Sitzungsunterlagen
Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
18.10.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Nachreichung Öffentlich 5 Tischvorlage Ö 7 Vorlagendokumente * TOP Ö 1 Stellenplan 2023 - Stellenschaffungen Sitzungsvorlage Ref.I/II/037/2022 8 1_Sachverhalt Ref.I/II/037/2022 11 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2023 Ref.I/II/037/2022 16 3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungen Ref.I/II/037/2022 60 1. Ergänzung zu TOP 1 - TISCHVORLAGE - 292 1. Ergänzung zu TOP 1 - Vorlage - TISCHVORLAGE - 295 TOP Ö 2 Stellenplan 2023 Sitzungsvorlage DiP/012/2022 300 Sachverhaltsdarstellung DiP/012/2022 304 Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" DiP/012/2022 306 * TOP Ö 3 Weitergewährung der Rahmenzulage für Tarifbeschäftigte und des Rahmenzuschlages für Beamtinnen und Beamte in Dienststellen mit intensivem Publikumsverkehr Sitzungsvorlage PA/072/2022 316 Gutachten PA/072/2022 319 Stellungnahme des GPR vom 05.10.2022 - Nachreichung - 323 * TOP Ö 4 Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt Nürnberg Bericht PA/073/2022 324 Berichtsvorlage PA/073/2022 327 Stellungnahme der GSBV vom 04.10.2022 - Nachreichung - 341 TOP Ö 5 Fortsetzung der bewährten Strukturen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG@NBG) Bericht DiP/013/2022 345 Sachverhaltsdarstellung DiP/013/2022 349 Anlage 1 - Glossar DiP/013/2022 355 Anlage 2 - Liste der im BayernPortal eingetragenen OZG-relevanten Onlinedienste 358
TOP Ö 6 Zielbild „Mein Nürnberg“ Sitzungsvorlage DiP/010/2022 365 Sachverhaltsdarstellung DiP/010/2022 369 Anlage 1 - Glossar DiP/010/2022 379 Anlage 2 - Kommunikationsmatrix DiP/010/2022 383 * TOP Ö 7 Bildung einer Shared-Service-Einheit beim Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht Sitzungsvorlage BDR/007/2022 385 Sachverhaltsdarstellung BDR/007/2022 389
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses
Sitzungszeit
Dienstag, 18.10.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Stellenplan 2023 Gutachten
hier: Stellenschaffungen Ref.I/II/037/2022
Riedel, Harald
- Unterlagen werden nachgereicht –
2. Stellenplan 2023 Beschluss
hier: Fortführung befristeter Stellen DiP/012/2022
König, Marcus
3. Weitergewährung der Rahmenzulage für Tarifbeschäftigte und des Beschluss
Rahmenzuschlages für Beamtinnen und Beamte in Dienststellen PA/072/2022
mit intensivem Publikumsverkehr
Riedel, Harald
4. Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Bericht
Menschen bei der Stadt Nürnberg PA/073/2022
Riedel, Harald
5. Fortsetzung der bewährten Strukturen zur Umsetzung des Bericht
Onlinezugangsgesetzes (OZG@NBG) DiP/013/2022
König, Marcus
6. Zielbild „Mein Nürnberg“ Beschluss
hier: Beschreibung der verschiedenen zukünftigen DiP/010/2022
Handlungsfelder, deren Zielversionen sowie die zu ergreifenden
Maßnahmen
König, Marcus
7. Bildung einer Shared-Service-Einheit beim Direktorium Beschluss
Bürgerservice, Digitales und Recht; BDR/007/2022
Gemeinsame Erledigung von Verwaltungsaufgaben für BDR, BAM,
BA/NOS, DiP, MI und RA
König, Marcus
- Unterlagen werden nachgereicht –
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.09.2022,
öffentlicher Teil
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 07.10.2022
NACHREICHUNG
ZUR SITZUNG
DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 18.10.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu
Öffentliche Sitzung
1. Stellenplan 2023 Gutachten
hier: Stellenschaffungen
Riedel, Harald
3. Weitergewährung der Rahmenzulage für Tarifbeschäftigte und des Beschluss
Rahmenzuschlages für Beamtinnen und Beamte in Dienststellen
mit intensivem Publikumsverkehr
Hier: Stellungnahme des Gesamtpersonalrats vom 05.10.2022
Riedel, Harald
4. Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Bericht
Menschen bei der Stadt Nürnberg
Hier: Stellungnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung vom 04.10.2022
Riedel, Harald
7. Bildung einer Shared-Service-Einheit beim Direktorium Beschluss
Bürgerservice, Digitales und Recht; Gemeinsame Erledigung von Verwaltungsaufgaben für BDR, BAM,
BA/NOS, DiP, MI und RA
König, Marcus
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 13.10.2022
TISCHVORLAGE
ZUR SITZUNG
DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 18.10.2022
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu
Öffentliche Sitzung
1. Stellenplan 2023 Gutachten
hier: Stellenschaffungen
- Ergänzung zu Stellenschaffungen
Riedel, Harald
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
Ref.I/II/037/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 17.11.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Stellenplan 2023
hier: Stellenschaffungen
Anlagen: 1_Sachverhalt 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2023 3_Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungen
Sachverhalt (kurz):
siehe Sachverhalt
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 15.815.363 € Folgekosten 15.815.363 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 15.815.363 € davon Personalkosten 15.815.363 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 252,48 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.I/II/037/2022
Gutachtenvorschlag (durch POA):
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 252,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
Beschlussvorschlag (durch StR):
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 252,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge genehmigt.
zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022
Stellenplan 2023
hier: Stellenschaffungen
I. Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2022 bei 11.504,88 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegenüber dem Haushalt 2021 um netto 277,03 Vollkraftstellen erhöht.
Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurden vom Stadtrat zum Haushalt 2022 schwerpunktmäßig insgesamt 74,77 VK für Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsinvestitionen/Einrichtungen, zahlreiche Stellenkapazitäten aufgrund Veränderungen in der Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen sowie für Bildung und Kinderbetreuung, für gesetzliche Anforderungen sowie zur Pademiebekämpfung und Eindämmung deren Folgen beschlossen.
Mit Blick auf die massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte muss die Stadt Nürnberg aufgrund der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in den Folgejahren ab 2023 äußerst restriktiv mit Stellenschaffungen umgehen. Das bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraums grundsätzlich nur noch Stellen für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Finanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur möglich, wenn diese zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zwingend erforderlich sind oder ein nachgewiesener unabweisbarer Stellenbedarf gegeben ist.
2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe
Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt und SÖR liegen zum Haushalt 2023 Anträge auf Schaffung von insgesamt 398,48 Vollkraftstellen vor.
Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt. Zum Haushalt 2023 wurden für SUN Schaffungsanträge im Umfang von 3,5 VK eingestellt. Für ASN, FSN und NüBad liegen keine Schaffungsanträge vor.
Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet:
| Kategorie Schaffungsanträge | Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen) |
|---|---|
| Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) | 21,37 VK |
| Kinderbetreuung (Kat. 2) | 18,75 VK |
| Bildung (Kat. 3) | 18,17 VK |
| Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) | 31,17 VK |
| Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe- kämpfung (U-Kat. 4a) | 4,00 VK |
| Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol- gen (U-Kat. 4b) | 6,00 VK |
| Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) | 33,50 VK |
| Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) | 36,70 VK |
| Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat. 4e) | 32,50 VK |
| Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) | 99,02 VK |
| Sonstiges (U-Kat. 4g) | 97,29 VK |
Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaffungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbereich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.
Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2023 liegen beispielsweise mit insgesamt 72,42 VK bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen. 59,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Veränderungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen. Darüber hinaus werden zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen.
Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenübergestellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft.
Nach eingehender Überprüfung werden 252,48 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:
Vollkraftstellen
Geschäftsbereich OBM
-
Bürgermeisteramt 3,52
-
Bürgeramt Nord, Ost, Süd 2,00
-
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 1,00
-
Amt für Stadtforschung und Statistik 0,25
-
Amt für Internationale Beziehungen 0,20
-
Rechtsamt 1,87
-
Ordnungsamt 5,13
-
Bürgeramt Mitte 23,11
-
Amt für Migration und Integration 8,00
Geschäftsbereich 2. BM
-
- Bürgermeisterin 3,00
-
Museen der Stadt Nürnberg 0,30
-
Amt für Kultur und Freizeit 1,20
-
KunstKulturQuartier Nürnberg 1,63
-
Bildungs Campus Nürnberg 1,27
Geschäftsbereich 3. BM
- Feuerwehr 6,07
Geschäftsbereich Referat I/II
-
Zentrale Dienste 10,25
-
Amt für Informationstechnologie 17,35
-
Personalamt 3,09
-
Stadtkämmerei 1,00
-
Kassen- und Steueramt 2,00
Geschäftsbereich Referat III
-
Umweltreferat 1,75
-
Umweltamt 5,74
-
Gesundheitsamt 8,64
-
Friedhofsverwaltung 1,74
Geschäftsbereich Referat IV
-
Referat für Schule und Sport 0,85
-
Hausverwaltende Einheit Schule 2,00
-
Amt für Allgemeinbildende Schulen 13,26
-
Amt für Berufliche Schulen 7,06
Geschäftsbereich Referat V
-
Referat für Jugend, Familie und Soziales 2,50
-
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 1,00
-
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 53,15
Geschäftsbereich Referat VI
-
Baureferat 1,00
-
Stadtplanungsamt 3,00
-
Verkehrsplanungsamt 7,50
-
Bauordnungsbehörde 3,92
-
Hochbauamt 9,00
Geschäftsbereich Referat VII
-
Wirtschaftsreferat 1,00
-
Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00
Eigenbetriebe1
-
Nürnberg Stift 5,50
-
Service Öffentlicher Raum 25,13
Geschäftsbereich Gesamtstadt
- Zentraler Stellenpool 5,50
Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:
| Kategorie Schaffungsanträge | Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) | Davon ungedeckt |
|---|---|---|
| Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) | 20,12 VK | 2,00 VK |
| Kinderbetreuung (Kat. 2) | 18,75 VK | 13,13 VK |
| Bildung (Kat. 3) | 16,00 VK | 16,00 VK |
| Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe (Kat. 4) | 15,03 VK | 15,03 VK |
| Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande- miebekämpfung (U-Kat. 4a) | 2,37 VK | 2,37 VK |
| Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen (U-Kat. 4b) | 3,00 VK | 3,00 VK |
| Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) | 18,92 VK | 18,92 VK |
| Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) | 30,50 VK | 30,50 VK |
| Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U- Kat. 4e) | 23,00 VK | 21,00 VK |
| Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- zahlen (U-Kat. 4f) | 59,73 VK | 58,18 VK |
1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).
| Kategorie Schaffungsanträge | Schaffungsan- träge (in Vollkraftstel- len) | Davon ungedeckt |
|---|---|---|
| Sonstiges (U-Kat. 4g) | 45,06 VK | 40,58 VK |
| Summe | 252,48 VK | 220,71 VK |
Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2023 zur Schaffung beantragten Vollkraftstellen im Umfang von 398,48 (Kosten der beantragten Stellen: 28.402.279 Euro) insgesamt 252,48 Vollkraftstellen (Kosten: 17.996.560 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 220,71 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 15.815.363 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkosten 2022).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.
4. Zusammenfassung
Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird.
II. Beilagen
-
Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023"
-
Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen
III. Gutachtensvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 252,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 Stand: 28.09.2022
Wirtschaftspläne/jährlich
Geschäftsbereich OBM
1 BgA Projekt Bildungskommune mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z 1,77 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 1,77 -
2 BgA Projekt Bürgerwissenschaften - Nürnberg forscht mit Deckung; Fristvermerk F 06.25; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 9a 0,50 -
1,25 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 1,25 -
3 BgA Protokoll und Veranstaltungsmanagement ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 0,00 -
4 BgA Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 0,00 -
5 BgA Aktionsplan zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention) ohne Deckung; Fristvermerk F 06.25
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
ÖÖ
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
6 BA/NOS Verbesserung der räumlichen Situation des Bürgeramtes Nord ohne Deckung 2,00 SACHBEARBEITER/IN BÜRGERDIENSTE E 7 2,00 112.296 €
7 DiP Robotic Process Automation (RPA) ohne Deckung 1,00 PROZESSANALYST/IN RPA E 13 1,00 86.560 €
8 DiP Datenmanagement ohne Deckung 1,00 DATA-SCIENTIST 0,00
9 StA Verwaltungskapazität Vorzimmer und Assistenz mit Teildeckung 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,25 9.825 €
10 KoM Ausbau der Online-Bürgerbeteiligung (ePartizipation) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 0,50 REDAKTEUR/IN 0,00
11 KoM Stadtinternes Video-Team ohne Deckung 1,50 VIDEO-EDITOR/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN 0,00
12 KoM Stadtweite Einführung des Social Intranets ohne Deckung 1,00 REDAKTIONSDIENST E 11 0,00 -
13 KoM Kundenbetreuung Content-Management-System (CMS) ohne Deckung 1,00 KUNDENBETREUER/IN E 10 0,00 -
14 IB Verwaltung Krakauer Haus mit Deckung; Zuschussvermerk Z 0,20 HILFSKRAFT E 3 0,20 -
15 RA Erhöhte Fallzahlen der Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 0,12 6.738 €
2,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,25 85.398 €
16 RA Verwaltung Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRFN) mit Deckung; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
17 OA Lebensmittelüberwachung ohne Deckung 2,00 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN A 8 2,00 115.623 €
18 OA Vollzug Gaststättengesetz und Gesundheitsschutzgesetz ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
19 OA Gewerbemeldungen ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 6 1,00 55.257 €
20 OA Führerscheinstelle - Entziehung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
21 OA Sicherheitsbehörde ohne Deckung 0,13 SACHGEBIETSLEITUNG E 11 0,13 10.461 €
22 BAM Pop-Up Bürgeramt ohne Deckung 1,00 AUSBILDER/IN E 8 1,00 58.106 €
1,00 GRUPPENLEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
9,00 SCHALTERKRAFT E 7 9,00 505.332 €
1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN E 9a 1,00 67.465 €
23 BAM Fallzahlensteigerung Änderungen Sterbefälle ohne Deckung 2,00 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 1,50 108.976 €
24 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Nachbeurkundung ohne Deckung 1,50 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 1,00 72.651 €
25 BAM Fallzahlensteigerung Finanzbereich ohne Deckung Stellenwert E7 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,50 84.222 €
26 BAM Fallzahlensteigerung Personalsachbearbeitung ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 1,00 58.106 €
27 BAM Fallzahlensteigerung Postbearbeitung ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 4 1,00 52.105 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
28 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 1,00 55.257 €
29 BAM Passversagung und -durchsetzung ohne Deckung 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9c 1,00 69.231 €
30 BAM Sonderaufgaben Meldewesen ohne Deckung 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 8 1,00 58.106 €
31 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden SB ohne Deckung 0,50 STANDESBEAMTER/IN, STV. SGL A 9/A 10 0,50 36.326 €
0,11 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 0,11 7.992 €
32 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Geburten ohne Deckung 0,50 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 0,50 36.326 €
33 BAM Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Eheschließung ohne Deckung 0,50 STANDESBEAMTER/IN A 10 0,50 36.811 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
34 BAM Eingliederung BAM - Eheschließung mit Teildeckung 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 0,50 27.628 €
35 BAM Fallzahlensteigerung Service-Stelle ohne Deckung 4,00 AGENT/IN SERVICESTELLE E 5 0,00 -
36 BAM Organspendegesetz ohne Deckung 3,00 SCHALTERKRAFT E 7 0,00 -
37 MI MI/1 Steigendes Antragsaufkommen
8,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER E 8 5,00 290.530 €
1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
38 MI Arbeitsvermehrung im Bereich Einbürgerungen ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
39 MI MI/2 IT-Aufgabenverdichtung ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT E 8 1,00 58.106 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
Geschäftsbereich 2. BM
40 2.BM Neuausrichtung Strukturen und Organisation 2. BM ohne Deckung 1,00 BETRIEBSWIRTSCHAFTL.-ORG. GESAMTLEITUNG AT (analog E15Ü) 1,00 124.786 €
1,00 PROJEKTMANAGER/IN E 13 1,00 86.560 €
0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9c 0,50 34.616 €
41 2.BM Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile (2.BM/Pb) ohne Deckung 0,64 FESTIVALMANAGER/IN E 11 0,14 11.266 €
0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK 0,00
42 2.BM Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meistersingerhalle ohne Deckung 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 0,36 20.918 €
0,36 VERWALTUNGSKRAFT 0,00
43 KuM Neukonzeption Dauerausstellung Museum Industriekultur ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
44 KuM Gemeinsame Verwaltung Altstadthäuser der Museen ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 0,30 17.432 €
45 KuM Digitales Sammlungsmanagement Museum Industriekultur mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z, Sperrvermerk X (ca. 20% Förderung durch Landesstelle nichtstaatlicher Museen in Aussicht gestellt) 1,00 MUSEOLOGE /IN E 9b 0,00 -
46 Av Partizipation Migration Oral History ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
47 Av Zwischenarchiv (Records Center) ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
48 KuF Stadtteilkulturprojekt KommVorZone ohne Deckung 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN 0,00
1,00 PROJEKTLEITUNG E 10 1,00 75.034 €
0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN E 3 0,20 9.292 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
49 KuF Migrantenvereine/Transkultur ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
50 KuF Inklusion auf dem Erfahrungsfeld ohne Deckung 0,50 SONDERPÄDAGOGE/ IN 0,00
51 KuF Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Infotheke ohne Deckung 1,00 MITARBEITER/IN INFOTHEKE 0,00
52 KuF Stadtteilkulturarbeit Gemeinschaftshaus Langwasser - Kulturpädagogische Kraft ohne Deckung 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN 0,00
53 KuF Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Veranstaltungstechnik ohne Deckung 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGS- TECHNIK 0,00
54 KuKuQ Anpassung der Personalkapazitäten im Verwaltungsbereich KuKuQ ohne Deckung 0,23 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,23 12.914 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
55 KuKuQ Aufstockung Personalkapazität Programmkoordination Tafelhalle ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN PROGRAMMKOORDINATION 0,00
56 KuKuQ Digitale Kultur und Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung 0,25 SACHBEARBEITER/IN 0,00
57 KuKuQ Leitung des Bereichs Technik
1,00 TECHNISCHE LEITUNG E 10 1,00 75.034 €
58 KuKuQ Veränderung der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung bei Filmvorführenden ohne Deckung 0,40 FILMVORFÜHRER/IN E 4 0,40 20.842 €
59 BCN Ausweitung der personellen Kapazitäten im Fachteam Grundbildung mit Deckung; Zuschussvermerk Z, Fristvermerk F 12.23 0,77 KURSPLANER/IN E 9b 0,77 -
60 BCN Programmmanagement Bereich Deutsch und Integration ohne Deckung 0,50 PROGRAMMMANAGER/IN E 13 0,50 43.280 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
61 BCN Ausweitung der personellen Kapazitäten für das Fachteam Gesellschaft und Kultur ohne Deckung 1,00 KURSPLANER/IN MIT SONDERAUFGABEN 0,00
62 BCN Personelle Weiterentwicklung des Fachteams Planetarium ohne Deckung 1,00 KURSPALNER/IN MIT SONDERAUFGABEN 0,00
63 BCN Personalkapazitäten in der Stadtbibliothek Gostenhof ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
64 BCN Weiterentwicklung der Angebote der Historisch-Wissenschaftlichen Stadtbibliothek im Kontext der Digitalisierung ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN 0,00
Geschäftsbereich 3. BM
65 3. BM Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN) ohne Deckung 5,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN E 7 0,00 -
5,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST E 8 0,00 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
66 FW Atemschutz und Wasserrettung ohne Deckung 1,00 SB ATEMSCHUTZ,WASSERRETTUNG A 11 1,00 83.570 €
67 FW Elektro- und Kommunikationstechnik ohne Deckung 3,00 FERNMELDEHANDWERKER NETZ E 8 1,00 58.106 €
68 FW Sicherstellung des Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzes sowie des Gesundheitsmanagements ohne Deckung 1,00 FACHKRAFT F. ARBEITSSICHERHEIT E 8 1,00 58.106 €
69 FW Kostenersatz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 0,50 29.053 €
70 FW IT-Maßnahmen und IT-Betrieb ohne Deckung Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 1,00 IT-KOORDINATOR/IN E 11 0,50 40.234 €
71 FW Datenschutz ohne Deckung 1,00 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R E 11 0,50 40.234 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
72 FW Verwaltung Elektro- und Kommunikationstechnik mit Deckung 0,32 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,32 -
73 FW Bauverfahren und Brandschutznachweise ohne Deckung 0,25 SACHBEARBEITER/IN A 11 0,25 20.892 €
74 FW Dienstplangestaltung für den Feuerwehreinsatz- und den Sicherheitswachdienst ohne Deckung 1,00 SB DIENSTPLANUNG FW A 10 0,00 -
75 FW Dienstplanung Integrierte Leitstelle (ILS) mit Deckung; Stellenvermerk Y bis zur Sicherstellung der Finanzierung 1,00 SB DIENSTPLANUNG ILS E 9b 0,00
76 FW Einsatzvorbereitung, digitale Informations- und Einsatzunterstützung ohne Deckung 1,00 SB EINSATZVORB., DIG. UNTERSTÜTZ A 11 1,00 83.570 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
Geschäftsbereich Referat I/II
77 Ref. I/II GSBV Sachbearbeitung ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
78 ZD Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung ohne Deckung; Sperrvermerk X 3,00 HANDWERKER/IN-SERVICEKRAFT E 5 2,00 103.030 €
1,00 HANDWERK-SERVICE (VORARBEITER/IN) E 5 1,00 51.515 €
1,00 MITARBEITER/IN POSTSTELLE E 4 1,00 52.105 €
1,00 MOBILE/R HANDWERKER/IN E 5 1,00 51.515 €
3,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 2,00 150.068 €
2,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,50 84.222 €
79 ZD Haushaltssachbearbeitung HVE und „The Q “ ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
80 ZD Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, Schulbeschaffungen und Transportleistungen ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,75 51.238 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
81 IT Übernahme Schul-IT ohne Deckung 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 10 1,00 75.034 €
3,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 9b 2,00 136.636 €
1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN E 12 1,00 92.365 €
1,00 NETZWERK-INGENIEUR/IN 0,00
1,00 NETZWERK-SYSTEMARCHITEKT/IN E 11 1,00 80.469 €
82 IT Umsetzung IT-Sicherheit ohne Deckung 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 1,00 80.469 €
1,00 IT_SERVICE-INGENIEUR/IN E 10 1,00 75.034 €
1,00 IT-NETZWERK SPEZIALIST/IN E 10 1,00 75.034 €
1,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 9b 0,50 34.159 €
83 IT Online-Dienste, OZG ohne Deckung 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 2,00 160.938 €
1,00 IT SERVICE-INGENIEUR/IN E 11 1,00 80.469 €
84 IT Aufbau Abteilungsstruktur ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN ANWENDUNGEN E 15 1,00 108.342 €
1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN KUNDEN 0,00
1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN TECHNIK E 15 1,00 108.342 €
85 IT Konzeption Datensicherungslösungen ohne Deckung 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN E 11 1,00 80.469 €
86 IT Mobiles Arbeiten/Homeoffice ohne Deckung 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE-DESK E 9b 1,00 68.318 €
87 IT Individualentwicklung Schulbereich ohne Deckung 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 1,00 80.469 €
88 IT Aufbau Verwaltung ohne Deckung 0,35 SACHBEARBEITER/IN, STV. VERW.LEITUNG E 9c 0,35 24.231 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 34.159 €
89 PA Personalservice ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 2,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 E 9b 2,00 136.636 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
90 PA Volontariat bei den Museen der Stadt Nürnberg ohne Deckung 0,50 VOLONTÄR/IN (KUM) E 13 0,50 43.280 €
91 PA Ausbildungsmarketing ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN AUSBILDUNGSMARKETING E 9b 0,50 34.159 €
92 PA Fortbildung und Qualifizierung ohne Deckung 0,09 SACHBEARBEITER/IN E 9a 0,09 6.072 €
93 PA Ausbildung ohne Deckung 1,00 AUSBILDER/IN 0,00
94 Stk Fördermittelmanagement und Nachhaltiger Haushalt ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT E 13 1,00 86.560 €
95 KaSt Umsetzung der Grundsteuerreform ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN GRUNDSTEUER E 9b 1,00 68.318 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
96 KaSt Personalaufstockung Vollstreckungswesen mit Deckung; Fristvermerk F 12.25 1,00 SACHBEARBEITER/IN VOLLSTRECKUNG E 9b 1,00 -
Geschäftsbereich Referat III
97 Ref. III Impfzentrum Fristvermerk F 12.25 ohne Deckung 1,00 LEITER/IN KOORDINIERUNGSSTELLE E 14 1,00 99.545 €
98 Ref. III Kreislaufwirtschaft mit Deckung über den Gebührenhaushalt ASN; Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung. 0,75 WISSENSCHAFTLICHE/R MA KREISLAUFWR. E 11 0,75 -
99 Ref. III Klimaschutz ohne Deckung 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN 0,00
1,00 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT KLIMASCHUTZ 0,00
100 UwA Freiraumkonzept Nürnberger Süden ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30;
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 1,00 86.560 €
101 UwA Fachkundige Stelle Boden- und Gewässerschutz ohne Deckung 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN E 12 1,00 92.365 €
102 UwA Teamassistenz UwA/1 ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 0,50 27.628 €
103 UwA Teamassistenz im Vorzimmer der Dienststellenleitung ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,50 28.074 €
104 UwA Verwaltung Baumschutzverordnung ohne Deckung 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 0,36 19.893 €
105 UwA Fachbereichsleitung Umweltfreundliche Stadtentwicklung / Umweltprüfung ohne Deckung 0,23 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL. E 14 0,23 22.895 €
106 UwA Sachbearbeitung Naturschutz ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
0,15 SACHBEARBEITER/IN E 12 0,15 13.855 €
107 UwA Stadtökologie / Biotopverbund ohne Deckung 0,25 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,00
108 UwA Sachbearbeitung Freiflächenplanung UwA/3-1 ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 1,00 92.365 €
109 UwA Wissenschaftliche Sachbearbeitung Klimaanpassung ohne Deckung 0,45 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,00
110 UwA Sachbearbeitung Landschaftspflegeverband ohne Deckung 0,22 SB/IN, STV. GESCHÄFTSF./IN LPV 0,00
111 UwA Sachbearbeitung Naturschutzrecht UwA/3-3 ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG 0,00
112 UwA Unterstützung zentrale Aufgaben UwA/Stab ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 1,00 68.318 €
113 Gh Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil (AOK-Projekt) zum Antragszeitpunkt steht die Zusage der Deckung noch aus; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss), Fristvermerk F 10.26; Bei den angegebenen Stellenwerten handelt es sich um Platzhalter. Nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgt die Bewertung. 0,50 PROJEKTLEITUNG E 11 0,50 -
0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 0,50 -
4,00 WISSENSCHAFTLICHE SB E 11 4,00 -
114 Gh Besondere Gefahrenlagen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 (Sachbearbeiter/in Verwaltung) Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 4,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 1,00 68.318 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 1,00 80.469 €
115 Gh Hebammen-Koordination zum Antragszeitpunkt wird von einer Teildeckung von 90% ausgegangen (gesamtstädtischer Eigenanteil 10%), Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss) 1,00 HEBAMME P 8 1,00 6.096 €
0,64 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 5 0,64 3.297 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
116 Gh Gesundheitsförderung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,00
117 Gh Kommunale Präventionsstrategien ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,00
118 Gh Reformierte Schuleingangsuntersuchung ohne Deckung 2,00 JUGENDARZT/-ÄRZTIN 0,00
4,00 KINDERKRANKENSCHWESTER 0,00
119 Frh Stärkung zentraler Verwaltungseinheiten ohne Deckung; teils Fristvermerk F 12.26 0,23 SACHBEARBEITER/IN PERSONAL E 7 0,23 12.914 €
0,22 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN A 7 0,22 13.274 €
0,50 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN E 7 0,50 28.074 €
0,50 SACHBEARBEITER/IN 0,00
0,29 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,29 16.283 €
120 Frh Sachbearbeiter/in Arbeitssicherheit und Prozesse ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN 0,00
121 Frh Reinigungskapazität im Krematorium ohne Deckung 0,42 REINIGUNGSMITARBEITER/IN 0,00
122 Frh Einführung neue Software und Prozessorganisation ohne Deckung, Fristvermerk F 12.26 1,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN E 10 0,50 37.517 €
Geschäftsbereich Referat IV
123 Ref. IV Anpassung der Verwaltungskapazität bei Ref. IV ohne Deckung 0,35 SACHBEARBEITER/IN E 10 0,35 26.262 €
124 Ref. IV Anpassung der Verwaltungskapazität bei IPSN an fachlichen Ausbau ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 34.159 €
125 Ref. IV Pädagog. Mitarbeitende für die Energie- und Umweltstation ohne Deckung 2,00 PÄD. MITARBEITER/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
126 HVE SuS Objektdatenmanagement HVE SuS ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,00 56.148 €
127 HVE SuS Betrieb von Raumluftreinigungsgeräten in Schulen ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 1,00 58.106 €
128 SchA Einstellungsoffensive / Einstellungskorridor SchA ohne Deckung 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 11,00 1.021.548 €
129 SchA Personalwesen SchA ohne Deckung 2,18 SACHBEARBEITUNG E 9c 1,18 81.693 €
130 SchA Sicherheit pädagogischer Schulbetrieb ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 2,00 SACHBEARBEITUNG E 9b 0,50 34.159 €
131 SchA SchoolFood4Change mit Deckung; Fristvermerk F 12.25; Zuschussvermerk Z 0,08 PROJEKTASSISTENZ E 8 0,08 290 €
0,50 PROJEKTLEITUNG E 13 0,50 -
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
132 SchA Generalsanierungen SchA ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 0,00 -
133 SchA Landeskoordination der bayerischen UNESCO-Projektschulen ohne Deckung; Fristvermerk F 02.25 0,17 LANDESKOORD. UNESCO PROJEKTSCH. 0,00 -
134 SchB Teamlehrkräfte SchB ohne Deckung; Fristvermerk F 07.23 5,00 TEAMLEHRKRAFT E 12 5,00 461.825 €
135 SchB SCHLAU und IBOS SchB Mit Teildeckung; Fristvermerk F 08.24; Zuschussvermerk Z 1,56 SOZIALPÄDAGOGE/IN TEAM MITTELSCHULE S 11b 1,56 10.263 €
136 SchB Gastschulbeitragswesen SchB ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITUNG E 9b 0,50 34.159 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
Geschäftsbereich Referat V
137 Ref. V Revitalisierung Cafeteria Heilig-Geist mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Y-Vermerk 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 0,50 -
138 Ref. V Wege in die digitale Welt für Ältere mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 0,50 -
139 Ref. V Integrationslotsinnen und Integrationslotsen Teildeckung noch ungeklärt; Fristvermerk F12.23; Zuschussvermerk Z; Stellenvermerk X (Sperr) 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN E 10 0,50 37.517 €
140 SHA Mehraufwände im Sozialpädagogischen Fachdienst ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1,00 72.506 €
141 SHA Beratung von Menschen mit Behinderung (Fachstelle Inklusion) ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
142 J Pädagogisches Fachpersonal in Kitas mit Teildeckung; Stellenvermerk X (Sperr) Ausweisung im Stellenplan: Leiterstelle in S15 ku S16, stv. Leiterstelle in S13 ku S15
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
16,75 ERZIEHER/IN S 8a 16,75 697.122 €
1,00 LEITER/IN S 15 1,00 54.870 €
1,00 STV. LEITER/IN S 13 1,00 53.292 €
143 J Blocker: Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVSuE - Regenerationstage ohne Deckung 35,00 ERZIEHER/IN S 8a 18,00 1.070.208 €
144 J Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Inbetriebnahme eines weiteren Standorts ohne Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 3,00 217.518 €
145 J Offene Kinder- und Jugendarbeit - Mobile Reserve ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 1,00 68.936 €
146 J Personalarbeit ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 1,00 58.106 €
147 J Gebührenabrechnung für Kitas ohne Deckung 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,00 56.148 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
148 J Einrichtung einer Zahlstelle ohne Deckung 1,00 ZAHLSTELLENLEITER/IN E 8 1,00 58.106 €
149 J Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) - Verfahrenslotsen mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 -
2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 1,00 -
150 J Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte mit Deckung; Sperrvermerk X 0,76 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT 0,00
1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 1,00 -
151 J Gruppenleitung Finanzen mit Teildeckung; die Teilstelle Nr. 520.6212 wird dem Stellenplan entnommen 0,77 GRUPPENLEITER/IN E 9c 0,77 34.697 €
152 J Erweiterung des DV-Teams - neue Fachsoftware für den Kinder- und Jugendnotdienst ohne Deckung 1,00 DV-SACHBEARBEITER/IN E 10 0,50 37.517 €
153 J Kommission Franken (KoFra) mit Deckung; Stellenvermerk X (Sperr)
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
0,50 SACHBEARBEITER/IN E 10 0,50 -
154 J Orte für Familien - Freistellung der Leitung ohne Deckung 0,13 ERZIEHER/IN S 8a 0,13 7.729 €
155 Ref. V Krisenmanagement mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung 0,50 KRISENMANAGER/IN 0,00 -
1,00 SACHBEARBEITER/IN S 11b 1,00 68.936 €
156 J Kommunale Kindertagesbetreuung - zentrale Aufgaben ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
157 J Fachberatung städtische Kindertageseinrichtungen ohne Deckung 0,77 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
158 J Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
159 J Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - psychologischer bzw. kinder- und jugendpsychotherapeutischer Fachdienst ohne Deckung 1,00 PSYCHOLOGE/IN E 13 1,00 86.560 €
160 J Organisationsentwicklung im Bereich Verwaltung mit Deckung; StNr. 520.0015, Projektkoordination, EGr. 11, F 12.24 wird entfristet Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 1,00 BEREICHSLEITER/IN E 11 0,00 -
161 J Fachberatung Freier Träger ohne Deckung 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 17 0,50 43.742 €
162 J Koordinierende Kinderschutzstelle mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr), Z (Zuschuss) 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
163 J Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Flexible Einsatzkraft im pädagogischen Gruppendienst ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1,00 72.506 €
164 J Fachstelle Vollzeitpflege ohne Deckung
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 1,00 72.506 €
165 J Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Betreuung Ukraine-Geflüchtete ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 1,00 72.439 €
166 J Spielflächenplanung ohne Deckung 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
167 J Neuinbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses Schweinau ohne Deckung 2,00 ERZIEHER/IN 0,00
168 J Verbesserung der Personalausstattung in Kinder- und Jugendhäusern ohne Deckung 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
169 J Jugendmedienschutz ohne Deckung 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
170 J Internationale Jugendarbeit ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
171 J Erziehungsberatung Südstadt ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSKRAFT 0,00
172 J Umsetzung des Konzepts Jugendhilfe und Sport ohne Deckung 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN 0,00
Geschäftsbereich Referat VI
173 Ref. VI Technische Geschäftsführung PBD ( Stab Projektbau) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 1,00 TECHNISCHE GESCHÄFTSFÜHRER/IN PBD E 12 1,00 92.365 €
174 Stpl Sachbearbeitung CAD und IT ohne Deckung 1,00 INGENIEUR/IN E 11 1,00 80.469 €
175 Stpl Klimaschutz in der Bauleitplanung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 14 1,00 99.545 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
176 Stpl Teamassistenz Baukunstbeirat ohne Deckung 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT BKB 0,00
177 Stpl Sachbearbeitung städtebauliche Verträge ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN 0,00
178 Stpl Projektassistenz Verfahrenssteuerung ohne Deckung 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT VERFAHRENSSTEUERU 0,00
179 Stpl Kapazitätserhöhung bei Bebauungsplanverfahren ohne Deckung 1,00 INGENIEUR/IN E 12 0,00 -
180 Stpl Projektkoordination Dutzendteich ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 1,00 INGENIEUR/IN E 12 0,00 -
181 Stpl Sachgebietsleitung Städtebauliche Verträge ohne Deckung 1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN E 14 1,00 99.545 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
182 Stpl Städtebauliche Konzepte ohne Deckung 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 0,00 -
183 Stpl Strategische räumliche Planung und Flächennutzungsplan ohne Deckung 1,00 INGENIEUR/IN E 12 0,00 -
184 Vpl Mobilitätsbeschluss Vpl - div. Themen und Maßnahmen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 INGENIEUR/IN HALTESTELLEN E 12 1,00 92.365 €
0,50 INGENIEUR/IN RSV RVR E 12 0,50 46.182 €
1,00 INGENIEUR/IN ZUFLUSS E 12 1,00 92.365 €
1,00 ÖV-INGENIEUR/IN E 12 1,00 92.365 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN MP E 12 1,00 92.365 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖPNV E 12 1,00 92.365 €
1,00 SACHBEARBEITER/IN VS E 9c 1,00 69.231 €
185 Vpl Sachbearbeitung EDV ohne Deckung 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 0,50 34.159 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
186 Vpl Straßenplanung Planungsbezirk 6 ohne Deckung 0,50 INGENIEUR/IN E 11 0,50 40.234 €
187 BoB Planprüfung und Genehmigung ohne Deckung 3,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 1,00 80.469 €
188 BoB Mängelmeldung nach Gebäudeenergiegesetz ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. SACHGEBIETSLTG. E 9c 1,00 69.231 €
189 BoB Baurecht - Kinderspielplatzsatzung und -ablöse ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,50 34.159 €
190 BoB Archäologische Funde im Stadtgebiet ohne Deckung 1,00 STADTARCHÄOLOGE/IN E 13 0,50 43.280 €
191 BoB Digitalisierung des Bauarchivs ohne Deckung 3,00 REGISTRATOR/IN E 5 0,92 47.394 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
192 BoB Persönliche/r Mitarbeiter/in der Dienststellenleitung ohne Deckung 1,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN 0,00
193 H Klimaneutralität städtischer Gebäude ohne Deckung; Sperrvermerk X 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 1,00 92.365 €
1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 12 1,00 92.365 €
1,50 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT E 11 1,00 80.469 €
1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT E 11 1,00 80.469 €
1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 11 1,00 80.469 €
194 H Verwaltung / Prozessoptimierung und Personal ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
195 H Bunkerreaktivierung ohne Deckung; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.25 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a 1,00 67.465 €
196 H Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse ohne Deckung; Fristvermerk F 12.27 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 1,00 92.365 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
197 H Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) - Maßnahmenbearbeitung ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 1,00 PROJEKTASSISTENZ E 5 1,00 51.515 €
198 H Verwaltung / Rechnungswesen ohne Deckung 0,30 SACHBEARBEITER/IN 0,00
199 H Trinkwasserhygiene ohne Deckung 1,00 MEISTER/IN 0,00
Geschäftsbereich Referat VII
200 Ref. VII Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 1,00 68.318 €
201 LA IT-Koordination ohne Deckung 1,00 IT-KOORDINATOR/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
202 Geo Benennung von Straßen, Brücken, Wegen, Plätzen und Grünanlagen mit Teildeckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 1,00 40.051 €
Eigenbetriebe
203 NüSt Personalbedarf für die Tagespflege NürnbergStift mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt 1,00 BETREUUNGSKRAFT § 87 SGBXI E 2 1,00 -
0,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 1 0,50 -
1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG P 14 1,00 -
204 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung des August-Meier-Heims mit Neubezug mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 1,00 56.148 €
205 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung Pflegezentrum Sebastianspital mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT 0,00
0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,50 28.074 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
206 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung der Seniorenwohnanlage Platnersberg mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt 0,90 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 0,50 28.074 €
207 NüSt Zusätzlicher Personalbedarf in der Personalverwaltung NürnbergStift mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 0,50 27.628 €
208 NüSt Verlängerung und Ausbau des Projektes Pflegepraxiszentrum mit Deckung; Fristvermerk F 03.24; Stellenvermerk Z 0,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 0,25 -
0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 0,25 -
209 SÖR Mobilitätsbeschluss SÖR ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU E 12 1,00 92.365 €
1,00 BAUING. ÖPNV PLANUNG E 12 1,00 92.365 €
2,00 BAUING. ÖPNV PROJEKTBEARB. E 12 2,00 184.730 €
1,00 BAUING. RADVERKEHR E 11 1,00 80.469 €
2,00 BAUING. RADVERKEHR E 12 2,00 184.730 €
1,00 BAUING. STRAßENVERKEHRSBEH. RAD E 11 1,00 80.469 €
1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a 1,00 67.465 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
1,00 ELEKTROING. RADVERKEHR E 11 1,00 80.469 €
2,00 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN E 5 2,00 103.030 €
210 SÖR Straßenreinigung ohne Deckung 3,00 STRASSENREINIGER/IN SPRINGER/IN E 3 3,00 139.374 €
211 SÖR Brückenneubau ohne Deckung 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 1,00 92.365 €
0,50 BAUTECHNIKER/IN E 9b 0,50 34.159 €
212 SÖR Stellenplan Teil B - Nachwuchsgewinnung Werkstudierende ohne Deckung Stellenwert E10 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 1,00 WERKSTUDIERENDE/R E 10 1,00 75.034 €
213 SÖR Wasserbau ohne Deckung 1,00 WASSERBAUMEISTER/IN E 9a 1,00 67.465 €
214 SÖR Masterplan Freiraum ohne Deckung 2,00 DIPL. ING. LANDSCHAFTSARCH. FREIRAUM E 11 1,00 80.469 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
215 SÖR Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Bezirk 5 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 1,00 -
216 SÖR Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom (Glasfasererschließung) Bezirk 4 mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 1,00 -
217 SÖR Zentrale Rechnungsbearbeitung ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 6 0,50 27.628 €
218 SÖR Beiträge ohne Deckung 0,13 SACHBEARBEITER/IN E 9b 0,13 8.881 €
219 SÖR Lichtsignalanlagen ohne Deckung; Fristvermerk F 12.31 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 11 1,00 80.469 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
220 SÖR Konzept Baum - Baumkontrolle ohne Deckung 1,00 GÄRTNER/IN BAUMKONTROLLE E 7 1,00 56.148 €
221 SÖR Freiraumkonzept Nürnberger Süden ohne Deckung 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 11 1,00 80.469 €
222 SÖR Stärkung Grün im Unterhalt und Beseitigung struktureller Defizite ohne Deckung 1,00 INGENIEUR/IN GALA BAU 0,00
223 SÖR Öffentlichkeitsarbeit ohne Deckung 0,50 SACHB. ÖFFENTLICHKEITSARB. 0,00
224 SÖR Beschaffung und Verwaltung mobiler Endgeräte ohne Deckung 1,00 SACHBEARBEITER/IN 0,00
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Wirtschaftspläne/jährlich
Gesamtstadt
225 Pool Digitalisierungsunterstützung ohne Deckung Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung 5,50 DIGITALKOORDINATOR/IN E 11 5,50 442.580 €
* Funktionsbezeichnung und Stellenwert wurden von DiP bzw. Ref. I/II CC ggf. angepasst
Schaffungsanträge zum Haushalt 2023 ÖÖ 11
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 1 Tätigkeitsbereich Projekt Bildungskommune
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,77 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 153.211 € 153.211 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,77 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 153.211 € 153.211 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.26; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit dem Projekt „Bildungskommune“, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF - Laufzeit 1.1.2023 bis 31.12.2026), sollen die Aktivitäten im datenbasierten
kommunalen Bildungsmanagement (DKBM) weiter verankert, vorhandene Lücken im
Bildungsmonitoring aufgearbeitet und weitere Bildungsbereiche in einem partizipativen Prozess intensiver thematisch bearbeitet werden. Gleichzeitig sollen die Bildungsangebote der Bildungskette auf erweiterte digitale Möglichkeiten überprüft und in eine Gesamtstruktur einer analog-digital vernetzten Bildungslandschaft eingebettet werden. Basis für die Projektaktivitäten bilden die vorhandenen Strukturen des DKBM (z.B. Bildungsbeirat, Bildungskonferenz; Bildungsberichterstattung). Insbesondere wird auf dem Modellprojekt „Kommunales Programm Deutschspracherwerb“ aufgesetzt und die dort erarbeiteten Strukturen gefestigt und erweitert. Das Projektziel umfasst u.a. die Sprachberatung für weitere Zielgruppen, Aufbau e iner
systematischen Weiterbildungsberatung von Zugewanderten, E ntwicklung einer
rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Sprachförderung junger Menschen an den beruflichen Schulen mit analog-digitalen Angeboten und Institutionalisierung der bereits vorhandenen Aktivitäten im Bereich Weiterbildung als festes Netzwerk.
Stellungnahme DiP: Mit dem Programm „Bildungskommunen“ fördert das BMBF die weitere Entwicklung des datenbasierten Bildungsmanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Ein thematischer Schwerpunkt des neuen ESF Plus-Programms (Europäischer Sozialfond) ist die Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften für das lebensbegleitende Lernen. Um die zusätzlichen Aufgaben und Arbeitspakete realistisch durchführbar zu halten, sollen beim Aufbau der analog-digitalen Angebotslandschaft einzelne Bildungsbereiche modellhaft vorangehen (zunächst die Bereiche Weiterbildung/Sprachbildung).
Die neuen Personalkapazitäten für das Projekt sollen anteilig durch Drittmittel gedeckt werden. Die Stellen erhalten entsprechend der Projektlaufzeit einen Fristvermerk F 12.26, einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss) und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheid einen Sperrvermerk X. Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum werden die Stellenschaffungen befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 2 Tätigkeitsbereich Projekt Bürgerwissenschaften - Nürnberg forscht
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 9a 33.732 € 33.732 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 9a 33.732 € 33.732 € 0 € 0,00
Antrag: 1,25 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 108.200 € 108.200 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,25 WISSENSCH. SACHBEARBEITER/IN E 13 108.200 € 108.200 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 06.25; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Projekt „Nürnberg forscht“ mit Projektbeginn zum 1.10.2022 hat das Ziel, in einem
wissenschaftlichen und partizipativen Prozess das Bewusstsein für die gewachsene
Zuwanderungsgesellschaft in Nürnberg zu stärken. Mit einem bürgerwissenschaftlichen Konzept soll sich das Projekt mit Themen der Migration und Integration der Stadt Nürnberg auseinandersetzen, die Teilhabe von Zugewanderten, insbesondere aus Drittstaaten, sichtbar machen und sich mit zentralen Fragen der (kommunalen) Migration und Integration befassen. In der ersten Phase gilt es, ein tragfähiges und multiperspektivisches Netzwerk aus verschiedenen Institutionen und Akteuren aus Stadtgesellschaft, Wissenschaft, Beratungsstellen und migrantischen Netzwerken aufzubauen. Dieses soll in einem beteiligungsorientierten Prozess die organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für den bürgerwissenschaftlichen Prozess evaluieren und festlegen. Daran schließt die konkrete Forschungsphase - gegliedert in vier halbjährliche Module - an, in welcher die Forschenden mit Zuwanderungsgeschichte vom Kooperationspartner Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus, einem Akteur der Jugend- und Erwachsenenbildung in Nürnberg, pädagogisch begleitet werden.
Stellungnahme DiP: Das Projekt wird über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch den Asyl- , Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gefördert. Über den kompletten Forschungsprozess hinweg sollen die einzelnen Schritte und Erkenntnisse kontinuierlich dokumentiert und veröffentlicht werden, sodass alle interessierten Nürnberger Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben können. Im Projekt gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen über Gelingensbedingungen und Stolpersteine sollen für eine Übertragung auf andere Städte aufbereitet werden.
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird im Juni erwartet, sodass der Zuwendungsantrag und die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns erfolgen können. Unter der Voraussetzung der Projektfinanzierung für den Förderzeitraum wird die Stellenschaffung befürwortet. Die neuen Personalkapazitäten für das Projekt sollen vollständig durch Drittmittel gedeckt werden. Die Stellen erhalten einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss), bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids einen Sperrvermerk X und einen Fristvermerk F 06.25.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 3 Tätigkeitsbereich Protokoll und Veranstaltungsmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den letzten Jahren sind die Anforderungen und das Aufgabenspektrum in der Abteilung „Protokoll, Veranstaltungen und Ehrungen“ sowohl in quantitativer als auch und insbesondere in qualitativer Hinsicht deutlich gestiegen. Veranstaltungen bzw. repräsentative Termine werden nicht nur vor den Hintergrund der Pandemie- Erfahrungen zunehmend individueller und komplexer geplant, was wiederum wesentlich umfangreiche Vorplanungen und Abstimmungen mit mehreren Stellen sowie eine intensive Veranstaltungsleitung/Terminbegleitung bedingt. Weiterhin hat sich der bereits vor der Corona- Pandemie absehbare Trend zu sehr bedeutenden Großveranstaltungen von bundesweiter bzw. internationaler Strahlkraft in Nürnberg weiter verstärkt. Beispielhaft für die nähere Zukunft wären hier etwa der Dt. Evang. Kirchentag 2023 und das Dt. Chorfest 2024 zu nennen, die in allen Fragen der Repräsentation der Stadt Nürnberg und der gesamtstädtischen Koordination sehr hohe Anforderungen an die gesamte Abteilung stellen. Zudem werden derzeit aufgrund der wegfallenden Corona-Beschränkungen zahlreiche Veranstaltungen nachgeholt und dabei in größerem Rahmen geplant und ebenfalls teilweise völlig neukonzipiert, auch vor dem Hintergrund des Amtswechsels im Amt des Oberbürgermeisters.
Stellungnahme DiP: Das Ziel der Kapazitätsbemessung ist eine zeitgemäße Durchführung von repräsentativen Veranstaltungen und Terminen des Oberbürgermeisters unter Sicherstellung und Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen. Ausschlaggebend für die zunehmende Komplexität der Aufgaben sind die sich ändernden Anforderungen von außen sowie die zunehmende individualisierte Abwicklung von Feierlichkeiten. Außenwirkung in den Sozialen Medien, die Entwicklung von publikums-attraktiven „Events“ und Bürgernähe sind die Treiber für besondere und kleinteilig geplante Abläufe. Bereits vor 2020 war eine kontinuierliche Zunahme an Veranstaltungen zu verzeichnen (2019: 169 Veranstaltungen). Insbesondere ab dem 2. Quartal 2022 erfolgten zusätzlich viele Veranstaltungen aufgrund von Terminverschiebungen und ungeplante Zusatztermine wie der Besuch des Bundespräsidenten, von Botschaftern und weiteren Amts- und Mandatstragenden, die einen hohen Aufwand an Verhandlungen, Diplomatie und Koordination mit den unterschiedlichsten Akteuren erfordern. Im Zeitraum 05/2022 bis 07/2022 haben 65 Veranstaltungen stattgefunden. Nach einer Hochrechnung bis Juli 2023 werden voraussichtlich ca. 230 Veranstaltungen zu bewältigen sein. Zudem finden in den Jahren 2023 und 2024 Großveranstaltungen, wie der Deutsche Evangelische Kirchentag sowie das Deutsche Chorfest statt, die zahlreiche vorgelagerte, begleitende und nachgelagerte Einzelveranstaltungen nach sich ziehen werden. Für die Planung und Koordination der Veranstaltungen mit einer terminkonformen Umsetzung der Aufgaben wird eine Kapazitätsausweitung befürwortet und damit die Stellenschaffung im beantragten
Umfang empfohlen, verbunden mit einem Fristvermerk F12.23
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 4 Tätigkeitsbereich Allparteiliches Konfliktmanagement in Nürnberg (AKIN)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Bevölkerung Nürnbergs wächst stetig und diversifiziert immer stärker. Diese Verdichtung wirkt sich auch auf die vielfältigen Anforderungen und Bedürfnisse einer heterogenen (Groß- )Stadtgesellschaft an die Nutzung des öffentlichen Raums aus. Dies hat zur Folge, dass Grünflächen, öffentliche Plätze und Straßen einem zunehmenden Nutzungsdruck ausgesetzt sind. Unterschiedliche Interessen erzeugen in der Regel Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum. Dazu kommt eine Zunahme an Problemlagen im halböffentlichen sowie sozialen Nahraum, z.B. in Vereinen, Schulen, an Kulturorten oder in Wohnkomplexen. Mediationen werden immer häufiger angefragt in Konflikten, die sich unterhalb der Schwelle des Strafrechts bewegen, deren Lösung die Bürger/innen aber dennoch von der Stadtverwaltung erwarten. Viele dieser Konflikte sind nur in der Bündelung von Expertise (Streetwork, Quartiersmanagement, Mediation etc.) lösbar. Mit der Schaffung einer zentralen Anlauf- und Clearingstelle bei Konflikten im öffentlichen und sozialen Nahraum soll ein wichtiger Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Stadt geleistet
Stellungnahme DiP: Das allparteiliche Konfliktmanagement soll als eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die auf Anfrage für das gesamte Stadtgebiet im öffentlichen Raum erste Konfliktanalysen vornimmt und vor Ort mit den verschiedenen Gruppen Störender und Sich-Gestört-Fühlender nach einem allparteilichen Ansatz kommuniziert. Das Konfliktmanagement spricht mit allen Konfliktparteien und informiert sie über bestehende Regeln des Zusammenlebens im öffentlichen Raum. Es sucht mittels sozialer Angebote und Ansprachen nach überparteilichen Lösungen und benennt zuständige Stellen für weiterführende Hilfe bzw. schaltet diese unmittelbar ein. Notwendige lokale Akteure des Quartiers und der Stadtteilkoordination wie auch städtische Dienststellen werden zielgerichtet eingebunden.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Anfragen und Nutzungskonflikten und der häufig unterschiedlich gelagerten Fälle kann ein frühzeitiges Clearing Konfliktsituationen entschärfen. Weitere Schritte können lösungsorientiert mit den im Einzelfall zuständigen Dienststellen bearbeitet werden. Nach den Erfahrungen mit bereits begleiteten Konflikten besteht für eine gelingende Lösung die Voraussetzung, dass Moderation und Koordination neutral sind und eine allparteiliche Haltung vertreten wird. Die ersten Aufgaben zum Aufbau der Anlaufstelle bestehen in der Erstellung eines Leitfadens, abschließender Konzeptionierung sowie Klärung der Einsatzbereiche. Nach der Konzepterstellung und den ersten Einsatzerfahrungen sollte eine erneute Bewertung hinsichtlich des dauerhaften Bedarfs erfolgen. Als Weiterführung der bisher budgetfinanzierten Personalkapazität im Umfang von 25 WAS wird die Stelle mit einem Fristvermerk F12.24 zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgermeisteramt lfd. Nr. 5 Tätigkeitsbereich Aktionsplan zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
(Istanbul-Konvention)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 06.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Istanbul-Konvention ist am 1. Februar 2018 in Deutschland als Bundesgesetz in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung gilt die Konvention damit in Deutschland als Bundesgesetz. Wesentliche Aufgaben der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen fallen in die Zuständigkeit der Länder oder werden von diesen an die Kommunen delegiert. Dies wurde im aktuellen Gleichstellungsaktionsplan 2021-2023 der Stadt Nürnberg, der am 23.6.2021 vom Stadtrat verabschiedet wurde, mit einer konkreten Maßnahme (Nr. 54) verankert: Die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird auf kommunaler Ebene umgesetzt. Im Sinne dieser Maßnahme soll in enger Abstimmung mit sowie unter Einbezug der Kompetenzen von örtlichen Einrichtungen und Beratungsstellen, der Unterstützungs- und Hilfestrukturen, relevanter Netzwerke und Arbeitskreise sowie allen dafür
relevanten lokalen Akteur*innen ein kommunaler Aktionsplan zur Bekämpfung
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt erstellt werden.
Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene soll ein Beitrag zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Nürnberg geleistet werden. Der Antrag mit dem Aufgabenschwerpunkt für die Vernetzungsarbeit, Veranstaltungs- und Maßnahmenplanung ist nachvollziehbar. Die Umsetzung ist thematisch eng an das Aufgabenportfolio der Stabstelle "Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle" gebunden, daher ist eine sukzessive Einbeziehung der Umsetzung in den Gesamtbereich vorstellbar. In der Gesamtsicht werden die Personalkapazitäten als wünschenswert bewertet, zur Entwicklung eines Aktionsplans aber nicht als zwingend erforderlich angesehen. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Nord Ost Süd lfd. Nr. 6 Tätigkeitsbereich Verbesserung der räumlichen Situation des Bürgeramtes Nord
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN BÜRGERDIENSTE E 7 112.296 € 0 € 112.296 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN BÜRGERDIENSTE E 7 112.296 € 0 € 112.296 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Anfang 2023 wird sich die Raumsituation des Bürgeramtes Nord deutlich verbessern, wenn die angemieteten Räumlichkeiten der ehemaligen Geschäftsstelle Großgründlach bezogen werden. Bereits von Beginn an sollen die 5 Schalterbedienplätze während der Öffnungszeiten bestmöglich ausgenutzt werden. Eine Erhöhung der derzeitigen Stellenausstattung um 2 VK ist hierzu erforderlich, um durch geschickte Personaleinsatzplanung alle Bedienplätze besetzen zu können. Die Nachfrage nach Terminen in den Bürgerämtern stagniert auf hohem Niveau und wird durch die verkürzte Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf 1 Jahr die nächsten Jahre noch zunehmen.
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung der dauerhaften Besetzung während der Öffnungszeiten ist ein Mindestmaß an VK erforderlich um die vorhandenen Schalterplätze besetzen zu können. Dabei sind im Rahmen einer effizienten Dienstplanung durchschnittliche Ausfallzeiten der Personalien mit zu berücksichtigen. Durch die Maßnahme soll neben einer Verbesserung der Servicequalität auch ein positives Image der Stadtverwaltung vermittelt werden. Darüber hinaus zeigt sich auch, dass die verschiedenen Anliegen der Bürger*innen zunehmen. Die avisierten 2,0 VK sind zur Sicherstellung des Dienstbetriebs in den neuen Räumlichkeiten erforderlich und werden begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation lfd. Nr. 7 Tätigkeitsbereich Robotic Process Automation (RPA)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROZESSANALYST/IN RPA E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROZESSANALYST/IN RPA E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg investiert einen nicht unerheblichen Betrag in die digitale Transformation von Stadt und Stadtverwaltung. Ziel muss es dabei sein, diese Investitionen durch Effizienzgewinne und einen gesteigerten Nutzen für Bürgerinnen und Bürger mittelfristig zu refinanzieren. Mit der Einführung von z.B. smarten digitalen Assistenzsystemen können wiederkehrende und standardisierte Tätigkeiten für die Mitarbeitenden bei der Bewältigung ihrer Aufgabenstellung und im Sinne einer zweckmäßigen und optimierten Leistungsbeziehung gestützt werden. Durch algorithmisch unterstützte Automatisierung im Sinne der Robotic Process Automation (RPA) können hierdurch Effizienz und Effektivität der Verwaltungstätigkeit signifikant beschleunigt und eine gesteigerte Bürgerorientierung erzielt werden. Ziel dabei ist die Umsetzung der verschiedenen, ggf. auch dienststellenübergreifenden Aktivitäten zur Automatisierung im Rahmen der digitalen Transformation innerhalb der Stadtverwaltung, um daraus den größtmöglichen Nutzen (=Digitale Rendite) zu erzielen.
Stellungnahme DiP: Mittels RPA können Automatisierungseffekte und Effizienzgewinne in der Digitalisierung und im Prozessmanagement genutzt werden. Dies kann die Digitale Rendite deutlich erhöhen und trägt zu mehr Zufriedenheit von Bürgern/innen und Mitarbeitenden bei, da Bearbeitungszeiten verkürzt und Tippfehler reduziert werden sowie monotone Aufgaben entfallen können. Auf diese Weise kann die digitale Transformation einen weiteren Nutzen im Alltag der Mitarbeitenden erbringen und bekannten Herausforderungen, wie bspw. langen Wartezeiten, begegnen. Das Thema Datenmanagement (Datennutzung, Datenanalyse) sollte bei der Aufgabenwahrnehmung ebenfalls berücksichtigt werden. Bei einigen Bundesbehörden wird RPA bereits genutzt, im kommunalen Umfeld sind RPA hingegen eher Neuland. Um die digitale Transformation und die Mitarbeitenden zu unterstützen, wird die Schaffung der beantragten Stelle begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation lfd. Nr. 8 Tätigkeitsbereich Datenmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 DATA-SCIENTIST E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ein strukturiertes Datenmanagement ist die Basis, um das gesamte Potential von Daten freizusetzen und um es für die Kommune selbst und die Stadtgesellschaft wirkungsorientiert zu nutzen. Hierfür ist neben dem technischen Bereich (von IT abgedeckt) ebenso Knowhow im Projektmanagement sowie dem Erarbeiten von Konzepten zur Datennutzung bzw. –analyse erforderlich. Ein funktionierendes Datenmanagement umfasst alle organisatorischen (und technischen) Maßnahmen, um Daten effizient verwalten und auf die zukünftigen Anforderungen von Politik sowie internen und externen Kunden anpassen zu können. Es beinhaltet alle Schritte vom Erheben über das Speichern und die Verarbeitung bis hin zur Archivierung und Löschung. Ziel ist der Aufbau eines Datenmanagements bei der Stadt Nürnberg, um den Wert der im Rahmen der Aufgabenerledigung anfallenden oder benötigten Daten zu erhöhen und diese bestmöglich nutzbar zu machen.
Stellungnahme DiP: Die Erarbeitung von Konzepten zur Datennutzung, Datenanalyse oder Prognoseszenarien zusammen mit den Dienststellen und Eigenbetrieben, deren Beratung sowie Abstimmungsarbeiten mit ISB und
DSB zur Machbarkeit konkreter Anforderungen, erscheint im Rahmen der
Digitalisierungsbestrebungen sinnvoll. Im Schaffungsverfahren wird seitens DiP eine Stelle zum Thema Robotic Process Automation (RPA) beantragt. Es wird vorgeschlagen im Rahmen der Priorisierung und von Synergien diese Aufgabe zunächst auf dieser oder auf anderen Stellen mit zu verorten. Weiterhin ist der technische Bereich dieses Themas bereits bei IT abgedeckt. Die Notwendigkeit des zusätzlichen Bedarfs im Bereich Projektmanagement und Konzeption sollte längerfristig beobachtet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Schaffung nicht zwingend erforderlich.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Stadtforschung und Statistik lfd. Nr. 9 Tätigkeitsbereich Verwaltungskapazität Vorzimmer und Assistenz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 14.526 € 4.358 € 10.168 € 0,17 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 14.037 € 4.212 € 9.825 € 0,17
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die dauerhafte Erweiterung der Vorzimmerkapazitäten ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
und Wahrnehmung der aktuellen Anforderungen an die Funktion einer Assistenz der
Dienststellenleitung notwendig. Aufgrund des Wegfalls einer Unterstützungskraft ist die zeitliche Erreichbarkeit und Vorgangsbearbeitung nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet. Insbesondere auch zu Wahlzeiten ist im Sekretariatsdienst ein erhöhter Kommunikations- und Organisationsaufwand festzustellen.
Stellungnahme DiP: Die aufzustockende Stelle bildet den Kern des Sekretariats. Durch den Ruhestandseintritt einer Unterstützungskraft kann eine normale zeitliche Besetzung des Vorzimmers nicht mehr gewährleistet werden. Ebenso ist eine Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im notwendigen Umfang nicht möglich. Der Mitarbeiterwechsel ermöglicht aber auch eine Neuordnung des Aufgabenportfolios, um die Stelle an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an das Sekretariat und die Assistenz der Dienststellenleitung anzupassen. Um die notwendige zeitliche Erreichbarkeit und dem quantitativen Aufgabenumfang gerecht zu werden, ist eine Vollstelle erforderlich. Die Stadt Fürth hat der Kapazitätserhöhung zugestimmt. Die Stundenaufstockung wird daher im beantragten Umfang empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 10 Tätigkeitsbereich Ausbau der Online-Bürgerbeteiligung (ePartizipation)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 REDAKTEUR/IN E 11 40.234 € 0 € 40.234 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei der Stadt Nürnberg wurde bereits vor Jahren die Online-Bürgerbeteiligung als Ausdruck des gesellschaftlichen Wandels implementiert. Der digitale Dialog zwischen der Stadt und den Menschen, die in Nürnberg leben und ihre Stadt mitgestalten möchten, ist hier sowohl dynamisch ausgestaltet als auch besonders leicht zugänglich. Die Fachdienststellen verfolgen damit das Ziel, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern das Leben, Arbeiten und Wohnen in einer zukunftsfähigen und innovativen Stadt zu entwickeln und zu gestalten. Als ergänzendes Format zu den klassischen analogen Formaten der Bürgerbeteiligung hat die ePartizipation (ePa) dabei in den letzten Jahren noch deutlich an Bedeutung gewonnen. Die bislang durchgeführten ePartizipationen zeigen, dass das digitale Einholen von Anregungen und Vorschlägen zu einer agilen Gestaltung des Verfahrens führt. Zudem spricht ePa gesellschaftliche Gruppen an, die mit den analogen Formaten eher nicht erreicht werden. Im Jahr 2021 wurden bereits drei komplette ePartizipationen mit BgA, SÖR und Vpl erfolgreich durchgeführt. Die Nachfrage wird weiterhin steigen, bereits jetzt liegen mehr Wünsche von Fachdienststellen zur Umsetzung von Themen im ePa-Format vor als der stadtinterne Dienstleister kapazitätsmäßig bewältigen kann.
Stellungnahme DiP: Die Stelle „ePa-Redakteur/in“ soll die laufende redaktionelle Arbeit an und mit den ePa-Verfahren betreuen. Gerade die Übernahme der Betreuung täglich anfallender Tätigkeiten wie die Abstimmung über Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger oder das Moderieren abgegebener Kommentare soll es dem stadtinternen Dienstleister (DiP, BgA/SE und KoM/PID) stärker als bisher ermöglichen, sich auf konzeptionelle Fragen zu konzentrieren und neue Verfahrensgestaltungen auszuprobieren. Zusammenfassend wird der Bedarf als zielführend für einen Ausbau der ePartizipation bewertet. Für die Umsetzung der beschlossenen ePa-Vorschläge ist der Kapazitätsausbau aber nicht zwingend erforderlich. Daher kann die Stelle nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 11 Tätigkeitsbereich Stadtinternes Video-Team
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 VIDEO-EDITOR/IN E 8 87.159 € 0 € 87.159 € 1,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 VIDEO-REDAKTEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Öffentlichkeitsarbeit mit Videos nimmt einen immer größeren Stellenwert bei Online- Publikationen ein. Videos sind sowohl im Internet als auch im Intranet und auf den städtischen Social Media-Kanälen ein unverzichtbares Medium geworden, dessen Nutzung immer weiter ausgebaut wird - allerdings sehr dezentral und sehr unterschiedlich ausgestaltet. Aktuell gibt es in der gesamten Stadtverwaltung keine professionelle redaktionelle Betreuung dieses Mediums. Die Vergaben laufen dabei stadtweit unkoordiniert, es gibt keine Rahmenvereinbarungen. Aufträge werden daher einzeln an externe Agenturen vergeben (pro Video: Kosten von 500 bis 5.000 Euro) oder sogar mit schlechter Qualität ohne fachliche Kenntnisse selbst produziert. Kurzfristige Videodrehs (OBM-/Referentenvideos oder Kurzdokumentationen städtischer Veranstaltungen) sind technisch mit eigenen städtischen Mitteln nicht möglich. Langfristig sollen auch immer mehr städtische Veranstaltungen - ggf. auch per Live-Broadcast - ins Internet übertragen werden. Auch hier muss bei der Stadtverwaltung Wissen für die Auswahl und Begleitung passender privater Agenturen aufgebaut werden, um städtische Livestreams vorbereiten und sicher begleiten zu können.
Stellungnahme DiP: Im Zeitraum von Januar bis März 2021 wurden rund 100 städtische Videos auf dem zentralen YouTube Video-Channel hochgeladen. Das administrative Handling erfolgte mit hohem zeitlichen Aufwand. Dabei ist noch keine qualitative Prüfung und Anpassung berücksichtigt. Hinzu kommt der Bedarf an konzeptionellem Aufbau von virtuellen Pressekonferenzen und online-begleiteten Veranstaltungen, die je nach Format vielfach auch live auf den Webseiten gestreamt werden. Dabei muss auch die notwendige technische Hardware-Ausstattung betreut werden. In diesem dynamisch wachsenden Bereich fehlt es derzeit an Rahmenplanungen und Ausstattung. Für die Umsetzung einer stadtinternen Videoproduktion werden neben den personellen Ressourcen auch Mittel für die Infrastruktur (Räume, lfd. Sachkosten und technisches Equipment) benötigt. Die derzeitigen Produktionen wurden zu großen Teilen über externe Beauftragungen abgewickelt.
Der zunehmende Bedarf an professionellen Produktionen und für perspektivisch zunehmende Liveübertragungen ist nachvollziehbar begründet und wünschenswert. Nach Abwägung der fachlichen Anforderungen an eine wirtschaftlichen Umsetzung kann die Schaffung jedoch nicht vorgeschlagen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 12 Tätigkeitsbereich Stadtweite Einführung des Social Intranets
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 REDAKTIONSDIENST E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bereits im Konzept "digital.stadt.nürnberg" (2019) für die digitale Stadtverwaltung ist das "Social Intranet" ein zentraler Inhalt des Maßnahmenpakets "<digital.vernetzt>". Ein solches Instrument ist erforderlich, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit innerhalb der Stadtverwaltung zu fördern. Dabei ist das Social Intranet mehr als eine aktualisierte Software-Grundlage für das rund 25 Jahre alte Intranet. Es handelt sich dabei um eine vollkommen neue technische Basis für die rund 7.000 städtischen Mitarbeitenden mit PC-Arbeitsplatz. Die Einführung des Social Intranets wird von einer gemeinsamen Projektleitung aus DiP/SKS und KoM/PID betreut und seit 01.02.2022 von der Projektmanagerin bei KoM/PID zusätzlich strategisch-operativ federführend umgesetzt. Es wird eine Stelle für die Social Intranet-Redaktion beantragt, die die Projektmanagerin anfangs für das Kommunikationskonzept unterstützt, dann die konkrete Einführung und Umstellung der Software mit ihren Auswirkungen auf die Mitarbeitenden betreut und schließlich die laufende redaktionelle Arbeit übernimmt.
Stellungnahme DiP: Neben Projektplanung und der technischen Softwarelösung für ein Social Intranet benötigt es bereits in der Projektphase Aktivitäten zur Akzeptanz innerhalb der Stadtverwaltung und konkrete Kommunikation zum Thema unter dem Blickwinkel der Nutzenden. Das Kommunikationskonzept und die langfristige redaktionelle Betreuung zentraler Intranet-Inhalte sowie Steuerung der inhaltlichen und organisatorischen Struktur des Social Intranets sind Ziele, die mit der Stellenbeantragung verbunden sind. Bereits vor dem eigentlichen Start bzw. der Ablösung des alten Intranets liegt der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Aufbaus einer Redaktionsstruktur (Navigations-, Informations- und Rechtestruktur), einer Testphase in ausgewählten Pilotdienststellen und der Überleitungsplanung in den stadtweiten Produktivbetrieb. Für die notwendigen konzeptionellen und redaktionellen Arbeiten kann der Aufbau der Personalkapazitäten sukzessive mit Projektfortschritt erfolgen. Aufgrund der zeitlichen Umsetzungsplanung wird der Antrag im Umfang von 0,5 VK befürwortet und zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Kommunikation und Stadtmarketing lfd. Nr. 13 Tätigkeitsbereich Kundenbetreuung Content-Management-System (CMS)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KUNDENBETREUER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit der sich vergrößernden Stadtverwaltung wächst auch der Bedarf an Öffentlichkeitsarbeit in den einzelnen Geschäftsbereichen und Fachdienststellen, das Interesse an dieser Arbeit ist seit Jahren sehr hoch. Online-Öffentlichkeitsarbeit, also die Vermittlung von Angeboten und Dienstleistungen der jeweiligen Dienststelle, wird in der Regel in einem Miniweb durchgeführt, welches das städtische CMS Imperia als Basis hat. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen sehr deutlich, dass die Arbeit mit dem CMS Beratungsbedarf erzeugt, insbesondere aufgrund der Wünsche der dezentralen Redakteurinnen und Redakteure, mehr als eine Minimal-Lösung an Informationen abzubilden. Dies liegt zum einen an der technischen Weiterentwicklung des CMS, zum anderen auch an der Notwendigkeit, zeitgemäße, am Bürgerbedarf orientierte inhaltliche, redaktionelle und konzeptionelle Schwerpunkte zu setzen. Es wird eine Stelle „CMS-Kundenbetreuer/in“ beantragt, welche die ganzheitliche Miniweb-Betreuung übernimmt und als Ansprechpartner/in für die dezentralen CMS-Redakteur/innen fungiert, um deren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen und den bestehenden technischen Support zu ergänzen.
Stellungnahme DiP: Stadtintern wird ein erheblicher Beratungsbedarf deutlich, da derzeit über 930 dezentrale CMS- Redakteurinnen und Redakteure (676 Nov. 2018) an den Online-Auftritten der eigenen Fachdienststellen arbeiten. Hierbei entstehen sowohl Fragen zum Umgang mit dem CMS und dessen Features an sich (z.B. Bildergalerie, Newsletter) als auch zur redaktionellen Gestaltung (z.B. kompakte Texte, moderne Bildsprache). Es besteht ein Bedarf, den Bereich Support und Schulung unter der Perspektive einer inhaltlich breitgefächerten CMS-Kundenbetreuung auf- und weiter auszubauen. Der weitere Ausbau in diesem Bereich kann sukzessive erfolgen. Aufgrund der wachsenden Anzahl an CMS-Redakteurinnen und -redakteuren und der Zunahme des Funktionsumfangs wird eine Kapazitätserhöhung im Umfang von 0,5 VK befürwortet und zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Internationale Beziehungen lfd. Nr. 14 Tätigkeitsbereich Verwaltung Krakauer Haus
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,20 HILFSKRAFT E 3 9.292 € 9.292 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,20 HILFSKRAFT E 3 9.292 € 9.292 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Krakauer Haus in Nürnberg wird seit 25 Jahren von der Stadt Krakau verwaltet und finanziert. Die derzeitige Leiterin, bisher über einen Werkvertrag mit der Stadt Krakau beschäftigt, soll zukünftig im Rahmen eines Minijobs beschäftigt werden. Mit der Stadt Krakau wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen, in dem die Refinanzierung geregelt ist. Die Aufgaben umfassen die Vermittlung zwischen den Mietern im Haus und der Stadt Krakau, Beauftragung von Firmen für anstehende kleine Reparaturen und Kontrolle der beauftragten Arbeiten.
Stellungnahme DiP: Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung des Krakauer Hauses sollen in einer angepassten Vertragsform mit der erfahrenen Mitarbeiterin fortgesetzt werden. Die Finanzierung mit der Stadt Krakau wurde bereits vereinbart und deckt den notwendigen Stundenbedarf ab.
Die Weiterführung der budgetfinanziert genehmigten Stunden wird im Rahmen der Stellenschaffung im beantragten Umfang empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenplanvermerk Z (Zuschuss).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Rechtsamt lfd. Nr. 15 Tätigkeitsbereich Erhöhte Fallzahlen der Zentrale Bußgeldstelle - Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 6/A 7 57.884 € 0 € 57.884 € 1,00 Vorschlag: 0,12 SACHBEARBEITER/IN E 7 6.738 € 0 € 6.738 € 0,12
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN A 9/A 10 145.302 € 0 € 145.302 € 2,00 Vorschlag: 1,25 SACHBEARBEITER/IN E 9b 85.398 € 0 € 85.398 € 1,25
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die seit April 2020 neu geschaffenen Tatbestände aus dem IfSG -Bereich sind die Ordnungswidrigkeiten enorm angestiegen. Ein Abnehmen dieser Tendenz zeichnet sich nicht ab. Selbst wenn die Tatbestände irgendwann keine Bedeutung mehr haben sollten, bleiben umfangreiche Rückstände aufzuarbeiten. Im Kalenderjahr 2021 wurden insgesamt 8.300 Bußgeldbescheide erlassen. Rd. 63 % fielen auf das IfSG. Im Jahr 2022 wurden bis zum 06.04.2022 insgesamt 2.441 Bußgeldbescheide erlassen, davon entfielen rd. 72 % auf das IfSG. Darüber hinaus ist eine Zunahme der sich an den Bescheiderlass anschließenden Arbeiten zu verzeichnen. Gegen „Corona“-Bußgeldbescheide wird deutlich häufiger Einspruch eingelegt. Stundungs- und Ratenzahlungsgenehmigungen sowie Verfahren der Anordnung der Erzwingungshaft (Erwachsene) und Verfahren mit Anträgen zur Anordnung jugendgerichtlicher Maßnahmen (Jugendliche/Heranwachsende) haben als Folge der Bußgeldbescheide stark zugenommen und binden noch viele Monate nach Bescheiderlass die Kapazitäten der Bußgeldstelle.
Stellungnahme DiP: Die Bayerische Staatsregierung erlässt regelmäßig an die aktuelle Situation angepasste Allgemeinverfügungen. Weiterhin ist eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Vorgaben erforderlich. Das Fallzahlenniveau der Bußgeldstelle ist immer noch deutlich erhöht. Aus diesem Grund bedarf es einer Fortführung der bisher überplanmäßig bereitgestellten Kapazitäten. Ein mittelfristiger Einsatz bis Ende 2023 ist notwendig und zielführend für die Rückstands- und Neufallbearbeitung (derzeit rd. 7.500 Anzeigen). Die befristete Schaffung der Stellen wird nur im bisher besetzten Umfang der Stundenkapazitäten befürwortet. Es erfolgt kein weiterer Aufbau von zusätzlichem Personal. Die Stellen erhalten einen Fristvermerk F 12.23. Falls aufgrund einer unerwartet positiven Fallzahlentwicklung ein vorzeitiger Stundenrückbau möglich ist, wird dieser in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Personalamt vorzeitig umgesetzt.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Rechtsamt lfd. Nr. 16 Tätigkeitsbereich Verwaltung Geschäftsstelle des Zweckverbandes für Rettungsdienst und
Feuerwehralarmierung (ZRFN)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 34.159 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 34.159 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Vergabeverfahren, das Haushaltsvolumen aber auch besondere und schwierige Fragestellungen haben in der Geschäftsstelle in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Arbeit ist derzeit auf insgesamt vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei RA in unterschiedlichen Besoldungsgruppen mit Stellenanteilen von insgesamt 1,0 Vollkraftstellen verteilt. Diese Personalbemessung war rückblickend betrachtet schon immer zu knapp. Durch den unermüdlichen und flexiblen Einsatz und das hohe Engagement der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war es dennoch möglich, den Arbeitsanfall trotz zu geringer Personalausstattung zu schultern. Die sich überall anbahnende Arbeitsverdichtung ist bei RA nun aber sehr stark zu spüren, sodass sich diese Arbeiten nicht mehr nebenbei erledigen lassen. Daher soll die Personalbemessung korrigiert und die Geschäftsleiterin mit einer halben Stelle unterstützt werden.
Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll die Entwicklung der umfangreichen Verwaltungstätigkeiten für die Geschäftsstelle berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der Betreuung der Geschäftsstelle des Zwecksverbandes wird die Kapazitätserweiterung als notwendig bewertet.
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Finanzierung liegt noch nicht vor. Die Stellenschaffung wird unter der Voraussetzung der vollständigen Deckung im beantragten Umfang befürwortet. Die Stelle erhält bis zur Beschlussfassung einen Sperrvermerk X und den Stellenplanvermerk Z (Zuschuss).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 17 Tätigkeitsbereich Lebensmittelüberwachung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN A 8 137.400 € 21.777 € 115.623 € 1,68 Vorschlag: 2,00 LEBENSMITTELKONTROLLEUR/IN A 8 137.400 € 21.777 € 115.623 € 1,68
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Zahl der durch die Lebensmittelüberwachung zu kontrollierenden Betriebe liegt mit ca. 7.500 im Stadtgebiet Nürnberg seit Jahren dauerhaft auf hohem Niveau. Die Einwohnerzahl in Nürnberg ist innerhalb von zehn Jahren um 6,9% gestiegen. Der Arbeitsanfall hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. Darunter fallen eine hohe Anzahl von Rückrufaktionen der Schnellwarnstelle des LGL, ein ausufernder Onlinehandel mit neuartigen und teils gesundheitlich bedenklichen Produkten (z.B. CBD), die aus dem Ausland importiert werden, Kontrollmitteilungen des Zolls, speziell aus Großbritannien wegen des EU-Austritts und gleichzeitig angeordnete, verstärkte Einfuhrkontrollen
(Zunahme um den Faktor 10). Dazu kommen die Unterstützung der Veterinäre der
Lebensmittelkontrolleure als "Inspector in Charge", die notwendige Erfassung nicht registrierter Betriebe im Fachverfahren Tizian als auch die Umsetzung des Bundesüberwachungsprogramm BÜP 2022 zur Kontrolle der Angabe von Allergenen und Zusatzstoffen auf Speisekarten. Die Kontrollfrequenzen der Betriebe sind in der AVV Rahmen-Überwachung (AVV Rüb) verbindlich festgelegt.
Stellungnahme DiP: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen in bestimmten Abständen Kontrollen zwingend durchgeführt werden, aber auch die Anzahl der Kontrollsituationen steigt durch die gesellschaftlichen Entwicklungen an. Gerade der Onlinehandel und die damit aus dem Ausland importierten Produkte sind in Nürnberg (aufgrund Flughafen) und der damit erhöhten Zollkontrollen stark steigend. Darüber hinaus nehmen auch die Dokumentationspflichten zu, so dass die einzelnen Kontrollen mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die geschilderte Situation führt letztlich dazu, dass die durchzuführenden Lebensmittelkontrollen weder vollumfänglich noch fristgerecht ohne zusätzliches Personal wahrgenommen werden können. Um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, bedarf es 2,0 VK. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 18 Tätigkeitsbereich Vollzug Gaststättengesetz und Gesundheitsschutzgesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Gerade Maßnahmen gegenüber Gastro-Betrieben lösen häufig Presseberichte und Nachfragen aus der Politik aus, erwartet werden zeitlich anspruchsvolle Konfliktvermittlungsgespräche und Runde Tische unter Einbeziehung aller Beteiligten. Zugleich wurde in diesem Bereich des OA eine organisatorische Zusammenführung mit dem Themenkomplex „Glücksspielwesen“ herbeigeführt, um bei Außenkontrollen noch effizienter zusammenarbeiten zu können. Seit dem 10.11.2019 dürfen in Gaststätten nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden, was mittlerweile zu zahlreichen Umgehungsversuchen geführt hat. Durch das zusätzliche Aufstellen vermeintlicher Unterhaltungsspielgeräte entstehen -zumindest dem äußeren Anschein nach- faktisch kleine Spielhallen, die nur mit fachlichem Know-How und technischem Wissen beurteilt werden können. Zugleich hat Nürnberg eine sehr hohe Dichte an erlaubten Spielhallen und nunmehr auch 40 Wettbüros, die durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag vom 29.10.2020 und das bayer. Ausführungsgesetz als erlaubnispflichtig anerkannt und damit hinzugekommen sind. Den Gemeinden obliegt deren Überwachung und die Durchsetzung von Anordnungen.
Stellungnahme DiP: Durch die Maßnahme können Beschwerden minimiert sowie ein fachliches und technisches Know- How im Ordnungsamt sichergestellt werden. Darüber hinaus ist so die Möglichkeit gegeben, zeitnah und rechtssicher auf berechtigte Beschwerden reagieren zu können und dadurch ein erhöhtes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu erreichen. Auch kann damit eine verlässliche Partnerschaft mit Kooperationspartnern des Nürnberger Sicherheitspakts weiter ausgebaut werden. Ziel ist jedoch immer die Beseitigung illegaler/rechtswidriger Zustände. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 19 Tätigkeitsbereich Gewerbemeldungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 6 55.257 € 0 € 55.257 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, bietet die Gewerbemeldestelle verschiedene Kanäle für die Einreichung von Gewerbemeldungen an. Erfolgte die Einreichung der Anmeldungen in der Vergangenheit bislang größtenteils persönlich, werden derzeit ca. 60 % der Anliegen schriftlich oder elektronisch abgewickelt. Nachweislich ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von ca. 15 Minuten auf ca. 40 Minuten pro Fall angestiegen, auch bei Auskünften
die keine direkte Gewerbemeldung nach sich ziehen. Hierdurch sind deutliche
Bearbeitungsrückstände zu verzeichnen, die nachweislich durch zusätzliche Personalkapazitäten abgebaut werden könnten. Die Bearbeitungsrückstände sind besonders kritisch zu bewerten, da gem. § 15 Abs. 1 GewO der Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen zu bestätigen wäre. Bereits seit längerem können aus Kapazitätsgründen auch keine Handelsregisterauszüge mehr im Hinblick auf eine erforderliche Gewerbeanmeldung geprüft werden. Die Mitteilung der Verlegung des Betriebssitzes an anderen Kommunen kann ebenfalls nicht mehr geleistet werden. Aus den genannten Gründen wird dringend dauerhaft eine zusätzliche Vollzeitkraft für die Gewerbemeldestelle benötigt.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der mehr als doppelt so langen Bearbeitungsdauer (durch notwendig werdende Nachfragen und den damit verbundenen Wartezeiten) ist der Personalbedarf nachvollziehbar. In diesem Fall führt die gesetzlich vorgeschriebene Digitalisierung dazu, dass Nachfragen, die im Rahmen einer persönlichen Vorsprache direkt geklärt werden konnten, nun per E-Mail/Telefonat/usw. geklärt werden müssen. Eine Prozessoptimierung im Sinne einer durch den Bürger und die Politik gewünschte Beschleunigung ist nur mittels eines höheren Personaleinsatzes machbar, auch um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Gerade im Gewerbebereich haben Bearbeitungszeiten großen Einfluss auf das „Image“ der Stadt und damit auf die Ansiedlung von Gewerbetreibenden und nicht zuletzt auch auf die Einnahmesituation (Gewerbesteuer). Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 20 Tätigkeitsbereich Führerscheinstelle - Entziehung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit Jahren bestehen im Bereich Fahreignung massive Bearbeitungsrückstände, die zum einen einhergehen mit der gestiegenen Zahl von Cannabis-bedingten Anordnungen zur medizinischpsychologischen Untersuchung im Ermessenswege (darunter auch subsumiert die steigenden Fallzahlen bei Fahrten mit E-Scootern unter Cannabis-Einfluss). Bearbeitungsrückstände bestehen zum anderen im Bereich der Überprüfung der Fahreignung bei Senior*innen und bei Erkrankungen. Die Zahl der Meldungen solcher Vorfälle im Straßenverkehr nimmt auch auf Grund des demographischen Wandels deutlich zu. Darüber hinaus existieren Rückstände im Bereich der Bearbeitung der Anträge auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis und bei der Überprüfung der Fahrberechtigung mit ausländischen EU-Führerscheinen (Führerscheintourismus). Um mögliche Haftungs- und Regressansprüchen für die Stadt Nürnberg zu vermeiden, soll den Ergebnissen der durchgeführten Personalbemessung Rechnung getragen werden und eine zusätzliche Stelle in diesem Bereich zeitlich befristet geschaffen werden.
Stellungnahme DiP: In dem Bereich bestehen Gesamtrückstände in Höhe von durchschnittlich 1.700 Fällen laut Personalbemessungstool. Um die mittelfristige Abarbeitung dieser Fälle zu erreichen wurde auf Basis der für die Fallbearbeitung jeweils notwendigen durchschnittlichen mittleren Bearbeitungszeiten für die genannten Sachverhalte (BTM, Bearbeitung von Neuanträgen, Wiedererteilen und Überprüfung der Fahrerlaubnis für Senioren usw.) ermittelt, dass insgesamt ein Bedarf von 1,0 VK besteht. Die bis 2026 befristete Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Ordnungsamt lfd. Nr. 21 Tätigkeitsbereich Sicherheitsbehörde
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,13 SACHGEBIETSLEITUNG E 11 10.059 € 0 € 10.059 € 0,13 Vorschlag: 0,13 SACHGEBIETSLEITUNG E 11 10.461 € 0 € 10.461 € 0,13
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stelleninhaberin der Stelle 320.3110 (Sachgebietsleitung „Allgemeine Sicherheitsaufgaben und besonderes Ordnungsrecht“, Vollzeit in BGr. A12 BayBesG) arbeitet seit 01.01.22 aus persönlichen Gründen in Teilzeit mit 25 WAS. Die Funktion der SGL ist für das Ordnungsamt elementar und von besonderer Relevanz. Um den Dienstbetrieb aufrechterhalten und zugleich den Bedürfnissen der SGL gerecht werden zu können, wurde entschieden, die Leitung des Sachgebiets in Form von geteilter Führung umzusetzen. Um die vakanten Stellenanteile besetzt zu bekommen und um einen regelmäßigen fachlichen und organisatorischen Informationsaustausch der beiden Führungskräfte sicherzustellen, wurde die zweite Position mit 20 WAS ausgeschrieben und wird aufgrund erfolgreicher Bewerbung in Kürze auch in diesem Umfang unbefristet besetzt. Für die ungedeckten Kapazitäten im Umfang von 5 WAS (0,125 VK) bedarf es nun einer Stellenaufstockung. Im Falle einer Genehmigung ist eine Aufteilung der Kapazitäten auf die Stelle 320.3110 mit 25 WAS und auf die Stelle 320.3111 mit 20 WAS geplant.
Stellungnahme DiP: Für eine moderne Arbeitgeberin sind vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels zur Gewinnung und v. a. um qualifiziertes Personal zu halten Maßnahmen der Familienfreundlichkeit und Mitarbeitendenorientierung unverzichtbar. Im Zuge dieser Anforderungen an eine moderne Verwaltung wurde die Maßnahme erforderlich. Gerade weil es sich bei dieser Führungsaufgabe um eine wichtige Schlüsselfunktion im Ordnungsamt handelt ,ist die volle Leitungskapazität mit motivierten und fachlich qualifizierten Mitarbeitenden unverzichtbar. Die zusätzliche Kapazität von 0,13 VK gewährleistet einen reibungslosen Dienstbetrieb. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 22 Tätigkeitsbereich Pop-Up Bürgeramt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 AUSBILDER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 AUSBILDER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Antrag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GRUPPENLEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Antrag: 9,00 SCHALTERKRAFT E 7 505.332 € 0 € 505.332 € 9,00 Vorschlag: 9,00 SCHALTERKRAFT E 7 505.332 € 0 € 505.332 € 9,00
Antrag: 1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 1,00 STELLV. GRUPPENLEITER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Es wird auf den Bericht zur Situation beim Bürgeramt Mitte und zu den Maßnahmen im Bürgerservice der Sitzung des Stadtrats am 23.02.2022 verwiesen. Unter den Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden, wird u. a. die Einrichtung eines Pop-Up-Bürgeramts mit 12 zusätzlichen Mitarbeiter*innen vor der Hauptreisesaison 2022 genannt. Hierzu sollen ab 01.06.2022 die Räume der ehemaligen Sparkassenfiliale in der Pillenreuther Straße angemietet werden. Für 2022 wurde die Personalkapazität überplanmäßig budgetfinanziert begutachtet. Seit der Berichterstattung im Stadtrat hat sich die Situation durch den Zustrom an Flüchtlingen aus der Ukraine weiter verschärft. Aufgrund der besonderen Umstände konnten die Daten nur teilweise erfasst werden, was viele Korrekturarbeiten notwendig machen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass die wenigsten der Geflüchteten dauerhaft unter der Adresse wohnen können und wollen, unter der sie zunächst aufgenommen wurden.
Stellungnahme DiP: Das Pop-Up Bürgeramt dient der Sicherstellung des Bürgerservice durch Erweiterung der Kapazitäten für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten, An -, Ab - und Ummeldungen sowie
sonstige Einwohnerangelegenheiten wie Beglaubigungen und die Beantragung von
Führungszeugnissen. Für die o. g. Angelegenheiten werden schon über einen längeren Zeitraum hinweg Kennzahlen erfasst und Bürgervorsprachen ausgewertet. Ziel ist, dass Bürger*innen binnen angemessener Zeit einen Termin für ihre Anliegen buchen können. Dies ist nach den aktuell vorliegenden Kennzahlen ohne eine Personalaufstockung nicht möglich. Die Stellen sollen auf Dauer eingerichtet werden, da geplant ist, die vorrübergehende Lösung des Pop-Up Bürgeramts im Jahr 2024 in eine weitere feste Anlaufstelle des BAM im Gebäude "The Q“ zu überführen. Für die dauerhafte Funktionsfähigkeit einer Außenstelleneinheit bedarf es der beantragten Personalstärke. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 23 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Änderungen Sterbefälle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 145.302 € 0 € 145.302 € 2,00 Vorschlag: 1,50 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 108.976 € 0 € 108.976 € 1,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Sachgebiet Sterbefälle sind steigende Fallzahlen zu beobachten. Ausgehend von 6052 Beurkundungen im Jahr 2010 wurde 2021 mit 7093 Beurkundungen ein Spitzenwert erzielt. Darüber hinaus sind die Fälle deutlich komplexer geworden, da die Auslandsberührung stark zugenommen hat und weiter zunimmt. Auch die Zahl der ordnungsrechtlichen Bestattungen hat zugenommen, was für die Bearbeitung durch das Standesamt bedeutet, dass ggf. umfangreichere Recherchen nötig sind, um erforderliche Dokumente selbst zu beschaffen oder bei der Beschaffung der Dokumente zu unterstützen. Neben steigenden Fallzahlen sind gesetzliche Änderungen, z.B. die zum 01.04.2021 in Kraft getretene neue Bestattungsverordnung oder die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in elektronische Sterbefallanzeigen umzusetzen. Die räumliche Trennung von Sachbearbeitung, Urkundensammlung und Sammelakten erschwert und verlängert die Bearbeitung zudem. Das Sachgebiet hat bereits im Herbst 2021 mündliche Überlastungsanzeige gestellt und wird dies nun schriftlich nachholen, da die Rückstände nicht mehr bewältigt werden können.
