60 € 2.080.629,74 € 3.730,36 € 1 .386.384,49 € 3 94.328,11 € 1 .110,01 € 8 .606.432,81 € 2 .544.256,67 € 4 .975,90 € 7.181.972,53 € 2.138.887,37 € 3.834,81 € 1.424.460,28 € 405.369,30 € 1.141,10 € 8.821.593,63 € 2.607.863,09 € 5.100,30 € 7.361.521,84 € 2.192.359,56 € 3.930,68 € 1.460.071,79 € 415.503,53 € 1.169,62 € 9.024.490,28 € 2.667.843,94 € 5.217,61 € 7.530.836,84 € 2.242.783,83 € 4.021,08 € 1.493.653,44 € 425.060,11 € 1.196,52 €
Personalaufwendungen 10.236.226,00 € 8.544.367,93 € 1.691.858,07 € 10.852.537,32 € 9.070.714,69 € 1 .781.822,62 € 1 1.155.665,38 € 9.324.694,71 € 1.830.970,68 € 11.434.557,02 € 9.557.812,07 € 1.876.744,94 € 11.697.551,83 € 9.777.641,75 € 1.919.910,08 €
Material/Werkzeuge bezogene Leistungen Aufwendungen für Unterhaltsarbeiten Aufwendungen für Dienstleistungen 971.356,71 € 327.174,10 € 6.415,57 € 1.261.607,47 € 535.715,69 € 245.014,21 € 3.342,93 € 717.020,97 € 435.641,02 € 82.159,89 € 3.072,64 € 544.586,50 € 1.078.037,47 € 357.748,60 € 6.938,44 € 1.272.293,46 € 593.383,07 € 268.892,68 € 3.615,38 € 725.247,99 € 4 84.654,41 € 8 8.855,92 € 3 .323,06 € 5 47.045,47 € 1 .118.359,45 € 3 69.709,85 € 7 .146,59 € 1 .290.113,42 € 614.919,84 € 278.188,26 € 3.723,84 € 735.916,06 € 503.439,61 € 91.521,60 € 3.422,75 € 554.197,36 € 1.160.990,25 € 382.091,39 € 7.360,99 € 1.294.495,11 € 637.989,59 € 287.824,14 € 3.835,55 € 739.289,47 € 523.000,65 € 94.267,25 € 3.525,43 € 555.205,64 € 1.205.353,97 € 394.908,88 € 7.581,82 € 1.299.008,25 € 661.982,55 € 297.813,61 € 3.950,62 € 742.764,09 € 543.371,42 € 97.095,26 € 3.631,20 € 556.244,17 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.566.553,86 € 1.501.093,81 € 1.065.460,05 € 2.715.017,97 € 1.591.139,11 € 1 .123.878,86 € 2 .785.329,31 € 1.632.747,99 € 1.152.581,32 € 2.844.937,73 € 1.668.938,76 € 1.175.998,97 € 2.906.852,91 € 1.706.510,87 € 1.200.342,05 €
Mieten, Pachten Gebühren, Beratung, Gutachter Büro, Kommunikation Versicherung, Beiträge, Steuern ordentliche betr. Aufwendungen 97.870,80 € 66.110,15 € 8.218,95 € 82.730,55 € 587,41 € 83.777,22 € 39.650,10 € 3.382,30 € 47.089,78 € 29,80 € 14.093,58 € 26.460,05 € 4.836,65 € 35.640,77 € 557,61 € 105.847,26 € 71.498,13 € 8.888,79 € 89.473,09 € 635,28 € 90.605,06 € 42.881,58 € 3.657,96 € 50.927,60 € 32,23 € 1 5.242,21 € 2 8.616,54 € 5 .230,84 € 3 8.545,49 € 6 03,06 € 1 09.022,68 € 7 3.643,07 € 9 .155,46 € 9 2.157,28 € 6 05,03 € 93.323,21 € 44.168,03 € 3.767,70 € 52.455,42 € 30,69 € 15.699,47 € 29.475,04 € 5.387,76 € 39.701,86 € 574,34 € 112.293,36 € 75.852,36 € 9.430,12 € 94.922,00 € 623,18 € 96.122,91 € 45.493,07 € 3.880,73 € 54.029,09 € 31,61 € 16.170,46 € 30.359,29 € 5.549,39 € 40.892,92 € 591,57 € 115.662,16 € 78.127,93 € 9.713,03 € 97.769,66 € 641,88 € 99.006,59 € 46.857,86 € 3.997,15 € 55.649,96 € 32,56 € 16.655,57 € 31.270,07 € 5.715,88 € 42.119,70 € 609,32 €
sonstige ordentliche Aufwendungen 255.517,86 € 173.929,20 € 81.588,66 € 276.342,56 € 188.104,42 € 8 8.238,14 € 2 84.583,53 € 193.745,06 € 90.838,47 € 293.121,03 € 199.557,41 € 93.563,63 € 301.914,67 € 205.544,13 € 96.370,54 €
Personalkostenverrechnung Kfz-Werkstatt Personalkostenverrechnung Fahrzeug-/Gerätenutzung Festkosten Kfz-Werkstatt LHZ-Ersatzteillager LHZ-Treibstofflager LHZ-Schmierstofflager LHZ-Reifenlager LHZ-Fremdmaterial 666.837,90 € 11.059,28 € 20.454,50 € 17.306,43 € 38.343,73 € 35.722,28 € 11.794,66 € 8.659,74 € 60.475,30 € 307.139,50 € 10.809,28 € 20.362,00 € 5.221,78 € 15.595,33 € 18.042,57 € 5.142,91 € 2.467,52 € 34.436,98 € 359.698,40 € 250,00 € 92,50 € 12.084,65 € 22.748,40 € 17.679,71 € 6.651,75 € 6.192,22 € 26.038,32 € 702.297,01 € 11.647,35 € 21.542,17 € 18.226,70 € 41.468,74 € 41.259,23 € 12.755,92 € 9.365,51 € 65.404,04 € 323.471,64 € 11.384,06 € 21.444,75 € 5.499,45 € 16.866,35 € 20.839,17 € 5.562,06 € 2.668,62 € 37.243,59 € 3 78.825,36 € 2 63,29 € 9 7,42 € 1 2.727,25 € 2 4.602,39 € 2 0.420,07 € 7 .193,87 € 6 .696,89 € 2 8.160,45 € 7 21.961,32 € 1 1.973,48 € 2 2.145,35 € 1 8.737,05 € 4 2.712,80 € 4 3.322,20 € 1 3.138,60 € 9 .646,47 € 6 7.366,16 € 332.528,85 € 11.702,81 € 22.045,20 € 5.653,43 € 17.372,34 € 21.881,13 € 5.728,92 € 2.748,68 € 38.360,90 € 389.432,47 € 270,67 € 100,15 € 13.083,61 € 25.340,46 € 21.441,07 € 7.409,68 € 6.897,79 € 29.005,26 € 740.010,35 € 12.272,81 € 22.698,98 € 19.205,47 € 43.994,19 € 45.488,30 € 13.532,76 € 9.935,87 € 69.387,15 € 340.842,07 € 11.995,38 € 22.596,33 € 5.794,77 € 17.893,51 € 22.975,18 € 5.900,79 € 2.831,14 € 39.511,73 € 399.168,28 € 277,43 € 102,65 € 13.410,70 € 26.100,68 € 22.513,12 € 7.631,97 € 7.104,73 € 29.875,42 € 757.030,59 € 12.555,09 € 23.221,06 € 19.647,20 € 45.314,01 € 47.762,72 € 13.938,74 € 10.233,94 € 71.468,76 € 348.681,44 € 12.271,28 € 23.116,05 € 5.928,05 € 18.430,32 € 24.123,94 € 6.077,81 € 2.916,08 € 40.697,08 € 408.349,15 € 283,81 € 105,01 € 13.719,15 € 26.883,70 € 23.638,78 € 7.860,93 € 7.317,87 € 30.771,68 €
Aufwendungen für interne Leistungsverrechnung 870.653,81 € 419.217,87 € 451.435,95 € 923.966,67 € 444.979,69 € 4 78.986,98 € 9 51.003,43 € 458.022,26 € 492.981,16 € 976.525,89 € 470.340,90 € 506.184,99 € 1.001.172,12 € 482.242,03 € 518.930,08 €
kalkulatorische Abschreibungen kalkulatorische Zinsen 886.909,26 € 224.722,00 € 381.598,61 € 111.167,80 € 505.310,65 € 113.554,20 € 886.909,26 € 224.722,00 € 381.598,61 € 111.167,80 € 5 05.310,65 € 1 13.554,20 € 8 86.909,26 € 2 24.722,00 € 381.598,61 € 111.167,80 € 505.310,65 € 113.554,20 € 886.909,26 € 224.722,00 € 381.598,61 € 111.167,80 € 505.310,65 € 113.554,20 € 886.909,26 € 224.722,00 € 381.598,61 € 111.167,80 € 505.310,65 € 113.554,20 €
kalkulatorische Kosten 1.111.631,26 € 492.766,41 € 618.864,85 € 1.111.631,26 € 492.766,41 € 6 18.864,85 € 1 .111.631,26 € 492.766,41 € 618.864,85 € 1.111.631,26 € 492.766,41 € 618.864,85 € 1.111.631,26 € 492.766,41 € 618.864,85 €
Umlage WL Umlage Verwaltung Umlage SÖR 2 Umlage FK/Gebäude Nicht zuordbare Personalkosten 180.262,35 € 2.407.525,72 € 537.719,40 € 184.589,93 € 576.425,80 € 148.451,35 € 1.982.668,24 € 442.768,56 € 92.294,96 € 482.797,33 € 31.811,00 € 424.857,48 € 94.950,84 € 92.294,96 € 93.628,47 € 202.265,85 € 2.701.397,34 € 603.355,45 € 207.121,67 € 576.425,80 € 166.571,88 € 2.224.680,16 € 496.814,55 € 103.560,83 € 482.797,33 € 3 5.693,97 € 4 76.717,18 € 1 06.540,90 € 1 03.560,83 € 9 3.628,47 € 2 05.947,09 € 2 .750.562,77 € 6 14.336,52 € 2 10.891,28 € 5 76.425,80 € 169.603,49 € 2.265.169,34 € 505.856,58 € 105.445,64 € 482.797,33 € 36.343,60 € 485.393,43 € 108.479,94 € 105.445,64 € 93.628,47 € 209.293,73 € 2.795.259,41 € 624.319,48 € 214.318,26 € 576.425,80 € 172.359,54 € 2.301.978,34 € 514.076,74 € 107.159,13 € 482.797,33 € 36.934,18 € 493.281,07 € 110.242,74 € 107.159,13 € 93.628,47 € 212.422,67 € 2.837.048,54 € 633.653,06 € 217.522,32 € 576.425,80 € 174.936,32 € 2.336.392,92 € 521.762,19 € 108.761,16 € 482.797,33 € 37.486,35 € 500.655,63 € 111.890,87 € 108.761,16 € 93.628,47 €
Umlagen 3.886.523,20 € 3.148.980,44 € 737.542,76 € 4.290.566,10 € 3.474.424,75 € 8 16.141,35 € 4 .358.163,45 € 3.528.872,37 € 829.291,08 € 4.419.616,69 € 3.578.371,09 € 841.245,60 € 4.477.072,39 € 3.624.649,92 € 852.422,48 €
Jährlicher durchschnittlicher Aufwand je Sachkonto
Wirtschaftspl an manuelle maschinelle
8.706.313,95 € 2.573.730,39 € 5.033,54 € 7.265.171,45 € 2.163.665,12 € 3.879,23 € 1.441.142,50 € 410.065,26 € 1.154,31 €
11.285.077,89 € 9.432.715,81 € 1.852.362,08 €
1.140.685,28 € 376.114,68 € 7.256,96 € 1.288.977,56 € 627.068,76 € 283.179,67 € 3.781,35 € 735.804,40 € 513.616,52 € 92.935,01 € 3.475,61 € 553.173,16 €
2.813.034,48 € 1.649.834,18 € 1.163.200,30 €
110.706,37 € 74.780,37 € 9.296,85 € 93.580,51 € 626,34 € 94.764,44 € 44.850,14 € 3.825,88 € 53.265,52 € 31,78 € 15.941,93 € 29.930,24 € 5.470,97 € 40.314,99 € 594,57 €
288.990,45 € 196.737,75 € 92.252,69 €
730.324,82 € 12.112,18 € 22.401,89 € 18.954,10 € 43.372,43 € 44.458,11 € 13.341,51 € 9.795,45 € 68.406,53 € 336.381,00 € 11.838,38 € 22.300,58 € 5.718,92 € 17.640,63 € 22.454,86 € 5.817,39 € 2.791,13 € 38.953,33 € 393.943,82 € 273,80 € 101,31 € 13.235,18 € 25.731,81 € 22.003,26 € 7.524,11 € 7.004,32 € 29.453,20 €
963.167,03 € 463.896,22 € 499.270,80 €
886.909,26 € 224.722,00 € 381.598,61 € 111.167,80 € 505.310,65 € 113.554,20 €
1.111.631,26 € 492.766,41 € 618.864,85 €
207.482,33 € 2.771.067,02 € 618.916,13 € 212.463,38 € 576.425,80 € 170.867,81 € 2.282.055,19 € 509.627,52 € 106.231,69 € 482.797,33 € 36.614,53 € 489.011,83 € 109.288,61 € 106.231,69 € 93.628,47 €
4.386.354,66 € 3.551.579,53 € 834.775,13 €
Gesamtaufwendungen 18.927.105,98 € 14.280.355,65 € 4.646.750,33 € 20.170.061,87 € 15.262.129,09 € 4 .907.932,79 € 2 0.646.376,37 € 15.630.848,80 € 5.015.527,57 € 21.080.389,62 € 15.967.786,65 € 5.112.602,98 € 21.496.195,18 € 16.289.355,12 € 5.206.840,06 €

20.848.255,76 € 15.787.529,91 € 5.060.725,85 €

Überschuss/Unterdeckung aus dem vorherigen Kalkulationszeitraum: nicht gebührenrelevante Erträge aus Interner Leistungsverrechnung: sonstige gebührenmindernde Erträge aus Auftragsreinigung und Winterdienst: - 17.612,52 € - 2.810.704,90 € - 490.719,57 € - 10.567,51 € - 2.201.279,70 € - 352.648,29 € - 7.045,01 € - 609.425,20 € - 138.071,29 € 112.375,70 € - 2.810.704,90 € - 490.719,57 € 67.425,42 € - 2.201.279,70 € - 352.648,29 € 4 4.950,28 € - 6 09.425,20 € - 1 38.071,29 € 1 12.375,70 € - 2 .810.704,90 € - 4 90.719,57 € 67.425,42 € - 2.201.279,70 € - 352.648,29 € 44.950,28 € - 609.425,20 € - 138.071,29 € 112.375,70 € - 2.810.704,90 € - 490.719,57 € 67.425,42 € - 2.201.279,70 € - 352.648,29 € 44.950,28 € - 609.425,20 € - 138.071,29 € 112.375,70 € - 2.810.704,90 € - 490.719,57 € 67.425,42 € - 2.201.279,70 € - 352.648,29 € 44.950,28 € - 609.425,20 € - 138.071,29 €
Gebührenrelevanter Aufwand: 15.608.068,99 € 11.715.860,16 € 3.892.208,83 € 16.981.013,10 € 12.775.626,52 € 4 .205.386,58 € 1 7.457.327,60 € 13.144.346,24 € 4.312.981,36 € 17.891.340,85 € 13.481.284,08 € 4.410.056,77 € 18.307.146,41 € 13.802.852,55 € 4.504.293,86 €
112.375,70 € - 2.810.704,90 € - 490.719,57 € 67.425,42 € - 2.201.279,70 € - 352.648,29 € 44.950,28 € - 609.425,20 € - 138.071,29 €
17.659.206,99 € 13.301.027,35 € 4.358.179,64 €

ÖÖ

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Masterplan Stadtpark

Anlagen:

Sachverhalt

Masterplan Entwurf

Masterplan Bauphasen

Masterplan Flächenbilanz Wege

Sachverhalt (kurz):

Mit dem Masterplan mit integriertem Baumentwicklungskonzept soll eine Grundlage für die weitere Entwicklung des Stadtparks erarbeitet werden. Der Masterplan soll sowohl eine Zukunftsvision für den Park als Ganzes enthalten als auch einzelne Bereiche benennen, die intensiv überarbeitet werden müssen. Im Zusammenhang mit dem Masterplan soll der Bezug zur Grünanlage Berliner Platz, die durch die Bayreuther Straße räumlich getrennt ist, geschaffen und gestärkt werden. Das Wegesystem soll einer Neukonzeption unterworfen werden. Kernstück ist dabei die Verlegung des in Ost-Westrichtung verlaufenden konfliktträchtigen Radweges. Die Wege werden weitgehend auf bestehenden Trassen und unter absoluter Schonung des Baumbestandes geführt. Durch den Rückbau unnötiger Wegetrassen sollen Flächen entsiegelt werden. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes wird eine Schwerpunktbildung für Spiel- und Bewegungsaktivitäten im Norden der Grünanlage vorgeschlagen, während der südliche Teil eher der ruhigen Erholung mit gärtnerisch gestalteten Flächen vorbehalten sein soll. Ein weiterer Schwerpunkt des Masterplanes liegt in der Ausarbeitung eines Baumentwicklungskonzeptes und eines Konzeptes zur Klimaanpassung der bestehenden Anlage.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Versch. Beteiligungen tragen zur Gleichberechtigung/Gleichstellung und Chancengleichheit bei und eröffnen Einwohner/innen aus anderen Gesellschaften einen Zugang zu kommunalen Entscheidungsprozessen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Masterplan Stadtpark wird zustimmend zur Kennntnis genommen.

  2. Das Freiraumkonzept wird in den nächsten Jahren umgesetzt. Die benötigten finanziellen Mittel für die Umsetzung sind im Rahmen der laufenden MIP-Fortschreibung (MIP 714 Masterplan Freiraum) gestaffelt in den nächsten Jahren zu beantragen und im BIC entsprechend anzumelden.

  3. In nächsten Schritten werden nach und nach Teilbereiche konkretisiert und zur Beschlussfassung im Fachausschuss eingebracht.

Stadtpark Masterplan

Sachverhalt

  1. Konzeption

1.1 Bestand

Der Stadtpark gilt als Juwel unter den Nürnberger Parks. Er liegt mit einer Größe von circa 19 ha am Rand der Nürnberger Innenstadt und zieht gleichermaßen Anwohnerinnen und Anwohner, Bürgerinnen und Bürger Nürnbergs wie Touristen an. Durch seine lange Geschichte wird der Park durch Gestaltungen und Elemente aus unterschiedlichen Zeitschichten geprägt, insbesondere durch Gestaltungen aus der Mitte des 20. Jahrhunderts. Der Baumbestand stammt zum Großteil aus Anpflanzungen, die im 20. Jahrhundert stattgefunden haben. Einige der Bäume wurden bereits im 18. und 19. Jahrhundert gepflanzt. Für den Naturschutz ist der Park von Belang, da er ein Stadtbiotop mit lokaler und regionaler Bedeutung ist und mit einer über 250 Jahre alten Linde ein Naturdenkmal beherbergt. Der Park wurde in den letzten Jahrzehnten in einzelnen Bereichen ohne vorliegenden Gesamtplan überarbeitet und saniert. Weitere Teilbereiche und Elemente sind sanierungsbedürftig oder entsprechen den aktuellen Anforderungen (Barrierefreiheit, Inklusion, Bewegungsangebote etc.) nicht mehr und müssen überplant werden. Der Park steht ganzjährig unter hohem Nutzungsdruck von Menschen aller Altersgruppen.

Besondere Defizite der Grünanlage liegen in den Spielflächen (marode oder bereits abgebaute Spielgeräte, fehlende Spielfunktionen, keine inklusiven Angebote, geringe Angebote für Jugendliche), der Erschließung (sanierungsbedürftige Wege, keine durchgängige Barrierefreiheit, unstrukturiertes Wegesystem und Zugänglichkeit in den Park, Konflikt Radwegtrasse) und dem fehlenden Konzept für eine zukunftsfähige, klimaangepasste Entwicklung der Vegetation.

1.2 Planungsziele

Mit dem Masterplan mit integriertem Baumentwicklungskonzept soll eine Grundlage für die weitere Entwicklung des Stadtparks erarbeitet werden. Der Masterplan soll sowohl eine Zukunftsvision für den Park als Ganzes enthalten als auch einzelne Bereiche benennen, die intensiv überarbeitet werden müssen. Er soll Aussagen zu Nutzungstypologien, Wegeführung, Raumkonzept und Sichtbeziehungen treffen. Durch die Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen soll aktuellen Bedarfen Rechnung getragen werden, die sich aus der übergeordneten städtischen Beschlusslage und den durchgeführten Beteiligungsverfahren herleiten. Im Zusammenhang mit dem Masterplan Stadtpark soll der Bezug zur Grünanlage Berliner Platz, die durch die Bayreuther Straße räumlich getrennt ist, geschaffen und gestärkt werden.

Ausgangsbasis für die Planung ist der „Masterplan Freiraum“. Der Stadtpark wird dort als eine der Parkanlagen „mit übergeordneter, stadtweiter Bedeutung nicht nur über ihre stadträumliche Lage, sondern auch aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung, ihres Denkmalwertes, der Vielfalt der Nutzungsangebote und der Gestaltqualität“ beschrieben, die einem extrem hohen Nutzungsdruck unterliegt und die es daher zu sichern, zu qualifizieren und mehrfach zu nutzen gilt. Auch als Teilraum des im Stadtrat beschlossenen Konzeptes der „Grünen Finger“ ist der Stadtpark ein wichtiger Baustein im kommunalen Grünverbund, der dauerhaft erhalten und weiter entwickelt werden muss.

  1. Beteiligungsverfahren

Es wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt. In einer ersten Runde wurde über die Ziele des Masterplans informiert und Wünsche und Anregungen aufgenommen. Für Kinder wurde in der Zeit vom 14.Juni bis 06. Juli 2021 coronabedingt eine Online-Beteiligung durchgeführt. Für

die Jugend konnte am 24. Juni 2021 vor Ort die Beteiligung mit dem grünen Sofa und laut! abgehalten werden.

Im Vorgriff zur Online-Beteiligung, die in der Zeit vom 14. September bis 12. Oktober 2021 stattfand, wurde mit dem Eigentümer des Stadtparkrestaurants „Parks“, dem Industrie- und Kulturverein e.V. und der Pächterin ein Informationsgespräch am 16. Juli 2021 geführt. Ebenso wurde mit anliegenden Einrichtungen und betroffenen Verbänden (Bürgervereine, Seniorenwohnheime, Naturschutzverbände, Pfarramt Maxfeld) am 20.Juli 2021 ein Informationsrundgang veranstaltet. Mit zwei Aktionstagen am 22. und 28. Juli 2021 wurde direkt Kontakt mit Bürgern und Bürgerinnen gesucht und deren Bedürfnisse abgefragt. Schließlich fand am 15. September 2021 als Auftaktveranstaltung zur Online-Beteiligung für alle Interessierten nochmals ein Rundgang statt.

Aus den gesammelten Anregungen wurde ein Vorentwurf gefertigt und im Rahmen von verschiedenen Informationsrunden zur Diskussion gestellt. Zunächst wurde die Planung online mit den teilnehmenden Einrichtungen und Verbänden, eingeladen waren anliegende Bürgervereine und Seniorenwohnheime, Naturschutzverbände, Pfarramt Maxfeld, Industrie- und Kulturverein und Pächterin Stadtparkrestaurant „Parks“, am 05. Juli 2022 besprochen. Die Online-Beteiligung fand anschließend vom 30. Juni bis 17. Juli 2022 statt und wurde von zwei Aktionstagen vor Ort am 30. Juni und 17. Juli 2022 begleitet.

Die aus diesen Veranstaltungen eingebrachten Anregungen wurden ausgewertet und Umsetzbares in die Planung eingearbeitet.

Am 12. September 2022 fand im „Parks“ die Abschlussveranstaltung statt, bei der die Planungen nochmals ausführlich erläutert wurden.

Ausführliche Informationen zum Planungsablauf und zu den Auswertungen der Beteiligungen sind einsehbar unter https://www.onlinebeteiligung.nuernberg.de/

  1. Entwurf

Der vorgelegte Entwurf hat viele der eingebrachten Wünsche und Ideen umgesetzt. Einiges ist aber leider nicht möglich.

Beispielsweise soll die Beleuchtung nicht weiter ausgebaut werden, sondern aus Naturschutzgründen reduziert und nur noch auf die Hauptverbindungswege in Ost-West- und Nord-Süd-Richtung beschränkt werden.

Die Schaffung von zusätzlichen Toiletten wird nicht weiter verfolgt. Im Stadtpark ist eine öffentliche Toilette vorhanden und am Berliner Platz wird im Zuge des Ausbaus der Straßenbahnwendeschleife eine weitere öffentliche Toilette hergestellt. Da davon ausgegangen werden kann, dass diese Toiletten in vertretbarer Zeit aufsuchbar sind, ist eine weitere Toilette nicht geplant.

Nachfolgend wird die Planung gegliedert vorgestellt: Unter "Grundzüge des Masterplans" sind die groben Eckpunkte des Konzepts zu finden, in den Themen "Spiel und Bewegung", "Wege und Zugänge" sowie "Grün und Erholung" wird im Detail die Planung erläutert. Dazu kommt ein ausführlicher Bereich zu den Maßnahmen, mit denen der Stadtpark fit für den Klimawandel gemacht wird.

3.1 Grundzüge des Masterplans

Es wird eine räumliche Gliederung geplant: Spiel- und Bewegungsaktivitäten sollen im nördlichen Bereich des Stadtparks angesiedelt werden, während der südliche Teil schwerpunktmäßig der

Erholung dienen soll und die gärtnerisch gestalteten Elemente beheimatet. Das Wegesystem bedarf einer Neuordnung, die aber weitgehend auf bestehenden Trassen verläuft und mit größtmöglicher Rücksicht auf den wertvollen Baumstand geplant ist. Kernstück des Entwurfs ist dabei die Verlegung des konfliktträchtigen Radwegs, der in Ost-West-Richtung den Park durchläuft. Zudem sind zwei unabhängig voneinander verlaufende, durchgängige Rundwege mit unterschiedlichem Charakter geplant. Die Zugänge zum Park werden neu gestaltet und gegliedert. Ein wichtiges Ziel ist ebenfalls, den bisher fehlenden Bezug zum Berliner Platz aufzulösen, da dieser durch die Bayreuther Straße räumlich vom Stadtpark getrennt ist. Der Berliner Platz soll neue Blickbeziehungen zum Stadtpark erhalten - und andersherum. Für eine bessere Verknüpfung sorgt zudem die geplante Neugestaltung des östlichen Stadtparkzugangs.

Um den Baumbestand zukunftsfit und an den Klimawandel angepasst zu entwickeln, sieht ein Baumentwicklungskonzept zwei zentrale Maßnahmen vor: So sollen künftig vor allem Baumarten gepflanzt werden, die mit Hitze und Trockenheit besser zurechtkommen. Und es werden Flächen entsiegelt, indem unnötige Wege entfernt werden. Damit entsteht eine größere Versickerungsfläche für Regenwasser.

3.2 Spiel und Bewegung

Die Spiel- und Bewegungsflächen sollen im nördlichen Bereich des Stadtparks in Ost-West- Richtung angeordnet werden. Mit insgesamt ca. 11.500 Quadratmetern stehen künftig ca. 3.500 Quadratmeter mehr Fläche zur Verfügung als bisher.

Es soll ein neuer zentraler Platz mit Trinkbrunnen, Sitzgelegenheiten und Abstellmöglichkeiten für Räder, Roller, Kinderwägen oder dergleichen im Schatten von Bäumen geschaffen werden. So entsteht ein Anlauf- und Treffpunkt für alle Menschen, die die Spielbereiche aufsuchen.

Im Nordwesten des Stadtparks sollen die Bewegungsangebote für Erwachsene und Jugendliche ihren Platz finden. Hier entstehen eine Calisthenics-Anlage, ein Basketballfeld und hohe Schaukeln. Die Bolzwiese sowie Tischtennisplatten sollen beibehalten werden, jedoch leicht verlagert. Diese beiden Bereiche werden durch Sitzgelegenheiten aufgewertet. Dies waren Wünsche aus der Jugendlichenbeteiligung und der ePartizipation. Dort wurde der Ausbau der Flächen für Fuß- und Streetball sowie mehr Sitz- und Aufenthaltsmöglichkeiten in deren Nähe gewünscht. Auch Krafttraining und Calisthenics standen on- wie offline bei Jugendlichen und Erwachsenen hoch im Kurs.

Ganz zentral im Norden des Parks sollen die Spielangebote für Kinder und Kleinkinder neu geordnet werden. Neben dem zentralen Platz soll auf einer baumfreien Wiesenfläche der Wasserspielplatz entstehen. Die Spielangebote für Kinder und Kleinkinder werden schwerpunktmäßig auf Klettern, Schaukeln und Rollenspiel liegen. Gruppen von Bäumen trennen die Bereiche und bieten notwendigen Schatten. Ein zweiter Spielbereich liegt südlich davon und schmiegt sich an die Flanke des Azaleenhügels. Hier finden sich vor allem Angebote zum Klettern, Verstecken aber auch zum Rollenspiel und naturnahe Spielmöglichkeiten. In den östlich liegenden Rasenflächen werden die beiden Bolzwiesen neu angelegt und mit Aufenthaltsmöglichkeiten ergänzt. Damit wird Wünschen der rund 250 Kinder entsprochen, die sich beteiligt haben. Wichtig ist: Alle Spielbereiche sind gefahrlos und ohne Querung des Radwegs oder des Haupt-Rundwegs miteinander verbunden.

Die Neuordnung und Neuausrichtung der Spielflächen erfolgt im Sinne der inklusiven Spielraumgestaltung. Damit wird dem im Stadtrat 2021 beschlossenen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nachgekommen.

Auf der Plateaufläche des Rosenhügels könnte ein Fitnessbereich für alle Generationen entstehen. Dieser soll auch zentraler Punkt der neu anzulegenden "Fitnessrunde" sein, die rund 1,6 Kilometer lang ist. Sie führt über den Rosenhügel und die Calisthenics-Anlage auf dem westlichen Nebenweg nach Süden. Entlang des Weges sind Kleingeräte für Kraftübungen eingeplant. Dabei

wird auf eine gute Mischung geachtet: sie sollen unterschiedliche Fitness-Levels und Bewegungsansprüche abdecken. Die Fitness-Runde führt über die beiden Eingangsplätze und bietet dort jeweils Erläuterungen und Infos zur Nutzung der Strecke. Mit diesen Angeboten wird dem sowohl in der Onlinebeteiligung als auch bei den Jugendlichen geäußerten Wunsch nach generationenübergreifenden Bewegungsmöglichkeiten entsprochen.

3.3 Wege und Zugänge

Das Wegesystem erfährt eine Neuordnung, die weitgehend auf bestehenden Trassen verläuft und größtmögliche Rücksicht auf den Baumstand nimmt. Kernstück des Entwurfs ist dabei die Verlegung des konfliktträchtigen Radwegs, der in Ost-West- Richtung den Park durchläuft. Zudem sind zwei unabhängig voneinander verlaufende durchgängige Rundwege mit unterschiedlichem Charakter geplant. Die Zugänge zum Park werden neu gestaltet und gegliedert.

Der Hauptrundweg ist in der Planung asphaltiert, fünf Meter breit und durchgehend barrierefrei. Er soll den gesamten Park erschließen und mit ebenfalls asphaltierten Wegen an die wichtigen Zugänge angeschlossen werden. Der Hauptrundweg verläuft nahezu im gesamten Park auf bestehenden Trassen. Ausnahme ist der Rosenhügel: hier wird vorgeschlagen, den Weg durch die Wiesen im Südwesten zu führen. Das ermöglicht eine barrierefreie Wegeführung, die zudem Blicke auf die bepflanzte Seite des Rosenhügels, über die Wiesenflächen und bis zur Kirche bietet.

Die vier Hauptzugänge zum Park sollen aufgewertet werden. Dazu ist geplant, am Übergang zum Berliner Platz, dem Zugang an der Kantstraße sowie den zwei Eingängen im Süden Sitzgelegenheiten aufzustellen. Zusammen mit Fahrradabstellmöglichkeiten und einer besonderen Bepflanzung soll so das Betreten des Parks markiert werden. Wichtiges Element ist ein neues Orientierungssystem. Es kann beispielsweise den Tastsinn betreffende Elemente oder Markierungen auf dem Boden umfassen und muss nicht auf Schilder zurückgreifen.

Der Nebenrundweg stellt den ruhigeren der beiden Wege dar. Er erschließt besondere, kulturell bedeutsame Orte des Parks. So führt er unter anderem über den Rosenhügel, die Straße der Kinderrechte, das Schillerdenkmal oder die Pergolen- und Mauergärten. Er soll wassergebunden ausgeführt werden, mit einem Belag, der sich optisch wie ökologisch in ihre Umgebung einfügt und aus Gesteingemischen wie Kalk-Brechsanden besteht oder alternativ mit den im Stadtpark charakteristischen Granitplatten belegt ist. Er soll 2,50 Meter breit und barrierefrei sein. Ob dies im Bereich des Rosenhügels und an der Brücke bei den Mauergärten möglich ist, kann man aber erst bei vertieften Planungen feststellen.

Beide Rundwege sind miteinander vernetzt und erlauben eigene Routen und Abkürzungen. Die Rundwege werden ausreichend mit passenden Sitzgelegenheiten für alle Bedürfnisse ausgestattet. Angebote wie der Baumlehrpfad, temporäre oder dauerhafte Kunstobjekte, kleine Fitnessangebote und anderes bereichern das Parkerlebnis entlang der Wege.

Eine wichtige innerstädtischen Radwegetrasse quert den Stadtpark von Ost nach West. So, wie sie aktuell liegt, sorgt sie für Konflikte mit den Fußwegen. Auch die Wiesenflächen am nördlichen Ufer des Weihers und das Schillerdenkmal werden durch den vielbefahrenen Radweg beeinträchtigt. Die unklare Wegeführung am östlichen Parkzugang kann Radfahrer verleiten, die enge Brücke über den Weiher zu befahren. Die alten Eiben entlang des Wegs engen die Sicht ein und führen daher immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch münden zwei Ausgänge aus dem Spielplatz am Schillerdenkmal direkt auf den Radweg. Um all diese Konfliktpunkte zu entschärfen, soll der Radweg zukünftig weiter nördlich geführt werden und zur weiterführenden Friedenstraße geleitet werden. So wird die Verkehrsführung im Osten klarer und wir schaffen Raum für das Denkmal. Neue Wiesen am Ufer können so entstehen.

Beim Radweg an der Westseite des Stadtparks parallel zur Straße Am Stadtpark wird im Masterplan die Zusammenlegung von vorhandenem Rad- und Gehweg zu einem verbreiterten

Radweg vorgeschlagen. Für Fußgänger könnte dann in der Grünanlage eine Wegeverbindung geführt werden. So wird einerseits mehr Platz für Radfahrende unter Vermeidung von Konflikten mit Fußgängerinnnen und Fußgängen geschaffen und es wird andererseits neben dem Gehweg entlang der Häuserfront ein attraktiver Weg parallel zur Straße im Park angeboten.

Rund um den Neptunbrunnen werden die Wege ebenfalls neu geplant. An Stelle des doppelten Wegs zum Brunnen soll eine mittige Wegespur dorthin führen. Den Platz um den Brunnen wollen wir verkleinern und kreisförmig anlegen. Sitzmöglichkeiten entstehen entlang der äußeren Platzkante und erlauben wahlweise, entweder im Schatten oder in der Sonne zu sitzen und dabei auf den Weiher oder den Brunnen zu blicken. Den bisher über sieben Meter breiten Asphaltweg in Richtung Süden soll an einer Seite mit langen Bänken und Baumpflanzungen begleitet werden und so auf fünf Meter Breite reduziert werden. Als perspektivisches Pendant zum Brunnen wird vorgeschlagen, die ehemaligen mit Sandstein eingefassten Beete entlang der Pergolengärten zu revitalisieren und ein Kunstwerk in die Blickachse zu positionieren.

Östlich des Stadtparkrestaurants "Parks" endet der Weg durch den Stadtpark in Form eines Gehwegs, der auf den Vorplatz führt. Prägend ist die Umfahrt, die ehemals für Taxis und ähnliches vorgesehen war. Diese soll entfernen werden und nur der südliche Teil für die Anlieferung bleibt erhalten. Der Parkrundweg soll die bisherige Trasse der Umfahrt nutzen. Feuerwehr oder Rettungskräfte können diesen Weg ebenfalls befahren.

Am Berliner Platz ergeben sich im Zuge dieser und anderer Planungen Veränderungen der Verkehrs- und Wegeführung. Die neue Haltestelle für die Straßenbahn entsteht nördlich der Kirche. Die Flächen dort werden in einem anderen Prozess entsprechend umgeplant. Dies führt dazu, dass die Freispielfläche der dortigen Kita etwas weiter nach Süden wandern muss, wodurch sie besser in den Park integriert ist. Als Folge des Ausbaus der Straßenbahn werden die an die Grünanlage angelagerten Längsparkplätze entfallen. Gleiches gilt für die Parkplätze entlang der Bayreuther Straße, die an den Berliner Platz grenzen.

3.4 Grün und Erholung

Die Bereiche "Grün und Erholung" sollen behutsam weiterentwickelt werden. Es herrscht eine große Einigkeit: Die vorhandenen Strukturen des Stadtparks werden geschätzt und sollen in einem friedlichen Miteinander von Mensch und Natur sensibel und vorsichtig weiterentwickelt werden.

Einzelne Wiesenflächen im Stadtpark (südwestlich des Neptunbrunnes, östlich des "Parks") oder auf dem Berliner Platz sind bisher kaum genutzt: Am Berliner Platz können wegen des Entfalls der Parkplätze an beiden Platzseiten niedrige Sträucher gepflanzt werden. Sie schirmen die Wiese gegen die Straße ab und ermöglichen es so, dass dort eine Hundeauslauffläche zur Verfügung gestellt wird. Gleiches gilt für die gegenüberliegende Fläche am "Parks".

Südwestlich des Neptunbrunnens hat sich eine ursprünglich offene Wiese durch wachsende Gehölze zu einer blickdichten, nahezu waldartigen Struktur entwickelt. Dort ist in den 1980er Jahren auch das "Kartel-Eck" entstanden, das nun erneuert werden muss. In diesem Zuge soll der Pavillon ein Stück nach Süden verschoben werden und an den neuen Nebenweg anschließen. Die Fläche mit den Bäumen soll von Aufwuchs befreit werden und zu einem lichten, offenen Hain und einer Wiesenfläche entwickelt werden.

Einzelne, wenig genutzte Wiesenflächen im Park sollen zu Blühwiesen umgewandelt werden und daher auch seltener gemäht werden. Die nördliche und östliche Seite des Rosenhügels sollen künftig als extensive Blühwiesen oder Rasenflächen angelegt werden.

Eine Besonderheit im Stadtpark sind die kleinen, dichten Gehölzgruppen. Sie befinden sich teilweise an den Parkrändern, einige liegen mitten im Park. Sie gliedern den Park und begrenzen oder lenken Blicke. Hier soll nur behutsam etwas geändert werden: An der nördlichen Parkkante

zur Bayreuther Straße sind zusätzliche Gehölze geplant. Dabei wird darauf geachtet, klimaangepasste Arten und Insekten- und Vogelnährgehölze zu pflanzen. In den Flächen am "Parks" oder am Eingang Berliner Platz soll behutsam ausgelichtet werden und den Unterwuchs soll teilweise gerodet werden.

In unseren Planungen müssen neun Bäume gerodet werden. Dabei handelt es sich um einen Baum entlang der neuen Radwegtrasse, der bereits in sehr schlechtem Zustand ist. Außerdem um eine Baumgruppe vor allem von Eiben, die für die Umgestaltung und die Verbindung des Einganges zum Berliner Platz entfallen müssen. Als Ausgleich werden 28 neue Bäume gepflanzt. Die Vielfalt der im Stadtpark vorhandenen Bäume werden bereits in einem Baumlehrpfad dargestellt. Kleine Tafeln und ein zugehöriger Flyer geben einige wenige Informationen zu den Baumarten. Viele Menschen schätzen die mit Stauden, besonderen Gehölzen und Rosen gestalteten Beetflächen des Stadtparks. Daher sieht die Planung vor, solche Beetflächen im Bereich der Mauer- und Pergolengärten wieder neu zu beleben. Sie sollen so bepflanzt werden, indem traditionelle Pflanzkonzepte und aktuelle Erkenntnisse naturnaher Gestaltung zusammengebracht werden. Die gärtnerisch angelegten Flächen des Rosenhügels sollen künftig auf den nach Süden und Westen gerichteten Teil des Hügels beschränkt werden, der durch die Verlagerung des Hauptweges in den Blickpunkt rückt.

Der Brunnengarten mit seinen kreisförmigen Schalen und Rinnen und der Bepflanzung mit Bambus und Gräsern wurde von vielen Menschen als Ort mit besonderem Charakter geschätzt. Kinder und Familien nutzten ihn als eine Art Ersatz-Wasserspielplatz. Der Brunnen ist schon seit längerem außer Betrieb, weil er bauliche Mängel aufweist. Wegen des hohen Aufwands, auch für den Unterhalt, kann er leider nicht saniert werden. Einige der Schalen sollen zusammen mit Teilen der Bepflanzung aber als Relikte erhalten werden und dort ruhige Sitzorte mit Blick über den Weiher bieten. Die anderen Brunnenanlagen, wie den "Faun mit Frosch" und die "Frau mit Krug", die derzeit außer Betrieb sind, sollen reaktiviert werden.

Die Denkmäler und Kunstobjekte, die sich im Stadtpark finden, stellen einen eigenen Wert dar. Durch teilweise angepasste Wegeführungen und neu geschaffene Blickachsen soll diese Dimension des Parks erlebbarer werden. Im Masterplan werden Orte definiert, an denen in Zukunft weitere Kunstwerke aufgestellt werden könnten. Ein einzigartiges Element im Stadtpark ist die Straße der Kinderrechte. Sie visualisiert mit ihren Stationen die zentralen Rechte der Kinder und ist damit ein wichtiger pädagogischer Ort. Sie sendet zudem ein klares, politisches Signal für die Bedeutung, die Nürnberg dem Thema zumisst. Die Straße der Kinderrechte soll daher unverändert erhalten bleiben. Durch die Anordnung von Neupflanzungen im Umfeld kann der Blick auf die einzelnen Stationen zentrieren werden und Objekte im Hintergrund ausgeblendet werden.

"Mehr bequeme Sitzmöglichkeiten" war ein häufiger Wunsch in den Beteiligungsformaten. Die vorhandenen werden intensiv genutzt und das Angebot soll deutlich von 158 Sitzgelegenheiten auf 198 ausgeweitet werden. Neben den klassischen Parkbänken am Wegesrand sollen manche Wiesen Sitzdecks erhalten. Als ergänzendes Angebot wären Pfosten für mitgebrachte Hängematten in Nähe der Spielflächen denkbar. Besondere Bänke an den Parkeingängen sollen helfen, Treffpunkte zu markieren.

3.5 Maßnahmen zur Klimaanpassung

Stadtpark und Berliner Platz zukunftsfähig zu machen heißt vor allem, sie an die veränderten klimatischen Gegebenheiten und die zu erwartenden Entwicklungen anzupassen. Dieses Ziel soll mit verschiedenen Maßnahmen erreicht werden:

Entsiegelung: Von den rund 190.000 Quadratmetern Gesamtfläche sind insgesamt rund 45.000 Quadratmeter versiegelte Wegeflächen. Dieser Anteil kann mit den vorliegenden Planungen um rund 20 Prozent reduziert werden. Beispiele für solche Entsiegelungsmaßnahmen sind der Entfall der großen Asphaltflächen vor dem "Parks" oder das Entfernen von Parkplätzen im Bereich des

Berliner Platzes. Das neue geplante Wegekonzept sieht darüber hinaus vor, künftig nur noch den Hauptrundweg und die wichtigen Verbindungswege zu den Eingängen zu asphaltieren. Alle weiteren Wegeflächen sollen mit wassergebundener Wegedecke oder den vorhandenen Granitplatten befestigt werden.

Regenwassermanagement: Innerhalb des Stadtparks versickert Wasser von allen befestigten Wegeflächen in die angrenzenden Grünflächen. Mit der oben beschriebenen Entsiegelung entsteht deutlich mehr Versickerungsfläche in den Grünbereichen. Das ist gut für Boden und Pflanzen. Außerdem könnte künftig das anfallende Regenwasser von allen verfügbaren Flächen des "Parks" in den Stadtparkweiher eingeleitet werden. Dach- und andere befestigte Flächen haben eine Größe von rund 4.000 Quadratmetern. Wenn dieses Wasser in den Weiher eingeleitet oder zwischengespeichert wird, wird nicht nur das Kanalnetz entlastet, sondern auch die Wasserqualität des Weihers verbessert. Die Zufuhr von stark phosphathaltigem Grundwasser, das das Algenwachstum befördert, könnte auf diesem Wege reduzieren werden oder ganz abgestellt werden.

Mikroklima: In den Klimakarten der Stadt erscheint der Stadtpark als kühle Zone im wärmeren städtischen Umfeld. Kühlung durch Vegetationsbestand, Wasser und ein Angebot an schattigen Orten im Freien spielen eine immer wichtigere Rolle im Stadtgefüge. Viele unserer Maßnahmen, wie bestimmte Pflanzungen, das Reaktivieren von Brunnen und Einrichten des Wasserspielbereiches, sowie die neue Regenwasserrückhaltung oder die Entsiegelung, haben einen positiven Einfluss auf das Mikroklima.

Baumentwicklungskonzept: Die Bäume sind das Herz des Stadtparks. Unter den rund 1.600 Gehölzen finden sich circa 80 verschiedene Arten. Manche von ihnen sind gar wirkliche Raritäten. Dennoch besteht der Baumbestand zu ca. 70 Prozent aus drei Arten: heimische Stieleichen, Spitzahorne und Hainbuchen. Einzelne besonders markante Bäume wie die alte Buche auf dem Berliner Platz oder die als Naturdenkmal ausgezeichnete Linde am Weiher prägen große Wiesenräume allein durch ihre Existenz. Rund 30 Prozent der Bäume sind in sehr gutem Zustand, 55 Prozent sind aber geschwächt und vier Prozent sogar in schlechtem oder sehr schlechtem Zustand. Um die Qualität des Baumbestands zu verbessern und damit Stadtpark und Berliner Platz zukunftsfähig zu machen, muss bei Pflanzungen künftig auf eine größere Artenvielfalt geachtet werden.

Mit Hilfe eines datenbankbasierten Pflegeplans sollen künftig alle stark geschädigten oder abgängigen Gehölze an geeigneter Stelle ersetzt werden. Den Wechsel von Wiesen mit Einzelbäumen, Baumgruppen und flächig baumüberstandenen Bereichen wird beibehalten. Die neu gepflanzten Arten sollen sich an Forschungsergebnissen zum Klimawandel orientieren, abwechslungsreich und für das Klima in der Großstadt geeignet sein. Auch Lebensraum für verschiedenste Tierarten soll so geschaffen werden.

Nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen: Alle geplanten Maßnahmen sollen mit so geringem Aufwand an Energie und Material ausgeführt werden wie möglich. Die eingesetzten Materialien und Anlagen müssen ihrer geplanten Nutzung und den Rahmenbedingen möglichst optimal entsprechen, um deren Alterungsverhalten und deren Langlebigkeit zu erhöhen. Rückbau bestehender Teile der Grünanlage soll nur dann erfolgen, wenn es der bauliche Zustand oder geänderte Rahmenbedingungen erfordern.

  1. Weiteres Vorgehen

Der Inhalt eines Masterplans kann auch als Rahmenplanung, Leitplanung oder Entwicklungsplanung bezeichnet werden. Es sollen damit freiraumplanerische Strategien entwickelt und Handlungsvorschläge erarbeitet werden. Nach Fertigstellung des Masterplans werden einzelne Teilbereiche zur weiteren konkretisierenden Planung ausgewählt und im Detail gestaltet. Die Teilbereiche werden in Bauabschnitte gegliedert und in weiteren Beteiligungsverfahren mit der Bürgerschaft abgestimmt.

Die Planung sieht die grobe Aufteilung der Gesamtmaßnahme in drei Bauabschnitte vor.

Bauabschnitt 1: nördlicher Stadtpark Hier sind drei Teilzonen mit intensiven Umgestaltungsmaßnahmen geplant. Im ersten Schritt sollen die Spielplatzflächen erneuert werden. Danach können die Maßnahmen der Wegeverlegung und die Herstellung der angrenzenden Bereiche durchgeführt werden.

Bauabschnitt 2: südlicher Stadtpark Schwerpunkt im gesamten Bereich ist die Erneuerung und Inwertsetzung der gartenkünstlerischen Elemente der historischen Grünanlage. Die bauliche Reihenfolge von Teilzonen ist frei wählbar.

Bauabschnitt 3: östlicher Stadtpark und Berliner Platz Der östliche Bereich um die Kirche sollte in Abhängigkeit mit der Maßnahme des Straßenumbaus erfolgen, der westliche Bereich in Abstimmung mit den Belangen des „Parks“

Planung und Bürgerbeteiligung des ersten Bauabschnitts soll 2023 durchgeführt werden, um 2024 mit dem Bau beginnen zu können. Die weiteren Bauabschnitte folgen Zug um Zug in den darauffolgenden Jahren.

Abbildung 9

Bauhof

Tischtennis

Abbildung 4

Abbildung 7

Riesenschaukel Rasenfeld 30x22m ohne Ballfang

Calisthenics

naturnaher Spielbereich - Naturerfahrung k Spielfeld mit EPDM r a p 15x28m St a dt J C u h g il e le n n d mit Ballfang umlaufend m Spielplatz Kinder 6-12 Jahre A Spiellandschaft mit wechselnder Intensität ohne Einfriedung V Wasserspielplatz irc h o w s Trinkbrunnen tr. Kontaktpunkt Park - Spiel

Abbildung 3

Abbildung 2

Kleinkinderbereich mit Einfriedung neue Bank

Kunst Kantstr. Eingangsplatz Blumenwiese Straße der Kinderrechte Spielplatz Kinder 6-12 Jahre Spiellandschaft mit wechselnder Intensität

Abbildung 12

Blumenwiese

Abbildung 25

Abbildung 10

Rasenfeld 30x22m ohne Ballfang Litfaßsäule Fitnessrondell Strauchrosen Station Beine Kinderrechte Station Oberkörper Dehnen naturnaher Spielbereich - Naturerfahrung StatS io c n h u A lt re m rm- u u n s d keln Bank Station Oberkörper

Abbildung 19

Fuß- und Radweg Kiosk Rasenhügel

Abbildung 1

Str. er neue Liegewiese h Friedenstr. Rückbau Wegeverbindung yr e ut a B e er ß u Ä

Abbildung 18

Abbildung 20

Abbildung 11

Schillerdenkmal Rasenfeld 30x22m ohne Ballfang

Sitztaschen Fitnessgeräte alle Generationen

Rodung dichter Gehölze

Abbildung 24

Abbildung 17

Abbildung 14

neue Wegeführung in der "Achse"

Sitztaschen Eingangsplatz lichter Baumhain Kunst

neuer Standort Pavillon Berliner Platz WC Bestand Blumenwiese "Parks"

k ar p dt a St Fontäne neue Trambahnführung m Verkehrsplanung in Bearbeitung A

Abbildung 13

Abbildung 22

Abbildung 15

Abbildung 6

Kleinsträucher

Freifläche B Kindergarten e rc k h Sitztaschen a u s e rs tr. Seniorenfitnessgeräte Tanzpavillon er Str. h ut e yr Hundewiese a B ca. 2.700m2

Abbildung 23

Abbildung 5

Sitzdeck Rückbau Parkplätze Hundewiese ca. 1.800m2 Fotopoint Magnolie

Abbildung 26

Kunst Rückbau Gehsteig Platz Vasen Berliner Beete Wiederaufnahme hist. Strukturen Höfe Blumenwiese gärtnerisch intensivieren

Abbildung 27

Wiederinbetriebnahme Brunnen Wiederinbetriebnahme Brunnen

Abbildung 8

Abbildung 29

Eingangsplatz

Abbildung 16

Kunst

Abbildung 28

Blumenwiese Auslichten Maxfeldstraße Am Stadtpark Kleinsträucher

Abbildung 21

Lagebezugssystem: ETRS89/UTM

Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten GmbH Stadtpark Nürnberg Gesamtplan

Höhenbezugssystem: DHHN2016 Marktplatz 18, D-85072 Eichstätt, Tel. 08421 9345-0, Fax -29 Stadt Nürnberg - SÖR Masterplan/ Vorentwurf

Bauabschnitt 1

Umgestaltungsmaßnahmen

r Fläche a p Im ersten Schritt sollen die dt a Spielplatzflächen (sehr schlechter St baulicher Zustand, teilweise Spielgeräte m bereits rückgebaut A oder abgesperrt) erneuert werden. Spielplatzflächen Danach können die Maßnahmen der Wegeverlegung und die Herstellung der angrenzenden Bereiche durchgeführt

Kantstr.

Verlegung Rundweg Bauabschnitt 3 Umgestaltung Bereich Rosenhügel

D A er b e fo h r l ä ö g n s e g t n li i , c g h d k e e e i r t B w m e e r i e t s i

t d c li e h c r h u M e m a B F ß d e r n i r i e e e a d i h K c em h i n r c se in h t r d e . A e s b s o s S l t l

i t

m t e ra m i ß n u e n n g u m m b t a d u e s n ut h er Str.

Verlegung Ost-West-Verbindung, e Belangen des PARKS yr neuer Eingangsbereich a B e er ß u Ä

a dt p a r k Berliner Platz St m A B e rc k h a Str. u s e er rs h tr. e ut yr a B

atz Pl er n erli B

Am Bauabschnitt 2 Stadtpark

Im zweiten Bauabschnitt wird der südliche Haupteingang neu gestaltet. Schwerpunkt im gesamten Bereich ist die Erneuerung und Inwertsetzung der gartenkünstlerischen Elemente der historischen Grünanlage. Die bauliche Reihenfolge im Detail ist frei wählbar.

Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten GmbH Stadtpark Nürnberg Sonstiges - Bauphasen Marktplatz 18, D-85072 Eichstätt, Tel. 08421 9345-0, Fax -29 Stadt Nürnberg - SÖR Masterplan

Wege Bestand 44.300m2 Wege geplant. 36.140m2 k r Bilanz. -8.160m2 a p dt a St m A

Kantstr.

Wege auf bestehender Trasse

Friedenstr. Rückbau ut h er Str.

e yr a B e Neuanlage ß er u Ä

a dt p a r k Berliner Platz St m A B e rc k h a Str. u s e er rs h tr. e ut yr a B

atz Pl er n erli B

Am Stadtpark

Hackl Hofmann Landschaftsarchitekten GmbH Stadtpark Nürnberg Wege und Zugänge - Flächenbilanz Marktplatz 18, D-85072 Eichstätt, Tel. 08421 9345-0, Fax -29 Stadt Nürnberg - SÖR Masterplan/ Vorentwurf

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Direkter Objektplan Erschließung des Kohlenhofareals

Teilausbau der Emmy-Noether-Straße

Anlagen: AfV-Beschluss Emmy-Noether-Straße Erläuterungsbericht Kostenzusammenstellung Teilneubau Lageplan_3-SL-640-0AfV-S0001-00

Sachverhalt (kurz):

Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der südlichen Richtungsfahrbahn der Emmy-Noether- Straße (ENS) einschließlich des auf der Südseite verlaufenden Rad- und Gehwegs. Zwischen Fahrbahn und Radweg wird ein mit Bäumen bepflanzter Grünstreifen angelegt. Die Baumaßnahme beginnt an der bestehenden Kohlenhofstraße in Höhe der Schanzäckerstraße und endet an der Steinbühler Straße. Die Anbindung an die Kohlenhofstraße erfolgt über eine kurze Verbindungsstraße, die westlich der GfK nach Norden führt und in Höhe der Schanzäckerstraße wieder an die Kohlenhofstraße anschließt. Der Anschluss der ENS an die Steinbühler Straße erfolgt ca. 20 m südlich des bestehenden Knotenpunkts Kohlenhofstraße/ Steinbühler Straße.

Es wird auf die ausführliche Sachverhaltsdarstellung (Erläuterungsbericht) in der Sitzungsvorlage verwiesen.

Der Objektplan in Höhe von 5.037.000 EUR wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 5.037.000 € Folgekosten 39.926 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 5.037.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Thema wurde mit AfV-Beschluss vom 11.11.2021 behandelt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss SÖR beschließt den Direkten Objektplan für die im Betreff genannte Maßnahme in Höhe von 5.037.000 Euro.

ÖÖ

Direkter Objektplan für den Teilneubau der Emmy-Noether-Straße

Kurztext: Emmy-Noether-Straße

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t

1. Umfang der Maßnahme

Der vorliegende Objektplan umfasst den Neubau der südlichen Richtungsfahrbahn der Emmy- Noether-Straße (ENS) einschließlich des auf der Südseite verlaufenden Rad- und Gehwegs. Zwischen Fahrbahn und Radweg wird ein mit 24 Bäumen bepflanzter Grünstreifen angelegt. Die Baumaßnahme beginnt an der bestehenden Kohlenhofstraße in Höhe der Schanzäckerstraße und endet an der Steinbühler Straße. Die Anbindung an die Kohlenhofstraße erfolgt über eine kurze Verbindungsstraße, die westlich der GfK nach Norden führt und in Höhe der Schanzäckerstraße wieder an die Kohlenhofstraße anschließt. Der Anschluss der ENS an die Steinbühler Straße erfolgt ca. 20 m südlich des bestehenden Knotenpunkts Kohlenhofstraße/ Steinbühler Straße. Dafür muss die vorhandene, zum Steinbühler Tunnel führende Stützwand auf 28 m Länge abgebrochen und durch eine Böschung ersetzt werden. Die Anbindung der bestehenden Kohlenhofstraße an die Steinbühler Straße ist mit dem neuen Anschluss der ENS entbehrlich. Die Kohlenhofstraße zwischen Schanzäckerstraße und Steinbühler Straße fungiert zukünftig als Anliegerstraße. Im Kreuzungsbereich Emmy-Noether-Straße / Steinbühler Straße / Stromerstraße werden Fußund Radwegführungen optimiert bzw. teilweise neu hergestellt. Weiterhin werden die Fußgängerinseln der Straßenbahnhaltestelle „Kohlenhof“ nach Süden verlängert. Damit kann ein neuer, gesicherter Übergang für Fußgänger am südlichen Ende der Straßenbahnhaltestelle in Höhe der Kohlenhofstraße geschaffen werden. Alle Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich werden mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Ein Großteil der vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) wird ebenfalls erneuert. Der Anschluss der ENS an die Kohlenhofstraße erfolgt über die Sophie-Germain-Straße. Die derzeit westlich der GfK endende Sophie-Germain-Straße wird dazu in nördliche Richtung verlängert und schließt in Höhe Schanzäckerstraße an die Kohlenhofstraße an. Dieser Anschluss ist Bestandteil des Erschließungsvertrags zwischen Stadt und Aurelis vom 20.12.2021 / 22.02.2022 zur Interimserschließung für das geplante Hochbauvorhaben und wird derzeit von der Aurelis hergestellt. Die Stadt beteiligt sich anteilig an den Baukosten für Straße, Kanal und Beleuchtung in Höhe von 628.034 Euro. Östlich der GfK erfolgt ebenfalls eine Anbindung der ENS an die bestehende Sophie-Germain- Straße. Hier entsteht eine neue Fußgängerquerung, die es ermöglicht, beidseits der Sophie-Germain-Straße die ENS zu queren und über den neu herzustellenden, nach Norden verlaufenden Geh- und Radweg zur Gartenstraße zu gelangen. Die Knotenpunkte Emmy-Noether-Straße / Sophie-Germain-Straße (westlich der GfK) sowie die Fuß- und Radwegquerung (östlich der GfK) werden signalisiert. Die Belange behinderter Menschen werden dabei berücksichtigt. Die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung werden ebenfalls neu hergestellt.

2. Begründung

Das westlich des Nürnberger Hauptbahnhofs gelegene Kohlenhofareal wurde zwischen 1880 und 2009 als Hauptgüterbahnhof genutzt. Auf der Fläche zwischen der Bahnlinie Nürnberg-Bamberg und der Kohlenhofstraße sowie zwischen Schwabacher- und Steinbühler Straße wurden überwiegend Stückgüter in Lagerhallen und Fahrzeuge ver- und entladen. Mit dem Umzug des Containerbahnhofs von der Austraße in das Hafengebiet 2009 wurde die bahntechnische Nutzung als Auszieh- und Abstellgleis endgültig aufgegeben und die vorhandenen Gleisanlagen von den eigentlichen Betriebs- und Fernbahngleisen abgetrennt und zum Großteil bereits zurückgebaut. Die frei gewordenen Bahnflächen werden durch die Aurelis Real Estate GmbH beplant und bebaut. In Abstimmung mit der Stadt Nürnberg wurde für die Entwicklung des Kohlenhofareals ein Masterplan aufgestellt. Der Masterplan sieht eine Erschließung des Kohlenhofs über die Sophie-Germain- Straße vor. Er berücksichtigt ebenso die planfestgestellte Emmy-Noether-Straße, die den FSW mit dem übergeordneten städtischen Straßennetz (in Richtung Stadtzentrum und Hauptbahnhof) verbindet. Das Kohlenhofareal ist derzeit nur provisorisch über private Straßen an das öffentliche Verkehrsnetz (Kohlenhofstraße) angebunden. Die Provisorien wurden erforderlich, weil die geplante Verkehrsanbindung über die Emmy-Noether-Straße aufgrund der gerichtlichen Auseinandersetzung um den Ausbau des Frankenschnellwegs bisher nicht realisiert werden konnte. Aufgrund der immer weiter voranschreitenden Bebauung des Gebiets durch Investoren ist der (teilweise) Bau der geplanten Verbindungsstraße aber dringend geboten. Der Teilneubau der ENS allein ist nicht zuschussfähig. Erst wenn die ENS wie in der Planfeststellung für den kreuzungsfreien Ausbau des FSW vorgesehen komplett hergestellt wird, können Zuschüsse nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewährt werden. Da aufgrund der noch laufenden Gerichtsverfahren kein Baurecht für den FSW besteht, wurde mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt, dass für den Teilneubau der ENS ein sogenannter Antrag auf Vorsorgemaßnahme gestellt wird. Damit wird sichergestellt, dass sich der Teilneubau der ENS nicht nachteilig auf eine spätere Bezuschussung im Rahmen des Frankenschnellwegprojekts auswirkt.

3. Umweltverträglichkeit

Im Rahmen der Planfeststellung für den kreuzungsfreien Ausbau des FSW wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in Abstimmung mit UwA erstellt und auch eine Prüfung der Umweltverträglichkeit vorgenommen. Im Kohlenhofareal wurde auf einer Bahnböschung der streng geschützte Nachtkerzenschwärmer nachgewiesen. Da der Nachtkerzenschwärmer auch die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt, werden FCS- Maßnahmen auf einer städtischen Fläche an der Uffenheimer Straße erforderlich. Gemäß Planfeststellungsbeschluss, Teil A, Ziff. 3.2.3 sind die Maßnahmen frühzeitig auszuführen, dass sie bis zum Beginn der Beeinträchtigungen der betroffenen Lebensräume des Nachtkerzenschwärmers ausgeglichen sind. Um mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Str. im April 2023 beginnen zu können, wurden die Teilmaßnahmen E2.1 und E2.2 bereits im 2./ 3. Quartal 2022 ausgeführt. Das heißt, die Aus- FCS FCS gleichsfläche an der Uffenheimer Straße wurde hergestellt und der Nachtkerzenschwärmer „umgesiedelt“. Die im landschaftspflegerischen Maßnahmenplan vorgesehene Pflanzung von Baumreihen und Einzelbäumen kann mit dem Teilneubau der Emmy-Noether-Straße insoweit umgesetzt werden,

dass der Grünstreifen zwischen südlichem Fahrbahnrand und Radweg mit Einzelbäumen bepflanzt wird.

4. Grunderwerb

Für den Bau der Emmy-Noether-Straße einschließlich der Anbindungen der Sophie-Germain-Straße an die Kohlenhofstraße ist Grunderwerb erforderlich. Bei einem Spitzentreffen zwischen Vertretern der Stadt und der Aurelis im Februar 2022 wurde Einigkeit über den Umfang der von der Stadt zu erwerbenden Flächen und den Kaufpreis erzielt. LA hat einen Vertragsentwurf erstellt, der sich derzeit in Abstimmung mit Aurelis befindet. Der Abschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen.

5. Belange der Denkmalpflege

Die geplante Straßenbaumaßnahme liegt im Bereich eines bekannten Bodendenkmals/ einer Verdachtsfläche (mittelalterliche Nutzungsfläche). Für die Aufgrabungen ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erforderlich. Die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg, Abt. Beratung und Denkmalschutz hat eine Erlaubnis unter der Auflage, dass die Aufgrabungsarbeiten durch einen Archäologen/Archäologin beobachtet werden und ggf. Befunddokumentationen und -bergungen erfolgen, in Aussicht gestellt. Der Antrag wurde bereits von SÖR/FSW bei BoB/2 zur Prüfung eingereicht. Die Stützwand an der Steinbühler Straße ist Bestandteil der als Baudenkmal aufgeführten Eisenbahnüberführung Steinbühler Tunnel. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat dem teilweisen Abbruch der Wand zur Anbindung der ENS an die Steinbühler Straße zugestimmt.

6. Bürgergespräch / Anliegerinformation

Die Maßnahme ist nicht beitragsfähig nach dem KAG und dem BauGB.

7. Technische Erläuterungen

Ausbaulänge: ca. 400 m

Ausbaubreiten Emmy-Noether-Straße: Fahrbahn (Einbahnverkehr) 2 x 3,25 m Abbiegespur 3,25 m Gehweg 2,50 m Radweg 2,00 m

Ausbaubreite Sophie-Germain-Straße zwischen ENS und Kohlenhofstraße: Fahrbahn (im Gegenverkehr) 2 x 3,25 m Abbiegespur 3,25 m Gehweg 2,00 m Radfahrstreifen 2 x 1,75 m

Befestigungen: Der Fahrbahnaufbau wird gemäß RStO 12 nach Belastungsklasse 100 dimensioniert. Fahrbahn: 3,5 cm Splittmastix 0/8 S 8,5 cm Asphaltbinder 0/16 BS 18,0 cm Asphalttragschicht 32 TS 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 30,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/45 75,0 cm

Gehweg: 6,5 cm Betonrauplatten 30/30 4,0 cm Zementmörtelband 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 12,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm

Radweg 2,5 cm Asphaltbeton AC 5 D L 8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 T L 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 12,0 cm Frostschutzschicht (gebr. Korn) 0/32 37,5 cm

Die Begrenzung der Fahrbahn erfolgt mit einer einzeiligen Granitgroßpflasterrinne und mit Granitrandsteinen A2 und im Bereich der Baumscheiben mit Granitrandstein A3. Die Einfassung der Rad- und Gehwege erfolgt mit Betonleistensteinen 8/25.

8. Baukosten

Die Gesamtbaukosten der Maßnahme betragen gemäß beiliegender Kostenzusammenstellung ca. 5.037.000 Euro. Die Kosten für den Straßenbau wurden aufgrund des Preisspeichers von RA/3-VMN (California.pro) ermittelt. Ein Teuerungszuschlag von 5 % wurde in Ansatz gebracht.

9. Bauzeit

Die Maßnahme soll - vorbehaltlich der Genehmigung und der Mittelbereitstellung - im Zeitraum Frühjahr 2023 bis Frühjahr 2024 ausgeführt werden.

10. Bauleitplanung und Eigentumsverhältnisse

Dem Straßenumbau liegt der Straßenplan SÖR Nr. 3SL-640-0AfV-S0001-00 vom 09.09.2021 zugrunde. Der Plan wurde vom Ausschuss für Verkehr am 11.11.2021 beschlossen. Die für den Straßenbau erforderlichen Flächen befinden sich derzeit noch im Eigentum der Aurelis, werden jedoch bis Baubeginn im Frühjahr 2023 im Eigentum der Stadt Nürnberg sein.

11. Finanzierung und Mittelbedarf

Zuschussmaßnahme: ja wenn kreuzungsfreier Ausbau des FSW erfolgt nein

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus MIP-Nr. 57 „Frankenschnellweg“. Die Mittel für den Grunderwerb wurden bereits freigegeben und stehen LA zur Verfügung.

12. Folgelasten

Durch die Maßnahme erhöhen sich die Folgelasten pro Jahr für

insgesamt um 39.926,00 EUR

Nürnberg, 08.09.2022 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg Projekt Frankenschnellweg SÖR/FSW-PL i.A.

Zeichenerklärung:
ÖÖ 33 3/3 B - 3/3 S -

ÖÖ

Abbildung 30

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Spielplatz Annette-Kolb-Anlage in Langwasser, Generalsanierung und Erweiterung

Nachtragsobjektplan 2 Flst. Nr. 145/1569 und 145/1570

Anlagen: Nachtragsobjektplan Erläuterungsbericht Gesamtkostenberechnung

Sachverhalt (kurz): Bisherige Beratungsfolge: 02.02.2022 Werkausschuss SÖR 27.07.2022 Werkausschuss SÖR

Der Nachtragsobjektplan zur Generalsanierung und Erweiterung des Spielplatzes in der Annette-Kolb-Anlage wurde in der Werkausschusssitzung am 27.07.2022 einstimmig beschlossen. Zwischenzeitlich liegt das Ausschreibungsergebnis für die Landschaftsbauarbeiten vor. Zum Submissionstermin am 12.09.2022 wurden 6 Angebote abgegeben. Das wirtschaftlichste Angebot liegt nach erfolgter Prüfung ca. 2,5% über dem bepreisten Leistungsverzeichnis des Landschaftsarchitekten, welches dem Nachtragsobjekplan Nr.1 zugrunde lag. Grund dafür sind die seit dem Stand der Kostenberechnung 2021 erheblich gestiegenen Materialpreise für Stahl, Holz und Beton. Dies schlägt sich hauptsächlich bei den Kosten für die Spielgeräte (Fundamente, Pfostenschuhe, Kanthölzer aus Hartholz) aber auch für Ballfangzäune und Ausstattungen nieder. Außerdem bestehen derzeit größere Unsicherheiten der Firmen bei der Preisbindung für 2023. Die Bauverwaltungskosten erhöhen sich entsprechend um 1.500 Euro. Die Planung hat sich im Vergleich zum Objektplan grundsätzlich nicht geändert. Der Nachtragsobjektplan Nr.2 mit Gesamtkosten in Höhe von 2.360.000,00 Euro liegt hiermit zur Genehmigung vor. Die Mehrkosten werden aus dem Masterplan Freiraum gedeckt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 2.360.000 € Folgekosten 120.450 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 2.360.000 € davon Sachkosten 13.300 € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 107.150 € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja An der Planung hat sich nichts geändert. Auswirkungen wurden bereits bei der Planung berücksichtigt. Der Nachtragsobjektplan behandelt lediglich eine Preissteigerung nach Ausschreibungsergebnis.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

StPl

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegte Nachtragsobjekplan Nr. 2 für den Spielplatz Annette-Kolb-Anlage mit einer Erhöhung um 49.000 Euro auf Gesamtkosten in Höhe von 2.360.000,00 Euro wird genehmigt.

Urschrift

Vollzug der Baurichtlinien der Stadt Nürnberg (BRL)

hier: Genehmigung eines Nachtrages Gesamtkosten bis: 1.500.000 EUR Gesamtkosten über: 1.500.000 EUR

Bezeichnung des Vorhabens Spielplatz Annette-Kolb-Anlage Generalsanierung und Erweiterung
Gesamtkosten (ohne Grundstück) 2.360.000,00 EUR bisherige BRL-Genehmigung durch/am Werkausschuss am 02.02.2022 Werkausschuss am 27.07.2022
Abweichung von den genehmigten Kostengruppen und Plänen: genehmigter Nachtragsobjektplan mit Gesamtkosten von 2.311.000,00 EUR Erhöhung KG 500 um 47.500,00 EUR Erhöhung KG 700 um 1.500,00 EUR Die Kostendeckung der Mehrkosten ist durch Mittel aus dem Masterplan Freiraum und einem Kostenanteil Dritter (WBG) gegeben.

Anlagen: Erläuterung des Nachtrages mit Begründung vom: 15.09.2022 Gesamtkostenberechnung zum Nachtragsobjektplan vom: 15.09.2022 vom: vom: vom: vom: vom: vom:

I. Der Nachtrag einschließlich der ursprünglichen Genehmigungsunterlagen wird hiermit zur fachlichen Billigung und zur Genehmigung vorgelegt.

II. SÖR/V-2/F zur Zustimmung zur Finanzierung

III. SÖR/WL1 zur Kts.

IV. SÖR/WB zur Anmeldung zum Werkausschuss am 19.10.2022

V. SÖR/V-2/F zur Mittelbeantragung

VI. SÖR/1-G/2 z.w.V

Nürnberg, 15.09.2022 Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

SÖR/WLT SÖR/WLK ( )

E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t zum Nachtragsobjektplan Nr.2

zur Baumaßnahme: Spielplatz Annette-Kolb-Anlage in Langwasser, Generalsanierung und Erweiterung Gemarkung Langwasser, Flurst.-Nr. 145/1569 und 145/1570 Ursprünglicher Objektplan, Stand 29.11.2021

Gesamtbaukosten: Genehmigter Nachtragsobjektplan vom 27.07.2022 2.311.000,00 EUR

Mehrkosten gem. Gesamtkostenübersicht 49.000,00 EUR

Nachtragsobjektplan Nr.2 2.360.000,00 EUR

Die Mehrkosten werden im MIP-Nr. 01119 aus dem Masterplan Freiraum gedeckt. Die förderfähigen Mehrkosten werden beim Zuschussgeber nachgemeldet (Städtebauförderung). IA-Nr. Spielplatz Annette-Kolb-Anlage: E5510111900U.

Sachverhalt

Für die Maßnahme wurde der Nachtragsobjektplan im Werkausschuss SÖR am 27.07.2022 mit Gesamtkosten in Höhe von 2.311.000,00 EUR genehmigt. Am 12.09.2022 lagen zum Submissionstermin 6 Angebote für die Landschaftsbauarbeiten vor. Das wirtschftlichste Angebot liegt ca. 2,5 % über dem bepreisten Leistungsverzeichnis der Landschaftsarchitekten, welches dem Nachtragsobjektplan Nr.1 zugrunde lag.

Grund dafür sind die seit dem Stand der Kostenberechnung 2021 erheblich gestiegenen Materialpreise für Stahl, Holz und Beton. Dies schlägt sich hauptsächlich bei den Kosten für die Spielgeräte (Fundamente, Pfostenschuhe, Kanthölzer aus Hartholz) aber auch für Ballfangzäune und Ausstattungen nieder. Außerdem bestehen derzeit größere Unsicherheiten der Firmen bei der Preisbindung für 2023. Die Planung hat sich im Vergleich zum Objektplan grundsätzlich nicht geändert.

Begründung der Mehrkosten zum Nachtragsobjektplan vom 27.07.2022

1. in Kostengruppe 500 – Mehrkosten ca. 47.500 EUR

2. in Kostengruppe 700 – Mehrkosten ca. 1.500 EUR

um 1.500 EUR.

Aufgestellt: SÖR/1-G2

Projekt: Stadt Nürnberg

Spielplatz Annette-Kolb-Anlage Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Planung und Bau Grün

Bedarfsträger: SÖR Projektleitung: SÖR/1-G2

Gesamtkostenberechnung zum Nachtragsobjektplan Nr. 2

KGr Bezeichnung netto brutto (19% Mwst.) Ges.-brutto
500 Außenanlagen und Freiflächen 1.986.688,80 €
Herstellungskosten gem. geprüftem Angebot vom 12.09.2022 1.669.486,39 € 1.986.688,80 €
700 Baunebenkosten 371.860,70 €
710 Bauherrenaufgaben
711 Projektleitung
Bauverwaltungskosten (3,15 % der Brutto- Herstellungskosten ) 62.580,70 €
730 Objektplanung
732 Freianlagenplanung incl. 2,9% NK 212.000,00 € 252.280,00 €
740 Fachplanung, Gutachten 30.000,00 €
760 Allgemeine Baunebenkosten 27.000,00 €
Gesamtkosten 2.358.549,50 €
Gesamtkosten gerundet 2.360.000,00 €

Bearbeitungsfläche ca. 10.000 m² Gesamtkosten brutto pro m² 236 EUR Herstellungskosten ohne Baunebenkosten pro m² 199 EUR

Aufgestellt: Nürnberg, 18.07.2022 / 15.09.2022 SÖR/1-G Planung und Bau Grün

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Neubau einer Betriebszentrale für den Eigenbetrieb SÖR; Standort: Am Pferdemarkt

hier: Planungsstand mit überarbeiteten und aktualisierten Kosten

Anlagen: Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz):

Die Vorplanungen zur „SÖR-Betriebszentrale“ am Pferdemarkt sind abgeschlossen. Der Planungsstand mit aktualisierter Kostenschätzung bzw. teilweiser Kostenberechnung wird vorgestellt. Das Raumprogramm und die Ausstattungsdetails wurden kritisch überprüft.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 12 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Mittel sind im Entwurf zum Wirtschaftsplan des SÖR ab 2023 eingeplant.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Prüfung der Diversity-Relevanz ist im Rahmen der Konzeptplanung erfolgt.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Beschlussvorschlag:

SÖR wird mit der Umsetzung der Planungen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung – beauftragt.

Abbildung 31

Betriebszentrale SÖR

19.10.2022

Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Bauherr

Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) Sulzbacher Str. 2-6 90489 Nürnberg

Mitwirkung bei der Erstellung

EDR GmbH Dillwächterstraße 5 81479 München

I. MAßNAHME – PROJEKTBESCHREIBUNG ..................................................................... 4 I.1 Historie und vorangegangene Beschlüsse .............................................................. 4 I.2 Beschreibung .......................................................................................................... 4 I.3 Planungsanpassung ................................................................................................ 5 I.4 Fortschreibung der Entwurfsplanung ..................................................................... 5

II. PLANUNGSSTAND ........................................................................................................ 6 II.1 Ökologie-Konzept ................................................................................................... 6 II.1.1 Errichtung eines neuen Parks ......................................................................... 6 II.1.2 Wasserhaltung ................................................................................................ 6 II.1.3 Strombedarf, Stromerzeugung, Stromverwendung ....................................... 6 II.1.4 Wärmebedarf, Wärmeerzeugung .................................................................. 7 II.2 Gebäude .................................................................................................................. 7 II.3 Betriebstechnische Ausstattung ............................................................................. 8

III. KOSTEN- UND TERMINRAHMEN .................................................................................. 9 III.1 Kostenrahmen ......................................................................................................... 9 III.1.1 Übersicht der Gesamtkosten .......................................................................... 9 III.1.2 Finanzierungsbausteine ................................................................................ 10 III.1.3 Exkurs: Sanierung des Bestandes statt Neubau ........................................... 10 III.2 Terminrahmen ...................................................................................................... 12

IV. Fazit und Empfehlung………………………………………………………………………………………………………………13

I. Maßnahme – Projektbeschreibung

I.1 Historie und vorangegangene Beschlüsse

03.2011: Standortfestlegung „Am Pferdemarkt" für den Neubau der SÖR-Zentrale und Veranlassung der Erstellung eines Auslobungstextes zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbs. 05.2012: Beauftragung der Bauverwaltung den Realisierungswettbewerb in Zusammenarbeit mit dem SÖR durchzufüh ren. 03.2013: Vergabe der Objektplanung an den Wettbewerbsgewinner Bolwin & Wulf Architekten. Der Wettbewerb als auch die vergebene Planung umfasste die Errichtung der SÖR-Zentrale am Pferdemarkt mit ca. 400 Büroar beitsplätzen. Werkstätten und Lagern des Werkbetriebs, Fahrzeugabstellhallen, Winterdienstflächen und den Sozialräumen für gewerbliche Mitarbeiter. 10.2017: Nach Aufteilung des Gesamtobjekts in Büro- und Betriebszentrale erfolgt die Zustimmung zum umgeplanten Konzept ´Betriebszentrale´. SÖR wird beauftragt mit der Erstellung der Objektplanung zu Modul 1, als auch die notwendige Umlegung des Wertstoffhofes am Pferdemarkt zu veranlassen. 02.2020: Änderung des Baukonzepts auf eine ´En-bloc-Erstellung´, d.h. ohne Modulaufteilung. 06.2021: Beschluss zur Anmietung einer Interimsunterbringung für den Straßenunterhaltsbezirk 3. Die temporäre Ausgliederung soll den reibungslosen Betriebsablauf des Unterhaltsbezirks gewährleisten. Gleichzeitig wer den die Bauzeit und Kosten des Neubaus Betriebszentrale reduziert. 11.2021: Die Büroerweiterung durch Errichtung eines Kopfbaus zur Unterbringung zusätzlicher Mitarbeiter wird zuge stimmt und SÖR mit der Umsetzung der Planungen beauftragt. 12.2022: Beschluss zur Umsetzung der Büroflächen im Kopfbau als „moderne Bürowelten“ Mit Entstehung des SÖR sollte dieser an einem Hauptstandort untergebracht werden. Als Standort wurde der Pferdemarkt festgelegt. Nach dem Architektenwettbewerb 11/2012 mit angesetzten Kosten von ca. 66 Mio. EUR wurde das ursprüngliche Konzept ´Gesamtzentrale´ reduziert auf ´Betriebszentrale´. Zur Reduzierung des Investitionsvolumens wurden 325 Büroarbeitsplätze, die nicht zwingend am Pferdemarkt unterkommen müssen aus dem Gesamtpaket herausgenommen.

Grundlage der Wettbewerbsplanungen war ein freies und verfügbares Gelände. Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf dem zu beplanenden Areal ansässige Wertstoffhof sollte dazu an eine andere Stelle verlagert werden. Nach jahrelanger Suche konnte 2019 ein geeignetes Ersatzgrundstück gefunden werden. Damit wird die Verlagerung des Wertstoffhofs und die Verwirklichung der Betriebszentrale möglich. Die Planungen, durchgeführt vom ASN, sind im Gange, die Maßnahme soll 2024 abgeschlossen sein.

Die nun abgespeckte Planung, weiterhin basierend auf dem Ergebnis des Architektenwettbewerbs, wurde zusammen mit dem Wettbewerbsgewinner Bolwin & Wulf erarbeitet und weiter optimiert.

Der Standort Löffelholzstraße 25-29 ist zur Interimsnutzung des Straßenunterhaltsbezirks 3 angemietet und wird zur Nutzung ab Q4/2022 vorbereitet.

I.2 Beschreibung

Folgende Bereiche werden am Pferdemarkt untergebracht:  SÖR/2 (Betrieb und Unterhalt) mit der Leitungsebene der Fachkoordinationen Straße/Grün und Straßenreinigung den Unterhalts- und Pflegebezirken 3 (Altstadt) und 4 (Südwest) den Werkbetriebe und ihren entsprechenden Lagern Kfz-Werkstatt Schlosserei Zimmerei Spieleinrichtungen

Fahrdienst Straßenbegleitgrün Gerätewirtschaft den Winterdienstgerätschaften und –lager dies entspricht 85 Büroarbeitsplätzen, Räumlichkeiten für 280 gewerbliche Mitarbeiter, Abstellplätze für ca. 300 städtische Fahrzeuge verschiedenster Art mit dazugehörigen Anbauteilen 250 Mitarbeiterstellplätze (wegen Winterdienst).

I.3 Planungsanpassung

Errichtung eines Kopfbaus zur Unterbringung zusätzlicher Büroeinheiten Der genehmigte Architektenentwurf aus 2012 beinhaltet bereits einen Kopfbau an der Schwabacher Straße. Dieser zuerst optional angedachte Bau soll nun umgesetzt werden, um weitere Büroeinheiten (SÖR/1-B + ADN) unterzubringen.

SÖR/Brückenbau: Die Räumlichkeiten in der Bürozentrale Sulzbacher Straße können dem stetigen Anwachsen des SÖR (u.a. auch durch den 2021 vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätsbeschluss) nicht mehr gerecht werden. Der Bezirk 4 wurde durch externe Anmietung bereits ausgegliedert. Bei einer weiteren Zunahme, z.B. im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses werden weitere Anmietungen erforderlich. Durch die Auslagerung der Abteilung Brückenbau werden wieder Bürokapazitäten frei. Externe Anmietungen können zurückgegeben werden.  63 zusätzliche Büro-AP des SÖR/Brückenbau in der Betriebszentrale

Kommunaler Außendienst Nürnberg (ADN): Der ADN wird in den kommenden Jahren nach Festlegung des Stadtrats personell auf mindestens 50 Mitarbeiter erheblich erweitert. Eine entsprechende zukunftsorientierte Unterbringung konnte bisher nicht gefunden werden. Mit der Erweiterung an der SÖR-Betriebszentrale bietet sich die Möglichkeit den ADN langfristig in stadteigenen Räumen aufzunehmen.  35 zusätzliche Büro-AP des ADN - organisiert im Desksharingsystem - in der Betriebszentrale.

Mit kleineren Umplanungen erweitert sich die Anzahl der Büro-AP auf gesamt ca. 190 (inkl. kleiner Reserve). Die Anzahl der gewerbliche Mitarbeiter (SÖR) beträgt ca. 300.

der SÖR-Abteilung Brückenbau (SÖR/1-B) des Kommunalen Außendienst Nürnberg (ADN)

I.4 Fortschreibung der Entwurfsplanung

In der Sitzung des WerkA vom 10.11.2021 wurde auf der Grundlage des damals vorliegenden Entwurfs Mittel in Höhe von 86,8 Mio.€ bewilligt und im Wirtschaftsplan des SÖR eingestellt. Etliche Aspekte waren zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ausgeplant. Außerdem war die Preisentwicklung noch nicht so rasant fortgeschritten.

Unter dem Einfluss der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-Pandemie seit 2019 und des Ukrainekrieges und den daraus resultierenden Preissteigerungen nicht nur im Bausektor wurde die Planung hinsichtlich Umfang und Standard nochmals kritisch hinterfragt und geändert. Im Wesentlichen wurde das Raumprogramm reduziert. Die Büroeinheiten aus dem Werkstattteil, mit Ausnahme der Werkstattmeister, wurden im Kopfbau konzentriert. Der Kopfbau wurde zudem verkleinert, weil der angedachte Umzug des Sachgebiets Brückenbau nicht weiterverfolgt wird.

SÖR verfolgt sowohl in der „Bürozentrale“ am Rathenauplatz als auch in der neuen Betriebszentrale Am Pferdemarkt das vom Stadtrat beschlossene aktivitätsbasierte Bürokonzept. d. h. die Mitarbeitenden teilen sich eine geringere Anzahl an Arbeitsmöglichkeiten (desk-sharing). Möglich wird dies durch die Umsetzung des Home-Office auf breiter Front.

Bei SÖR haben vor Beginn der Pandemie ca. 40 Beschäftigte maximal einen Tag/Woche im Home-Office gearbeitet. Derzeit arbeiten ca. 200 Beschäftigte, Tendenz steigend, an ein bis zwei Tagen in der Woche von zu Hause aus. SÖR hat mit der Einführung des Home - Office gute Erfahrungen gemacht.

Die Reduktion der Flächen bei den Büros schlägt sich in der Verringerung der Bau- und Technikkosten nieder. Im Werkstattbereich wurden nur geringfügig Flächen durch weitere Optimierungen eingespart. Der Baustandard als Passivhaus wurde bewusst beibehalten, um die laufenden Betriebsausgaben so gering wie möglich zu halten.

Unter Federführung des Projektsteuerers wurden insgesamt 60 Einsparmaßnahmen im vorliegenden Entwurf mit einem Volumen von 5,7 Mio. €, brutto, umgesetzt.

II. Planungsstand

II.1 Ökologie-Konzept

II.1.1 Errichtung eines neuen Parks

Mit dem Neubau der Betriebszentrale SÖR wird der Stadtraum an der Schwabacher Straße hinsichtlich stadträumlicher Gestaltung und städtischer Grünflächen deutlich aufgewertet.

Auf dem insgesamt ca. 40.000 qm großen Grundstück wird in kompakter Bauweise die Betriebszentrale untergebracht. Das durch den Neubau zu schaffende Grün wird als zusammenhängende Fläche, zugänglich für Bürgerinnen und Bürger und Beschäftigte, an der Grundstücksgrenze zur Schwabacher Str. in Verbindung mit dem bereits bestehenden Park Am Pferdemarkt hergestellt. Die neu anzulegende Grünfläche wird eine Fläche von ca. 7.000 qm umfassen und entsteht auf einer ehemals zu 100% versiegelten Fläche. Die Herstellungskosten betragen ca. 6.600.000 €. Es wird eine Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Mit der Anbindung an die westlich gelegene Grünfläche inklusive Spielplatz, Skatepark und Bolzplatz wird ein Gesamtensemble von ca. 22.000 qm gebildet. Für die Errichtung des Parks werden Drittmittel über ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beantragt. Die maximale Förderquote beträgt 85% der förderfähigen Kosten. Ob der Vorschlag zum Zuge kommt, ist noch nicht gesichert; es wird erst mal keine Förderung angesetzt.

Abbildung 32

II.1.2 Wasserhaltung

Das anfallende Regenwasser wird in Teilen auf dem Grundstück (Flächen im Park) über Rigolen versickert, um den örtlichen Grundwasserspiegel nicht abzusenken. Ansonsten wird das Regenwasser gesammelt und als Brauchwasser für das Gebäude, für den Betrieb und zur Bewässerung der Grünfläche bzw. Bäume verwendet. Eine Einleitung von Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz findet nicht statt. Schmutzwasser, z. B. aus Fahrzeugwaschflächen wird zurückgehalten und gereinigt.

II.1.3 Strombedarf, Stromerzeugung, Stromverwendung

Der Einfachheit halber wird unterstellt, dass der Stromverbrauch für den täglichen Betrieb grundsätzlich dem bisherigen Verbrauch entspricht, da die Tätigkeiten die gleichen sind, auch wenn die Betriebszentrale über eine wesentlich energieeffizientere Ausstattung (z. B. LED-Technik) verfügt.

Über die große Photovoltaik-Anlage auf der Lagerhalle und dem Büro- und Werkstattgebäude mit einer Gesamtfläche von ca 5.400 qm kann eine Jahresenergieleistung von ca. 1.000.000 kWh/a erzeugt werden. Wir unterstellen, dass eine

ausreichende Stromerzeugungsleistung zur Abdeckung des Betriebs der Wärmepumpe und für den täglichen Betrieb auf dem Gelände an 9 von 12 Monaten gegeben ist. Der in den 9 Monaten erzeugte Überschuss wird ins Netz der N- Ergie eingespeist und vergütet. Während der sog. „Dunkelphase“ bezieht SÖR Strom von der N-Ergie.

Stromerzeugung/Jahr 1.000.000 kWh/a
Stromverbrauch durch - Wärmepumpe - Betrieb 100.000 kWh/a 750.000 kWh/a
Überschuss 150.000 kWh/a

II.1.4 Wärmebedarf, Wärmeerzeugung

Die Gebäude und Hallen sind hinsichtlich des Wärmebedarfs differenziert aufgebaut und abgeschottet. Es wird unterschieden in:

Alle anderen Teile werden, soweit notwendig in unbeheizten, aber witterungsgeschützten Hallenteilen gelagert. Die Büro- und Werkstattgebäude werden energetisch nach der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) errichtet. Damit wird der zum Betrieb notwendige Energiebedarf minimiert.

Der ermittelte Wärmebedarf wird ganz überwiegend durch ein Erdsondenfeld mittels Wärmepumpe (Grundlast) abgedeckt. Die Spitzenlast wird über Fernwärme, die am Grundstück anliegt, abgedeckt. Es wird geprüft, ob die Abwärme, die durch die Müllverbrennung anfällt und nicht an die N-ergie weitergeleitet wird und die die Betriebszentrale des ASN versorgt, auch teilweise für den SÖR genutzt werden kann.

Wärmebedarf/Jahr 1.400.000 kWh/a
Abdeckung über - Wärmepumpe - Fernwärme 770.000 kWh/a 630.000 kWh/a

Das gewählte Verhältnis 55 : 45 % ist unter Berücksichtigung der Bodenverhältnisse und der Investition am günstigsten.

Nach der Inbetriebnahme der Betriebszentrale und der Stilllegung der aufzugebenden Standorte wird der bisherige Gasverbrauch von ca. 4.000.000 kWh/a auf Null absinken.

II.2 Gebäude

Bei der Anordnung und dem Ausbau der Büroarbeitsplätze wird das aktivitätsbasierte Bürokonzept, das nicht mehr für jeden Mitarbeiter einen eigenen Arbeitsplatz vorsieht, zugrunde gelegt.

Die Neubauten der Betriebszentrale des SÖR Am Pferdemarkt basieren auf dem Wettbewerbsentwurf aus dem Jahre 2012. Sie bestehen aus zwei funktional unterschiedlichen Gebäudeteilen:

 einem dreigeschossigen Multifunktionsgebäude mit Verwaltung, Werkstätten, zugehörigen Nebenräumen sowie der zentralen Gebäudetechnik

 einer frostfreien Fahrzeug- und Lagerhalle mit überdachtem Parkdeck für Mitarbeiter darüber, sowie einer großflächigen Photovoltaik-Anlage

Beide Gebäude sind in Massivbauweise konzipiert. Ein hoher energetischer und ökologischer Standard entsprechend den Leitlinien der Stadt Nürnberg ist vorgesehen.

II.3 Betriebstechnische Ausstattung

Die zukünftige LKW- Werkstatt gliedert sich in zwei Bereiche. Eine Schnellwerkstatt für alle nicht zeitintensiven Arbeiten und eine zentrale LKW- Werkstatt mit Prüfspur. Die Schnellwerkstatt verfügt über zwei Spuren mit Arbeitsgrube und einem Dacharbeitsstand mit Kranbahn. In der Zentralwerkstatt sind Hebeanlagen, eine Krananlage und eine Dacharbeitsbühne vorgesehen. Stirnseitig sind Einzelwerkplätze und Handlager vorgesehen, seitlich am Arbeitsstand die Einrichtungen für die Arbeiten am Fahrzeug. Für die anstehende Umstellung auf alternative Antriebe (Elektro) ist eine Ausstattung mit einem mobilen Hochvoltarbeitsplatz vorgesehen. Die Arbeitsgruben erhalten Medienver- und entsorgungsanlagen. Für die organisatorische und lagertechnische Abwicklung ist zentral eine Annahme/ Ausgabe vorgesehen.

An die LKW- Werkstatt angegliedert ist die Werkstatt für Kleinfahrzeuge und unmittelbar benachbart die Gerätewerkstatt mit einer eigenen Geräteausgabe. Diese Werkstätten erhalten Fahrzeug bzw. Gerätearbeitsplätze entsprechend dem vielfältigen Fuhrpark bzw. den vielfältigen Geräten. Auch hier sind stirnseitig verschiedene Einzelwerkplätze, wie z. B. Schweißarbeitsplatz, Lärmarbeitsplatz und die verschiedenen Lagerräume für z. B. Akkus, Handlager usw. vorgesehen.

Die Werkstatt für Schlosserarbeiten und die LKW- Schlosserei werden räumlich zusammengeführt. Für die schlossermäßige Bearbeitung werden die notwendigen Maschinen (Schlagschere, Kantbank, Kleinmaschinen, Krananlage etc.) vorgehalten. Angrenzend ist der Bereich der Holzwerkstätten aus der Banklattenfertigung und der Spielgerätewerkstatt angeordnet. Der Holzbereich enthält alle notwendigen Holzbearbeitungsmaschinen für alle z. T. individuellen Holzarbeiten. In dem Bereich der Spielgerätewerkstatt ist auch ein kleiner Kunststoff-/ Metallbearbeitungsbereich enthalten. Die separaten Schweißarbeitsplätze für die Schlosser und die Spielgerätewerkstatt werden räumlich zusammengelegt.

Gegenüberliegend zu den Schlosser- und Holz- bzw. Spielgerätewerkstätten sind die zugehörigen Lager im Bereich der Fahrzeugabstellhalle untergebracht.

Im Untergeschoß sind Lagerräume für Neumaterial und aufbereitetes Gebrauchtmaterial. Die Zielsetzung ist, dass hochfrequentes Verbrauchsmaterial möglichst in der EG- Ebene untergebracht wird und niederfrequente Materialien im Untergeschoß bzw. in entferntere Lagerorte. Die Lagereinrichtung wird multifunktional zur flexiblen Aufnahme von unterschiedlichem Lagergut ausgerichtet.

Im Außenbereich sind eine Waschhalle und ein Außenwaschplatz untergebracht. Ergänzt wird der Außenbereich um eine Salzsiloanlage mit Soleerzeugung und eine Wassertankstelle.

Alle Gebäude erhalten Sachschutz über eine zentrale Sprinkleranlage.

III. Kosten- und Terminrahmen

III.1 Kostenrahmen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 121,5 Mio. EUR. Darin enthalten ist ein Anteil für den unterzubringenden ADN in Höhe von 5,5 Mio.€ und für den SÖR von 116 Mio.€. (Drittmittel über Förderprogramm BEG rund 1,1 Mio. EUR sowie Förderung des Parks max. 85% der förderfähigen Kosten noch nicht berücksichtigt)

III.1.1 Übersicht der Gesamtkosten

KGr. Bezeichnung Kostengruppe Summen Anteil ADN Anteil SÖR
0,92436975 2. Ebene
Projektkosten netto EUR brutto EUR brutto EUR brutto EUR
100 Grundstück 2 .543.420 € 114.454 € 2 .428.966 €
120 Grundstücksnebenkosten 1.337.328 €
130 Freimachen 800.000 €
200 Herrichten und Erschließen 7 .588.192 € 341.469 € 7 .246.724 €
210 Herrichten 6.376.632 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 4 5.286.427 € 2 .037.889 € 4 3.248.538 €
310 Baugrube 2.425.503 €
320 Gründung 5.092.296 €
330 Außenwände 10.225.610 €
340 Innenwände 6.734.764 €
350 Decken 9.820.490 €
360 Dächer 3.746.277 €
370 Baukonstruktive Einbauten 759.048 €
390 Sonst. Maßnahmen f. Baukonstrukt. 1.837.385 €
Ergebnis Einsparung - 2.585.553 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 3 1.692.989 € 1 .426.184 € 3 0.266.804 €
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 3.076.895 €
420 Wärmeversorgungsanlagen 2.996.712 €
430 Lufttechnische Anlagen 3.563.672 €
440 Starkstromanlagen 8.035.767 €
450 Fernmelde- u. informationst. Anl. 1.461.421 €
460 Förderanlagen 1.305.270 €
470 Nutzungsspezifische Anlagen 4.510.272 €
480 Gebäudeautomation 2.692.858 €
490 Sonst. Maßn. f.Techn. Anlagen 164.253 €
Ergebnis Einsparung - 1.174.355 €
500 Außenanlagen 1 4.774.037 € 664.832 € 1 4.109.206 €
510 Geländeflächen 480.591 €
520 Befestigte Flächen 4.175.258 €
530 Baukonstruktionen in Außenanl. 453.846 €
540 Techn. Anlagen in Außenanlagen 7.140.502 €
550 Einbauten in Außenanlagen 301.230 €
570 Pflanz- und Saatflächen 419.430 €
590 Sonstige Außenanlagen 484.300 €
Ergebnis Einsparung - 1.040.000 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 1 .125.519 € 50.648 € 1 .074.871 €
610 Ausstattung 758.534 €
630 IT Ausstattung
700 Baunebenkosten 831.378 € 1 7.643.682 €
Gesamtsumme 121.485.644 € 5 .466.854 € 116.018.790 €

Die aufgeführten Kosten resultieren in Teilen aus einer Kostenberechnung, ansonsten stellen sie eine Kostenschätzung auf der Grundlage der überarbeiteten Entwurfsplanung dar. Die angegebenen Werte sind Brutto-Werte. Für die Ermittlung der Kosten wurde der Preisstand 2022 herangezogen.

III.1.2 Finanzierungsbausteine

Finanzierungsbausteine in EUR Gesamt
Veräußerung Grund Großreuther Straße 8.500.000
Veräußerung Grund Rheinstraße + Teil Donaustr. 2.700.000
Aufzulösende Standorte aus Vermietung (Miete in 20 J.)  Hans-Bunte-Straße (72.000 EUR/a)  Dickensstraße (40.000 EUR/a) 1.900.000 1.100.000
Stellenkonsolidierung aus Gründerbeschluss, noch 8,06 Stellen; Ansatz EGr 7 (56.200 EUR/a in 20 J.) 12.000.000
Einsparung von Fahrzeug und Gerätekosten 3.000.000
Gesamt 29.800.000

Ansatz Kostensteigerung 3%

Die ermittelten ca. 29,8 Mio.€ als Deckungsbeitrag sind auf dem Preisniveau 2022 ermittelt. Nach Abzug des Deckungsbeitrages beträgt der Finanzbedarf des SÖR am Ende ca. 82,6 Mio.€.

III.1.3 Exkurs: Sanierung des Bestandes statt Neubau

Basierend auf den vorhandenen Grundlagen von 2010 und 2013, soll der Aufwand ermittelt werden, der dann entsteht, wenn die Bestandsliegenschaften und Gebäude weiter genutzt werden, wenn ein Neubau am Pferdemarkt nicht realisiert wird.

Vorhandene Flächendefizite sollen hierbei durch Teilneubauten ausgeglichen werden. Die nachstehende Kostenaufstellung wurde, wie in der Vergangenheit, vom Team Reindl & Partner (TRP) erstellt.

473.01 SÖR Gutachten Pferdemarkt * Bestandsvariante OB- Vorlage September 2022 *
AG: SÖR- Stadt Nürnberg STAND 12.9.22
PL: Herr Spanger
1 K o s t e n r a h m e n Vergabe 2023 Vergabe 2023 Vergabe 2028 Summe 2028
Kostengruppen
100 Baugrundstück
200 Erschließung
300 Bauwerk - Baukonstruktion 39.405.137 € 27.688.199 € 11.716.938 € 39.405.137 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 8 .218.074 € 5.130.780 € 3.087.293 € 8.218.074 €
500 Aussenanlagen 11.236.325 € 5.236.907 € 5.999.419 € 11.236.325 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 1 .803.200 € 1.309.467 € 4 93.733 € 1.803.200 €
700 Baunebenkosten 18.198.821 € 11.809.606 € 6.389.215 € 18.198.821 €
Unvorhergesehenes in % * 10% € 7.886.156 € 5.117.496 € 2.768.660 € 7.886.156
Index-Teuerung (2023 zu 2028) 25% 0 0 € 7.613.815 € 7.613.815
Rundung -713 € -454 € 927 € 473 €
GBK Gesamtbaukosten 8 6.747.000 € 56.292.000 € 38.070.000 € 94.362.000 €

Grundlage / Hinweis

Bestandsvariante OB - Vorlage 27.6.2013/ Druck 26.6.2013 (Projekt 311.01)

Baupreisindex Statistisches Bundesamt 2022: +35% von 2015-2020>> 2012-2021 >> 63%

Baupreissteigerung 2021 zu 2022 +17% (Statistisches Bundesamt 2022) Prognose für 2023 + 17%

Vorgehensweise

Vergleich der Kostenangaben des Baukostenindex/ Architektenkammer 2012 bis 2022

Betrachtung der % Steigerungsdaten des Bundesamtes für Statistik Vergleich der Daten mit realisierten Gewerbeprojekte von TRP, auf Basis €/ m2 BGF (Euro pro m2 Bruttogeschossfläche)

Anpassung der vorhandenen Daten auf die Betrachtungszeit / Basisdaten/ Kleinflächenzuschlag KG 700 inkl. interne BH Kosten

Ergebnis

Basierend auf Vergleichsrechnungen zu BKI und realisierten Projekten von TRP unter Berücksichtigung der Projektbezogenen Randbedingungen (Größe/ Lage/ Schwierigkeit/ Standards) ergibt sich ein Steigerungsfaktor von 2,36 zu den Basiswerten aus 2013. Ein weiterer Vergleich auf Basis der vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Werte ergibt einen Steigerungsfaktor von 2,12zu den Basiswerten aus 2013 Baupreisindex Statistisches Bundesamt 2022: Steigerung +35% von 2015-2020 somit in die Betrachtungszeit 2013-2021: Steigerung +55% Baupreissteigerung 2021 zu 2022 +17% (Statistisches Bundesamt 2022) Prognose für 2023 + 17%, somit ergibt sich ein Steigerungsfaktor von 2,12.

Der anzusetzende Mittelwert der Steigerung bis zur Vergabe 2023 ist Faktor 2,24.

Zur Illustration hier die Preisentwicklung grafisch dargestellt:

Abbildung 33

Bewertung der Variante Bestandssanierung anstatt Neubau

Die Stadt Nürnberg und der SÖR braucht zur Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben Betriebshöfe, Depots, Werkstätten, Läger und Büros für Fahrzeuge, Material, Gerätschaften und Personal. D. h. entweder der Bestand, der größtenteils stark sanierungsbedürftig ist wird wieder in Stand gesetzt oder es erfolgt ein Neubau. Nachdem der Neubau für den SÖR einen Kostenanteil von ca. 116 Mio.€ verschlingt, ist es geboten, zu überprüfen, ob eine Bestandssanierung günstiger wäre.

Die Aufstellung des Teams Reindl & Partner kommt zum Ergebnis, dass eine sofortige Sanierung aller sanierungsbedürftigen Liegenschaften ein Volumen von ca. 86,7 Mio.€ hätte. Ein Großteil müsste aufgrund des schlechten Zustandes sofort saniert werden (56,3 Mio.€). Ein kleinerer Teil spätestens in fünf Jahren (38 Mi.€). Unter Einrechnung der Preissteigerung wären am Ende ca. 94,3 Mio.€ auf zu wenden.

Diese Sanierung führt zu keiner Flächenoptimierung. Die energetische Optimierung kann nur geringfügig ausfallen, weil die alten Gebäude grundsätzlich bestehen bleiben. Die Verteilung im Stadtgebiet wäre weiter suboptimal und die errechneten Veräußerungen von Grundstücken, das Aufgeben von Anmietungen, die Reduktion von Stellen und das Optimieren bei Fahrzeugen und Gerätschaften (gesamt ca. 29,8 Mio.€) kann nicht realisiert werden. Zudem werden die laufenden Betriebskosten nicht wesentlich gesenkt.

Das Weiterverfolgen der Variante Sanierung im Bestand wird deshalb nicht empfohlen.

Eine wesentliche Einflussgröße für die Entscheidung, ob ein Neubau weiterverfolgt werden soll, sind die laufenden Betriebskosten. Im Gegensatz zu den investiven Ausgaben, bleiben die Betriebskosten bestehen und werden sich voraussichtlich eher erhöhen als zurückgehen. Wie oben dargestellt ist es dem SÖR ein großes Anliegen den Verbrauch so gering wie möglich zu halten und die benötigte Energie für Strom und Wärme weitgehend selbst zu erzeugen.

Gegenüberstellung Betriebskosten in €, brutto Strom Gas Fernwärme
Bestand –Ist Abrechnungszahlen aus 2021 193.152 235.944 5.600
Neubau Prognose, Preisstand 2021 40.000 0 108.000 48.000
Veränderung (Einsparung/Mehrausgaben) - 153.152 -235.944 + 102.400 + 42.400

(ohne Anschluss MVA)

(mit Anschluss MVA)

(ohne MVA)

(mit MVA)

Unter der Bedingung, dass, wie oben unterstellt, der Stromverbrauch gleichbleibt (zwar bessere Technik, aber mehr Mitarbeitende) und mit der Festlegung Preisstand 2021 ergeben sich Einsparungen von 389.096 €/J. Dem stehen Mehrausgaben bei der Fernwärme von im worst case 102.400 €/J gegenüber, so dass letztendlich eine Minderung der Betriebsausgaben von 286.696 €/J zustande kommen. Hochgerechnet auf 20 Jahre mit einem durchschnittlichen Steigerungssatz von 5% jährlich ergeben sich Einsparungen in Höhe von ca. 12.000.000 €. Dabei wurde die Variante kein Anschluss an die MVA gewählt, ansonsten würde sich eine rechnerische Einsparung von ca. 14.800.000€ ergeben.

Die Kosten für Wasser wurden bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, weil sich der bisherige und der zukünftige Betrieb nicht unterscheidet. Die Ausgaben für Heizöl wurden wegen Geringfügigkeit außer Acht gelassen.

III.2 Terminrahmen

Der nachfolgend aufgestellte Terminrahmen wurde auf Basis der derzeit laufenden Planungen und den daraus entwickelten Erkenntnissen erstellt.

Die Baurealisierungstermine mit Baubeginn 1. JH/2023 und Bauende 2025 hängen wesentlich von der Verlegung des Wertstoffhofes des ASN und u.a. der Realisierung der Fernwärmetrasse der N-ERGIE entlang des Pferdemarktes ab.

Weiter Einflussfaktoren durch das Projekt „Frankenschnellweg“ sind derzeit noch nicht bekannt. Zudem sind die terminlichen Einflussfaktoren aus der Umwidmung der Straße „Pferdemarkt“, die derzeit die Erschließung der Liegenschaft des ASN und der Kindertagesstätte ist, nicht bekannt. Diese können erst ermittelt werden, wenn das Projekt genehmigt wurde.

Die Umverlegung des Wertstoffhofs des ASN wurde mit dem erst genannten Termin 03/2023 angesetzt. Der Terminrahmen wurde auf diesem Termin entwickelt. Der Umzug wurde zwischenzeitlich für Q1/2024 in Aussicht gestellt, jedoch ohne konkrete Terminbestätigung. Mittlerweile ist eine Interimslösung auf dem benachbarten Grundstück (ehemals EON/Bayernwerk) in der Ausführungsplanung, damit ist die Bauausführung der Betriebszentrale Am Pferdemarkt vom Umzug des Wertstoffhofes weitgehend unabhängig.

Die Kostensteigerung bei einer Verschiebung des Projektes um ein Jahr beträgt ca. 5-8 Mio. EUR.

Der Terminrahmen sieht derzeit folgende Meilensteine vor:

 Baueingabe 31.05.2022  Baubeginn 1.JH/2023  Bauende 12/2025  Nutzungsaufnahme 01/2026

IV. Fazit und Empfehlung

Mit dem Gründungsbeschluss des SÖR aus dem Jahr 2009 wurden neben der Vorgabe einer Einsparung bei Betriebsmittel und Stellen (bis auf 8,06 Stellen erfüllt) auch der Bau einer Zentrale beschlossen. Die Umsetzung scheiterte in der Vergangenheit an der notwendigen Verlegung des Wertstoffhofs Am Pferdemarkt. Nach der Festlegung einer Zentrale für den SÖR Am Pferdemarkt wurden in der Vergangenheit mehrmals die Planungen angepasst. Im Februar 2017 wurde die „Bürozentrale“ für alle Büroarbeitsplätze, die nicht unmittelbar mit dem gewerblichen Betrieb und der Straßenreinigung zu tun haben, langfristig angemietet, insgesamt ca. 320 Arbeitsplätze. In der Folge wurde das Raumprogramm um diese Büroarbeitsplätze reduziert. Zwischenzeitlich wurde eine Umsetzung in drei unabhängigen Bauabschnitten erwogen. Nachdem die Gesamtkosten wesentlich höher wären, wurde die Modulbauweise wieder verworfen. Nach der jetzt vorliegenden Planung wurde das Raumprogramm, wie oben beschrieben, nochmals angepasst, weil sich die Arbeitsweise im Bürobereich weitreichend ändert.

Jetzt liegt eine Planung vor, die einen kompakten Baukörper mit zwei Gebäudeteilen, die kurze Wege zu den einzelnen Teilen ausweisen, erstellt. Das „Ausgleichsgrün“ wird als zusammenhängende Fläche von 7.000 qm, zugänglich für Bürgerinnen und Bürgern, ausgebildet. Es wurde bei der Bauplanung und beim zukünftigen Betrieb darauf geachtet, dass die neue Betriebszentrale ein nachhaltiger, zukunftsorientierter und ökologisch ausgerichteter Betriebshof wird.

Die Verwaltung empfiehlt, den Neubau der Betriebszentrale nach der vorgestellten Planung zügig umzusetzen. Damit muss erst einmal der Wirtschaftsplan des SÖR zur Position Betriebszentrale Am Pferdemarkt von 86,8 Mio.€ auf 121,5 Mio.€ fortgeschrieben werden Der auf den ADN entfallende Anteil von 5,5 Mio.€ wird über Mieteinnahmen refinanziert. Im Zuge der Umsetzung werden die Einsparungen aus den Finanzierungsbausteinen in Höhe von 29,8 Mio.€ realisiert.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des

Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)-

Anlagen: Liste Übersichtskarte Widmung

Sachverhalt (kurz):

Für neugebaute Straßen und Wege ist eine Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayStrWG von der Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

Hat sich die Verkehrsbedeutung bestehender Straßen geändert, so sind sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).

Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Widmung zu öffentlichen Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, neu gebauten öffentlichen Verkehrsflächen werden gewidmet.

  2. Umstufung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden umgestuft.

  3. Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.

Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.

Zu Ortsstraßen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

0118 Alfons-Goppel-Straße Von der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße bis zum Europaplatz.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 346, T.v. 347/1, T.v. 349, 349/41, 349/42, T.v. 349/44 Gmkg. Schoppershof Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1297 Dr.-Luise-Herzberg-Straße Von der Kehre bis zur Münchener Straße (B8).

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 466/831, 467/197, 467/204, 467/210, 467/203, 467/209, 467/208, 467/202, 467/206, T.v. 467/201, 466/651, T.v. 466/652, 466/850, 466/832, 466/829, 467/207, 466/653, 467/196, 466/828, 466/827, 466/672, 466/857, 466/851, 466/825, 466/824, 466/855, 466/822, 466/820, T.v. 466/282 Gmkg. Gibitzenhof Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4890 Lindengasse Von der Ortsstraße Lindengasse bis zur östlichen

Gmkg. St.Johannis.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. 154/1, 156/2, T.v. 156, T.v. 159 Gmkg. St.Johannis Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zu beschränkt-öffentlichen Wegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

0118-01 Alfons-Goppel-Straße Von der Alfons-Goppel-Straße bis zur Kehre der

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 349 Gmkg. Schoppershof

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 1289-02 Dr.-Gustav-Heinemann-Straße Von der Dr.-Gustav-Heinemann-Straße bis zur

Gmgk. Schoppershof.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 359/2, T.v. 356/3 Gmkg. Schoppershof

Widmungsbeschränkung: Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

4875-04 Liegnitzer Straße Von der Gleiwitzer Straße/Liegnitzer Straße bis zur

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 132, T.v. 242 Gmkg. Langwasser

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6247-02 Pinzberger Weg Von der Westgrenze des Grundstückes

zur Ortsstraße Hermann-Kesten-Ring (= km 0,031) wird die bestehende Widmung verlängert.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. 537/5, T.v. 537/3 Gmkg. Wetzendorf

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zu Eigentümerwegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

2050-01 Franz-Haas-Straße Von der südlichen Gebäudeflucht zwischen Hs.Nr. 2 und 3 bis zur Alfons-Goppel-Straße.

Straßengrundstück: Fl.Nr. 347/5 Gmkg. Schoppershof Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer 2346-01 Georg-Holzbauer-Straße Von der südlichen Gebäudeflucht zwischen Hs.Nr. 2 und 3 bis zur Alfons-Goppel-Straße.

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 347/4 Gmkg. Schoppershof Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer

In eine andere Straßenklasse werden umgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG):

4392 Kornburger Straße Aufstufung vom beschränkt-öffentlichen Weg zur Ortsstraße. Von dem beschränkt-öffentlichen Weg Kornburger Straße Nr. 4392/03 bei der südlichen Zufahrt zur Bereitschaftspolizei (= km 0,000 neu) bis zur Südgrenze des Grundstückes Fl.Nr. 110/227 Gmkg. Langwasser (= km 0,055). Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3460 Höfleser Hauptstraße Abstufung von der Gemeindeverbindungsstraße zur Ortsstraße. Von der östlichen Gebäudeflucht des Anwesens Hs.Nr. 29 (= km 0,608) bis zur Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr. 243/4 Gmkg. Höfles, bei Anwesen Hs.Nr. 23 (= km 0,642). Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Die nachstehend aufgeführten Ortsstraßen werden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

0372 Bahnhofsplatz Von der Südwestecke des Grundstückes Fl.Nr. 64

Grundstückes Fl.Nr. 52/31 Gmkg. Tafelhof bei der Einfahrt ins Parkhaus wird die Teilstrecke eingezogen. Die Einziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 5967 Am Ostbahnhof Ein Teilbereich von Fl.Nr. 56/4 Gmkg. Erlenstegen

Der Teilbereich hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6215 Am Pferdemarkt Von der Kehre (= km 0,000 alt) bis zur Verbindungsstraße Am Pferdemarkt (= km 0,142 alt) wird die Teilstrecke eingezogen. Durch Überbauung hat die Straße jegliche Verkehrsbedeutung verloren. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Abbildung 34

Abbildung 37

Abbildung 35

Abbildung 38

Abbildung 40

Abbildung 36

Abbildung 39

Abbildung 41

Abbildung 42

Abbildung 45

Abbildung 48

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Abbildung 44

Abbildung 47

Abbildung 50

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Abbildung 54

Abbildung 57

Abbildung 52

Abbildung 55

Abbildung 58

Abbildung 53

Abbildung 56

Abbildung 59

Abbildung 60

Abbildung 63

Abbildung 66

Abbildung 61

Abbildung 64

Abbildung 67

Abbildung 62

Abbildung 65

Abbildung 68

Abbildung 69

Abbildung 70

Abbildung 71

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Sanierung des Frankenschnellwegs: Offenlegung der Kalkulation

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 21.01.2022

Anlagen: Antrag_Frankenschnellweg_Grüne Bericht

Sachverhalt (kurz):

Wenn der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs in absehbarer Zeit nicht kommen sollte, muss die Straße nach mehr als 40 Jahren Betriebsdauer generalsaniert, d. h. von Grund auf instandgesetzt werden. Da für die Sanierung noch keine Planung existiert, wurden Annahmen getroffen, um die Kosten ermitteln zu können. Die Kosten für die Sanierung belaufen sich auf rd. 107 Mio €.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es gibt keinen Gremienbeschluss, die Sanierung des Frankenschnellweges zu planen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bericht

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus

WwMfiöy)

Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911)231-2930

Oberbürgermeister!

gruene(a) Stadt.nuernberg.de

21 MN 2m

. Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)

/........Nr....... U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 21. Januar 2022

Sanierung des Frankenschnellwegs: Offenlegung der

Kalkulation

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ein oft angeführtes Argument für den Ausbau des Frankenschnellwegs lautet, dass - sollte der Ausbau nicht stattfinden - eine Sanierung unumgänglich wäre. Für den kreuzungsfreien Ausbau, für den aktuell rund 660 Millionen Euro veranschlagt sind, könnte die Stadt vom Land Bayern eine Förderung in Höhe von 80 Prozent erhalten. Der Eigenanteil würde sich somit auf circa 135 Millionen belaufen. Im Gegensatz dazu gibt es bei einer Sanierung keinerlei Förderung: Die Stadt müsste dann einen Eigenanteil von 100 Millionen Euro schultern.1

Die Förderung seitens des Landes ist seit Jahren eines der Hauptargumente, um für den Ausbau des kreuzungsfreien Frankenschnellwegs zu werben - eine Übersicht über die Zusammensetzung der

jeweiligen Kosten (ob Sanierung oder Ausbau) hat die Verwaltung bislang aber nicht veröffentlicht.

In einer am 28. Oktober 2021gestellten Anfrage bezüglich der Zusammensetzung der Sanierungskosten wurde um eine konkrete Darlegung der jeweiligen Berechnungsmethode sowie eine Übersicht über die Sanierungs- und Betriebserhaltungskosten gebeten. Die Antworten waren

äußerst vage, eine Offenlegung der Kalkulation und die Nennung von konkreten Summen blieben komplett aus. Stattdessen findet sich unter Punkt 2. KostenermittLung folgender Absatz: Kosten werden i.d.R. auf Grundlage einer Planung ermittelt. Für die Sanierung des FSW gibt es aber derzeit keinen beschlossenen Straßenplan. Daher wurden folgende Annahmen getroffen. Weiterhin wurde beschrieben, dass „noch keine Planung für die Sanierung des FSW und insbesondere für die

1 https//www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/fsw_kosten.html

Verkehrsführung während der Bauzeit im Bereich der 3 großen FSW-Kreuzungen vorüegf. Zudem wurde auf Nachfrage bezüglich der Planungen darauf verwiesen, dass die Annahmen auf vergleichbaren Sanierungsprojekten beruhen. Entsprechend sollte eine Offenlegung der Kosten mit Verweis auf ähnliche Projekte möglich sein.

Vor diesem Hintergrund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

Kostenstellen es sich konkret handelt, aus denen sich die Summe von 100 Millionen Euro für die Sanierung zusammensetzt.

zu erwarten sind und auf welche Höhe sich die einzelnen Kostenstellen belaufen.

Kosten konkret zusammensetzen und wie hoch die Förderung seitens des Landes Bayern tatsächlich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Marc Schüller Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzender

Sanierung des Frankenschnellwegs: Offenlegung der Kalkulation

Bericht

  1. Ausbau Frankenschnellweg versus Sanierung Frankenschnellweg Der Frankenschnellweg (FSW) wurde zwischen Anfang der 1960er-Jahre und Anfang der 1980er- Jahre gebaut. Mit Ausnahme von Deckenerneuerungsmaßnahmen und kleineren Instandhaltungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Straßenfunktion fanden bis heute keine größeren Sanierungsarbeiten am FSW statt, weil die Stadt seit 2002 den kreuzungsfreien Ausbau plant.

1.1 Vorteile des geplanten Ausbaus Mit dem kreuzungsfreien Ausbau verfolgt die Stadt das Ziel, den Verkehr auf dem Frankenschnellweg zu bündeln. Damit werden die angrenzenden Wohngebiete, insbesondere Gostenhof, sowie die Gibitzenhof- und die Landgrabenstraße vom Verkehr entlastet, die Lärmbelästigung verringert sich spürbar und die Aufenthalts- / Lebensqualität steigt merklich. Durch die geplante Aufteilung in eine oberirdische und eine unterirdische Ebene wird es möglich, sowohl den Verkehr in Richtung Hafen (hauptsächlich Schwerlastverkehr) als auch den durchgehenden Verkehr vom Quell- und Zielverkehr zu separieren und über einen 1,8 km langen Tunnel ohne Stopp und ohne die damit verbundenen langen Staus an den bestehenden drei lichtsignalgesteuerten Kreuzungen aus der Stadt heraus zu leiten. Damit verschwindet dann auch der gesamte Verkehr zwischen Otto-Brenner-Brücke und Landgrabenstraße unter der Erde. Durch die Tiefenlage des Tunnels wird es möglich sein, den Tunneldeckel auch mit Großbäumen zu begrünen. Auf rund 22.000 m² entsteht ein neuer Stadtteilpark, der Spiel- und Erholungsmöglichkeiten für die Anlieger schafft. Durch den begrünten Tunneldeckel eröffnet sich die Möglichkeit, die bisher durch den Frankenschnellweg getrennten Stadtteile Steinbühl und Sandreuth miteinander zu verbinden und Raum für eine Stadtentwicklung zu schaffen.

Für die Abwicklung des Quell- und Zielverkehrs, der mit mehr als 80 % den größten Anteil am Verkehrsaufkommen auf dem FSW hat, wird weiterhin die sogenannte oberirdische Ebene – das ist der Bereich zwischen den Kreuzungen des FSW mit der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße sowie An den Rampen / Landgrabenstraße – benötigt. Für die oberirdische Ebene bringt der Ausbau des FSW folgende Vorteile:

öffnet. Somit wird es möglich, vom FSW aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Rothenburger Straße abzubiegen. Auf der Westseite der Rothenburger Straße wird ein neuer Radweg entstehen, so dass eine durchgehende Radwegführung entlang der Rothenburger Straße von der Oberen Kanalstraße bis zur Holzschuherstraße mit Anschluss an die bestehenden Radfahrstreifen entsteht.

weg zur Steinbühler Straße und weiter Richtung Frauentorgraben bzw. vom Frauentorgraben in Richtung Frankenschnellweg geschaffen. Damit kann die bestehende, mit rund 12.000 Fahrzeugen belastete Kohlenhofstraße fast komplett vom Verkehr entlastet und in eine reine Anliegerstraße umgestaltet werden. Da die Emmy-Noether-Straße um mehr als 40 m abgerückt von der Kohlenhofstraße verlaufen und zudem auf kompletter Länge mit einer 6 m hohen Lärmschutzwand ausgestattet wird, verbessern sich auch für die Anlieger der Kohlenhofstraße die Lärmverhältnisse signifikant. Im Zusammenhang mit dem vom AfS beschlossenen Masterplan Kohlenhof wird es

möglich werden, das Gebiet des ehemaligen Hauptgüterbahnhofs in ein attraktives Dienstleistungs- und Gewerbegebiet mit Grünflächen und hoher Aufenthaltsqualität umzuwandeln. Masterplan Kohlenhof und Ausbau Frankenschnellweg sind zwei aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Mit dem Bau der Emmy-Noether-Straße wird es möglich, die derzeitige über mehrere Provisorien geführte Gebietserschließung verkehrlich zu ordnen. Die Emmy-Noether-Straße ist für die Umsetzung des Masterplans eine notwendige Voraussetzung.

Schwabacher Straße wird es möglich sein, nicht nur den Verkehr von und zur Emmy-Noether- Straße in getrennten Richtungsfahrbahnen zu führen, sondern auch beide Fahrbahnen mit getrennten Fuß- und Radwegführungen auszustatten. Damit kann die durch die beengten örtlichen Verhältnisse bedingte, zurzeit völlig unbefriedigende Fuß- und Radwegführung entlang dieser stark frequentierten Nord-Süd-Verbindung endlich gelöst und verkehrssicher sowohl für Fußgänger und Fußgängerinnen als auch für den Radverkehr gestaltet werden.

zur Ausfahrt Landgrabenstraße im Tunnel fahren und erscheint erst unmittelbar vor der Kreuzung mit der Straße An den Rampen wieder auf der oberirdischen Verkehrsebene. Umgekehrt kann man von der Südstadt in Richtung Fürth über die Einfahrt Landgrabenstraße und in Richtung Süden über die Einfahrt Südstadt auf kürzestem Weg in den Tunnel einfahren. Somit reduziert sich der Verkehr auf der oberirdischen Ebene des FSW deutlich.

