Berichtsvorlage SHA/016/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 13.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Benchmarking 2021: Monitoring zu den Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und AsylbLG
Anlagen: Sachverhalt_SGB_12_2_2021
Bericht:
Der Kreis der 14 großen Großstädte Deutschlands hat die im Jahr 2021 erbrachten Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG intensiv verglichen. Die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs werden in einem Monitoring mit kommentierten Grafiken zusammen gefasst.
Die entsprechende Präsentation „Benchmarking der großen Großstädte - Monitoring 2021“ wurde von con_sens (Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH) und den teilnehmenden Städten erstellt. Die Präsentation bildet die Grundlage für diese Sozialausschussvorlage und steht auf der Hompage des Vergleichsrings unter www.benchmarking-grossstaedte.de zur Verfügung.
Die Ergebnisse des Benchmarkings 2021 sind vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinien: 4. Beschäftigung ermöglichen und 5. Armut bekämpfen) zu sehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem SGB XII, SGB II und AsylbLG sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: