Berichtsvorlage 2. BM/027/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 14.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Bericht zum Projektstand Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld
Anlagen: 01_Sachstandbericht
Bericht: Mit Jahresanfang 2022 begann die architektonische Planungsphase am Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld. Im Zuge davon starteten auch bauliche Untersuchungen. Parallel hierzu ergaben sich im Jahresverlauf 2022 relevante Veränderungen in der Planung für einen neuen Informationspavillon und die Ausstellungsgestaltung, dadurch dass der Bahnhof Dutzendteich von der Stadt erworben wurde. Dem Stadtrat wird der aktuelle Stand der Planungen und die weiteren Schritte als Bericht zur Kenntnis gebracht.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 85.100.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage 2. BM/027/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der künftige Lern- und Begegnungsort Zeppelintribüne und Zeppelinfeld soll der gesamten Stadtbevölkerung ebenso wie den internationalen Gästen zur unterschiedlichen Auseinandersetzung offen stehen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. VI
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