Stellungnahme DiP: Aktuell beträgt die Bearbeitungsdauer für eine Beurkundung sieben Arbeitstage, früher waren es zwei Arbeitstage. Dieser Zeitraum soll wieder erreicht werden. Zusätzlich war es Ziel des Projekts „Serviceoffensive 2020“, den Bürgerservice weiter zu verbessern und durch die neuen technischen Möglichkeiten (Datenabrufverfahren) unterstützt zu werden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar, dass die Servicequalität weit hinter der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen zurückbleibt. Diese darf sich auch deswegen nicht weiter verschlechtern, da betroffene Familien darauf angewiesen sind, in zeitlicher Nähe zum Personenstandsfall Urkunden zu bekommen, um die weiteren Schritte (z. B. Bestattung, Rentenbeantragung, Kündigung Wohnung sowie Verträge) unternehmen zu können. Aufgrund der Steigerung der Fallzahlen und der angenommenen Qualitätsstandards bedarf es einer Erhöhung der Stellenkapazitäten im Sachgebiet Sterbefälle, wobei auf Basis der aktuellen Datenlage zunächst die Schaffung von 1,5 VK als ausreichend erachtet und befürwortet wird. 1,5 Stellen werden begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 24 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Nachbeurkundung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 STANDESBEAMTER/IN A 10 110.433 € 0 € 110.433 € 1,50 Vorschlag: 1,00 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 72.651 € 0 € 72.651 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Sachgebiet sind die Fallzahlen massiv nach oben gegangen. Durch die Flüchtlingswelle 2015 sind viele Geburten mit dem Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" beurkundet worden. Diese Personen bekommen nun vermehrt ausländische Pässe und Papiere, so dass sämtliche Register berichtigt werden müssen. Aufnahmen von Erklärungen nach Art. 48 EGBGB (Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens) erfordern aufwändige Prüfungen im ausländischen Recht. Ein neues Themenfeld im Sachgebiet ist der Umgang mit Leihmutterschaften aus dem Ausland. Aufgrund der vielen Länder, in denen Urkunden aufgrund des unzuverlässigen Urkundswesens nicht mehr überbeglaubigt werden, ist vermehrt ein Urkundenprüfverfahren nötig. Der Krieg in der Ukraine wird gravierende Auswirkungen für die standesamtliche Arbeit in diesem Sachgebiet haben. Urkundenbeschaffungen von dort werden kaum mehr möglich, so dass vor allem auch bei fehlenden Nachweisen zur Staatsangehörigkeit und Identität Beurkundungen mit ungeklärter Identität erfolgen.
Stellungnahme DiP: Es wurden diverse Gesetze geändert um die Digitalisierung voranzutreiben. In der Standesamtssoftware AutiSta ist bspw. bereits jetzt im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ein Datenabrufverfahren implementiert, in dem das Standesamt die Urkunden der Antragstellenden elektronisch bei dem Ereignisstandesamt anfordern kann. Dadurch verzögert sich aber die Beurkundung und die Arbeitsabläufe werden vielschichtiger. Um diesen Bestrebungen gerecht werden zu können, müssen auch im Rahmen des Digitalisierungsprozesses umfangreiche Registeränderungen/-bereinigungen vorgenommen werden. Ziel ist es hierbei, dass „die Daten laufen“ und nicht die Bürger*innen. Insbesondere der Themenkreis der Leihmutterschaften wird im Hinblick auf die aktuelle Situation im Rahmen der Beurkundungen zu einem schwierigen Umfeld mangels vorlegbarer Unterlagen; es ist mit massiven Berichtigungswellen zu rechnen bzw. mit der Notwendigkeit Urkunden nachzubeschaffen. Nachdem die weitere Entwicklung aber noch unklar ist, wird zunächst eine Stellenschaffung im Umfang von 1,0 VK als ausreichend erachtet und befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 25 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Finanzbereich
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 84.222 € 0 € 84.222 € 1,50 Vorschlag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 84.222 € 0 € 84.222 € 1,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert E7 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Zum 01.05.2021 wurde BAM gebildet. Angegliedert wurde eine Shared-Service-Einheit, die neben BAM auch weitere Dienststellen betreut, u. a. das Amt für Migration und Integration. MI verfügt aktuell über eine Außenstelle in der Regensburger Straße. Diese muss auch hinsichtlich der zentralen Aufgaben im erforderlichen Umfang vor Ort betreut werden, insbesondere im Hinblick auf die Führung der Zahlstelle. Es bedarf einer zentralen Verwaltung im aktuellen Interim Regensburger Straße 231 sowie der späteren Hauptstelle der ABH in „The Q“, um einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligten gewährleisten zu können.
Stellungnahme DiP: Im Bereich der Finanzen handelt es sich um ein zentrales Thema, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Lage der Stadtverwaltung. Eine korrekte und schnelle Darstellung der finanziellen Situation ist wichtig für die zentrale Steuerung und um zeitnah ggf. Maßnahmen einleiten zu können. Darüber hinaus haben sich durch die organisatorischen Veränderungen auch die Fallzahlen im Bereich der Kassenverwaltung deutlich erhöht. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 26 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Personalsachbearbeitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ein reibungsloser Ablauf in der Personalsachbearbeitung ist für die Handlungsfähigkeit einer Dienststelle essentiell. Die Personalbewirtschaftung ist zudem ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Fachabteilungen und der einzelnen Mitarbeitenden. Immer wichtiger wird dabei das Recruiting. Nur mit ausreichender Personalausstattung ist eine entsprechende Aufgabenerfüllung innerhalb der Dienststellen/Fachabteilungen möglich. Die Fluktuation sowie Neueinstellungen auf Grund der Angebotsausweitung / neuer Aufgaben nimmt immer mehr zu, was einen erhöhten Aufwand im Recruiting und in der Bewirtschaftung auslöst. Konkret bedeutet dies einen Anstieg der zu betreuenden Personen in den letzten 5 Jahren um gut 50 %, die Anforderungen in der Personalsachbearbeitung sind grundlegend gestiegen (Gesetzesänderungen), es sind stadtinterne Änderungen von Zuständigkeiten initiiert worden und der bereits angesprochene Anstieg der Fluktuation und die damit oftmals verbundene Einstellung von externen Personen ist zu bewältigen.
Stellungnahme DiP: Die interne Fluktuationsrate der Bürgerdienststellen liegt deutlich über dem stadtweiten Durchschnitt von 7 %. Dies ist darin begründet, dass BAM häufig den Einstieg in die Verwaltung für Mitarbeitende mit artverwandten Berufen darstellt. Diese durchlaufen dann eine Qualifizierung (i.d.R. Beschäftigtenlehrgang I der Bayerischen Verwaltungsschule) mit erheblichen Ausfallzeiten im Rahmen der Qualifizierung, was weiteren Personalbedarf nach sich zieht und wechseln dann innerhalb der Stadtverwaltung auf attraktivere, besser vergütete Positionen. Auch der demografische
Wandel, Anforderungen an eine moderne Arbeitgeberin Stadt, die Arbeitszeiten und
Präsenzverpflichtungen bzw. die mangelnde Möglichkeit der mobilen Arbeit sowie die ungünstige Tarifstruktur führen darüber hinaus zu ständiger Fluktuation im Bürgerservice von BAM. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 27 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Postbearbeitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 51.515 € 0 € 51.515 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 4 52.105 € 0 € 52.105 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anzahl sowohl analoger als auch digitaler Post (Eingang, Ausgang) nimmt seit Jahren zu. Ebenso wird die Sachbearbeitung an sich zeitintensiver, da sich Vorgänge oft nur schwer zuordnen lassen, auch vor dem Hintergrund, dass die Poststelle für mehrere Dienststellen arbeitet. Dies führt zu längeren Bearbeitungszeiten einzelner Vorgänge. Eine reibungslose Sachbearbeitung in der zentralen Poststelle für BAM, MI und BDR ist für eine zügige Sachbearbeitung in den Dienststellen/Fachabteilungen essentiell. Eine rasche Abwicklung der Ausgangspost trägt darüber hinaus zur Bürgerzufriedenheit bei. Aufgrund des steigenden Fallaufkommens können diese Vorgaben nicht mehr mit der bisherigen Stellenkapazität bewältigt werden.
Stellungnahme DiP: Gerade durch die verschiedenen Posteingangskanäle (digital, analog) und die damit verbundenen Weiterleitungsmöglichkeiten wird die Bearbeitung und Zuordnung der Vorgänge an die Sachbearbeitung immer komplexer. Bei analoger Post sind ggf. Vorarbeiten (z. B. Scannen, Zuordnung im Dokumentenmanagementsystem) vor der Weiterleitung vorzunehmen. Im Jahr 2011 betrug der durchschnittliche Posteingang bei EP/1, jetzt BAM/1 ca. 530 Seiten, im Jahr 2022 beträgt er für diesen Bereich knapp 1.000 Seiten. Eine Steigerung des Arbeitsanfalls von 50 % ist in allen betreuten Bereichen (BAM, MI, BDR) nach aktueller Datenerhebung ebenfalls anzunehmen. Die Postsachbearbeitung von damals StN, jetzt BAM/2 wurde ebenfalls ohne Erhöhung der Stellenkapazität von der Poststelle übernommen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 28 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 55.257 € 0 € 55.257 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der jährlichen Kirchenaustrittserklärungen beim Standesamt Nürnberg verdoppelt (im Jahr 2021: 4.792 Austrittserklärungen). Im Zeitraum 01.01.2022
bis 16.03.2022 wurden 1.694 Austrittserklärungen entgegengenommen, im gleichen
Vorjahreszeitraum waren es nur 866 gewesen. Durch die stark gestiegene Zahl der Geburten in Nürnberg ist auch der Aufwand für die Fortführung der Register gestiegen. Die Zahl der einzutragenden Hinweise stieg immens von 15.572 im Jahr 2016 auf 20.037 Im Jahr 2021. Die Nachfrage nach telefonsicher und schriftlicher Beratung stieg sehr stark. Die telefonischen Auskünfte haben sich von 14.362 im Jahr 2016 auf aktuell 20.011 vermehrt, schriftliche Beratung von 13.560 auf 45.154. Die Zahl der nachträglich ausgestellten Urkunden stieg von 33.126 im Jahr 2020 auf 37.220 im Jahr 2021. Auch im langfristigen Vergleich zeigt sich hier ein starker Anstieg, so waren es im Jahr 2011 noch 22.104 Personenstandsurkunden gewesen.
Stellungnahme DiP: Die Anforderung von Urkunden erfolgt, weil der Bürger zeitnah Anträge stellen will, sei es für Rente, Versicherungen etc. Insbesondere bei elektronischer Beantragung wird eine zügige Bearbeitung erwartet. Lange Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung von Personenstandsurkunden verzögern regelmäßig die Verfahren bei anderen Behörden (z.B. Ausstellung von Personalausweisen und Gewährung von Sozialleistungen) und bei Gerichten (z.B. Nachlasssachen und Kindschaftssachen). Darüber hinaus kam es in den letzten Jahren zu vermehrten Kirchenaustritten. Um diesem Ansturm Stand zu halten, mussten andere Aufgaben zurückgestellt werden. Nachdem Fallzahlensteigerungen in nicht unerheblichem Umfang auf Dauer erkennbar sind, ist der Antrag im Umfang von 1,0 VK gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 29 Tätigkeitsbereich Passversagung und -durchsetzung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Innenministerium des Bundes will Passversagungen und -entziehungen gemäß §§ 7 und 8 PassG bei Sexualstraftätern durchführen. Verurteilte und rückfallgefährdete Sexualstraftäter sollen an der Ausreise aus Deutschland bzw. an der Einreise in das entsprechende Zielland möglichst gehindert werden, zumindest soll dies erschwert werden. Ferner nimmt die Zahl der Personen, die kein gültiges Ausweisdokument beantragen wollen zu, z.B. Reichsbürger/innen. Auch hier muss entsprechend reagiert werden. Aktuell verfügen in Nürnberg fast 12.000 erwachsene Personen über kein gültiges Ausweisdokument.
Stellungnahme DiP: Das Vorhaben der Regierung hat zur Folge, dass die Zahl der passentziehenden Maßnahmen um ein Vielfaches steigen wird. Der Personenkreis, der von den gesetzlich eingeführten Maßnahmen betroffen ist, wird erheblich erweitert. Aus Kapazitätsgründen war es bisher nicht möglich, die Erfüllung der Ausweispflicht ausreichend durchzusetzen. Aufgrund des um ein Vielfaches steigenden Aufkommens sowohl an passentziehenden Maßnahmen als auch von Fällen zur Durchsetzung der Ausweispflicht ist es nicht mehr möglich, dass die Abteilungsleitung diese Fälle selbst bearbeitet. Die aktuelle Fallmenge ohne gültiges Ausweisdokument erfüllt bereits jetzt die Voraussetzungen für eine Vollstelle. Durch die zusätzlichen im Rahmen der gesetzlichen Änderungen zu ergreifenden Maßnahmen werden weitere Fälle generiert. Insofern ist der Antrag gerechtfertigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 30 Tätigkeitsbereich Sonderaufgaben Meldewesen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Aufgaben der Bürgerämter erweitern sich ständig. Zudem erwachsen aufgrund der Größe der Stadt Nürnberg, der sich ständig ändernden gesetzlichen Regelungen und Anforderungen aus der
Politik und Gesellschaft, neue Herausforderungen, die im Rahmen der regelmäßigen
Sachbearbeitung nicht sach- und zeitgerecht bewältigt werden können. Das Melderegister ist das Fundament der Verwaltung. Eine hohe Qualität der darin enthaltenen Daten ist unverzichtbar. Der Meldebehörde obliegt in einer Vielzahl von Fällen die Klärung der sog. Meldeverhältnisse und persönlichen Daten der meldepflichtigen Personen. In Nürnberg leben derzeit Menschen aus 172 Nationen. Weitere Aufgaben ergeben sich aus Sonderaktionen, z.B. Briefrückläufer aus Impfbriefaktionen oder Wahlbenachrichtigungen. Aktuell sind zudem die Außenstellen in The Q sowie im Schocken-Carré zu planen und organisatorisch vorzubereiten.
Stellungnahme DiP: Die Vielzahl der gesetzlichen Änderungen sowie die verschiedensten Sonderaktionen und auch die Flüchtlingskrisen führen zu einer Überlastung der Meldebehörde an einer für einen geordneten Dienstbetrieb entscheidenden Position. Mangels anderer Zuständigkeiten muss die Meldebehörde z.B. Familienstand, Staatsangehörigkeiten usw. von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit klären, häufig in Kombination mit Eheschließungen oder -scheidungen von Personen mit jeweils verschiedenen Staatsangehörigkeiten. Zum Teil handelt es sich hierbei um langwierige und aufwendige Vorgänge, Urkunden müssen angefordert und geprüft werden. Darüber hinaus müssen im Rahmen von Sonderaktionen Daten des Melderegisters geprüft werden. Eine zeitgerechte Abarbeitung von Sonderfällen ist mangels fachlicher und personeller Kapazitäten daher kaum möglich. Auf der beantragten Stelle soll daher Spezialwissen gebündelt werden, so dass schwierige Sachverhalte schnell erfasst und geklärt werden können. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 31 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Gesetzesänderung Urkunden SB
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN, STV. SGL A 9/A 10 36.326 € 0 € 36.326 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN, STV. SGL A 9/A 10 36.326 € 0 € 36.326 € 0,50
Antrag: 0,11 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 7.992 € 0 € 7.992 € 0,11 Vorschlag: 0,11 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 7.992 € 0 € 7.992 € 0,11
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Einführung der Erklärungsmöglichkeiten der §§ 45a und 45b des Personenstandsgesetzes im Jahr 2018 hat zu einer deutlichen Erweiterung des Aufgabenspektrums geführt. Die Möglichkeit die Reihenfolge der Vornamen zu ändern, wird sehr stark genutzt. Für die Eintragung der Änderungen müssen die Geburtseinträge zeitintensiv digitalisiert werden. Daneben nutzen intersexuelle Personen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch Erklärung beim Standesamt zu ändern (§ 45a). In diesem Bereich wird darüber hinaus durch Betroffene eine sehr zeitintensive Beratung nachgefragt. Auch die Zahl der Namenserklärungen für Kinder hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2019 waren es 1.010 Erklärungen und 1.154 Entgegennahmen und Bescheinigungen. Die Zahlen für Namenserklärungen werden weiter steigen, da der Gesetzgeber derzeit das Namensrecht modernisiert (u.a. sind Doppelnamen für Kinder geplant). Erfahrungsgemäß wird es für „Benachteiligte“ eine Übergangsfrist geben, in der ein Ansturm auf die Termine erwartet wird. Die Bundesregierung plant die Änderungen noch in diesem Jahr zu verabschieden. Nach dem Willen der Regierungskoalition soll eine Angleichung des rechtlichen Geschlechts und der Vornamen künftig im Wege eines vereinfachten Verfahrens vor dem Standesamt für alle Menschen möglich sein. Viele Betroffene, die derzeit das als belastend empfundene gerichtliche Verfahren scheuen, werden die Änderungen mit dem vereinfachten Verfahren nachholen, Insofern sind auch hier Fallzahlsteigerungen zu erwarten.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der geschilderten gesetzlichen Änderungen sind Fallzahlensteigerungen bereits eingetreten bzw. sind zu erwarten. Insbesondere inter- und transsexuelle Personen haben große Erwartungen an die für dieses Jahr geplante Einführung des vereinfachten Verfahrens zur Geschlechts- und Vornamensänderung. Wenn die Stadt Nürnberg den Wunsch der Betroffenen an ein schnelles Verfahren mit intensiver Beratung erfüllen will, muss dies mit ausreichend qualifiziertem Personal gewährleistet werden. Aber auch im Hinblick auf die Reformation des Namensrechts für Kinder ist eine zeitnahe Bearbeitung erforderlich, um Nachteile für diese bei anderen Verwaltungsverfahren o.ä. zu vermeiden. Für diese Tätigkeiten sind ausreichend geschulte und berechtigte Standesbeamtinnen und Standesbeamte erforderlich. Diese dürfen ihre Tätigkeit erst nach intensiver Einarbeitung und Fortbildung aufnehmen und bestellt werden (Mindestdauer der Einführung 3 Monate zzgl. Kursdauer, wenn zeitnah ein Kurs stattfindet). Die beantragte Kapazität im Umfang von 0,61 VK wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 32 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Geburten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 36.326 € 0 € 36.326 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN A 9/A 10 36.326 € 0 € 36.326 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Laufe der letzten 12 Jahre ist die Anzahl der zu beurkundenden Geburten von etwa 6.100 auf über 8.500 Fälle gestiegen (dabei Anstieg der Sachverhalte mit Auslandsberührung auf 50%). Ein weiterer erhöhter Aufwand entsteht durch den ebenfalls deutlichen Anstieg der beurkundeten Vater- und Mutterschaftsanerkennungen (von 427 im Jahr 2010 auf nunmehr 844 im Jahr 2019; Auslandsberührung liegt bei aktuell 54 %.) sowie der Erklärungen zur Familiennamensführung von Kindern (263 Fälle im Jahr 2010, 662 Fälle im Jahr 2019; Auslandsrate aktuell bei 78 %).
Stellungnahme DiP: Die durch die Dienstelle genannten Fallzahlensteigerungen sind nachvollziehbar. Ferner ist durch
aktuelle Ereignisse der Zugang zu bestimmten Dokumenten erschwert, z. B. sind
Urkundenbeschaffungen aus der Ukraine kaum mehr möglich, so dass zu erwarten ist, dass
urkundliche Nachweise nicht mehr vorgelegt werden können und somit vermehrt
Vaterschaftsanerkennungen zu beurkunden sind. Ob künftig Nachweise zur Staatsangehörigkeit und Identität vorliegen werden, ist fraglich. Darüber hinaus wird momentan im Bundestag über Gesetzesänderungen zum Abstammungsrecht und zum Namensrecht beraten. Es sollen Co- Mutterschaften zugelassen werden und z.B. Doppelnamen für Kinder gewählt werden dürfen. Hier wird ein erhöhter Beratungsbedarf für die Eltern entstehen, die Standesbeamt*innen müssen sich mit der Materie vertraut machen. Im Hinblick auf die geschilderten Fallzahlsteigerungen und der zu erwartenden durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wird die beantragte Schaffung einer Halbstelle begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 33 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Gesetzesänderungen Eheschließung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN A 10 36.811 € 0 € 36.811 € 0,50 Vorschlag: 0,50 STANDESBEAMTER/IN A 10 36.811 € 0 € 36.811 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Fallzahlen sind in allen Bereichen des Standesamtes gestiegen und werden dies aufgrund der wachsenden Einwohnerzahlen in Nürnberg weiterhin tun. Seit 01.11.2021 ist in der Standesamts- Software ein Urkunden-Abrufverfahren implementiert, was bedeutet, dass Brautpaare künftig keine deutschen Personenstandsurkunden mehr vorlegen müssen, sondern dass der Standesbeamte alle Personenstandsurkunden bei den Geburtsstandesämtern anfordern wird. Dies wird bei der bestehenden Personaldecke schwer zu leisten sein, ohne dass es zu Verzögerungen in der Sachbearbeitung kommt. Das Standesamt möchte auch weiterhin ein attraktives Angebot an Eheschließungen ermöglichen, auch um dem erwarteten Ansturm nach den Corona -Beschränkungen zu begegnen. Bei entsprechender Nachfrage soll auch das Angebot an den Sondertrauorten erweitert
Bereits jetzt macht sich der Krieg zwischen Russland und der Ukraine bemerkbar. Es wird ein verstärkter Beratungsbedarf entstehen, da zu befürchten ist, dass Ehewillige aus der Ukraine urkundliche Nachweise nicht mehr vorlegen können. Ob künftig Nachweise zur Staatsangehörigkeit und Identität vorliegen werden, ist fraglich. Solche Antragstellungen verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erfordern zeitaufwändige Ermittlungen in Ausländerakten und vermehrten Schriftwechsel mit anderen Behörden, Botschaften und Anfragen beim Oberlandesgericht Nürnberg. Mit dem vorhandenen Personal ist dies nicht zu bewältigen.
Stellungnahme DiP: Im Bereich der Eheschließungen liegt eine Fallzahlsteigerung vor. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 2.223 Anträge gestellt, in 2022 bis einschließlich April bereits über 1.300. Die Bearbeitungszeit pro Antrag beträgt 45 Minuten. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der schriftlichen Auskünfte mehr als verdoppelt, hier liegt die Bearbeitungszeit bei je 15 Minuten (Jahr 2017: 13.165; 2021: 29.134). Die nunmehr direkt vom Standesamt durchzuführenden Urkundenanforderungen kommen darüber hinaus mit einer Fallzahl von ca. 5.500 Anforderungen hinzu. Darüber hinaus zeichnet sich im Laufe des Jahres eine Reform des Namensrechts ab, die zu einem erhöhten Beratungsbedarf bei der Anmeldung und Durchführung der Eheschließung führt. Ferner ist die gesetzliche Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft geplant. Hier werden viele Anfragen erwartet, es wird erhöhter Beratungsbedarf entstehen. Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 34 Tätigkeitsbereich Eingliederung BAM - Eheschließung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 27.628 € 0 € 27.628 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zum 01.05.2021 wurde das Standesamt ein Teil des Bürgeramtes Mitte. Das Vorzimmer mit allen Verwaltungstätigkeiten wurde aufgelöst. Die bislang dort angesiedelte Aufgabe der Kennzahlenermittlung wurde in der Folge einer Standesbeamtin zu Lasten der Kapazität für personenstandsrechtliche Tätigkeiten. Die Befüllung der Produktdatenblätter für die Haushaltsanmeldung und die Bearbeitung von allgemeinen Bürgeranfragen (Mail, Post, Telefon) wird nun von der Abteilungsleitung selbst wahrgenommen. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der Termine der Abteilungsleitung kann das Telefon teilweise nicht bedient werden. Die frühere Zahlstellenführerin hat die Verwaltungsfachkraft aus dem Sachgebiet Eheschließungen vertreten und unterstützt beim Vorbereiten der Eheschließungen. Dies wird nun mangels Alternativen von einer Standesbeamtin erledigt, so dass dieser weniger Zeit für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht.
Stellungnahme DiP: Die organisatorischen Veränderungen machen es erforderlich, die Aufgaben neu zu strukturieren. Für die genannten Tätigkeiten (Kennzahlenermittlung, befüllen von Produktdatenblättern, allgemeine Bürgeranfragen) ist eine Verwaltungskraft in Summe kostengünster als ein/e Standesbeamter/in. Ebenso ist zur Aufrechterhaltung der Servicequalität für die Bürger*innen die (telefonische) Erreichbarkeit ein wichtiger Faktor. Insbesondere soll die Möglichkeit der Vorab-Reservierung für Eheschließungstermine weiterhin möglich sein, da dieser Service sehr gut angenommen wird. Diese Dienstleistung kann mit zusätzlichem Personal erweitert werden, wodurch Mehreinnahmen aufgrund einer „Reservierungsgebühr“entstehen. Das Reservieren von Terminen für Eheschließungen an besonderen Orten und außerhalb der üblichen Öffnungszeit einschließlich der Vereinnahmung der entstehenden Kosten ist ein Zusatzaufwand für die Standesbeamtinnen und -beamten im Zusammenhang mit der Antragstellung. Er bindet wertvolle Ressourcen, die anderweitig ausgelastet werden könnten. Ebenso können Akten und Termine, bei denen weitere Unterlagen vorab beschafft werden müssen, zentral überwacht und koordiniert werden. Die beantragte Halbstelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 35 Tätigkeitsbereich Fallzahlensteigerung Service-Stelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 AGENT/IN SERVICESTELLE E 5 206.060 € 0 € 206.060 € 4,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ziele der Servicestelle sind die Registrierung, Freischaltung und Erstellung von Nutzerkonten in „MeinNürnberg“ in angemessener Zeit sowie Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung der Online-Dienste zu leisten. Die Arbeitsbelastung in der Servicestelle steigt aktuell um über 5% pro Monat an, die Zahl der Nutzerkonten nimmt stetig zu. Rein rechnerisch ergibt sich ein prognostizierter Bedarf von 15,27 VK. Unklare Variablen sind allerdings noch die Entwicklung der behördenbestätigten Konten, welche derzeit einen Teil der Arbeitslast ausmachen und deren Entwicklung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden kann (Wegfall der Tätigkeiten für Registrierung, Freischaltung und Kontoerstellung – aber ggf. Verlagerung hin zu Tätigkeiten rund um Beratung bzgl. Bayern.ID), sowie Hilfestellungen für Bürger*innen bei stetig steigenden Online-Diensten im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Zudem wird die Nachfrage durch die geflüchteten Familien aus der Ukraine zusätzlich verschärft, da auch dieser Personenkreis das „MeinNürnberg“-Konto für die Kommunikation mit MI benötigt.
Stellungnahme DiP: Für diesen Teilbereich von BAM wurde eine strukturierte Personalbemessung durchgeführt. Laut dieser ergibt sich rein rechnerisch unter den aktuellen Bedingungen und vorgelegten Arbeitsvorgängen ein deutlich höherer Bedarf, als die durch die Dienststelle beantragten Kapazitäten (gesamt erforderliche VK: 2023: 14,68; 2024: 15,27). Einige in der Personalbemessung eingeflossene Tätigkeiten (z. B. das o. g. behördenbestätigte Konto) sind jedoch bzgl. des zeitlichen Umfangs der zukünftigen Arbeitsbelastung schwierig zu beziffern, da in diesem Aufgabenfeld rechtliche und organisatorische Änderungen zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund muss in den nächsten Jahren eine Überprüfung der Annahmen und eine Überarbeitung der Personalbemessung stattfinden. Aktuell ist die Servicestelle mit 6 Planstellen ausgestattet, der für die kommenden Jahre errechnete Bedarf liegt bei ca, 15 VK. Die Schaffung der beantragten 4 Stellen wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Bürgeramt Mitte lfd. Nr. 36 Tätigkeitsbereich Organspendegesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 SCHALTERKRAFT E 7 168.444 € 0 € 168.444 € 3,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Am 16. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Mit dem Gesetz werden zusätzliche Aufgaben auf die Städte übertragen. Es sieht vor, dass das Einwohneramt bei der Beantragung, Verlängerung oder persönlichen Abholung von Personalausweisen, Pässen oder Passersatzpapieren sowie von eID-Karten Informationsmaterial der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aktiv an den Bürger/die Bürgerin aushändigt, auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten aufmerksam macht sowie auf die Möglichkeit hinweist, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register im Einwohneramt abzugeben. Die Abgabe dieser Erklärung zur Organ - und Gewebespende muss bei der Meldebehörde erfolgen und weiterbearbeitet werden. Diese neuen Aufgaben für das Einwohneramt bedeuten, dass sich der Prozess der Bearbeitung von Ausweispapieren deutlich verlängern wird. Insbesondere ist davon auszugehen, dass es in vielen Fällen zu umfangreichen Nachfragen des Bürgers kommt. Mit der vorgesehenen Entgegennahme einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende beim Einwohneramt und deren Weiterleitung an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kommt es ebenfalls zu einem nicht unerheblichen zusätzlichen Aufwand.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen werden zusätzliche Aufgaben auf die Pass- und Meldeämter zukommen. Hierbei werden insbesondere Beratungsleistungen erfahrungsgemäß mit einem hohen Zeitanteil Auswirkungen auf den Stellenbedarf haben. Allerdings können für die Beratung und Bearbeitung mangels Erfahrungen bislang nur Schätzungen des Zeitbedarfs getroffen werden. Die veranschlagten Zeiten variieren in Fachkreisen stark, sie liegen bei 5 - 10 Minuten pro Fall. Vor diesem Hintergrund wird zunächst die Schaffung einer Stelle begutachtet, sobald genauere Zahlen verfügbar sind, kann ggf. zusätzliche Kapazität nochmals beantragt werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 37 Tätigkeitsbereich MI/1 Steigendes Antragsaufkommen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 8,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER E 8 464.848 € 0 € 464.848 € 8,00 Vorschlag: 5,00 SACHBEARBEITER/IN SCHALTER E 8 290.530 € 0 € 290.530 € 5,00
Antrag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SONDERSACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenvermerke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Arbeitsvolumen aufgrund rechtlicher und technischer Entwicklungen, aber auch wegen des steigenden Antragsaufkommens mit der vorhandenen Personalausstattung nicht mehr im Rahmen üblicher und vertretbarer Zeiten bearbeitet werden kann. Die ständig steigenden Fallzahlen in den verschiedenen Bereichen der Zuwanderung (Beschäftigung, Familiennachzug, Humanitäre Aufenthalte etc.), führen zu einer Erhöhung des Antragsaufkommens. Die durch die gesetzlichen Änderungen herbeigeführten Möglichkeiten der Begründung von Aufenthaltszwecken, der Änderung/Wechsel von Aufenthaltszwecken, der Aufbau von Aufenthaltszwecken im Bundesgebiet, die vielseitigen Differenzierungen der einzelnen Zwecke (alleine im Bereich der Beschäftigung), die Mobilität innerhalb der EU sowie die enorme Fluktuation im Bereich der Metropolregion erfordern immer schnellere und häufigere Beteiligungen der Ausländerbehörde zur Genehmigung etwaiger Aufenthalte und/oder Zulassungen zum Arbeitsmarkt. Hinzu kommen gesetzliche Änderungen bei der Einwanderung von anerkannten Flüchtlingen, steigende Zahlen bei der Prüfung von Aufenthaltstiteln bzw. Änderungen der Nebenbestimmungen. Die Änderungen bei der Bearbeitung von Arbeitstiteln, die steigenden Zahlen von Zuwanderungen im/aus dem EU-Bereich oder die Neuausstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln sind ebenfalls zu nennen.
Stellungnahme DiP: Seit 2018 hat sich die Zahl der in Nürnberg lebenden Ausländerinnen und Ausländer um 10.000 erhöht, Tendenz weiterhin steigend. In der Arbeitsmigration steigen die Zahlen der erforderlichen Prüfungen von Aufenthaltstiteln bzw. Änderungen der Nebenbestimmungen (2019 679 Anträge, 2021 1.166 Anträge), da der Arbeitsmarkt
immer dynamischer wird und die Möglichkeiten durch die Einführung des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wesentlich umfangreicher wurden. Darüber hinaus nehmen die Neuausstellungen von elektronischen Aufenthaltstiteln (eAT) stetig zu, da die Übergangsregelung des § 105b AufenthG ausgelaufen ist, somit jeder Ausländer einen eAT benötigt und auch die Passausstellungen bzw. deren Gültigkeitsdauer in den einzelnen Staaten variieren. Allein die Zahl der sog. Überträge betrug im Jahr 2021 5.733, 2019 lag sie bei 4.617. Auf Basis der vorliegenden Werte wird für den Schalterbereich eine Aufstockung um 5 Vollstellen als notwendig, aber auch ausreichend angesehen und in diesem Umfang begutachtet. Zusätzlich wird die Schaffung der beantragten Stelle für Sondersachbearbeitung befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 38 Tätigkeitsbereich Arbeitsvermehrung im Bereich Einbürgerungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch geänderte gesetzliche Vorgaben hat sich eine Arbeitsvermehrung ergeben, die mit dem vorhandenen Personal nicht aufgefangen werden kann. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 04.08.2019 hat der Bundesgesetzgeber die geklärte Identität des Einbürgerungsbewerbers ausdrücklich als Einbürgerungsvoraussetzung normiert (§ 10 Abs. 1 Satz 1 StAG und § 8 Abs.1 StAG). Danach hat die Einbürgerungsbehörde im Rahmen einer gestuften Einzelfallprüfung (3 -Stufen-Modell) unter Berücksichtigung der sicherheitsrechtlichen Belange der Bundesrepublik Deutschland zu entscheiden, wann eine ausreichende Identitätsklärung gegeben ist. Auf der Grundlage einer weiteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Prüfung des Geburtserwerbs bei Kindern von EU-Staatsangehörigen (Freizügigkeitsberechtigte Personen) mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden, da keine Ausländerakten in diesen Fällen vorliegen.
Weitere zusätzliche Aufgaben ergeben sich aus der angekündigten Umsetzung des
Koalitionsvertrages zwischen SPD/Bündnis 90/Die Grünen und FDP. So soll die Einbürgerung i.d.R. nun bereits nach fünf Jahren möglich sein, bei besonderen (und dann zu prüfenden) Integrationsleistungen bereits nach drei Jahren.
Stellungnahme DiP: Durch geänderte gesetzliche Vorgaben hat sich eine Arbeitsvermehrung in insgesamt drei verschiedenen Aufgabengebieten ergeben. Die Fallzahlen, auf Basis einer in der Vergangenheit durchgeführten Organisationsuntersuchung, wurden hierfür unter Berücksichtigung geänderter rechtlicher Vorgaben fortgeschrieben.
Das für die Einbürgerungsprüfung genannte 3-Stufen-Modell findet bei denjenigen
Einbürgerungsbewerbern Anwendung, die aus Staaten kommen, die über kein oder kein geordnetes Urkundensystem verfügen. Im Jahre 2019 waren dies 296 Fälle oder 13,37 % der Anträge. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen der Prüfung des Geburtserwerbs bei Kindern von EU-Staatsangehörigen insgesamt 1.871 Fälle geprüft, davon 871 Kinder von EU-Bürgern (42,81 %). Zusätzlich sind aufgrund der angekündigten Umsetzung des Koalitionsvertrags Aufgabenmehrungen zu erwarten. Die Erfüllung der gesetzlichen Auf- und Vorgaben und eine zeitgerechte Entscheidung ist vor dem Hintergrund der genannten Fallzahlen und der veränderten Prozesse mit dem aktuellen Personalstand nicht mehr möglich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich OBM Dienststelle Amt für Migration und Integration lfd. Nr. 39 Tätigkeitsbereich MI/2 IT-Aufgabenverdichtung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN IT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der Verdichtung der IT-Aufgaben bei MI/2 werden dauerhaft zusätzliche Personalkapazitäten benötigt. Im einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche:
- R egistermodernisierungsgesetz bzw. Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR), dabei
Ausbau zum „Zentralen Ausländerdateisystem“ (ZADS)
-
2 x jährliche Fortschreibung des bundesweit verpflichtenden X-Ausländer Standards
-
E U-Projekt „Smart Borders“ zur Einführung von digitalen Europäischen Einreisesystemen wie Ein-
/Ausreiseregister (EES), ETIAS, VISA-ABH-Beteiligung, SIS 3.0
- Hinzu kommt die Umsetzung von OZG-Maßnahmen für die MI-Abteilungen des Ausländerwesens
und auch für die Abteilung für Staatsangehörigkeit / Einbürgerung
- P ermanent zusätzliche, gesetzliche Aufgaben haben Auswirkungen auf die internen Arbeitsabläufe.
Technische Vorgaben müssen erfüllt und die Schnittstellenanbindungen vom
Ausländerfachverfahren an übergeordnete Datenaustausch-Plattformen (z. B. BVA-Registerportal, BAMF, etc.) müssen beauftragt, getestet und produktiv gesetzt werden, inkl. der fachlich/technischen Schulung der Mitarbeitenden.
- Vor- und Nacharbeiten für den geplanten Umzug der Dienststelle (3 Abteilungen) von aktuell 2
unterschiedlichen Standorten in „The Q“ im Jahr 2024 fordern ebenfalls Personalkapazität in unterschiedlichen Belangen (z.B. IT-Ausstattungen aufgrund differenzierter Anforderungen zusammenstellen).
Stellungnahme DiP: Im Bereich der Ausländerverwaltung wurden in den letzten Jahren sehr viele Digitalisierungsprojekte durchgeführt, die nicht zuletzt auch mit Forderungen aus der Politik und gesetzlichen Veränderungen einhergingen. Gerade in diesem Verwaltungszweig ist auch zu berücksichtigen, dass je nach Herkunftsland der „Kunden“, diese andere Erwartungshaltungen an die digitalen Möglichkeiten und Erreichbarkeiten einer Verwaltungsbehörde haben. Um die Digitalisierung mitarbeitenden- und kundenfreundlich voranzutreiben, sind die Softwareprodukte bzw. Arbeitsprozesse zu überarbeiten bzw. neue Softwareprodukte (z. B. Robotic Process Automation (RPA), Schnittstellen an Fachanwendungen, usw.) einzuführen. Dies erfordert intern massive Mehrarbeit, um Prozesse für eine softwaregestützte Abwicklung kundenfreundlich zu gestalten und die Mitarbeitenden auf dem aktuellen Stand zu halten bzw. zu schulen. Vor diesem Hintergrund ist der beantragte Stellenbedarf im Umfang einer Stelle nachvollziehbar und wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 40 Tätigkeitsbereich Neuausrichtung Strukturen und Organisation 2. BM
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCHAFTL.-ORG. AT (analog 124.786 € 0 € 124.786 € 1,00
GESAMTLEITUNG E15Ü)
Vorschlag: 1,00 BETRIEBSWIRTSCHAFTL.-ORG. AT (analog 124.786 € 0 € 124.786 € 1,00
GESAMTLEITUNG E15Ü)
Antrag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTMANAGER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9c 34.616 € 0 € 34.616 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9c 34.616 € 0 € 34.616 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die in den letzten Jahren sukzessive anwachsende Aufgabenvielfalt, der Aufgabenumfang und die dabei deutlich zunehmende Komplexität erfordern eine Neuausrichtung. Mit dieser soll die städtische Kulturverwaltung so aufgestellt werden, dass sie den zusätzlichen Anforderungen an übergreifenden Prozessen und Verwaltungsaufgaben quantitativ wie auch qualitativ gewachsen ist. Dabei wird auch auf die Möglichkeit geachtet, Stabilität und erfolgreiches Agieren, trotz aller Dynamik, Komplexität und Abhängigkeiten zwischen den Einzelprojekten sowie der Vielzahl an Anspruchsgruppen, zu gewährleisten.
Stellungnahme DiP: Der Stadtrat hat im seiner Sitzung am 30.03.2022 die neue Organisation des Geschäftsbereichs Kultur beschlossen. Hier steht im aktuellen Focus vor allem die Gesamtkoordination und Steuerung des Projektportfolios ehem. Reichsparteitagsgelände, Kongresshalle und Operhaussanierung mit den erforderlichen Finanzmitteln sowie die breite Patizipation der Bürgerschaft, von Anspruchsgruppen und der Fachöffentlichkeit. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 41 Tätigkeitsbereich Aufgabenzuwachs im Projektbüro Kulturprofile (2.BM/Pb)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,64 FESTIVALMANAGER/IN E 11 51.500 € 0 € 51.500 € 0,64 Vorschlag: 0,14 FESTIVALMANAGER/IN E 11 11.266 € 0 € 11.266 € 0,14
Antrag: 0,50 MEISTER/IN VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei 2. BM /Pb besteht der dringende Bedarf die Stellen Nr. 002.1016 und 002.1020 dauerhaft aufzustocken, um die anfallenden und stetig wachsenden Aufgaben im Projektbüro bewerkstelligen zu können. Außerdem werden im Bereich der Veranstaltungstechnik die gesetzlichen Anforderungen immer umfangreicher. Zurzeit ist dieses Aufgabengebiet nur mit 1 Vollkraft besetzt. Das hat regelmäßig Folgen für das Arbeitsrecht (erweiterter Arbeitszeitrahmen über 11 Stunden), aber auch finanziell: Für externe Dienstleister fallen pro Jahr mindestens 15.000 Euro an. Das Projektbüro war und wird aufgrund der Auswirkungen der Pandemie in besonderem Maße gefordert sein, für die Stadt Nürnberg eine kulturelle Grundversorgung unter veränderten
Rahmenbedingungen sicherzustellen. Ferner hat das Projektbüro die konzeptionelle
Prozessteuerung, die sich aus der vom Stadtrat beschlossenen Klimaneutralität ableitet, auf der Stelle Nr. 002.1016 verortet, um das Thema Nachhaltigkeit bei Festivals (Stichwort: „Green Festivals“) systematisch und regelkonform umsetzen zu können. Auch die Kunstmesse "RathausART" wird von dieser Stelle organisiert.
Stellungnahme DiP: Im Projektbüro Kulturprofile stehen 5,61 Vollkraftstellen Festivalmanager/in für die umfassende
Entwicklung, Planung, Organisation und Durchführung von Großveranstaltungen und
Sonderformaten zur Verfügung. Dass durch die verstärkt benötigten Sicherheitskonzepte eine Aufgabenverdichtung im Projektbüro entstanden und auch der Wissenstransfer für das Projektmanagement von organisatorisch aufwändigen Höhepunktveranstaltungen notwendig ist, ist nachvollziehbar, jedoch ist dies mit den vorhandenen Personalkapazitäten bewältigbar. Um das neu hinzugekommene Thema Nachhaltigkeit von Festivals auf alle Veranstaltungsformate zu übertragen, wird die Aufstockkung der Personalkapazitäten im Umfang von 0,14 Vollkraftstellen begutachtet.
Die Anforderungen an die Sicherheit von Veranstaltungen (veranstaltungsbezogene
Gefährdungsbeurteilungen und Präventionsmaßnahmen) sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Dieser Umstand führt laufend zu höheren Arbeitslasten, die mit der vorhanden Vollkraftstelle Meister für Veranstaltungstechnick nicht mehr vollumfänglich bewältigbar sind. Die fehlenden Kapazitäten wurden bisher und sollen auch künftig extern vergeben werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle 2. Bürgermeister lfd. Nr. 42 Tätigkeitsbereich Aufgabenmehrung im Finanzbereich der Meistersingerhalle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 20.918 € 0 € 20.918 € 0,36 Vorschlag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 20.918 € 0 € 20.918 € 0,36
Antrag: 0,36 VERWALTUNGSKRAFT E 6 19.893 € 0 € 19.893 € 0,36 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei der Meistersingerhalle handelt es sich nicht ausschließlich um eine städtische Einrichtung, sondern um eine am internationalen Markt agierende Versammlungsstätte. Durch verschiedene Planungen (Bau des Konzerthauses, Operninterim in der Meistersingerhalle, Konzerthaus - Moratorium und dessen Veränderungen) bleibt die MSH damit weiterhin der einzige Ort in Nürnberg für das „alltägliche“ Angebot an Showproduktionen und Orchesterkonzerten . Die beantragten Stellenkapazitäten garantieren der Meistersingerhalle die seit Jahren längst überfällige Optimierung der Ressourcen im Bereich Finanzen, Buchhaltung und Controlling. Hinzu kommen Themenfelder im Bereich Digitalisierung und Marketing (u.a. auch Social Media). Das quantitativ und qualitativ anwachsende Aufgabenspektrum nimmt unabhängig von der Sanierung deutlich an Komplexität zu. Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass der gesamte Parkplatz ab 2023 selbst bewirtschaftet wird, wodurch über 85.000 Euro erwirtschaften werden könnten.
Stellungnahme DiP: Der angegebene Finanzierungsvorschlag durch die Übernahme der Parkplatzbewirtschafung konnte nicht anerkannt werden. Das Budget und die Personalkapazitäten der Meistersingerhalle haben sich kaum verändert, jedoch sind die vorhanden Personalkapazitäten im Finanz- und Controllingbereich knapp bemessen. Durch die geplante Sanierung der Meistersingerhalle und der Übernahme der Parkplatzbewirtschatung kommen zusätzliche Aufgaben hinzu, so dass eine Personalmehrung im Umfang von 0,36 VK begutachtet wird.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 43 Tätigkeitsbereich Neukonzeption Dauerausstellung Museum Industriekultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Museum Industriekultur war bei seiner Gründung ein früher Leuchtturm progressiver Geschichtsarbeit. Nach über 30 Jahren entspricht die Dauerauststellung jedoch nicht mehr den heutigen Nutzungs- und Sehgewohnheiten, außerdem sind neuere Entwicklungen der industriellen Geschichte der Stadt in der Ausstellung nicht berücksichtigt. Das Museumsgebäude selbst entspricht nicht mehr den aktuellen Brandschutzbestimmungen, weshalb 2024 eine große Baumaßnahme ansteht, für die das gesamte Museum für ein Jahr vollständig ausgeräumt und im Anschluss wieder eingeräumt werden muss. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist es sinnvoll, die technische mit der musealen Erneuerung zu verbinden und ein neues Ausstellungskonzept zu erarbeiten, das beim Wiedereinzug des Museums umgesetzt wird. Dies hat auch der Kulturausschuss bei seiner Sitzung am 09.10.2020 befürwortet.
Durch die Neukonzeption wird das Museum wieder zum sichtbaren und wahrgenommenen
Leuchtturm der Industriekultur und -geschichte der Region und entwickelt sich gleichzeitig zu einem wichtigen Ort für die Stadtgesellschaft, an dem anhand des Blicks in die Geschichte der Industriegesellschaft Fragen des zukünftigen Zusammenlebens diskutiert werden können.
Stellungnahme DiP: Das Museum Industriekultur (MiK) wird aufgrund einer Brandschutzsanierung komplett ausgeräumt und über einen Zeitraum von voraussichtlich einem Jahr geschlossen bleiben. Es wurde seitens der Dienststelle nachvollziehbar begründet, dass zeitgleich mit der technischen auch eine inhaltliche Erneuerung in Form einer Neukonzeption der Dauerausstellung sinnvoll und notwendig ist. Dauerausstellungen werden i.d.R. ca. alle 8 bis 10 Jahre überarbeitet; die aktuelle Dauerausstellung des Museum Industriekultur entspricht aber in großen Teilen noch dem Stand von vor 35 Jahren.
Die im Museum vorhandenen Personalkapazitäten werden auch während der Schließung des Museums ausgelastet sein, u.a. mit Aktionen in der Öffentlichkeit, wie z.B. Pop-Up Mini- Ausstellungen. Personalkapazitäten, besonders die der Museumsleitung werden zusätzlich durch die Begleitung der Sanierungsarbeiten gebunden. Daher ist der Bedarf einer befristeten Vollkraftstelle für die Erarbeitung und Umsetzung eines neuen Ausstellungskonzepts grundsätzlich gegeben.
Der Beginn der Baumaßnahme hat sich zeitlich nach hinten verschoben auf voraussichtlich 2024. Somit verschiebt sich der im Kulturausschuss (09.10.2020) vorgestellte Zeitplan insgesamt. Daher wird vorgeschlagen, die beantragte befristete Stelle, obwohl nachvollziehbar begründet und wünschenswert, zurückzustellen und zum nächsten Haushalt 2024 erneut zu beantragen. Die Schaffung der Stelle wird aktuell nicht befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 44 Tätigkeitsbereich Gemeinsame Verwaltung Altstadthäuser der Museen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 0,30 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 17.432 € 0 € 17.432 € 0,30
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Drei kulturhistorische Häuser der Museen der Stadt Nürnberg, die sich in unmittelbarer Nähe zueinander im Zentrum der Sebalder Altstadt befinden, haben bislang keine eigenen Verwaltungsund Sachbearbeitungsstellen. Die Ansprüche und Aufgabengebiete an ein modernes, zukunftsweisendes Angebot sind gleichwohl in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Es wird daher eine gemeinsame Vollzeitstelle für eine Verwaltungsfachkraft für die drei folgenden Häuser beantragt: Stadtmuseum im Fembo-Haus, Haus des Spiels, Albrecht-Dürer-Haus.
Stellungnahme DiP: Der Bedarf an Koordinierung und administrativer Betreuung des Veranstaltungs- und Ausstellungsbetriebs in den Altstadthäusern der Museen wurde glaubhaft dargestellt. Hierzu sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, wobei der Bedarf mit einer Halbstelle abzudecken sein sollte. Da für die genannten Aufgaben für das Fembo-Haus bereits Kapazitäten im Umfang von 0,2 VK zur Verfügung stehen, wird die Schaffung einer Kapazität von 0,3 VK als ausreichend gesehen und empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Museen der Stadt Nürnberg lfd. Nr. 45 Tätigkeitsbereich Digitales Sammlungsmanagement Museum Industriekultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 MUSEOLOGE /IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z, Sperrvermerk X (ca. 20% Förderung merke, Deckungshinweise: durch Landesstelle nichtstaatlicher Museen in Aussicht gestellt)
Begründung Dienststelle: Anfang 2022 wurde KuM die Kündigung der Depots in der Kongresshalle zur Jahresmitte ausgesprochen. Die Räumung der dort befindlichen drei Depots des Museum Industriekultur (gesamt ca. 2.700 qm) in ein Ausweichdepot im Frühjahr und Sommer 2022 erfolgte unter großem Zeitdruck. Wünschenswert seitens des Museums wäre eine fundierte Bestandserfassung und „Entsammlung“ vor dem Umzug gewesen, um museale Standards zu erfüllen. Der Sammlungsaufbau hat über Jahrzehnte stattgefunden, aber Erfassung und Sammlungspflege sind nicht in gleichem Maße mitgewachsen. In der Kürze der verbleibenden Zeit waren diese Mindeststandards personell und organisatorisch nicht umsetzbar. Dies muss daher umso dringlicher nachgeholt werden, um zumindest bei der Rückführung der Sammlung in ein endgültiges Depot nur die langfristig für die Sammlung relevanten Objekte mitzunehmen. In allen Häusern des Museumsverbunds, die Sammlungen pflegen, ist die digitale Bestandserfassung im Rückstand. Die bestehenden Sammlungsmanagement-Programme sind zum Teil veraltet und ungenügend aktualisiert. In allen Häusern besteht ein Inventarisierungs-Rückstau. Der Zugriff erfolgt zum Teil nur über stationäre Rechner. Eine Digitalisierung und die Schaffung von Schnittstellen zwischen den Systemen ist dringend notwendig für einen erfolgreichen Forschungszugriff auch der Häuser untereinander und auch von außerhalb. Auch die digitale Standortverwaltung und die
Etablierung von Prozessen zur Langzeitarchivierung sind Desiderate
Stellungnahme DiP: Der größte Anteil der Aufgaben, die durch die beantragte Stelle bewältigt werden sollen, ist verknüpft mit dem Umzug des Sammlungsbestandes von der Kongresshalle in ein Ausweich- und anschließend in ein endgültiges Depot. So soll u.a. die Standortverlagerung der Objekte im Ausweichdepot dokumentiert, der Zustand der Sammlungsobjekte kontrolliert und ggf. notwendige restauratorische Eingriffe angestoßen werden sowie ein koordinierter Entsammlungsprozess eingerichtet und durchgeführt werden. Die digitale Bestandserfassung der zu bewahrenden Objekte in einem neuen Inventarisierungsprogramm fällt ebenso in das Aufgabenspektrum der beantragten Stelle. Langfristig sollen die hier neu etablierten Prozesse im Bereich Sammlungsmanagement auch auf andere Depots und Sammlungen der Stadt Nürnberg übertragen werden können, so dass sich ein Mehrwert ergibt, auch über den Umzug in das Ausweichdepot hinaus.
Die Stelle wird als notwendig eingestuft, um die materielle Sicherung des Sammlungsbestandes und die Vermeidung von Schäden daran durch unsachgemäße Lagerung zu gewährleisten. Überdies können durch die Reduzierung des Sammlungsguts Einsparpotentiale realisiert werden. Da der Umzug des Sammlungsbestandes aktuell ansteht, ist auch eine zeitliche Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung gegeben.
Damit die mit dem Umzug verbundenen zusätzlichen Aufgaben bewältigt werden können, bedarf es weiterer Personalkapazitäten, denn im aktuellen Stellenplan stehen für die Inventarisierung nur sehr begrenzt Kapazitäten im Umfang von 0,15 VK zur Verfügung. Die Schaffung der beantragten Stelle wird aufgrund der in Aussicht gestellten befristeten Teilförderung mit Fristvermerk F 12.24 befürwortet, es wird zunächst ein Sperrvermerk X angebracht, bis die Finanzierung geklärt ist.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Stadtarchiv lfd. Nr. 46 Tätigkeitsbereich Partizipation Migration Oral History
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der im Stadtarchiv Nürnberg von 2006 bis 2020 bestehende Forschungsschwerpunkt Migration wurde im Zuge der Kulturhauptstadt-Bewerbung um die Projekte Menschen machen Stadtgeschichte und Perspektivwechsel erweitert, die bis zum 31.12.2020 befristet waren, methodisch und inhaltlich jedoch den Boden für eine intensive Bearbeitung bis zum Kulturhauptstadt-Jahr 2025 bereiteten. Die nunmehr erzielten methodischen und inhaltlichen Kenntnisse bilden derzeit den Stand der Forschung zum Thema ab. Der politische Wille zur Fortführung der Kulturhauptstadtprojekte wurde bereits erklärt und trifft damit die Linie der Kulturstrategie. An der Kompetenz von Av zu diesen Themen war auch über die Dienststelle selbst hinaus Bedarf angemeldet worden: Namentlich KuM hatte hier zu Projekten vornehmlich des Museums Industriekultur, aber auch des Stadtmuseums im Fembohaus Interesse geäußert.
Bei Av soll daher eine Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung und deren zeitgemäße Archivierung entstehen, die in der Lage ist, andere Dienststellen im Bereich von 2.BM bei Oral- History-Projekten zu unterstützen, eine Infrastruktur für die Archivierung von deren Ergebnissen bereitzustellen und die drei partizipativen Ansätze in der mündlichen Überlieferung bei Av zu einem zusammenzulegen. Gemeinsam ist diesen drei Initiativen das partizipative Element, in dem nicht nur anbietend, sondern auch aufsuchend der Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen wird, um ihnen die Relevanz ihrer ganz persönlichen Geschichte für die Geschichte der Stadt insgesamt zu verdeutlichen. Diese Kompetenzstelle soll sich bei Av der gesamten Zielgruppe von Menschen machen Stadtgeschichte öffnen, dabei Personen mit Migrationsgeschichten jedoch ausdrücklich einladen.
Stellungnahme DiP: Für die oben genannten Projekte im Kontext der Historischen Bildungsarbeit und Migrationsforschung stand bis Ende 2019 eine teilweise durch Stiftungsmittel finanzierte Stelle zur Vefügung. Die geschilderten Gründe für eine dauerhafte Implementierung einer Kompetenzstelle für mündliche Überlieferung sind durchaus nachvollziehbar. Die Aufgabe erscheint zwar wünschenswert, ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Die Stellenschaffung kann nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Stadtarchiv lfd. Nr. 47 Tätigkeitsbereich Zwischenarchiv (Records Center)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die neue Aufgabe „Zwischenarchivierung“, die sich sowohl auf analoge als auch digitale Unterlagen bezieht und eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der angestrebten Digitalisierung der Stadtverwaltung ist, waren zum Haushalt 2021 zwei Stellen beantragt worden, es wurde zunächst aber nur eine Stelle bewilligt. Als Zwischenarchiv (Record Center) wird ein vorübergehender Lagerungsort
für Unterlagen, die von der Verwaltung nicht mehr ständig benötigt werden, deren
Aufbewahrungsfristen aber noch nicht abgelaufen sind, bezeichnet. Ein Zwischenarchiv ist räumlich oder auch nur organisatorisch Teil des Archivs, in dem die Unterlagen später endgültig verwahrt werden (sog. Endarchiv). Der Aufbau des Zwischenarchivs wird seit 2021 auf der Stelle Nr. 412.2040 mit Unterstützung durch weitere Stellenanteile der Abteilung Av/2 im Umfang von mindestens einer VK wahrgenommen und vorangetrieben. Zur dringenden Entlastung dieser Stellen wird jetzt für die komplexe neue Aufgabe im Rahmen der Anwendung IT - gestützter Komponenten (elektronische Aktenführung /DMS - Rollout, Archivierung elektronischer Unterlagen / Digitales Archiv und Online - Zugang ) die zweite Stelle erneut beantragt.
Stellungnahme DiP: Die Einrichtung eines zentralen Zwischenarchivs (Records Center) beim Stadtarchiv unterstützt bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und Ablageformen. Die Dienststellen können sich vor Ablauf von (mitunter sehr langen) Aufbewahrungsfristen frühzeitig von großen Mengen (digitaler und analoger) Akten entlasten, ohne dass das darin gespeicherte Verwaltungswissen verloren geht. Eine große Rolle bei diesen Überlegungen spielt auch, dass die Verwaltungsarbeit künftig vor allem digital gestaltet wird und bei Umzügen von Dienststellen perspektivisch keine Registraturflächen mehr eingeplant werden sollen.
Für den Aufbau des Zwischenarchivs beim Stadtarchiv ist bisher eine Vollkraftstelle vorhanden, diese ist derzeit ausreichend. Bei der Umzugsplanung von Dienststellen in "The Q" werden vor allem 2024 viele Akten im Zwischenarchiv eingelagert werden, eine Stellenschaffung wäre daher erneut zum Haushalt 2024 zu prüfen, soweit ein entsprechender Antrag eingereicht wird.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 48 Tätigkeitsbereich Stadtteilkulturprojekt KommVorZone
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROGRAMMMANAGER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 PROJEKTLEITUNG E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTLEITUNG E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00
Antrag: 0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN E 3 9.292 € 0 € 9.292 € 0,20 Vorschlag: 0,20 VERANSTALTUNGSHELFER/IN E 3 9.292 € 0 € 9.292 € 0,20
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Weiterentwicklung der soziokulturellen Stadtteilarbeit der Kulturläden war ein Strukturprojekt im
Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung und wurde bereits mit Mitteln der
Kulturhauptstadtbewerbung im Sommer 2021 umgesetzt. Im Sommer 2022 findet erneut in der Südstadt eine KommVorZone statt, die Finanzierung hierfür wurde sichergestellt, Behandlung erfolgte im Kulturausschuss am 8.10.2021.
Nach der Modellphase soll die Arbeit der „KommVorZone“ vorrangig in sozial benachteiligten Stadtteilen stattfinden, in denen häufig weniger kulturelle Angebote vorgehalten werden. Durch aufsuchende Angebote bringt die Plattform Austausch und Kultur direkt zu den Menschen und ermöglicht durch direkte, kleinteilige Partizipation vor Ort neue Formate und innovative Ansätze der Stadtteilkulturarbeit. Lokale Bedarfe und daraus entwickelte Veranstaltungen werden niedrigschwellig und diversitätssensibel mit der Stadtteilbevölkerung erarbeitet und gemeinsam mit AkteurInnen der lokalen freien Szene auf der Plattform im öffentlichen Raum umgesetzt. Hierdurch entsteht ein Forum im öffentlichen Raum, das in der Lage ist, neue und marginalisierte Zielgruppen zu erschließen, vielfältige Akteure der Stadtgesellschaft einzubinden und gemeinsam Angebotsstrukturen temporär bereitzustellen. In Stadtteilen ohne Einrichtung von KuF dient das Projekt darüber hinaus zur Ermittlung der stadtteilspezifischen Bedarfe in Zusammenarbeit mit der Bürgerschaft. Dies ist ohne zusätzliche Personalkapazitäten nicht möglich.
Stellungnahme DiP: Zur Umsetzung der Ziele der Kulturstrategie wurde eine Weiterführung der Kulturplattform KommVorZone vom Kulturausschuss befürwortet. Hierfür soll im Anschluss an die KommVorZone 2022 ein ressourcenarmes Modell zur Anwendung in weiteren Stadtteilen ab 2023 entwickelt werden. Die mit der Fortführung der Arbeit der KommVorZone verbundenen Intentionen wurden von KuF nachvollziehbar dargestellt. Die Aufgaben können jedoch mit verringerten Personalkapazitäten als beantragt umgesetzt werden. Die Schaffung von Kapazitäten im Umfang von 1,2 Vollkraftstellen wird als ausreichend angesehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 49 Tätigkeitsbereich Migrantenvereine/Transkultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Arbeit mit Migrantenvereinen einschließlich der Vergabe von Zuschüssen ist seit langer Zeit eine Aufgabe von KuF. In den letzten Jahren sind die Anforderungen durch die Neugründung und das verstärkte Engagement von Vereinen, z.B. im Bereich der Flüchtlingsarbeit stetig angestiegen. Der Wunsch nach verstärkter Unterstützung und vermehrte Anfragen anderer städtischer Dienststellen, die den Kontakt und die Zusammenarbeit mit Vereinen suchen, haben darüber hinaus zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt. Gerade auch im Zuge der Kulturstrategie sind die Kontakte und Netzwerke des Inter-Kultur-Büros stark gefragt. Durch zwei drittmittelfinanzierte Projekte (House of Resources, samo.fa) waren 1,5 Stellen finanziert, mit denen die genannten Aufgaben wahrgenommen werden konnten. Die Förderung ist ausgelaufen. Durch die Projekte konnten eine Reihe von Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen umgesetzt werden, die voraussichtlich nachhaltig wirken. Dennoch bleibt auf längere Zeit – gerade auch im Hinblick auf die Handlungsfelder der vom Kulturausschuss beschlossenen Kulturstrategie – ein Bedarf an zusätzlichen Personalkapazitäten bestehen.
Stellungnahme DiP: Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) beantragt die Verstetigung einer bis Ende 2019 drittmittelfinanzierten Stelle für die Arbeit mit Migrantenvereinen und zur transkulturellen Öffnung. Im Rahmen der Neukonzeption der Kulturstrategie und der Fortsetzung der Kulturhauptstadtprojekte als Strukturprojekte sollte es nicht nur darum gehen, zusätzlich in neue und bestehende Handlungsfelder zu investieren. Es sollte in einem Gesamtkonzept aufgezeigt werden, was mit bestehenden Ressourcen, was durch Priorisierung und damit Zurückstellung bestehender Angebote ermöglicht werden kann und für welche Handlungsfelder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Für die Umsetzung sollte ein Stufenplan erarbeitet werden, dieser liegt noch nicht vor. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht befürwortet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 50 Tätigkeitsbereich Inklusion auf dem Erfahrungsfeld
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SONDERPÄDAGOGE/ IN S 11b 34.468 € 0 € 34.468 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Oktober 2017 wurde dem Kulturausschuss erstmals ein modular aufgebautes Inklusionskonzept des Erfahrungsfeldes vorgestellt, das auf dem erfolgreichen Konzept seines Dunkelbereichs gründet und den Inklusionsgedanken auch an anderen und neuen Stationen des Erfahrungsfeldes sichtbar und erfahrbar werden lassen könnte. Ziel des Erfahrungsfelds ist es dabei, das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar zu machen und damit ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander zu etablieren. Der Kulturausschuss hat das Konzept im Oktober 2017 positiv begutachtet. Bislang wurden dafür jedoch keine zusätzlichen Personalkapazitäten in ausreichendem Umfang geschaffen. Seit der ersten Behandlung im Kulturausschuss hat das Thema Inklusion im gesellschafts-und kulturpolitischen Diskurs nochmals an Bedeutung gewonnen. So hat die vom Stadtrat im Januar 2018 beschlossene Kulturstrategie einen Mangel an sichtbaren Inklusionsangeboten festgestellt und darauf in ihren Empfehlungen zum Handlungsfeld „Diversität und Teilhabe stärken“ Bezug genommen. Auch im Rahmen der Kulturstrategie spielt Inklusion eine wichtige Rolle. Akzeptanz für Verschiedenheit und Bewusstsein für die Gleichwertigkeit von Menschen entwickeln sich nicht eigenständig, sondern bedürfen des inklusiven Lebens als Normalfall im Alltag. Ziel ist es daher, Menschen mit Behinderungen in den normalen Erfahrungsfeld-Betrieb zu integrieren. Begleitet
werden muss dieser Prozess von einer/m Sozialpädagogin/en mit entsprechenden
sonderpädagogischen Zusatzqualifikationen. Ohne die Schaffung dieser Kapazitäten ist eine Umsetzung von Inklusion im Personalbereich nicht möglich (vgl. dazu Kulturausschussvorlage für die Sitzung am 12.7.2019).
Stellungnahme DiP: Der Inklusionsgedanke auf dem Erfahrungsfeld besteht aus zwei Bausteinen. Zum einen soll möglichst der barrierefreie Zugang für Besucher/innen ermöglicht werden und zum anderen soll Inklusion auch im Personalbereich gelebt werden. Gerade beim Besuch des Dunkelbereichs wird eindrucksvoll erfahrbar, wie Menschen mit Behinderung den fehlenden Sinn durch Ausbau der Fähigkeiten anderer Sinne ausgleichen. Diese Stationen können nur von Menschen mit
Sehbehinderung betreut werden. Grundsätzlich wird das vorgelegte Konzept, um
gesellschaftspolitische Entwicklungen mit allen Sinnen zu erleben, inhaltlich sehr begrüßt. Deshalb wurden bereits zum Haushalt 2022 0,3 VK für die Ermöglichung der Betreuung der Stationen durch einen Menschen mit Behinderung und 0,5 VK zur Betreuung der Mitarbeitenden mit Behinderung geschaffen. Die vorhandene Kapazität von 0,5 VK wird weiterhin als ausreichend erachtet. Es wird empfohlen, zunächst Erfahrungen mit der erst zum Juli 2022 besetzten Halbstelle zu sammeln, bevor deren Aufstockung erneut beantragt wird.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 51 Tätigkeitsbereich Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser - Infotheke
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN INFOTHEKE E 5 51.515 € 0 € 51.515 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2021 wurde das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten und Außenbereichen wie Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und der von Teilhabeangeboten angestrebt. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshauses Langwasser sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf detailliert vorgestellt.
Stellungnahme DiP: An der Infotheke soll die Erstinformation, Weiterleitung von Anliegen und Angaben zu Programm und Räumen des Gemeinschaftshaus Langwasser erfolgen. Die Infotheke ist derzeit Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt. Zum Haushalt 2021 wurde hierfür eine Vollkraftstelle (EGr. 5) geschaffen. Es wird nun eine zweite Vollkraftstelle beantragt, um die durchgehende Besetzung der Infotheke auch im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten (Mo-Fr 08:30-22:00 Uhr, Sa 09:00-15.00 Uhr) zu gewährleisten und die aktuell ebenfalls an der Infotheke einbezogenen kultur- und sozialpädagogischen Fachkräfte und Bibliotheksmitarbeiter/innen zu entlasten. Die Schaffung der beantragten Kapazität ist zwar wünschenswert, eine zwingende Notwendigkeit ist aber nicht ersichtlich. Daher kann die Schaffung der beantragten Stelle nicht befürwortet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 52 Tätigkeitsbereich Stadtteilkulturarbeit Gemeinschaftshaus Langwasser - Kulturpädagogische Kraft
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KULTURPÄD. MITARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2021 hat das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. In erweiterten Räumlichkeiten wie Öffnungszeiten wird darin der Ausbau der Zusammenarbeit mit Initiativen und der von Teilhabeangeboten angestrebt. Gleichzeitig wurden im Rahmen des drittmittelgeförderten Modellprojekts #LNGWSSR zahlreiche Projekte aufsuchender Kulturarbeit im öffentlichen Raum (bes. Langwasser Nord) angestoßen, um die Stadtteilbevölkerung vor Ort zu Teilhabe an und eigener Gestaltung von Kultur vor Ort einzuladen. Diese Maßnahmen können – nach Ende der Förderung in 12/2022 - ohne weitere personelle Ressourcen nicht weitergeführt werden. Für die Stadtteilkulturarbeit des Gemeinschaftshaus Langwasser sind daher dauerhafte Personalressourcen notwendig. Im Kulturausschuss vom 09.10.2020 wurde der Personalbedarf detailliert vorgestellt.
Stellungnahme DiP: Für die Planung, Organisation und Durchführung partizipativer Kultur- und Informationsveranstaltungen sowie von Teilhabeangeboten, der Koordination und Betreuung des neuen Ausstellungskonzepts und der aktiven Nutzung des Foyers des Gemeinschaftshauses Langwasser, für eine erweiterte Stadtteil- und Gremienarbeit und die Umsetzung einer nutzer*innenorientierten Öffentlichkeitsarbeit sind Personalkapazitäten erforderlich. Bisher sind inklusive der Leitung 2,63 Stellen im kulturpädagogischen Bereich vorhanden. Zusätzlich standen seit 2020 durch Drittmittel finanzierte Personalkapazitäten im Umfang von 0,77 VK zur Verfügung, die aber aufgrund der auslaufenden Förderung ab 2023 entfallen. Für die angestrebte Ausweitung des Angebots im Gemeinschaftshaus Langwasser ist die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazitäten zwar wünschenswert, eine dezidierte Beschlusslage hinsichtlich der Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für die kommenden Haushaltsjahre liegt allerdings nicht vor, ebenso fehlt es an einer Drittmittelförderung. Unter diesen Rahmenbedingungen kann die Bereitstellung zusätzlicher Personalkapazität nicht befürwortet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle Amt für Kultur und Freizeit lfd. Nr. 53 Tätigkeitsbereich Anpassung Personalkapazität Gemeinschaftshaus Langwasser -
Veranstaltungstechnik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGS- E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00
TECHNIK
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2021 wurde das Gemeinschaftshaus Langwasser mit einer überarbeiteten Programmkonzeption wiedereröffnet. Erweiterte Öffnungszeiten bedingen auch eine Ausweitung der Angebote, die veranstaltungstechnisch betreut werden müssen. Derzeit werden die Leistungen extern eingekauft. Um dies reduzieren zu können, ist die Schaffung einer zweiten Stelle für die Veranstaltungstechnik erforderlich.
Stellungnahme DiP: Für die technische Betreuung von Veranstaltungen stehen im Gemeinschaftshaus Langwasser bisher Personalkapazitäten im Umfang von 1,0 Vollkraftstellen zur Verfügung. Durch die erweiterten Öffnungszeiten (Mo – Fr 8:30 bis 22:00 Uhr, Sa 9:00 – 15:00 Uhr) konnte das Angebot an Veranstaltungen ausgeweitet werden, allerdings ist die vorhandene Personalkapazität nicht ausreichend, um die erweiterte Anzahl an Veranstaltungen technisch und entsprechend den Vorgaben der Veranstaltungsstättenverordnung (VStättV) zu betreuen. Zusätzliche Kapazitäten sind daher erforderlich. Derzeit wird dies durch die externe Vergabe von veranstaltungstechnischen Leistungen gelöst. Langfristig sieht das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) jedoch den Bedarf für eine zweite dauerhafte Stelle im Bereich Veranstaltungstechnik. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend erkennbar ist, ob eine zweite Fachkraft dauerhaft ausgelastet wäre, wird empfohlen, zunächst weiterhin je nach Bedarf externe Fachkräfte für Veranstaltungstechnik einzusetzen und bei einer etwaigen erneuten Beantragung der Stelle entsprechende Nachweise über Veranstaltungen, Einsatz von Eigen- und Fremdpersonal etc. vorzulegen.
Die beantragte Stelle wird nicht begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 54 Tätigkeitsbereich Anpassung der Personalkapazitäten im Verwaltungsbereich KuKuQ
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,23 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 12.914 € 0 € 12.914 € 0,23 Vorschlag: 0,23 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 12.914 € 0 € 12.914 € 0,23
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Es wird die Aufstockung einer Teilstelle auf Vollzeit beantragt. Die Stelleninhaberin ist seit Jahren vollzeitbeschäftigt. Die Verbuchung des auf der Stellenplannummer fehlenden Vollzeitäquivalents von 0,23 VK erfolgt bisher auf freien Anteilen anderer Stellen, die künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Aufgabenspektrum erfordert jedoch weiterhin 1,00 VK. Aufgrund gesetzlich geforderter Veränderungen bei der Inanspruchnahme und Beauftragung von Dienstleistungen (Filmvorführer, Veranstaltungstechnik, Transporten, Restaurierungen, etc.) ergeben sich neue zeitaufwändige Prozessschritte und Dokumentationspflichten. Mit der Wiedereröffnung des Künstlerhauses unterstützt die Stelle künftig die Leitung bei der verwaltungsseitigen Betreuung der Vereine, Gruppen und Werkstätten. Die finanzwirtschaftliche Führung der Kultureinrichtung erfordert in zunehmendem Umfang die Aufbereitung und Analyse von Geschäftszahlen. Das Einholen von Finanz- als auch Leistungskennzahlen erweitert zusätzlich das Aufgabenspektrum. Im Rahmen der Digitalisierung der Dienststelle und im für einen Kulturbereich unerlässlichen Social-Multi-Media Bereich sind zusätzliche Auswertungen und Erfolgsbemessungen vorzunehmen, die zur Steuerung der Dienststelle unabdingbar sind.
Stellungnahme DiP: Der Bedarf einer Vollkraftstelle wurde nachvollziehbar dargestellt. Da einige der bisher genutzen Stellenanteile nicht mehr zur Verfügung stehen werden, u.a. aufgrund von Stundenaufstockung anderer Stelleninhaber*innen, ist eine Kapazitätsausweitung um 0,23 VK auf eine Vollzeitstelle notwendig, um die derzeitigen Aufgaben weiterhin erfüllen zu können. Die Aufstockung der Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 55 Tätigkeitsbereich Aufstockung Personalkapazität Programmkoordination Tafelhalle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 10 37.517 € 0 € 37.517 € 0,50
PROGRAMMKOORDINATION
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Es handelt sich ausschließlich um eine geringe Aufstockung im Bereich Tafelhalle. Der tatsächliche Arbeitsanfall hat gezeigt, dass für die Konzeption und Betreuung von neuen Vermittlungsangeboten eine Aufstockung erforderlich ist (z.B. zusätzlich: Bürgerensemble mit freien KünstlerInnen). Die Grundlagen für die Erhöhung sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen erzielt werden konnten. Zudem hat sich der öffentliche und (kultur-) politische Druck auf die Verwaltung (hier: Tafelhalle und Künstlerhaus als Spielorte und -formate für die „freie Szene“) erhöht, die Entwicklung der freien KünstlerInnen stärker zu fördern und deren Sichtbarkeit zu erhöhen.
Stellungnahme DiP: Im Fachteam Tafelhalle stehen derzeit bereits 1,0 VK für die Aufgaben im Bereich Programmkoordination zur Verfügung. Die Notwendigkeit für eine zusätzliche Kapazitätserhöhung im Umfang von 0,5 VK, wurde nicht nachvollziehbar begründet. Die Schaffung einer neuen halben Stelle kann deshalb nicht befürwortet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 56 Tätigkeitsbereich Digitale Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN E 9b 17.080 € 0 € 17.080 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der tatsächliche Arbeitsanfall hat gezeigt, dass die erforderliche Ausweitung der digitalen Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Neukonzeption des Künstlerhauses einen höheren Arbeitsanfall hervorruft. Die Stelle digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit stellt in hohem Maße den spartenübergreifenden Auftrag an die Dienststelle sicher. Neu ist: Digitale Kulturarbeit muss sowohl in den Bereichen bildende Kunst (hier vor allem Kunsthaus und Kunsthalle), im Bereich Audience Development (Künstlerhaus) sowie im Bereich Film (Filmhaus und Thema: digitale Leinwand) dringend weiter entwickelt werden. Die Grundlagen für die Erhöhungen sind Erfahrungswerte, die mit temporären Aufstockungen erzielt werden konnten sowie Erfordernisse einhergehend mit dem Wandel der Kulturarbeit durch Digitalisierung und veränderte Besucherakzeptanz in der Bürgerschaft.
Stellungnahme DiP: Die Weiterentwicklung der Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Digitalisierung ist originär im Stellenprofil und Stellenumfang (0,5 VK) der ursprünglich zum Haushalt 2014 geschaffenen Stelle enthalten. Allerdings ist im Zuge der Generalsanierung und Neukonzeption des Künstlerhauses eine Mehrung an Aufgaben im Bereich digitale Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit entstanden, denn es stehen nun mehr und parallel bespielbare Spielflächen zur Verfügung. Um das Potential dieser neu
geschaffenen Spielflächen vollumfänglich nutzen zu können, müssen die digitalen
Vermittlungsformate weiter ausgebaut werden. Eine Aufstockung der Stelle hierfür um 0,25 VK scheint zwar wünschenswert, ist jedoch nicht zwingend erforderlich und kann somit nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 57 Tätigkeitsbereich Leitung des Bereichs Technik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 TECHNISCHE LEITUNG E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE LEITUNG E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00
Anmerkungen, Stellenvermerke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Kunst-Kultur-Quartier sieht drei Gründe für eine Stellenschaffung:
Quantitative Mehrung: mit der Wiedereröffnung des Künstlerhauses in 2022 erhöhen sich, mit einem Quadratmeterzuwachs von ca. 800 qm sowie der Möglichkeit der Doppel - und Mehrfachbespielung der Veranstaltungsräume, die zu steuernden Veranstaltungstage um ca. 150 p.a. Die dafür erforderlichen Stellenkapazitäten sind nicht vorhanden.
Qualitative Mehrung: die qualitativen Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik und vor allem der mit der Veranstaltungstechnik untrennbar verknüpften Technik in den Bereichen Sicherheit, Brandschutz, Klimatechnik, Energiemanagement sowie Digitalisierung (z.B. digitale Übertragungstechniken Bild, Ton, Kino, live streams u. ä.) sind in allen 7 Bühnen- und Ausstellungshäusern sowie Kinos der Dienststelle grundsätzlich massiv gestiegen und erreichen mit der Inbetriebnahme des generalsanierten Künstlerhauses eine mit dem bestehenden Personalstand nicht mehr zu bewältigende quantitative und vor allem qualitative Spitze. Neben der generellen Entwicklung im Bereich der Veranstaltungs-, Ausstellungs-, Kino- und veranstaltungsbezogenen Haustechnik (Sicherheit, Klima etc.) tragen auch die sanierten Einrichtungen Kunsthalle (2018 - 2020) und jetzt Künstlerhaus (2018 - 2022) dazu bei.
Organisationsentwicklung und Struktur: die Installierung einer technischen Leitung für die Dienststelle vervollständigt die in 2018 begonnene Organisationssentwicklung. In einem Zwischenschritt wurden die Mitarbeitenden Technik aus der Zuständigkeit der Verwaltungsleitung gelöst und direkt den Fachteamleitungen zugeordnet. Die erhofften – und nunmehr dringend erforderlichen – Synergieeffekte stellten sich nicht ein. Mit einer Fachteamleitung Technik, einer qualitativ höherrangigen Technischen Leitung mit Führungsaufgaben (Personalführung, Dienstplan und Ressourcenmanagement, Finanzcontrolling u.ä.) und den bereits bestehenden zwei Gruppenleitungen der Technik in der Tafelhalle und dem Künstlerhaus würden die gewünschten sparten - und häuserübergreifenden Synergien herstellbar sein. Und: es würde eine Spitzenentlastung der operativen Veranstaltungs- und AusstellungstechnikerInnen und TechnikmeisterInnen erfolgen.
Stellungnahme DiP: Die Stelle einer technischen Leitung für die sparten- und häuserübergreifende Personaleinsatz- und Budgetplanung wurde bereits zum Haushalt 2022 beantragt. Der Bedarf wurde 2022 gesehen, jedoch
sollte geprüft werden, ob das gewünschte Aufgabenprofil nicht auch im Zuge einer
Stellenwertüberprüfung einer vorhandenen Stelle Meister/in für Veranstaltungstechnik abgedeckt werden könnte. Dieser Weg hat sich als nicht gangbar erwiesen. Da der Bedarf einer neuer Stelle technische Leitung aber weiterhin besteht, zumal die Veranstaltungskapazitäten im Künstlerhaus durch die Generalsanierung zugenommen haben, wird die Schaffung der Stelle zum Haushalt 2023 empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle KunstKulturQuartier Nürnberg lfd. Nr. 58 Tätigkeitsbereich Veränderung der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung bei Filmvorführenden
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,40 FILMVORFÜHRER/IN E 4 20.842 € 0 € 20.842 € 0,40 Vorschlag: 0,40 FILMVORFÜHRER/IN E 4 20.842 € 0 € 20.842 € 0,40
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben mussten die Mitarbeitenden von einer Rahmenvereinbarung in unbefristete Arbeitsverhältnisse überführt werden. Aufgrund der hiermit einhergehenden vertraglichen Verpflichtungen (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, etc.) verringert sich im Rahmen des bestehenden Stellenumfangs die zur Verfügung stehende Personalkapazität. Sollte die fehlende Personalkapazität nicht ausgeglichen werden, müsste das Angebot reduziert werden. Betroffen wäre hier u.a. das unterrichtsbegleitende Angebot für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen und vielfältiger Fachbereiche; das Herzstück für Kinder-und Jugendpädagogik in Nürnberg: unter pädagogischen Gesichtspunkten kuratierte Schulkinoreihen, speziell auf Kinderund Jugendarbeit abgestimmte fremdsprachige Kinoreihen (Britfilms, Cineféte, u.v.m.), Schulreihen während des Filmfestivals Türkei/Deutschland und während des Internationalen Nürnberger Filmfestival der Menschenrechte („Open Eyes“), LITTLE BIG FILMS - das Festival von Kindern für Kinder als bundesweites Vorzeigeprojekt medienpädagogischer Arbeit, das Sternenkino im Rahmen des Sternenhauses, der unter medienpädagogischen Gesichtspunkten wöchentlich ausgewählte Kinderfilm als erster Kontakt mit anspruchsvollem Kino.
Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll der mit der Vertragsumstellung einhergehende Verlust an Personalkapazität ausgeglichen werden, denn nach Berücksichtigung von Urlaub, Fehltagen wegen Krankheit etc. stehen KuKuQ nur noch ca. 78% der bisherigen Personalkapazität zur Verfügung. Mit dieser reduzierten Personalkapazität müssten pro Jahr ca. 100 Filmvorführungen weniger angeboten werden. Hiervon betroffen sind auch die von KuKuQ angebotenen Bildungsfilme für Kinder und Jugendliche und Schulkinoreihen. Um das Angebot an Filmvorführungen auf dem bisherigen Niveau halten zu können (2019 wurden 447 Filme gezeigt), wird die Schaffung der beantragten 0,4 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 59 Tätigkeitsbereich Ausweitung der personellen Kapazitäten im Fachteam Grundbildung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,77 KURSPLANER/IN E 9b 52.605 € 52.605 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,77 KURSPLANER/IN E 9b 52.605 € 52.605 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z, Fristvermerk F 12.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seinem gesellschaftspolitischen Auftrag folgend und um die Bedarfe der Kundinnen und Kunden zu erfüllen, musste das Fachteam Grundbildung in den letzten zwei Jahren pandemiebedingt seine Angebote teilweise umstellen und neue Zielgruppen ansprechen: Berufstätige, Alleinerziehende, flexibel Lernende (z. B. Schichtarbeiter/innen), Menschen ohne Erwachsenenbildungsangebote in ihrer Wohnumgebung, wenig mobile Menschen sowie Menschen, die nicht in einer Gruppe lernen können/wollen. Auch die Kurse zur Vorbereitung auf extern nachzuholende Schulabschlüsse, die eine von zwei wichtigen Säulen des Fachteams darstellen, mussten in flexible oder Online-Angebote umgewandelt werden. Da auch nach der Corona-Pandemie die Online-Kurse neben den Präsenzkursen dauerhaft in der Angebotspalette des Fachteams Grundbildung implementiert sein werden, sind zusätzliche personelle Kapazitäten notwendig, um die Aufgabenfülle zu bewältigen .
Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung der Stelle sollen die Fortführung der virtuellen Angebote für die genannten Zielgruppen, die Implementierung weiterer Kurse im Online-Format sowie die Digitalisierung und Flexibilisierung von Bildungsangeboten für junge Menschen sichergestellt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält einen Zuschussvermerk Z und zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.23).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 60 Tätigkeitsbereich Programmmanagement Bereich Deutsch und Integration
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 PROGRAMMMANAGER/IN E 13 43.280 € 0 € 43.280 € 0,50 Vorschlag: 0,50 PROGRAMMMANAGER/IN E 13 43.280 € 0 € 43.280 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlage für den Stellenbedarf bildet der grundlegende und unverändert geltende Auftrag des Herrn OBM und des Stadtrats an den BCN, adäquate Bildungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund sowie für Flüchtlinge bereitzustellen und Maßnahmen zu entwickeln, die diesen Menschen einen passenden Anschluss an das Bildungssystem und eine gelungene Integration ermöglichen. Hierbei nehmen das schnelle und gründliche Erlernen der deutschen Sprache und das Bestehen von Sprachprüfungen eine Schlüsselrolle ein. Der gesamte Angebotsbereich Deutsch und Integration unterliegt zudem digitalisierungsbedingt
einem massiven methodisch-didaktischen Wandel. Der Bedarf an zusätzlichen
Programmmanagement-Kapazitäten ist daher gegeben durch:
- die anhaltend starke Nachfrage nach Deutschangeboten und den dementsprechend geplanten
Ausbau bzw. die Ausdifferenzierung des Programmbereichs mit n euen, den Regelkursbereich flankierenden Spezial-Deutschkursen, d er Einführung eines didaktisch fundierten „Lernfahrplans“ für Teilnehmende mit Einstufungs- und Zwischentests und weiterführenden Kursempfehlungen zur Begleitung ihres individuellen Deutsch-Lernwegs sowie e iner nach der Pandemie wieder aufzunehmenden Kooperation mit der Universität Erlangen-Nürnberg zur Betreuung von Forschungsarbeiten Studierender am BCN/BZ zum Zwecke der Qualitätssicherung in der Programmentwicklung und e iner geplanten Ausdifferenzierung des Integrationskurs-Angebots am BCN/BZ mit Integrations- und Berufssprachkursen für spezielle Zielgruppen,
- die Einwicklung von Programmen und Veranstaltungen zur kontinuierlichen Fortbildung von
Lehrpersonal v. a. in Online-Methodik und –Didaktik,
- die digitalisierungsbedingt wichtige Lernbegleitung zahlreicher Teilnehmenden, die ebenfalls
methodisch im Programmmanagement konzipiert und weiterentwickelt werden muss,
- die notwendige Entwicklung von Prozessen und Kooperationen, die die Nutzung von zusätzlichen
Fördermitteln in Projekten vor allem für stark benachteiligte Gruppen von Teilnehmenden ermöglichen.
Stellungnahme DiP: Mit der Schaffung der Halbstelle im Programmmanagement Deutsch und Integration sollen die unter einer programmatischen Leitung gebündelten Deutschangebote inkl. Deutsch-Sprachprüfungen mit Sprachberatung, Kursbetreuung und sprachlich-integrativer Förderung der Teilnehmenden auf der Basis der künftigen Förderprojekte von Bund und Land sowie der Marktgegebenheiten für Selbstzahler-Kurse inhaltlich-programmatisch erweitert sowie qualitativ gesichert und gestärkt
Mit den vorhandenen 1,5 Vollkraftstellen Programmmanager/in ist das Aufgabengebiet knapp bemessen, so dass der Bedarf nach einer Kapazitätsausweitung nachvollziehbar ist. Die Stellenschaffung wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 61 Tätigkeitsbereich Ausweitung der personellen Kapazitäten für das Fachteam Gesellschaft und Kultur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KURSPLANER/IN MIT SONDERAUFGABEN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Grundlage für den Stellenbedarf bildet der gesellschaftspolitische Auftrag des Fachteams Gesellschaft und Kultur, die vielfältigen Herausforderungen der Stadtgesellschaft in seiner Angebotspalette entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb wird eine Stelle beantragt, die sich schwerpunktmäßig mit der Neukonzeption und Entwicklung der Fachgruppe „Nürnberg entdecken“ befassen soll. Dabei sollen die vielfältigen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bildungsinhalte mit den lokalen Gegebenheiten der Stadt Nürnberg verknüpft werden. Für eine gelungene Integration ist es sehr wichtig, die Neubürgerinnen und -bürger Nürnbergs mit ihrer neuen Heimat vertraut zu machen und ihnen das Kennenlernen der städtischen Einrichtungen, Unternehmen, Akteurinnen und Akteure und wichtiger, auch historischer Orte, zu ermöglichen. Damit dient das Angebot der Erschließung neuer Zielgruppen. Nicht zuletzt soll sich das zu konzipierende, spezifisch auf Nürnberg zugeschnittene Programm an die Geflüchteten aus der Ukraine richten, deren Zahl immer größer wird. Zudem soll auch das wichtige Zukunftsthema Nachhaltigkeit im Fokus stehen. Mit konkreten Beispielen, Bildungsangeboten und geeigneten Kooperationen soll den Menschen in Nürnberg dieses weitgespannte und komplexe Thema verständlich, niederschwellig und interaktiv zugänglich gemacht werden. In den Angeboten sowie im Profil des Bildungsprogramms soll der Bezug zu den SDGs (Sustainable Development Goals) – den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Stadt Nürnberg - herausgestellt werden.
Stellungnahme DiP: Das Herunterbrechen vieler gesellschaftspolitischer Herausforderungen auf die lokale Ebene und die Betonung der Potenziale Nürnbergs haben zum Ziel, das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihrer Stadt zu wecken und ihre Teilhabe und aktive Teilnahme an der Stadtgesellschaft zu fördern. Die Integration der Neubürgerinnen und Neubürger, die über gemeinsame inhaltliche Interessen mit einheimischen Nürnbergerinnen und Nürnbergern entsprechende Kontakte knüpfen sollen, ist ein weiteres Ziel. Im Fachteam Gesellschaft und Kultur stehen für den Aufgabenkomplex bisher insgesamt 9,66 Vollkraftstellen zur Verfügung, eine Ausweitung der Angebotspalette hinsichtlich "Nürnberg entdecken" sollte durch Schwerpunktsetzung und nicht durch Ausweitung der Personalkapazitäten erfolgen. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 62 Tätigkeitsbereich Personelle Weiterentwicklung des Fachteams Planetarium
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KURSPALNER/IN MIT SONDERAUFGABEN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Während sich die noch zu besetzende Stelle der Planetariumsleitung vorrangig um die strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung kümmern wird, macht sich das Fehlen der Stelle einer Kursplanerin/eines Kursplaners mit Sonderaufgaben immer mehr bemerkbar. Die Fortschreibung und Organisation bestehender Angebote, aber auch das Einbringen neuer Veranstaltungsideen in die Kursplanung sowie die Überführung von erprobten Piloten in das Regelangebot sind wichtige Aufgaben und können künftig nur mit zusätzlichen personellen Kapazitäten in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Zudem soll sich die Kursplanerin/der Kursplaner mit Sonderaufgaben um die Erstellung von (auch digitalen) Konzepten für Angebote für Schulklassen kümmern und passende Referentinnen und Referenten sowie Kursleitungen akquirieren. Gerade auch im Hinblick auf eine zunehmende Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine, unter denen sich viele Kinder befinden, ist das Planetarium in der Pflicht, seinen gesellschaftspolitischen Auftrag zu erfüllen und passende Angebote zu unterbreiten.
