Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022
Sachverhalt:
Zuschüsse des Sozialamtes und Seniorenamtes an die Träger der freien Wohlfahrts-
pflege - Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2023
In dieser Ausschussvorlage wird eine Übersicht über die im Sozialamt und Seniorenamt bearbeiteten Zuwendungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für das Jahr 2023 gegeben. Hierbei handelt es sich sowohl um freiwillige als auch Pflichtzuschüsse. Zudem wird über die von den Trägern gestellten Erhöhungs- und Neuanträge berichtet.
Für 2023 wird für die jeweilige Zuschussposition - entsprechend der gesamtstädtischen Vorgaben - bei Beantragung und wirtschaftlicher Erfordernis eine Anpassung an die Tarifentwicklung in Höhe von 2,25% für den Personalkostenanteil des jeweiligen Zuschusses vorgenommen.
Der Bericht wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen durch den Stadtrat.
I. Zuschüsse des Sozialamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Übersicht und Erhöhungsanträge für das Jahr 2022
Erhöhungsanträge
Z315600011 - AWO Kreisverband Nürnberg e.V. (AWO Rückkehrerberatung)
Im Juli 2010 konnte die AWO zusammen mit der Stadt Nürnberg das Projekt „Förderung der freiwilligen Rückkehr von Nürnberger Migranten und Migrantinnen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten“ ins Leben rufen. Hierbei soll sich der Zuwendungsbetrag zu einem wesentlichen Teil durch eingesparte Transferleistungen refinanzieren. Deshalb werden bevorzugt Ausreisen von SGB II-Beziehenden unterstützt, da hier Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft für die Stadt Nürnberg entstehen.
Beispielhaft belief sich im Jahr 2012 die Zahl der freiwillig Rückkehrwilligen auf 11 Männer, 13 Frauen und 8 Kinder. Seit 2018 reduzierte SHA den Zuschussbetrag von ursprünglich 81.000 € auf zuletzt 60.000 €, denn die Zahl der Rückkehrwilligen nahm stetig ab. So konnten in 2017 lediglich 6 Ausreisen, in 2018 nur noch 4 Ausreisen, in 2019 auch 4 Ausreisen (bzw. 7, die Angaben sind hier unklar) begleitet werden.
Der AWO Kreisverband Nürnberg e. V. stellt für 2023 einen Erhöhungsantrag von 5.000 € der bisherig bewilligten 60.000 € auf 65.000 €. Begründet wird der Antrag mit allgemeinen Lohnkostensteigerungen i. H. v. 2.500 € und einer erhöhten Nachfrage von Rückkehrwilligen. So konnten in 2021 einige Ausreisen nicht mehr organisiert werden.
Im Jahr 2020 wurden 3 tatsächliche Ausreisen bei 33 Beratungen, in 2021 7 tatsächliche Ausreisen bei 46 Beratungen organisiert. Zum Stand Mai 2022 waren 11 Personen in Beratung, wovon 1 Person bereits tatsächlich ausgereist ist und zwei weitere Ausreisen in Planung waren.
Anhand der vorliegenden Zahlen kann die Verwaltung keine erhöhte Ausreisewilligkeit gegenüber 2017 bzw. 2018 bei gleicher Zuschusshöhe erkennen.
Empfohlen wird lediglich eine allgemeine Erhöhung der Personalkosten um 2,25 %.
Antrag: 65.000 € bisheriger Zuschuss: 60.000 € fachliche Empfehlung: 61.000 € Haushaltsplanentwurf: 61.000 €
Z331101009 – Gewaltberatung Nürnberg e. V.
Der Verein Gewaltberatung Nürnberg leistet seit 2003 einen wichtigen Beitrag zum Beratungsangebot innerhalb der Stadt Nürnberg durch seine Arbeit in den Bereichen der Beratung von Tätern und Täterinnen, Gewaltprävention, Opferberatung sowie Multiplikatorenund Vernetzungsarbeit. Er ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Aggressions- und Gewaltproblematiken, vor allem im Bereich der häuslichen Gewalt. Die Problematik der häuslichen Gewalt bedarf eines kontinuierlichen, verbindlichen und anonymen Beratungsangebotes. Überwiegend werden Einzelberatungen von Jungen und Männern im Alter zwischen 16 bis 70 Jahren durchgeführt.
Seit Januar 2021 berät eine Gewaltberaterin Mädchen und Frauen, die Gewalt ausüben oder an einem Aggressivitätsabbau arbeiten wollen. Die Gewaltberatung Nürnberg e.V. ist aktuell der einzige Anbieter in Nordbayern, der mit Täterinnen arbeitet. Die Angebotspalette umfasst außer der gendersensiblen Beratung von Gewaltausübenden auch Konfliktund Paarberatung.
Bedingt durch die Pandemie hat die Nachfrage an Beratungen im Bereich häuslicher Gewalt seit Herbst 2021 bei Männern um 20% und bei Frauen um 15% zugenommen.
Gegenüber dem Planansatz aus 2022 i. H. v. 13.000 € beantragt der Verein eine Erhöhung um 20.450 €. Der Verein beantragte bereits für 2021 eine Erhöhung des freiwilligen Zuschusses von bisher 12.700 € auf 23.000 € und für 2022 eine Erhöhung von 12.800 € auf 30.000 €.
Empfohlen wird lediglich eine allgemeine Erhöhung der Personalkosten um 2,25 %, da bayernweit Konzepte des Bayerischen Staatsministeriums wie „Bayern gegen Gewalt“ und „Sweet Home“ zum Teil seit 2018 auf dem Weg gebracht wurden und eine städtische Ausweitung des freiwilligen Zuschusses unter Beachtung der allgemeinen Haushaltslage derzeit nicht angezeigt erscheint.
Antrag: 33.450 € bisheriger Zuschuss: 13.000 € fachliche Empfehlung: 13.200 € Haushaltsplanentwurf: 13.200 €
Z331101001 - ISKA und ZIB
Insolvenzberatung:
Bis 31.12.2018 lag die Zuständigkeit für die Sicherstellung der Insolvenzberatung beim Freistaat Bayern. Seit 01.01.2019 ist diese Aufgabe vom Freistaat Bayern auf die kreisfreien Städte und Landkreise übertragen worden. Hierzu halten sie geeignete eigene oder beauftragte Insolvenzberatungsstellen vor. Die kreisfreien Städte und Landkreise agieren hier im übertragenen Wirkungskreis.
Die Aufgabe der Insolvenzberatungsstellen liegt in der Beratung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung und in der Unterstützung und Begleitung der Schuldner bei der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Welche Insolvenzberatungsstellen hierfür geeignet sind, entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben.
Im Stadtgebiet Nürnberg übernehmen zwei von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Insolvenzberatungsstellen, das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und das Zentrum für Insolvenzberatung (ZIB), die Aufgabe der Insolvenzberatung.
Die Insolvenzberatung ist nur sichergestellt, wenn bezogen auf jeweils 130 000 Einwohner im Versorgungsgebiet, Beratungspersonal in der Summe einer Vollzeitstelle vorgehalten wird. Gemessen an der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg ist Beratungspersonal für die Verbraucher-Insolvenzberatung von 3,99 VZÄ notwendig. Die Stellen werden von dem ISKA und der ZIP in ausreichendem Maße vorgehalten.
Im Haushaltsjahr 2022 erstattete der Freistaat Bayern der Stadt Nürnberg für die Sicherstellung der Insolvenzberatung einen Betrag i. H. v. 387.259 €. Es wird für 2023 prognostisch von der gleichen Erstattungssumme ausgegangen. Der Erstattungsbetrag setzt sich aus einem Grundsockelbetrag und einem Betrag gemessen an der Einwohnerzahl zusammen.
Die Erstattungssumme wird von der Stadt Nürnberg anteilig an das Institut für soziale und kulturelle Arbeit (ISKA) und an das Zentrum Insolvenzberatung (ZIB) als geeignete beauftragte Stellen i. S. d. AGSG ausgereicht. Ein Betrag bis zu 5% der Erstattungssumme kann für die mit den Zuwendungen verbundenen Verwaltungsaufgaben innerhalb der Stadt Nürnberg einbehalten werden, rechnerisch bis zu 19.362,95 €.
Schuldnerberatung:
Bei der Schuldnerberatung handelt es sich um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Stadt Nürnberg. Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.04.1988 wurde einstimmig die Übertragung der Schuldnerberatung auf das ISKA und die langfristige Absicherung der Schuldnerberatung durch städtische Zuschüsse beschlossen.
Nachdem die Schuldner- und die Insolvenzberatung seit 2019 als kommunale Aufgabe (zwar in unterschiedlichen Wirkungskreisen) wahrgenommen werden, werden nun Synergieeffekte, eine Steigerung der Effektivität und Effizienz der Beratung sowie dann flächendeckende Beratungsstrukturen erwartet. Bis spätestens 01. Januar 2022 war nach der auf § 113 Abs. 5 AGSG beruhenden Verordnung sicherzustellen, dass pro Beratungsstelle mindestens zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) in Form einer kombinierten Schuldner- und Insolvenzberatung vorgehalten werden. Dies setzt voraus, dass beide VZÄ i. S. d. § 112 Abs. 2 AGSG qualifiziert sind. Die Stadt Nürnberg sollte in den beiden Beratungsstellen
insgesamt gesehen genauso viele VZÄ für die Schuldnerberatung finanzieren wie für die Insolvenzberatung. Die Aufgaben innerhalb der Beratungsstelle müssen aber nicht 1:1 abgebildet sein. Vielmehr können die Beratungsstellen weiterhin ihre Schwerpunkte unterschiedlich setzen. Bisher lag der Schwerpunkt der Schuldnerberatung bei dem ISKA und der Schwerpunkt der Insolvenzberatung bei dem ZIB.
ISKA – Institut für soziale und kulturelle Arbeit
Das ISKA macht sowohl Personal - als auch Sachkostenerhöhungen geltend.
Antrag: 755.500 € fachliche Empfehlung: 755.500 Haushaltsplanentwurf für Schuldner- und Insolvenzberatung (ISKA/ZIB) gesamt: 1.024.800€
ZIB – Zentrum Insolvenzberatung
ZIB stellte im Nachgang noch einen Erhöhungsantrag zum ursprünglichen Antrag auf Grund von zu erwartenden Inflationskosten und Erreichen einer höheren Tarifstufe.
Antrag: 269.300 €; Erhöhungsantrag v. 4.8.2022: 275.200 € fachliche Empfehlung: 275.200 Haushaltsplanentwurf für Schuldner- und Insolvenzberatung (ISKA/ZIB) gesamt: 1.024.800 €
fachliche Empfehlung gesamt: 1.030.700 €
Z331101020 - Pro Familia e.V.
Das Bundessozialgericht urteilte im November 2012, dass die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel in vollem Umfang mit dem Regelsatz abgegolten seien. Die bisherige Praxis der Übernahme von Verhütungsmittel durch das Sozialamt war damit hinfällig geworden.
Um das Angebot weiterhin aufrecht erhalten zu können, stellen seit 2013 die Sigmund- Schuckert-Stiftung und die Heilig-Geist-Spital-Stiftung und seit 2019 die Kost-Pocher‘sche- Stiftung Gelder zur Verfügung, die pro familia treuhänderisch verwaltet. Zusätzlich förderte die Stadt Nürnberg pro familia e.V. jährlich mit einem freiwilligen Zuschuss i. H. v. 25.000 €.
Pro familia stellt für 2023 einen Erhöhungsantrag bei der Stadt Nürnberg in Höhe von 9.000 €, da die Zuwendung der Heilig-Geist- Spital-Stiftung ab dem Jahr 2023 wegfällt.
Antrag: 34.000 € bisheriger Zuschuss: 25.000 € fachliche Empfehlung: 34.000 € Haushaltsplanentwurf: 25.000 €
Z315600012 - Verein Hilfe für Frauen in Not e. V.
Die Stadt Nürnberg fördert den Verein „Hilfe für Frauen in Not e.V.“ im Rahmen einer institutionellen Förderung (Pflichtzuschuss mit vertraglicher Bindung). Neben dem Betrieb des Frauenhauses, der Interventionsstelle und den Präventionsprojekten betreibt der Verein das Projekt „second stage“.
„Second stage“ exkludierend beantragte der Verein für 2023 eine Förderung i. H. v. ca. 462.000 €. Gegenüber der Förderung im Jahr 2022 (415.500 €) entspricht dies einer Erhöhung um ca. 46.500 €. Bereits für 2022 beantragte der Verein 422.500 €. Der Verein macht zu erwartende Personalkostenerhöhungen von mehr als 2,25%, Vorrücken in höhere Entgeltstufen und gestiegene Sachkosten geltend.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Personalkostensteigerung von 2,25% und eine Berücksichtigung der gestiegenen Sachkosten, insgesamt somit eine Erhöhung um ca. 17.000 € auf 432.583 €.
Zusätzlich beantragte der Verein am 01.09.2022 auf Grund der aktuellen Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst über eine mtl. Zulage i. H. v. mtl. 130 € für Erzieherinnen und 180 € für Sozialpädagoginnen, somit eine weitere Erhöhung der Personalkosten um ca.11.000 €. Zusätzlich reduziert er die zu erwartenden Einnahmen aus der Förderung des Freistaates um ca. 4.000 €. Insgesamt beläuft sich der aktuelle Antrag auf 477.500 €. Ein Eigenanteil i. H. v. 25.000 € ist hier bereits eingerechnet.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Gewährung eines Zuschusses i. H. v. 448.400 € unter Berücksichtigung der aktuellen Tarifeinigung im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst und einer PK-Erhöhung um 2,25 %.
Second stage:
Der Verein beantragt eine weitere Finanzierung des Second Stage Projektes, welches bis Ende 2022 komplett vom Freistaat auf Basis der „Eckpunkte zur Förderung von Modellprojekten für wohnraumbezogenes Übergangsmanagement mit begleitender psychosozialer Beratung für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder (sog. second stage)“ finanziert wird. Das Projekt kann dazu beitragen, die Auslastung des Frauenhauses zu optimieren, so dass insgesamt mehr Frauen aufgenommen werden können.
Aufgrund des Auslaufens der Förderung durch den Freistaat sind dann ab 01.01.2023 zusätzliche Fördermittel durch die Stadt Nürnberg erforderlich.
Aktuell liegen der Verwaltung keine Förderrichtlinien des Freistaates über die Weiterfinanzierung für die Zeit ab 01.01.2023 vor. Es wird eine Mindestförderung von 50 - 60% durch den Freistaat Bayern erwartet.
Historie:
Die Projektförderung Modellphase I des Freistaats lief ursprünglich bereits zum 30.06.2021 nach 18 Monaten aus. Für den Zeitraum ab 01.07.2021 sollten Kosten in Höhe von 91.300 € für Personal- und Sachkosten anfallen. Vom Land sollte weiterhin ein Zuschuss von 41.000 € gewährt werden. Eigenmittel des Vereins sollten i. H. v. 9.300 € eingebracht werden. Um die Differenz zu decken, hätte die Stadt im Haushaltsjahr 2021 eine
Summe von 41.000 € aufwenden müssen. Ab 2022 wäre eine Regelförderung i. H. v. jährlich 82.000 € dauerhaft notwendig gewesen.
Der Stadtrat beschloss in seinen Haushaltsberatungen für 2021 bereits die Fortführung des Projektes „second stage“ ab 01.07.2021, allerdings mit einem Haushaltsvolumen i. H. v. 20.000 €, so dass die grundsätzliche Entscheidung über die Weiterführung des Projektes bereits im Stadtrat beschlossen wurde. Letztendlich fielen dann durch Weiterfinanzierung des Freistaates durch die Modellphase II keine Kosten für die Stadt Nürnberg in 2022 an.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt die Weiterführung des Projektes, da dadurch eine Entlastung des Frauenhauses und ein besserer Übergang in eigenständige Wohnverhältnisse erreicht werden kann. Es stellt sich jetzt schon heraus, dass die Verweildauer im Frauenhaus verkürzt wird und insgesamt dadurch pro Jahr mehr Frauen aufgenommen werden können. Die zusätzlichen Apartments des Second Stage haben auch die Aufnahme von Frauen während der Corona-Pandemie ermöglicht.
Für second stage wird nun wiederum eine Kofinanzierung über die Stadt Nürnberg beantragt. Insgesamt sollen Kosten i. H. v. ca. 271.000 € anfallen, wovon voraussichtlich 135.500 € durch den Freistaat Bayern getragen werden. Der Restbetrag i. H. v. 135.500 € wird bei der Stadt Nürnberg beantragt.
Die Verwaltung empfiehlt dringend, einen Finanzierungsspielraum auf Grund der Unabwägbarkeiten der Personalkosten einzuplanen und empfiehlt einen Haushaltsansatz i. H.v. 600.000 € gesamt.
Antrag: 477.500 € zzgl. 135.500 € second stage, insgesamt ca. 613.000 € Bisheriger Zuschuss: 415.500 € Fachliche Empfehlung: 600.000 € (448.400 Frauenhaus zzgl. 135.500 second stage (insges. 583.900 €) zzgl. Spielraum für PK- Unabwägbarkeiten) Haushaltsplanentwurf: 423.306 €
Z315400004 Ökumenische Wärmestube - Standort Dianastraße 29
Im Rahmen der Sozialausschusssitzung vom 08.10.2020 (Top 2) wurde auf die Notwendigkeit der Einrichtung eines weiteren Tagesaufenthalts für wohnungslose Personen im Stadtgebiet hingewiesen. Der Tagesaufenthalt ergänzt das bestehende Unterkunftsangebot (Notschlafstelle) am Standort Dianastraße 29 und stellt eine Erweiterung des seit Jahren bestehenden Angebots in der Ökumenischen Wärmestube am Standort Köhnstraße 3 dar.
Mit Betriebsführungsvertrag vom 01.07.2021 (Punkt 5 Finanzierung) verpflichtete sich die Stadt Nürnberg gegenüber der Trägergemeinschaft von Stadtmission Nürnberg e. V. und Caritasverband Nürnberg e. V. zur Übernahme der für den Betrieb der Ökumenischen Wärmestube am Standort Dianastr. 29 notwendigen Kosten (Personal-, Sach- und Verwaltungskosten, sowie einer Kostenerstattung ausgegebener Mahlzeiten).
Gleichzeitig ist angedacht, die Finanzierung analog des Standorts Köhnstraße 3 (Z315400003.63111000) über freiwillige Zuschüsse abzuwickeln.
In Abstimmung mit der Stadtkämmerei ist dies frühestens mit dem Haushaltsjahr 2023 möglich.
Bis zum 31.12.22 werden die anfallenden Kosten per Einzelrechnung über eine andere Haushaltskostenstelle abgewickelt.
Mit Schreiben vom 18.03.22 übersandte die Stadtmission Nürnberg e.V. für die Trägergemeinschaft einen Zuwendungsantrag zum Betrieb der Ökumenischen Wärmestube Dianastr. 29. Hierbei wurde für das Jahr 2023 ein jährlicher Finanzbedarf in Höhe von 118.242 € geltend gemacht.
Für die Haushaltsplanung 2023 wird seitens der Verwaltung daher ein Betrag in Höhe von 118.300 € empfohlen.
Antrag: 118.300 € Fachliche Empfehlung: 118.300 € Haushaltsplanentwurf: Aufnahme in Kämmereipaket
Am 19.09.2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
II. Zuschüsse des Seniorenamtes an die Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Übersicht zu den Erhöhungsanträgen für das Jahr 2023
Z315900001 – Seniorennetzwerke (SNW) und Quartiersstrukturen
Wie im SozA am 26.04.2018 beschlossen erfolgt der sukzessive Ausbau weiterer Seniorennetzwerke. Die dafür notwendigen Finanzmittel werden zum jeweiligen Haushalt durch die Verwaltung beantragt. Für 2023 sind insgesamt 19 SNW und 2 Kristallisationszentren (kleinräumige soziale Treffpunkte) mit einer Fördersumme = 572.000 € (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 2,25 %) beantragt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Ausbau der SNW seit 2020 teilweise ausgesetzt, so dass nun der Ausbau auf 19 SNW für 2023 geplant wird. Darüber hinaus sind in der beantragten Summe die Trägerbudgets im Umfang von 243.0000 € (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 2,25 %) entsprechend Beschluss des Sozialausschusses vom 13.10.2011 enthalten. Im Rahmen der Quartiersstrukturen sind auch die beiden bestehenden Projekte „Wohnzimmer im Stadtteil“ mit jeweils 7.500€ zu sehen.
Antrag: 830.000€ bisheriger Zuschuss 2022: 820.850 € fachliche Empfehlung: 830.000 € Haushaltsplanentwurf: 820.850 €
Z315900002 – Angehörigenberatung e.V.
Die Angehörigenberatung e.V. setzt sich seit der Gründung 1986 für die Belange pflegender Angehöriger von gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen in Nürnberg ein. Einer der wichtigsten Kooperationspartner in der Stadt Nürnberg ist der Pflegestützpunkt, mit dem die Angehörigenberatung seit dessen Gründung 2011 eng zusammenarbeitet. Hier wurden 168.686 Euro (einschl. Dynamisierung des Personalkostenanteils von 2,25 %) beantragt.
Antrag: 168.686 € bisheriger Zuschuss 2022: 165 800 € fachliche Empfehlung: 168.686 €
Z315900006 - Zuschuss an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen
als Herausgeber des Magazins 66.
Als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.-kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg (entsprechend Vorjahr um 2.500 € aufgrund HHK Konsolidierung 2016 reduziert).
Antrag: 10.000 € bisheriger Zuschuss 2022: 7.500 € fachliche Empfehlung: 7.500 €