Mit dem Ausbau des FSW sind umfangreiche aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen verbunden. Neben dem Tunnel, der südlich der Landgrabenstraße für Ruhe sorgt, werden im Bereich Georg-Hager-Straße bis Kreuzung Rothenburger Straße, im Bereich südlich der Rothenburger Straße bis zum Busbahnhof und östlich der Tunnelausfahrt Südstadt Lärmschutzwände unmittelbar am Fahrbahnrand errichtet. Auch im Ausbauabschnitt West – das ist der Bereich zwischen Jansenbrücke und Stadtgrenze (Anschlussstelle Nürnberg/Fürth) – werden die Anlieger beidseits des FSW mit 8 m hohen Schutzwänden vor dem vom Straßenverkehr ausgehenden Lärm geschützt. Insgesamt profitieren rund 14.000 Anwohnerinnen und Anwohner von den geplanten Schutzmaßnahmen.

Ein weiterer entscheidender Vorteil des kreuzungsfreien Ausbaus ist die Förderfähigkeit (Bezuschussung) der geplanten Ausbaumaßnahmen. Dazu zählen nicht nur der Straßen- und Tunnelbau sowie die Lärmschutzmaßnahmen, sondern auch die Erneuerung der vorhandenen Lichtsignalanlagen (LSA) an den Kreuzungen des FSW mit der Rothenburger Straße, der Schwabacher Straße, der Straße An den Rampen / Landgrabenstraße sowie der Volkmannstraße. Ebenfalls förderfähig sind sämtliche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen einschließlich der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

1.2 Zusätzliche Maßnahmen bei einer Sanierung des FSW im Bestand Sollte der geplante kreuzungsfreie Ausbau des Frankenschnellwegs in absehbarer Zeit nicht kommen, muss die Straße nach mehr als 40 Jahren Betriebsdauer generalsaniert, d. h. von Grund auf instandgesetzt werden.

Diese Sanierung des FSW kann sich nicht allein auf den Straßenkörper beschränken. Es müssen folgende Maßnahmen zusätzlich mit durchgeführt werden:

Diese Brücke würde auch beim geplanten Ausbau des FSW abgebrochen und durch eine Dammschüttung ersetzt werden.

Die Behelfsbrücke überspannt seit dem Bau der Stabbogenbrücke durch die DB AG die Richtungsfahrbahn Fürth des FSW. Die Behelfsbrücke war ursprünglich nicht vorgesehen. Sie wurde erforderlich, weil der geplante Eisenbahndamm aufgrund der Klagen gegen den kreuzungsfreien Ausbau des FSW derzeit nicht gebaut werden darf. Die Brücke hat jedoch nur eine Zulassung bis 2025. Ohne den kreuzungsfreien Ausbau des FSW muss die Behelfsbrücke ausgebaut werden; das erfordert zwingend eine Verlegung der Fahrbahn des FSW in Fahrtrichtung Fürth, damit der notwendige Eisenbahndamm geschüttet werden kann.

Sandreuthstraße Diese Brückenbauwerke würden auch im Zuge des geplanten Ausbaus des FSW ertüchtigt bzw. neu gebaut werden.

Nopitschstraße Die Wand wurde 1978 gebaut und hatte bereits 2018 das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht. Sie wurde bisher nicht erneuert, weil sie aufgrund des Tunnels beim geplanten Ausbau des FSW ersatzlos entfällt.

Die Emmy-Noether-Straße ist zwar im Projekt „Ausbau des FSW“ enthalten, sie dient aber gleichzeitig auch der Erschließung des Kohlenhofareals. Da das Projekt FSW beklagt wird, kann die Straße in der eigentlich geplanten 4-spurigen Bauweise mit neuer Anbindung an den FSW nicht gebaut werden. Aufgrund der seit 2017 immer weiter voranschreitenden Bebauung des Areals ist ohne die Emmy-Noether-Straße eine geordnete verkehrliche Erschließung des Kohlenhofareals nicht mehr möglich. Aus diesem Grund musste inzwischen schon eine Planung für einen Teilausbau der Emmy-Noether-Straße ohne Anbindung an den FSW erstellt werden, diese wurde vom Verkehrsschuss am 11.11.2021 beschlossen.

1.3. Kostenermittlung für die Sanierung des Frankenschnellwegs Kosten werden i.d.R. auf Grundlage einer Planung ermittelt. Für die Sanierung des FSW gibt es keinen beschlossenen Straßenplan. Daher wurden folgende Annahmen getroffen:

Aus der Politik wird die Forderung erhoben, dass die Lärmschutzwände im Abschnitt West auch ohne den Ausbau des FSW realisiert werden sollen. Deshalb wird die Realisierung dieser Lärmschutzwände auch für eine Sanierung des FSW angenommen. Für die Kostenermittlung der Lärmschutzwand wurden dementsprechend die Kostensätze der Ausbauplanung für den Abschnitt West zugrunde gelegt. Nicht berücksichtigt wird hingegen der Bau eines dritten Fahrstreifens in Fahrtrichtung Hafen. Die Kosten für diesen dritten Fahrstreifen sind in der Kostenermittlung für die Sanierung nicht enthalten.

Ebenso kann keine Lärmschutzwand zum Schutz der Wohngebäude an der Kreuzung Rothenburger Straße gebaut werden, da hierfür die Platzverhältnisse im Bestand nicht ausreichend sind.

Die Straßenaufteilung zwischen Rothenburger Straße und An den Rampen/Landgrabenstraße im zu sanierenden Bestand entspricht flächenmäßig in etwa auch der Planung des Verteilungsverkehrs auf dem Tunnel der Ausbauplanung zum FSW. Insofern wurden für die Kostenermittlung der Sanierung die ermittelten Ausbaukosten zugrunde gelegt.

Weiterhin wurde angenommen, dass das im Abschnitt Mitte das an der Oberfläche für den Ausbau geplante Fuß- und Radwegenetz auch bei der Sanierung umgesetzt werden soll. Deshalb sind die Kosten für den Bau der neuen Wege mit in die Kostenermittlung für die Sanierung eingeflossen. Nicht enthalten sind jedoch der Neubau der beiden Unterführungsbauwerke Schwabacher Straße und Neue Kohlenhofstraße, wie sie die Ausbauplanung vorsieht.

Für den südlichen Abschnitt des FSW zwischen Landgrabenstraße und Otto-Brenner-Brücke, auf dem die Ausbauplanung einen Tunnel vorsieht, wurde nur eine Sanierung der bestehenden Fahrbahn einschließlich Entwässerung (Einhaltung der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes) sowie der Bau der Lärmschutzwände entlang der bestehenden Einfahrtsrampe von der Otto-Brenner- Brücke auf den FSW kostenmäßig berücksichtigt.

Bei der Sanierung des FSW wird es möglich sein, einen Teil der im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) für den Ausbau vorgesehenen Maßnahme G2 (insbesondere Baumpflanzungen) realisieren zu können. Daher sind diese Landschaftsbaukosten ebenfalls in die Sanierungskosten eingeflossen.

Da noch keine Planung für die Sanierung des FSW und insbesondere für die Verkehrsführung während der Bauzeit im Bereich der drei großen FSW-Kreuzungen im Abschnitt Mitte vorliegt, wurden diese Kosten mit rund 30% der Baukosten angenommen. Wie auch in der Ausbauplanung ist davon auszugehen, dass immer zwei Kreuzungen für den Verkehr offengehalten werden müssen und nur jeweils eine Kreuzung zur Durchführung der Bauarbeiten gesperrt werden darf. Im Abschnitt West gestaltet sich die Verkehrsführung wesentlich einfacher. Deshalb wurden hier nur 10% der Baukosten angesetzt.

Die Baunebenkosten beinhalten im Wesentlichen die Planungskosten für die Sanierung sowie Unvorhergesehenes. Unter „Unvorhergesehenes“ sind Kosten zu verstehen, die derzeit aufgrund der fehlenden Planung noch nicht erkannt werden können. Beispielsweise könnte es aufgrund der hydraulischen Bemessung erforderlich werden, die Straßenentwässerungsleitungen mit einem größeren Rohrdurchmesser als im Bestand vorhanden zu verlegen oder es könnten mehr Straßeneinläufe und Schächte erforderlich werden. Da der Abschnitt Mitte wesentlich komplexer und umfangreicher zu planen ist, wurden die Baunebenkosten hier mit 20 % angenommen, im Abschnitt West dagegen mit 10 %.

1.4 Preise Für die Ermittlung der Sanierungskosten wurden die gleichen Einheitspreise verwendet wie in der Kostenberechnung für den Ausbau des FSW. Diese basieren auf dem Preisspeicher Straßenbau, den VMN und SÖR aus den Ergebnissen der Ausschreibungen errechnen, bzw. – wenn keine Preise vorhanden sind – auf eigenen Recherchen. Die Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen wurden von den beauftragten Ingenieurbüros berechnet. Damit ist die Vergleichbarkeit der Kosten für die Sanierung des FSW mit den Kosten für den geplanten Ausbau gewährleistet.

1.5 Kostenzusammenstellung (Preisstand 2021)

Gesamtkosten Sanierung inkl. Lärmschutz 107.700.000 €
Gesamtkosten Sanierung Straße 75.000.000 €
Erforderliche Investitionen
Straßenbau inkl. Verkehrsführung während der Bauzeit und Baunebenkosten 59.500.000 € Landschaftsbau 1.100.000 € LSA und Straßenbeleuchtung 4.400.000 € Unvorhergesehenes* 10.000.000 €
*rd. 15 % der Baukosten wegen fehlender Planung
Gesamtkosten Sanierung Ingenieurbauwerke 5.700.000 €
Erforderliche Investitionen
Abbruch /Ausbau DB-Hilfsbrücke 200.000 € Sanierung Unterführung Sigmundstr. und Überführung Sandreuthstr.** 3.900.000 € Sanierung bestehende Lärmschutzwand Sandreuthstr.-Nopitschstr.** 1.600.000 €
** Kostenermittlung SÖR-Brückenbau
Gesamtkosten Lärmschutz 27.000.000 €
Erforderliche Investitionen
Lärmschutzwände oberirdische Ebene und FSW*** 27.000.000 €
***Lärmschutz entspricht der Planung "kreuzungsfreier Ausbau FSW" Kosten gemäß Entwurfsplanung, Stand 2020

1.6 Förderfähigkeit der Sanierung des FSW Förderfähig gemäß BayGVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) sind nur Maßnahmen, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dienen. Eine Sanierung einer Straße im Bestand ohne verkehrliche Verbesserungen ist nicht förderfähig. Die auch mit der Sanierung vorgesehenen Radwege sind nach GVFG grundsätzlich förderfähig. Diese machen aber nur einen sehr geringen Anteil der Finanzierung aus.

  1. Betriebs- und Unterhaltskosten nach der Sanierung Die Ermittlung der jährlichen Folgelasten für das „Bauwerk Straße“ basiert auf folgenden Kostensätzen:
Straßenunterhalt Verkehrs- und Hauptverkehrsstraßen: (Fahrbahn + Gehweg + Radweg) 1,30 €/m²
Winterdienst (je Fahrstrecke) 6,95 €/m
Straßenentwässerung 0,63 €/m2
Reinigung Regeneinläufe 17,50 €/Stck
Kanal SÖR (Kosten gemäß SUN WL-Verfügung) 5,65 €/m

Die Folgelasten für Straßenbegleitgrün, für Ingenieurbauwerke sowie für Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen können nicht nach Einheitssätzen ermittelt werden. Sie mussten von den entsprechenden Fachabteilungen von SÖR für jede Maßnahme, für jedes Bauwerk sowie für jede Anlage konkret ermittelt werden. Für die einzelnen Straßenbestandteile ergeben sich als Folgelast:

Folgelasten für FSW nach Sanierung (Euro/Jahr)
Straßenunterhalt Winterdienst* Straßenentwässerung Regeneinlässe Kanäle Straßenbegleitgrün Straßenbeleuchtung LSA Ing.-Bauwerke (Brücken) Ing.-Bauwerke (Stütz- und Lärmschutzwände) 132.810 m² 19.600 m 132.810 m² 434 Stck 14.553 m 122.068 m² 172.653 132.300 83.670 7.595 82.223 512.641 65.050 21.214 68.760 59.465
Folgelast pro Jahr 1.205.571

Im Vergleich zum bestehenden FSW verringern sich die jährlichen Folgelasten mit der Sanierung des FSW um rund 140.000 Euro/Jahr. Die Folgelasten für Ingenieurbauwerke verringern sich infolge des Entfalls des Brückenbauwerks Schwabacher Straße (Ersatz durch Erddamm).

Folgelasten für Frankenschnellweg im Bestand nach Sanierung (Euro/Jahr) (Euro/Jahr)
Straßenunterhalt einschl. Winterdienst Straßenentwässerung ein- schl. Regeneinlässe und Kanäle Straßenbegleitgrün Straßenbeleuchtung und LSA Ing.-BW (Brücken, Stütz- und Lärmschutzwände) 457.500* 120.900 478.800 84.800 206.100* 304.900 173.600 512.600 86.300 128.300
Jährliche Kosten für Betrieb, 1.348.100 1.205.700
Unterhalt und Wartung
*50% höherer Ansatz wegen schlechtem Zustand
  1. Kosten kreuzungsfreier Ausbau des FSW 3.1 Gesamtübersicht MIP-Kosten
Kostenberechnung 2020 Erläuterung
Baukosten 2020 542 Mio. €
Indexierung auf 2021 23 Mio. €
Unvorhergesehenes 50 Mio. € 7,5% aus Baukosten und Preissteigerungen
Baunebenkosten 37 Mio. € Zeitraum 2018-2030
Gesamtkosten 652 Mio. €
Aktueller MIP-Ansatz 687 Mio. €

3.2 Zusammenstellung Baukostenberechnung Ausbau FSW

Kosten 2020 Erläuterung
Ingenieurbauwerke 361.500.000 € Tunnel, Brücken, Lärmschutzwände
Straßenbau 99.800.000 € einschl. Verkehrsführung und Zwischenlager- fläche
Landschaftsbau 1.800.000 €
LSA und Straßenbeleuchtung 10.700.000 €
Altlasten 22.500.000 €
Spartenverlegung 18.700.000 €
Nebenkosten Ausführung 21.200.000 €
Grunderwerb 7.100.000 €
Passiver Schallschutz 700.000 € Schätzkosten, da Aufwand unbekannt
Verrechnung an Dritte -1.720.000 € Polizei, VAG
Gesamtkosten 542.280.000 €

3.3 Förderung durch den Freistaat Bayern Der Freistaat Bayern gewährt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden Zuwendungen. Die Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Beim kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs handelt es sich um ein nach Art. 2 BayGVFG förderfähiges Vorhaben. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, bedarf es eines Antrags auf Zuwendungen. Bestandteil des Antrags sind eine ausführungsreife Planung des Vorhabens und eine Kostenberechnung, aus denen dann die genaue Höhe der Förderung berechnet wird. Aufgrund des fehlenden Baurechts für den Ausbau des FSW konnte bisher kein Zuschussantrag gestellt werden.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 19.10.2022 öffentlich Bericht

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2021

Anlagen: Personalbericht 2021

Sachverhalt (kurz):

Der "Personalbericht und Betriebliches Gesundheitsmanagement SÖR 2021" enthält neben Daten und Fakten Informationen über die Maßnahmen des Eigenbetriebes Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Bericht enthält Informationen u. a. zur Alters- und Geschlechtsverteilung der SÖR - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Sachbezügen.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Personalbericht und

Betriebliches Gesundheitsmanagement

SÖR 2021

Inhaltsverzeichnis:

1. Organisatorischer Aufbau SÖR

2. Stellenplan

3.1 Kopfstatistik

3.2 Altersstruktur

3.3 Fehlzeiten

4. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

5. Personalgewinnung, Qualifizierung und Fortbildung

6. Leistungsorientierte Bezahlung

7. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

8. Betriebliches Gesundheitsmanagement

1. Organisatorischer Aufbau SÖR

Der grundsätzliche Aufbau der Organisationsstruktur des SÖR erfolgte bei der Gründung im Jahr 2009 auf Basis des vom Stadtrat beschlossenen Gutachtens der Fa. Steria-Mummert AG.

Im Jahr 2021 ergab sich folgende wesentliche Veränderung in der Organisationsstruktur:

Organisationsänderung im Bereich Grün bei SÖR/1: Um das Arbeitsfeld „Grün“ im SÖR den gestiegenen Anforderungen entsprechend zukunftsfähig weiterzuentwickeln, wurden die Prozesse und Schnittstellen im Sachgebiet „Planen und Bau Grün“ überprüft und überarbeitet und daraus eine neue Organisationsstruktur entwickelt.

Anlass hierfür waren hauptsächlich das in 2020 neu gegründete Sachgebiet „Baum“ (SÖR/1-A) und damit das Herauslösen der Gruppe „Baum“ sowie die Zunahmen von Aufgaben bzw. Ausweitung von zu bearbeitenden Maßnahmen (insbesondere neue MIP-Pauschalen und „Masterplan Freiraum“), welche auch zu Stellenmehrungen geführt haben.

Vor dem Hintergrund des stattfindenden Klimawandels und der zunehmenden städtischen Verdichtung nimmt die Bedeutung der öffentlichen Grün- und Freiräume zu. Deshalb wurde dem Sachgebiet eine zukunftsfähige Organisationsstruktur gegeben: Zur besseren Aufgabenverteilung wurde neu die Gruppe „Grünentwicklung“ gebildet für die Schwerpunkte „Masterplan Freiraum“, Erstellen von Stellungnahmen bei Änderungen des Flächennutzungsplans oder bei B-Plänen, Erstellen von Entwicklungsplänen und strategische Festlegungen zur Biodiversität. Weitere Gruppen sind die Gruppe „Projekte Grünanlagen und Spielplätze“ für das Planen bzw. Begleiten von Planungen für Grünanlagen und Spielplätze und den Neubau von Flächen für den Artenschutz sowie die Gruppe „Projekte an städtischen Einrichtungen“ mit den Schwerpunkten Planung und Bau von neuen bzw. Generalsanierung von Schulsportanlagen im Freien und allg. Sportanlagen, Außenflächen von Kindertagesstätten und Schulspielhöfen.

SÖR verspricht sich mit dieser Aufteilung eine bessere Präsenz in den verschiedenen übergeordneten Planungsprozessen und durch die Bündelung einen höheren Output bei den zu bearbeitenden konkreten Projekten.

Das aktuelle Organigramm von SÖR ist auf der nachfolgenden Seite abgebildet.

Stand: Juli 2022

Werkleitung SÖR

  1. Werkleiter Herr BM Vogel, kaufm. Werkleiter Herr Höfler, techn. Werkleiter Herr Daume

SÖR/ WB

Werkleitungsangelegenheiten Herr Sadlo

SÖR/ 1

SÖR/ 2 SÖR/ 3 SÖR/ FSW SÖR/ V

Planung und Bau Herr Weidenhammer Betrieb und Unterhalt Straßen- und Verkehrsrecht Frankenschnellweg Verwaltung Frau Herrmann Herr Leeb Frau Bretschneider Frau Bittner SÖR/ 1-G Planu F n r g a u u n W d e B b a e u r Grün SÖR/ 2-B SÖR/ 3-SW SÖR/ FSW-1 SÖR/ V-1 Bezirke Straßenaufsicht, Straßen- und Personal Herr Koch, Herr Kupfer Wegerecht Landschaftsbau, Umwelt- Frau Kemmerth-Dippold Herr Maron SÖR/ 1-S und Geotechnik Planung und Bau Straße Herr Rüger Herr Guttenberger SÖR/ 2-W SÖR/ 3-VA SÖR/ V-2 Werkstätten Herr Kuncz Veranstaltungen, Aus- SÖR/ FSW-2 Kaufmännische Aufgaben SÖR/ 1-E nahmegenehmigungen Konstruktiver Frau Heiler Elektrotechnik Herr Helgerth Ingenieurbau Herr Winkler Herr Dormeier SÖR/ 2-FK SÖR/ V-4 Fach- SÖR/ 1-B Koordinationen Beiträge Brückenbau/ Grün, Straße, Herr Hempfling Wasserwirtschaft Straßenreinigung Herr Parbel Frau Diestelmeier SÖR/ V-5 Frau Lunz, Frau Friedrich Koordinierungs- SÖR/ 1-A Stelle, IuK Baum Herr Nickel Frau Kerner

2. Stellenplan

Personalstand

Personalstand

Die Beschäftigten werden entsprechend dem Stellenplan A (dauerhafte und befristete) oder B (ohne konkrete Planstelle) zugeordnet.

Stellenplanentwicklung Vollkraftstellen (VK) 2021

Abbildung 72

1000 14,79 B-Stellenplan 14,29 53,63 14,93 befristete Planstellen 14,93 14,43 46,82 49,32 900 dauerhafte 72,59 73,73 Planstellen

937,56 909,35 899,15 800 849,68 858,07

31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021

Verteilung der VK auf die einzelnen Abteilungen

Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Veränderungen der Stellenzu- und -abgänge erfolgten auf der Grundlage der Stadtratsbeschlüsse zum Stellenplan 2021.

In der Verwaltung erfolgten die Schaffungen von insgesamt 3,0 VK für Aufgaben bei der technischen Weiterbildung, Personalbewirtschaftung, Finanzierung und der Gutachtenbearbeitung von Erschließungsanlagen.

Im Bereich Planung und Bau wurden 21,0 VK Bauingenieur/in, Bautechniker/in und Mitarbeitende in der Sachbearbeitung für die Sachgebiete Planung und Bau Grün bzw. Straße, Baum, Brückenbau und Wasserwirtschaft, Elektrotechnik und das Projekt Hafenbrücken geschaffen.

Die Veränderung in der Abteilung Betrieb und Unterhalt setzen sich aus der Schaffung von Planstellen von 2,0 VK Ingenieur/in Landespflege, 0,62 VK Sachbearbeitung Georeferenzierung, 1,0 VK techn. Sachbearbeitung Markierungen, 1,0 VK Disponent/in, 2,0 VK Reinigungsarbeiter/in, 2,0 VK Schlosser/in, 1,0 VK Schreiner/in und 1,0 VK Maurer/in zusammen.

Desweiteren wurden 0,4 VK als Stundenaufstockungen für bereits vorhandene Planstellen und 1,0 VK für Werkstudierende geschaffen.

Dem Stellenplan B wurden 0,5 VK der „Dauerhafte personalwirtschaftliche Zuweisung“ entnommen, zur stadtweiten Neuverteilung.

Die weiteren Stellendifferenzen ergaben sich aus internen Planstellenverschiebungen.

Abteilung VK 31.12.17 VK 31.12.18 VK 31.12.19 VK 31.12.20 VK 31.12.21 Veränderung 2020 - 2021
Werkleitung (SÖR/WL) 14,83 14,83 15,83 14,53 14,53 0,00
Verwaltung (SÖR/V) 76,15 77,90 81,40 81,90 84,90 3,00
Planung und Bau (SÖR/1) 112,53 116,03 117,53 119,53 165,33 45,80 zu 1)
Betrieb und Unterhalt (SÖR/2) 667,77 669,27 681,08 686,58 673,30 -13,28 zu 1)
Straßen- und Verkehrsrecht (SÖR/3) 35,76 36,76 36,76 37,12 37,12 0,00
Frankenschnellweg (SÖR/FSW) 27,00 27,00 27,00 27,00 27,00 0,00
Personalrat (SÖR/PR) 2,80 2,80 2,80 2,80 2,80 0,00
Schwerbehindertenvertretung (SBV/SÖR) 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,00
937,84 945,59 963,40 970,46 1005,98 35,52
  1. Aufgrund der Umsetzung des neuen Sachgebietes SÖR/1-A (Baum) in 2021 (Beschluss des Werkausschusses vom 23.07.2020) sind 24 VK von SÖR/2 an SÖR/1 übergegangen.

VK 31.12.2021

Abbildung 73

2,80 Werkleitung 14,53 (SÖR/WL) 37,12 27,00 1,00 14,53 84,90 Verwaltung 84,90 (SÖR/V)

Planung und Bau 165,33 165,33 (SÖR/1) Betrieb und Unterhalt 673,30 (SÖR/2) 673,30 Straßen- und Verkehrsrecht 37,12 (SÖR/3) Frankenschnellweg 27,00 (SÖR/FSW) Personalrat 2,80 (PR/SÖR)

Schwerbehindertenvertretung 1,0 (SBV/SÖR)

Beschäftigtengruppen (VK) 31.12.2021

Abbildung 74

88,23 Beamte/innen 88,23

603,24 314,06 Beschäftigte 314,06

gew. Beschäftigte 603,24

Aufteilung der VK auf Beschäftigungsgruppen

Im Bereich der Beamten/innen ist die Mehrung auf dem positiven Saldo von Zu- und Abgängen zurückzuführen. In der Differenz ergab sich eine Erhöhung um 8,45 VK auf 88,23 VK.

Bei der Gruppe der ehemaligen Angestellten ist eine Mehrung um 23,32 auf 314,06 VK zu verzeichnen und im gewerblichen Bereich (Arbeiter/innen) eine Mehrung um 3,75 VK auf 603,24 VK. Dies ist im Saldo auf die Stellenschaffungen bzw. Zu- und Abgänge zurückzuführen.

3.1 Kopfstatistik

Zum Jahresende 2021 waren im SÖR 999 Personen beschäftigt (Vorjahr 993), 163 Frauen (entspricht 16,32 %, Vorjahr 16,62 % ) und 836 Männer (entspricht 83,68 %, Vorjahr 83,38%).

Die Anzahl der Frauen im SÖR ist von 165 auf jetzt 163 leicht gesunken. Die Frauenanzahl im SÖR bewegt sich somit seit 2019 auf etwa gleichem Niveau. Dennoch wird sich die Anzahl der Frauen auf längere Sicht gesehen noch steigern. Ursache hierfür wird weiterhin sein, dass Frauen aus der Elternzeit oder der Kinderbetreuung zurückkehren und dann überwiegend eine Teilzeittätigkeit anstreben, mit der Folge, dass mehrere Personen sich eine Stelle teilen. Aber es können auch immer mehr Frauen für technische Berufe gewonnen werden (z.B. Bauingenieurinnen, Technikerinnen, Meisterinnen). Erstmals konnte im Jahre 2021 auch eine Frau als Straßenreinigerin eingestellt werden.

Bei den von SÖR angebotenen Ausbildungsberufen wird weiterhin intensiv um Frauen geworben. Es muss jedoch festgestellt werden, dass das Interesse von Frauen gerade für Berufe im gewerblichen Bereich sehr gering ist bzw. viele Frauen nach der Schulausbildung weiterführende Schulen besuchen und zugesagte Ausbildungsplätze deshalb nicht annehmen.

Kopfstatistik 2020

weiblich/männlich

SÖR/WL SÖR/V SÖR/1 SÖR/2 SÖR/3 SÖR/FSW PR/SÖR SBV/SÖR Auszubildende
weiblich 9 50 42 37 18 4 2 0 3
männlich 8 45 94 629 19 15 1 1 16

Kopfstatistik 2021

weiblich/männlich

SÖR/WL SÖR/V SÖR/1 SÖR/2 SÖR/3 SÖR/FSW PR/SÖR SBV/SÖR Auszubildende
weiblich 10 49 45 35 16 3 2 0 3
männlich 8 43 122 611 22 10 1 1 18

3.2 Altersstruktur

Altersstruktur der Beschäftigten im SÖR nach der Skalierung des Deutschen Städtetags, die auch vom Referat für Finanzen, Personal und IT verwendet wird:

Altersaufbau SÖR-Beschäftigte

(Stand 31.12.2021)

1 0 9 1 2 3 19 4 5 2 4 4 33 7 166 409
90 148
9

65 Jahre

64 Jahre

63 Jahre

62 Jahre

männlich 61 Jahre weiblich 60 Jahre

55-59 Jahre

35-54 Jahre

15-34 Jahre

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

Rechnerisch liegt das Durchschnittsalter bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des SÖR bei 46,74 Jahren und verminderte sich somit zum Vorjahr mit 46,83 Jahren um 0,09 Jahre.

47,5

46,83

4 46,89 46,88

46,45

45,92

45,38

45,01 44,84

44,43

6,74

46,5

45,5 45 Durchschnittsalter der

Mitarbeiterinnen und

44,5 Mitarbeiter im SÖR

43,5

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Das Durchschnittsalter der SÖR-Beschäftigten ist mit 46,74 Jahren höher als der gesamtstädtische Altersdurchschnitt in 2021 mit 45,40 Jahren.

Ursachen für das höhere Durchschnittsalter bei SÖR sind weiterhin:  Der Personalabbau aus Einspargründen der vergangenen 25 Jahre, verbunden mit einem temporären Einstellungsstopp,  die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr,  das höhere Durchschnittsalter neuer Beschäftigter bei SÖR. Einstellungen erfolgen nach dem Leistungsprinzip, Eignung, fachliche Leistung und Befähigung sowie altersunabhängig AGG-konform (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).

Zum Ende des Jahres 2021 bestätigte sich der Trend, dass das Durchschnittsalter der SÖR- Beschäftigten nicht mehr weiter steigt, sondern sich leicht nach unten bewegt. Dies lässt sich durch das wachsende Ausscheiden der Mitarbeiter/innen aufgrund des Renteneintrittalters bzw. des vorzeitigen abschlagsfreien Renteneintritts und der Nachbesetzung mit jüngerem Personal begründen. Es wird deshalb weiterhin mit verstärkten Anstrengungen versucht die Personallücken zu schließen. Insbesondere die Nachbesetzungen von freien Stellen im Bereich der Ingenieure/innen, den Techniker/innen, den Meistern/innen und zum Teil auch bei den Facharbeitern/innen sowie Stellen in der Verwaltung oder IT-Bereich sind weiterhin sehr problematisch und zeitaufwendig.

Detailliertere Altersstruktur der SÖR Beschäftigten

(Stand 31.12.2021)

65 Jahre 63 Jahre 61 Jahre 59 Jahre 57 Jahre 55 Jahre 53 Jahre 51 Jahre 49 Jahre 47 Jahre 45 Jahre 43 Jahre 41 Jahre 39 Jahre 37 Jahre 35 Jahre 33 Jahre 31 Jahre 29 Jahre 27 Jahre 25 Jahre 23 Jahre 21 Jahre 19 Jahre 17 Jahre 15 Jahre 0 10 20 30 40 50

0 1 1 3 4 5 4 5 2 4 1 5 5 4 5 6 7 4 9 10 1 24 19 27 24 27 20 28 27 8 33 32 37 32 37 37 41 männlich weiblich
5 2 3 4 2 5 4 3 4 7 3 4 3 5 1 3 0 3 6 5 44 17 17 15 14 1 1 11 11 14 10 12 17 12 12 21 19 8 8 19 21 21 20
2 5 2 4 2 7 34 0 2 12 0 7 01 1 4 0 3 0 2 00

Die detaillierte Altersstruktur von SÖR zeigt sehr deutlich auf, dass sich der Bauch in der Altersstruktur im Bereich des letzten Jahres unverändert nach oben schiebt.

3.3 Fehlzeiten

Um eine Vergleichbarkeit der Ausfallzeiten im Vergleichsring des Deutschen Städtetages zu ermöglichen, werden die Ausfallzeiten in Kalendertagen angegeben, einschließlich der Fehlzeiten, die sich über arbeitsfreie Tage hinweg ergeben.

Mitarbeitende 700 581 573 567 569 600 500 400 318 314 310 289 Beamte/innen 300 sonstige Beschäftigte 200 gew. Beschäftigte 85 87 87 78 100 0 Durchschnitt der 2019 2020 2021 Jahre 2016 bis 2018

Fehlzeiten 30000 26658 24973 23211 23025 25000 20000 15000 Beamte/innen sonstige Beschäftigte 10000 gew. Beschäftigte 5263 6285 5708 5684 5000 2148 2201 2003 1396 0 Durchschnitt der 2019 2020 2021 Jahre 2016 bis 2018

581 573 567 569
289 314 318 310
78 85 87 87
26658 24973 23211 23025
5263 6285 5708 5684
2148 2201 2003 1396

Die Ausfallzeiten im SÖR umfassten im Jahr 2021 insgesamt 33.738 Tage. Dies entspricht einer Krankheitsquote von 9,35 % bei insgesamt 978 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im SÖR ohne Auszubildende. Die Krankheitsquote erhöhte sich somit zum Vorjahr um 0,16 %. Damit liegt SÖR deutlich über der durchschnittlichen Krankheitsquote der Kernverwaltung der Stadt Nürnberg, die im Jahr 2021 für alle Beschäftigten 5,63 % betrug. Ein Vergleich mit den Fehlzeiten der städtischen Eigenbetriebe - durchschnittlichen Krankheitsquote von 8,54 % - zeigt, dass auch hier SÖR ebenfalls eine höhere Krankheitsquote hat.

Die durchschnittlichen Ausfallzeiten im Jahr 2021 betrugen im SÖR pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter 34,50 Kalendertage. Zum Vergleich: der gesamtstädtische Wert (Kernverwaltung plus Eigenbetriebe) im Jahr 2021 betrug 22,66 Kalendertage. Die Differenz der Ausfalltage zwischen SÖR und der Stadt Nürnberg hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 10,04 auf 11,84 Tage erhöht.

Durchschnittliche Ausfallzeiten pro Mitarbeiter/in

50,00

45,88
43,89
40,61
33,30
25,89
23,02
23,04 21,91
20,55
19,59 21,70
20,02 18,34
17,95 16,05
17,17

45,00

40,00

35,00 Beamte/innen

30,00 sonstige Beschäftigte 25,00 gew. Beschäftigte 20,00 Stadt Nürnberg (Kernverwaltung) 15,00

10,00 Durchschnitt der 2019 2020 2021 Jahre 2016 bis

Die 87 Beamtinnen und Beamten fehlten an 1.396 Tagen. Dies entspricht durchschnittlich 16,05 Kalendertagen bzw. einer Krankheitsquote von 4,40 %. Der städtische Beamtenschnitt in 2021 betrug 16,13 Tage.

Die 310 sonstigen Beschäftigten (ehemalige Angestellten) im SÖR hatten Ausfallzeiten an 5.684 Tagen. Dies entspricht einem Durchschnittswert von 18,34 Tagen bzw. einer Krankheitsquote von 5,02 %.

Im gewerblichen Bereich (ehemalige Arbeiterschaft) errechnet sich eine Ausfallzeit von 26.658 Ausfalltagen bei 581 Mitarbeitern/innen. Dies bedeutet durchschnittliche Ausfallzeiten von 45,88 Tagen und einer Krankheitsquote von 12,57 %. Die Ausfalltage stiegen somit von 43,89 auf 45,88 Tagen und die Krankheitsquote von 12,02 auf 12,57 %.

  1. Schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

§ 154 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX) verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz ist nach § 160 Abs. 2 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zu entrichten, die gestaffelt ist nach Erfüllung der Beschäftigtenquote (125 € bis 320 € je unbesetzter Arbeitsplatz).

Laut SBV/SÖR und dem bei PA geführten Verzeichnis der nach § 158 Abs. 1 SGB IX beschäftigten Schwerbehinderten, ihnen gleichgestellten behinderten Menschen und sonstigen anrechnungsfähigen Personen, waren bei SÖR zum 31.12.2021 insgesamt 143 „anrechenbare Schwerbehinderte“ (2020: 140) beschäftigt.

Prozentual gesehen sind von den 978 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Auszubildende) des SÖR 14,62 % als Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellt eingestuft. Somit übertrifft SÖR die gemäß § 154 SGB IX, „Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“, geforderte Mindestanzahl von 5 % weiterhin sehr deutlich.

Die anrechenbaren 143 Schwerbehinderten teilen sich auf in 103 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß § 2 Abs. 2 SGB IX schwerbehindert sind, da bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. Weiterhin sind 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Sicherung eines Arbeitsplatzes gleichgestellt, da eine Anerkennung der Agentur für Arbeit für einen Grad der Behinderung von 30 und mehr erfolgte.

Im nichtgewerblichen Beschäftigten- und Beamtenbereich sind 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dies bedeutet 11,59 %, schwerbehindert oder gleichgestellt. Im gewerblichen Bereich sind 97 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das entspricht 16,11 %, schwerbehindert oder gleichgestellt.

5. Personalgewinnung, Qualifizierung und Fortbildung

Personalgewinnung

Die im Jahr 2021 eingegangenen Bewerbungen, bei den gewerblichen Ausbildungsberufen, liegen außer bei den Bauzeichnern/innen auf einem niedrigen Niveau. Die neuen 2-jährigen Ausbildungsintervalle bei den Bauzeichnern/innen sind in der Grafik deutlich zu erkennen. Die Bewerberzahlen bei den Kfz-Mechatronikern/innen und den Straßenwärter/innen sind wieder gefallen und bei den Gärtnern/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau etwas gestiegen.

Es zeigte sich auch in 2021 wieder, dass die frühzeitige Ausschreibung der Ausbildungsplätze und die darauffolgende Durchführung der Vorstellungsgespräche Vorteile hat. Viele Bewerber/innen hatten somit ihr erstes Vorstellungsgespräch bei SÖR. Da bei Eignung der Ausbildungsplatz schnell zugesagt werden konnte, haben die Bewerber/innen sich nicht anderweitig beworben. Aufgrund der aktuellen Lage, bei der viele Ausbildungsplätze auch in der freien Wirtschaft nicht besetzt werden, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich um die freien Ausbildungsplätze adäquat besetzen zu können. Dies zeigt sich auch dadurch, dass für den Ausbildungsbeginn im September 2022 in dem Beruf Straßenwärter/in ein zweites Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren im Frühjahr 2022 kurzfristig durchgeführt werden musste, um aufgrund von Absagen, frei gewordene Ausbildungsplätze noch nachbesetzen zu können. Im Ausbildungsberuf Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau ist es aufgrund der kurzfristigen Absagen von Bewerberinnen vor Ausbildungsbeginn nicht mehr möglich gewesen noch eine zweite Ausschreibung zu platzieren und rechtzeitig durchführen zu können.

Für das Ausbildungsjahr 2021 konnten nicht alle von SÖR angebotenen Ausbildungsplätze besetzt werden.

Anzahl der Bewerberinnen/Bewerber um einen Ausbildungsplatz bei SÖR

Ausbildungsberufe 2018 2019 2020 2021 2022
Bauzeichner/in 90 --- 99 --- 89
Gärtner/in GaLa-Bau 34 21 29 24 32
Wasserbauer/in --- 7 --- 8 11
Kfz-Mechatroniker/in 43 34 52 72 60
Straßenwärter/in 15 23 19 22 17
Gesamtsumme 182 85 199 126 209

Ausbildung

SÖR hat auch in 2021 seine gesellschaftliche Verpflichtung zur Ausbildung wahrgenommen und sechs jungen Menschen eine Berufsausbildung zum Landschaftsgärtner/in, Kfz-Mechatroniker/in, Wasserbauer/in und Straßenwärter/in ermöglicht. Zum Stichtag 31.12.2021 wurde von SÖR in folgenden Bereichen ausgebildet:

Ausbildungsberuf ♀ ♂ gesamt Ausb.-Ende in 2021
Gärtner/innen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 1 6 7 2
Bauzeichner/innen 1 1 0
Straßenwärter/innen 7 7 0
Wasserbauer/innen 2 2 0
Kfz-Mechatroniker/innen 2 2 0
Gesamt: 2 17 19 2

Übernahme von Auszubildenden

SÖR setzt auch weiterhin auf eine breit gefächerte Ausbildung und hat größtes Interesse, geeignete Nachwuchskräfte in Dauerarbeitsverhältnisse zu übernehmen.

Soweit im gewerblichen Bereich für die neuen Nachwuchskräfte keine adäquaten Planstellen zur Verfügung stehen, dies gilt für Ausbildungjahrbeginne bis 2022, wird nach Abschluss der Ausbildung ein auf sechs Monate befristeter Arbeitsvertrag angeboten (Beschluss des Stadtrats vom 18.07.1984), um sich aus dieser Position heraus auf dem freien Arbeitsmarkt bewerben zu können. Es besteht in dieser Zeit jedoch auch die Möglichkeit, sich auf innerstädtisch angebotene Stellen zu bewerben.

Für Auszubildende ab dem Ausbildungsjahrbeginn 2023 wird soweit die Prüfung bestanden wurde und die persönliche Eignung vorliegt, ein unbefristete Übernahme garantiert (Beschluss im Personal- und Organisationsausschuss vom 11.05.2021). Im Zuge dessen müssen die Anzahl der Ausbildungsstellen an die jeweiligen Bedarfe angepasst werden.

Ausbildung in Zukunft

Es wird auch weiterhin erhöhte Anstrengungen bedürfen, die Ausbildungsberufe bei der Stadt Nürnberg bzw. SÖR bekannter zu machen. Werbung bei Ausbildungsmessen wie die Vocatium im Nürnberger Messezentrum und den Schulen müssen mit entsprechenden Berufevideos auf der

Homepage der Stadt Nürnberg bzw. auf YouTube flankiert werden, um gezielt Interessenten für eine Ausbildung zu gewinnen.

Aufgrund der bedarfsgerechten Ausbildung, ab dem Ausbildungsjahrgang 2023, sind die angebotenen Ausbildungsplätze seitens SÖR jedoch auf annähernd die Hälfte zurückgegangen.

Praktika

SÖR stellt sich seiner sozialen und bürgerorientierten Verantwortung und ermöglicht, soweit es aus betrieblichen und sicherheitsrelevanten Gründen möglich ist, Schüler/innen das Arbeitsleben aktiv kennen zu lernen. In 2021 haben 16 Schüler/innen das Arbeitsleben bei SÖR in den Bereichen Straßen-/Verkehrsrecht, Werkstätten und der Verwaltung kennengelernt.

Girls`Day und Berufe Info - Tag für Mädchen bei der Stadt Nürnberg

Corona bedingt konnten auch 2021 beide Veranstaltungen leider nicht stattfinden.

Meister/innen

Bereits im Jahr 2018 wurde es zunehmend schwieriger geeignetes Personal als Meister/in im Straßenbauerhandwerk zu finden. Eine Aufstiegsqualifizierung durch SÖR wurde damals finanziert. Dies setzt sich im Jahr 2021/2022 verstärkt fort. Da keine adäquaten Stellenbesetzungen von extern möglich waren, wurden nach einem internen Auswahlverfahren zwei Facharbeiter zur Weiterqualifizierung zum/zur Straßenbauermeister/in ausgewählt. Aufgrund des geringen Schulplatzangebotes wird die Weiterqualifizierung aber erst in 2023 beginnen. Die Mitarbeiter können jedoch jetzt Erfahrungen sammeln, weil sie ohne Übertragung des vollen Aufgabenspektrums, auf ihren zukünftigen Stellen bereits eingesetzt werden. Eine endgültige Stellenübertragung erfolgt erst nach bestandener Abschlussprüfung.

Ingenieure/innen

SÖR beteiligt sich an der jedes Jahr stattfindenden Bauingenieurmesse in der Georg-Simon-Ohm Hochschule Nürnberg. Diese Messe ermöglicht es, direkt mit den Studierenden ins Gespräch zu kommen und den Eigenbetrieb SÖR vorzustellen. Es können hierbei wichtige Informationen über den Berufseinstieg, die Vielzahl von Verwendungsmöglichkeiten, die Gehaltsstruktur oder die Karrierechancen weitergegeben werden. Zudem bietet SÖR in verschiedenen Fachbereichen „praktische Studiensemester“ für Studenten an. SÖR vergütet dieses 20-wöchige Studiensemester aktuell mit 500,- € monatlich. Ferner werden in diesem Zusammenhang auch interessante Themen für Master- und Bachelorarbeiten im SÖR angeboten.

Um die Attraktivität zu steigern und SÖR besser kennenzulernen wurden die bereits bestehenden Möglichkeiten auch auf Werksstudierende und Studierwillige - im Rahmen eines dualen Studiums – in den Bereichen Bauingenieurwesen sowie Elektro- und Informationstechnik erweitert.

Weiterbildung / Fortbildung

SÖR investiert intensiv in die Bereiche Aus- und Fortbildung.

An externen und internen Fortbildungsveranstaltungen nahmen 451 SÖR – Beschäftigte teil. Insgesamt wurde hierfür 179.219,68 € aufgewendet. Dieser Betrag enthält die Ausbildungsgebühren sowie die erforderlichen Reise- und Übernachtungskosten. Somit entfielen im Jahr 2021 durchschnittlich auf jeden Mitarbeiter/in einschließlich Auszubildende 397,38 €. Die externen Fortbildungen sind teilweise sehr teuer, müssen dennoch in Anspruch genommen werden, da das gemeinsame Fortbildungsangebot der Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach die speziellen beruflichen Erfordernisse für SÖR nicht abdecken kann. Weiterhin sind jährliche Schulungen nach den Bestimmungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetzes (BKrFQG) von Kraftfahrern/innen im SÖR zu absolvieren. Diese Verpflichtung trifft die

Fahrer/innen, deren überwiegende Tätigkeit darin besteht, Personen oder Güter zu gewerblichen Zwecken zu befördern. Die Fahrerlaubnisinhaber/innen der Klassen CE oder C1E sind nicht nur alle 5 Jahre auf ihre gesundheitliche Eignung zu untersuchen, auch die Erlaubnis gem. BKrFQG ist ebenfalls nur für 5 Jahre gültig. Für die Verlängerung dieser Fahrerlaubnis müssen wieder 5 Schulungsmodule innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nachgewiesen werden. Zudem müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Führerscheinerwerb nach dem Stichtag 10.09.2009 vorher eine sogenannte Grundqualifikation erwerben. Dies war für die Führerscheininhaber/innen mit Besitzstand, Führerscheinerwerb vor dem Stichtag 10.09.2009, nicht erforderlich. Der Erwerb dieser Grundqualifikation nach dem BKrFQG ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes mit größeren Fahrzeugen, Kraftfahrzeuge über 7,5 t mit Anhänger und Kraftfahrzeuge bis 7,5 t mit Anhänger, war es auch im Jahre 2021 erforderlich Mitarbeitern/innen den Erwerb der Führerscheinklassen C1 und C1E zu finanzieren. Die Kosten hierfür beliefen sich im Jahr 2021 auf rund 40.000,- € bei der Führerscheinklassen C1 und C1E. Diese Kosten sind in den Gesamtfortbildungskosten bereits enthalten.

Zwischen SÖR und den betreffenden Mitarbeitern/innen wurden Rückzahlungsvereinbarungen geschlossen. Diese besagten, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst bzw. der Dauer eines selbstverschuldeten Führerscheinverlustes innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren ein Anteil von 1/24 des Gesamtbetrages pro Monat für die noch verbliebene Restlaufzeit zurückzuzahlen ist.

Weiterbildungskatalog – Technik

SÖR erstellte im Jahre 2020 zum ersten Mal einen technisch - fachlichen Weiterbildungskatalog für alle städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe. Dieser Anfang 2021 veröffentlichte „Weiterbildungskatalog – Technik“ deckt zum einen Pflichtschulungen für Tätigkeiten im gewerblichtechnischen Bereichen wie auch Angebotsschulungen zur Wissenserweiterung für gewerbliche und technische Mitarbeitende ab. Der Katalog wird ständig erweitert und an künftigen Schulungsbedarfen angepasst.

6. Leistungsorientierte Bezahlung

Basisleistungsentgelt/-bezüge

Auch im Jahr 2021 erhielten wieder alle Mitarbeitenden des SÖR das Basisleistungsentgelt bzw. bezüge. Es wurde kein Mitarbeiter/keine Mitarbeiterin von den Vorgesetzen gemeldet, dem/der man diese Basisleistung nicht gewähren könne.

Zusatzleistungsentgelt

Aus dem Bereich der Beschäftigten wurde im Jahr 2021 an 145 Mitarbeitende ein Zusatzleistungsentgelt i.H.v. 142.333,38 € ausbezahlt. Der Ansatz von 142.334,76 €, der einen Übertrag aus dem Jahr 2019 von 7 Cent enthielt, wurde bis auf 1,38 € vergeben. Die Auszahlungssummen bewegten sich zwischen 500,00 € und 1.094,88 €.

Bei einem Anteil der Tarifbeschäftigten in der 1. QE (EGr. 3 und EGr. 4 TVöD) von 32,33 % entfielen auf die 1. QE im Jahr 2021 beim Zusatzleistungsentgelt 24,18 %. Die 2. QE (EGr. 5 bis EGr. 9a TVöD) war mit einem Anteil von 46,64 % der Tarifbeschäftigten mit 49,65 % vertreten. Die Beschäftigten der 3. QE (EGr. 9b bis EGr. 13 TVöD) die einen Beschäftigtenanteil von 20,25 % stellte, wurden in Höhe von 25,52 % berücksichtigt. In der 4. QE (Beschäftigungsanteil von 0,78 %) wurde ein Zusatzleistungsentgelt im Jahr 2021 vergeben.

In den letzten 3 Jahren blieb die Verteilung zwischen den Qualifikationsebenen sehr stabil. Es zeigt sich im Jahr 2021 weiterhin eine Überrepräsentation der QE 3 mit 5,27 Prozentpunkten und der QE 2 mit 3,01 Prozentpunkten gegenüber dem Beschäftigtenanteil. Ziel ist weiterhin die Vergabe in der QE 1 zu steigern.

Die Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung/Gleichstellung wurden mit 18 Prämien bedacht. Bei einem Beschäftigtenanteil von ca. 15,26 Prozent (Tarifbeschäftigte) waren von den Berücksichtigten somit 12,41 % schwerbehindert/gleichgestellt. Hier konnte somit der erfreulich hohe Wert von 2019 mit 11,38 % sogar noch übertroffen werden. Es wird dennoch ein weiteres Augenmerk auf diesen Mitarbeitendenkreis bei der Vergabe gerichtet.

Im Jahr 2021 waren 14,48 % der Zusatzleistungsentgeltempfänger/innen weiblich. Hier ist eine deutliche Steigerung zum Vorjahr um 4,55 Prozentpunkte zu verzeichnen. Die weiblichen Tarifbeschäftigten entsprachen 2021 einem Beschäftigtenanteil von 12,37 Prozent. Dies bedeutet im Jahr 2021 nun eine leichte Überrepräsentation.

Eine absolut verhältnismäßige Deckung wird es wohl nie geben, da die Verteilung individuell aufgrund der Leistung des einzelnen und nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Es wird jedoch weiter darauf hingewiesen an unterrepräsentierte Gruppen zu denken. Wenn im Laufe der Jahre immer wieder andere Gruppen stärker bedacht werden und sich dies über die Jahre ausgleicht, ist dies auch ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Zusatzleistungsbezüge

Im Jahr 2021 konnten bei SÖR für die Berechnung der Zusatzleistungsbezüge 91 Beamte/Beamtinnen angesetzt werden. An 16 Beamte/Beamtinnen wurden 8.798,48 € ausbezahlt und damit der Ansatz von 8.800,29 € bis auf 1,81 € ausgegeben. Die Auszahlungssumme bewegte sich zwischen 419,06 € und 628,59 €. Bei der geringen Anzahl sind statistische Werte nicht aussagekräftig.

Prämien für besondere Leistungen (PbL)

Die sehr unterschiedlichen Budgets erfordern auch hier eine strikte Trennung zwischen den verbeamteten und tarifbeschäftigten Mitarbeitenden.

PbL Beamte

Aufgrund des verhältnismäßig geringen Betrages (2021 standen 7.333,56 € zur Verfügung, inklusive 1.613,84 € aus dem Jahr 2020) müssen die PbL bei den Beamten/Beamtinnen sehr restriktiv angewendet werden. So konnten im Jahr 2021 jedoch 15 Spontanprämien an Beamtinnen und Beamte für besondere Leistungen ausbezahlt werden, da im Zuge von Vormerkungen Mittel ins Jahr 2021 übertagen worden waren. In den letzten beiden Jahren waren jeweils 11 verbeamtete Mitarbeitende berücksichtigt worden. Der Ansatz wurde im Jahr 2021 bis auf 8 Cent ausgezahlt. Die Prämienhöhen lagen zwischen 350,00 € und 498,82 €.

1 Spontanprämie erfolgte für herausgehobene coronabedingte Sonderaufgaben.

Von den 15 Prämienbeziehenden waren 10 weiblich. Die Prämiengewährung lag somit mit 66,67 % weiterhin deutlich über dem prozentualen Anteil verbeamteter Frauen bei SÖR (44,83 %).

Anzumerken ist, dass wegen der geringen Prämiensumme in diesem Budget die Verteilung an Beamtinnen und Beamte als Motivations- und Anerkennungsinstrument für besondere Leistungen schwierig ist.

PbL Beschäftigte

Im Jahr 2021 waren für die Tarifbeschäftigten 96.931,76 € im Budget von SÖR (enthaltener Übertrag aus dem Vorjahr 4.413,75 €). Es wurden 211 Prämien gewährt (2020: 286, 2019: 208, 2018: 161). Die Prämienhöhen lagen zwischen 65,00 € und 1.500,00 €. Diese Spanne zeigt auf, dass bei der Prämienbemessung unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden müssen. Hohe Prämien wurden wieder insbesondere bei Zielvereinbarungen und Spontanprämien, die in der Regel einen längeren Zeitraum umfassen (mehrere Monate, die sich auch über 1 Jahr hinziehen können) sowie ein besonderes Ergebnis fachlich und zeitmäßig vorgeben bzw. bei enormen Einsparungen für den Betrieb ausbezahlt. Die Kleinprämien fielen bei spontanen, besonderen Leistungen mit geringem Zeitumfang an. Dies erklärt, warum insbesondere die 3. QE bei einem Personalanteil von 20,25 %

und einem Anteil an den Prämienempfangenden von 15,17 % (2020: 19,58 %, 2019: 15,35 %, 2018: 38,46 %) aus dem Prämienbudget einen Geldanteil von 21,73 % (2020: 29,59 %, 2019: 30,36 %, 2018: 48,49 %) erhielt. Die Prämiengewährung erfolgte oftmals nach abgeschlossenen und sehr gut gelungenen Projektarbeiten. Hinsichtlich der bedachten Personen war die 3. QE dementsprechend im Jahr 2021 unterrepräsentiert, die Prämiensumme entsprach in etwa dem Beschäftigtenanteil. Der Anteil der 3. QE sank in den vergangenen Jahren stetig zugunsten der 1. und vor allem der 2. QE (EGr. 5 bis EGr. 9 a TVöD), um auf eine angemessene Verteilung hinzuwirken.

In der 1. QE (in der Regel Straßenreiniger und ungelernte Kräfte im Straßenunterhalt bzw. Grünbereich) erhielt hingegen bei einem Personenanteil von 32,33 % und einem Anteil an den Prämienempfängern/innen von 20,38 % aus dem Prämienbudget einen Geldanteil von 15,17 %. Somit war leider wieder ein Absinken gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (2020: 19,01 %) und mit dem Niveau von 2019 mit 15,43 % zu vergleichen. Gegenüber dem Jahr 2018 mit 10,27 % ist es jedoch noch immer eine deutliche Steigerung. Der Prämienvergabe an die QE 1 steht weiterhin im Fokus. Die Prämienhöhen müssen jedoch weiterhin bei der Bewertung der besonderen Leistung im Quervergleich mit den anderen Prämienleistungen angemessen sein. Prämien fielen in der QE 1 weiterhin überwiegend bei besonders belasteten Arbeiten an, wie spezielle Reinigungstermine mit sehr hoher Verschmutzung (verdreckte und verkotete Flächen), bei extremen Wetterverhältnissen oder bei Arbeiten unter enormen Zeitdruck. Aber auch Mehrbelastung durch Personalengpässe wurden oftmals durch die Vorgesetzten mit Gruppenprämien bedacht.

Das Instrument der Prämien für besondere Leistungen wird von den Vorgesetzten als Instrument zur Motivation und um Anreize zu schaffen angenommen und auch gerne genutzt. Ziel ist weiterhin auch für den Prämienbezug der Säule 3 weiter auf faire Verteilung hinsichtlich der Berufsgruppen hinzuwirken.

Erfolgsprämie SÖR Grün

Auf der Grundlage des § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD (VKA) wurde mit der Dienstvereinbarung vom 15.01.2015 über die Gewährung einer Erfolgsprämie für Tarifbeschäftigte beim Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (DV Erfolgsprämie SÖR Grün) noch eine spezielle Regelung für die Rekommunalisierung von öffentlichen Aufgaben im Grünbereich von SÖR geschaffen. Die Dienstvereinbarung legt fest, dass auf Basis der Einsparungen durch die Rekommunalisierungsmaßnahme die Beschäftigten eine anteilige Prämie von 22 % der errechneten Einsparsumme, maximal ein monatliches Tabellenentgelt der Eingangsstufe in der jeweiligen Entgeltgruppe, erhalten.

Die Beschäftigten der Gruppe Großflächenmahd (SÖR/2-W/10) erwirtschafteten im Zeitraum April 2020 bis März 2021 einen Überschuss von 586.892,27 € durch Einsparungen im Vergleich zur Fremdvergabe und durch die Übernahme von Zusatzaufgaben, die ansonsten ebenfalls eingekauft werden müssten. Der hieraus berechnete und mögliche maximale Prämienanteil von 22 % betrug somit 129.116,30 €. Der Auszahlungsbetrag lag bei 68.561,57 €. Dies ist vereinbarungsgemäß auf die Deckelung auf ein monatliches Tabellenentgelt der Eingangsstufe sowie Kürzungen bei späterem Eintritt in die Pflegetruppe oder bei längerer Abwesenheit durch Krankheit, etc. zurückzuführen. Die Prämie wurde an 34 Beschäftigte ausgezahlt.

Es kann weiterhin festgehalten werden, dass das Insourcing der Großflächenmahd für die Stadt Nürnberg nicht nur finanziell, sondern auch betreffend der Qualität und der zeitgerechten Erbringung der Leistung eine Erfolgsgeschichte ist. Erwähnenswert ist auch, dass in der Arbeitsgruppe trotz erheblichen Arbeitsdrucks ein sehr gutes Betriebsklima vorherrscht. Weiterhin hat sich herausgestellt, dass die Gruppe Großflächenmahd sich fachlich weiterentwickelt hat und so fit ist, dass sie auch in gärtnerisch hochwertigeren Anlagen eingesetzt werden kann.

Die Beschäftigten der Gruppe Straßenbegleitgrün (SÖR/2-W/12) erwirtschafteten im Zeitraum April 2020 bis März 2021 einen Überschuss von 211.047,69 €. Der hieraus berechnete und maximal mögliche Prämienanteil von 22 % betrug somit 46.430,49 €. Der Auszahlungsbetrag lag mit 39.594,27 € ebenfalls unter der maximalen Höhe.

Die Kürzung ist somit auch hier auf die Deckelung auf ein monatliches Tabellenentgelt der Eingangsstufe sowie Kürzungen bei späterem Eintritt in die bzw. früherem Austritt aus der Pflegetruppe oder bei längerer Abwesenheit durch Krankheit etc. zurückzuführen. Es wurden an 24 Mitarbeitende die Erfolgsprämie ausgezahlt.

7. Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unfälle und Arbeitsmedizin

Im Jahr 2021 erlitten die SÖR-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 77 Unfälle mit 1.474 Ausfalltagen. Tödliche Arbeitsunfälle oder Arbeitsunfälle mit dauerhaften körperlichen Einschränkungen hat es im SÖR auch im Jahr 2021 nicht gegeben. Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen mit 80 in 2019 und mit 62 in 2020 ist die Anzahl der Unfälle im Jahr 2021 mit 77 wieder annähernd auf dem Niveau wie 2019.

Unfallstatistik 2016 bis 2021

Unfallstatistik SÖR 2016 - 2021

80 80 80 77

57 62
52
38
16
11 12 12 15 9

10 6

Durchschnitt der Jahre 2019 2020 2021 2016 bis 2018

Unfälle insgesamt davon Arbeitsunfälle davon Wegeunfälle davon außerhalb des Dienstes

Eine Arbeits- und Wegeunfallstatistik wird seitens Ref.I/ASi auch informativ für den Bereich SÖR erstellt. Diese beiden Statistiken weichen in der Anzahl der Unfälle und Ausfalltage erheblich ab, da SÖR auch Unfälle mitzählt und auswertet, die nicht meldepflichtig – weniger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit – sind. Für diese Unfälle, die u.a. auch dem privaten Bereich zuzuordnen sind, gehen keine Meldungen an Ref.I/ASi. Für 2021 hat Ref.I/II ASi insgesamt 47 melde- und nichtmeldepflichtige Arbeitsunfälle im SÖR registriert und ausgewertet. Als Ergebnis der offiziellen ASi-Zahlen ist festzustellen, dass SÖR mit 38 meldepflichtigen Arbeitsunfällen auf 1000 Beschäftigte (Zahlen werden zum Vergleich auf 1000 Beschäftigte hochgerechnet) den Durchschnitt der UV der öffentlichen Hand mit 7,2 deutlich übersteigt, aber im Vergleich mit tätigkeitsverwandten Betrieben wie Transport und Verkehr mit 39,0 (Vergleichswert aus 2020) oder der Bauwirtschaft mit 49,8 (Vergleichswert aus 2020) noch gut dasteht.

Die Erfassung aller Unfälle für SÖR ist zum einen im Interesse der Beschäftigten für zukünftige Folgeschäden und Ansprüche gegenüber der jeweiligen Berufsunfallversicherung erforderlich und zum anderen sind die nicht meldepflichtigen Unfälle auch für die Auswertung für Präventivmaßnahmen sehr hilfreich, um zukünftig Ausfallzeiten vorzubeugen.

Unfälle / Ausfalltage 2016 - 2021

1600 1507

941
647 647 582
312 362
295 267 278

1400 4

200 96 74

Durchschnitt der Jahre 2019 2020 2021 2016 bis 2018 Ausfalltage insgesamt bei Arbeitsunfällen bei Wegeunfällen außerhalb des Dienstes

Bei den 77 Unfällen bestand für 38 Unfälle eine Meldepflicht an die zuständige Unfallkasse. Bei den Verletzungen (Mehrfachnennung sind gegeben) sind die Verletzungen an Hand, Armen mit Schulterbereich mit 29 (13), an den Beinen und Füßen mit 32 (22), Kopfverletzungen mit 6 (4) und Rumpfverletzungen mit 5 (6) und Augenverletzungen mit 5 (4) eingetreten, Vorjahreswerte in Klammern.

Erfreulich ist für SÖR, dass aus dem Jahresbericht von ASi zu entnehmen ist, dass die Ausfalltage pro meldepflichtigem Arbeitsunfall deutlich gefallen sind. Dennoch muss auch weiterhin verstärkt auf Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz geachtet werden.

Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Ausfalltage pro meldepflichtigem Arbeitsunfall 27,3 24,9 21,9 30,4 27,5 27,4 19,3 18,0 36,5 29,3 40,2

Quelle Ref.I/II, Asi Arbeits- und Unfallbericht 2021

Die durchschnittliche Ausfallzeit pro meldepflichtigem Arbeitsunfall ist gestiegen und weist den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum auf. Quelle Ref.I/II, Asi Arbeits- und Unfallbericht 2021

Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements:

Überarbeiten/Fortschreiben von Vorlagen „Beurteilung von Arbeitsbedingungen“:

Eine Gesamtüberarbeitung der ca. 40 BdA-Vorlagen steht noch an.

Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen

3 x Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen 2021

Schriftliche Beauftragung für mobile selbstfahrende Arbeitsmittel 2021:

Gesamtbeauftragungen: 70

Termine/Besprechungen:

SÖR Arbeitssicherheit-Arbeitsgespräche inkl. Dezentraler Steuerkreis Betriebliches Gesundheitsmanagement am 22.09.2021.

Monatliches Jour fixe Betriebliches Eingliederungsmanagement und Werkleitungsbüro.

Weitere Besprechungen, Vor-Ort-Termine und Begehungen werden nicht dokumentiert.

Vorbereitung/Erstellung Werkleitungsverfügungen im Rahmen der Pandemie (Schutzmaßnahmen)

2021 wurden im Rahmen der Pandemie 7 Werkleitungsverfügungen erstellt, die organisatorische Regelungen insbesondere zu Schutzmaßnahmen enthielten.

8. Betriebliches Gesundheitsmanagement

An dieser Stelle wird fortlaufend über die Entwicklungen und Verfahrensschritte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements berichtet, da hierauf seitens des Betriebs ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Neben der statistischen Werte, die in vorherigen Ordnungspunkten aufgeführt sind, wird im Folgenden verstärkt auf Ursachen, Analyse, Prophylaxe und Gesundheitsangebote eingegangen.

Ausführungen zu den Fehlzeiten

Wie unter Punkt 3.3 bereits dargelegt stieg die Krankheitsquote zum Vorjahr leider erneut um 0,16 % auf 9,35 % an. 2019 war ein Absinken um 0,84 %-Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2018 zu verzeichnen gewesen, so dass man sich eine Trendwende erhofft hatte. Jedoch waren im Jahr 2020 (0,25 % Anstieg gegenüber dem Vorjahr) und im Jahr 2021 wieder leichte Anstiege zu verzeichnen.

Lediglich im Bereich der verbeamteten Beschäftigten sanken die durchschnittlichen Ausfallzeiten pro Person deutlich von 23,02 Kalendertage (2020) auf 16,05 Kalendertage im Jahr 2021 und setzte den positiven Trend deutlich fort. Dies kann jedoch, bei der insgesamt geringen Anzahl an Beamtinnen/Beamten im Betrieb, auch auf Austritte einzelner zurückzuführen sein. Im Bereich der ehemaligen Angestellten stieg der Wert nur leicht um 0,39 Kalendertage gegenüber dem Vorjahr auf 18,34 Kalendertage an. Bei den gewerblichen Mitarbeitenden ist leider ein weiterer Anstieg um 1,99 Kalendertage gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Das heißt differenziert nach den Beschäftigentengruppen in Prozenten entfallen 79,01 % der krankheitsbedingten Ausfälle (bei einem Beschäftigtenanteil von derzeit 59,41 %) auf die gewerblichen Mitarbeitenden und übersteigen somit deutlich den Beschäftigtenanteil. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen weiteren Anstieg um 2,6 Prozentpunkte. Im Beamtenbereich ist der Prozentanteil von 6,13 % (2020) um 1,95 Prozentpunkte auf 4,18 % gesunken und ist damit weit unterrepräsentiert zum Beschäftigtenanteil (8,90 %). 16,85 % der krankheitsbedingten Ausfälle entfielen im Jahr 2021 auf die sonstigen Beschäftigten (ehemalige Angestellte), der Anteil sank um 0,61 Prozentpunkte zum Vorjahr. Der prozentuale Anteil liegt somit deutlich unter der Beschäftigtenquote mit 31,70 %.

Maßnahmen/Tätigkeiten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements:

Temporäre Kooperation im Zuge der FRIAA-Studie („Frühe Intervention am Arbeitsplatz“) mit der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Erlangen, um interessierten

Mitarbeitenden die Möglichkeit zur niederschwelligen, zügigen und umfassenden Diagnostik/ggf. Behandlung vermitteln zu können.

Einzelaktionen:

„Grippeimpfung vor Ort“ für Beschäftigte der Sulzbacher Str. 2- 6, 19.10.2021 Teilnehmende: ca. 60 Personen, Impfung durch: Kh/BÄD

„Booster-Impfung COVID-19 in der SÖR-Bürozentrale“ für SÖR-Beschäftigte und deren Angehörige, 17.12.2021 Teilnehmende: 74 Personen, Impfung durch: Extern

„Fit bei der Arbeit“ - Betriebliche Gesundheitswoche, PA, 19. – 30.07.2021, Teilnehmende-SÖR: nicht bekannt

Regelmäßig Bewegungs- und Entspannungskurse

  1. Halbjahr 2021 Frühjahr/Sommer (Januar – Juni/Juli 2021) – Online-Kurse

Kurs „Pilates & Yoga“ Mittwoch 11:30 Uhr – 12:30 Uhr, Dauer 1 Stunde

Kurs „Rücken Fit! - Wirbelsäulengymnastik“ Mittwoch 17:00 Uhr – 18:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde

Sommerkurse – Ferienkurse 2021 (Juli-August 2021) – Online-Kurse

Kurs „Entspannung in der Mittagspause - Pilates & Yoga“ Mittwoch 11:30 Uhr – 12:30 Uhr, Dauer 1 Stunde

Kurs „Rücken Fit! - Wirbelsäulengymnastik“ Mittwoch 17:00 Uhr – 18:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde

  1. Halbjahr 2021 Herbst/Winter (September – Dezember 2021) Ort: Sulzbacher Str. 2-6, Raum 403

Kurs „Pilates & Yoga“ Mittwoch 11:30 Uhr – 12:30 Uhr, Dauer 1 Stunde, Ort: Sulzbacher Str. 2-6, Raum 403 ab 15.11.2022 Online-Kurs

Kurs „Body and Mind“ Donnerstag 12:00 Uhr – 13:00 Uhr, Dauer 1 Stunde, Ort: Sulzbacher Str. 2-6, Raum 403 ab 15.11.2022 Online-Kurs

Kurs „Rücken Fit! - Wirbelsäulengymnastik“ Mittwoch 17:00 Uhr – 18:00 Uhr, Dauer: 1 Stunde, Online-Kurs

Bewegte Pause:

Die bewegte Pause wird von geschulten Bewegungsbotschafterinnen regelmäßig in unterschiedlichen Formaten angeboten:

Zusammenarbeit mit der AOK

SÖR lädt seit 2015 einmal jährlich die AOK zur Analyse der Krankheitstage ein, da ein Großteil insbesondere der gewerblich Beschäftigten dort versichert ist (insgesamt 2021 448 Personen). Von der AOK wurde eine Stagnation gegenüber dem Vorjahr bei ihren Versicherten hinsichtlich Krankenstands in Prozent festgestellt (2021: 11,5 %, 2020: 11,5 %, 2019: 11,3 %, 2018: 11,8 %). Hierbei ist zu bemerken, dass die AU-Quote (mind. 1 x krank gemeldet mit AU-Bescheinigung im Kalenderjahr) bei den AOK-versicherten Mitarbeitenden im Hinblick auf das Vorjahr sogar leicht angestiegen ist, um 0,7 Prozentpunkte auf 73,2 %. Die Arbeitsunfähigkeitstage je Fall sind jedoch um 0,2 % gegenüber dem Vorjahr gesunken und lagen somit im Jahr 2021 bei durchschnittlich 18,3 Krankheitstagen. Die Langzeiterkrankungen (Anteil der AU-Tage mit Falldauer > 42 Tage) liegen demnach leider ebenfalls weiterhin bei einem hohen Wert von 46,6 %. Dies bedeutet eine verfestigte Rückkehr zu dem Niveau von 2017/2018 nachdem die Werte 2019 nur 37,8 % betragen hatten. Die Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems machen weiterhin die Hauptursache der Arbeitsunfähigkeit der AOK-versicherten Mitarbeitenden aus. Die Dauer der krankheitsbedingten Ausfälle ist hierbei ebenfalls auf einem hohen Niveau. Auffällig ist, dass Erkrankungen des Atmungssystems deutlich zurückgegangen sind, was wohl im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Erkältungsperiode zu sehen ist. Covid 19–Erkrankungen werden in einer separaten Schlüsselnummer geführt, die Fallzahl war auch wie im Jahr 2020 im Jahr 2021 bei den Fallzahlen statistisch nicht auffällig. Es fällt jedoch auf, dass die Dauer der Erkrankungen in diesem Bereich deutlich angestiegen ist, was wohl mit Fällen von Post Covid und Long Covid in Zusammenhang steht. Die psychischen Erkrankungen sind bei den AOK-versicherten SÖR-Mitarbeitenden erfreulicher Weise etwas gesunken, das ist überraschend, da laut Information der AOK die psychischen Erkrankungen in vielen Betrieben stark gestiegen sind. Diese Erkrankungen führen jedoch auch bei SÖR weiterhin zu langen Krankheitsdauern.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Im Jahr 2021 wurde das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX weiter zentral von den beiden BEM-Beauftragten im Betrieb durchgeführt. Die beiden sozialpädagogischen Fachkräfte standen auch in diesem Jahr wieder für den Bereich des Konfliktmanagements zur Verfügung. Dieses Angebot war sehr gefragt und wird zunehmend genutzt.

Von Januar bis Dezember 2021 wurden insgesamt 274 BEM-Erstgespräche entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung angeboten; davon wurden 128 BEM-Erstgespräche durchgeführt, 114 Einladungen wurden aktiv oder passiv abgelehnt.

Die Rückstände der Gespräche, bedingt durch die Stellenvakanz in 2020, konnten 2021 noch nicht aufgearbeitet werden, da laufend neue Gespräche nachrückten. Hinzu kamen immer wieder Absagen und Ausfälle angesetzter Gespräche durch Corona-Erkrankungen oder Quarantänen. Um die organisatorischen Abläufe und Verwaltungstätigkeiten des BEM-Prozesses effizienter gestalten zu können, wäre der Einsatz einer BEM-spezifischen Software nötig.

Die Problembereiche, die in den BEM-Verfahren zur Sprache kamen, sind sehr individuell und vielseitig. Die Ergebnisse der AOK-Analyse fanden sich auch in den BEM-Gesprächen wieder. Die häufigsten Gründe für längerfristige krankheitsbedingte Ausfälle bildeten Erkrankungen des Muskel- Skelett-Systems, Verletzungen sowie psychische Erkrankungen.

Der Katalog der erforderlichen Maßnahmen innerhalb des BEM-Prozesses lässt sich analog grob in folgender Einteilung darstellen:

 Arbeitsorganisatorische Maßnahmen (z.B. Arbeitszeitanpassungen),  Ausstattung (z.B. bedarfsgerechte Arbeitskleidung),  Konfliktberatung (hierarchieübergreifend),  Umsetzungsnotwendigkeit/Bewerbung,  Vermittlung an weitere Akteure innerhalb und außerhalb der Stadt Nürnberg (z. B. PA/BSB).

Speziell für den Bereich der psychischen Erkrankungen konnte im Rahmen einer Studie eine temporäre Kooperation mit der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Erlangen vereinbart werden. Im Rahmen der FRIAA-Studie („Frühe Intervention am Arbeitsplatz“) wurde interessierten Beschäftigten eine niedrigschwellige, zügige und ausführliche Diagnostik angeboten, welche Betroffenen außerhalb der Studie durch lange Wartezeiten oftmals erschwert wird. Nach der ärztlichen Diagnostik wurde dann per Zufallsprinzip entschieden, ob die jeweilige Person direkt am Klinikum weiterbehandelt wird oder ob ihr Informationen und Hilfestellungen an die Hand gegeben werden, um selbst weiterführende Behandlungsmöglichkeiten im Regelsystem in Anspruch zu nehmen.

Da die BEM-Gespräche nun schon über zwei Jahre zentral angeboten werden, entsteht bisweilen die Situation, dass Mitarbeitende zum wiederholten Mal ein BEM-Erstgespräch wahrnehmen oder auch in einem längeren BEM-Prozess begleitet werden. Dies begründet meist eine vertrauensvolle Gesprächsbasis, was für eine zielführende und produktive Unterstützung sehr hilfreich ist.

Die enge Zusammenarbeit insbesondere mit der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung, der Arbeitssicherheit und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement von SÖR sowie auch der Personalbewirtschaftung war auch 2021 fester Bestandteil der Arbeit des BEM-Teams. Nur in diesem Zusammenspiel ist es möglich, BEM-Verfahren qualitativ hochwertig und für die Teilnehmenden / adressierten Personen einerseits sowie den Betrieb andererseits produktiv zu gestalten.

Resümee

Muskel- und Skelett-Erkrankungen aber auch psychische Erkrankungen führen zumeist zu längeren Arbeitsunfähigkeiten. Deswegen ist es absolut angezeigt, weiterhin im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und betrieblichen Eingliederungsmanagements weiterhin ein besonderes Augenmerk auf auslösende Faktoren und präventive Maßnahmen zu richten. Gerade auf die Mitarbeitenden des gewerblichen Bereichs soll besonders geachtet werden, um auch hier eine positive Entwicklung zu erzielen.

Hervorzuheben waren im Jahr 2021 das weiterhin sehr gute Pandemiemanagement bei SÖR sowie die diesbezügliche Vernunft, Rücksichtnahme und Flexibilität der Beschäftigten.

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