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SenA Zuwendungsanmeldung 2023

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Zuschussliste

Anmeldung von Zuwendungen zum Haushaltsplanentwurf 2023

Informationen zum Zuschuss1 Antragsinhalte Personalkostensteigerungen beantragt? Sachkostensteigerungen beantragt? Referat / Dienststelle2
Produkt Bezeichnung Profitcenter Kostenstelle Bezeichnung Kostenstelle Kostenart Bezeichnung Kostenart Zuschuss-Empfänger Inhalt / Zweck des Zuschusses EU-Beihilferelevanz3 Erläuterung zur Beihilfe3 (nur bei "keine EU-Beihilfe", "AGVO", "andere EU-Beihilfe" zu befüllen) SA.Nummer (soweit bereits bekannt) (nur für AGVO-Beihilfen) Förder- umfang Planansatz 2021 in € Planansatz 2022 in € Antrag 2023 Zuschuss- Empfänger in € Differenz Antrag Zuschuss- Empfänger zu Planansatz 2022 in € davon Tarifsteigerungen explizit beantragt? (Betrag + Begründung) davon sonstige PK- Mehrungen beantragt? (Betrag + Begründung) davon für Mehrkosten bei bestehenden Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) davon für zusätzliche (neue) Kosten beantragt? (Betrag + Begründung) Inhaltliche Einschätzung durch Referat / Dienststelle Empfehlung Ansatz 2023 durch Referat / Dienststelle in €
315900 315900 Z315900001 Seniorennetzwerke u. Quartiersstrukturen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 BRK Kreisververband Nürnberg-Stadt; Evang. Dienst Nürnberg-Langwasser e.V.; Evang. Diakonieverein St. Jobst e.V.;NOA; Paritätischer Wohlfahrtsverband; Stadtmission Nürnberg e.V.; AWO Kreisverband e.V.; vij Verein für Internationale Jugendarbeit; Sozialverband VdK Bayern e.V.; Caritasverband Nürnberg e.V.; Malteser Hilfsdienst Seniorennetzwerke, Trägerbudget, Modellförderung -> incl. 10.000 € für MGH Seniorennetzwerkerweiterung (Beschluss SozA 26.04.2018) Bereits in 2021 für zwei Stadtteile finanziell geplant, erfolgt die Umsetzung erst 2022 Die verpätete Einrichtung des 17. Sen.Netzwerks zum Jahresende 2021, brachte eine Nichtausschöpfung der Mittel dieser Zuschusskostenstelle in 2021 mit sich. (cid:10) keine EU-Beihilfe Städtische Zuwendung gilt den Vertragspartnern zum Betreiben von räumlich abgegrenzten Seniorennetzwerken innnerhalb des Stadtgebiets und für direkte Angebote für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg, daher auch gebietsbegrenzter Wirkungskreis ohne Ausrichtung auf Gewinnerwirtschaftung. BKZ 790.679 820.850 830.000 9.150 14.572 Seniorennetzwerke, Trägerbudget, Modellförderung -> incl. 10.000 € für MGH der AWO Seniorennetzwerkerweiterung (Beschluss SozA 26.04.2018) Zum Jahresanfang 2022 konnte das 17 Netzwerk nun voll starten. Die Erweiterung der Seniorennetzwerke auf 18 ist in 2022 finanziell geplant. Der Ausbau in 2023 auf 19 Seniorennetzwerke wird in der Mittelplanung 2023 berücksichtigt, die Personalkostensteigerung allerdings nur für die bereits dann bestehenden (18 SNW). Die Förderung kleinräumiger soz. Treffpunkte wird aus 2022 fortgeführt und in 2023 um ein weiteres erweitert. in Beträgen: 243.000 € (240.000 € Trägerbudget + 2.835,66 € Pk Steigerung, gerundet) 551.000 € (539.600 € SNW 19x + 11.502 € PK-Steigerung für 18 SNW, gerundet) 15.000 € (2x7.500 € je Projekt Wohnzimmer im Stadtteil) 21.000 € (2x 10.400 € kleinr. soz. Treffpunkte + 1x 234 € PK-Steigerung, gerundet). 830.000
315900 315900 Z315900002 Angehörigenberatung 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Angehörigenberatung e.V. Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht werden kann. Daher bilden die PK-kosten mit über 77% den Großteil der Gesamtkosten. Die beantragte Zuwendung von 168.686 € stellt nur einen Bruchteil den Gesamt- PK dar. Das Landesamt für Pflege unterstützt mit ca.83.000 €, der Bezirk Mittelfranken mit 15.500 € und die Pflegekassen mit ca.13.000 € die Finanzierung. Der somit verbleibende Eigenanteil an den PK Kosten beträgt ca. 52.000 €. keine EU-Beihilfe Verein mit Beratungstätigkeit innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg BKZ 163.400 165.800 168.686 2.886 2.886 explizit beantragt wurden auf die PK- Kosten 2,25% Erhöhung, der PK-Anteil an den Gesamtkosten beträgt 77,37% . Daher wurde für die Erhöhung 77,37% von der Zuwendung im Jahr 2022 wie folgt zugrunde gelegt (128.279 €X 2,25%). Die Fachstelle für pflegende Angehörige bietet im Rahmen von Beratungen ein Angebot mit hoher Fachkompetenz, welches nur durch qualifiziertes Personal erbracht werden kann. Hierzu ist zusätzlich ein erheblicher Schulungsaufwand erforderlich, damit die Berater*innen über aktuelle gesetzliche Änderungen auch informiert sind. Den den größten Teil von den Gesamtkosten bilden die PK-Kosten mit über 77,37% . Die Aufrechterhaltung und Förderung der Angebote der Angehörigenberatung wird als Zugewinn für die Gestaltung der städtischen Strukturen, die den demographischen Wandel konsequent im Blickfeld behält , erachtet. 168.686
315900 315900 Z315900003 Ambulante Hospizarbeit 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Hospiz-Team Nürnberg e.V.; Evang. Gemeindeverein Nürnberg - Mögeldorf e.V. Förderung ehrenamtlichter Hospizarbeit; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Der Bedarf an Begleitung und Beratung für unheilbar Kranke und deren Angehörige nimmt jedoch weiterhin zu. keine EU-Beihilfe Verein ist tätig innerhalb der Gemeinde Mögeldorf und angrenzender Stadtgebiete Nürnbergs BKZ 15.000 15.000 15.000 Förderung ehrenamtlichter Hospizarbeit; ab 2017 stellte die Bayer. Stiftung Hospiz die Zuschüsse für die ambulante Hospizarbeit ein. Der Bedarf an Begleitung und Beratung für unheilbar Kranke und deren Angehörige nimmt jedoch weiterhin zu. 15.000
315900 315900 Z315900004 Betriebliche Seniorengruppen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Diverse Seniorengruppen im Nürnberger Stadtgebiet Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten keine EU-Beihilfe Kleine Seniorengruppen, nur lokal ausgerichte, keine Gewinnerwirtschaftung BKZ 10.000 10.000 10.000 Förderung im Rahmen der Altenhilfe von betrieblichen, gewerkschaftlichen und sonstigen Seniorenclubs und Vereinigungen, die nicht im Rahmen des Trägerbudget über den Verband ein Zuwendung erhalten 10.000
315900 315900 Z315900005 Teilhabe Kultur und Wissen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Computer Club Nürnberg 50 plus e.V. Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen keine EU-Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich neue Medien, und nur regional ausgerichtet BKZ 5.100 5.100 5.100 Förderung des Computerclubs 50 plus Nürnberg (CCN50plus) zur Förderung Bildung und Wissenvermittlung im digitalen Bereich mit der ZielausrrichtungTeilhabe zu erhalten und zu ermöglichen 5.100
315900 315900 Z315900006 Verein Förderung Dialog der Generationen 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V. Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.- kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg ( entsprechend Vorjahr 2.500 zur HHK ) keine EU-Beihilfe Verein mit gemeinnütziger Ausrichtung, fördert die Teilhabe älterer Menschen im Bereich Wissenvermittlung durch Printmedien, und nur regional ausgerichtet BKZ 7.500 7.500 10.000 Zuwendung an den Verein zur Förderung des Dialogs der Generationen e.V., als Herausgeber des Seniorenmagazins 66 übernimmt der Verein die Aufgabe Altersbilder in der Öffentlichkeit zu verändern und ist wichtiger Bestandteil einer soz.-kulturellen Infrastruktur für die Senioren der Stadt Nürnberg ( entsprechen Vorjahr 2.500 zur HHK ) 7.500
315900 315900 Z315900007 Mehrgenerationenhaus 63115000 Zuschuss an soz/ähnl.Einrichtungen-Art 5 S.O.S. Kinderdorf Städtische Zuwendung ist eine Koofinanzierung zum Bundesprogramm zur Förderung Mehrgenerationenhäuser keine EU-Beihilfe Es handelt sich um eine nach Bundesgesetz festgesetzt Förderung. Mteinander - Füreinander BKZ 10.000 10.000 Koofinanzierung des MGH Schweinau 10.000

