Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 13.10.2022
Benchmarking 2021: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und
AsylbLG
1. Monitoring 2021
Der Benchmarkingkreis der großen Großstädte kann mittlerweile auf ein über 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Im Laufe dieser Zeit haben die Analysen an Tiefe gewonnen und das betrachtete Spektrum hat sich um die existenzsichernden Leistungen der beiden Sozialgesetzbücher XII und II herum deutlich erweitert und inhaltlich entwickelt.
Der Monitoringbericht für das Jahr 2021 wurde vor kurzem veröffentlicht und steht auf der Homepage des Benchmarkingkreises (www.benchmarking-grossstaedte.de) unter Berichte zur Verfügung. Weiterhin kann hier auch ausgewähltes Datenmaterial der Städte, der Bericht „Wohnen in den Großstädten - Steuerungsansätze der Sozialverwaltungen“ und andere Fokusberichte abgerufen werden.
Trotz der coronabedingten Einschränkungen wurden die umfangreichen Vergleiche fortgesetzt und ausgebaut. Derzeit liegen den Städten ausführliche Kennzahlensets mit über 500 Basiszahlen zur Betrachtung der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und der Prävention von Wohnungsnotfällen vor. Zusätzlich erfolgte ein qualitativer Austausch in Form von Arbeitsgruppen und Städteumfragen, im Sinne eines „voneinander Lernens“.
Durch die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine waren besonders die Unterbringungsbehörden gefordert, so dass nicht alle Sozialverwaltungen die Daten für den Bereich Prävention von Wohnungsnotfällen fristgerecht liefern konnten. Aufgrund der unvollständigen Datenlage wurde auf eine Berichterstattung verzichtet.
In dieser Vorlage wird auf die grundsätzlichen Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs 2021 und zusätzlich auf die Entwicklungen in der Stadt Nürnberg eingegangen.
2. Einfluss der Covid-19-Pandemie
Die Entwicklungen im zweiten „Coronajahr“ erstreckten sich vom zweiten „harten“ Lockdown Anfang 2021 bis hin zu deutlichen Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Die vom Bund im Verlauf der Pandemie eingerichteten Sozialschutzpakete, die u.a. einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung und den weiteren existenzsichernden Leistungen ermöglichen und überwiegend bis Ende des Jahres 2022 weiterhin gelten, helfen den Bürgerinnen und Bürgern bei der "Abfederung" von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie.
Während im Jahr 2021 kaum Coronaeffekte im SGB XII zu spüren waren, ist im SGB II deutlich eine Trendwende zu erkennen. Der coronabedingte Anstieg der Leistungsbeziehenden in 2020 konnte im Jahr 2021 kompensiert werden.
Die Erholung der wirtschaftlichen Lage in 2021 zeigt sich auch in einer kontinuierlichen Abnahme der Kurzarbeiterquote und in dem Rückgang der Arbeitslosen auf nahezu Vor-Corona-Niveau. Allerdings wird aus den Daten der Bundesagentur für Arbeit auch deutlich, dass die Personen je nach Anforderungsniveau (Qualifikation) unterschiedlich von den Entwicklungen profitieren. Im Mittel der Großstädte ging die Zahl der arbeitslosen Experten, Spezialisten und Fachkräfte zwischen 13 und 17 Prozent zurück, während sich der Bestand der arbeitslosen Helfer lediglich um 3,5 Prozent verringerte.
Auch wenn der Bundesagentur nicht alle offenen Stellen gemeldet werden, lässt die Kennzahl zum Zugang an offenen Stellen erkennen, dass im zweiten "Pandemiejahr" wieder deutlich mehr Stellen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen und es für Arbeitslose und SGB II-Leistungsempfänger wieder einfacher sein könnte, Arbeit zu finden und aufzunehmen.
3. Gesamtentwicklung
Die Transferleistungsquote zeigt den Anteil der Personen, die auf wirtschaftliche Hilfen (existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG) angewiesen sind und gibt einen Überblick über die Entwicklungen in den Großstädten.
Am Mittelwert (GewMW) ist deutlich zu erkennen, dass 2020 pandemiebedingt ein Anstieg der Quote verzeichnet werden musste. Ende 2021 liegt die Transferleistungsquote bereits in den meisten Städten wieder auf dem Vor-Corona-Niveau von 2019. Die Entwicklung dieser Quote wird ganz überwiegend durch das SGB II beeinflusst, da hier der Anteil der SGB II-Leistungsberechtigten über 75 Prozent beträgt. Auf die Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen wird später eingegangen.
Die Stadt München konnte leider keine Daten zum AsylbLG liefern, so dass für sie in der Grafik keine Werte ausgewiesen werden. Für die Stadt München würden sich aber wohl die mit Abstand geringsten Werte errechnen, da die SGB II- und SGB XII-Quote in München lediglich 5,9 Prozent beträgt und sich für die AsylbLG-Personen im Mittelwert der Städte eine Quote von 0,5 Prozent errechnet.
Die Stadt Nürnberg erreicht bei dieser grundlegenden Kennzahl weiterhin vergleichsweise gute Werte und bleibt deutlich unter dem Mittelwert.
Ergänzend hierzu sollten aber auch Kontextindikatoren, wie die Wohngeldempfängerhaushalte und die Berechtigten von Kinderzuschlag, beachtet werden. Diese Haushalte/Personen beziehen keine von der Kennzahl erfassten Transferleistungen und werden somit auch nicht in der Transferleistungsquote berücksichtigt, verfügen aber meist nur über ein geringfügig höheres Einkommen.
Hintergrund für den Anstieg an Wohngeldhaushalten ist die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Wohngeldreform durch die beispielsweise Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet wurde. Die Stadt Nürnberg verzeichnet die zweithöchste Dichte der Städte und liegt deutlich über dem Mittelwert.
Weiterhin werden seit 2021 auch die Berechtigten von Kinderzuschlag in das Benchmarking einbezogen. Kinderzuschlag können Eltern zusätzlich zum Kindergeld erhalten, wenn sie lediglich über geringes Einkommen verfügen und durch die Gewährung von Kinderzuschlag Leistungen nach dem SGB II vermieden werden. Gleichzeitig kann auch Wohngeld bezogen werden.
Bei der Kennzahl „Anteil der Berechtigten von Kinderzuschlag pro SGB II-Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern“ erreicht die Stadt Nürnberg den höchsten Wert der Vergleichsstädte (Kennzahl nicht im Monitoringbericht ausgewiesen). Unter Beachtung der hohen Werte bei der Inanspruchnahme von Wohngeld und von Kinderzuschlag, sollte die positive Stellung der Stadt Nürnberg bei der Transferleistungsquote etwas differenzierter gesehen werden. Auch wenn Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig bezogen werden kann, zeigt es sich hier, dass in Nürnberg vergleichsweise viele Bürgerinnen und Bürger mit einem Einkommen knapp über den Transferleistungsgrenzen leben.
KeZa A23 – Anteil der Berechtigten von Kinderzuschlag pro SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern am 31.12.
Quelle: Statistikservice der BA und kommunale Daten; eigene Auswertung
4. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Die wirtschaftliche Gesamtsituation war im zweiten Jahr der Coronapandemie insgesamt wieder positiver und der Arbeitsmarkt aufnahmefähiger für die Kunden der Jobcenter. Trotz des erleichterten Zugangs zum SGB II, der im Rahmen des Sozialschutzpaketes III bis Ende 2021 verlängert wurde, ist die Dichte der Regelleitungsberechtigten (RLB) teils deutlich zurückgegangen. So stieg in Nürnberg die Zahl der Regelleistungsberechtigten im Jahr 2020 um 3,3 Prozent (MW: +3,3 %) an, im Jahr 2021 erfolgte dann ein Rückgang der Leistungsberechtigten um 4,9 Prozent (MW: -5,1 %). Im Dezember 2021 waren in Nürnberg insgesamt 36.784 Personen (12/2019: 37.444 RLB, 12/2020: 38.667 RLB) im SGB II-Leistungsbezug. So konnte auch in Nürnberg das bereits vergleichsweise niedrige Vor-Corona-Niveau unterschritten werden.
Allerdings konnten vom aufnahmefähigen Arbeitsmarkt nicht alle Leistungsbeziehenden profitieren. So steigt in den Städten der Anteil der Langzeitleistungsbezieher (über 4 Jahre Leistungsbezug) an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten seit Jahren stetig an (MW 2021: +6,2 %). Hier wird deutlich, dass sich bei rund der Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Leistungsbezug immer weiter verfestigt. Die Stadt Nürnberg bleibt hier aber deutlich unter dem Mittelwert und verzeichnete 2021 den geringsten Anstieg der Vergleichsstädte (+1,2 %).
Die laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft stiegen im Mittelwert der Städte in 2021 weiter deutlich an. Neben den steigenden Mieten und Heizkosten führten besonders die Sozialschutzpakete, nach denen die Kosten der Unterkunft unabhängig von ihrer Höhe anzuerkennen sind, zu diesem Anstieg.
In Nürnberg stiegen die laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft lediglich von 516 Euro im Dezember 2020 auf 519 Euro im Dezember 2021 an. Unter anderem ist der geringe Anstieg auf die Anpassung der Gebühren für die kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte zurückzuführen. Gleichzeitig erhöhten sich aber die kommunalen Gesamtausgaben pro Bedarfsgemeinschaft im Jahresdurchschnitt von 404,29 Euro in 2020 auf 425,85 Euro in 2021. Das auf den Unterkunftsbedarf anzurechnende Einkommen der Leistungsbeziehenden hat sich in 2021 verringert.
