Haushaltssperre

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Antrag Bündnis 90 Die Grünen Aktionsplan zum Schutz vor häuslicher Gewalt v. 21.09.2020

Anlage · 13.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Verkehr & Mobilität Natalie Keller Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

BÜNDNIS 90

DIE GRÜNEN

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FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG Koge.. Lu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König | > ve Rathausplatz 2 Rathaus | Ä — 1 90403 Nürnberg

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90403 Nürnberg 941 SEP og Tel a) 211

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Istanbul-Konvention - kommunaler Aktionsplan für Nürn SEg ZUM, , Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Fraut NIIT SUMMET NE

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung | von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt für Deutschland, die sogenannte Istanbul- Konvention, in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland, sich zum Schutz der Opfer, Bestrafung von Täter“innen sowie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und für die Gleichstellung von Frau und Mann einzusetzen. 1 ig

Diese Verpflichtungen richten sich nicht nur an staatliche Stellen auf Bundes- und Länderebene, sondern auch auf kommunaler Ebene. Nürnberg verfügt bereits über umfangreiche Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote, die gut vernetzt sind und eng zusammenarbeiten. Damit aber eine verbindliche Gesamtstrategie seitens Bund, Länder, Kommunen und der Zivilgesellschaft entwickelt werden kann, bedarf es nicht nur eines kommunalen Aktionsplans, sondern auch die entsprechenden Mittel. Die zuletzt im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarte Erhöhung der Mittel war zwar umfangreich, aber keineswegs ausreichend.

Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

e Die Verwaltung ermittelt mit einer Bestandanalyse, wie derzeit Gewaltschutz und Unterstützung entsprechend der Istanbul-Konvention bedarfsdeckend, wohnortnah, allgemein zugänglich und angemessen garantiert sind, und wo möglicherweise noch Handlungsbedarf besteht. In diesen Prozess sollen Träger*innen der Präventions- und Unterstützungsmafßsnahmen einbezogen werden. Für den Bereich der häuslichen Gewalt

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sind Strukturen und Angebote für betroffene Kinder, Männer und Trans*Personen ausdrücklich einzubeziehen. e Aufbauend auf dieser Bestandsanalyse entwickelt die Verwaltung referats- und geschäftsübergreifend Leitlinien für einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Dabei bezieht sie ebenfalls die städtischen Unternehmen ein. e Die Verwaltung berichtet kontinuierlich über die Fortschritte, zusätzliche Bedarfe und noch fehlenden Maßnahmen im kommunalen Verantwortungsbereich und schreibt den Gleichstellungsaktionsplan entsprechend fort. e Die Verwaltung berichtet, welche Fördermittel im Haushalt zur Verfügung stehen und gestellt werden, um eine Koordinierungsstelle zur lokalen Umsetzung der Istanbul- Konvention im Gleichstellungsbüro einzurichten (Materialien, Moderation, Forschungsund Rechercheaufträge etc.). Die Aufgaben der Koordinierungsstelle nach der Istanbul- Konvention sind umfangreich und mit den bisher im Thema Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und deren Prävention vorhandenen Sachmitteln nicht darstellbar. e Die Stadt nimmt verpflichtend mit Land und Bund Gespräche auf, wie die zur Sicherung und zum Ausbau von Maßnahmen und Strukturen erforderlichen Mittel auch vor dem Vorliegen einer möglichen bundesweiten Gesamtstrategie zur Verfügung gestellt werden können e Die Verwaltung berücksichtigt bei allen Maßnahmen gendersensible Sprache und prüft diese auf Diversity-Relevanz. e Als Stadt der Menschenrechte und Arbeitgeberin weitet die Stadt ihr Fortbildungsangebot aus und nimmt Weiterbildungen zum Erkennen von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie das Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verpflichtend in den bestehenden Katalog auf. e Die Verwaltung prüft, wie das Thema in die Stadtgesellschaft getragen werden kann, damit möglichst viele Bürger*innen - unabhängig von einer persönlichen Betroffenheit

e Die Verwaltung prüft, wie Öffentliche Werbeträger eingebunden werden können beispielsweise mit einer Ganzbeklebung von Straßenbahnen oder Plakatkampagnen der Stadtreklame.

Mit freundlichen Grüßen

I. dAmlello

Natalie Keller Achim Mletzko Stadträtin Fraktionsvorsitzender

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