Erläuterung Fußnoten: 1 Daten zum neuen Zuschuss: Zuschussempfänger, Inhalt/Zweck und Förderumfang können dem Zuschussantrag entnommen werden. 2 Ergebnis Antragsprüfung: Wie stellt sich der Bedarf aus Sicht des Fachreferats/der Fachdienststelle dar? Ist der Zuschuss durch die Stadt Nürnberg und ggf. beantragte Erhöhungen inhaltlich erforderlich? Kommen andere Möglichkeiten der Kompensation in Betracht (z.B. durch Eigenmittel oder Eigenleistung, andere/weitere Zuschussgeber, Überschüsse aus Vorjahren, vertretbare inhaltliche Einschränkungen/Veränderungen o.ä.)? Unterliegt der Zuschuss einer Haushaltskonsolidierung? Weitere Hinweise oder Besonderheiten zu diesem Zuschuss, etc.

3 Beihilferelevanz: zu „Keine EU-Beihilfe“: Prüfung nach 20.1 ZuwGA erforderlich. Das Vorliegen einer Beihilfe kann hier nur dann abgelehnt werden (= keine Beihilfe),

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist vom Vorliegen einer Beihilfe auszugehen. Der Grund für die Ablehnung einer Beihilfe ist in der Spalte "Erläuterung zur Beihilferelevanz" in Stichpunkten darzulegen (z.B. "kein Unternehmen", "nur lokale Ausrichtung"). In Zweifelsfällen wird die Behandlung des Zuschusses nach 21. ZuwGA unter Beachtung der dortigen Bestimmungen für de-minimis-Beihilfen empfohlen.

zu "Betrauungsakt": Verfahren nach 23. ZuwGA. Für Betrauungsakte in Form von Zuwendungsbescheiden ist nach 23.5 und 23.6 ZuwGA eine Abstimmung mit RA und Ref I/II empfehlenswert.

zu "AGVO": Jenseits der de-minimis-Schwellen ist nach 22. ZuwGA insbesondere die Freistellung nach der AGVO zu prüfen. Für die hiernach freigestellten Gruppen (KMU, Sport und Kultur) vgl. 22.2 ZuwGA. Auf die damit verbundenen Transparenzpflichten der Dienststellen nach 22.3 ZuwGA wird hiermit noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Vgl. hierzu auch die Seite des StMWI: https://www.stmwi.bybn.de/eu-beihilferecht/informationen-zur-umsetzung-der-agvo In der Spalte "Erläuterung zur Beihilfe" ist anzugeben, welcher exakte Freistellungstatbestand der AGVO einschlägig ist (bspw. Art. 53 Nr. 2b AVGO)

zu: "andere EU-Beihilfe": Wenn die einschlägige Rechtsnorm für die Zulässigkeit der Beihilfe nicht aufgeführt ist, bitte diese im Feld "Erläuterungen zur Beihilfe" benennen. Bspw. "Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020", oder "Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze", etc.

1 von 1 Entwurf Haushaltsplan 2022 Stand 29.09.2021

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