Berichtsvorlage UwA/013/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Umweltausschuss 05.10.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Ausweisung der Ziegellach als Naturschutzgebiet (NSG)
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020
Anlagen: Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 14.07.2020 Antwort der Regierung von Mittelfranken vom 02.08.2022 147. Sitzung des Naturschutzbeirats vom 06.07.2021 TOP 4
Bericht:
Bereits auf Basis des Beschlusses des Umweltausschusses vom 04.07.2007 hat die Stadt Nürnberg die zuständige Regierung von Mittelfranken gebeten, die Ziegellach als NSG auszuweisen. Mit Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.07.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, diese Zielsetzung erneut aufzugreifen.
Zur Historie der beabsichtigten Ausweisung wird auf die letzte beiliegende Behandlung im Naturschutzbeirat vom 06.07.2021 hingewiesen.Auf Basis des o.g. Antrags erfolgte die entsprechende Behandlung und Begutachtung im Umweltausschuss am 28.07.2021. Infolge wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 29.09.2021 die Regierung von Mittelfranken nochmals gebeten, das Verfahren einzuleiten.
Nach verschiedenen Gesprächen zwischen den zuständigen Stellen kommt die zuständige Abteilung der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 02.08.2022 zu folgendem Ergebnis: In einer Gesamtbewertung wird festgehalten, "…dass die Ziegellach sicherlich von hohem naturschutzfachlichem Wert und grundsätzlich zur Ausweisung als NSG geeignet ist…". Es wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Sanierungsplanung für die laufende Grundwassersanierung (PFC-Schaden am Flughafen Nürnberg) in Zukunft noch an neue Erkentnisse angepasst werden muss. Da vermieden werden muss, dass eine Naturschutzgebietsverordnung ein Hindernis für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte der Sanierung darstellt, schätzt die Regierung von Mittelfranken den Aufwand für die Erarbeitung von Schutzgutachten und Schutzgebietsverordnung als höher ein, als in anderen ebenfalls wichtigen Gebieten im Regierungsbezirk. Derzeit kann die Regierung von Mittelfranken daher leider nicht absehen, wann sie die Planungen wieder aufnehmen kann. Sie versichert jedoch, dass sie diese nicht aufgeben wird.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Unterschutzstellung eines Naturschutzgebietes enfaltet keine diversity relevanten Auswirkungen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: