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Präsentation Wohngeldreform 2023

Anlage · 13.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sozialausschuss Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration -Sozialamt Wohngeldreform 2023 Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022

Sozialamt | Wohngeldreform 2023

Inhaltsübersicht

Status Quo  Entwicklung: Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld (2017 – 2021) » Entwicklung: Antragseingang / Entscheidungen (2017 – 2021) » Entwicklung: ausgezahltes Wohngeld » Eckpunkte der Wohngeldreform 2023  Maßnahmen zur Umsetzung der Wohngeldreform  Online – Antrag auf Wohngeld  Ausblick 

Entwicklung: Haushalte und Personen mit Bezug von Wohngeld (jeweils am Jahresende)

Abbildung 1

01.01.2020: Wohngeldstärkungsgesetz mit Erhöhung der  Miethöchstbeträge und genereller Anhebung des Wohngeldes 01.01.2021: Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz  2020/2021: zusätzlicher Anstieg der Fallzahlen durch Corona 

Entwicklung: Antragseingang / Entscheidungen

Abbildung 2

Durch die mediale Präsenz zum Thema Wohngeld und des  zweiten Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger ist bereits jetzt ein deutlich gestiegener Antragseingang zu verzeichnen.

Entwicklung: ausgezahltes Wohngeld (in Mio. Euro)

Abbildung 3

Im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte in Nürnberg beträgt das  Wohngeld rund 223 Euro pro Monat (31.12.2021).

Deutliche Ausweitung der Wohngeldhaushalte geplant

Von der Wohngelderhöhung profitieren laut den Berechnungen  des IW Köln im Jahr 2023 bundesweit rund 2 Mio. Haushalte. Darunter sind rund 1,4 Mio. Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten. Diese rund 2 Mio. Haushalte teilen sich in drei Gruppen auf:  Rund 600 000 Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung » Wohngeld bezogen hätten. Rund 1 040 000 so genannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen » bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die im Jahr 2023 erstmals oder wieder Wohngeld erhalten werden. Rund 380 000 so genannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach » dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben. Im Vergleich zum Status Quo stellt dies (mehr als) eine  Verdreifachung der Wohngeldhaushalte (plus 224 Prozent) dar.

Wesentliche Inhalte der Reform

Die Erhöhung des Wohngeldes führt im Jahr 2023 für die  bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte steigt das  Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als  pauschaler Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingeht. Einführung einer Klimakomponente als Zuschlag auf die  Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Zweiter einmaliger Heizkostenzuschuss

Haushalte die in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 für  mindestens ein Monat Wohngeld bezogen haben, haben bereits automatisch einen pauschalen Heizkostenzuschuss (Einpersonenhaushalt i. H. v. 270 €, bei einem Zweipersonenhaushalt i. H. v. 350 €, für jedes weitere Mitglied je 70 €) erhalten. Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen alle Haushalte  profitieren, die in mind. einem Monat im Zeitraum vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022 wohngeldberechtigt sind. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für eine  Einpersonenhaushalt 415 €, bei einem Zweipersonenhaushalt 540 €, für jedes weitere Mitglied je 100 €.

Die Umsetzung der Reform stellt eine große Herausforderung dar

Abbildung 4

Deutscher Städtetag:

„(…). Das Präsidium sieht bei nur noch drei Monaten bis zur In-Kraft-Setzung des neuen Wohngeld-Plus-Gesetzes und einer erwarteten Verdreifachung der Anspruchsberechtigten, erhebliche Schwierigkeiten bei der personellen Absicherung der Umsetzung in den Städten. (…)“

Die Umsetzung der Reform stellt eine große Herausforderung dar Zur Umsetzung der Reform ergibt sich rechnerisch ein  zusätzlicher Personalbedarf von 49,5 Vollkräften in der Sachbearbeitung. Hinzu kommen Bedarfe für unterstützende Funktionen. Derzeit läuft der Gesetzgebungsprozess. Eine verlässliche  Handlungsgrundlage wird vermutlich erst gegen Ende des Jahres vorliegen. Umsetzungsfristen extrem knapp!!!  Zusatzbelastung durch Einmalzahlungen und Neuberechnung  der Bestandshaushalte. Nach Einschätzung von SHA und PA ist das erforderliche  Fachpersonal nicht auf dem Arbeitsmarkt zu akquirieren. Einarbeitungszeit für Fachfremde: sechs bis neun Monate. 

An der Umsetzung der Reform wird bereits mit Hochdruck gearbeitet (in der Diskussion bzw. in Vorbereitung)

Überplanmäßige Begutachtung von rund einem Drittel des  errechneten Stellenbedarfs (Entwicklung wird abgewartet) Einleitung des Stellenbesetzungsverfahrens und Veröffentlichung  entsprechender Stellenausschreibungen Vorbereitung einer Ausschreibung für Personaldienstleistungen  Zusätzliche Abstellung von Anwärtern/innen und Auszubildenden  3-monatige Praktika von Umschülern zum VfA/K bzw. zu  Kaufleuten für Büromanagement des Berufsförderungswerkes Vorübergehende Umsetzung einer wohngelderfahrenen Kollegin  innerhalb von SHA

An der Umsetzung der Reform wird bereits mit Hochdruck gearbeitet (in der Diskussion bzw. in Vorbereitung)

Erprobung und Einsatz digitaler Verfahren zur automatisierten  Übernahme von Grunddaten der online gestellten Anträge („Roboter-Lösungen“) Vorbereitungen zur Anpassung des vorhanden Fachverfahren der  AKDB (OK.WOBIS) Maßnahmen zur Prozessoptimierung  „Noteinführung“ der E-Akte (DMS) 

O – A W : NLINE NTRAG AUF OHNGELD Bereits seit 2021 besteht die Möglichkeit Wohngeld vollständig online zu beantragen

Abbildung 5

Im September 2022 gingen bereits 502 Anträge (rund 35 %) online ein.  Viele Antragstellende bevorzugen derzeit noch die klassischen Wege (230  Anträge wurden persönlich abgegeben, mit der Post kamen 730 Anträge).

A USBLICK Deutliche Vereinfachung der gesetzlichen Regelung erforderlich Bereits jetzt beträgt die Bearbeitungszeit in der Abteilung  Wohngeld aufgrund zahlreicher nicht besetzter Stellen zwischen 5 - 6 Monaten. Es muss befürchtet werden, dass die Bearbeitungszeiten deutlich ansteigen werden, selbst wenn rechtzeitig neues Personal gewonnen werden kann. Aus Sicht der Kommunen ist eine deutliche Vereinfachung der  gesetzlichen Regelungen erforderlich (bspw. vorübergehende Gewährung eines „Basiswohngeldes“). Der Deutsche Städtetag fordert in seinem Schreiben vom 07.10.:  „Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen. Im Weiteren parlamentarischen Verfahren in Bundestag und im Zuge der Behandlung im Bundesrat sind grundlegende Änderungen erforderlich, um das Gesetz für die Städte vollziehbar zu machen und den Erwartungshaltungen der Betroffenen entsprechen zu können.“

A USBLICK Folge- und Wechselwirkungen

Der zu erwartende deutliche Anstieg der Wohngeldempfänger-  haushalte wird u. a. auch Auswirkungen auf die Leistungen Nürnberg-Pass sowie Bildung und Teilhabe haben. Auch hier werden zusätzliche Personalkapazitäten benötigt. Abzuwarten bleibt der weitere Gesetzgebungsprozess, auch im  Hinblick auf die Rezeption des Zwischenberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme.

Sofern die dort vorgeschlagenen Maßnahmen aufgegriffen werden, könnte » dies für eine kurzfristig wirksame Entlastung der betroffenen Haushalte sorgen.

Die Verwaltung würde so (zeitlich) in die Lage versetzt die erforderlichen » Strukturen aufzubauen um das Wohngeld Plus administrieren zu können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Amt für Existenzsicherung und Volker Wolfrum soziale Integration – Sozialamt +49 (0)9 11 / 2 31-23 25 volker.wolfrum@stadt.nuernberg.de Dietzstr. 4 90443 Nürnberg Sozialamt | Wohngeldreform 2023

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