Stellungnahme DiP: Mit der Installation der Kursplaner/in-Stelle soll sichergestellt werden, dass neue Angebote für Schulklassen und insbesondere auch für geflüchtete Kinder aus der Ukraine generiert werde können und die Aufgaben im Fachteam den Eingruppierungen entsprechend und im Sinne einer guten Balance verteilt werden können. Die Schaffung der beantragten Kapazität wäre für den beabsichtigten Zweck sicherlich zielführend, im Rahmen der Priorisierung sollte aber versucht werden, die Planung mit den vorhandenen Kapazitäten – wie bisher – zu bewerkstelligen. Mit Besetzung der Leitungsstelle sollte sich die derzeit angespannte Situation wieder verbessern. Die Schaffung der beantragten Stelle wird nicht begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 63 Tätigkeitsbereich Personalkapazitäten in der Stadtbibliothek Gostenhof
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadtteilbibliothek Gostenhof soll im brandschutzsanierten und erweiterten Nachbarschaftshaus Gostenhof ca. 2027 neu eröffnet werden. In diesem Kontext wird sie konzeptionell neu ausgerichtet. Im Gegensatz zur bisherigen räumlichen Unterbringung können in den zukünftigen Räumlichkeiten bibliothekspädagogische Veranstaltungen, Gruppenangebote, Führungen und Schulungen zielgerichtet auf den Bedarf im Nachbarschaftshaus und im Stadtteil konzipiert und angeboten werden. Schon jetzt kann der Bedarf, der von Kindertageseinrichtungen und Schulen des Stadtteils an die Bibliothek herangetragen wird, nicht gedeckt werden. Um dem Bildungsauftrag der Stadtbibliothek im Stadtteil Gostenhof gerecht werden zu können, ist neben der nun anstehenden Ausweitung der Fläche auch eine Ausweitung der Zugangszeiten zur Bibliothek erforderlich. Eine Mischkalkulation mit technikbasierten Öffnungszeiten (die sogenannte „open library“) und personalbesetzten Öffnungszeiten soll zu einem stark erweiterten Serviceangebot führen. Durch die Ausweitung des Medienangebotes aufgrund der vergrößerten Fläche können neue Zielgruppen angesprochen werden. Insbesondere die Besucherinnen und Besucher des Nachbarschaftshauses sind hier als neue Zielgruppe zu nennen. Auf das Angebot des Nachbarschaftshauses abgestimmte Bibliotheksangebote stellen einen Eckpfeiler der inhaltlichen Synergieeffekte für beide Einrichtungen dar.
Stellungnahme DiP: Die veränderte räumliche Unterbringung der Stadtteilbilbiothek Gostenhof bietet neue Möglichkeiten, den Bildungsauftrag der Stadtbibliothek als Teil des Bildungscampus Nürnberg durch den Ausbau der bibliothekspädagogischen Angebote für Kinder zu erfüllen und die Öffnungsstunden entsprechend von bisher 8 an zwei Wochentagen auf 21 Präsenz-Öffnungsstunden an drei Wochentagen zu erweitern. Außerdem kann die Kooperation mit dem Nachbarschaftshaus Gostenhof hinsichtlich Veranstaltungen und zielgruppenspezifischen Angeboten deutlich erweitert werden. Da die räumliche Veränderung und Angebotsausweitung allerdings nicht unmittelbar bevorsteht, ist eine Anpassung der Personalkapazitäten zum momentanen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Stellenschaffung kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden, zu gegebener Zeit sollte ein erneuter Antrag gestellt werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 2. BM Dienststelle BildungsCampusNürnberg lfd. Nr. 64 Tätigkeitsbereich Weiterentwicklung der Angebote der Historisch-Wissenschaftlichen Stadtbibliothek
im Kontext der Digitalisierung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. MITARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Am 7.7.2017 hat der Kulturausschuss dem vorgestellten Konzept „Virtueller BCN. Lernen, Informationen bereitstellen, Medienkompetenz vermitteln im digitalen Zeitalter“ grundsätzlich zugestimmt, die Anmeldung der für die Realisierung der Strategie notwendigen Haushaltsmittel sowie die Konkretisierung des zusätzlichen Personalbedarfs befürwortet. In der Folge sind Mittel und Personal für das Teilprojekt „Virtuelle Schatzkammer“ wie beantragt bewilligt worden, die Freischaltung der Datenbank mit digitalisierten Kulturgütern steht bevor. Parallel zu dieser Umsetzung hat die Covid-19-Pandemie die digitale Transformation vor allem bei den Kultur- und Gedächtnisinstitutionen erheblich beschleunigt. Neue Fortbildungsangebote und Studiengänge wie digitale Kulturvermittlung und digitales Kuratieren zeugen von diesem Bedarf. Unter Aufgreifen dieser topaktuellen Entwicklungen soll die digitale Strategie des Bildungscampus fortgeschrieben werden unter Ausnutzung aller Potentiale der neuangeschafften Software.
Stellungnahme DiP: Neue zukunftsorientierte Formate sollen entwickelt werden, die Analoges und Digitales verzahnen. Ausgewählte Kulturgüter können im digitalen Raum zu gesellschaftsrelevanten Themen mit gekonntem Storytelling und partizipativen sowie interaktiven Elementen innovativ aufbereitet und Ausstellungen von wertvollen Originalen um digital kuratierte Varianten ergänzt werden. Mit digitalen Methoden soll das Interesse eines breiteren und vor allem jüngeren Publikums für die in der Stadtbibliothek aufbewahrten Kulturgüter und deren Relevanz auch für die Gegenwart geweckt werden. Den Bedarfen der Wissenschaften soll mit innovativen Forschungsumgebungen entgegengekommen werden. Aktuell liegen diese Aufgaben bei der Bereichsleitung; der Wunsch einer Stellenschaffung zur offensiven und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des genannten Aufgabenbereiches sowie langfristig zur Sicherung des grundlegenden Wissens um die Bestandsgeschichte ist nachvollziehbar, aber nicht zwingend erforderlich. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle 3. Bürgermeister lfd. Nr. 65 Tätigkeitsbereich Erweiterung des Außendienstes Stadt Nürnberg (ADN)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 5,00 AUßENDIENSTMITARBEITER/IN E 7 280.740 € 0 € 280.740 € 5,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 5,00 TEAMLEITER/IN AUßENDIENST E 8 290.530 € 0 € 290.530 € 5,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Antrag auf Stellenschaffung basiert auf dem Wunsch der Stadtspitze nach Erweiterung des ADN.
Ziel ist eine stärkere Präsenz des ADN zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum.
Stellungnahme DiP: Der ADN ist in mehreren Teams organisiert, die jeweils aus einer Teamleitung und einem Außendienstmitarbeitenden bestehen und im Schichtdienst arbeiten. Um die Präsenz des ADN zu erhöhen, wäre eine Ausweitung der Anzahl der Teams zwar wünschenswert, kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet werden, da zunächst die bereits vorhandenen Kapazitäten im Stellenplan ausgeschöpft werden sollten.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 66 Tätigkeitsbereich Atemschutz und Wasserrettung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SB ATEMSCHUTZ, WASSERRETTUNG A 11 83.570 € 0 € 83.570 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SB ATEMSCHUTZ,WASSERRETTUNG A 11 83.570 € 0 € 83.570 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den letzten 10 Jahren hat sich die Anzahl der Feuerwehrfahrzeugen von 175 auf 215 (rund 22 %) erhöht. Die Tendenz ist steigend. Dadurch ist ein deutlicher zeitlicher Mehraufwand für die Planung, Beschaffung und Inbetriebnahme der Fahrzeug- und Gerätetechnik für die Sachgebietsleitung, bei der derzeit auch der Bereich Atemschutz und Wasserrettung angesiedelt ist, entstanden. Durch die erhöhte Arbeitsbelastung des Sachgebietsleiters, der auch im Wachdienst eingebunden ist, können nicht mehr alle Aufgaben in der beabsichtigten Qualität durchgeführt werden. So leiden u.a. die Personalführung, -anleitung und weiterbildung und vor allem die Atemschutz- und Wasserrettung unter dieser Situation.
Stellungnahme DiP: In den vergangenen Jahren ist ein erhöhter Administrierungs- und Ausbildungsbedarf in den Bereichen Technik und Ausbildung entstanden (z. B. durch die Erweiterung der Brandübungsanlage und die Überwachung von Geräteprüfungen). Neben einer quantitativen und qualitativen Verbesserung der Ausbildung soll auch die Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehren erhöht werden. Im Bereich Atemschutz und Wasserrettung hat ferner der Reinigungs- und Prüfaufwand für Atemschutz - und Tauchtechnik deutlich zugenommen. Technische und rechtliche Neuerungen sind stets in der Arbeitsorganisation zu berücksichtigen, u.a. wird die Berufsbekleidung immer funktioneller und die Schwarz-Weiß-Trennung kontaminierter Bekleidung nimmt aus Gründen des Gesundheitsschutzes (z. B. Feuerkrebs) einen immer höheren Stellenwert ein. Die beantragte Personalkapazität ist erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 67 Tätigkeitsbereich Elektro- und Kommunikationstechnik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 FERNMELDEHANDWERKER NETZ E 8 174.318 € 0 € 174.318 € 3,00 Vorschlag: 1,00 FERNMELDEHANDWERKER NETZ E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den vergangenen Jahren war ein sprunghafter Anstieg des Arbeitsanfalls durch den zunehmenden Breitbandausbau und der damit verbundenen Digitalisierung innerhalb der Behörden, Schulen, Jugendeinrichtungen und der städtischen Dienststellen zu verzeichnen. Die Länge des Lichtwellenleiternetzes (LWL-Netzes) wurde dabei innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppelt, entsprechend sind auch die Anforderungen für den Betrieb und Unterhalt gestiegen. Die Aufgaben können mit dem derzeitigen Personal nicht mehr bewältigt werden, teilweise werden bereits Arbeiten an Fremdfirmen vergeben (z. B. Spleiß- und Kabelzugarbeiten). Entsprechend wurden auch schon zusätzliche Personalressourcen bei anderen städtischen Dienststellen für die Projekte „Städtisches WLAN“ sowie „Schulen und Kitas ans Netz“ durch den Gesamthaushalt geschaffen. Folgende städtische Projekte wurden in den letzten Jahren vom Sachgebiet Kabel- und Elektrotechnik realisiert bzw. befinden sich noch in der Umsetzung: Anbindung von ca. 100 Schulen an das städtische Netz, Anbindung von ca. 190 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Anbindung von 5 Kulturläden, WLAN-Rollout der Stadt Nürnberg, Umverlegungen wegen Brückensanierungen (z. B. Hafenbrücken, Franz Josef Strauß Brücke, Steubenbrücke), Umzug des städtischen Rechenzentrums in die Stöpselgasse, Auflösung des passiven Hauptknotens der „Alten Feuerwache 1“, Ausbau der Kritischen Infrastruktur für die Stadt Nürnberg (z. B. KIK-Netz). Das städtische Netz ist dynamisch und muss sich auch zukünftigen Erfordernissen anpassen. Die derzeit vorhandenen 680 Kilometer Glasfaserleitung sind oft durch aktuelle Baumaßnahmen (z. B. Nachverdichtung, Straßenumgestaltung, Parkplatzgestaltung) beeinträchtigt, was einen permanenten Unterhalt erforderlich macht: Es müssen Kabel umverlegt oder neue eingezogen/aufgelegt und zum Teil Ersatzstrecken geschaltet werden.
Stellungnahme DiP: Bei der Abarbeitung der Arbeitsaufträge im Rahmen des Unterhalts des Kabelnetzes, der strategischen Weiterentwicklung und des Ausbaus bestehen mittlerweile Kapazitätsengpässe. Diese
sind aufgrund des verstärkten Breitbandausbaus und der zunehmend komplexeren
Detailabstimmungen, die erforderlich sind, um den technischen und administrativen Anforderungen aller Schnittstellen gerecht zu werden, entstanden. Ziel ist es, nach dem aktuellen Stand der Technik am Markt zu bestehen und weiterhin ein geschütztes und selbst betriebenes städtisches Kabelnetz als Teil der kritischen Infrastruktur zu unterhalten und auszubauen. Die Bereitstellung von zusätzlicher Stellenplankapazität ist daher angezeigt. Zunächst wird die Schaffung einer Stelle befürwortet. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten wird in den folgenden Schaffungsverfahren nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 68 Tätigkeitsbereich Sicherstellung des Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzes sowie des
Gesundheitsmanagements
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 FACHKRAFT F. ARBEITSSICHERHEIT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 FACHKRAFT F. ARBEITSSICHERHEIT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bei über 1.200 bei FW Beschäftigten (ca. 650 Ehren- und 600 Hauptamtliche) mit vielen unterschiedlichen und aufgabenspezifischen Arbeitsbereichen (u.a. Feuerwachen, Feuerwehrgerätehäuser, Büro- und Homeoffice-Arbeitsplätze, verschiedene Fachwerkstätten, Integrierte Leitstelle, Kabelnetz), mit vielen stark gefahrgeneigten Tätigkeiten (Einsatzfahrten, Tätigkeiten im Einsatz, Gefahrstoffexposition usw.) hat der Dienststellenleiter dafür zu sorgen, dass in seinem gesamten Verantwortungsbereich eine rechtssichere und einheitliche Sicherstellung des Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzes mit eindeutiger Dokumentation gewährleistet und zentral mit Ref.I/II-Arbeitssicherheit (Ref. I/II-Asi) und dem Betriebsärztlichen Dienst abgestimmt wird. Derzeit können akut auftretende Fragestellungen z. B. nach Problemen im Bereich des Arbeits - und Unfallschutzes unter Einbeziehung von Ref.I/II Asi durch Wach-, Sachgebiets-, Werkstatt- oder Abteilungsleiter nur nebenbei miterledigt werden. Es fehlt in der Dienststelle an planmäßiger zentraler Steuerung und einheitlicher Dokumentation. Die Belange der Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehren werden nicht adäquat bedient. Es ist insgesamt davon auszugehen, dass dem bisherigen System hinsichtlich der streng vorgegebenen Unternehmerpflichten die Rechtssicherheit fehlt.
Stellungnahme DiP: Insbesondere der Einsatz- und Leitstellendienst ist mit einer überdurchschnittlichen physischen und psychischen Belastung der Beschäftigten verbunden. Durch ein wirkungsvolles innerbetriebliches Gesundheitsmanagement soll die Dauer der Ausfallzeiten und Anzahl der vorzeitigen krankheitsbedingten Personalabgänge verringert werden. Für die zentrale Steuerung, die Bearbeitung und die Dokumentation der unabdingbar notwendigen Maßnahmen sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 69 Tätigkeitsbereich Kostenersatz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 29.053 € 0 € 29.053 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bedingt u.a. durch die deutliche Zunahme der zu verrechnenden Einsätze und Sicherheitswachen entstand eine Aufgabenmehrung im Sachgebiet Kostenersatz. Durch die Ruhestandversetzung bzw. FW -interne Umsetzung von Kollegen ist die organisatorische und koordinierende Bearbeitung der Kostenersätze für Sicherheitswachen durch die Einsatzkräfte nicht mehr möglich. Die derzeitigen Bearbeitenden, die langjährig mit dieser Arbeit betraut waren, sind in einer gemeinsamen Wachschicht tätig gewesen, was den Koordinationsaufwand minimiert hat. Diese Bearbeitung soll zukünftig nicht mehr durch im Einsatzdienst gebundene Personen erfolgen, sondern durch die Verwaltung mit dem Ziel der Effizienzsteigerung der Verfahrensabläufe (u.a. weniger Prüfschritte bei der Bearbeitung durch unterschiedlicher Personen).
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung der Einnahmen und Entlastung der Einsatzkräfte sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich. Die Fallzahlenentwicklung im Sachgebiet Kostenersatz zeigt eine Steigerung von 44% auf. Die Schaffung einer Halbstelle wird daher als ausreichend betrachtet und vorgeschlagen. Da die Entwicklung der Fallzahlen vorerst weiter zu beobachten ist, erhält die Stelle ferner einen Fristvermerk (F 12.25).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 70 Tätigkeitsbereich IT-Maßnahmen und IT-Betrieb
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,50 IT-KOORDINATOR/IN E 11 40.234 € 0 € 40.234 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Bei FW sind neben rund 630 Hauptamtlichen auch rund 650 Ehrenamtliche mit vielen unterschiedlichen und aufgabenspezifischen Arbeitsbereichen zukünftig in digitale Prozesse einzubinden. Für die Ehrenamtlichen sind Lösungen zu entwickeln, die wegen der IT- Sicherheitsrichtlinien außerhalb der städtischen Datenversorgung laufen müssen, was einen gegenüber anderen städtischen Dienststellen signifikant erhöhten Planungs-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwand mit sich bringt. Gleichzeitig zwingt die rasante Entwicklung der Digitalisierung mit einer hochverfügbaren mobilen Vernetzung und einer in Echtzeit zur Verfügung stehenden Bereitstellung großer Datenmengen die IT der FW dazu, ein an Einsatzstellen über mobile IT- Geräte abrufbares Datenmanagement zur Einsatzunterstützung sicherzustellen. FW-spezifische IT- Anwendungen und Fachverfahren (z.B. Führungs- und Lagedarstellung für FüGK und ÖEL, FACT 24 Emergency Notification Services, Einbindung Drohnenbildübertragung, Dienstplan, Einsatzberichte und –statistik, Atemschutz u.a. Spezialbereiche) müssen zunehmend integriert werden.
Stellungnahme DiP: FW nimmt neben den Feuerwehraufgaben auch die Funktion der unteren Katastrophenschutzbehörde sowie der Integrierten Leitstelle für sechs Gebietskörperschaften wahr und zählt daher zu einem zentralen Bereich der KRITIS. Dies erfordert eine ausfallsichere und redundante Informations- und Kommunikationstechnik mit einem 24/7- Störungsmanagement für die Katastrophenschutzstäbe. Die wachsenden Anforderungen an eine zukunftsorientierte, ausfallsichere und rechtssichere IT- Unterstützung aller Arbeitsprozesse, insbesondere die Einbindung der ehrenamtlichen Helfer/innen und der Feuerwehrgerätehäuser in die IT- und Datenversorgung bedingen eine erhöhte Personalausstattung. Es wird allerdings eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 71 Tätigkeitsbereich Datenschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,50 DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE/R E 11 40.234 € 0 € 40.234 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der zuletzt stark wachsende Bestand von 620 Mitarbeitenden der Berufsfeuerwehr Nürnberg gemäß Soll-Stellenplan und rund 650 Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehr erzeugen einen deutlich ansteigenden Arbeitsaufwand im Bereich des Datenschutzes. Aktuell können die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet werden. Mit der Einführung der DSGVO haben sich Anforderungen an den Datenschutz deutlich erhöht, deren Erfüllung nicht mehr mit der aktuellen Kapazität möglich ist. Auch die ständige Beratung der Mitarbeitenden und der Führungskräfte sowie des ehrenamtlichen Bereichs der Freiwilligen Feuerwehren, die Erstellung von Verfahrensbeschreibungen und das Controlling der Maßnahmen hat deutlich an Quantität und Qualität zugenommen.
Stellungnahme DiP: Die Aufgaben des lokalen Datenschutzbeauftragten wurden bisher vom Abteilungsleiter der integrierten Leitstelle (ILS) für die gesamte Dienststelle Feuerwehr zusätzlich zum originären Aufgabenbereich wahrgenommen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach DSGVO und BayDSG sowie zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich des Datenschutzes ist jedoch die Ausweitung der Personalkapazitäten erforderlich. Es wird allerdings nach einem Quervergleich zu anderen Dienststellen in vergleichbarer Größe eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 72 Tätigkeitsbereich Verwaltung Elektro- und Kommunikationstechnik
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,32 SACHBEARBEITER/IN E 9b 21.862 € 21.862 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,32 SACHBEARBEITER/IN E 9b 21.862 € 21.862 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Sachgebiet ist sowohl hinsichtlich der Aufgaben (z. B. Anbindung der rund 100 Schulen und rund 190 Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen an das städtische Netz) als auch personell in den letzten Jahren stetig angewachsen. Entsprechend sind durch die Verwaltung vermehrt Beschaffungen notwendiger Materialien und Bauleistungen durchzuführen. Analog hat die Abwicklung von Kreditoren- und Debitorenrechnungen sowie die Auswertung der Rentabilität von Lichtwellenleiterprojekten (LWL-Projekten) sowohl quantitativ wie qualitativ zugenommen. Eine zusätzliche Herausforderung stellt die notwendige Digitalisierung dar. Zur Planung, Ausführung und Steuerung von Projekten des Sachgebiets wird ein eigenes Datenbanksystem entwickelt. Dieses hat zum Ziel, bestehende Systeme/Verfahren zu vereinheitlichen (Bestellungen, Lagerlogistik) und damit effizienter zu betreiben.
Stellungnahme DiP: Im Sachgebiet sind Vergaben von Beschaffungen (Material und Bauarbeiten) durchzuführen, die sich aufgrund der hohen qualitativen Anforderungen an das zu beschaffende Material zunehmend komplexer gestalten. Ferner gestalten sich die Verhandlungen mit Anbietern aufgrund der aktuellen Preisentwicklung von benötigten Rohstoffen (Lieferengpässe) zunehmend schwieriger. Zur Überwachung der Abrechnung und Rentabilität von LWL-Projekten soll auch die Projektdatenbank ausgebaut werden. Dies erfordert zusätzliche Kapazitäten im Sachgebiet. Die moderate Aufstockung der Stelle um 0,32 VK ist notwendig und wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 73 Tätigkeitsbereich Bauverfahren und Brandschutznachweise
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN A 11 20.892 € 0 € 20.892 € 0,25 Vorschlag: 0,25 SACHBEARBEITER/IN A 11 20.892 € 0 € 20.892 € 0,25
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Novellierung des Baurechts und die Einführung der Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau) führte zu veränderten Prüfaufgaben der im Baugenehmigungsprozess tangierten Behörden. Die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Bauherren und Betreiber führte dazu, dass vermehrt auf Sachverständige in Sachen Brandschutz zurückgegriffen wird, um die Sicherheit in ihren Objekten zu gewährleisten. Daraus resultiert erhöhter Beratungsbedarf bereits in der Initialphase von Projekten, um die grundlegenden Rahmenparameter der Bauvorhaben festzulegen und praxisnahe und wirtschaftliche Brandschutzlösungen zu ermöglichen. Im Jahr 2021 kamen zusätzlich noch zwei wichtige Gesetzesänderungen hinzu, die in den nächsten Jahren den Aufwand für Beratungen und Stellungnahmen weiter erhöhen werden: neue Regelungen zur Befreiung von bestehenden Bauplänen und Wegfall der Genehmigungspflicht für den Dachgeschossausbau bei Wohngebäuden und die Einführung der Genehmigungsfiktion bei Wohnbauprojekten. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung der Eigenverantwortung der Bauherren, da diese vollständig für die Richtigkeit von genehmigungsfreien Bauvorhaben aufgrund der Fiktion verantwortlich sind. Häufig sind auch Belange des Denkmalschutzes betroffen, die mit denen der Feuerwehr abgewogen werden müssen, um eine für alle Seiten praktikable Lösung zu finden.
Stellungnahme DiP: Dank der Leistungen im vorbeugenden Brandschutz können im Schadensfall wirkungsvolle Maßnahmen bei der Rettung von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt greifen. Die Anzahl der Gutachten und Beratungen aufgrund vermehrter Bautätigkeiten hat sich deutlich erhöht: seit 2015 werden durchschnittlich 9.800 Gutachten bzw. Beratungen jährlich durchgeführt. Dies ist eine Steigerung von rund 311 % im Vergleich zum Zeitraum 2003 bis 2014.
Eine Ausweitung der Stellenkapazität um 0,25 VK erscheint angesichts der Zunahme der Fallzahlen im Bereich der Gutachten und Beratungen angemessen. Die Schaffung des beantragten Stellenanteils wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 74 Tätigkeitsbereich Dienstplangestaltung für den Feuerwehreinsatz- und den Sicherheitswachdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SB DIENSTPLANUNG FW E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Derzeit fällt die Dienstplangestaltung für den Feuerwehreinsatz- und den Sicherheitswachdienst noch
vollumfänglich dem Sachgebietsleiter zu. Seit vielen Jahren wurden im Rahmen des
Delegationsprinzips zur Entlastung des Sachgebietsleiters bereits Stellen des Wachdienstes mit Unterstützungsaufgaben betraut, wobei dieses System nicht mehr als ausreichend und haltbar erachtet wird. Neben der regulären Diensteinteilung von 430 Einsatzbeamten in fünf Dienstgruppen mit unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten (Wachdienst, Direktions-, Inspektions-, Ordonanz-, Tagesdienst) und der Disposition von durchschnittlich ca. 3.300 Dienstposten im Rahmen des Sicherheitswachdienstes können notwendige andere Aufgaben nicht ausreichend erledigt werden, wie arbeitszeitrechtliche Kontrollen (z.B. Einhaltung von vorgeschriebenen Ruhezeiten, Überschreitung von Wochenstundengrenzen) und die Erhebung personalwirtschaftlich relevanter Kennzahlen und Statistiken, die u.a. auch in die Personalbedarfsberechnung und strategische Personalbedarfsplanung einfließen müssen. Die Stelle soll den unabdingbar notwendigen Veränderungsprozess der Dienstplangestaltung fachlich fundiert voranbringen und begleiten. Dabei soll die Sicherstellung der Pflichtaufgaben (u.a. Sicherheitswachdienste und Fortbildung außerhalb der 24 Stunden-Dienste, Verteilung der Arbeits- und Bereitschaftszeit in 24 Stunden- Schichten) mit den sozialen Belangen der Beschäftigten (Teilzeit, Elternzeit, Diensttausch) in Einklang gebracht
Stellungnahme DiP: Die Einteilung der Dienste für die fünf Dienstgruppen sowie die Disposition der
Sicherheitswachdienste, die bei Sportveranstaltungen, Volksfesten oder anderen
Großveranstaltungen und bei allen Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr zu stellen sind (Pflichtaufgabe), erfolgte in der Vergangenheit durch Mitarbeiter des Einsatzdienstes im Rahmen des Schichtdienstes. Bei der Einteilung der Dienste sind vielfältige arbeitszeitrechtliche Vorgaben, u.a. die Einhaltung der Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit, zu beachten, wobei gleichzeitig Mehrarbeitszeitstände, die aus dienstlichen Gründen nicht durch Freizeitausgleich abgebaut werden können, zu vermeiden sind. Ferner ist ein stringentes Dienstplancontrolling notwendig. Durch die reduzierte Verfügbarkeit der Einsatzdienstbeamten (u.a. nur noch 96 statt ehemals 107 Nettoschichttage, höhere Einsatzfrequenz, geringere Sachgebietsverfügbarkeit) sind im Bereich der Dienstplanung Feuerwehrdienst Kapazitätsengpässe entstanden. Zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich, wobei eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet wird. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 75 Tätigkeitsbereich Dienstplanung Integrierte Leitstelle (ILS)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SB DIENSTPLANUNG ILS E 9b 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk Y bis zur Sicherstellung der Finanzierung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Dienstplanung in der Integrierten Leitstelle (ILS) wird bisher durch eine Vollkraftstelle wahrgenommen. Die Personalzahlen in der ILS sind den vergangenen Jahren gestiegen. Ausgehend von einem externen Gutachten zur Organisation des Dienstbetriebs aus dem Jahr 2017 wurde für die ILS im Jahr 2019 eine neue Dienstvereinbarung abgeschlossen. Inhalt waren u.a. neue Dienstplanmodelle für Schicht- und Funktionsdienste (v.a. Disponenten, Calltaker, Funker). Die Planung der unterschiedlichen Schichtmodelle der ILS obliegt dieser Planstelle. Zur temporären Unterstützung in Stoßzeiten müssen auch schnell verfügbare Personalverstärkungen der Feuerwachen herangezogen werden, um die maximale Anruferwartezeit bei Notrufeingang gewährleisten zu können (Tischbesetztzeiten).
Stellungnahme DiP: Aufgrund der umfangreichen Stellenmehrungen, die in den vergangenen Jahren in der ILS erforderlich waren, sind inzwischen rund 112 Vollkraftstellen zu koordinieren (2017:73 Vollkraftstellen). Die Bearbeitung dieses seit 2019 neu zu koordinierenden Personalpools bedarf intensiver Absprachen und Planungen. Auch durch die relativ hohe Personalfluktuation in der ILS entsteht ein ständiger Änderungsbedarf im Dienstplanprogramm. Zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich, wobei eine Ausweitung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend erachtet wird. Die Schaffung einer Halbstelle wird vorgeschlagen. Die anfallenden Personalkosten werden im Rahmen der Entgeltverhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern und dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Nürnberg (ZRFN) geltend gemacht. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk Y bis die Finanzierung der Stelle sichergestellt ist.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich 3. BM Dienststelle Feuerwehr lfd. Nr. 76 Tätigkeitsbereich Einsatzvorbereitung, digitale Informations- und Einsatzunterstützung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SB EINSATZVORB., DIG. UNTERSTÜTZ A 11 83.570 € 0 € 83.570 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SB EINSATZVORB., DIG. UNTERSTÜTZ A 11 83.570 € 0 € 83.570 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die digitale Einsatzunterstützung stellt bei Feuerwehren hinsichtlich der Führungshilfsmittel den Stand der Technik dar. Die rasante Entwicklung der Digitalisierung mit einer hochverfügbaren mobilen Vernetzung und einer Bereitstellung großer Datenmengen in Echtzeit erfordert die Sicherstellung eines an Einsatzstellen über mobile IT-Geräte abrufbaren Datenmanagements. Dazu müssen Einsatzpläne für rund 1.500 Objekte, Sondereinsatzpläne (z.B. Flughafen, Hauptbahnhof, U- Bahn, Hafen, Bahnstrecken, Störfallbetriebe usw.) und wichtige Handlungsleitfäden bzw. Dienstanweisungen (z.B. für durch Klimawandel bedingte Extremwetterlagen, für Terrorlagen, Gefahrstoffunfälle, Massenanfälle von Verletzten, Warnung der Bevölkerung usw.) erarbeitet, abgestimmt, digital erstellt, für die Einsatzkräfte vor Ort im System zur Einsatzunterstützung
verfügbar gemacht und dauerhaft gepflegt bzw. erweitert werden. Dadurch wird die
Entscheidungsfindung an Einsatzstellen sowie der Einsatzablauf beschleunigt, wodurch letztlich schneller wirksame Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung, Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung oder Menschenrettung ergriffen werden können. Auch die Presse - und Öffentlichkeitsarbeit erfordert aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und des steigenden Informationsanspruches der Bevölkerung, der Medien und der rund 1.200 Haupt- und Ehrenamtlichen bei FW eine neue Ausrichtung und Ausweitung: aktuelle Informationen sind aufzubereiten und z.B. in einem FW-internen Bereich des Intranets bereitzustellen, Pressemitteilungen sind auf die aktuellen Gegebenheiten und meist genutzten Informationskanäle (Online, Social Media) hin auszurichten (vgl. z.B. Starkregenereignis 2021 in NRW und Rheinland-Pfalz) und die Öffentlichkeitsarbeit ist mit konkreten Gefahrenhinweisen und Handlungsanweisungen neben der amtlichen Gefahrenmeldung über die Pressemedien online und über Soziale-Netzwerke zu verstärken.
Stellungnahme DiP: Bislang wird die Tätigkeit teilweise von Mitarbeitern des Einsatzdienstes im Rahmen des Schichtdienstes wahrgenommen, wobei hier Kapazitätsengpässe bestehen. Es besteht Bedarf an der Verbesserung der Einsatzvorbereitung durch die Überarbeitung, Aktualisierung und Neuerstellung von Einsatzplänen, Handlungsleitfäden und Dienstanweisungen sowie an der „Internen Öffentlichkeitsarbeit“ für die rund 1.200 Haupt- und Ehrenamtlichen bei FW. Darüber hinaus muss eine schnelle Bürgerinformation bei warnbedürftigen Ereignissen gewährleistet werden. Ferner ist die Sicherstellung eines einheitlichen Kenntnisstands bei den Führungskräften für das Treffen von Einsatzentscheidungen unter Zeitdruck und Einsatzbedingungen durch das IT- gestützte Bereitstellen übersichtlicher und standardisierter lage- und objektbezogener Informationen notwendig. Für die Abstimmung mit den anderen tangierten Partnern, die Planung, Umsetzung und Betreuung der notwenigen Abläufe, die Schulung und Unterstützung der Mitarbeitenden usw. wird vorgeschlagen, zusätzliche Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Referat für Finanzen, Personal und IT lfd. Nr. 77 Tätigkeitsbereich GSBV Sachbearbeitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die GSBV wird alle 4 Jahre von den örtlichen Schwerbehindertenvertrauenspersonen gewählt und setzt sich daher aus unterschiedlichen ggf. neuen, unerfahrenen Vertrauenspersonen zusammen. Die GSBV hat eine Freistellungskapazität von derzeit 2 Vollzeitstellen. Die kontinuierliche Zunahme von schwerbehinderten Beschäftigten, aber auch die gesellschaftliche Veränderung durch den demographischen Wandel zeigen eine deutliche Erhöhung der Mehrarbeit und sind ohne zusätzliche Stellenkapazität von der GSBV nicht mehr in der gewohnten Qualität zu leisten. Die erforderliche Verwaltungsfachkraft soll daher die Schnittstelle zu den örtlichen Vertrauenspersonen sein. Das neue SGB IX hat dies im § 179 Abs. 8 letzter Satz SGB IX verankert. Die Stelle wird benötigt um die Gesamtvertrauenspersonen von Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Stellungnahme DiP: In Betrieben/Dienststellen mit in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderten Menschen wird die Vertrauensperson auf Antrag freigestellt. Vertrauenspersonen sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts/der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der Stadt Nürnberg sind aktuell - neben der GSBV im Umfang von 2,0 VK - Personalkapazitäten im Umfang von 6,3 VK freigestellt. Die tatsächlich gewährten Freistellungen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten gehen damit deutlich über den gesetzlich vorgesehenen Umfang hinaus. Zusätzlich wird die Gesamtschwerbehindertenvertretung seit 2013 durch einen schwerbehinderten Mitarbeitenden (verbucht auf einen Reha-Arbeitsplatz mit 1,0 VK) unterstützt. Dieser entlastet die
Vertrauenspersonen in Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wie sie in der
Arbeitsplatzbeschreibung der beantragten Kapazität beschrieben sind. Eine Kapazitätserhöhung über den bereits gewährten Freistellungsumfang sowie die weiteren zur Verfügung gestellten Ressourcen hinaus kann nicht befürwortet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 78 Tätigkeitsbereich Erweiterung der HVE Kultur-Soziales-Verwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 HANDWERKER/IN-SERVICEKRAFT E 5 154.545 € 0 € 154.545 € 3,00 Vorschlag: 2,00 HANDWERKER/IN-SERVICEKRAFT E 5 103.030 € 0 € 103.030 € 2,00
Antrag: 1,00 HANDWERK-SERVICE (VORARBEITER/IN) E 6 55.257 € 0 € 55.257 € 1,00 Vorschlag: 1,00 HANDWERK-SERVICE (VORARBEITER/IN) E 5 51.515 € 0 € 51.515 € 1,00
Antrag: 1,00 MITARBEITER/IN POSTSTELLE E 4 52.105 € 0 € 52.105 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MITARBEITER/IN POSTSTELLE E 4 52.105 € 0 € 52.105 € 1,00
Antrag: 1,00 MOBILE/R HANDWERKER/IN E 5 51.515 € 0 € 51.515 € 1,00 Vorschlag: 1,00 MOBILE/R HANDWERKER/IN E 5 51.515 € 0 € 51.515 € 1,00
Antrag: 3,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 225.102 € 0 € 225.102 € 3,00 Vorschlag: 2,00 OBJEKTMANAGER/IN E 10 150.068 € 0 € 150.068 € 2,00
Antrag: 2,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 140.370 € 0 € 140.370 € 2,50 Vorschlag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 84.222 € 0 € 84.222 € 1,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zum 01.01.2023 erfolgt der Übergang der Bewirtschaftung der Gebäude aus dem Kulturbereich zur HVE Kultur-Soziales-Verwaltung. Betroffen sind bei KuF 33 Gebäude und bei KuM 18 Gebäude mit insgesamt 82.531 m² (BGF). 2024 soll der Bewirtschaftungsübergang des Gebäudebestands des KuKuQ erfolgen. Daneben fordert die Planungs- und Bauphase für "The Q" mit 52.500 m² (BGF) und dem künftig stark erweiterten Service-Portfolio der HVE bereits seit 2021 eine intensive Begleitung. Für "The Q" werden neben den sonst üblichen technischen alle infrastrukturellen Dienstleistungen für die verschiedenen Nutzer erbracht. Nach dem sog. „all-in-one“-Prinzip sollen sich die Nutzer ausschließlich um ihre
fachlichen Kernaufgaben kümmern müssen. Neben der technische Betreuung der
Besprechungsräumlichkeiten gehören künftig auch der Teeküchen-Service und
Verbrauchsmittelbereitstellung zum Gebäudeservice.
Um die sukzessive im Jahr 2023 und 2024 zu übernehmenden Gebäudeeinheiten bewirtschaften und die geplanten Arbeiten zum Übergang der 64 Kulturgebäude (KuF, KuM, KuKuQ) und "The Q" durchführen zu können, benötigt die HVE entsprechend dem Benchmark-Vergleich 3 Stellen für Objektmanager/innen in Vollzeit, die für jeweils ca. 45.000 m² BGF Bewirtschaftungsfläche die Betreiberverantwortung übernehmen. Die Stellenschaffungen und Besetzungen sind vor Beginn der umfangreichen Überführungsarbeiten erforderlich.
Stellungnahme DiP: Mit der Übernahme der Gebäude in den Zuständigkeitsbereich von ZD wird grundsätzlich auch das bisher mit den Aufgaben der Gebäudeverwaltung betraute Personal zu ZD verlagert. Häufig können jedoch kleinere Kapazitätsanteile nicht eindeutig ermittelt oder aus den abgebenden Dienststellen
herausgelöst werden. Zudem wurden in der Vergangenheit nicht alle technischen und infrastrukturellen Aufgaben wahrgenommen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist jedoch im Hinblick auf die Betreiberverantwortung dringend geboten und eine der grundlegenden Zielsetzungen des Aufbaus der HVE. Eine Besonderheit stellt das Service-Paket für "The Q" dar. Dafür werden neue Funktionen innerhalb der HVE notwendig.
Für Objektmanagement-Aufgaben werden je Vollkraft-Stelle ca. 45.000 m² Gebäudefläche zugrunde gelegt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Zusatzaufwands bedingt durch die Übernahme großer Gebäudebestände (Festlegen von Zuständigkeiten, Etablierung von Abläufen und Strukturen, etc.) sowie der sich bereits konkret in Planung befindlichen weiteren Gebäudeübernahmen werden 2,0 VK Objektmanagement-Stellen und 1,5 VK Verwaltungsfachkräfte als erforderlich angesehen.
Die neuen Haushandwerker/innen und Servicekräfte sollen in einem Schicht-Modell mit Früh- und Spätdienst eingesetzt werden. Um die vielfältigen und im weitläufigen Gebäude verteilten Arbeiten effektiv erbringen zu können, soll ein/e Vorarbeiter/in neben den originären Aufgaben die Arbeitseinsätze der restlichen Mitarbeitenden zentral koordinieren, optimieren, überwachen und generell als erste/r Ansprechpartner/in organisatorische Maßnahmen vor Ort übernehmen. Die Mitarbeitenden in diesem Bereich müssen vor dem Nutzereinzug die Räumlichkeiten und die technischen Einrichtungen in Betrieb nehmen. Eine frühzeitige ggf. gestaffelte Besetzung wird für die Gewährleistung der Betriebsbereitschaft notwendig.
Die neuen Serviceaufgaben und Abläufe in "The Q" sind noch nicht final festgelegt. Bis zum Abschluss des Planungsverfahrens erhalten 5,0 VK einen Sperrvermerk.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 79 Tätigkeitsbereich Haushaltssachbearbeitung HVE und „The Q “
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für „The Q“ wird die HVE Kultur-Soziales-Verwaltung neben den sonst üblichen technischen Leistungen ab dem Quartal I/2024 alle infrastrukturellen Dienstleistungen für die verschiedenen Nutzer erbringen. Mit dem sog. „all-in-one“ Prinzip sollen die Nutzer sich ausschließlich um ihre fachlichen Kernaufgaben kümmern müssen. Ein sogenanntes Mieter-/Vermietermodell regelt auch das kaufmännische Miteinander zwischen den Nutzern und dem Vermieter. Die Gesamtkosten für das
Objekt werden von ZD (Vermieter) an die Nutzer (Mieter) im Rahmen einer internen
Kostenverrechnung verrechnet. Derzeit sind im Verwaltungsgebäude „The Q“ folgende städtische Mieter vorgesehen: Jugendamt, Sozialamt, Amt für Migration und Integration, Amt für Informationstechnologie, DiP, Bürgeramt. Weiterhin wird ein Betriebsrestaurant von ZD betrieben und das städtische Schulungszentrum dort beheimatet.
Stellungnahme DiP: In den Jahren 2023 und 2024 werden sukzessive weitere Gebäudeeinheiten in die HVE übernommen (64 Kulturgebäude - KuF, KuM, KuKuQ und "The Q"). Die mit dem Übergang verbundenen Arbeiten müssen vorab geplant, umgesetzt und die Bewirtschaftung dauerhaft geleistet werden. Dies beinhaltet neben der Buchhaltung und Budgetbewirtschaftung auch die finanzielle Steuerung. Bei der Gebäudeübernahme können oft kleinere Kapazitätsanteile nicht eindeutig ermittelt oder aus den abgebenden Dienststellen nur begrenzt herausgelöst werden. Ergänzend dazu wird auch die Anmietung „The Q“ von ZD haushaltstechnisch betreut. Derzeit ist die Verortung von ca. 1.200 Arbeitsplätzen vorgesehen. Die Budgetierung ist für den Betrieb im 1.Quartal 2024 schon in 2023 notwendig, da die haushaltstechnischen Ansätze für 2024 rechtzeitig geplant werden müssen. Eine Entwicklung der neuen Abrechnungssystematik und Betreuung von „The Q “ ist mit den vorhandenen Personalressourcen nicht möglich.
ZD hat in der Vergangenheit im Rahmen der Gebäudeübernahme fehlende Ressourcen durch Umorganisation im internen Buchhaltungsbereich ausgeglichen. Diese Optimierungspotentiale sind bereits eingebracht bzw. für den Bereich der Rechnungsbearbeitung in Planung. Daher werden nur
für den Bereich Budgetierung und Controlling Personalanteile aufgrund der neuen
Aufgabenübernahme erforderlich. Eine Kapazitätsausweitung wird als notwendig bewertet und zur Schaffung vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Zentrale Dienste lfd. Nr. 80 Tätigkeitsbereich Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, Schulbeschaffungen und
Transportleistungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,75 SACHBEARBEITER/IN E 9b 51.238 € 0 € 51.238 € 0,75
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Zuge der Vergaberechtsnovellierungen wurde die Beschaffung von Dienstleistungskonzessionen dem formellen Vergaberecht unterworfen und eigene gesetzliche Regelungswerke hierfür geschaffen. Vor Einbeziehung von Konzessionen in das Vergaberecht wurden diese entweder durch Bedarfsträger selbst oder extern (z. B. über Anwaltskanzleien) beauftragt. Nach Rückmeldung von SchA besteht in den kommenden Jahren weiterer Bedarf für bis zu 110 Konzessionsvergaben, wenn Mensaverträge für die Gesamtheit der staatlichen Schulen in den Pflichtenbereich der Stadt Nürnberg genommen werden. Mietverträge selbst unterliegen zwar nicht dem Vergaberecht, gemischte Inhalte sind rechtlich jedoch als Dienstleistungskonzession einzuordnen. Daher ist mit weiteren Bedarfsträgern für den Kantinen- und Kioskbetrieb im Bereich der Bäder, The Q und KIA-Arena zu planen. Ebenso besteht ein Kapazitätsbedarf im Bereich Schülerbeförderungen, Sicherheit an Schulen und Schulspeisungen, die zum Teil aus gesetzlichen und unabweisbaren Aufgaben resultieren.
Aufgrund von Beanstandungen durch Rpr bezüglich der bisherigen Beauftragungspraxis im Kulturbereich, beispielsweise bei Tontechnikerleistungen, müssen hier nun entsprechende Rahmenvereinbarungen mit rechtssicheren Abrufmechanismen konzipiert werden. Ergänzend werden zusätzlich die Ausschreibungen von Gestalter- und Museumsdesignleistungen übernommen, welche aufgrund ihrer kreativen und konzeptionellen Inhalte nur im Rahmen zeitaufwendiger und komplexer Verhandlungsverfahren vergeben werden können.
Stellungnahme DiP: Eine Kapazitätsausweitung im Bereich "Allgemeiner Facheinkauf" für die neue Aufgabenstellung elektronische Durchführung von Konzessionsvergaben, zusätzlicher Schulbedarf und für den Kulturbereich ist erforderlich. Zur Bildung einer Kompetenzstelle und Knowhow-Trägerschaft innerhalb ZD/3 für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und die Durchführung komplexer Verhandlungsverfahren im Kulturbereich ist der Bedarf nachvollziehbar begründet. Neben einem klassischen Kantinenbetrieb in The Q gibt es zahlreiche weitere Fälle für Dienstleistungskonzession, die perspektivisch unter Berücksichtigung des Vergaberechts bearbeitet werden müssen. Hierzu zählen u.a. Schwimm- und Aquafitnesskurse, der Kioskbetrieb im Tiergarten und verschiedene Cateringangebote.
Personalbedarf für Umzugs- und Transportvergaben müssen bei einem Aufgabenübergang innerhalb der Fachbereiche von ZD organisiert werden. Hier kann eine Ausweitung grundsätzlich nicht befürwortet werden. In der Gesamtbewertung wird daher eine Stellenschaffung im Umfang von 0,75 VK vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 81 Tätigkeitsbereich Übernahme Schul-IT
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00
Antrag: 3,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 9b 239.113 € 0 € 239.113 € 3,50 Vorschlag: 2,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 9b 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00
Antrag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 NETZWERK-INGENIEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 NETZWERK-SYSTEMARCHITEKT/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 NETZWERK-SYSTEMARCHITEKT/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Derzeit werden die Mitarbeitenden der staatlichen Schulverwaltungen, für die die Stadt Nürnberg als Sachaufwandsträger zuständig ist, von Ref. IV/IT betreut. Gemäß der im Stadtrat beschlossenen Weiterentwicklung der IT-Strategie an Schulen soll sich die Schul-IT künftig auf die Betreuung des pädagogischen Bereichs fokussieren. Die Betreuung der Verwaltungs-IT in den Schulen soll durch das Amt für Informationstechnologie erfolgen. Im Bereich Netzwerke bedeutet die dazu notwendige netzwerktechnische Anbindung und Integration von rund 100 Schulgebäuden sowie die Weiterentwicklung der Netzwerk-Infrastruktur einen dauerhaften zusätzlichen administrativen und konzeptionellen Aufwand im Netzwerk-Betrieb. Im Bereich System Services ist der Einsatz Digitaler Systemplattformen und die Integration in Clouddienste (hybride Cloudsysteme unter Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen) zu konzeptionieren sowie deren Vernetzung mit den pädagogischen System sicherzustellen. Im Bereich Service Desk sind nach einer Bestandsaufnahme ca. 800 Nutzer/innen, ca. 700 PC und Notebooks sowie ca. 410 Drucker und Multifunktionsgeräte zusätzlich zu betreuen.
Stellungnahme DiP: Durch die Übernahme des Verwaltungsbereiches der Schul-IT von Ref. IV/IT durch IT kommt es zu einem sprunghaften Anstieg der zu betreuenden Netze, Systeme, Geräte und Nutzenden. Dies umfasst im Bereich der Netzwerke die Anbindung der Gebäude an das städtische Daten- und Telefonienetz. Im Bereich des IT-Systeme müssen Softwarepakete, Serverkapazitäten und Virtual- Desktop-Infrastructure-Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Durch die besonderen Anforderungen des Schulbereichs und die Verknüpfung mit den pädagogischen Netzen wird auch zusätzlicher Aufwand durch die Konzeptionierung des Einsatzes digitaler Systemplattformen und die Integration in Clouddienste hervorgerufen. Im Bereich Service Desk schlägt sich vor allem die Beschaffung und erstmalige Integration der Hardware in das städtische Netz und die Bereitstellung der benötigten Software und Filerkapazitäten nieder. Dauerhaft ist vor allem das Life-Cycle- Management und die Benutzerverwaltung/-betreuung zu berücksichtigen. Da der Wechsel in der Verantwortung nicht mit der Verschiebung der dafür notwendigen Ressourcen
von Ref. IV zu IT einhergeht, andereseits aber ein Teil der Aufgaben einmaliger Aufwand ist, wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Umfang von 5 VK befürwortet, was sich auch mit den bei Ref. IV für dieses Thema angesiedelten Kapazitäten deckt.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 82 Tätigkeitsbereich Umsetzung IT-Sicherheit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 160.938 € 0 € 160.938 € 2,00 Vorschlag: 1,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Antrag: 1,00 IT_SERVICE-INGENIEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT_SERVICE-INGENIEUR/IN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00
Antrag: 1,00 IT-NETZWERK SPEZIALIST/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-NETZWERK SPEZIALIST/IN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00
Antrag: 1,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 9b 102.477 € 0 € 102.477 € 1,50 Vorschlag: 0,50 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE DESK E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die weltweite Situation hinsichtlich IT-Sicherheit und insbesondere auch mehrere erfolgreiche Angriffe auf Behörden in Deutschland beispielsweise mit Ransomware gebieten es, dem erhöhten Risiko durch striktere Sicherheitsregelungen Rechnung zu tragen und das Risiko von Einbrüchen in die IT Infrastruktur mit der Folge des Abgriffs bzw. der Verschlüsselung oder gar Löschung von Daten zu minimieren.
Als tragendes Element der entsprechenden Initiative des Informationssicherheitsbeauftragten der Stadt Nürnberg wurden zum 01.02.2022 neue Sicherheitsrichtlinien eingeführt. Aus diesen entsteht der Bedarf für die initiale Konzeption und Etablierung sowie fortlaufende Umsetzung der geforderten Vorgaben des ISB in mehreren Sachgebieten der IT.
Stellungnahme DiP: Durch die Novellierung der städtischen IT-Sicherheitsrichtlinien kommt es in der Folge auch zu Änderungen an bestehenden Verfahrensweisen und Anwendungen. Je nach betroffenem Sachgebiet müssen diese Änderungen an zentralen Systemen und Netzen, bestehenden und derzeit in
Entwicklung befindlichen Anwendungen, im Bereich des zentralen Benutzer- und
Berechtigungsmanagements sowie in der Einbindung mobiler Endgeräte in das städtische Netz vorgenommen werden. Im Bereich der Netze (IT/NET) hat ein zu Beginn 2022 durchgeführtes Audit darüber hinausgehend noch Schwachstellen aufgezeigt, welche noch zu beheben sind. Durch die zunehmende Digitalisierung der städtischen Arbeitsplätze und der Vielzahl unterschiedlicher zum Einsatz kommender Systeme (IT/SYS), kommt es zu einem erhöhten Aufwand in der Abstimmung der einzelnen Komponenten, um keine Sicherheitslücken entstehen zu lassen. Für die in der Stadt eingesetzten Fachanwendungen (IT/AM) sowie für die im Einsatz befindlichen Endgeräte (IT/SD) ist ein Nutzer- und Berechtigungsmanagement zu entwickeln, umzusetzen und dauerhaft zu pflegen.
Um die im Rahmen der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie einmalig anfallenden und zukünftig dauerhaften Tätigkeiten abzudecken, wird die Schaffung zusätzlicher 3,5 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 83 Tätigkeitsbereich Online-Dienste, OZG
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 160.938 € 0 € 160.938 € 2,00 Vorschlag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 160.938 € 0 € 160.938 € 2,00
Antrag: 1,00 IT SERVICE-INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT SERVICE-INGENIEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen des strategischen Ausbaus der stadtweiten IT Online-Services ist mit erheblichem Mehraufwand für die weiterführende Konzeption, den Betrieb, die Administration und systemische Sicherheit der derzeit bereits in Betrieb befindlichen Web-Technologien, der zukünftigen Online- Service Lösungen sowie der End-to-End-Anbindungen für Fachverfahren an „Mein Nürnberg“ zu rechnen. Aufgabenmehrungen entstehen insbesondere durch Projekte, mit der weitere OZG-Dienste bereitgestellt und in den nächsten Jahren sukzessive ausgebaut werden sollen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst hohe Servicequalität zu bieten und die Online- Services auf Dauer technisch zuverlässig anbieten zu können, ist eine Kapazitätsausweitung notwendig.
Stellungnahme DiP: Durch die sukzessive Ausweitung der städtischen Online-Services für die Bürgerschaft und die Unternehmen müssen stetig neue Anforderungen durch IT aufgenommen, bearbeitet und in den laufenden Betrieb überführt werden. Die Fortführung der Anbindung von bereits bestehenden und zukünftigen Fachverfahren lässt die dafür notwendigen Projekte und die von IT betriebenen Systeme zunehmend komplexer werden. Auch im Bereich der Weiterentwicklung der zentralen Plattform kommt es immer wieder zu Anforderungen durch den Gesetzgeber, die eine rasche Anpassung notwendig machen. Perspektivisch wird sich dieser Trend die nächsten Jahre fortsetzen, da im Rahmen des OZG 2.0 immer mehr Services des höchsten Reifegrades (End-to-End-Anbindung inklusive gesicherter elektronischer Kommunikation in beide Richtungen) zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf Ebene der Plattformarchitektur (Mein Nürnberg) wird die Vernetzung unterschiedlicher Konten angestrebt, was technisch zu begleiten und umzusetzen ist.
Da eine Inanspruchnahme der Leistungen durch die Bürgerinnen und Bürger und die damit verbundene Servicequalität stark von der Vernetzung und Verfügbarkeit der einzelnen Systeme abhängt, müssen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen, die den Betrieb dieser sicherstellen können. Aus diesen Gründen und zur Sicherstellung der im Konzept für eine digitale Stadtverwaltung gesteckten Ziele wird die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 84 Tätigkeitsbereich Aufbau Abteilungsstruktur
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN ANWENDUNGEN E 15 108.342 € 0 € 108.342 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN ANWENDUNGEN E 15 108.342 € 0 € 108.342 € 1,00
Antrag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN KUNDEN A 16 137.230 € 0 € 137.230 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN TECHNIK E 15 108.342 € 0 € 108.342 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ABTEILUNGSLEITER/IN TECHNIK E 15 108.342 € 0 € 108.342 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit Stadtratsbeschluss vom 20.07.2020 wurde die bisherige Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik (DIP/IT)“ aus DiP ausgegliedert und als neue Dienststelle „Amt für Informationstechnologie (IT)“ aufgestellt. Die damalige Stadtratsvorlage ging von insgesamt 38,29 VK bei DiP und 210,26 VK bei IT aus. Aufgrund der zwischenzeitlich geschaffenen Stellen beträgt die Anzahl der Vollkraftstellen bei IT im Haushaltsjahr 2022 mittlerweile 240,77 VK.
Die Grundstruktur der weiteren Aufbauorganisation sowie der im Rahmen des Strategieprojekts 2 eingeführten 13 Sachgebiete wurde nicht verändert.
Stellungnahme DiP: Durch die Umstrukturierung der ehemaligen Abteilung „Informations- und Kommunikationstechnik"
zum "Amt für Informationstechnologie", wurde die bisherige Abteilungsleitung zur
Dienststellenleitung. Dies bringt neben der umfassenden disziplinarischen auch eine weitreichende Führungs- und Organisationsverantwortung mit sich. Vor allem in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung bedarf es einer strategischen Planung und Herangehensweise, so dass zukünftige Entwicklungen antizipiert und rechtzeitig zur Umsetzung gebracht werden können. In der gegenwärtigen Aufbauorganisation liegt aufgrund der überhöhten Führungsspanne von 13 Sachgebietsleitungen der Schwerpunkt jedoch überwiegend im operativen Bereich, die Dienststellenleitung fungiert häufig als Eskalationsebene. Mit dem Aufbau einer themenbezogenen Abteilungsstruktur wird die Dienststellenleitung entlastet, so dass Raum für strategische Aufgaben geschaffen wird. Zusätzlich stärkt es die Zusammenarbeit innerhalb der Dienststelle, wenn übergreifende Projekte klar priorisiert und durchgeführt werden können. Um die Weiterentwicklung der zentralen IT zu fördern und die Digitalisierung der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sicherzustellen, wird der Aufbau einer Abteilungsstruktur befürwortet. Die Stelle der bisherigen ständigen Stellvertretung soll mit einem veränderten Aufgabenzuschnitt unter Beibehaltung der Besoldungsstufe als Abteilungsleitung Kunden installiert werden. Darüber hinaus wird die Schaffung von jeweils 1,0 VK für die Abteilungsleitungen Anwendungen und Technik vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 85 Tätigkeitsbereich Konzeption Datensicherungslösungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SYSTEMPLANER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Hinsichtlich der Weiterentwicklung zentraler Datensicherungslösungen und zentraler Computer- und Virtualisierungs-Systemumgebungen sind weitreichende technologische Entscheidungen zu treffen.
Für die Weiterentwicklung und den Betrieb von Datensicherungsumgebungen z.B. für
Verschlüsselungsdaten, die Umsetzung und Abwicklungen aller zusätzlichen
Datensicherungsanforderungen aus der zukünftigen S4/HANA Umgebung, den Umgebungen für virtuell bereitgestellte Desktops (VDI) und geplanten Systemerweiterungen sind ein zentrales Know- How und zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen.
Stellungnahme DiP: Mit der Bereitstellung umfassender VDI-Lösungen (Virtual Desktop Infrastructure) und der Einführung von S/4HANA werden weitreichendere und neue Datensicherungslösungen gefordert, als dies bisher der Fall ist. Dies betrifft sowohl den Compute- (Hardware) als auch den Virtualisierungsbereich (Software). Je nach Vorhaben sind dabei unterschiedlichste Anforderungen zu beachten und zu erfüllen (beispielsweise bei der Berücksichtigung von CAD-Umgebungen), da sich die Systeme und die damit einhergehenden Voraussetzungen teils deutlich unterscheiden. Dies umfasst in der Folge auch die Durchführung und technische Begleitung von IT-System- Datensicherungsbeschaffungen mit europaweiten Ausschreibungsvolumina (Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Produktevaluationen, etc.). Vor dem Hintergrund weltweiter Verknappung im Chip- und Hardwaresektor müssen hier teils neue Wege gegangen werden.
Dabei sind zusätzlich die gestiegenen Anforderungen aus dem Kontext der IT-Sicherheit zu berücksichtigten. Systeme müssen laufend auf aktuelle IT-Sicherheitsanforderungen geprüft und angepasst werden. Ferner muss die Umsetzung der Ergebnisse aus durchgeführten Pentests und System Auditierungen erfolgen.
Da die Bereitstellung der passenden Hardware und die Virtualisierung sowie Sicherung der Systeme eine Grundlage für den Betrieb der IT-Infrastruktur der Stadt Nürnberg ist, wird der Aufbau zusätzlicher Kapazitäten befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 86 Tätigkeitsbereich Mobiles Arbeiten/Homeoffice
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE-DESK E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 IT-SACHBEARBEITER/IN SERVICE-DESK E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen der „Corona-Krise“ wurden/werden über 4.000 externe Zugänge für den Zugriff von Mitarbeitenden der Stadt Nürnberg auf den Arbeitsplatz-Rechner eingerichtet.
Zu Weiterentwicklung und Regelung dieser Arbeitsmodelle wurde die Rahmendienstvereinbarung über flexible Arbeitsformen bei der Stadt Nürnberg veröffentlicht.
Die Aufwände für die Bereitstellung und den Betrieb von mobilen Endgeräten außerhalb von städtischen Dienstgebäuden sind im Vergleich zur Betreuung von stationären IT-Systemen innerhalb des städtischen Datennetzes erheblich erhöht. Der Zusatzaufwand bei IT-Servicedesk für einen Telearbeitsplatz liegt für das erstmalige Einrichten inkl. Einweisung bei 3,5 Std. pro Telearbeitsplatz. Zudem ergibt sich je Telearbeitsplatz ein erhöhter Betreuungsaufwand von 0,25 Std. pro Monat. Für das „Mobile Arbeiten“ werden ähnliche personelle Aufwände entstehen. Ohne eine Erweiterung der personellen Ressourcen wird die Umsetzung der „Mobilen Arbeit“ unter gleichzeitiger Sicherstellung des „normalen“ Betriebs für die ca. 9.700 vorhandenen PC- und Notebook-Arbeitsplätze nicht möglich sein.
Für den Haushalt 2021 waren für diese Aufgabenstellung Stellenschaffungen im Umfang von 2,00 VK beantragt worden, wovon eine Stelle (1,00 VK) geschaffen wurde. Die Schaffung einer weiteren Stelle im Umfang von 1,00 VK ist weiterhin notwendig.
Stellungnahme DiP: Im Jahr 2021 gab es erstmalig eine Kapazitätserhöhung bei IT-Servicedesk für den Bereich "Mobiles Arbeiten/Homeoffice". Diese hat zu einem großen Teil nur den zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Mehrbedarf abgedeckt. Seitdem kam es zu einem stetigen Anstieg der Arbeitsformen "Mobiles Arbeiten/Homeoffice", welcher perspektivisch noch weiter anwachsen wird.
Die Rahmendienstvereinbarung Telearbeit wurde in 2020 durch die Rahmendienstvereinbarung Flexible Arbeitsformen abgelöst. Neben einer deutlichen Ausweitung der Telearbeit soll verstärkt mobiles Arbeiten (Arbeiten an einem geeigneten Ort außerhalb des Arbeitsplatzes sowie außerhalb des Homeoffice) ermöglicht werden. Hinzu kommt, dass bedingt durch die Krisensituation der Jahre 2020-2022 eine dauerhaft gestiegene Nachfrage nach Telearbeit/mobilem Arbeiten vorhanden ist. Im Zeitraum seit der letzten Stellenschaffung in diesem Bereich hat sich die Zahl der betreuten
Notebooks von 900 auf etwa 1800 verdoppelt. Zusätzlich dazu sind noch etwa 2000
Smartphones/Tablets zu betreuen, welche voll in das städtische Netz eingebunden sind.
Die beantragte zusätzliche Kapazität wird daher als erforderlich angesehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 87 Tätigkeitsbereich Individualentwicklung Schulbereich
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 160.938 € 0 € 160.938 € 2,00 Vorschlag: 1,00 ANWENDUNGSBETR., ENTWICKLER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die Ablösung der bisherigen Software WinSV und die vom Freistaat gesetzlich erforderliche Umstellung auf die Software ASV wird eine Ablösung bisheriger auf WinSV ausgelegter Tools erforderlich. Über die Software ASV hinaus stellt der Freistaat jedoch keinerlei Zusatzfunktionalitäten für die Abbildung der hoheitlichen und operativen Prozesse im Schulbereich bereit. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Nürnberg insbesondere bei den Prozessen hinsichtlich Gastschülern, Umschülern und Heimrestkosten Erträge generiert. Im Falle etwaiger Zweifel an der Korrektheit der Datenverarbeitung entstünde hier ein erhebliches Risiko auf (anteiligen) Verlust dieser Erträge.
Stellungnahme DiP: Während in den Schulen der pädagogische Bereich einen hohen Digitalisierungsgrad aufweist, ist das im Verwaltungsbereich teilweise noch nicht der Fall. Die bisher zentral zur Verfügung gestellte Plattform wird durch ein Nachfolgeprodukt abgelöst, welches den Schulen aber keine Möglichkeiten bietet, über den ursprünglichen Funktionsumfang hinaus, Prozesse und Workflows abzubilden. Aufgrund des föderalen Bildungssystems und der großen Anzahl lokaler Besonderheiten, gibt es keine marktverfügbaren Lösungen. Das führt zur Notwendigkeit einer aufwendigen Eigenentwicklung bestehender und neuer Fachverfahren sowie anschließender langfristiger Pflege der jeweiligen Services. Davon betroffen sind auch finanziell bedeutsame Bereiche wie der Lehrpersonalzuschuss, das Gastschulwesen und die Schülerbeförderung. Bei einer mangelhaften oder zeitlich verzögerten Bearbeitung kann der finanzielle Schaden erhebliche Dimensionen annehmen. Hierzu existiert bereits eine Vielzahl an IT-Maßnahmen, die der Umsetzung bedürfen. Ziel ist die Digitalisierung der Prozesse, die Ablösung veralteter Systeme und die Reduzierung des manuellen Bearbeitungsaufwands sowohl bei den Schulen selbst als auch bei den Schulverwaltungen. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit einer schnellen Fehlerbehebung, um die durchgängige Verfügbarkeit der Systeme möglichst zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wird die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 1,0 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Amt für Informationstechnologie lfd. Nr. 88 Tätigkeitsbereich Aufbau Verwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN, STV. VERW.LEITUNG E 9c 24.231 € 0 € 24.231 € 0,35 Vorschlag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN, STV. VERW.LEITUNG E 9c 24.231 € 0 € 24.231 € 0,35
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Zuge der Entflechtung von DIP wurde die damalige Verwaltung anteilig auf DiP (2,82 VK) und IT (4,65 VK) aufgeteilt. Damals wurde von insgesamt 38,29 VK bei DiP und 210,26 VK bei IT ausgegangen. Aufgrund der zwischenzeitlich im Rahmen des Strategieprojekts 2 sowie der Reorganisation der zentralen IT geschaffenen Stellen beträgt die Anzahl der Soll-VK bei IT mittlerweile 240,77 VK. Dazu kommen im Stellenplan Teil B noch Auszubildende für Fachinformatik, Anwärter/innen für Verwaltungsinformatik sowie Werkstudierende, die personalwirtschaftlich (teilweise) in der Verwaltung von IT betreut werden. Das Aufwands-Budget (K1 und I1) der zentralen IT (Produkt 111520) ist von 7,44 Mio. EUR in 2018 (Ist) auf 11,34 Mio. EUR in 2021 (Ist) um über 50% angewachsen. Für den Haushalt 2022 stehen im Plan 16,13 Millionen Euro zur Bewirtschaftung zur Verfügung.
Stellungnahme DiP: Durch die Aufteilung von DiP und IT in 2020 kam es zu einer Restrukturierung der Verwaltung der beiden Dienststellen. Seither ist die Anzahl der Vollkraftstellen bei IT um 15 Prozent angewachsen. Durch die zunehmende Digitalisierung der Stadtverwaltung ist perspektivisch mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Da sich die Dienststelle im Personalbereich in einer direkten Konkurrenz zu den Unternehmen der Privatwirtschaft befindet, ist der Personalbereich mit einer erhöhten Volatilität konfrontiert. Im gleichen Zeitraum ist es nahezu zu einer Verdopplung der zu bewirtschaftenden
Finanzmittel gekommen. Dies führt ebenfalls zu einem erhöhten Aufwand in der
Haushaltssachbearbeitung. Im internen Vergleich mit ähnlich großen Dienststellen fällt auf, dass vor allem der Bereich der Personalbewirtschaftung zu einem großen Teil der Verwaltungsleitung direkt obliegt. Auch die für die Planung, Vollzug und Abschluss des Haushalts verfügbaren Vollkraftanteile liegen unter denen vergleichbarer Dienststellen. Daher wird die Aufstockung bestehender sowie die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 0,5 VK in diesem Bereich befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 89 Tätigkeitsbereich Personalservice
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 E 9b 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00 Vorschlag: 2,00 SACHBEARBEITER/IN TYP 2 E 9b 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Bedarf für die Erhöhung der Personalkapazität im Personalservice (Bereich Recruiting) ergibt sich aus der aktuellen Arbeitssituation verbunden mit dem Ausblick auf einen sich zunehmend verschlechternden Bewerbendenmarkt und einer weiterhin hohen (Alters-)Fluktuation. Der fortschreitende Anstieg bei den Besetzungsverfahren wird begleitet von einer zunehmenden Steigerung der qualitativen Anforderungen. Neben der zunehmenden Priorisierung der Personalprozesse durch die Dienststellen wegen Personalknappheit erfordert der Bewerbermangel eine zunehmende Intensivierung des Personalmarketings und eine Individualisierung des Recruitings. Ziel des Stellenschaffungsantrages ist es, trotz steigender Fallzahlen anstehende Personalbedarfe in der Stadtverwaltung auch zukünftig durch die Dienstleistung der Abteilung Personalservice zeitgerecht decken zu können, damit in den Dienststellen die bestehenden und künftigen Aufgaben wahrgenommen werden können.
Stellungnahme DiP: Die Entwicklungen auf dem Bewerbendenmarkt (Konkurrenz zu anderen Behörden sowie der Wirtschaft, Fachkräftemangel, Arbeitswelt 4.0) sowie der demografische Wandel sind bedeutende Treiber des Stellenbedarfs im Personalamt. Aufgrund steigender Fallzahlen und komplexer werdender Besetzungsverfahren (z. B. Fachkräftemangel, Mehrfachausschreibungen aufgrund von Absagen, Kurzfristigkeit von Personalbedarfen, …) kann der bestehende Personalkörper die Arbeitslast nicht vollständig auffangen, sodass die Wartezeiten innerhalb des Besetzungsprozesses
für alle Dienststellen ansteigen bzw. stark angestiegen sind. Stadtintern werden
Optimierungsoptionen für den Stellenbesetzungsprozess thematisiert, um an die
Produktivitätsgewinne durch die Neuorganisation anzuknüpfen. Maßnahmen zur Prozessoptimierung sollten ergriffen werden, um langfristig eine Entlastung des betroffenen Bereichs zu erreichen und Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Der tatsächliche Bedarf der Abteilung muss daher nach Abschluss des laufenden Schaffungsverfahrens und der Prozessoptimierung neu beurteilt werden. Die Schaffung der beantragten Stellen wird begutachtet. Sie erhalten zunächst einen Fristvermerk (F 12.26).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 90 Tätigkeitsbereich Volontariat bei den Museen der Stadt Nürnberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VOLONTÄR/IN (KUM) E 13 43.280 € 0 € 43.280 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VOLONTÄR/IN (KUM) E 13 43.280 € 0 € 43.280 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Gemäß den Statuten des deutschen Museumsbundes und des international council of museums (ICOM) zählt es zu den Kernaufgaben eines Museums, wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Hierzu ist das wissenschaftliche Volontariat seit Jahrzehnten die übliche Praxis in Museen des deutschsprachigen Raums. Das Volontariat dient der Aus- und Fortbildung von Wissenschaftlern in museumsrelevanten Studienfächern. Es schließt sich in der Regel unmittelbar an ein Hochschulstudium an und ist eine praxisbezogene Einführung in die Arbeit der Museen mit dem Ziel, die Volontärin bzw. den Volontär zu selbständiger Tätigkeit in der 4. QE an Museen zu befähigen. In diesem Kontext sollen auch alle bei KuM angesiedelten Museen sowie andere Kultureinrichtungen der Stadt Nürnberg als Ausbildungsstationen durchlaufen werden. KuM hat Volontariate bislang aus freien Stellenanteilen bestehender Stellen finanziert. In Abstimmung mit PA, DiP und 2.BM soll nun für das wissenschaftliche Volontariat eine eigene Stelle geschaffen werden.
Stellungnahme DiP: Ziel des wissenschaftlichen Volontariats ist die möglichst umfassende Qualifizierung für die komplexen Aufgaben und Arbeitsgebiete in einem kommunalen Museum, und somit die langfristige Nachwuchssicherung und Mitarbeiterbindung für die städtischen Museen. Wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden und damit auch konkurrenzfähig gegenüber bspw. Bayerischen Museen zu bleiben, ist eine strategische Entscheidung der Stadt Nürnberg. Um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen, muss eine Stelle für Volontariate ausgewiesen werden. Die Finanzierung der Volontariate erfolgte bei KuM bislang aus freien Stellenanteilen. Die Stellenschaffung soll nun ermöglichen, freie Stellenanteile von KuM bestimmungsgemäß zu verwenden und die Stelle wie in anderen Fällen (z.B. Volontariat KoM) bei PA abzubilden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 91 Tätigkeitsbereich Ausbildungsmarketing
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
AUSBILDUNGSMARKETING
Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
AUSBILDUNGSMARKETING
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Gewinnung von qualifizierten Nachwuchskräften für die Stadt Nürnberg gestaltet sich zunehmend schwierig und ist mit immer höheren Aufwänden und komplexeren Aufgaben im Bereich Ausbildungsmarketing verbunden. Seit Jahren (auch schon vor Corona) sind die Bewerbungszahlen rückläufig und ein höherer Anteil an nicht geeigneten Bewerbungen in nahezu allen Ausbildungsberufen vorhanden. Im gewerblich-technischen Bereich konnten zum Ausbildungsstart 2022 nur 32 von 45 Stellen und in den Verwaltungsberufen 31 von 35 Ausbildungsplätzen in der 2. QE und 34 von 48 Studienplätzen in der 3. QE (beides Ausbildungsstart 2021) besetzt werden. Die kritische Situation macht eine Erweiterung des bisherigen Einzugsgebietes für Werbemaßnahmen unabdingbar. Zudem ist der Ausbildungsmarkt durch die junge, technikaffine Zielgruppe deutlich schnelllebiger. Werbemedien und –formate ändern sich schnell und es kommen immer neue Möglichkeiten dazu. Die Maßnahmen sowie deren Umsetzung sind laufend auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen und permanent an neue Anforderungen anzupassen. Dies erfordert einen vermehrten
Ressourcenaufwand und technisches Know-How des Ausbildungsmarketings. Ziel des
Stellenschaffungsantrages ist es, durch die Akquise von Nachwuchskräften die Personalbedarfe der Dienststellen nachhaltig sicherstellen zu können.
Stellungnahme DiP: Die angebotenen Ausbildungsberufe der Stadt Nürnberg zählen mittlerweile fast allesamt zu allgemein anerkannten Mangelberufen. Durch dadurch erforderliche zielgruppengenaue Werbemaßnahmen fallen mehr und komplexere Tätigkeiten im Bereich Personalmarketing an, die nicht nebenbei erledigt werden können. Die notwendige Netzwerkarbeit mit Schulen sowie die Teilnahme an neuen Veranstaltungen und Messen außerhalb des Stadtgebietes sollen das Einzugsgebiet für Nachwuchskräfte erweitern und die Besetzung der Ausbildungsplätze sichern. Zugleich können durch diese Stelle die Ressourcen der Ausbilder/innen im Bereich Marketing und Akquise entlastet werden, da für die Netzwerkarbeit und Veranstaltungsbesuche dann eine zentrale Stelle verantwortlich wäre. Die Fallzahlen der vergangenen Jahre sowie der demografische Wandel machen eine erhöhte Investition in das Marketing der Stadt als Arbeitgeberin unumgänglich. Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung der Stelle begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 92 Tätigkeitsbereich Fortbildung und Qualifizierung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,09 SACHBEARBEITER/IN E 9a 6.072 € 0 € 6.072 € 0,09 Vorschlag: 0,09 SACHBEARBEITER/IN E 9a 6.072 € 0 € 6.072 € 0,09
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Aufstockung der Stelle dient dazu, das neue Qualifizierungskonzept, welches sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht vielfältigere Angebote vorsieht, zu betreuen. Hierdurch entsteht aber auch ein erhöhter Beratungsbedarf der Seminarteilnehmenden hinsichtlich der neuen Angebote, Betreuung der Teilnehmenden bei digitalen Veranstaltungen sowie die Einweisung und Betreuung der neuen Dozierenden. 2022 soll ein Lernmanagementsystem mit digitaler
Seminarverwaltung eingeführt werden, außerdem wird die fachliche Umsetzung des
Einführungsprozesses wie auch die fachliche Betreuung und Weiterentwicklung des digitalen städtischen Qualifizierungsmanagements Zeit binden. Ziel des Stellenschaffungsantrages ist es, den an PA gestellten Anforderungen im gesamtstädtischen Interesse gerecht zu werden.
Stellungnahme DiP: Die Aufstockung der Stelle um 0,09 VK dient zur Ausweitung auf eine Vollzeitstelle. Neue – unter anderem auch digitale – Qualifizierungsangebote sowie die Einführung und Weiterentwicklung eines Lernmanagementsystems mit digitalem Seminarverwaltungssystem binden Personalressourcen dauerhaft. Den ansteigenden Anforderungen kann mit der Aufstockung der Stelle begegnet werden. Die Aufstockung der Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Personalamt lfd. Nr. 93 Tätigkeitsbereich Ausbildung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 AUSBILDER/IN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Bewerbungsquoten sind für die Stadtverwaltung rückläufig und die Bedarfe steigen. Von vielen Bewerbenden werden alternative Ausbildungsmöglichkeiten angenommen, die Konsequenz ist, dass auch Bewerber/innen eingestellt werden, die mehr Unterstützungsbedarf haben – Tendenz steigend. Zudem bleibt die Abwanderung von qualifiziertem Personal eine große Herausforderung. Alleine in der 3. QE sind seit dem Jahrgang 2013/2016 bis zum Jahrgang 2017/2020 insgesamt 46 Abgänge zu verzeichnen. Ein entscheidender Grund ist das erfolgreiche Anwerben anderer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und heimatnähere Einsatzmöglichkeiten. Da Bachelor-Studiengänge zunehmend an Bedeutung gewinnen, möchte das Personalamt (zunächst) in die Ausbildungsrichtung Public Management investieren und so ergänzend zur Ausbildung an der Hochschule in Hof Personal gewinnen. In einem ersten Schritt sind hier 15 bis 20 Studierende vorgesehen. Für den Verwaltungsbereich liegt der Betreuungsschlüssel seit dem Jahr 2021 bei ca. 1:100 (3 Vollkraftstellen zu 304 Ausbildungsplätzen). Ziel ist es, durch eine qualifizierte und professionelle Ausbildung die Dienststellen bedarfsorientiert mit Nachwuchskräften „versorgen“ zu können, so dass die Stadt von den Bürger/innen weiterhin als leistungsfähige Verwaltung wahrgenommen wird, die den bestehenden und künftigen Aufgaben gerecht wird.
Stellungnahme DiP: Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem gewünschten Bachelor-Studiengang Public Management müssen zunächst längerfristig beobachtet werden, derzeit kann die Notwendigkeit für eine Kapazitätserweiterung bei einer Jahrgangsstärke von 15-20 Studierenden nicht festgestellt werden (rechnerisch entspricht dieser Tätigkeitsanteil lt. Betreuungschlüssel derzeit 0,2 VK). Rückläufige Bewerbungsquoten und der Konkurrenzkampf zwischen Behörden nehmen in den letzten Jahren zu, sodass die Besetzung von Ausbildungsstellen zunehmend erschwert wird. Der Abwanderung von Personal – insbesondere, wenn sie wohnortbeding ist – als auch den sinkenden Bewerberzahlen kann nicht zwangsläufig durch Erhöhung der Kapazitäten für Ausbilder/innen entgegnet werden. Zur Klärung von Abwanderungsgründen stehen die Personalbewirtschaftung mit dem Tool des Austrittsinterviews und der Bereich Recruiting (ca. 11 VK) mit Marketing- und Marktbeobachtungstools zur Verfügung. Zudem wurde eine Halbstelle zur Schaffung beantragt, die den Bereich des Ausbildungsmarketings und der Akquise abdeckt und dadurch die Ausbilder/innen entlasten soll. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Stadtkämmerei lfd. Nr. 94 Tätigkeitsbereich Fördermittelmanagement und Nachhaltiger Haushalt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISS. SB FÖRDERMITTELMANAGEMENT E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bereits in den vergangenen Jahren hat die Zahl der Fördermöglichkeiten für die Kommunen aus Programmen der EU, des Bundes und des Freistaats Bayern stetig zugenommen. Regierungsseitig wurden bereits vielfältige Änderungen und ein quantitativer Anstieg der Fördermöglichkeiten angekündigt. Daher ist damit zu rechnen, dass die innerstädtischen Abstimmungsbedarfe sowie der Koordinationsaufwand hinsichtlich Quantität und Komplexität aufgrund neuer Fördermöglichkeiten steigen werden. Aus dem politischen Raum kommt die Erwartung, dass künftige kommunale Haushalte in der Lage sind, Auskunft über die Verwendung der finanziellen Ressourcen im Sinne der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit zu geben. Im interkommunalen Austausch wurde deutlich, dass dem Thema Fördermittelmanagement eine verstärkte Bedeutung zukommt. Neben den aktuellen organisatorischen und kapazitativen Schwächen ist der Förderbereich in der Stadt Nürnberg auch in digitaler Hinsicht nicht gut aufgestellt. Deshalb hat Stk ein entsprechendes Digitalisierungsprojekt angemeldet. Zur Umsetzung dieses Projektes fehlt jedoch die von Stk einzubringende fachspezifische Personalkapazität.
Stellungnahme DiP: In der Vergangenheit hat die Zahl der Fördermöglichkeiten für die Kommunen stetig zugenommen und die Bundesregierung hat weitere Fördermöglichkeiten angekündigt, um dem Klimawandel und der Generationengerechtigkeit Rechnung zu tragen. Die Aufgabenfelder im Fördermittelmanagement und bzgl. eines Nachhaltigen Haushalts werden sich daher wohl weiter verändern und in ihrer Komplexität steigen. Das von Stk angemeldete Projekt zur Digitalisierung des Fördermittelmanagements (Projektende 07/2023) betrachtet lediglich die Fördermittel-Empfängerseite der Stadt. Anschließend muss sich Stk mit der Fördermittel-Geberseite sowie einem adäquaten Controlling dieses Finanzbereichs beschäftigen. Um das Projekt realisieren zu können wird die Schaffung der beantragten Stelle begutachtet, sie erhält jedoch zunächst einen Fristvermerk (F 12.24).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Kassen- und Steueramt lfd. Nr. 95 Tätigkeitsbereich Umsetzung der Grundsteuerreform
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN GRUNDSTEUER E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN GRUNDSTEUER E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die bisherige grundsteuerliche Bewertung wurde durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23.11.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Als Folge daraus müssen im Stadtgebiet Nürnberg ca. 188.000 Objekte neu bewertet werden. Zusätzlich müssen auch für städtische Objekte bereits ab 01.07.2022 Arbeiten im Rahmen der Grundsteuerreform erledigt werden. Im städtischen Eigentum befinden sich ca. 1.500 Objekte, für die Steuererklärungen abzugeben sind. Dies wird sich in Anbetracht der Menge und der vorhandenen Ressourcen voraussichtlich bis weit in das Jahr 2023 erstrecken. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral gestaltet werden, d.h. der künftige Hebesatz muss angepasst werden. Dies erfordert laufende, umfangreiche und genaue Hochrechnungen mit dem neuen Datenbestand unter Abschätzung der Einflüsse der Sonderfälle. Spätestens Anfang des Jahres 2025 müssen auf Grundlage der neuen Daten rechtssichere Grundsteuerbescheide erstellt werden. Wegen des sehr engen Zeitrahmens kann davon ausgegangen werden, dass auch nach 2025 noch zahlreiche Bewertungen nachgereicht bzw. korrigiert werden müssen. Durch die Grundsteuerreform wird es zu Verschiebungen hinsichtlich der Zahllast bei bestimmten Nutzungsarten / Objekten kommen. Erfahrungsgemäß führt dies zu einer sehr hohen Anzahl an Widersprüchen bzw. Klagen.
Stellungnahme DiP: Die mit der Grundsteuerreform einhergehenden Aufgaben sind für die betreffende Abteilung im Kassen- und Steueramt bei laufendem Betrieb nicht ohne zusätzliches Personal zu leisten. Im Jahr 2022 müssen die zusätzlichen Aufgaben durch Mehrarbeit des Bestandspersonals und geänderter Priorisierung im Tagesgeschäft abgefangen werden. Ab dem Jahr 2025 müssen die neuen Grundsteuerbescheide erstellt werden, infolgedessen mit einem erhöhten Widerspruchs- und Klageaufkommen gerechnet werden kann. Überdies wird ab 2025 noch jahrelang parallel nach altem
und neuem Recht zu arbeiten sein. Um die Aufgabenerledigung nach Erstellung der
Grundsteuerbescheide im Jahr 2025 sowie die Bearbeitung der Widersprüche und Klagen zu gewährleisten, ist eine Befristung bis Ende des Jahres 2026 zielführend. Die Schaffung der beantragten Stelle wird aus o.g. Gründen begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.26).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat I/II Dienststelle Kassen- und Steueramt lfd. Nr. 96 Tätigkeitsbereich Personalaufstockung Vollstreckungswesen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VOLLSTRECKUNG E 9b 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VOLLSTRECKUNG E 9b 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit 2018 ist ein signifikanter Anstieg der vollstreckten öffentlich-rechtlichen Forderungen festzustellen (2018 bis 2020: durchschnittl. 11,53 Mio. EUR, 2021: 20,41 Mio. EUR), es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung durch die Corona Pandemie und die Folgen des Ukraine-Konfliktes weiter verstärken wird. Die Tendenz, dass sich der Schwerpunkt erfolgreicher Vollstreckungstätigkeit zunehmend auf den Vollstreckungsinnendienst verlagert, hält weiterhin an, hierfür wurden in den vergangenen Jahren im Vollstreckungsrecht neue Befugnisse, Zugriffsmöglichkeiten und Kompetenzerweiterungen geschaffen. Durch den zusätzlichen Einsatz einer Vollzeitkraft seit April 2019 konnten die jährlichen Einnahmen auf vollstreckte Forderungen dauerhaft um etwa eine Million
EUR gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2013 - 2016 erhöht werden. Kassenmäßige
Einnahmenmehrung bei den Vollstreckungsrückständen um jährlich ca. 0,3 - 1 Mio. EUR und ein zeitnaher Aufgriff der Fallbearbeitung sowie höherer Nachdruck bei der Vollstreckung sind Ziele, die mit der Stellenschaffung einhergehen.
Stellungnahme DiP: Im Städtevergleich liegt Nürnberg mit sechs Stellen für die Sachbearbeitung der öffentlich-rechtlichen Forderungen weiterhin an letzter Stelle. Stuttgart (ca. 630.000 EW) beschäftigt bspw. 55, Leipzig (ca. 597.000 EW) 22 und Dresden (ca. 556.000 EW) 27 Mitarbeitende im Vollstreckungsinnendienst (Quelle: KGSt-Vergleichsring). Die Ziele, welche mit der Schaffung einhergehen, sind nachvollziehbar und sichern zudem die Finanzierung der Stelle. Darüber hinaus ist aus den bisherigen Erfahrungen absehbar, dass außerdem die städtischen Einnahmen durch die Stellenschaffung signifikant vermehrt werden können (1 Mio. EUR p.a.). Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.25).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 97 Tätigkeitsbereich Impfzentrum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 LEITER/IN KOORDINIERUNGSSTELLE A 15 124.818 € 0 € 124.818 € 1,00 Vorschlag: 1,00 LEITER/IN KOORDINIERUNGSSTELLE E 14 99.545 € 0 € 99.545 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise: ohne Deckung
Begründung Dienststelle: Der Stadtrat hat am 30.03.2022 angelehnt an die Neuausrichtung der Impfstrategie der damit verbundenen Stellenausweitung zugestimmt. Die Impfzentren werden über den 30.04.2022 hinaus fortgeführt und anhand folgender Ziele und Eckpunkte neu ausgerichtet:
- Weiterführung der Bayerischen Impfkampagne mit einer Schwerpunktsetzung auf mobile Impfteams
und niedrigschwellige Angebote.
-
Weiterführung der Impfzentren im Dauerbetrieb.
-
Weiterhin Vorrang des Impfangebots der niedergelassenen Ärzte und Betriebsärzte sowie weiterer
Leistungserbringer wie Apotheken, Zahn- und Tierärzte gegenüber dem staatlichen Impfangebot.
- Erforderlichkeit eines ergänzenden staatlichen Impfangebots angesichts der aktuellen
pandemischen Lage sowie des sich abzeichnenden Bedarfs an Impfungen
•V orhaltung ausreichender Impfkapazitäten, auch um evtl. kurzfristig steigende Nachfrage nach Impfungen/steigenden Impfbedarf kurzfristig abdecken zu können.
Stellungnahme DiP: Der Stadtrat hat am 30.03.2022 der mit der Neuausrichtung der Impfstrategie verbundenen Stellenausweitung zugestimmt. Eine vollständige Drittmittelfinanzierung über die Corona ImpfVO kann seitens Stk voraussichtlich bestätigt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird auf Basis des genannten Stadtratsbeschlusses mit einem Fristvermerk (F 12.25) begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 98 Tätigkeitsbereich Kreislaufwirtschaft
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,75 WISSENSCHAFTLICHE/R MA KREISLAUFWR. E 14 74.659 € 74.659 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,75 WISSENSCHAFTLICHE/R MA KREISLAUFWR. E 11 60.352 € 60.352 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung über den Gebührenhaushalt ASN; merke, Deckungshinweise: Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: In Umsetzung des neuen EU-Aktionsplanes für die Kreislaufwirtschaft wird die Stadtverwaltung (Ref.III/ASN) beauftragt erste Schritte zur Implementierung eines „circular economy“ Konzeptes und einer „Zero-Waste“ Strategie zu erarbeiten. Die Kosten für ggf. Beratungsleistungen sowie die internen Personalkosten sollen im rechtlich zulässigen Rahmen als Maßnahmen der Müllvermeidungen aus den Müllgebühren finanziert werden. Eine Prüfung, inwieweit Möglichkeiten der Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union genutzt werden können, soll erfolgen. Die Konzepte sollen in enger Zusammenarbeit mit den städtischen Referaten, Institutionen,
Organisationen und Akteur*innen der Stadtgesellschaft erarbeitet werden
Stellungnahme DiP: Obwohl keine konkrete Beauftragung für die Stadt vorliegt, liegen aus nahezu allen Stadtratsfraktionen eine Vielzahl von Anträgen zu den Themen Müllvermeidung, Zero-Waste, Circular Economy, Ressourcenschutz und Verringerung der Lebensmittelverschwendungen vor und bedürfen nun der Umsetzung (Anträge der Stadtratsfraktionen CSU, SPD, Bündnis 90 die Grünen und ÖDP). Beispielsweise tritt ab Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht in Kraft, die Restaurants, Bistros und Cafés dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter für ihre To-Go-Produkte anzubieten. Hierfür bedarf es eines strategischen Konzeptes zur Ausarbeitung gemeinsamer Handlungsansätze. Seitens ASN gibt es keine geeignete Stelle, welche diese Aufgabe bewältigen könnte. Eine Finanzierung erfolgt über den Gebührenhaushalt ASN. Die genaue Ausgestaltung der Stelle (Tätigkeiten und Bewertung) soll gesondert erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltreferat lfd. Nr. 99 Tätigkeitsbereich Klimaschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 KLIMASCHUTZMANAGER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT KLIMASCHUTZ E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Grundlage für den Stellenbedarf ist die Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates „Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe der Stadt Nürnberg“ vom 24. Juli 2019 und Klimafahrplan 2020-2030 vom 17. Juni 2020. Um die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2035 und das Ziel der Klimaneutralität der Gesamtstadt bis zum Jahr 2050 zu erreichen, steht die Stadt Nürnberg vor einer zentralen Herausforderung.
Mit dem zunehmenden gesellschaftlichen Gewicht der Klima-Thematik nahmen beim
Klimamanagement in den letzten Jahren die Anfragen wie auch das Interesse an Beratungsangeboten stetig zu. Um den Klimaschutz nachdrücklich nach vorne zu bringen, muss das stadtweite Klimaschutzmanagement zu einer Fachdienst- und Anlaufstelle ausgebaut werden. Das Umweltreferat plant als Anlaufstelle ein Klimabüro in einem zentral in der Innenstadt gelegenen Dienstleistungszentrum (DLZ). Hiermit kann auch die Glaubwürdigkeit gegenüber der Stadtgesellschaft gewahrt werden. Da es sich um eine langfristig angelegte Klimaschutzstrategie bis zum Jahr 2050 handelt, ist es notwendig die Stellen unbefristet einzurichten.
Stellungnahme DiP: Die Stadt Nürnberg setzt sich seit langem für den Klimaschutz ein und hat sich eindeutig zum Klimaschutz bekannt. In dem DLZ sollen Klimaexpertinnen und -experten interessierten Bürgern und Bürgerinnen konkrete Handlungsmöglichkeiten für ein klimaverträgliches Leben aufzeigen und Entscheidungsgrundlagen anbieten. Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits einige Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken. Der übergeordnete Bereich Klimaschutz ist im Referat für Umwelt und Gesundheit seit 2022 in Form eines Stabes angesiedelt. Diesem Stab sind neben der Stabsleitung zwei wissenschaftliche Sachbearbeiter (m/w/d), ein Klimaschutzmanager (m/w/d) und eine Projektassistenz zugeordnet. Die Besetzungsverfahren für die Leitung und den Klimaschutzmanager laufen augenblicklich. Ein Konzept für den Stab Klimaschutz befindet sich zum jetzigen Zeitpunkt noch in der Erarbeitungsphase. Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit werden teilweise der Stelle der Projektassistenz zugeordnet. Der Bedarf zum Haushalt 2023 ist zwar wünschenswert, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung kann demnach nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 100 Tätigkeitsbereich Freiraumkonzept Nürnberger Süden
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30; merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg hat unter der Federführung des Umweltamtes in einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe u.a. mit SÖR, Stpl und Vpl das Freiraumkonzept Nürnberger Süden mit dem externen Gutachten „Mehr Grün für den Süden - Eine Potenzialanalyse“ erarbeitet. Das stadtteilbezogene Konzept wurde auf Grundlage des Gesamtstädtischen Freiraumkonzepts entwickelt. Bis 2035 sollen 10 prioritäre Maßnahmen umgesetzt werden, diese werden in 5 größeren Komplexmaßnahmen gebündelt. Diese prioritären Maßnahmen haben ein geschätztes Finanzvolumen von rund 25 Mio. Euro. Sie werden schrittweise in den Aktionsplan des Masterplans Freiraum („Kompaktes Grünes Nürnberg“) eingestellt. Zur Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen sind die notwendigen Personalressourcen durch die Dst. anzumelden (Beschlussvorlage UwA/004/2022).
