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Bericht Integrationsratswahl 09.10.2022

Anlage · 06.10.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Gostenhof Langwasser Hauptmarkt Kommission für Integration Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

Geschäftsstelle des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg

An die Mitglieder der Kommission für Integration des Nürnberger Stadtrates

Nürnberg, 09.09.2022

Statusbericht zur Integrationsratswahl 2022

1. Vorbereitungen und Öffentlichkeitsarbeit

1.1 Vorbereitungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Integrationsratswahl 2022 bilden die neue Integrationsratssatzung1, ihre Anlage2 und die sie ergänzende Integrationsratswahlordnung.3 Diese basieren auf einem vom amtierenden Integrationsrat erarbeiteten Vorschlag für ein neues Wahlsystem und traten nach Beratung und Verabschiedung in der Kommission für Integration und im Stadtrat am 31.03.2022 bzw. 17.02.2022 nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.

Nachdem der Wahltag (09.10.2022) und die darauf Bezug nehmenden einschlägigen Fristen und Termine offiziell feststanden (Einreichung von Wahlvorschlägen frühestens ab dem 01.06.2022 und spätestens bis zum 22.07.2022; Nachreichung bzw. Korrektur unvollständiger bzw. fehlerhafter Unterlagen bis spätestens 29.07.2022; endgültige Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss am 03.08.2022), konnte unter Verwendung dieser Daten mit der Informationskampagne für die Öffentlichkeit begonnen werden.

1.2 Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeits-Strategie der Geschäftsstelle des Integrationsrates zur Integrationsratswahl 2022 gliedert sich zeitlich in zwei Phasen mit verschiedenen Zielsetzungen:

 Phase I (April bis Juli 2022): Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten  Phase II (August bis Oktober 2022): Wählermobilisierung

1 Satzung, Anlage und Wahlordnung können online in der Sammlung des Nürnberger „Stadtrechts“ eingesehen werden; https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_352.pdf 2 https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_352a.pdf 3 https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_353.pdf

Ein zeitübergreifendes Ziel ist zudem die Steigerung des Bekanntheitsgrades des Integrationsrates als gewähltes kommunales Vertretungsgremium der aller Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund.

Im Zuge der Informationskampagne kommen sowohl neue (Internet und soziale Medien) als auch klassische (Print und Veranstaltungen) Medien zum Einsatz, wobei auch eine enge Verzahnung bzw. wechselseitige Bezugnahme aufeinander geachtet wird (Verweis auf Online- Inhalte im Print und umgekehrt).

1.2.1 Internet und soziale Medien

Verglichen mit früheren Informationskampagnen zu Integrationsratswahlen kommt diesmal dem Internet und den sozialen Medien eine zentrale Rolle zu. Als Plattformen zur Verteilung von Online-Informationen dienen dabei in erster Linie die Facebook4- und YouTube5-Accounts des Integrationsrates, die Integrationsrats-Webseite6 und in zweiter Linie auch andere Online-Accounts und Auftritte der Stadt Nürnberg (etwa der Facebook-Account des Oberbürgermeisters, der von Zeit zu Zeit gezielt Inhalte zur IR-Wahl 2022 postet, oder auch die diversen Kanäle des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing).

In den sozialen Medien kommt besonders häufig das Medium Video zum Einsatz, da es durch die Verbindung von Ton und bewegten Bildern per se mehr Aufmerksamkeit generiert als ein starres Bild oder reiner Text.

 Den Kern der Video-Kampagne zur Integrationsratswahl bilden zwei „Erklär“-Videos

im Cartoon-Stil, der zum Wiedererkennungsmerkmal der gesamten Informations-

kampagne geworden ist: Die dort verwendeten Figuren tauchen u.a. auch in den Print- Publikationen zur Integrationsratswahl wiederholt auf. Im ersten dieser beiden Zeichentrick-Videos werden zum einen die Rolle und die Aufgaben des Integrationsrates im Allgemeinen erläutert (weshalb es auch nach dem Wahltermin noch als Image- Video verwendet werden kann), im zweiten Video wird explizit der Ablauf der Integrationsratswahl 2022 beschrieben. Fremdsprachige Versionen v.a. des zweiten Videos sind (Stand jetzt) in Produktion und sollen noch rechtzeitig vor dem Wahltermin veröffentlicht werden.  Daneben besteht die Video-Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl“, in der Personen aus der Nürnberger Stadtverwaltung und der Zivilgesellschaft über ihre Berührungspunkte mit dem Integrationsrat sprechen und zur Teilnahme an der Wahl aufrufen. Zu Gast sind u.a. die Nürnberger Sozialreferentin, die städtische Beauftragte für Diskriminierungsfragen, Vertreter/innen des Bündnisses für Familie, der Vereine AAU e.V., HeHanI, des Internationalen Frauen- und Mädchenzentrums, etc.  Schließlich ist (Stand jetzt) noch eine Serie mit Kandidierenden-Videos in Vorbereitung: Die Bewerber/innen für den neuen Integrationsrat sind dazu aufgerufen, mit ihren

4 IR-Facebook-Auftritt: https://www.facebook.com/integrationsrat.nuernberg 5 IR-YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCdVLa7F4bUwaeZvmffvsK2g 6 IR-Webseite: https://integrationsrat.nuernberg.de

Handys selbst kurze (max. einminütige) Vorstellungsvideos zu drehen und sie der Integrationsrats-Geschäftsstelle zukommen zu lassen, damit sie auf den Plattformen im Netz zugänglich gemacht werden können.

Abbildung 2

Abb. 1: Szene aus dem Video „Der Nürnberger Integrationsrates“

Abbildung 3

Abb. 2: Szene aus dem Video „Die Wahl des Nürnberger Integrationsrates“

Abbildung 4

Abbildung 5

Abb. 3: Titelgrafik aus einem Video der Abb. 4: Abspanngrafik aus einem Video der Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl 2022“ Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl 2022“

Abbildung 6

Abb. 5: Gesprächsszene aus einem Video der Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl 2022“

1.2.2 Printmedien und sonstiges Werbematerial

Neben den „neuen“ Medien sind auch gedruckte Informationsmaterialien ein fester Bestandteil der Informationskampagne zur Integrationsratswahl 2022. Hinzu kommen die klassischen „Giveaways“ (kleine Werbegeschenke), die man auch aus anderen Wahlkämpfen bzw. Werbeaktionen kennt.

 Entsprechend der beiden Zeitphasen der Kampagne wurde für Phase I ein Faltblatt „Kandidieren!“ und für Phase II ein Faltblatt „Wählen!“ (jeweils sechsseitig im Format DIN-lang) entworfen und produziert, in denen die Voraussetzungen für eine Kandidatur bzw. der Ablauf des Wahlvorgangs erläutert werden. Die Auflage beträgt jeweils 4.000 Exemplare; die Verteilung an das jeweilige Zielpublikum erfolgte bzw. er-

Abbildung 7

Abb. 6: Einige Inhalte des Giveaway-Pakets, das allen Bewerber/innen bereitgestellt wird

folgt bei verschiedenen einschlägigen Gelegenheiten (siehe unten unter „Veranstaltungen und andere öffentliche Auftritte“).  Im Nürnberger Stadtbild Aufmerksamkeit für die Integrationsratswahl generieren soll ein Werbeplakat (im Format A0 und ebenfalls im Cartoon-Stil gehalten), das vom 16.09.2022 bis zum Wahltag flächendeckend auf den Plakatsäulen und -wänden der Stadtreklame zu sehen ist.  Daneben ist (Stand jetzt noch im Druck, geplante Auflage 2.000 Exemplare) eine Fotobroschüre (achtseitig im Format DIN-A4) entstanden, die alle Kandidierenden mit den auch auf dem Stimmzettel zu findenden Informationen (Name, Geburtsjahr, Beruf, Bezugsland, Gruppe, ggf. Kennwort) und mit einem Bild auflistet. Den Bewerber/innen wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit angeboten, ein professionelles Portraitfoto anfertigen zu lassen.  Ebenfalls von der Geschäftsstelle angeboten wurde den Bewerber/innen die Erstellung eines individuellen Kandidierenden-Flyers mit ihrem Foto und den Angaben zur Person auf der Vorderseite sowie ihren wichtigsten Wahlzielen/Ideen/Anliegen auf der Rückseite. Diese Flyer haben jeweils eine Auflage von 1.000 Exemplaren und werden den Kandidierenden für ihren persönlichen Wahlkampf ausgehändigt.

 An Giveaways wurden u.a. beschafft: Aufkleber, Kugelschreiber, Notizblöcke, Schlüsselanhänger mit kleinen Leuchten, Einkaufswagenchips, einfache Puzzles (mit Cartoon-Motiv zur Integrationsratswahl), Cappys, sowie handliche Desinfektionssprays. Diese wurden zum Teil in Kontingenten an die Bewerber/innen aushändigt, zum Teil direkt von der Geschäftsstelle verteilt (siehe „Veranstaltungen und andere öffentliche Auftritte“).

Abbildung 8

Abbildung 9

Abb. 7: Titelseite des Info-Faltblatts 1 – Abb. 8: Titelseite des Info-Faltblatts 2 – „Kandidieren“ „Wählen!“

1.2.3 Veranstaltungen und andere öffentliche Auftritte

Der dritte Pfeiler der Informationskampagne sind klassische Veranstaltungen (sowohl eigene, von der Geschäftsstelle des Integrationsrates organisierte, als auch die Beteiligung an externen Veranstaltungen) und öffentliche Auftritte, welche die direkte Kontaktaufnahme und den „face-to-face“-Austausch mit dem zu erreichenden Zielpublikum ermöglichen. Diesbezüglich hat Folgendes stattgefunden bzw. wird bis zum Wahltag noch stattfinden:

 Im Rahmen von Phase I wurden Informationsveranstaltungen für potentielle Kan-

didatinnen und Kandidaten am 24.05.2022 (Rathaus), 03.06.2022 (Gemeinschafts-

haus Langwasser), 15.06.2022 (Rathaus, entfiel wegen zu weniger Anmeldungen), 08.07.2022 (Südpunkt) und 09.07.2022 (Villa Leon) angeboten. Diese waren unterschiedlich stark besucht (von 6 bis mehr als 40 Teilnehmenden), dienten jedoch auch zur Gewinnung von Multiplikatoren (Vereinsvorstände und Menschen in ähnlicher Stellung, die die relevanten Informationen an ihre Mitglieder bzw. ihre Bezugsgruppe weitergegeben haben).  Des Weiteren war der Integrationsrat auf externen Veranstaltungen, u.a. dem Straßenfest gegen Rassismus auf dem Aufseßplatz (18.06.2022), dem Nachbarschaftsfest der Villa Leon (26.06.2022) und dem Südstadtfest (02.07.2022 und 03.07.2022) präsent und hat dort Informationsmaterial zur Wahl 2022 verteilt und Interessierte beraten. Bei der Nürnberger Integrationskonferenz am 02.07.2022 wurde dem Publikum eines der Integrationsrats-Videos vorgeführt. Weitere „externe“ Auftritte stehen (Stand jetzt) u.a. noch bei der „langen Nacht der Demokratie“ am 02.10.2022 bevor, wo der Integrationsrat ein Gewinnspiel mit Quizfragen zu den politischen Mitwirkungsrechten der Bevölkerung mit Migrationshintergrund anbieten wird.  Zentrale Veranstaltungen zur öffentlichen Vorstellung der Kandidierenden sind am 17.09.2022 (Gemeinschaftshaus Langwasser), 24.09.2022 (Nachbarschaftshaus Gostenhof), 30.09.2022 (Heilig-Geist-Haus) und am 05.10.2022 (Villa Leon) geplant. Dort erhalten alle Kandidierenden die Gelegenheit, mit den anwesenden Wähler/innen und Medienvertreter/innen ins Gespräch zu kommen und ihre Inhalte zu vermitteln.  Daneben ist eine Vielzahl kleinere Informationsveranstaltungen und -besuche, die ggf. nur teilöffentlich sind, vorgesehen. Unter anderem werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf Einladung in verschiedenen Vereinen und bei den Teilnehmenden von vom Integrationsrat geförderten Sprachkursen für die Wahl werben.  Darüber hinaus ist auch mindestens ein Termin für einen Online-Austausch zwischen Kandidierenden und potentiellen Wähler/innen in Planung. Wann und mittels welcher Plattform dieser stattfinden wird, steht (Stand jetzt noch) nicht fest.  Die Geschäftsstelle wird bis zum Wahltag mit Infoständen an verschiedenen gut frequentierten Punkten in der Stadt präsent sein, um mit Informationsmaterial und Giveaways für die Teilnahme an der Wahl zu werben. Die einzelnen Termine werden, u.a. abhängig von den Wetterverhältnissen, kurzfristig festgelegt (und die entsprechenden Nutzungserlaubnisse dafür beantragt).

Abbildung 10

Abb. 9: Auftakt-Informationsveranstaltung für potentielle Kandidierende am 24.05.2022

Abbildung 11

Abbildung 12

Abb. 10: Stand des IR beim Straßenfest ge- Abb. 11: Stand des IR beim Nachbarschaftsgen Rassismus (18.06.2022) fest der „Villa Leon“ (26.06.2022)

Abbildung 13

Abb. 12: Werbeplakat „Wählen gehen lohnt sich!“

2. Durchführung und Wahlmodalitäten

Die folgenden Ausführungen entsprechen weitestgehend den Erläuterungen des Wahlamtes und können in noch ausführlicherer und anschaulicher Form auf dessen Internetauftritt abgerufen werden.7

2.1 Wahlsystem

Bei der Integrationsratswahl handelt es sich um eine Persönlichkeitswahl. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Prinzip: Die Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Eingeschränkt und modifiziert wird dieses Prinzip jedoch durch die Einteilung der Kandidierenden in vier Gruppen (entsprechend ihrer Herkunftsregionen) und die Zuweisung einer festen Mandatszahl zu jeder dieser Gruppen. Dies hat zur Folge, dass Bewerber/innen aus einer Gruppe, beispielsweise der Gruppe „Europäische Union“, untereinander nur um die 8 Sitze konkurrieren, die dieser Gruppe zugewiesen sind.

Dazu kommen noch diverse, je nach Gruppe unterschiedlich gestaltete Zusatzbedingungen und Quoten (z.B. in der Gruppe „Europäische Union“ müssen Menschen aus mindestens 5 verschiedenen Bezugsländern vertreten sein). Das Wahlsystem wurde so gestaltet, damit eine breite Repräsentanz der in Nürnberg vertretenen Communities mit Migrationshintergrund im Integrationsrat gewährleistet ist und auch Minderheiten eine Chance haben, dort vertreten zu sein.

2.2 Wesentliche Änderung im Vergleich zu 2016

Erstmals bei einer Integrationsratswahl wird es in jedem der 29 Wahlbezirke der Stadt ein örtliches Wahllokal geben. Dies bedeutet, dass man sein Wahllokal in der Nachbarschaft in der Regel schneller und einfacher erreichen kann als bei früheren Integrationsratswahlen, es bedeutet aber auch: Man kann am Wahltag seine Stimme, anders als 2010 und 2016, nur noch in dem Wahllokal abgeben, das auf der per Post zugeschickten Wahlbenachrichtigung genannt ist (und in dessen Einzugsgebiet man wohnt).

2.3 Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag (9.10.2022) mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. besessen haben oder Aussiedlerin/Aussiedler sind, mindestens 18 Jahre alt sind, und seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind. Die Stadt Nürnberg trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ein und übersendet diesen bis spätestens 18.09.2022 per Post eine Wahlbenachrichtigung.

7 Siehe die Webseite des Wahlamtes: Aktuelle Informationen zur Integrationsratswahl am 09.10.2022

2.4 Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Adresse des Wahllokals und darüber, ob dieses einen barrierefreien Zugang hat. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber einige Tage nach dem 18.09.2022 noch keine Wahlberechtigung per Post bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren geht oder am Wahltag nicht zu finden ist, kann man auch ohne die Wahlbenachrichtigung unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Wahlraum des einschlägigen Wahlbezirkes wählen.

2.5 Nachträgliche Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Wer wahlberechtigt ist, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich bis spätestens 07.10.2022, 13 Uhr, mit dem auf der Internetseite des Wahlamtes zu findenden Antragsformular in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.8 Der Antrag muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein und kann dem Nürnberger Wahlamt als Brief, Fax oder per Mail zugesandt werden.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann außerdem von Dienstag, 4. Oktober 2022, bis Donnerstag, 6. Oktober 2022, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am Freitag, 7. Oktober 2022 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr vor Ort im Rathaus, Hauptmarkt 18, 1. OG, Zimmer 105, beantragt werden.

2.6 Vorgezogene Stimmabgabe

Eine Briefwahl findet nicht statt. Für Wahlberechtigte, die am Wahltag (09.10.2022) verhindert sind und nicht zur Wahl gehen können, besteht die Möglichkeit einer vorgezogenen Stimmabgabe. Diese ist im Rathaus, Hauptmarkt 18, 1. OG, Zimmer 105 (barrierefrei mit Aufzug erreichbar), zu folgenden Zeiten möglich:

Dienstag, 04.10.2022, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch, 05.10.2022, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag, 06.10.2022, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag, 07.10.2022, von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

2.7 Beachtenswertes bei der Stimmabgabe

Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

 jede Wählerin und jeder Wähler kann zwölf Stimmen vergeben,

8 Das Antragsformular ist online hier abrufbar: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Integrationsratswahl 2022 (nuernberg.de)

 jede Bewerberin und jeder Bewerber kann unabhängig von Staatsangehörigkeit und Gruppenzugehörigkeit Stimmen erhalten,  eine Bewerberin oder ein Bewerber kann jeweils bis zu drei Stimmen erhalten.

3. Kandidaturen und Zusammenschlüsse

3.1 Allgemeine statistische und demographische Daten

Insgesamt haben 82 Personen gegenüber dem Wahlamt ihre Kandidatur bei der Integrationsratswahl 2022 erklärt. Nach Ablauf der einschlägigen Fristen lagen 78 gültige Bewerbungen vor. Diese 78 Personen konnten am 03.08.2022 vom Wahlausschuss zur Wahl zugelassen werden.9 Die Anzahl der Kandidierenden bewegt sich damit ungefähr im Rahmen der vorletzten (2010: 87 Bewerber/innen10) und der letzten (2016: 81 Bewerber/innen11) Integrationsratswahlen, mit leicht sinkender Tendenz.

Von den 78 zugelassenen Kandidierenden sind 33 Frauen (ca. 42,3%12) und 45 Männer (ca. 57,7%). Das Durchschnittsalter beträgt 42,6 Jahre. Der älteste Bewerber ist 77, der jüngste Bewerber 23 Jahre alt. Die sich bewerbenden Personen repräsentieren 29 verschiedene Bezugsländer. 16 Kandidierende gehören bereits dem Integrationsrat an und bewerben sich um ihre Wiederwahl; dies sind 53,3% der amtierenden Integrationsratsmitglieder.

Abbildung 14

Abb. 13: Grafik „Zugelassene Bewerber/innen bei den Integrationsratswahlen 2010-2022“

9 Siehe die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, online abrufbar unter: https://www.nuernberg.de/imperia/md/wahlen/dokumente/integrationsratswahl/irw2022_bekanntmachung_zugelassene_wahlvorschlaege.pdf 10 Vgl. Statistischer Monatsbericht für die Februar 2010 (= Statistik aktuell 02/2010), hrsg. vom Amt für Stadtforschung und Statistik: https://www.nuernberg.de/imperia/md/wahlen/dokumente/integrationsratswahl/statistik_aktuell_2010_02.pdf 11 Vgl. Statistischer Monatsbericht für die Februar 2016 (= Statistik aktuell 02/2016), hrsg. vom Amt für Stadtforschung und Statistik: https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2016/monatsbericht_2016_02.pdf 12 Prozentwerte in diesem Bericht sind automatisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch treten unweigerlich minimale Rundungsfehler auf, die sich der Addition diverser gerundeter Prozentwerte bemerkbar machen (z.B. 99,9% statt 100%).

Global betrachtet kommen auf jedes der 30 zu vergebenden Mandate im neuen Integrationsrat 2,6 Bewerber/innen. Dieses Verhältnis variiert jedoch stark, wenn man es nach den vier Gruppen aufschlüsselt. Die Schwankungsbreite reicht von 3,25 bzw. 3,22 Kandidierenden pro zu vergebendem Mandat in den Gruppen „Afrika, Asien, Amerika und Ozeanien“ und „Europa ohne EU“ über 2,13 Kandidierenden pro Mandat in der Gruppe „Europäische Union“ bis zu lediglich 1,2 Bewerber/innen je Sitz in der Gruppe „Aussiedlerinnen und Aussiedler“.

Die Konkurrenz um Sitze ist in den beiden erstgenannten Gruppen demzufolge deutlich schärfer als in den letztgenannten, wobei weitere Faktoren (wie die Zusatzregeln und Quoten, die in der Satzung individuell für jede Gruppe festgelegt wurden) dabei noch gar nicht berücksichtigt sind. Im Vergleich der Gruppen fällt auf, dass das Interesse an einer Kandidatur für den Integrationsrat bei Menschen mit Wurzeln außerhalb der EU offenbar stärker ausgeprägt ist als bei Menschen aus EU-Bezugsländern und Aussiedler/innen.

Abbildung 15

Abb. 14: Grafik „Bewerber/innen pro Mandat nach Gruppen“

3.2 Wahlvorschläge

Von den insgesamt 78 Bewerber/innen kandidieren 62 – also fast 80% – im Rahmen von Wahlvorschlägen, die mehr als nur eine Person umfassen (umgangssprachlich „Listen“ genannt). Davon treten 53 Personen für gruppenübergreifende Zusammenschlüsse an, also für Wahlvorschläge, die Kandidierende aus mindestens zwei der in der Satzung und Wahlordnung definierten Gruppen umfassen und die auf dem Stimmzettel besonders hervorgehoben werden. Weitere 9 Personen bewerben sich auf Wahlvorschlägen mit mehreren Kandidierenden, die aber nur eine einzige Gruppe repräsentieren. 16 Personen, also knapp über 20% der Kandidierenden, sind Einzelbewerber/innen.

Es gibt 11 Wahlvorschläge mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten („Listen“), davon 8 gruppenübergreifende Zusammenschlüsse. Als Träger von Wahlvorschlägen vertreten sind

sowohl als deutsche politische Parteienspektrum („Aktiv-Mutig-Grün“, „DIE LINKE. International“, „Internationale Union Nürnberg“ und „SPD International“ sowie ein Einzelbewerber der „Freien Wähler“) als auch vereinsbezogene und/oder landsmannschaftliche Zusammenschlüsse („1. Bunte We Integrate Liste“, „Die Hay(m)at-Liste“, „DIL Demokratische Int. Liste“, „TÜRK Nürnberg“, „Für ein besseres Zusammenleben“, „Griechische Liste“ und „Haus der Heimat“).

3.3 Blick auf die einzelnen Gruppen

Alle im Folgenden verwendeten Zahlen zur Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund stammen aus dem „Statistischen Jahresbericht für 2021 über Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ des Amtes für Stadtforschung und Statistik, der der Kommission für Integration in ihrer Sitzung vom 07.07.2022 vorgestellt wurde.

3.3.1 Gruppe 1: „Europäische Union“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 1: „Europäische Union“
Bezugsland Kandidierende Anteil on % innerhalb der Gruppe
Griechenland 6 35,3%
Italien 4 23,5%
Lettland 1 5,9%
Polen 1 5,9%
Rumänien 4 23,5%
Spanien 1 5,9%
Gesamt 17 100%

Abbildung 16

Abb. 15: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 1: „Europäische Union“

Für die 8 Mandate in der Gruppe „Europäische Union“ bewerben sich insgesamt 17 Bewerber/innen aus 6 verschiedenen Bezugsländern. Von mehr als einer Bewerberin/einem Bewerber repräsentiert werden dabei die Bezugsländer Griechenland (6 Kandidierende), Italien (4 Kandidierende) und Rumänien (4 Kandidierende). Dies spiegelt den Umstand wieder, dass rumänisch-, griechisch- und italienischstämmige Menschen zu den größten Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zählen.13

Diesbezüglich unterrepräsentiert (weil eigentlich auch mit über 10.000 Menschen in der Spitzengruppe der in Nürnberg lebenden Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund vertreten) ist Polen. Gar nicht durch Bewerber/innen vertreten sind die Bezugsländer Bulgarien und die mittlerweile der EU beigetretenen Nachfolgestaaten Jugoslawiens (hier v.a. Kroatien, aber auch Slowenien), die auch mit zahlenstarken Communities (jeweils ca. 6.000-7.000 Menschen) in unserer Stadt verwurzelt sind.

Im Vergleich zur Integrationsratswahl 2016 ging die Zahl der Bewerber/innen in der Gruppe „Europäische Union“ sowohl absolut (2016: 20; 2022: 17) als auch relativ (2016: 24,7% aller Kandidierenden; 2022: 21,8%) betrachtet leicht zurück. Die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: Menschen aus mindestens 5 Bezugsländern müssen vertreten sein) können auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

3.3.2 Gruppe 2: „Europa ohne EU“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 2: „Europa ohne EU“
Bezugsland Kandidierende Anteil in % innerhalb der Gruppe
Belarus 1 3,4%
Moldawien 1 3,4%
Montenegro 1 3,4%
Russland 2 6,9%
Türkei 18 62,1%
Ukraine 6 20,7%
Gesamt 29 100%

Mit 29 Bewerber/innen für die hier zu vergebenden 9 Mandate gibt es in der Gruppe „Europa ohne EU“ die meisten Kandidierenden. Von diesen haben 18 Personen (62,1%) das Bezugsland Türkei. Dies ist insofern wenig überraschend, da die Türkeistämmigen mit über 30.000 Menschen immer noch knapp die größte Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund in Nürnberg darstellen und sich bereits in der Vergangenheit immer mit vielen Kandidierenden

13 Es gab zum 31.12.2021 ca. 31.000 Menschen aus dem Bezugsland Rumänien, ca. 15.000 aus dem Bezugsland Griechenland und ca. 10.000 Menschen aus dem Bezugsland Italien mit Hauptwohnsitz in Nürnberg. Diese Zahlen beziehen sich konkret auf den Statistischen Jahresbericht 2021, Tabelle G.1: „Bevölkerung in der Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland am 31.12.2021“.

an Integrationsratswahlen beteiligt haben (2016 mit 20 von 31 Bewerber/innen in der damaligen Gruppe „Restliches Europa“, dies entsprach einem Anteil von 64,5%).

Abbildung 17

Abb. 16: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 2: „Europa ohne EU“

Ein weiterer konstanter Trend ist die hohe Anzahl Bewerber/innen mit dem Bezugsland Ukraine. 2022 sind es 6 Kandidierende (dies entspricht einem Anteil von 20,7% an allen Bewerber/innen in der Gruppe), 2016 waren es 5 Bewerber/innen (16,1% der damals 31 in der Gruppe antretenden Personen) bei ca. 8.000 derzeit in Nürnberg lebenden Menschen mit diesem Bezugsland (ohne Berücksichtigung der seit Februar 2022 zu uns gekommenen ukrainischen Geflüchteten, die zeitlich erst zu kurz in Nürnberg sind, um zu wählen oder sich aktiv für Sitze im Integrationsrat bewerben zu können).

Die im Vergleich zu den Ukrainestämmigen deutlich größeren Nürnberger Bevölkerungsgruppen mit den Bezugsländern Russland (ca. 14.000 Menschen) und Ex-Jugoslawien (hier konkret Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Kosovo; zusammen mind. 11.000 Menschen) sind dagegen mit zwei bzw. einem Bewerber/innen unterrepräsentiert. Die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: Menschen aus mindestens 5 Bezugsländern müssen vertreten sein; mindestens 3 aus der Türkei und je 1 aus Russland, der Ukraine und dem ehem. Jugoslawien) können auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

3.3.3 Gruppe 3: „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 3: „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“
Bezugsland Kandidierende Anteil in % innerhalb der Gruppe
Afghanistan 1 3,8%
Aserbaidschan 1 3,8%
Äthiopien 5 19,2%
Bangladesch 1 3,8%
DR Kongo 1 3,8%
Dschibuti 1 3,8%
El Salvador 1 3,8%
Irak 2 7,7%
Iran 2 7,7%
Kasachstan 1 3,8%
Malawi 1 3,8%
Nigeria 1 3,8%
Philippinen 1 3,8%
Sudan 1 3,8%
Syrien 4 15,4%
Togo 1 3,8%
Vereinigte Staaten 1 3,8%
Gesamt 26 100%

Abbildung 18

Abb. 17: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 3: „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“

Die größte Vielfalt hinsichtlich der von den Kandidierenden repräsentierten Staaten findet man in der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“. Wie aus der Tabelle und der Grafik ersichtlich wird, finden sich hier Bewerber/innen aus 7 afrikanischen (Äthiopien, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Malawi, Nigeria, Sudan und Togo) und 8 asiatischen (Afghanistan, Aserbaidschan, Bangladesch, Irak, Iran, Kasachstan, Philippinen und Syrien) Bezugsländern. Der amerikanische Doppelkontinent ist durch 2 Länder (El Salvador und die Vereinigten Staaten von Amerika) vertreten, Ozeanien dagegen gar nicht.

Lediglich aus vier dieser Bezugsländer kommt mehr als nur eine Bewerberin bzw. ein Bewerber, nämlich aus Äthiopien (5 Kandidierende), dem Irak (2 Kandidierende), dem Iran (2 Kandidierende) und Syrien (4 Kandidierende). Bei Syrien korrespondiert dies mit dem relativ großen Anteil von Menschen syrischer Herkunft an der Nürnberger Bevölkerung (ca. 6.500 Personen). Der Irak ist (bei ca. 8.000 Nürnbergerinnen und Nürnbergern irakischer Herkunft) eher unterrepräsentiert; Äthiopien dagegen ist angesichts der „nur“ ca. 2.000 hier lebenden Menschen mit äthiopischen Wurzeln überraschend stark vertreten.

Mit 26 Bewerber/innen in der Gruppe „Afrika, Amerika, Asien, Ozeanien“ hat sich deren Anteil an allen Kandidierenden im Vergleich zu den 2016 deutlich erhöht. Damals traten für die entsprechende Gruppe „Sonstige Staaten“ 18 Personen an. Prozentual gehören in diesem Jahr 33,3% von allen Kandidierenden zur Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“, im Vergleich zu lediglich 22,2% von allen im Jahr 2016.

Unter den aktuellen 26 Kandidierenden befinden sich auch 4 seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete (2 aus Syrien sowie je 1 aus Afghanistan und Äthiopien), so dass die im Wahlsystem angelegte und erwünschte Repräsentation der im Zuge der Zuwanderungswelle 2015/2016 zu uns gekommenen Neu-Nürnberger/innen gewährleistet ist. Insgesamt können die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: es müssen Menschen aus mindestens 3 verschiedenen Bezugsländern und aus mindestens 2 Kontinenten vertreten sein, ebenso wie 3 seit 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete aus 3 Bezugsländern) auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

3.3.4 Gruppe 4: „Aussiedlerinnen und Aussiedler“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 4: „Aussiedlerinnen und Aussiedler“
Bezugsland Kandidierende Anteil in % innerhalb der Gruppe
Kasachstan 2 33,3%
Polen 1 16,7%
Rumänien 2 33,3%
Ukraine 1 16,7%
Gesamt 6 100%

Für die 5 Mandate in der Gruppe „Aussiedlerinnen und Aussiedler“ haben diesmal leider nur 6 Bewerber/innen eine Kandidatur angemeldet. Im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2016 stellt dies sowohl in absoluten Zahlen (damals bewarben sich 13 Aussiedlerinnen und Aussiedler) als auch relativ betrachtet einen dramatischen Rückgang dar (2016 stellten die Aussiedler/innen noch ca. 16% aller Kandidierenden, 2022 sind nur noch ca. 7,6%).

Abbildung 19

Abb. 18: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 4: „Aussiedlerinnen und Aussiedler“

Von den sich 2022 zur Wahl stellenden Aussiedler/innen sind 50% aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten und 33,3% aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Ein Bewerber siedelte aus Polen nach Deutschland über. Auch hier bleibt zu festzuhalten: Die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: es müssen mindestens 2 Menschen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und mindestens ein Mensch aus Rumänien vertreten sein) können auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

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