Haushaltssperre

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Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung der Kommission für

Integration

06.10.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 180925_IntRat_Interkulturelle Öffnung der Musikschule Nürnberg 4 Beschl_IR_Lockerung der Sargpflicht 5 Vorlagendokumente TOP Ö 1 Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 09.10.2022 Bericht OBM/016/2022 6 Bericht Integrationsratswahl 09.10.2022 OBM/016/2022 9 Folder Kandidierende IR-Wahl 2022 OBM/016/2022 28 TOP Ö 2 Abschlussbericht Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK) Bericht OBM/017/2022 30 IKÖK_Handlungsempfehlungen OBM/017/2022 33 IKÖK_Abschlussbericht OBM/017/2022 61 TOP Ö 3 Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Herausforderungen und Perspektiven Bericht KuF/002/2022 67 01_Bericht KuF/002/2022 70 TOP Ö 4 Lockerung der Sargpflicht - mündlicher Bericht Bericht Ref.III/019/2022 78 Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2021 Ref.III/019/2022 81

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung der Kommission für Integration

Sitzungszeit

Donnerstag, 06.10.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 09.10.2022 Bericht

OBM/016/2022 König, Marcus

2. Abschlussbericht Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK) Bericht

OBM/017/2022 König, Marcus

3. Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Bericht

Herausforderungen und Perspektiven KuF/002/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

4. Lockerung der Sargpflicht - mündlicher Bericht Bericht

Ref.III/019/2022 Walthelm, Britta

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.07.2022,

öffentlicher Teil

Beschluss

des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung

vom 25.09.2018

-öffentlich- -einstimmig-

Interkulturelle Öffnung der Musikschule Nürnberg

KuF wird gebeten zu überprüfen, ob das Ausbildungsangebot der Musikschule Nürnberg erweitert werden könnte. Vor allem sollte der Instrumentalunterricht in Richtung internationale Musikinstrumente wie Saz, AL-OUD, Darbouka, Bousoki usw. erweitert werden. Auch ein internationaler Chor für Erwachsene würde die Musikschule bereichern. Dem Integrationsrat und der Kommission für Integration sollte zeitnah ein Bericht über die Thematik vorgelegt werden.

Begründung:

Musik ist eine gemeinsame internationale Sprache, die verbindet. Die Musikschule Nürnberg hat in den letzten Jahrzenten ihres Bestehens ein vielseitiges Angebot entwickelt, das allen Bevölkerungskreisen offensteht. Das Angebot an Instrumentalunterricht umfasst zwar viele der bekannten Instrumente wie Streichund Zupfinstrumente, Holz- und Blech/Blasinstrumente sowie Klavier, Violine, Flöte, Gitarre usw. Die Vielfalt der Bevölkerung aus anderen Kulturkreisen hat sich in den letzten Jahrzenten auch vergrößert. Das sollte sich bei den Angeboten sowie auch beim Personal wiederspiegeln. Viele Kinder und Jugendliche nehmen Privatunterricht außerhalb der Schule, da anscheinend die Instrumente, die sie lernen wollen, an der Musikschule nicht angeboten werden. Auch können sich sozial schwache Familien einen privaten Musikunterricht oft nicht leisten. In Nürnberg und Umgebung gibt es viele qualifizierte Musiklehrer/innen mit Migrationshintergrund, die spezielle Instrumente unterrichten können.

Nürnberg, 26.09.2018

Der Vorsitzende Schriftführerin

Dimitrios Krikelis Vusala Zeynalova

Beschluss

des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung

vom 14.05.2021

-öffentlich- -einstimmig angenommen-

Änderung der Friedhofssatzung – Lockerung der Sargpflicht in Nürnberg

Antragsteller: Dimitrios Krikelis

Zum 1. April 2021 wurde die Bayerische Bestattungsverordnung dahingehend geändert, dass eine sarglose Bestattung aus weltanschaulichen und religiösen Gründen möglich ist. Laut Auskunft des Bayerischen Staatsministers für Gesundheit und Pflege an Herrn Landtagsabgeordneten Arif Taşdelen müssen darüber hinaus zusätzlich auch die örtlichen Friedhofsträger ihre Satzungen ändern, um eine sarglose Bestattung zu ermöglichen.

Der Integrationsrat der Stadt Nürnberg stellt deshalb folgenden Antrag und hofft auf baldige Umsetzung: Die Verwaltung bereitet eine Änderung der Friedhofssatzung vor, damit Bestattungen in einem Leichentuch ohne Sarg aus weltanschaulichen und religiösen Gründen zugelassen werden.

Begründung:

Eine Bestattung ohne Sarg ist für sehr viele Menschen in unserer Kommune eine sehr wichtige Angelegenheit, um den religiösen und weltanschaulichen Erfordernissen gerecht zu werden.

Nürnberg, 14.05.2021

Der Vorsitzende Die Schriftführerin

Ilhan Postaloğlu Gülay Incesu-Aşar

OBM/016/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 06.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Informationen zur Wahl des Integrationsrates am 09.10.2022

Anlagen: Bericht Integrationsratswahl 09.10.2022 Folder Kandidierende IR-Wahl 2022

Bericht:

Am 9. Oktober 2022 findet zum dritten Mal die Wahl des Rates für Integration und

Zuwanderung statt, der aus dem Ausländer- und dem Aussiedlerbeirat hervorgegangen ist.

Wahlberechtigt sind alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag mindestens eine

ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. besessen haben oder Aussiedlerin/Aussiedler

sind, mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in

Nürnberg gemeldet sind, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Wahl stehen 78

Kandidierende, die in acht gruppenübergreifenden und drei nicht gruppenübergreifenden

Zusammenschlüssen sowie als Einzelkandidierende antreten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Rat für Integration und Zuwanderung ist die Vertretung von Menschen mit Migrationshintergund. Seine Wahl stärkt deren politische Teilhabe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abbildung 1

Geschäftsstelle des Rates für Integration und Zuwanderung der Stadt Nürnberg

An die Mitglieder der Kommission für Integration des Nürnberger Stadtrates

Nürnberg, 09.09.2022

Statusbericht zur Integrationsratswahl 2022

1. Vorbereitungen und Öffentlichkeitsarbeit

1.1 Vorbereitungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Integrationsratswahl 2022 bilden die neue Integrationsratssatzung1, ihre Anlage2 und die sie ergänzende Integrationsratswahlordnung.3 Diese basieren auf einem vom amtierenden Integrationsrat erarbeiteten Vorschlag für ein neues Wahlsystem und traten nach Beratung und Verabschiedung in der Kommission für Integration und im Stadtrat am 31.03.2022 bzw. 17.02.2022 nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg in Kraft.

Nachdem der Wahltag (09.10.2022) und die darauf Bezug nehmenden einschlägigen Fristen und Termine offiziell feststanden (Einreichung von Wahlvorschlägen frühestens ab dem 01.06.2022 und spätestens bis zum 22.07.2022; Nachreichung bzw. Korrektur unvollständiger bzw. fehlerhafter Unterlagen bis spätestens 29.07.2022; endgültige Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss am 03.08.2022), konnte unter Verwendung dieser Daten mit der Informationskampagne für die Öffentlichkeit begonnen werden.

1.2 Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeits-Strategie der Geschäftsstelle des Integrationsrates zur Integrationsratswahl 2022 gliedert sich zeitlich in zwei Phasen mit verschiedenen Zielsetzungen:

 Phase I (April bis Juli 2022): Gewinnung von Kandidatinnen und Kandidaten  Phase II (August bis Oktober 2022): Wählermobilisierung

1 Satzung, Anlage und Wahlordnung können online in der Sammlung des Nürnberger „Stadtrechts“ eingesehen werden; https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_352.pdf 2 https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_352a.pdf 3 https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtrecht/dokumente/0/001/001_353.pdf

Ein zeitübergreifendes Ziel ist zudem die Steigerung des Bekanntheitsgrades des Integrationsrates als gewähltes kommunales Vertretungsgremium der aller Nürnbergerinnen und Nürnberger mit Migrationshintergrund.

Im Zuge der Informationskampagne kommen sowohl neue (Internet und soziale Medien) als auch klassische (Print und Veranstaltungen) Medien zum Einsatz, wobei auch eine enge Verzahnung bzw. wechselseitige Bezugnahme aufeinander geachtet wird (Verweis auf Online- Inhalte im Print und umgekehrt).

1.2.1 Internet und soziale Medien

Verglichen mit früheren Informationskampagnen zu Integrationsratswahlen kommt diesmal dem Internet und den sozialen Medien eine zentrale Rolle zu. Als Plattformen zur Verteilung von Online-Informationen dienen dabei in erster Linie die Facebook4- und YouTube5-Accounts des Integrationsrates, die Integrationsrats-Webseite6 und in zweiter Linie auch andere Online-Accounts und Auftritte der Stadt Nürnberg (etwa der Facebook-Account des Oberbürgermeisters, der von Zeit zu Zeit gezielt Inhalte zur IR-Wahl 2022 postet, oder auch die diversen Kanäle des Amtes für Kommunikation und Stadtmarketing).

In den sozialen Medien kommt besonders häufig das Medium Video zum Einsatz, da es durch die Verbindung von Ton und bewegten Bildern per se mehr Aufmerksamkeit generiert als ein starres Bild oder reiner Text.

 Den Kern der Video-Kampagne zur Integrationsratswahl bilden zwei „Erklär“-Videos

im Cartoon-Stil, der zum Wiedererkennungsmerkmal der gesamten Informations-

kampagne geworden ist: Die dort verwendeten Figuren tauchen u.a. auch in den Print- Publikationen zur Integrationsratswahl wiederholt auf. Im ersten dieser beiden Zeichentrick-Videos werden zum einen die Rolle und die Aufgaben des Integrationsrates im Allgemeinen erläutert (weshalb es auch nach dem Wahltermin noch als Image- Video verwendet werden kann), im zweiten Video wird explizit der Ablauf der Integrationsratswahl 2022 beschrieben. Fremdsprachige Versionen v.a. des zweiten Videos sind (Stand jetzt) in Produktion und sollen noch rechtzeitig vor dem Wahltermin veröffentlicht werden.  Daneben besteht die Video-Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl“, in der Personen aus der Nürnberger Stadtverwaltung und der Zivilgesellschaft über ihre Berührungspunkte mit dem Integrationsrat sprechen und zur Teilnahme an der Wahl aufrufen. Zu Gast sind u.a. die Nürnberger Sozialreferentin, die städtische Beauftragte für Diskriminierungsfragen, Vertreter/innen des Bündnisses für Familie, der Vereine AAU e.V., HeHanI, des Internationalen Frauen- und Mädchenzentrums, etc.  Schließlich ist (Stand jetzt) noch eine Serie mit Kandidierenden-Videos in Vorbereitung: Die Bewerber/innen für den neuen Integrationsrat sind dazu aufgerufen, mit ihren

4 IR-Facebook-Auftritt: https://www.facebook.com/integrationsrat.nuernberg 5 IR-YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UCdVLa7F4bUwaeZvmffvsK2g 6 IR-Webseite: https://integrationsrat.nuernberg.de

Handys selbst kurze (max. einminütige) Vorstellungsvideos zu drehen und sie der Integrationsrats-Geschäftsstelle zukommen zu lassen, damit sie auf den Plattformen im Netz zugänglich gemacht werden können.

Abbildung 2

Abb. 1: Szene aus dem Video „Der Nürnberger Integrationsrates“

Abbildung 3

Abb. 2: Szene aus dem Video „Die Wahl des Nürnberger Integrationsrates“

Abbildung 4

Abbildung 5

Abb. 3: Titelgrafik aus einem Video der Abb. 4: Abspanngrafik aus einem Video der Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl 2022“ Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl 2022“

Abbildung 6

Abb. 5: Gesprächsszene aus einem Video der Serie „Im Gespräch zur IR-Wahl 2022“

1.2.2 Printmedien und sonstiges Werbematerial

Neben den „neuen“ Medien sind auch gedruckte Informationsmaterialien ein fester Bestandteil der Informationskampagne zur Integrationsratswahl 2022. Hinzu kommen die klassischen „Giveaways“ (kleine Werbegeschenke), die man auch aus anderen Wahlkämpfen bzw. Werbeaktionen kennt.

 Entsprechend der beiden Zeitphasen der Kampagne wurde für Phase I ein Faltblatt „Kandidieren!“ und für Phase II ein Faltblatt „Wählen!“ (jeweils sechsseitig im Format DIN-lang) entworfen und produziert, in denen die Voraussetzungen für eine Kandidatur bzw. der Ablauf des Wahlvorgangs erläutert werden. Die Auflage beträgt jeweils 4.000 Exemplare; die Verteilung an das jeweilige Zielpublikum erfolgte bzw. er-

Abbildung 7

Abb. 6: Einige Inhalte des Giveaway-Pakets, das allen Bewerber/innen bereitgestellt wird

folgt bei verschiedenen einschlägigen Gelegenheiten (siehe unten unter „Veranstaltungen und andere öffentliche Auftritte“).  Im Nürnberger Stadtbild Aufmerksamkeit für die Integrationsratswahl generieren soll ein Werbeplakat (im Format A0 und ebenfalls im Cartoon-Stil gehalten), das vom 16.09.2022 bis zum Wahltag flächendeckend auf den Plakatsäulen und -wänden der Stadtreklame zu sehen ist.  Daneben ist (Stand jetzt noch im Druck, geplante Auflage 2.000 Exemplare) eine Fotobroschüre (achtseitig im Format DIN-A4) entstanden, die alle Kandidierenden mit den auch auf dem Stimmzettel zu findenden Informationen (Name, Geburtsjahr, Beruf, Bezugsland, Gruppe, ggf. Kennwort) und mit einem Bild auflistet. Den Bewerber/innen wurde in diesem Zusammenhang die Möglichkeit angeboten, ein professionelles Portraitfoto anfertigen zu lassen.  Ebenfalls von der Geschäftsstelle angeboten wurde den Bewerber/innen die Erstellung eines individuellen Kandidierenden-Flyers mit ihrem Foto und den Angaben zur Person auf der Vorderseite sowie ihren wichtigsten Wahlzielen/Ideen/Anliegen auf der Rückseite. Diese Flyer haben jeweils eine Auflage von 1.000 Exemplaren und werden den Kandidierenden für ihren persönlichen Wahlkampf ausgehändigt.

 An Giveaways wurden u.a. beschafft: Aufkleber, Kugelschreiber, Notizblöcke, Schlüsselanhänger mit kleinen Leuchten, Einkaufswagenchips, einfache Puzzles (mit Cartoon-Motiv zur Integrationsratswahl), Cappys, sowie handliche Desinfektionssprays. Diese wurden zum Teil in Kontingenten an die Bewerber/innen aushändigt, zum Teil direkt von der Geschäftsstelle verteilt (siehe „Veranstaltungen und andere öffentliche Auftritte“).

Abbildung 8

Abbildung 9

Abb. 7: Titelseite des Info-Faltblatts 1 – Abb. 8: Titelseite des Info-Faltblatts 2 – „Kandidieren“ „Wählen!“

1.2.3 Veranstaltungen und andere öffentliche Auftritte

Der dritte Pfeiler der Informationskampagne sind klassische Veranstaltungen (sowohl eigene, von der Geschäftsstelle des Integrationsrates organisierte, als auch die Beteiligung an externen Veranstaltungen) und öffentliche Auftritte, welche die direkte Kontaktaufnahme und den „face-to-face“-Austausch mit dem zu erreichenden Zielpublikum ermöglichen. Diesbezüglich hat Folgendes stattgefunden bzw. wird bis zum Wahltag noch stattfinden:

 Im Rahmen von Phase I wurden Informationsveranstaltungen für potentielle Kan-

didatinnen und Kandidaten am 24.05.2022 (Rathaus), 03.06.2022 (Gemeinschafts-

haus Langwasser), 15.06.2022 (Rathaus, entfiel wegen zu weniger Anmeldungen), 08.07.2022 (Südpunkt) und 09.07.2022 (Villa Leon) angeboten. Diese waren unterschiedlich stark besucht (von 6 bis mehr als 40 Teilnehmenden), dienten jedoch auch zur Gewinnung von Multiplikatoren (Vereinsvorstände und Menschen in ähnlicher Stellung, die die relevanten Informationen an ihre Mitglieder bzw. ihre Bezugsgruppe weitergegeben haben).  Des Weiteren war der Integrationsrat auf externen Veranstaltungen, u.a. dem Straßenfest gegen Rassismus auf dem Aufseßplatz (18.06.2022), dem Nachbarschaftsfest der Villa Leon (26.06.2022) und dem Südstadtfest (02.07.2022 und 03.07.2022) präsent und hat dort Informationsmaterial zur Wahl 2022 verteilt und Interessierte beraten. Bei der Nürnberger Integrationskonferenz am 02.07.2022 wurde dem Publikum eines der Integrationsrats-Videos vorgeführt. Weitere „externe“ Auftritte stehen (Stand jetzt) u.a. noch bei der „langen Nacht der Demokratie“ am 02.10.2022 bevor, wo der Integrationsrat ein Gewinnspiel mit Quizfragen zu den politischen Mitwirkungsrechten der Bevölkerung mit Migrationshintergrund anbieten wird.  Zentrale Veranstaltungen zur öffentlichen Vorstellung der Kandidierenden sind am 17.09.2022 (Gemeinschaftshaus Langwasser), 24.09.2022 (Nachbarschaftshaus Gostenhof), 30.09.2022 (Heilig-Geist-Haus) und am 05.10.2022 (Villa Leon) geplant. Dort erhalten alle Kandidierenden die Gelegenheit, mit den anwesenden Wähler/innen und Medienvertreter/innen ins Gespräch zu kommen und ihre Inhalte zu vermitteln.  Daneben ist eine Vielzahl kleinere Informationsveranstaltungen und -besuche, die ggf. nur teilöffentlich sind, vorgesehen. Unter anderem werden die Mitarbeiter der Geschäftsstelle auf Einladung in verschiedenen Vereinen und bei den Teilnehmenden von vom Integrationsrat geförderten Sprachkursen für die Wahl werben.  Darüber hinaus ist auch mindestens ein Termin für einen Online-Austausch zwischen Kandidierenden und potentiellen Wähler/innen in Planung. Wann und mittels welcher Plattform dieser stattfinden wird, steht (Stand jetzt noch) nicht fest.  Die Geschäftsstelle wird bis zum Wahltag mit Infoständen an verschiedenen gut frequentierten Punkten in der Stadt präsent sein, um mit Informationsmaterial und Giveaways für die Teilnahme an der Wahl zu werben. Die einzelnen Termine werden, u.a. abhängig von den Wetterverhältnissen, kurzfristig festgelegt (und die entsprechenden Nutzungserlaubnisse dafür beantragt).

Abbildung 10

Abb. 9: Auftakt-Informationsveranstaltung für potentielle Kandidierende am 24.05.2022

Abbildung 11

Abbildung 12

Abb. 10: Stand des IR beim Straßenfest ge- Abb. 11: Stand des IR beim Nachbarschaftsgen Rassismus (18.06.2022) fest der „Villa Leon“ (26.06.2022)

Abbildung 13

Abb. 12: Werbeplakat „Wählen gehen lohnt sich!“

2. Durchführung und Wahlmodalitäten

Die folgenden Ausführungen entsprechen weitestgehend den Erläuterungen des Wahlamtes und können in noch ausführlicherer und anschaulicher Form auf dessen Internetauftritt abgerufen werden.7

2.1 Wahlsystem

Bei der Integrationsratswahl handelt es sich um eine Persönlichkeitswahl. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Prinzip: Die Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten, sind gewählt. Eingeschränkt und modifiziert wird dieses Prinzip jedoch durch die Einteilung der Kandidierenden in vier Gruppen (entsprechend ihrer Herkunftsregionen) und die Zuweisung einer festen Mandatszahl zu jeder dieser Gruppen. Dies hat zur Folge, dass Bewerber/innen aus einer Gruppe, beispielsweise der Gruppe „Europäische Union“, untereinander nur um die 8 Sitze konkurrieren, die dieser Gruppe zugewiesen sind.

Dazu kommen noch diverse, je nach Gruppe unterschiedlich gestaltete Zusatzbedingungen und Quoten (z.B. in der Gruppe „Europäische Union“ müssen Menschen aus mindestens 5 verschiedenen Bezugsländern vertreten sein). Das Wahlsystem wurde so gestaltet, damit eine breite Repräsentanz der in Nürnberg vertretenen Communities mit Migrationshintergrund im Integrationsrat gewährleistet ist und auch Minderheiten eine Chance haben, dort vertreten zu sein.

2.2 Wesentliche Änderung im Vergleich zu 2016

Erstmals bei einer Integrationsratswahl wird es in jedem der 29 Wahlbezirke der Stadt ein örtliches Wahllokal geben. Dies bedeutet, dass man sein Wahllokal in der Nachbarschaft in der Regel schneller und einfacher erreichen kann als bei früheren Integrationsratswahlen, es bedeutet aber auch: Man kann am Wahltag seine Stimme, anders als 2010 und 2016, nur noch in dem Wahllokal abgeben, das auf der per Post zugeschickten Wahlbenachrichtigung genannt ist (und in dessen Einzugsgebiet man wohnt).

2.3 Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag (9.10.2022) mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. besessen haben oder Aussiedlerin/Aussiedler sind, mindestens 18 Jahre alt sind, und seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind. Die Stadt Nürnberg trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ein und übersendet diesen bis spätestens 18.09.2022 per Post eine Wahlbenachrichtigung.

7 Siehe die Webseite des Wahlamtes: Aktuelle Informationen zur Integrationsratswahl am 09.10.2022

2.4 Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung informiert über die Adresse des Wahllokals und darüber, ob dieses einen barrierefreien Zugang hat. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber einige Tage nach dem 18.09.2022 noch keine Wahlberechtigung per Post bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren geht oder am Wahltag nicht zu finden ist, kann man auch ohne die Wahlbenachrichtigung unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Wahlraum des einschlägigen Wahlbezirkes wählen.

2.5 Nachträgliche Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Wer wahlberechtigt ist, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich bis spätestens 07.10.2022, 13 Uhr, mit dem auf der Internetseite des Wahlamtes zu findenden Antragsformular in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.8 Der Antrag muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein und kann dem Nürnberger Wahlamt als Brief, Fax oder per Mail zugesandt werden.

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann außerdem von Dienstag, 4. Oktober 2022, bis Donnerstag, 6. Oktober 2022, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am Freitag, 7. Oktober 2022 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr vor Ort im Rathaus, Hauptmarkt 18, 1. OG, Zimmer 105, beantragt werden.

2.6 Vorgezogene Stimmabgabe

Eine Briefwahl findet nicht statt. Für Wahlberechtigte, die am Wahltag (09.10.2022) verhindert sind und nicht zur Wahl gehen können, besteht die Möglichkeit einer vorgezogenen Stimmabgabe. Diese ist im Rathaus, Hauptmarkt 18, 1. OG, Zimmer 105 (barrierefrei mit Aufzug erreichbar), zu folgenden Zeiten möglich:

Dienstag, 04.10.2022, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch, 05.10.2022, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag, 06.10.2022, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag, 07.10.2022, von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr.

2.7 Beachtenswertes bei der Stimmabgabe

Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

 jede Wählerin und jeder Wähler kann zwölf Stimmen vergeben,

8 Das Antragsformular ist online hier abrufbar: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Integrationsratswahl 2022 (nuernberg.de)

 jede Bewerberin und jeder Bewerber kann unabhängig von Staatsangehörigkeit und Gruppenzugehörigkeit Stimmen erhalten,  eine Bewerberin oder ein Bewerber kann jeweils bis zu drei Stimmen erhalten.

3. Kandidaturen und Zusammenschlüsse

3.1 Allgemeine statistische und demographische Daten

Insgesamt haben 82 Personen gegenüber dem Wahlamt ihre Kandidatur bei der Integrationsratswahl 2022 erklärt. Nach Ablauf der einschlägigen Fristen lagen 78 gültige Bewerbungen vor. Diese 78 Personen konnten am 03.08.2022 vom Wahlausschuss zur Wahl zugelassen werden.9 Die Anzahl der Kandidierenden bewegt sich damit ungefähr im Rahmen der vorletzten (2010: 87 Bewerber/innen10) und der letzten (2016: 81 Bewerber/innen11) Integrationsratswahlen, mit leicht sinkender Tendenz.

Von den 78 zugelassenen Kandidierenden sind 33 Frauen (ca. 42,3%12) und 45 Männer (ca. 57,7%). Das Durchschnittsalter beträgt 42,6 Jahre. Der älteste Bewerber ist 77, der jüngste Bewerber 23 Jahre alt. Die sich bewerbenden Personen repräsentieren 29 verschiedene Bezugsländer. 16 Kandidierende gehören bereits dem Integrationsrat an und bewerben sich um ihre Wiederwahl; dies sind 53,3% der amtierenden Integrationsratsmitglieder.

Abbildung 14

Abb. 13: Grafik „Zugelassene Bewerber/innen bei den Integrationsratswahlen 2010-2022“

9 Siehe die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge, online abrufbar unter: https://www.nuernberg.de/imperia/md/wahlen/dokumente/integrationsratswahl/irw2022_bekanntmachung_zugelassene_wahlvorschlaege.pdf 10 Vgl. Statistischer Monatsbericht für die Februar 2010 (= Statistik aktuell 02/2010), hrsg. vom Amt für Stadtforschung und Statistik: https://www.nuernberg.de/imperia/md/wahlen/dokumente/integrationsratswahl/statistik_aktuell_2010_02.pdf 11 Vgl. Statistischer Monatsbericht für die Februar 2016 (= Statistik aktuell 02/2016), hrsg. vom Amt für Stadtforschung und Statistik: https://www.nuernberg.de/imperia/md/statistik/dokumente/veroeffentlichungen/berichte/monatsberichte/2016/monatsbericht_2016_02.pdf 12 Prozentwerte in diesem Bericht sind automatisch auf eine Nachkommastelle gerundet. Dadurch treten unweigerlich minimale Rundungsfehler auf, die sich der Addition diverser gerundeter Prozentwerte bemerkbar machen (z.B. 99,9% statt 100%).

Global betrachtet kommen auf jedes der 30 zu vergebenden Mandate im neuen Integrationsrat 2,6 Bewerber/innen. Dieses Verhältnis variiert jedoch stark, wenn man es nach den vier Gruppen aufschlüsselt. Die Schwankungsbreite reicht von 3,25 bzw. 3,22 Kandidierenden pro zu vergebendem Mandat in den Gruppen „Afrika, Asien, Amerika und Ozeanien“ und „Europa ohne EU“ über 2,13 Kandidierenden pro Mandat in der Gruppe „Europäische Union“ bis zu lediglich 1,2 Bewerber/innen je Sitz in der Gruppe „Aussiedlerinnen und Aussiedler“.

Die Konkurrenz um Sitze ist in den beiden erstgenannten Gruppen demzufolge deutlich schärfer als in den letztgenannten, wobei weitere Faktoren (wie die Zusatzregeln und Quoten, die in der Satzung individuell für jede Gruppe festgelegt wurden) dabei noch gar nicht berücksichtigt sind. Im Vergleich der Gruppen fällt auf, dass das Interesse an einer Kandidatur für den Integrationsrat bei Menschen mit Wurzeln außerhalb der EU offenbar stärker ausgeprägt ist als bei Menschen aus EU-Bezugsländern und Aussiedler/innen.

Abbildung 15

Abb. 14: Grafik „Bewerber/innen pro Mandat nach Gruppen“

3.2 Wahlvorschläge

Von den insgesamt 78 Bewerber/innen kandidieren 62 – also fast 80% – im Rahmen von Wahlvorschlägen, die mehr als nur eine Person umfassen (umgangssprachlich „Listen“ genannt). Davon treten 53 Personen für gruppenübergreifende Zusammenschlüsse an, also für Wahlvorschläge, die Kandidierende aus mindestens zwei der in der Satzung und Wahlordnung definierten Gruppen umfassen und die auf dem Stimmzettel besonders hervorgehoben werden. Weitere 9 Personen bewerben sich auf Wahlvorschlägen mit mehreren Kandidierenden, die aber nur eine einzige Gruppe repräsentieren. 16 Personen, also knapp über 20% der Kandidierenden, sind Einzelbewerber/innen.

Es gibt 11 Wahlvorschläge mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten („Listen“), davon 8 gruppenübergreifende Zusammenschlüsse. Als Träger von Wahlvorschlägen vertreten sind

sowohl als deutsche politische Parteienspektrum („Aktiv-Mutig-Grün“, „DIE LINKE. International“, „Internationale Union Nürnberg“ und „SPD International“ sowie ein Einzelbewerber der „Freien Wähler“) als auch vereinsbezogene und/oder landsmannschaftliche Zusammenschlüsse („1. Bunte We Integrate Liste“, „Die Hay(m)at-Liste“, „DIL Demokratische Int. Liste“, „TÜRK Nürnberg“, „Für ein besseres Zusammenleben“, „Griechische Liste“ und „Haus der Heimat“).

3.3 Blick auf die einzelnen Gruppen

Alle im Folgenden verwendeten Zahlen zur Nürnberger Bevölkerung mit Migrationshintergrund stammen aus dem „Statistischen Jahresbericht für 2021 über Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Menschen mit Migrationshintergrund in Nürnberg“ des Amtes für Stadtforschung und Statistik, der der Kommission für Integration in ihrer Sitzung vom 07.07.2022 vorgestellt wurde.

3.3.1 Gruppe 1: „Europäische Union“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 1: „Europäische Union“
Bezugsland Kandidierende Anteil on % innerhalb der Gruppe
Griechenland 6 35,3%
Italien 4 23,5%
Lettland 1 5,9%
Polen 1 5,9%
Rumänien 4 23,5%
Spanien 1 5,9%
Gesamt 17 100%

Abbildung 16

Abb. 15: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 1: „Europäische Union“

Für die 8 Mandate in der Gruppe „Europäische Union“ bewerben sich insgesamt 17 Bewerber/innen aus 6 verschiedenen Bezugsländern. Von mehr als einer Bewerberin/einem Bewerber repräsentiert werden dabei die Bezugsländer Griechenland (6 Kandidierende), Italien (4 Kandidierende) und Rumänien (4 Kandidierende). Dies spiegelt den Umstand wieder, dass rumänisch-, griechisch- und italienischstämmige Menschen zu den größten Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund in Nürnberg zählen.13

Diesbezüglich unterrepräsentiert (weil eigentlich auch mit über 10.000 Menschen in der Spitzengruppe der in Nürnberg lebenden Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund vertreten) ist Polen. Gar nicht durch Bewerber/innen vertreten sind die Bezugsländer Bulgarien und die mittlerweile der EU beigetretenen Nachfolgestaaten Jugoslawiens (hier v.a. Kroatien, aber auch Slowenien), die auch mit zahlenstarken Communities (jeweils ca. 6.000-7.000 Menschen) in unserer Stadt verwurzelt sind.

Im Vergleich zur Integrationsratswahl 2016 ging die Zahl der Bewerber/innen in der Gruppe „Europäische Union“ sowohl absolut (2016: 20; 2022: 17) als auch relativ (2016: 24,7% aller Kandidierenden; 2022: 21,8%) betrachtet leicht zurück. Die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: Menschen aus mindestens 5 Bezugsländern müssen vertreten sein) können auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

3.3.2 Gruppe 2: „Europa ohne EU“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 2: „Europa ohne EU“
Bezugsland Kandidierende Anteil in % innerhalb der Gruppe
Belarus 1 3,4%
Moldawien 1 3,4%
Montenegro 1 3,4%
Russland 2 6,9%
Türkei 18 62,1%
Ukraine 6 20,7%
Gesamt 29 100%

Mit 29 Bewerber/innen für die hier zu vergebenden 9 Mandate gibt es in der Gruppe „Europa ohne EU“ die meisten Kandidierenden. Von diesen haben 18 Personen (62,1%) das Bezugsland Türkei. Dies ist insofern wenig überraschend, da die Türkeistämmigen mit über 30.000 Menschen immer noch knapp die größte Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund in Nürnberg darstellen und sich bereits in der Vergangenheit immer mit vielen Kandidierenden

13 Es gab zum 31.12.2021 ca. 31.000 Menschen aus dem Bezugsland Rumänien, ca. 15.000 aus dem Bezugsland Griechenland und ca. 10.000 Menschen aus dem Bezugsland Italien mit Hauptwohnsitz in Nürnberg. Diese Zahlen beziehen sich konkret auf den Statistischen Jahresbericht 2021, Tabelle G.1: „Bevölkerung in der Hauptwohnung nach Migrationshintergrund und Bezugsland am 31.12.2021“.

an Integrationsratswahlen beteiligt haben (2016 mit 20 von 31 Bewerber/innen in der damaligen Gruppe „Restliches Europa“, dies entsprach einem Anteil von 64,5%).

Abbildung 17

Abb. 16: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 2: „Europa ohne EU“

Ein weiterer konstanter Trend ist die hohe Anzahl Bewerber/innen mit dem Bezugsland Ukraine. 2022 sind es 6 Kandidierende (dies entspricht einem Anteil von 20,7% an allen Bewerber/innen in der Gruppe), 2016 waren es 5 Bewerber/innen (16,1% der damals 31 in der Gruppe antretenden Personen) bei ca. 8.000 derzeit in Nürnberg lebenden Menschen mit diesem Bezugsland (ohne Berücksichtigung der seit Februar 2022 zu uns gekommenen ukrainischen Geflüchteten, die zeitlich erst zu kurz in Nürnberg sind, um zu wählen oder sich aktiv für Sitze im Integrationsrat bewerben zu können).

Die im Vergleich zu den Ukrainestämmigen deutlich größeren Nürnberger Bevölkerungsgruppen mit den Bezugsländern Russland (ca. 14.000 Menschen) und Ex-Jugoslawien (hier konkret Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Kosovo; zusammen mind. 11.000 Menschen) sind dagegen mit zwei bzw. einem Bewerber/innen unterrepräsentiert. Die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: Menschen aus mindestens 5 Bezugsländern müssen vertreten sein; mindestens 3 aus der Türkei und je 1 aus Russland, der Ukraine und dem ehem. Jugoslawien) können auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

3.3.3 Gruppe 3: „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 3: „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“
Bezugsland Kandidierende Anteil in % innerhalb der Gruppe
Afghanistan 1 3,8%
Aserbaidschan 1 3,8%
Äthiopien 5 19,2%
Bangladesch 1 3,8%
DR Kongo 1 3,8%
Dschibuti 1 3,8%
El Salvador 1 3,8%
Irak 2 7,7%
Iran 2 7,7%
Kasachstan 1 3,8%
Malawi 1 3,8%
Nigeria 1 3,8%
Philippinen 1 3,8%
Sudan 1 3,8%
Syrien 4 15,4%
Togo 1 3,8%
Vereinigte Staaten 1 3,8%
Gesamt 26 100%

Abbildung 18

Abb. 17: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 3: „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“

Die größte Vielfalt hinsichtlich der von den Kandidierenden repräsentierten Staaten findet man in der Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“. Wie aus der Tabelle und der Grafik ersichtlich wird, finden sich hier Bewerber/innen aus 7 afrikanischen (Äthiopien, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Malawi, Nigeria, Sudan und Togo) und 8 asiatischen (Afghanistan, Aserbaidschan, Bangladesch, Irak, Iran, Kasachstan, Philippinen und Syrien) Bezugsländern. Der amerikanische Doppelkontinent ist durch 2 Länder (El Salvador und die Vereinigten Staaten von Amerika) vertreten, Ozeanien dagegen gar nicht.

Lediglich aus vier dieser Bezugsländer kommt mehr als nur eine Bewerberin bzw. ein Bewerber, nämlich aus Äthiopien (5 Kandidierende), dem Irak (2 Kandidierende), dem Iran (2 Kandidierende) und Syrien (4 Kandidierende). Bei Syrien korrespondiert dies mit dem relativ großen Anteil von Menschen syrischer Herkunft an der Nürnberger Bevölkerung (ca. 6.500 Personen). Der Irak ist (bei ca. 8.000 Nürnbergerinnen und Nürnbergern irakischer Herkunft) eher unterrepräsentiert; Äthiopien dagegen ist angesichts der „nur“ ca. 2.000 hier lebenden Menschen mit äthiopischen Wurzeln überraschend stark vertreten.

Mit 26 Bewerber/innen in der Gruppe „Afrika, Amerika, Asien, Ozeanien“ hat sich deren Anteil an allen Kandidierenden im Vergleich zu den 2016 deutlich erhöht. Damals traten für die entsprechende Gruppe „Sonstige Staaten“ 18 Personen an. Prozentual gehören in diesem Jahr 33,3% von allen Kandidierenden zur Gruppe „Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien“, im Vergleich zu lediglich 22,2% von allen im Jahr 2016.

Unter den aktuellen 26 Kandidierenden befinden sich auch 4 seit dem Jahr 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete (2 aus Syrien sowie je 1 aus Afghanistan und Äthiopien), so dass die im Wahlsystem angelegte und erwünschte Repräsentation der im Zuge der Zuwanderungswelle 2015/2016 zu uns gekommenen Neu-Nürnberger/innen gewährleistet ist. Insgesamt können die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: es müssen Menschen aus mindestens 3 verschiedenen Bezugsländern und aus mindestens 2 Kontinenten vertreten sein, ebenso wie 3 seit 2015 nach Deutschland gekommene Geflüchtete aus 3 Bezugsländern) auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

3.3.4 Gruppe 4: „Aussiedlerinnen und Aussiedler“

Kandidaturen nach Bezugsländern Gruppe 4: „Aussiedlerinnen und Aussiedler“
Bezugsland Kandidierende Anteil in % innerhalb der Gruppe
Kasachstan 2 33,3%
Polen 1 16,7%
Rumänien 2 33,3%
Ukraine 1 16,7%
Gesamt 6 100%

Für die 5 Mandate in der Gruppe „Aussiedlerinnen und Aussiedler“ haben diesmal leider nur 6 Bewerber/innen eine Kandidatur angemeldet. Im Vergleich zur letzten Wahl im Jahr 2016 stellt dies sowohl in absoluten Zahlen (damals bewarben sich 13 Aussiedlerinnen und Aussiedler) als auch relativ betrachtet einen dramatischen Rückgang dar (2016 stellten die Aussiedler/innen noch ca. 16% aller Kandidierenden, 2022 sind nur noch ca. 7,6%).

Abbildung 19

Abb. 18: Kandidaturen nach Bezugsländern, Gruppe 4: „Aussiedlerinnen und Aussiedler“

Von den sich 2022 zur Wahl stellenden Aussiedler/innen sind 50% aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten und 33,3% aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Ein Bewerber siedelte aus Polen nach Deutschland über. Auch hier bleibt zu festzuhalten: Die in der Anlage zur Satzung vorgesehenen Quoten und Bedingungen für die Mandatsvergabe in dieser Gruppe (hier: es müssen mindestens 2 Menschen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und mindestens ein Mensch aus Rumänien vertreten sein) können auf Basis des antretenden Bewerberfeldes erfüllt werden.

Informationsveranstaltungen mit den Kandidierenden zur Wahl des Integrationsrates 2022 Interessierte Wahlberechtigte und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, sich ein Bild von den Kandidierenden zu machen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen! Samstag, Gemeinschaftshaus Langwasser 17.09.2022 Glogauer Str. 50 14:30 Uhr Kleiner Saal Samstag, Nachbarschaftshaus Gostenhof 24.09.2022 Adam-Klein-Str. 6 18:00 Uhr Großer Saal Freitag, Internationales Haus 30.09.2022 Hans-Sachs-Platz 2 17:30 Uhr Heilig-Geist-Saal Mittwoch, Villa Leon 05.10.2022 Philipp-Koerber-Weg 1 17:30 Uhr Großer Saal Änderungen sind vorbehalten. Bitte informieren Sie sich zeitnah vor einem Veranstaltungstermin auf der Webseite des Integrationsrates!

Die Wahlberechtigten können ihre Stimme am 09.10.2022 nur in dem Wahllokal abgeben, das auf der Wahlbenach- richtigung genannt ist! Die Stimmabgabe ist nur einmal möglich.

Weitere Kandidatinnen und Kandidaten (Wahlvorschläge von nicht gruppenübergreifenden Listen und Einzelkandidaten)

Wahl des Integrationsrates

09.10.2022

Abbildung 32

Abbildung 30

Abbildung 41

Abbildung 42

Abbildung 27

Abbildung 33

am

Abbildung 31

Abbildung 22

Abbildung 28

Abbildung 21

Stimmzettel

Die Kandidierenden werden in alphabetischer Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführt. Links stehen die gruppenübergreifende Zusammenschlüsse, also Wahlvorschläge mit einem Kennwort, in denen sich Personen aus mehreren Gruppen zusammengeschlossen haben. Alle anderen Wahlvorschläge (mit oder ohne Kennwörter) stehen rechts

Alle Kandidatinnen und Kandidaten im Überblick

9 01 9 02 9 03 9 04 9 05 9 06 9 07 9 08 9 09 9 10 Herr, geb. 1979 Herr, geb. 1985 Herr, geb. 1944 Herr, geb. 1976 Herr, geb. 1985 Frau, geb. 1988 Frau, geb. 1973 Herr, geb. 1959 Frau, geb. 1989 Frau, geb. 1948 Wahl des Agboyi, Yaovi Estrada, Thomas Göbbel, Horst Gülenç, Engin Haji, Alan Handschuh, Svetlana Ibekwe, Florence Katianda, Robert Kats, Nonna La Regina, Dipl.-Pädagoge, Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Gymnasiallehrer a. D. Fachinformatiker Metallschweißer Grafikdesignerin Fachkraft Metalltechnik Dipl.-Betriebswirt, Bühnen- Dolmetscherin Angela Rosaria Integrationsberater Polizist Gruppe Aussiedler/innen ehem. türkisch syrisch Gruppe Aussiedler/innen nigerianisch veranstaltungstechniker ukrainisch Schriftstellerin Integrationsrates ehem. togoisch amerikanisch Kennwort: Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Afrika, Asien, ehem. DR Kongo Gruppe Europa ohne EU italienisch Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Afrika, Asien, HAUS DER HEIMAT Kennwort: Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europäische Union Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien FÜR GERECHTIGKEIT Kennwort: Amerika, Ozeanien am 09.10.2022 Kennwort: Kennwort: FÜR EIN BESSERES Kennwort: FÜR EIN BESSERES FREIE WÄHLER ZUSAMMENLEBEN FÜR EIN BESSERES ZUSAMMENLEBEN ZUSAMMENLEBEN

Stimmvergabe

Beim Ausfüllen des Stimmzettels gilt:

eine Gruppe oder einen Wahlvorschlag). Man kann seine Stimmen variabel vergeben, z.B. kann man

Wahlvorschlägen verteilen;

Abbildung 35

Abbildung 45

Abbildung 43

Abbildung 23

Abbildung 34

Abbildung 38

Abbildung 29

Abbildung 36

Abbildung 44

Abbildung 37

3 Stimmen geben.

kandidieren

wählen

Besonders wichtig!

mitentscheiden!

Kandidaten nicht mehr als 3 Stimmen geben!

So können Sie wählen (Muster)

9 11 9 12 9 13 9 14 9 15 9 16 9 17 9 18 9 19 9 20 Herr, geb. 1952 Frau, geb. 1984 Herr, geb. 1953 Herr, geb. 1995 Frau, geb. 1980 Herr, geb. 1981 Herr, geb. 1987 Frau, geb. 1984 Herr, geb. 1978 Frau, geb. 1969 Ohler, Johann Ohorchak, Oresta Oikonomou, Stergios Pappas, Ioannis Petricica, Susanne Sabiee, Safaa Sakellariou, Theocharis Sari, Ebru Šćekić, Miljan Schönrock, Tamara Versicherungsfachwirt i. R. M.A., Head of global Rentner M.A., Pädagoge M.A., Projektleitung B.A., Sozialpädagoge Gesundheits- und Hausfrau staatl. gepr. Heizungs- B.A., Soz.-Päd. Gruppe Aussiedler/innen mobility griechisch griechisch rumänisch irakisch Krankenpfleger türkisch techniker Gruppe Aussiedler/innen Kennwort: Media Sales Gruppe Europäische Union Gruppe Europäische Union Gruppe Europäische Union Gruppe Afrika, Asien, griechisch Gruppe Europa ohne EU ehem. montenegrinisch HAUS DER HEIMAT ukrainisch Kennwort: Kennwort: Amerika, Ozeanien Gruppe Europäische Union Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU GRIECHISCHE LISTE GRIECHISCHE LISTE Kennwort: Kennwort: GRIECHISCHE LISTE INTEGRATION IN NÜRNBERG FÖRDERN

Abbildung 20

(kein „Listenkreuz“ möglich, (04.–07.10.2022) gibt es die Möglichkeit der frühzeitigen Stimmit dem man automatisch mabgabe im Rathaus, Hauptmarkt 18, 1. OG, Zimmer 105 alle Kandidierenden eines Wahlanleitung: (Kleiner Trausaal, barrierefrei mit dem Aufzug erreichbar) Wahlvorschlags wählt) youtu.be/JrZIEdeS744?t=250 Öffnungszeiten: Di.–Do. 8:30 bis 16:30 Uhr, Fr. 8:30 bis 13:00 Uhr

Abbildung 39

Abbildung 24

Abbildung 40

Abbildung 25

Abbildung 26

Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3

Sie vergeben maximal 12 mal jeweils 1 Stimme: Sie vergeben 4 x 3 Stimmen: Sie vergeben Ihre 12 Stimmen unterschiedlich:

Wahlvorschlag A Weitere Kandidierende
rschlag B Weitere Kandidierende
Wahlvorschlag C Weitere Kandidierende

Wahlvo

Abbildung 46

tavirp :sotoF

| .V.e aideM ytisreviD :nenoitartsullI | grebnrüN ,.sirona :kcurD dnu gnutlatseG Nürnberg wählt Vielfalt

Mehr Informationen zum Integrationsrat,

9 21 9 22 9 23 9 24 9 25 Frau, geb. 1992 Herr, geb. 1990 Herr, geb. 1972 Frau, geb. 1978 Herr, geb. 1962

zum Wahlsystem und zu den Kandidatinnen

Siemroth-Girma, Siyoume Aka, Stergianoudis, Süleymanoglu, Sevilay Turhan, Celal

Saron Workineh Themelis Leistungsfachangestellte BA Berufsberater

und Kandidaten finden Sie im Internet unter:

Hausfrau Krankenpflegefachhelfer Verwaltungs- ehem. türkisch ehem. türkisch äthiopisch äthiopisch, ab 2015 nach fachangestellter Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Deutschland geflüchtet griechisch Amerika, Ozeanien Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europäische Union Herausgeber: Stadt Nürnberg Kennwort: Amerika, Ozeanien Bürgermeisteramt/ Abt. 3 FÜR EIN BESSERES Geschäftsstelle des Integrationsrates ZUSAMMENLEBEN Internationales Haus, Hans-Sachs-Platz 2, 90403 Nürnberg Telefon: 09 11 / 2 31-31 85, Telefax: 09 11 / 2 31-85 16 E-Mail: integrationsrat@stadt.nuernberg.de

www.integrationsrat.nuernberg.de

www.integrationsrat.nuernberg.de

Abbildung 97

Nürnberg wählt Vielfalt Kennwort: 1. BUNTE WE INTEGRATE LISTE Wahl des Integrationsrates Kennwort: INTERNATIONALE UNION NÜRNBERG Kennwort: SPD INTERNATIONAL

09.10.2022

am

Abbildung 84

Abbildung 89

Abbildung 99

Abbildung 88

Abbildung 83

Abbildung 81

Abbildung 70

Abbildung 71

Abbildung 47

Abbildung 98

Abbildung 50

Abbildung 49

Abbildung 80

Abbildung 48

Kennwort: DIE LINKE. INTERNATIONAL

Abbildung 60

Abbildung 61

Abbildung 58

Abbildung 62

Abbildung 59

1 01 1 02 1 03 1 04 1 05 6 01 6 02 6 03 6 04 6 05 7 01 7 02 7 03 7 04 7 05 Herr, geb. 1984 Herr, geb. 1999 Frau, geb. 1973 Frau, geb. 1969 Herr, geb. 1969 Herr, geb. 1992 Frau, geb. 1977 Frau, geb. 1987 Frau, geb. 1991 Herr, geb. 1975 Herr, geb. 1996 Herr, geb. 1970 Herr, geb. 1983 Herr, geb. 1983 Herr, geb. 1965 Hanganu, Marius Mawlahi, Sorush Schwarz, Imelda Tekle Gebre, Amsale Terefe Fekadu Tegegn Avci, Ramazan Bilir, Hülya Burgardt, Kristina Condrea, Galina Feldmann, Alam, Jahangir Avci, Celalettin Choukhlov, Ilia Gambato, Adriano Greynshpol, Borys B.A., Sozialpädagoge Informatiker Assistenz der Steuerfachangestellte Dipl. Ing. (FH), Logistiker Produktmanager Dipl.-Jurist (univ.), Juristin Meisterkonditorin Apothekerin Dmytro-Daniel Gesundheits- und Elektrotechniker Jurist Flavio Stadtführer rumänisch afghanisch, ab 2015 nach Geschäftsleitung (Azubi) ehem. äthiopisch f. Fahrzeugtechnik türkisch ukrainisch moldawisch IT-Berater Krankenpfleger türkisch russisch BE of Edu., Lehrer (LAA) ukrainisch Gruppe Europäische Union Deutschland geflüchtet ehem. philippinisch ehem. äthiopisch Gruppe Afrika, Asien, ehem. türkisch Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU ukrainisch bangladeschisch Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU italienisch Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europäische Union Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien 4 01 4 02 4 03 4 04 4 05 Herr, geb. 1980 Herr, geb. 1982 Herr, geb. 1968 Herr, geb. 1981 Herr, geb. 1982

Abbildung 86

Abbildung 95

Abbildung 85

Abbildung 90

Abbildung 73

Abbildung 82

Abbildung 72

Abbildung 87

Abbildung 75

Abbildung 74

Gomez Centeno, Güleç, Kodi, Adil Ibrahim Mansouri Mogharrab, Muscas, Vito

Medardo Ernesto Gökhan-Mustafa Elektroniker Masoud Verkäufer im Einzelhandel

Dr. (univ.), Oberarzt Fachinformatiker ehem. sudanesisch Altenpfleger italienisch Kennwort: AKTIV-MUTIG-GRÜN salvadorianisch ehem. türkisch Gruppe Afrika, Asien, iranisch Gruppe Europäische Union Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europa ohne EU Amerika, Ozeanien Gruppe Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien

Abbildung 52

Abbildung 54

Abbildung 53

Abbildung 51

Abbildung 65

Abbildung 66

Abbildung 64

Abbildung 63

6 06 6 07 6 08 6 09 6 10 7 06 7 07 7 08 7 09 7 10 Frau, geb. 1993 Frau, geb. 1972 Herr, geb. 1988 Frau, geb. 1984 Frau, geb. 1996 Herr, geb. 1988 Herr, geb. 1975 Frau, geb. 1982 Frau, geb. 1978 Frau, geb. 1974 Frank, Sabina Koslowski, Tindara Krusel, Christoph Lutz, Diana Özen, Betül Lazaridis, Savvas Mohammed Amin, Motzig, Dorina Öz, Özlem Vlachou, Dionisia Imkerin Leiterin Airport B.A., Soziologin Ingenieurin Verwaltungsangestellter Shakhawan (Irfan Taufik) Kosmetikerin M.A. Pädagogin, Soziologin Kauffrau ehem. belarussisch Media Sales Customer Success Manager lettisch türkisch im öffentl. Dienst Schauspieler rumänisch ehem. türkisch griechisch Wahlanleitung: Gruppe Europa ohne EU italienisch Gruppe Aussiedler/innen Gruppe Europäische Union Gruppe Europa ohne EU griechisch irakisch Gruppe Europäische Union Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europäische Union youtu.be/JrZIEdeS744?t=250 Gruppe Europäische Union Gruppe Europäische Union Gruppe Afrika, Asien, 2 01 2 02 2 03 2 04 Amerika, Ozeanien Herr, geb. 1988 Frau, geb. 1961 Frau, geb. 1976 Frau, geb. 1974 4 06 4 07 4 08 4 09 Alrifai, Mouatasem Litinski, Elena Saada Moumin Guireh Warucha, Tetiana Frau, geb. 1988 Herr, geb. 1958 Frau, geb. 1980 Herr, geb. 1997 Veranstaltungskaufmann Musiklehrerin Sozialbetreuerin UX-Designerin Nast, Dorota Sert, Metin Shnipa, Katharina Zarrouf, Taha (Azubi) kasachisch ehem. dschibutisch ukrainisch Psychologin Suchttherapeut Kinder- und Jugend- Mitarbeiter Security syrisch, ab 2015 nach Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europa ohne EU polnisch ehem. türkisch anwältin syrisch, ab 2015 nach Deutschland geflüchtet Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien Gruppe Europäische Union Gruppe Europa ohne EU Gruppe Aussiedler/innen Deutschland geflüchtet Kennwort: TÜRK NÜRNBERG Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien

Abbildung 78

Abbildung 76

Abbildung 77

Abbildung 79

Abbildung 96

Abbildung 100

Abbildung 92

Abbildung 93

Abbildung 91

Abbildung 94

Abbildung 101

Kennwort: DIE HAY(M)AT-LISTE Kennwort: DIL DEMOKRATISCHE INT. LISTE

6 11 6 12 6 13 6 14 Frau, geb. 1973 Frau, geb. 1981 Frau, geb. 1977 Herr, geb. 1982

Schober, Maria Teshome, Tigist van Rees-Zota, Zilin, Dmitrij

Abbildung 67

Abbildung 69

Abbildung 56

Abbildung 55

Abbildung 68

Abbildung 57

Stefilla Teshome Ionela Betriebsleiter

Dipl.-Philologin, Hausfrau Gastwirtin Dipl.-Juristin, russisch spanisch äthiopisch Integrationsbegleiterin Gruppe Europa Gruppe Europäische Union Gruppe Afrika, Asien, rumänisch ohne EU 8 01 8 02 8 03 8 04 Amerika, Ozeanien Gruppe Europäische Union Herr, geb. 1970 Herr, geb. 1977 Herr, geb. 1971 Frau, geb. 1982

Arslan, Ali Avci, Cengiz Postaloglu, Ilhan Zeynalova, Vusala

Angestellter im Dreher Elektromeister Verwaltungsfachfrau öffentlichen Dienst türkisch türkisch ehem. aserbaidschanisch, türkisch Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europa ohne EU Amerika, Ozeanien

3 01 3 02 3 03 5 01 5 02 5 03 5 04 Mehr Informationen zum Integrationsrat, zum Wahlsystem und

Herr, geb. 1991 Frau, geb. 1993 Herr, geb. 1998 Herr, geb. 1990 Frau, geb. 1965 Frau, geb. 1974 Herr, geb. 1992 Daza, Chisomo Fesli, Gülten Gizem Ghoreishi, Diaco Çelik, Evrim Özdemir, Kamber Polat, Hatice Ramadan, Siraj zu den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie im Internet unter: M.A., Projektmanager B.A., Lehrerin B.A., Student Softwareentwickler Maschinenanlagenführer Einzelhandelskauffrau Arbeiter ehem. malawisch ehem. türkisch iranisch ehem. türkisch ehem. türkisch türkisch syrisch www.integrationsrat.nuernberg.de Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU Gruppe Europa ohne EU Gruppe Afrika, Asien, Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien Amerika, Ozeanien

OBM/017/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 06.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Abschlussbericht Interkulturelle Öffnung in Kommunen (IKÖK)

Anlagen: IKÖK_Handlungsempfehlungen IKÖK_Abschlussbericht

Sachverhalt (kurz):

Von November 2020 bis Juni 2022 führte das Bildungsbüro in Kooperation mit der

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. das Projekt „Interkulturelle Öffnung in

Kommunen“ (IKÖK) durch. In Rahmen dessen wurden die aktuellen interkulturellen

Öffnungsmaßnahmen der Nürnberger Verwaltung in einem partizipativen Prozess evaluiert und

bedarfsorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt. Die aus dem Projekt entstandenen

Empfehlungen finden sich in der Handreichung „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

gemeinsam weiterdenken“ im Anhang. Das Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Asyl-,

Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union, administriert durch das

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ziel ist die interkulturelle Öffnung der Verwaltung und der Abbau von Integrationshemnissen und Barrieren.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Koordinierungsgruppe Integration

Rat für Integration und Zuwanderung

Personalamt

Interkulturelle

Öffnung

der Verwaltung

gemeinsam

weiterdenken

EinProjektdes Bildungsbüros

DasProjekt„InterkulturelleÖffnunginKommunen“(IKÖK) wurdevonNovember2020bisJuni2022imVerbundmitder AWO-ArbeiterwohlfahrtKreisverbandNürnberge.V.durchgeführt.

DasIKÖK-ProjektwirdausMittelndesAsyl-,MigrationsundIntegrationsfonds(AMIF)kofinanziert.

Inhalt

Einleitung 4

1. GrundlegendeÜberlegungen 6

zudenHandlungsempfehlungen

2. HandlungsempfehlungenzumZiel 9

„BeitragzurErhöhungdesAnteilsan

PersonalmitZuwanderungsgeschichte“

3. HandlungsempfehlungenzumZiel 15

„ErkenntnisgewinnüberBedarfeund

WeiterentwicklungderDienstleistungen“

4. BeschreibungdesProjektgeschehens 20

unddieBedeutungderInterkulturellen

Schulungen

5. Zusammenfassung 26

6. Quellenangabeund-verweise 27

Einleitung

NürnbergisteinewachsendeundstarkvonDiversitätgeprägteStadt.Entsprechendder darausresultierendenBedarfe,entwickeltedieStadtNürnbergvorgeraumerZeitein strategischausgerichtetesIntegrationsprogramm.GrundlagediesesProgrammsbilden zehnLeitlinien,dieunterdemMotto„Vielfaltschätzen.Teilhabestärken.Zukunftgestalten“stehenundandenensichOrganisationundStrukturderKommunalverwaltung orientieren.

EntlangdieserLeitlinienfördertdieStadtNürnberggemeinsammitverschiedenenAkteurinnenundAkteurenausPolitik,Zivilgesellschaft,Migrantenorganisationen,Kirchen undReligionsgemeinschaftendasgesellschaftlicheEngagementimThemenbereichIntegration.DamitwirdderWillezurinterkulturellenÖffnungderVerwaltungbekräftigt, welchedieWeiterentwicklungvonStrukturen,AbläufenundAngebotenimSinneder BedürfnissederMenschenineinervielfältigenStadtgesellschaftzumZielhat.

DasimBildungsbüroderStadtNürnbergangesiedelteProjekt„InterkulturelleÖffnungin Kommunen“(IKÖK),dasimVerbundmitderAWO–ArbeiterwohlfahrtKreisverband Nürnberge.V.durchgeführtwurdesetztandengenanntenstädtischenLeitlinienan.DabeiwurdenineinembreitaufgestelltenBeteiligungsprozessHandlungsempfehlungen entwickelt,dieimEinklangmitLeitlinie4und7stehenundentsprechenddiegleichberechtigteTeilhabeundinterkulturelleOrientierungdesPersonalwesenszumZielhaben.

AlsVoraussetzungfürdieTeilhabeamgesellschaftlichenLeben,solltenstädtischeDienstleistungenfüralleBürgerinnenundBürgerleichtzugänglichsein.DerAbbauvonZugangsbarrierenistdeshalbeinwichtigerAspektfürdenProzessderinterkulturellenÖffnunginNürnberg.UmvorhandeneHürdenidentifizierenundbearbeitenzukönnen, brauchteseinengemeinsamenDialogrelevantergesellschaftlicherAkteurinnenundAkteuren,wiezumBeispielmitMigrantenorganisationen,Kammern,Sozialverbändenetc.

WievieleStädteinDeutschland,verändertsichNürnberglaufend–wirdgrößerundbunter–undmittlerweilehatfastdieHälfteallerNürnbergerinnenundNürnbergereineeigeneoderfamiliäreZuwanderungsgeschichte.DieseVielfaltderStadtgesellschaftsoll sichinderVerwaltungwiderspiegelnundzwarinallenVerwaltungsbereichenundHierarchieebenen–sodasweitereAnliegenderNürnbergerVerwaltung.

Leitlinie4: Leitlinie7: Gleichberechtigte InterkulturelleOrientierung TeilhabealsZiel desPersonalwesens

„Wirförderndiegleichberechtigtesoziale, „Wirsetzenunsdafürein,dasssichdieVielgesellschaftlicheundpolitischeTeilhabefür faltderStadtbevölkerungauchinderMitaralleBevölkerungsgruppenundermutigen beiterschaftihrerVerwaltungundderstädtialleunabhängigvonihrerHerkunftund schenUnternehmenwiderspiegelt.Daher ihremAufenthaltsstatuszueineraktivenBe- bemühenwirunsaktivumeineverstärkte teiligung.WirsetzenunsfürgleicheBil- BeschäftigungvonMitarbeiterinnenund dungschancenfüralleinderStadtlebenden MitarbeiternmitZuwanderungsgeschichte. Menschenein.PersonenmitBenachteiligung DieStadtorientiertsichalsArbeitgeberin erhaltenbesondereFörderungundUnter- undAnteilseignerinandervonihrunterstützung,zumBeispielSprachförderung. zeichnetenChartaderVielfalt.Mehrspra- Dieseisteinwesentlichesundnotwendiges, chigkeitundinterkulturelleKompetenzwerabernichtausreichendesHandlungsfeldder denfolglichauchbeiBewerbungenals Integrationspolitik.DiekommunalenAnge- wertvolleQualifikationenangesehen.“ boteorientierensichnichtanethnischen MerkmalenoderanderStaatsangehörigkeit, sondernanderLebenslagederMenschen, diehierihrenLebensmittelpunkthaben.“

ImIKÖK-ProjektbetrachtetenstadtinterneundexterneAkteurinnenundAkteurediebisherlaufendenÖffnungsmaßnahmenundbenanntenBedarfe.AufwelchengrundlegendenGedankendieresultierendenHandlungsempfehlungenbasieren,stelltdieseBroschüreeinleitendvor.DarananschließendfindensichdieEmpfehlungenfürdieVerwaltung mitdemZielderstärkerenTeilhabeundPersonalgewinnung.Abschließendbietetdie BroschüreeinenEinblickindasknappzweijährigeProjektgeschehen.

MitderBroschüresollenProzessundErgebnissedesIKÖK-ProjektszunächstdokumentiertunddamitderStadtverwaltungundderinteressiertenÖffentlichkeitbekanntgemachtwerden.DieVerbreitungdieserErkenntnissesollImpulsefürkünftigeEntwicklungeninBezugaufdieinterkulturelleÖffnungderStadtNürnbergsetzen.

WirdankenallenBeteiligtenfürihreMitwirkungundwünschenallenLeserinnenund LeserneineanregendeLektüre!

IhrBildungsbüroderStadtNürnberg

1. Grundlegende Überlegungen

zu den Handlungsempfehlungen

DienachfolgendenAspektesindimgemeinsamenAustauschmitdenBeteiligtenim IKÖK-Projektprozessentwickeltworden,derinKapitel4nähervorgestelltwird.Siesollen alseinführendeGrundlagedienen,umdieHandlungsempfehlungenfüreineInterkulturelleÖffnungderKommuneverständlichundnachvollziehbareinzuordnen.

PartizipationvonMenschenmitZuwanderungsgeschichte

SowohlauswissenschaftlicherLiteraturalsauchausErfahrungsberichtenundDokumentationenkommunalerProjektederInterkulturellenÖffnunggehthervor,dassdiePartizipationderZielgruppefüreinenÖffnungsprozessunerlässlichist.ImIKÖK-Projektwurde dieserMehrwertvonMenschenmitZuwanderungsgeschichteaufmehrerenEbenen deutlich.DieseliefertenwichtigeErkenntnissealssowohlBeraterinnenundBerateraufgrundihrerjeweiligenErfahrungenwieauchMultiplikatorinnenundMultiplikatorenfür ihrejeweiligenNetzwerkezurErstellungderHandlungsempfehlungen.Beispielsweise kamderHinweis,dasssozialeMedieneinebesondereRollefürdieErreichungvonMenschenmitZuwanderungsgeschichtespielen.AusdieserProjekterfahrungwuchsdaherdie essenzielleErkenntnis,dassdieZusammenarbeitmitmigrantischenNetzwerkennichtnur einenGelingensfaktorfürdieEntwicklungderHandlungsempfehlungendarstellt,sondernauchfürderenUmsetzung.DaheristdieweitereEinbeziehungvoninternenund externenmigrantischenNetzwerkenüberdasProjekthinauseinegrundsätzlicheHandlungsempfehlung.SokanndiePartizipationinallenHandlungsempfehlungenderKapitel 2und3mitgedachtwerden,istjedochpunktuellexpliziterwähnt.

AnsatzderkultursensiblenVerwaltungsarbeit

ImRahmenderHandlungsempfehlungenfürdieinterkulturelleÖffnungwirdderBegriff der„KultursensiblenArbeit“aufgegriffen.DieserAnsatzistausdemBereichderGesundheitsversorgungundderPflegeentlehnt,diebeiderEntwicklunginterkulturellerÖffnungskonzeptedenVerwaltungenzeitlichvorauswaren.Demnachnimmtkultursensible ArbeitdirektenBezugaufdieHandlungspraxisdereinzelnenMitarbeitenden.Nebender BedeutungderHaltungundsozialenKompetenzenderMitarbeitendenmeintderBegriff vorallemstrategischeMaßnahmen,diebestehendeUnterschiedederBürgerinnenund BürgerberücksichtigenundaufindividuelleBedarfeeingehen(vgl.Bundesvereinigung Lebenshilfee.V.,2022).DieseauchinderWissenschaftverankerteÜberzeugung,diezur AbleitungvonantidiskriminierendenMaßnahmendient,wirdaufdernachfolgendenAbbildungnachvollziehbar:

AspektderUnterschiedlichkeitvonGleichheitundGerechtigkeit

Abbildung 103

Bild1:AllePersonenerhaltendiegleiche

Unterstützungundwerdendahergleichbehandelt.AllerdingshabendiePersoneneinen unterschiedlichenZugangzumSpiel.

Abbildung 102

Bild2:AllePersonenerhaltenunterschiedliche

UnterstützungenundhabendadurchdengleichenZugangzumSpiel.

Abbildung 104

Bild3:AllePersonenhabenfreienZugang, ohneUnterstützungsangebote.Diesistdurch dieAbschaffungsystemischerBarrierenmöglich.

Abbildung1:DarstellungderpersönlichenZugängeinAbhängigkeitvonBarrierenundUnter-

stützungsangeboten(inAnlehnunganCityforAllWomenInitiative,2015,S.17).

DenHandlungsempfehlungenfüreineInterkulturelleÖffnungliegtdergeschilderteAnsatzderkultursensiblenArbeitzugrunde.ÜberkultursensibleMaßnahmensolleineVerwaltungssituationdesgleichenZugangsfürMenschenmitZuwanderungsgeschichteentstehen(Bild2)undlangfristigzueinerbarrierefreienVerwaltungführen(Bild3).

UmsetzungshorizontederHandlungsempfehlungen

DieeinzelnenHandlungsempfehlungensindmitunterschiedlichkomplexenRahmenbedingungenverbundenundhabendaherunterschiedlichezeitlicheHorizontederUmsetzung.AlsFaktoristeinerseitszunennen,dassDienststellenundPersonalamtgemeinsamfürdieinterkulturelleÖffnungzuständigsind,vorallemhinsichtlichdesZielsder PersonalgewinnungvonMenschenmitZuwanderungsgeschichte.DahergiltesmitBlick aufdieUmsetzungbeiallenEmpfehlungendienotwendigenAbstimmungs-undEntwicklungsprozessezuberücksichtigen.AndererseitssindbeiderUmsetzungvonHandlungsempfehlungenauchdieunterschiedlichenGegebenheitendereinzelnenDienststellenzubeachten.Demnachwäreessinnvoll,wennsichdieDienststellenindividuellmit denHandlungsempfehlungenauseinandersetzen,umangepassteMaßnahmenzurinterkulturellenÖffnungzuentwickeln.

ÜberprüfungderrechtlichenMöglichkeiten

DiegesetzlichenGrundlagen,anwelchedieVerwaltungsarbeitgebundenist,stellteinen wichtigenAspektzurEinordnungderweiterenKapiteldar.VorallemimPersonalbereich sinddieAbläufe,wiebeispielsweisedieGestaltungderStellenausschreibungen,gesetzlichgeregelt.UmdasZielvonmehrPersonalmitZuwanderungsgeschichteerreichenzu können,habensichauchLandesverwaltungenmitdengesetzlichenGrundlagenauseinandergesetztundnachMöglichkeitenzurVerbesserungderChancenvonMenschenmit ZuwanderungsgeschichteimÖffentlichenDienstgesucht.BeispielsweiseinderrechtswissenschaftlichenStellungnahme„MöglichkeitenzurVerbesserungderChancenvonPersonenmitMigrationshintergrundimöffentlichenDienst“desMinisteriumsfürIntegration inBaden-Württemberg.UmauchinderStadtNürnbergdieMöglichkeitenzurinterkulturellenÖffnungausschöpfenzukönnen,könntedieVerwaltungimAustauschdasWissen unddieErfahrungennutzenoderbeiBedarfdieAuseinandersetzungmitdenrechtlichen Möglichkeitenselbstforcieren.

2. Handlungsempfehlungen zum Ziel

„Beitrag zur Erhöhung des Anteils an

Personal mit Zuwanderungsgeschichte“

ImLaufedesProjektgeschehenshabensichunterschiedlicheHerangehensweisenherauskristallisiert,diedazubeitragenkönnen,mehrPersonalmitZuwanderungsgeschichtezu gewinnenundzuhalten.DienachfolgendenEmpfehlungen(sieheAbbildung:2)können diebisherigenMaßnahmenderStadtNürnbergsowiederenKonzeptInterkulturelleÖffnungderVerwaltungergänzen.

ÜbersichtderEmpfehlungsfelder

Kultursensible Personalbindung/ Kultursensible -entwicklung Bewerbungsverfahren

Beitrag zur Erhöhung

des Anteils

an Personal mit

Zuwanderungsgeschichte

Zielgruppen- Evaluierung spezifisches Personalmarketing

Abbildung2:DarstellungderEmpfehlungsfelder,indenenHandlungsempfehlungenzur

ErhöhungdesAnteilsanPersonalmitZuwanderungsgeschichtevorgeschlagenwerden.

2.1.ZielgruppenspezifischesPersonalmarketing

ZielgruppenspezifischeMaßnahmenimBereichdesPersonalmarketingssindbesonders wichtig,umMenschenmitZuwanderungsgeschichtezueinerBewerbungzumotivieren.

BekanntmachungderInterkulturellenÖffnungderKommune

DieBestandsaufnahmehatgezeigt,dassdasZieldiebisherigenMaßnahmenzurInterkulturellenÖffnungderStadtNürnbergbeiderZielgruppenochnichtausreichendbekanntsind.BeiderEntscheidungfüreineBewerbungkönnenjedochgenaudieseAktivitätenundZieleeinausschlaggebenderFaktorfüreineBewerbungsein.Daherempfiehlt essich,InformationenzubereitsdurchgeführtenundgeplantenMaßnahmendirektan dieZielgruppezuadressieren.

ZielgruppenorientierteÖffentlichkeitsarbeit

UmdieBewerbungsmotivationzusteigern,isteswichtig,dassdieattraktivenBeschäftigungsmöglichkeitenund-bedingungeninderVerwaltungbeiderZielgruppebekannt ist.IndermedialenKommunikationkanndiesdurcheineprominenterePlatzierungdieserMöglichkeitenaufderwww.nuernberg.de–Homepage,derEinbeziehungsozialer Medien(v.a.Facebook,Instagram)sowiedurchdieVerwendungeinfacherSpracheund/ oderdurchÜbersetzungenindiejeweiligenBedarfssprachengelingen.

EinbeziehungderZielgruppe

BeiderEntwicklungvonMarketingmaßnahmen,wiebeispielsweiseImagekampagnen solltenMenschenmiteigenerZuwanderungsgeschichtesystematischeinbezogenwerden. HierkönnenbeispielsweisestädtischeBeschäftigtemiteigenerZuwanderungsgeschichte oderVertretungenvonMigrantenorganisationeneineSchlüsselrolleeinnehmen.ZumeinenkönntenaufgrundderenErfahrungundKenntnissedieBedürfnissederZielgruppe genauererkanntunddaraufhinMarketingmaßnahmenpassgenauerentwickeltwerden. ZumanderenkönntensiealsBotschafterinnenundBotschafterdieAnliegenderStadtverwaltungauthentischerkommunizieren.DieslässtsichbesondersdurchdieEinbeziehungvonBeschäftigenmitZuwanderungsgeschichteinWerbemaßnahmenerreichen. DarüberhinauswirkenMenschenmitZuwanderungsgeschichteauchalsMentorinnen undMentorenindenjeweiligenCommunitiesundteilenpositiveBewerbungs-undArbeitserfahrungen.

AusweitungderDirektansprache

NebenderNutzungzielgruppenspezifischerMedienistdieDirektansprachevonMenschenmitZuwanderungsgeschichteeinevielversprechendeMarketingmaßnahme.Die aufsuchendeArbeitdurchMitarbeitendedesPersonalamtsbeiMigrantenorganisationen undVereinenbirgthohesPotential.HierbeikönntenInstitutionenundOrtederBerufs-

orientierungeingebundenwerden(Arbeitsagentur,Jugendberufsagentur,Schulen).Für dieAnsprachespezifischerZielgruppen,wiezumBeispielvonneuzugewandertenMenschenkönntenunterstützendeAngeboteanBerufsschuleninteressantsein,wiebeispielsweiseDeutschkursefürNachwuchskräfte.

2.2.KultursensibleBewerbungsverfahren

EinBewerbungsverfahrenisteinKennenlernensehrunterschiedlicherMenschen,zunächstüberschriftlicheUnterlagenundimbestenFallimpersönlichenGespräch.UmdiesenProzesskultursensibelzugestalten,könntenfolgendeMaßnahmensinnvollsein.

StärkungderBewerbungsmotivation

UmdieAnzahlderBewerbungenvonMenschenmitZuwanderungsgeschichtezufördern,isteswichtig,derZielgruppeaktiveralsbisherzusignalisieren,dassBewerbungen mitausländischenQualifikationenundnicht-muttersprachlichenDeutschsprachkenntnissenanerkanntundbeimAuswahlverfahrenberücksichtigtwerden.DieskannbeispielsweisedurchdiekonkreteNennunginStellenausschreibungenerfolgen.Damitalledem StellenprofilentsprechendenMöglichkeitenimAusschreibungsverfahrenberücksichtig werden,isteineBeratungderDienststellendurchdasPersonalamtdenkbar.

KultursensibleKommunikation

ÜberdasgesamteBewerbungsverfahrenhinwegisteinekultursensibleKommunikation allerstädtischenBeteiligenbedeutsam,insbesondereaberbeimBewerbungsgespräch. Dahererscheinteswichtig,dassimBewerbungsprozessinvolviertesPersonalentsprechendeSchulungendurchläuft.ZudemisteinkultursensiblesFeedbackfürBewerbende, dieinderengerenAuswahlwaren,ausschlaggebendfürdieweitereBewerbungsmotivation.

AusgestaltungundVeröffentlichungderAusschreibungen

DurcheinekultursensiblereSprachekönnenAusschreibungenfürMenschenmitZuwanderungsgeschichteansprechendersein.Umdieszugewährleisten,wäreesförderlichbei derFormulierungvonAusschreibungenBeschäftigtemitZuwanderungsgeschichteeinzubeziehen.ZudemwirkeneineexpliziteErmutigungsklauselundderHinweiszurInterkulturellenÖffnungermutigend.BeidenVeröffentlichungenkönntendiegenanntenEmpfehlungenimAbschnittPersonalmarketing(vgl.Unterkapitel2.1.)unterstützendwirken.

InterkulturelleKompetenzalsEignungsmerkmal:Entwicklung,SensibilisierungundAnwendung

InterkulturellkompetentesVerwaltungsdenkenund-handelnistdieGrundlagefüreine geöffneteVerwaltunggegenüberdenBürgerinnenundBürgernmitZuwanderungsgeschichte.FürdieEtablierungderInterkulturellenKompetenzalsEignungsmerkmal

brauchteseinekonkreteDefinitionundPrüfbarkeit.DieAnsätzedesKonzeptsderInterkulturellenÖffnungderVerwaltungsolltendaherweiterverfolgtunddessenWirkung evaluiertwerden.Beispielweise,inwieferndasEignungsmerkmaltatsächlichdazuführt, dassmehrMenschenmitZuwanderungsgeschichteeingestelltwerden(vgl.Unterkapitel 2.4.).FüreinesystematischeundnachhaltigeAnwendungdesEignungsmerkmalsdurch dieDienststellenkannessinnvollsein,einekonkreteAnsprechpersonimPersonalamtzu bestimmen.

InterkulturelleKompetenzalsEignungsmerkmal:

MöglichkeitderallgemeinenAnwendunginallenBereichen

DadieArbeitallerstädtischenDienststellen,unabhängigvondirektemBürgerkontakt, denLebensraumderBürgerinnenundBürgergestaltet,mussbeiallenNeueinstellungen dieInterkulturelleKompetenzalsEignungsmerkmalmitgedachtwerden.Aufgrunddesbedeutsamen,positivenEffektesfürdieInterkulturelleÖffnungempfiehltsichdazueineintensiveAuseinandersetzunginnerhalbderStadtverwaltung.HilfreichistderAustauschmit anderenKommunenausanderenBundesländern(vgl.Unterkapitel2.4).AusderrechtswissenschaftlichenStellungnahmefürdasMinisteriumfürIntegrationBaden-Württemberg scheintsichdierechtlicheMöglichkeitfürdieallgemeineAnwendungdesEignungsmerkmalszumindestfürdieAusbildungderVerwaltungsfachangestelltenzuergeben.

2.3.KultursensiblePersonalentwicklungund-bindung

NebendemZiel,mehrPersonalmitZuwanderungsgeschichteneueinzustellen,giltes auchdasbestehendePersonalmitgezieltenMaßnahmenweiterzuentwickelnundan dieVerwaltungzubinden.DiefolgendenAspektesollensowohldieinterkulturelleÖffnungfördernalsauchdieArbeitsbedingungenfürBeschäftigemitZuwanderungsgeschichtekultursensibelgestalten.

AngebotderInterkulturelleSchulungen

Schulungenzur(Weiter-)EntwicklungderInterkulturellenKompetenzsindwichtige Maßnahmen,umdenÖffnungsprozessderKommunevoranzutreiben.Unteranderem fördernsiediekollegialeZusammenarbeitundsensibilisierenfürRassismusundDiskriminierung.DerProjektprozesszeigteInteresseundBedarfbeiBeschäftigtenausdenverschiedenstenDienststellen(vgl.Kapitel4).EineverpflichtendeTeilnahmekannauchPersonenundgegebenenfallsDienststellenfürdasThemasensibilisieren,diebishermöglicherweisewenigerBerührungspunktedamithatten.ZudiskutierenistdabeidieFrage, obeineverpflichtendeTeilnahmeüberdieAuszubildendenhinausfüralleBeschäftigten derStadtNürnbergdenkbarist.

FörderungvonPersonalmitZuwanderungsgeschichteinallenVerwaltungsebenen

MitdemZiel,mehrPersonalmitZuwanderungsgeschichtefürdieVerwaltungzugewinnen,istauchderenRepräsentanzinmittlerenundhöherenVerwaltungsebenenvonBedeutung.UmdenAnteilvonFührungskräftenmitZuwanderungsgeschichtezuerhöhen, brauchteseineAuseinandersetzungderDienststellenunddesPersonalamtsmitmöglichenstrukturellenBarrierenund/oderpersönlichenHemmnissenderZielgruppe.EinLösungsansatzkönnteeinspeziellesAngebotfürBeschäftigtemitZuwanderungsgeschichte (analogzumMentoringprogramm"FrauenundFührung“)sein,welchesKarrieremöglichkeitenaufzeigtundBeschäftigteermutigt,sichberuflichweiterzuentwickeln.

EntwicklungvonEmpowerment-Strukturen

MitdeminnerstädtischenNetzwerk„BeschäftigtemitZuwanderungsgeschichte“existiert einewachsendeEmpowerment-Struktur,innerhalbdererBeschäftigtesichvernetzenund selbstbestimmtihreHaltungzureigenenTätigkeitundzurArbeitgeberinreflektieren.So werdenanzentralerStelleBedarfefüreinekultursensibleArbeitsumgebunginnerhalb derStadtverwaltunggebündeltundsichtbar.DiesesNetzwerksollteweiterhinalswertvolle,reflektierendeInstanzfürdeninterkulturellenÖffnungsprozessgefördertundweiterentwickeltwerden.

ZuständigesTeamimPersonalamt

DasProjekthatgezeigt,dassdieInterkulturelleÖffnungnuralsQuerschnittsaufgabeallerDienststellenmöglichistunddassvielenotwendigeMaßnahmenengmitdenTätigkeitendesPersonalamtsverflochtensind.SostelltsichdieFragenacheinemzuständigen TeamimPersonalamt,bestehendausPersonenmitunterschiedlichenfachlichenQualifikationenunddemunerlässlichenKriteriumeigenerinterkulturellerKompetenz,welches dieMaßnahmenzurinterkulturellenÖffnungbegleitetundentwickelt.

2.4.Evaluierung

UmdasZielvonmehrPersonalmitZuwanderungsgeschichtezuerreichenunddiehierfür notwendigenMaßnahmenpassgenauzuentwickeln,istderenEvaluationvonzentraler Bedeutung.NursolassensichZielentwicklungennachvollziehenundMaßnahmennachjustieren.

Personalabfrageneuentwickeln

DieAbfragederBeschäftigtennachihremsogenanntenMigrationshintergrundbirgtgroßeHerausforderungen.DennochistesfürdasGelingenderinterkulturellenÖffnungessenziellzuwissen,wievieleMitarbeitendemitZuwanderungsgeschichteinderVerwaltungbeschäftigtsind.NursolässtsichderFortschrittderinterkulturellenPersonalentwicklungfeststellen.DieVerwaltungsolltesichdeswegenmitneuenMöglichkeitender

Befragungbefassen.HierzugibtesErfahrungswerteausanderenKommunen,beispielsweiseMünchenoderGießen(Onomastik-Analyse)(vgl.Unterkapitel2.4.).

EvaluierungderAnwendungdesMerkmals"InterkulturelleKompetenz"

WiebereitsimUnterkapitel2.2.erläutert,nimmtdasEignungsmerkmalderInterkulturellenKompetenzfürdieinterkulturelleÖffnungeineSchlüsselfunktionein.Esgiltdaher, sowohldieHäufigkeitderAnwendungalsauchdenEffektaufdieEinstellungvonPersonalmitZuwanderungsgeschichtezuevaluieren.

BereichsspezifischeFörderplänemitZielsetzungen

DieGegebenheiteninnerhalbderDienststellensindteilweisesehrunterschiedlich.MaßnahmenzurinterkulturellenÖffnung,dieinihrerReichweiteliegen,solltendaherin FormvonbereichsspezifischenFörderplänenvondenDienststellenselbstentwickeltwerden.FürdieWirksamkeitisteswichtig,dassdieseMaßnahmenmitZielsetzungenhinterlegtundevaluiertwerden.(BeispielweiseinterkulturelleSchulungen,Repräsentanzvon PersonalmitZuwanderungsgeschichteinallenVerwaltungsebenen).

AustauschmitanderenKommunen

DieRecherchenimRahmendesProjekteshabengezeigt,dassdieInterkulturelleÖffnung derKommunefürvieleVerwaltungeninBayernundimBundeinbedeutsamesZielist. DementsprechendsetzensichdieKommunen,wieauchdieStadtNürnberg,mitden (rechtlichen)Möglichkeitenauseinander.UmeinenÜberblicküberdieMöglichkeiten undSynergieeffektezuschaffen,könntedieStadtNürnbergdenAustauschderKommuneninitiieren.BeispielsweisemitMünchen,Gießen,Recklinghausen,Berlin.

3. Handlungsempfehlungen zum Ziel

„Erkenntnisgewinn über Bedarfe und

Weiterentwicklung der Dienstleistungen“

DieStadtNürnbergsetztbereitsvielfältigeMaßnahmenum,welchedieZusammenarbeit mitBürgerinnenundBürgernmitZuwanderungsgeschichteunterstützenundderenTeilhabeanAngebotenundDienstleistungenerhöhen.ImRahmendesIKÖK-ProjektgeschehenskonntenweitereAnsätzeidentifiziertwerden,wieInformationenzustädtischen MaßnahmennochdirekterbeiderZielgruppeankommenkönnten.DieseAnsätzeund weitereBedarfe,diewährenddesProjektprozessesdeutlichwurden,findensichinden folgendenHandlungsempfehlungenwieder.

ÜbersichtderEmpfehlungsfelder

Zielgruppenorientierte LeichtererZugang Behördenkommunikation undTransparenz

Erkenntnisgewinn

über Bedarfe und

Weiterentwicklung

der Dienstleistungen

Kultursensible Verwaltungsarbeit

Abbildung3:DarstellungderEmpfehlungsfelder,indenenHandlungsempfehlungenzumErkenntnisgewinnüberBedarfeundWeiterentwicklungderDienstleistungenvorgeschlagenwerden.

3.1.LeichtererZugangzuInformationen&Transparenzüberstädtische AngeboteundDienstleistungen

DamitMenschenmitZuwanderungsgeschichtediestädtischenDienstleistungenundAngeboteinAnspruchnehmen,istesnotwendigdenZugangzuentsprechendenInformationenzielgruppenspezifischauszurichtenunddieÜbersichtüberstädtischeAngeboteund Dienstleistungentransparentzugestalten.

StädtischeLandingpagezur(Erst-)Orientierung

ImProjektprozesswurdedeutlich,dassfürnachNürnbergneuzugezogeneMenschenmit ZuwanderungsgeschichteInformationenzur(Erst-)Orientierungschwerzugänglichsind. DiesführeinvielenFällendazu,dassfalscheInformationeninsozialenMedienverbreitet unddieUnkenntnisderMenschenausgenutztwerdenwürde.AlsBeispielhierfürwurden irreführendeHilfestellungenbenannt,wiedasAusfüllenvonFormularenoderdieUnterstützungdurchSprachmittlung,diegegenteureBezahlungangebotenwerden.Jedoch gibtesgenaufürdieseHilfestellungenkostenfreieAnlaufstellen.UmdenZugangzuInformationenleichterzugestalten,kanneinezentrale„Landingpage“dienen,dieüber SuchmaschinenleichtauffindbarundauchaufmobilenGerätengutlesbarist.Inhaltlich sollenInformationensowieAnlaufstellensystematischundübersichtlichinBedarfssprachenvermitteltwerden,beziehungsweiseaufentsprechendeInternetseitenverweisen, wiezumBeispielaufdieIntegreat-App.DieseSeitekannbeimBürgeramtbeworbenwerden,umauchNeuzugewanderteschnellmitInformationenzuversorgen.

VerständlichkeitstädtischerInternetseiten

ErgänzendzurAufbereitungderInformationenzur(Erst-)Orientierung,istesfürdiestärkere Teilhabewichtig,dassauchdieallgemeinerenInformationenaufstädtischenInternetseiten verständlichsind.WievonderVerwaltunggeplant,solltenineinfacherSpracheformuliert undÜbersetzungeninBedarfssprachenverfügbarsein.DiesbezüglichkönnteeinAustausch zwischendenVerantwortlichenundMigrantenorganisationenSynergienschaffen.Sokönnen VerwaltungenbeispielsweisedenKontaktzuMigrantenorganisationensuchen,umzuerfahren,obderAufbauunddieaufgeführtenInformationeninstädtischenWebseitenverständlichsind.DarüberhinauswäreeineErklärhilfe,beispielsweiseinFormvonmehrsprachigenVideoclips,zumAufbauundzurNavigationderInternetseitenhilfreich.

StärkererEinsatzvonsozialenMedien

Wiebereitsaufgezeigt,stellensozialeMedieneinenwichtigenInformationskanalfür MenschenmitZuwanderungsgeschichtedar.AusdiesemGrundkanndieVerwaltungdas PotentialdersozialenMediennutzen,umdieZielgruppeschnellzuerreichenunddamit dieGefahrderWahrnehmungfalscherInformationeneinzudämmen.Übervielgenutzte MedienundderenuntergliederteGruppenundSeitenkanneinesystematischeAbfrage derjeweiligenZielgruppegenauerenAufschlussgeben.AufdieseWeisekönnenDienst-

stelleneigensdarüberentscheiden,welchePlattformenindensozialenMedienfürihre Angeboteamgeeignetstenseinkönnten.

MehrsprachigeMaterialien

InvielenDienststellenexistierenbereitsmehrsprachigeMaterialien,dieüberAngebote undDienstleistungeninformieren.DieswirdsowohlausderPerspektivederVerwaltung alsauchderZielgruppenförderlichfürdieTeilhabeeingeschätzt.AusdiesemGrund empfiehltessich,schrittweiseweitereMaterialieninBedarfssprachenzuübersetzen.DamitdiemehrsprachigenMaterialienjeweilsaktuellundschnellgefundenwerdenkönnen,solltendiesedigitalundinsozialenMedienzurVerfügungstehen.

AufsuchendeInformationsweitergabeundEinbindungvon

MultiplikatorinnenundMultiplikatorenindenCommunities

AucheineaufsuchendeInformationsweitergabebirgtgroßesPotential,umMenschen mitZuwanderungsgeschichtezuerreichenundsomitderenTeilhabeanAngebotenund Dienstleistungenzuerhöhen.GemeintistdieInformationsweitergabeanOrten,wosich vieleMenschenmitZuwanderungsgeschichteaufhalten,beispielweiseinVereinen,Cafés, EinkaufslädenoderauchdiepersönlicheAnsprachezuHause.Darüberhinaussolltedie EinbindungvonMigrantenorganisationenundVereinenalsMultiplikatorenintensiviert werden(vgl.Unterkapitel2.1.),umInformationeninZielgruppenzuverbreiten,diefür dieVerwaltungnurschweransprechbarsind.DieVerwaltungkannwiederumvonder Vernetzungprofitieren,umAnliegenzuerfahren,dienichtdirektandieVerwaltung herangetragenwerden.

3.2.ZielgruppenorientierteBehördenkommunikation

HinsichtlichderTeilhabeförderungsinddiebisherigenKommunikationswegeund-strukturenderVerwaltungmitBerücksichtigungderBedarfevonMenschenmitZuwanderungsgeschichtezubeleuchtenundgegebenenfallsweiterzuentwickeln.Hierfürkönnen diefolgendenEmpfehlungenAnsätzebieten.

DirektkontaktzuAnsprechpersonen

FürdieInanspruchnahmevonstädtischenDienstleistungenundAngebotenspieltdieErreichbarkeitderentsprechendenAnsprechpersoneneinewichtigeRolle.DiesgiltinsbesonderefürBeratungsstellen,dieeinewichtigeunterstützendeAnlaufstellefürdieZielgruppesind.EinunmittelbarerKontaktzudirektenAnsprechpersonenwürdedabeihelfen,umBeantragungsprozessereibungsloserundeffektiverzugestalten.

ÜberwindungvonSprachbarrieren

DieProjektbeteiligtenzeigtenauf,dassmangelndeDeutschkenntnissevonMenschenmit ZuwanderungsgeschichteunddiekomplexeVerwaltungssprachezueinerSprachbarriere führen,dieeinHauptfaktorfürdiegeringereTeilhabedarstellt.DaherwerdenMaßnahmenzurÜberwindungvonSprachbarrierenzwischenMitarbeitendenundMenschenmit Zuwanderungsgeschichtealsbesonderswichtigeingeschätzt,umdieerfolgreicheInanspruchnahmevonAngebotenundDienstleistungenzusteigern.AlskonkreteEmpfehlunggiltzumeinendieEinrichtungeinesSprachmittlungsdienstesundzumanderendie SteigerungvonmehrsprachigenBeratungsmöglichkeitendurchdiestädtischenBeschäftigten.

DigitaleAnwendungenaufBarrierenprüfen

InderDigitalisierungvonZugängenzustädtischenDienstleistungenwirdgroßesPotenzialzurSteigerungderTeilhabegesehen(vgl.Unterkapitel3.1.).AufgrundderdargestelltenSprachbarrierenwirdempfohlendieAnwendungdigitalerPlattformen,wie„Mein Nürnberg“,aufmöglicheHindernissehinzuprüfen.EinAnsatzpunkt,umdieseAnwendungenzugänglicherzumachen,könntenmehrsprachigeErklärhilfensein,dienichtnur dasPortalvorstellen,sondernexplizitAngeboteerklären,wiebeispielsweisedasAusfüllenvonOnline-Formularen.ZumBeispielinFormvonkurzenVideoclipsundanderen bildhaftenDarstellungen.

NetzwerkarbeitundTransparenzfürgezielte(Verweis-)Beratung

ImProjektprozesswurdedieNetzwerkarbeitzwischenderVerwaltung,Beratungsstellen undMigrantenorganisationenalseinewichtigeGrundlagefürdieInformationsversorgungundVerweisberatungbetont.InvielenBereichenfunktioniertderAustauschbereitsgut.AllerdingswurdeeinegebündelteKommunikation(E-Mailverteiler)überaktuelleAngeboteundAnsprechpersonengewünscht,welchediebisherigenMöglichkeiten nochverbessernkönnten.ZudemwäreesfürdieerfolgreicheBeratungvonMenschen mitZuwanderungsgeschichteunddamitauchfürderenTeilhabewichtig,wenndieVerwaltungtransparenterüberVerwaltungsabläufekommunizierenwürde.Konkretwurden BearbeitungszeitvonAnträgengenannt,vorallemwenndiesemitFristenandererAnträgeverbundensind.

3.3.KultursensibleVerwaltungsarbeit

DerProjektprozesszeigtezudemdiehoheBedeutungkultursensiblenDenkensundHandelns sowohlderVerwaltungsinstitutionalsauchdereinzelnenBeschäftigtenauf(vgl.Kapitel4).

FörderungderinterkulturellenKompetenz

FürdieTeilhabe,aberauchfüreinereibungsloseVerwaltungsarbeitimAllgemeinen,ist esförderlich,kommunikations-undkulturbedingteMissverständnisseundKonfliktezu vermeiden.DahersindMaßnahmenzurFörderungderinterkulturellenKompetenzeine wichtigeEmpfehlung.NebenderBerücksichtigungbeiderPersonaleinstellung(vgl.Kapitel2)solltenhierzubedarfsorientierteSchulungenangebotenwerden.UmdenunterschiedlichenGegebenheitenindenDienststellengerechtzuwerden,empfiehltessich, dassdieDurchführendenvorderSchulungmitdenFührungskräftenvorbereitendeGesprächeführenundauchmitdenMitarbeitendenüberFragenundErwartungensprechen.ErgänzendzudenSchulungensindauchinterkulturelleQualifizierungsmaßnahmeninFormvonFortbildungenoderVorträgenmitspeziellemFokusdenkbar,beispielsweiseaufPersonalführung.DadieArbeitallerstädtischenDienststellendenLebensraum derBürgerinnenundBürgergestaltet,werdendieSchulungenfüralleMitarbeitenden empfohlen-unabhängigdavon,obMitarbeitendedirektenBürgerkontakthaben.

ZusammenarbeitmitMigrantenorganisationen

EbensowiebeiderFörderungvonPersonalmitZuwanderungsgeschichtespieltdieEinbindungvonMigrantenorganisationenfürdieTeilhabeeinebesondereRolle.Bezüglich desZugangszuInformationenüberDienstleistungenundAngebotewurdebereitsderen Multiplikatorinnen-undMultiplikatorenfunktionherausgestellt.Darüberhinauskann durchdieZusammenarbeitdieEntwicklungvonbestimmtenAngebotenundDienstleistungengezielterentsprechendderaktuellenBedarfeerfolgen.Einesolchekultursensible BerücksichtigungkannwiederumdieTeilhabeerhöhen.AusdiesemGrundempfiehltdas ProjektdensystematischenundregelmäßigenAustauschzwischenrelevantenDienststellenundMigrantenorganisationen.

BessereBekanntmachungderAntidiskriminierungsstelle

DieStadtNürnbergsendetmitderEtablierungderAntidiskriminierungsstelle,diebeim Menschenrechtsbüroangesiedeltist,einwichtigesSignalfüreinekultursensibleHaltung. Projektbeteiligtewertschätzten,dasssichPersonen,dieeineUngleichbehandlungvermuten,aneinestädtischeStellewendenkönnen.DajedochdieEinschätzungbesteht,dass dieAnlaufstellebeiMenschenmitZuwanderungsgesichtenochnichtausreichendbekanntist,wärenentsprechendeWerbemaßnahmenratsam.

4. Beschreibung des Projektgeschehens

und die Bedeutung der

Interkulturellen Schulungen

ZieldesProjekts„InterkulturelleÖffnunginKommunen“(IKÖK)wares,Maßnahmenfür eineinterkulturelleÖffnungzuerprobenund(weiter-)zuentwickeln.ImLaufedesProjektgeschehenswurdenineinemganzheitlichenundpartizipativenProzessdiebisherigen ÖffnungsschrittederNürnbergerStadtverwaltungevaluiert.

4.1.BeschreibungdesProjektgeschehens

ÜberblicküberdenProjektprozess

Bestandsaufnahme

Ist-Stand-Analysemitverwaltungsinternenund-externenAgierenden, umdielaufendenMaßnahmen Erstellung zuerfassen vonHandlungsempfehlungen Konzeption

&Transfer genundIdentifikationvonmöglichen

Stolpersteinen undAufbereitung • ErstellungeinesTransderHandlungsempfeh- ferkonzeptsundVorlungen stellungderHand- InterkulturelleSchulungen lungsempfehlungen

SchulungendurchdieInkuTra(AWO) undAkteurenzur essierteKommunen ReflexionderHand-

rellenRahmenbedingungenunter demAspektinterkulturellerVielfalt

Abbildung4:DarstellungdereinzelnenPhasenimProjektprozess.

DieausderBestandsaufnahmeundderInterkulturellenSchulungengewonnenImpulse flosseninHandlungsempfehlungenfürdieStadtNürnbergein(vgl.Kapitel2und3). ÜberdieswerdendieErfahrungendergesamtenProjektphasealsTransferproduktfür interessierteKommunenveröffentlicht.

ZielsetzungundbeteiligungsorientierteBestandsaufnahme

DiemitderinterkulturellenÖffnungeinhergehendenZieleimProjektIKÖKwaren:

Zuwanderungsgeschichtegewinnen,umdasDienstleistungsangebotder StadtNürnbergweiterzuentwickeln

UmdieseZieleerreichenzukönnen,warderProjektprozessaufeinebreiteBeteiligung vonrelevantenAkteureninnerhalbundaußerhalbderVerwaltungausgerichtet.Dabei erfolgtedieBeteiligunginunterschiedlichenFormaten(sieheAbbildung:5).

ÜbersichtüberdieBeteiligungsformateimProjekt

Städtische Verwaltungs- Beschäftigtemit dienststellen Zuwanderungsgeschichte

• LeitfadengestützteInterviews

mitLeitungspersonal(7)

• Expertenworkshops(7)

• SchriftlicheBefragung(3)

?

AkteurederWirtschaft Migrations- &Beratung beratungsstellen

Migrantenorganisationen

Abbildung5:DarstellungdereinzelnenBeteiligtengruppenundBeteiligungsformate.

SowurdeninsgesamtsiebenleitfadengestützteInterviewsmitDienststellengeführt,die EinblickindiebisherigenMaßnahmenundAngebotezurinterkulturellenÖffnungder Verwaltunglieferten(sieheAbbildung6).

ÜbersichtüberdieleitfadengestütztenInterviewsundAuswahlgenannterMaßnahmen

Auswahlder

• AmtfürKultur genanntenMaßnahmen

zurInterkulturellen undFreizeit Öffnung:

• AmtfürMigration

Leitfadengestützte Interviewsmit undIntegration Informationsmaterialienund Leitungspersonalmit: Erklärvideos

• BürgeramtNord,Ost,Süd

• Inter-Kultur-Büro • VernetzungmitBeratungs-

• Jugendamt stellen,Vereinenund

Migrantenorganisationen

• Personalamt

• Sozialamt angebotedurchstädtische

Beschäftigte

Abbildung6:DarstellungderbeteiligtenDienststellenundAuswahlangenanntenMaßnahmen

zurinterkulturellenÖffnung.

FürdieBeteiligungvoninternenundexternenExpertinnen-undExpertengruppenwurdeninsgesamtsiebenWorkshopsveranstaltet[NetzwerkstädtischerBeschäftigtermitZuwanderungsgeschichte(3),Migrantenorganisationen(2)undAkteurinnenundAkteure derWirtschaftundBeratung(1),TeilnehmendeInterkulturellerSchulungen(1)](siehe Abbildung7).

ÜbersichtüberdieBeteiligungderExpertinnen-&Expertengruppen

NetzwerkstädtischerBeschäftigter mitZuwanderungsgeschichte • Konzept„InterkulturelleÖffnungderVerwaltung“

-pmesgnuldnaHeidrüfegaldnurG gnulkciwtneretieWruznegnulhef

gnunffÖnellerutlukretnIred

Migrantenorganisationen • ZugangsbarrierenundHemmungen

AkteurederWirtschaft&Beratung • ZugangsbarrierenundHemmungen

Teilnehmendeinterkultureller

Schulungen

Abbildung7:DarstellungderinhaltlichenSchwerpunktederWorkshopsmitdenver-

schiedenenExpertinnen-undExpertengruppen.

MigrationsberatungsstellensindzentraleOrte,umBürgerinnenundBürgermitZuwanderungsgeschichtezuerreichen.DaherfandeineschriftlicheBefragungderMigrationsberatungsstellenvondreiWohlfahrtsverbändenstatt.

DurchdieBeteiligungvonDienststellen,MigrationsberatungsstellenundinternenundexternenExpertinnen-undExpertengruppenkonnteWissengewonnenwerden,dasalsBasis fürdieHandlungsempfehlungenfüreineinterkulturelleÖffnungderVerwaltungdiente.

BegleitungdesProjektes

Füreinekritisch-konstruktiveBegleitungdesProjektvorhabenswurdezuBeginnderProjektarbeiteinProjektbeirateingerichtet.VertretenwarenhierinnerstädtischeStellen undexterneEinrichtungenmitengemBezugzumThemenfeldIntegration.DieProjektbeiratsmitgliederbegleitetendieProjektarbeitausdenverschiedeneninstitutionellen SichtweisenihrerOrganisationenundberietendasBildungsbüroüberdengesamtenProjektverlaufindeneinzelnenPhasenderUmsetzung.

ÜbersichtüberdieMitgliederdesProjektbeirates

MichaelTrommer(Personalamt) IlhanPostaloğlu(Vorsitzender) EmekSarıgül(KoordinationIntegrationsprogramm) • AmtfürKommunikation DominikHilse(Wirtschaftsreferat) undStadtmarketing:

• Jobcenter: BerlindBernemann

SabineSchultheiß • Migrantenorganisationen:

• Handwerkskammer: ZühreÖzdemir-Hohn

NinaKielmann(Berufsqualifikation &Fachkräfteeinwanderung)

SusanneWagner(GeschäftsbereichBerufsbildung Integrationsberatung)

MariusHanganu(BeraterfürArbeitsmigrant/innen)

GiselaWoitzik-Karamizadeh (ArbeiterwohlfahrtKreisverbandNürnberge.V.)

4.2.BedeutungderInterkulturellenSchulungen

DadenInterkulturellenSchulungeneinebesondereBedeutunghinsichtlichdeskommunalenÖffnungsprozesseszukommen,werdendieseandieserStellenochmalsgesondert betrachtet.

ImRahmendesIKÖK-ProjektesbotderAWOKreisverbandNürnberge.V.alsKooperationspartnerbedarfsorientierteinterkulturelleSchulungenfüralleBeschäftigtenderStadtNürnbergundderVerwaltungeninnerhalbderEuropäischenMetropolregionNürnbergan.

ÜbersichtüberThemenbereichederangebotenenInterkulturellenSchulungen

ZielederSchulungen InterkulturelleKompetenz • KulturelleEigenreflexion fürMitarbeiterinnen sollangeregtwerden,umso undMitarbeiter einenPerspektivwechsel zuermöglichen (Grund-undAufbauseminare)

Zugangs-undAusgrenzungs- Grundlagenwissen Interkulturelle mechanismenimkonkreten Interkulturelle Kommunikation Bürger/innen-Mitarbeiter/ Öffnung -innen-Verhältnis

Rassismuskritisches Handlungskompetenzim Hintergrundwissen Behördenhandelnals Umgangmitkommunikations-undkulturbedingten Migration BestandteilderIKÖ Missverständnissenund Konflikten

Abbildung8:DarstellungderfünfThemenbereichderinterkulturellenSchulungen

undderenZielsetzung.

AlleSchulungsbereicheund-methodenwarensogewählt,dasssieProzessederkulturellenEigenreflexionanregenundPerspektivenwechselermöglichen.Fernerhattensiedas Ziel,bestimmteZugangs-undAusgrenzungsmechanismenimkonkretenKontaktzwischenstädtischenBeschäftigtenundBürgerinnenundBürgernmitZuwanderungsgeschichtezuerkennenundzureflektieren.AufdieseWeisekonntenindividuelleHandlungsstrategienanhandvonPraxisbeispielenerweitertwerden,umzukünftigkommunikations-undkulturbedingteMissverständnisseundKonfliktezuvermeiden.

ÜbersichtzunachgefragteninterkulturellenSchulungsthemen

„WobeginntRassismus?“ „Darfichdasnochsagen?“

StrukturelleDiskriminierung Reflexionsprachlicher erkennen Diskriminierung

Stark nachgefragte

Schulungsthemen

„ToleranzundihreGrenzen“

Widerspruchstoleranzals „MeineWerte–DeineWerte!?“ Kernkompetenzin interkulturellenSituationen Abbildung9:DarstellungderSchulungsthemen,diestarknachgefragtwurden.

RückmeldungenimKontextdesProzessesderinterkulturellenÖffnung

DieSchulungengabeneinenEinblickindenaktuellenDiskussions-undWissensstandder städtischenBeschäftigten.DarüberhinauswurdendieBedürfnisseundBedarfedeutlich. SokannfürdieTeilnehmendenfestgestelltwerden,dasseinallgemeinerWunschnach mehrKultursensibilitätinnerhalbderVerwaltungbesteht.Diesbeinhaltetsowohldas VerhaltengegenüberBürgerinnenundBürgernalsauchimeigenenKolleginnen-und Kollegenkreis.DamiteinhergehendmöchtendieTeilnehmerinnenundTeilnehmer,die persönlicheUnsicherheitimUmgangmitBürgerinnenundBürgermitZuwanderungsgeschichteüberwindenundsichmitaktuellengesellschaftlichenDiskussionenbeschäftigen. UmdiesinderPraxisumzusetzen,äußertenTeilnehmendedenWunscheinerkonkreten AnsprechpersonbeziehungsweiseAustauschmöglichkeitenunterKolleginnenundKollegenfürinterkulturelleThemenindeneinzelnenDienststellen.HoheArbeitsbelastung undZeitdruckwurdenamhäufigstenalsFaktorenbenannt,dieeineadäquateBeschäftigungmitFragestellungenderinterkulturellenÖffnungbehindern.

DieTeilnehmendenwünschensichaucheinehöhereVerbindlichkeitbezüglichderTeilnahmeanInterkulturellenSchulungenunddieausdrücklicheEinbeziehungvonLeitungskräften. InwieweitSchulungenfüralleverpflichtendseinsollten,dazugabesunterschiedlicheMeinungen.JedochseieinestärkereinterneBewerbungunddeutlicheKommunikationvonSeitenderLeitungsebenewünschenswert.Essollsignalisiertwerden, dassdieTeilnahmeundsomitfachlicheWeiterentwicklungimThemenfeldinterkulturelle ÖffnungeinwichtigerBestandteildesjeweiligenArbeitsfeldesist.

Eszeigtesich,dassdieTeilnehmerinnenundTeilnehmer,dievonihrenDienststellenzur Teilnahmeverpflichtetwurden,mitVorbehalten(„Belehrungspädagogik“)undgewissen Ängsten(„Rollenspiele“)dieSchulungbesuchten.DiesewurdenindenjeweiligenFeedbackrundenanschließendvondenTeilnehmendenehrlichgeäußert(„eigentlichwollte ichmichkrankmelden,warganzandersalsbefürchtet,besseralserwartet,hatsogar Spaßgemacht,kannwasfürmichmitnehmen“).ZumeinenzeigendieseRückmeldungen,dassaucheineverpflichtendeFortbildungeinenpositivenEffekterzielenkann.Zum anderenmachensiedeutlich,dassderSeminartitel„InterkulturelleSchulungen“vonSeitenderBeschäftigtendurchVorerfahrungenundBefürchtungennichtimmerpositivbehaftetistundabschreckendwirkenkann.AlternativdazukönntediekonkretereBenennungvonSeminarinhaltenimTitelbeiBeschäftigtenmehrInteressewecken.

5. Zusammenfassung

DerIKÖK-Projektprozesszeigteauf,dassdieStadtNürnbergbereitswichtigeMaßnahmenhinzueinerinterkulturellgeöffnetenVerwaltungumsetzt.DieimProjektentwickeltenHandlungsempfehlungenstehenimDialogmitdemstädtischenIntegrationsprogrammundversuchenImpulsezuseinerWeiterentwicklungzugeben.Fürdasweitere GelingenderinterkulturellenÖffnungistdiebreiteundaktiveBeteiligungderMitarbeiterinnenundMitarbeiterderStadtNürnbergamProjektIKÖKpositivesIndiz.Esergaben sichaufschlussreicheEinblickeindieVerwaltungsarbeitundwichtigeAnregungenfür denÖffnungsprozess.

DarüberhinauszeigtederProzessmitMigrantenorganisationen,Beratungsstellenund AkteurenderWirtschaft,dasseineinterkulturellaufgeschlosseneVerwaltungfürdasgesellschaftlicheMiteinanderunerlässlichist.Eswurdedeutlich,dassBürgerinnenundBürgerdieNürnbergerVerwaltunginTeilenbereitsalsoffenwahrnehmen,jedochdieNotwendigkeitweitererÖffnungsschrittesehen.

DievorliegendenHandlungsempfehlungenversuchendemAnspruchallerProzessbeteiligtengerechtzuwerden,derenBeitragundMitwirkenwertzuschätzenunddieBedeutungdesinterkulturellenÖffnungsprozessesherauszustellen.

6. Quellenangabe und -verweise

BundesvereinigungLebenshilfee.V.(2022):InterkulturelleÖffnung.URL:www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/interkulturelle-oeffnung(abgerufenam05.05.2022).

CityforAllWomenInitiative(CAWI)(2015):AdvancingEquityandInclusion.AGuidefor Municipalities,(2.Auflage),Ottawa,(abgerufenam05.05.2022).

ChartaderVielfalte.V.(2022)ChartaderVielfalt:DiversityalsChance-DieChartader VielfaltfürDiversityinderArbeitswelt.URL:www.charta-der-vielfalt.de/ueber-uns/ueberdie-initiative/urkunde-charta-der-vielfalt-im-wortlaut/(abgerufenam05.05.2022).

Ziekow,Univ.-Prof.Dr.Jan(2013):MöglichkeitenzurVerbesserungderChancenvonPersonenmitMigrationshintergrundimöffentlichenDienst;RechtswissenschaftlicheStellungnahme.(abgerufenam05.05.2022).

LandeshauptstadtMünchenFachstellefürDemokratie(2021):Selbstbeschreibungvs.„Migrationshintergrund“.EinBeitragzurDebatteumdieErhebungvon(repräsentativen) DatenzuGleichstellung,TeilhabeundDiskriminierunginvielfältigen(Stadt-)Gesellschaften.(abgerufenam05.05.2022).

StadtNürnberg,AmtfürKulturundFreizeit/KoordinationIntegrationsprogramm(2022): IntegrationalsQuerschnittsaufgabe.ULR:www.integration.nuernberg.de(abgerufenam 05.05.2022).

StadtNürnberg,Bildungsbüro(2022):InterkulturelleÖffnunginKommunen. URL:www.bildungsbuero.nuernberg.de(abgerufenam05.05.2022).

Herausgeberin StadtNürnberg Bürgermeisteramt/Bildungsbüro Unschlittplatz7a,90403Nürnberg Telefon:0911-23114565 E-Mail:bildungsbuero@stadt.nuernberg.de www.bildungsbuero.nuernberg.de

Redaktionsteam Dr.MartinBauer-Stiasny(FachlicheLeitung) LauraAlphei ZeynepDeprem ThomasKießlich CorneliaStenzel DeryaYildirim

Stand:Juni2022 Layout,GrafikundProduktion:LutzKaiser,Nürnberg

Inhalt

  1. Ziele und Prozessgeschehen im IKÖK-Projekt ................................................................................. 2

1.1. Beteiligungsorientierte Bestandsaufnahme ............................................................................ 2

1.2. Interkulturelle Schulungen für städtische Beschäftigte .......................................................... 3

1.3. Handlungsempfehlungen zur (Weiter-)Entwicklung der interkulturellen Öffnung ................ 4

  1. Grundlegende Überlegungen zur interkulturellen Öffnung ............................................................ 5

2.1. Partizipation und kultursensible Arbeit als Gelingensfaktoren ............................................... 5

2.2. Umsetzungshorizonte und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten als zu

berücksichtigende Faktoren ................................................................................................................ 5

  1. Transfer für interessierte Institutionen ........................................................................................... 6

  2. Ziele und Prozessgeschehen im IKÖK-Projekt

Das Projekt „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ (IKÖK) war ein Verbundvorhaben des

Bildungsbüros der Stadt Nürnberg mit dem Kreisverband Nürnberg der Arbeiterwohlfahrt

Kreisverband Nürnberg e.V. Es wurde aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

der Europäischen Union gefördert und durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

administriert.

Von November 2020 bis Juni 2022 wurden die aktuellen interkulturellen Öffnungsmaßnahmen der

Nürnberger Verwaltung in einem partizipativen Prozess evaluiert und bedarfsorientierte

Handlungsempfehlungen entwickelt. Die Entwicklung dieser Handlungsempfehlungen standen im

Einklang mit den Leitlinien zur Integrationspolitik der Stadt Nürnberg und waren wie folgt definiert:

Beitrag zur Erhöhung des Anteils an Personal mit Zuwanderungsgeschichte

Gewinnung neuer Erkenntnisse über die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger mit

Zuwanderungsgeschichte, um das Dienstleistungsangebot der Stadt Nürnberg

weiterzuentwickeln.

 

In der ersten Phase des Projektes stellte
das Bildungsbüro das Projektvorhaben
und dessen Ziele sowohl in relevanten
kommunalen und politischen Gremien als
auch bei internen Dienststellen und
externen Akteurinnen und Akteuren vor.
Daran schloss die beteiligungsorientierte
Bestandsaufnahme mit unterschiedlichen
Akteursgruppen (siehe Gliederungspunkt
1.1.) und das Angebot der interkulturellen
Schulungen an (siehe Gliederungspunkt
1.2.). Aus beiden Projektschritten
resultierten wichtige Erkenntnisse zur
interkulturellen Öffnung der
Verwaltungen, welche zu Handlungsempfehlungen zusammengeführt und in der Broschüre
„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung gemeinsam weiterdenken“ (siehe Anhang) aufbereitet
wurden. Darüber hinaus bündelte das Bildungsbüro die gemachten Projekterfahrungen in einer
Broschüre, die interessierten Institutionen Impulse für die Planung und Umsetzung eines
interkulturellen Öffnungsprozesses liefern soll (siehe Gliederungspunkt 3). Für eine kritisch-
konstruktive Begleitung des Projektvorhabens begleitete ein Beirat, bestehend aus Vertretungen
innerstädtischer Stelle und externer Einrichtungen, beratend die einzelnen Projektphasen.

Abbildung 105

1.1. Beteiligungsorientierte Bestandsaufnahme

Um einen ganzheitlichen Blick auf die interkulturelle Öffnung der Nürnberger Verwaltung werfen zu

können, wurden insgesamt sieben leitfadengestützte Interviews mit Leitungspersonal aus

verschiedener Dienststellen geführt, aus welchen sich hinsichtlich beider Projektziele wichtige

Erkenntnisse über die laufenden Öffnungsmaßnahmen der Verwaltung festhalten und systematisch

aufbereiten ließen. Drei innerstädtische Workshops mit 14 städtischen Beschäftigten mit

Zuwanderungsgeschichte gingen der Frage nach, wie es der Stadtverwaltung gelingen kann, mehr

Personal mit Zuwanderungsgeschichte zu gewinnen. Dabei waren sie für das Projekt wichtige

Expertinnen und Experten, weil
sie einerseits die Perspektive der
Beschäftigten und andererseits
der Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte ver-
einen. Um mehr Wissen über die
Bedarfe der Bürgerinnen und
Bürger mit Zuwanderungs-
geschichte zu erlangen, erfolgte
eine schriftliche Befragung der
Migrationsberatungsstellen der
drei Wohlfahrtsverbänden.
Zudem wurden mehrere
Workshops mit 13 Vertretungen
aus zehn Migranten-
organisationen und zehn Akteurinnen und Akteuren aus der Wirtschaft und Beratung durchgeführt.
Darüber hinaus reflektierten in einem Workshop zehn Beschäftigte aus verschiedenen Dienststellen,
die im Rahmen des IKÖK-Projekts an einer interkulturellen Schulung teilnahmen, die
Schulungserfahrung und deren Bedeutung für die eigene Arbeit.

Abbildung 106

Das durch die Beteiligung der genannten Expert/-innen und Expertengruppen gewonnene Wissen

bildetet die Basis für die Handlungsempfehlungen für eine Interkulturelle Öffnung der Verwaltung.

1.2. Interkulturelle Schulungen für städtische Beschäftigte Während der gesamten Projektlaufzeit bot der AWO Kreisverband Nürnberg e.V. bedarfsorientierte interkulturelle Schulungen für die Beschäftigten der Verwaltung in Nürnberg und in der Europäischen Metropolregion Nürnberg an. Bei der Umsetzung mussten die durch die Pandemie veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Abbildung 107

Das interkulturelle Schulungsangebot bestand inhaltlich aus fünf Themenbereichen mit insgesamt elf Schulungsbausteinen. Inhaltlich zeigte sich, dass die Themen „sprachliche Diskriminierung“ und „Rassismus und Toleranz sowie ihre Grenzen“ von den Teilnehmenden am häufigsten nachgefragt wurden. Alle Schulungsbereiche und methoden waren so gewählt, dass Abbildung 3: Darstellung der fünf Themenbereiche der sie Prozesse der kulturellen interkulturellen Schulungen und deren Ziele. Eigenreflexion anregten und Perspektivenwechsel ermöglichten. Ferner hatten sie das Ziel, bestimmte Zugangs- und Ausgrenzungsmechanismen im konkreten Kontakt zwischen städtischen Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte zu erkennen sowie zu reflektieren. Auf diese

Weise konnten individuelle Handlungsstrategien anhand von Praxisbeispielen erweitert werden, um kommunikations- und kulturbedingte Missverständnisse sowie Konflikte zu vermeiden.

Die Bewerbung der interkulturellen Schulungen innerhalb der Stadt Nürnberg fand auf zwei unterschiedlichen Wegen statt. Einerseits stellte das Bildungsbüro dem Leitungspersonal einzelner Dienststellen das Schulungsangebot vor und konnte dadurch offene Bedarfe ermitteln. Davon ausgehend buchten die Dienststellen im direkten Austausch mit den AWO-Trainerinnen Schulungen für ihre Mitarbeitenden, die in Inhalt und Format bedarfsgerecht angepasst wurden. Von diesem Angebot profitierten bis zum Projektende zehn Dienststellen. Andererseits wurden interkulturelle Schulungen durch das städtische Intranet beworben und waren dadurch für alle Beschäftigten frei zugänglich. Zwischen Mai 2021 und bis Ende Juni 2022 fanden insgesamt 39 interkulturelle Schulungen für die Beschäftigten der Stadt Nürnberg statt, bei denen 291 Teilnahmen zu verzeichnen waren.

Durch die Feedbackbögen nach den Schulungen und einem Workshop mit Teilnehmenden erhielt das Bildungsbüro einen Einblick in den aktuellen Diskussions- und Wissensstand der städtischen Beschäftigten. Zudem wurden auch deren Bedürfnisse und Bedarfe deutlich, welche das Bildungsbüro in die Handlungsempfehlungen aufnahm.

1.3. Handlungsempfehlungen zur (Weiter-)Entwicklung der interkulturellen Öffnung

Die Rückkopplungen der Bestandsaufnahme und der interkulturellen Schulungen arbeitete das

Bildungsbüro auf, wertete diese aus und führte sie in Handlungsempfehlungen in der Broschüre

„Interkulturelle Öffnung der Verwaltung gemeinsam weiterdenken“ (siehe Anhang) zusammen.

In einem ersten Auswertungsschritt wurden die schriftlichen Dokumentationen und

Befragungsrückläufe hinsichtlich der beiden IKÖK-Ziele gesichtet und eine erste Vorsortierung

vorgenommen. Dabei wurde deutlich, dass es Nennungen gab, die sich hinsichtlich beider Ziele

wiederfinden, beispielsweise die Bedeutung der interkulturellen Kompetenz der Beschäftigten der

Verwaltung. Im zweiten Schritt wurden nun die Nennungen zu beiden Projektzielen getrennt

betrachtet und aufgrund von Überschneidungen und inhaltlichen Zusammenhängen zu Kategorien

zusammengefasst. Diese Kategorien wurden zu den nachfolgenden Handlungsempfehlungen für die

interkulturelle Öffnung der Nürnberger Verwaltung aufbereitet und ausformuliert. Hierbei haben

besonders der Aspekt der „Kultursensiblen Arbeit“ und der Partizipation von Menschen mit

Zuwanderungsgeschichte große Bedeutung gewonnen (siehe Gliederungspunkt 2).

Im Rahmen einer Informations- und Reflexionsveranstaltung wurden am 3. Juni 2022 im Tagungshaus Caritas-Pirckheimer-Haus allen im Projekt beteiligten Akteurinnen und Akteuren die entstandenen Handlungsempfehlungen vorgestellt. Dabei fand eine Reflexion über den Beteiligungsprozess und die Bedeutung einzelner Öffnungsempfehlungen von einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Der Einladung folgten ca. 70 Personen und die Veranstaltung wurde durch einen Vortrag zum Thema „Institutioneller Rassismus in Behörden“ eröffnet.

  1. Grundlegende Überlegungen zur interkulturellen Öffnung Aus dem gemeinsamen Projektprozesses mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren kristallisierten sich grundlegende Überlegungen heraus, die für den weiteren interkulturellen Öffnungsprozess relevant sind.

Abbildung 108

Abbildung 4: Darstellung der

grundlegenden Überlegungen zur interkulturellen Öffnung.

2.1. Partizipation und kultursensible Arbeit als Gelingensfaktoren Im Verlauf des IKÖK-Projekts wurde deutlich, welchen Mehrwert die Beteiligung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte mit sich bringt. Diese lieferten zum einen als Beraterinnen und Berater wichtige Erkenntnisse zu Bedürfnissen und Bedarfen verschiedener Communities, welche passgenaue Handlungsempfehlungen ermöglichten. Zum anderen wirkten sie als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für ihre jeweiligen Netzwerke und sie haben bei der Umsetzung vieler Öffnungsmaßnahmen eine Schlüsselfunktion. Neben der Partizipation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gewann auch der Ansatz der „kultursensiblen Arbeit“ für den interkulturellen Öffnungsprozess größere Bedeutung. Dieser Begriff aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege meint vor allem strategische Öffnungsmaßnahmen, die bestehende Unterschiede der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und auf individuelle Bedarfe eingehen. Dieser grundlegende Ansatz ist ausschlaggebend, um einen verbesserten Zugang für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und langfristig eine barrierefreie Verwaltung zu erreichen.

2.2. Umsetzungshorizonte und Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten als zu berücksichtigende Faktoren Im Austausch mit den städtischen Akteurinnen und Akteuren wurde deutlich, dass die einzelnen Handlungsempfehlungen unterschiedlich komplexe Rahmenbedingungen haben und daher unterschiedliche zeitliche Horizonte für die Umsetzung haben müssen. Als ein Faktor ist zu nennen, dass Dienststellen und Personalamt gemeinsam für die interkulturelle Öffnung zuständig sind, wenn es um die Personalgewinnung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte geht. Daher gilt es, bei der Umsetzung der Empfehlungen die notwendigen Abstimmungs- und Entwicklungsprozesse zu berücksichtigen. Auch die gesetzlichen Grundlagen spielen eine wichtige Rolle. Vor allem im Personalbereich sind Abläufe wie die Gestaltung der Stellenausschreibungen gesetzlich geregelt. Um alle Möglichkeiten zur interkulturellen Öffnung ausschöpfen zu können, ist bei der Planung und Durchführung eines interkulturellen Öffnungsprozesses die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Möglichkeiten besonders wichtig.

  1. Transfer für interessierte Institutionen Die Broschüre „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung – Transferprodukt“ dokumentiert einzelne Projektschritte und möchte damit die gemachten Erfahrungen an interessierte Städte, Landkreise und weitere Institutionen weitergeben. Die Publikation beleuchtet mit der Darstellung der kommunalen Rahmenbedingungen die Grundlagen, auf denen das IKÖK-Projekt aufbaute. Daran anschließend folgt eine ausführlichere Übersicht einzelner Projektschritte, die auch Empfehlungen für interessierte Institutionen enthält. Am 21. Juni 2022 wurde eine überregionale Informationsveranstaltung durchgeführt, an der Personen aus anderen Kommunen und Institutionen teilnahmen, die an einem Transfer des in Nürnberg erprobten Prozesses interessiert waren.

KuF/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 08.07.2022 öffentlich Bericht

Kommission für Integration 06.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Herausforderungen und

Perspektiven

Anlagen: 01_Bericht

Bericht: 2014 wurde dem Kulturausschuss letztmalig eine umfassende Darstellung der Musikschule im Amt für Kultur und Freizeit vorgelegt. Mit diesem Sachstandsbericht und der Darlegung der Perspektiven und Herausforderungen wird ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie auf die zukünftige Entwicklung der Musikschule Nürnberg zur „Musikschule für Alle“ geworfen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuF/002/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die grundsätzliche Diversity-Orientierung der Musikschule wird durch die angestrebten Neuausrichtungen noch verstärkt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuF/002/2022

Musikschule Nürnberg: Sachstandsbericht und Darlegung der Herausforderungen und

Perspektiven, Amt für Kultur und Freizeit, Kulturausschuss Juli 2022

2014 wurde dem Kulturausschuss letztmalig eine umfassende Darstellung der Musikschule im Amt für Kultur und Freizeit vorgelegt. Mit diesem Sachstandsbericht und der Darlegung der Perspektiven und Herausforderungen wird ein Blick auf die aktuellen Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie sowie auf die zukünftige Entwicklung der Musikschule Nürnberg zur „Musikschule für alle“ geworfen. Der erste Teil widmet sich dem Ist-Stand, der zweite Teil der Perspektive.

Im März 2022 hat die Musikschule Nürnberg ihr 85. Jubiläum (eigentlich am 1. April 2021) nachgeholt. Zum Auftakt des unter dem Motto „Musikschule total“ stehenden Monats fand am 5. März ein Festkonzert des neu gegründeten Jugendorchesters statt, zahlreiche weitere Konzerte der Fachbereiche schlossen sich an.

1. Ist-Stand

Die Musikschule ist an derzeit 29 Standorten, davon 24 in Schulgebäuden, präsent und damit über die ganze Stadt verteilt. Die Zentrale befindet sich in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Ein weiterer wichtiger Standort ist die seit 1996 existierende Dependance im Schmausen- Schlösschen im Osten der Stadt. Die Musikschule unterrichtet 1300 Stunden in der Woche (Stand Schuljahr 2020).

Die Schülerzahlen und das Unterrichtsangebot sind seit dem letzten Bericht im Kulturausschuss von 2014 bis 2020 mit zwischen 1.850 und 2.050 Schülerinnen und Schülern stabil geblieben. Der Anteil von Bildungs- und Teilhabegutscheine wuchs von 2017 6,5% auf 2020 9% der Schülerschaft und die Anzahl Nürnberg-Pass von 2010 8,8% auf 2020 13,1% der Schülerschaft.

Mit dem Beginn der Corona-Pandemie war auch die Musikschule gezwungen, für viele Monate den Unterricht in digital gestützter Form anzubieten. Zusätzlich wurde die Arbeit durch die zeitweisen Betretungsverbote für Schulen deutlich erschwert. Nicht alle Schülerinnen und Schüler konnten das alternative digitale Unterrichtsangebot annehmen, da teils zu Hause keine digitalen Endgeräte verfügbar waren. Für eine ganze Reihe von Unterrichtsformen wie die Musikalische Früherziehung, Chor- und Bläserklassen, Ensembles, Chöre und Orchester kam es zu langen Unterrichtsausfällen. Das Beschäftigungsverbot für Schwangere führte zu weiteren Unterrichtsausfällen, für die im laufenden Schuljahr trotz Ausschreibung keine Ersatzlehrkräfte gefunden werden konnten. Mit zusätzlichen Corona-Mitteln der Landesregierung, die über den Verband der Bayerischen Musikschulen ausgezahlt wurden, konnte ein Teil der Ausfälle gedeckt und durch weitere Einsparungen auch während der Pandemie ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden.

Aufgrund der zahlreichen pandemiebedingten Verbote und Einschränkungen sind die Schülerzahlen des regulären Musikschulangebots im Jahr 2021 um 12 % zurückgegangen. Die aktuellen Nachfragen und Anmeldungen zeigen eine positive Tendenz. Die Musikschule hat für das Schuljahr 2022/23 (Stand 30.4.2022) bereits Anmeldungen für 459 neue Schülerinnen und Schüler. Zur Stabilisierung dieser Entwicklung erfolgt die Einbringung der nächsten Satzungsänderung im Rahmen der festgeschriebenen Gebührenerhöhung in den Kulturausschuss spätestens Anfang 2023 mit einer Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2023/24. So ist davon auszugehen, dass sich die Schülerinnen- und Schülerzahlen im kommenden Jahr wieder normalisieren werden, wenn ein kontinuierlicher Unterricht angeboten werden kann.

Abbildung 109

Schülerzahlen der Musikschule Nürnberg nach Alter (sowie Anteil der MUBIKIN-Schüler) Stichtag jeweils: 31.12.

1.1. Fachbereiche

Die Fachbereiche unterscheiden sich wesentlich im Umfang ihrer Unterrichtsstunden. Durch die enorme Nachfrage in manchen Bereichen wie z.B. Klavier haben sich die verschiedenen Fachbereiche sehr unterschiedlich entwickelt. Von den 451 Neuanmeldungen für das Schuljahr 2022/23 entfielen 171 auf das Fach Klavier. Mit der wachsenden Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine nehmen die Anmeldungen für Klavier nochmal zu. Der Fachbereich der Elementaren Musikpädagogik, der die Angebote für Kinder ab 6 Monate bis zum Grundschulalter beinhaltet, nimmt seit dem Start des MUBIKIN-Programms im Jahr 2011 eine zunehmend bedeutende Rolle innerhalb der Musikschule ein. Rückgängig sind Musizierklassen, was der Corona-Pandemie geschuldet ist, ebenso wie Ensemble-, Band- und Orchesterarbeit. Letzteres ist auch ein Ergebnis früherer Sparmaßnahmen.

Abbildung 110

Belegung der Fachbereiche 2020

1.2. Schülerinnen und Schüler

Die Schülerzahlen sind auf die verschiedenen Altersgruppen ebenfalls sehr unterschiedlich verteilt. Die Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler von 4-10 Jahren macht einen Anteil von 84 % an der Gesamtzahl aus. Besonders in der Altersgruppe ab 14 Jahren gehen die Zahlen deutlich zurück. Dies hat zum einen mit den Bildungswegen der Schülerinnen und Schüler zu tun, aber ebenso mit dem Fehlen der passenden Angebote vor allem im Bandund Ensemblebereich.

Angebote für Erwachsene sind bisher fast ausschließlich im Bereich Ensemble und Orchester zu finden. Niederschwellige Angebote für Erwachsene bietet die Musikschule in der Erwachsenenbläserklasse an. Im Bereich der Geragogik sind bisher keine Angebote vorhanden. Hier wird im Sinne einer „Musikschule für alle“ nachgesteuert.

Abbildung 111

Altersgruppen Schülerinnen und Schüler 2021

1.3. Lehrkräfte

Die Jahre 2020 bis 2030 sind stark geprägt von altersbedingtem Personalwechsel. Innerhalb dieser 10 Jahre werden 30 Lehrkräfte in den Ruhestand eintreten. Mit dem Ausscheiden der langjährigen Kolleginnen und Kollegen geht viel Erfahrung verloren, aber es ergeben sich auch Chancen für eine Neuausrichtung. Derzeit sind 96 Kolleginnen und Kollegen an der Musikschule tätig. Die überwiegend in Teilzeit angestellten Lehrkräfte sind auf 46 Planstellen verteilt. Da sich das Berufsbild und die Anforderungen an eine Musikschullehrkraft in den letzten Jahren stark gewandelt haben, gilt es, die Kriterien für die Einstellungen des künftigen Personals neu zu definieren. Durch eine enge Kooperation mit der Hochschule für Musik und dem Standortvorteil einer Großstadtmusikschule mit ortansässigen professionellen Orchestern konnten die Stellen bisher gut nachbesetzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass der deutschlandweite akute Lehrerinnen- und Lehrermangel, vor allem in der Elementaren Musikpädagogik, die Nachbesetzungen in der Zukunft sehr schwierig gestalten wird.

1.4. Verwaltung

Die Situation der Verwaltung ist seit vielen Jahren geprägt von der stetigen Zunahme der Anforderungen und Aufgaben. War es früher üblich, dass Schülerinnen und Schüler ausschließlich zu Schuljahresbeginn bei der Musikschule angemeldet wurden, so findet dies jetzt ganzjährig statt. Ständig wechselnde Bedingungen während der Corona-Pandemie haben die Situation noch einmal verstärkt. Die Abwicklung von jährlich bis zu ca. 250 Veranstaltungen ist aufgrund zunehmender Vorschriften komplexer geworden.

2. Perspektive: Die „Musikschule für Alle“

Die 2020er Jahre brachten massive Veränderungen. Die Pandemie löste einen Digitalisierungsschub aus, der Schulalltag veränderte sich radikal, gemeinsames Singen und Musizieren wurde zum Gesundheitsrisiko erklärt. Die Musikpädagoginnen und -pädagogen berichten von den Auswirkungen, welche die Pandemie vor allem bei Kindern und Jugendlichen hinterlassen haben. Die Überwindung der Defizite im sozialen Miteinander, in der Bewegungskoordination, beim Zuhören oder selbst bei der Kommunikation mit anderen stellen uns künftig vor große Aufgaben.

Die Musikschule stellt sich diesen neuen Herausforderungen und setzt sich das Ziel, eine „Musikschule für Alle“ zu sein. Die Musikschule der Zukunft muss Angebote für alle Menschen der Stadtgesellschaft anbieten, unabhängig von Alter, Herkunft, den individuellen Voraussetzungen und Zielstellungen. Die Angebote müssen wohnortnah, niederschwellig und finanziell leistbar sein, aber ebenso von höchster Qualität und zielorientiert. Die Möglichkeiten eines lebenslangen Lernens wie auch die gezielte Vorbereitung für die Aufnahme an einer Musikhochschule müssen gewährleistet werden. In ihrer dezentralen Struktur muss sich die Musikschule zu musikalischen Kompetenzzentren in den Stadtteilen entwickeln.

Im Folgenden gibt die Vorlage einen Überblick über bereits durchgeführte ebenso wie geplante und zukünftige Akzente, Arbeitsschwerpunkte und konkrete Veranstaltungen auf dem Weg zur „Musikschule für Alle“.

2.1. Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

An erster Stelle steht die Wiederherstellung aller Unterrichtsangebote und das Erreichen der Schülerinnen- und Schülerzahlen des Schuljahrs 2019/20. Dabei setzt sich die Musikschule zum Ziel, die Fachbereiche in ihrer zahlenmäßigen Stärke anzugleichen und die Angebote im Sinne der „Musikschule für Alle“ anzupassen. Das Angebot der Früherziehung im regulären Musikschulunterricht konnte bereits durch einen neuen Standort in der Ludwig- Uhland-Grundschule erweitert werden, die beiden Kindergärten (früher MUBIKIN Standorte) Dörflerstrasse und Sandreuth wurden neue Musikschulstandorte. Das Angebot der Chorschule jungerChor Nürnberg wurde angepasst und durch ein Angebot von Solfeggio- Unterricht ergänzt. Somit umfasst das Angebot für den jungenChor derzeit: Chor, Stimmbildung, Stimmproben und für die Kinder in der Abteilung Mini Chor eine zusätzliche Stunde Solfeggio. Dieses Angebot soll künftig auch für weitere Abteilungen angeboten werden.

Orchestermusizieren soll stärker gefördert werden. Die Gründung des Nürnberger Jugendorchesters im September 2021 war ein wesentlicher Schritt. Derzeit spielen ca. 20 Jugendliche im Alter von 11 bis ca. 20 Jahren im Orchester. Ebenso konnten bereits neue Bands für Jugendliche, eine Kinderband und weitere kleine Ensembles wieder bzw. neu gegründet werden. Seit September 2021 gibt es wieder ein Unterrichtsangebot für Gesang und erstmals wird ein Musiktheaterkurs durchgeführt.

Konkret wurden etliche Angebote zur Entwicklung dieser Bereiche bereits umgesetzt, die hier exemplarisch aufgeführt werden. Um einen Neustart nach der Pandemie zu ermöglichen, startet die neue jährliche Veranstaltungsreihe „Chor:Begegnungen“, zu der Kinder-, Jugend- und Erwachsenen-Chöre aus Nürnberg eingeladen werden, mit einem Auftakt zum gemeinsamen Singen am 9. Juli 2022 in der Kulturwerkstatt Auf AEG. Das Konzertangebot der Musikschule wird heuer um drei Angebote im Open-Air-Format in der Ziegenstraße erweitert, die aufgrund der Betreuung durch Lehrkräfte kostenneutral umgesetzt werden können. Das diesjährige Konzert im Staatstheater am 16. Juli 2022 steht unter dem Zeichen der inneren Vernetzung der Musikschule. Die verschiedenen Abteilungen des jungenChors singen, spielen und präsentieren sich jeweils mit einem weiteren Ensemble

oder Orchester der Musikschule. Am 11. November 2022 findet das Konzert der Bläserphilharmonie der Musikschule mit zwei weiteren Orchestern der Metropolregion in der Meistersingerhalle statt. Zukunftsweisend ist das Kooperationsprojekt „Stimmen der Zukunft“ des Staatstheaters mit Grundschulklassen und dem Amt für Kultur und Freizeit/KinderKunstRaum und Musikschule. Es begann als Digitalprojekt im Frühjahr 2021, Abschlusskonzert ist am 17. Juli 2022 im Staatstheater. Im Zuge der Förderung der Digitalisierung soll dieses Projekt verstetigt werden. Die Musikschule beteiligt sich zudem regelmäßig an Amtsprojekten des Amts für Kultur und Freizeit wie an der Friedenstafel oder dem Sonderprojekt „Frieden ist Klasse“, für das sich mehrere Hundert Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Frieden auseinandersetzen. Abschlusspräsentation ist am 21. Juli auf der Wöhrder Wiese.

Für 2023 ist zudem die Neueinrichtung einer Unterrichtseinheit „Elementare Musikpraxis für Seniorinnen und Senioren“ und eine Erweiterung des Angebotes im Bereich Popular geplant. Wünschenswert wäre zudem die Einrichtung eines Percussion-Orchesters sowie eines neuen Standortes für Chorklassen. Die stete Vernetzung mit anderen Einrichtungen, Vereinen, Chören und Orchestern wird immer wichtiger und bleibt ein Kernanliegen im Kinder-, Jugend- und perspektivisch auch Erwachsenenbereich. Überprüft werden zudem alle Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit, wofür eine Konzeptentwicklung mit Hilfe des Gesamtamts angegangen werden muss.

Schon jetzt beginnen die Vorarbeiten für den Bayerischen Musikschultag, den die Stadt Nürnberg im Oktober 2025 ausrichtet.

2.2. Musikschule und MUBIKIN

MUBIKIN schafft - dank privater Förderung und dem Engagement der Stadt Nürnberg (Stiftung Persönlichkeit, Bouhon Stiftung, Hochschule für Musik, Stadt Nürnberg) - mit seinen kostenfreien Unterrichtsangeboten in Kitas und Grundschulen optimale Voraussetzungen für die weitere musikalische Förderung und trägt ganz wesentlich zur ganzheitlichen Bildung bei, gerade auch als Angebot für Kinder, deren Eltern einen Musikunterricht nicht ermöglichen können oder wollen. Die Umstellung des MUBIKIN-Programms in den Grundschulen im September 2020 auf einen 2-wöchigen Unterrichtsrhythmus hat sich leider nicht an allen Standorten bewährt. Eine Umfrage des staatlichen Schulamts unter den Lehrerinnen und Lehrern und eine Abfrage unter den Musikpädagoginnen- und pädagogen im April hat gezeigt, dass es hier einer Anpassung in Richtung eines wöchentlichen Rhythmus der Vorjahre bedarf. Diese ist bereits in Vorbereitung. Die Kooperationsvereinbarung für das MUBIKIN Programm, welche von der Stadt Nürnberg, der Hochschule für Musik und den Stiftern im Juli 2020 geschlossen wurde, besteht bis 2026. Leider kann die Musikschule den so vorbereiteten Kindern noch nicht in ausreichendem Maß weiterführende Angebote zur Verfügung stellen. Auch an dieser Stelle verfolgt die Musikschule den Gedanken des Ausbaus der musikalischen Kompetenzzentren der Zukunft (siehe auch 2.3). Mit der Festanstellung aller MUBIKIN-Lehrkräfte im Jahr 2017 an der Musikschule werden die Musikschule und MUBIKIN weiter zusammenwachsen.

Um die Zusammenarbeit im Schulsprengel und das Arbeiten im Tandem von Erzieherinnen und Erziehern bzw. Grundschullehrkräften mit Musikschullehrkräften zu stärken, wurde dank Förderung durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus das Projekt „Das Klangvielfraß“ entwickelt. Es sollte den Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenwirken. In Kooperation mit MUBIKIN, der Hochschule für Musik und dem Klangkünstler Paul Biessmann hat die Musikschule Kinder auf spielerische Weise zu bewusstem Hören und Wahrnehmen animiert, Klänge und Geräusche wurden gesammelt und aufgenommen. Unter Einbeziehung digitaler Möglichkeiten wurden die Klänge weiterverarbeitet, verfremdet und zu Klangkollagen und Ähnlichem zusammengefügt. Dafür wurde das Projekt umfangreich mit digitaler Technik - vom Aufnahmegerät über den Laptop bis zur Bluetooth Box - ausgestattet und die Lehrkräfte im Umgang mit diesen geschult. Den

Abschluss des Projekts bildete im Mai eine interaktive Klangausstellung und ein Konzert in der Kulturwerkstatt Auf AEG.

2.3. Personelle und strukturelle Veränderungen, Ganztagsschule

Durch den altersbedingten Wechsel des Personals hat die Musikschule die Möglichkeit einer Steuerung für die Zukunft. Die Auswahl von künftigem Lehrpersonal erfolgt unter erweiterten Kompetenzanforderungen für den Gruppenunterricht, Diversität, Inklusion und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Teamarbeit. Bei den Neubesetzungen wird eine moderate Verschiebung der Größe der Fachbereiche vorgenommen.

Die Struktur der Schulleitung wird ebenfalls unter dem Teamgedanken weiterentwickelt. Neu eingerichtet wurden zusätzlich Schulhaussprecherinnen und -sprecher, welche den Kontakt zu den dezentralen Standorten pflegen. Regelmäßige Treffen, Stammtischangebote, themenbezogene AGs, monatliche interne Newsletter und pädagogische Tage zu diesen Themen ergänzen das Angebot. Der Anspruch einer „Musikschule für Alle“ soll sich im Kollegium in dem Gefühl „Wir sind Musikschule“ widerspiegeln. Sowohl für das Schulleitungsteam wie die Verwaltung werden Teamentwicklungsprozesse angestrebt.

Mit dem Einzug in die Kulturwerkstatt Auf AEG ist für die Musikschule im Jahr 2016 ein neues Zeitalter angebrochen. Eigene Unterrichtsräume, Aufführungsmöglichkeiten und die Kooperationen mit den anderen hier beheimateten Kultureinrichtungen sind ein großer Gewinn. Von den Schülerinnen und Schülern wird der Standort mit Begeisterung angenommen und die räumlichen Kapazitäten sind nahezu ausgeschöpft. Das Fortschreiten der städtebaulichen und sozialräumlichen Entwicklung wird den Standort Auf AEG künftig noch stärker in den Mittelpunkt rücken.

Um allen Menschen den Zugang zur Musikschule zu ermöglichen, ist in den kommenden Jahren eine Anpassung der dezentralen Standorte notwendig. Derzeit sind diese nicht gleichmäßig und bedarfsgerecht im Stadtgebiet verteilt. Der wachsende räumliche Eigenbedarf der Grundschulen, Umbaumaßnahmen, Angebote der Mittagsbetreuung und der Horte schränken die Unterrichtsmöglichkeiten der Musikschule bereits jetzt stark ein. Die Einführung des Ganztagesförderungsgesetzes ab 2026 bringt abermals eine Veränderung des Schulalltags mit sich. Erste Erfahrungen werden bereits in Schulen mit gebundenem Ganztag im Rahmen des MUBIKIN Programms gemacht. Der jetzt schon akute Raummangel wird auch zukünftig ein zentrales Thema sein ebenso wie der zunehmende Mangel an pädagogischem Fachpersonal in Kindertagesstätten und Regelschulen. Dies führt bereits jetzt dazu, dass im Unterrichtsalltag der Regelschulen überwiegend die Grundlagenfächer unterrichtet werden und künstlerisch-musische Fächer zu kurz kommen. Die „Musikschule der Zukunft“ möchte die Kooperationen mit Regelschulen stärken, ihre Angebote im Ganztagsbetrieb und bei der Umsetzung des Ganztagesförderungsgesetzes platzieren. Hierin liegt eine große Chance. Wenn das nicht gelingt könnten Kinder künftig schon allein aus Zeitgründen von musikalischen Bildungsangeboten weitgehend ausgeschlossen werden. Es wäre wünschenswert, dass die Musikschule als schulischer Partner stärker in den Fokus rückt.

Diesen Weg der Veränderung kann und will die Musikschule gemeinsam und in enger Abstimmung mit der gesamten Schulfamilie, bestehend aus städtischem Schulreferat und staatlichem Schulamt, den Schulleiterinnen und Schulleitern und allen weiteren Partnerinnen und Partnern, gehen. Erste Gespräche und gemeinsame Zielsetzungen konnten bereits auf den Weg gebracht werden.

2.4. Digitalisierung

Grundsätzlich werden Unterrichtsangebote der Musikschule auch weiterhin in Präsenz stattfinden. Im Januar 2021 konnte die Musikschule durch Mittelumschichtung 22 Ipads inklusive Zubehör anschaffen. Dies ermöglichte erste Schritte im Bereich der Digitalisierung und zeigte, dass digitale Mittel Angebot und Unterricht bereichern. Die Ergebnisse digitaler Arbeit werden in verschiedenen Beiträgen auf dem Youtube-Kanal der Musikschule sichtbar wie auch im digitalen Fundus des Staatstheaters unter: „Mehr Musik“ und „Stimmen der Zukunft“.

Im August 2021 konnte das seit Jahren überfällige Update des Musikschul- Verwaltungsprogramms „Amadee“ eingeführt werden, womit die Voraussetzung für die Einführung des Onlineanmeldeverfahrens geschaffen wurde. Die Umsetzung ist für das kommende Schuljahr geplant. Für September 2022 ist zudem ein erstes digitales Angebot für Musiktheorie geplant. Hier können Schülerinnen und Schüler, die bereits ein Instrument an der Musikschule lernen, an einem kostenlosen Zusatzangebot teilnehmen.

2.5. Inklusive Musikschule

Den Unterricht für alle anzubieten und damit eine inklusive Musikschule, auch für Menschen mit erhöhtem Förderbedarf oder mit Behinderung muss ein zentrales Handlungsfeld einer „Musikschule für Alle“ sein. Neben dem weiteren Ausbau zielgerichteter Angebote bedarf es vor allem der Schulung der Musikpädagoginnen und -pädagogen. Hierzu wird im November 2022 für alle Lehrkräfte ein pädagogischer Tag gestaltet. Im letzten Jahr entstanden einige neue Unterrichtsangebote für Kinder (z.B. mit Sehbehinderung, Mehrfachbehinderung, Down Syndrom wie auch ADHS), durchgeführt von Musikschullehrkräften mit Zusatzqualifizierungen. Aktuell entstehen vermehrt Kontakte zu integrativen Einrichtungen.

2.6. Interkulturelle Öffnung

Die Musikschule hat sehr intensive Bemühungen unternommen, internationalen Instrumental- und Musikunterricht zu implementieren. Es stellt sich jedoch die komplexe Herausforderung, dass die in Frage kommenden Lehrkräfte über keinen Nachweis über eine Unterrichtsbefähigung verfügen. Die Grundvoraussetzung für die Anstellung an einer öffentlichen Musikschule ist der Nachweis eines Studienabschlusses in Musikpädagogik oder einer vergleichbaren Ausbildung. Zudem ist der Markt an Fachkräften noch beschränkt. Hier muss Aufbauarbeit geleistet werden. Die Musikschule hat daher in den letzten beiden Jahren zwei Lehrkräfte von sich aus aktiv bei der Nachqualifizierung und dem Erwerb eines anerkannten Abschlusses unterstützt und bietet diese Unterstützung unbürokratisch weiteren Lehrkräften an. Als nächsten Schritt möchte die Musikschule ein generationenübergreifendes, internationales Chorangebot schaffen.

Eine Nachfrage nach internationalen Instrumenten wie z.B. Saz, Bousouki usw. erfolgt aktuell nicht. Die Musikschule will dennoch mit einem Angebot reagieren, um der Vielfalt der Bevölkerung noch stärker gerecht zu werden. Zur Integration aller Kinder und Jugendlichen gibt es an der Schule eine Weltmusikband mit derzeit 11 Schülerinnen und Schülern unterschiedlichster Nationalität. An der Weltmusikband können alle Schülerinnen und Schüler der Musikschule kostenfrei und mit jedem Instrument teilnehmen.

Die Musikschule agiert verstärkt im Chorbereich. So wurde der Kinderchor und der junge Chor neu aufgestellt. Siehe hierzu auch Punkt 2.1.

Einmal monatlich findet in den Räumlichkeiten der Musikschule ein Workshop für das persische Instrument Tonbak statt. Hierzu gibt es auch Konzerte. Damit werden wertvolle Erfahrungen gesammelt. Ein zukunftsweisender Ansatz ist der Unterricht für Daf (Persische Trommel). Zusätzlich bietet das neuartige Konzept von monatlichen Workshops

interessierten Schülerinnen und Schülern die Chance, durch externe Fachkräfte neue Instrumente kennenzulernen.

Die Vielfalt der Bevölkerung spiegelt sich in der Zusammensetzung der Musikschule sowohl im Bereich der Schülerinnen und Schüler wie auch der Lehrkräfte mehr und mehr. Hier hat die Musikschule erhebliche Anstrengungen unternommen. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen können keine Zahlen veröffentlicht werden.

Das Förderprogramm MUBIKIN (siehe Punkt 2.2.) zahlt in besonderer Weise in die interkulturelle Öffnung ein, da es ausnahmslos alle Kinder z.B. einer Schulklasse einschließen kann. Dies ist nur dank externer Förderung möglich und konzentriert sich zunehmend auf Schul- und Kitasprengel mit besonderem Förderbedarf bzw. in sozial angespannten Gebieten.

Nach Abschluss der kostenfreien MUBIKIN-Zeit sollen künftig alle Kinder ein Angebot der Musikschule erhalten. So können viele Kinder aus sozial schwächeren Familien erreicht werden. Die Anzahl der eingelösten Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine ist trotz Pandemie und dem damit verbundenen Rückgang der Schülerzahlen, bei der sich viele Bevölkerungsgruppen stark zurückgezogen haben, konstant geblieben.

  1. Ausblick:

Mit dieser Perspektive einer „Musikschule für Alle“ legt die Musikschule Nürnberg eine ehrgeizige Zukunftsperspektive vor, die den Anforderungen der Stadtgesellschaft sowie der Konkurrenzsituation, in der sich auch eine städtische Musikschule befindet, Rechnung trägt. Alle Musikschullehrkräfte sind komplett mit Unterricht ausgelastet. Auch das Leitungsteam verfügt nur über ein kleines Zeitkontingent für Leitungsaufgaben.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage durften keine Forderungen nach Sondermitteln oder Stellen in die Vorlage aufgenommen werden. Ohne zusätzliche Kapazitäten sind diese Entwicklungsschritte jedoch nur sehr langsam realisierbar. Daher wird zunächst der Schwerpunkt auf die Entwicklung der Kernaufgaben gelegt werden müssen, die Angebote für Kinder und Jugendliche.

Ref.III/019/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kommission für Integration 06.10.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Lockerung der Sargpflicht - mündlicher Bericht

Anlagen: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2021

Bericht:

Mündlicher Bericht

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/019/2022

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Frage der Diversity-Relevanz wir im mündlichen Bericht aufgegriffen

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Frh

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/019/2022

ÖÖ

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