Berichtsvorlage SHA/017/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 13.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Wohngeldreform 2023
Bericht:
Am 04.09.2022 hat die Bunderegierung im Kontext des sog. dritten Entlastungspaketes „die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ angekündigt.
Neben einer Dynamisierung mit der Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Mietenund Verbraucherpreisentwicklung soll erstmals die Integration einer Klimakomponente sowie eine verstetigte Heizkostenkomponente erfolgen. Darüber hinaus ist als kurzfristige Vorab- Maßnahme ein neuerlicher einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte für den Zeitraum vom September bis Dezember 2022 vorgesehen. Konkretere Informationen zur Ausgestaltung der Reform liegen derzeit noch nicht vor.
Als Folge dieser Reform sollen lt. Bundesregierung zukünftig 2.000.000 Haushalte bundesweit Wohngeld beziehen. Im Jahr 2020 waren lt. dem Statistischen Bundesamt 618.165 Haushalte im Wohngeldbezug.
Im Rahmen der Sitzung wird über den zum Sitzungszeitpunkt bekannten aktuellen Stand zur geplanten Wohngeldreform berichtet.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem WoGG sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: