Berichtsvorlage DiP/013/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Fortsetzung der bewährten Strukturen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
(OZG@NBG)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 - Glossar Anlage 2 - Liste der im BayernPortal eingetragenen OZG-relevanten Onlinedienste
Bericht:
Das 2017 erlassene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre über 6.000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Für die Stadt Nürnberg ergeben sich daraus mehr als 2.400 Verwaltungsleistungen, die Nutzenden in Form sogenannter Onlinedienste digital anzubieten sind. Diese müssen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie über Verwaltungsportale bundesweit erreichbar und nutzbar sind.
Vor allem Verzögerungen bei föderal in Aussicht gestellten Onlinediensten sowie noch nicht beseitigte bundes- und landesrechtliche Digitalisierungshindernisse, beispielsweise im Meldereicht, schließen eine fristgerechte OZG-Umsetzung auch in Nürnberg aus. Dennoch hat die Stadtverwaltung Nürnberg im Rahmen des aktuell kommunal Möglichen bislang nach Einschätzung Dritter eine bedeutende Anzahl kundenrelevanter Onlinedienste in hoher Qualität angeboten – und diese dabei in der Regel prozess- und kommunikationsoptimiert. Nürnberg zählt laut Bayerischem Staatsministerium für Digitales zu den “aktuellen Spitzenreitern“.
Daher plant DiP das Programm OZG@NBG im Jahr 2023 fortzuführen und die bewährten Strukturen zur Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen und Eigenbetrieben sowie IT als Schlüsselpartner weiter zu nutzen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Online-Option vereinfacht i.d.R. eine Leistungsbeantragung und kann daher hinsichtlich Inklusion und Integration Potenziale für Gleichstellung und Chancengleichheit erschließen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: