Zwischenbericht zur Erstellung eines Nürnberger Aktionsplans zu Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt: Auswertung der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene
Einleitung
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde bereits im Jahr 2011 verabschiedet und trat als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt1. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft. Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise Geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Gleichstellungsarbeit wird demnach per se als Präventionsarbeit anerkannt, und kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne der Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.
Die Federführung zur Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplans gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt liegt bei der städtischen Gleichstellungsstelle und geht – neben der bestehenden Verpflichtung im Sinne der Ausstrahlungswirkung dieses völkerrechtlichen Vertrages - auf zwei Anträge von SPD/Die Guten und B‘90/Die Grünen aus dem Jahr 2020 zurück. Die Erarbeitung erfolgt seitdem in Kooperation mit dem Referat für Jugend, Familie und Soziales und dem Referat für Umwelt und Gesundheit sowie in enger Abstimmung mit und unter Einbezug der Kompetenzen von örtlichen Einrichtungen und Beratungsstellen, der Unterstützungs- und Hilfestrukturen, relevanter Netzwerke und Arbeitskreise sowie allen dafür relevanten lokalen Akteur*innen. Darüber hinaus wird im weiteren Verlauf auch eine Möglichkeit geschaffen, die Zivilgesellschaft am Prozess zu beteiligen.
BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen! im November 2021
In einem ersten Schritt fand im November 2021 das „BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen!“, welches sich an Fachkräfte, Interessierte und Engagierte richtete, mit einer Corona bedingt verringerten Anzahl an Teilnehmenden statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurde über Themenbereiche, Schwerpunkte und Zielgruppen der Istanbul-Konvention informiert. Anschließend legte das Plenum Themen für verschiedene Workshops fest und diskutierte intensiv in Kleingruppen. Wichtige Fragen waren dabei:
Wie kann eine zielgruppenspezifische Lobbyarbeit zur nachhaltigen Finanzierung der Präventionsarbeit und des Hilfe- und Unterstützungssystems beitragen? Wie kann die Stadtgesellschaft durch niedrigschwellige Öffentlichkeitsarbeit über die Themen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt informiert werden? Wie können Erkenntnisse im Kontext der Präventionsarbeit besser umgesetzt werden?
1 Geschlechtsspezifische Gewalt und Häusliche Gewalt werden als eigenständige Begriffe verwendet. Zitate sind davon ausgenommen.
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Wie können relevante Akteur*innen im Bereich der Verwaltung und der Behörden, wie beispielsweise der Justiz, für die Themen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt intensiver und differenzierter sensibilisiert werden? Wie können besonders vulnerable Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Suchtproblemen, besser in den Blick genommen werden?
Im Rahmen des BarCamps konnten unter Einbezug der Expert*innen aus der Praxis bereits wichtige Erkenntnisse für den Aktionsplan gewonnen werden.
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene
In einem nächsten Schritt hat die Gleichstellungsstelle unter anderem unter Einbezug von Best Practice Beispielen aus anderen Städten und der Handreichung des Deutschen Städtetags „Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis“ eine Bestandsaufnahme erstellt und durchgeführt, um einen Überblick über bestehende Angebote, Strukturen und Bedarfe zu erhalten – eine essentielle Grundlage zur Erarbeitung eines adäquaten Aktionsplans. Die Bestandsaufnahme richtete sich im Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 an alle Akteur*innen und Einrichtungen im Stadtgebiet, die mit den Themen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt im Rahmen ihrer Arbeit in Berührung kommen. Unverzüglich erhielt die Gleichstellungsstelle mehrfach Rückmeldung, dass die anfangs anberaumte Frist zur Beteiligung an der Bestandsaufnahme (Anfang November 2021), illusorisch wäre: Die Einrichtungen und Beratungsstellen waren über ihre Kapazitäten hinaus ausgelastet, sodass sie kurzfristig keinerlei Ressourcen zur Verfügung hatten, den durchaus detaillierten Online-Fragebogen innerhalb von wenigen Wochen zu bearbeiten. Letztendlich erstreckte sich der Prozess daher über mehrere Monate.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten und Ressourcen der Gleichstellungsstelle, entspricht die folgende Auswertung der Bestandsaufnahme nicht den herkömmlichen Standards einer wissenschaftlichen Erhebung, kann daher nicht verallgemeinert werden und ist nur bedingt vergleichbar. Die Herausforderung der Erhebung lag darin, die Situation unterschiedlichster Einrichtungen und Akteur*innen2 möglichst treffend abzufragen und abzubilden. Dennoch gibt die Auswertung der Bestandsaufnahme einen guten Überblick zur Situation in Nürnberg, macht die aus der Praxis zurückgemeldeten Bedarfe deutlich und bietet somit eine solide Grundlage zur Erstellung des Aktionsplans.
2 An der Bestandsaufnahme beteiligten sich beispielsweise Träger*innen von (Schutz-)Unterkünften, Beratungsstellen oder auch Selbstverteidigungskursen, die wiederum jeweils unterschiedlich verfasst und strukturiert sind.
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Allgemeine Informationen zu den Einrichtungen Insgesamt beteiligten sich 29 Einrichtungen3 an der Bestandsaufnahme, darunter vier städtische Stellen. Was die Arbeitsbereiche der sich beteiligenden Akteur*innen anbelangt, so sind drei ausschließlich im Bereich Prävention tätig und sechs ausschließlich im Bereich Schutz und Unterstützung. 17 Akteur*innen (dies entspricht einem Anteil von 51,72 %) gaben an, sowohl im Bereich Prävention als auch im Bereich Schutz und Unterstützung tätig zu sein. Die bestehenden Angebote richten sich an unterschiedliche Zielgruppen. Dabei arbeiten über 90 % der Einrichtungen unter anderem mit direkt von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt Betroffenen. Die bestehenden Angebote richten sich darüber hinaus auch an Täter*innen, Angehörige (auch Kinder) von Betroffenen, Angehörige von Täter*innen sowie an Fachkräfte und Multiplikator*innen. Es gibt spezifische Angebote für Frauen* und Mädchen*, für Männer* und Jungen* sowie für Personen, die sich nicht dem binären Schema männlich-weiblich zuordnen.
Bezüglich verschiedener Formen von Gewalt im Kontext Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt wurden von den Einrichtungen unter anderem Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Gewalt gegen Jungen und Männer, Beziehungsgewalt, Gewalt im Namen der sogenannten „Ehre“, Kinderschutz, sexualisierte Gewalt, Stalking sowie Gewalt im Kontext Wohnungslosigkeit genannt.
Alle Einrichtungen erheben Daten und führen aktuelle Statistiken über den Kontakt mit Personen, die Beratung, Hilfe und/oder Unterstützung benötigen.
Ressourcen und Finanzierung Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden unter anderem auch sensible trägerinterne Daten, wie beispielsweise Auskunft über Budget oder finanzielle und personelle Ressourcen, abgefragt. Die Abfrage dieser Daten erfolgte unter den Voraussetzungen, dass die Informationen ausschließlich für die Gleichstellungsstelle zugänglich sind, sicher und verschlüsselt übertragen werden sowie vertraulich behandelt und nicht weitergegeben werden. Die Angaben bezüglich des jeweiligen Budgets sowie finanzieller und personeller Ressourcen wurden dennoch nicht immer vollständig eingetragen und sind daher nur bedingt vergleichbar.
Personelle Ressourcen Die Anzahl der Mitarbeitenden beziehungsweise der zur Verfügung stehenden Wochenarbeitsstunden je Einrichtung variieren stark. Obwohl mehr als die Hälfte der nicht-städtischen Einrichtungen von Ehrenamtlichen unterstützt wird (52 %), gaben 68 % der nicht-städtischen Einrichtungen an, dass sie mit den personellen Ressourcen, die ihnen zur Verfügung stehen, den tatsächlichen Bedarf nicht decken können. Demzufolge fehlen den nicht-städtischen Einrichtungen, die sich an der Bestandsaufnahme beteiligt haben, nach eigenen Angaben insgesamt 664 Wochenarbeitsstunden, um den aktuellen Bedarf decken zu können. Dies entspricht rund 17 Vollzeitstellen bei 39 Wochenarbeitsstunden.
3 Der Begriff „Einrichtung(en)“ wird in diesem Bericht als Überbegriff für unterschiedlich verfasste und unterschiedlich strukturierte Träger*innen der örtlichen Beratungsstellen sowie Akteur*innen, Vereine oder auch städtische Dienststellen im Bereich Prävention und innerhalb der Unterstützungs- und Hilfestrukturen verwendet.
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Budget & Fördergelder 16 der 25 nicht-städtischen Einrichtungen haben Angaben zu ihrem durchschnittlichen jährlichen Budget gemacht. 11 dieser 16 Einrichtungen (68,75 %) haben angegeben, dass das jährlich zur Verfügung stehende Budget die tatsächlichen finanziellen Bedarfe nicht abdeckt. Insgesamt fehlen diesen Einrichtungen nach eigenen Angaben 804.218,07 €. 21 der 25 nicht-städtischen Einrichtungen beziehen öffentliche Fördergelder. Von jenen nicht-städtischen Einrichtungen, die öffentliche Fördergelder beziehen, erhalten 80,95 % (unter anderem) eine Förderung von Seiten der Stadt Nürnberg. Insgesamt mussten 48 % der nicht-städtischen Einrichtungen finanzielle Einbußen durch die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.
Prävention
Der Begriff Prävention, wie er im Rahmen der Istanbul-Konvention definiert wird, umfasst alle Arten von Präventionsarbeit und damit eine Fülle an Maßnahmen, die von der Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit über Gleichstellungsarbeit in allen gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen bis hin zur Sensibilisierung und Weiterbildung von Fachkräften reichen. 20 von 29 Einrichtungen gaben an, ausschließlich im Bereich Prävention beziehungsweise neben dem Bereich Schutz und Unterstützung auch im Bereich Prävention tätig zu sein. Dabei ist festzustellen, dass Präventionsarbeit im Kontext Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg zu spezifischen Themen, in vielfältigen Formaten und für verschiedenen Zielgruppen stattfindet.
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Abbildung 1: Themen der Präventionsarbeit
Auf die Fragen hin, zu welchen spezifischen Themen die Einrichtungen Präventionsarbeit leisten, wurden insgesamt 37 verschiedene Themen genannt (siehe Abb. 1). Besonders oft wurde Gewalt im Allgemeinen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sog. Ehrenmord/ ehrstrukturelle Gewalt, Female Genital Mutilation _ Cutting (weibliche Genitalbeschneidung bzw. Verstümmelung weiblicher Genitalien) sowie Trauma und Traumabewältigung genannt (Thema jeweils mehr als fünfmal genannt). Weitere Themen wie Abwehr von digitaler Gewalt, Häusliche Gewalt und Kinder, Gewalt und Sucht oder auch Gewalt gegen Jungen und Männer zeigen, welche Themenvielfalt durch bestehende Präventionsangebote bereits abgedeckt wird (siehe Abb. 1).
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Abbildung 2: Zielgruppen bestehender Präventionsangebote
Die lokalen Präventionsangebote richten sich außerdem an verschiedene Zielgruppen. Besonders häufig wurden die allgemeine Öffentlichkeit, Fachkräfte und Interessierte (Nennung jeweils mehr als 15 Mal) genannt. Darüber hinaus gibt es unter anderem auch Angebote für bereits von Gewalt betroffene Personen, Kinder oder geflüchtete Frauen und drogenkonsumierende Frauen (siehe Abb. 2).
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Dabei variieren die Formate der bestehenden Präventionsangebote. Neben (Fach-) Vorträgen, Workshops, und zielgruppenspezifischen Fort- und Weiterbildungsangeboten finden regelmäßig Aktionen und Kampagnen zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit statt. Letztere werden oft in breit angelegter Kooperation zwischen den örtlichen Einrichtungen und der städtischen Gleichstellungsstelle beispielsweise anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) oder des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (25. November) umgesetzt. Gruppenangebote zum geschützten Austausch oder zum Zweck der Selbstverteidigung stellen weitere Formate dar. Auch Angebote im Bereich der Täter*innenarbeit sind Präventionsarbeit. Insgesamt 9 Einrichtungen bieten aktuell Formate im Kontext Täter*innenarbeit an.
Weiterhin veröffentlichen die Einrichtungen und Beratungsstellen ergänzend zu den jeweiligen Jahres- und Tätigkeitsberichten, Informationsmaterial zu verschiedenen Themen wie unter anderem Häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch von Kindern, Menschenhandel und Zwangsheirat, Gewalt gegen Frauen und Mädchen oder digitaler Gewalt.
Im Rahmen der Istanbul-Konvention werden die Vertragsparteien dazu angehalten, den privaten Sektor, den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und generell Medien zu ermutigen, „… sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer Unabhängigkeit an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen zu beteiligen…“4. In diesem Sinne wurden die Nürnberger Einrichtungen im Rahmen der Bestandsaufnahme dazu befragt, inwiefern Kooperationen mit Medien und dem privaten Sektor bereits bestehen. 30 % der Einrichtungen, die im Bereich Prävention arbeiten, gaben an, mit den Medien und/oder dem privaten Sektor zu kooperieren. Darüber hinaus beantworteten 90 % der im Bereich Prävention tätigen Einrichtungen die Frage, inwiefern in der Berichterstattung der lokalen Medien über Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen auf eine sensible Wortwahl geachtet wird, mit „teils/teils“ oder „nein“.
Trotz vielfältiger lokaler Präventionsangebote fehlt es den Einrichtungen nach an Formaten zu bestimmten Themen. In diesem Kontext wurden mehrmals Aufklärung und Informationen zur „Loverboy-Masche“, präventive Täter*innenarbeit sowie Gewaltpräventionsprogramme genannt. Insgesamt wurden 56 Angebote unter „Fehlende Präventionsangebote“ aufgeführt. Dazu müssten nicht immer neue Strukturen geschaffen werden, denn mindestens 11 (ca. 20 %) der genannten Angebote könnten durch einen Ausbau bestehender Angebote gedeckt werden. Außerdem wurde bei zwei fehlenden Angeboten konkret geäußert, dass die betreffende Einrichtung die präventive Maßnahme selbst anbieten würde, ihr dazu aber die notwendigen Ressourcen fehlen. Weiter wurden auch spezifische Zielgruppen aufgeführt, für die zusätzlich Formate zur Sensibilisierung, Stärkung oder Prävention geschaffen bzw. erweitert werden sollten: Eltern, Fachkräfte, Kinder und Jugendliche, Queere Menschen sowie die allgemeine Öffentlichkeit.
Abgesehen von einem Ausbau bestehender Präventionsangebote oder der Schaffung neuer Angebote hatten die Einrichtungen auch Gelegenheit anzuführen, was sie benötigen, um weiterhin nachhaltige Präventionsarbeit leisten zu können. Sehr häufig wurde in diesem Kontext darauf hingewiesen, dass eine gesicherte und nachhaltige Finanzierung für die Einrichtungen essentiell sei, damit sie weiterhin ihre Arbeit leisten können (siehe Abb. 3).
4 siehe Art. 17, Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
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Abbildung 3: Erfordernisse für kontinuierliche nachhaltige Präventionsarbeit
Schutz und Unterstützung
Die insgesamt 23 Einrichtungen, welche entweder ausschließlich im Bereich Schutz und Unterstützung (sechs Einrichtungen) oder unter anderem im Bereich Schutz und Unterstützung (17 Einrichtungen) tätig sind, nannten 92 Angebote im Kontext Schutz und Unterstützung für von Geschlechtsspezifischer und/oder Häuslicher Gewalt betroffene Personen, deren Angehörige und Täter*innen. Darunter wurden insgesamt 32 Beratungsangebote und fünf Unterkunftsmöglichkeiten aufgeführt. Dabei gibt es spezifische Beratungsangebote für betroffene Frauen* und Mädchen*, Männer* und Jungen* und deren Angehörige sowie Täter*innen oder auch Fachkräfte. Die Beratungsstellen leisten unter anderem psychosoziale oder traumasensible Beratung, unterstützen bei Fragen zum Asylverfahren oder vermitteln weitere Kontakte und Angebote, die beispielsweise bei der Arbeitssuche oder Behördenanträgen weiterhelfen. Viele der Angebote können auch auf Englisch umgesetzt werden, vereinzelt kann eine
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Beratung auch auf Türkisch, Russisch, Rumänisch oder Spanisch stattfinden. Fast alle Beratungsstellen arbeiten bei Bedarf mit Sprachmittler*innen bzw. Dolmetscher*innen. Anlaufstellen für eine (geschützte) Unterbringung existieren sowohl für gewaltbetroffene Frauen als auch Männer (zum Teil mit ihren Kindern). Nur ca. 17 % der Angebote im Bereich Schutz und Unterstützung sind barrierefrei.
Auf die Frage nach der Auslastung der bestehenden Angebote gaben 78,26 % der im Bereich Schutz und Unterstützung tätigen Einrichtungen an, dass ihre jeweiligen Angebote stark ausgelastet (47,83 %) oder überlastet (30,43 %) sind.
Einen notwendigen Ausbau beziehungsweise eine Spezifizierung bestehender Angebote sehen die Einrichtungen in Bezug auf die Zielgruppen unter anderem besonders für betroffene Frauen, Asylbewerberinnen bzw. geflüchtete Frauen, Frauen mit psychischen Erkrankungen oder auch Frauen mit Suchtproblematik. Hinsichtlich fehlender Angebote im Bereich Schutz und Unterstützung wurden verschiedene Formate und Themen genannt, einen Überblick bietet Abbildung 4. Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang 49 Angebote genannt.
Abbildung 4: Schlagwörter zu fehlenden Angeboten im Bereich Schutz und Unterstützung
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Um weiterhin erfolgreich nachhaltige Arbeit im Bereich Schutz und Prävention leisten zu können, fehlt es den Einrichtungen jedoch an Ressourcen (vgl. auch Ressourcen und Finanzierung). Unter den 23 Einrichtungen wurden Aspekte, die sich unter einer nachhaltigen Finanzierung in Bezug auf Personal, Räumlichkeiten und/oder Sachausgaben zusammenfassen lassen, 30 Mal genannt.
Fazit
Die Ergebnisse des BarCamps: Istanbul-Konvention umsetzen! und die Auswertung der von Oktober 2021 bis Februar 2022 durchgeführten Bestandsaufnahme geben Aufschluss über die Arbeit, die in den Bereichen Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt in Nürnberg geleistet wird sowie über bestehende Bedarfe. Sowohl im Bereich Prävention als im Bereich Schutz und Unterstützung gibt es vielfältige und zielgruppenspezifische Angebote, die von den jeweiligen Einrichtungen und Akteur*innen kontinuierlich weiterentwickelt werden (vgl. beispielsweise Angebote bezüglich digitaler Gewalt oder Stalking).
Deutlich wurde durch die Auswertung der Bestandsaufnahme, dass viele Einrichtungen aufgrund starker Auslastung und zum Teil auch Überlastung an ihre Kapazitätsgrenze stoßen, was nicht selten zu langen Wartezeiten für Betroffene führt und mit erheblichen psychosozialen Folgen verbunden sein kann. Gleichzeitig ist die dringend notwendige nachhaltige Finanzierung der Einrichtungen und des bestehenden Angebots keineswegs gesichert. Die Bestandsaufnahme weist auf die Notwendigkeit einer Erhöhung der Kapazitäten und einer an den geschilderten Bedarfen orientierten, zielgruppenspezifischen Erweiterung des Angebots hin. Angesichts der völkerrechtlichen Verpflichtung durch die Istanbul-Konvention sowie der gesamtstaatlichen Verantwortung für den Schutz aller Bürger*innen vor Gewalt stellt sich sehr konkret die ordnungsrechtliche Frage nach der finanziellen Verantwortung der staatlichen Ebenen von Bund und Land. Bislang ist die Kommune stark gefordert bei der Bereitstellung und Finanzierung zahlreicher Angebote, zudem ist sie regelmäßig erste Adressatin der Forderungen seitens der Träger und Einrichtungen. Dies ist in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage mehr denn je eine große Herausforderung, die zu meistern nicht allein kommunale Aufgabe sein kann. Vielmehr gilt es, gemeinsam mit den fachlichen und politischen Akteur*innen in Nürnberg Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, wie auch Land und Bund nachhaltig und in ausreichendem Umfang finanziell in die Pflicht genommen werden können. Denn viele der Einrichtungen benötigen nach eigenen Angaben eine gesicherte Finanzierung und eine Erhöhung der Ressourcen, um weiterhin erfolgreiche Arbeit leisten zu können.
Die Gleichstellungsstelle ist den Akteur*innen und Einrichtungen dankbar, dass diese trotz knapper Ressourcen dennoch die notwendigen Kapazitäten aufgewandt haben, sich an der Bestandsaufnahme und auch am „BarCamp: Istanbul-Konvention umsetzen!“ zu beteiligen, ist dies doch eine wichtige Voraussetzung dafür, gemeinsam den Aktionsplan zu erarbeiten, Maßnahmen zu konzipieren und zu priorisieren und die Akquise zusätzlicher Ressoucen anzugehen, um dann eine verbindliche Umsetzung gewährleisten zu können.
Darüber hinaus haben BarCamp und Bestandsaufnahme gezeigt, dass die breite Öffentlichkeit noch stärker für Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt sensibilisiert und beide Themen enttabuisiert werden müssen, denn beide Themen sind kein individuellen, sondern gesamtgesellschaftliche Probleme. Dass der Abbau von Geschlechterstereotypen ein entscheidender Aspekt bei der Prävention von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt ist und als Querschnittsaufgabe von vielen gesellschaftlichen Bereichen vorangetrieben werden kann, ist dabei essentiell.
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Im einem nächsten Schritt findet am 15. September 2022 ein zweites BarCamp statt, welches an die Ergebnisse der letztjährigen Veranstaltung sowie der Bestandsaufnahme anknüpft und thematische Schwerpunkte für den Aktionsplan sowie das weitere Vorgehen und die Kooperation mit relevanten Akteur*innen zum Thema hat. Zielgruppe der Veranstaltung sind Fachkräfte, Expert*innen und Aktive, die im Rahmen ihrer Arbeit oder ihres Engagements mit den Themen Geschlechtsspezifische oder Häusliche Gewalt in Berührung kommen: Sei es durch Präventionsarbeit, die Arbeit mit Betroffenen, deren Angehörigen und Täter*innen oder im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer Behörde, einem Verein oder Verband. Im Anschluss daran sollen verschiedene Arbeitsgruppen konkrete Ziele und Maßnahmen innerhalb der thematischen Schwerpunkte erarbeiten. Gleichzeitig werden Formate des Austauschs mit wichtigen gesellschaftlichen Akteur*innen und Formate der Partizipation im Hinblick auf die Stadtgesellschaft durchgeführt. Im Frühjahr 2024 soll der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2026 mit dem Titel: Nürnberger Aktionsplan zu Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt dem Stadtrat vorgelegt werden. (Nähere Details hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und des Zeitplans können der Anlage Fahrplan zur Erstellung des Nürnberger Aktionsplans zur Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt (Gleichstellungsaktionsplan 2024-2026) entnommen werden.)
Entscheidend für die Wirkmacht und den Erfolg des Aktionsplans wird neben der intensiven Beteiligung spezifischer Akteur*innen deshalb auch sein, den Blick über die themenspezifisch tätigen Einrichtungen und Organisationen zu weiten und große gesellschaftliche Bereiche, insbesondere das Bildungswesen (formal, insb. Schule, non-formal – insb. Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung), die Arbeitswelt, politische Parteien und Initiativen, Vereine und Verbände etwa im Sport, das Ehrenamt, Kirchen und Religionsgemeinschaften und weitere Bereiche (die Medien wurden bereits erwähnt) aktiv einzubeziehen. Diese waren mit bereits vorhandenen und ggf. noch zu erarbeitenden Aktivitäten nicht Teil der Bestandsaufnahme, verfügen jedoch über Ressourcen und Zugänge und sind daher wesentliche Erfolgsfaktoren im Kampf gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt.
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