Stellungnahme DiP: Am 04.05.2022 wurde der 7. Sachstandsbericht zum Masterplan Freiraum im Umweltausschuss vorgestellt. Darin beinhaltet sind ebenfalls Hinweise zum aktuellen Stand des integrierten Freiraumkonzepts für den Nürnberger Süden aus dem Jahre 2017 und dessen Fortführung mit 10 prioritären Maßnahmen inkl. Der möglichen Kopplung zur Austragung der Urbanen Gartenschau (UGS) bis zum bzw. im Jahre 2030. Die geplanten Maßnahmen können zwar mit den vorhandenen Personalkapazitäten bei UwA vorbereitet und ggf. auch zu einem gewissen Teil angeschoben werden. Verknüpft an eine erfolgreiche Bewerbung zur Durchführung der UGS werden jedoch dringend zusätzliche Personalkapazitäten im Fachbereich Landschafts- und Grünordnungsplanung benötigt. Die beantragte Stelle wird mit einem Fristvermerk (F 12.30) begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 101 Tätigkeitsbereich Fachkundige Stelle Boden- und Gewässerschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 UMWELTINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der klimapolitischen Zielsetzungen, z.B. die Förderung der regenerativen Energienutzung, den Forderungen nach einem naturnahen Regenwassermanagement, der stetig steigenden Anzahl komplexer Planungs -und Bauvorhaben, die diese Themen beinhalten und dem sich verstärkenden Umwelt-und Kostenbewusstsein haben sich die Aufgaben in diesem Bereich drastisch erhöht und sind mit dem vorhandenen Personal nicht mehr in den geforderten Zeiträumen sicher zu stellen. Bereits im Vorfeld der konkreten Planungen und Umsetzungen ist eine Beteiligung der Umweltingenieure/innen erforderlich, um spätere Konflikte bei der Erteilung erforderlicher Genehmigungen auszuschließen. Das bedeutet, dass die Planungen (B-Pläne) wie z.B. Züricher Park oder Schmalau Ost, über Monate intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen und den Planungsbüros erforderlich machen. Ziel ist es, genehmigungsfähige Konzepte zu entwickeln, die dann später in wasserrechtliche Verfahren münden, ohne die eine Realisierung der Projekte nicht möglich wäre.
Stellungnahme DiP: Die Bedarfe nach fachkundigen Stellungnahmen und der Mitarbeit in Maßnahmenpaketen rund um den Boden- und Gewässerschutz sind aufgrund unterschiedlicher Anforderungen deutlich gestiegen. So ist die Thematik des vorbeugenden Hochwasserschutzes seit vielen Jahren ein wichtiges Thema in der Stadtverwaltung und soll es durch die konsequente Weiterentwicklung und durch eine abgestufte Vorgehensweise, auch weiterhin bleiben (siehe Beschlussvorlage Ref.III/017/2021). Darin beinhaltet sind u.a. die Handlungsfelder des Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung und die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung. Daneben muss in den nächsten Jahren die nachhaltige Strom- und Wärmeerzeugung mittels Geothermie und Erdwärmesonden ebenfalls stark forciert werden, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern kontinuierlich zu reduzieren. Grundwasser- Wärmepumpen und Erdwärmesonden sind nach BayWG anzeigepflichtig und müssen durch die Abteilung Boden- und Gewässerschutz geprüft und genehmigt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 102 Tätigkeitsbereich Teamassistenz UwA/1
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 27.628 € 0 € 27.628 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der Entwicklungen / Bedarfe in den Vorzimmern der Dienststelle ist eine Neuregelung der Aufgabenzuordnung der Verwaltungsfachkraftstellen bei UwA erforderlich. In den Abteilungen UwA/2 und UwA/3 müssen sich die Aufgabenbereiche stärker in Richtung Sachbearbeitung (Anzeigen, bestätigungen, OWI-Verfahren etc.) entwickeln. Hintergrund sind insbesondere die entsprechenden Fallzahlentwicklungen in diesen Abteilungen. Es besteht daher die Erfordernis, die Teamassistenz bei UwA/1 aufzustocken, um sowohl die Vertretung der Teamassistenz im UwA/L-Vorzimmer und die Kompetenz im digitalen Workflow in DMS, ELAZ, SAP-HR als auch in der Mitwirkung der Geschäftsführung des Umweltausschusses (UmwA) dauerhaft sicherzustellen. Perspektivisch ist auch die räumliche Zusammenlegung angedacht.
Stellungnahme DiP: Nicht nur durch die kontinuierliche Umsetzung des Online Zugangsgesetzes (OZG) bei UwA, sondern auch durch die fortschreitende Adaption von Technologien (z. B. DMS) und Methodik (z. B. GPM), kommt es bei den Prozessabläufen in den unterschiedlichen Fachbereichen zu signifikanten Änderungen. Dies betrifft auch die originären Tätigkeiten in den Vorzimmern der Abteilungsleitungen
UwA/2 und UwA/3, bei denen sich, je nach thematischer Zuordnung, allgemeine
Verwaltungstätigkeiten hin zu vorgangsbezogenen Sachaufgaben verschieben. Hintergrund ist die Entlastung der Umweltingenieure/innen und wissenschaftlichen Sachbearbeitungen von Routinetätigkeiten. Die Bündelung und Übernahme allgemeiner Verwaltungstätigkeiten und somit eine Neuausrichtung der Teamassistenz bei UwA/1 schafft hierfür die notwendige organisatorische Voraussetzung, wobei die dortige Aufgabenmehrung auch weitere personelle Kapazitäten verlangt. Die Schaffung zusätzlicher Stellenanteile (Aufstockung einer vorhandenen Stelle) im Vorzimmer bei UwA/1 wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 103 Tätigkeitsbereich Teamassistenz im Vorzimmer der Dienststellenleitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Personalstärke des Umweltamtes hat in den letzten Jahren enorm zugenommen: von ca. 63 VK- Soll-Stellen im Jahr 2014 auf nunmehr 99 VK (Stichtag 02.03.2022). Hieraus ergeben sich
entsprechende Mehrbedarfe im Vorzimmerdienst und in der Haushalts- und
Personalsachbearbeitung. Eine zentrale Rolle nimmt das Vorzimmer der Dienststellenleitung als Schnittstelle zum Referat für Umwelt und Gesundheit ein (z.B. bzgl. Der Bearbeitung von Ausschussvorlagen, Oberbürgermeister-, Referats- und Dienststellenschreiben). In den letzten Jahren stiegen die Bearbeitungszahlen kontinuierlich auf jährlich über 200 an. Weiter hat Ref.III UwA beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig seitens UwA die Vorbereitung und Sitzungsbegleitung des Umweltausschusses übernommen wird. Dies führt zu einem Mehraufwand für diese neue Aufgabe bei UwA.
Stellungnahme DiP: Durch die zusätzliche Kapazität sollen die dauerhafte Erreichbarkeit der Dienststelle und die dauerhafte Besetzung des Vorzimmers der Dienststellenleitung sichergestellt werden. Weiterhin kann eine raschere Vorgangsbearbeitung von Anträgen, Anschreiben und Anfragen gewährleistet und damit eine Entlastung der Abteilungsvorzimmer (zur Stärkung der dortigen Vorgangsbearbeitung) erreicht werden. Wesentlich ist jedoch, dass in der Zwischenzeit zusätzliche Tätigkeiten, wie z.B. die Durchführung des Umweltausschusses betreffend, von Ref. III auf das Vorzimmer der Dienststellenleitung übertragen wurden. Darüber hinaus wurden aus den Abteilungsvorzimmern allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Vorzimmer der Dienststellenleitung gebündelt. Bereits im Haushaltsjahr 2021 wurde der dringende Mehrbedarf im Vorzimmer der Dienststellenleitung angezeigt, konnte jedoch aufgrund zu priorisierender anderweitiger Stellenbedarfe nicht berücksichtig werden. Zur Bewältigung des nochmals gestiegenen Arbeitsaufkommens wird die beantragte Aufstockung der Stelle um 0,5 VK begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 104 Tätigkeitsbereich Verwaltung Baumschutzverordnung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 20.918 € 0 € 20.918 € 0,36 Vorschlag: 0,36 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 19.893 € 0 € 19.893 € 0,36
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die Einführung einer neuen Datenbank im Zuge einer weiteren Digitalisierung konnte die Abarbeitung der Fälle im Vollzug der BaumSchVO weiter systematisiert werden. Die dauerhaft hohen
Fallzahlen mit rund 1.700 Anträgen/Jahr und die damit verbunden hohe Anzahl der
Rechnungsstellungen, E-Mails, telefonischer Anfragen und Bürgerschreiben führen zu einem steigenden Verwaltungsaufwand. Es gibt kein eigenes Bürgertelefon. Die Bäume stehen in der Großstadt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Diese reagiert mit hoher Sensibilität bei Eingriffen in den Naturschutz. Aufgrund des hohen Erwartungsdruckes von Politik sowie der Bürgerinnen und Bürgern müssen die Arbeiten schnellstmöglich erledigt werden. Die Mitarbeiter/innen werden mittlerweile aufgrund der Zunahme von Stürmen massiv am Telefon und per E-Mail mit Anfragen konfrontiert und teilweise auch angegangen, es werden teilweise prophylaktisch Fällanträge gestellt.
Stellungnahme DiP: Das Bundesnaturschutzgesetz (Artenschutz) stellt an den Baumschutz veränderte und höhere Ansprüche. Der Klimawandel und seine Folgen sind bei den Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Sturm-/Orkanereignisse, sowie Trocken- und Dürreperioden häufen sich. Dadurch steigt die Anzahl der Anträge und es werden schnelle Entscheidungen von hoher rechtlicher Kompetenz erwartet. Korrespondierend hiermit wurden in den letzten Jahren im technischen und rechtlichen Vollzug der Baumschutzverordnung schrittweise neue Stellenanteile geschaffen. Die verwaltungstechnische übergreifende Unterstützung blieb in ihrer Kapazität jedoch bislang unverändert, obwohl sie oftmals der direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger ist. Die Schaffung der beantragten Kapazität zur Aufstockung der Verwaltungsstelle bei UwA/3 wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 105 Tätigkeitsbereich Fachbereichsleitung Umweltfreundliche Stadtentwicklung / Umweltprüfung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,23 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL. E 14 22.895 € 0 € 22.895 € 0,23 Vorschlag: 0,23 SACHGEBIETSLEITER/IN, STV. ABTL. E 14 22.895 € 0 € 22.895 € 0,23
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Aufgabenbereiche und damit verbunden die Arbeiten der Fachbereichsleitung haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich geändert. Durch die enge Verknüpfung des Umweltbereichs mit den aktuellen stadtentwicklungspolitischen Prozessen und Verfahren in der wachsenden Stadt sowie gesetzliche Anforderungen, wie z.B. Klimawandel, Lärmschutz, Energieversorgung, Entwässerung, Hochwasserschutz, haben sich neue umweltrelevante Herausforderungen und Aufgaben ergeben. Dies zeigt sich in der Steigerung der Anzahl zu bearbeitender Verfahren und der zunehmenden Komplexität der Verfahren. Die Aufgaben einer Fachbereichs- und stellvertretenden Abteilungsleitung können angesichts der vielfältigen Themen- und Aufgabenbereiche und der Personalverantwortung nur mit einer Vollzeitstelle erfüllt werden. Auch im Hinblick auf die Personalentwicklung/strategische Personalbedarfsplanung ist die Schaffung einer Vollzeitstelle, d.h. Aufstockung um 9 WAS, erforderlich.
Stellungnahme DiP: Bereits in den letzten Jahren mussten aufgrund einer kontinuierlichen Aufgabenmehrung in einigen Fachbereichen die Stellenanteile der Fachbereichsleitungen bei UwA von Teilzeit- auf Vollzeitstellen deutlich aufgestockt werden (siehe Schaffungen HH2021). Angesichts der dauerhaft hohen Fallzahlen in Folge der anhaltend hohen Aktivitäten in der Stadt- bzw. Bauflächenentwicklung ist auch im Fachgebiet Umweltfreundliche Stadtentwicklung / Umweltprüfung eine Kapazitätserhöhung in der Leitungsfunktion dringend notwendig geworden. Die zunehmende Arbeitsverdichtung im Fachbereich betrifft die Leitung und macht deshalb eine moderate Anpassung des Stellenumfangs unumgänglich. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität (Aufstockung der bestehenden Stelle) wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 106 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung Naturschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 12 46.182 € 0 € 46.182 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 0,15 SACHBEARBEITER/IN E 12 13.855 € 0 € 13.855 € 0,15 Vorschlag: 0,15 SACHBEARBEITER/IN E 12 13.855 € 0 € 13.855 € 0,15
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Plangenehmigungen/-feststellungen gemäß diverser gesetzlicher Grundlagen und Bauvorhaben im Außenbereich, die gemäß §§14-17 BNatSchG sowie § 18 BNatSchG der Eingriffsregelung unterliegen, zeigen eine steigende Tendenz auf und zwar sowohl im Hinblick auf Fallzahlen als auch in Bezug auf die Flächengröße. Zusätzlich hat der Arbeitsumfang durch komplexere Vorgaben und Aufgaben im Rahmen der Bayerischen Kompensationsverordnung im Zusammenhang mit den zunehmenden Anforderungen des Artenschutzrechts und dem steigenden Flächendruck innerhalb der Großstadt zugenommen. Die gemäß BayKompV erforderliche Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen vertraglicher, grundbuchrechtlicher und städtebaulicher Regelungen sowie deren Durchsetzung und Monitoring wird zunehmend als Aufgabe an UwA/3 delegiert. Das Wachstum privater und kommunaler Ökokonten, eine steigende Anzahl von Unterschutzstellungsaufträge, sowie die Aufstockung der Naturschutzwacht beinhalten eine Aufgabenmehrung. In Summe Bedarf es zur Bewältigung des Aufgabenportfolios eine Aufstockung vorhandener Stellen.
Stellungnahme DiP: Aufgrund von Änderungen bzw. Verschärfung rechtlicher und politischer Vorgaben im Fachbereich Landschaftspflege, Biotopschutz und -entwicklung, Biodiversität in den letzten Jahren, kam es dort nachweislich zu einer qualitativen und insbesondere auch zu einer quantitativen Aufgabenmehrung. Personell begegnet wurde der Aufgabenmehrung im Bereich der Sachbearbeitung Biodiversität mit einer Aufstockung der Stelle Nr. 325.3340 zum Haushalt 2021. Weitere notwendige 0,15 VK zur Aufstockung der Stelle Nr. 325.3320 im Bereich des Vollzugs der Naturschutzgesetze (BayNatSchG und BNatSchG) in Planungs- und Investitionsvorhaben werden zum Haushalt 2023 begutachtet. Eine weitere Erhöhung personeller Kapazitäten im Umfang von 0,5 VK wäre wünschenswert, unterliegt jedoch der Priorisierung dringenderer Bedarfe im Geschäftsbereich und wird daher nicht begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 107 Tätigkeitsbereich Stadtökologie / Biotopverbund
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 21.640 € 0 € 21.640 € 0,25 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die verstärkte Bauflächenentwicklung verursacht einen Mehraufwand für die Prüfung von
stadtökologischen und vegetationsökologischen Belangen in der Bauleitplanung und
Umweltprüfung. Mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ wurde das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Das sog. Artenschutz-Gesetz ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung hat den Ausbau des Biotopverbundes in Bayern und die Ausweitung des Schutzes hochwertiger Lebensräume und Strukturen zum Ziel. Daher sind die Planungen zum Biotopverbundsystem in Nürnberg nach über 25 Jahren an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Stadtbiotopkartierung ist 15 Jahre alt und bedarf einer zeitnahen Aktualisierung. Das Konzept zum Nürnberger Biotopverbund im Offenland, Wald sowie für Trockenheits- und Feuchtlebensräume ist neu aufzustellen und an die aktuellen Anforderungen des Natur- und Artenschutzrechts anzupassen. Die anstehenden Aufgaben können mit der derzeitigen Teilzeitstelle nicht erfüllt werden.
Stellungnahme DiP: Um die laufenden und zukünftigen Planungen zur Neugestaltung des Biotopverbundes in Nürnberg adäquat begleiten zu können, auch mit dazugehörigen Kartierungen und Projektierungen, bedarf es
einer Intensivierung des Personaleinsatzes im Fachbereich der Landschafts- und
Grünordnungsplanung. Aufgrund dringenderer Bedarfe im Geschäftsbereich kann jedoch eine Begutachtung zusätzlicher Personalkapazitäten im Haushalt 2023 zur Aufstockung der dazugehörigen Planstelle nicht erfolgen. Ein erneuter Stellenschaffungsantrag sollte für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 108 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung Freiflächenplanung UwA/3-1
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Sowohl durch die Änderung der Bayerischen Bauordnung und der damit geltenden Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO seit dem 01.05.2021, aber insbesondere auch durch die neue Begrünungssatzung (BegrS) der Stadt Nürnberg (ab 01.06.2022 in Kraft) ergibt sich ein deutlich erweiterter Arbeitsumfang bei den einzelnen Verfahren, sowohl quantitativer Natur (steigende Zahl Baugenehmigungen, zeitliche Fristsetzung durch Genehmigungsfiktion), als auch qualitativer Natur (zusätzliche Prüfinhalte durch Begrünungssatzung, zunehmende Komplexität der Einzelfälle, steigende Anzahl schwieriger Fälle durch Nachverdichtung im innerstädtischen Kontext, erschwerte Ausgleichsmöglichkeiten auf Grundstücken, Nutzungsdruck und Interessenkonflikte, Zunahme der nötigen Bearbeitungs- und Detailtiefe etc.). Die erforderliche Sicherung der planerischen und praktischen Umsetzung aller gesetzlicher Vorgaben, die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen und auch deren Kontrolle und Vollzug erfordern zusätzliche Kapazitäten im Bereich der Freiflächenplanung.
Stellungnahme DiP: Mithilfe der überarbeiteten Begrünungssatzung soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zur Teilhabe benachteiligter Gruppen am Leben im öffentlichen Raum. Gemäß den Schilderungen des Sachverhalts der Beschlussvorlage vom 27.04.2022 soll der Vollzug in der Planprüfung über die im Umweltamt angesiedelte Prüfung der Freiflächengestaltungspläne, im Außendienst über die Mitarbeitenden der Bauordnungsbehörde erfolgen. Ggf. benötigte zusätzliche Personalkapazitäten zum Vollzug und zur Prüfung sollen nach Fallzahlen und aufwandabhängig ab 2023 vorgehalten werden. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung wird im HH2023 anteilig mit 1,0 VK begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 109 Tätigkeitsbereich Wissenschaftliche Sachbearbeitung Klimaanpassung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,45 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 38.952 € 0 € 38.952 € 0,45 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Aufgabenbereich hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verändert. Das Thema „Klimawandel/Klimaanpassung“ und dessen Berücksichtigung in der Bauleitplanung hat immer stärker an Bedeutung gewonnen. Das spiegelt sich u.a. in den entsprechenden Novellierungen des Baugesetzbuches wider. Die Zunahme der Anforderungen ergibt sich u.a. durch die stetig wachsende Anzahl an zu bearbeitenden Bauleitplan- und Wettbewerbsverfahren. Für alle derzeit ca. 45 laufenden Verfahren werden stadtklimatologische Bewertungen in unterschiedlicher Detailschärfe, z.T. mit Vergabe kleinräumiger Gutachten, erstellt und Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel für das jeweilige Verfahren formuliert. Am 10.10.2018 hat der Umweltausschuss zuletzt die Fortführung der bereits laufenden Arbeiten und die Bearbeitung weiterer Handlungsfelder zur Klimaanpassung beschlossen. Im Fokus stehen derzeit die Handlungsfelder „Niederschlag/Starkregen“ und
„Hitzevorsorge“. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, das Monitoring der
Klimaanpassungsmaßnahmen fortzuführen bzw. zu ergänzen. Die Erarbeitung von
Umsetzungsstrategien für neue Handlungsfelder, die Realisierung konkreter Maßnahmen sowie das Monitoring umgesetzter Maßnahmen erfordern einen deutlich erhöhten Koordinationsaufwand und Abstimmungsbedarf innerhalb der Verwaltung, aber auch mit externen Partnern.
Stellungnahme DiP: Zum Haushaltsjahr 2020 wurde bei UwA zur Entwicklung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen eine Vollkraftstelle als wissenschaftliche Sachbearbeitung in EGr. 13 geschaffen. Aufgrund der Vielzahl einzuleitender und zu betreuender Maßnahmen, Gutachten und Projekte wurde seitens UwA zu den Stellenschaffungen im Haushalt 2022 weiterhin die Aufstockung einer bestehenden Planstelle um 0,45 VK beantragt. Die Stelle konnte zum damaligen Zeitpunkt seitens DiP nicht begutachtet werden. Es erfolgte dabei der Hinweis, dass über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2024 nach entsprechender Antragstellung nochmals zu entscheiden sein wird. Die Zunahme der Anforderungen im Bereich „Klimawandel/Klimaanpassung“, die unter anderem auf eine Steigerung der Fallzahlen zurückzuführen ist, und die Auswirkungen, die sich durch die Aktivitäten hin zur Klimaneutralität ergeben, sind daher vorerst weiter zu beobachten. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung (Aufstockung einer vorhandenen Stelle) kann deshalb zum Haushalt 2023 nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 110 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung Landschaftspflegeverband
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,22 SB/IN, STV. GESCHÄFTSF./IN LPV E 12 20.320 € 0 € 20.320 € 0,22 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Es bestehen erhöhte Anforderungen an eine Ausweisung von Kompensationsflächen und an die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe nach Arten- und Naturschutzrecht (BNatSchG, BayNatSchG, Bay. KomVO) für städtische und private Bauvorhaben; damit geht ein erhöhter Abstimmungsbedarf mit mehreren z.T. neuen Akteuren (z.B. Flächenagentur) bei Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie für Bau- und Kompensationsvorhaben mit Flächeneigentümer/innen und -bewirtschafter/innen einher. Dies führt zu einer wesentlichen Aufgabenmehrung im Tätigkeitsbereich der Stelle Nr. 325.3415. Dazu kommen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus dem Bürgerbegehren zur Artenvielfalt Bayern (Blühpakt Bayern, Gewässerrandstreifen an Gewässern III. Ordnung, Streuobstpakt), die Mitarbeit an Prozessklärungen (z.B. Artenschutz) und die fachliche Unterstützung des Projektes „Wässerwiesen“ (UNESCO Weltkulturerbe).
Stellungnahme DiP: Angesichts des bereits bestehenden und zukünftig weiter zunehmenden Bedarfs an Ökokonto- und Ausgleichsflächen in den nächsten Jahren, ist mit einem stetig steigenden Arbeitsaufkommen auch in der Sachbearbeitung des Landschaftspflegeverbands (LPV) zu rechnen. Dieser steht insbesondere mit der Flächenagentur bei Ref. III in regem Austausch, wobei die Erstellung von Fachplanungen und Fachkonzepten zur Flächennutzung unter Berücksichtigung des gesamten Aufgabenspektrums des LPV im Mittelpunkt der Arbeiten steht. Zusätzliche Stellenanteile wären wünschenswert, aufgrund dringenderer Bedarfe im Geschäftsbereich kann jedoch eine Begutachtung zusätzlicher Personalkapazitäten ohne Deckung zum Haushalt 2023 zur Aufstockung der dazugehörigen Planstelle nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 111 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung Naturschutzrecht UwA/3-3
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9c 34.616 € 0 € 34.616 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit den beschlossenen Änderungen des BayNatSchG (in Kraft getreten 01.01.2020) wird der rechtliche Vollzug der neuen Vorschriften zusätzliche Verwaltungskapazitäten erfordern. Künftig sind deutlich mehr Verfahren zur Prüfung von Ausnahmen, zum Vollzug und zur Ahndung von Verstößen zu erwarten. Zu nennen sind hier exemplarisch Genehmigungsverfahren für die Umwandlung von Dauergrünland oder die Ahndung bei Verstößen gegen das Gentechnikanbauverbot. Weitere Aufgabenmehrungen ergeben sich durch die Stadtbiotopkartierung des Landesamtes für Umwelt und die Aufstockung der Anzahl der ehrenamtlichen Naturschutzwacht-Stellen von 12 auf 20. Letzteres bringt einen vermehrten Aufwand in der Betreuung, Organisation und Verwaltung der Naturschutzwacht für die hauptamtlichen Kräfte der Unteren Naturschutzbehörde mit sich. Darüber hinaus ist in der öffentlichen Wahrnehmung die Bedeutung und die Brisanz von Umwelt- und Klimaschutzthemen (manifestiert u.a. im Volksbegehren für Artenvielfalt, Ausrufung der Klimakrise, etc.) in den letzten Jahren massiv gestiegen ist. Damit steigen auch die Anforderungen der Gesellschaft an die behördliche Bearbeitungstiefe von naturschutzfachlichen und -rechtlichen Themen (qualitative Aufgabenmehrung).
Stellungnahme DiP: Für die Zukunft werden deutlich mehr Verfahren zur Zulassung von Ausnahmen und zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erwartet, die mittelfristig auch eine Aufstockung der Verwaltungskapazität erforderlich machen können. UwA wird gebeten, die Entwicklung der Fallzahlen weiter zu beobachten und den Bedarf ggf. neuerlich zu beantragen, wenn diese wie erwartet deutlich ansteigen. Die dauerhafte Auslastung einer zusätzlichen Kapazität ist derzeit noch nicht absehbar. Zudem ist keine Deckung vorhanden. Angesichts anderer zu priorisierender Bedarfe im Geschäftsbereich kann eine Begutachtung nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Umweltamt lfd. Nr. 112 Tätigkeitsbereich Unterstützung zentrale Aufgaben UwA/Stab
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zum Haushalt 2019 wurde bei UwA die Kapazität Verwaltungsleitung (1,0 VK, A12) neu geschaffen. Diese Stelle ist die Zentrale für fachneutrale Verwaltungsangelegenheiten bei UwA. Neben den alltäglichen Personal-, Organisation- und Haushaltsfragen ist die Stelle Dienstleisterin für die Dienststellenleitung, insbesondere für die strategische Beratung hinsichtlich der o.g. fachneutralen Themen, sowie verantwortlich für eine Reihe von querschnittsrelevanten und übergreifenden Sonderprojekten, wie z.B. Einführung von DMS sowie ELAZ, Koordination operative Digitalisierung,
CMS-Redaktion und -Koordination, Pandemie-Organisation, Organisation BEM und
Gesundheitsmanagement, Aufbau eines Wissensmanagements, Federführung bei komplexen Vergaben sowie die Koordination Arbeitssicherheit. Nach nun 2 ½ Jahren muss festgestellt werden, dass 1,0 VK in A12 für diese Fülle an Aufgaben nicht ausreicht. Eine Unterstützung im Umfang von 1,0 VK im Eingangsamt der Qualifikationsebene 3 ist unbedingt nötig. Zudem soll die Stelle die Verwaltungsleitung im alltäglichen Geschäft unterstützen, damit dort mehr Kapazitäten für die oben genannten Sonderprojekte frei werden. Haushalts-/Budgetangelegenheiten sollen ebenfalls übernommen werden, genauso wie die Betreuung von Personalangelegenheiten und die Umsetzung von Digitalisierungsentscheidungen.
Stellungnahme DiP: Die Zahl der Mitarbeitenden bei UwA wuchs in den letzten Jahren stetig, so dass ein zusätzlicher Unterstützungsbedarf, insbesondere für die alltäglichen Personalangelegenheiten der Dienststelle, sichtbar wurde. Dieser Umstand fand bereits Berücksichtigung in den Schaffungen zum Haushaltsjahr 2022, es wurden von den beantragten 1,0 VK Sachbearbeitung 0,5 VK in EGr. 9b geschaffen. Trotz Verbesserungen in den Arbeitsroutinen bzw. der Kompensation vermehrt anfallender Sonderaufgaben bedarf der massiv gestiegene Aufgabenumfang im Sachgebiet Zentrale Aufgaben weiterer Personalkapazitäten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird aus diesem Grund begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 113 Tätigkeitsbereich Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil (AOK-Projekt)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 PROJEKTLEITUNG E 14 49.772 € 49.772 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PROJEKTLEITUNG E 11 40.234 € 40.234 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 34.159 € 34.159 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 34.159 € 34.159 € 0 € 0,00
Antrag: 4,00 GESUNDHEITSKOORDINATION E 13 346.240 € 346.240 € 0 € 0,00 Vorschlag: 4,00 WISSENSCHAFTLICHE SB E 11 321.876 € 321.876 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- zum Antragszeitpunkt steht die Zusage der Deckung noch aus; Sperrvermerk X bis zur endgültigen merke, Deckungshinweise: Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss), Fristvermerk F 10.26; Bei den angegebenen Stellenwerten handelt es sich um Platzhalter. Nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgt die Bewertung.
Begründung Dienststelle: Das Projekt „Seelisch gesund aufwachsen im Stadtteil“ wird als Folgeprojekt von „Gesundheit für alle im Stadtteil“ in Kooperation mit der AOK beantragt. Es hat den Schwerpunkt „Psychische Gesundheit im Stadtteil“ und die Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in vier Stadtteilen in Nürnberg im Laufe der Förderdauer von max. 4 Jahren zum Ziel. Mit dem Projekt sollen Präventionsnetze zur Förderung der psychischen Gesundheit und der sozialen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden. Das Präventionsnetz je ausgewähltem Stadtteil soll in Folge die fachübergreifende Kooperation in den Stadtteilen verbindlich regeln und eine bedürfnisgerechte Weiterentwicklung von Maßnahmen ermöglichen.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen einer finanziellen Projektförderung zur kommunalen Gesundheitsförderung nach §20 a SGB V hat Gh bei der AOK ein Folgeprojekt für das im Oktober 2022 auslaufende Projekt „Gesundheit für alle im Stadtteil“ beantragt. Eine offizielle Förderzusage seitens der AOK lag zum Antragszeitpunkt noch nicht vor. Die genaue Ausgestaltung (Tätigkeiten und Bewertung) der einzelnen Stellen soll gesondert erfolgen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird unter Vorbehalt der Bestätigung der Finanzierung begutachtet. An den Stellen wird bis zur offiziellen Bestätigung der Förderzusage durch die AOK ein Sperrvermerk X angebracht. Die Stellen erhalten zusätzlich einen Zuschussvermerk Z und einen Fristvermerk für die geplante Dauer der Finanzierung (F 10.26).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen. Bei den angegebenen Stellenwerten handelt es sich um Platzhalter. Nach Klärung der Aufgabenprofile erfolgt die Bewertung.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 114 Tätigkeitsbereich Besondere Gefahrenlagen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 4,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 273.272 € 0 € 273.272 € 4,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.23 (Sachbearbeiter/in Verwaltung) merke, Deckungshinweise: Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Nicht nur auf eine weltweite Pandemie wie die mit SARS-CoV-2 muss Gh vorbereitet sein. Auch für das Management außergewöhnlicher biologischer Gefahrenlagen sowie von vermeintlich für das Gh „kleinere Lagen“ (z.B. Flüchtlingskrise 2015 & 2022) bedarf es Strategien und Planungen zur behördeninternen Bewältigung. Durch die Schaffung einer Stabsstelle „Besondere Gefahrenlagen“ bei der Amtsleitung können diese Aufgaben etabliert werden. In besonderen Gefahrenlagen wird von der Amtsleitung die BAO (Besondere Aufbauorganisation) aufgerufen. Bei „kleineren Lagen“ etabliert sich zunächst eine Koordinierungsgruppe welche durch die Mitarbeiter der Stabsstelle koordiniert und geführt wird. Zur Bewältigung besonderer Gefahrenlagen wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eine „Besondere Aufbauorganisation“ (BAO) entwickelt und mit Leben gefüllt. Diese BAO gilt es stets weiter zu entwickeln und an zukünftige Lagen jeweils anzupassen. Hinzu kommt die Entwicklung und Aktualisierung eines allgemeinen Alarm- und Notfallplanes für das Gh.
Stellungnahme DiP: Mit dem Haushalt 2022 wurden 20,5 Vollzeit-Stellen pauschal (d.h. ohne genaue Ausgestaltung der Tätigkeit) über den ÖGD-Pakt (Öffentlicher Gesundheitsdienst) geschaffen. Eine dieser Stellen wurde im Nachgang für die Implementierung der Leitung der neu einzurichtenden Stabstelle Besondere Gefahrenlagen bzw. die Leitung der BAO genutzt. Die Schaffung einer weiteren Stelle für die Sachbearbeitung im Stab Besondere Gefahrenlagen ist wünschenswert, jedoch nicht unmittelbar zum Haushalt 2023 erforderlich. Darüber hinaus konnte eine Drittmittelfinanzierung der Stelle von Stk nicht bestätigt werden. Eine Begutachtung dieser Stelle kann somit nicht erfolgen.
Der Bedarf der Schaffung von 4 Stellen für die Sachbearbeiter/innen Verwaltung in der BAO und den Außenstellen wurde nach Rücksprache mit der Dienststelle auf eine Stelle reduziert. Eine Stelle Sachbearbeiter/in Verwaltung wird begutachtet. Sie erhält einen Fristvermerk F 12.23.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 115 Tätigkeitsbereich Hebammen-Koordination
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 HEBAMME P 8 60.963 € 54.867 € 6.096 € 0,10 Vorschlag: 1,00 HEBAMME P 8 60.963 € 54.867 € 6.096 € 0,10
Antrag: 0,64 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 5 32.970 € 29.673 € 3.297 € 0,06 Vorschlag: 0,64 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 5 32.970 € 29.673 € 3.297 € 0,06
Anmerkungen, Stellenver- zum Antragszeitpunkt wird von einer Teildeckung von 90% ausgegangen (gesamtstädtischer merke, Deckungshinweise: Eigenanteil 10%), Sperrvermerk X bis zur endgültigen Förderzusage; Stellenvermerk Z (Zuschuss)
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg muss im eigenen Wirkungskreis die Hebammenhilfe sicherstellen. Während der Laufzeit der aktuellen Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) wurde erstmals im Jahr 2021 konzeptionelle und operative Arbeit durch eine angestellte Hebamme geleistet, vorher wurden nur vorbereitende Arbeiten und Antragsbearbeitungen von Externatszuschüssen durch vorhandenes Personal erledigt. Seit 01.11.2021 ruhen die Aufgaben der Koordinierungsstelle und sollen nach Verlängerung der GebHilfR mit einer längeren Perspektive personell wieder besetzt und die Koordinierungsstelle revitalisiert werden.
Stellungnahme DiP: Über die Verlängerung und zukünftige Ausgestaltung der Geburtenhilferichtlinie wird im Herbst 2022 entschieden. Die Deckung von voraussichtlich 90% wird von Stk bestätigt, ein Eigenanteil für die Stadtverwaltung verbleibt. Die Schaffung der beantragten Kapazitäten wird begutachtet. An den Stellen wird ein
Zuschussvermerk Z und ein Sperrvermerk X angebracht, bis die Verlängerung der
Geburtshilferichtlinie und die damit einhergehende Förderzusage offiziell bestätigt wird
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 116 Tätigkeitsbereich Gesundheitsförderung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ziel ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist. Die im Pakt ÖGD vorgesehene Personalaufstockung soll ausdrücklich zur Stärkung aller Bereiche des ÖGD dienen. Innerhalb des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg wird daher auch der Bereich Gesundheitsförderung und –planung personell gestärkt. Dies betrifft auch die Stärkung der Verwaltungskapazitäten im Sachgebiet Kita/Schule sowie im neu geplanten Sachgebiet Dezentrale Gesundheitsförderung. Um Gesundheitsförderliche und präventive Angebote für Kinder und Jugendliche stadtweit sowie insbesondere in sozial belasteten Stadtteilen verstärkt anbieten zu können, werden neben den sozialpädagogischen Tätigkeiten zur Organisation und Durchführung der Angebote auch verstärkt Verwaltungstätigkeiten benötigt. Mit der Unterstützung der Verwaltung können vor allem auch drittmittelgeförderte Projekte, bspw. über das Präventionsgesetz in größerem Umfang angeboten
Stellungnahme DiP: In dem sich im Aufbau befindenden Sachgebiet Kita/Schule werden Präventionsprojekte in den genannten Einrichtungen durchgeführt. Das Aufgabengebiet "Dezentrale Gesundheitsförderung" besteht aus projektbezogenen Stellen, welche bis Oktober 2022 befristet sind. Für ein Folgeprojekt wurde ebenfalls ein Schaffungsantrag gestellt. Eine Finanzierung der beantragten Stelle kann seitens Stk nicht bestätigt werden. Die Schaffung der Stelle ist wünschenswert, jedoch zum Haushalt 2023 nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung kann somit nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 117 Tätigkeitsbereich Kommunale Präventionsstrategien
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ziel ist es, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist. Die im Pakt ÖGD vorgesehene Personalaufstockung soll ausdrücklich zur Stärkung aller Bereiche des ÖGD dienen. Innerhalb des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg wird daher auch der Bereich Gesundheitsförderung und –planung personell gestärkt. Gerade in der Prävention liegt das Potential zur künftigen Pandemiebekämpfung. Daher plant Gh eine bundesweit einmalige kommunale Präventionsstrategie. Notwendige Aufgaben der Beratung, gesundheitlichen Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination und strategischen Planung werden in dieser neuen Einheit verbunden.
Stellungnahme DiP: Das neue Sachgebiet Kommunale Präventionsstrategien befindet sich zum Antragszeitpunkt im Aufbau. Es stellt inhaltlich ein Novum dar, da es eine kommunale Präventionsstrategie bundesweit zunächst nur in Nürnberg geben wird. Das Sachgebiet soll zum Antragszeitpunkt aus 4 VK bestehen, welche mit dem Haushalt 2022 über den ÖGD-Pakt befristet bis 12.26 geschaffen wurden. Die Erarbeitung von Grundlagenkonzepten, das Setzen von inhaltlichen Rahmenbedingungen und die Definition künftiger Arbeitsbereiche steht noch aus. Eine Finanzierung der beantragten Stelle kann seitens Stk nicht bestätigt werden. Die Schaffung der Stelle ist wünschenswert, jedoch zum Haushalt 2023 nicht zwingend erforderlich. Eine Begutachtung kann somit nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Gesundheitsamt lfd. Nr. 118 Tätigkeitsbereich Reformierte Schuleingangsuntersuchung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 JUGENDARZT/-ÄRZTIN E 15 216.684 € 0 € 216.684 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 4,00 KINDERKRANKENSCHWESTER E 6 221.028 € 0 € 221.028 € 4,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bestimmte Vorläuferfähigkeiten müssen vorhanden sein, um ein ungestörtes Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen zu ermöglichen. Liegt in einem oder in mehreren dieser Bereiche ein Förderbedarf vor, ist ein frühzeitiges Erkennen und die zeitnahe Einleitung von gezielten Maßnahmen zur Förderung der Fähigkeiten die Voraussetzung dafür, dass beim Schulstart in allen Bereichen die nötigen Kompetenzen für die Bewältigung des Schulalltags vorhanden sind. Nach derzeitigem Stand sollen nun die Gesundheitsämter spätestens ab dem Herbst 2026 mit der
Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) begonnen haben. Aus
sozialpädiatrischer Sicht und im Interesse der Entwicklung und Zukunft der Kinder sollte aus Sicht des Gesundheitsamtes die Einführung der rSEU ab Herbst 2023 auch in Nürnberg erfolgen. Besonders auch, da es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass sich die Situation der Kinder im Hinblick auf die Entwicklung, vor allem, aber nicht nur, in den sozial angespannten Stadtvierteln durch die SARS-CoV-2-Pandemie verschlechtert hat.
Stellungnahme DiP: Mit der landesweiten Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) soll auf freiwilliger Basis im Jahr 2023 begonnen werden. Spätestens im Herbst 2026 soll dann nach derzeitiger Planung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege jedes Gesundheitsamt mit der Einführung der rSEU begonnen haben. Durch die rSEU werden die Kinder ein Jahr früher als bisher untersucht und der Screeningumfang ausgeweitet. Aus personellen Gründen möchte Gh bereits im Herbst 2023 mit der rSEU beginnen und somit die Umstellung über 3 Jahre hinweg staffeln. Eine erstmalige Umstellung im Jahr 2026 würde bedeuten, dass ca. 5.000 Kinder zusätzlich untersucht werden müssten. Insgesamt wären somit in einem Jahr ca. 10.000 Kinder von Gh zu untersuchen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand einer Untersuchung nach der rSEU beläuft sich laut Gh auf 60min. Um dies zu vermeiden möchte Gh bereits ab 2023 jedes Jahr ein zusätzliches Drittel der Kinder gemäß der rSEU untersuchen (freiwillige Leistung von Gh). Eine Finanzierung der beantragten Stellen kann seitens Stk nicht bestätigt werden. Die Schaffung der Stellen ist wünschenswert, jedoch zum Haushalt 2023 nicht zwingend erforderlich. Eine Schaffung kann vor dem erläuterten Hintergrund demnach nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Friedhofsverwaltung lfd. Nr. 119 Tätigkeitsbereich Stärkung zentraler Verwaltungseinheiten
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN PERSONAL E 7 12.914 € 0 € 12.914 € 0,23 Vorschlag: 0,23 SACHBEARBEITER/IN PERSONAL E 7 12.914 € 0 € 12.914 € 0,23
Antrag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN A 7 13.274 € 0 € 13.274 € 0,22 Vorschlag: 0,22 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN A 7 13.274 € 0 € 13.274 € 0,22
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN RECHNUNGSWESEN E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 0,29 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 16.283 € 0 € 16.283 € 0,29 Vorschlag: 0,29 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 16.283 € 0 € 16.283 € 0,29
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; teils Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die zentralen Verwaltungsbereiche „Personal“, „Rechnungswesen“ sowie die Verwaltungsmitarbeiter/innen in der Terminvergabe mussten in den letzten Jahren wachsende Beanspruchung durch erhöhten Einsatz kompensieren. Oft gelang das nur, indem man sich Stundenanteile aus dem operativen Bereichen „borgte“, um Mitarbeiter/innen in der Verwaltung aufzustocken. Nicht zuletzt die pandemiebedingten Sonderbelastungen haben gezeigt, dass das bestehende Defizit auf Dauer nicht ausgeglichen werden kann. Vor allem ist es keine Lösung für die Zukunft, den operativen Bereich in seinen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, weil Stellenplankapazitäten „fremdgenutzt“ werden. Eine moderate, überwiegend befristete Aufstockung verschiedenster Kapazitäten ist daher unumgänglich.
Stellungnahme DiP: Durch Aufstockungen bei vorhandenen Stellen in den Bereichen Personal und Rechnungswesen wird den gestiegenen Anforderungen in diesen Bereichen Rechnung getragen, um beispielsweise die reibungslose Implementierung der neuen Software für den Städtischen Bestattungsdienst und das Krematorium sowie die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen in der Finanzwirtschaft gewährleisten zu können.
Insgesamt werden von den beantragten 1,74 VK Kapazitäten im Umfang von 1,24 VK zur Schaffung vorgeschlagen, davon 0,5 VK befristet bis Ende des Jahres 2026.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Friedhofsverwaltung lfd. Nr. 120 Tätigkeitsbereich Sachbearbeiter/in Arbeitssicherheit und Prozesse
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit steigender Wahrnehmung der Bedeutung der Arbeitssicherheit für die Dienststelle wurden die Aktivitäten in diesem Bereich Zug um Zug bei einem Mitarbeiter gebündelt, der der Dienststelle 2008 überplanmäßig zur Verfügung gestellt worden war und über den notwendigen Hintergrund verfügte. Neben der Bündelung und Überwachung der umfangreichen Arbeitssicherheitsanforderungen bei Frh, nimmt der Mitarbeiter Aufgaben im Bereich Brandschutz wahr und unterstützt die zentrale Verwaltung bei der Erfassung und Visualisierung von Prozessen. Darüber hinaus fungiert er als zentraler Ansprechpartner der Dienststelle im Bereich des Klimaschutzmanagements, welches für Frh zukünftig umfangreiche Beteiligungsnotwendigkeit erwarten lässt. Zusammenfassend hat sich in den mittlerweile 14 Jahren der Zugehörigkeit zu Frh ein Aufgabenportfolio etabliert, welches mangels anderer personeller Kapazitäten für die beschriebenen Aufgaben zwingend in den Stellenplan Teil A integriert werden muss.
Stellungnahme DiP: Der Mitarbeiter kam im Jahr 2008 im Rahmen einer überplanmäßigen Begutachtung zur Unterstützung der Abteilungsleitung mit fest definierten Aufgaben zur Friedhofsverwaltung. Im Jahr 2014 erfolgte die dauerhafte personalwirtschaftliche Zuweisung zum Stellenplan Teil B bei Frh. Die angegebenen Tätigkeiten von Frh im Rahmen des Klimaschutzmanagements sind derzeit noch unklar. Die in der Arbeitsplatzbeschreibung angegebenen prozessualen Tätigkeiten sind bei Frh bereits bei anderen Stellen verortet und die Tätigkeiten in den Bereichen Arbeitssicherheit und Brandschutz können aufgrund der Zeitanteile auch auf andere Stellen verteilt werden.
Die Schaffung der beantragten Kapazität wird deshalb nicht vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Friedhofsverwaltung lfd. Nr. 121 Tätigkeitsbereich Reinigungskapazität im Krematorium
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,42 REINIGUNGSMITARBEITER/IN E 3 19.512 € 0 € 19.512 € 0,42 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Zuge der personellen und auch pandemiebedingten Engpässe beim Reinigungspersonal im Krematorium wurde eine externe Firma mit der Übernahme von Reinigungsarbeiten vor Ort beauftragt. Zwischenzeitlich wurde auf die Fremdvergabe von Reinigungsleistungen vollumfänglich verzichtet. Die pandemiebedingten Rahmenbedingungen sowie die anstehenden Umbauarbeiten erfordern jedoch die Aufstockung einer Teilstelle auf Vollzeit. Vermutlich ab 2026 wird die gesamte Reinigungskapazität für das Krematorium durch Anbringung eines kw- Vermerks an der anderen Stelle „Reinigungsmitarbeiter/in“ wieder auf 1,5 VK zurückgefahren. Die Einsparungen, die sich aus dem Wegfall der Fremdvergabe ergeben, machen eine Aufstockung der Stelle zudem wirtschaftlich.
Stellungnahme DiP: Das Thema Reinigung bei der Friedhofsverwaltung und hier speziell die Frage der Eigen- und Fremdreinigung in den verschiedenen Bereichen wird im Rahmen eines in Kürze beginnenden Projekts bearbeitet werden. Aus diesem Grund können derzeit keine Angaben zu den zukünftig benötigten Eigenreinigungskapazitäten getroffen werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat III Dienststelle Friedhofsverwaltung lfd. Nr. 122 Tätigkeitsbereich Einführung neue Software und Prozessorganisation
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,50 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN E 10 37.517 € 0 € 37.517 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung, Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der „Umbau“ der Friedhofsverwaltung, der vor allem die Trennung von gewerblichen und hoheitlichen Leistungen sicherstellen sollte, ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Im Rahmen einer dauerhaften, aktiven Organisationsentwicklung müssen zudem die Zuständigkeiten, Befugnisse und die Delegation von Verantwortung neu konzeptioniert werden. Im Zuge dessen soll flächendeckend eine Basis zum Wissensmanagement aufgebaut, implementiert und fortgeführt werden. Aufbau und Pflege der Wissensdatenbank werden auch den Internetauftritt der Dienststelle insgesamt mit umfassen. Die zusätzlich anstehenden Großprojekte wie „Neubeschaffung und
Implementierung Software Bestatter und Krematorium“, „Konzept für eine moderne
Bestattungskultur“, „Beschwerdemanagement“ und „Reinigungsleistungen Frh“ sowie zahlreiche, im Rahmen der Digitalisierungsbestrebungen anstehende kleinere und mittelgroße Projekte müssen ebenfalls zentral betreut werden.
Stellungnahme DiP: Die in der Begründung für den Schaffungsantrag durch die Friedhofsverwaltung beschriebenen Projekte und Aufgaben der nächsten Jahre können nicht vollständig mit den derzeit vorhandenen Stellen im Verwaltungsbereich erledigt werden. Jedoch kann ein Teil der Aufgaben durch interne Priorisierungen auf die vorhandenen Stellen bei der Friedhofsverwaltung verteilt werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher im Umfang von 0,5 VK und mit einem Fristvermerk bis Ende des Jahres 2026 vorgeschlagen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 123 Tätigkeitsbereich Anpassung der Verwaltungskapazität bei Ref. IV
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN E 11 28.164 € 0 € 28.164 € 0,35 Vorschlag: 0,35 SACHBEARBEITER/IN E 10 26.262 € 0 € 26.262 € 0,35
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit 2017 werden die aufgrund der wachsenden Aufgaben- und Anforderungsfelder zusätzlich erforderlichen Stundenanteile budgetfinanziert, bzw. auf anderen Stellen angerechnet. Diese sind daher dringend dauerhaft erforderlich. Durch die Umstrukturierung innerhalb des Referates für Schule und Sport im Jahr 2022 haben sich die quantitativen und qualitativen Anforderungen erneut gesteigert. Die derzeit noch laufende Umstrukturierung erfordert es aufgrund des hinzugekommenen Sachgebiets Schul-IT und der Komplexität und Verantwortungsdichte Aufgaben zu verlagern, zu zentralisieren, aber auch neu zu definieren. Durch stetig steigende Finanzvolumina und eine wachsende Anzahl von Mitarbeitenden werden nicht nur höhere Ausgaben getätigt, sondern es bedarf auch einer Anpassung des Personalschlüssels an die daraus resultierenden zu leistenden Aufgabenzuwächse.
Stellungnahme DiP: Die Aufstockung der vorhandenen Teilstelle ist aus organisatorischer Sicht erforderlich. Es zeigte sich in den letzten Jahren in der Praxis, dass die bisher zur Verfügung gestellte Kapazität im Umfang von 0,55 VK nicht ausreicht. Die Handlungsoptionen der Dienststelle beschränken sich auf Anrechnungslösungen auf freien Stellenanteilen anderer Stellen oder eine budgetfinanzierte Beschäftigung. Beides stellt jedoch keine dauerhafte Lösung dar, das Aufgabenspektrum erfordert vielmehr eine dem Aufgabenumfang angepasste Stellenausstattung. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 124 Tätigkeitsbereich Anpassung der Verwaltungskapazität bei IPSN an fachlichen Ausbau
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die quantitativen und qualitativen Verwaltungstätigkeiten bei IPSN sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wesentlich sind dabei: -IPSN administriert selbst eine komplexe Software für das Veranstaltungsmanagement. Die Pflege des Programms und der First-Level-Support nehmen dabei einen wesentlichen Stellenwert und Zeitanteil innerhalb des IPSN ein. Aktuell ist außerdem ein Projekt zur Ablösung dieser Fachsoftware angelaufen, das bis Ende 2025 abgeschlossen sein soll. In der Verwaltung werden für die zentrale Mitarbeit im Software-Projekt und der anschließenden Umsetzung, Support und Multiplikation innerhalb der Dienststelle umfangreiche Personalkapazitäten gebunden. Hinzu kommt die laufende Einführung neuer oder komplette Relaunches von bestehender stadtweiter Software, bei der Verwaltungsmitarbeitende in der Regel die Einarbeitung in die Software übernehmen und Ansprechpartner sowie Wissensträger in die Fachabteilungen hinein sind. -Ausbau der Fachabteilungen: Die Fachabteilungen wurden in den vergangenen Jahren personell deutlich aufgestockt. Dies zieht insbesondere, auch aufgrund regelmäßiger Personalrotationen, einen markant höheren Aufwand für Recruiting, Onboarding, Personalbewirtschaftung und Weitergabe von organisationsspezifischem Wissen nach sich. Aber auch inhaltliche Fragestellungen und Unterstützungsbedarfe haben stetig zugenommen (Veranstaltungs- und Raumbetreuung, Vergabe-, Zuwendungs- und Vertragswesen, Unterstützung von speziellen Fachgebieten wie Bildung und
Teilhabe oder Energie- und Umweltstation)
-Öffentlichkeitsarbeit und Marketing: Mit der Digitalisierung haben sich auch Werbewege verändert. Dazu benötigt es einer Neuausrichtung des Marketings, damit die aufwändig vorbereiteten und qualitativen Angebote des IPSN wahr- und angenommen werden. Die Verwaltung soll hier eine wichtige Rolle als wesentliche Mitgestalterin und Umsetzerin von Maßnahmen einnehmen.
Stellungnahme DiP: IPSN stehen für Aufgaben in der Qualifikationsebene 3 bisher lediglich 1,79 VK zur Verfügung. Bis zum Frühjahr 2022 wurde die dortige Verwaltung unterstützt durch Personalkapazität, die aus personalwirtschaftlichen Gründen im Stellenplan Teil B verbucht war. Seit dem Wegfall dieser Unterstützungslösung zeigt sich in der Praxis, dass die bei IPSN in der Qualifikationsebene 3 vorhandene Kapazität nicht zur Erfüllung der vorhandenen Aufgaben ausreicht. Die betroffenen Aufgabenfelder (insbesondere die Administration und Weiterentwicklung des dort eingesetzten Fachverfahrens und die Öffentlichkeitsarbeit/Homepagepflege) sind jedoch nicht optional. Verstärkt wird der Bedarf nun zuätzlich durch die erforderliche Mitarbeit im stadtweiten Projekt zur Ablösung der Veranstaltungssoftware. Die Schaffung von zusätzlicher Kapazität wird zunächst im Umfang von 0,5 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Referat für Schule und Sport lfd. Nr. 125 Tätigkeitsbereich Pädagog. Mitarbeitende für die Energie- und Umweltstation
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 PÄD. MITARBEITER/IN E 13 173.120 € 0 € 173.120 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2019 wurde die Energie- und Umweltstation Nürnberg in Betrieb genommen. Diese hat die
Aufgabe, das wichtige Thema Umweltbildung und Nachhaltigkeit für verschiedene
Bevölkerungsgruppen zu leisten (sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene). Der Bedarf an entsprechenden Angeboten in der Stadtbevölkerung ist sehr hoch, weshalb ein personeller Ausbau wesentlich ist. Der Personalaufbau ist bereits mit der Eröffnung 2020 vorgesehen gewesen, wurde jedoch pandemiebedingt auf die Stellenschaffung 2023 verschoben. Die Energie- und Umweltstation ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Stadtbevölkerung zur Bewältigung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Nur durch eine personelle Verstärkung können ganzjährig neue Formate für die Stadtgesellschaft konzipiert und umgesetzt werden.
Stellungnahme DiP: Die beantragte zusätzliche Stellenkapazität im Umfang von 2,0 VK wäre für eine Optimierung im Sinne eines ganzjährigen Formatangebots für die Stadtgesellschaft in quantitativer Hinsicht wünschenswert, um nicht nur für Kinder- und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene ein Veranstaltungsprogramm anzubieten. Gleichzeitig ist diese Aufgabe jedoch keine Pflichtaufgabe der
Stadt Nürnberg. Zudem ist offen, in welchem Umfang eine dauerhafte Nachfrage im
Erwachsenenbereich bestehen würde, die über erwachsene Laufkundschaft im bisherigen Umfang hinausginge. Die Schaffung der beantragten Kapazität zum Haushalt 2023 wird daher nicht empfohlen. Derzeit stehen im Stellenplan des IPSN 2,0 VK für den Betrieb der Energie- und Umweltstation zur Verfügung. Diese Kapazität wird jährlich im Zeitraum August bis Dezember über eine drittmittelfinanzierte budgetfinanzierte Beschäftigung aufgestockt (im Jahr 2022 im Umfang von 0,24 VK). Der Umfang der Aufgabenerfüllung muss sich an der verfügbaren Stellenplankapazität orientieren.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 126 Tätigkeitsbereich Objektdatenmanagement HVE SuS
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die HVE SuS betreut aktuell ca. 80 % der städtischen Liegenschaften. Für eine qualifizierte Arbeit ist
die Verfügbarkeit eines großen Volumens von Objektdaten erforderlich
Hinzu kommen exponentiell gestiegene Anfragen, die bezüglich einer qualifizierten Beantwortung einen entsprechenden digitalen und/oder analogen Objektdatenbestand voraussetzen, unter anderem bzgl. projektbezogener Kosten, Schäden/Vandalismus, einzelner Baumaßnahmen, UVV- Prüfungen, Schulungen, Unterweisungen, Inklusion, Corona, Trinkwasserentnahmestellen, Raumluftreinigungsgeräte, -wartung usw.
Entsprechend ist das grundlegende und kontinuierliche Erheben, Erfassen, Anpassen, Aktualisieren, Korrigieren, die Organisation, das Ordnen, Administrieren, die Speicherung, Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, Abfragen, die Verwendung, Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Objektdaten erforderlich für alle Vorgänge oder alle Vorgangsreihen im Zusammenhang mit technischen, finanziellen, betriebswirtschaftlichen, statistischen und personenbezogenen Facility-Management-Daten und Zahlen (Technisches TGM, Infrastrukturelles IGM, Kaufmännisches Gebäudemanagement KGM).
Stellungnahme DiP: Um einen qualifizierten Gebäudebetrieb sowie qualifizierte Investitionsplanung, Kostenanalysen und
Ausschreibungen/Vergaben gewährleisten zu können, ist die Verfügbarkeit eines
Gesamtdatenbestandes auf Knopfdruck unabdingbar. Dies gilt zum einen für den Alltagsbetrieb sowie zum anderen insbesondere bei Spezialanfragen (Katastrophenschutz, Flüchtlingsunterbringung, Evakuierungsmaßnahmen, Großschadensereignisse usw.). Die IT- Maßnahme zur stadtweiten Einführung einer Facility Management Software (CAFM) wurde 2021 abgebrochen. Stattdessen wurde die IT-systemtechnische Umstellung einer urspünglich in den 90er Jahren rein für das Vergabemanagement, beschafften Software - die modular aufgebaut ist und in der Zwischenzeit über vielfältige Module u.a. für das Gebäudemanagement verfügt - weiterbetrieben. Diese modular aufgebaute Software hat sich inzwischen bei der HVE KSV im Einsatz bewährt und soll künftig auch bei der HVE SuS eingesetzt werden. Die HVE SuS verzeichnete in der jüngeren Vergangenheit einen stetigen Zuständigkeitszuwachs durch die Übernahme von Taekwondo-Halle, Energie- und Umweltstation, KIA Metropol Arena sowie von 32 Horten und 34 Kindergärten. Vor dem Hintergrund der Veränderungen im Objektbestand und der Einführung einer modularen Softwarelösung für das technische Anlagen- und Gebäudemanagement wird die Schaffung der zusätzlichen Kapazität im Umfang von 1,0 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Hausverwaltende Einheit Schule lfd. Nr. 127 Tätigkeitsbereich Betrieb von Raumluftreinigungsgeräten in Schulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die HVE SuS geht in Sachen organisatorische Pandemiebewältigung nun ins dritte Jahr. Sie kümmert sich seit 2020 um alle anfallenden Belange der Raumluftreiniger (RLR) im Schulbereich. 1.373 Geräte wurden 2021 für den Bereich von SchA und SchB in insgesamt zwei Beschaffungsrunden beschafft. Darüber hinaus liegen 8 Fremdgeräte (Spenden von Eltern bzw. Firmen) im Zuständigkeitsbereich von HVE SuS. Obwohl nicht zum Gebäudebetrieb gehörend, würde sich HVE SuS unter der Voraussetzung der Bereitstellung der personellen Kapazitäten um den Weiterbetrieb der Geräte im eigenen Zuständigkeitsbereich kümmern. Um den Betrieb der Raumluftreinigungsgeräte künftig zu gewährleisten sind entsprechende Personalkapazitäten erforderlich für Aufgaben wie Inventarisierung und Bestandsführung, Ausschreibung der Wartungsarbeiten für Filterwechsel usw. in Zusammenarbeit mit dem Beschaffungsmanagement, Modalitäten rund um die Neubeschaffung, Geräteversetzung (hohes Gewicht), Veranlassung der Wartung, Rechnungssachbearbeitung, Entsorgung (Geräte, Filter, Geräteteile usw.) inkl. Entsorgungsnachweis und deren Dokumentation sowie dienststellenübergreifende Abstimmungen.
Stellungnahme DiP: Es ist davon auszugehen, dass der Betrieb von Raumluftreinigern in Schulgebäuden auch in postpandemischen Zeiten eine dauerhafte Aufgabe darstellt. Die Verwaltung der HVE SuS ist für diese zusätzliche Aufgabe nicht entsprechend ausgestattet. Anhand bisher gewonnener Einschätzungen zum Außmaß der benötigten Arbeitszeit ist zur Aufgabenerfüllung zusätzliche Kapazität im Umfang von 1,0 VK erforderlich. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 128 Tätigkeitsbereich Einstellungsoffensive / Einstellungskorridor SchA
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 1.021.548 € 0 € 1.021.548 € 11,00 Vorschlag: 11,00 LEHRKRAFT GYMNASIUM A 13/A 14 1.021.548 € 0 € 1.021.548 € 11,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Bayerischen Lehrerbedarfsprognose 2021 ist zu entnehmen, dass ab 2022 rechnerisch ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen entsteht. Bei den Gymnasien wird ab 2025 durch das neunjährige Gymnasium erstmalig der Einstellungsbedarf mehr als doppelt so hoch sein wie gewöhnlich. Einem Bedarf von ca. 2900 Lehrkräften stehen dann 2000 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Für die städtischen Gymnasien bedeutet dies im Jahr 2025 einen Mehrbedarf von 32 Lehrkräften. Die „neue“ 13. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2025/26 mit einem Plus von 418 Schülerinnen und Schülern in den Oberstufen bedeutet einen Mehrbedarf von ca. 36 Stellen. Darüber hinaus wird Personal aufgrund der regulären Fluktuation (z.B. Altersrente etc.) benötigt. Bei 56% der Lehrkräfte in Teilzeit ist davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf von rund 50 Lehrkräften (Kopfzahl) im Schuljahr 2025/26 vorliegen wird. Addiert mit den benötigten Lehrkräften an Gymnasien ohne G9-Zuwachs bedeutet das, dass die Stadt Nürnberg zur Aufrechterhaltung des Unterrichtes etwa 100 Personen innerhalb eines Jahres (Schuljahr 2025/26) einstellen müsste. Eine Vorabeinstellung von Lehrkräften (gymnasial, aufgrund des akuten Mangels von Realschullehrkräften auch aus dieser Schulart) ist daher unabdingbar. Es wird ein iteratives Vorgehen zur vorzeitigen Gewinnung von Lehrkräften zwecks rechtzeitiger Bedarfssicherung erforderlich. In den Jahren 2023 und 2024 sollen daher jeweils 11 Lehrkraftstellen zusätzlich geschaffen werden. Das zusätzliche Personal kann zwischenzeitlich zur Deckung von Ausfallstunden herangezogen werden.
Stellungnahme DiP: Durch die „neue“ 13. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2025/26 wird mit einem Zuwachs von 418 Schülerinnen und Schülern in den Oberstufen der städtischen Gymnasien gerechnet. Dies bedeutet einen Mehrbedarf von ca. 36 Stellen bei 23 Lehrerwochenstunden pro Lehrkraft. Darüber hinaus wird weiterhin Personal aufgrund der regulären Fluktuation benötigt, der hier noch nicht berücksichtigt ist. Eine vorausschauende Schaffung von Stellen ist erforderlich, da innerhalb eines Jahres die Einstellung einer ausreichenden Anzahl von Lehrkräften nicht möglich sein wird. Ein Einsatz der zusätzlich eingestellten Lehrkräfte ist wie oben dargelegt problemlos möglich (Deckung von Ausfallstunden, Abdeckung von Erziehungszeiten sowie familiär bedingter Teilzeitbeschäftigungen). Die Schaffung von 11 Stellen für Lehrkräfte wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 129 Tätigkeitsbereich Personalwesen SchA
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,18 SACHBEARBEITUNG E 9c 150.924 € 0 € 150.924 € 2,18 Vorschlag: 1,18 SACHBEARBEITUNG E 9c 81.693 € 0 € 81.693 € 1,18
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Amt für Allgemeinbildende Schulen betreut zum 31.12.2021 in der Summe 674,71 Vollkraftstellen. SchA ist gemessen am Beschäftigungsstand überproportional groß im Quervergleich zu anderen Dienststellen. Die Kapazitäten im Verwaltungsbereich für das Personalwesen städtischer Schulen sind zu knapp bemessen. SchA hält derzeit für die Bewältigung der Aufgabenstellung 0,82 VK (EGr. 9c) vor. Es laufen Rückstände auf. So sind z.B. die Controllingberichte ab Schuljahr 2020/2021 noch nicht fertig gestellt. Der Einsatz von Lehrkräften unterliegt den Besonderheiten der Fächerverbindungen der jeweiligen Lehrkraft mit den dynamischen Bedarfen der Schulen. Das städtische allgemeinbildende Schulwesen ist von Wechselwirkungen zwischen den Schulen geprägt. Teilweise werden Gymnasiallehrkräfte an Realschulen entliehen. Dies verkompliziert das Verfahren zur sachgerechten Personalausstattung der Schulen bei gleichzeitig schwankend einsetzbaren Personalbeständen. Aufgrund erschwerter Rahmenbedingungen (Ruhestandseintritte; erhöhter
Einstellungsbedarf bei Bewerbermangel) bzw. erhöhter Anforderungen an die
Aufgabenwahrnehmung (Einführung Controlling Fächerverbindungen) sowie signifikanter Personalbestandsschwankungen (Austrittquote, steigende Elternzeitanträge) sind die Verwaltungskapazitäten für das Personalwesen aufzustocken.
Stellungnahme DiP: Zur Sicherstellung der Personalbewirtschaftung des Unterrichtsbetriebs, des Ganztagsbetriebs und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung örtlicher Schulverwaltungen wurde eine Kapazität von 2,18 Vollzeitäquivalenten beantragt. Nach Berechnung von SchA wäre damit eine Gesamtkapazität von 3,0 Vollzeitäquivalenten zur Aufgabenerledigung erforderlich. Die Aufgaben teilen sich auf in Personalplanung, Personalbeschaffung und –recruiting, Personalcontrolling mit Statistik,
Personalbetreuung des vorhandenen Personalbestandes inkl. Ganztagespersonal und
Sekretariatskräfte. Für diese Aufgaben steht bislang eine Kapazität von 0,82 VK zur Verfügung. In einem ersten Schritt wird die Aufstockung dieser Kapazität auf eine Vollzeitstelle sowie die Schaffung einer weiteren Stelle befürwortet. Im weiteren Verlauf kann dann evaluiert werden, inwieweit darüber hinaus noch zusätzliche Kapazitäten benötigt werden bzw. ob durch Digitalisierungsmaßnahmen und Prozessoptimierungen Entlastung geschaffen werden kann. Die Schaffung von 1,18 VK wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 130 Tätigkeitsbereich Sicherheit pädagogischer Schulbetrieb
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SACHBEARBEITUNG E 9b 136.636 € 0 € 136.636 € 2,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit Gründung der HVE Schule und Sport wurden die Schnittstellen zu den pädagogischen Ämtern und zu H untersucht. Es werden Gebäudebegehungen sowie die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (UVV) durchgeführt. Die Sicherstellung des gefahrfreien pädagogischen Schulbetriebes ist davon nicht abgedeckt. Mit Stand 04.04.2016 wurde ein Schnittstellenkatalog veröffentlicht. Dieser schreibt den pädagogischen Ämtern die Verantwortung für die Gerätesicherheit im pädagogischen Anlagenbereich zu. Die Rechtsgrundlagen verweisen dafür auf den Einsatz von fachkundigem Personal, Fachlehrkräfte dürfen nur augenscheinliche Mängel einschätzen. Auch Cateringbetriebsflächen stehen teils in der Verantwortung des pädagogischen Amtes. Wartungsaufgaben durch die Mensabetreiber sind nicht möglich. Der Sachaufwandsträger verantwortet die gefahrfreie Bereitstellung von Einrichtungen/ Ausstattungen. Die Dienststellenleitung SchA trägt die Betreiberverantwortung. SchA ist mit entsprechenden Personalkapazitäten auszustatten. Der Schaffungsantrag zeigt erstmals gegenüber DiP dieses Aufgabengebiet auf. Aus Sicht der Dienststelle können Bedarfsanalysen für die benötigte Personalkapazität nur im Rahmen eines 3-jährigen Projektes vorgenommen werden. Zu Beginn werden erhöhte Personalkapazitäten unterstellt. Nach einem Projektfortschritt können Stellenbedarfe neu bewertet werden. Als Prüfvolumen ergeben sich bei 776 Fachunterrichtsräumen sowie Mensen (Schätzung 3 Geräte pro Raum) 2.328 wartungsrelevante Geräte.
Stellungnahme DiP: Die Sicherheit im pädagogischen Betrieb wird vom Sachaufwandsträger verantwortet, es handelt sich damit um die Wahrnehmung einer Pflichtaufgabe. Die Betreiberverantwortung liegt bei der Dienststelle, wo auch das Controlling erfolgen muss. Unklar ist, wie viele Geräte wartungsrelevant werden. SchA kann nicht benennen, welche Geräte möglicherweise nicht mehr der Sicherheit im Schulbetrieb gerecht werden. Seitens SchA können lediglich Schätzungen anhand von Schulraumsummen abgegeben werden. Es besteht Klärungsbedarf bzgl. der Aufgabenteilung und der Vergabemöglichkeiten. In einem Dreijahreszeitraum sollen Analysen in Bezug auf Bedarfe, Standardisierungen, Beschaffungen, Finanzierungen, Festlegung von Beschaffungsprozessen, Rollout der Dienst- bzw. Sachleistungen, Verstetigung der Ergebnisse über Monitoring und Anschlussprozesse erfolgen. Nach Vorliegen der konkreten Ergebnisse muss über den tatsächlichen Umfang der benötigten Kapazität entschieden werden. Vor diesem Hintergrund wird die Schaffung einer Kapazität im Umfang von 0,5 VK mit einem Fristvermerk (F 12.25) empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 131 Tätigkeitsbereich SchoolFood4Change
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,08 PROJEKTASSISTENZ E 8 4.358 € 4.358 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,08 PROJEKTASSISTENZ E 8 4.648 € 4.358 € 290 € 0,00
Antrag: 0,50 PROJEKTLEITUNG E 13 43.280 € 43.280 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 PROJEKTLEITUNG E 13 43.280 € 43.280 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.25; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg hat im Rahmen der Projekteinreichung (Proposal) die erforderlichen Arbeitsumfänge für die Wahrnehmung einzelner "work packages" eingereicht. Diese werden im Rahmen des Projekts finanziert und bestimmen den hier vorgestellten Stellenbedarf. Das Projekt hat zum Inhalt, bei der Mensaverpflegung an Schulen den Bioanteil an Verpflegung, die Regionalität der verwendeten Produkte, die Beachtung verschiedener Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Gesellschaft), die Rahmenbedingungen vor Ort, die tatsächliche Ausgestaltung der Schulverpflegung, die Möglichkeiten der Umsetzung für Caterer miteinander in Einklang zu bringen. Das Projekt SchoolFood4Change (SF4C) befasst sich damit, Lösungen für nachhaltige und gesunde Ernährung zusammen zu erarbeiten und diese 600.000 Kindern und 3.000 Schulen in 16 beteiligten Städten bzw. Regionen aus 12 europäischen Ländern anzubieten. Die erarbeiteten Vorgehensweisen und Best-Practice-Beispiele sollen auf alle Schulen in Europa übertragbar sein. Schulen sind der ideale Ort, um möglichst viele Kinder zu erreichen, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen (nachhaltiges und gesundes Schulessen als Gesundheitsprävention –Stichwort übergewichtige Kinder und Jugendliche). Hier will SF4C einen Beitrag für die Zukunft der Gesellschaft leisten.
Stellungnahme DiP: Das EU-weite Projekt soll die Einführung und Ausweitung einer innovativen und nachhaltigen Lebensmittelbeschaffung für Schulmahlzeiten vorantreiben. Dabei wird die Regionalität im Einklang mit der EU-Strategie „Farm-to-Fork“ („vom Hof auf die Gabel“) berücksichtigt und die Diversität in unserer Stadt beachtet. Die Stadt erhält damit (EU-finanziert) die Gelegenheit, Vorgehensweisen und Bestpractice in Bezug auf Schulessen zu erhalten. Das ermöglicht dann, strategische Maßnahmen zu planen und Schlussfolgerungen zur Gesundheitsprävention im Schulbereich (Stichworte Übergewicht und Sozialprognose) zu treffen. Die Verwaltung wurde mit Schulausschussbeschluss vom 29.04.2022 beauftragt, die nächsten Schritte zur perspektivischen Weiterentwicklung und Implementierung des Projekts an den Schulen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten in der Stadt Nürnberg bis zum Jahr 2024 durchzuführen. Insbesondere ist die Beschaffungs- und Vertragssituation zu beleuchten und Vorschläge für deren Ausgestaltung nach Projektende zu machen. Für diese Aufgaben sind die beantragten Stellenanteile (0,50 VK Projektleitung E13 und 0,08 VK Projektassistenz, E8) notwendig, die Schaffung wird begutachtet. Da es sich um ein befristetes Projekt mit Finanzierung handelt, ist ein Fristvermerk F12.25 anzubringen sowie ein
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 132 Tätigkeitsbereich Generalsanierungen SchA
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.26 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den BIC-Prozess steuert die HVE Schule und Sport Sanierungsbedarfe an Schulen ein. Bei Erteilung einer BIC-Freigabe liegt die weitere Zuständigkeit für diese Projekte allein bei der Baudienststelle H und dem Bedarfsträger SchA. In der Vergangenheit wurden die bisher gemeldeten und damit hoch priorisierten Sanierungen als gegenüber Neubauten unwirtschaftlich bewertet, zwischenzeitlich ist jedoch ein stark erhöhtes Aufkommen an Sanierungsmaßnahmen zu
verzeichnen. Seitens SchA wurde modellhaft die Übernahme der Sanierungsmaßnahme
Bismarckschule und Johannisschule aus Verwaltungsperspektive in den Blick genommen. Fazit: Eine Sanierung –im laufenden wie ausgelagerten Schulbetrieb – ist verwaltungsseitig zeitaufwändiger als Neubaumaßnahmen („Bau auf der grünen Wiese“). SchA ist zu einem sicheren und störungsfreien Schulbetrieb gesetzlich verpflichtet. Dabei fällt SchA die Fürsorgepflicht bei der Projektierung zu. Sanierungsmaßnahmen finden in der Regel im laufenden Schulbetrieb statt, partiell mit Klassen- Teilauslagerung (Wanderbaustellen im Gebäude). Zur Wahrung der schulbetrieblichen Belange ist eine intensive Projektierung notwendig. Das Beschwerdepotential ist erheblich. Bei den Vorhaben ist eine kontinuierliche intensive Begleitung notwendig.
Stellungnahme DiP: Die Auswirkungen der Ausweitung der Sanierungsvorhaben (Bismarckschule, Insel Schütt, BBS) als zusätzliche Aufgabe neben weiterhin zu betreuenden Neubauten werden deutlich. Diese Maßnahmen führen bei den für Neubau und Neubauausstattung vorgehaltenen Stellen laut Angaben der Dienststelle bereits zu einer Überauslastung. Hinzu kommen nach derzeitigem Stand weitere 13 Maßnahmen, 24 Vorhaben sind im Antragsverfahren zur Planungsfreigabe. SchA stellt während der Sanierungsvorhaben den Schulunterricht sicher (Umzüge, Cluster- und Teilauszüge von Klassen, Anmietungen etc.). Verzögerungen durch stockende Klassenumzüge bedrohen die Wirtschaftlichkeit der Bauvorhaben („in Budget“, „in time“). Sanierungen bedingen eine stärkere Eingliederung der Sachbearbeitung von SchA in die Planungsphasen. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten; SchA ist aufgefordert, dabei Kapazitätsverlagerungen und die genaue Kapazitätsbindung bei (General-) Sanierungen zu prüfen. Die Schaffung von 1,0 VK kann wegen anstehender Sanierungsmaßnahmen nicht aufgeschoben werden und wird daher mit einem Fristvermerk F 12.26 befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Allgemeinbildende Schulen lfd. Nr. 133 Tätigkeitsbereich Landeskoordination der bayerischen UNESCO-Projektschulen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,17 LANDESKOORD. UNESCO PROJEKTSCH. L A 13 14.567 € 0 € 14.567 € 0,17 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 02.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Bestätigung der Wahl einer städtischen Lehrkraft für die Dauer von drei Jahren zur Co-Leitung der Landeskoordination der bayerischen UNESCO-Projektschulen liegt vor. Die UNESCO- Kommission und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus haben die Bestätigung ebenfalls erteilt. Die Landeskoordinatoren bilden auf Landesebene die Schnittstelle zwischen Bundeskoordination, den Kultusministerien und den einzelnen Schulen im Landesnetzwerk. Sie repräsentieren das Netzwerk bei offiziellen Anlässen. Die UNESCO Bildungsarbeit ist geprägt vom Gedanken der Nachhaltigkeit; sie spiegelt Offenheit, Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Kreativität und Herausforderung zwischen den Generationen wieder. Diese Zielsetzungen sollten auf Dauer nicht zu Lasten des Stundendeputats (Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler) der städtischen Bertolt-Brecht-Schule gehen, sondern ab dem Schuljahr 2023/2024 seitens der Gesamtstadt bereitgestellt werden.
Stellungnahme DiP: Die Lehrkraft wurde durch Wahl der Bayerischen UNESCO-Projektschulen für eine Dauer von drei Jahren befristet zur Landeskoordinatorin bestimmt. Diese freiwillige befristete Repräsentations- und Netzwerkfunktion bindet Lehrerwochenstunden und wird nicht durch die UNESCO gefördert. Eine Begutachtung der befristeten Tätigkeit in Höhe von 4 Lehrerwochenstunden kann nicht erfolgen. Die benötigten Lehrerwochenstunden wurden in der Vergangenheit aus vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung gestellt. Zudem soll nun ein Einstellungskorridor von 11 VK geschaffen werden (siehe entsprechenden Schaffungsantrag "Einstellungsoffensive / Einstellungskorridor SchA") aus dem gegebenenfalls dieser zusätzliche Bedarf gedeckt werden könnte. Eine darüber hinausgehende Schaffung zusätzlicher Kapazität wird daher nicht empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 134 Tätigkeitsbereich Teamlehrkräfte SchB
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 5,00 TEAMLEHRKRAFT E 12 461.825 € 0 € 461.825 € 5,00 Vorschlag: 5,00 TEAMLEHRKRAFT E 12 461.825 € 0 € 461.825 € 5,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 07.23 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Laut aktuellem Rahmenhygieneplan für die Schulen in Bayern, Stand 15.02.2022; Punkt 12.2 Satz 2 gilt für alle schwangeren Beschäftigten (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen) des Freistaates Bayern bis auf Weiteres ein betriebliches Beschäftigungsverbot für eine Tätigkeit in der Schule; die Träger nichtstaatlicher Schulen haben über ein betriebliches Beschäftigungsverbot der schwangeren Beschäftigten in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Die Teamlehrkräfte sichern die Übernahme des Präsenzunterrichts von schwangeren Lehrerinnen, soweit der aktuelle Rahmenhygieneplan für Schulen im Schuljahr 2022/23 weiterhin gilt und die Stadt Nürnberg diese Regelung für die städtischen Schulen weiterhin übernimmt.
Stellungnahme DiP: Teamlehrkräfte sichern den Präsenzschulbetrieb und die Notbetreuung bei Beschäftigungsverboten
aufgrund der Hygieneempfehlungen, die den Rahmenhygieneplan abgelöst haben. Die
Arbeitssicherheit rechnet damit, dass der Rahmenhygieneplan im Herbst wieder in Kraft gesetzt wird. Die Entwicklung der Pandemie für das kommende Schuljahr ist derzeit nicht absehbar. Der von der Arbeitssicherheit erstellte Entwurf der Gefährdungsbeurteilung geht ebenfalls von einem Beschäftigungsverbot für Schwangere bei Auftreten einer Covid-Erkrankung aus. Auf Basis der Erfahrungswerte des vergangenen Schuljahres ist der Umfang der beantragten Kapazität nachvollziehbar. Die Schaffung der Stellen wird unter Anbringung eines Fristvermerks F 07.23 empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 135 Tätigkeitsbereich SCHLAU und IBOS SchB
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,56 SOZIALPÄDAGOGE/IN TEAM MITTELSCHULE S 11b 107.540 € 97.227 € 10.313 € 0,15 Vorschlag: 1,56 SOZIALPÄDAGOGE/IN TEAM MITTELSCHULE S 11b 107.540 € 97.277 € 10.263 € 0,15
Anmerkungen, Stellenver- Mit Teildeckung; Fristvermerk F 08.24; Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Maßnahmen SCHLAU (Schule, Lernen, Ausbildung) für Mittelschulen und IBOS (Intensivierte berufliche Orientierung) werden aktuell jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Fördergelder werden durch
Ausschreibung vergeben. Derzeit sind für diese Projekte 8,50 VK
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen ausgewiesen, davon werden 0,75 VK seit 01.09.2021 budgetfinanziert. Ab 01.09.2022 wird das Projekt SCHLAU seitens der Zuschussgeber modifiziert und umfasst dann insgesamt 9,31 VK, das Projekt IBOS wird nicht mehr weitergeführt. Im Saldo verbleibt somit ein Mehrbedarf von 1,56 VK (vgl. auch Schul- und Jugendhilfeauschuß vom 25.11.2021).
Stellungnahme DiP: Die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen wurden durch die Pandemie hinsichtlich der Ausbildungsperspektiven besonders stark getroffen (unbesetzte Ausbildungsstellen/Praktika aufgrund der Hygieneregeln). Das Projekt SCHLAU begleitet Schülerinnen und Schüler aus den Entlassklassen, wobei es im Schuljahr 2020/21 gelang, bei ca. 87% des Teilnehmerkreises Anschlussergebnisse (Ausbildung, betriebliche Ausbildung oder weiterführende Schule) zu erzielen. Der Antrag für die befristete Schaffung von 1,56 VK mit einem Fristvermerk F 08.24 wird befürwortet, es wird ein Zuschussvermerk Z angebracht.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat IV Dienststelle Amt für Berufliche Schulen lfd. Nr. 136 Tätigkeitsbereich Gastschulbeitragswesen SchB
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITUNG E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITUNG E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Rahmen von Umstrukturierungen im Referat IV wurde das Gastschulbeitragswesen beim Amt für Berufliche Schulen (SchB) verortet. Dazu wurde die Stelle Nr. 402.0796 an SchB übertragen. Die Aufgaben im Bereich des Gastschulbeitragswesens weisen eine hohe Zahl an Einzelfallprüfungen auf. Diesbezüglich ist oft eine juristische Klärung auch mit der Regierung von Mittelfranken erforderlich. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden sowie zur Sicherung hoher Einnahmen bzw. Minimierung der Ausgaben im Bereich des Gastschulwesens (hoheitliche Aufgabe) für alle öffentlichen Schulen in Nürnberg u.a. in Zusammenarbeit mit der Regierung von Mittelfranken und bundesweit mit Landkreisen und kreisfreien Städte, soll die beantragte Stelle geschaffen werden. Außerdem soll sie zur Entlastung der stellvertretenden Verwaltungsleitung und Teamleitung und zur Entlastung der gesamten Verwaltung im Amt für beruflichen Schulen beitragen. Das Gastschulbeitragswesen umfasst ein Finanzvolumen von 22,0 Mio. € auf der Einnahmenseite und 4,7 Mio. € auf der Ausgabenseite.
Stellungnahme DiP: Das Gastschulbeitragswesen sichert der Stadt Nürnberg bei rechtssicherem Vollzug die Einnahmen aber auch die Minimierung der eigenen Ausgaben. Seit 2016/2017 sind die Fallzahlen stetig angestiegen, der weitere Anstieg durch die geflüchteten Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine ist dabei noch nicht eingerechnet. Steigende Schülerzahlen, Beschwerden, Klagen und Klärungen in Streitfällen und nicht zuletzt auch eine zunehmende Streitbereitschaft binden fortnehmend die Kapazitäten im Gastschulwesen. Insofern unterstützt eine Verstärkung in dem Bereich die Sicherung der Einnahmen wie die Kontrolle der Ausgaben. Dieser Bedarfsentwicklung der Sachbearbeitung bei den Gastschulbeiträgen muss auch im Hinblick auf das hohe Finanzvolumen Rechnung getragen werden. Aus den geschilderten Umständen ist die Schaffung einer zusätzlichen Kapazität von 0.5 VK sachgerecht.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales lfd. Nr. 137 Tätigkeitsbereich Revitalisierung Cafeteria Heilig-Geist
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 34.468 € 34.468 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 34.468 € 34.468 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Y-Vermerk merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das seniorenpolitische Gesamtkonzept (vgl. Sozialausschuss-Vorlage vom 18.10.2018) sieht insbesondere die Förderung der Teilhabe älterer Menschen an der sozialen Interaktion und u. a. die Schaffung kleinräumiger, niedrig schwelliger Treffpunkte vor. Daher wurde auch im Zuge der Stärkung des Netzwerkausbaus „Altstadt“ im Sozialausschuss am 02.12.2021 u. a. die Revitalisierung der Cafeteria Heilig-Geist in Form eines Projekts beschlossen. Für die Gewinnung von Ehrenamtlichen und zum Aufbau des Betriebs wird auf Basis von Erfahrungswerten im Ehrenamtlichen-Engagement von einem Personalbedarf im Uimfang einer Halbstelle für die Dauer von voraussichtlich 1,5 Jahren ausgegangen. Das Projekt soll ca. ab 07/2022 starten (budgetfinanziert) und setzt anschließend die Schaffung der hier beantragten befristeten Stelle voraus.
Stellungnahme DiP: Das Projekt wurde angestoßen, um einen leicht erreichbaren, zentral gelegenen Ort für Senioren aufzubauen, der als nahraumorientierter, niedrigschwelliger Treffpunkt mit ehrenamtlichem Engagement fungiert. Die befristete Kapazität ist erforderlich, aber auch ausreichend, um Ehrenamtliche zu gewinnen und den Betrieb mit Programmen und Angeboten zu initiieren. Nach der Projektphase muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Gewinnung von Ehrenamtlichen und des Aufbau einer Betriebsstruktur die Aufgaben auf Netzwerke oder Ehrenamtliche übertragen sind. Die Stelle wurde befristet beantragt. Die Schaffung von 0,50 VK wird empfohlen. Die Stelle erhält einen Fristvermerk F 12.23 und einen Zuschussvermerk Z aufgrund der Finanzierung durch einen Nachlass für die Dauer des Befristungszeitraums. Die Stelle soll mit einem Y-Sperrvermerk versehen werden, sodass kein Budget aus dem städtischen Haushalt zur Finanzierung eingeplant wird.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales lfd. Nr. 138 Tätigkeitsbereich Wege in die digitale Welt für Ältere
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 34.468 € 34.468 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 34.468 € 34.468 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.24, Zuschussvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Projekt ist bereits zur Vorbereitung der Grundlagen im Herbst 2021 gestartet und wurde ab 2022 mit der Besetzung des (befristeten) Personalbedarfs endgültig umgesetzt. Bereits im seniorenpolitischen Gesamtkonzept Nürnbergs (vgl. Sozialausschussvorlage vom 18.10. 2018) wird die Wichtigkeit der Förderung von Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien hervorgehoben. Es werden verschiedene Angebote zur konkreten Teilhabe durch den CCN50+, in städtischen Seniorentreffs und einigen Seniorennetzwerken benannt. Im Sozialausschuss am 08.07.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Abstimmungen vorzunehmen, die verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts zu schaffen und das Projekt entsprechend dem
Konzept umzusetzen (Einbringung und Prüfung von 0,5 VK im Rahmen des
Stellenschaffungsverfahrens). Danach besteht nach dem Start in 2022 noch der Bedarf für eine auf zwei Jahre befristete Stelle.
Stellungnahme DiP: D as Projekt ist auf drei Jahre angelegt und wurde bereits im Herbst 2021 begonnen. Es soll Menschen aus der bislang digitalfernen Bevölkerungsgruppe (sog. Offliner) erreichen und ihnen digitale Teilhabe ermöglichen. Der Ausbau sollte in Kooperation mit den Seniorennetzwerken und den dort eingebundenen Partnern unter Berücksichtigung bestehender Angebote erfolgen. Nach Ablauf der Befristung sollte das Projekt auf den drei Säulen Bürgerwissen, Bürgerzeit und Bürgergeld verankert
sein (z.B. Einbettung in die Struktur der Seniorennetzwerke, Treffpunkten und
Mehrgenerationenhäusern, ehrenamtliche Digitallotsen). Die Finanzierung ist für die Dauer der Befristung gesichert. Die Schaffung der beantragten Kapazität im Umfang von 0,5 VK wird empfohlen; die Halbstelle erhält den Fristvermerk F 12.24 und einen Zuschussvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales lfd. Nr. 139 Tätigkeitsbereich Integrationslotsinnen und Integrationslotsen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN E 10 37.517 € 30.140 € 7.377 € 0,10 Vorschlag: 0,50 INTEGRATIONSLOTSE/IN E 10 37.517 € 0 € 37.517 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- Teildeckung noch ungeklärt; Fristvermerk F12.23; Zuschussvermerk Z; Stellenvermerk X (Sperr) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Betreuung und Beratung ukrainischer Geflüchteter wurde die Beratungs- und Integrationsrichtlinie u.a. insofern angepasst, als dass die Fördermittel für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen von bislang 60.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wurden. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 80 % der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100 000 Euro pro Zuwendungsempfänger.
Stellungnahme DiP: Schon jetzt sind über 2.000 Ehrenamtliche in der Ukraine-Hilfe bei der Stadt Nürnberg registriert. Deren Arbeit in allen Bereichen zu unterstützen ist die Aufgabenstellung für Integrationslotsinnen und Integrationslotsen. Die Netzwerkbildung Ukraine-Hilfe ist für die Stabilisierung des Ehrenamts eine zentrale Aufgabe. Die Situation in der Ukraine ist unklar, es scheint in der Aufgabenbewältigung eher noch eine Zunahme der Geflüchteten zu erwarten zu sein. Der Rechtskreiswechsel zum 1.6.22
(Leistungsübergang der Geflüchteten aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die
Jobcenterleistungen) wird den Beratungsbedarf voraussichtlich ausweiten, da Fragen zu Unterkunft
und zum eröffneten Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten für die nun
Leistungsberechtigten geklärt werden müssen (Sprachkurse, Integrationskurse, Weiterbildungen, Zugang zur gesetzlichen Krankenkasse). Die Schaffung der beantragten Halbstelle wird vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Ukrainekrise und unter dem Vorbehalt der Finanzierung empfohlen. Die Stelle erhält zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr) bis zur abschließenden Klärung der Finanzierung; außerdem erhält sie einen Stellenvermerk Z (Zuschuss) sowie den Fristvermerk (F 12.23).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 140 Tätigkeitsbereich Mehraufwände im Sozialpädagogischen Fachdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Dem sozialpädagogischen Fachdienst (SFD) kommt im Zuge des neuen Betreuungsgesetzes und dem damit verbundenen Erforderlichkeitsgrundsatzes eine gewichtigere Rolle zu, da durch eine verstärkte Vermittlung von anderen Hilfen die Anzahl an rechtlichen Betreuungen reduziert werden soll. Die Organisation dieser Hilfsarrangements wird zu einem nicht unerheblichen Zugang von weiterer Klientel führen. Weiter ist zu erkennen, dass sich beim SFD insbesondere die Interventionen im Gesundheits- und Hygienebereich (z. B. bei Verwahrlosungen) deutlich erhöht haben. Fälle werden immer schwieriger und komplexer und dadurch in der Bearbeitung zeitintensiver. Auch die Anzahl an Personen mit multikomplexen Einschränkungen nimmt zu , hierzu trägt auch die demographische Entwicklung ihren Teil bei. Kombinationen aus Alter, psychischer Erkrankung, Armut, Vereinsamung und fehlender sozialer Strukturen ist bei der Installation der Hilfen eine besondere und zeitintensive Herausforderung. Dies zeigt sich u.a. auch durch Vorkommnisse bei Zwangsräumungen. Hierbei musste zuletzt vermehrt festgestellt werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Krisensituation mit Suiziden oder psychischen Ausfällen konfrontiert wurden. Aus Fürsorgegründen erscheint es geboten, in bestimmten Konstellationen künftig zu zweit Hausbesuche durchzuführen. Die allseits feststellbaren Bemühungen, Prozesse immer mehr zu digitalisieren zeigt Auswirkungen auf die Klientel des SFD. Zunehmend müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFD Assistenz- und Unterstützungsleistungen erbringen, damit erforderliche Kommunikation mit Leistungserbringern (z.B. Ämter, Energieversorger, Banken) gewährleistet bleibt, die digitale Teilhabe ermöglicht wird und niemand verloren geht.