5. Sozialhilfe (SGB XII)
Durch das Bundesteilhabegesetz und das Bayer. Teilhabegesetz I wurde in Bayern die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege, einschließlich aller weiteren Sozialhilfeleistungen für diese Leistungsberechtigten (überwiegend Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Gesundheit) ab 01.03.2018 den Bezirken übertragen. Der Stadt Nürnberg stehen trotz der Zuständigkeitsverlagerungen weiterhin bundesweit vergleichbare Daten zur Verfügung, da der Bezirk Mittelfranken die hierfür erforderlichen Daten erhoben und übermittelt hat. Ohne diese Datenlieferung wäre ein sinnvolles Benchmarking für die Stadt Nürnberg kaum möglich, dem Bezirk Mittelfranken ist deshalb hier auch besonders zu danken.
Die Stellung Nürnbergs im Benchmarking zur Sozialhilfe ist anhand der nebenstehenden Grafik (Stand: Dez. 2021) ersichtlich. Hier werden die Dichten in den einzelnen SGB XII-Leistungsbereichen im Vergleich zum Mittelwert der Benchmarkingstädte (rote Linie / Index 100) ausgewiesen.
Insgesamt haben sich in der Stadt Nürnberg die Entwicklungen aus den Vorjahren fortgesetzt. Die Covid-19-Pandemie hatte kaum Auswirkungen auf die Zahl der Leistungsbeziehenden.
Hilfe zum Lebensunterhalt – außerhalb von Einrichtungen (HLU - 3. Kap. SGB XII)
Die Zahl der Personen, die in Nürnberg auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind, ging weiter zurück. Im Dezember 2021 bezogen 657 Leistungsberechtigte (Dez. 2020: 727 LB, -9,6 %) Hilfe zum Lebensunterhalt, dies entspricht einer Dichte von 1,24 Leistungsberechtigten je 1.000 Einwohner (MW 1,76 LB je 1.000 EWO). Die Entwicklung ist u.a. auf den Rückgang von „jungen Rentnern" (Altersrente vor 65 Jahre und 9 Monate) zurückzuführen. Auch wechselten einige Personen mit geringem Leistungsanspruch in den Wohngeldbezug, da sie sich so finanziell besserstellten. Dies wird ebenfalls bei den Aufwendungen je Leistungsberechtigten sichtbar. Auch führten 2021 die erhöhten Bedarfe für Regelsatz, Miete, Nebenkosten, Heizung, Krankenversicherungsbeiträge und die COVID-19-Einmalzahlung von 150 Euro zu einem Anstieg der monatlichen Aufwendungen je Leistungsberechtigten auf 596 Euro (+8,3 %).
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – außerhalb von Einrichtungen
(GSiAE - 4. Kapitel SGB XII)
In der Grundsicherung musste 2021 lediglich ein leichter Anstieg verzeichnet werden. Überwiegend ist hier der Hilfebedarf auf unzureichende Rentenansprüche aufgrund von unterbrochener Erwerbsbiografien zurückzuführen. Am Jahresende 2021 waren in Nürnberg 9.591 Personen (2020: 9.501 LB) auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Deckung ihres Lebensunterhalts angewiesen, die Dichte stieg auf 18,1 Leistungsbeziehende je 1.000 Einwohner (MW: 17,1). Aufgrund der Zuständigkeitsaufteilung in Bayern erhielten 8.510 Personen die Leistungen von der Stadt Nürnberg und 1.081 Personen vom Bezirk Mittelfranken. Neben den gestiegenen Bedarfen (siehe HLU) führte auch der Freibetrag für die Grundrentenzeiten (durchschnittlich je LB mtl. 15,30 €) zu einer spürbaren Erhöhung der Aufwendungen. So stiegen 2021 die Aufwendungen je leistungsberechtigter Person um 7,5 Prozent (N: 640,35 €, MW: 653,16 €).
Der Anteil weiblicher Leistungsbezieher von Grundsicherung im Alter (ab 65 Jahre) ist weiterhin höher als der Anteil männlicher Leistungsbezieher. Allerdings liegt die Zahl aller Frauen in der altersgleichen Bevölkerung deutlich über der der Männer.
Die Gegenüberstellung der Empfängerdichten nach Geschlecht zeigt deutlich, dass Männer in den Vergleichsstädten häufiger (Dichte-MW +9,8 %) auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind als Frauen. Besonders klar sind die Unterschiede in den ostdeutschen Städten, bei allerdings deutlich geringeren Dichten.
Hilfen zur Gesundheit (HzG - 5. Kapitel SGB XII)
Der seit Jahren anhaltende Rückgang von Leistungsberechtigten hat sich auch 2021 fortgesetzt. Die Dichte lag in Nürnberg mit 1,8 Leistungsberechtigten (952 LB) aber noch immer deutlich über dem Mittelwert der Städte (1,3 LB je 1.000 EWO). Ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten erhält allerdings auch ambulante Hilfe zur Pflege, so dass für sie der Bezirk Mittelfranken die Kosten trägt. In der Zuständigkeit der Stadt Nürnberg befanden sich im Dezember 2021 nur noch 431 leistungsberechtigte Personen.
Hilfe zur Pflege (HzP - 7. Kapitel SGB XII)
Die Leistungen werden seit dem Zuständigkeitswechsel direkt vom Bezirk Mittelfranken erbracht. Im Dezember 2021 bezogen in Nürnberg 653 Personen ambulante Hilfe zur Pflege (= außerhalb von Einrichtungen). Dies entspricht einer Dichte von 1,2 Personen je 1.000 Einwohner. Insgesamt bleibt die Dichte der Leistungsberechtigten mit Hilfe zur Pflege (in und außerhalb von Einrichtungen) in Nürnberg mit 4,8 Personen je 1.000 Einwohner deutlich unter dem Mittelwert der Städte (MW 5,6). Die ambulante Quote liegt mit 25,9 Prozent (Anteil der LB mit HzP a.v.E. an allen LB mit HzP) zum Jahresende 2021 etwas über dem Mittelwert der Großstädte.
6. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die Dichten der Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG werden deutlich von der unterschiedlichen Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer und auf die Städte (Königsteiner Schlüssel), von der Staatsangehörigkeit bzw. der Bleibeperspektive der Asylsuchenden und der Bearbeitung der Anträge durch das BAMF beeinflusst. Die Personen in Zentralen Aufnahmeeinrichtungen oder ANKER-Zentren werden im Benchmarking nicht berücksichtigt, da dieser Personenkreis in den meisten Bundesländern die Hilfen direkt von staatlichen Stellen erhält. In Bayern sind jedoch die Kommunen für die Leistungsgewährung zuständig, so dass die Daten im Benchmarking von den sonst veröffentlichten Daten abweichen (rd. 500 Personen).
Nachdem Ende 2015 in Nürnberg die mit Abstand höchste Dichte verzeichnet werden musste, liegt die Stadt Nürnberg im Dezember 2021 deutlich unter dem Mittelwert. Im Dezember 2021 erhielten in Nürnberg 1.975 Personen Leistungen nach dem AsylbLG. Unter Berücksichtigung der hier nicht betrachteten Personen in den Dependancen des ANKER-Zentrums würde sich für die Stadt Nürnberg allerdings eine Dichte nahe am Mittelwert errechnen.
Die Herkunft der Leistungsbeziehenden ist - besonders mit Blick auf die Bleibeperspektive und die Integration - von Bedeutung. Für Nürnberg sind erneut vergleichsweise hohe Anteile von Personen aus der ehemaligen UdSSR sowie die sehr geringen Anteile von Personen aus Asien und dem Balkan bemerkenswert. Rund 72 Prozent der in Nürnberg lebenden Leistungsberechtigten befinden sich bereits über 15 Monate in Deutschland, haben bisher keinen Schutzstatus erhalten und fallen weiter unter das AsylbLG (§ 2 AsylbLG). Insgesamt sind in Nürnberg über die Hälfte dieser Leistungsberechtigten schon 5 Jahre und länger im Leistungsbezug.
7. Fazit und Ausblick
Insgesamt konnte die Stadt Nürnberg erneut ihre gute Stellung im Kreis der 14 großen Großstädte behaupten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung in Nürnberg führte im Jahr 2021 zu einem deutlichen Rückgang der Dichte von SGB II-Regelleistungsberechtigten, so dass sogar die Vor- Corona-Werte unterschritten werden konnten. Die Entwicklungen im SGB XII setzten den Verlauf, unabhängig von den Zuständigkeitsverlagerungen zum Bezirk Mittelfranken, aus den Vorjahren fort. Im AsylbLG konnten rückläufige Fallzahlen verzeichnet werden.
Das Benchmarking wird im nächsten Jahr vor neuen Herausforderungen stehen. Im Zuge des Krieges gegen die Ukraine sind 2022 viele geflüchtete Menschen nach Deutschland gekommen. Zunächst erhielten die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Leistungen nach dem AsylbLG. Ab dem 01.06.2022 fand weitgehend ein Wechsel in die Rechtskreise des SGB II und XII statt. Wie sich dieses Geschehen auf die im Benchmarking untersuchten Leistungsbereiche ausgewirkt hat, wird im kommenden Berichtsjahr zu untersuchen sein. Auch die massiv steigenden Energiepreise und ihre Auswirkungen auf die Transferleistungsbereiche werden wohl ein Schwerpunkt des Benchmarkings für 2022 bilden.
Oktober 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt