Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN) (05.10.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Werkausschusses

Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg

(ASN)

05.10.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente TOP Ö 7 Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg -ASN; Geschäftsentwicklung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 Bericht ASN/018/2022 5 Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 9

TOP Ö 8 Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023:Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.0021 (DV-Sachbearbeiter w/m/d), Umnummerierung der Stelle nach Nr. 820.7310 (entsprechend der organisatorischen Zuordnung) und Neubewertung der Stelle Sitzungsvorlage ASN/020/2022 16 Stellenwertgutachten von Ref I/II-CC vom 31.08.2022 ASN/020/2022 20 Stellenwertprüfungsantrag mit Arbeitsplatzbeschreibung 820.0021 ASN/020/2022 21 TOP Ö 9 Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 - Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7302 (Sachbearbeiter/in Personal) und Neubewertung der Stelle von derzeit EGr. 9b TVöD nach EGr. 9c TVöD Sitzungsvorlage ASN/019/2022 32 Auftrag zur Stellenwertüberprüfung ASN/019/2022 36 Arbeitsplatzbeschreibung ASN/019/2022 39 Stellenwertgutachten Ref I/II-CC ASN/019/2022 49 TOP Ö 10 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg; Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) Sitzungsvorlage ASN/024/2022 50 Entwurf der Änderungssatzung ASN/024/2022 54

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg (ASN)

Sitzungszeit

Mittwoch, 05.10.2022, 15:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

7. Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - Bericht

ASN; Geschäftsentwicklung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis ASN/018/2022

30.06.2022

Walthelm, Britta

8. Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023: Beschluss

Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.0021 (DV- ASN/020/2022

Sachbearbeiter w/m/d), Umnummerierung der Stelle nach Nr.

820.7310 (entsprechend der organisatorischen Zuordnung) und

Neubewertung der Stelle von derzeit EGr. 7 TVöD nach EGr. 9a

TVöD

Walthelm, Britta

9. Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 - Beschluss

Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7302 ASN/019/2022

(Sachbearbeiter/in Personal) und Neubewertung der Stelle von

derzeit EGr. 9b TVöD nach EGr. 9c TVöD

Walthelm, Britta

10. Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg; Satzung zur Gutachten

Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und ASN/024/2022

Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS)

Walthelm, Britta

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.07.2022,

öffentlicher Teil

Berichtsvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 05.10.2022 öffentlich Bericht

Nürnberg (ASN)

Betreff: Zwischenbericht von Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg -ASN; Geschäftsentwicklung

im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022

Anlagen: Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung vom 01.01.2022 bis 30.06.2022

Bericht:

Der schriftliche Zwischenbericht zum 30.06.2022 nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung wird gemäß § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASNS) vorgelegt. Aus den Zwischenergebnissen zum 30.06.2022 ergeben sich keine Risiken für die von ASN geführten Gebührenhaushalte. Bereits im zweiten Halbjahr 2021 hat sich die Einstellung der bis April 2021 kostenfreien "Gewerblichen Sammlung" von PPK und der Rückfall in die Entsorgungsverpflichtung der Stadt Nürnberg gebührenrelevant (Abfallgebühr) ausgewirkt. Gleiches gilt für die rückwirkend zum 01.01.2020 eingetretene Änderung tarifvertraglicher Regelungen (Überleitung von Stellen in die Entgeltordnung Handwerk Bayern - betroffen sind die Verbrennungsgebühr und die Abfallgebühr) sowie die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die sich insbesondere auf die Treibstoffkosten für Abfallsammelfahrzeuge bereits jetzt auswirkt und zu einem späteren Zeitpunkt (ab 2023) auch die Verbrennungskosten (Verbrennungsgebühr) beeinflussen wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zwischenbericht beschreibt die aktuelle wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebs; er hat keinerlei Diversity-Relevanz.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg

Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung

vom 1. Jan. bis 30. Juni 2022

Abbildung 1

Inhaltsverzeichnis:

Anlage Nr. 1 Erfolgsrechnung über die Erträge und Aufwendungen

Anlage Nr. 2 Abweichungsanalyse der Erfolgsrechnung

Anlage Nr. 3 Abwicklung des Vermögensplanes

Zwischenbericht zum 30. 06. 2022

Der schriftliche Zwischenbericht zum 30.06.2022 wird gemäß § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb vorgelegt.

Grundlage der vorliegenden Zahlen ist Stand der Buchhaltung zum 30.06.2022.

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - Anlage 1

Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung vom 1. Jan. bis 30. Juni 2022

IST 2021 T-EUR Ist 01-06 / 2022 T-EUR Plan 01-06 / 2022 T-EUR Abweichung IST : Plan T-EUR %
71.318 0 0 1.273 38.074 27.470 13.528 7.494 557 4.728 36.425 0 0 257 17.303 13.875 3.452 2.804 276 611 37.753 0 0 16 19.390 13.875 3.913 2.981 242 600 -1.328 0 0 241 -2.087 0 -461 -177 34 11 -3,5% 0,0% 0,0% 1498,6% -10,8% 0,0% -11,8% -5,9% 14,1% 1,8%
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -18.146 -1.087 -2.748 1.661 ---
0 46 0 19 0 21 0 -2 0,0% -11,4%
Periodenüberschuss (+) / -verlust (-) -18.192 -1.106 -2.769 1.663 ---

1.0

2.0

3.0

4.0

5.0

6.0

7.0

8.0

9.0

10.0

11.0

12.0

13.0

14.0

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg - ASN - Anlage 2

Zwischenbericht zur Geschäftsentwicklung vom 1. Jan. bis 30. Juni 2022

Abweichung

Abweichungsanalyse Erfolgsrechnung IST : Plan

T-EUR

1.0 Umsatzerlöse -1.328 Es wurden in der MVA mehr als 5.000 Tonnen weniger angeliefert. Die Ertragsminderung resultiert im wesentlichen aus den gesunkenen Mengen der energ. Verwertung. Der Vertrag über die Beteiligung der Systeme an Verwertungserlösen für PPK wurde noch nicht unterzeichnet. Die geplante Ertragsauskehr wird nach Vertragabschlussmit den Dualen Systemen in das Ergebnis einfließen. Somit ergibt sich eine Minderung der Umsatzerlöse gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022. Teilauflösungen der Rückstellungen für Gebührenschwankungen sind im 1. Halbjahr nicht berücksichtigt.

2.0 Erhöhung oder Minderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 0 entfällt 3.0 Aktivierte Eigenleistungen 0 entfällt 4.0 Sonstige betriebliche Erträge 241

Die Erhöhung resultiert im wesentlichen aus dem Verkauf von bereits abgeschriebenen Nutzfahrzeugen, Versicherungserstattungen und Erstattungen aus dem Jahr 2021.

5.0 Materialaufwand / bezogene Leistungen -2.087

Es wurden Instandhaltungsarbeiten im Bereich Abfallwirtschaft sowie umfassende Revisionsarbeiten in der Müllverbrennungsanlage der Linen 1 und 2 durchgeführt aber noch nicht abgerechnet. Dies wirkt sich erst in der folgenden Periode kassenwirksam aus.

Der Vertrag über die Kosten- und Erlösbeteiligung PPK wurde noch nicht unterzeichnet. Die geplante Ertragsauskehr wird nach Vertragsabschluss mit den Dualen Systemen in das Ergebnis einfließen.

6.0 Personalaufwand 0 Geringfügige Abweichung

7.0 Abschreibungen -461

Bei den Bauvorhaben "Wertstoffhof Uffenheimer Straße" und "GAS Andernacher Straße" werden sich der jeweilige Baubeginn bzw. die Fertigstellung mangels ausreichender Baukapazitäten verzögern. Darüber hinaus verzögern sich die Investitionen in neue Nutzfahrzeuge in zukünftige Perioden.

8.0 Sonstige betriebliche Aufwendungen -87 Die Abweichung setzt sich aus vielen kleinen Einzelbeträgen zusammen.

9.0 Zinsen und ähnliche Erträge -177

Es wurden in den letzten 5 Jahren Anleihen der Sparkassenorganisation in Höhe von insgesamt 82 Mio. EURO gezeichnet. Diese angelegten Überschüsse verbleiben in den Gebührenhaushalten und wirken gebührenentlastend, soweit sie nicht der Kapitaldeckung für Rückstellungen dienen, die sich u.a. aus Verpflichtungen für Pensionszusagen, aus der Deponienachsorge und für künftige Rückbau-/Rekultivierungsmaßnahmen ergeben.

Der Bestand der Wertpapiere wird mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 0,73 % p. a. verzinst. Dies führte zu einer Erhöhung der Finanzerträge gegenüber dem Plan.

10.0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11 Die Zinsaufwendungen für die Darlehen sind zeitanteilig höher als geplant.

11.0 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.661 Die Abweichung stellt den Saldo aus vorgenannten Mehrungen und Minderungen dar. 13.0 Sonstige Steuern -2 Geringfügige Abweichung 14.0 Periodenüberschuss (+) / -verlust (-) 1.663

Zusammenfassung

Der Verlust im 1. Halbjahr ist gegenüber dem Plan um ca. 1,7 Mio. EURO niedriger.

Die vorliegenden Zahlen dokumentieren den Stand der kaufmännischen Buchführung, sowie alle zeitlichen und bekannten sachlichen Abgrenzungen zum 30.06.2022.

Eine lineare Hochrechnung des Halbjahresergebnisses des operativen Geschäftes auf das Gesamtjahr ist nicht möglich, da Teile der bis 30.06.2022 angestoßenen Aktivitäten bzw. Maßnahmen zum Stichtag noch nicht abgeschlossen bzw. abgerechnet waren.

Unter Berücksichtigung der zum Jahresende anstehenden Teilauflösung der Rückstellungen für Gebührenschwankungen erwarten wir bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung einen Jahresverlust von ca. 7,6 Mio. EUR.

Der Jahresverlust soll mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden.

Anlage 3

Abwicklung des Vermögensplanes

Der Vermögensplan wurde per 30.06.2022 wie folgt abgewickelt:

Verwaltung Abfallwirtschaft Müllverbrennung Deponie Mittel laut Vermögensplan 2022 T-EURO 100 3.236 113 50 bisher verfügt T-EURO 8 202 69 1 noch verfügbar T-EURO 92 3.034 44 49
Gesamt 4.411 1.854 2.557

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 05.10.2022 öffentlich Beschluss

Nürnberg (ASN)

Betreff: Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023: Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.0021 (DV-Sachbearbeiter w/m/d), Umnummerierung der Stelle nach Nr. 820.7310 (entsprechend der organisatorischen Zuordnung) und Neubewertung der Stelle

von derzeit EGr. 7 TVöD nach EGr. 9a TVöD

Anlagen: Stellenwertgutachten von Ref I/II-CC vom 31.08.2022 Stellenwertprüfungsantrag mit Arbeitsplatzbeschreibung 820.0021

Sachverhalt (kurz):

Die Zuweisung eines qualitativ deutlich anspruchsvolleren Aufgabenbereichs mit dem Schwerpunkt der System- und Softwarebedarfsanalyse im Kontext von Nachhaltigkeit sowie der aktuellen und künftigen betrieblichen Anforderungen, die sich u.a. im Zuge der Ausweitung von Mangementsystemen sowie der Bearbeitung schwieriger Fragestellungen, insbesondere im betriebsspezifischen IT-Bereich ergeben, erfordert eine Neubewertung der Stelle von bisher EGr. 7 TVöD nach künftig EGr. 9a TVöD. Der veränderte Stellenwert wurde am 31.08.2022 vom Competence Center Stellenbewertung beim Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II-CC) begutachtet. Die Umnummerierung der Stelle (bisher 820.0021, künftig 820.7310) spiegelt die organisatorische Verortung der Stelle wider.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 11.317 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 11.317 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der rein stellenplanorganisatorische Vorgang (Neuformulierung von Aufgaben und Neubewertung einer Stelle) hat keine Diversity-Relevanz.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

DIP/PrO

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt die Neuformulierung der Aufgaben zur Stelle 820.0021, nach Umnummerierung Stelle Nr. 820.7310, wie in der beiliegenden Sachverhaltsdarstellung beschrieben und die Änderung des Stellenwerts der Stelle 820.0021, künftig 820.7310 (DV- Sachbearbeiter w/m/d) von derzeit EGr. 7 TVöD nach EGr. 9a TVöD mit Wirkung zum 01.01.2023.

Mi 31.08.2022 09:31

Katolla, Thomas, im Auftrag von; Ref.I-II-CC-Stellenbewertung

STBEW 820.0021 (künftig Stelle Nr. 820.7310)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des eingegangenen Antrags auf Stellenwertüberprüfung wurden die Aufgaben der Stelle Nr. 820.0021 (künftig Stelle Nr. 820.7310) überprüft. Sie sind für die Zeit ab 01.01.2023 in EGr. 9a TVöD tarifgerecht bewertet.

Für die Bewertung wurde die APB vom 18.08.2022 zu Grunde gelegt (die bewertete APB zur Ausfertigung geht DiP noch gesondert zu).

Wir bitten, die für die Stellenwertanpassung erforderlichen Beschlüsse des Werkausschusses einzuholen und anschließend Ref. I/II-CC zu übersenden.

Viele Grüße ---------------------------------------------------

Thomas Katolla

Stadt Nürnberg Referat für Finanzen, Personal und IT Competence Center Stellenbewertung Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg

Telefon +49 (0)911/231-30742 Telefax +49 (0)911/231-5202 E-Mail thomas.katolla@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de

Abbildung 2

Abbildung 3

-2 trieblichen Anforderungen, der verantwortlichen Betreuung von Im­ plementierung und Updating neuer und bestehender DV­ Fachanwendungen, einer autonomen betrieblichen Fehlerdiagnose und -behebung im Bereich der betrieblich genutzten Fachanwendun­ gen einschließlich ggfs. erforderlicher Pflege, Wartung und Sichern eines effektiven und nachhaltigen kommunikativen Austauschs mit den jeweiligen Software-Herstellern sowie dem Führen entsprechen­ der diesbezüglich notwendiger Dokumentationen;

Daten-und Netzwerksicherheit) und deren Evaluierung gemäß fest­ gelegten Zielen

dungen über bzw. entscheidungsreifer Vorschläge zu erforderliche/n Upgrades/Updates, Konfigurationen oder neue Systeme;

11-Supports für die Nutzer dieser Fachanwendungen;

fischen Anforderungen des Dokumentenmanagementsystems (DMS) in der gesamtstädtischen DMS-Struktur

2.3 Begründung der Änderung im einzelnen

Zuweisung von qualitativ deutlich anspruchsvolleren Aufgaben, insbesondere bei der fach­ lichen Unterstützung der Bedarfsträger/Anwender bei der Konzeption und Implementierung DV-technischer Lösungen für alle Prozesse und Arbeitsabläufe

Abbildung 4

6. 2022

Ia. PR ASN

III. DIP/PrO

11. Ref. 1/11-CC

IV. ASN

2 2. Aug, Nürnberg, 18.08.202-2 Erste Werkleiterin ASN

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Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Abbildung 8

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

Abbildung 12

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 18

Abbildung 19

Abbildung 20

Abbildung 21

Abbildung 22

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 05.10.2022 öffentlich Beschluss

Nürnberg (ASN)

Betreff: Stellenplan zum Wirtschaftsplan ASN für das Jahr 2023 - Veränderung der Aufgaben zur Stelle Nr. 820.7302 (Sachbearbeiter/in Personal) und Neubewertung der Stelle von derzeit

EGr. 9b TVöD nach EGr. 9c TVöD

Anlagen: Auftrag zur Stellenwertüberprüfung Arbeitsplatzbeschreibung Stellenwertgutachten Ref I/II-CC

Sachverhalt (kurz):

Mit der Zuweisung eines deutlich höheren Anteils schwieriger Stellenbesetzungsverfahren sowie der Bearbeitung schwieriger Fragestellungen zu Arbeitszeitmodellen/Arbeitszeitkonten mit einhergehendem, gesteigerten Verantwortungsbereich und qualitativ deutlich aufgewerteten, besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten ergibt sich eine Neubewertung von bisher EGr. 9b TVöD nach künftig EGr. 9c TVöD. Der veränderte Stellenwert wurde am 07.07.2022 vom Competence Center Stellenbewertung beim Referat für Finanzen, Personal und IT (Ref. I/II-CC) begutachtet.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 913 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 913 € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der rein stellenplanorganisatorische Vorgang (Neuformulierung von Aufgaben und Neubewertung einer Stelle) hat keine Diversity-Relevanz.

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I / II

DIP/PrO

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss beschließt die Neuformulierung der Aufgaben zur Stelle 820.7302, wie in der beiliegenden Sachverhaltsdarstellung beschrieben und die Änderung des Stellenwerts der Stelle 820.7302 (Sachbearbeiter/in Personal) von derzeit EGr. 9b TVöD nach EGr. 9c TVöD mit Wirkung zum 01.01.2023.

ÖÖ

9cTVöD(ku)

20.07.2022

BefähigungfürdiedritteQualifizierungsebeneinderFachlaufbahnVerwaltungundFinanzen, X fachlicherSchwerpunktnichttechnischerVerwaltungsdienstbzw.abgeschlosseneAusbildungals Verwaltungsfachangestellte/r(w/m/d)mitFachprüfungII.

Do 07.07.2022 14:27 Katolla, Thomas <Thomas.Katolla@stadt.nuernberg.de>STBEW 820.7302

An: Braun, Thomas <Thomas.Braun@stadt.nuernberg.de>

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Aufgaben der Stelle Nr. 820.7302 (Sachbearbeiter/in) wurden überprüft. Sie sind in EGr. 9c TVöD tarifgerecht bewertet. Mit Blick auf künftige organisatorische Änderungen im kaufmännischen Bereich ist die Stelle mit einem offenen ku-Vermerk auszuweisen.

Für die Bewertung wurde die APB vom 30.05.2022 zu Grunde gelegt (die bewertete APB zur Ausfertigung geht DiP noch gesondert zu).

Wir bitten, die für die Stellenwertanpassung erforderlichen Beschlüsse des Werkausschusses einzuholen und anschließend Ref. I/II-CC zu übersenden.

Viele Grüße ----------------------------------------------------

Thomas Katolla

Stadt Nürnberg Referat für Finanzen, Personal und IT Competence Center Stellenbewertung Hauptmarkt 18, 90403 Nürnberg

Telefon +49 (0)911/231-30742 E-Mail thomas.katolla@stadt.nuernberg.de Internet www.nuernberg.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 05.10.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 26.10.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg; Satzung zur Änderung der Satzung über die

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS)

Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung

Sachverhalt (kurz):

Lt. § 21 AbfS dient die Deponie Süd der Ablagerung der dort verzeichneten Abfälle, wenn sie in Nürnberg bzw. in Gebietskörperschaften, mit denen die Stadt besondere Vereinbarungen getroffen hat, angefallen und nicht verwertbar sind; diese Abfälle sind der Entsorgungseinrichtung grundsätzlich anzudienen. Ausnahmen und Befreiungen sind in § 5 AbfS geregelt. Aus deponiebautechnischen Gründen soll die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 17 06 03 und asbesthaltige Baustoffe, AVV 17 06 05 sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 17 06 01) auf eine Annahmemenge von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorungs-/ Sammelentsorgungsnachweis beschränkt werden. Die übersteigenden Mengen für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, sind bei den zur Erfüllung dieser Entsorgungsverpflichtung vertraglich gebundenen, privaten Entsorgern anzuliefern und werden dort einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt. Die dementsprechende Änderungssatzung wurde in der Sitzung des Werkausschusses ASN am 27.07.2022 begutachtet und wird voraussichtlich in der Sitzung des Stadtrats am 28.09.2022 beschlossen.

Auf Anforderung der Regierung von Mittelfranken ist auf die Verpflichtung privater Entsorger in der Abfallwirtschaftssatzung durch eine konkret regelnde Formulierung hinzuweisen. Damit wird sichergestellt, dass die beschriebenen, faserhaltigen Abfälle vom Abfallerzeuger künftig nicht mehr wie bisher an der Deponie Nürnberg-Süd überlassen werden, sondern in einer der Anlagen der beauftragten Dritten.

Der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung enthält in der Überschrift nicht das Ausfertigungsdatum der letzten Änderung der Abfallwirtschaftssatzung, da sich diese derzeit noch in einem weiteren, vorhergehenden Änderungsprozess befindet (s. o.). Dieser wird bis zur Behandlung im Stadtrat über die vorliegende Änderungssatzung abgeschlossen sein. Der um das Ausfertigungsdatum der dann letzten Änderungssatzung ergänzte Entwurf der vorliegenden Änderungssatzung wird für die Behandlung im Stadtrat nachgereicht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aus dem rein satzungsrechtlichen Vorgang ergibt sich keine Diversity- Relevanz

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 05.10.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung

von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) vom 13. März 2009 (Amtsblatt S. 85), zuletzt geändert durch Satzung vom …..

Vom ………………………

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374), auf Grund von Art. 3 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), und auf Grund von § 7 der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), zuletzt geändert durch Art. 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700), folgende Satzung:

Art. 1

§ 21 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

  1. Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

„Mit der Annahme von Abfällen, die aufgrund der Annahmemassenbegrenzung nach Satz 1 nicht mehr in der Deponie Süd angenommen werden können, sind private Unternehmen im Sinne des § 19 Abs. 1 Halbsatz 2 zur Erfüllung der Entsorgungsverpflichtung der Stadt Nürnberg beauftragt. Für deren Annahmestellen und Abfallentsorgungsanlagen gelten die in Abs. 1 bis 3 genannten Annahmebedingungen sinngemäß, soweit sie nicht den Benutzungsordnungen der Entsorgungsanlagen der verpflichteten Unternehmen widersprechen.“

  1. Folgender Satz 4 wird angefügt:

„Die Stadt Nürnberg informiert die Abfallbesitzer durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Nürnberg und auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Nürnberg sowie auf Anfrage über die vertraglich verpflichteten Unternehmen, deren Modalitäten der Abfallüberlassung und die Benutzungsordnungen der Entsorgungsanlagen.“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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