Haushaltssperre

← Sitzung des Kulturausschusses (14.10.2022)

Nachreichung öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

14.10.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Nachreichung 3 Vorlagendokumente * TOP Ö 1 Kunstwettbewerb für Kunst am Bau Sitzungsvorlage H/030/2022 5 Protokoll_des_Beirats_für_Bildende_Kunst H/030/2022 9 Mail_des_Elternpflegschaftsvorsitzenden_Gretel-Bergmann-Schule H/030/2022 13 Zuwendung_wbg_Stiftung H/030/2022 16 Lageplan H/030/2022 17 * TOP Ö 2 Kulturelle Teilhabe für Alle Bericht 2. BM/026/2022 18 01_Antrag Die Grünen vom 20220802_AN_160_2022 2. BM/026/2022 21 02_Bericht 2. BM/026/2022 23 * TOP Ö 5 Bauinvestitionsvorhaben bei den städtischen Museen Bericht KuM/002/2022 27 01_Antrag SPD vom 20220815_AN_161_2022 KuM/002/2022 30 02_Bericht KuM/002/2022 32 * TOP Ö 7 Beteiligungsprozess Ermöglichungsräume in der Kongresshalle Bericht 2. BM/029/2022 39 01_Bericht 2. BM/029/2022 42

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Kulturausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 30.09.2022

NACHREICHUNG

ZUR SITZUNG

DES KULTURAUSSCHUSSES AM 14.10.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

1. Kunstwettbewerb für Kunst am Bau: Beschluss

Gretel-Bergmann-Schule

Ulrich, Daniel

2. Kulturelle Teilhabe für Alle Bericht

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom

02.08.2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

5. Bauinvestitionsvorhaben bei den städtischen Museen Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.08.2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

7. Beteiligungsprozess Ermöglichungsräume in der Kongresshalle Bericht

Lehner, Julia, Prof. Dr.

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

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Beschlussvorlage H/030/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 14.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Kunstwettbewerb für Kunst am Bau:

Gretel-Bergmann-Schule

Anlagen: Protokoll_des_Beirats_für_Bildende_Kunst Mail_des_Elternpflegschaftsvorsitzenden_Gretel-Bergmann-Schule Zuwendung_wbg_Stiftung Lageplan

Sachverhalt (kurz):

Die Elternpflegschaft und die Schulleitung sind im Vorfeld mit dem Wunsch auf den Beirrat bilenden Kunst zugegangen, ein Kunstprojekt mit dem Fokus auf Gretel Bergmann zu installieren. In der Sitzung vom 28. April 2022 hat der Beirat Bildende Kunst beschlossen, einen Kunstwettbewerb für Kunst am Bau für die Gretel-Bergmann-Schule durchzuführen.

Nach einem Vor-Ort-Termin und Informationsaustausch im Beirat hat sich das Gremium einstimmig dafür entschieden, das Projekt mit 60.000 Euro aus dem Titel „Kunst am Bau“ zu unterstützen. Zudem musste die Elternpflegschaft Fördergelder und Eigenmittel aquirieren. Die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler sollen 2.000 Euro für die Einreichung eines Entwurfs erhalten. Die Förderung der wbg beträgt 10.000 Euro und die der Sparkassenstiftung ebenfalls 10.000 Euro, vorbehaltlich der Zustimmung des Stiftungsrates. Das Geld fließt in das Kunstwerk. Von Seiten der Elternschaft können 5.000 Euro beigesteuert werden.

Es ist außerdem vom Beirat gewünscht, dass die Schülerinnen und Schüler durch eine Vertretung in der Jury eine Stimme erhalten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 85.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 85.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Deckung erfolgt über Fördergelder i.H.v. 25.000 Euro, der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf 60.000 Euro.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat wird bei der Auswahl der Künstlerinnen und Künstler auf eine gendergerechte Besetzung achten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss beschließt die Durchführung eines zweiphasigen Wettbewerbs und genehmigt die Summe von 60.000 Euro für ein Kunst am Bau-Projekt an der Gretel-Bergmann- Schule.

Niederschrift der 97. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am 28.04.2022

Öffentlicher Teil:

Top 1: Vorstellen neuer Beiratsmitglieder und Wahl des Vorsitzes

Bei dieser Sitzung waren zum ersten Mal Holger Rieß, Benedikt Buchmüller und Benjamin Heinrich dabei. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig Herr Christian Rösner gewählt.

Top 2: Gretel-Bergmann-Grundschule: Kunstwerk für Gretel Bergmann

Nach dem Vor-Ort-Termin und dem Informationsaustausch im Beirat hat sich das Gremium einstimmig dafür entschieden, das Projekt mit 60.000 Euro zu unterstützen. Der Beirat benennt bis zum 20. Mai die Jury. Die eingeladenen Künstler sollen für einen geschlossenen Wettbewerb 2.000 Euro für die Einreichung eines Entwurfs erhalten. Der Kulturausschuss muss dem Projekt noch zustimmen, wenn die finanzielle Unterstützung durch Sponsoren und Förderern geklärt ist. Es ist außerdem vom Beirat gewünscht, dass die Schülerinnen und Schüler durch eine Vertretung in der Jury eine Stimme erhalten.

Top 3: Züricher Platz: Kunstwerk für Hansfried Defet

Der Beirat plädiert für einen zweistufigen Wettbewerb. In der ersten Stufe sollen Künstler Referenzen abgeben. In der zweiten Stufe soll die Jury eine Auswahl von 10 KünstlerInnen treffen, wobei 20 – 25% der KünstlerInnen junge bzw. unbekannte Künstler sein sollen.

Top 4: Gestaltung von Stromkästen

Der Tagesordnungspunkt wurde verschoben.

Top 5: Schule Maiacher Straße: Kunst am Bau

Durch die Projektleitung, Herrn Warkentin und Frau Worbs wurden dem Beirat die Planungen zum Neubau der Schule an der Maiacher Straße vorgestellt. Für Kunst am Bau stehen dem Projekt 100.000 Euro zur Verfügung. Klar ist, dass das Kunstwerk von Nicola Carrino, dass zum Symposion Urbanum Nürnberg 1971 geschaffen wurde, von der alten Schule in die neue Schule umziehen wird. Hierfür ist ein Platz im Grünbereich vor der Schule vorgesehen.

Für die Ausschreibung des Wettbewerbs des neuen Kunstprojektes werden die Ideensammlung sowie die Ausarbeitungen der Projektleitung in Bezug auf das ÖPP- Projekt herangezogen. Die Geschäftsführung wird mit der Projektleitung den Wettbewerbstext abstimmen. Vorgesehen ist, dass bei dem üblichen Kolloquium Schüler der 8. bzw. 9. Klasse der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule eingeladen werden, um mit den Künstlern über das mögliche Kunstwerk zu diskutieren. Hierzu wird die Geschäftsleitung des BBiK Kontakt zur Schule aufnehmen. Der Beirat plädiert für einen zweistufigen Wettbewerb. In der ersten Stufe sollen Künstler Referenzen abgeben. In der zweiten Stufe soll die Jury eine Auswahl von 10 KünstlerInnen treffen, wobei 20 – 25% der KünstlerInnen junge bzw. unbekannte Künstler sein sollen. Im Anschluss findet das Kolloquium vor Ort statt.

Top 6: Neue Mitte Thon: Kunstwerk für Stadtteilplatz

Der Beirat befürwortet die Nutzung der aus der Wendeschleife in Thon entnommenen Schienen für die Erstellung eines Kunstwerks. Der Beirat plädiert für einen zweistufigen Wettbewerb. In der ersten Stufe sollen Künstler Referenzen abgeben. In der zweiten Stufe soll die Jury eine Auswahl von 5 KünstlerInnen treffen.

Top 7: Symposion Urbanum

Die Geschäftsführung des BBiK hat bei der Werkleitung ASN angefragt, ob es möglich ist, im Rahmen des Symposion Urbanum Nürnberg die Seitenflächen von Abfallsammelfahrzeugen als Flächen für Künstler zu nutzen. Nachdem die Referentin für Umwelt und Gesundheit, Frau Walthelm, der Idee zugestimmt hat, wurde darüber im Beirat diskutiert. Der Beirat befürwortet ein solches Vorgehen, möchte aber wissen, welche Kosten dabei entstehen. Grundsätzlich hat sich der Beirat dafür ausgesprochen, dass alle ¼ Jahr ein weiterer Wagen beklebt bzw. bemalt wird. Dazu soll es ein offenes Verfahren geben, bei dem Künstler Vorschläge einreichen können und der Beirat sich für die Motive entscheidet. Die Künstler sollen als Untergrenze 2.000 Euro für einen umgesetzten Entwurf erhalten.

Top 8: Regensburger Viertel: Auswahlverfahren Kunst am Bau

Im Vertrag zwischen Stadt und Siedlungswerk wird auch das Thema Kunst im Öffentlichen Raum im Neuen Quartier an der Regensburger Straße geregelt.

Demnach verpflichtet sich der Investor, Kunst am Bau bzw. im öffentlichen Raum zu installieren. Das Stadtplanungsamt hatte darum gebeten, dass von Seiten des Investors sowie des Architekten denkbare Künstler für das Vorhaben genannt werden. Vorgeschlagen wurden und Herr Martin Wöhrl sowie Herr Christian Ruckdeschel. Aufgrund der Auswahl von Investor und Architekt schlägt der Beirat vor, beiden Künstlern den Auftrag zu erteilen. Wünschenswert ist, die Gesamtsumme für Kunst auf 100.000 Euro zu erhöhen und somit beiden Künstlern 50.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Größe des Bauvorhabens verträgt der Platz mehr als ein Kunstwerk. Grundsätzlich wurde vom Beirat bedauert, dass kein Wettbewerb durchgeführt wird, da „durchaus weitere Künstler für ein solches Projekt geeignet sind“, so der Beirat.

Top 9: Umgang mit Gipsformen Ehekarussell

Die Formen für das Ehekarussell liegen seit geraumer Zeit in einem Lager, in dem die Figuren durchfeuchtet wurden. Der Beirat empfiehlt, die Gipsformen von einem Restaurator untersuchen zu lassen und nach Erstellung des Gutachtens eine Lösung zu finden. Grundsätzlich weißt der Beirat darauf hin, dass es sich bei den Formen um die Originale handelt. Eine Vernichtung kommt daher nicht in Frage.

Top 10: Gedenktafel Elisabeth-Selbert-Platz

Dem Beirat wurde der Text für die Erinnerungstafel vorgestellt. Grundsätzlich gibt der Beirat den Text frei, bittet aber noch darum, nicht den antiquierten Ausdruck „Mütter des Grundgesetzes“ zu verwenden, sondern von „prägenden Gestalterinnen“ o.Ä. zu sprechen. Weiterhin wünscht sich der Beirat auch die Nennung der Anzahl des gesamten Gremiums sowie die Namen der drei anderen Frauen auf der Tafel.

Top 11: Gestaltung Lorenzer U-Bahn-Passage

Dem Beirat für Bildende Kunst wurden die Planungen zur Umgestaltung der U-Bahn- Passage Lorenzkirche vorgestellt. Der Entwurf sieht vor, dass die so genannte „Brunnenorgel“ entfällt und stattdessen eine hinterleuchtete Wand installiert wird. Der Beirat wünscht sich an der Stelle die Fortsetzung des Kunstprojektes „Video work case“ von Klaus Haas. Hierzu sind Videoleinwände nötig, die über die gesamte Fläche gehen. Die Geschäftsführung wird hierzu den Kontakt mit dem U-Bahnbauamt herstellen, um die Machbarkeit zu analysieren.

Top 12: nachgereichter Punkt: Volprechtstraße

Frau Maué stellt dem Beirat ein Projekt von Alex Mages und SchülerInnen des Dürer- Gymnasiums Nürnberg vor. Sie haben die Geschichte der jüdischen Familie Jesuran, die als Juden der Verfolgung durch die Nationalsozialisten ausgesetzt waren, in einem Comic ausgearbeitet. Darüber hinaus soll nun in der Volprechtstraße eine Darstellung der jüdischen Familie im Fenster des damaligen Geschäftes in Stile des erschienenen Comics angebracht werden. Der Beirat wurde, auch von Seiten des Denkmalschutzes gebeten, eine Begutachtung des Vorhabens abzugeben. Der Beirat hat sich einstimmig für die Ausführung ausgesprochen.

Nichtöffentlicher Teil:

keine Punkte

Nürnberg, 29. April 2022

Christian Roesner

Abbildung 2

Von: Ralf Rebhan

An: Wissen, Andreas

Cc: schulleitung@gbs-nuernberg.de

Betreff: Aw: AW: "Parameter" für ein Kunstwerk an unserer Gretel-Bergmann-Schule

Datum: Montag, 18. Juli 2022 13:44:34

Anlagen: Zuwendung wbg 2000.pdf

Sehr geehrter Herr Wissen, im Nachgang zu meiner E-Mail erhalten Sie anbei auch noch zK den Förderbescheid der wbg 2000 Stiftung. Mit besten Grüßen Ihr Ralf Rebhan Sehr geehrter Herr Wissen, unsere jetztiger Stand ist so, dass wir von der wbg 2000 Stiftung eine Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro für die Entwurfsgelder erhalten. Aus Eigenmitteln können wir zudem mindestens 5.000 Euro stemmen, so dass die Finanzierung insgesamt gesichert ist. Am 27. Juli entscheidet der Stiftungsrat der Zukunftsstiftung der Sparkasse über unseren Förderantrag, diesen Termin würde ich gern noch abwarten. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass wir noch weitere Zuwendungen erhalten, ohne dass ich hierfür schon Zusagen machen kann. Wollen wir nächste Woche einmal telefonieren? Beste Grüße Ihr Ralf Rebhan

Gesendet: Mittwoch, 13. Juli 2022 um 15:47 Uhr

Von: Andreas.Wissen@stadt.nuernberg.de

An: schulleitung@gbs-nuernberg.de, Ralf.Rebhan@gmx.de

Betreff: AW: "Parameter" für ein Kunstwerk an unserer Gretel-Bergmann-Schule

Sehr geehrte Frau Lichtenstein,

Sehr geehrter Herr Rebhan,

so langsam müssen wir das Projekt für den Kulturausschuss vorbereiten, um die städtischen Gelder abrufen zu können. Aus diesem Grund benötige ich von Ihrer Seite die Aussage, welche Zusagen die weiteren Zuschussgeber gemacht haben.

Für die Vorlage ist der Oktober vorgesehen. Da im August und September kein Kulturausschuss ist, wir aber die Zeit zur Vorbereitung und Urlaubsabwesenheit einberechnen müssen, bitte ich um kurzfristige Antwort.

Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen,

i.A. Andreas Wissen

--

Stadt Nürnberg

Hochbauamt

Abteilung Kultur 2

Marientorgraben 11, 4. Stock, Zi. 409, 90402 Nürnberg

Telefon: 0911/231-7026

Telefax: 0911/231-5628

E-Mail: andreas.wissen@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/

Von: Wissen, Andreas

Gesendet: Montag, 16. Mai 2022 09:57 An: 'schulleitung@gbs-nuernberg.de' Betreff: AW: "Parameter" für ein Kunstwerk an unserer Gretel-Bergmann-Schule Sehr geehrte Frau Lichtenstein, ich würde vorschlagen, dass Sie erstmal abschätzen sollten, ob und wie das Projekt in den Unterricht einfließen soll. Wenn Sie wissen, wie das pädagogische Programm währenddessen und danach aussehen soll, können wir gerne alle anderen Termine darum organisieren. Später als Frühjahr/Sommer 2023 für die Auslobung sollte es aber nicht werden. Dann könnte das Kunstwerk zum Schuljahr 2023/24 eingeweiht werden. Als Anlage ein Papier zu Ihren Parametern Kunst am Bau. Wir haben uns ja schon auf den Schwerpunkt Namensgeber geeinigt. Akustische Kunst sowie Wasser scheiden meines Erachtens aus, wenn nicht interessante Vorschläge gemacht werden. Grundsätzlich kann ich feststellen: je mehr man die Künstler einschränkt, umso schlechter ist die Qualität der Einreichungen. Ich werde nun das Projekt für den Kulturausschuss vorbereiten. Sobald ich von Ihnen bzw. dem Elternbeirat bezüglich der Fördermittel und Sponsorengelder Rückmeldung erhalte, würde ich die Unterlagen weitergeben. Mit freundlichen Grüßen, i.A. Andreas Wissen -- Stadt Nürnberg Geschäftsführung Beirat für Bildende Kunst Hochbauamt Abteilung Kultur 2 Marientorgraben 11, 4. Stock, Zi. 409, 90402 Nürnberg Telefon: 0911/231-7026 Telefax: 0911/231-5628 E-Mail: andreas.wissen@stadt.nuernberg.de Internet: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/ Von: schulleitung@gbs-nuernberg.de Gesendet: Freitag, 13. Mai 2022 10:33 An: Wissen, Andreas Betreff: "Parameter" für ein Kunstwerk an unserer Gretel-Bergmann-Schule Sehr geehrter Herr Wissen, von Herrn Rebhan, meinem Vorsitzenden des Elternbeirats und Fördervereins, wurde ich über die Entscheidung des Beirats informiert und freue mich sehr über die großzügige Unterstützung. Bei unserem Vor-Ort-Treffen stellten Sie Frau Schinner und mir in Aussicht, dass Sie uns ein Schreiben zusenden würden, in dem hervorgeht, wie wir uns mit unserem Kollegium, unserer Elternschaft und unseren Schulkindern auf den Weg machen könnten, um „Parameter“ für das Kunstwerk zu formulieren. So eine „Richtschnur“ bezüglich der Möglichkeiten eines Kunstwerkes wäre für uns sehr hilfreich. Können Sie mir auch einen Fahrplan nennen, bis wann wir hier Zeit haben? Viele Grüße aus der Gretel-Bergmann-Schule

Sandra Lichtenstein, Rin

GS Nbg Gretel-Bergmann-Schule

Bertolt-Brecht-Straße 35

90471 Nürnberg

Tel: 0911 231 71170

Mail: Schulleitung@gbs-nuernberg.de

ÖÖ

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

  1. BM/026/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 14.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Kulturelle Teilhabe für Alle

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.08.2022

Anlagen: 01_Antrag Die Grünen vom 20220802_AN_160_2022 02_Bericht

Bericht: Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich in Ihrer Kulturstrategie unter anderem dazu, dass jede und jeder Kulturangebote produzieren und wahrnehmen können soll – unabhängig von Herkunft, Sprache, Bildung, körperlichen Besonderheiten oder Alter. Eine an der diversen Bürgerschaft ausgerichtete Angebots- und Ermöglichungsstruktur soll Kunst und Kultur als verbindendes Element unserer Stadtgesellschaft weiterhin stärken. Im Folgenden sollen exemplarisch an diversen Beispielen die verschiedenen Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe in Nürnberg aufgezeigt werden. Hierzu zählen kostenfreie Angebote (z.B. in Kulturläden oder im Rahmen von Festivals), Möglichkeiten der Vergünstigungen (Kulturkarten, Nürnberg-Pass), aber auch das KulturTicketNürnberg der Bürgerstiftung Nürnberg.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kultur bezieht sich stets auf die gesamte gesellschaftliche Bandbreite

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Kulturelle Teilhabe für Alle in Nürnberg ermöglichen

Bericht im Kulturausschuss am 14. Oktober 2022

Im Folgenden sollen die verschiedenen Fragestellungen des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.08.2022 beantwortet werden.

1. Bestehende Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe

Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich in Ihrer Kulturstrategie unter anderem dazu, dass jede und jeder Kulturangebote produzieren und wahrnehmen können soll – unabhängig von Herkunft, Sprache, Bildung, körperlichen Besonderheiten oder Alter. Eine an der diversen Bürgerschaft ausgerichtete Angebots- und Ermöglichungsstruktur soll Kunst und Kultur als verbindendes Element unserer Stadtgesellschaft weiterhin stärken. Im Zuge der Jahrzehnte der Soziokultur haben sich in der Stadt Nürnberg eine umfassende teilhabeorientierte kulturelle Infrastruktur und Geisteshaltung der Akteurinnen und Akteure herausgebildet. Im Folgenden sollen exemplarisch an diversen Beispielen die verschiedenen Möglichkeiten der kulturellen Teilhabe in Nürnberg aufgezeigt werden. Hierzu zählen kostenfreie Angebote (z.B. in Kulturläden oder im Rahmen von Festivals), Möglichkeiten der Vergünstigungen (Kulturkarten, Nürnberg-Pass), aber auch das KulturTicketNürnberg der Bürgerstiftung Nürnberg.

1.1. KulturKarten

Die KulturKarte berechtigt als wichtiger Bestandteil der kulturellen Teilhabe in Nürnberg für ein Jahr beliebig oft zum Eintritt in elf städtische und drei staatliche Museen und Ausstellungen:

 Kunsthalle Nürnberg

 Kunstvilla im KunstKulturQuartier

 Kunsthaus im KunstKulturQuartier

 Stadtmuseum Fembohaus

 Dokumentationzentrum Reichsparteitagsgelände

 Museum Industriekultur

 Spielzeugmuseum

 Museum Tucherschloss

 Albrecht-Dürer-Haus

 Memorium Nürnberger Prozesse

 Vorführungen im Planetarium von Montag bis Freitag

 Germanisches Nationalmuseum

 DB / Verkehrsmuseum

 Museum für Kommunikation

Für die KulturKarte für Schülerinnen, Schüler und Studierende wird dabei ein jährlicher Unkostenbeitrag von 5,00 Euro, für die KulturKarte für Senioren 18,00 Euro (mit Nürnberg-Pass 9,00 Euro) und die KulturKarte für Menschen mit Behinderung 12,00 Euro erhoben.

1.2. Leistungen für Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe des Sozialamtes bieten u. a. Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben an - für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 18 Jahre, wenn sie selbst oder ihre Eltern Sozialleistungen erhalten Microsoft Word - Anbieterübersicht_Kunst_und_Kultur.docx (nuernberg.de). Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt Angebote der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit wahrnehmen. Kinder und Jugendliche

erhalten 15 Euro pro Monat in Form von Gutscheinen, zum Beispiel auch für Angebote in den Bereichen Kultur, Kunst oder Bildung. Diese können u.a. für Angebote von verschiedenen Musikschulen inkl. Musikalischer Früherziehung, für Kreativkurse oder für Vorführungen verschiedener Theater (Theater Pfütze, Theater Mummpitz, Theater Salz und Pfeffer, StageWorld, Theaterta) eingelöst werden.

1.3. Kulturläden

Nicht nur zugewanderte Nürnbergerinnen und Nürnberger sowie Menschen mit geringem Einkommen machen von den Angeboten in den Kulturläden regen Gebrauch. Die Nürnberger Kulturläden sind elf soziokulturelle Zentren, die sich über das Nürnberger Stadtgebiet erstrecken. Unter dem Slogan „Auf gute Machbarschaft“ sind sie für die Menschen in den Stadtteilen da und gestalten mit ihnen gemeinsam ein vielfältiges kulturelles Programm für die gesamte Stadtbevölkerung. Die Kulturläden bieten kulturelle Veranstaltungen auch abseits vom Zentrum in den Stadtteilen, sie schaffen Anlässe, bei denen sich Menschen treffen, sich beteiligen oder austauschen können. Junge Menschen zieht es mittlerweile aber eher seltener in diese Einrichtungen.

1.4. Festivals

Ein wesentliches Merkmal der Nürnberger Kulturlandschaft ist die überaus facettenreiche Festivalkultur. Festivals wie die Blaue Nacht und das Klassik Open Air sind über die Grenzen Nürnbergs und seiner Region hinaus bekannt. Das Bardentreffen gilt als jährliche kulturelle Magnetveranstaltung und das größte Umsonst & Draußen Musikfestival Deutschlands. Mit diesem außergewöhnlichen Angebot an Festivals, die im Freien stattfinden und eintrittsfrei zugänglich sind, führt die Stadt Nürnberg die Tradition einer auf Teilhabe ausgerichteten Kulturpolitik fort.

1.6. NürnbergPass

Der Nürnberg-Pass gilt als das zentrale Steuerungsinstrument der Armutsprävention und –bekämpfung. Er stellt sicher, dass soziale und kulturelle Teilhabe auch Bürgern ermöglicht wird, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen und Sozialleistungen beziehen. Dabei handelt es sich um vergünstigte und kostenfreie Angebote mit vielen Kooperationspartnern bei städtischen Einrichtungen, Vereinen und Verbänden in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Gesundheit und Sport Angebote mit dem Nürnberg- Pass - Sozialamt Nürnberg (nuernberg.de). Die Kooperationspartner brauchen selbst keine Prüfung der Bedürftigkeit vornehmen, da mit dem Nürnberg-Pass die Prüfung durch das Sozialamt erfolgte, und zwar in sehr niedrigschwelliger Form. Das Leistungsangebot für Kinder und Jugendliche findet in enger Verzahnung mit dem Angebot des „Bildungs- und Teilhabepakets“, z.B. bei Angeboten in den Ferien statt.

Im Folgenden sollen exemplarisch einige Beispiele benannt werden:

 Theater Mummpitz (20% Ermäßigung)

 Theater Pfütze (6,00 € für Kinder)

 Amt für Kultur und Freizeit (50 % Ermäßigung, maximaler Preis: 5,00 €)

 Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne (Kinder: 3,00 €, Schulkinder 3,70 €,

Erwachsene 4,50 €)

 Bildungszentrum (50 % Ermäßigung)

 DB Museum (Eintritt frei)

 Germanisches Nationalmuseum (2,00 €, Familienkarte 4,00 € Mittwoch ab 17:30 Uhr

freier Eintritt)

 Gostner Hoftheater (Kostenfrei an bestimmten Tagen)

 Casablanca Filmkunsttheater (Eintritt: 4,00 €, montags von 17 – 20 Uhr „Zahl so viel

Du kannst“)

 Filmhauskino (Eintritt 4,50 €)

 Kunsthaus (Eintritt 1,00 €)

 Kunsthalle (Eintritt 1,00 €)

 Kunstvilla (Eintritt 1,00 €)

 Musikschule Nürnberg (50 % Ermäßigung des Schulgelds)

 Nürnberger Symphoniker (50 % Ermäßigung)

 Theater Salz+Pfeffer (Ermäßigung: 1,50 – 5,00 €, je nach Vorstellung)

 Staatstheater Nürnberg (50% Ermäßigung)

 Theater rote Bühne (Freier Eintritt an der Abendkasse)

 Pocket Opera Company (50% Ermäßigung)

 Stadtbibliothek (Jahresgebühr ermäßigt: 7,50 € Für Kinder und Jugendliche bis

einschl. 17 Jahre frei)

 Deutsches Museum / Zukunftsmuseum (6,00 € Kinder bis einschließlich 5 Jahre freier

Eintritt)

 Museen der Stadt Nürnberg (Jahreskarte 5,00 € Eintritt: 1,50 € (altersunabhängig))

 Tafelhalle (50 % Ermäßigung)

 Tiergarten Nürnberg (Erwachsene: 7,00 €, 4 – 17 Jahre: 3,80 €)

Eine vollständige Liste über 13 Seiten findet sich auf den Seiten des Amtes für Existenzsicherung und soziale Integration.

2. KulturTicketNürnberg der Bürgerstiftung Nürnberg

Ergänzend zum Nürnberg-Pass kann man mit selbigen auf das KulturTicketNürnberg zugreifen. Dieses Projekt hat die Bürgerstiftung Nürnberg mit Unterstützung des damaligen Kultur- und des Sozialreferats der Stadt Nürnberg und des Staatstheaters Nürnberg bereits im Mai 2015 ins Leben gerufen. Das „KulturTicketNürnberg“ soll dabei allen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben ermöglichen. Eine Kultur- /Sporteinrichtung gibt Restkarten für eine Veranstaltung an die Initiative „KulturTicketNürnberg“ weiter. Diese vermittelt die Karten an Nürnberg-Pass- Besitzerinnen und -Besitzer, die sich bei der Bürgerstiftung Nürnberg registrieren ließen und damit die Möglichkeit haben, die Veranstaltung kostenlos zu besuchen. Die Karten werden paarweise oder zum Teil auch für Familien abgegeben, so dass niemand alleine eine Vorstellung besuchen muss. Es leistet damit aus Sicht der Kulturverwaltung genau das, was im Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert wird. Das Angebot von KulturTicketNürnberg richtet sich an alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit niedrigem Einkommen, die einen Nürnberg-Pass besitzen. Nach erfolgter Anmeldung laden ehrenamtliche Mitarbeiter die KulturGäste in einem persönlichen Telefongespräch zu den Veranstaltungen ein, für die sie Restkarten von verschiedenen KulturPartnern erhalten haben. Die Erfahrung zeigt, dass die Gäste sich durch die direkte telefonische Ansprache eingeladen und erwünscht fühlen, so dass ein Gefühl der Zugehörigkeit entsteht. Durch die Teilnahme am kulturellen Leben eröffnen sich für die Gäste zusätzliche Perspektiven und neue Inspirationen für die eigene Lebensgestaltung. Ende 2019 freute man sich über mehr als 29.000 vermittelte Karten zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen. Bis dahin nutzten 1.300 angemeldete Personen das Angebot über kostenlose Eintrittskarten.

3. Kulturelle Teilhabe für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg

Bei den untenstehenden Projekten handelt es sich um exemplarische Initiativen, die mehreren Schulen offenstehen. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Schulleitungen bzw. Lehrkräfte auch Aktionen organisieren und in den Schulalltag einbauen, z. B. in Projekttagen oder -wochen, welche allen Schülerinnen und Schülern kostenfrei oder gegen einen geringen Sachaufwand kulturelle Teilhabe ermöglichen sollen.

KinderKulturOffensive 2021 und 2022

In den Schuljahren 2020/21 sowie 2021/22 wurden durch den Geschäftsbereich Kultur der Zweiten Bürgermeisterin, das Referat Schule und Sport sowie das Referat für Jugend, Familie und Soziales die KinderKulturOffensive 2021 und 2022 ausgerufen. Ausschlaggebend hierfür waren die durch die Corona-Pandemie notwendigen Einschränkungen für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler. Ziel war es, niederschwellig Kulturhorizonte zu öffnen und kulturelle Teilhabe sowie Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in Pandemiezeiten zu ermöglichen. Die Kosten der KinderKulturOffensive trug die Stadt Nürnberg in einem einmaligen Schulterschluss dreier Fachreferate. Unterstützt wurde die KinderKulturOffensive zusätzlich durch das großzügige finanzielle Engagement von Nürnberger Rotary Clubs, denn die Teilnahme an der KinderKulturOffensive sollte allen Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen trotz schwieriger Haushaltslage möglich sein. Ein weiteres wichtiges Ziel war die Vernetzung der Schulen mit Kulturschaffenden, um nachhaltige Strukturen für weitere Kooperationen entstehen zu lassen. Durch die KinderKulturOffensive 2021 und 2022 konnten über 3.000 Kinder und Jugendliche erreicht werden. Weitere Aktivitäten im Bereich Koordination Schule & Kultur sollen nun zukunftsgerichtet und an den aktuellen Bedarfen orientiert entwickelt werden.

Pädagogische Projektmittel

Der Stadtrat stellt für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Nürnberg insgesamt Mittel in Höhe von 85.000 Euro zur Förderung pädagogischer Projekte bereit. Hierbei werden pädagogische Vorhaben, welche den Regelunterricht ergänzen, besonders gefördert. Inhaltlich sind die Projekte vielfältig aufgestellt. Neben der Umweltbildung steht dabei das kreative Handeln und kulturelle Leben häufig im Zentrum. Über die bewilligten Projekte wird jährlich i. d. R. im Schulausschuss im Oktober berichtet.

Schule ohne Rassismus Schule mit Courage

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage ist ein bundesweites Schulnetzwerk.

Schulen, die den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ tragen und Teil

des Netzwerks werden möchten, einigen sich in einer Selbstverpflichtung mehrheitlich

darauf, aktiv gegen Diskriminierung, insbesondere Rassismus, an ihrer Schule

vorzugehen. In Bayern gibt es über 700 Schulen mit dem Titel, in Nürnberg über 40 über

alle Schularten verteilt.1 Unterstützt werden die Schulen durch weitere Partner wie

außerschulische Bildungsorganisationen, Theater, Museen, staatliche Einrichtungen,

Personen des öffentlichen Lebens, Medien usw. Die aktive Umsetzung erfolgt auf

unterschiedliche Art und Weise. So entstehen u. a. unter der Beteiligung von

Kulturschaffenden Theaterprojekte, künstlerische oder gestaltende

Auseinandersetzungen oder auch Musikprojekte wie das „Mensch ist Mensch“-Projekt der

B7 (Vorstellung im Schulausschuss vom 11.02.2022).

1 https://www.schule-ohne-rassismus.org/netzwerk/courage-schulen/

KuM/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 14.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Bauinvestitionsvorhaben bei den städtischen Museen

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 15.08.2022

Anlagen: 01_Antrag SPD vom 20220815_AN_161_2022 02_Bericht

Bericht: Beantwortung des SPD-Antrags vom 15.08.2022 zu den Bauinvestitionsbedarfen bei den städtischen Museen mit einem Bericht zum aktuellen Sachstand der Bauvorhaben und notwendigen Neukonzeptionen der Dauerausstellungen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Bestandteil des Berichts sind unterschiedliche Stände bei Kostenberechungen, schätzungen, Investitionsbedarfen und Fördermitteln, an denen laufend gearbeitet wird. Finanzielle Auswirkungen sind bei jeder Umsetzung der aufgeführten Projekte die Folge.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuM/002/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Realisierung einer der genannten baulichen und/oder konzeptionellen Maßnahmen zieht stets eine Verbesserung von Inklusion und Teilhabe nach sich.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuM/002/2022

Bericht zum Stand der Bauinvestitionsbedarfe bei den Museen der Stadt Nürnberg

Die Museen der Stadt Nürnberg befinden sich aktuell in der größten Umbruchphase seit Gründung des Verbundes vor beinahe 30 Jahren. Sechs der insgesamt acht Häuser sind von entsprechenden Maßnahmenbedarfen betroffen. Die historischen Gebäude, in denen die meisten Ausstellungen und Sammlungen der städtischen Museen untergebracht sind, wurden seit Jahrzehnten nicht mehr grundlegend ertüchtigt. Über Bauunterhalt und Baupauschale konnten zwar akute Schäden begrenzt werden. Der Sanierungsbedarf ist jedoch inzwischen häuserübergreifend enorm gewachsen und führt zu stets steigenden Betriebskosten. Fast alle Häuser befinden sich derzeit in schlechtem baulichen Zustand. Die Aufrechterhaltung des enormen Besucherzuspruchs von inzwischen 800.000 jährlichen Besuchenden aus In- und Ausland (vor 2020) droht in grundsätzliche Gefahr zu geraten.

Besonders dringend ist der Handlungsbedarf dort, wo Mängel im Brandschutz einen Weiterbetrieb als öffentliches Ausstellungshaus gefährden und wo Kulturgüter nicht mehr ausreichend geschützt sind. So ist etwa das gesamte Tragwerk der ehemaligen Schraubenfabrik im Museum Industriekultur in einem für den Brandschutz nicht ausreichenden Zustand.

Der Reformstau betrifft neben den baulichen Mängeln und Sanierungsbedarfen auch die größtenteils überalterten Themensetzungen und Vermittlungsmedien in den Dauerausstellungen, die ja die Kernfunktion der Museen ausmachen. Sie entsprechen weder den aktuellen Standards, noch vermögen sie es, ein stimmiges und attraktives Gesamtbild zu erzeugen. So fehlt etwa das inzwischen standardmäßige Angebot digitaler musealer Vermittlungswerkzeuge an die Besucherinnen und Besucher weitgehend. Einige Dauerausstellungen der städtischen Museen basieren auf Konzepten der 1980er Jahre. Berufsverbände wie der Deutsche Museumsbund raten zu einer konzeptionellen Erneuerung nach 10 bis 15 Jahren. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausstellungen in den Häusern der Erinnerungskultur, nicht zuletzt wegen der dort politisch sensiblen Thematik und des dadurch besonders ins Gewicht fallenden pädagogischen Auftrags zur Vermittlung.

Die bauliche und die konzeptionelle Erneuerung bedingen sich häufig gegenseitig. Für eine inhaltliche Erneuerung sind bauliche Eingriffe meist Voraussetzung. Umgekehrt zieht die bauliche Ertüchtigung die auch konzeptionelle Neugestaltung zwingend nach sich. Baurechtlich gebotene Sanierungen wie sie derzeit für das Museum Industriekultur und das Pellerhaus vorgesehen sind, machen es ohnehin notwendig, die Sammlungen temporär auszulagern und neue Raumprogramme zu erstellen. Umgekehrt erfordert die konzeptionelle Erneuerung einer Dauerausstellung, wie sie mit durch die Anschubförderung der Theo und Friedl-Schöller-Stiftung im Fembo-Haus angestoßen wurde, auch bauliche Anpassungen. Langfristig ist es daher wirtschaftlicher, die baulichen und die konzeptionellen Neuerungen zusammen anzugehen.

Auf die Gründergeneration des Museumsverbunds sind inzwischen in allen Bereichen jüngere Kolleginnen und Kollegen nachgefolgt, die intensiv und mit zeitgenössischer museologischer Kompetenz an Plänen und Konzepten zur Erneuerung ihrer Häuser und Sammlungen arbeiten. Sie sehen sich einem zunehmenden Handlungsdruck gegenübergestellt, der bei weiteren Verzögerungen die Stadtverwaltung sowohl finanziell als auch personell zu überfordern droht. Besonderer Handlungsbedarf besteht dort, wo die Planungen bereits seit längerem begonnen haben, und teils erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen investiert wurden. Ruhen diese Vorhaben weiterhin über längere Zeit, müssen sie in der Regel noch einmal völlig neu begonnen werden.

Im Folgenden wird ein Überblick des aktuellen Sachstandes der sechs derzeit in Maßnahmen befindlichen oder kurz vor notwendigen Erneuerungen stehenden Museen und erinnerungskulturellen Einrichtungen gegeben:

Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände

Baumaßnahme Ausbau Dokuzentrum: läuft seit 2017 und wird voraussichtlich Q1 2024 fertiggestellt Gesamtkosten Stand 08.2022 (Nachtragsobjektplan): 25,8 Mio. EUR Die Kostensteigerung war vor allem eine Folge erheblicher Preissteigerungen und nach Planungsbeginn festgestellter Baumängel an der Ausführung der Architektur von Günther Domenig von 2001. Ursprünglich geplante Kosten bei Projektstart: 16,8 Mio. EUR Finanzierung: Bund 7,0 Mio. EUR, Freistaat 4,0 Mio. EUR, Stadt Nürnberg 5,8 Mio. Eine Anfrage auf Erhöhung der Fördermittel bei den Fördergebern wurde im Sommer 2022 gestellt.

Neukonzeption Dauerausstellung Dokuzentrum: Vergabeverfahren Ausstellungsgestaltung: 02.2021 bis 09.2022 Ausstellungsneukonzeption: seit 2021 bis voraussichtlich 2025 Geplante Gesamtkosten: 7,4 Mio. EUR Finanzierung: Bund 3,7 Mio. EUR (50 %), Freistaat 1,85 Mio. EUR (25 %), Stadt 1,85 Mio. EUR (25 %)

Memorium Nürnberger Prozesse

Baumaßnahme im Ostbau des „Justizpalastes“, Fürther Straße:

Nach der Nutzungsüberlassung des Justizpalast-Ostbaus an das Memorium Nürnberger Prozesse und die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP) im September 2016 wurde vom staatl. Bauamt (der Justizpalast ist eine Immobilie des Freistaats Bayern) eine Machbarkeitsstudie mit Kostenrahmen für die bauliche Ertüchtigung des Gebäudes in Auftrag gegeben. Für das Memorium waren die Erweiterung der Dauerausstellung vom 3. auf das 2. OG sowie die Einrichtung von Büroräumen für die bislang im IPSN untergebrachten Mitarbeiter geplant. Die anteiligen Kosten für die bauliche Ertüchtigung der Bereiche für das Memorium wurden auf 8,5 Mio. EUR beziffert.

Für die Aufteilung der Kosten zwischen dem Freistaat und der Kommune wurde trotz der Vermittlung der Kulturbürgermeisterin und des Oberbürgermeisters bislang keine Lösung gefunden. Lediglich die bauliche Ertüchtigung für die Räume der IANP im Erdgeschoss des Gebäudes wurde finanziert und 2020 umgesetzt.

Neugestaltung Dauerausstellung:

Die Erweiterung der Ausstellungsfläche im 2. OG (gleichgeschossig im Umgriff des Saal 600) ist notwendig, um die internationale Relevanz der Nürnberger Prozess für die Entwicklung des Völkerstrafrechts – die weltweiten Wirkungen des Geschehens im Saal 600 – bis zur Gegenwart zu dokumentieren. Das leistet die bisherige Ausstellung noch nicht in ausreichendem Maße. Sie ist, zweitens, erforderlich, um Räume zu schaffen, in denen Besucherinnen und Besucher stärker eingebunden werden und eigene Reflexionen anstellen können („Was hat das mit mir zu tun?“). Auch das kommt bisher zu kurz. Die zusätzliche Neugestaltung der bisherigen Dauerausstellung im 3. OG des Ostbaus ist hingegen deshalb unabdingbar, weil a) die inzwischen über zehn Jahre alte

Dauerausstellung technisch störanfällig und schadhaft geworden ist, sie sich b) inhaltlich nicht mehr auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand befindet und sie c) im Blick auf die massiv gewandelten Rezeptionsgewohnheiten und Anforderungen an Barrierefreiheit ein großes Revisionsbedürfnis aufweist.

Ursprünglich war die Neukonzeption der Dauerausstellung in einem Zuge zusammen mit der baulichen Ertüchtigung des Gebäudes geplant. In den Jahren 2018/2019 wurden die gesamten Ausstellungskosten hierfür auf 5 Mio. EUR geschätzt und als Einzelmaßnahme in den MIP aufgenommen. Allerdings konnte auch für die Erneuerung der Dauerausstellung noch keine bundund/oder landesgeförderte Gesamtfinanzierung vorgelegt werden, da das BKM Nürnberg mit den Mitteln aus der Gedenkstättenförderung für Zeppelintribüne und Dokuzentrum bereits „als ausreichend bedacht“ ansah.

Daher soll die Erweiterung und Neukonzeption des Memoriums nun unter neuer Leitung in drei einzelnen, inhaltlich und baulich begründeten Realisierungsabschnitten erfolgen:

Als erster Schritt der Neukonzeption ist die Medieninstallation im Saal 600 mit geschätzten Gesamtkosten von 800.000,- EUR bereits als Teil der o.g. MIP-Einzelmaßnahme finanziert. Der Freistaat übernimmt davon 362.500,- EUR. Die Umsetzung läuft, geplante Fertigstellung der Maßnahme ist November 2022. Die Kosten für den zweiten Erweiterungsschritt im 2. OG des Oberlandesgericht-Ostbaus werden derzeit noch ermittelt. Im dritten und letzten Schritt soll die bisherige Dauerausstellung im 3. OG neugestaltet werden.

Daher werden derzeit neue Planungen erstellt, welche die Ertüchtigung der einzelnen Stockwerke und damit verbunden die Umsetzung der neuen Dauerausstellung in mehreren Etappen vorsehen. An der Kostenermittlung und Finanzierungsmodellen wird derzeit gearbeitet.

Baumaßnahme Besucherzentrum Vorplatz: Parallel zu diesen im engeren Sinn musealen Ertüchtigungsmaßnahmen im Gebäude des Saals 600 läuft derzeit in Verantwortung von H ein Realisierungswettbewerb zur Gestaltung des Ostbau- Vorplatzes, dem ehemaligen PitStop-Areal, welches momentan den temporären Ausstellungsraum Cube 600 beherbergt („Offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideen- und Realisierungswettbewerb Umgestaltung des Umfeldes am Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines BesucherInnenzentrums“). Teil dieses Wettbewerbs ist ein zu errichtendes Besucherzentrum für das Memorium Nürnberger Prozesse. Dieses Besucherzentrum soll im Falle einer erfolgreichen Bewerbung Ausstellungsflächen für das UNESCO-Welterbezentrum beinhalten. Die Kosten können erst nach Durchführung des Wettbewerbs Ende 2022 ermittelt werden. Erste Schätzungen von H gehen von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag aus.

Für die Umsetzung der Maßnahme müssen noch Kapazitäten bei H bereitgestellt werden.

Die Finanzierung dieses Besucherzentrums ist noch nicht geklärt. Mittel aus der regulären Städtebauförderung scheiden aus, da es sich um einen Ort von nationaler Bedeutung handelt. Eine Berücksichtigung beim Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ scheint unrealistisch, da Nürnberg hier in den vergangenen Jahren bereits großzügig bedacht wurde.

Museum Industriekultur

Baumaßnahme:

Seit 2011 laufen Planungen zur notwendigen Brandschutzsanierung im Museumsgebäude. Die 2012 in das BIC aufgenommene Maßnahme wurde zusammengelegt mit einer weiteren BIC-Maßnahme zur Abdichtung der nördlichen Stützwand, da es aufgrund der undichten Nordwand des Museumsgebäudes bei Regen immer wieder zu erheblichen Wassereinbrüchen kommt. Diese Maßnahme wiederum wurde 2019 um weitere notwendige Sanierungsbereiche erweitert. Hierzu zählt die klimatische Ertüchtigung der Südfassade, welche nicht zuletzt durch die neue Wohnbebauung im Süden („TafelQuartier“) notwendig geworden ist. Die Ertüchtigung dieser Glasfassade im Süden durch Mehrscheiben-Isolierglas, die Dämmung des Daches sowie eine PV- Anlage auf dem Dach sollen dabei helfen, das Museum weitgehend CO2-neutral werden zu lassen. Hinzu kommen noch einige längst überfällige bauliche Umstrukturierungen in Foyer, Einführungsraum und Ende der Museumsstraße, die das in über dreißig Jahren kaum veränderte Museum heutigen Seh- und Nutzungsgewohnheiten anpassen. Die vom Fachbereich Arbeitssicherheit bereits mehrfach aufgrund von Sicherheitsbedenken angemahnte Überarbeitung des Werkstattbereichs wird durchgeführt und der Werkstattbereich zugunsten eines neuen Seminarund Museumspädagogikbereichs verkleinert. Ein Behinderten-WC im EG passt das Museum an die Anforderungen der Inklusion an.

Der Brandschutznachweis, der 2017 im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens an die BOB ergangenen ist, listet etliche gravierende Mängel auf. Unter anderem liegt der Feuerwiderstand des gesamten Stahltragwerks des Tafelwerks/Museum Industriekultur mit F16 statt F30 intolerabel weit unter dem vorgeschriebenen Widerstandsbereich. Der Einbau einer Sprinkleranlage im gesamten Haus soll alle diese Mängel beseitigen. Bei einer weiteren deutlichen Verzögerung der Sanierung steht die Betriebsfähigkeit des Hauses in Frage.

Die Baugenehmigung wurde 2020 nach einer dreijährigen Prüfungsphase erteilt. Vier Jahre nach Erteilung droht der Verfall der Baugenehmigung, wenn nicht mit dem Bau begonnen wurde. Baubeginn müsste demnach im Januar 2024 sein.

Kostenberechnung der Gesamtmaßnahme Stand 07.2022: 13,61 Mio. EUR

Die Freigabe durch Rpr nach Prüfung der Zahlen ist zum Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgt und an die Kämmerei weitergeleitet. Allerdings wurde die Aufnahme in den MIP im August 2022 auf unbestimmt verschoben. Wie oben angeführt ist eine Aufnahme in den MIP erforderlich, um im Jahr 2024 rechtzeitig beginnen zu können.

Externe Optionen der Finanzierungsbeteiligungen sind noch ungeklärt. Die Städtebauförderung kommt für die Baumaßnahme nicht in Frage, da das Museum in keinem der Stadterneuerungsgebiete liegt. Eine Förderung der PV-Anlage ist im Rahmen des Förderprogramms BEG Effizienzgebäude Denkmal zu 30% der Bruttokosten möglich, setzt aber ein generelles Umsetzungscommitment des Antragstellers voraus.

Neukonzeption Dauerausstellung:

Die geplante (Teil-)Neukonzeption muss als Bestandteil der Baumaßnahme betrachtet werden, da durch die Notwendigkeit, das Museumsgebäude auszuräumen, gleichzeitig die Gelegenheit besteht, die dringend notwendige Überarbeitung der Dauerausstellung umzusetzen. Die Planung der Gestaltung muss sich daher am Zeitplan der Baumaßnahme orientieren.

Geschätzte Kosten: 3,43 Mio. EUR

Die Finanzierung ist noch ungeklärt. Eine Förderung der Neukonzeption durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen ist wahrscheinlich.

Deutsches Spielearchiv Nürnberg im Pellerhaus / Haus des Spiel(en)s

Das Pellerhaus beherbergt seit 2012 das Deutsche Spielearchiv Nürnberg (DSAN). Für die Bewerbung Nürnbergs zur Kulturhauptstadt 2025 wurde die Idee eines „Haus des Spiel(en)s“ entworfen und das Konzept seit 2018 in einem laufenden und stetig ausgebauten Testbetrieb weiterentwickelt. Inzwischen hat sich das Haus des Spiel(en)s mit DSAN als Kompetenzzentrum zum Thema Spiel mit internationalen Kooperationen und zuletzt über 20.000 Besucherinnen und Besuchern im Jahr überregional etabliert.

Geschätzte bisherige Gesamtkosten für die Generalsanierung: 36 Mio. EUR

Derzeit läuft die Umplanung zu einer kostengünstigeren Variante ohne Treppenturm und Veranstaltungsraum im Dachgeschoss. Die Kostensenkung wird wegen der dadurch notwendigen Eingriffe in das Bestandsgebäude vermutlich nicht erheblich ausfallen.

Es sind bereits Planungskosten von insgesamt über 1,5 Mio. EUR angefallen.

Finanzierung: Bislang konnte lediglich die in einem Vorauswahlverfahren erfolgreiche Inaussichtstellung von 1 Mio. EUR aus dem Bundesprogramm SJK (Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur) erreicht werden. Die Zuschussgewährung ist jedoch an eine verbindliche Zusicherung der Gesamtfinanzierung und terminlich präzisierte Projektumsetzung gebunden. Bekennt sich die Stadt nicht zu dem Projekt, muss die Bewerbung zurückgezogen werden. Weitere Anträge bei potentiellen Fördergebern wie der Städtebauförderung können ebenfalls erst bei Klärung der Gesamtfinanzierung und Eigenmittelbestätigung durch die Stadt gestellt werden. Eine Denkmalförderung durch die Bayerische Landesstiftung ist seit 2022 für Nürnberg nicht mehr möglich.

Die Alternative zur zeitnahen Generalsanierung wäre ein provisorischer Weiterbetrieb als Haus des Spiel(en)s auf aktueller Basis in Kooperation mit Vereinen, Instituten und Initiativen. Das DSAN bleibt mit seinem Depot und den Büroräumen im unsanierten Pellerhaus. Die bereits seit 10 Jahren praktizierte Interimsnutzung des Gebäudes würde fortgeführt, während der akute Sanierungsstau die Voraussetzungen für eine weitere Nutzung von Peller- und Imhofbau stetig verschlechtert. Besonders gravierend sind die Mängel beim Brandschutz. Aber auch die Kanalisation, das Dach und die Fenster sind dringend sanierungsbedürftig. Wegen der zu erwartenden hohen Kosten sollte dies aus wirtschaftlichen Gründen mit einer Generalsanierung verknüpft werden. Die Mängel lassen sich nicht über die knappen Mittel aus Bauunterhalt und Baupauschale beseitigen. Die Aufrechterhaltung eines Betriebs ist daher akut gefährdet.

Wenn die notwendigen Sanierungen nicht durchgeführt werden können, droht die Schließung des Hauses. Zu klären wäre dann die mittel- und langfristige Unterbringung des DSAN mit Spielesammlung (40.000 Spiele), Büros (8 Arbeitsplätze) und Veranstaltungsflächen. Daneben sind derzeit verschiedene Vereine und externe Träger (u.a. Ali Baba Spieleclub e.V. mit 600 Mitgliedern und 5.000 Spielen im Bestand, Medienzentrum Parabol e.V. mit Studio und Streaming-Raum, Noris- Liga e.V. mit Retro-Spielebereich und Kreativwerkstatt) im Pellerhaus untergebracht. Veranstaltungsflächen und Kooperationspartner sind essentielle Bestandteile der mittlerweile etablierten Institution Haus des Spiel(en)s.

Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet zum Erhalt, weshalb das Hochbauamt für das Pellerhaus dringenden Handlungsbedarf sieht.

Stadtmuseum im Fembo-Haus

Neukonzeption Dauerausstellung: Vergabeverfahren Ausstellungsgestaltung: 02.2022 bis 06.2022 Ausstellungsneukonzeption: seit 2021 bis voraussichtlich 2025 (in zwei Bauabschnitten) Geplante Kosten: Bauabschnitt 1 (2021-2023): 1,7 Mio. EUR (MIP 2022); die Kosten für Bauabschnitt 2 werden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bis voraussichtlich Ende 2022 ermittelt Finanzierung/ Projektmittel: Bauabschnitt 1 (vollständig finanziert): Theo und Friedl Schöller- Stiftung (59 %), Stadt Nürnberg (41 %); Bauabschnitt 2 (erste Anschubförderungen): Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern: 7.000 EUR für eine Machbarkeitsstudie, Zukunftsstiftung der Sparkassen Nürnberg: 43.750 EUR für eine VR-Einheit zum Nürnberger Hauptmarkt (Mittelabfluss bis Ende 2022); in Aussicht gestellt: Förderverein Kulturhistorisches Museum Nürnberg (ca. 5.000 €) für eine Leseecke; geplante Drittmittelantragstellungen: Ernst von Siemens Kunststiftung für Restaurierungen Finanzierung/ Personalkosten: 1 wissenschaftliche Mitarbeiterin/ Kuratorin für sämtliche konzeptionelle und baulichen Erneuerungen (07.2022-12.2026, gesamt rund 384.000 EUR) 2018 hatte die Theo und Friedl-Schöller-Stiftung dem Fembo-Haus eine Anschubfinanzierung für die Neugestaltung eines ersten Teils der Dauerausstellung zugesprochen, die als Auftakt einer umfassenden Erneuerung des Hauses geplant war. Als Zeitraum hierfür wurden im Jahreskontrakt 2019 fünf Jahre veranschlagt. Für die Fertigstellung wird seit dem Jahreskontrakt 2020 Ende 2025 anvisiert. Baumaßnahme: Im Fembo-Haus sind das Rückgebäude sowie das Dach im Zwischen- und Rückgebäude dringend sanierungsbedürftig und die als Büroräume genutzte ehem. Hausmeisterwohnung muss zwingend eine bauliche Anpassung erfahren. Eine Erneuerung in (bau)technischer Hinsicht ist unter anderem aus Gründen des Kulturgutschutzes dringend geboten. So verlaufen in dem seit 1976 nicht mehr sanierten Gebäude etwa die Wasserleitungen zu den oberen Stockwerken direkt dort, wo sich die wertvollsten Einbauten und Ausstellungsstücke befinden. Mehrere Zusagen, die der Theo und Friedl-Schöller-Stiftung im Rahmen des Förderantrags gemacht wurden, lassen sich erst innerhalb der baulichen Maßnahme verwirklichen. Deshalb sollen im Zuge der Maßnahme auch das Kellergeschoss ausgebaut sowie das Foyer und der Innenhof saniert werden und eine Anpassung an die aktuellen Standards der Inklusion erfolgen. Schließlich sind in Vorbereitung auf Bauabschnitt 2 dringend erforderliche Verbesserungen in der Klimatisierung und der Sicherheit (Einbruch- und Brandschutz) vorzunehmen. Aus den genannten Gründen erfolgte 2021 eine Aufnahme mit höchster Priorität in die BIC-Liste 2022. Ein Kostenrahmen ist noch nicht ermittelt. Das Hochbauamt rechnet mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag.

Spielzeugmuseum

Planungen für eine Neukonzeption der gesamten Dauerausstellung und einer parallelen baulichen Ertüchtigung des Gebäudekomplexes Spielzeugmuseum (Karlstraße 13-19) existieren bereits seit einigen Jahren. Ein inhaltliches Konzept (Stichworte: „Emotionales Weltmuseum“ / „Nachhaltigkeit für alle“) wurde gemeinsam mit dem Berliner Gestaltungsbüro Sunder-Plassmann als Vision für das gesamte Haus entwickelt und inzwischen für das Gesamtgebäude visualisiert, woraus in einem ersten Schritt das neugestaltete und 2021 fertiggestellte Erdgeschoss verwirklicht werden konnte. Dieses Konzept wurde zur BIC-Anmeldung 2021 vorgelegt, erhielt allerdings keine Priorisierung und somit keine Aufnahme in die Sachstandsliste. Das Konzept zur Neugestaltung schließt das bisher vorwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude Karlstraße 17 mit ein, in dessen Erdgeschoss sich bereits der museumspädagogische Bereich des Museums befindet, sowie die denkmalgeschützte „Dockengalerie“ des Nebengebäudes und bildet damit ein „Museumsquartier Karlstraße 13-19“.

Das Gebäude in der Karlstraße 17 wird derzeit noch vom Liegenschaftsamt verwaltet, da 4 der 8 dort untergebrachten Wohnungen aktuell noch an Privatpersonen vermietet sind. Eine Umnutzung von 3 leerstehenden Wohnungen für die Interimsnutzung als Büroräume ist bereits in der BP 2024 vorgesehen.

Im Rahmen von Begehungen durch Arbeitssicherheit und Feuerwehr im Sommer 2022 wurden im 3. OG der Ausstellung mit Kinderspielbereich Verstöße gegen den Brandschutz festgestellt, die im Kontext der weiteren Planungen priorisierend Berücksichtigung finden müssen.

Kosten: Eine erste Grobkostenschätzung des Gestaltungsbüros Sunder-Plassmann für die Gesamtmaßnahme inkl. Bau bewegt sich in einem unteren zweistelligen Millionenbereich (12 – 15 Mio. EUR). Eine genauere Prüfung und konkrete Kostenberechnungen können aus baufachlicher Sicht erst nach Planungsbeginn durch das Hochbauamt ermittelt werden.

Finanzierung: Die Erbschaften des SPM sind zu großen Teilen in die Neugestaltung des Foyers eingeflossen und mittlerweile aufgebraucht. Jedoch haben der Förderverein des Spielzeugmuseums Nürnberg und die Gerd-von-Coll-Stiftung 2022 gemeinsam eine Spendenaktion für das Spielzeugmuseum gestartet, durch die zwischenzeitlich 20.000 EUR eingegangen sind. Förderungen durch Sponsoren aus Spielzeugindustrie und -verbänden sind denkbar.

Die Entscheidung zugunsten einer Generalsanierung oder einer Sanierung und Neugestaltung einzelner Bauabschnitte Step-by-Step muss abgewogen werden. Dabei sind auch die beschränkten Planungskapazitäten des Hochbauamtes zu berücksichtigen.

  1. BM/029/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 14.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Beteiligungsprozess Ermöglichungsräume in der Kongresshalle

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: Im Oktober 2021 beauftragte der Kulturausschuss die Stadtverwaltung mit der Konkretisierung der baulichen und inhaltlichen Umsetzung der kulturellen Nutzung der Kongresshalle für die Künste und Kulturen. Die Ergebnisse der baulichen Machbarkeitsstudie und der Bedarfsanalyse aus dem Jahr 2020 wurden in einem partizipativen Prozess konkretisiert. Zudem wurden die Bedarfe an Lager- und Depotflächen für die Museen der Stadt Nürnberg, des Stadtarchivs und des Amts für Kultur und Freizeit ermittelt. Dem Kulturausschuss wird der aktuelle Stand der Planungen und die weiteren Schritte als Bericht zur Kenntnis gebracht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Ermöglichungsräume sind in einem internationalen Kontext ein Ort der Künste und Kulturen -- sowohl für Künstlerinnen und Künstler als auch für das Publikum.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Sachstand zur kulturellen Nutzung der Kongresshalle im Kulturausschuss am 14.

Oktober 2022

1. Ermöglichungsräume für Kunst und Kultur

Im Zuge der Bewerbung um den Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 entstand 2019 die Idee, vier der insgesamt 16 Segmente des Kongresshallen-Rundbaus baulich für eine Nutzung durch die Künste und Kulturen zu ertüchtigen. An entsprechenden künstlerischen Produktions- und Präsentationsräumen für die visuellen Künste, die Musik, die Literatur und für Theater und Tanz herrscht in Nürnberg großer Mangel, wie die Ergebnisse der im Dezember 2020 präsentierten Vorstudie zeigen (vgl. Beschlussvorlage Kulturausschuss vom 04.12.2020). Darüber hinaus wurden multifunktional nutzbare Präsentations- und Meetingflächen, Arbeitsräume für temporäre transdisziplinäre wie internationale Zusammenarbeit sowie Lager- und Depotflächen gefordert. Auf Basis der ausgeführten Bedarfe gab das Hochbauamt der Stadt Nürnberg eine bauliche Machbarkeitsstudie in Auftrag. Zentral war hierbei eine wirtschaftliche, ortssensible und denkmalgerechte Erschließung. Die Möglichkeiten der Raumeinteilung und der Belichtung wurden ebenso bearbeitet wie Fragen der Bauphysik, Deckenlast, Schallentwicklung, Erschließung und Fluchtwege sowie die Erfüllung der Brandschutzauflagen. Abschließend spricht die Machbarkeitsstudie eine klare Empfehlung für die angedachte Nutzung für Kunst und Kultur in einem Rundbausegment aus.

Im Oktober 2021 hat der Kulturausschuss auf der Grundlage der ersten baulichen Machbarkeitsstudie und einer unter ausgewählten Kulturschaffenden durchgeführten Bedarfsanalyse die Verwaltung mit der Konkretisierung der baulichen und inhaltlichen Umsetzung beauftragt.

Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse und der Machbarkeitsstudie wurden 2021 und 2022 im Rahmen unterschiedlicher Formate konkretisiert. Das bislang in Workshops mit Stakeholdern der Künste und Kulturen in Nürnberg entwickelte Nutzungskonzept wurde in einem breit aufgestellten partizipativen Prozess ausgearbeitet: Unter anderem ermöglichten Informationstage zur Kongresshalle mit kostenlosen Rundgängen Einblicke in sonst für die Allgemeinheit nicht zugängliche Bereiche zu erhalten. Die Besuchenden waren im Rahmen von „Try out Kongresshalle“ am 13. November 2021 und „Open up Kongresshalle“ am 20. November 2021 eingeladen, ihre Ideen zur Zukunft der Kongresshalle zu formulieren. Der Response-Point brachte ein klares Stimmungsbild: Die Befragten wünschen sich ein neues Nutzungskonzept für die Kongresshalle – 75 Prozent der Befragten nennen explizit eine kulturelle Nutzung in diesem Zusammenhang. Da die Nachfrage nach öffentlichen Rundgängen durch die Kongresshalle weiterhin hoch ist, konnte mit dem „Open-Day Kongresshalle“ am 20. August 2022 der Öffentlichkeit abermals ein Einblick in das Gebäude ermöglicht werden. Ein weiterer Rundgangstag befindet sich bereits für den 19. November 2022 in Planung. Das World Café zur Zukunft der Kongresshalle am 30. November 2021 brachte Vertreter*innen aus Kunst und Kultur, Politik und Wissenschaft zusammen, um die Potentiale der zukünftigen kulturellen Nutzung der Kongresshalle – insbesondere die Verbindung von Erinnerungskultur und Kunst – zu diskutieren. Durchaus kontrovers wurde über den Zusammenhang von Erinnerungskultur und kultureller Nutzung diskutiert; abschließend herrschte große Zustimmung zur Etablierung der Ermöglichungsräume in der Kongresshalle. Die Einrichtung von Flächen für künstlerische Produktion aller Art und deren

Präsentation versteht sich als ein weiterer Schritt im Sinne einer zukunftsgerichteten Erinnerungskultur am Standort Kongresshalle. Die Diskursveranstaltung „Wie viel Kunst darf sein?“ am 18. Juli 2022 mit Vertreter*innen aus Politik, Kunst, Architektur und Philosophie trug dazu bei, künstlerische Zugänge zur Kongresshalle sichtbar zu machen und das mögliche Raumprogramm in der Kongresshalle zu konkretisieren. Die Doppelausstellung im K:osk93 und im Offenen Büro des Stadtplanungsamtes zeigte zwischen dem 24. Januar und 20. Februar 2022, wie vielfältig der Blick von visueller Kunst, Architektur, Musik und Film auf die Architekturrelikte des Nationalsozialismus in Nürnberg ist.

Im nächsten Schritt zur Planung der Ermöglichungsräume wurden nun in einem weiteren, breit aufgestellten partizipativen Prozess von April bis September 2022 die Vorarbeiten zur Nutzungskonzeption mit Stakeholdern der Kunst und Kultur in Nürnberg weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Dazu hat die Stadt Nürnberg die Kulturberatung actori GmbH mit dem Projekt „Konkretisierung des Nutzungskonzepts für die Ermöglichungsräume der Kongresshalle Nürnberg“ beauftragt. Früher als erwartet liegen bereits erste Ergebnisse vor. Den ersten Teil der Bedarfermittlung bildete eine partizipative Veranstaltung in Form eines World-Cafés unter dem Titel „Open-Space“ am 27. Juli 2022 im Z-Bau in Nürnberg. Über 100 Spartenvertreterinnen und Spartenvertreter der Künste und Kulturen und Künstlerinnen und Künstler waren als Multiplikatoren ihrer künstlerischen Sparte geladen, um im Fish-Bowl Format die spezifischen Anforderungen an Räumlichkeiten und Nutzungen der Kongresshalle zu formulieren. Als Ergebnis verschiedener Themenkreise stand eine differenzierte Sammlung von Anforderungen, Räumlichkeiten und Rahmenbedingungen. Im zweiten Teil wurden die Ergebnisse des „Open-Space“ mittels einer Interview-Umfrage präzisiert. Insgesamt wurden 22 digitale Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Künste und Kulturen durchgeführt, sodass möglichst alle künstlerischen Sparten abgedeckt werden konnten und die Kunst- und Kulturlandschaft Nürnbergs repräsentativ vertreten wird.

Die Fragen richteten sich nach den detaillierten Anforderungen, wie beispielsweise Raumgröße, Ausstattung, Zugänglichkeit oder Licht auf Basis der bereits identifizierten Anforderungen. Die aufgenommenen Räumlichkeiten wurden auf Grund ihrer spezifischen Anforderung, möglichen Synergien zwischen Nutzenden der künstlerischen Sparten und ihrer Lage bzw. räumlichen Anbindung in Cluster eingeteilt. Dies betrifft jeweils die Produktions- und Präsentationsräume. Beispielsweise benötigt eine Fotografin oder ein Fotograf einen Raum mit einer Größe von 40-50 qm, einer Höhe von mindestens 3,5 m, einen White Cube für höchste Flexibilität, verteilte Steckdosen im ganzen Raum und eine gute Grundbeleuchtung bzw. Tageslicht. Als Synergie zwischen den Nutzenden kann das Fotostudio auch von anderen Sparten zum Fotografieren genutzt werden. Bezüglich der räumlichen Anbindung bestehen keine spezifischen Anforderungen.

Neben den unterschiedlichen Anforderungen an Räumlichkeiten wurden auch inhaltliche Fragen nach Synergien mit dem Operninterim und dem Umgang mit der Erinnerungskultur gestellt. Dazu gab es diverse Vorschläge mit dem Opernhaus zusammenzuarbeiten und sich in einem erinnerungskulturellen Kontext mit dem Ort der Kongresshalle auseinanderzusetzen. Außerdem äußerte ein Großteil der Befragten den Wunsch die Betriebsstruktur der Ermöglichungsräume zeitnah zu klären und die partizipative Einbindung von Künstlerinnen und Künstlern fortzusetzen.

Des Weiteren hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 19. September 2022 explizit für die Förderung des Vorhabens der Ermöglichungsräume

20 Millionen Euro aus dem Programm KulturInvest der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien bewilligt.

2. Depot- und Lagerfläche

Die Kongresshalle soll sich neben der Produktion und Präsentation von Kunst auch der Bewahrung und Sicherung von Kunst- und Kulturgütern widmen. Für die städtischen Museen, städtische Sammlungen und das Stadtarchiv wird seit vielen Jahren ein dringender Bedarf an Lager- und Depoträumen festgestellt. Bestehende Depots entsprechen nicht den Standards und sind voll. Der Kulturausschuss des Stadtrats hat die Verwaltung bereits im Jahr 2016 damit beauftragt, die Kongresshalle auf ihre Eignung als Ort für ein städtisches Zentraldepot zu untersuchen. Entsprechende Untersuchungen in Zusammenarbeit mit der TU Dresden erbrachten positive Ergebnisse. Die bauliche Machbarkeitsstudie 2020 unterstrich diese Ergebnisse. Für die Nutzung als Lager oder Depot stünden Flächen in sechs der insgesamt 16 Sektoren zur Verfügung. Ein Teil der Kongresshalle soll daher nun als Depot- und Lagerraum für die städtischen Sammlungen und das Stadtarchiv ertüchtigt werden und soll darüber hinaus auch für Zwecke außerhalb von Kunst- und Kulturgütern genutzt werden.

Die bestehenden Lager- und Depotflächen der kulturhistorischen Sammlungen von den Museen der Stadt Nürnberg und der Stadtarchive wurden geprüft, klimatische und technische Anforderungen an neue Lagerräume ermittelt und ein neuer Flächenbedarf inkl. des erwarteten Zuwachs der kommenden 30 beziehungsweise 40 Jahre aufgestellt. Die Museen der Stadt Nürnberg konkretisierten daraufhin ihren Bedarf an Depot- und Lagerflächen: Die Kunstsammlungen benötigen eine Fläche von 3.090 qm, das Spielzeugmuseum 500 qm, das Deutsche Spielearchiv 600 qm, das Museum der Industriekultur 1305 qm. Insgesamt ergibt dies eine Fläche von 6.000 qm inkl. möglicher Gemeinschaftsräume von 505 qm. Das Stadtarchiv entwarf unterschiedliche Szenarien mit verschiedenen Regalsystemen. Beispielsweise wird bei der Verwendung von Fahrregalen auf drei Ebenen (3 x 325 cm) ein Magazin mit einer Fläche von 1.008 qm benötigt. Hinzu kommt ein Arbeitsbereich von 100 qm und ein Quarantäneraum von 150qm.

Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) benötigt für die Einlagerung von Exponaten, Materialen und Technik eine Fläche von 1370 qm mit einer Rampe beziehungsweise einem Türzugang mit einer Höhe von 3,5 m und für das Museum im Koffer im Erd- oder Sockelgeschoss 170 qm. KuF/Zeltnerschloss benötigt eine Fläche von 60 qm. Insgesamt meldet KuF einen Bedarf von 1.600 qm an.

Der benötigte Flächenbedarf kann in der Kongresshalle abgebildet werden, allerdings muss geprüft werden, ob die technischen Anforderungen wirtschaftlich realisierbar sind.

3. Nächste Schritte

Auf Basis der partizipativen Konkretisierung des Nutzungskonzepts für die Ermöglichungsräume der Kongresshalle Nürnberg und der ermittelten Bedarfe und technischen Voraussetzungen für die Depot- und Lagerflächen wird der begonnene Planungsprozess fortgesetzt. Die Wirtschaftlichkeit der technischen Anforderungen der Lager- und Depotflächen muss geprüft werden. Nach Vorlage möglicher baulicher Planungsvorschläge können Fragen nach der Ausstattung und Positionierungen konkret

diskutiert und beantwortet werden. Neben technischen und bauplanerischen Aspekten werden inhaltliche Fragen nach einer Betriebsstruktur, Synergien und erinnerungskultureller Aspekte vertieft. Beteiligungs- und Diskursformate werden dabei auch zukünftig zentral sein. Nach einer Konkretisierung des Raumprogramms durch die Planerinnen und Planer soll in der Kulturausschuss-Sitzung am 25. November 2022 eine Beschlussvorlage bezüglich des Raumprogramms vorgelegt werden.

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