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IKÖK Abschlussbericht

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Inhalt

  1. Ziele und Prozessgeschehen im IKÖK-Projekt ................................................................................. 2

1.1. Beteiligungsorientierte Bestandsaufnahme ............................................................................ 2

1.2. Interkulturelle Schulungen für städtische Beschäftigte .......................................................... 3

1.3. Handlungsempfehlungen zur (Weiter-)Entwicklung der interkulturellen Öffnung ................ 4

  1. Grundlegende Überlegungen zur interkulturellen Öffnung ............................................................ 5

2.1. Partizipation und kultursensible Arbeit als Gelingensfaktoren ............................................... 5

2.2. Umsetzungshorizonte und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten als zu

berücksichtigende Faktoren ................................................................................................................ 5

  1. Transfer für interessierte Institutionen ........................................................................................... 6

  2. Ziele und Prozessgeschehen im IKÖK-Projekt

Das Projekt „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ (IKÖK) war ein Verbundvorhaben des

Bildungsbüros der Stadt Nürnberg mit dem Kreisverband Nürnberg der Arbeiterwohlfahrt

Kreisverband Nürnberg e.V. Es wurde aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

der Europäischen Union gefördert und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

administriert.

Von November 2020 bis Juni 2022 wurden die aktuellen interkulturellen Öffnungsmaßnahmen der

Nürnberger Verwaltung in einem partizipativen Prozess evaluiert und bedarfsorientierte

Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Entwicklung dieser Handlungsempfehlungen standen im

Einklang mit den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg und waren wie folgt definiert:

Beitrag zur Erhöhung des Anteils an Personal mit Zuwanderungsgeschichte

Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger mit

Zuwanderungsgeschichte, um das Dienstleistungsangebot der Stadt Nürnberg

weiterzuentwickeln.

 

In der ersten Phase des Projektes stellte
das Bildungsbüro das Projektvorhaben
und dessen Ziele sowohl in relevanten
kommunalen und politischen Gremien als
auch bei internen Dienststellen und
externen Akteurinnen und Akteuren vor.
Daran schloss die beteiligungsorientierte
Bestandsaufnahme mit unterschiedlichen
Akteursgruppen (siehe Gliederungspunkt
1.1.) und das Angebot der interkulturellen
Schulungen an (siehe Gliederungspunkt
1.2.). Aus beiden Projektschritten
resultierten wichtige Erkenntnisse zur
interkulturellen Öffnung der
Verwaltungen, welche zu Handlungsempfehlungen zusammengeführt und in der Broschüre
„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung gemeinsam weiterdenken“ (siehe Anhang) aufbereitet
wurden. Darüber hinaus bündelte das Bildungsbüro die gemachten Projekterfahrungen in einer
Broschüre, die interessierten Institutionen Impulse für die Planung und Umsetzung eines
interkulturellen Öffnungsprozesses liefern soll (siehe Gliederungspunkt 3). Für eine kritisch-
konstruktive Begleitung des Projektvorhabens begleitete ein Beirat, bestehend aus Vertretungen
innerstädtischer Stelle und externer Einrichtungen, beratend die einzelnen Projektphasen.

Abbildung 1

1.1. Beteiligungsorientierte Bestandsaufnahme

Um einen ganzheitlichen Blick auf die interkulturelle Öffnung der Nürnberger Verwaltung werfen zu

können, wurden insgesamt sieben leitfadengestützte Interviews mit Leitungspersonal aus

verschiedener Dienststellen geführt, aus welchen sich hinsichtlich beider Projektziele wichtige

Erkenntnisse über die laufenden Öffnungsmaßnahmen der Verwaltung festhalten und systematisch

aufbereiten ließen. Drei innerstädtische Workshops mit 14 städtischen Beschäftigten mit

Zuwanderungsgeschichte gingen der Frage nach, wie es der Stadtverwaltung gelingen kann, mehr

Personal mit Zuwanderungsgeschichte zu gewinnen. Dabei waren sie für das Projekt wichtige

Expertinnen und Experten, weil
sie einerseits die Perspektive der
Beschäftigten und andererseits
der Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte ver-
einen. Um mehr Wissen über die
Bedarfe der Bürgerinnen und
Bürger mit Zuwanderungs-
geschichte zu erlangen, erfolgte
eine schriftliche Befragung der
Migrationsberatungsstellen der
drei Wohlfahrtsverbänden.
Zudem wurden mehrere
Workshops mit 13 Vertretungen
aus zehn Migranten-
organisationen und zehn Akteurinnen und Akteuren aus der Wirtschaft und Beratung durchgeführt.
Darüber hinaus reflektierten in einem Workshop zehn Beschäftigte aus verschiedenen Dienststellen,
die im Rahmen des IKÖK-Projekts an einer interkulturellen Schulung teilnahmen, die
Schulungserfahrung und deren Bedeutung für die eigene Arbeit.

Abbildung 2

Das durch die Beteiligung der genannten Expert/-innen und Expertengruppen gewonnene Wissen

bildetet die Basis für die Handlungsempfehlungen für eine Interkulturelle Öffnung der Verwaltung.

1.2. Interkulturelle Schulungen für städtische Beschäftigte Während der gesamten Projektlaufzeit bot der AWO Kreisverband Nürnberg e.V. bedarfsorientierte interkulturelle Schulungen für die Beschäftigten der Verwaltung in Nürnberg und in der Europäischen Metropolregion Nürnberg an. Bei der Umsetzung mussten die durch die Pandemie veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Abbildung 3

Das interkulturelle Schulungsangebot bestand inhaltlich aus fünf Themenbereichen mit insgesamt elf Schulungsbausteinen. Inhaltlich zeigte sich, dass die Themen „sprachliche Diskriminierung“ und „Rassismus und Toleranz sowie ihre Grenzen“ von den Teilnehmenden am häufigsten nachgefragt wurden. Alle Schulungsbereiche und methoden waren so gewählt, dass Abbildung 3: Darstellung der fünf Themenbereiche der sie Prozesse der kulturellen interkulturellen Schulungen und deren Ziele. Eigenreflexion anregten und Perspektivenwechsel ermöglichten. Ferner hatten sie das Ziel, bestimmte Zugangs- und Ausgrenzungsmechanismen im konkreten Kontakt zwischen städtischen Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte zu erkennen sowie zu reflektieren. Auf diese

Weise konnten individuelle Handlungsstrategien anhand von Praxisbeispielen erweitert werden, um kommunikations- und kulturbedingte Missverständnisse sowie Konflikte zu vermeiden.

Die Bewerbung der interkulturellen Schulungen innerhalb der Stadt Nürnberg fand auf zwei unterschiedlichen Wegen statt. Einerseits stellte das Bildungsbüro dem Leitungspersonal einzelner Dienststellen das Schulungsangebot vor und konnte dadurch offene Bedarfe ermitteln. Davon ausgehend buchten die Dienststellen im direkten Austausch mit den AWO-Trainerinnen Schulungen für ihre Mitarbeitenden, die in Inhalt und Format bedarfsgerecht angepasst wurden. Von diesem Angebot profitierten bis zum Projektende zehn Dienststellen. Andererseits wurden interkulturelle Schulungen durch das städtische Intranet beworben und waren dadurch für alle Beschäftigten frei zugänglich. Zwischen Mai 2021 und bis Ende Juni 2022 fanden insgesamt 39 interkulturelle Schulungen für die Beschäftigten der Stadt Nürnberg statt, bei denen 291 Teilnahmen zu verzeichnen waren.

Durch die Feedbackbögen nach den Schulungen und einem Workshop mit Teilnehmenden erhielt das Bildungsbüro einen Einblick in den aktuellen Diskussions- und Wissensstand der städtischen Beschäftigten. Zudem wurden auch deren Bedürfnisse und Bedarfe deutlich, welche das Bildungsbüro in die Handlungsempfehlungen aufnahm.

1.3. Handlungsempfehlungen zur (Weiter-)Entwicklung der interkulturellen Öffnung

Die Rückkopplungen der Bestandsaufnahme und der interkulturellen Schulungen arbeitete das

Bildungsbüro auf, wertete diese aus und führte sie in Handlungsempfehlungen in der Broschüre

„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung gemeinsam weiterdenken“ (siehe Anhang) zusammen.

In einem ersten Auswertungsschritt wurden die schriftlichen Dokumentationen und

Befragungsrückläufe hinsichtlich der beiden IKÖK-Ziele gesichtet und eine erste Vorsortierung

vorgenommen. Dabei wurde deutlich, dass es Nennungen gab, die sich hinsichtlich beider Ziele

wiederfinden, beispielsweise die Bedeutung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten der

Verwaltung. Im zweiten Schritt wurden nun die Nennungen zu beiden Projektzielen getrennt

betrachtet und aufgrund von Überschneidungen und inhaltlichen Zusammenhängen zu Kategorien

zusammengefasst. Diese Kategorien wurden zu den nachfolgenden Handlungsempfehlungen für die

interkulturelle Öffnung der Nürnberger Verwaltung aufbereitet und ausformuliert. Hierbei haben

besonders der Aspekt der „Kultursensiblen Arbeit“ und der Partizipation von Menschen mit

Zuwanderungsgeschichte große Bedeutung gewonnen (siehe Gliederungspunkt 2).

Im Rahmen einer Informations- und Reflexionsveranstaltung wurden am 3. Juni 2022 im Tagungshaus Caritas-Pirckheimer-Haus allen im Projekt beteiligten Akteurinnen und Akteuren die entstandenen Handlungsempfehlungen vorgestellt. Dabei fand eine Reflexion über den Beteiligungsprozess und die Bedeutung einzelner Öffnungsempfehlungen von einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Der Einladung folgten ca. 70 Personen und die Veranstaltung wurde durch einen Vortrag zum Thema „Institutioneller Rassismus in Behörden“ eröffnet.

  1. Grundlegende Überlegungen zur interkulturellen Öffnung Aus dem gemeinsamen Projektprozesses mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren kristallisierten sich grundlegende Überlegungen heraus, die für den weiteren interkulturellen Öffnungsprozess relevant sind.

Abbildung 4

Abbildung 4: Darstellung der

grundlegenden Überlegungen zur interkulturellen Öffnung.

2.1. Partizipation und kultursensible Arbeit als Gelingensfaktoren Im Verlauf des IKÖK-Projekts wurde deutlich, welchen Mehrwert die Beteiligung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit sich bringt. Diese lieferten zum einen als Beraterinnen und Berater wichtige Erkenntnisse zu Bedürfnissen und Bedarfen verschiedener Communities, welche passgenaue Handlungsempfehlungen ermöglichten. Zum anderen wirkten sie als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für ihre jeweiligen Netzwerke und sie haben bei der Umsetzung vieler Öffnungsmaßnahmen eine Schlüsselfunktion. Neben der Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gewann auch der Ansatz der „kultursensiblen Arbeit“ für den interkulturellen Öffnungsprozess größere Bedeutung. Dieser Begriff aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege meint vor allem strategische Öffnungsmaßnahmen, die bestehende Unterschiede der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und auf individuelle Bedarfe eingehen. Dieser grundlegende Ansatz ist ausschlaggebend, um einen verbesserten Zugang für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und langfristig eine barrierefreie Verwaltung zu erreichen.

2.2. Umsetzungshorizonte und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten als zu berücksichtigende Faktoren Im Austausch mit den städtischen Akteurinnen und Akteuren wurde deutlich, dass die einzelnen Handlungsempfehlungen unterschiedlich komplexe Rahmenbedingungen haben und daher unterschiedliche zeitliche Horizonte für die Umsetzung haben müssen. Als ein Faktor ist zu nennen, dass Dienststellen und Personalamt gemeinsam für die interkulturelle Öffnung zuständig sind, wenn es um die Personalgewinnung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte geht. Daher gilt es, bei der Umsetzung der Empfehlungen die notwendigen Abstimmungs- und Entwicklungsprozesse zu berücksichtigen. Auch die gesetzlichen Grundlagen spielen eine wichtige Rolle. Vor allem im Personalbereich sind Abläufe wie die Gestaltung der Stellenausschreibungen gesetzlich geregelt. Um alle Möglichkeiten zur interkulturellen Öffnung ausschöpfen zu können, ist bei der Planung und Durchführung eines interkulturellen Öffnungsprozesses die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Möglichkeiten besonders wichtig.

  1. Transfer für interessierte Institutionen Die Broschüre „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Transferprodukt“ dokumentiert einzelne Projektschritte und möchte damit die gemachten Erfahrungen an interessierte Städte, Landkreise und weitere Institutionen weitergeben. Die Publikation beleuchtet mit der Darstellung der kommunalen Rahmenbedingungen die Grundlagen, auf denen das IKÖK-Projekt aufbaute. Daran anschließend folgt eine ausführlichere Übersicht einzelner Projektschritte, die auch Empfehlungen für interessierte Institutionen enthält. Am 21. Juni 2022 wurde eine überregionale Informationsveranstaltung durchgeführt, an der Personen aus anderen Kommunen und Institutionen teilnahmen, die an einem Transfer des in Nürnberg erprobten Prozesses interessiert waren.

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