Geschäftsordnung der Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg
Die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg wurde mit Verabschiedung der Geschäftsordnung auf der Sitzung des Gesundheitsforums am 9.12.2015 konstituiert.
Die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg ist ein Netzwerk, das im Sinne einer kommunalen Gesundheitskonferenz als Plattform für Austausch, Koordination, Kooperation, Management und Steuerung der an der Gesundheitsvorsorge und –versorgung und Pflege Beteiligten im Stadtgebiet Nürnberg dient. Sie bietet eine Struktur, um größere Verantwortung für die Planung und Gestaltung des Gesundheitswesens in der Stadt wahrzunehmen.
§ 1 Ziele und Aufgaben § 2 Mitgliedschaft § 3 Sitzungen § 4 Vorsitz und Geschäftsstelle §4a Fachbeirat Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg § 5 Arbeitsgruppen § 6 Änderung der Geschäftsordnung § 7 Inkrafttreten
§ 1 Ziele und Aufgaben
(1) Die Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg (im Folgenden Gesundheitsregionplus genannt) hat die Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung in der Stadt Nürnberg zum Ziel. Dazu berät das Gesundheitsforum wesentliche, für die gesundheitliche Lage der Nürnberger Bevölkerung relevante Themen der gesundheitlichen Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention und Pflege auf lokaler Ebene mit dem Ziel einer verbesserten Koordinierung. Bei Bedarf gibt die Gesundheitsregionplus Empfehlungen innerhalb eines breiten Spektrums von Arbeits- und Ergebnisformen:
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Entschließungen zu kommunal prioritären Versorgungsthemen
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Handlungsempfehlungen
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Stellungnahmen
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Formulierung von kommunalen Gesundheitszielen
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Kooperationsprojekte oder gemeinsame Maßnahmen
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Evaluationen und Verlaufsbeobachtungen von Projekten oder Maßnahmen
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Informationsvermittlung und Fachveranstaltungen.
(2) Die Gesundheitsregionplus fördert die Zusammenarbeit der Institutionen und Einrichtungen im Gesundheitswesen.
(3) Grundlage der Arbeit der Gesundheitsregionplus ist die Freiwilligkeit und Gleichberechtigung seiner Mitglieder, über die institutionellen Grenzen und Interessen hinaus, bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit.
(4) Das zentrale Leitungs- und Steuerungsgremium der Gesundheitsregionplus ist das Gesundheitsforum.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Das Gesundheitsforum setzt sich zusammen aus den für die Stadtgesellschaft repräsentativen Institutionen mit gesundheitsbezogener Bedeutung, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Vertretungen der Kommunalpolitik.
(2) Am Gesundheitsforum nimmt jeweils eine von den teilnehmenden Institutionen und Einrichtungen ernannte Person bzw. dessen Stellvertretung teil.
(3) Über den Antrag auf Mitgliedschaft neuer Mitglieder entscheiden die stimmberechtigten Mitglieder entsprechend §2 (5). Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
(4) Die Mitglieder unterstützen die Arbeit des Gesundheitsforums. Sie verpflichten sich, im Rahmen ihrer Kompetenzen und Zuständigkeiten auf die Umsetzung verabschiedeter Handlungsempfehlungen hinzuwirken. Dafür nutzen sie die im Rahmen ihrer Institution und Einrichtung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Sie verpflichten sich zusätzlich, die Ergebnisse der Gesundheitsregionplus zeitnah in ihre eigene Institution und Einrichtung zu tragen.
(5) Das Gesundheitsforum ist beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme. Wird eine teilnehmende Institution/Einrichtung durch mehrere Personen gleichzeitig vertreten, haben alle Personen der betreffenden Institution/Einrichtung, die sie repräsentieren, eine gemeinsame Stimme für die Institution/Einrichtung. Das Gesundheitsforum entscheidet mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
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über die Aufnahme weiterer Mitglieder,
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den Ausschluss von Mitgliedern,
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über die Änderung der Geschäftsordnung und
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zu Entscheidungen, Stellungnahmen sowie Handlungsempfehlungen. In diesem Punkt ist
die Entscheidung im Einvernehmen aller Mitglieder, welche von der Umsetzung betroffen sind, zu treffen.
(6) Können Beschlüsse nicht in Präsenz gefasst werden, findet die Abstimmung in einem E- Mailumlaufverfahren statt. Zur Beschlussfassung ist die Rückmeldung von der einfachen Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Zustellung der abstimmungsrelevanten Unterlagen durch die Geschäftsstelle notwendig. Im Weiteren gilt §2 (5).
§ 3 Sitzungen
(1) Die Sitzungen des Gesundheitsforums finden mindestens einmal jährlich statt. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich. Über Ausnahmen entscheidet das Gesundheitsforum.
(2) Sofern möglich, finden die Sitzungen in Präsenz statt. Der Veranstaltungsort soll mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und barrierefrei erreichbar sein. Ist aufgrund äußerer Umstände eine Veranstaltung in Präsenz nicht möglich, findet die Sitzung online statt. Dazu sind Onlinekonferenzprogrammen zu verwenden, die ohne vorherige Installation browserbasiert und kostenfrei für die Mitglieder genutzt werden können.
(3) Das Gesundheitsforum verständigt sich auf seiner Sitzung auf den folgenden Sitzungstermin. Dieser wird mit dem Protokoll durch die Geschäftsstelle frühzeitig bekanntgegeben. Mindestens 28 Tage vor Sitzungstermin wird das Gesundheitsforum schriftlich durch die Geschäftsstelle einberufen. Vorschläge zur Tagesordnung müssen spätestens 21 Tage vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Einladungen mit Tagesordnung und ggf. weiteren Beratungsunterlagen erfolgen spätestens 14 Tage vor der Konferenz durch die Geschäftsstelle. Das Gesundheitsforum behält sich vor, die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung zu genehmigen bzw. zu verändern. In Ausnahmen, bspw. Katastrophenfällen, kann von dieser Zeitschiene abgewichen werden.
(4) Im Falle einer Verhinderung der Teilnahme an der Sitzung erfolgt eine rechtzeitige Information der benannten Person einer Institution/Einrichtung an dessen Stellvertretung und an die Geschäftsstelle.
(5) Über die Sitzungen werden Protokolle angefertigt und anschließend von der Geschäftsstelle an alle Mitglieder versandt.
§ 4 Vorsitz und Geschäftsstelle
(1) Die Leitung des Referats für Umwelt und Gesundheit hat den Vorsitz des Gesundheitsforums in Vertretung des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg. Im Verhinderungsfall ist die Leitung des Gesundheitsamts der Stadt Nürnberg die Vertretung des Referats.
(2) Die Geschäftsstellenleitung ist dienst-und fachaufsichtlich der Leitung des Gesundheitsamts unterstellt. Sie ist dem Gesundheitsforum, seinen Arbeitsgruppen und dem Fachbeirat entsprechend dieser Geschäftsordnung verpflichtet.
(3) Die Geschäftsführung der Gesundheitsregionplus und ihrer Arbeitsgruppen obliegt der Geschäftsstelle der Gesundheitsregionplus. Die Geschäftsstelle vertritt die Gesundheitsregionplus nach außen. Sie koordiniert und unterstützt die Arbeit der Gesundheitsregionplus durch Organisation, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, sowie durch Organisation und inhaltliche Begleitung der Arbeitsgruppen.
(4) Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartnerin für alle Mitglieder und Koordinierungsstelle zwischen dem Gesundheitsforum und seinen Arbeitsgruppen. Dies beinhaltet u.a. die Zusammenführung von Informationen und deren Weitergabe sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
(5) Die Geschäftsstelle überwacht die Umsetzung des Umsetzungsplans zur Sicherung der Ergebnisse. Sie berichtet halbjährlich in einem Fortschrittsbericht an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Geschäftsstelle stellt den Kontakt zu anderen Netzwerken und Landesgremien her. Sie bringt ggf. Stellungnahmen und Beschlüsse in zuständige Landesgremien ein.
§4a Fachbeirat Gesundheitsregionplus Stadt Nürnberg
(1) Der Fachbeirat flankiert die Arbeit des Gesundheitsforums. Er berät gemeinsam mit der Geschäftsstelle die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Gesundheitsforums, reflektiert den Fortschritt der gesetzten Meilensteine und nimmt gegebenenfalls Anpassungen vor.
(2) Die Zusammensetzung des Fachbeirats spiegelt in ihrer Zusammensetzung sowohl die Säulen des Gesundheitswesens als auch die Handlungsfelder der Gesundheitsregionplus wider: die ambulante und stationäre Versorgung, der Öffentliche Gesundheitsdienst, die pflegerische Versorgung, die gesundheitliche Selbsthilfe und die Gesundheitsförderung.
(3) Der Fachbeirat trifft sich mindestens zweimal im Jahr. Die Vor- und Nachbereitung der Treffen erfolgt durch die Geschäftsstelle.
(4) Die Treffen werden durch den/die Vorsitzende des Gesundheitsforums geleitet.
§ 5 Arbeitsgruppen
(1) Arbeitsgruppen sind themenbezogene Expertenforen, welche zur Bearbeitung der durch die Mitglieder des Gesundheitsforums bestimmten Themen eingerichtet werden. Die für den Themenbereich verantwortlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachleute und Sachverständige werden an den Arbeitsgruppen beteiligt. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen erfolgt durch die Geschäftsstelle auf Vorschlag der Mitglieder des Gesundheitsforums.
(2) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wählen auf Vorschlag der Geschäftsstelle mit einfacher Mehrheit eine Arbeitsgruppenleitung. Sie ist Sprecher der Arbeitsgruppe und steht im regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsstelle.
(3) Innerhalb der Arbeitsgruppen werden Programme bzw. Handlungsempfehlungen zu den jeweiligen Problemstellungen entwickelt. Die Arbeitsgruppen arbeiten dabei in eigener fachlicher Verantwortung. Ergebnisse werden durch die jeweilige Arbeitsgruppenleitung an die Geschäftsstelle übermittelt und im Gesundheitsforum vorgetragen. Das Gesundheitsforum berät über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen.
(4) Über die Sitzungen der Arbeitsgruppen werden Protokolle angefertigt und der Geschäftsstelle und den Mitgliedern der jeweiligen Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt.
§ 6 Änderung der Geschäftsordnung
(1) Änderungsanträge der Geschäftsordnung können von jedem stimmberechtigten Mitglied des Gesundheitsforums eingebracht werden. (2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3 Mehrheit entsprechend des in §2 (5) bestimmten Verfahrens.
§ 7 Inkrafttreten
Die geänderte Geschäftsordnung tritt zum 15. Juli 2022 in Kraft.
Nebenbestimmung
Zu § 2 gibt es folgende Nebenbestimmung: Die Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionenplus (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, LGL) und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) sind keine Vollmitglieder mit Stimmrecht und den damit verbundenen Pflichten des Gesundheitsforums. Beide beteiligen sich in einer beratenden und unterstützenden Funktion, um die Meinungs- und Entscheidungsfindung mit ihren Expertisen zu fördern.
Nürnberg, 15.07.2022