Stellungnahme DiP: Das Ziel des Sozialamtes, die Aufgabenerfüllung des SFD bei prognostizierter Fallzahlensteigerung sicherzustellen und gleichzeitig der begründeten Aufgabenmehrung und -komplexität zu begegnen, ist nachvollziehbar. Das angestrebte Qualitätsziel ermöglicht die Aktivierung der Selbsthilfepotenziale der Klientel und kann somit zur Minimierung bzw. Stabilisierung der Sozialleistungen beitragen. Darüber hinaus ist ein höherer Schutz für die Mitarbeitenden im SFD zu erwarten. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird empfohlen. Die Stelle erhält zunächst einen Fristvermerk F12.24. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Wirksamkeit der mit der
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Existenzsicherung und Soziale Integration lfd. Nr. 141 Tätigkeitsbereich Beratung von Menschen mit Behinderung (Fachstelle Inklusion)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Neben dem Behindertenrat ist der Fachstelle Inklusion eine städtische Beratungsstelle zugehörig. Sie
bietet Beratungsleistungen für Menschen mit Behinderung, wie die Klärung von
Trägerzuständigkeiten und Vermittlung an diese, Unterstützung bei Antragstellungen oder Beratung von Angehörigen an. Die Leistung erfolgt telefonisch, vor Ort, schriftlich oder auch per webbasierter Online-Beratung. Die Vor-Ort-Termine waren seit der Corona-Pandemie rückläufig, während die anderen Kontaktmöglichkeiten zugenommen haben und weiterhin zunehmen. Es ist anzunehmen, dass durch die Rückkehr zum Normalbetrieb nach der Pandemie, die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und den erwarteten Beratungsbedarf hinsichtlich Leistungen für geflüchtete Menschen mit Behinderung die Anfragendichte stark ansteigen wird. Hinzu kommt die Umsetzung des Angebots der Online-Beratung für Menschen mit Behinderung ab 2023, die ebenfalls personelle Ressourcen binden wird. Bisher wurden die Kapazitäten interdisziplinär mit einer „personalwirtschaftlichen Zuweisung“ zur
Verfügung gestellt. Ziel ist es, die Aufgabe stellenplanmäßig zu verstetigen, da
personalwirtschaftliche Zuweisungen eher zufällig sind und dadurch keine Kontinuität erreicht werden kann.
Stellungnahme DiP: Grundsätzlich ist der Bezirk Mittelfranken für die Leistungen der Eingliederungshilfe in ganz Mittelfranken zuständig. Um eine Beratung vor Ort ermöglichen zu können, werden ambulante Beratungsdienste vom Bezirk gefördert. In Nürnberg gibt es bereits zahlreiche Beratungsangebote für Menschen mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung. So ist es zwar wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich, dass die Stadt Nürnberg Beratungsleistungen mit eigenen Kapazitäten erbringt. Darüber hinaus wurden für die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur UN- Behindertenrechtskonvention bereits zum Haushalt 2022 insges. 2,0 VK für die Fachstelle Inklusion geschaffen. Die Schaffung der beantragten Kapazität/en kann vor diesem Hintergrund nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 142 Tätigkeitsbereich Pädagogisches Fachpersonal in Kitas
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 16,75 ERZIEHER/IN S 8a 995.888 € 298.766 € 697.122 € 11,73 Vorschlag: 16,75 ERZIEHER/IN S 8a 995.888 € 298.766 € 697.122 € 11,73
Antrag: 1,00 LEITER/IN S 15 78.386 € 23.516 € 54.870 € 0,70 Vorschlag: 1,00 LEITER/IN S 15 78.386 € 23.516 € 54.870 € 0,70
Antrag: 1,00 STV. LEITER/IN S 13 76.131 € 22.839 € 53.292 € 0,70 Vorschlag: 1,00 STV. LEITER/IN S 13 76.131 € 22.839 € 53.292 € 0,70
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Stellenvermerk X (Sperr) merke, Deckungshinweise: Ausweisung im Stellenplan: Leiterstelle in S15 ku S16, stv. Leiterstelle in S13 ku S15
Begründung Dienststelle: Zur Sicherung des Rechtsanspruchs und im Zuge eines bedarfsgerechten Ausbaus an Kinderbetreuungsplätzen sollen im Jahr 2023 weitere neue Einrichtungen den Betrieb aufnehmen. Zusätzlich sollen auch bereits vorhandene Einrichtungen durch die Aufstockung der Platzzahl bzw. Anpassung der Buchungszeiten die Auslastung erhöhen.
Stellungnahme DiP: Im Herbst 2023 sollen die neuen Horte Pilotystr. (100 Pl.), Neue Hegelstr. (Container) (75 Pl.), Untere Talgasse (50 Pl.), Aufstockung Wandererstr. (65 Pl.) sowie - je nach Entwicklung der Situation in der Ukraine - ein Hort/Kiga für Flüchtlingskinder in der Ingolstädter Str. in Betrieb genommen werden. Lediglich für die Pilotystr. ist hierbei die Schaffung einer Leitungs- bzw. Stv. Leitungsstelle erforderlich; für die anderen Einrichtungen stehen Leitungsstellen aus dem aufgelösten Hort Merseburgerstr. sowie dem nicht realisierten Kiga Laufamholzstr. zur Verfügung. Auch für die Betreuung der Flüchtlingskinder steht Stellenkapazität bereit, da die Regional-Kita Ingolstädter Str. (EG des gleichen Gebäudes) bisher als Interimsstandort für Renovierungen genutzt werden muss und hierfür das Stammpersonal der ausgelagerten Einrichtungen eingesetzt wird. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen. Bis zur tatsächlichen Inbetriebnahme erhalten die Stellen einen Stellenvermerk X (Sperr).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 143 Tätigkeitsbereich Blocker: Umsetzung Ergebnisse der Tarifverhandlungen TVSuE - Regenerationstage
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 35,00 ERZIEHER/IN S 8a 2.080.960 € 0 € 2.080.960 € 35,00 Vorschlag: 18,00 ERZIEHER/IN S 8a 1.070.208 € 0 € 1.070.208 € 18,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle:
- Ein konkreter Antrag der Dst. wurde noch nicht vorgelegt, da die Redaktionsverhandlungen noch
laufen. Weitere Verhandlungstage sind erst für den 22./23.08.2022 terminiert. Erst danach werden konkrete Ausführungshinweise zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst 2022 wurden für jede/n Beschäftigte/n der S-Eingruppierung 2 sogenannte Regenerationstage pro Jahr vereinbart. Darüber hinaus können die Beschäftigten die monatliche SuE-Zulage in 1-2 Regenerationstage umwandeln. Zum Ausgleich ist zusätzliche Kapazität erforderlich.
Stellungnahme DiP:
Damit Kitas und ggf. KJND sowie KJHZ auch an den Regenerationstagen die erforderlichen Betreuungsschlüssel einhalten können, erscheint der Bedarf an zusätzlicher Kapazität zumindest teilweise nachvollziehbar. Ausführungshinweise zur Umsetzung können jedoch erst nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen zur Verfügung gestellt werden. Die konkreten Auswirkungen und mögliche Maßnahmen (z.B. Erhöhung der Sperrtage) können daher noch nicht ausgearbeitet werden. Erste Schätzungen belaufen sich auf einen zusätzlichen Stellenbedarf zwischen 13 und 35 VK. Auch Informationen darüber, ob bzw. inwieweit eine Finanzierung über den sog. Basisbetrag oder einen veränderten Anstellungsschlüssel generiert werden kann, liegen derzeit noch nicht vor.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 144 Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Inbetriebnahme eines weiteren Standorts
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 217.518 € 0 € 217.518 € 3,00 Vorschlag: 3,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 217.518 € 0 € 217.518 € 3,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) ist der rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbare Notdienst des Jugendamts zur Krisenintervention und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Der KJND muss für die primäre Aufgabenwahrnehmung sozial-pädagogischer Tätigkeiten ausreichend Personal bereitstellen. Entsprechend den Anforderungen der Heimaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken nach der letzten örtlichen Prüfung (Stellungnahme vom 10.09.2020) ist eine Ausdifferenzierung der stationären Inobhutnahme in der Jugendschutzstelle und der Kindernotwohnung dringend notwendig. Zur Inbetriebnahme des neuen Standorts in der Herrmannstraße wird die beantragte Personalkapazität erforderlich.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der geplanten Inbetriebnahme (derzeitiger Planungsstand 2. Quartal 2023) der neuen Dependance des KJND in der Herrmannstraße erscheint der Bedarf für zusätzliche Stellen grundsätzlich nachvollziehbar. Er wurde zuletzt im Jugendhilfeausschuss vom 30.09.2021 dargelegt. Die Schaffung der beantragten Stellen wird daher empfohlen. Die Stellen erhalten zunächst einen Stellenvermerk X (Sperr), der nach Festlegung des konkreten Bedarfs im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis und der ggf. erforderlichen Anpassung der Gebührensatzung entnommen werden kann.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 145 Tätigkeitsbereich Offene Kinder- und Jugendarbeit - Mobile Reserve
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 68.936 € 0 € 68.936 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 68.936 € 0 € 68.936 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung vom 28.09.2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Dabei wurde als Maßnahme der qualitativen Weiterentwicklung die Anhebung des personellen Standards beschlossen. Die Schaffung der Stellen der mobilen Reserve soll dabei helfen, massive Einschränkungen des
Alltagsbetriebs und Schließungen von Einrichtungen, mobilen Angeboten und in
Streetworkprojekten, insbesondere durch Krankheit oder andere personelle Engpässe zu verhindern. Die Kontinuität des Betriebs ist die Basis für nachhaltige pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und hat daher einen hohen Stellenwert.
Stellungnahme DiP: Bereits zum Haushalt 2019 konnte eine Stelle für 1,00 VK Sozialpädagoge/in als Springerkraft geschaffen werden. Die Erfahrungen mit der mobilen Kraft sind positiv, da durch deren Einsatz insbesondere in Jugendtreffs, Spielmobilen oder Streetworkprojekten personelle Engpässe überbrückt werden konnten. Auch in den kleineren Kinder- und Jugendhäusern führt Personalausfall häufig zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten für das "Offene Angebot" oder dem Ausfall von Wochenendfahrten. Der Bedarf für eine weitere Springerstelle ist daher nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 146 Tätigkeitsbereich Personalarbeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Personalabteilung des Jugendamtes hat inzwischen die Personalarbeit für ca. 2.700 Mitarbeitende (inkl. Praktikant/innen) mit einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten zu bewältigen. Die Anzahl der Mitarbeitenden ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und wird aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertageseinrichtungen in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Für 2022 und 2023 sind weitere Neubauten und Platzaufstockungen in den städtischen Kitas geplant, die eine weitere Erhöhung der Mitarbeitenden nach sich ziehen. Durch die gute Marktlage haben die
Berufsgruppen Erzieher/in und Kinderpfleger/in eine große Auswahl an
Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeiter/innen schneller wechseln; mit einer Reduzierung der Fluktuation ist nicht zu rechnen.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der weiterhin steigenden Fallzahlen insbesondere im Bereich der städtischen Kitas ist der Mehrbedarf grundsätzlich nachvollziehbar. Auch werden wegen des Fachkräftemangels häufig Mehrfachausschreibungen und mehrere Bewerbungsrunden erforderlich, um Besetzungsverfahren erfolgreich abschließen zu können. Um die Bedarfsstellen auch künftig zeitnah mit entsprechend geeignetem Personal versorgen zu können, wird die Schaffung der beantragten Personalkapazität empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 147 Tätigkeitsbereich Gebührenabrechnung für Kitas
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 84.222 € 0 € 84.222 € 1,50 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch den stetigen Ausbau der Kinderbetreuung haben die Fallzahlen in erheblichem Ausmaß zugenommen (Besuchsgebühr: Zunahme der Fallzahlen seit 2014 um 2.600). Zusätzliche Aufgaben wie die Erhebung des Verpflegungsgelds im Rahmen der zentralen Esssensversorgung und weitere Aufgabenmehrungen durch die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulbetreuung bis 2026 sowie die Bearbeitung von Rückerstattungen von Besuchsgebühren und Verpflegungsgeld bei behördlichen Anordnungen und gesetzliche Änderungen (z. B. Beitragsentlastungen für U3-Kinder oder Krippengeld) müssen zeitnah bewältigt werden. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Gebührenkonten ist zusätzliche Kapazität im Umfang von 1,50 VK erforderlich.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der steigenden Fallzahlen wurde die Abteilung in den letzten Jahren immer wieder entsprechend personell aufgestockt bzw. durch die Abgabe von Aufgaben (Hausverwaltende Einheit Verwaltung, Soziales, Kultur) entlastet. Weitere Maßnahmen (z.B. die Einführung der E-Rechnung) werden durch einen erhöhten Digitalisierungsgrad und vermehrte Standardisierung zukünftig die Laufwege verkürzen und den Bearbeitungsaufwand in der Abteilung insgesamt reduzieren.
Sondereffekte wie Rückzahlungen aufgrund coronabedingter Schließungen oder
Beitragsermäßigungen, die speziell im Bereich Kita-Ertrag temporär Mehraufwand bedingen, können
dagegen wegen des unregelmäßigen Auftretens als Grundlage für eine dauerhafte
Personalbemessung nur bedingt herangezogen werden. In der Gesamtbetrachtung wird daher die Schaffung von 1,00 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 148 Tätigkeitsbereich Einrichtung einer Zahlstelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 ZAHLSTELLENLEITER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ZAHLSTELLENLEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit dem Umzug von Dienststellen des Sozialbereichs in The Q wird zur Verbesserung des Kundenservices auch die Möglichkeit geschaffen, den anfallenden Zahlungsverkehr vor Ort abwickeln zu können. Hierzu muss für das Jugendamt eine sogenannte Zahlstelle als Außenstelle des Kassen- und Steueramtes eingerichtet werden. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören in dem Zusammenhang die Verantwortung für die Kassengeschäfte mit Kassensicherheit, der Betrieb eines Kassenautomaten inkl. der Kassenabschlüsse für das Jugendamt sowie für Teilbereiche des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt. Die hierfür erforderliche Stellenschaffung wird beantragt.
Stellungnahme DiP: Zum Haushalt 2019 erfolgte die Schaffung von 1,00 VK für die Einrichtung einer Zahlstelle beim Jugendamt. Die Stelle konnte 2020 besetzt werden. In der konkreten Aufgabenwahrnehmung hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Kapazität mit der jährlichen Prüfung der Barkassen und Handvorschüsse von inzwischen über 180 Einrichtungen (Kitas, Kinder- und Jugendtreffs) ausgelastet ist. Sie soll daher künftig die Funktionsbezeichnung "Kassenprüfer/in" erhalten. Weitere Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Zahlungsströme auf den zahlreichen Girokonten des Jugendamts, können bisher weiterhin nicht mit der vom Kassen- und Steueramt sowie dem Rechnungsprüfungsamt geforderten Qualität geleistet werden. Rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der neuen Zahlstelle in The Q müssen Arbeitsabläufe, Prüfungen und Verantwortlichkeiten abgestimmt und implementiert sein. Die Schaffung der beantragten Stelle wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 149 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) - Verfahrenslotsen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 68.318 € 0 € 0,00
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 145.012 € 72.506 € 72.506 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 68.936 € 68.936 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Ab dem 01.01.2024 muss die neue gesetzliche Aufgabe der Verfahrenslotsen umgesetzt werden. Diese sollen zum einen junge Menschen und Familien aus einer Hand begleiten und als Lotse sowohl in die Jugendhilfe und - neu - auch durch die Eingliederungshilfe führen. Auf der anderen Seite sollen die Strukturen und Prozesse von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zusammengeführt und auf die sogenannte inklusive Lösung vorbereitet werden. Zur Entwicklung der neuen Strukturen sollen schrittweise die dafür notwendigen Ressourcen aufgebaut werden, beginnend mit einer Stelle Sozialpädagoge/in. Ggf. ist bereits ab Herbst 2022 die Beteiligung an einem bayerischen Modellprogramm vorgesehen, über das bis Ende 2023 Zuschüsse zur Verfügung gestellt werden, um die notwendigen Vorarbeiten zu leisten. Im weiteren Verlauf sollen dann - voraussichtlich ab September 2023 - ein/e weitere Sozialpädagoge/in sowie ein/e Sachbearbeiter/in zum Einsatz kommen, damit die Umsetzung der Aufgabenerfüllung ab 01.01.2024 sichergestellt werden kann. Der Personalbedarf für diese neue gesetzliche Pflichtaufgabe ist noch nicht bekannt, wird aber voraussichtlich insgesamt bei mehr als 10 neuen Stellen liegen. Daher müssen in 2024 und 2025 noch weitere Stellen geschaffen werden.
Stellungnahme DiP: Mit dem Inkrafttreten des KJSG am 10. Juni 2021 wurde die Position der "Verfahrenslotsen" neu geschaffen. Angesiedelt bei den Jugendämtern sollen sie zum einen Eltern und junge Menschen mit Behinderungen sozialgesetzbuchübergreifend beraten und bei der Antragstellung unterstützen; zum anderen sollen sie auch die Jugendämter in Fragen der Eingliederungshilfe qualifizieren. Der Einsatz ist spätestens ab 01.01.2024 sicherzustellen, kann jedoch bereits vorher im Rahmen von Modellprojekten vorbereitet werden. Da die genauen Aufgaben der Verfahrenslotsen und -lotsinnen, die strukturelle Anbindung und die Beteiligungsprozesse erst noch erarbeitet werden müssen, erscheint die Teilnahme an dem genannten Modellprojekt notwendig. Die Stellen der
Verfahrenslotsen erfordern den anteiligen Einsatz von Sozialpädagogen/innen und
Sachbearbeitern/innen, da auch tiefgehend zum Leistungsrecht der Eingliederungshilfe zu beraten
ist. Unter dem Vorbehalt der Zuschussfinanzierung kann die Schaffung von 1,00 VK
Sozialpädagoge/in und von 1,00 VK Sachbearbeiter/in empfohlen werden. Die Stellen erhalten die Stellenvermerke Z (Zuschuss) und X (Sperr). Über weitere Stellenbedarfe kann dann u.a. auf Basis der Ergebnisse des Modellprojekts im Rahmen der Haushaltsplanung für 2024 entschieden werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 150 Tätigkeitsbereich Zentrale Essensversorgung in kommunalen Kitas - hauswirtschaftliche Hilfskräfte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,76 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 31.117 € 0 € 31.117 € 0,76 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 40.944 € 40.944 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 2 40.944 € 40.944 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit Inbetriebnahme neuer Einrichtungen sind weitere Stellenkapazitäten an hauswirtschaftlichen Hilfskräften erforderlich, um die zentrale Essensversorgung in den Kindertagesstätten sicherzustellen. Dies gilt auch für bereits vorhandene Einrichtungen, die aufgrund der gestiegenen Einrichtungsgröße ihre Platzzahl angepasst haben. Hier wäre ggf. die Zahl der Wochenarbeitsstunden an die Einrichtungsgröße anzupassen. Darüber hinaus bedarf es einer Überprüfung und Anpassung der Personalbemessung der vorhandenen Standorte mit Küchenkonzept Cook&chill (Kinderhort Forsthofstr. und Kinderhort Am Thoner Espan). Hier erfolgte die Personalbemessung ursprünglich auf Basis des Verpflegungssystems cook&hold. Allerdings ist die Umsetzung des aktuellen Küchenkonzepts zeitaufwendiger.
Stellungnahme DiP: Die Personalbemessung für die hauswirtschaftlichen Kräfte erfolgt nach einem abgestimmten
Bemessungsverfahren unabhängig vom Verpflegungssystem anhand eines über alle
Einrichtungsarten und -größen ermittelten Durchschnittswertes. Aufgrund des weiteren Ausbaus der Kindertagesbetreuung mit Inbetriebnahmen neuer Einrichtungen und Erweiterungen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von rd. 1,00 VK. Die Deckung hierfür kann von der Stadtkämmerei anerkannt werden, sofern sich die Einnahmesituation tatsächlich entsprechend der vom Jugendamt erarbeiteten Kalkulation entwickelt. Darüber hinaus fordert das Jugendamt weitere 0,26 VK wegen der speziellen Küchenausstattung (cook&chill) in den Horten Forsthofstr. und Am Thoner Espan sowie zusätzlich 0,51 VK Vertretungskraft explizit für diesen Bereich. Dies ist jedoch nicht nachvollziehbar. U.a. stehen bereits 3,00 VK für Springerkräfte für alle Einrichtungen zur Verfügung. Die Finanzierung weiterer Kapazität ist - zumindest bislang - nicht einkalkuliert. Dementsprechend wird die Schaffung von 1,00 VK Hauswirtschaftskraft für neue Einrichtungen bzw. Platzaufstockungen empfohlen. Die Stelle erhält einen Stellenvermerk X (Sperr), der bei entsprechendem Nachweis der Finanzierung entnommen werden kann.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 151 Tätigkeitsbereich Gruppenleitung Finanzen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,77 GRUPPENLEITER/IN E 9c 53.308 € 18.611 € 34.697 € 0,50 Vorschlag: 0,77 GRUPPENLEITER/IN E 9c 53.308 € 18.611 € 34.697 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; die Teilstelle Nr. 520.6212 wird dem Stellenplan entnommen merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Insbesondere durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung stieg das Volumen des Mittelfristigen Investitionsplanes für den Bereich Jugendamt in den letzten Jahren enorm an (2009: 16,1 Mio. EUR; 2014: 57,9 Mio. EUR; 2022: 74,38 Mio. EUR). Auch zwischenzeitlich zentral organisierte Aufgaben wie die Gebührenerhebung oder Abrechnungen für die Essensversorgung für die kommunalen Kitas erhöhten das Finanzvolumen der Dienststelle und die zu bewältigenden Kundenkontakte. Um das wachsende Aufgabenspektrum fachgerecht bedienen zu können, wurde der Personalstand der Abteilung Finanzen, Controlling und Mittelfristiger Investitionsplan stetig angehoben. Derzeit beträgt die Personalstärke 38 Mitarbeitende (33,91 VK). Allein aufgrund der aktuellen Kita-Ausbauplanung mit einem weiterhin steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen bis mindestens 2035 (Einführung Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 und Umsetzung der Kita-Notprogramme sowie des Kita-Ausbaus insgesamt) ist von weiterem Personalbedarf auszugehen (Platzzahlen 2009: 6.250, 2014: rd. 7.500, 2022: rd. 10.300). Um die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung trotz der unterschiedlichen Themen mit der notwendigen fachlichen Tiefe zu gewährleisten, wird eine weitere Gruppenleitung benötigt.
Stellungnahme DiP: Die Abteilung Finanzen, Controlling und Mittelfristiger Investitionsplan musste aufgrund der gewachsenen Aufgaben in den letzten Jahren erheblich ausgebaut werden. Die Größe der Abteilung und die Differenziertheit der Aufgaben erfordern eine Organisationsstruktur mit mehreren Gruppenleitungen, die den jeweiligen Delegationsbereich in der notwendigen fachlichen Tiefe betreuen und die zugehörigen Mitarbeiter/innen entsprechend anleiten und unterstützen können. Diese Struktur konnte mit den vorhandenen Kräften bereits weitgehend umgesetzt werden. Für die dauerhafte Absicherung im Stellenplan ist jedoch noch eine Teilstelle im Umfang von 0,77 VK erforderlich. Eine Teildeckung im Umfang von 0,27 VK ist vorhanden. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 152 Tätigkeitsbereich Erweiterung des DV-Teams - neue Fachsoftware für den Kinder- und Jugendnotdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 DV-SACHBEARBEITER/IN E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 0,50 DV-SACHBEARBEITER/IN E 10 37.517 € 0 € 37.517 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für den Kinder- und Jugendnotdienst wird eine neue Fachsoftware benötigt, um die Betreuungen in der Kindernotwohnung, der Jugendschutzstelle und im Sleep-In verwaltungsseitig bewerkstelligen zu können. Das bisher verwendete Produkt ist veraltet und erfüllt die Anforderungen nicht mehr. Im
Rahmen der angemeldeten IT-Maßnahme wurde ersichtlich, dass auch das Kinder- und
Jugendhilfezentrum ähnliche Anforderungen an ein Fachverfahren hat, es soll daher in die Beschaffung mit eingebunden werden. Darüber hinaus ist das Jugendamt mit ca. 2.500 Mitarbeitenden das größte Amt der Stadt Nürnberg. Alle Mitarbeitenden müssen DV-technisch durch das DV-Team betreut werden. Das Jugendamt wird auch in den nächsten Jahren weiterwachsen, neue Einrichtungen kommen infolge des Kita-Ausbaus hinzu und somit auch neue Mitarbeitende. Auch gesetzliche Änderungen, wie z.B. die Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII werden sich auf die Stellenanzahl auswirken. Durch die Zunahme der Mitarbeitenden wird auch die Arbeitsbelastung im DV-Bereich anwachsen, da z. B. IT-Hardware beschafft werden muss, die persönlichen Benutzerzugänge inkl. Der Zugänge zu den zahlreichen Fachverfahren angelegt werden müssen usw. Hierfür wird eine zusätzliche Stelle benötigt.
Stellungnahme DiP: Derzeit stehen für das Jugendamt neben der Teamleitung über 4,00 VK für die DV-Betreuung zur Verfügung; darüber hinaus wird für die Koordination von Digitalisierungsaufgaben inkl. der Betreuung der vorhandenen Fachverfahren bislang Kapazität im Umfang von 2,50 VK eingesetzt, die ab Juli 2022 um eine weitere Halbstelle aufgestockt werden konnte. Eine weitere Ausweitung für die allgemeine DV-Betreuung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollzogen werden. Allerdings erfordert die fachliche Konzeption und Koordination zur Beschaffung und Implementierung einer Fachsoftware im geplanten Umfang einen erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwand, der durch die
vorhandene DV-Kapazität nicht ausreichend vorangebracht werden kann. Für das
Projektmanagement zur Beschaffung der neuen Fallbearbeitungssoftware und die laufende fachliche Weiterentwicklung wird daher eine Stellenschaffung im Umfang von 0,50 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 153 Tätigkeitsbereich Kommission Franken (KoFra)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 10 37.517 € 37.517 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 10 37.517 € 37.517 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Stellenvermerk X (Sperr) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Allein die stetig steigende Zahl von Entgeltvereinbarungen bedingt eine Personalanpassung in der Kommission Franken. Die Zahl der zu schließenden Vereinbarungen hat sich von 2013 mit 193 im Jahr auf 344 für 2021 erhöht. Hinzu kommt ein erweiterter Prüfungsaufwand bei Kalkulationen und Leistungen durch die Ausdifferenzierung der Angebote sowie durch veränderte Rahmenbedingungen wie z.B. Fachkräftemangel oder Schiedsstellenentscheidungen. Zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags aus §78e Sozialgesetzbuch VIII zum Abschluss von Vereinbarungen für rund 5.200 Einrichtungsplätze wird daher die Aufstockung der vorhandenen Personalkapazitäten beantragt.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen und der immer häufiger erforderlichen Differenzierung der Angebote für verschiedenste Zielgruppen (z.B. Traumagruppen oder "Systemsprenger") erscheint der Mehrbedarf grundsätzlich nachvollziehbar. Die Finanzierung soll über einen erhöhten Kostenbeitrag sichergestellt werden. Die Schaffung der beantragten Teilstelle wird unter dem Vorbehalt der vollständigen Finanzierung empfohlen. Bis zum Nachweis der Finanzierung erhält die Stelle einen Stellenvermerk X (Sperr).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 154 Tätigkeitsbereich Orte für Familien - Freistellung der Leitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,13 ERZIEHER/IN S 8a 7.729 € 0 € 7.729 € 0,13 Vorschlag: 0,13 ERZIEHER/IN S 8a 7.729 € 0 € 7.729 € 0,13
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss hat am 04.10.2018 den stufenweisen Ausbau von Nürnberger Kindertageseinrichtungen zu Orten für Familien und Familienzentren beschlossen. In den Jahren 2019 bis 2021 sind zwei städtische Kindertageseinrichtungen als Orte für Familien ausgewählt worden, die Umsetzung erfolgte aber aufgrund der Haushaltslage nur für einen Standort. Im Jugendhilfeausschuss am 30.09.2021 wurde die noch offene Schaffung der anteiligen Personalstunden für die Freistellung der Leitung im Umfang von 5 Wochenarbeitsstunden befürwortet. Es handelt sich um den Standort Kindergarten Heisterstraße mit 50 Plätzen. Mit den bereits zur Verfügung gestellten Projektmitteln konnten die notwendigen Anschaffungen getätigt werden, um den Standort für Elternbildungs- und Unterstützungsangebote entsprechend des Konzepts „Kitas als Orte für Familien“ zu öffnen. Mit der Bereitstellung der Personalstunden können die geplanten Angebote für die Eltern umgesetzt und auch entsprechend fachlich begleitet werden. Der Standort verfügt bereits über einen Soll-Anstellungsschlüssel von 1:10,0, von daher ist nur ein Stellenanteil im Umfang von 0,13 VK für die anteilige Freistellung der Leitung vom Kinderdienst notwendig.
Stellungnahme DiP: Durch den Jugendhilfeausschuss wurden verschiedene Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung der Nürnberger Kitas beschlossen, darunter die Förderung von Kitas als Orte für Familien durch eine stundenweise Freistellung der Leitungskraft. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit den anderen 35 Nürnberger "Orten für Familien" (davon 20 bei freien Trägern) sollte auch die Einrichtung Heisterstraße die entsprechende Freistellung von 0,13 VK erhalten, um die damit verbundenen zusätzlichen Leistungen auch personell absichern zu können. Die Schaffung des beantragten Stellenanteils wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Referat für Jugend, Familie und Soziales lfd. Nr. 155 Tätigkeitsbereich Krisenmanagement
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 KRISENMANAGER/IN S 11b 34.468 € 0 € 34.468 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 KRISENMANAGER/IN S 11b 68.936 € 0 € 68.936 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN S 11b 68.936 € 0 € 68.936 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 12.23; Zuschussvermerk Z; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung merke, Deckungshinweise: der Finanzierung
Begründung Dienststelle: Mit der beantragten Stellenkapazität soll das ehrenamtliche Engagement unterstützt und koordiniert werden. Insbesondere folgende Punkte sind dabei von Bedeutung: •D urch die Mobilisierung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements kann mit einem besonders großen Hebel (große Wirksamkeit mit geringen Ressourcen) gearbeitet werden •N eben dem unmittelbaren Effekt der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, beson- ders vulnerablen Gruppen (usw.) wird auch symbolisch sichtbar, dass die der Zusammen- halt in der Stadt für die „solidarische Stadtgesellschaft“ durch bürgerschaftliche Engage- ment gestärkt wird •D ies ist besonders sichtbar durch die Ermöglichung und Koordination des Engagements in Krisensituationen (Flucht 2015ff., Corona 2020ff., Ukraine 2022). Dies sind Hauptaufgabengebiete der Stabsstelle BE, weil die zivilgesellschaftlichen Organisationen im Einzelnen zwar sehr starke und engagierte Partner sind, aber die Aufgabe der Koordination durch eine städtisch legitimierte „Zentralstelle“ unersetzlich ist. Die Krisensituationen werden in der nahen und ferneren Zukunft nicht abreißen. Zum unmittelbaren Aufgabenbereich gehören dabei: Die Sammlung von mobilisierbaren Ehrenamtlichen (in Krisensituationen hohe drei- und vierstellige Personenzahl), der Betrieb einer telefonische Hotline (ergänzt durch Mail (-Hotlines), direkte Vermittlung in Tagesfrist zwischen Ehrenamtlichen und Bedürftigen, Informationen für Ehrenamtliche (Newsletter); Qualifizierungen, Videokonferenzen, Bündelung von Basis-Informationen, Qualifizierungs- veranstaltungen, Eingliederung in gesamtstädtische Koordination usw.
Stellungnahme DiP: Der Ausbau der Förderung des Ehrenamtes in Nürnberg erscheint angesichts gesellschaftspolitischer Entwicklungen sinnvoll. Dies hat sich auch im Frühjahr 2022 bei der ersten Welle der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gezeigt. Für eine Personalkapazität im Umfang einer Vollstelle kann eine Deckung aus Spendenmitteln bereitgestellt werden. Es wird daher eine Schaffung von 1,0 VK vorgeschlagen. Die Stelle erhält zunächst einen Sperrvwermerk X bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung sowie einen Stellenvermerk Z (Zuschuss). Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Drittmittel wird ferner ein Fristvermerk F12.23 angebracht.
Stellungnahme Ref. I/II CC: D er beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 156 Tätigkeitsbereich Kommunale Kindertagesbetreuung - zentrale Aufgaben
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der deutliche Anstieg der Platzzahlen sowie der Zahl der Beschäftigten hat bereits zu einer hohen Arbeitsverdichtung auf der Führungsebene des Kita-Bereichs beim Jugendamt geführt. Zusätzlich sind zahlreiche neue Aufgaben für den Arbeitsbereich zentrale Aufgaben hinzugekommen. Dies macht eine Personalkapazität als Unterstützung für die Stelle „Leitung für die zentralen Aufgaben“ erforderlich. Gleichzeitig soll damit auch eine notwendige Vertretung für die Stelle Bearbeitung der Zuschüsse und Haushalt im Hinblick auf die laufende Betriebsführung der 130 Kitas ermöglicht werden. Um die umfangreichen Aufgaben weiter ausreichend und erfolgreich umsetzen zu können, wird eine Stelle Sachbearbeitung beantragt.
Stellungnahme DiP: Aufgrund des Ausbaus der städtischen Kindertagesbetreuung wurde der Bereich mehrfach personell aufgestockt. Eine weitere Unterstützung erscheint zwar wünschenswert, jedoch sollte zuvor eine Priorisierung der Aufgaben erfolgen, um dauerhaften Bedarf konkret nachvollziehen zu können. Zumindest mittelfristig sind durch die Implementierung einer Software für die Verwaltung der kommunalen Kitas Verbesserungen in den Arbeitsabläufen zu erwarten. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 157 Tätigkeitsbereich Fachberatung städtische Kindertageseinrichtungen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,77 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 60.357 € 0 € 60.357 € 0,77 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Entwicklung eines Schutzkonzepts für jede Kita, Umsetzung der Partizipation in Kitas, Einführung der Medienpädagogik, Entwicklung eines Konzepts zur Sicherung der Ausbildung ist eine Ausweitung der vorhandenen Personalkapazitäten erforderlich, da die vorhandenen Ressourcen der Fachberatung die Umsetzung der vier neuen Themen nicht ermöglichen können. Eine Kompensation durch wegfallende Themen ist nicht möglich, da alleine schon das stetige Wachstum des Trägers mit den bestehenden Aufgaben zu einer enormen Arbeitsverdichtung geführt hat.
Stellungnahme DiP: Für die Erstellung von einrichtungsbezogenen Konzepten ist grundsätzlich die Kita-Leitung verantwortlich; neben der Unterstützung durch die jeweilige Abteilungsleitung stehen für die Qualitätssicherung durch Weiterbildung und Entwicklung übergreifender Konzepte ggf. für verschiedene Einrichtungsarten 1,00 VK wissenschaftliche Mitarbeiter/in sowie 0,71 VK Fachberatung zur Verfügung. Neue Themen und Anforderungen wie z.B. die Entwicklung von Schutzkonzepten für Kitas oder Medienpädagogik greift die Fachstelle „Personalentwicklung und Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)" des Referates für Jugend, Familie und Soziales auf und behandelt diese in Fachtagungen bzw. bietet bereits Fortbildungen für Kitas an. Eine weitere Aufstockung der Fachberatung ist daher zwar sicherlich wünschenswert, kann derzeit aber nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 158 Tätigkeitsbereich Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b 137.872 € 32.720 € 105.152 € 1,53 Vorschlag: 0,00 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr) und Z (Zuschuss) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Eine niederschwellige und kontinuierliche Beratung an den Grundschulen durch die Sozialarbeit an Schulen ist in dieser Altersstufe besonders wichtig. JaS stellt dabei in der Regel die einzig wahrnehmbare Form der Beratung für die Kinder in dieser Altersgruppe im Bereich der Jugendhilfe dar. Die Zielgruppe in den Grundschulen braucht frühzeitig eine ausreichende, bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung. In der zuletzt im Schul- und Jugendhilfeausschuss am 12.11.2020 beschlossenen JaS-Jugendhilfeplanung wurden die Grundschulen hoch priorisiert und sind daher im Rahmen des weiteren Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen vorrangig zu berücksichtigen.
Stellungnahme DiP: Der Einsatz von Jugendsozialarbeit an Schulen wird in der Stadt Nürnberg seit Jahren gefördert und erheblich ausgebaut; zuletzt wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 2,00 VK für die hoch priorisierten sonderpädagogischen Förderzentren geschaffen und damit die Stufe 1A der Ausbauplanung abgeschlossen. Der weitere Ausbau städtischer Kapazität ist daher sicherlich wünschenswert, hat jedoch nicht die Priorität des bisherigen Ausbaus. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob ein weiterer Ausbau ggf. mit Unterstützung durch freie Träger ermöglicht werden könnte. Die Schaffung der beantragten Stellen kann derzeit nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 159 Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - psychologischer bzw. kinder- und
jugendpsychotherapeutischer Fachdienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PSYCHOLOGE/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PSYCHOLOGE/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Problemlagen bei Kindern und Jugendlichen haben kontinuierlich zugenommen. Auch das Spektrum an Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Störungsbildern wie ADHS, Impulssteuerungsstörungen bzw. Störungen im Sozialverhalten hat sich deutlich ausgeweitet. Für die Aufgabenerfüllung im Hinblick auf die Aufarbeitung von aktuellen und biographischen Krisen, Deeskalation der individuellen Krisensituationen, eine wirksame Einzelfallarbeit und Gruppenangebote sowie zur Stabilisierung der jungen Menschen und Herstellung von deren Vermittlungsfähigkeit in notwendige Anschlusshilfen werden die notwendigen Stellenkapazitäten beantragt. Die Regierung von Mittelfranken fordert als Aufsichtsbehörde bereits länger und mit Nachdruck, dass für den KJND ein Fachdienst mit entsprechender psychologischer Expertise aufgebaut und zur Verfügung gestellt wird.
Stellungnahme DiP: Der KJND betreut in Kooperation mit dem Schlupfwinkel e.V. in Obhut genommene Kinder und Jugendliche, die häufig aufgrund von Abbrüchen der aktuellen Maßnahmen durch die Träger im KJND aufgenommen werden. Aufgrund des Mangels an geeigneten Anschlusshilfen (regional und überregional) ist dieser Teil der Zielgruppe besonders lange im KJND zu betreuen (siehe JHA-Bericht 07/2022). Für die Zielgruppe besteht ein hoher therapeutischer und fachdienstlicher Bedarf, der durch die Fachkräfte im KJND nicht abgedeckt werden kann. Die personelle Ausstattung der Einrichtung basiert auf der von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde erteilten Betriebserlaubnis, nach der pädagogische Fachkräfte wie Diplom-Sozialpädagog/innen bzw. staatliche anerkannte Erzieher/innen eingesetzt werden müssen. Seitens der Aufsichtsbehörde wird bereits seit mehreren Jahren auf die Notwendigkeit eines entsprechenden Fachdienstes im KJND hingewiesen und nun konkret eingefordert. Für den Einsatz eines Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen Fachdienstes werden 1,00 VK zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 160 Tätigkeitsbereich Organisationsentwicklung im Bereich Verwaltung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BEREICHSLEITER/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; StNr. 520.0015, Projektkoordination, EGr. 11, F 12.24 wird entfristet merke, Deckungshinweise: Stellenwert E 11 als Platzhalter; nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Die Stelle der Verwaltungsleitung des Jugendamtes ist seit Juli 2021 vakant. Trotz mehrerer interner und externer Ausschreibungen konnte keine geeignete Nachfolge gefunden werden. Daher werden aktuell im Rahmen eines Organisationsentwicklungsprojektes die Aufgaben des Bereichs neu zugeschnitten. Ziel ist es, sich auf die Kernverwaltungsaufgaben zu konzentrieren, die Stabsaufgaben stärker zu bündeln und einzelne Aufgabenbereiche bzw. Abteilungen anderen Bereichen innerhalb des Jugendamtes zuzuordnen. In diesem Zusammenhang kann es zu dringend notwendigen Stellenanpassungen bzw. Erweiterungen kommen, die ggf. nicht vollständig aus bestehenden freien Stellen gedeckt werden können. Da der Verwaltungsbereich und die Verwaltungsleitung für eine reibungslose Aufgabenerfüllung innerhalb des Jugendamtes, aber auch für die Gesamtstadt von sehr hoher Bedeutung sind, muss hier eine tragfähige Lösung gefunden werden.
Stellungnahme DiP: In Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation wird die Struktur des Verwaltungsbereichs derzeit überarbeitet. Ziel ist eine Fokussierung auf Querschnittsaufgaben wie Personal, Finanzen und Zuschüsse. Dies soll einerseits durch verstärkte Delegation innerhalb des Verwaltungsbereichs, andererseits durch eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten erreicht werden. Hierfür soll die Stelle Projektkoordinator/in The Q, F 12.24, die wegen der Befristung nicht besetzt werden konnte, in die Umstrukturierung einbezogen und zu einer Koordinations- und Leitungsstelle für den neuen Frontofficebetrieb in The Q umgewidmet und weiterentwickelt werden. Die Stelle der Verwaltungsleitung kann dadurch entsprechend entlastet werden. Damit erscheint eine weitere Stellenschaffung für diesen Bereich nach jetziger Einschätzung nicht erforderlich. Die konkrete Umsetzung der Organisationsentwicklung muss noch final ausgearbeitet und abgestimmt werden und wird dem Personal- und Organisationsausschuss in einer entsprechenden Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 161 Tätigkeitsbereich Fachberatung Freier Träger
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 17 43.742 € 0 € 43.742 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 17 43.742 € 0 € 43.742 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahr 2017 wurde bereits ein Stellenschaffungsantrag für Fachberatung bewilligt. Vorhanden waren 2,50 VK, die um 1,50 VK auf 4,00 VK angehoben wurden. Hintergrund war der ungebremste quantitative Ausbau und die hohe Zahl an Kindertageseinrichtungen, die in den Jahren zuvor
geschaffen wurden und nun auch fachlich begleitet werden müssen. Im Rahmen einer
Organisationsentwicklung und erforderlichen Aufgabenverlagerung wurden 0,50 VK Fachberatung aus der Abteilung für den Aufgabenbereich Kita-Planung herangezogen, um den notwendigen Optimierungsprozess zeitnah umsetzen zu können. Der Bedarf an 4,00 VK für Fachberatung ist jedoch unverändert erforderlich. Der quantitative Ausbau wird fortgesetzt. Die Zielquoten von 48 % im Krippen-, 102 % im Kindergarten- und 90 % im Bereich der Schulkindbetreuung sind noch nicht erreicht und müssen wegen des hohen Zuzugs und hoher Geburtenraten weiterhin vorangebracht
Stellungnahme DiP: Die fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen der
qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung, die durch entsprechende
Stellenschaffungen zum Haushalt 2017 erheblich ausgeweitet werden konnte. Auf Antrag der Leitung des Jugendamtes, wurde ein Teil dieser Kapazität 2021 für den Bereich Planung Kita Ausbau umgewidmet. Eine erneute Aufstockung der Fachberatung erscheint aufgrund der laufenden Zunahme an neuen Einrichtungen sinnvoll. Die Schaffung der beantragten Kapazität von 0,50 VK kann daher empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 162 Tätigkeitsbereich Koordinierende Kinderschutzstelle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 16.500 € 56.006 € 0,77 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung; Stellenvermerke X (Sperr), Z (Zuschuss) merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) ist die Fach- und Koordinationsstelle des Jugendamtes für Frühe Hilfen und präventiven Kinderschutz. Sie leistet während ihrer Geschäftszeiten zwischen 8 und 16 Uhr an der durchgehend besetzten Telefon-Hotline Beratung für Bürger/innen und Fachkräfte zu Frühen Hilfen und zu Fragen des Kinderschutzes. Diese Tätigkeit erfordert eine durchgehende Präsenz am Telefon, insbesondere um die durchgehende Erreichbarkeit in Kinderschutzfällen zu gewährleisten. Die Hotline hat eine große Außenwirkung in der Nürnberger Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit. Hochqualifizierte Beratung und durchgehende Erreichbarkeit sind unabdingbar. Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) 2012 und den eintreffenden Flüchtlingen 2015 wurden weitere Beratungs- und Koordinationsaufgaben auf die KoKi übertragen. Die fallbezogene Steuerung der Gesundheitsfachkräfte nach dem BKiSchG sowie Einzelbetreuungen und mobile Sprechstunden erfolgen im Außendienst, was dem Bereitschaftsdienst am Hotline- Telefon entgegensteht. Mit der derzeitigen planmäßigen Personalausstattung sind die vorgeschriebenen Aufgaben nicht zu leisten. Im Jahr 2020 musste die überplanmäßige eingesetzte Fachkraft krankheitsbedingt durchgehend vertreten werden. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und zur Wahrnehmung der Aufgaben im Außendienst muss eine Umstellung auf den KJND erfolgen, die dort nicht leistbar ist. Der Dienstbetrieb kann unter diesen Voraussetzungen nicht aufrechterhalten werden.
Stellungnahme DiP: Die Erreichbarkeit der KoKi über die Telefonhotline war ursprünglich über 1,00 VK sowie zusätzliche personalwirtschaftliche Kapazität abgesichert. Bei Bedarf ist eine Unterstützung der Hotline durch den Kinder- und Jugendnotdienst vorgesehen. Zum Haushalt 2016 und 2017 erfolgte jeweils die Aufstockung um 0,50 VK auf jetzt 2,00 VK, um auch die genannten neu hinzugekommenen Aufgaben wie Einsatzsteuerung für Gesundheitsfachkräfte usw. abzudecken. Seit Anfang des Jahres ist eine budgetfinanzierte Kraft im Umfang von 0,20 VK eingesetzt, um krankheitsbedingte Engpässe auszugleichen. Diese soll aktuell bis zum Ende des Jahres verlängert werden. Eine dauerhafte Stellenschaffung ist sicherlich sehr wünschenswert, derzeit aber nicht zwingend ersichtlich. Sofern für Sondermaßnahmen zur Behebung von coronabedingten Folgen Zuschüsse gewährt werden, können diese ggf. auch unterjährig über Budgetfinanzierungen eingesetzt werden. Die beantragte Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 163 Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) - Flexible Einsatzkraft im pädagogischen
Gruppendienst
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der KJND ist der rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbare Notdienst zur Krisenintervention und Inobhutnahme des Jugendamts. Der KJND muss für die primäre Aufgabenwahrnehmung sozialpädagogischer Tätigkeiten ausreichend Personal bereitstellen. Sozialpädagogische Kompetenzen sind sowohl für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen im stationären Inobhutnahme-Setting, in der Notschlafstelle für obdachlose Jugendliche und junge Volljährige als auch für die Aufgaben Krisenintervention, Beratung, Diagnostik, Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII, Fallmanagement, ambulante Einsätze in Familien (Garantenpflicht des Jugendamts außerhalb Geschäftszeiten), Fachkraftberatungen im Kinderschutz gem. §8a SGB VIII und Entscheidungen zur Inobhutnahme unabdingbar.
Stellungnahme DiP: Der KJND betreut als städtisches Kinder- und Jugendheim gemeinsam mit dem Kooperationspartner Schlupfwinkel e.V. in Obhut genommene Kinder und Jugendliche in der Kindernotwohnung, der Jugendschutzstelle und dem Sleep-In. Für den Betrieb dieser Einrichtungen ist ein Personalschlüssel einzuhalten, der von der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde vorgegeben ist (16,50 VK). Das Personal wird von den beiden Kooperationspartnern gestellt. Andere Aufgaben obliegen dem Allgemeinen Sozialdienst -ASD- (Inobhutnahmen, ambulante Einsätze in Familien) oder der Koordinierenden Kinderschutzstelle - KoKi - (Risikoeinschätzung Kindeswohlgefährdung). Hier wird der KJND nur außerhalb der Dienstzeiten dieser Stellen tätig. Wegen der zusätzlichen Aufgaben wurde die Kapazität des KJND in den Vorjahren mehrfach aufgestockt - zuletzt zum Haushalt 2019 mit jeweils 1,00 VK für eine Springer- sowie eine Bereitschaftskraft bzw. zum Haushalt 2021 mit einer
Halbstelle für die Familiäre Bereitschaftsbetreuung. Dennoch kommt es aufgrund
überdurchschnittlicher Krankheitstage, Personalfluktuation und zeitlichem Verzug bei der Nachbesetzung aufgrund des Fachkräftemangels zu Vakanzen von mehreren Wochen und Monaten, sodass die von der Heimaufsicht geforderte Soll-Personalausstattung im Gruppendienst teilweise nicht gegeben ist. Die Schaffung von 1,00 VK wird daher empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 164 Tätigkeitsbereich Fachstelle Vollzeitpflege
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 72.506 € 0 € 72.506 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Infolge ansteigender Inobhutnahmen nehmen die Vermittlungen in Vollzeitpflege stetig zu. Dadurch ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Pflegeelternbewerbern, die im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Eignungsüberprüfung in Seminaren geschult werden müssen. Außerdem sind zur Qualitätssicherung vermehrt Fortbildungen und Gruppenangebote für Pflegeeltern erforderlich. (Pflegequote 2013: 31,40%, 2018: 45,76%, 2021: 53,80%). Dadurch ist auch der Beratungs- /Klärungsbedarf von Kooperationspartnern ansteigend. Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) sind neue Konzepte zum Kinderschutz, Partizipation und Beschwerdemöglichkeiten im Pflegekinderwesen zu entwickeln. Bezüglich schwer vermittelbarer Kinder soll ein sonderpädagogisches Konzept inkl. Schulungen/Fortbildungsdurchführung entwickelt und umgesetzt werden. Ebenso sollen u.a. unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine in Pflegefamilien vermittelt werden. Dazu sind gesonderte Konzepte und Seminare zu entwickeln und durchzuführen. Infolge dynamischer Entwicklungen müssen fortlaufend Verfahrensabläufe entwickelt, geändert und angepasst werden, um für alle im Pflegekinderwesen beteiligten Fachkräfte verbindliche Standards sicher zu stellen.
Stellungnahme DiP: Im Sachgebiet Vollzeitpflege sind bisher 2,00 VK mit konzeptionellen Aufgaben sowie der Beratung und Ausrichtung von Seminaren betraut. Die Anzahl der Seminare ist in den letzten Jahren gestiegen (2017: 5, 2021:12), auch wenn die Steigerung bei den Teilnehmenden bislang kleiner ausfällt (2017: 81, 2021: 126). Vor dem Hintergrund zunehmender Inobhutnahmen ergibt sich ein deutlich erhöhter Bedarf an Seminaren und Gruppenangeboten für Pflegeeltern und durch das schwieriger werdende Klientel außerdem vermehrter Fortbildungsbedarf. Zwar konnte für die Projektkoordination von fast 90 Einzelprojekten im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Vorjahr eine Halbstelle geschaffen werden, diese deckt mit ihrem Aufgabenspektrum jedoch nicht die Entwicklung der Konzepte im Pflegekinderwesen, u.a. eines sonderpädagogischen Konzeptes für Schulungen im Bereich schwervermittelbarer Kinder, ab. Der beantragte Stellenbedarf wird deshalb zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 165 Tätigkeitsbereich Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Betreuung Ukraine-Geflüchtete
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 72.439 € 0 € 72.439 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 14 72.439 € 0 € 72.439 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bereits aktuell sind über 1000 Minderjährige, ganz überwiegend mit ihren Müttern nach Nürnberg gekommen. Viele sind privat bei Bekannten oder Verwandten untergekommen. Relativ häufig haben sich auch Fluchtgemeinschaften gebildet, die sich (noch) gegenseitig stützen. Wenige unbegleitete minderjährige Ausländer/innen (UMA) im eigentlichen Sinne haben sich bisher an den Allgemeinen Sozialdienst gewendet. Die weitere Entwicklung ist noch unklar, es bleibt aber zu vermuten, dass zumindest ein Teil der Geflüchteten hierbleiben wird. Eine hohe Traumatisierungsrate kann als gesichert betrachtet werden, was auch einen Jugendhilfebedarf, ggf. etwas zeitverzögert, auslösen wird.
Stellungnahme DiP: Die Schwere der Fälle beim ASD hat deutlich zugenommen, hinzu kommen massive Vermittlungsprobleme in den Hilfen, welche die Teams sehr belasten und mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden sind. Dies lässt sich u.a. auf fehlendes Personal und damit einhergehenden Gruppenschließungen bei den betreuenden Trägern zurückführen. Auch ambulante Angebote können deshalb nicht mehr im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, was wiederum dazu führt, dass nur mit sehr hohem Aufwand passende Plätze gefunden werden können. Der Anstieg der UMA-Zahlen in den letzten Monaten führte zur Errichtung eines Notbetriebs für Inobhutnahme, zudem wird der Festsaal in der Reutersbrunnenstraße für einen kurzfristigen Einsatz vorbereitet. Die UMA können jedoch nur dann zeitnah im deutschlandweiten Verteilverfahren berücksichtigt werden, wenn sie in der vorläufigen Inobhutnahme mit dem ASD zügig das Clearing durchlaufen. Da die vormals gesperrten Stellen für Flüchtlingssituationen nicht mehr zur Verfügung stehen, wird der beantragte Stellenbedarf zur Schaffung empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 166 Tätigkeitsbereich Spielflächenplanung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 39.193 € 0 € 39.193 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stadt Nürnberg hat über 300 Spielflächen mit deutlich steigender Tendenz. Das Jugendamt ist als
Bedarfsträger für Standortfragen, Maßnahmenplanung und qualitative Fragen und
Nutzerbeteiligungen bei Neuplanungen, Überplanungen, Erweiterungen und Ersatz zuständig. Der Umfang an Planungsaufgaben hat deutlich zugenommen. Neben der Jugendhilfeplanung sind neu dazugekommene Grundlagen wie der "Masterplan Freiraum" zu bearbeiten. Es gibt eine erhöhte Anzahl an Instruktionen und kleinteiligen B-Planverfahren, sowie Neuplanungen, Sanierungen und Erweiterungen von Schulflächen und den damit zusammenhängenden Spielhöfen. Gerade Prozesse der Stadtentwicklung haben in den letzten Jahren nicht nur quantitativ zugenommen, sondern auch deutlich an Komplexität gewonnen. Aufgrund der Nachverdichtung sind hier viele, teils strittige Themen zu verhandeln, was zu einem deutlich erhöhten Zeitaufwand führt.
Stellungnahme DiP: Mit den bestehenden Regelungen sollten die Belange der Beteiligten (inkl. behinderter Menschen) schon jetzt berücksichtigt werden. Durch die Normierung dürften sich daher - zumindest im weiteren Verlauf - eher Klarstellungen und Erleichterungen ergeben, da auf entsprechende Vorgaben verwiesen werden kann. Nach anfänglicher Neuorientierung sollten sich Routinen entwickeln können, die die Aufgabe vereinfachen. Aktuell ist für die Fortschreibung des Jugendhilfeplans "Spielen in der Stadt" bis F 12.24 eine Projektstelle eingesetzt. Für die Umsetzung der Planung sind bisher weitere 1,25 VK eingesetzt. Ein Mehrbedarf kann aus den vorliegenden Kennzahlen nicht nachvollzogen
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 167 Tätigkeitsbereich Neuinbetriebnahme des Kinder- und Jugendhauses Schweinau
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 ERZIEHER/IN S 8b 133.150 € 0 € 133.150 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das neue Kinder- und Jugendhaus im Stadtteil Schweinau soll im Dezember 2023 als Ersatz für den ehemaligen Jugendtreff Oase eröffnet werden. Zur Vorbereitung der Inbetriebnahme muss die erforderliche Personalausstattung bereits vorab sichergestellt werden. Das Konzept sieht hierfür jeweils zwei Sozialpädagogen/innen und zwei Erzieher/innen vor. Aus der bisherigen Einrichtung können die beiden Sozialpädagogen/innen am neuen Standort eingesetzt werden; jedoch ist eine Schaffung von zwei Vollkraftstellen Erzieher/in zur Komplettierung des Teams nötig.
Stellungnahme DiP: Das neue Kinder- und Jugendhaus soll den Stadtteil Schweinau mit einem entsprechenden Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit versorgen sowie die bereits bisher über den Jugendtreff Oase realisierte Straßensozialarbeit/Streetwork fortführen. Hierfür ist eine standardmäßige Personalausstattung von 2,00 VK Sozialpädagoge/in sowie 2,00 VK Erzieher/in vorgesehen. Da die
Sozialpädagoge/innen-Stellen aus dem Jugendhaus übernommen werden, fällt für die
Inbetriebnahme nur die Schaffung der beiden beantragten Erzieher/innen-Stellen an. Der Ersatz- und Erweiterungsbau soll nach Baubeginn im Sommer 2022 nach jetzigem Planungsstand zum Dezember 2023 fertig gestellt werden. Die beiden zusätzlichen Erzieher/innen-Stellen werden daher frühestens zum Haushalt 2024 benötigt und sollten in den entsprechenden Etatberatungen behandelt werden. Eine Stellenschaffung zum Haushalt 2023 kann daher nicht empfohlen werden. Sofern der Neubau ohne Verzögerungen fertig gestellt werden kann, käme bei Bedarf eine unterjährige Lösung, z.B. über eine budgetfinanzierte Beschäftigung in Frage.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 168 Tätigkeitsbereich Verbesserung der Personalausstattung in Kinder- und Jugendhäusern
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 145.012 € 0 € 145.012 € 2,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss beriet in seiner Sitzung vom 28.09.2017 über die vorgelegte Jugendhilfeplanung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA). Dabei wurde als Maßnahme der qualitativen Weiterentwicklung die Anhebung des personellen Standards von Kinder- und Jugendhäusern beschlossen. Anstelle von bisher standardmäßig 3,00 VK Planstellen sollen die Kinder- und Jugendhäuser künftig standardmäßig mit 4,00 VK Planstellen ausgestattet werden. Im Rahmen der weiteren Ausbauplanung soll dazu als nächstes die Personalausstattung der Kinder- und Jugendhäuser (KiJH) Gostenhof bzw. Röthenbach-Ost verbessert werden.
Stellungnahme DiP: Insbesondere wegen höherer Anforderungen (Integration junger Menschen mit Fluchthintergrund, Verstärkung der aufsuchenden Arbeit, verstärkte Beteiligung an Stadtentwicklungsprozessen) wäre ein weiterer Ausbau der Personalausstattung sicherlich wünschenswert und sollte perspektivisch angegangen werden. Eine zwingende Notwendigkeit ist jedoch nicht erkennbar. Insbesondere liegen die Nutzungszahlen derzeit noch erheblich unter den 2019 erzielten Werten. Bevor zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, sollte zunächst die frühere Auslastung zumindest annähernd wieder erreicht werden. Darüber hinaus verfügt das KiJH Gostenhof mit 2,50 VK Erzieher/in bereits jetzt über eine verbesserte Ausstattung. Die beantragte Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 169 Tätigkeitsbereich Jugendmedienschutz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 39.193 € 0 € 39.193 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung "Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Teil Jugendmedienschutz" wurde am 16.12.2021 im Jugendhilfeausschuss behandelt und bildet die konzeptionelle Grundlage für die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes. Grundlage der Fortschreibung waren hierbei: a) Seit Mitte 2021 sind die Änderungen im Jugendschutzgesetz rechtskräftig. Die Änderungen sind sehr umfassend und grundlegend, was zahlreichen Anpassungen zur Folge hat. Die Kommunen sind hierbei gefordert, die Bundesgesetze mitzutragen und aktiv auszugestalten. b) Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen die stark gestiegene Online- Mediennutzung von Heranwachsenden in den letzten Jahren sowie die daraus folgenden potenziellen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche. Die bisherige personelle Ausstattung kann diesen Bedarf nicht decken.
Stellungnahme DiP: Jugendmedienschutz ist Teil des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes, für den 1,00 VK zur Verfügung stehen. Darüber hinaus konnte zuletzt zum Haushalt 2019 eine Halbstelle mit dem Schwerpunkt "ordnungsrechtlicher Jugendmedienschutz/Onlinehandel" geschaffen werden. Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen wurde und wird die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut und dafür auch personell erheblich aufgestockt. Vor einer Ausweitung der Ressourcen beim Jugendamt sollte daher zunächst die weitere Entwicklung auf Bundesebene abgewartet werden. Auf dieser Basis kann dann der tatsächliche Bedarf ermittelt sowie ggf. bezuschusste (Pilot-)Projekte konzipiert werden. Die Schaffung der beantragten Stelle kann derzeit nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 170 Tätigkeitsbereich Internationale Jugendarbeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 78.386 € 0 € 78.386 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Internationale Jugendarbeit nach § 11 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) leistet als integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung, zur Europäisierung sowie Internationalisierung und ist ein Zeichen von zivilgesellschaftlichem Engagement. Internationaler Austausch trägt dazu bei, Wissenshorizonte zu öffnen, Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt zu erweitern und Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit zu stärken. Die Erfahrung mit anderen Menschen und Kulturen hilft jungen Menschen und Fachkräften, eigene Ansichten zu reflektieren und Vorurteile abzubauen. Gerade die Zielgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit, also meist sozial benachteiligte und bildungsferne junge Menschen, hat zu diesen Erfahrungsmöglichkeiten kaum Zugang.
Stellungnahme DiP: Bis zum Jahr 2018 stand für den internationalen Jugendaustausch Kapazität im Umfang von 0,50 VK zur Verfügung. Auf Antrag des Jugendamtes wurde diese Ressource für den ordnungsrechtlichen Medienschutz umgewidmet, da sich das Aufgabengebiet zurückgebildet hat. Bis Ende 2022 läuft außerdem eine zuschuss- bzw. budgetfinanzierte Projektgruppe zur Intensivierung der internationalen Jugendarbeit, die auch weitere Fördermittel akquirieren soll. Sofern sich tatsächlich wieder Bedarf für die Vertiefung des Themas ergibt, müsste zunächst eine Priorisierung im Rahmen der vorhandenen Stellen erfolgen. Die Ergebnisse der Arbeit der Projektgruppe inkl. der Generierung entsprechender Zuschüsse sollte dabei einbezogen werden. Eine Stellenschaffung kann derzeit nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 171 Tätigkeitsbereich Erziehungsberatung Südstadt
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSKRAFT E 5 25.758 € 0 € 25.758 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Jugendhilfeausschuss hat am 17.09.2020 einen Beschluss zum Thema Dependance der städtischen Erziehungs- und Familienberatung in der Südstadt verabschiedet und folgte der Argumentation, den Bedarf in der Südstadt mit zusätzlichen Ressourcen decken zu wollen. Nach Fertigstellung wird in dem neuen „Schocken-Gebäude“ die neu geschaffene Südstadt-Dependance der Erziehungs- und Familienberatungs-stelle mit 2 Sozialpädagoginnen ihre Arbeit aufnehmen. Dort soll überwiegend nach dem Konzept einer „aufsuchenden Erziehungsberatung“ gearbeitet werden. Es können aber auch Gruppenangebote für belastete Eltern und Kinder angeboten werden. Die Arbeit der Südstadt-Dependance macht die Schaffung einer 0,50 VK Verwaltungsfachkraftstelle erforderlich, sodass neben der Verwaltungsarbeit für die Dependance auch deren Erreichbarkeit für Familien gewährleistet ist.
Stellungnahme DiP: Die Südstadtdependance soll mit Fertigstellung des neuen "Schocken" bezogen werden. Hierfür wurden in den Vorjahren bereits 2,00 VK Sozialpädagoge/in geschaffen, um einen Vorbetrieb realisieren zu können. Die Erreichbarkeit wird derzeit über die Erziehungsberatungsstellen in der Philipp-Kittler-Str. bzw. im Familienzentrum Mammut (Schoppershofstr.) sicher gestellt, wo die beiden bisherigen Stellen angegliedert sind. Da die Inbetriebnahme der neuen Dependance für Frühjahr 2024 geplant ist, erscheint es zweckmäßiger, über den konkreten Bedarf erst im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2024 zu entscheiden. Eine Begutachtung der beantragten Stellenschaffung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat V Dienststelle Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lfd. Nr. 172 Tätigkeitsbereich Umsetzung des Konzepts Jugendhilfe und Sport
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 78.386 € 0 € 78.386 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Stellenschaffung für die Koordinierungsstelle Sport und Jugendhilfe ist die Umsetzung des Konzepts Sport und Jugendhilfe in Nürnberg, das auf einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 18.09.2008 basiert. Die Stelle wurde mit den Haushaltsberatungen 2018 als Projekt vorerst auf drei Jahre befristet, konnte aber erst zum 10.12.2018 angetreten werden. Im Moment ist die Stelle bis 31.12.2022 befristet. Vernetzung ist das zentrale Tätigkeitsfeld der Koordinierungsstelle. In ihrer Funktion als Verbindungsglied, das sowohl die Strukturen und Angebote der Jugendhilfe, und hier besonders der Kinder- und Jugendarbeit, aber auch die besonderen Voraussetzungen im Sportbereich im Blick hat, ist die Koordinierungsstelle hier bereits zu einem sehr wichtigen Faktor geworden.
Stellungnahme DiP: Die Stelle wurde zum Haushalt 2018 antragsgemäß als 3-jährige Projektstelle begutachtet, konnte jedoch erst 1 Jahr nach Schaffung besetzt werden. Als Aufgabengebiet wurde die Entwicklung von Instrumenten und Strategien zur Umsetzung des Konzepts "Jugendhilfe und Sport", die Koordination
des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugendarbeit und der Aufbau von
Informationssystemen benannt. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandteil des Tätigkeitsspektrums. In der Praxis übernimmt die Stelle auch Aufgaben, die bisher in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bislang weniger intensiv wahrgenommen werden, z.B. die Betreuung von Trendsportarten und die Übernahme der Koordinierung bereits vorhandener Angebote. Diese Verlagerung ist vom ursprünglichen Projektziel, das auf den Aufbau tragfähiger Strukturen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit angelegt sein sollte, nicht abgedeckt. Die Verlängerung des Fristvermerks auf F 12.22 erfolgte, um die Nachhaltigkeit der bislang erarbeiteten Projektergebnisse zu sichern. Der Bedarf für eine erneute Verlängerung des Projekts oder eine Verstetigung mit Aufgabeninhalten, die ggf. durch Sportvereine wahrgenommen werden können, erscheint nicht nachvollziehbar. Eine Stellenschaffung oder Verlängerung der Maßnahme kann daher nicht empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Baureferat lfd. Nr. 173 Tätigkeitsbereich Technische Geschäftsführung PBD ( Stab Projektbau)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 TECHNISCHE GESCHÄFTSF., BAUING. E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE GESCHÄFTSFÜHRER/IN PBD E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Damit die vorzeitige Sanierung der denkmalgeschützten Kongresshalle neben den bereits laufenden Kulturgroßbauprojekten unter Einhaltung von Terminen, Qualitäten und Kosten bis Ende 2025 umgesetzt werden kann, wurden im März 2022 1,0 VK von H in den Stellenplan von Ref.VI/PBD überführt. Zusätzlich war die Umorganisation von bestehenden Aufgaben innerhalb PBD durch Schaffung einer Technischen Geschäftsführung zur Entlastung der Projektleitungen und deren Mitarbeitenden notwendig, um dieses umfangreiche Aufgabenportfolio an verschiedenen Baumaßnahmen umsetzen zu können. Dies betrifft Aufgaben im Vertragswesen, Vergabewesen, Haushalts - und Rechnungswesen sowie im Projektmanagement. Die Wahrnehmung erfolgt derzeit durch eine unbefristet beschäftigte Mitarbeiterin, bis 06/2023 budgetfinanziert. PBD sind aktuell insgesamt nur 10 VK für tw. zeitkritische sehr komplexe Bauprojekte mit einem Bauvolumen von ca. 1 Mrd. Euro zugewiesen. Um die anstehenden sehr komplexen Aufgaben zur Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude bewältigen zu können, ist die Unterstützung durch eine Technische Geschäftsführung dauerhaft erforderlich.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der begrenzten Nutzungsdauer des Opernhauses bis Ende 2025 wurde die vorzeitige Sanierung der Kongresshalle im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Erstellung eines Opern- Interims politisch hoch priorisiert. Die Fertigstellung dieses Bauvorhabens ist bis Ende 2025 vorgesehen, während die bestehenden Bauvorhaben der Kulturgroßbauprojekte (Sanierung Opernhaus, Generalinstandsetzung Meistersinger- halle) ebenfalls weiter vorangetrieben werden müssen. Die damit einhergende sukzessiv steigende Aufgabenvielfalt, der ausgedehnte Tätigkeitsumfang und die dabei anwachsenden Verflechtungen des Projektportfolios auf dem Reichsparteitagsgelände und den angrenzenden Bereichen erfordern die Etablierung einer projektübergreifenden Koordinierungsstelle mit entsprechenden Fachkenntnissen und Befugnissen. Die Schaffung der beantragten Stelle einer technischen Geschäftsführung wird daher begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk für die Dauer der Umsetzung des Opernhaus-Interims in der Kongresshalle (F 12.25).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 174 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung CAD und IT
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Hervorgehend aus der fallzahlenabhängigen Personalprognose (Berechnungstool) bei Stpl hat sich bei den Aufgaben „Graphische Gestaltung und CAD“ bzw. „IT-Dienstleistungen für das gesamte Stadtplanungsamt“ ein Mehrbedarf von 1,0 VK in der Sachbearbeitung ergeben. Darin beinhaltet sind unterschiedliche CAD-Bedarfe der Bauleitplanung z. B. das Ausarbeiten von Bauleitplänen oder das Bearbeiten von städtebaulichen Einzelplanungen, wobei eine Einhaltung und Weiterentwicklung von
CAD-Konventionen und dazugehöriger Datenbanken angestrebt wird. Daneben gilt es
Bebauungspläne und dazugehörige Planwerke zu entwerfen und zu bearbeiten und die
Planbeteiligten zu koordinieren. Weiterhin erfordert die Mitarbeit bei Vorbereitung und Organisation von (digitalen) Beteiligungsverfahren, Ausstellungen (auch bei Wettbewerben, Bürgerversammlungen), Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren, Gestaltungsplanungen, Durchführung von Planungsworkshops, etc. zusätzliche Personalressourcen.
Stellungnahme DiP: Professioneller CAD-Einsatz und die daran oftmals gekoppelten IT-Systeme (GIS, Datenbanken, Schnittstellen) sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil einer ganzheitlichen Stadtplanung mit alle ihren Facetten. Typische Gründe für den verstärkten Einsatz von CAD-Lösungen im Bereich der Zeichnungserstellung sind deutliche Arbeitserleichterungen, insbesondere bei iterativen Planerstellungen und häufigen Planänderungen oder eine rechtssichere Dokumentation von Plänen durch einheitliche Standards. Einhergehend mit der Verstetigung digitaler Prozesse und Abläufe im
Rahmen der städtebaulichen Gestaltung und der darin gesetzlich erforderlichen
Planungsinstrumente (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) wird ein zusätzlicher personeller Kapazitätsbedarf in der Sachbearbeitung bei Stpl gesehen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 175 Tätigkeitsbereich Klimaschutz in der Bauleitplanung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 14 99.545 € 0 € 99.545 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 14 99.545 € 0 € 99.545 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die beantragte Stelle dient der Umsetzung des Klimaschutzfahrplans der Stadt Nürnberg 2020 – 2030. Aus dem Konzept ergeben sich für Stpl direkte Fragestellungen und Auswirkungen auf die Tätigkeiten vor allem in der Bauleitplanung, aber auch der Stadterneuerung sowie der Planung des öffentlichen Raums Es hat gezeigt, dass bei Stpl derzeit weder die Kapazität noch das Knowhow vorhanden ist, die relevanten Klimathemen in der Bauleitplanung adäquat zu bündeln und zu berücksichtigen. Deshalb wird insbesondere für die Erarbeitung von Quartiers- und Energiekonzepten bei Stpl ein Personalbedarf von 1,0 VK mit Schwerpunkt in der Bauleitplanung gesehen. Da neben dem Schwerpunkt Bauleitplanung jedoch u.a. auch die Themen Stadterneuerung und Planung öffentlicher Raum relevant sind, soll die beantragte Stelle zentral bei Stpl/D verortet sein.
Stellungnahme DiP: Innerhalb der Stadtverwaltung Nürnberg gibt es bereits seit mehreren Jahren unterschiedliche Klimaschutzaktivitäten, die sich auf verschiedene Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung erstrecken und die mittels des Stadtratsbeschlusses vom 17.06.2020 in den Klimaschutzfahrplan 2020-2030 überführt, konkretisiert und erweitert wurden. Zur Umsetzung der daraus beinhalteten Maßnahmen wurden in den letzten Haushaltsjahren Personalkapazitäten im Ref.III und letztjährig auch im Ref.VI geschaffen. Die Stelle bei Ref.VI resultierte aus einem ursprünglich von Stpl gestellten Schaffungsantrag für 2,0 VK "Wissenschaftliche Sachbearbeitung", von denen im HH2022 1,0 VK bei Ref.VI (060.0600) für referatsübergreifende, strategisch, konzeptionelle Belange angesiedelt wurden. Die unbedingte Integration nachhaltiger Ansätze und Technolgien in die zukünftige Ausgestaltung von verbindlichen Bauleitplänen bedarf der kontinuierlichen Verfügbarkeit von dazugehörigen Expertenwissens. Die Schaffung der beantragten Stelle (1,0 VK) wird daher begutachtet. Sie erhält zunächst einen Fristvermerk (F 12.30).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 176 Tätigkeitsbereich Teamassistenz Baukunstbeirat
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT BKB E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die Abteilungsvorzimmer von Stpl stehen im Stellenplan derzeit 2,5 Soll-VK zur Verfügung. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich die Tätigkeit in den Vorzimmern weg von sehr allgemeinen und fachlich kaum differenzierten Sekretariatssaufgaben hin zu fachlich spezialisierten Aufgaben entwickelt hat. Eine dieser Spezialisierungen ist die Vorbereitung und Unterstützung des Baukunstbeirats und Architekturpreises. Es ist davon auszugehen, dass diese Aufgabe mittlerweile rund 0,5 VK einer Vorzimmerkraft bindet. Da es sich bei dieser Aufgabe um deutlich höherwertigere Aufgaben als die reine Vorzimmertätigkeit handelt wird vorgeschlagen, dafür eine eigene 0,5 VK- Stelle in E7 zu schaffen (Teilfinanzierung über Reduzierung der Stelle Nr. 610.5240). Ziele, die damit verbunden sind, sind eine Verstetigung und Vereinheitlichung rund um die Begleitung des BKB und Architekturpreises, die Etablierung fester Zuständigkeiten und eine klare fachliche Ausdifferenzierung der Tätigkeiten.
Stellungnahme DiP: Der Baukunstbeirat ist ein unverzichtbares Fachgremium zur Beratung der Stadträte und Stadträtinnen und der Bauverwaltung in Nürnberg. Die effiziente Unterstützung und Koordination der Aufgaben des BKB durch die Verwaltungseinheit bei Stpl ist hierbei wesentlich für die erzielbare Qualität in der Projektbearbeitung und letztlich für die Qualitätssicherung bei schwierigen baulichen Fragestellungen mitverantwortlich. Die Ausrichtung der fachlichen und organisatorischen Zuarbeiten durch eine spezialisierte Verwaltungsfachkraft ist für die Verstetigung und Vereinheitlichung rund um die Begleitung des BKB und des Architekturpreises zwar wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht begutachtet
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 177 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung städtebauliche Verträge
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Zahl der städtebaulichen Verträge wird sich aufgrund von Gesetzesänderungen durch sogenannte „Städtebauliche Vereinbarungen“ i.V.m. Planungsrechtmehrung erhöhen. Der Anwendungsbereich Städtebaulicher Vereinbarungen ist durch das Gesetz zur Mobilisierung von Wohnbauflächen (§ 9 Abs. 2 BauGB, „Sektoraler Bebauungsplan) in Verbindung mit einer offensiven Befreiungspraxis (Einführungserlass Paragraph 31 Abs. 3 BauGB, „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“) als mögliches Instrument zur Abschöpfung von Planungsgewinnen gemäß dem Nürnberger Baulandbeschluss im Grundsatz erweitert worden. Derzeit erfolgt ausschließlich der Vollzug bestehender Städtebaulicher Verträge. Aus der Organisationsuntersuchung hat sich ergeben, dass dieses sehr spezialisierte Tätigkeitsfeld auch auf die Erarbeitung neuer Städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen auszuweiten ist. Nur so können Standards, rechtliche Erfordernisse und ein (Verhandlungs-) Kontinuum gegenüber Vertragspartnern (Bauherrn / Investoren) sichergestellt und die Anwendung des Nürnberger Baulandbeschlusses (und damit die Abschöpfung von Folgekosten zugunsten der Stadt) professionalisiert werden.
Stellungnahme DiP: Städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sind aus der Praxis der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken und stellen auch in Nürnberg ein wichtiges Instrumentarium zur Baulandmobilisierung dar. Steigende Vertragszahlen der letzten Jahre belegen deren zunehmende Relevanz und erfordern nicht nur im Vollzug effiziente durchgängige und nachvollziehbare Prozesse. Daher ist es von entscheidender Bedeutung inhaltliche und prozessuale Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten, welche Effizienzsteigerungen im Verfahrensablauf ermöglichen und mittel- bis langfristig den notwendigen Personaleinsatz im Vollzug optimieren. Hierzu soll in dem Sachgebiet Städtebauliche Verträge vorrangig eine übergeordnete Stelle als Sachgebietsleiter/in zum HH2023 geschaffen werden (siehe entsprechenden Schaffungsantrag). Eine Begutachtung der beantragten Sachbearbeitung im Vollzug Städtebaulicher Verträge kann zum Haushalt 2023 nicht erfolgen und soll frühestens zum Haushalt 2024 nochmals neu bewertet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 178 Tätigkeitsbereich Projektassistenz Verfahrenssteuerung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00
VERFAHRENSSTEUERUNG
Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die im Sachgebiet Verfahrenssteuerung geleistete Arbeit ist Voraussetzung für eine verzögerungsfreie Durchführung der Bauleitplanverfahren bei Stpl. Die aktuell bearbeiteten Verfahren sind alle durch Stadtratsbeschlüsse (Einleitungs-, Billigungs-, Rahmenplanbeschlüsse) beauftragt und durch Ref. VI priorisiert. Die Stelle dient der Entlastung der technischen Mitarbeitenden von Verwaltungsaufgaben. Durch die Umorganisation und Ergänzung der im Sachgebiet zu leistenden Aufgaben (FNP-Teilbereichsverfahren, Bearbeitung von Sonderthemen zum Umweltrecht, insbesondere Artenschutz, Immissionsschutz und Störfallvorsorge im Sachgebiet) hat sich die Zahl der Mitarbeitenden erhöht. Im Sachgebiet fällt ein nicht unerheblicher Teil an Aufgaben an, die auch durch Verwaltungsfachleute bearbeitet werden können. Durch den Aufwuchs ist nun eine Schwelle erreicht, in der durch Einsatz einer Teamassistenz und der damit verbundenen Entlastung der technischen Fachleute der Gesamtoutput (Zielwert Baurechtschaffung für 2000 WE/a) deutlich erhöht werden kann.
Stellungnahme DiP: Der vergrößerte Tätigkeitsumfang zur Baurechtschaffung und deren Anforderungen bzgl. Umsetzungsgeschwindigkeit bei gleichzeitiger Rechtssicherheit für alle Beteiligten erfordert auf Basis der bei Stpl durchgeführten Personalbemessung orientiert an der Fallzahlentwicklungen und gegebener Priorisierung der letzten Jahre eine Erhöhung der Personalkapazitäten im Bereich der Verfahrenssteuerung. Diese verlangt primär nach zusätzlichen Ingenieurskapazitäten , welche gegenüber einer zusätzlichen Stelle Projektassistenz Verfahrenssteuerung mit allgemeineren Verwaltungsaufgaben zu priorisieren ist und daher auch zur Schaffung vorgeschlagen wurde. Die Stelle Projektassistenz erscheint zwar wünschenswert, angesichts anderer zu priorisierender Maßnahmen im Geschäftsbereich kann eine Begutachtung ohne Deckung nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 179 Tätigkeitsbereich Kapazitätserhöhung bei Bebauungsplanverfahren
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die im Sachgebiet Verfahrenssteuerung geleistete Arbeit ist Voraussetzung für eine verzögerungsfreie Durchführung der Bauleitplanverfahren bei Stpl. Die aktuell bearbeiteten Verfahren sind alle durch Stadtratsbeschlüsse (Einleitungs-, Billigungs-, Rahmenplanbeschlüsse) beauftragt und durch Ref. VI priorisiert. Über die Verfahren zur Baurechtsschaffung hinaus sind weitere Verfahren durchzuführen, die der Steuerung von Nutzungen (Verhinderung von Spielhallen, Einzelhandelsverteilung) dienen. Hier wurden in der Vergangenheit erhebliche Mittel für Grundsatzgutachten eingesetzt, deren Ergebnisse nun dringend in Baurecht umgesetzt werden müssen bevor diese als rechtlich überholt angesehen werden und nicht mehr als Grundlage
städtischer Steuerung eingesetzt werden können. Wegen steigender Fallzahlen
(Personalbemessungstool) ist u.a. auch durch die zusätzliche Priorisierung dieser Aufgaben eine weitere Stelle erforderlich.
Stellungnahme DiP: Hervorgehend aus der Personalbemessung (Berechnungstool) bei Stpl hat sich in den letzten drei Jahren im Sachgebiet Verfahrenssteuerung bei der Aufgabe "Bebauungsplanverfahren" die Notwendigkeit zur Erhöhung personeller Ingenieurskapazitäten ergeben. Um diesen personellen Engpass zu schließen, wurden bereits für das Haushaltsjahr 2021 0,5 VK Ingenieur/in neu geschaffen. Zur dringend notwendigen Beschleunigung der Baurechtschaffung werden weitere 0,5 VK Ingenieur/in im Sachgebiet Verfahrenssteuerung begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 180 Tätigkeitsbereich Projektkoordination Dutzendteich
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Jahre 2016 wurde das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Nürnberg Südost fertig gestellt und vom Stadtrat beschlossen. Nun ist angedacht, die Zukunft des Frankenstadions im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen. Zusammen mit den angrenzenden Flächen handelt es sich um eine dynamische Zone mit hoher Entwicklungsenergie. Die Dynamik strahlt in die unmittelbare Umgebung aus und beeinflusst die urbane Parklandschaft des Dutzendteichs und das ehemalige Reichparteitagsgelände. Durch den Bau des Opernhausinterims, die Reorganisation des
Zeppelinfeldes, die bauliche Sicherung der Zeppelintribüne, den Ausbau des
Dokumentationszentrums und der Kongresshalle und nun auch die Untersuchung des
Frankenstadions wird eine noch höhere Dynamik entstehen, die Auswirkungen auf die unterschiedlichen bestehenden Ansprüche hat. Es bedarf einer integrierten planerischen Zusammenführung der vielfältigen Problemstellungen im Rahmen eines Masterplan-Prozesses im intensiven Dialog mit den lokalen Stakeholdern. Hierfür wird die Schaffung einer neuen Stelle für eine „Projektkoordination Dutzendteich“ beantragt.
Stellungnahme DiP: Mehr als anderswo in Nürnberg bündeln sich im Südosten auf einem 1.400 Hektar großen Areal zentrale Aufgaben der Stadtentwicklung mit unbestrittener Vielschichtigkeit im Hinblick auf Bevölkerung, Wohnraum, Mobilität, Freizeitaktivitäten und vieles mehr. Zur Bewältigung der
anstehenden Herausforderungen über die nächsten Jahre ist das bestehende
Stadtentwicklungskonzept Nürnberg Südost nicht nur kontinuierlich in rechtsichere Planwerke im Sinne unabhängiger Einzelvorhaben zu überführen und weiterzuentwickeln, sondern immer auch als vernetzter ganzheitlicher Organismus zu verstehen der mit seiner Umwelt in Einklang gebracht werden muss. Um die kontinuierlichen Veränderungsprozesse und die darin beinhalteten Planungsaktivitäten systematisch vorantreiben zu können, wird über einen längeren Zeitraum zusätzliche Personalkapazität benötigt. Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet. Mit Blick auf eines der zentralen Großbauprojekte am Dutzendteich, dem Opernhaus-Interim, erhält die Stelle zunächst einen Fristvermerk für die Dauer von 3 Jahren (F 12.25).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 181 Tätigkeitsbereich Sachgebietsleitung Städtebauliche Verträge
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN E 14 99.545 € 0 € 99.545 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHGEBIETSLEITER/IN E 14 99.545 € 0 € 99.545 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Zahl der städtebaulichen Verträge wird sich aufgrund von Gesetzesänderungen durch sogenannte „Städtebauliche Vereinbarungen“ i.V.m. Planungsrechtmehrung deutlich erhöhen. Der Anwendungsbereich Städtebaulicher Vereinbarungen ist durch das Gesetz zur Mobilisierung von Wohnbauflächen (§ 9 Abs. 2 BauGB, „Sektoraler Bebauungsplan) in Verbindung mit einer offensiven Befreiungspraxis (Einführungserlass Paragraph 31 Abs. 3 BauGB, „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“) als mögliches Instrument zur Abschöpfung von Planungsgewinnen gemäß dem Nürnberger Baulandbeschluss grundlegend erweitert worden. Derzeit erfolgt ausschließlich der
Vollzug bestehender bereits ausverhandelter städtebaulicher Verträge. Aus der
Organisationsuntersuchung hat sich ergeben, dass dieses sehr spezialisierte Tätigkeitsfeld koordinierend und abteilungsübergreifend auch auf die Erarbeitung neuer städtebaulicher Verträge und Vereinbarungen auszuweiten ist. Nur so können Standards, rechtliche Erfordernisse und ein (Verhandlungs-)kontinuum gegenüber Vertragspartnern (Bauherrn / Investoren) sichergestellt und die Anwendung des Nürnberger Baulandbeschlusses (und damit die Abschöpfung von Folgekosten zugunsten der Stadt) professionalisiert werden. Es besteht der Bedarf einer Leitungsfunktion in einem Sachgebiet.
Stellungnahme DiP: Städtebauliche Verträge und vorhabenbezogene Bebauungspläne sind aus der Praxis der Bauleitplanung nicht mehr wegzudenken und stellen auch in Nürnberg ein wichtiges Instrumentarium dar. Steigende Vertragszahlen der letzten Jahre belegen deren zunehmende Relevanz, bedingen jedoch auch die verstärkte Auseinandersetzung mit vertraglichen Standards. Der Status der Kommunikation zum Investor muss von Prozessbeginn an durch regelmäßige und standardisierte Informationen juristisch nachvollziehbar dargelegt werden können und der kontinuierliche Fortschritt in der Vertragsgestaltung und dessen späterer Vollzug fehlerfrei dokumentiert und archiviert werden. Bereits in der Organisationsuntersuchung bei Stpl wurde explizit auf einen dringenden Handlungsbedarf zum Aufbau von Standards und rechtlicher Kompetenzen im Sachgebiet hingewiesen. Eine übergeordnete Stelle als Sachgebietsleitung im Vollzug Städtebaulicher Verträge mit juristischer Expertise wird daher als dringend notwendig erachtet. Die Schaffung der beantragten Stelle wird im vollem Umfang begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 182 Tätigkeitsbereich Städtebauliche Konzepte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WISSENSCHAFTL. SACHBEARBEITER/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Bedingt durch anwachsende Bevölkerungs- und Arbeitsplatzzahlen bzw. aus dem in Vorjahren entstehenden Nachholbedarf steigt die Nachfrage an Wohn- und Gewerbebauten. Somit sind im Stadtplanungsamt unterschiedlichste private Anfragen zur Baurechtsschaffung zu bearbeiten. Einzelne münden in Bauleitplanverfahren (Neuaufstellungen, Änderungen). Kapazitätsbedingt wird aber auch versucht, konsensual städtebauliche Lösungen in Rahmenplanungen und -konzepten zu finden, vertragliche Vereinbarungen (Dispenzvertrag) zu schließen oder Planungen im Rahmen von privaten Wettbewerbs- oder Workshopverfahren zu generieren, die wiederum durch das Stpl betreut werden. Gleichzeitig erfordern aber auch besondere und komplexe oder dringliche städtische Projekte einen Bearbeitungs- und Steuerungsaufwand, der durch Stpl federführend oder begleitend erfolgt. Hervorgehend aus der fallzahlenabhängigen Personalprognose (Berechnungstool) hat sich in der Abteilung Nord bei der Aufgabe „Städtebauliche Konzepte zur Schaffung von Wohnraum, für Schul- und Kitaplätze und für Einzelgrundstücke; Wettbewerbsbetreuung, Baukunstbeirat, Öffentlichkeitsarbeit“ ein Mehrbedarf von 1,0 VK wissenschaftliche Sachbearbeitung ergeben.
Stellungnahme DiP: Die gestiegenen Anforderungen an die Baurechtsschaffung innerhalb des Stadtgebietes erfordern den breiten Einsatz eines vielseitigen rechtlichen Instrumentariums und koordinierte zielgerichtete Vorgehensweisen, um letztendlich in Geschwindigkeit und Qualität den Erwartungen von Bauherrn und Gesellschaft gleichermaßen nachzukommen. Damit einhergehend sind nicht nur effektive und effiziente Werkzeuge von Nöten, sondern auch zusätzliche Personalkapazitäten für die wissenschaftliche Betreuung der teilweise sehr komplexen Verfahren. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Stadtplanungsamt lfd. Nr. 183 Tätigkeitsbereich Strategische räumliche Planung und Flächennutzungsplan
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Hervorgehend aus der Personalprognose (Berechnungstool) hat sich in der Abteilung Gesamtstadt bei den Aufgaben „strategische räumliche Planung“ sowie „Erstellung und Fortführung FNP“ Mehrbedarf von 1,0 VK Ingenieurkapazitäten ergeben. Die Fallzahlen insbesondere in den Unteraufgaben „Standortsuchen durchführen/Standortalternativen“ sowie „Bedarfsabfragen bei Standortplanungen“ sind im Vergleich zu 2019 bereits in den letzten beiden Jahren stark angestiegen. Auf Grund der sich immer weiter verschärfenden Flächenknappheit in Nürnberg und einer weiter anhaltenden Flächenkonkurrenz zwischen Wohnungsbau, Gewerbe, Grün- und Freiflächen sowie technischer und sozialer wie kultureller Infrastruktur ist davon auszugehen, dass auch künftig eine dringende Notwendigkeit für die Durchführung von Standortuntersuchungen besteht. Ergebnis sind letztlich konkrete Standortvorschläge, die die Grundlage für Flächenerwerb und/oder konkrete Objektplanung bilden, u.a. mit dem Ziel Infrastruktureinrichtungen zur Erfüllung der kommunalen Daseinsvorsorge zu errichten.
Stellungnahme DiP: Hervorgehend aus der Personalbemessung bei Stpl hat sich durch die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten drei Jahren im Verantwortungsbereich "strategische räumliche Planung" sowie "Erstellung und Fortführung FNP" die Notwendigkeit zur Erhöhung von Ingenieurskapazitäten ergeben. Aus den Erfordernissen zur intensivierten Standortsuche und -analyse von geeigneten Flächen für Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen und Einrichtungen aus dem soziokulturellen und Freizeitbereich sind dringend notwendige Handlungskonzepte der räumlichen Entwicklung einzelner Stadtgebiete herzuleiten. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 184 Tätigkeitsbereich Mobilitätsbeschluss Vpl - div. Themen und Maßnahmen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN HALTESTELLEN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN HALTESTELLEN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN RSV RVR E 12 46.182 € 0 € 46.182 € 0,50 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN RSV RVR E 12 46.182 € 0 € 46.182 € 0,50
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN ZUFLUSS E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN ZUFLUSS E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 ÖV-INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ÖV-INGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN MP E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN MP E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖPNV E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN ÖPNV E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VS E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN VS E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die Vpl mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert.
Zum Haushalt 2023 wird weiterer unentbehrlicher Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 185 Tätigkeitsbereich Sachbearbeitung EDV
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 10 37.517 € 0 € 37.517 € 0,50 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN VERWALTUNG E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl der Mitarbeiter/innen bei Vpl (43 MA in 2007 auf 70 MA in 2021) werden zusätzliche 0,5 VK Sachbearbeitung zur Bewältigung des damit verbundenen Anstiegs
des Arbeitspensums im EDV-Bereich beantragt. Neben dem Mitarbeiterzuwachs sorgen
beispielsweise auch die Digitalisierung und die Administration spezieller Fachverfahren sowie die Themen „Homeoffice und mobiles Arbeiten“ für eine Steigerung des Aufgabenumfangs in der Verwaltung und IT. Die beantragte Stelle soll zudem ein EDV-Konzept erarbeiten, welches bei einem Umzug von Vpl in neue Räumlichkeiten die nächsten Jahre zum Tragen kommt und die lokalen
Gegebenheiten berücksichtigt. Zudem ist die Einführung eines IT-gestützten
Verkehrsmanagementsystems in enger Abstimmung mit SÖR und Geo geplant.
Stellungnahme DiP: Nicht nur grundlegende Digitalisierungserfordernisse, wie sie beispielsweise aus dem Strategiepapier digital.stadt.nürnberg hervorgehen, sondern auch zunehmend rechnerbasierte Planungs-,
Steuerungs- und Auswertungswerkzeuge im Bereich des Verkehrsmanagements und der
Straßenplanung führen zu einem gesteigerten Betreuungsbedarf von Hard- und Software. Auch vor dem Hintergrund des Wachstums der Dienststelle in den letzten Jahren ist in Abstimmung mit IT eine Ausweitung der personellen EDV-Kapazitäten bei Vpl daher erforderlich. Die Schaffung der beantragten Kapazität von 0,5 VK wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Verkehrsplanungsamt lfd. Nr. 186 Tätigkeitsbereich Straßenplanung Planungsbezirk 6
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 INGENIEUR/IN E 11 40.234 € 0 € 40.234 € 0,50 Vorschlag: 0,50 INGENIEUR/IN E 11 40.234 € 0 € 40.234 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Bezirke 1-5 (analog SÖR-Bezirke) sind in der Straßenplanung personell besetzt. Die Aufgaben im Bezirk 6 werden derzeit vom Stellvertreter des Abteilungsleiters und von den anderen Bezirksingenieuren mit wahrgenommen. Aufgrund der Personal- und Aufgabenmehrung in der Straßenplanung (z.B. Radschnellwege, StUB, Kulturgroßprojekte, Wohnungsbau und dadurch ausgelöste Planungen) sowie des Anstiegs von zu beurteilenden Maßnahmen Dritter können die Aufgaben des Bezirks 6 nicht mehr termingerecht und in der erforderlichen Quantität wahrgenommen werden. Planungen (CARD/1) müssen schon heute auf die anderen Bezirke verteilt werden. Das Arbeitsprogramm ist überzeichnet.
Stellungnahme DiP: Derzeit müssen Planungen vom Bezirk 6 im Zuge der Priorisierung in die anderen Bezirke und auf die stellvertretende Abteilungsleitung verteilt werden. Die Stellvertretung der Abteilungsleitung wird auch künftig zunehmend damit gefordert sein, die Themen Radverkehr, B-Plan/Rahmenplan-Beurteilung, Koordinierung der Bezirke, HoAI-Themen abzudecken, also konzeptionelle Themen zu bearbeiten, so dass die operativen Bezirksaufgaben nicht mehr erfüllt werden können. Eine weitere Kapazität zur Abdeckung der im Bezirk 6 anfallenden Aufgaben wird als notwendig erachtet. Die Schaffung der beantragten Kapzität von 0,5 VK wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 187 Tätigkeitsbereich Planprüfung und Genehmigung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 241.407 € 0 € 241.407 € 3,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Anzahl der bei BoB eingegangenen Bauanträge bewegt sich seit vielen Jahren auf konstant hohem Niveau. Bauanträge mit erhöhter Wohnungszahl (Mikrowohnungen), auch immer häufiger in Form von Wohnbauquartieren, Bauanträge in Baugebieten, für die es keine (oder noch keine rechtskräftigen) B-Pläne gibt wie bspw. Baulücken und ähnliche Grundstückskonstellationen tragen zu dieser Komplexität bei. Umfangreiche Fragestellungen werden nicht mehr in Bauleitplanverfahren gelöst, sondern müssen im Zuge der Fachstellenbeteiligung geklärt werden. Hinzu kommen größere Wohnbauvorhaben, die zwar im Geltungsbereich von Bebauungsplänen liegen, aber signifikant von deren Festsetzungen abweichen. Auch hier sind im Zuge der Genehmigungsverfahren oft komplexere Sachverhalte zu klären. Die Stadtbevölkerung und damit der Wohnungsraumbedarf wird weiterwachsen, neue Flächenpotentiale müssen erschlossen und erhöhte Anforderungen an Genehmigungsverfahren bewältigt werden.
Stellungnahme DiP: Trotz der derzeitigen Verknappung von Fachkräften und Baumaterial wird aufgrund der anhaltenden Wohnungsnot auch in den nächsten Jahren kein signifikanter, dauerhafter Einbruch in den Antragszahlen zu erwarten sein. Nicht nur wegen des hohen Antragsvolumens, sondern auch aufgrund komplexerer Vorgänge und schwierigerer Grundstücksgegebenheiten betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Vorgänge im Jahr 2021 immer noch ca. 134 Tage (90 %- Quantil). Die in den letzten Jahren begonnene Erhöhung der Personalkapazitäten im Bereich der Planprüfung und Genehmigung zeigt erste positive Effekte auf die durchschnittliche Bearbeitungszeit, muss aber zur weiteren Beschleunigung unbedingt fortgeführt werden. Für den Haushalt 2023 werden zusätzliche 1,0 VK im Bereich der Planprüfung und Baugenehmigung begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 188 Tätigkeitsbereich Mängelmeldung nach Gebäudeenergiegesetz
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00 SACHGEBIETSLTG. Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN, STV. E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00 SACHGEBIETSLTG.
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Einhergehend mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 01.01.2020 sind die 50 bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Stadtgebiet Nürnberg nach § 97 GEG verpflichtet, der Bauordnungsbehörde unverzüglich Mängelmeldungen zu übermitteln. Nach § 97 Abs. 4 GEG überprüfen sie im Zuge der Feuerstättenschau, ob bei einer Zentralheizung in bestehenden Gebäuden eine Regelung vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, müssen sie unverzüglich die nach Landesrecht zuständige Behörde informieren. Es werden 3000 neue Fälle erwartet, die mit Verwaltungszwang und Bußgeldverfahren bei BoB zu bearbeiten sind (pro Kehrbezirk ca. 40-60 Feuerstätten). Kontrolle und Umsetzung des Vollzugs der geänderten Anforderungen des GEGs sind mit den bestehenden Personalkapazitäten nicht umsetzbar.
Stellungnahme DiP: Die Ablösung der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01. November 2020 brachte zusätzliche Anforderungen an Heizanlagen bezüglich des sparsamen Einsatzes von Energie in Gebäuden mit sich. Diese Anforderungen überprüft der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger bei Abnahmen neuer Anlagen und bei der Durchführung der Feuerstättenschau bei bestehenden Anlagen. Aufgrund vieler Erstüberprüfungen auf Basis der neuen Vorgaben ist in den nächsten Jahren mit einer erhöhten Fallzahl an Mängelmeldungen zu planen. Die Schaffung der beantragten Stelle wird daher zunächst für einen befristeten Zeitraum von 3 Jahren begutachtet. Entsprechend der Fallzahlentwicklung soll nach Ablauf der Frist über eine (dauerhafte) Kapazitätsanpassung entschieden werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 189 Tätigkeitsbereich Baurecht - Kinderspielplatzsatzung und -ablöse
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Zahl der im Sachgebiet Baurecht zu bearbeitenden Fälle ist in den Jahren nach der Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 2008 signifikant gestiegen (2008: 520 Fälle, 2021: 1383 Fälle). Auch für die kommenden Jahre ist hier kein Rückgang zu erwarten. Zudem wurde durch die neue Kinderspielplatzsatzung der Abschluss von Ablöseverträgen von J auf die BoB übertragen. Mit dem Änderungsgesetz 2020 zur BayBo wurde die Ablöse als gleichwertige Erfüllungsmöglichkeit der Spielplatzverpflichtung wiedereingeführt. Der Bauherr hat nunmehr ein Wahlrecht, ob der Kinderspielplatz hergestellt oder abgelöst werden soll. Aus diesem Grund ist von einer Steigerung der Fälle auszugehen, in denen eine Ablösung erfolgt. Ziel ist die schnellere Durchführung der Genehmigungsverfahren, bei denen die Ablösung des Kinderspielplatzes erfolgt und die Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtung u. U. auch in Fällen, in denen die Fiktionsgenehmigung eintreten kann. Da die Ablösung der Kinderspielplätze vor Erteilung der Baugenehmigung erfolgen muss, kann durch eine zügige Durchführung das Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.
Stellungnahme DiP: Am 01.08.2021 ist die neue Satzung über Kinderspielplätze (KSpS) der Stadt Nürnberg in Kraft getreten. Darin ist u.a. die kostenpflichtige Ablösung zur Anlage eines Kinderspielplatzes gegenüber der Stadt Nürnberg geregelt. Der Ablösevertrag ist zwischen dem Bauherrn und der Stadt Nürnberg, vertreten durch die Bauordnungsbehörde, abzuschließen. Die vertragliche Fallbearbeitung seitens der Stadtverwaltung ist mit der neuen KSpS von J auf BoB, Sachgebiet Baurecht, übergegangen. J wird zukünftig weiterhin durch fachliche Stellungnahmen in Bauantragsverfahren miteingebunden. Eine Übertragung von Personalkapazitäten von J zu BoB ist nicht möglich, da in der Vergangenheit bei J keine Stellenanteilet für diese Aufgabe ausgewiesen waren bzw. geschaffen worden sind. Damit BoB dieser neuen Aufgabe insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zahl aktuell vorliegender Bauanträge sach- und fristgerecht nachkommen kann, bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten im Sachgebiet Baurecht. Es wird jedoch die Schaffung einer Halbstelle als ausreichend erachtet und begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 190 Tätigkeitsbereich Archäologische Funde im Stadtgebiet
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 STADTARCHÄOLOGE/IN E 13 86.560 € 0 € 86.560 € 1,00 Vorschlag: 0,50 STADTARCHÄOLOGE/IN E 13 43.280 € 0 € 43.280 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Fallzahlen für archäologische Funde sind aufgrund der Bauentwicklung und der Ausweisung neuer Baugebiete signifikant gestiegen (von 2019 bis 2021 eine Verdoppelung). Diese Tendenz wird in den nächsten Jahren aufgrund der erhöhten Bautätigkeit und der intensiven Neuverlegung von Verund Entsorgungsleitungen ungebrochen anhalten. Damit verbunden finden komplexere und größere Grabungen statt, wobei auch die Beratungsleistung von Bauherren und Architekten intensiviert werden muss. Daneben kam es 2016 aufgrund eines geänderten Vollzugsverfahrens bei Bodendenkmälern zu einer enormen Ausweitung des Tätigkeitsrahmens bei der Denkmalfeststellung in Vermutungsfällen. Der Aufgabenkreis Archäologie wird bislang durch eine einzige Stelle (Nr. 630.2030) wahrgenommen. Durch eine zweite Stelle für das gesamte Stadtgebiet soll die Durchführung der Tätigkeiten sichergestellt und dem erhöhten Beratungs- und Bearbeitungsaufwand Rechnung getragen werden.
Stellungnahme DiP: Präventive archäologische Untersuchungen des künftigen Baugrundes, insbesondere im innerstädtischen Bereich in und rund um die Altstadt, aber auch in anderen historisch relevanten Stadtteilen, gehören zu den Routinevorgängen bei der Erschließung neuer Baugebiete. Angefangen mit der Prüfung der Notwendigkeit denkmalschutzrechtlicher Verfahren bei eingehenden Bauanträgen und Aufgrabungsgenehmigungen bis hin zur wissenschaftlichen Aufbereitung und Aufarbeitung der Grabungsbefunde/-ergebnisse flankieren diese Tätigkeiten die eigentliche Bodensondierung und können bei Nichtbeachtung oder bei unsachgemäßer Durchführung anstehende Bauvorhaben signifikant verzögern. Damit eine zügige denkmalschutzrechtliche Bearbeitung der aktuell hohen Zahl eingehender Bauanträge sichergestellt werden kann, wird die Erweiterung der Kapazitäten innerhalb der Stadtarchäologie als dringend erforderlich angesehen. Bis zur Klärung der langfristigen Fallzahlentwicklung im Bereich archäologischer Funde wird die beantragte Kapazitätserweiterung zunächst nur im Umfang einer Halbstelle begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 191 Tätigkeitsbereich Digitalisierung des Bauarchivs
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 VERWALTUNGSKRAFT DIGITAL E 6 165.771 € 0 € 165.771 € 3,00 Vorschlag: 0,92 REGISTRATOR/IN E 5 47.394 € 0 € 47.394 € 0,92
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aus vielerlei Gründen ist es zwingend notwendig, den Altaktenbestand des Bauarchivs bei der BoB in den nächsten Jahren schrittweise zu digitalisieren. Zu nennen wäre hier bspw. die Anforderung des Online-Zugangsgesetzes (OZG), welches den vollständigen Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht und damit einhergehend auch die Umsetzung des digitalen Bauantrags mit BoB als eine der bayerweiten Pilotdienststellen. Darüber hinaus existieren Erfordernisse des Zugangs zum Altaktenbestand per Fernzugriff aus dem intensivierten Homeoffice. Ein ganz entscheidender Beweggrund ist zudem der Mangel an Platzkapazitäten zur kontinuierlichen Einlagerung von neuen Akten. Mehrere tausende Altakten mit Planmappen, Bauanträgen und unterschiedlichen Vorgängen gilt es letztlich zu digitalisieren. Durch unterschiedliche Formate und die einzelfallbezogene Entscheidung über die Aussonderung / das Scannen der Unterlagen ist der Einsatz von geschultem Personal vor Ort nötig.
Stellungnahme DiP: Am 14.01.2021 fand eine Besprechung zur Digitalisierung und Aussonderung von Bauakten zur kurzbis mittelfristigen Schaffung freier Regalkapaziäten zwischen BoB und dem Stadtarchiv statt. Der notwendige Handlungsbedarf wurde seitens BoB aufgezeigt und erste Ansätze zur weiteren Vorgehensweise in den unterschiedlichen Handlungsfeldern gemeinsam skizziert. Eine Konkretisierung notwendiger Maßnahmen in einen durchgängigen Umsetzungsfahrplan erfolgte bis heute jedoch nicht. Unbehandelt blieb zudem eine mögliche Integration von Digitalisierungsbedarfen bei BoB in eine gesamtstädtische Digitalisierungsstrategie mit ihren verschiedenen Alternativen. Neben dem Altaktenbestand sieht sich die Registratur bei BoB mit einer dauerhaft hohen Anzahl an neuen Bauaufträgen konfrontiert, welche ebenfalls im laufenden Tagesgeschäft in eine digitale Form überführt werden muss. Die Schaffung von 3,0 VK von Fachkräften zur Altaktendigitalisierung wird vorerst nicht begutachtet, jedoch bedarf es zusätzlicher Personalkapazitäten innerhalb der Registratur. Hierfür soll die Stelle Nr. 630.5300 um 0,92 VK aufgestockt werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Bauordnungsbehörde lfd. Nr. 192 Tätigkeitsbereich Persönliche/r Mitarbeiter/in der Dienststellenleitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PERSÖNLICHE/R MITARBEITER/IN E 14 99.545 € 0 € 99.545 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die quantitativ und qualitativ gestiegenen Aufgaben ist zur Entlastung bzw. Unterstützung der Dienststellenleitung ein/e persönliche/r Mitarbeiter/in erforderlich. Zu den notwendigen Aufgaben zählen die Optimierung von technischen Dienstabläufen, die Beschleunigung von schwierigen und bedeutsamen Bauprojekten, das Erarbeiten von Konzepten zur Beschleunigung von Bauanträgen sowie die Vorbereitung in Angelegenheiten für den Bayer. und den Dt. Städtetag im Fachbereich Baurecht. Die Leitung von diversen Arbeitsgruppen, die Einführung neuer gesetzlichen Regelungen als auch die Erarbeitung und Anpassung von Satzungen vervollständigen die umfangreichen Erfordernisse einer neuen Stelle im Stab..
Stellungnahme DiP: Eine zusätzliche Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Optimierung von technischen Dienstabläufen dient zwar der Beschleunigung von schwierigen und bedeutsamen Bauprojekten, ein zwingendes Erfordernis für die Stellenschaffung ist jedoch nicht gegeben. Die BoB wird gebeten bei Bedarf vorhandenes Personal zur Unterstützung der Dienststellenleitung heranzuziehen. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 193 Tätigkeitsbereich Klimaneutralität städtischer Gebäude
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,50 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT E 11 120.704 € 0 € 120.704 € 1,50 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN ENERGIEMANAGEMENT E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 INGENIEUR/IN VERSORGUNGSTECHNIK E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seinen Sitzungen am 24.07.2019 sowie am 17.06.2020 mit der Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans 2020 bis 2030 beschlossen, eine Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 anzustreben. Entsprechend hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.01.2022 das sogenannte „Klimaschutzpaket“ ohne Gegenstimmen beschlossen. Dieses Paket beinhaltet drei Bestandteile: 1. Den Bericht einschließlich der Beschreibung von Maßnahmen und eines groben Umsetzungsplans, wie ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2035 erreicht werden kann, 2. Neue "Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg“, gültig für alle Baumaßnahmen mit Projektstart ab 01.02.2022,
3. E in Bewertungssystem zur Beurteilung der Auswirkungen von Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen auf den Klimaschutz („Nachhaltigkeits-Check“), bei Projekten ab 500.000 Euro, ebenfalls ab 01.02.2022 als Beilage zum Objektplan.
Stellungnahme DiP: Ein wichtiger Bereich in Verantwortung der Stadtverwaltung mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid ist der städtische Gebäudebestand (Nichtwohngebäude). Dieser nimmt somit eine herausgehobene Stellung zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 ein. Ziel ist es, Maßnahmen und einen Umsetzungsfahrplan zu entwickeln, die es ermöglichen, den vorhandenen stadteigenen Gebäudebestand so zu ertüchtigen, dass ab 2035 ein nahezu klimaneutraler Betrieb möglich ist. Hierzu müssen durch die Steigerung der energetischen Sanierungsquote (Ziel: von heute ca. 0,7% auf ca. 2,0% bis 2025) vorrangig gebäudeseitig die Verbräuche verringert und technische Lösungen eingesetzt werden, die den CO2-Ausstoß reduzieren. Insbesondere durch die Umstellung auf einen CO2-neutralen Energieträger und den verstärkten Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf stadteigenen Gebäuden sowie durch den Einsatz intelligenter und vernetzter technischer Gebäudeausrüstung, kann ein energetisch optimal abgestimmter Betrieb eines Gebäudes erzielt werden. Um diese ambitionierten Ziele erreichen und zeitnah mit der Maßnahmenumsetzung beginnen zu
können, sind zusätzliche Kapazitäten notwendig. Auch wenn die konkreten Bedarfe zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können, sind in den maßgeblich betroffenen Abteilungen (u. a. Kommunales Energiemanagement, Gebäudeautomation, Technische Anlagen) Projektleitungen zu installieren. Von den beantragten 5,5 VK wird die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten in Höhe von 5,0 VK befürwortet. Die Stellen werden jedoch zunächst mit einem Sperrvermerk X versehen, bis der detaillierte Umsetzungsfahrplan mit den konkreten Maßnahmen und Bedarfen vorgelegt und beschlossen wird. Dies ist nach aktuellem Stand bis Ende 2022 vorgesehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 194 Tätigkeitsbereich Verwaltung / Prozessoptimierung und Personal
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c 69.231 € 0 € 69.231 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Hochbauamt steht in den nächsten Jahren vor einem riesigen Transformationsprozess, der durch die Neuen Arbeitsformen („New Normal“, „New Work“) geprägt sein wird. Die Themen mobiles Arbeiten, aktivitätsbasierte Arbeitsplätze, digitale Prozessbearbeitung wurden bereits begonnen und werden die nächsten Jahre prägen. Der sich immer mehr verschärfende Fachkräftemangel sowie der gestiegene Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung und nach mobilem Arbeiten etc. fordern zudem einen flexibleren Ansatz, der sich aber auch in einem deutlich erhöhten Arbeitsaufkommen niederschlägt (z.B. Bearbeitung von deutlich mehr Anträgen, mehrmalige Besetzungsverfahren für eine Stelle). Das Hochbauamt als Baudienststelle hat durch seinen gewerblichen Bereich und die Anforderungen als Baudienststelle nochmals zusätzliche Themen, die bearbeitet und in neue Arbeitsformen integriert werden müssen (u.a. Baustellenbesuche, Rufbereitschaften, gewerblich Beschäftigte, Rechnungsbearbeitung „Baurechnung“). Das Hochbauamt ist mit aktuell über 280 Beschäftigten eine der größten Dienststellen der Stadt Nürnberg und braucht, um diese Zukunftstaufgaben angehen zu
können wie auch um das operative Geschäft am Laufen zu halten, die notwendigen
Personalkapazitäten im Bereich der Verwaltung.
Stellungnahme DiP: Die Zahl der Stellen im Hochbauamt hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht, so dass H zu den größten Dienststellen der Stadt Nürnberg zählt. Auch die mittel- bis langfristigen Aussichten und Maßnahmenlisten lassen eine weitere Steigerung an Stellen mit entsprechendem Personalbedarf erwarten. Vor allem aufgrund der Stellenmehrungen (in Folge von zusätzlichen Aufgaben) und des demographischen Wandels wurden bei H seit 2020 über 50 neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt. Durch das Stellenwachstum haben sich auch die Fallzahlen in der Personalverwaltung, bspw. in der Bearbeitung von Anträgen und Durchführung von Beratungen, stark erhöht. Mit dem Wandel hin zu modernen Arbeitsformen (mobiles Arbeiten, aktivitätsbasierte Arbeitsplätze) ist ein weiterer Anstieg in den Fallzahlen zu erwarten. Zudem nimmt der Trend, dass aufgrund des Fachkräftemangels Stellenausschreibungen bis zur erfolgreichen Besetzung mehrmals durchlaufen werden müssen, weiter zu. Zur Bewältigung des gestiegenen Arbeitsaufkommens wird die Schaffung der beantragten Stelle im Umfang von 1,0 VK befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 195 Tätigkeitsbereich Bunkerreaktivierung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Sperrvermerk X; Fristvermerk F 12.25 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch den Krieg in der Ukraine wird derzeit die Aufmerksamkeit wieder verstärkt auf die im Kalten Krieg entstandenen öffentlichen Schutzeinrichtungen für die Zivilbevölkerung (Zivilschutzbunker) gelenkt. Die Anfragen, die in diesem Zusammenhang beim Hochbauamt ankommen, nehmen derzeit rasant zu. Da die bestehenden Bunker mittlerweile nicht mehr funktionstüchtig sind und auch ihre Zweckbindung größtenteils aufgehoben wurde, wird es notwendig sein, den Bestand zu erfassen. Diese Aufgabe wurde bereits durch Presseverlautbarungen im Bayerischen Rundfunk in die Öffentlichkeit getragen und wird in naher Zukunft mit größtem Nachdruck verfolgt werden (Schreiben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 04.04.2022). Die Thematik wird sehr wahrscheinlich - wie in der Vergangenheit - wieder als kommunale Aufgabe in Abstimmung mit übergeordneten staatlichen Behörden abgewickelt werden, da die detaillierten Kenntnisse über die bestehenden Zivilschutzanlagen bei der Stadt liegen.
Stellungnahme DiP: Im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat entschieden, das Rückabwicklungskonzept für öffentliche Schutzräume zu überprüfen und
eine Bestandsaufnahme als Grundlage künftiger Entscheidungen vorzunehmen. Die
Bestandsaufnahme soll in mehreren Schritten erfolgen, so dass die jeweiligen Ergebnisse bewertet und Folgeentscheidungen getroffen werden können. Nach der Zusammenstellung vorhandener Unterlagen und Pläne werden Begehungen durchgeführt um konkretere Erkenntnisse zu den einzelnen Anlagen zu erhalten. Im weiteren Verfahren werden basierend auf diesen Erkenntnissen zur Zustandsermittlung die Handlungsalternativen je Anlage definiert (Revitalisierung, Umbau, Neubau). In diesem Zusammenhang muss eine Vielzahl an Bunkern betrachtet werden:
- 18 Bunker, die die letzten 50 Jahre als Schutzräume vorgehalten wurden und
- 1 5 Bunker, die bereits seit den 70er-Jahren aus der Zweckbindung genommen wurden, jedoch
trotzdem geeignet sein könnten. Um diese Aufgaben durchführen zu können, wird die Schaffung der beantragten Stelle vorgeschlagen. Sie wird jedoch zunächst mit einem Sperrvermerk X versehen. Sobald die tatsächliche Aufgabenzuweisung an H erfolgt, kann der Sperrvermerk entnommen werden. Zudem erhält die Stelle einen Fristvermerk F (F 12.25).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 196 Tätigkeitsbereich Neubau Besucherzentrum Memorium Nürnberger Prozesse
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.27 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für den „Neubau Besucherzentrum des Memorium Nürnberger Prozesse im Rahmen der Umgestaltung des städtebaulichen Umfelds / Vorplatz“ wurde H im Dezember 2021 von 2. BM der Planungsauftrag erteilt (Beschluss Kulturausschuss vom 08.10.2021). Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Umsetzung eines (momentan laufenden) Realisierungswettbewerbs, die dem
international herausragenden Museum einerseits einen der Bedeutung angemessenen
architektonischen Auftakt ermöglicht, zum anderen die Einrichtung um dringend notwendige Flächen ergänzt. Die Maßnahme soll zusätzlich und parallel zu den bereits im BIC enthaltenen Bauaufgaben umgesetzt
Stellungnahme DiP: Auf dem von der Stadt Nürnberg erworbenen Grundstück Ecke Fürther Straße / Bärenschanzstraße ist im Rahmen einer würdigen Platzgestaltung der Neubau eines Besucherzentrums für das Memorium Nürnberger Prozesse geplant. Das Besucherzentrum soll auf mehr als 2.000 Quadratmetern wichtige Funktionsflächen enthalten, darunter ein Foyer, eine Kasse, einen Shop, eine Gastronomie, Sonderausstellungsflächen, Seminar-, Lern- und Verwaltungsräume. Die Gesamtbaukosten liegen bei ca. 15 Mio. Euro. Zur Umsetzung dieser zusätzlichen Baumaßnahme wird die Schaffung der beantragten Kapazität unter Anbringung eines Fristvermerks (F 12.27) empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 197 Tätigkeitsbereich Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) - Maßnahmenbearbeitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ E 6 55.257 € 0 € 55.257 € 1,00 Vorschlag: 1,00 PROJEKTASSISTENZ E 5 51.515 € 0 € 51.515 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.28 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Um die Arbeitsabläufe in der Abteilung H/ÖPP besser strukturieren und die Aufgaben effektiv bearbeiten zu können ist zur Unterstützung der Abteilungsleitung, der Projektleitungen und der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zwingend eine Projektassistenz erforderlich. Für die laufenden und noch beabsichtigten umfangreichen Neubaumaßnahmen (ÖPP Projekte) sind die vorhandenen Personalkapazitäten unzureichend. Die Fallzahlen ergeben sich aus dem Kapazitätsberechnungsmodul (Kapatool) des H.
Stellungnahme DiP: Die beantragte zusätzliche Kapazität wurde über das Kapazitätsberechnungstool ermittelt und ist notwendig, um die ÖPP-Projekte umsetzen zu können. Neben Neubaumaßnahmen (bspw. eine Grundschule mit zugehörigem Hort in der Maiacher Straße mit einer Bauvergabesumme von ca. 74
Mio. Euro oder die Beschaffung und Zusammenführung Schulbau B5/B14 mit einer
Bauinvestitionssumme von ca. 200 Mio. Euro) befinden sich sechs Schulgebäude inkl. Sporthallen und Außenanlagen in der Betreuung. Die Schaffung der beantragten Stelle wird vorgeschlagen. Da die Abteilung H/ÖPP als temporäre Einheit eingerichtet wurde (Ferienausschuss vom 22.04.2020), wird die Stelle zunächst mit einem Fristvermerk (F 12.28) versehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 198 Tätigkeitsbereich Verwaltung / Rechnungswesen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,30 SACHBEARBEITER/IN E 7 16.844 € 0 € 16.844 € 0,30 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Einführung der eRechnung mit seinen Besonderheiten im Baubereich hat die Arbeitsweise im Rechnungswesen radikal verändert hin zu einer beinahe komplett in SAP abzuwickelnden Rechnungsbearbeitung. Die komplexere Bearbeitung sowie die hohen Fallzahlen machen diese Stellenmehrung notwendig. Gerade der Bereich Beratung / Unterstützung der Projektleitungen sowie die Notwendigkeit, Schulungen sowie Arbeitsmaterialien anzubieten und zur Verfügung zu stellen, machen diesen Stellenanteil notwendig.
Stellungnahme DiP: Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wurde zum 30.04.2021 die elektronische Rechnungsbearbeitung bei der Stadtverwaltung erfolgreich eingeführt. Die gesamte Steuerung erfolgt über das Modul SAP/VIM (Vendor Invoice Management) als integriertes Workflowsystem. Durch diese Einführung haben sich Abläufe und Masken verändert, die Arbeitsinhalte sind jedoch annähernd gleichgeblieben (z. B. Kontierung, Prüfung von Pflichtangaben / Kommentaren / Anlagen). Zudem wird aktuell an zukünftigen Erleichterungen gearbeitet (insb. die Integration der bisherigen Access- Datenbank in VIM). Beratungs- und Schulungsbedarfe sollten im Zeitverlauf stetig abnehmen, da Routine im Umgang mit der eRechnung erlangt wird. Ferner können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Nachweise zu Steigerungen in den Fallzahlen abgegeben werden. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nicht vorgeschlagen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VI Dienststelle Hochbauamt lfd. Nr. 199 Tätigkeitsbereich Trinkwasserhygiene
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 MEISTER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Trinkwasserhygiene nimmt immer größere Kapazitäten in Anspruch. Die Vorschriften der Trinkwasserverordnung hinsichtlich der Legionellen- Problematik haben sich mit jeder Novellierung verschärft. Die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen sind im DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) Arbeitsblatt 551 W sowie in der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) Richtlinie 6023 für Planer, Installateure und Betreiber zusammengefasst. Die Einhaltung dieser weiterentwickelten Vorschriften und Handlungsanweisungen kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden. Um rechtsicher zu werden, ist zusätzliches Fachpersonal notwendig.
Stellungnahme DiP: Die Trinkwasserthematik gehört im Wesentlichen zum Bauunterhalt. Die Anforderungen an das Trinkwasser sind sicher komplexer geworden und die Prüfung sowie Instandsetzung der Leitungen benötigt entsprechende Kapazitäten, auch weil die notwendige Zusammenarbeit mit den Hausverwaltenden Einheiten sowie dem Umweltamt dabei intensiver geworden ist. Allerdings liegen keine belastbaren Daten und Zahlen zu einer näherungsweisen Quantifizierung der notwendigen Kapazität vor, deshalb kann die Schaffung der beantragten Kapazität zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen werden. Diese Einschätzung wurde bereits zum inhaltsgleichen Schaffungsantrag zum Haushalt 2021 abgegeben.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Wirtschaftsreferat lfd. Nr. 200 Tätigkeitsbereich Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS)
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.24 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Mit dem Erlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) hat Nürnberg ein wichtiges Instrument der Wohnungsbestandssicherung eingeführt. Der Vollzug der ZwEVS erfolgt federführend durch den Stab Wohnen (SW) im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat. SW nahm im Oktober 2019 mit zunächst einem Sachbearbeiter die Arbeit auf und ist seit Mitte März 2020 mit einer Sachgebietsleitung und zwei Sachbearbeiter/innen besetzt. Die im Rahmen des Satzungsvollzugs erforderliche Außendiensttätigkeit erfolgte vorerst durch den zentralen Ermittlungsdienst von ZD. Die Anzahl erfasster vermuteter zweckentfremdeter Wohnungen steigt seit Inkrafttreten der Satzung 2019 kontinuierlich an (Anstieg der Gesamtzahl von 70 im Mai 2019 auf 1217 im April 2022). Hinzu kommen die zahlreichen Ferienvermietungen, die auf Online-Portalen angeboten werden und die derzeit noch nicht Ermittlungsgegenstand sind. Im Rahmen des Vollzugs der Satzung ist ein steter Anstieg des Arbeitsvolumens bei zunehmend zeitintensiveren Einzelfallsachbearbeitungen festzustellen. Um die zunehmend anspruchsvolleren Verfahren weiterhin in einer angemessenen Zeit
bearbeiten und die Vollziehung der Anordnungen überwachen und nötigenfalls mit
Verwaltungszwang durchsetzen zu können, wird personelle Unterstützung benötigt.
Stellungnahme DiP: Zum Inkrafttreten der ZwEVS konzentrierte sich die Sachbearbeitung im Schwerpunkt auf die sogenannten Antragsverfahren, bei welchen die Antragssteller/innen von sich aus bemüht waren, alle für die Genehmigung relevanten Informationen so zur Verfügung zu stellen, dass ein schneller Abschluss des Verfahrens herbeigeführt werden konnte. Sowohl die derzeit in Bearbeitung befindlichen als auch die zukünftigen Verfahren beruhen überwiegend darauf, dass ein konkreter Verdachtsfall von Amts wegen oder aufgrund einer Meldung durch Dritte zugrunde liegt. Die Mitwirkungsbereitschaft der Adressaten und Adressatinnen ist hier gering. Der Ermittlungsaufwand ist entsprechend umfangreich, da zum Erlass eines rechtssicheren Bescheides jedes Detail durch SW erfasst und nachgewiesen werden muss. Hierzu tragen auch die immer höheren Anforderungen seitens der Rechtsprechung im Hinblick auf die Feststellungslast auf Seiten der Kommune bei. Da sich die anfänglich mit ZD vereinbarte Zusammenarbeit aufgrund der in diesem Zusammenhang notwendigen Rechtskenntnisse als nicht praktikabel erwiesen hat, sind die Sachbearbeiter/innen auch vermehrt im Außendienst tätig. Dies führt unweigerlich zu einer Mehrbelastung und Engpässen in der eigentlichen Sachbearbeitung, was momentan noch durch den Einsatz der Sachgebietsleitung in der Sachbearbeitung abgefedert wird. Um zukünftig im Interesse der Stadt Nürnberg und der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine gründliche und schnelle Sachbearbeitung sicherstellen zu können, wird eine zusätzliche Kapazität in Höhe von 1,0 VK unter Berücksichtigung der Satzungslaufzeit (30.05.2024) befristet bis zum 31.12.2024 befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Liegenschaftsamt lfd. Nr. 201 Tätigkeitsbereich IT-Koordination
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 IT-KOORDINATOR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Zur Umsetzung des im Sommer 2019 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes für eine digitale Stadtverwaltung ist dezentrale IT Kompetenz vor Ort erforderlich. LA befindet sich derzeit in der Planungsphase für seine digitale Fachstrategie, die 2023 in die Umsetzung gelangen soll. Um das Konzept strategisch und fachlich zu begleiten und zum Ziel zu bringen, ist die Stelle unabdingbar. Ziel soll es sein, ein Flächeninformationssystem (FIS) aufzubauen bzw. die Daten von LA im bestehenden FIS einzubinden und so nutzbar zu machen, dass sie für die Mitarbeitenden, die Entscheidungsträger der Verwaltung und die Politik erfassbar, abrufbar und verwendbar sind. Schnittstellen müssen geschaffen werden (SAP-LUM, etc.). Ebenso soll der Weg zu einem papierlosen Büro, weg von der Papierakte und hin zu einem modernen Bürokonzept (Arbeitsplatz 2.0), vorbereitet und umgesetzt werden. Die bei LA befindlichen Bürgerdienste sollen auf eine moderne Plattform mit digitalen Möglichkeiten umgestellt werden.
Stellungnahme DiP: Im Rahmen des Konzeptes "Digitale Stadtverwaltung" beantragt DIP zentral Stellenplankapazitäten für "Digitalkoordinatorinnen/Digitalkoordinatoren", die den Geschäftsbereichen und Dienststellen bedarfsgerecht zugewiesen werden. Mit dem Haushalt 2023 sind 0,25 VK Digitalkoordinator/in für LA vorgesehen. Die Schaffung einer Stelle für die IT-Koordination ist wünschenswert, jedoch nicht unmittelbar zum Haushalt 2023 erforderlich. Eine Begutachtung dieser Stelle kann somit nicht erfolgen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Referat VII Dienststelle Amt für Geoinformation und Bodenordnung lfd. Nr. 202 Tätigkeitsbereich Benennung von Straßen, Brücken, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 11 80.469 € 37.517 € 42.952 € 0,53 Vorschlag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 10 75.034 € 34.983 € 40.051 € 0,53
Anmerkungen, Stellenver- mit Teildeckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Für die sichere Orientierung von Rettungsdiensten und Polizei bei Notfällen, die Erleichterung postalischer Zustellungen und des privaten Besuchsverkehrs sowie für Zwecke des Meldewesens leisten Straßennamen und Hausnummern den wesentlichen Beitrag. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind sie zwingend notwendig. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger und somit auch die Bautätigkeit in Nürnberg hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich auf die Anzahl der neu zu benennenden Straßen aus. Ständig kürzer werdende Zeitabstände zwischen Abschluss von Planungen und der Bautätigkeit erfordern eine intensive
Prüfung der Namensvorschläge und eine schnelle und belastbare Vorbereitung der
Ausschussvorlagen. Die mittlerweile fast ausschließliche Benennung nach verdienten Persönlichkeiten bedarf zudem einer umfassenden Recherche über Leben und Wirken der zu ehrenden Personen aus unterschiedlichsten Quellen bzw. Fundstellen. Darüber hinaus ist eine zunehmende gesellschaftliche Sensibilität bezüglich Straßenbenennungen, sowohl bei Neubenennungen als auch bei bereits bestehenden Straßenbenennungen, feststellbar.
Stellungnahme DiP: Das Wachstum der Stadt Nürnberg hat auch zu einem starken Anstieg in den Fallzahlen zu benennender Straßen, Wege, etc. geführt, so dass eine Steigerung um 160% in den vergangenen sechs Jahren zu verzeichnen ist. Die gestiegene Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit hinsichtlich
Straßenbenennungen, insbesondere zu den Themen Geschlechtergerechtigkeit und
Erinnerungskultur, erfordert die Erledigung von anstehenden zeitintensiven Tätigkeiten, wie z. B. die
Erstellung und systematische Abarbeitung einer Vorschlagliste mit Frauennamen
(Verkehrsausschuss vom 15.11.2018), die anlassbezogen durchzuführenden Einzelüberprüfungen bestehender personenbezogener Straßennamen hinsichtlich der mit ihrem Namensgeber verbundenen Werte in Bezug zu dem heutigen Wertesystem (Verkehrsausschuss vom 20.09.2018) und die Befragung betroffener Anwohnerinnen und Anwohner bei beabsichtigten Umbenennungen. Zudem fallen verstärkt die Bearbeitung von Anfragen und Wünschen zu Straßenbenennungen und Hausnummerierungen aus der Bürgerschaft, von politischen Parteien oder von Bürgervereinen an, für die, in Abstimmung mit der Dienststellenleitung, Antwortschreiben durch den Wirtschafts- und Wissenschaftsreferenten oder den Oberbürgermeister zu erstellen sind. Die Schaffung der beantragten Kapazität wird daher vorgeschlagen. Zur teilweisen Deckung soll die Stelle Nr. 620.0050 (Sachbearbeiter/in, E10, 0,5VK) aus dem Stellenplan des Geo entnommen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 203 Tätigkeitsbereich Personalbedarf für die Tagespflege NürnbergStift
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BETREUUNGSKRAFT § 87 SGBXI E 2 40.944 € 40.944 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 BETREUUNGSKRAFT § 87 SGBXI E 2 40.944 € 40.944 € 0 € 0,00
Antrag: 0,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 1 17.006 € 17.006 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,50 HAUSWIRTSCHAFTSKRAFT E 1 17.006 € 17.006 € 0 € 0,00
Antrag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG P 14 78.855 € 78.855 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 PFLEGEDIENSTLEITUNG P 14 78.855 € 78.855 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Tagespflege des NürnbergStift ist eine Erweiterung zur ambulanten Pflege und der Betreuung in der häuslichen Umgebung. Während das soziale Umfeld erhalten bleibt, ist das Hauptziel eine über den Tag verteilte Einbindung von Menschen in eine Gemeinschaft mit bedürfnisorientierter Begleitung sowie der Erhaltung und Erhöhung der Lebensqualität. Angehörige werden begleitend zur häuslichen Pflege entlastet. Sie erhalten Hilfe bei der medizinischen Versorgung und dadurch zusätzliche Unterstützung. Seit Beginn der Tagespflege (2019) konnte ein stetiger Zuwachs an Gästen verzeichnet werden. Das Angebot der Tagespflege wird von den Gästen sehr gut angenommen. Bisher wurde die Tagespflege durch das bestehende Personal mitversorgt. Nachdem sich die Tagespflege sehr gut etabliert hat und eine hohe Auslastung zu verzeichnen hat, bedarf es einer entsprechenden Personalausstattung für die eigenständige Tagespflege.
Stellungnahme DiP: Mit dem Angebot des NürnbergStift können Tages- bzw. Nachtgäste länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben. Gleichzeitig ergibt sich damit die Möglichkeit, zukünftige Bewohnende für die stationäre Pflege zu akquirieren. Das NürnbergStift trägt so dem demographischen Wandel sowie den neuen Bedarfen an Pflege Rechnung. Der Personalbedarf wurde bei der Gründung der Tagespflege angemeldet und in den verhandelten Pflegesätzen berücksichtigt. Bislang wurden trotz Refinanzierung keine Stellenkapazitäten beantragt, weil erst abzuwarten war, wie sich die Belegungszahlen entwickeln. Inzwischen ist die Tagespflege ausgelastet und die Nachfrage höher als die vorhandenen Plätze, weshalb bereits über eine Erweiterung der Platzzahl nachgedacht wird. Das Vorhalten von eigenem Personal ist aus organisatorischer Sicht sinnvoll, um gleichbleibende interne Strukturen und Qualität zu gewährleisten. Die Leitung der Tagespflege verbleibt bei der Gesamtleitung des Pflegezentrums Sebastianspital, damit der beantragte Personalbedarf über die Pflegesätze, die mit den Pflegekassen verhandelt werden, vollständig gedeckt werden kann. Die Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 204 Tätigkeitsbereich Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung des August-Meier-Heims mit
Neubezug
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT A 7 60.337 € 0 € 60.337 € 1,00 Vorschlag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Beim Neubau der Einrichtung August-Meier-Heim handelt es sich um die Umsetzung eines Hausgemeinschaftsmodells, welches sich als neue Wohnform aus zusätzlichen Pflegeplätzen und neuen Leistungsangeboten zusammensetzen wird (a llgemeine Pflege-Wohnbereiche, ein Bereich mit Schwerpunkt Gerontopsychiatrische Betreuung, T agespflege- und Nachtpflegeplätze, C afeteria etc.). Aufgabe der Heimverwaltung ist es, die zur Verfügung stehenden Angebote mit Marketing und Akquise zu vermitteln und für die Auslastung Sorge zu tragen. Hierzu sind persönliche, fernmündliche und schriftliche Kontakte mit Kliniken, ambulanten Diensten, Behörden (z.B. Sozialamt) sowie Interessent/innen und Bürger/innen notwendig. Während des Aufenthaltes in der Einrichtung sind alle Anliegen der Bewohnenden, Angehörigen sowie Zusammenarbeit mit Dritten erforderlich, damit eine qualitativ hochwertige Versorgung erfolgen kann. Weiterhin sind zeitnah die anfallenden Kosten gegenüber den Kostenträgern (Bewohner/innen, Angehörige, Dritte) geltend zu machen, damit ein unmittelbarer Ausgleich erfolgt.
Stellungnahme DiP: Mit der geplanten Inbetriebnahme des Neubaus im Januar 2023 kommen 20 zusätzliche Heimplätze sowie 16 Plätze in der Tagespflege hinzu. Zum einen besteht damit die Notwendigkeit einer organisatorischen Betreuung der Konzepte durch eine Kontaktperson vor Ort, gleichzeitig entsteht zum anderen ein Mehraufwand in den Bereichen Aufnahme und Abrechnung. Zudem sind bereits vor der Inbetriebnahme des Neubaus organisatorische und technische Vorarbeiten notwendig (z.B. technische Anlage der neuen Struktur im Fachverfahren). Die beantragten Kapazitäten wurden aus diesem Grund bereits im Wirtschaftsplan 2022 berücksichtigt. Von NürnbergStift werden dafür aus einem anderen Bereich derzeit schon 0,50 VK eingesetzt. Bei den Kassen wurden 2,00 VK für Leitung und Verwaltung beantragt, jedoch wird bei der Inbetriebnahme noch nicht die volle Kapazität benötigt. Ein Stellenbedarf im Umfang von 1,00 VK ist nachvollziehbar und kann zur Schaffung empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 205 Tätigkeitsbereich Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung Pflegezentrum Sebastianspital
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Antrag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Pflegezentrum Sebastianspital hält mit 254 Plätzen in der stationären Langzeitpflege, 26 Plätzen in der Kurzzeitpflege, 18 Plätzen in der Tagespflege sowie mit dem angebundenen ambulanten Dienst und der geriatrischen Reha ein breites Spektrum an Angeboten bereit. Weiterhin besteht eine Kooperation mit der Noris Inklusion. Hier werden im Sebastianspital Wohngemeinschaften mit 12 behinderten Menschen begleitet und versorgt. Mit Ausbruch des Covid-19 Virus wurden zusätzlich 2 Isolationsstationen eingerichtet. Hiervon soll eine Station dauerhaft in Betrieb bleiben. Die Angebote der Kurzzeit- sowie Tagespflege und der Isolation bedeuten auch einen höheren Bedarf an Personalkapazitäten in der Verwaltung. Durch kürzere Liegezeiten in Krankenhäusern und Stärkung der Versorgung in der eigenen Häuslichkeit gibt es einen kontinuierlichen Wechsel an zu pflegenden und zu betreuenden Personen. Um ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung zu stellen, um umfangreiche Patienten- und Bewohnerakquise, Beratung von Interessenten, Bewohnern und Angehörigen zu gewährleisten und um den gesetzlichen und wirtschaftlichen Vorgaben Rechnung zu tragen, bedarf es zwingend zusätzlicher Personalkapazitäten.
Stellungnahme DiP: Für Rezeptionstätigkeiten ist derzeit eine Stelle mit einem Anteil von 0,50 VK vorhanden. Die Stelle ist mit einer Person in Vollzeit besetzt. Dies ist jedoch für eine durchgängige Besetzung der Rezeption zu den üblichen Geschäftszeiten nicht ausreichend, da andere Aufgaben der Stelle das kurzfristige Verlassen des Platzes erfordern. Zudem ist bei den Stellen, die für die Aufnahmen und Abrechnung im Sebastianspital zuständig sind, durch die Öffnung für Kurzzeit- und Tagespflege ein Mehraufwand entstanden, wofür bislang keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen wurden. Andere Träger bieten nicht genug Kurzzeitpflegeplätze an, da dieses Angebot bei gleichem Pflegesatz in der Regel unwirtschaftlicher wäre. Die Kommune hingegen muss aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages solche Plätze vorhalten. Eine zusätzliche Kapazität von 1,00 VK kann im Bereiche Verwaltung und Leitung nach aktueller Pflegesatzplanung nicht vollständig finanziert werden. Eine Schaffung zusätzlicher Kapazität kann daher nur im Umfang von 0,50 VK empfohlen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 206 Tätigkeitsbereich Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung der Seniorenwohnanlage Platnersberg
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,90 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 50.533 € 0 € 50.533 € 0,90 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 28.074 € 0 € 28.074 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Die Seniorenwohnanlage Platnersberg stellt derzeit 69 Plätze in der stationären Langzeitpflege sowie 28 Plätze im Rüstigenbereich zur Verfügung. In den Jahren 2017 bis 2019 sind 256 Personen eingezogen, 239 sind Personen ausgezogen. Um Herausforderungen wie zum Beispiel umfangreiche Patienten- und Bewohnerakquise, Beratung von Interessenten, Bewohnern und Angehörigen unter Beachtung gesetzlicher und wirtschaftlicher Vorgaben bewältigen zu können, bedarf es zwingend zusätzliche Personalkapazitäten in Höhe von 0,90 VK. Aktuell sind insgesamt 1,00 VK im Stellenplan
vorhanden. Ergänzend wird noch darauf verwiesen, dass am Standort Platnersberg
Erweiterungsmaßnahmen mit einem größeren Angebot an Leistungen geplant sind.
Stellungnahme DiP: Für die Abrechnung und Verwaltung (Aufnahme, Rezeption etc.) der Einrichtung am Platnersberg sind bisher jeweils 0,50 VK im Stellenplan abgebildet, obwohl vor Ort schon über einen längeren Zeitraum je 0,75 VK tätig sind. Für die Kundenakquise, eine gute Beratung und Betreuung ist es wichtig, dass eine durchgängige Besetzung der Rezeption vor Ort zu den üblichen Geschäftszeiten (8- 17 Uhr) gewährleistet ist. Aus den eingereichten Unterlagen geht hervor, dass von den beantragten 0,90 VK nur 0,47 VK über die verhandelten Pflegentgelte finanziert werden können. Eine Aufstockung der vorhandenen Kapazitäten ist d aher nur eingeschränkt nachvollziehbar. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund nur teilweise vorgeschlagen werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 207 Tätigkeitsbereich Zusätzlicher Personalbedarf in der Personalverwaltung NürnbergStift
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00 Vorschlag: 0,50 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 6 27.628 € 0 € 27.628 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung aus Wirtschaftsplan beantragt merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: In den letzten 12 Jahren ist die Anzahl des zu verwaltenden Personals um mehr als 25 Prozent gestiegen. Während auf der einen Seite mehr Personal in der Pflege benötigt wird, hat sich auf der anderen Seite auch die Wechselbereitschaft bei den Mitarbeitenden erhöht. Insgesamt sind die
Herausforderungen im Bereich der Personalverwaltung größer geworden, z.B. wegen
Personalaustritten, befristeten Arbeitsverhältnissen, Kooperationen mit Zeitarbeitsfirmen und Fachkräften aus dem Ausland. Damit weiterhin eine rechtmäßige quantitative und qualitative Erfüllung der Aufgaben mit entsprechend gebotener Sorgfaltspflicht gewährleistet werden kann, ist eine zusätzliche Personalkapazität von 1,00 VK erforderlich.
Stellungnahme DiP: Aktuell werden durch die Personalabteilung des NürnbergStifts (NüSt) 596 aktive Beschäftigte sowie 55 Beschäftigte, welche sich in Elternzeit, Beurlaubung oder Langzeiterkrankung befinden, betreut (Stand 31.01.2022). Im Bereich der Personalverwaltung von NüSt sind dafür 3,26 VK beschäftigt sowie die Sachgebietsleitung mit 1,00 VK. Ein Bedarf ist aufgrund der geschilderten Veränderungen der Rahmenbedingungen zwar nachvollziehbar, jedoch lässt sich dieser nicht auf 1,00 VK bemessen. Da, bezogen auf den Personalzuwachs der vergangenen Jahre, bereits zum Haushalt 2021 0,50 VK geschaffen wurden, wird die Aufstockung bestehender Kapazitäten in Höhe von 0,50 VK empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Nürnberg Stift lfd. Nr. 208 Tätigkeitsbereich Verlängerung und Ausbau des Projektes Pflegepraxiszentrum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 18.126 € 18.126 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,25 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 18.126 € 18.126 € 0 € 0,00
Antrag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 14.526 € 14.526 € 0 € 0,00 Vorschlag: 0,25 VERWALTUNGSFACHKRAFT E 8 14.526 € 14.526 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Fristvermerk F 03.24; Stellenvermerk Z merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Vorrangiges Ziel des Pflegepraxiszentrums (PPZ) ist es, technische Innovationen in die praktische Anwendung zu bringen, da die Anzahl der Produkte, die den Sprung vom Förderprojekt in den Alltagseinsatz geschafft haben, vergleichsweise gering ist. Technische Entwicklungen werden in der Regelversorgung getestet, angewendet und evaluiert unter Berücksichtigung von ethischen, sozialen und psychologischen Implikationen. Unter der Konsortialführerschaft NürnbergStift verbinden sich die Kooperationspartner Klinikum Nürnberg, Diakonie Neuendettelsau, IREM, MedTech Pharma, IDC und die Wilhelm-Löhe-Hochschule zu dem Pflegepraxiszentrum Nürnberg. Das PPZ erfüllt nicht nur in der Metropolregion eine wichtige Rolle, sondern als eines von insgesamt vier Pflegepraxiszentren deutschlandweit. Das vom Bund geförderte Projekt soll verlängert werden.
Stellungnahme DiP: Das Interesse von Altenhilfeträgern an Produkterprobungen ist seit Beginn der Projektlaufzeit steigend. Die Corona-Pandemie hat dies zudem befördert. Das PPZ ist zuständig, Produkterprobungen zu realisieren und methodisch-wissenschaftlich zu begleiten. Das gestiegene Interesse, neue Themenanfragen, aber auch corona-bedingte Verzögerungen von Projekten erfordern eine neue Bewertung der Leistungen bzw. der benötigten Stellenkapazitäten. Der zusätzliche Bedarf an Stellenkapazitäten ist nachvollziehbar und wurde bei der Beantragung der Verlängerung des Projektes berücksichtigt. Vorausgesetzt, die Finanzierung der beantragten Stellenkapazitäten kann vollständig über Drittmittel sichergestellt werden, kann die Aufstockung der befristeten Stellen empfohlen werden. Sie erhalten einen Fristvermerk F 03.24 sowie einen Stellenvermerk Z.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 209 Tätigkeitsbereich Mobilitätsbeschluss SÖR
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. BRÜCKENNEUBAU E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 1,00 BAUING. ÖPNV PLANUNG E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. ÖPNV PLANUNG E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 2,00 BAUING. ÖPNV PROJEKTBEARB. E 12 184.730 € 0 € 184.730 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUING. ÖPNV PROJEKTBEARB. E 12 184.730 € 0 € 184.730 € 2,00
Antrag: 1,00 BAUING. RADVERKEHR E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. RADVERKEHR E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Antrag: 2,00 BAUING. RADVERKEHR E 12 184.730 € 0 € 184.730 € 2,00 Vorschlag: 2,00 BAUING. RADVERKEHR E 12 184.730 € 0 € 184.730 € 2,00
Antrag: 1,00 BAUING. STRAßENVERKEHRSBEH. RAD E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUING. STRAßENVERKEHRSBEH. RAD E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Antrag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUTECHNIKER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00
Antrag: 1,00 ELEKTROING. RADVERKEHR E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROING. RADVERKEHR E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Antrag: 2,00 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN E 5 103.030 € 0 € 103.030 € 2,00 Vorschlag: 2,00 FAHRER/IN, STRASSENREINIGER/IN E 5 103.030 € 0 € 103.030 € 2,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.30 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ (Ferienausschusses vom 27.01.2021) ist das Ziel formuliert, auf Grundlage der Berücksichtigung aller Verkehrsarten die Mobilität in Nürnberg auch weiterhin stadtverträglich, effizient und ökologisch zu gestalten. Hierfür ist es erforderlich, Mobilität als Ganzes zu denken und nicht nur einzelne Verkehrsträger zu fördern. Ziel dieses Masterplans ist es somit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die durch den motorisierten Verkehr verursachten Belastungen zu reduzieren, den öffentlichen Raum an den Klimawandel anzupassen und besser für Menschen nutzbar zu machen, den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für alle zu schaffen und benötigte individuelle motorisierte, zukünftig emissionsfreie Mobilität zu ermöglichen. Stadtentwicklung, die diese Aspekte berücksichtigt, darf sich nicht auf die
Förderung eines einzelnen Verkehrsmittels beschränken. Sie muss Bausteine für alle Verkehrsarten umsetzen. Nur wenn urbane Mobilitätsbedürfnisse verstärkt mit den stadt- und umweltgerechten Verkehrsarten zu Fuß gehen, Rad fahren und dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) bewältigt werden, kann die Stadt lebenswert erhalten bleiben.
Stellungnahme DiP: Der im Ferienausschuss des Stadtrates gefasste "Mobilitätsbeschluss für Nürnberg" umfasst eine Reihe von notwendigen Aktivitäten, die SÖR mit dem vorhandenen Personal nicht in der erforderlichen Intensität vorantreiben kann. Der Umfang der erforderlichen Kapazitäten in den jeweiligen Geschäftsbereichen und Dienststellen wurde anhand der geplanten Einzelaktivitäten konkretisiert. Zum Haushalt 2023 wird weiterer unentbehrlicher Stellenbedarf zur Schaffung vorgeschlagen. Obwohl die im Rahmen des Mobilitätsbeschlusses beschlossenen Aktivitäten grundsätzlich dauerhaft angelegt sind, ist doch zunächst ein zeitlicher Horizont bis 2030 zur Evaluation der (Zwischen-)Zielerreichung formuliert. Da diese Evaluation möglicherweise auch eine Anpassung der eingesetzten Kapazitäten erforderlich macht, werden die zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen vorerst mit einem Fristvermerk F 12.30 versehen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 210 Tätigkeitsbereich Straßenreinigung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 3,00 STRASSENREINIGER/IN SPRINGER/IN E 3 139.374 € 0 € 139.374 € 3,00 Vorschlag: 3,00 STRASSENREINIGER/IN SPRINGER/IN E 3 139.374 € 0 € 139.374 € 3,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund des hohen Krankenstandes in der Straßenreinigung ist der Einsatz von Springerkräften erforderlich. Der Krankenstand ist nicht nur auf längere krankheitsbedingte Ausfälle, die durch Krankheitsvertretungen ggf. abgefangen werden könnten, zurückzuführen, sondern oftmals in Kurzzeiterkrankungen (Atemwegserkrankungen, Belastungen des Bewegungsapparates, etc.) begründet, die aber dennoch über die Entgeltfortzahlung hinausgehen. Hier soll daher pro Straßenreinigungsbezirk dauerhaft ein/e Springer/in zur Verfügung gestellt werden, insgesamt handelt es sich somit um 3 Stellen. Damit soll auf einen reibungsärmeren Dienstbetrieb hingewirkt und Unterstützung der Kollegen/innen bei krankheitsbedingten Ausfällen sichergestellt werden. Diese Unterstützung soll dabei Überlastungssituationen im Krankheitsvertretungsfall entgegenwirken und die Gesundheit der Mitarbeiter/innen fördern. In den letzten Jahren beschäftigte SÖR deshalb bereits budgetfinanziert Springerkräfte.
Stellungnahme DiP: Mit der zusätzlichen Personalkapazität soll die Leistungsfähigkeit der Straßenreinigung sichergestellt und eine Entlastung der Mitarbeitenden erzielt werden.
Die zusätzliche personelle Unterstützung ist dringend notwendig und wurde in der Vergangenheit bereits im Rahmen einer Budgetfinanzierung bereitgestellt. Diese Personalkapazitäten sollen nun im Stellenplan dauerhaft berücksichtigt werden.
Die Schaffung der beantragten Stellenkapazitäten wird empfohlen.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 211 Tätigkeitsbereich Brückenneubau
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00
Antrag: 0,50 BAUTECHNIKER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50 Vorschlag: 0,50 BAUTECHNIKER/IN E 9b 34.159 € 0 € 34.159 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Bereich des Brückenbaus und der Wasserwirtschaft kann die Menge der Aufgaben mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht bedarfsgerecht bewältigt werden. Grund dafür ist der trotz intensivster Bemühungen noch prekäre Erhaltungszustand des betreuten großen und wertvollen Anlagenvermögens, aber auch die zahlreichen neuen Bedarfe aus der Verkehrs- und Städteplanung, Investorentätigkeiten und Beteiligungspflichten aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelungen, wie z.B. aufgrund der Erneuerungsinitiativen der DB Netz AG. Zudem ist der Aufwand bei Baumaßnahmen im Ingenieurbau, insbesondere bezüglich Umweltschutz, Ausgleichsbedarfen, Öffentlichkeitsbeteiligung, Verkehrsbelangen sowie Arbeitsschutz im Baubetrieb etc., besonders gestiegen. Ziel ist es, den dauerhaft gestiegenen Investitionsbedarf im Ingenieurbau auch personell abwickeln zu können. Bauwerke, die zur Generalsanierung anstehen sind zeitnah zu sanieren, um die vorhandene kritische Bausubstanz in einem noch weitestgehend sanierungsfähigen Zustand zu erhalten.
Stellungnahme DiP: Das im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim Hochbauamt gemeinsam mit Rödl & Partner entwickelte Tool zur Personalbedarfsbemessung wurde für SÖR modifiziert und anschließend bei SÖR für Projekte in den Bereichen Straße, Grün, Brücke und Lichtsignalanlagen ebenfalls angewendet. Das Ergebnis der Personalbemessung wurde im Werkausschuss SÖR am 12.04.2019 dargestellt. Zum Stand 01.01.2018 wurde im Rahmen der Personalbedarfsbemessung hierdurch ein Fehlbedarf von 66 Stellen für SÖR - Abteilung Planung und Bau insgesamt bzw. zum Stand 01.01.2022 allein für den Bereich Brückenbau und Wasserwirtschaft ein Fehlbedarf von 42 Stellen ermittelt.
Das festgestellte Personaldefizit wird durch die Stellenschaffung reduziert.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 212 Tätigkeitsbereich Stellenplan Teil B - Nachwuchsgewinnung Werkstudierende
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WERKSTUDIERENDE/R E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WERKSTUDIERENDE/R E 10 75.034 € 0 € 75.034 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert E10 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Die Beschäftigung von Werkstudierenden, gerade in Bereichen, in denen die Personalgewinnung sich zunehmend schwieriger gestaltet, wird als gute Gelegenheit gesehen, Studierende frühzeitig an den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) zu binden und den Bekanntheitsgrad der unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten innerhalb des SÖR aber auch innerhalb der gesamten Stadtverwaltung bei Studierenden zu steigern. SÖR möchte die Möglichkeiten von Werkstudententätigkeiten im gesamten
SÖR für verschiedene Studiengänge anbieten. Zum HH 2020 wurde bereits 1,0 VK für
Werkstudierende geschaffen. Diese Kapazität ist im Gesamtkonzept von SÖR (Angebot duales Studium technischer Bereich, Praktika, Bachelorarbeiten, Qualifizierungen für 3. und 4. QE im technischen Bereich) nicht ausreichend, die Ausweitung um eine weitere Vollkraftstelle ist erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Bewerberlage ist in den letzten Jahren zunehmend schlechter geworden. Teilweise können Stellen erst nach mehrfacher Ausschreibung oder nur mit Bewerbern/innen besetzt werden, die über eine abweichende Qualifikation verfügen. Die Beschäftigung von mehreren Werkstudierenden in unterschiedlichen Bereichen wird vor diesem Hintergrund als sinnvoll erachtet.
Den Eigenbetrieben wurde die Möglichkeit eröffnet, eigene Planstellen im jeweiligen Stellenplan, zusätzlich zum Gesamthaushalt, zu beantragen (POA vom 18.02.2020). Die Schaffung der beantragten Stelle wird begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 213 Tätigkeitsbereich Wasserbau
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 WASSERBAUMEISTER/IN E 9b 68.318 € 0 € 68.318 € 1,00 Vorschlag: 1,00 WASSERBAUMEISTER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Bereich SÖR/1-B/3 betreut mit Unterstützung der Werkbetriebe von SÖR/2-W eine umfangreiche und wachsende Infrastruktur an wasserwirtschaftlichen Anlagen. Der Unterhalt und Ausbau von Gewässern dritter Ordnung (Bäche und Teiche) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Hochwasserschutz und der Ökologie haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Die naturschutzfachlichen Anforderungen an den Gewässerunterhalt haben kontinuierlich zugenommen. Der Hochwasserschutzplan Main (HOPLA Main) tritt aktuell in den zweiten Bewirtschaftungszyklus, was Anpassungsmaßnahmen nach sich ziehen wird. Hinzu kommen Anpassungen im Bayerischen Wassergesetz und Bayerischen Naturschutzgesetz aufgrund naturschutzfachlicher Vorgaben (z.B. Ergänzung Volksbegehren „Rettet die Bienen“, Gewässerrandstreifen). Durch den Klimawandel kommen weitere Herausforderungen auf die Wasserwirtschaft zu: Mit jeder neuen Hochwasserschutzmaßnahme (z.B. Starkregenschutz Gerasmühle 2021, Hochwasserschutz Altenfurt ab 2022) kommen auch neue Anlagen hinzu, die gemäß den geltenden Regeln der Technik betrieben, gewartet und unterhalten werden müssen.
Umgekehrt sind aber auch die sommerliche Trockenheit und Wassermangel große
Herausforderungen. Letztlich sind auch ökologische Aspekte bei der täglichen Arbeit vor Ort zu berücksichtigen: die neuen wasserrechtlichen Vorgaben beinhalten den Grundsatz, dass anfallendes Niederschlagswasser im natürlichen Kreislauf zu halten ist. Die Aspekte Hochwasserschutz, Ökologie und Sozialfunktion (z. B. Bootssport) des Gewässers sind bei allen Unterhaltsmaßnahmen ausgewogen zu berücksichtigen. Dies ist durch einen Zimmerermeister nicht vollumfänglich realisierbar.
Stellungnahme DiP: Die Komplexität sowie die Quantität der wasserwirtschaftlichen Bauwerke und Einrichtungen hat in den letzten Jahren zugenommen, die Nutzungsansprüche haben sich geändert (z. B. Veranstaltungen, Bootssport) und die Unterhaltsleistungen inkl. Wartungs- und Reinigungsarbeiten an den betroffenen Anlagen werden derzeit nicht bedarfsgerecht bzw. nur teilweise abgearbeitet. Um dies künftig sicherzustellen, die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben aus dem Umweltschutz einzuhalten, sind die Unterhaltsleistungen zu intensivieren und die Wartungs- und Pflegepläne systematisch regelmäßig abzuarbeiten. Hierfür sollen die vorhandenen Fachkräfte, die bisher fachlich einem Schreinermeister unterstellt waren, aus der bestehenden Einheit herausgelöst, in einer eigenen, neuen Einheit zentriert und die Leitung und fachliche Anleitung dieser Fachkräfte einem Meister mit entsprechender Qualifikation übertragen werden. Dieser soll ferner als Schnittstelle zum Wasserbau im Sachgebiet Brückenbau fungieren, das für den Abruf von Zuschüssen für Gewässer mit Gewässerentwicklungskonzept zuständig ist. Diese Zuschüsse werden vom Freistaat Bayern nur bei fachlich einwandfreiem und ausgewogenem Unterhalt (Ökologie, Hochwasserschutz, Freizeitnutzung) gewährt. Für die Einrichtung dieser Leitungsfunktion stehen innerhalb des Stellenplans SÖR keine Kapazitäten zur Verfügung. Die zusätzliche Personalkapazität ist erforderlich (1,0 VK).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 214 Tätigkeitsbereich Masterplan Freiraum
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 2,00 DIPL. ING. LANDSCHAFTSARCH. FREIRAUM E 11 160.938 € 0 € 160.938 € 2,00 Vorschlag: 1,00 DIPL. ING. LANDSCHAFTSARCH. FREIRAUM E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Masterplan Freiraum ist ein gesamtstädtisches Konzept für die Verbesserung der Grün- und Freiraumversorgung im Stadtgebiet Nürnberg und wurde 2014 beschlossen. Seit 2015 wird regelmäßig in diversen Ausschüssen über den aktuellen Stand berichtet: Für den MIP 2019 bis 2022 wurden investive Mittel in Höhe von 8,2 Mio. Euro eingestellt. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln wurden und werden für Maßnahmen in Stadterneuerungsgebieten vom Stadtplanungsamt auch externe Mittel der Bund-Länder-Städtebauförderung beigesteuert. Mit diesen gesamten zur Verfügung stehenden Mitteln konnten erste Planungen und Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Mit der Fortschreibung des Masterplans sollen weitere Gelder für die Umsetzung ab 2023 ff beantragt werden. Mit dem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“, der umsetzungsfähige Maßnahmen für das gesamte Stadtgebiet enthält, wird der Masterplan Freiraum in den nächsten Jahren weiter umgesetzt und soll dauerhaft fortgeschrieben werden. Der Masterplan Freiraum hat sich als Daueraufgabe etabliert. Durch die aktuell begonnenen Projekte des Masterplans sind die bestehenden Stellen aktuell bis 2025 ausgelastet.
Stellungnahme DiP: Mit der zusätzlichen Personalkapazität sollen die geplanten Maßnahmen aus dem Masterplan Freiraum umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Aufgaben des Sachgebiets, die mit dem vorhandenen Personal nicht dauerhaft zu bewerkstelligen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen wird jedoch, auch im Hinblick auf die bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Kapazitätsverstärkungen in diesem Sachgebiet, die Schaffung einer Vollzeitstelle als ausreichend erachtet und befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 215 Tätigkeitsbereich Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom
(Glasfasererschließung) Bezirk 5
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 67.465 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 67.465 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung merke, Deckungshinweise: der Finanzierung
Begründung Dienststelle: Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home, FTTH => Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden in 2022 und 2023 ff pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Bei den Verlegearbeiten für die Hauptleitungen ist von einem Realisierungszeitraum von mehr als 10 Jahren auszugehen. Mit dem etablierten Verfahren kann SÖR die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen. Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes verlegen, ermöglicht werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten bei SÖR erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung im Bezirk 5 ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und
Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche
Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis einschließlich 2023 vereinbart werden, erhält die Stelle vorerst einen Fristvermerk (F 12.23).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 216 Tätigkeitsbereich Wiederherstellung nach projektbezogenen Baumaßnahmen Telekom
(Glasfasererschließung) Bezirk 4
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 67.465 € 0 € 0,00 Vorschlag: 1,00 TECHNISCHE/R SACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 67.465 € 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- mit Deckung; Zuschussvermerk Z; Fristvermerk F 12.23; Sperrvermerk X bis zur endgültigen Klärung merke, Deckungshinweise: der Finanzierung
Begründung Dienststelle: Im Stadtgebiet Nürnberg werden in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home, FTTH => Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden in 2022 und 2023 ff pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Bei den Verlegearbeiten für die Hauptleitungen ist von einem Realisierungszeitraum von mehr als 10 Jahren auszugehen. Mit dem etablierten Verfahren kann SÖR die Wiederherstellung der Aufgrabungsflächen nicht bewerkstelligen. Daher soll es Firmen, die Leitungen auf Basis des Telekommunikationsgesetzes verlegen, ermöglicht werden, die Wiederherstellung selbstständig und nahtlos an die Verlegung vorzunehmen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten bei SÖR erforderlich.
Stellungnahme DiP: Die Wiederherstellung aufgrund der Aufgrabungen im Zusammenhang mit der gebietsbezogenen Glasfaseranbindung im Bezirk 4 ist zu prüfen und der Bauablauf intensiv zu begleiten. Zur Sicherstellung der Qualität der Wiederherstellungen und zur Vermeidung von Schäden und
Folgekosten durch unsachgemäße Wiederherstellung wird vorgeschlagen, zusätzliche
Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht. Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis einschließlich 2023 vereinbart werden, erhält die Stelle vorerst einen Fristvermerk (F 12.23).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 217 Tätigkeitsbereich Zentrale Rechnungsbearbeitung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 58.106 € 0 € 58.106 € 1,00 Vorschlag: 0,50 SACHBEARBEITER/IN E 6 27.628 € 0 € 27.628 € 0,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Der Arbeitsumfang im Bereich des Rechnungswesens hat in den letzten Jahren wesentlich zugenommen (Erhöhung der Buchungen von 46.000 auf 64.000 in 2019, selbst 2020 (Corona): etwa. 60.000). Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Aufwärtstrend ungebrochen fortsetzen wird. Ferner werden zusätzlich periodische und unregelmäßig angeforderte Berichte und Auswertungen erstellt (u.a. Erstellung des Wirtschaftsplanes, fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses, Liquiditätsplanung sowie zeitnahe Erfassung von Geschäftsvorfällen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs). Durch die Einführung der zentralen Rechnungsbearbeitung sind wesentliche Aufgaben der buchhalterischen Erfassung von kaufmännischen Vorgängen von der Peripherie direkt auf die Sachbearbeitung bei SÖR/V-2/R übergegangen. Darüber hinaus wird rege von der Möglichkeit der Teilzeitarbeit Gebrauch gemacht, so dass Stellen nicht mehr vollumfänglich ausgeschöpft werden können. Regelmäßig wird ein Kollege für die Bundestags- und Kommunalwahlen für sechs bis acht Wochen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen abgestellt, zusätzlich fallen während dieser Zeit Überstunden an, die wieder abgebaut werden müssen. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Anforderungen an das Rechnungswesen gestiegen sind. Um den jetzt erreichten Standard auch in Zukunft sichern zu können, ist eine entsprechende personelle Ausstattung unumgänglich.
Stellungnahme DiP: Aufgrund der gestiegenen Anforderungen und steigenden Fallzahlen wird eine Personalmehrung im Umfang von 0,5 VK als ausreichend betrachtet und vorgeschlagen.
Darüber hinaus sollte versucht werden, unter Ausschöpfung des Stellenplanes, durch
Aufgabenumschichtungen und durch Optimierung bestehender Prozesse die erhöhten
Anforderungen zu bewältigen.
Eine weitere Stellenschaffung käme nach vorheriger Antragstellung erst in Betracht, wenn Optimierungsmaßnahmen nicht greifen sollten.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird angesichts der angespannten Haushaltssituation nur zum Teil zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 218 Tätigkeitsbereich Beiträge
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,13 SACHBEARBEITER/IN E 9b 8.881 € 0 € 8.881 € 0,13 Vorschlag: 0,13 SACHBEARBEITER/IN E 9b 8.881 € 0 € 8.881 € 0,13
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Seit 01.04.2021 ist die Herstellungsfiktion des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz in Kraft getreten: ab diesen Zeitpunkt gilt eine Erschließungsstraße als erstmalig hergestellt, wenn vor mehr als 25 Jahren mit der erstmaligen Herstellung begonnen wurde. Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes steht der Straßenausbaubeitrag nur noch eingeschränkt als „Ausweichfinanzierungsmöglichkeit“ in Form von Straßenausbaupauschalen zur Verfügung. Der Aufwand für die Begutachtung der erstmaligen Herstellung steigt, weil der historische Status jeder Verkehrsanlage als Erschließungsanlage sowie die komplette Baugeschichte der Straße über Jahrzehnte zurückverfolgt werden muss. Dies muss zur Verhinderung von Beitragsausfällen überwacht werden. Zusätzlich kommt es vermehrt zu Nachbegutachtungen von vor dem 01.04.2021 begutachteten Fällen.
Stellungnahme DiP: Mit der Stundenerhöhung sollen Erschließungsanlagen identifiziert werden, bei denen aufgrund der Herstellungsfiktion die erstmalige Herstellung per Fiktion schon eingetreten ist bzw. bei denen die Herstellungsfiktion in absehbarer Zeit bevorsteht. Daraus werden Entscheidungsempfehlungen für die Werkleitung abgeleitet, diese Anlagen fertig zu stellen und abzurechnen. Damit besteht die Möglichkeit einen Beitragsverlust abzuwenden, der bis zu 90 % der bereits in die jeweilige Erschließungsanlage investierten Baukosten betragen kann.
Die Bereitstellung der zusätzlichen Kapazität (0,13 VK) wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 219 Tätigkeitsbereich Lichtsignalanlagen
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 12 92.365 € 0 € 92.365 € 1,00 Vorschlag: 1,00 ELEKTROINGENIEUR/IN E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung; Fristvermerk F 12.31 merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Im Bereich der Lichtsignalanlagen ist der Sanierungsdruck aufgrund der aktuellen Altersstruktur und fehlender Ersatzteile sehr hoch: Wegen der langen Einsatzdauer von Steuergeräten (teilweise länger als 30 Jahre) können beim Ausfall eines Gerätes keine Ersatzteile mehr bereitgestellt werden. Ein Ausfall führt zwangsläufig zu einer ungeplanten, kompletten Notsanierung, die zu unnötigen Verkehrsbehinderungen führt und ungeplant Personal bindet, wodurch Zeitverzug oder Verschiebung
geplanter Sanierungsmaßnahmen folgt. Nur durch kontinuierliche Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen an Bestandsanlagen können die Systeme der Verkehrsregelung ausfallsicher und zuverlässig betrieben werden. Der kontinuierlich nötige Sanierungsaufwand zum Substanzerhalt sichert die optimale verkehrliche Abwicklung an den Lichtsignalanlagen und beeinflusst daher positiv den allgemeinen Verkehrsfluss.
Stellungnahme DiP: Bis zum Jahr 2031 ist aufgrund der Altersstruktur vermehrt mit irreparablen Ausfällen von Lichtsignalanlagen zu rechnen, für die zudem meist keine neuwertigen Ersatzteile zur Verfügung stehen. Diese Instandsetzungen binden verstärkt kurzfristig Personal und führen zu Verzögerungen bei geplanten Baumaßnahmen. Um einer hohen Ausfallrate entgegenzuwirken, muss die Anzahl der jährlich zu sanierenden Lichtsignalanlagen erhöht werden. Dies ist mit der derzeitigen personellen Ausstattung des Sachgebietes nicht zu bewerkstelligen. Die zusätzliche Stellenkapazität wird als notwendig erachtet und befürwortet. Sie erhält einen Fristvermerk für die Dauer des voraussichtlichen Bedarfszeitraumes (F 12.31).
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 220 Tätigkeitsbereich Konzept Baum - Baumkontrolle
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 GÄRTNER/IN BAUMKONTROLLE E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00 Vorschlag: 1,00 GÄRTNER/IN BAUMKONTROLLE E 7 56.148 € 0 € 56.148 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Aufgrund der gesteigerten Bedeutung der Bäume in der Stadtgesellschaft, des Klimawandels und zur Verbesserung des Klimas erfolgte im Jahr 2020 die organisatorische, fachliche und finanzielle Neuausrichtung des Fachbereichs Baum. Konkret ist das Jungbaumpflegekonzept zu betreuen, eine ab 2022 jährlich zusätzliche Steigerung der Unterhaltspflege bis zum 24. Standjahr für 500 Bäume je Jahr. Die beantragte Stelle dient der Kontrolle der Jungbaumpflege im Unterhalt.
Stellungnahme DiP: Bereits im Jahr 2020 wurde ein neues Sachgebiet Baum mit 4 Arbeitsgruppen gebildet: "Zentrale
Aufgaben" (Straßenbaummanagerin, Beschwerdemanagement, Betreuung von Baum- und
Wasserpaten), "Planung und Bau" (Umsetzung des Masterplans Straßenbaum, Planung und Umsetzung aller neu zu schaffenden Baumstandorte), "Nachpflanzung und Pflege" (Nachpflanzung und Pflege, mobiles Grün, Großbaumverpflanzung, Organisation der Straßenbaumbewässerung) sowie "Baumkontrolle" (Kontrolle aller städtischen Bäume im öffentlichen Raum sowie der Bäume, die auf städtischen Privatgrundstücken stehen auch im Hinblick auf die Einhaltung des Baumschutzes). Die beantragte Personalkapazität ist für die weitere Umsetzung des Neukonzeptes erforderlich.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 221 Tätigkeitsbereich Freiraumkonzept Nürnberger Süden
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 1,00 DIPL. ING. LANDESPFLEGE E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das Freiraumkonzept für den Nürnberger Süden, durch welches die Grün- und Freiraumsituation im Planungsgebiet nachhaltig verbessert werden soll, wird derzeit durch das Umweltamt erstellt. Ziel des Konzepts ist es, überall wo möglich neues Stadtgrün zu schaffen. Existierende Grün- und Parkflächen sollen gesichert, attraktiver und klimaangepasster gestaltet und erweitert werden. Es stehen folgende prioritäre Maßnahmen zur zeitnahen Umsetzung an: Neue öffentliche Grünflächen am Westpark (Westparkerweiterung), Hiroshimapark (neue Parkanlage), Melanchthonplatz (klimagerechte Sanierung). Daneben sind weitere Projekte zur langfristigen Umsetzung im Freiraumkonzept aufgeführt: Annapark, Südstadtpark, Steinbühler Park im Kohlenhofquartier, Nopitschpark, Maffeiplatz, Schuckertplatz und die Grünanlage SÖR Betriebshof. Hierfür ist eine Anschubfinanzierung in Höhe von ca. 25 Mio. € geplant. Da es sich bei den aufgeführten Maßnahmen des Freiraumkonzepts um zusätzliche Aufgaben zum Bauprogramm des Sachgebiets handelt, ist eine Bearbeitung des Programms mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar. Die Neuschaffung von Stellen ist daher eine Grundvoraussetzung für die Umsetzbarkeit des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden.
Stellungnahme DiP: Mit der zusätzlichen Personalkapazität sollen die geplanten Maßnahmen aus dem Freiraumkonzept für den Nürnberger Süden umgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Aufgaben zum
Bauprogramm des Sachgebiets, die mit dem vorhandenen Personal nicht dauerhaft zu
bewerkstelligen sind.
Die Schaffung der beantragten Stellenkapazität wird befürwortet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 222 Tätigkeitsbereich Stärkung Grün im Unterhalt und Beseitigung struktureller Defizite
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 INGENIEUR/IN GALA BAU E 11 80.469 € 0 € 80.469 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Das knappe öffentliche Grün in der Stadt erfährt immer größere Beachtung hinsichtlich seiner Bedeutung für Erholung und Wohlbefinden, Biodiversität sowie (Klein-)Klima. Aufgrund der knappen Flächen ist es aber einem sehr hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Die Kapazitäten im Unterhalt reichen zurzeit bei Weitem nicht aus, um Unterhaltsmaßnahmen (z.B. Wiederherstellungen nach Veranstaltungen oder anderen Sondernutzungen) rasch auszuschreiben und umzusetzen, Pflegebedarfe kleinteilig zu ermitteln, auf die jeweilige Situation in den Bezirken passgenaue Pflegekonzepte zu erarbeiten, Pflegemaßnahmen gezielt zu testen und zu bewerten usw.. Ziel ist die Förderung des städtischen Grüns durch passgenaue Pflegekonzepte und schnelle Wiederherstellungen, die stärkere Verzahnung von Neubau und Unterhalt, die schnellere Ausarbeitung und Umsetzung von Pflegewerken und die Verringerung der Abnutzung von Anlagen und dadurch geringere Überplanungsnotwendigkeit.
Stellungnahme DiP: Die Fachkoordination Straße und Grün koordiniert und bündelt bezirksübergreifende Aufgaben. Sie wahrt als Bindeglied zwischen Neubau und Unterhalt die Interessen des Unterhalts in Planungsprozessen, erarbeitet Standards und Vorgaben im Straßen- und Grünflächenunterhalt und schreibt bezirksübergreifend Leistungen für den Straßen- und Grünflächenunterhalt aus. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben muss in den Bezirken jedoch oft nachgesteuert werden (Nutzungen entwickeln sich anders als gedacht, Anpflanzungen „funktionieren“ mit der vorgesehenen Pflege nicht usw.). In den am stärksten betroffenen Bezirken 3 und 4 wurden befristet (F 12.24) zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt, bevor nach einer Evaluierung über eine Fortführung und eine Ausweitung der Kapazitäten, gegebenenfalls auch auf weitere Bezirke, entschieden werden kann. Die Schaffung der beantragten Kapazität kann vor diesem Hintergrund derzeit nicht begutachtet werden. Über die Bereitstellung weiterer Personalkapazitäten für dieses Thema wird frühestens im Schaffungsverfahren zum Haushalt 2025 nach entsprechender Antragstellung zu entscheiden sein.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 223 Tätigkeitsbereich Öffentlichkeitsarbeit
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 0,50 SACHB. ÖFFENTLICHKEITSARB. E 12 46.182 € 0 € 46.182 € 0,50 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Durch die Zunahme der Digitalisierung der Stadt nach innen und außen ist es im Bereich der Presse und Öffentlichkeitsarbeit zu einer wesentlichen Steigerung der Anfragen gekommen. Dabei kommen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Presse oder Politik auf die Öffentlichkeitsarbeit zu. Dementsprechend ist ein erhöhter Bedarf an Informationsaufbereitung und -weitergabe festzustellen. Durch neue Formate der Kommunikation, speziell hybride Veranstaltungen, ist ein gestiegener Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand gegeben. Dieser bezieht sich sowohl auf das konzeptionelle Arbeiten als auch auf den dahinterstehenden zeitlichen Aufwand. Des Weiteren liegen vermehrt Bedarfe bzw. Wünsche nach OBM- oder BM-Terminen vor. Der hiermit verbundene Abstimmungs- und Koordinationsaufwand mit allen Beteiligten übersteigt einen vergleichbaren intern durchzuführenden Termin erheblich.
Stellungnahme DiP: Mit der Stellenschaffung soll die Informationsbereitstellung für die Politik, Presse und Bürgerschaft sichergestellt und verbessert werden. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass derzeit offene bzw. geschobene Themen aufgegriffen und abgearbeitet werden.
Die Bereitstellung zusätzlicher Stellenkapazitäten ist zwar wünschenswert, der Bedarf sollte jedoch aus bereits vorhandenen Stellenplankapazitäten innerhalb des SÖR gedeckt werden. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2023 kann nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Eigenbetriebe Dienststelle Service Öffentlicher Raum lfd. Nr. 224 Tätigkeitsbereich Beschaffung und Verwaltung mobiler Endgeräte
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9a 67.465 € 0 € 67.465 € 1,00 Vorschlag: 0,00 0 € 0,00
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise:
Begründung Dienststelle: Derzeit sind bei SÖR ca. 800 mobile Endgeräte mit Mobilfunkverträgen im Einsatz (Tendenz steigend). Diese müssen beschafft, verwaltet und verschafft bzw. gekündigt werden. Deren Anzahl hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Digitalisierung vervielfacht. Neben den reinen Handys zum Telefonieren sind überwiegend Smartphones und Tablets mit Mobilfunkverträgen im Einsatz, die
einen erheblichen Betreuungsaufwand erzeugen
Ziel ist ein wirtschaftlicher und effektiver Einsatz der mobilen Endgeräte bei SÖR durch eine zeitnahe Beschaffung, Bereitstellung und Reparatur der mobilen Endgeräte, um eine hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten. Dies ist auf Grund der hohen Abhängigkeit zu den mobilen Geräten zur effizienten Arbeitserledigung dringend erforderlich.
Stellungnahme DiP: Durch das Zentralisieren von bisher verteilten Aufgaben zur Beschaffung und zum Betrieb von mobilen Geräten und Handys könnten mehr Mobilverträge und mobile Geräte genutzt und der Austausch und die Beschaffung von mobilen Geräten zielführender gestaltet werden, da derzeit weder eine zentrale Bestandsführung noch eine Übersicht von Mobilverträgen und mobilen Endgeräten existiert. Die Dienststelle wird jedoch gebeten zu prüfen, ob das Thema innerhalb SÖR gemeinsam mit der IT so priorisiert werden kann, dass verstärkte Aktivitäten auf diesem Arbeitsfeld entwickelt werden können. Die Schaffung der beantragten Stelle zum Haushalt 2023 kann nicht begutachtet werden.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf kann angesichts der angespannten Haushaltssituation leider nicht zur Schaffung vorgeschlagen werden.
Geschäftsbereich Gesamtstadt Dienststelle Zentraler Stellenpool lfd. Nr. 225 Tätigkeitsbereich Digitalisierungsunterstützung
Stellen- Funktionsbezeichnung Verg.-Bes-Gr. Kosten Deckung ungedeckt zahl € VK
Antrag: 5,50 DIGITALKOORDINATOR/IN E 11 442.580 € 0 € 442.580 € 5,50 Vorschlag: 5,50 DIGITALKOORDINATOR/IN E 11 442.580 € 0 € 442.580 € 5,50
Anmerkungen, Stellenver- ohne Deckung merke, Deckungshinweise: Stellenwert E11 als Platzhalter, nach Klärung des Aufgabenprofils erfolgt die Bewertung
Begründung Dienststelle: Digitalkoordinatoren/innen haben die Aufgabe, die Digitalisierung in den Geschäftsbereichen voranzutreiben und sind direkte Ansprechpartner der DiP/PrO- Bereichsbetreuungen und des IT- Kundenmanagements. Auf der Geschäftsbereichsebene unterstützen Digitalkoordinatorinnen die übergeordnete, strategische Arbeit, auf der Dienstellenebene die operative Arbeit in Bezug auf Fachstrategien, Prozessmanagement und IT-Koordination. Der notwendige Bedarf - in Abhängigkeit von den für 2020 mit den Dienststellen und Eigenbetrieben vereinbarten bzw. bereits in der Erstellung befindlichen digitalen Fachstrategien sowie den priorisierten OZG-Maßnahmen (so genannte Top-54-Leistungen und Leistungen der Prioritäten 1 und 2) – beträgt für 2023 stadtweit insgesamt 5,5 VK.
Stellungnahme DiP: Bei der Bedarfsermittlung für die Digitalkoordinatoren/innen wurden die erwarteten
Digitalisierungsbedarfe im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) und das
Dokumentenmanagementsystem (DMS) je Dienststelle nach Größenklassen (S, M, L, XL) bewertet. Die flächendeckende Nutzung des DMS sowie die Umsetzung des OZG sind konkrete Treiber für die Digitalisierung der Stadtverwaltung. Um die zügige und fristgerechte Umsetzung sicherzustellen, ist die (weitere) Etablierung von Digitalkoordinatoren/innen entscheidend – dies zeigen auch die bisherigen Erfahrungen mit den bereits bestehenden Stellen. Die Schaffung der beantragten Stellen wird daher begutachtet.
Stellungnahme Ref. I/II CC: Der beantragte Stellenbedarf wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg
An die Mitglieder des Personal- und Organisationsausschusses
E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de
Internet: www.nuernberg.de
Datum: 13.10.2022
TISCHVORLAGE
ZUR SITZUNG
DES PERSONAL- UND ORGANISATIONSAUSSCHUSSES AM 18.10.2022
Öffentliche Sitzung
1Stellenplan 2023 Gutachten
. hier: Stellenschaffungen
Ergänzung zu TOP Ö1:
hier: Sachverhalt – TISCHVORLAGE –
Weiterhin werden abweichend zu den eingestellten Anlagen folgende Änderungen vorgenommen:
Anlage: 2_Stellenschaffungen zum Haushalt 2023 und Anlage: 3_ Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen (Steckbriefe)
Lfd. Nr. 3 Protokoll und Veranstaltungsmanagement:
Die beantragte Vollkraftstelle (Sachbearbeiter/in, ohne Deckung, EGr. 11 TVöD, Fristvermerk F 12.23) wird zur Schaffung vorgeschlagen.
Nachträglich eingegangener Stellenschaffungsantrag:
Zusätzlich wird bei 2.BM für das Kommunikationsmanagement ehem. Reichparteitagsgelände (RPTG) eine Vollkraftstelle in EGr. 13 TVöD (Sachbearbeiter/in Kommunikationm. RPTG, mit Deckung, Fristvermerk F 08.26) zur Schaffung vorgeschlagen.
Änderung in den finanziellen Auswirkungen:
Streiche:
Setze:
Änderung im Gutachtens- und Beschlussvorschlag:
Streiche:
Setze:
Gutachtensvorschlag (durch POA)
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
Beschlussvorschlag (durch StR)
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge genehmigt.
Riedel, Harald
Mit freundlichen Grüßen
Marcus König Oberbürgermeister
zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022
Stellenplan 2023
hier: Stellenschaffungen
I. Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Stellenbestand der Stadtverwaltung Nürnberg, einschließlich der Eigenbetriebe sowie der dem Klinikum Nürnberg und dem Staatstheater Nürnberg zugewiesenen Beamten, lag am 01.01.2022 bei 11.504,88 Vollkraftstellen. Die Gesamtstellenzahl hat sich damit gegenüber dem Haushalt 2021 um netto 277,03 Vollkraftstellen erhöht.
Aufgrund der umfangreichen Stellenbedarfe wurden vom Stadtrat zum Haushalt 2022 schwerpunktmäßig insgesamt 74,77 VK für Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsinvestitionen/Einrichtungen, zahlreiche Stellenkapazitäten aufgrund Veränderungen in der Stadtgesellschaft/gestiegene Fallzahlen sowie für Bildung und Kinderbetreuung, für gesetzliche Anforderungen sowie zur Pademiebekämpfung und Eindämmung deren Folgen beschlossen.
Mit Blick auf die massiven negativen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit der anstehenden Haushalte muss die Stadt Nürnberg aufgrund der Vorgaben der Regierung von Mittelfranken in den Folgejahren ab 2023 äußerst restriktiv mit Stellenschaffungen umgehen. Das bedeutet unter anderem, dass aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren deutlich eingeschränkten finanziellen Handlungsspielraums grundsätzlich nur noch Stellen für neue Einrichtungen der Kinderbetreuung und Schulen oder bei einer nachgewiesenen vollständigen (Drittmittel-)Finanzierung geschaffen werden können. Darüber hinaus gehende Stellenschaffungen sind nur möglich, wenn diese zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben zwingend erforderlich sind oder ein nachgewiesener unabweisbarer Stellenbedarf gegeben ist.
2. Anträge der Geschäftsbereiche und Eigenbetriebe
Für den Bereich der Stadtverwaltung einschließlich der Eigenbetriebe NüSt und SÖR liegen zum Haushalt 2023 Anträge auf Schaffung von insgesamt 400,48 Vollkraftstellen vor.
Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt. Zum Haushalt 2023 wurden für SUN Schaffungsanträge im Umfang von 3,5 VK eingestellt. Für ASN, FSN und NüBad liegen keine Schaffungsanträge vor.
Die vorliegenden Schaffungsanträge wurden den dargestellten Kategorien zugeordnet:
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsanträge (in Vollkraftstellen)
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 1) 22,38 VK
Kinderbetreuung (Kat. 2) 18,75 VK
Bildung (Kat. 3) 18,17 VK
Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe 31,17 VK (Kat. 4)
Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pandemiebe- 4,00 VK kämpfung (U-Kat. 4a)
Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der Fol- 6,00 VK gen (U-Kat. 4b)
Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 33,50 VK
Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 36,70 VK
Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U-Kat. 32,50 VK 4e)
Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- 100,02 VK zahlen (U-Kat. 4f)
Sonstiges (U-Kat. 4g) 97,29 VK
Jeder Stellenschaffungsantrag wurde gesondert geprüft. Voraussetzung für einen Schaffungsvorschlag ist dabei immer, dass die Aufgaben nicht mit den derzeit im Geschäftsbereich/bei der Dienststelle vorhandenen Kapazitäten aufgefangen werden können.
Schwerpunkte der Stellenschaffungen 2023 liegen beispielsweise mit insgesamt 72,42 VK bei den Kategorien Digitalisierungsbedarfe, Mobilitätspakt/Klimaneutralität und Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen. 60,73 Vollkraftstellen werden für Bedarfe aufgrund Veränderungen in der Stadtgesellschaft und steigender Fallzahlen vorgesehen. Darüber hinaus werden zahlreiche Stellen für Kinderbetreuung, Corona-Maßnahmen sowie gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe vorgeschlagen.
Die einzelnen Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Zur besseren Kostentransparenz wurde dabei jeweils die angebotene Deckung den zu erwartenden Mehrausgaben gegenübergestellt. Soweit sich Deckungsvorschläge auf Sachmittel oder Einnahmen beziehen, wurden diese von Stk geprüft.
Nach eingehender Überprüfung werden 254,48 Vollkraftstellen zur Schaffung vorgeschlagen:
Vollkraftstellen
Geschäftsbereich OBM
-
Bürgermeisteramt 4,52
-
Bürgeramt Nord, Ost, Süd 2,00
-
Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation 1,00
-
Amt für Stadtforschung und Statistik 0,25
-
Amt für Internationale Beziehungen 0,20
-
Rechtsamt 1,87
-
Ordnungsamt 5,13
-
Bürgeramt Mitte 23,11
-
Amt für Migration und Integration 8,00
Geschäftsbereich 2. BM
-
- Bürgermeisterin 4,00
-
Museen der Stadt Nürnberg 0,30
-
Amt für Kultur und Freizeit 1,20
-
KunstKulturQuartier Nürnberg 1,63
-
Bildungs Campus Nürnberg 1,27
Geschäftsbereich 3. BM
- Feuerwehr 6,07
Geschäftsbereich Referat I/II
-
Zentrale Dienste 10,25
-
Amt für Informationstechnologie 17,35
-
Personalamt 3,09
-
Stadtkämmerei 1,00
-
Kassen- und Steueramt 2,00
Geschäftsbereich Referat III
-
Umweltreferat 1,75
-
Umweltamt 5,74
-
Gesundheitsamt 8,64
-
Friedhofsverwaltung 1,74
Geschäftsbereich Referat IV
-
Referat für Schule und Sport 0,85
-
Hausverwaltende Einheit Schule 2,00
-
Amt für Allgemeinbildende Schulen 13,26
-
Amt für Berufliche Schulen 7,06
Geschäftsbereich Referat V
-
Referat für Jugend, Familie und Soziales 2,50
-
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration 1,00
-
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 53,15
Geschäftsbereich Referat VI
-
Baureferat 1,00
-
Stadtplanungsamt 3,00
-
Verkehrsplanungsamt 7,50
-
Bauordnungsbehörde 3,92
-
Hochbauamt 9,00
Geschäftsbereich Referat VII
-
Wirtschaftsreferat 1,00
-
Amt für Geoinformation und Bodenordnung 1,00
Eigenbetriebe1
-
Nürnberg Stift 5,50
-
Service Öffentlicher Raum 25,13
Geschäftsbereich Gesamtstadt
- Zentraler Stellenpool 5,50
Die Schaffungsvorschläge verteilen sich auf die genannten Kategorien folgendermaßen:
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- Davon ungedeckt träge (in Vollkraftstellen)
Vollständig gedeckte Stellenschaffungen (Kat. 21,12 VK 0,00 VK 1)
Kinderbetreuung (Kat. 2) 18,75 VK 13,12 VK
Bildung (Kat. 3) 16,00 VK 16,00 VK
Gesetzlich und unabweisbare Stellenbedarfe 15,03 VK 15,03 VK (Kat. 4)
Corona: aktuelle Maßnahmen zur Pande- 2,37 VK 2,37 VK miebekämpfung (U-Kat. 4a)
Corona: Maßnahmen zur Eindämmung der 3,00 VK 3,00 VK Folgen (U-Kat. 4b)
Digitalisierungsbedarfe (U-Kat. 4c) 18,92 VK 18,92 VK
Mobilitätspakt/Klimaneutralität (U-Kat. 4d) 30,50 VK 30,50 VK
Zukunftsinvestitionen/neue Einrichtungen (U- 23,00 VK 21,00 VK Kat. 4e)
Veränderte Stadtgesellschaft/gestiegene Fall- 60,73 VK 59,18 VK zahlen (U-Kat. 4f)
1 Die Stellenschaffungsanträge der vollständig gebührenfinanzierten Eigenbetriebe ASN und SUN werden seit dem Haushaltsjahr 2018 ausschließlich in den jeweiligen Werkausschüssen behandelt und sind hier nicht enthalten (vgl. Nr. 2).
Kategorie Schaffungsanträge Schaffungsan- Davon ungedeckt träge (in Vollkraftstellen)
Sonstiges (U-Kat. 4g) 45,06 VK 40,58 VK
Summe 254,48 VK 219,70 VK
Zusammenfassend betrachtet werden aus den zum Haushalt 2023 zur Schaffung beantragten Vollkraftstellen im Umfang von 400,48 (Kosten der beantragten Stellen: 28.557.446 Euro) insgesamt 254,48 Vollkraftstellen (Kosten: 18.164.034 Euro) zur Schaffung vorgeschlagen. Davon sind 219,70 Vollkraftstellen ungedeckt. Für den Gesamthaushalt ergibt sich dadurch eine zusätzliche Belastung in Höhe von 15.770.950 Euro (Basis: Durchschnittspersonalkosten 2022).
Anmerkung zur Diversity-Relevanz: Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen betreffen fast alle Bereiche der Stadtverwaltung, so dass sich grundsätzlich keine besonderen Betroffenheiten bestimmter Personengruppen feststellen lassen. Die Besetzung der neu zu schaffenden Stellen erfolgt unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung oder sozialer Lage der Bewerber/-innen.
4. Zusammenfassung
Die beigefügten Listen geben einen nach Geschäftsbereichen und Dienststellen sortierten Überblick über die Anträge sowie Hinweise zur Finanzierung und zu weiteren Festlegungen oder Bedingungen. Schließlich wird dargestellt, ob und in welchem Umfang der einzelne Schaffungsantrag begutachtet wird.
II. Beilagen
-
Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" (siehe Ergänzung TOP 1)
-
Stellungnahmen zu den einzelnen Stellenschaffungsanträgen (siehe Ergänzung TOP 1)
III. Gutachtensvorschlag
Die Schaffung der in der Liste "Stellenschaffungen zum Haushalt 2023" in der Spalte "dem POA zur Begutachtung vorgeschlagene Stellenschaffungen" ausgewiesenen 254,48 Vollkraftstellen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben NüSt und SÖR wird nach Maßgabe der jeweils dort sowie in den beiliegenden Stellungnahmen enthaltenen Festlegungen einschl. der vorgeschlagenen Stelleneinzüge begutachtet.
IV. Herrn OBM
V. Ref. I/II/POA
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stellenplan 2023
hier: Fortführung befristeter Stellen
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen"
Sachverhalt (kurz):
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird. Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2022 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2023 ihr Befristungsende erreichen, geprüft, ob und für wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 2.308.000 € Folgekosten 2.308.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 2.308.000 € davon Personalkosten 2.308.000 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Zum Teil werden die Stellen künftig unbefristet ausgewiesen, zum Teil weiterhin befristet. Ein Teil der Stellen ist ganz oder teilweise drittmittelfinanziert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen.
Organisationsausschuss vom 18.10.2022
Stellenplan 2023
hier: Fortführung befristeter Stellen
I. Sachverhalt
1. Verlängerung von befristeten Planstellen
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind Stellen aus verschiedenen Gründen mit Fristvermerken ausgewiesen. Diese Fristvermerke dienen dazu, entweder fest vorgegebene Beendigungszeiträume festzulegen (z. B. bei bekanntem Aufgabenwegfall oder nur befristet gewährten Lohnzuschussleistungen Dritter), oder die Überprüfung der Notwendigkeit einer Weiterführung der Stellen zu veranlassen, wenn zum Zeitpunkt der Schaffung einer Stelle bzw. des Anbringens eines Fristvermerks noch nicht definitiv ausgesagt werden kann, ob die Stelle tatsächlich zum Ende des Befristungszeitraums entbehrlich wird.
Auf Antrag der Geschäftsbereiche wurde für Stellen, die zum Dezember 2022 befristet sind, teilweise aber auch im Laufe des Jahres 2023 ihr Befristungsende erreichen, geprüft, ob und für wie lange die Notwendigkeit ihrer Weiterführung gegeben ist. Als Ergebnis dieser Prüfung sollen die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) beschlossen werden.
Nicht alle beantragten Fristverlängerungen bzw. Entfristungen konnten berücksichtigt werden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage musste ein strenger Maßstab hinsichtlich der Prüfung der Verlängerungsvoraussetzungen angewandt werden.
Drittmittelfinanzierte befristete Stellen werden meist in einem bestimmten Turnus (jährlich oder alle zwei Jahre) verlängert, da der Drittmittelgeber die Förderbescheide aus haushaltsrechtlichen Gründen immer nur für einen kurzen Zeitraum ausstellen kann. Die Verwaltung wurde durch den Stadtrat ermächtigt, die entsprechenden Fristvermerke für weitere Förderzeiträume zu verlängern, soweit die Finanzierung durch Drittmittel im bisherigen Umfang nachgewiesen wird. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden mit dieser Vorlage dennoch einige drittmittelfinanzierte Stellen zur Verlängerung vorgeschlagen, anderenfalls müssten zahlreiche Einzelentscheidungen auf Ebene der Verwaltung getroffen werden.
2. Verlängerung von Stellen deren Befristungsende noch nicht erreicht ist
Im Regelfall wird über die Fortführung befristeter Stellen erst entschieden, wenn das Ende der Befristung unmittelbar bevorsteht also die Befristung zum Jahresende oder im Laufe des folgenden Haushaltsjahres ausläuft.
In besonders begründeten Einzelfällen wird, wenn bereits vorab absehbar ist, dass Stellen länger benötigt werden als im Befristungsvermerk angegeben, eine Verlängerung vorgeschlagen (vgl. AdO Nr. 8A vom 09.03.2021). Ziel ist es in diesen Fällen, Planungssicherheit sowohl für die Dienststellen als auch für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen.
Zudem werden auch gesonderte Vorlagen zur Verlängerung befristeter Stellen außerhalb dieser Vorlage zum Haushalt in den POA eingebracht.
Beschlussvorschlag:
Die in Anlage 1 "Fortführung befristeter Stellen" vorgeschlagenen Änderungen (neue Fristvermerke bzw. Wegfall von Fristvermerken) werden beschlossen.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP/PrO | 23.09.2022 | Franke, Bernd | Schlusszeichnen | |
| BDR | 23.09.2022 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
III. BDR/POA
Nürnberg, 23.09.2022 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Franke (5125) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlage Anlage 1 „Fortführung befristeter Stellen“
Anlage 1
Fortführung befristeter Stellen
Geschäftsbereich OBM
Bürgermeisteramt
Die Projektstelle "Nürnberger Präventionsnetzwerk gegen religiös begründete Radikalisierung" wird zu 90% aus Mitteln des Freistaates finanziert. Aufgrund der hohen thematischen Priorität kann von einer Verlängerung ausgegangen werden. Eine mündliche Rückmeldung, bei der die Förderweiterführung seitens des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Aussicht gestellt wurde, liegt bereits vor. Die Fristverlängerung wird befürwortet, die weitere Besetzung der Stelle hängt von der tatsächlichen Erteilung eines Verlängerungsbescheids ab. Dies ist durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z sichergestellt.
001.0114 1,00 Sachbearbeiter/in E 10 F 12.22 F12.23
Die Stelle im Projekt BLEIB ist derzeit bis 31.12.2022 befristet. Die Stelle wird zu 90% über Drittmittel finanziert. Sie ist Teil des Netzwerkes "FiBA 2 - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung“. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von 8 Trägern mit Sitz in München, Nürnberg und Landshut und wird im Rahmen der „ESF Integrationsrichtlinie Bund“ im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerberinnen/ Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Nach Auskunft der Netzwerkleitung in München gibt es - wie auch stets in den Vorjahren - gute Chancen auf eine Verlängerung des Projektes um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2023. Das BMAS beabsichtigt, aufgrund der guten Ergebnisse der IvAF-Projektarbeit, die Laufzeit der Projekte der ESF-Integrationsrichtlichtlinie Bund zu verlängern. Die Fristverlängerung wird befürwortet, die weitere Besetzung der Stelle hängt von der tatsächlichen Erteilung eines Verlängerungsbescheids ab. Dies ist durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z sichergestellt.
001.3030 0,97 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.22 F 12.23
Die Stadt Nürnberg ist Mitinitiatorin und größte Mitgliedskommune der 2009 gegründeten Allianz gegen Rechtsextremismus und trägt daher eine besondere Verantwortung. In der Metropolregion gilt die Allianz als deren politisches Leitprojekt und hat wegen der einzigartigen Vernetzung von Gebietskörperschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen bundesweit Vorbildcharakter. Bis März 2020 haben sich 152 Kommunen und Landkreise und 236 zivilgesellschaftliche Initiativen, Organisationen und Institutionen der Allianz gegen Rechtsextremismus angeschlossen. Die Geschäftsstelle der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion ist im Menschenrechtsbüro verortet. Die Umsetzung des umfassenden Handlungsprogramms erfolgt u.a. durch eine projektfinanzierte Kapazität. Der Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V. hat die Personalkostenübernahme bestätigt. Unter Voraussetzung einer vollständigen Finanzierung wird die Verlängerung der Befristung für die Projektdauer bis Dezember 2023 vorgeschlagen. Durch den an der Stelle bereits angebrachten Zuschussvermerk Z ist diese Voraussetzung dokumentiert..
001.0116 1,00 Sachbearbeiter/in E 10 F 06.23 F 12.23
Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Nach dem inhaltlichen Beschluss des Ältestenrats und Finanzausschusses zum Vorgehen bei dem Thema „Leichte Sprache in der Stadtverwaltung“ wurde 2020 die operative Arbeit zentral durch eine Stelle wissenschaftlicher Sachbearbeitung bei KoM übernommen. Neben der Erfüllung rechtlicher Vorgaben war es eine Entscheidung der Stadt Nürnberg für eine barrierefreie Kommunikation, um eine bessere Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Das Ziel der Entfristung ist die laufende Betreuung und Weiterentwicklung des Konzepts für den Einsatz Leichter Sprache in der Stadtverwaltung, die Bereitstellung und der Ausbau von Angeboten in Leichter Sprache für Bürgerinnen und Bürger sowie von Angeboten für Menschen mit bestimmten Arten der Beeinträchtigung (z.B. Seh- oder Höreinschränkungen). Ein wichtiger Baustein dabei ist die Vermittlung von Kompetenzen zum Gebrauch Leichter Sprache und zur Ausgestaltung barrierefreier Kommunikation an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Anpassung der Informationsbereitstellung an die Bedürfnisse eingeschränkter Bürgerinnen und Bürger in den verschiedenen digitalen Kommunikationskanälen. Bei diesem umfangreichen Aufgabenportfolio als zentrale Fachstelle für Barrierefreie Kommunikationbfür für die gesamte Stadtverwaltung ist absehbar, dass die Stelle dauerhaft zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
150.0170 1,00 Wiss. Sachbearbeiter/in E 13 F 05.23 unbefristet
Rechtsamt
Die Bayerische Staatsregierung führt regelmäßig entsprechend der Situation verändert die geltenden Allgemeinverfügungen basierend auf dem Infektionsschutzgesetz fort. Weiterhin ist eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Vorgaben erforderlich. Das Fallzahlenniveau der Bußgeldstelle ist immer noch deutlich erhöht. Aus diesem Grund bedarf es einer Fortführung der bereitgestellten Kapazitäten. Ein Einsatz bis Mitte 2024 ist notwendig und zielführend für die Rückstands- und Neufallbearbeitung (derzeit rd. 7.500 Anzeigen). Falls aufgrund einer unerwartet positiven Fallzahlentwicklung ein vorzeitiger Stundenrückbau möglich ist, wird dieser in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Personalamt vorzeitig umgesetzt.
300.2250 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.22 F 06.24 300.2255 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.22 F 06.24 300.2290 1,00 Verwaltungsfachkraft E 7 F 12.22 F 06.24
Ordnungsamt
Nach den Vorschriften des Waffengesetzes ist durch die Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung der Waffen durch anlassunabhängige Kontrollbesuche zu gewährleisten. Die Waffenbesitzenden werden bei der Kontrolle auch zu Fragen der richtigen Aufbewahrung oder, insbesondere bei Erbfällen, hinsichtlich einer freiwilligen Abgabe der Waffen beraten. Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden die waffenrechtlichen Vorschriften verschärft. Als wichtiger Nebenaspekt der Kontrolltätigkeit hat sich gezeigt, dass Beobachtungen während der Waffenkontrollen über auffällige Personen in die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung einfließen. Dies betrifft insbesondere sog. Reichsbürger oder Personen mit extremistischem Hintergrund. Diesen können, wenn sich der Verdacht erhärtet, ggf. schneller Waffen entzogen werden. Umso mehr besteht nun der Bedarf, die Waffenkontrollen wieder auf das Niveau der Vorjahre zu heben. Angestrebt wird ein ca. fünfjähriger Kontrollturnus aller Waffenbesitzenden in Nürnberg. Voraussetzung dafür sind entsprechende Personalkapazitäten. Die Kontrollen werden aus Sicherheitsgründen immer im 2er-Team durchgeführt. Es ist absehbar, dass die Stellen der Waffenkontrolleure dauerhaft zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderlich sind.
320.3195 1,00 SACHBEARBEITER/IN A 7 12.23 unbefristet 320.3196 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 12.23 unbefristet
Die Stelle Nr. 320.2620 wurde zum Haushalt 2020 geschaffen, um Rückstände im Bereich der Wiedererteilungen von Fahrerlaubnissen nach Entzug abzuarbeiten. Die Zahl der Vorsprachen in der Führerscheinstelle ist weiter gestiegen, da es Rechtsänderungen gegeben hat, die erneute oder zusätzliche Antragstellungen erforderlich machen. Zum 23.05.2021 wurde europaweit das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass die bisherige Möglichkeit der Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation auf dem Führerschein entfällt und im Rahmen der Vorsprache nun zusätzlich zum Führerschein ein eigenständiger Nachweis im Scheckkartenformat veranlasst werden muss. In den meisten Fällen ist durch die Sachbearbeitung auch ein vorläufiges Dokument auszustellen. Dies hat eine längere Bearbeitungszeit pro Vorsprache zur Folge. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus zwei Neuregelungen geschaffen, die zum einen Inhaber von PKW-Fahrerlaubnissen auf Antrag dazu berechtigen, Krafträder der Fahrerlaubnisklasse A1 zu führen, zum anderen wurde eine Regelung getroffen, welche es ermöglicht, bereits bestehende Anträge abzuwandeln, indem man beantragt, dass trotz des Ablegens der praktischen PKW-Prüfung mit automatisiertem Getriebe das Führen von PKWs mit Schaltgetriebe erlaubt ist. Es ist somit absehbar, dass die Stelle dauerhaft zur Erfüllung der Pflichtaufgaben erforderlich ist.
320.2620 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 8 12.22 unbefristet
Bürgeramt Mitte
Aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts wurden bei StN, jetzt BAM/2, zwei Planstellen befristet bis 31.12.2022 geschaffen. In Nürnberg leben 283 Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die jederzeit die Umwandlung in eine Ehe beantragen könnten. Außerdem hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der schriftlichen Auskünfte mehr als verdoppelt. Im Jahr 2017 waren es 13165 derartige Anliegen, der Höchststand wurde im Jahr 2020 mit 35566 erreicht. Im Jahr 2021 waren 29134 schriftliche Auskünfte personell zu bewältigen. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass im Laufe des Jahres die geplante Änderung zur Reformation des Namensrechts erfolgt. Dadurch wird ein erhöhter Beratungsbedarf sowohl bei der Anmeldung der Eheschließung als auch bei deren Durchführung entstehen. Die Stellen werden folglich weiterhin benötigt.
330.2170 1,00 Standesbeamter/in A 10 F 12.22 unbefristet
330.2180 1,00 Standesbeamter/in A 10 F 12.22 unbefristet
Geschäftsbereich 2. BM
2. Bürgermeister
Um die Auslastung der Meistersingerhalle weiter steigern zu können, wurde zum Haushalt 2017 Personalkapazität im Umfang einer Vollkraftstelle befristet geschaffen. Die vorgeschlagene Deckung aus Erträgen wurde bei der Fristverlängerung 2019 seitens Stk anerkannt. Eine Überprüfung der Mehreinnahmen ist jedoch aktuell aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht zielführend. Die Buchungssituation der Meistersingerhalle entspricht allerdings ab Herbst 2022 wieder dem vor Ausbruch der Pandemie vorhandenen Umfang . Zur Überprüfung, ob die geplanten Mehrerträge weiterhin bewerkstelligt werden können, erhält die Stelle den neuen Fristvermerk F 12.24. In der Meistersingerhalle ist eine Organisationsentwicklung geplant. In diesem Kontext wird auch geprüft, ob die Stelle entfristet werden kann.
002.2155 1,00 VERANSTALTUNGSHELFER/IN, E 4 F 12.22 F 12.24 HAUSMEISTER/IN
Amt für Kultur und Freizeit
Die Geschäftsstelle der Deutschen Akademie für Fußball-Kultur (DAFK) ist beim Amt für Kultur und Freizeit (KuF) als Stabstelle angesiedelt. Die Finanzierung der Stellen der DAFK erfolgt teilweise aus Drittmitteln. Bislang standen der DAFK Kapazitäten im Umfang von 2,77 VK zur Verfügung. Für den weiteren Betrieb wird allerdings eine Kapazität von 2,0 VK als ausreichend angesehen.
Da die Befristung der Stellen bei der DAFK an die Förderzusage des Sponsoren gebunden ist und der Vertrag mit dem Hauptsponsor TeamBank AG um weitere drei Jahre bis 2025 verlängert werden konnte, wird empfohlen die Fristvermerke bei den Stellen 416.0031 und 416.0032 entsprechend anzupassen. Die Stellenvermerke Z (zuschussabhängig) bleiben weiterhin bestehen.
416.0031 1,00 LEITER/IN STABSSTELLE DAFK E 11 F 12.22 F 12.25 416.0032 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9b F 12.22 F 12.25
Im südpunkt werden seit 2015 Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten durchgeführt. Die Steuerung des Kursangebotes obliegt BCN, die Durchführung und auch verwaltungsmäßige Abwicklung wurde aufgrund des Veranstaltungsortes südpunkt sinnvollerweise bei KuF angesiedelt. Um die verwaltungsmäßige Organisation der Integrationskurse auch zukünftig zu gewährleisten, wird die Fortführung der befristeten Stelle weiterhin befürwortet. Die Stelle erhält auch künftig einen Fristvermerk für die Dauer der sichergestellten Finanzierung (F 12.23); der Zuschussvermerk Z bleibt bestehen.
416.3535 0,73 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.22 F 12.23
Die Stelle Nr. 416.1435 wurde zum Haushalt 2019 als zweite Stelle "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" für die Kulturwerkstatt Auf AEG zunächst mit einer Befristung bis zum 31.12.2020 geschaffen und anschließend zum Haushalt 2021 mit einer Befristung bis zum 31.12.2022 fortgeführt, da zunächst Erfahrungen gesammelt werden sollten, ob die zweite Stelle dauerhaft ausgelastet sein würde. Die Öffnungszeiten der Kulturwerkstatt von täglich 9.00 - 22.00 Uhr, eine weiterhin hohe Belegungsdichte, für die das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) entsprechende Nachweise geliefert hat sowie die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (VStättV), dass für den Betrieb ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik unabdingbar ist, machen dauerhaft zwei Vollzeitstellen erforderlich.
Daher wird die Entfristung der Stelle begutachtet.
416.1435 1,00 FACHKRAFT FÜR VERANSTALTUNGSTECHNIK E 9a F 12.22 unbefristet
BildungsCampusNürnberg
Zum jetzigen Zeitpunkt wird geprüft, ob BCN/BZ nach einer Pause im Schuljahr 2021/2022 im Schuljahr 2022/2023 erneut Berufsintegrationsklassen (BIK) anbieten kann. Deshalb sollten die drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3121 und 420.3128, die derzeit bis 31.12.2022 befristet und mit einem Sperrvermerk versehen sind, für eine etwaige Wiederaufnahme des Projekts BIK bis 31.12.2023 verlängert werden. Für die Entfernung der Sperrvermerke wird BCN/BZ die entsprechende Finanzierung der Stellen über Drittmittel nachweisen.
Die ebenfalls hierfür vorhandene Stelle Nr. 420.3120 wurde bereits auf Grundlage der bestätigten Drittmittelfinanzierung bis 31.07.2023 verlängert.
420.3121 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b F 12.22 F 12.23 420.3128 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 11b F 12.22 F 12.23
Auf der Grundlage des zum 01.04.2012 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wurden BCN/BZ Personalkapazitäten für Beratungen und Verwaltungstätigkeiten im Projekt Zentrale Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen in der Metropolregion Nürnberg (ZAQ) befristet bis 31.12.2022 zur Verfügung gestellt.
Ab 2023 beginnt eine neue Förderperiode für das Projekt; BCN/BZ intendiert die Fortsetzung innerhalb der neuen Förderperiode. Damit BCN/BZ sich weiterhin im Rahmen des Projekts engagieren kann, werden die bisher komplett drittmittelfinanzierten Stellen Nr. 420.3114, 420.3115, 420.3116, 420.3117, 420.3118, 420.3119, 420.3210 und 420.3215, seit 01.08.2022 im Stellenplan unter Stellen Nr. 420.0610, 420.0611, 420.0612, 420.0613, 420.0614, 420.0615, 420.0616 und 420.0617 geführt, zunächst bis zum 31.12.2023 verlängert, die Zuschussvermerke Z bleiben unverändert. Der vorhandene Sperrvermerk X im Umfang von 0,36 VK bei der Stelle Nr. 420.0616 bleibt bestehen.
420.0610 1,00 LEITER/IN PROJEKT ZAQ E 10 F 12.22 F 12.23 420.0611 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.22 F 12.23 420.0612 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.22 F 12.23 420.0613 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.22 F 12.23 420.0614 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.22 F 12.23 420.0615 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.22 F 12.23 420.0616 1,00 SACHBEARBEITER/IN E 9c F 12.22 F 12.23 420.0617 0,88 VERWALTUNGSFACHKRAFT A 6/A 7 F 12.22 F 12.23
Geschäftsbereich 3. BM
Feuerwehr
Die Planstelle wurde zum Haushalt 2018 im Hinblick auf die neuen Herausforderungen für die Zivilgesellschaft, auf die die Katastrophenschutzbehörden vorbereitet sein müssen, geschaffen (z. B. Energiewende, Gefahr eines langanhaltenden, flächendeckenden Stromausfalls, Schutz kritischer Infrastrukturen, Klimawandel, Seuchengefahren durch die Globalisierung, angespannte Sicherheitslage und Terrorgefahr). Im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wurde offensichtlich, dass viele Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, die Auswirkungen von Kriegshandlungen betreffen, seit den 90er-Jahren nach dem Abbau von Planstellen stark vernachlässigt wurden und jetzt wieder auf einen vertretbaren Stand gebracht werden müssen. Auch der Fernwärmeausfall in der Stadt Nürnberg im Februar 2021 hat gezeigt, wie wichtig eine enge Zusammenarbeit mit dem Energieversorger ist. Die zusätzliche Kapazität wird dauerhaft benötigt. Da die Stelle zur Wiederbesetzung ansteht, wird vorgeschlagen, die Stelle bereits zum jetzigen Zeitpunkt unbefristet weiter zu führen.
370.0156 1,00 Sachbearbeiter/in A 11 F 12.24 unbefristet
Zum Haushalt 2020 wurde eine Stelle für die Abteilung Aus - und Fortbildung im Bereich Brandschutzunterweisung geschaffen und mit einem Fristvermerk bis 12.22 versehen. Der Stelleninhaber koordiniert die Brandschutzhelferausbildungen und Feuerlöscherunterweisungen bei den Dienststellen der Stadt Nürnberg, bei den Eigenbetrieben und bei Dritten. Für die Brandschutzhelfer- und Feuerlöscherunterweisungen können die Kosten je Teilnehmer nach der Feuerwehrkostenersatzsatzung abgerechnet und so die Kosten der Stellenschaffung durch Mehrerträge refinanziert werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Brandschutzunterweisungen zwar vorbereitet, aber noch nicht durchgeführt
Der Fristvermerk wird verlängert (F 12.25). Während dieses Zeitraumes ist die Deckung durch Mehrerträge nachzuweisen.
370.0322 1,00 Sachbearbeiter/in A9 F 12.22 F 12.25
Die Planstelle wurde zum Haushalt 2021 im Sachgebiet Bevölkerungsschutz geschaffen und mit einem Fristvermerk bis 12.2024 versehen, um die Planungen zum Schutz der Bevölkerung weiter voranzutreiben. Nach einem angemessenen Zeitraum sollte der Stand der Planungen überprüft und über eine Fortführung der Kapazität entschieden werden. Inzwischen gibt es vermehrt große Herausforderungen durch den Klimawandel (Trockenheit, Hitze, Starkregenereignisse, Stürme, Hochwasser), die zu berücksichtigen sind. Hier besteht die Notwendigkeit, ein langfristiges, permanent tragfähiges Konzept zu erstellen, um diesen Extremwetterereignissen begegnen zu können. Auch im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg wurde offensichtlich, dass viele Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes, die Auswirkungen von Kriegshandlungen betreffen, seit den 90er-Jahren stark vernachlässigt wurden und jetzt wieder auf einen vertretbaren Stand gebracht werden müssen. Der Fristvermerk wird bis F 12.27 verlängert. Nach diesem Zeitraum wird der Stand der Planungen erneut überprüft.
370.0157 1,00 Sachbearbeiter/in A 11 12.24 12.27
Tiergarten
Die Stellen Nr. 415.2206 (Tierpfleger/in), 415.5165 (Metallbauer/in) und 415.5170 (Anlagenmechaniker/in (HKS)) wurden zum Haushalt 2017 für die voraussichtliche Dauer der Lagunensanierung geschaffen und sind derzeit bis Ende 2023 befristet. Das zusätzliche Personal ist während des Sanierungszeitraumes für die Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes in den betroffenen Bereichen (Technik Lagune/Manatihaus; Pflege Delphine und Manatis) unabdingbar. Die Sanierung der Delphinlagune wird gemäß Feststellung durch das Hochbauamt voraussichtlich bis Ende 2025 andauern. Aus diesem Grund werden die Fristvermerke an den genannten Stellen bis F 12.25 verlängert, um den Mitarbeiter/innen Planungssicherheit zu geben.
415.2206 1,00 Tierpfleger/in E 5 F 12.23 F 12.25 415.5165 1,00 Metallbauer/in E 6 F 12.23 F 12.25 415.5170 1,00 Anlagemechaniker/in E 6 F 12.23 F 12.25
Geschäftsbereich Referat I/II
Personalamt
Neben der zunehmenden Priorisierung der Besetzungsverfahren durch die Dienststellen macht der Bewerbermangel eine Intensivierung des Personalmarketings und eine Individualisierung des Recruitings abhängig von Jobfamilien, Beschäftigungsebenen und der Kurzfristigkeit der Personalbedarfe (insbes. Corona, Flüchtlingskrise, Bürgerdienste) erforderlich. Die Anzahl der Einstellungen zeigt eine weiterhin steigende Tendenz, weswegen beim Personalamt im Bereich Recruiting und auch Bewirtschaftung Stellen geschaffen wurden und auch für das Haushaltsjahr 2023 (2,0 VK unbefristet) geschaffen werden sollen. Stadtintern werden Optimierungsoptionen für den Stellenbesetzungsprozess thematisiert, um an die Produktivitätsgewinne durch die Neuorganisation anzuknüpfen. Der tatsächliche Bedarf der Abteilung muss daher nach Abschluss des laufenden Schaffungsverfahrens und der Prozessoptimierung neu beurteilt werden, weswegen die befristeten Stellen zunächst um 1 Jahr verlängert werden.
120.2157 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.22 F 12.23 120.2357 1,00 Sachbearbeiter/in Typ 2 E 9b F 12.22 F 12.23
Geschäftsbereich Referat IV
Hermann-Kesten-Kolleg
Während im regulären Schulbereich die Jugendsozialarbeit an Schulen installiert ist, gibt es ein solches System für das Hermann- Kesten- Kolleg/die Abendrealschule nicht. Die Fortführung des Modells, die dortigen Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen bzw. zur Überwindung inividueller Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Arbeit zu unterstützen und dadurch deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung zu verbessern, ist nachvollziehbar begründet. Die Verlängerung der vorhandenen Teilzeitstelle wird befürwortet. Sie erhält antragsgemäß einen neuen Fristvermerk für die Dauer des weiteren Erprobungszeitraumes (F 02.25). Die Finanzierung aus dem Kontingent des Hermann-Kesten-Kollegs zur Vermeidung von Unterrichtsausfall bleibt bestehen. Die Finanzierung wird weiterhin durch Anbringung eines Stellenvermerks Z dokumentiert.
447.1300 0,65 Sozialpädagoge/in S 11b F 07.23 F 02.25
Geschäftsbereich Referat V
Referat für Jugend, Familie und Soziales
Mit der Vereins- und Ehrenamtsakademie sollen die Voraussetzungen für ehremamtliche Tätigkeit in Nürnberg weiter verbessert werden, die kooperativen Strukturen zwischen verschiedenen Engagementbereichen weiterentwickelt werden, die Zugangswege für zusätzliche Ehrenamtliche verbessert sowie durch verschiedene Module Zugewinne für alle Ehrenamtsfelder erzielt werden. Die vielfältige Vereins- und Initiativenlandschaft Nürnbergs soll als tragende Säule des bürgerschaftlichen Engagements in Nürnberg unterstützt, stabilisiert und stetig weiterentwickelt werden. Gemäß Beschluss des Sozialausschusses vom Oktober 2021 soll der Regelbetrieb der Vereins- und Ehrenamtsakademie zum 1.1.2023 vorbereitet werden. Die erfolgreichen Projekte und Netzwerkstrukturen (u.a. „Digiteers“, „Teamplay“, Netzwerk Bildung und Bürgerschaftliches Engagement, Nürnberger Netzwerk Engagementförderung, Internet- und Social Media-basiertes Kurzzeit-Engagement, „Mitwirk-O-Mat“ usw.) sollen erhalten und ausgebaut werden.
Die Finanzierung der bisher befristet für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Kapazität soll wie auch bereits in den Jahren 2020-2022 ausschließlich aus Drittmitteln erfolgen. Unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung wird die befristete Fortführung der Stelle empfohlen. Sie erhält daher die Stellenvermerke Z (Zuschuss), X (Sperr) und F 12.23.
050.0017 1,00 Sachbearbeiter/in S 11b F 12.22 F 12.23
Damit die Integration derjenigen Zugewanderten, die als Geflüchtete oder als EU-Zuwanderer bleibeberechtigt sind, gelingen kann, müssen schnelle Zugänge zu den Angeboten gewährleistet werden. Spracherwerb, Bildung, Arbeitsmarkt sowie kulturelle, Sport - und Freizeitangebote wie auch die eigene ehrenamtliche Betätigung sind dabei – neben Existenzsicherung, Wohnung und Gesundheitsversorgung – wesentliche Schlüsselbereiche der Integration. Durch die Zentrale Anlaufstelle Migration -Beratung (ZAM-Be) werden einerseits grundlegende Regelangebote sowie Angebote für Neuzugewanderte direkt vorgehalten (Migrations- und Integrationsberatung und Zugang zu den Integrationskursen des Bundes). Andererseits wird eine Lotsenfunktion für spezifischere Beratungsangebote und Integrationsmaßnahmen übernommen. Die ZAM-Be (ein Kooperationsprojekt der Stadt Nürnberg und den Trägern der Wohlfahrt) dient somit als Erstanlaufstelle für alle Ratsuchenden im Kontext Integration, Migration und Flucht. Sie ist als niedrigschwellige, nachhaltige und vor Ort wirkende Maßnahme zu verstehen.
Die von Seiten der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Stelle Nr. 050.1059 ist u.a. für die organisatorischen Aufgaben der ZAM-Be und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Verlängerung des Fristvermerks bis 31.12.2023 wird empfohlen. Die Finanzierung erfolgt weiterhin anteilig durch die Regierung von Mittelfranken. Die Förderung beträgt bis zu 90 % der projektbezogenen Personalausgaben, der Stellenvermerk Z (Zuschuss) an der Stelle bleibt bestehen.
050.1059 1,00 Sozialpädagoge/in E10 F 12.22 F 12.23
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) konnten im Vorjahr 5,00 VK für Verwaltungskräfte zur Entlastung des Kita-Personals befristet bis 31.12.2022 geschaffen werden. Nach aktueller Planung soll die Finanzierung bis 31.12.2023 verlängert werden. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung im bisherigen Umfang wird empfohlen, die Fristvermerke auf F 12.23 zu verlängern. Der Zuschussvermerk Z bleibt daher an den Stellen bestehen.
520.1401 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.22 F 12.23 520.1402 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.22 F 12.23 520.1403 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.22 F 12.23 520.1404 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.22 F 12.23 520.1405 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 5 F 12.22 F 12.23
Zum Haushalt 2017 wurde im Rahmen der Flüchtlingskrise die vorhandene Stelle im Stab der Dienststellenleitung befristet um 0,50 VK aufgestockt. Durch den Zustrom von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine und ggf. auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ist diese Stelle auch weiterhin fachlich dringend notwendig, um den Kinderschutz im Flüchtlingskontext in Nürnberg sicherzustellen. Anders als in der Flüchtlingskrise 2015ff. kommen jetzt vor allem Mütter mit Kindern und teilweise von ihnen begleitete junge Menschen nach Nürnberg, die derzeit noch zu einem erheblichen Teil privat unterkommen. Dies stellt den Kinderschutz vor eine besondere Herausforderung, da neue Konzepte entwickelt werden müssen, um den Kinderschutz gewährleisten zu können. Da die weitere Entwicklung in der Ukraine-Krise derzeit nicht absehbar ist, wird die Verlängerung des befristeten Stellenanteils zunächst bis F 12.23 empfohlen.
520.0021 0,50 Sozialpädagoge/in S 15 F 12.22 F 12.23
Durch das Bundesprogramm 'Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung' fördert das Bundesfamilienministerium seit April 2017 niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Förderprogramm soll zum 31.12.2022 beendet werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Ukraine-Krise erscheint jedoch eine Verlängerung der Förderung nicht ausgeschlossen. Unter dem Vorbehalt der weiteren Finanzierung im bisherigen Umfang wird daher die Verlängerung der Befristung bis F 12.23 empfohlen. Der Zuschussvermerk Z bleibt daher an der Stelle bestehen.
520.6145 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 F 12.22 F 12.23
In Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation wird die Struktur des Verwaltungsbereichs derzeit überarbeitet. Ziel ist eine Fokussierung auf Querschnittsaufgaben wie Personal, Finanzen und Zuschüsse. Dies soll einerseits durch verstärkte Delegation innerhalb des Verwaltungsbereichs, andererseits durch eine Verlagerung und Bündelung von Zuständigkeiten erreicht werden. Hierfür soll die Stelle Projektkoordinator/in The Q, F 12.24, die wegen der Befristung nicht besetzt werden konnte, in die Umstrukturierung einbezogen und zu einer Koordinations- und Leitungsstelle für den neuen Frontofficebetrieb in The Q umgewidmet und weiterentwickelt werden. Die Stelle der Verwaltungsleitung kann dadurch entsprechend entlastet werden.
520.0015 1,00 PROJEKTKOORDINATOR/IN E 11 F12.24 unbefristet
Die Stelle wurde zum Haushalt 2018 antragsgemäß als 3-jährige Projektstelle begutachtet, konnte jedoch erst 1 Jahr nach Schaffung besetzt werden. Als Aufgabengebiet wurde die Entwicklung von Instrumenten und Strategien zur Umsetzung des Konzepts "Jugendhilfe und Sport", die Koordination des Schwerpunktes "Sport" in der Kinder- und Jugendarbeit und der Aufbau von Informationssystemen benannt. Auch die Entwicklung von Fundraising und Sponsoren-Instrumenten war Bestandteil des Tätigkeitsspektrums. Aufgrund der verzögerten Stellenbesetzung erfolgte bereits eine Verlängerung des Fristvermerks auf F 12.22. Bedingt durch die Corona- Pandemie konnten jedoch einige Projekte nicht wie geplant umgesetzt werden bzw. sind durch die Pandemie neue Problemstellungen entstanden, für die neue Lösungskonzepte zu entwickeln sind. Um dieser veränderten Situation gerecht zu werden, sowie um die Nachhaltigkeit der bislang erarbeiteten Projektergebnisse zu sichern, wird eine nochmalige Verlängerung des Fristvermerks empfohlen. In diesem Zeitraum sollte es auch gelingen, Themen wie z.B. die Betreuung von Trendsportarten oder die Federführung von eingeführten Formaten wie Streetsoccer u.a. dauerhaft im Rahmen der vorhandenen Kapazität der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bzw. durch Sportvereine bzw. Freie Träger abzusichern.
520.4243 1,00 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 15 F12.22 F12.23
Geschäftsbereich Referat VI
Stadtplanungsamt
Für die Implementierung des Standards XPlanung ist eine Überführung der bereits bestehenden 700 rechtsverbindlichen oder sich im Verfahren befindlichen Bebauungspläne in den XPlanung-Standard erforderlich. Dies beinhaltet die rechtssichere Erfassung und Interpretation aller planungsrechtlichen Festsetzungen incl. einer sorgfältigen Überprüfung der inhaltlichen und technischen Richtigkeit der XPlanGML hinsichtlich Planinhalt, Lagegenauigkeit zur digitalen Stadtgrundkarte, XPlan-Konformität, korrekter und einheitlicher Attributierung. Auf Grund der großen Zahl der Bebauungspläne und der zwingenden Erforderlichkeit einer rechtssicheren Erfassung ist seitens Stpl ein Zeitraum von 4 Jahren für die Überführung angedacht. Je nach Alter und Komplexität werden 150-200 Bebauungspläne pro Jahr überführt. Einfache Bebauungspläne haben einen geringen Komplexitätsgrad, neuere liegen bereits digital vor und müssen nur in das neue Datenformat überführt werden. Ältere Bebauungspläne, die noch von Hand gezeichnet wurden, aber immer noch geltendes Planungsrecht darstellen, müssen komplett neu digitalisiert werden. Hier ist mit dem größten Aufwand zu rechnen. Um die Überführung aller Bebauungspläne durchführen zu können und somit gesamtstädtisch digital vorliegende Aussagen zum Planungsrecht zu haben, ist es erforderlich, dass bis mindestens 06/2026 personelle Kapazitäten im Umfang von 1,5 VK zur Verfügung stehen. Die Verlängerung der Befristung der betroffenen Stellen bis F 06.26 wird daher befürwortet.
610.4370 1,00 Geoinformatiker/in E 10 F 12.23 F 06.26 610.4375 0,50 Geoinformatiker/in E 10 F 12.23 F 06.26
Verkehrsplanungsamt
Zum Haushalt 2020 wurde für die Abteilungen Verkehrsmanagement und Straßenverkehrsrecht jeweils eine Stelle für das Thema „Parkraummanagement“ geschaffen. Die Stellen wurden von Vpl unbefristet beantragt, jedoch zunächst nur befristet bis 12/2022 geschaffen. Die Entfristung der Stellen ist erforderlich, weil zum einen nach wie vor, Schriftverkehr und Öffentlichkeitsarbeit zur erfolgten Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt sowie Nachjustierungen bei der Zuordnung der Stellplätze vorgenommen werden müssen. Zum anderen hat der Verkehrsausschuss des Stadtrates in seiner Sitzung am 07.04.2022 die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die an die Altstadt angrenzenden Bewohnerparkgebiete beschlossen. Da diese Gebiete deutlich größere Flächen umfassen als die Altstadt, wird diese Aufgabe mit allen damit einhergehenden notwendigen Arbeiten und Folgeprojekten eine Daueraufgabe bleiben. Die unbefristete Fortführung der Stellen wird daher befürwortet.
615.0160 1,00 Sachbearbeiter/in A 9/A 10 F 12.22 unbefristet 615.1125 1,00 Ingenieur/in E 12 F 12.22 unbefristet
Die Stelle Nr. 615.2020 wurde zuerst befristet bis Ende 2019 geschaffen, dann bereits zweimal verlängert bis Ende 2021 und zuletzt bis 08/2023. Der Stelleninhaber ist für die Erstellung von Planunterlagen für den Abschnitt „Am Wegfeld – Stadtgrenze“ der Stadt-Umland-Bahn (StUB) zuständig. Die Projektentwicklung und Zeitplanung sowie die Finanzierung der Stelle läuft über den Zweckverband Stadt-Umland-Bahn- Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach. Vpl erbringt die Planung der Strecke auf Nürnberger Stadtgebiet in Eigenleistung. Zu diesem Zweck wurde ein Vertrag mit dem Zweckverband geschlossen, der nach derzeitigem Terminplan die Erbringung der Leistungen bis zur Lph4 (Leistungsphase 4, Planfeststellung) bis Mitte 2024 vorsieht. Die im Rahmen-Geschäftsbesorgungsvertrag vom 01.08.2017 optional angebotene Planungsleistung zur Erbringung der Leistungsphase 4 mit dem Zweckverband wurde am 17.11.2020 abgerufen und soll von Vpl umgesetzt werden. Eine Verlängerung der Stelle ist daher zwingend bis mindestens Mitte 2024 nötig.
615.2020 1,00 Bauingenieur/in E 13 F 08.23 F 08.24
U-Bahnbauamt
Die Stelle wurde zum Haushaltsjahr 2018 befristet geschaffen, um verstärkt Ergänzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an U-Bahnbauwerken zu bearbeiten. Mit zunehmenden Alter des U-Bahn-Infrastrukturbestands hat sich die Zahl der notwendigen Erneuerungsmaßnahmen deutlich erhöht, was sich auch in der Entwicklung der MIP Ansätze widerspiegelt. Waren im MIP-Zeitraum 2020 bis 2023 für diese Maßnahmen noch Mittel in Höhe von 62 Mio. Euro netto angesetzt, so sind im aktuellen MIP-Zeitraum 2022-2025 73 Mio. Euro dafür veranschlagt. Der Bereich ‚Planung Neubau‘ (UB/1) ist mit den Neubauaufgaben im Südwestabschnitt der U-Bahnlinie U3 (BA 2.2 Großreuth bei Schweinau bis Gebersdorf) noch bis mindestens Anfang 2026 ausgelastet. So lange im Bereich UB/1 ‚Planung Neubau‘ die vorhandenen Kapazitäten durch die genannte Neubaumaßnahme gebunden sind, ist die Kapazität im Bereich der Erneuerung notwendig und sollte weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf freiwerdende Kapazitäten durch einen Rückgang der Maßnahmen im Bereich Neubau wird eine Fristverlängerung der Stelle Nr. 655.3120 bis Ende 2026 (F 12.26) vorgeschlagen.
655.3120 1,00 BAUINGENIEUR/IN E 12 F 12.22 F 12.26
Geschäftsbereich Referat VII
Liegenschaftsamt
Auf der Stelle werden Grundstücksgeschäfte im Zusammenhang mit städtischen Infrastrukturprojekten bearbeitet. Die Stelle wurde ursprünglich zur Sicherstellung der erforderlichen grundstücksmäßigen Voraussetzungen sowie zur Vermeidung von Baustillstandskosten im Zusammengang mit dem U-Bahnbau (U3) und dem Bau des Frankenschnellweges geschaffen. Später kamen weitere Infrastrukturprojekte auf Grundlage von Planfeststellungsbeschlüssen dazu (Straßenbahnbau, Neue Rothenburger Straße, Stadt-Umland-Bahn (StUB)). Aufgrund diverser Wohnbauentwicklungen (z.B. Tiefes Feld, Wetzendorf) werden weiterhin U-Bahn und Straßenbahninfrastrukturen entwickelt (Stichwort Verkehrswende). Eine Weiteführung der U3 im Rahmen der Wohnbauentwicklung ist ebenfalls in Prüfung. Das bestimmende Kernthema der Stelle ist seit dem Jahr 2020 (bis mindestens 2026) die Realisierungsunterstützung der Stadtumlandbahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach. Auf der genannten Stelle werden die Liegenschaftsgeschäfte für den Zweckverband zur Nürnberger Trasse getätigt. Dass auf Nürnberger Stadtgebiet zusätzliche Flächen für planfestgestellte Radschnellwege oder technische Anlagen zum Bahnbetrieb entlang der StUB notwendig werden, ist absehbar, jedoch operativ und flurnummernbezogen noch offen. Diese Stelle ist die einzige bei LA die für die Stadt Nürnberg bei der operativen Erlangung der nötigen Flächen und Rechte Unterstützung bietet. Mit dem Wegfall der Stelle werden keine der genannten Tätigkeiten mehr durchgeführt. Für die Abwicklung der genannten Grundstücksgeschäfte ist die Fortführung der befristeten Stelle bis zunächst 31.12.2026 notwendig und wird somit empfohlen.
230.2710 1,00 Sachbearbeiter/in E 11 F 12.22 F 12.26
Geschäftsbereich Eigenbetriebe
Nürnberg Stift
Das Projekt Pflegepraxiszentrum (PPZ) wird bis 31.12.2025 verlängert und weiterhin durch das BMI finanziert. Vorrangiges Ziel des PPZ ist es, technische Innovationen in die praktische Anwendung zu bringen, da die Anzahl der Produkte, die den Sprung vom Förderprojekt in den Alltagseinsatz geschafft haben, vergleichsweise gering ist. Technische Entwicklungen werden in der Regelversorgung getestet, angewendet und evaluiert unter Berücksichtigung von ethischen, sozialen und psychologischen Implikationen. Das PPZ erfüllt eine wichtige Rolle in der Region, da es die Träger der Altenhilfe über neue Entwicklungen informiert und diese bei der Einführung neuer Technologien unterstützt. Da die Finanzierung der befristeten Stellen außerdem vollständig über Drittmittel sichergestellt wird, kann die Fortführung der Befristung bis 12.25 befürwortet werden.
810.0041 1,00 LEITER/IN PPZ E 14 F 12.22 F 12.25 810.0042 0,50 SACHBEARBEITER/IN PPZ E 8 F 12.22 F 12.25 810.0043 0,50 SOZIALPÄDAGOGE/IN S 12 F 12.22 F 12.25
Service Öffentlicher Raum
Die Stelle ist im Bereich der Baumpflege angesiedelt und für die Anlage und Abrechnung der diversen Pflegeaufträge (z.B. Schnitt, Bewässerung, Düngung etc.) zuständig. Aufgrund der gesteigerten Bedeutung der Bäume in der Stadtgesellschaft, des Klimawandels und zur Verbesserung des Klimas erfolgte im Jahr 2020 die organisatorische, fachliche und finanzielle Neuausrichtung des Fachbereichs Baum. Es ist ein dauerhafter Anstieg der Anzahl der zu bearbeitenden Rechnungen zu verzeichnen. Auch durch die Umsetzung des Jungbaumpflegekonzepts und des Wässerkonzepts entstand ein dauerhafter Mehraufwand im Bereich der Rechnungssachbearbeitung. Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Personalkapazität unbefristet zur Verfügung zu stellen.
850.2657 1,00 VERWALTUNGSKRAFT E 4 F 12.23 unbefristet
Die Stelle ist für die digitale Datenpflege und das grafische Kataster mit Attributierung der Stammdaten "Baum" zuständig. Aufgrund der gesteigerten Bedeutung der Bäume in der Stadtgesellschaft, des Klimawandels und zur Verbesserung des Klimas erfolgte im Jahr 2020 die organisatorische, fachliche und finanzielle Neuausrichtung des Fachbereichs Baum. Ein exaktes Kataster der Baumstandorte ist für die Pflege und Verkehrssicherungskontrolle des Baumbestands mit Baumkontrolle, Maßnahmendurchführung, Betriebsplanung und Beschwerdemanagement unabdingbar.
Aus den genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Personalkapazität unbefristet zur Verfügung zu stellen.
850.2658 0,38 SACHBEARBEITER/IN GEOREFERENZI E 6 F 12.23 unbefristet
Im Stadtgebiet Nürnberg werden auch in den kommenden Jahren umfangreiche Glasfaserverlegungen (Fiber-to-the-home = Glasfaseranbindung für Privathaushalte) vorgenommen. Die Telekommunikationsunternehmen werden pro Jahr gebietsbezogen über 35 km Aufgrabungen vornehmen. Letztlich ist die schrittweise Versorgung des gesamten Stadtgebietes mit schnellem Internet per Glasfaser vorgesehen. Um die Qualität der Wiederherstellung prüfen und den Bauablauf intensiv begleiten zu können, sind zusätzliche Kapazitäten im Bezirk 2 erforderlich. Schäden und Folgekosten sind durch unsachgemäße Wiederherstellung zu vermeiden. Die Finanzierung erfolgt durch Drittmittel. Zur Dokumentation der Kostendeckung wird an der Stelle weiterhin der Stellenvermerk Z und bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung ein Sperrvermerk angebracht.
Da es sich um eine befristete Aufgabe handelt und derzeit die durchzuführenden Projekte bis einschließlich 2023 vereinbart werden, wird die weitere befristete Ausweisung der Stelle bis Ende 2023 vorgeschlagen (Fristvermerk F 12.23).
850.4215 1,00 TECHN. SACHBEARBEITER/IN E 9a F 12.22 F 12.23
SÖR erhält Meldungen über Schäden, Verunreinigungen etc. über das Servicetelefon, den Kommunalen Außendienst (ADN) und seit Ende 2019 über den Mängelmelder (mobile App). Der „Mängelmelder“ wird von den Bürgern sehr gut angenommen. Zur Bewältigung und zügigen Abarbeitung der Meldungen wurde eine eigene Einsatzgruppe installiert, welche sich ausschließlich um Adhoc-Aufträge kümmert. Hierzu wurden 3 Stellen zunächst befristet zur Verfügung gestellt. In 2021 wurden u. a. über 1.100 Bürgermeldungen bearbeitet, in diesem Zusammenhang wurden über 600 Schrottfahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt. Des Weiteren erfolgte die Entfernung von über 1.200 Einkaufswagen aus dem Stadtgebiet. Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens werden die zusätzlichen Kapazitäten dauerhaft benötigt. Die unbefristete Ausweisung der Stellen wird daher vorgeschlagen.
850.4380 1,00 VERWALTUNGSFACHKRAFT, DISPONENT A 7 F 12.23 unbefristet 850.4383 1,00 REINIGUNGSARBEITER/IN E 3 F 12.23 unbefristet 850.4386 1,00 REINIGUNGSARBEITER/IN E 3 F 12.23 unbefristet
PA/072/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Weitergewährung der Rahmenzulage für Tarifbeschäftigte und des Rahmenzuschlages für
Beamtinnen und Beamte in Dienststellen mit intensivem Publikumsverkehr
Anlagen: Gutachten
Sachverhalt (kurz):
siehe Gutachten
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten 547.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 547.000 € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/072/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Verlängerung und Ausweitung der Rahmenzulage / des Rahmenzuschlags ist erforderlich.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Zahlung der Rahmenzulage / des Rahmenzuschlags dient der Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund der schwierigen Personalakquise der Personalbindung bzw. -gewinnung im Bereich Bürgerdienste.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage PA/072/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Rahmenzulage bzw. den Rahmenzuschlag bis 31.12.2024 weiter zu gewähren. Die bisher anspruchsberechtigten Stellen werden ab 01.01.2023 erweitert, um die betroffenen Stellen (siehe Anlage) bei JCN und SHA. Dies gilt auch für zwischenzeitliche Anpassungen soweit hoheitliche Aufgaben bei BAM, OA, BA/NOS, SHA, J oder JCN wahrzunehmen sind und die (kumulativen) Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zahlung der Rahmenzulage bzw. –zuschlags kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn
a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung bzw. durch besoldungsrechtliche Änderungen die durch die Rahmenzulage/den Rahmenzuschlag begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder
b) der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung dieser Zulage bzw. der Freistaat Bayern sein Einverständnis zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (Art. 60 BayBesG) in Parteiverkehrsbereichen rechtsverbindlich widerruft oder
c) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern oder
d) wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Rahmenzulage / des Rahmenzuschlags aufgrund geänderter Aufgaben oder Rahmenbedingungen entfallen.
zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 18.10.2022
Weitergewährung der Rahmenzulage für Tarifbeschäftigte und des Rahmenzuschlags für
Beamtinnen und Beamte in Dienststellen mit intensivem Publikumsverkehr
I. Gutachten
Mit POA-Beschluss vom 18.02.2020 wurde im Rahmen der Serviceoffensive 2020, neben zahlreichen anderen Maßnahmen, die befristete Gewährung einer Rahmenzulage für Tarifbeschäftigte und eines Rahmenzuschlags für Beamtinnen und Beamte in den publikumsintensiven Fachdienststellen Einwohneramt (EP) – jetzt Bürgeramt Mitte (BAM) –, Ordnungsamt (OA), Standesamt (StN) – jetzt BAM – und den Bürgerämtern (BA/NOS) ab 01.01.2021 befristet bis 31.12.2022 beschlossen.
(Kumulative) Voraussetzungen für die Gewährung der Rahmenzulage / des Rahmenzuschlags bei der Stadt Nürnberg sind:
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Ausgleich für Mitarbeitende mit erschwerten Rahmen- und Arbeitsbedingungen1 Dauerhafter Einsatz im Parteiverkehr mit direktem Bürgerkontakt (Face-to-face, ausgenommen telefonisch und online) in Dienststellen mit überdurchschnittlich hohem Kundenaufkommen Direkter Kundenkontakt umfasst mind. 50% der individuellen Arbeitszeit Die Mitarbeitenden nehmen vollumfänglich (qualitativ und quantitativ) die Aufgaben des Parteiverkehrs wahr2 Tätigkeiten bis inkl. EGr. 9a TVöD bzw. bei Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene (bis BGr. A9 BayBesG)
Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, erhalten Tarifbeschäftigte bis Eingruppierung in EGr. 8 TVöD eine Zulage i.H.v. 150 € brutto monatlich, bei Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD 75 € brutto monatlich. Beamtinnen und Beamte erhalten in der Besoldungsgruppe A6 – A8 BayBesG 100 € brutto und in Besoldungsgruppe A9 BayBesG 50 € brutto monatlich3.
Die relevanten Stellen wurden anhand von aktuellen Arbeitsplatzbeschreibungen von DiP gemeinsam mit den beteiligten Dienststellen auf Basis der oben beschriebenen Kriterien und Voraussetzungen konkret benannt und im Stellenplan durch einen Stellenvermerk „R (Rahmenzulage)“ gekennzeichnet.
1 Einsatzbereiche sind insbesondere durch eine täglich hohe Anzahl von unmittelbaren und wechselnden Kontakten mit Bürgern, belastenden Arbeitsbedingungen, konfliktreichen Entscheidungen sowie Sprachbarrieren im prägendem Umfang gekennzeichnet 2 Mitarbeitende, die den Dienststellen (u.a. auch nach ihrer Ausbildung) personalwirtschaftlich zugewiesen werden, erhalten die Zulage / den Zuschlag nach erfolgreicher Einarbeitung und vollumfänglicher Wahrnehmung der Tätigkeiten bei der Abwicklung des Parteiverkehrs, bestätigt durch die jeweilige Dienststelle Gem. Art. 60 Abs. 2 Satz 1 BayBesG darf der Zuschlag monatlich 10 v.H. der ersten Stufe des Grundgehalts (Anfangsgrundhalt) der entsprechenden Besoldungsgruppe, Grundgehalt und Zuschlag dürften zusammen das Endgrundgehalt der entsprechenden Besoldungsgruppe nicht übersteigen.
A 120.171
In der POA-Vorlage für den 18.02.2020 wurde vorgeschlagen, vor Ablauf der Zweijahres-Frist die geltenden Rahmenbedingungen (z.B. Personalkapazität, Raumsituation, Ausweitung digitaler Angebote, Umfang und Intensität des Parteiverkehrs) neu zu analysieren und weitere Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Aufgrund der Corona-Pandemie und der in den letzten beiden Jahren komplexen Rahmenbedingungen sind abschließende Aussagen zur Bewertung der Effekte der Zulagengewährung, insbesondere im Hinblick auf die Verweildauer in Parteiverkehrsbereichen bzw. die Fluktuation aus diesen Bereichen, nicht möglich. Es wird daher vorschlagen, die Rahmenzulage bzw. den Rahmenzuschlag bis 31.12.2024 weiter zu gewähren und zum Ende dieses Zeitraums eine Evaluation vorzunehmen. Dies kann auch den Wegfall der Rahmenzulage / des Rahmenzuschlags bedeuten.
Mit Schreiben vom 23.01.2020 hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Rahmen eines Modellprojekts das Einvernehmen zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (Art. 60 BayBesG) an Beamtinnen und Beamte in Parteiverkehrsbereichen bis 31.12.2022 erteilt. Aus Sicht des Ministeriums sind auf Grund der Corona-Pandemie und der aktuellen politischen Situation keine validen Aussagen zu personalwirtschaftlichen Auswirkungen möglich. Aus diesem Grund wurde mit Schreiben vom 09.06.2022 der Modellzeitraum bis 31.12.2024 verlängert.
Bereits bei der Einführung der Rahmenzulage bzw. des Rahmenzuschlags wurde vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt (J), Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt (SHA) und beim Jobcenter Nürnberg-Stadt (JCN) ein möglicher Anwendungsfall auch für deren publikumsintensive Bereiche angemeldet.
Im Zuge der Verlängerung wurden die dort vorhandenen Aufgaben und Stellen durch das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation gemeinsam mit den betroffenen Dienststellen überprüft, mit dem Ergebnis, dass sowohl bei SHA als auch bei JCN einige Stellen die o.g. Kriterien und Voraussetzungen für die Gewährung der Rahmenzulage bzw. des Rahmenzuschlags erfüllen. Es wird daher vorgeschlagen, die Rahmenzulage bzw. den Rahmenzuschlag ab 01.01.2023 auch für Mitarbeitende beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
- Sozialamt sowie beim Jobcenter Nürnberg-Stadt zu gewähren. Die relevanten Stellen wer-
den im Stellenplan, analog der bisherigen Vorgehensweise, mit einem Stellenvermerk „R (Rahmenzulage)“ versehen. Die Kosten für die Ausweitung auf SHA und JCN belaufen sich auf ca. 26.943,41 € pro Jahr. Damit entstehen insgesamt jährliche Gesamtkosten in Höhe von ca. 547.000 €.
Beim Jugendamt ist das Kriterium des prägenden unmittelbaren Bürgerkontakts derzeit nicht erfüllt, sodass eine Zulagen-/Zuschlagsgewährung nicht in Betracht kommt.
Ob und inwieweit sich aufgrund der Einrichtung des Frontoffice-Bereichs im künftigen Sozialrathaus in „The Q“ ab 2024 beim Jugendamt und/oder beim Sozialamt Änderungen für die Anzahl der betroffenen Stellen ergeben werden, bleibt abzuwarten, da sich Umfang und Art des Publikumsverkehrs unter anderem wegen der fortschreitenden Digitalisierung (u.a. Online-Anträge, Online-Beratung) verändern können.
Auch beim Jobcenter ist zukünftig eine Änderung der Struktur der Eingangszonen der Bereiche angedacht, die jedoch zunächst mit der neuen Leitung des Jobcenters abgestimmt werden muss. Diesbezüglich ist eine abschließende Prüfung bzgl. des Vorliegens aller Voraussetzungen der Rahmenzulage/des Rahmenzuschlagsaktuell noch nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Rahmenzulage bzw. den Rahmenzuschlag bis 31.12.2024 weiter zu gewähren. Die bisher anspruchsberechtigten Stellen werden ab 01.01.2023 erweitert, um die betroffenen Stellen (siehe Anlage) bei JCN und SHA. Dies gilt auch für zwischenzeitliche Anpassungen soweit hoheitliche Aufgaben bei BAM, OA, BA/NOS, SHA, J oder JCN wahrzunehmen sind und die (kumulativen) Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Zahlung der Rahmenzulage bzw. –zuschlags kann mit sofortiger Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden, wenn a) durch einen die Stadt Nürnberg bindenden Tarifvertrag oder eine tarifliche Entgeltordnung bzw. durch besoldungsrechtliche Änderungen die durch die Rahmenzulage/den Rahmenzuschlag begünstigten Beschäftigten spezielle Einkommensverbesserungen (lineare Einkommensverbesserungen bleiben außer Betracht) erhalten oder b) der KAV Bayern seine Ermächtigung zur Zahlung dieser Zulage bzw. der Freistaat Bayern sein Einverständnis zur Gewährung von Zuschlägen zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit (Art. 60 BayBesG) in Parteiverkehrsbereichen rechtsverbindlich widerruft oder c) wenn wirtschaftliche Gründe dies erfordern oder d) wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Rahmenzulage / des Rahmenzuschlags aufgrund geänderter Aufgaben oder Rahmenbedingungen entfallen.
II. Herrn Ref. I/II
III. GPR
IV. PA
V. Ref. I/II - POA
Nürnberg, 27.09.2022 Personalamt
(26 62)
Abdruck an: BDR Ref. V DiP PR OBM PR Ref. V PR JCN
Anlage
Den Inhaber/innen der nachfolgend aufgeführten Stellen soll künftig eine Rahmenzulage gewährt werden. Die Stellen werden erhalten daher mit Wirkung ab 01.01.2023 mit einen Stellenvermerk R (Rahmenzulage) ausgewiesen:
| Lfd. Nr. | StNr | Funktionsbezeichnung | Entgelt- gruppe | Vollkraftstel- len (VK) | Stellenver- merk neu |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | 500.1031 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 2. | 500.1039 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 3. | 500.1226 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 4. | 500.1227 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 5. | 500.1228 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 6. | 500.1229 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 7. | 500.1230 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 8. | 500.1231 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 9. | 500.3134 | VERWALTUNGSKRAFT | E5 | 1,00 | R |
| 10. | 500.3375 | VERWALTUNGSKRAFT | E4 | 1,00 | R |
| 11. | 501.5020 | VERWALTUNGSFACHKRAFT | E7 | 1,00 | R |
Berichtsvorlage PA/073/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht über die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der Stadt
Nürnberg
Anlagen: Berichtsvorlage
Bericht:
siehe Bericht
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/073/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Auf die Ausführungen im Bericht wird verwiesen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage PA/073/2022
ÖÖ
Stellungnahme zu der Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen bei der
Stadt Nürnberg von PA/D vom 22.09.2022
Die GSBV bedankt sich für den Beschäftigungsbericht und die Darstellung der Beschäftigungssitu ation schwerbehinderter Menschen sowie für Ihre intensive Bemühungen schwerbehinderte Men schen in die Dienststellen zu integrieren.
I. Gesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) ist ein am 01.01.2020 mit der dritten Stufe in Kraft getretenes Bundesgesetz. Der Gesetz geber hatte sich das Ziel gesetzt, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN- BRK) eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit zu errei chen. Im Jahr 2020 feierte das Schwerbehindertenrecht sein 100-jähriges Bestehen und wir möch ten uns daher bei allen Vertrauenspersonen, stellvertretenden Vertrauenspersonen und auch ehemaligen Vertrauenspersonen bedanken, die sich für die Belange von schwerbehinderten und von Schwerbehinderung bedrohten Beschäftigten einsetzen bzw. eingesetzt haben.
Situation bei der Stadt Nürnberg
Schwerbehindertenquote
Die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten ist leicht rückläufig (2020: 10,35 %, 2021: 10,28 %). Diese Entwicklung beruht überwiegend auf Ruheständen von Beschäftigten mit Schwerbe hinderteneigenschaft die auf Grund des zunehmenden Alters oder auf Grund von Erwerbsun fähigkeiten bezüglich der steigenden Arbeitsbelastung und der damit verbundenen Überlas tung der Beschäftigten. Erfreulich ist die steigende Zahl der Neueintritte.
In den Jahren 2020 und 2021 hat auch die Pandemie gezeigt, dass die Beschäftigten mit Schwerbehinderung eine große Stütze innerhalb der Verwaltung sind. Da viele zu den vul nerablen Gruppen gehört haben, war es ihnen aber ein Bedürfnis weiterhin ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der Stadtverwaltung beizutragen. Daher haben viele Homeoffice oder vo rübergehend eine andere Tätigkeit innerhalb der Stadtverwaltung aufgenommen. Wir freuen uns, dass die Beschäftigten sowie die Stadtverwaltung dies ermöglicht haben.
Reha-Arbeitsplätze
Damit arbeitslose schwerbehinderte Menschen eine Chance, eine Eingliederung ins Arbeitsle ben erhalten, hat der Stadtrat in der POA vom 20.09.1988 diese Möglichkeit beschlossen. Lei der sind immer noch 4,92 VK dauerhaft besetzt, da diese Beschäftigten länger als 2 Jahre auf Reha-Arbeitsplätzen zugewiesen sind. Die GSBV wünscht sich seit Jahren, diese Beschäftig ten zumindest teilweise in Stellenplan A zu überführen oder im Stellenplan B Anteile dafür zu schaffen. Die GSBV wird sich weiterhin für die Umsetzung des damaligen Stadtratsbeschlusses einset zen. Sie geht mit gutem Beispiel voran und beantragt bereits seit 9 Jahren die Schaffung einer Verwaltungsstelle für die GSBV. Unser Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen sowie den Dienststellen, die sich auf die Inklusion eines schwerbehinderten Menschen einlassen und dies erfolgreich ausführen.
Sicherung der Beschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigte durch Maßnahmen
zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen/Beschäftigungssicherungszuschuss
Das Inklusionsamt gewährt dem Arbeitgeber Zuschüsse zur Abgeltung von außergewöhnli chen Belastungen, die mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verbunden sind. Diese Zuschüsse fließen den Dienststellen zur Verwendung in das K2-Budget zu. Leider wurden diese Zuschüsse vom Inklusionsamt deutlich reduziert. Die von der Stadtverwaltung befürwortete Aufstockung auf 100% dieses Zuschusses konnte die reduzierte Bezuschussung des Inklusionsamtes teilweise auffangen. Wir bedanken uns für diese vorausschauende Hal tung des Referenten im Herbst 2019. Diese von der Stadtkämmerei zu bewilligende Mittelauf stockung erwirkt einen individuellen Spielraum in den Dienststellen für Ausgleichsmöglichkei ten wie z.B. Stundenerhöhungen für den Bewilligungszeitraum des Zuschusses.
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung und Homeoffice
Eine positive Entwicklung für ergonomische und auch behindertengerechte Arbeitsplatzaus stattung ist in den letzten Jahren spürbar. Eine ergonomische Arbeitsausstattung verhindert auch Haltungsschäden die zu Einschränkungen führen. Hier dienen auch die Homeofficeregelungen, die im Jahr 2020 und 2021 sehr großen und meist guten Anklang gefunden haben. Die während der Pandemie gefundenen Einzelregelungen haben gezeigt, dass hier noch Po tenzial verborgen liegt und Beschäftigte sowie auch die Stadtverwaltung haben durch großarti ges Engagement diese Krise bewältigt. Einzig bei den technischen Ausstattungen ist noch ein Verbesserungsbedarf notwendig. Die Beschäftigten haben die fehlende Ausstattung allerdings mit Ihrem privaten Equipment bewerkstelligt. Dies soll allerdings nicht die Regel sein und war nur der Pandemie geschuldet. Eine Nachsteuerung wurde daher ab Ende 2021, von der IT, angestoßen.
Weiterbildung
Für die Vertrauenspersonen sowie stellvertretenden Vertrauenspersonen erfolgen jährlich zwei, von der GSBV organisierten und von PA finanzierten Fortbildungen. Dafür bedanken wir uns herzlich. Der Gesundheitstag 2021 für die Vertrauenspersonen sowie stellvertretenden Vertrauenspersonen fand ebenso einen sehr guten Anklang. Gleichfalls bedanken wir uns für die Durchführung des Gesundheitstages 2021 für Beschäftig ten mit Handicap. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben diesen Tag sehr positiv aufge nommen. Wir begrüßen es, wenn diese weiterhin angeboten werden können.
Intensivierung der Ausbildungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen
Die GSBV bedankt sich für die Bemühungen, die Chancen maximal auszuschöpfen. Dies zeigt sich in den steigenden Zahlen der schwerbehinderten Auszubildenden. Der GSBV ist ein besonderes Anliegen schwerbehinderten Menschen eine Ausbildung bei der Stadt Nürnberg zu ermöglichen. Auch im Hinblick auf Fachkräftemangel, wünschen wir uns zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen, die auch von der Agentur für Arbeit gefördert werden können. Sehr gerne engagieren sich die GSBV weiterhin als Ausbildungsdienststelle, da die Auszubil denden und Anwärter hier einen sehr großen Überblick über die Stadtverwaltung erhalten. Die GSBV bedankt sich für die intensive Zusammenarbeit sowie für die Erfüllung aller Anfor derungen, die an öffentliche Arbeitsgeber bei der Bewerbung schwerbehinderten Menschen um einen Ausbildungsplatz gestellt werden.
Sensibilisierung der Führungskräfte
Wir begrüßen die Einführung der verpflichtenden Führungskräftefortbildung für neue Füh rungskräfte, die auch die verschiedenen Facetten der Diversity enthalten und für Führungs kräfte um sie für die besonderen Anforderungen bei der Führung schwerbehinderter Beschäf tigte zu sensibilisieren. Wünschenswert wäre, diese Fortbildungen auch für erfahrene Führungskräfte flächendeckend
verpflichtend anzubieten. Gerne kann die GSBV hier diesen Part übernehmen.
Wissenssicherung
Der Assistent für Wissenssicherung ist ein wichtiges Hilfsmittel für Einarbeitung und Wissens übermittlung. Leider ist sie nicht ganz barrierefrei (z.B. Videos ohne Untertitel für Gehörlose und nicht beschriebene und inhaltlich erklärte Bilder/Grafiken für Blinde). Hier ist noch eine Nachbesserung notwendig. Besonders wichtig ist allerdings die Schulung der Ersteller der digitalen Wissenssicherungsdo kumentation und ihre Sensibilisierung, wie sie dies barrierefrei gestalten können.
Digitale Stadtverwaltung/Barrierefreie Software
Der Berichtszeitraum ist geprägt durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie und de ren Folgen. Der dadurch ausgelöste Digitalisierungs-Kick und die gemachten Erfahrungen ha ben der Stadtverwaltung wertvolle Erkenntnisse beschert. Die Herausforderung besteht nun darin, diese Erkenntnisse zu analysieren und so zu nutzen, dass Arbeitnehmerinnen und Ar beitnehmer, egal ob mit oder ohne Behinderung, diese Techniken souverän und bestmöglich in ihrem Arbeitsumfeld verwenden können. Die GSBV bedankt sich an dieser Stelle für die konstruktive Zusammenarbeit bei den Projek ten, bei denen sie eingebunden war. Wir freuen uns über die Absicht, Stellenanteile zur Prüfung von Barrierefreiheit bei Software beschaffung einzurichten und hoffen auf eine baldige Besetzung. Seit 2021 erhält die GSBV Unterstützung durch einen ehemaligen IT-Mitarbeiter. Diese fach kundige Beratung ist eine große Hilfe, auch im Hinblick auf Beschaffung neuer barrierefreier Software. Die GSBV würde sich wünschen das eine Stelle eingerichtet werden kann, um wei terhin diese Unterstützung zu erhalten.
Zukunft
Wir wünschen uns, dass die Stadt Nürnberg die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei Soft ware vehementer fordert und Vorreiterin bei Barrierefreiheit bleibt. Wir unterstützen nach vollen Kräften die Bemühungen der Stadt Nürnberg, schwerbehinderte Menschen als neue Beschäftigte in den Dienststellen zu integrieren. Wenn auch nicht aus schließlich durch den demografischen Wandel begründet, so wird auch weiterhin die hohe Be schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen erfüllt werden. Wir wünschen uns ein lösungsorientiertes und zielführendes Miteinander; eine frühzeitige Be teiligung in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte und denen gleichgestellte Beschäf tigte betreffen, ein mutigeres Herangehen und ein aktives Handeln aller Beteiligten für eine noch attraktivere Arbeitgeberin, Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion für schwerbehinderte Menschen.
II. Ref. I/Il z. K.
III. Ref. I/Il POA
Nümb GSBV
In Abdruck: GPR Inklusionsbeauftragte
Berichtsvorlage
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Fortsetzung der bewährten Strukturen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
(OZG@NBG)
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 - Glossar Anlage 2 - Liste der im BayernPortal eingetragenen OZG-relevanten Onlinedienste
Bericht:
Das 2017 erlassene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre über 6.000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Für die Stadt Nürnberg ergeben sich daraus mehr als 2.400 Verwaltungsleistungen, die Nutzenden in Form sogenannter Onlinedienste digital anzubieten sind. Diese müssen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie über Verwaltungsportale bundesweit erreichbar und nutzbar sind.
Vor allem Verzögerungen bei föderal in Aussicht gestellten Onlinediensten sowie noch nicht beseitigte bundes- und landesrechtliche Digitalisierungshindernisse, beispielsweise im Meldereicht, schließen eine fristgerechte OZG-Umsetzung auch in Nürnberg aus. Dennoch hat die Stadtverwaltung Nürnberg im Rahmen des aktuell kommunal Möglichen bislang nach Einschätzung Dritter eine bedeutende Anzahl kundenrelevanter Onlinedienste in hoher Qualität angeboten – und diese dabei in der Regel prozess- und kommunikationsoptimiert. Nürnberg zählt laut Bayerischem Staatsministerium für Digitales zu den “aktuellen Spitzenreitern“.
Daher plant DiP das Programm OZG@NBG im Jahr 2023 fortzuführen und die bewährten Strukturen zur Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen und Eigenbetrieben sowie IT als Schlüsselpartner weiter zu nutzen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Online-Option vereinfacht i.d.R. eine Leistungsbeantragung und kann daher hinsichtlich Inklusion und Integration Potenziale für Gleichstellung und Chancengleichheit erschließen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
IT
Organisationsausschuss vom 18.10.2022 110-10.59.40-1/29/5
Fortsetzung der bewährten Strukturen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
(OZG@NBG)
I. Sachverhalt
1. Die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Das 2017 erlassene Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre über 6.000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten.1 Die im Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung erfassten „Leika-Leistungen“ werden thematisch in 575 „OZG-Leistungen“ gebündelt. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat bewertet das OZG als „das bis dato größte Modernisierungsprojekt der deutschen Verwaltung“.2
Für die Stadt Nürnberg ergeben sich aus dem in steter Anpassung befindlichen Leistungskatalog mehr als 2.400 „Leika-Leistungen“, die Nutzenden digital anzubieten sind. Diese müssen so zur Verfügung gestellt werden, dass sie über Verwaltungsportale bundesweit erreichbar und nutzbar sind.
Das seit August 2022 in Kraft getretene bayerische Digitalgesetz unterstreicht die OZG-Anforderungen unter anderem dadurch, dass es ab Anfang 2024 die Rechte von Kundinnen und Kunden zur digitalen Wahrnehmung von Verwaltungsleistungen stärkt; beispielsweise durch die Pflicht zur Bereitstellung integrierter digitaler Zahlungsmöglichkeiten.3
2. Die OZG-Umsetzung im Gesamtkontext der Digitalisierung der Stadt Nürnberg
Das OZG beschränkt sich auf das Recht zur elektronischen Bearbeitung aus Endnutzersicht. Diese Sichtweise läuft jedoch Gefahr, Synergiepotenziale zu ignorieren und durch den zusätzlichen digitalen Kanal zum Kunden bei nicht hierauf eingestellten Arbeitsprozessen höhere Aufwände für die Sachbearbeitung entstehen zu lassen.
Entsprechend der im Oktober 2019 vom Stadtrat verabschiedeten „Dachstrategie Digitales Nürnberg“ und dem Konzept für eine digitale Stadtverwaltung, wurde die OZG-Umsetzung in Nürnberg im Rahmen des Programms OZG@NGB in einen größeren Kontext gestellt:4
Nürnbergs Fokus liegt auf kundenorientierten digitalen Angeboten, die auf Basis optimierter Prozesse erstellt und mit effizienter IT-Unterstützung betrieben werden. Ein kundenfreundlicher digitaler Außenauftritt begünstigt Auffinden und Nutzung der Angebote der Stadtverwaltung. Hierfür wurden Dienststellen und Eigenbetrieben standardisierte Vorgehensweisen und Leitfäden zur Verfügung gestellt. Um aus einem aktuellen Ist-Prozess einen künftigen Soll- Prozess zu erarbeiten, werden unter Koordination der DiP PrO-2 Bereichsbetreuung die Expertise der Fachdienststelle mit Beiträgen von DiP und IT sowie bei Bedarf weiterer Akteure wie KoM kombiniert. In die Analyse fließt auch die Abwägung ein, ob marktverfügbare, föderal angebotene oder selbstentwickelte Onlinedienste effizient, verlässlich und finanzierbar im Rahmen verfügbarer Informationen die aktuell günstigere Wahl im Einzelfall darstellen.
1 Vgl. das Onlinezugangsgesetz 2 BMin Faeser beim Zukunftskongress Staat & Verwaltung am 14.12.2021 [Im Video bei 20:00 – 20:06] 3 Vgl. das Bayerische Digitalgesetz, Art. 18 4 Vgl. die Dachstrategie „Digitales Nürnberg“ und digital.stadt.nuernberg - Konzept für eine digitale Stadtverwaltung
Perspektivisch soll zudem ergänzend zu den Onlinediensten eine durchgehend digitale Sachbearbeitung Effizienzpotenziale innerhalb der Stadtverwaltung schaffen. Dies begünstigt zum Teil auch die künftige Automatisierung geeigneter Prozesse. Daher wurden parallel zur flächendeckenden Schaffung neuer Onlinedienste neun Pilotprojekte mit dem Digitalboard abgestimmt, um digital eingehende Antragsdaten unmittelbar in Fachverfahren zu übertragen. Die dabei zu gewinnenden Erkenntnisse dienen auch der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur für Onlinedienste.
Dieser umfassende Gesamtansatz zur OZG-Umsetzung ist kein Selbstzweck, sondern befördert die Anschlussfähigkeit der Verwaltung an Lebensrealität und Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft und Stadtgesellschaft. Er ist damit auch ein Beitrag zum Bestehen Nürnbergs im Standortwettbewerb.
3. Die aktuelle Lage der OZG-Umsetzung
3.1. „Flächendeckung“: Die Lage der Kommunen
Die Kommunen spielen bei der OZG-Umsetzung eine entscheidende Rolle: „E-Government ist zu 90 % kommunal und heterogen“, befinden beispielsweise die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen in einem Positionspapier zum OZG.5
Um die Kommunen bei der Digitalisierung der zahlreichen Verwaltungsleistungen zu unterstützen, werden mit Stand September 2022 unter anderem 40 Onlinedienste durch bayerische Ressorts zentral bereitgestellt.6
Zudem werden unter anderem für 2816 Verwaltungsleistungen föderal geförderte, sogenannte „Einer-für-Alle/Viele“-Onlinedienste (EfA-Leistungen) entwickelt, von denen noch nicht abschließend klar ist, wie viele für Kommunen in Bayern relevant sein werden.7 Von diesen Diensten sind zum Stand Juli 2022 erst 49 als abgeschlossen eingestuft.8 Deren Nachnutzung für bayerische Kommunen müssen die jeweils zuständigen bayerischen Landesfachressorts nach einer fachrechtlichen Bewertung freigeben. Laut „OZG Monitoring Bayern“ des Staatsministeriums für Digitales sind zum Stand September 2022 von den als „abgeschlossen“ kategorisierten EfA-Leistungen derzeit gerade acht als zur Nachnutzung geplant ausgewiesen.9 Weitere Angebote sind in der laufenden Entwicklung und Prüfung.
Auch die finanziellen, rechtlichen und technisch-prozessualen Aspekte der EfA-Nachnutzung befinden sich mit Stand September 2022 weiter in Klärung:
Zu finanziellen Aspekten forderte der IT-Planungsrat erst in seinem Beschluss 2022/21 vom Juni 2022 die Länder auf, bis zum Oktober 2022 grundlegende Finanzierungsmodalitäten festzusetzen, während der Bund um die Prüfung eventueller Kostenübernahmen gebeten wurde. Betreiber von EfA-Leistungen sollen bis dahin „verschiedene Kostenszenarien unter Berücksichtigung einer eher hohen, einer eher niedrigen sowie der voraussichtlich erwarteten Ausprägung der Nachnutzung“ anbieten.10 Eine hierauf basierende Einplanung im Nürnberger Stadthaushalt ist erst danach möglich. Rechtliche Aspekte wiederum sind im Rahmen des sog. FIT-Store zwischen den Ländern einzeln zu vereinbaren und z.T. noch unklar. Hier ist beispielsweise stets die Wahl des einschlägigen Vergabemodells samt deren jeweiliger Implikationen zu bestimmen.
5 Positionspapier „Fünf „Essentials“ für ein OZG 2.0“ der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Rheinland- Pfalz, Sachsen und Thüringen“ vom 21.02.2022, S. 2 6 Vgl. Schreiben des StMD „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Kommunen“ vom 09.09.2022 7 Vgl. OZG-Informationsportal, Leistungen mit der Kennzeichnung „EfA-Umsetzung“ 8 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage u.a. zum Stand des OZG vom 18.08.2022, S. 5 f., Frage 8 9 Vgl. OZG Monitoring Bayern 10 Vgl. Beschluss 2022/21 des IT-Planungsrates, insb. Art. 3 und 5
Für technisch-prozedurale Aspekte schließlich baut derzeit die govdigital eG mit Auftrag des IT-Planungsrates einen EfA-Marktplatz auf.11 Unter diese Aspekte fallen beispielsweise Beschreibung sowie konkrete Umsetzung der Einbindung des Onlinedienstes in die IT-Landschaft der nachnutzenden Kommune. Zum Stand September 2022 sind in der Beta-Version des Marktplatzes erst sechs EfA-Leistungen angeboten, von welchen mind. eine für bayerische Kommunen nicht relevant ist.12 Weitere für die bayerischen Kommunen relevante Modalitäten zur EfA-Nachnutzung, insbesondere solche mit vergaberechtlichem Bezug, wird eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Digitales erst erarbeiten. Diese trat erst kürzlich mit Gesetzesbeschluss zum August 2022 in Existenz.13 Dementsprechend ist bei allen Angeboten im Einzelfall und unter aktuell oft unklaren Rahmenbedingungen zu prüfen, wie die angebotenen Lösungen zur Nürnberger IT-Landschaft sowie den Sachgebietszuschnitten, den Fachprozessen oder dem Stadtrecht passen. Nicht durch föderale Angebote sowie durch den Einkauf von Marktlösungen digital anzubietende Onlinedienste sind durch die Kommunen in Eigenentwicklung anzubieten.14
Dabei verbleiben noch nicht beseitigte bundes- und landesrechtliche Digitalisierungshindernisse für die Kommunen eine weitere Hauptherausforderung bei der OZG-Umsetzung. So lassen sich aus rechtlicher Sicht nicht alle vom OZG geforderten Leistungen vollständig digital abbilden. Beispielsweise müssen Bürgerinnen und Bürger für gewisse OZG-relevante Leistungen weiterhin vor Ort erscheinen. Exemplarisch seien die Beantragung des Personalausweises genannt, bei welchem seit August 2021 u. a. Fingerabdrücke in der Behörde genommen werden müssen, sowie der Umtausch älterer Führerscheine, da ein analoger Kartentausch notwendig ist. Ein weiteres Beispiel ist die Belehrung nach §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetztes vor einer Erlaubnis zur Arbeit im Lebensmittelgewerbe. Während manche Kommunen dies bereits elektronisch anbieten, steht dem in Nürnberg noch eine derzeit unklare Einschätzung der Rechtslage u. a. durch die Regierung von Mittelfranken entgegen.
Bei der Beurteilung der OZG-Umsetzung zur Jahresfrist urteilt der Nationale Normenkontrollrat in der Gesamtschau: „Dies ist bis Ende 2022 nicht mehr zu schaffen. Zudem ist unklar, bei welchen Leistungen, eine fristgerechte Umsetzung im erforderlichen Reifegrad 3 noch realistisch ist.“15 Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Staatssekretär Dr. Markus Richter, äußerte sich Ende 2021 entsprechend, indem er bestätigte, „dass wir im föderalen Kontext jetzt auf das Gesamtziel OZG Ziele verfehlen werden. Es wird uns nicht gelingen, alles flächendeckend in jeder Kommune digital zu haben.“16
Sogar die Umsetzung eines erst im Mai 2022 beschlossenen sogenannten ‚OZG-Booster‘ mit 35 EfA-Leistungen, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung priorisiert umgesetzt und in der Fläche angeboten werden sollen, ist durch die Bundesregierung im August 2022 als nicht mehr möglich eingestuft worden.1718 21 davon sind für bayerische Kommunen relevant.19
3.2. „Engagiert“: Die Lage Nürnbergs
Dennoch sind die Kommunen aufgerufen, das OZG nach Kräften umzusetzen. Hierbei sei die qualitative Umsetzung von Leistungen mit hohen Fallzahlen und viel Bedeutung für die Kundschaft im Zweifelsfall höher zu priorisieren als die reine Umsetzung aller Leistungen, auch wenn diese kaum nachgefragt werden.20 OZG@NBG inkorporierte diesen Ansatz von
11 Vgl. Beschluss 2021/39 12 Vgl. Marktplatz für EfA-Leistungen der govdigital eG 13 Vgl. Schreiben des StMD „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Kommunen“ vom 09.09.2022 14 Vgl. Schreiben des StMD „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Kommunen“ vom 09.09.2022 15 Monitor Digitale Verwaltung #6 des Nationalen Normenkontrollrats vom September 2021, S. 2 16 StS Richter beim Zukunftskongress Staat & Verwaltung am 14.12.2021 [Im Video bei 34:25 – 34:48] 17 Vgl. Beschluss 2022/20 des IT-Planungsrats 18 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum OZG vom 22.08.2022, S. 6, Frage 23 19 Vgl. Schreiben des StMD „Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in den Kommunen“ vom 09.09.2022 20 Vgl. Staatsministerin Gerlach beim 8. Zukunftskongress Bayern [Im Video bei 20:10 – 20:23]
Beginn an; einerseits durch eine Aufteilung der betroffenen Dienststellen nach Betroffenheit in Umsetzungswellen, andererseits durch eine jeweils dienststellen-interne Bedeutungs- und Machbarkeitsbewertung der einzelnen umzusetzenden Leistungen.
In gemeinsamer Anstrengung der betroffenen Dienststellen und Eigenbetriebe mit DiP und IT sind mit diesem Ansatz zum Stand September 2022 bereits 244 Onlinedienste für die Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaft und juristische Personen verfügbar – bis auf vorab bestehende Dienste stets prozess- und kommunikationsoptimiert.21 Weitere sind bis zum Jahresende und darüber hinaus in Erarbeitung. Diese werden durch die Endkunden gut angekommen: Mit Stand August 2022 haben Bürgerinnen und Bürger bereits 1.000.358 Mal auf einen der Dienste zugegriffen. Damit zeichnet sich ein weiterer Zuwachs gegenüber den 1.158.050 Zugriffen im Jahr 2021 ab.
Nürnberg zählt mit seinem Onlinedienstangebot laut Bayerischem Staatsministerium für Digitales zu den “aktuellen Spitzenreitern“.22 Die Stadt führt mit Stand September 2022 das sogenannte Dashboard Digitale Verwaltung in Bayern an, welches auflistet, wie viele Online- Verfahren wo verfügbar sind.23 Die angebotenen Leistungen beinhalten zu einem überwiegenden Großteil auch bereits die besonders bedeutenden Leistungen des ‚OZG-Boosters‘.
Zuvor wurde Nürnberg vom Freistaat bereits Ende 2021 als eine der ersten sieben Kommunen mit dem Prädikat „Digitales Amt“ ausgezeichnet.24 Auch für die Fachzeitschrift c’t „landen Nürnberg, Bremen und Bonn ganz vorn – sie bieten die meisten der von uns ausgewählten Verfahren online an.“ Das Magazin analysierte im Juni 2022 für die Titelstory „Digitalisierung der Verwaltung: Städtevergleich“ wie viele „alltagsrelevante[..] Verfahren“ angeboten würden, im Gegensatz zu Verwaltungsleistungen, die zwar im Rahmen der OZG-Umsetzung zu digitalisieren sind, jedoch für Endkundinnen und -kunden kaum praktische Relevanz hätten.25
Auch der Smart City-Index des bitkom e.V. würdigt neben einer Vielzahl weiterer Faktoren das Vorhandensein ausgewählter kundenrelevanter Onlinedienste in Nürnberg. Nach Position drei im Jahr 2021 erreichte Nürnberg hier im Jahr 2022 den „Spitzenplatz als Deutschlands Großstadt mit der digitalsten Verwaltung“.26
Neben der Quantität würdigen die Endkunden auch die Qualität der Nürnberger Onlinedienste: Im Rahmen des standardmäßig nach jeder Nutzung von Nürnberger Onlinediensten erbetenen Kundenfeedbacks bewerten Nutzende die Zufriedenheit mit durchschnittlich 4,1 von 5 Punkten.27 Dies deckt sich mit einer Bewertung von durchschnittlich 6,8 von 10 Punkten bei der Gesamtbewertung dreier exemplarischer Onlineangebote bei qualitativen Kundenbefragung im ‚JOSEPHS-Innovationslabor‘. Zu einem Dialog auf Augenhöhe lud Oberbürgermeister Marcus König dort Anfang 2022 Endkundinnen und Endkunden ein, um im Rahmen von Tiefeninterviews Nürnberger Onlinedienste zu testen, zu bewerten und Ideen für Weiterentwicklungen beizusteuern.28
4. Weiteres Vorgehen bis zum und nach dem Ende der OZG-Frist
Zwar ist mit Blick auf die o.g. verbleibenden rechtlichen Digitalisierungshindernisse sowie die Unwägbarkeiten bei Planung und Bezug föderaler Onlinedienste eine vollumfängliche, fristgerechte OZG-Umsetzung bis Ende 2022 auch in Nürnberg ausgeschlossen; im Rahmen des aktuell kommunal Möglichen hat OZG@NBG bislang jedoch nach Einschätzung Dritter
21 Die Abweichung von den ursprünglich angenommenen Zielzahlen ergibt sich v.a. durch die Zusammenlegung von Onlinediensten sowie die Abschaltung abgelöster und im OZG-Rahmen nicht benötigter Bestandsonlinedienste. 22 Pressemitteilung „Wie digital sind Bayerns Rathäuser?“ des Staatsministeriums für Digitales vom 05.05.2022 23 Vgl. Dashboard Digitale Verwaltung des Staatsministeriums für Digitales 24 Vgl. Pressemitteilung „„Digitales Amt“ des Staatsministeriums für Digitales vom 28.07.2021 25 Vgl. c’t Magazin 6/2022 „Titel Digitalisierung der Verwaltung: Städtevergleich“ 26 Pressemitteilung des bitkom e.V. zum Smart City Index 2022 27 Die Daten werden laufend erhoben und monatlich abgebildet. Hier sind die September-Zahlen genannt. 28 Vgl. u.a. eine TV- und Online-Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks
eine bedeutende Anzahl kundenrelevanter Onlinedienste in hoher Qualität angeboten – und diese dabei prozess- und kommunikationsoptimiert. Das Angebot wird weiterhin stetig ausgebaut: Mit Stand September 2022 sind aktuell über 25 neue Onlinedienste in Erarbeitung.
Beispiele für Online-Dienste, die im letzten Quartal 2022 voraussichtlich noch produktiv gehen:
Gewerbeanzeigen Sondernutzung Aufgrabung Parkgenehmigung Handwerker Bildung und Teilhabe
Das OZG und das bayerische Digitalgesetz, welches die Kundenrechte auf eGovernmentzugänge ab 2024 weiter stärkt, verlangen den weiteren Ausbau des Onlinedienstangebots.
Daher plant DiP das Programm OZG@NBG im Jahr 2023 fortzuführen und die bewährten Strukturen zur Zusammenarbeit mit den Fachdienststellen und Eigenbetrieben sowie IT als Schlüsselpartner weiter zu nutzen.
Entsprechend den föderalen Entwicklungen werden die erarbeiteten Strukturen sachadäquat weiterentwickelt, beispielsweise nach weiteren Klärungen zum Bezug von EfA-Leistungen. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn eine sogenannte „OZG 2.0“-Gesetzgebung erlassen wird, zu welcher der Bund bereits einen Dialogprozess mit den Ländern initiierte.29
Über i.d.R. dezentral bereits angemeldete OZG-relevante IT-Maßnahmen hinausgehende Finanzierungsbedarfe, insbesondere jene mit Blick auf einen EfA-Einsatz, werden dabei überwiegend erst im Laufe des Jahres 2023 benannt werden können. Aktuell stehen insbesondere jene oben genannte Pilot-Bemühungen im Vordergrund, digitale Antragseingänge direkt in die Fachverfahren zu überspielen. Deren Umsetzung erfordert aktuell eine im Digitalboard abgestimmte Vorgehensanpassung, da bislang geplante technische Anbindungswege potenziell nicht weiter mit kostenfreien sicherheitsrelevanten Updates versorgt werden. Künftige Aktivitäten werden daher voraussichtlich verschiedene Anbindungswege testen, vergleichen und mit Blick auf die sich derzeit abzeichnenden einschlägigen föderalen Regelungen zu einer strategischen Auswahlentscheidung weiterentwickeln.
Inhaltlich stehen neben der Erarbeitung weiterer Onlinedienste im Laufe des Jahres 2022 insbesondere der Anschluss der Serviceplattform Mein Nürnberg an den Portalverbund im Vordergrund. Dies wird realisiert durch u.a. die Aktualisierung der technischen Mein Nürnberg-Infrastruktur auf die Version „intelliForm 2019“, inklusive der Einführung der „Red Hat Single Sign-On“-Komponente. Erreicht wird dies durch Beiträge zum gesonderten städtischen Programm „Zielbild Mein Nürnberg“ sowie zu laufenden Vorarbeiten von DiP/OS und IT/SYS.
Im Jahr 2023 werden nach ersten Monaten der live-Nutzungserfahrung Reviews eine weitere Optimierung bestehender Onlinedienste ermöglichen. Zudem sollen besonders relevante Erfolgsbeispiele stärker auf andere Anwendungsfälle übertragen werden. Exemplarisch sei hier die mittlerweile für Nürnberg erarbeitete und angebotene sogenannte „print@home“-Lösung für den Bewohnerparkausweis genannt.30 Diese geht zum Wohle des Kundennutzens sowie zur Entlastung der betroffenen Dienststelle im Anspruch über die reinen OZG-Verpflichtungen hinaus und böte sich zur Nachnutzung auch in anderen Bereichen an.
29 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum OZG vom 22.08.2022, u.a. S. 3 f., Fragen 12 und 13 30 Vgl. die Nürnberger Homepage „Bewohnerparkausweise jetzt selbst ausdrucken“
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP/PrO | 22.09.2022 | Franke, Bernd | Schlusszeichnen | |
| BDR | 26.09.2022 | Kuch, Olaf | Genehmigung |
III. BDR/POA
Nürnberg, 22.09.2022 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Franke (5207) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen Anlage 1 - Glossar Anlage 2 - Liste der im BayernPortal eingetragenen OZG-relevanten Onlinedienste
Anlage 1 -
| BayernID | Der Freistaat Bayern bietet die BayernID als einheitlichen Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Es ist eine durch einmalige kostenfreie Identifizierung für bayerische Bürgerinnen und Bürger zu erlangendes Konto. Zu diesem Konto gehört neben der digitalen Identität auch ein Postfach, in dem Nachrichten über Anträge erhalten werden können, z.B. Versand von Mitteilungen, Benachrichtigung zum Bearbeitungsstatus sowie digitale Bescheide. Einmal hinterlegte persönliche Daten müssen bei der Nutzung eines Online-Verfahren der Verwaltung nicht jedes Mal erneut angegeben werden, sondern können direkt aus Ihrer BayernID sicher übernommen werden. |
|---|---|
| BayernPortal | Der Freistaat Bayern betreibt das BayernPortal als zentrale Informationsplattform der öffentlichen Verwaltung. Es soll bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen bieten. Das BayernPortal erfüllt die Forderungen des Onlinezugangsgesetzes nach der Bereitstellung von Nutzerkonten sowie deren Verknüpfung zum Portalverbund. Es enthält für Kommunen betriebskostenfreie Basisdienste (BayernID, Postkorb, ePayment), welche in Qualität und Umfang gegenüber dem Serviceportal Mein Nürnberg z.T. zurückstehen. |
| E-Government | Kurzform für den englischen Begriff electronic government. Unter E- Government versteht man das Regierungs- und Verwaltungshandeln auf Grundlage von IT-Technologien und mittels elektronischer Medien: Die Zusammenarbeit von Behörden untereinander sowie die Kommunikation von Behörden mit Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Organisationen erfolgen digital und medienbruchfrei. |
| E-Payment | Kurzform für den englischen Begriff electronic payment, auf Deutsch als elektronischer Zahlungsverkehr oder Onlinezahlungsabwicklung bezeichnet. Unter dem Begriff E- Payment werden alle Zahlungsmittel im Onlinehandel (E- Commerce) subsummiert. Dazu zählen die klassischen Zahlungsmethoden Vorkasse, Zahlung auf Rechnung oder das Elektronische Lastschriftverfahren und insbesondere die speziell für das E-Payment entwickelten Zahlungsmethoden wie PayPal, Sofortüberweisung via Giropay etc. |
| Einer für Alle/ Viele- Leistung (EfA) | Der Begriff beschreibt die Idee, dass eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Bundesland oder einer Kooperation mehrerer Bundesländer entwickelt wird und weitere Bundesländer sich an die gemeinsame Lösung anschließen können. Eine solche Lösung kann übergreifend für mehrere Kommunen, landesweit, länderübergreifend oder bundesweit flächendeckend entwickelt und zentral für alle Nutzenden betrieben werden. Derzeit sind die juristischen, prozessualen und budgetären Rahmenbedingen noch zwischen den Ländern in der Verhandlung. |
| Inhouse (-weitergabe) | Im Kontext des Onlinezugangsgesetzes ermöglicht beziehungsweise erleichtert die Nutzung von Inhouse-Verhältnissen im Rahmen eines Onlinedienstbezugs i.d.R. den Bezug sogenannter EfA-Leistungen, welche von anderen föderalen Akteuren in Deutschland entwickelt und bereitgestellt werden. Die Nutzung richtet sich nach den Voraussetzungen in § 108 Abs. 1 bis |
| 5 GWB, der Austausch von Leistungen auf der Grundlage einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit (Kooperation) wird durch § 108 Abs. 6 GWB geregelt. | |
|---|---|
| Leika-Leistung | Die Abkürzung „LeiKa“ bezeichnet den Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung. Der Leistungskatalog stellt ein einheitliches und umfassendes Verzeichnis der Verwaltungsleistungen auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland dar. Eine LeiKa-Leistung ist demnach eine deutsche Verwaltungsleistung. Sie wird immer aus der Perspektive der Verwaltung formuliert. In dieser Liste finden Sie alle vom Onlinezugangsgesetz (OZG) betroffenen LeiKa- Leistungen. Im Rahmen der OZG-Umsetzung werden sie in sogenannten OZG-Leistungen aus der Sicht von Nutzerinnen und Nutzern thematisch gebündelt betrachtet. Der Leika-Katalog wird weiter fortgeschrieben und umfasst derzeit ca. 8.000 Leika- Leistungen. |
| Once-Only-Prinzip | Ziel des Once-Only-Prinzips ist, dass Bürger und Unternehmen bestimmte Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitteilen müssen, da die Verwaltungseinheiten mit Erlaubnis der Informationsgeber die Informationen untereinander austauschen bzw. Nachweisdokumente schrittweise durch eigene Registerabfragen ersetzen. Dadurch werden zusätzliche Belastungen von Bürgerschaft und Unternehmen bei der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung verringert. |
| Onlinedienst | Bei Onlinediensten handelt es sich um dialog-gestützte elektronische Anträge, die bei Bedarf mit Anlagen und Bezahlung einer Gebühr sicher eingereicht werden können. Mit einem Onlinedienst werden Verwaltungsleistungen samt Nachweise und Bezahlen interaktiv und digital abgerufen. In der Ausprägung „Workflow“ hat die Verwaltung über ein Portal die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen und das Verwaltungsprodukt digital zuzustellen. Damit erfüllen sie den OZG-Reifegrad 3. |
| Onlinezugangsgese tz (OZG) | Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) http://www.gesetze-im-internet.de/ozg/OZG.pdf |
| OZG-Leistung | Eine OZG-Leistung ist ein Leistungsbündel, welches sich aus mehreren einzelnen Verwaltungsleistungen zusammensetzt. Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer besteht zwischen diesen Verwaltungsleistungen ein Zusammenhang. Die OZG-Leistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog dokumentiert, der seit September 2019 auf der OZG-Informationsplattform kontinuierlich fortgeschrieben wird. |
| OZG- Leistungsbündel | Die OZG-Leistungsbündel enthalten eine unterschiedliche Anzahl einzelner Verwaltungsleistungen. Werden die Leistungsbündel aufgelöst, ergeben sich deshalb weit mehr als 575 Verwaltungsleistungen. |
| OZG- Leistungskatalog | Die OZG-Leistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog dokumentiert, der seit September 2019 auf der OZG- Informationsplattform kontinuierlich fortgeschrieben wird. |
| OZG-Reifegrad | In 5 Stufen (0-4) wird der Digitalisierungsstand der OZG-Leistungen basierend auf einem EU-Modell definiert. Das Onlinezugangsgesetz macht dem Wortlaut nach keine Festlegung, wann eine Verwaltungsleistung gesetzeskonform „elektronisch angeboten" ist. Sinn und Zweck des Gesetzes, die Nutzung von |
| Verwaltungsleistungen durch Bürger*innen und Unternehmen zu verbessern, legt aber nahe, dass Online-Leistungen möglichst durchgängig digital und möglichst nutzungsfreundlich umgesetzt werden sollen. Eine vollständige digitale Abwicklung des Online- Services ist ab Reifegrad 3 möglich. (vgl. OZG-Leitfaden: https://leitfaden.ozg- umsetzung.de/display/OZG/2.2+Digitale+Services+im+Sinne+des+ OZG) | |
|---|---|
| pdf-Formular | Ein pdf-Formular kann durch eine stadtexternen Nutzenden elektronisch ausgefüllt werden, muss dann jedoch heruntergeladen verschickt werden. Entweder postalisch oder z.T. mit Uploadassistenten, welche jedoch keine elektronische Rückantwort erlauben. pdf-Formulare sind nicht OZG-konform. |
| Portalverbund | Verknüpfung der Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen, sodass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die von ihnen gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher erreichen können – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal sie einsteigen. |
| Qualitative Kundenbefragung | Damit sind hier Kundenbefragungen gemeint, bei welchem freiwillig befragte potenzielle oder tatsächliche Endkunden Informationen zur Nutzung eines Befragungsgegenstandes abgeben. Die gewonnenen Informationen sollen zur Verbesserung des Angebots sowie der Nutzung beitragen. Im Unterschied zu i.d.R. stark strukturierten quantitativen Befragungen, zielen qualitative Befragungen vor allem darauf ab, ausführlichere Informationen zu den Denkweisen und Motivationen der Nutzenden zu gewinnen, um ein umfassenderes Verständnis für denen Bedarfe und Wünsche zu erhalten. |
| Serviceplattform | Sie ermöglicht registrierten Nutzerinnen und Nutzer mit den Daten ihres Nutzerkontos die sichere elektronische Verfahrensabwicklung von der Antragstellung über das Bezahlen bis zur Übermittlung des Bescheides durch die Stadtverwaltung. |
| Single Sign-On | Lässt sich ins Deutsche mit „Einmalanmeldung“ übersetzen. Ein solches Authentifizierungsverfahren ermöglicht Nutzerinnen und Nutzer den Zugriff auf mehrere Anwendungen. Zur Veranschaulichung: Mit ein- und demselben Nutzernamen und Passwort könnte man sich bei allen städtischen Onlineangeboten anmelden. |
Anlage 2 -
Liste der im BayernPortal eingetragenen OZG-relevanten Onlinedienste
Stand: 14.09.2022
Stadt Nürnberg, Kreisfreie Stadt - BayernPortal (freistaat.bayern)
„Online-Verfahren“ 244 Onlinedienste
Abfallbehälter Nürnberg - Rest- und Bioabfallbehälter beantragen, kündigen oder
ändern
Abfallentsorgung Nürnberg - "E-Sack" für Elektro- und Elektronik-Kleingeräte -
Bestellung
Abwasserentsorgung Nürnberg - Einbau eines Gießwasserzähler
Abwasserentsorgung Nürnberg - Kanalauskunft öffentlicher Kanal
Abwasserentsorgung Nürnberg - Übermittlung des Zählerstands
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 54 KrWG
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit - Anzeige nach § 53 KrWG
Adam-Kraft-Realschule - Schulanmeldung
Aufstiegs-BAföG online
Ausländerbehörde Nürnberg - Aufenthaltstitel Neue Karte - Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Anzeige des Besuchs einer visumpflichtigen Person
zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Ausländerbehörde Nürnberg - Aufenthaltserlaubnis Auflagenänderung Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Aufenthaltsgestattung Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Aufenthaltsgestattung oder Duldung -
Auflagenänderung Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Aufenthaltstitel beantragen
Ausländerbehörde Nürnberg - Bescheinigung Fortbestand Niederlassungserlaubnis -
Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Daueraufenthaltsrecht Bürgerinnen und Bürger der EU
Bescheinigung Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Deutsches Passersatzpapier - Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Duldung Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - einfache Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Antrag mit Bezahlung
Ausländerbehörde Nürnberg - erweiterte Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Antrag mit Bezahlung
Ausländerbehörde Nürnberg - Sperrvermerk Ausbildung und Studium - Aufhebung
Antrag
Ausländerbehörde Nürnberg - Terminabsage oder Terminverschiebung
Ausländerbehörde Nürnberg - Verpflichtungserklärung Aufhebung Sperrvermerk
Antrag
Aufenthaltserlaubnis für Menschen aus der Ukraine elektronisch beantragen
Bäder Nürnberg - Nürnberg - Bad Gutscheine bestellen
BAföG für Auslandsaufenthalt in Österreich
BAföG-Online für Schüler
Bauen & Wohnen Nürnberg - Mietenspiegel Nürnberg bestellen
Bauen & Wohnen Nürnberg - Schallschutzfenster
Baugenehmigung Nürnberg - Terminreservierung bei der Bauregistratur zur
Akteneinsicht
Bauleitplanung Nürnberg - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bauleitplanung Nürnberg - Öffentliche Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung
Baumschutz Nürnberg - Ausnahmegenehmigung beantragen
Bayerisches Meldeportal für Immunitätsnachweise "BayImNa"
Bertolt-Brecht-Schule - Schulanmeldung
Bertolt-Brecht-Schule - Sprechstundenanfrage Gymnasium
Bertolt-Brecht-Schule - Sprechstundenanfrage Realschule
Berufliche Schule 1 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 1 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 11 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 11 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 14 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 14 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 2 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 2 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 4 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 4 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 5 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 6 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 6 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 8 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 8 - Schulanmeldung
Berufliche Schule 8 - Schulanmeldung während des Schuljahrs
Berufliche Schule 9 - Abwesenheitsmitteilung
Berufliche Schule 9 - Schulanmeldung
Berufsfachschule Fertigungstechnik (B2) - Schulanmeldung
Berufsfachschule für Assistenten für Informatik (B1) - Schulanmeldung
Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (B7) - Schulanmeldung
Berufsfachschule für Sozialpflege (B7) - Schulanmeldung
Berufsschule Plus, gewerbliche Berufe (B2) - Schulanmeldung
Bildungscampus Nürnberg - Raumanfrage
Bildungsmanagementsystem der Feuerwehren in Bayern (BMS) - Online-Anmeldung
für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule
Bildungszentrum Nürnberg - Kurse und Veranstaltungen suchen und buchen
Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS BAYERN) - Bodenrichtwertauskünfte
online
Denkmalschutz Nürnberg - Erlaubnisse für Maßnahmen an Baudenkmalen
beantragen
Denkmalschutz Nürnberg - Erlaubnisse für Maßnahmen an Bodendenkmalen
beantragen
Digitale Einreiseanmeldung
Ehrenamt Nürnberg - Verlosung für Inhaber von Ehrenamtskarten
Einbürgerung - Antrag
Einbürgerung - Quick-Check
Erfassung lokale Hilfsangebote "Ukraine"
Europäischer Berufsausweis - Online-Beantragung
Existenzsicherung und soziale Integration - Antrag Wohnberechtigungsschein
Existenzsicherung und soziale Integration - Nürnberg-Pass
Existenzsicherung und soziale Integration - Wohngeld Antrag
Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (B9) -
Schulanmeldung
Fachoberschule Nürnberg (B13) - Schulanmeldung
Fahrerlaubnis - Ersatzführerschein
Fischerei Nürnberg - Fischereischein Antrag
Fischerei Nürnberg - Fischereischein für Besucher Antrag
Fischerei Nürnberg - Terminvergabe
Führerschein - Fahren ab 17
Führerschein Nürnberg - Ersterteilung Klassen B, AM, A1, A2, A, L und T Antrag
Führerschein Nürnberg - Fahrerlaubnis Abholung Auskunft
Führerschein Nürnberg - Fahrerlaubnis Karteikartenabschrift beantragen
Führerschein Nürnberg - Führerscheinumtausch
Führerschein Nürnberg - Internationaler Führerschein Antrag
Führerschein Nürnberg - Kartenführerschein Umtauschpflicht Auskunft
Führerschein Nürnberg - Terminreservierung Führerschein Umtausch
Führerschein Nürnberg - Terminvereinbarung Führerscheinangelegenheiten
Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)
Gaststättenrecht Nürnberg - Gestattung für Ausschank alkoholischer Getränke
Gaststättenrecht Nürnberg - Gestattung für Veranstaltungen und alkoholische
Getränke
Gesundheitsfürsorge Nürnberg - Heilpraktikererlaubnis
Gesundheitsfürsorge Nürnberg - Kontaktmöglichkeiten
Gesundheitsvorsorge Nürnberg - Ehrenamtliche Hilfe in der Corona-Krise anbieten
Gesundheitsvorsorge Nürnberg - Ehrenamtliche Hilfe in der Corona-Krise suchen
Gewerbe Nürnberg - Gewerbeanzeige Abmeldung
Gewerbe Nürnberg - Gewerbeanzeige Ummeldung
Gewerbe Nürnberg - Gewerbeauskunft Einzelanfrage
Gewerbe Nürnberg - Gewerbeauskunft Sammelanfrage
Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Gewerbe, Ordnung, Sicherheit
Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Pfandleiher-, Bewacher- oder
Versteigerungserlaubnis
Gewerbe Nürnberg - Terminvereinbarung Reisegewerbekarte
Gewerbezentralregisterauskunft (zentrales Online-Portal)
Grundstücksmarktbericht Nürnberg
Hermann-Kesten-Kolleg - Abwesenheitsmitteilung
Hermann-Kesten-Kolleg - Schulanmeldung
Jobs und Karriere Nürnberg - Angebote und Bewerbung
Johannes-Scharrer-Gymnasium - Schulanmeldung
Johann-Pachelbel-Realschule - Schulanmeldung
Kinder & Eltern Nürnberg - Kinderbetreuungskosten Bescheinigung für
Steuererklärung oder Arbeitgeben
Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen (KaVKA-42.BV)
Kinder & Eltern Nürnberg - Kita-Portal Nürnberg
Kinder & Eltern Nürnberg - Meldung Gastkinder
Kinder & Eltern Nürnberg - Negativbescheinigung alleiniges Sorgerecht beantragen
Kinder & Eltern Nürnberg - Terminreservierung beim Jugendamt
Kinder & Eltern Nürnberg - Unterhaltsvorschuss
Kommunale Verkehrsüberwachung - Bußgeld - Stellungnahme online
Kommunale Verkehrsüberwachung - Verwarnung - Stellungnahme online
Kommunikation - Presseabo bestellen oder abmelden
Kraftfahrzeug Nürnberg - Abmeldung von Fahrzeugen
Kraftfahrzeug Nürnberg - Bankbriefauskunft Zulassungsbescheinigung II
Fahrzeugbrief
Kraftfahrzeug Nürnberg - Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Kraftfahrzeug Nürnberg - Fahrzeughalter Auskunft beantragen
Kraftfahrzeug Nürnberg - Kfz-Zulassung Wunschkennzeichen reservieren
Kraftfahrzeug Nürnberg - Rotes Dauerkennzeichen online beantragen
Kraftfahrzeug Nürnberg - Schadstoffplakette beantragen
Kraftfahrzeug Nürnberg - Terminreservierung Kfz-Zulassung Bürgeramt Ost,
Fischbacher Hauptstr. 121, 90475Nürnberg
Kraftfahrzeug Nürnberg - Terminreservierung Kfz-Zulassung Bürgeramt Süd, Hans-
Traut-Str. 8, 90455 Nürnberg
Kraftfahrzeug Nürnberg - Terminreservierung Kfz-Zulassung Ordnungsamt,
Rathenauplatz 18, 90489 Nürnberg
Kultur und Freizeit Nürnberg - Bildungszentrum Raum Anfrage
Kultur und Freizeit Nürnberg - Erfahrungsfeld der Sinne (Gruppenanmeldung)
Kultur und Freizeit Nürnberg - KinderKunstRaum Workshops Anfrage
Kultur und Freizeit Nürnberg - KinderKunstRaum Workshops Buchung
Kultur und Freizeit Nürnberg - Kulturläden Gemeinschaftshaus Langwasser Villa
Leon Auf AEG Raum Anfrage
Kultur und Freizeit Nürnberg - Kulturladen südpunkt Raum Anfrage
Labenwolf-Gymnasium - Abwesenheitsmitteilung
Labenwolf-Gymnasium - Schulanmeldung
Labenwolf-Gymnasium - Sprechstundenanfrage
Lebensmittel - Meldung Lebensmittelunternehmen
Lebensmittel - Vertrauliche Hinweise online übermitteln
Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Werbeaufsteller, Klappschilder, etc. Antrag
Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
befristet Antrag
Liegenschaftsverwaltung Nürnberg - Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
dauerhaft Antrag
Melde- / Pass- und Personalausweisbehörde Nürnberg - Reisepass abholbereit?
Melde- / Pass- und Personalausweisbehörde Nürnberg - Terminreservierung
Bürgeramt Nord
Melde- / Pass- und Personalausweisbehörde Nürnberg - Terminreservierung
Bürgeramt Ost
Melde- / Pass- und Personalausweisbehörde Nürnberg - Terminreservierung
Bürgeramt Süd Nürnberg
Melde- / Pass- und Personalausweisbehörde Nürnberg - Terminvereinbarung
Einwohneramt Äußere Laufer Gasse 25, Schalterhalle
Meldebehörde Nürnberg - einfache Auskunft aus dem Melderegister
Meldebehörde Nürnberg - einfache Meldebescheinigung über eine aktuelle Wohnung
in Nürnberg
Meldebehörde Nürnberg - Eintragung einer Übermittlungssperre beantragen
Meldebehörde Nürnberg - erweiterte Meldebescheinigung über eine aktuelle
Wohnung in Nürnberg
Meldebehörde Nürnberg - Meldebescheinigung über eine frühere Wohnung in
Nürnberg
Meldebehörde Nürnberg - Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung für
Rentenzwecke
Meldebehörde Nürnberg - Melderegister Sammelauskunft
Meldebehörde Nürnberg - Personalausweis abholbereit?
Meldebehörde Nürnberg - Widerspruch gegen eine Datenübermittlung mit
elektronischer Identität beantragen
Meldebehörde Nürnberg - Wohnungsgeberbescheinigung
Online-Ausweis - PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Öffentlicher Raum Nürnberg - Meldung von defekten Straßenlampen
Öffentlicher Raum Nürnberg - Schaden melden
Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für
Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche Erstantrag
Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für
Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche - Meldung im vereinfachten
Verfahren als Antrag
Öffentlicher Raum Nürnberg - Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für
Bau- oder Arbeitsstellen auf einer öffentlichen Fläche Verlängerung
Parkausweis Nürnberg - Beantragen über Mein Nürnberg
Peter-Vischer-Schule - Schulanmeldung
Peter-Vischer-Schule - Sprechstundenanfrage Gymnasium
Peter-Vischer-Schule (Gymnasium) - Abwesenheitsmitteilung
Peter-Vischer-Schule (Realschule) - Abwesenheitsmitteilung
Poststelle Nürnberg - Datenaustauschservice - Dateien übermitteln
Poststelle Nürnberg - Elektronisch qualifiziert signierte Dokumente übermitteln
Poststelle Nürnberg - Elektronische Übermittlung Probleme melden
Robert-Bosch-Mittelschule - Abwesenheitsmitteilung
Schulsport Wettbewerbe - Online-Meldesystem für den bayerischen Schulsport
Schülerbeförderung - Schulwegbefreiung
Sicherheit & Ordnung - Kleiner Waffenschein Antrag
Sicherheit & Ordnung - Waffenbesitzkarte Antrag
Sicherheit & Ordnung Nürnberg - Jagdschein Antrag
Sigena-Gymnasium - Schulanmeldung
Sigena-Gymnasium - Sprechstundenanfrage
Sigmund-Schuckert-Gymnasium - Schulanmeldung
Sperrmüll Nürnberg - Entsorgung beantragen
Sport Nürnberg - Sportstättenbörse Vereinsanlagen Angebot und Bedarf melden
Stadtarchiv - Ablieferung von Publikationen
Stadtarchiv - Lesesaal buchen
Stadtarchiv Nürnberg - Publikationen bestellen
Stadtbibliothek Nürnberg - Anschaffung
Stadtbibliothek Nürnberg - Bibliotheksausweis bestellen
Stadtbibliothek Nürnberg - Buchpatenschaft übernehmen
Stadtbibliothek Nürnberg - Fernleihe
Stadtbibliothek Nürnberg - Leihfrist verlängern
Stadtbibliothek Nürnberg - Literatur Buch Hörbuch Hörspiel empfehlen
Stadtbibliothek Nürnberg - Medien suchen, vormerken und bestellen
Stadtbibliothek Nürnberg - ONLEIHE digitaler Medien
Stadtbibliothek Nürnberg - Reproduktionen bestellen
Stadtbibliothek Nürnberg - Reproduktionen und Publikationen Bestellung bezahlen
Stadtpläne und Stadtkarten Nürnberg - Bodenrichtwertkarte bestellen
Stadtpläne und Stadtkarten Nürnberg - Bodenrichtwertkarte Dauerauskunft
Stadtpläne und Stadtkarten Nürnberg - Bodenrichtwertkarte Einzelauskünfte
Stadtpläne und Stadtkarten Nürnberg - Lageplan bestellen
Stadtpläne und Stadtkarten Nürnberg - Stadtplan, Übersichtskarte oder
Fahrradstadtplan bestellen
Stadt(ver)führungen - Veröffentlichung eines Führungsangebotes
Standesamt Nürnberg - Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung
Standesamt Nürnberg - Eheschließung Inland Terminreservierung für Anmeldung
oder Beratung
Standesamt Nürnberg - Geburtszeit Auskunft beantragen
Standesamt Nürnberg - Stammbuch Bestellung
Standesamt Nürnberg - Urkunden beantragen
Standesamt Nürnberg - Urkunden für soziale Zwecke kostenfrei beantragen
Standesamt Nürnberg - Vorab-Bescheinigung über Namensführung nach der
Eheschließung
Steuern & Abgaben Nürnberg - Grundabgaben Adressänderung
Steuern & Abgaben Nürnberg - Grundabgaben Änderung Namen- und
Firmenbezeichnung mitteilen
Steuern & Abgaben Nürnberg - Grundabgaben Eigentumswechsel mitteilen
Steuern & Abgaben Nürnberg - Grundabgaben Gießwasser Zählerstand mitteilen
Steuern & Abgaben Nürnberg - Hundesteuer Abmeldung
Steuern & Abgaben Nürnberg - Hundesteuer Anmeldung
Steuern und Abgaben Nürnberg - Ersatz Hundesteuermarke
Steuern und Abgaben Nürnberg - Hundesteuer Ermäßigung "Nürnberg Pass"
Steuern und Abgaben Nürnberg - Unbedenlichkeitsbescheinigung
Steuern und Abgaben Nürnberg - Zweitwohnungssteuer 2022 Reduzierung oder
Befreiung Antrag
Tiere Nürnberg - Negativzeugnis für Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit
Tiere Nürnberg - Tierarzneimittel Anzeige Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel
Tiere Nürnberg - Tierausstellung als Veranstalter anzeigen
Tiere Nürnberg - Tiermarkt als Veranstalter anzeigen
Tiere Nürnberg - Veränderungsmitteilung für landwirtschaftliche Betriebe
Tiergarten Nürnberg - Eintrittskarten und Gutscheine bestellen
Umweltamt - Baustellenüberwachung Umweltamt
Veit-Stoß-Realschule - Sprechstundenanfrage
Veit-Stoß-Realschule - Abwesenheitsmitteilung
Veit-Stoß-Realschule - Schulanmeldung
Veranstaltungen Nürnberg - "Bio erleben" Anmeldung für Aussteller
Veranstaltungen Nürnberg - Markt, Messe, Ausstellung, Jahrmarkt beantragen
Veranstaltungen Nürnberg - Offenes Forum Familie
Verein für Geschichte der Stadt Nürnberg - Publikationen bestellen
Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS®) - Online-
Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und
Schwertransporte
Versammlung Nürnberg - Versammlung Demonstrationszug anzeigen
Wahlen Nürnberg - Briefwahl beantragen
Wahlen Nürnberg - Wahlhelfer werden
Willstätter-Gymnasium - Schulanmeldung
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zielbild „Mein Nürnberg„
hier: Beschreibung der verschiedenen zukünftigen Handlungsfelder, deren Zielversionen
sowie die zu ergreifenden Maßnahmen
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage 1 - Glossar Anlage 2 - Kommunikationsmatrix
Sachverhalt (kurz):
Mit der zentralen Plattform „Mein Nürnberg“ verfügt die Stadtverwaltung seit 2015 über ein Serviceportal mit der dazugehörigen E-Government-Infrastruktur. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Organisationen, können Verwaltungsleistungen über Onlinedienste anstoßen, bearbeiten und mit der Stadtverwaltung auf digitalem Wege kommunizieren. „Mein Nürnberg“ ermöglicht damit eine benutzerfreundliche Gestaltung der digitalen Serviceangebote der Stadt Nürnberg, einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr und ist die Basis für rechtsverbindliche und datenschutzkonforme digitale Interaktion auf hohem Vertrauensniveau. Nicht nur die veränderten Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sowie die dynamische technologische Entwicklung beeinflussen die Zukunft der Serviceplattform, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende 2022 auch elektronisch über Serviceportale anzubieten, Nutzerkonten bereitzustellen und diese in einem Portalverbund zu normieren. Das Projekt Zielbild „Mein Nürnberg“ hat den Schwung der Umwälzungen aufgenommen und als Chance für die Entwicklung einer modernen, zukunftsfähigen und kundenfreundlichen Serviceplattform genutzt. Das Serviceportal der Stadt Nürnberg soll künftig noch moderner, auch in der Perspektive (technologisch) zukunftsfähig sowie grundlegend nutzerzentriert gestaltet werden. Dazu werden mit dieser Vorlage die verschiedenen Handlungsfelder skizziert, geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung sowie der Finanzbedarf für das Jahr 2023 und die Folgejahre aufgezeigt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 500.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 500.000 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro werden absprachegemäß durch Ref. I/II-Stk über das sog. Kämmereipaket in den Haushalt 2023 eingebracht.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Onlinebeantragung und Medienbruchfreiheit von Onlinediensten verringert den Aufwand für die Antragstellenden und kann daher hinsichtlich Inklusion Potenziale für Chancengleichheit erschließen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Stk
IT
Beschlussvorschlag:
- Der vorgelegten Zielversion „Mein Nürnberg“ mit den vier beschriebenen Handlungsfeldern wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird mit den zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen beauftragt. 3. Die benötigten Eigenmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 500.000 € sind in das Kämmereipaket mit aufzunehmen.
Organisationsausschuss vom 18. Oktober 2022
Zielbild „Mein Nürnberg“
hier: Beschreibung der verschiedenen zukünftigen Handlungsfelder, deren
Zielversionen sowie die zu ergreifenden Maßnahmen
I. Sachverhalt
1. Serviceplattform „Mein Nürnberg“ – ein wesentlicher Baustein der Nürnberger
Digitalstrategie
Mit der zentralen Plattform „Mein Nürnberg“ verfügt die Stadtverwaltung seit 2015 über ein Serviceportal mit der dazugehörigen E-Government-Infrastruktur. Ein Meilenstein in der Entwicklung von „Mein Nürnberg“ war das 2020 abgeschlossene Pilotprojekt „Neue Kundenkommunikation in der Ausländerbehörde“. Mithilfe der Serviceplattform wurden die Dienstleistungsangebote des Amts für Migration und Integration, seinerzeit noch als Ausländerbehörde bezeichnet, vollständig als medienbruchfreie (siehe Glossar) Prozesse realisiert. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Organisationen1 können Verwaltungsleistungen über Onlinedienste anstoßen und mit der Stadtverwaltung auf digitalem Wege kommunizieren. „Mein Nürnberg“ ermöglicht damit eine benutzerfreundliche Gestaltung der digitalen Serviceangebote der Stadt Nürnberg, einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr und ist die Basis für rechtsverbindliche und datenschutzkonforme digitale Interaktion auf hohem Vertrauensniveau. Das städtische Serviceportal „Mein Nürnberg“ spielt eine Schlüsselrolle im Kontext der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung. Diese zentrale Funktion ist im „digital.stadt.nürnberg. Konzept für eine digitale Stadtverwaltung“ verankert. Dementsprechend leisten die Projektergebnisse des Projektes Zielbild „Mein Nürnberg“ einen essentiellen Beitrag zur digitalen Transformation der Stadt Nürnberg. Die im Projekt erarbeiteten Ziele und Maßnahmen sind somit richtungsweisend auf dem Weg der Digitalisierung durchgängig gestalteter und optimierter Verwaltungsprozesse. Prozesse, Serviceleistungen und Technologien richten sich an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer aus und unterstützen dabei die strategischen Handlungsfelder der Dachstrategie Digitales Nürnberg. Die zugehörigen Leitlinien der Dachstrategie spiegeln die Weiterentwicklung der sog. User Experience als Qualitätsmaßstab digitaler Verwaltungsleistungen wider. Nicht nur die veränderten Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer sowie die dynamische technologische Entwicklung beeinflussen die Zukunft der Serviceplattform, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende 2022 auch elektronisch über Serviceportale anzubieten, Nutzerkonten bereitzustellen und diese in einem Portalverbund (siehe Glossar) zu normieren. Zum Ende des ersten Quartals 2022 können Nutzerinnen und Nutzer etwa 360 Onlinedienste (siehe Glossar) nutzen. Bei jeder Neubereitstellung werden die Prozesse mit der Fachdienststelle aufgenommen, optimiert und als digitales Serviceangebot umgesetzt. Die umgesetzten Prozesse werden fortlaufend evaluiert. Mit dem Serviceportal „Mein Nürnberg“ können Nutzerinnen und Nutzer Verwaltungsleistungen digital über Onlinedienste nutzen, Anträge elektronisch unterschreiben und dabei anfallende Gebühren bezahlen. Somit können Anträge an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden. Zu den am meisten nachgefragten Onlinedienste gehören aktuell Urkundenbestellungen beim Standesamt, Anwohnerparkausweise, Meldung von Kontaktpersonen im Fall einer Corona-Infektion oder
1 Im Folgenden als Nutzerinnen und Nutzer bezeichnet.
die Gebührenbezahlung bei der Stadtbibliothek. Zusätzlich steht Nutzerinnen und Nutzern ein sicherer elektronischer Kommunikationskanal zur Verfügung. Dies erleichtert den Dialog mit der Verwaltung, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht immer per E-Mail korrespondieren darf. Die zunehmende Bedeutung von „Mein Nürnberg“ zeigt sich auch an der Entwicklung der Nutzerkonten. Deren Anzahl wächst stetig (siehe Abbildung 1): Jeden Monat werden durchschnittlich 1.450 bestätigte Nutzerkonten neu angelegt. Dementsprechend steigt die Anzahl der potentiell zu betreuenden Nutzerinnen und Nutzer direkt proportional. Innerhalb eines Jahres (Jul 21 – Jul 22) hat sich die Zahl der Nutzerkonten nahezu verdoppelt. Aktuell sind bei „Mein Nürnberg“ 34.910 Nutzerkonten für natürliche und juristische Personen registriert (Stand Juli 2022).
Abbildung 1: Nutzerkontenentwicklung „Mein Nürnberg“ (Okt 2020 – Jul 2022)
Das Serviceportal ermöglichte durch die schnelle Umsetzung von individuellen Onlinediensten angepasst an den jeweiligen Bedarf (z.B. Corona oder Ukrainekrise) kurzfristige Lösungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung. Dies ist deutlich anhand der Transaktionszahlen zu sehen (siehe Abbildung 2) mit einem Spitzenwert von über 200.000 gestarteten Onlinediensten in der monatlichen Nutzung. Allerdings gibt es hier noch erhebliches Verbesserungspotential: Derzeit liegt die Abbruchquote (siehe Glossar) beim Bearbeiten von Onlinediensten bei rund 58 Prozent. Dieser Wert ist ein Indikator für die Notwendigkeit, die Nutzerfreundlichkeit von „Mein Nürnberg“ konsequent weiterzuentwickeln.
Abbildung 2: Eingereichte Onlinedienste (Jan 2021 – Jul 2022)
2. Handlungsdruck – Veränderte Rahmenbedingungen erfordern technologische und
qualitative Weiterentwicklung von „Mein Nürnberg“
Das Umfeld des E-Governments (siehe Glossar) ist aktuell stark in Bewegung und wird von vielen Entwicklungen und Ereignissen fortwährend beeinflusst. Dazu gehören u.a.: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die daraus resultierende Verpflichtung des Bundes, der Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die zudem weitergehende Digitalisierungserfordernisse der Verwaltungen mehr als deutlich macht. Die bundes- und landespolitischen Entwicklungen sowie die daraus resultierenden Verpflichtungen, wie bspw. die Einführung einer BayernID (siehe Glossar), die Sicherstellung der Interoperabilität der Servicekonten von Bund und Ländern; diese sind wiederum kompatibel zu Servicekonten anderer Länder der Europäischen Union. Die Bereitstellung integrierter E-Payment-Lösungen (siehe Glossar). Die Nutzerinnen und Nutzer haben hohe, einem stetigen Wandel unterliegende Anforderungen an die Verfügbarkeit, Nutzerfreundlichkeit und auch an Unterstützungsleistungen im Kontext des städtischen Onlineangebotes. Die Nutzung erfolgt dabei immer häufiger auf Mobilgeräten. Die gesetzlichen Vorgaben erfordern eine fortwährende Anpassung (z. B. Archivfunktion, Art. 30 Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG)) der E-Government- Infrastruktur. Das Zusammenspiel dieser Faktoren wird die Nachfrage nach digitalen, sicheren und unkomplizierten Beantragungen von Verwaltungsleistungen der Stadt Nürnberg deutlich steigern. Um Nutzerinnen und Nutzern eine bestmögliche Erfahrung zu bieten, muss „Mein Nürnberg“ sowohl technisch als auch qualitativ an die aktuellen und künftigen Entwicklungen angepasst und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Das Projekt Zielbild „Mein Nürnberg“ hat den Schwung der Umwälzungen aufgenommen und als Chance für die Entwicklung einer modernen, zukunftsfähigen und kundenfreundlichen Serviceplattform genutzt. Das Serviceportal der Stadt Nürnberg soll künftig noch moderner, in der Perspektive (technologisch) zukunftsfähig sowie grundlegend nutzerzentriert gestaltet werden. Dazu wird mit dieser Vorlage eine Realisierungsplanung zur Beschlussfassung vorgelegt. Zum interdisziplinären Projektteam gehörten Akteurinnen und Akteure des Amts für Informationstechnologie (IT), des Amts für Kommunikation und Stadtmarketing (KoM) sowie des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR). Die Projektmitwirkenden hatten unter der Federführung des Amts für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) den Auftrag, die Leitplanken für die Weiterentwicklung der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ zu erarbeiten. Um die zahlreichen Aspekte der Umwälzungen aufzugreifen, wurde das Projekt in vier Themenfelder gegliedert: (1) Betriebskonzept, (2) ID-Management/Portalverbund, (3) Nutzerzentrierung und funktionale Weiterentwicklung sowie (4) Kommunikation.
- Zielbild „Mein Nürnberg“ – Die Serviceplattform muss zukunftsfest ausgerichtet
werden
Steigende Nutzerzahlen erfordern schlanke und medienbruchfreie IT-Prozesse. Um noch mehr Nutzerinnen und Nutzer zu überzeugen, digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Onlinedienste müssen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kundenfreundlich und möglichst intuitiv verständlich gestaltet sein. Bei der Gestaltung und Ausweitung der kommunalen digitalen Angebote ist es erfolgskritisch, dass die Stadtverwaltung verstärkt die Nutzerperspektive einnimmt: Nutzerinnen und Nutzer
erwarten heute ein umfassendes, rund um die Uhr verfügbares Serviceangebot. Nur wenn sie positive Erfahrungen machen, kann man von einer exzellenten Kundenerfahrung sprechen und diese nachhaltig etablieren. Das Serviceportal „Mein Nürnberg“ muss zukünftig folgenden Anforderungen gerecht werden: Ausfallsichere IT-Infrastruktur durch redundante Auslegung von kritischen IT-Infrastrukturkomponenten Skalierbarkeit (siehe Glossar) der IT-Infrastrukturkomponenten, um schwankende Nutzungszeiten und Nutzungszahlen adäquat bedienen zu können Komplexitätsreduktion und Kosteneinsparungen durch Ausschöpfung des Automatisierungspotentials Flexible Integration und Erweiterung mit zukünftigen Onlinediensten EU-weites Zugangstor zu digitalen Verwaltungsleistungen der Stadt Nürnberg Generierung positiver Nutzererfahrungen, um Attraktivität und Akzeptanz der Serviceplattform zu steigern Schnellere und effizientere Kommunikation zwischen der Stadt Nürnberg einerseits und den Nutzerinnen und Nutzer andererseits Personalisierte Serviceleistungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit
3.1 Themenfeld 1: Betriebskonzept
Zielvision
In diesem Themenfeld erarbeitete das Projektteam eine Vorlage für das künftige Betriebskonzept (siehe Glossar) der Serviceplattform „Mein Nürnberg“. Wichtige Aspekte waren dabei Wirtschaftlichkeit, Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur bei steigenden Nutzerzahlen und das Schnittstellen-Management. Das Zielbild beschreibt somit die technologische Weiterentwicklung der E-Government-Infrastruktur der nächsten Jahre. Dieses Zielbild beinhaltet die Maßnahmen zur Aktualisierung der E-Government-Infrastruktur, Container-Orchestrierung (siehe Glossar), erweiterte Servicezeiten sowie die Überwachung und Steuerung erfolgskritischer Schlüsselkennzahlen.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Die Aktualisierung (engl. Upgrade) der E-Government-Infrastruktur beschreibt die Anpassung der IT-Infrastruktur auf eine neuere Version. Diese Aktualisierung ermöglicht bspw. die technische Anbindung eines Identitätsmanagementsystems (IDM- System) (siehe Glossar) zur zielgerichteten Datenerfassung von Benutzerdaten und zum bewussten Umgang mit elektronischen Identitäten (eID) (siehe Glossar). Des Weiteren wird damit der Grundstein für die technische Plattform des Portalverbunds als Anforderung aus dem OZG sichergestellt. Als Portalverband wird eine technische Plattform bezeichnet, die die Verwaltungsportale von Bund und Ländern verknüpft. Damit können Nutzerinnen und Nutzer jede Verwaltungsleistung einfach und schnell erreichen – unabhängig davon, auf welchem Serviceportal einer öffentlichen Verwaltung in Deutschland sie die Suche nach Verwaltungsleistungen beginnen. Die Container-Orchestrierung kennzeichnet die Flexibilität und Skalierbarkeit der E- Government-Infrastruktur. E-Government-Anwendungen (bspw. die Verwaltung von Nutzerkonten, Identitäts- und Benutzerautorisierung) werden nicht mehr monolithisch (siehe Glossar) gestaltet, sondern lose miteinander verknüpft. Eine Software zur Container-Orchestrierung sorgt dafür, dass das Zusammenspiel verschiedener E-Government-Anwendungen ohne Ausfälle und Störungen funktioniert. Dies soll die Skalierbarkeit, Überwachung, Vernetzung ausbauen und Fehlerbehandlung von „Mein Nürnberg“ verbessern.
Erweiterte Servicezeiten bedeuten, dass Support-Unterstützung bei technischen Ausfällen der E-Government-Infrastruktur auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten geleistet wird. Das Zielbild „Mein Nürnberg“ reagiert damit auf die hohen Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzer, die eine kontinuierliche Verfügbarkeit des Serviceportals erwarten. Dies bedeutet, dass Onlinedienste jederzeit genutzt werden können, selbst wenn Fehlfunktionen in der E-Government-Infrastruktur auftreten sollten. Eine zeitliche Verfügbarkeit des Serviceportals rund um die Uhr, 24 Stunden an 7 Wochentagen soll dabei angestrebt werden. Die Ressourcenplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der IT. Außerhalb der Arbeitszeiten sollte dieser Service ggf. über Rufbereitschaft sichergestellt werden. Die Steuerung erfolgskritischer Schlüsselkennzahlen erfolgt über ein Key Performance Indicator (KPI)-System (siehe Glossar). Dieses System soll das Management und Controlling der E-Government-Infrastruktur sicherstellen, indem Kennzahlen wie bspw. die Hardware-Auslastung visualisiert und Abweichungen in den Prozessen aufgezeigt werden. Weitere Schlüsselkennzahlen sind die Abbruchquoten oder die Relation zwischen der Anzahl der Webseitenbesuche und erfolgreich eingereichten Onlinediensten. Dieses System ermöglicht eine schnellere Ursachenanalyse, ein gezieltes Gegensteuern sowie eine kundenzentrierte Optimierung der Onlinedienste.
3.2 Themenfeld 2: ID-Management und Portalverbund
Zielvision
Dieses Themenfeld betrachtete das Identitätsmanagement der Serviceplattform „Mein Nürnberg“. Dazu gehören die Themen wie die Einführung eines IDM-Systems, die Integration der BayernID und des ELSTER-Unternehmenskontos (siehe Glossar) sowie die Sicherstellung des Portalverbunds. Um Verwaltungsleistungen online durchführen zu können, kommen sogenannte Nutzerkonten zum Einsatz. Mit diesen Konten können sich Nutzerinnen und Nutzer in das jeweilige Serviceportal einloggen und digitale Dienstleistungen der Verwaltung wahrnehmen. Das strategische Ziel des Themenfelds ist die medienbruchfreie Durchführung von Onlinedienstleistungen und den Einsatz eines SingleSign-On-Verfahrens (SSO). Single Sign-On, in der IT auch „Einmalanmeldung“ genannt, bedeutet ein einheitliches Log-in für verschiedene Plattformen. In die Verwaltungssphäre übertragen wäre es durch ein SSO-Verfahren nach einer Anmeldung über die BayernID möglich, mit denselben Log-in-Daten auch Onlinedienste des Freistaats sowie des Bundes zu nutzen. Die Integration weiterer Identitätsprovider, insbesondere der städtischen Beteiligungen (z. B. Sparkasse, N-ERGIE, VAG) wäre damit möglich.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Ein IDM-System bietet die Funktionalität, Benutzerkonten sowie Zugriffsberechtigungen im Netzwerk aktuell und korrekt zu verwalten. Hierbei geht es primär um die Authentifizierung und die Autorisierung der Nutzerinnen und Nutzer im Netzwerk, das heißt um die Feststellung ihrer Identität sowie der damit verknüpften Zugriffsberechtigungen. Die Integration der BayernID bietet Nutzerinnen und Nutzern des Serviceportals „Mein Nürnberg“ einen einheitlichen Zugang zu allen Onlinediensten der Verwaltung in Bayern. Sie ermöglicht somit eine sichere Identifikation der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber allen bayerischen Onlinediensten. Darüber hinaus kann die BayernID auch gegenüber Onlinediensten anderer Bundesländer und des Bundes genutzt werden. Die technologische Integration der BayernID in das Serviceportal „Mein Nürnberg“ stellt sicher, dass die einmal hinterlegten persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer vom Serviceportal „Mein Nürnberg“ erkannt werden. Diese Daten müssen also bei der Nutzung von Onlinediensten nicht jedes Mal aufs Neue angegeben werden, sondern werden direkt aus der BayernID übernommen.
Der Portalverbund stellt die technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern dar. Neben der Bereitstellung von Informationen können darüber auch Verwaltungsleistungen digital beantragt werden. Bis Ende 2022 sollen Bund und Länder alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Serviceportale digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen (Portalverbund). Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene OZG.
3.3 Themenfeld 3: Nutzerzentrierung und funktionelle Weiterentwicklung
Zielvision
Die Nutzerzentrierung verfolgt das Ziel, Onlinedienstleistungen und Prozesse konsequent entlang der Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer zu gestalten und diese ins Zentrum aller Neu- und Weiterentwicklungen zu stellen. Somit stehen die Wünsche und Ansprüche der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt dieser Zielvision. Um diese iterativ, also kontinuierlich, in der strategischen Weiterentwicklung zu berücksichtigen, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Einführung einer speziell auf Kundenbeziehungsmanagement zugeschnittenen Software (CRM-System) sowie die Etablierung eines Feedback-Loop- Systems. Darunter versteht man automatische Rückkopplungsschleifen, die Aufschlüsse über das Nutzerverhalten geben.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Eine Maßnahme stellt die Einführung eines Customer Relationship Manage-
ments (CRM)-Systems dar. Ein CRM-System (siehe Glossar) ist ein IT-gestütztes
System zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Auswertung nutzerbezogener Daten und zur (teil)automatisierten Unterstützung von organisationsübergreifenden Prozessen. Das CRM-System ermöglicht ein bewusstes und vorausschauendes Handeln der digitalen Stadtverwaltung. Mithilfe der Erfassung nutzerbezogener Daten kann die Stadtverwaltung personalisierte, bedarfsbezogene und individuelle Onlinedienstleistungen anbieten. Dieses Vorgehen generiert positive Nutzererfahrungen im Umgang mit dem Serviceportal und den Onlinediensten der Stadtverwaltung und steigert die Nutzerakzeptanz. So können Nutzerinnen und Nutzer bspw. über eine Push-Nachricht auf dem Smartphone darauf hingewiesen werden, dass der Personalausweis abläuft; der Beantragungsprozess kann dann nach einer Bestätigung der Nutzerin bzw. des Nutzers teilautomatisiert gestartet werden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und Datensicherheit sowie die Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger müssen dabei sichergestellt
Ein weiterer Vorteil eines CRM-Systems ist die digitale und persönliche Bürgerakte. Der Aspekt der Datensouveränität der Bürgerinnen und Bürger ist bei Einführung von Beginn an mitzudenken und zu gestalten. Dabei wäre im Vorfeld der Realisierung zunächst zu prüfen, in welcher Form eine daten- und informationsschutzrechtliche Ausgestaltung erfolgen könnte. Das Serviceportal „Mein Nürnberg“ ist die zentrale Anlaufstelle für alle digitalen Onlinedienstleistungen der Stadtverwaltung, unabhängig vom Thema und Kommunikationsmedium, mit dem Ziel einer höheren Nutzerzentrierung.
Die systematische Erhebung und Auswertung der von Nutzerinnen und Nutzern mit den Onlinediensten gesammelten Erfahrungen bringt wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der digitalen Angebote. Solche Rückkopplungsschleifen
(Feedback-Loop-System) tragen außerdem dazu bei, die Nutzerakzeptanz zu
verbessern, ein Bild von den Nutzerwartungen zu gewinnen sowie die Weiterentwicklung des Serviceportals „Mein Nürnberg“ konsequent aus der
Nutzerperspektive voranzutreiben. Nutzerinnen und Nutzer haben individuelle Erwartungen und Wünsche an die Onlinedienstleistungen. Bei der Weiterentwicklung des Serviceportals gilt es deshalb herauszufinden, welche Ansprüche die unterschiedlichen Nutzergruppen haben. Die Erhebung der Nutzerzufriedenheit kann Aufschluss darüber geben, welche Prozesse oder Onlinedienste im Sinne der Nutzerzentrierung anzupassen sind. Die Erkenntnisse daraus werden systematisch in die Weiterentwicklung des Serviceportals und der Onlinedienste übernommen. Durch nutzerzentrierte und einfache Onlinedienste können somit positive Nutzererfahrungen erlebbar gemacht und auf diese Weise die Nutzerakzeptanz mit einem systematischen Ansatz gesteigert werden.
3.4 Themenfeld 4: Kommunikation
Zielvision
Die in den Themenfeldern 1, 2 und 3 erarbeiteten Ergebnisse bilden den Rahmen für die Kommunikation im Kontext „Mein Nürnberg“. Zentrales Anliegen ist es, den Bekanntheitsgrad und damit die Nutzerzahlen der Serviceplattform zu erhöhen. Dabei ist jedoch Konsens und Klarheit über die Rolle und Funktion des Serviceportals wichtig. Die Registrierung auf „Mein Nürnberg“ allein stiftet für Anwenderinnen und Anwender keinen Nutzen; der Mehrwert einer Registrierung manifestiert sich erst durch die schnellere und komfortablere Abwicklung einer Onlinedienstleistung. Der Onlinedienst ist demnach das Kernprodukt – „Mein Nürnberg“ ist die dafür notwendige, unterstützende Infrastruktur. Die Kommunikationsmaßnahmen im Kontext „Mein Nürnberg“ dienen drei zentralen Zielen: Kommunikationsmaßnahmen leisten einen Beitrag zur Imagebildung und schärfen das Profil Nürnbergs als digital affine, bürgerfreundliche Großstadt Kommunikationsmaßnahmen erhöhen den Bekanntheitsgrad der Serviceplattform „Mein Nürnberg“ und werben für die Onlinedienste der Stadt Nürnberg Es werden neue Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Onlineangebote gewonnen.
Maßnahmen zur Zielerreichung
Grundsätzlich orientieren sich alle Kommunikationsmaßnahmen an einer Leitbotschaft, die für die digitalen Angebote der Stadtverwaltung erarbeitet wurde: Mit dem Ausbau ihrer Onlineangebote setzt die Stadt Nürnberg ein Signal für die Modernisierung der Verwaltung: Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen Nürnbergs. Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck. Die städtischen Onlineangebote wollen den Alltag der Nürnbergerinnen und Nürnberger einfacher machen: Schnelle Kommunikation mit „dem Amt“. Immer. Überall. Ohne Warteschlange. Mit dieser Leitbotschaft als inhaltlicher Anker werden Kommunikationsmaßnahmen zielgruppenadäquat konzipiert und umgesetzt. o Da die Onlinedienste ein breites Themenspektrum abdecken und dementsprechend unterschiedliche Zielgruppen adressieren, kann in dieser Vorlage keine detaillierte Aufstellung von Kommunikationsmaßnahmen erfolgen. Es lässt sich jedoch grundsätzlich eine Unterscheidung zwischen kurzfristigen bzw. bereits laufenden, mittelfristigen und langfristigen Kommunikationsmaßnahmen treffen. Hier ein Überblick: Die kurzfristigen bzw. laufenden Maßnahmen umfassen bspw. die Optimierung der Internetseite mein.nuernberg.de sowie die anlassbezogene Kommunikation zum Start neuer Onlinedienste. o Die mittelfristigen Maßnahmen umfassen breiter gestreute Kommunikationskampagnen, um Aufmerksamkeit für „Mein Nürnberg“ zu erzeugen. Entspre-
chende Kommunikationskampagnen sind anlassbezogen. Voraussetzung hierfür sind bspw. die Einführung der Bezahlmethode PayPal oder das Erreichen der Marke von 500 Onlinediensten. Die Zielgruppe der Maßnahmen sind alle (potenziellen) Nutzerinnen und Nutzer von Onlinediensten, die über einen breiten Medienmix adressiert werden können (z.B. via Social Media, Fahrgast TV- Spots, Medienarbeit). o Die langfristigen Kommunikationsmaßnahmen umfassen breit gestreute Kommunikationsmaßnahmen für die digitalen Angebote der Stadt Nürnberg. Darin wird die Positionierung des Serviceportals „Mein Nürnberg“ als „Premiumfunktion“ für Nutzerinnen und Nutzer hervorgehoben. Das Timing von langfristigen Kommunikationsmaßnahmen ist mit der geplanten Überarbeitung des Behördenwegweisers (siehe Glossar) zu synchronisieren.
Zur gezielten Steuerung der Kommunikationsmaßnahmen wurde eine Kommunikationsmatrix (siehe Anlage 2) als Planungsinstrument erstellt. Dabei wird festgelegt, welche Adressaten über welche Kommunikationskanäle erreicht werden sollen.
4. Umsetzung – Mit einem Programmmanagement lässt sich das Zielbild „Mein Nürn-
berg“ erreichen
Im Projekt wurden zahlreiche Ideen diskutiert, Lösungsansätze erarbeitet, Maßnahmen definiert und die Effekte abgeschätzt. Diese werden nun im Rahmen des Programms Zielbild „Mein Nürnberg“ priorisiert, koordiniert und gesteuert. Ein Programm bündelt diese Vielzahl an Maßnahmen. Die Federführung übernimmt das Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation (DiP) in enger Abstimmung mit dem Amt für Informationstechnologie (IT). Zur Umsetzung der unter 3.1 bis 3.4 beschriebenen Maßnahmen sind zusätzliche Finanzmittel in den nächsten Jahren erforderlich. Um der aktuell angespannten Haushaltslage der Stadtverwaltung Rechnung zu tragen, wurde eine Priorisierung der verschiedenen Maßnahmen und eine zeitliche Staffelung der Umsetzungsschritte vorgenommen. Grundlage war dabei eine Einteilung der Maßnahmen und Arbeitspakete in vier Kategorien:
| Farbe | Beschreibung der Kategorien | ||
|---|---|---|---|
| A | Aufwände, die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben entstehen. (z.B. Registermodernisierung, OZG, Bayerisches Digitalgesetz). | ||
| B | Aufwände, die den sicheren Betrieb und den Support der E-Government-Infrastruktur gewährleisten sollen. | ||
| C | Aufwände, die aus der Weiterentwicklungen der E-Government-Infrastruktur resultieren. (z.B. grafische Anpassung, zusätzliche Funktionen) | ||
| D | Indirekte Aufwände, die die E-Government-Infrastruktur betreffen, strategisch jedoch im Gesamtkontext von „Mein Nürnberg“ betrachtet werden sollten. (z.B. Einführung einer CRM-Software) |
Tabelle 1: Aufteilung der finanziellen Ressourcenschätzungen in vier Kategorien
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen und der derzeit sehr volatilen Haushaltslage wurden nun vorrangig die zu erwartenden Aufwände für das Jahr 2023, die zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, aber auch für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des sicheren Betriebs und den erforderlichen Support der E-Government-Infrastruktur erforderlich sind, wie folgt einvernehmlich zwischen BDR/DiP, Ref. I/II-Stk und IT eingeplant:
| Maßnahme | Betrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| A | A | Anbindung von „Einer für Alle“ (EfA)-Leistungen (siehe Glossar) zur | 85.000 Euro | 85.000 Euro | |
| Nutzung von Synergieeffekten in der bundes- und landesweiten | |||||
| Zusammenarbeit | |||||
| A | Fachverfahrensanbindungen zur optimalen End-to-End- | 280.000 Euro | |||
| Prozessautomatisierung | |||||
| B | Weitere Schritte zur herstellerunabhängigen Weiterentwicklung des | 60.000 Euro | |||
| Serviceportals (u.a. Unterstützung bei der Erarbeitung eines | |||||
| Anforderungskataloges sowie einer umfassenden Marktrecherche) | |||||
| B | Implementierung von zwingend erforderlichen Instrumenten zur | 75.000 Euro | |||
| verbesserten Steuerungsunterstützung und des automatisierten | |||||
| System-Monitorings als Entscheidungsgrundlage für die weitere | |||||
| strategische (Neu-)ausrichtung (z.B. in Richtung Mehrsprachigkeit, KI- | |||||
| basierte Auswertung von Kundenbewertungen usw.) | |||||
| Gesamt | 500.000 Euro |
Tabelle 2: Voraussichtlicher Finanzbedarf im Jahr 2023
Da die im Haushaltsplanentwurf 2023 eingeplanten Mittel für die entstehenden Aufwände nicht ausreichen, wurde zwischen BDR/DiP und Ref. I/II-Stk abgestimmt, im Rahmen des sog. Kämmereipaketes zum Haushalt 2023 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro im Dienststellenbudget von DiP bereitzustellen.
Zur Umsetzung in den Jahren 2024 ff. sind bereits heute weitere Maßnahmen geplant, die in den nächsten Jahren erforderlich sein werden, um „Mein Nürnberg“ zukunftsgerichtet ausgestalten.
Die Maßnahmen umfassen insbesondere den externen Zukauf von praxiserprobten Onlinediensten die Anbindung von geeigneten EfA-Leistungen aus dem Landes- bzw. Bundesportfolio technische Umsetzungsschritte für die sog. Registermodernisierung die zwingend erforderliche Container-Orchestrierung der Systeme zur Sicherung der Systemstabilität bei steigender Nutzlast und steigenden Vorgangszahlen die Verstärkung des Supports, des Betriebs durch die IT sowie steigende Lizenzkosten durch Einführung einer sog. Workflowengine zur Steigerung der Prozessautomatisierung (Camunda) eine avisierte Einführung eines CRM-Systems in Form von Infrastrukturkomponenten, Software sowie Unterstützungsleistungen bei der Implementierung und dem Betrieb
Der in den Folgejahren ab 2024 ff. benötigte Finanzbedarf zur Umsetzung der in 3.1 - 3.4 genannten Maßnahmen wird sich nach derzeitigem Sachstand auf umgerechnet rd. 3,9 Mio. Euro belaufen. Die derzeitige Zeit- und Maßnahmenplanung wird dabei unter Beachtung der städtischen Rahmenbedingungen laufend fortgeschrieben und angepasst. Die detaillierte mittelfristige Finanzplanung ab dem Jahr 2024 wird dabei in den nächsten Monaten konkretisiert, der jährliche Mittelbedarf rechtzeitig zu den jeweiligen Haushaltsberatungen für den Haushalt ab 2024 verwaltungsintern unter Berücksichtigung der Gesamtsituation zwischen den beteiligten Fachämtern abgestimmt und dem POA mit einer entsprechenden aktualisierten Maßnahmenplanung rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
- Der vorgelegten Zielversion „Mein Nürnberg“ mit den vier beschriebenen Handlungsfeldern wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird mit den zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen beauftragt. 3. Die benötigten Eigenmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 500.000 € sind in das Kämmereipaket mit aufzunehmen.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| DiP/PrO | 23.09.2022 | Franke, Bernd | Schlusszeichnen | |
| BDR | 23.09.2022 | Kuch, Olaf | Genehmigung | |
| Ref. I/II | 23.09.2022 | Riedel, Harald | Genehmigung |
III. BDR/POA
Nürnberg, 23.09.2022 Amt für Digitalisierung und Prozessorganisation
gez. Franke (1 46 75) (Unterschrift liegt elektronisch vor)
Anlagen Anlage 1 – Glossar Anlage 2 – Kommunikationsmatrix
Anlage 1 – Glossar
Abbruchquote Synonym für Absprungrate (bounce rate). Im Verwal-
tungskontext steht die Abbruchquote für den prozentualen Anteil der Nutzerinnen und Nutzer, die einen Onlinedienst aufrufen, aber vor dem Absenden des ausgefüllten Onlinedienstes abbrechen.
BayernID Die BayernID ist die Bürger ID für Bayern. Die
BayernID ermöglicht die eindeutige Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer und ist für viele digitale Verwaltungsleistungen im Freistaat einsetzbar.
Behördenwegweiser Der Wegweiser enthält alle wichtigen städtischen An-
sprechpartner und Adressen, Anträge und Onlinedienste sowie Beschreibungen städtischer Dienstleistungen.
Betriebskonzept Das Betriebskonzept zeigt auf, wie die heutige E-
Government-Infrastruktur zukünftig ausgestaltet und betrieben werden soll. Dazu gehören bspw. der Betrieb und die Betreuung der dazugehörigen Softwarekomponenten, um eine hohe Leistungsfähigkeit, Verfügbarkeit und Sicherheit der E-Government-Infrastruktur sicherstellen zu können.
Container-Orchestrierung Kleine spezialisierte Programme werden in dazuge-
hörigen Containern betrieben (Microservice-Architektur). Eine Software zur Container-Orchestrierung soll dafür sorgen, dass das Zusammenspiel verschiedener Microservices ohne Ausfälle und Störungen funktioniert. Dies soll die Skalierbarkeit, Überwachung, Vernetzung und Fehlerbehandlung von „Mein Nürnberg“" ausbauen und verbessern.
CRM-System Das Kürzel CRM steht für Customer Relation Ma-
nagement. CRM-System ist die Bezeichnung für eine Software, die speziell für das Kundenbeziehungsmanagement ausgelegt ist. Grundsätzlich geht es beim Einsatz einer CRM-Technologie darum, Informationen über die Interaktion zwischen Nutzerinnen und Nutzern einerseits und dem Anbieter von Dienstleistungen bzw. Produkten andererseits systematisch zu erfassen und zu analysieren.
Elster-Unternehmenskonto Unter einem Unternehmenskonto versteht man eine
bundesweite Zugangsmöglichkeit für Firmen, um alle digitalen Dienstleistungen der staatlichen Verwaltungen nutzen zu können. Das ELSTER-Zertifikat dient dabei als technologische Basis für eine sichere Identifizierung und Authentifizierung.
EfA "Einer für Alle" bedeutet, dass ein Bundesland eine
Online-Lösung für eine Verwaltungsleistung einmal zentral mit einem Landes-IT Dienstleister entwickelt und betreibt sowie anderen Bundesländern zur Mitnutzung bereitstellt.
E-Government Kurzform für den englischen Begriff electronic
government. Unter E-Government versteht man das Regierungs- und Verwaltungshandeln auf Grundlage von IT-Technologien und mittels elektronischer Medien: Die Zusammenarbeit von Behörden untereinander sowie die Kommunikation von Behörden mit Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und Organisationen erfolgen digital und medienbruchfrei.
eID electronic identity – elektronischer Identitätsnach-
weis des Personalausweises im Scheckkartenformat, auch Online-Ausweisfunktion genannt. Sie ermöglicht es, sich und sein Gegenüber im Internet sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren.
E-Payment Kurzform für den englischen Begriff electronic pay-
ment, auf Deutsch als elektronischer Zahlungsverkehr oder Onlinezahlungsabwicklung bezeichnet. Unter dem Begriff E-Payment werden alle Zahlungsmittel im Onlinehandel (E-Commerce) subsumiert. Dazu zählen die klassischen Zahlungsmethoden Vorkasse, Zahlung auf Rechnung oder das elektronische Lastschriftverfahren und insbesondere die speziell für das E-Payment entwickelten Zahlungsmethoden wie PayPal, Sofortüberweisung via Giropay etc.
Identitätsmanagementsystem Ist eine Software zur Verwaltung von Nutzerkonten
sowie die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer in „Mein Nürnberg. Dazu gehört bspw. die Feststellung der Identität sowie die Bestimmung der Zugriffsberechtigungen.
Key Performance Indicator Kurzform: KPI; der Begriff steht für Kennzahlen, mit
denen sich die Aktivitäten einer Organisation quantifizieren und beurteilen lassen. Im Kontext von „Mein Nürnberg“ ist beispielsweise die Anzahl der neu registrierten Nutzerkonten eine wichtige Kennzahl.
Medienbruch Wechsel von einem auf ein anderes Medium in der
Übertragungskette eines Informationsprozesses. Der Grund für einen Medienbruch besteht in der Regel darin, dass elektronisch erfasste Daten nicht durchgängig weiterverarbeitet werden können. Ein typisches Beispiel für einen Medienbruch: Ein Onlinefor-
mular muss ausgedruckt und händisch unterschrieben werden, um es dann in Papierform an eine Behörde zu schicken.
Monolithisch Ein monolithisches IT-System ist als untrennbare
Einheit gestaltet. Nach diesem traditionellen Programmiermodell sind die Elemente eines Softwareprogramms miteinander verwoben und voneinander abhängig. Monolithische IT-Strukturen haben unter anderem den Nachteil, dass Softwaresysteme nur mit großem Aufwand erweiterbar oder modifizierbar sind.
Nutzerkonto Speichert die persönlichen Daten registrierter
Nutzerinnen und Nutzer (= Servicekonto)
Onlinedienste Bei Onlinediensten handelt es sich um dialog-
gestützte elektronische Anträge, die bei Bedarf mit Anlagen und Bezahlung einer Gebühr sicher eingereicht werden können.
Portalverbund Verknüpfung der Verwaltungsportale des Bundes, der Länder und der Kommunen unter Berücksichtigung der föderalen Strukturen, sodass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die von ihnen gewünschte Verwaltungsleistung einfach und sicher erreichen können – unabhängig davon, auf welchem Verwaltungsportal sie einsteigen.
Rückkanal Nutzerinnen und Nutzer von Onlinediensten erhalten
über den Rückkanal elektronische Post der Behörde. Bescheide oder Informationen können dann auf digitalem Weg zugestellt werden. Der Postversand entfällt. Im Kontext „Mein Nürnberg“ ist der Rückkanal ein Postfach, das dem Nutzerkonto auf der Serviceplattform angeschlossen ist.
Serviceplattform Sie ermöglicht registrierten Nutzerinnen und Nutzern
mit den Daten ihres Nutzerkontos die sichere elektronische Verfahrensabwicklung von der Antragstellung über das Bezahlen bis zur Übermittlung des Bescheides durch die Stadtverwaltung.
Single Sign-On Lässt sich ins Deutsche mit „Einmalanmeldung“
übersetzen. Ein solches Authentifizierungsverfahren ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern den Zugriff auf mehrere Anwendungen. Zur Veranschaulichung: Mit ein- und demselben Nutzernamen und Passwort könnte man sich bei allen städtischen Onlineangeboten anmelden.
Skalierbarkeit Skalierbarkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Sys-
tems, eines Netzwerks oder eines Prozesses zur Größenveränderung.
User Experience Begriff aus dem Onlinemarketing, lässt sich mit Nut-
zererfahrung oder Nutzererlebnis übersetzen. User Experience steht für die erlebte bzw. wahrgenommene Qualität der Interaktion zwischen Nutzerinnen und Nutzern und einem Onlineangebot, beispielsweise der Gestaltung einer Internetseite oder dem Ausfüllen eines digitalen Formulars.
Anlage 2 – Kommunikationsmatrix
| Kommunikations- kanäle / Adressaten | Owned Media (Internet und Intranet; Newsletter) | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadtportal (nuernberg.de) | Stadtportal | Miniwebs DSt | Newsletter | Verwaltungs- portal | DiP- Miniweb | DiP- Newsletter | Querblick | Querblick | ||
| (nuernberg.de) | ||||||||||
| Direkte Zielgruppen | ||||||||||
| Bürger/innen (*) | ++ | ++ | + | | | | | |||
| Jur. Personen | + | + | | | | | | |||
| Mittler-Zielgruppen | ||||||||||
| Stadtverwaltung | ||||||||||
| intern | ||||||||||
| Mitarbeitende | + | + | + | ++ | ++ | + | + | |||
| Führungskräfte | + | + | + | + | ++ | ++ | ++ | |||
| Interessens- vertretungen | + | + | + | ++ | ++ | ++ | ++ | |||
| Stadtverwaltung | ||||||||||
| extern | ||||||||||
| Stadtrat | + | + | + | | | | ||||
| Vereine/Verbände | + | + | + | | | | ||||
| Sonst. Multiplikatoren | + | + | + | | | | ||||
| Medien | ||||||||||
| Regionale Medien | + | + | + | | | | ||||
| Fachpublikationen | | | | | | |
Miniwebs
DSt
Verwaltungs-
portal
DiP-
Miniweb
DiP-
Newsletter
++ sehr wichtig; + wichtig; nicht relevant
| Kommunikations- kanäle / Adressaten | Owned Media (Print, Werbemittel) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Flyer | Plakate | Plakate im Stadtgebiet | „betrifft“ MA-Magazin | |||||
| vor Ort | vor Ort | |||||||
| Direkte Zielgruppen | ||||||||
| Bürger/innen | ++ | ++ | ++ | | ||||
| Jur. Personen | | | | | ||||
| Mittler-Zielgruppen (**) | ||||||||
| Stadtverwaltung intern | ||||||||
| Mitarbeitende | | | | ++ | ||||
| Führungskräfte | | | | ++ | ||||
| Interessens- vertretungen | | | | ++ | ||||
| Stadtverwaltung | ||||||||
| extern | ||||||||
| Stadtrat | + | + | + | | ||||
| Vereine/Verbände | + | + | + | | ||||
| Sonst. Multiplikatoren | + | + | + | |
++ sehr wichtig; + wichtig; nicht relevant
| Kommunikations- kanäle / Adressaten | Owned Content (Social Media) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ??? | |||||||
| Direkte Zielgruppen | |||||||
| Bürger/innen | |||||||
| Jur. Personen | |||||||
| Mittler-Zielgruppen (**) | |||||||
| Stadtverwaltung intern | |||||||
| Mitarbeitende |
| Führungskräfte | |
|---|---|
| Interessens- vertretungen | |
| Stadtverwaltung | |
| extern | |
| Stadtrat | |
| Vereine/Verbände | |
| Sonst. Multiplikatoren |
++ sehr wichtig; + wichtig; nicht relevant
| Kommunikations- kanäle / Adressaten | Paid Media (Werbemaßnahmen) | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Werbemaßnahmen | Werbemaßnahmen | Werbemaßnahmen | |||||||||||
| im öffentlichen Raum | Onlinemedien | Printmedien/Rundfunk | |||||||||||
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BDR/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Personal- und Organisationsausschuss 18.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Bildung einer Shared-Service-Einheit beim Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht; Gemeinsame Erledigung von Verwaltungsaufgaben für BDR, BAM, BA/NOS, DiP, MI und RA
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung
Sachverhalt (kurz):
Im Zusammenhang mit der Bildung des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR), des Bürgeramtes Mitte (BAM) sowie des Amtes für Migration und Integration (MI) wurde eine Shared-Service-Einheit (SSE) gegründet, die derzeit organisatorisch bei BAM angesiedelt ist.
Die Shared-Service-Einheit ist bei den genannten Dienststellen zuständig für Querschnittsthemen, die dem Grunde nach bei allen Dienststellen in ähnlicher Weise anfallen (z. B. Personal, Haushalt, Beschaffung). Die SSE bietet den angeschlossenen Bereichen wichtige Unterstützungsprozesse an, so dass sich diese auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Gerade vor dem Hintergrund knapper Ressourcen und Problemen bei der Gewinnung von geeignetem Personal ist die Professionalisierung und die Hebung von Synergieeffekten durch Skaleneffekte bei gleichartig gelagerten Prozesse von zentraler Bedeutung.
Da sich die SSE aus Sicht der bisher beteiligten Dienststellen (BDR, BAM und MI) sehr bewährt hat, soll der Verantwortungsbereich der SSE auf weitere Dienststellen (BA/NOS, DiP und RA) ausgeweitet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BA/NOS
DiP
Beschlussvorschlag:
Der beschriebenen Umstrukturierung der Shared-Service-Einheit wird zugestimmt. Die Shared- Service-Einheit wird ab 01.01.2023 unmittelbar bei BDR angesiedelt.
POA vom 18.10.2022
011-00.30.40-1/4/1
Bildung einer Shared-Service-Einheit beim Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht; Gemeinsame Erledigung von Verwaltungsaufgaben für BDR, BAM, BA/NOS, DiP, MI und RA
I. 1. Ausgangssituation
Im Zusammenhang mit der Bildung des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht (BDR), des Bürgeramtes Mitte (BAM) sowie des Amtes für Migration und Integration (MI) wurde eine Shared-Service-Einheit (SSE) gegründet, die derzeit organisatorisch bei BAM angesiedelt ist (Stadtratsbeschluss vom 21.04.2021).
Die Shared-Service-Einheit ist bei den genannten Dienststellen zuständig für Querschnittsthemen, die dem Grunde nach bei allen Dienststellen in ähnlicher Weise anfallen. Dies betrifft beispielsweise interne Verwaltungsaufgaben wie Personal, Haushalt oder Beschaffung, aber beispielsweise auch die einheitliche Pflege der Internetauftritte der Dienststellen oder den (gemeinsamen) Betrieb von Kassenautomaten.
Die SSE bietet den angeschlossenen Bereichen wichtige Unterstützungsprozesse an, so dass sich diese auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können. Gerade vor dem Hintergrund knapper Ressourcen und Problemen bei der Gewinnung von geeignetem Personal ist die Professionalisierung und die Hebung von Synergieeffekten durch Skaleneffekte bei gleichartig gelagerten Prozesse von zentraler Bedeutung.
Mit der Einrichtung einer Shared-Service-Einheit wird ein Organisationsansatz verfolgt, der die Vorteile dezentraler mit den Vorteilen zentraler Elemente in einer Organisation verbindet.
Die SSE hat sich aus Sicht der bisher beteiligten Dienststellen (BDR, BAM und MI) sehr bewährt. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr eine Ausweitung auf weitere Dienststellen (BA/NOS, DiP und RA) geprüft.
- Ausweitung der Shared-Service-Einheit auf BA/NOS, DiP und RA
Die Querschnitts-/Verwaltungseinheiten der städtischen Dienststellen stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen. Als Beispiele hierfür können genannt werden:
- die Verwaltungsaufgaben der Dienststellen, die nicht zu deren eigentlichem „Kernge-
schäft“ gehören (Haushalt, Personal etc.) werden immer komplexer, aber auch immer wichtiger - jedoch ohne adäquate Ausgleichsmöglichkeit
- die Gewinnung qualifizierter Mitarbeitender (stadtintern und extern) wird schwieriger und
aufwändiger (Stichwort: „Fachkräftemangel“)
- die Baby-Boomer-Generation geht absehbar in Ruhestand: dadurch steigt perspektivisch
die Anzahl der Stellenbesetzungen, außerdem gewinnt die Erhaltung des Experten-/Erfahrungswissens an Bedeutung
- in Zeiten knapper Ressourcen und einer angespannten Haushaltslage müssen sich die
Dienststellen auf ihr Kernaufgaben konzentrieren, Unterstützungsleistungen sollten möglichst effizient und professionell erbracht werden.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich durch eine Zusammenfassung der Aufgabenerledigung in der SSE und damit eine Zentralisierung - einhergehend mit einer Professionalisierung - zahlreichen Vorteile, insbesondere für vergleichsweise kleine Dienststellen mit geringer Verwaltungskapazität:
-
Standardisierung in der Sachbearbeitung
-
Vorhalten von zentralem Expertenwissen in der SSE, dadurch weniger Schulungs-/Einar-
beitungsaufwand im Vergleich zu einer dezentralen Bearbeitung und besserer Service für die Fachbereiche
- Beratung der Dienststellen in Querschnittsthemen und dadurch optimale Ausnutzung der
zur Verfügung stehenden Ressourcen (u.a. Stellenplan, Budgets)
- Adäquater Ansprechpartner für die Querschnittsdienststellen der Stadtverwaltung (DiP, IT,
PA, Stk, ZD, HVE) und dadurch Beschleunigung der Prozesse (z.B. Stellenbesetzungsprozess)
- Sicherstellung der (Krankheits-/Urlaubs-)Vertretung, bessere Ausgleichsmöglichkeiten
von Arbeitsspitzen
-
Skaleneffekte (weniger Aufwand) durch Aufgaben- und Ressourcenbündelung
-
Zentrale Initiierung und Steuerung von Prozessoptimierungen bei Querschnittsaufgaben
(z. B. Assistent Online-Krankmeldung)
Die Ausweitung des Verantwortungsbereiches der SSE auf weitere Dienststellen hat daher das Potential, den Fachdienststellen eine Konzentration auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen. Gleichzeitig kann eine SSE sich stärker die auf ihr übertragenen Querschnitts-/Verwaltungsaufgaben konzentrieren als dies in herkömmlichen Verwaltungseinheiten möglich ist und im Ergebnis die ihr übertragenen Aufgaben professioneller und effizienter erledigen.
Als nächsten Schritt soll die Zuständigkeit der SSE ausgeweitet werden. Da die SSE künftig Leistungen für nahezu alle Dienststellen von BDR erbringt, soll sie organisatorisch nicht mehr bei BAM, sondern unmittelbar bei BDR angesiedelt werden:
- Konkrete Ausgestaltung der künftigen Shared-Service-Einheit
Die SSE nimmt grundsätzliche alle Aufgaben der dargestellten Fachdienststellen in folgenden Bereichen wahr, dabei wird sie im Namen und im Auftrag der jeweiligen Dienststelle tätig:
- Personal
(u.a. Organisations- und Personalentwicklung, Stellenbemessung- und Stellenplanangelegenheiten, Stellenbesetzungsverfahren, Personalmarketing, strategische/grundsätzliche Personalangelegenheiten, operative Personalbewirtschaftung, Datenerfassung im SAP HR, statistische Arbeiten, Onboarding, Dienstreisen und Abrechnung)
- Haushalt
(u.a. Koordination der Haushaltsplanung (Budget- und Finanzplanung), Querbewirtschaftung von Sachkonten, Kennzahlenpflege, Stammdatenpflege: Kostenstellenbeantragung, Budgetüberwachung und Controlling, Erstellung von internen Finanzberichten als Steuerungsinstrument, Jahresabschluss und Übertragung Haushaltsreste, Anmeldungen MIP, Anmeldungen IT-Maßnahmen, Debitorenrechnungen, Rechnungsbezahlung, Debitorenbuchungen, Mitwirkung bei der Festsetzung von Beiträgen, Gebühren und Entgelten, Gebührenvereinnahmung, Durchführung Zahlungsverkehr, Führung und Abschluss der Kassenbücher, Betreuung und Abrechnung der Kassenautomaten, Strategische Weiterentwicklung Bezahlmöglichkeiten im Bürgerservice)
- Beschaffungen
(u.a. Beschaffung von Verbrauchsmaterial und Gebrauchsgegenständen, Vergabe von (Dienst- )Leistungen (in Zusammenarbeit mit ZD), Überwachung der zugehörigen Haushaltsansätze, Beratung in besonderen Beschaffungsvorgängen)
- Zentrale Verwaltungsaufgaben
(u.a. Aktualisierungen der Telefonbücher und Organigrammen, Aktualisierungen von Erreichbarkeitslisten, Siegelverwaltung, Schlüsselverwaltung, Verwaltung der Dienstfahrscheine etc.)
- Gebäude / Liegenschaften
(u.a. Raum- und Gebäudemanagement, Arbeitssicherheit, Umzugsmanagement)
- Kommunikationsmanagement
(Pflege und Weiterentwicklung der Internet- und Intranet-Auftritte, Infoportal / Infobox / Information zu aktuellen Entwicklungen, Weiterentwicklung und Optimierung der Kommunikation aus Kundensicht, Definitionen von Standards in der Kommunikation (u.a. TeVIS))
- Ordnungswidrigkeiten
(unverändert: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten für BAM, BA/NOS und MI)
.
Darüber hinaus wurden in Workshops Themen identifiziert, für die Spezialwissen erforderlich ist und für die deshalb keine Synergieeffekte zu erwarten sind. Diese Themenbereiche verbleiben ebenfalls bei den Dienststellen und gehen nicht in die Zuständigkeit der SSE über.1
Mit der beschriebenen Erweiterung hat der Betreuungsbereich der künftigen Einheit BDR/SSE aktuell folgende Größenordnung:
| Stellen | ||
|---|---|---|
| Soll-Stellenplan (Vollkraftanteile) | rd. 495 | |
| Mitarbeitende | ||
| Beschäftigte insgesamt | rd. 550 | |
| davon Vollzeit | rd. 370 | |
| davon Teilzeit | rd. 180 | |
| Finanzen (Plan Haushalt 2022) | ||
| Ordentliche Erträge (K1) | rd. 8,5 Mio. EUR | |
| Ordentliche Aufwende (K1) | rd. 34,4 Mio. EUR | |
| Personalaufwendungen (K2) | rd. 30,1 Mio. EUR | |
| Investitionen (I1) | rd. 2,4 Mio. EUR | |
| Gebäude/Liegenschaften | ||
| Standorte (Ist) | 15 | |
| Standorte (geplant) | u.a. TheQ, Schocken-Carée |
In den nächsten Monaten muss die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Shared-Service-Einheit und den betreuten Dienststellen noch festgelegt werden. Hier soll eine Standardisierung, Harmonisierung und Optimierung der Prozesse erfolgen und insbesondere darauf geachtet werden, dass keine Doppelstrukturen entstehen.
Die Änderungen sollen mit Wirkung ab 01.01.2023 erfolgen.
Perspektivisch ist - nach erfolgreicher Konsolidierung der jetzigen Erweiterung - ein weiterer Ausbau der Shared-Service-Einheit denkbar.
- Stellenplan und Kosten
Einzelheiten zur künftigen stellenplanmäßigen Ausgestaltung der Shared-Service-Einheit sind in einer gesonderten POA-Vorlage im nichtöffentlichen Teil dargestellt. Die erforderlichen Stellenplanänderungen werden dort zur Entscheidung vorgelegt.
Für den Themenkomplex Kommunikationsmanagement wird die SSE darüber hinaus im erforderlichen Umfang durch die Stelle „Sachbearbeiter/in Kommunikation“ (Stelle Nr. 110.3020) unterstützt.
Die vorgesehenen Umstrukturierungen können durch vorhandene Stellen realisiert werden. Insgesamt werden 2,25 VK von den beteiligten Einheiten zur SSE übertragen. Im Ergebnis können die Personalkosten um 16.470 € pro Jahr eingespart werden.
1 Aufgrund der speziellen Struktur von BA/NOS mit insgesamt 13 Produkten, darunter etliche Produkte, die ansonsten bei BDR nicht vorkommen (z. B. Heimatpflege [Kirchweihen], Schulen, Stadtteilbüchereien, Kindertageseinrichtungen, Betrieb Sportstätten), der eigenen Hausverwaltung (BA/NOS wird nicht von der HVE betreut) und der Verortung am Stadtrand werden von der SSE hier nur die Themenbereiche Personal und Kommunikationsmanagement übernommen. Bei RA sind ausgenommen Zweckverbände (Haushalt), Verwaltungsbibliothek (Beschaffungen) und das Vergabe- und Gerichtsverfahren (Haushalt).
Beschlussvorschlag
Der beschriebenen Umstrukturierung der Shared-Service-Einheit wird zugestimmt. Die Shared- Service-Einheit wird ab 01.01.2023 unmittelbar bei BDR angesiedelt.
II. Laufweg im DMS
| OE | Unterschrieben am | Unterschrieben von | Unterschriftenart | Bemerkung |
|---|---|---|---|---|
| BDR | 23.09.2022 | Kuch, Olaf | Schlusszeichnen | |
| PA/2 | 23.09.2022 | Haas, Michael | Kenntnisnahme | |
| GST | 23.09.2022 | Schouten, Hedwig | Kenntnisnahme | |
| RA | 23.09.2022 | Eckstein, Thorsten | Kenntnisnahme | |
| DiP/PrO | 23.09.2022 | Franke, Bernd | Kenntnisnahme | |
| Ref. I/II-CC | 24.09.2022 | Betz, Kerstin | Kenntnisnahme | |
| BA/S | 26.09.2022 | Körber, Thomas | Kenntnisnahme | |
| GSBV | 27.09.2022 | Völkel, Claudia | Kenntnisnahme | |
| PR OBM | 05.10.2022 | Sendlbeck, Christian | Kenntnisnahme | |
| PR OBM | 05.10.2022 | Jena, Gabi | Kenntnisnahme |
III. BDR/POA
Nürnberg, 23.09.2022 Direktorium Bürgerservice, Digitales und Recht
gez. Kuch (37 00 4) (Unterschrift liegt elektronisch vor)