REGIERUNG VON MITTELFRANKEN
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Stadt Nürnberg F Stadt Nürnberg Referat für Umwelt und Gesundhäit___ 8 u Eingegangen am: Frau Britta Walthelm r Hauptmarkt 18 12, Aug. 2022 10, Abt. 2022 90403 Nürnberg 1. [zur Kenmms u ZD/2-POST EN ER . | | - Zentrale Einlaufstelle - H : Zur Stellungnalme, LITT
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Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet
Sehr geehrte Frau Walthelm, Dan WOrE Zur vielen Dank für das Gespräch am 19.07.2022, in dem wir auch auäil Ziege wod,gie Ausweisung dieses Gebiets als Naturschutzgebiet zu sprechen kamen. mm } |
Die Ziegellach hat mit ihrem einzigartigen Baumbestand zweifelsfrei die Vorrausetzungen, insbesondere die Schutzwürdigkeit, um als Naturschutzgebiet ausgewiesen zu werden. Bereits seit den neunziger Jahren wurde von unserem Haus mit den Vorarbeiten für die Einleitung des Schutzgebietsverfahrens begonnen. So entstand eine vorläufige Abgrenzung, die nicht mit den festgesetzten städtischen Planungen kollidierte und noch heute Grundlage für ein Naturschutzgebiet sein könnte. Die bisherigen Erhebungen belegen, dass die erforderliche Schutzwürdigkeit vorliegt.
Leider mussten die Planungen zur Ausweisung eines Naturschutzgebiets zurückgestellt werden, da Schadstoffe im Grundwasser festgestellt wurden. Unser Anliegen war es, dass die Sanierung des Grundwassers Vorrang vor einer Schutzgebietsausweisung haben muss, um die Sanierung nicht durch eine Schutzgebietsverordnung unnötig zu verkomplizieren oder gar zu behindern.
Nunmehr zeichnet sich ab, dass die Grundwassersanierung und ein Naturschutzgebiet mit entsprechenden Regelungen gut miteinander vereinbar sein könnten. Allerdings wird seitens der Wasserwirtschaft nicht ausgeschlossen, dass die Sanierungsplanung und der sich daraus ergebende Sanierungsablauf in Zukunft noch verändert und an neue Erkenntnisse angepasst werden muss. Eine Naturschutzgebietsverordnung könnte dann, so die Befürchtung, ein Hindernis für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte darstellen. Es ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, bei einer Schutzgebietsverordnung auf potentielle Sanierungsmaßnahmen einzugehen, allerdings ist zunächst abzuklären, falls dies derzeit überhaupt möglich ist, welche Maßnahmen im schlimmsten Fall notwendig werden könnten und wie diese dann die Schutzwürdigkeit beeinträchtigen könnten.
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In einer Gesamtbewertung ist daher festzuhalten, dass die Ziegellach sicherlich von hohem naturschutzfachlichen Wert und daher grundsätzlich als Naturschutzgebiet geeignet ist. Im Verhältnis zu anderen Gebieten ist aber festzuhalten, dass der Aufwand für die Erarbeitung von Schutzgutachten und Schutzgebietsverordnung durch die 0.g. Problematik hier sehr viel höher sein dürfte, als in anderen Gebieten. In einer internen Kosten-Nutzen-Analyse ist das Gebiet daher zwar immer noch prioritär, aber aufgrund des zu befürchtenden Aufwands nicht unter den ersten noch auszuweisenden Gebieten.
Derzeit können wir daher aufgrund der dargestellten Umstände leider nicht absehen, wann wir die Planungen wiederaufnehmen können. Wir können aber versichern, dass wir diese Planungen sicherlich nicht aufgeben werden.
Mit freundlichen Grüße: iv. #. Gorlo Abteilungsdirektor