Beschlussvorlage H/030/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Kulturausschuss 14.10.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Kunstwettbewerb für Kunst am Bau:
Gretel-Bergmann-Schule
Anlagen: Protokoll_des_Beirats_für_Bildende_Kunst Mail_des_Elternpflegschaftsvorsitzenden_Gretel-Bergmann-Schule Zuwendung_wbg_Stiftung Lageplan
Sachverhalt (kurz):
Die Elternpflegschaft und die Schulleitung sind im Vorfeld mit dem Wunsch auf den Beirrat bilenden Kunst zugegangen, ein Kunstprojekt mit dem Fokus auf Gretel Bergmann zu installieren. In der Sitzung vom 28. April 2022 hat der Beirat Bildende Kunst beschlossen, einen Kunstwettbewerb für Kunst am Bau für die Gretel-Bergmann-Schule durchzuführen.
Nach einem Vor-Ort-Termin und Informationsaustausch im Beirat hat sich das Gremium einstimmig dafür entschieden, das Projekt mit 60.000 Euro aus dem Titel „Kunst am Bau“ zu unterstützen. Zudem musste die Elternpflegschaft Fördergelder und Eigenmittel aquirieren. Die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler sollen 2.000 Euro für die Einreichung eines Entwurfs erhalten. Die Förderung der wbg beträgt 10.000 Euro und die der Sparkassenstiftung ebenfalls 10.000 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung des Stiftungsrates. Das Geld fließt in das Kunstwerk. Von Seiten der Elternschaft können 5.000 Euro beigesteuert werden.
Es ist außerdem vom Beirat gewünscht, dass die Schülerinnen und Schüler durch eine Vertretung in der Jury eine Stimme erhalten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 85.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 85.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Deckung erfolgt über Fördergelder i.H.v. 25.000 Euro, der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 60.000 Euro.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat wird bei der Auswahl der Künstlerinnen und Künstler auf eine gendergerechte Besetzung achten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt die Durchführung eines zweiphasigen Wettbewerbs und genehmigt die Summe von 60.000 Euro für ein Kunst am Bau-Projekt an der Gretel-Bergmann- Schule.