Beilage 8.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2022
Sachverhalt:
Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt und sexualisierten Übergriffen
im Jugendamt Nürnberg
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen vor jeglicher Form von Gewalt ist oberstes Ziel der öffentlichen Jugendhilfe. Diesen Schutz hat das Jugendamt auch in seinen eigenen Arbeitszusammenhängen, Einrichtungen und Angeboten sicherzustellen und muss Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt und sexuellen Übergriffen durch Mitarbeitende schützen. Um dies möglichst systematisch und flächendeckend umzusetzen, entwickelt das Jugendamt unter breiter Beteiligung der Mitarbeitenden und Führungskräfte ein umfassendes Schutzkonzept für alle seine Bereiche, das mit seinen Eckpunkten im Folgenden vorgestellt wird. Damit möchte das Jugendamt auch andere Akteurinnen und Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, motivieren, sich auf den Weg der Schutzkonzeptentwicklung zu machen.
1. Gesetzlicher Auftrag
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen leiten sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ab. Die Gewährleistung dieser Rechte ist damit staatlicher Auftrag. Für die Kinder- und Jugendhilfe findet sich diese Konkretisierung insbesondere im Sozialgesetzbuch VIII.
Die konkrete Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten wurde im Zuge der SGB VIII-Reform mit dem Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in 2021 für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen) sowie für Pflegefamilien (vgl. §§45 Abs. 2, S. 4 und 37b SGB VIII) gesetzlich verankert. Es wird darüber hinaus im Sinne der Qualitätsentwicklung dringend empfohlen, Qualitätsmerkmale für den Schutz vor Gewalt von Kindern und Jugendlichen in allen Einrichtungen zu entwickeln und entsprechende Konzepte vorzuhalten.1
2. Kinderschutz in der Stadt Nürnberg
Das Jugendamt Nürnberg ist für die Umsetzung des Kinderschutzes auch im eigenen Amt verantwortlich. Es hat sich daher den Auftrag gegeben, in allen Bereichen, Diensten und Einrichtungen des Jugendamts Schutzkonzepte zu entwickeln, zu implementieren, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Schutzkonzepte beschreiben ein System von spezifischen Maßnahmen, die für einen besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Gewalt in einer Institution sorgen. Sie
1 Schutzkonzepte - Initiative Kein Raum für Missbrauch (kein-raum-fuer-missbrauch.de).
sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation (UBSKM)22. Sie zielen darauf ab, Handlungsspielräume von Tätern und Täterinnen einzuschränken, das Risiko von psychischer und physischer Gewalt sowie sexuellen Übergriffen in Einrichtungen zu vermindern und Mitarbeitenden Handlungssicherheit zu vermitteln. Schutzkonzepte sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung und Verwirklichung der Rechte sowie der Gewährleistung von Möglichkeiten der Beteiligung und Beschwerde von jungen Menschen. Einrichtungen und Dienste müssen sichere Orte für Kinder und Jugendliche sein.
Das Bild des Hauses veranschaulicht die Grundlagen und Bausteine für die Schutzkonzepte im Jugendamt Nürnberg. Während die gesetzlichen Grundlagen, die Kultur der Achtsamkeit und das Leitbild des Jugendamts für alle Mitarbeitenden, unabhängig des Tätigkeitsfeldes gelten, sind die inhaltlichen Bausteine im mittleren Teil des Hauses individuell auszugestalten. So werden beispielsweise Themen wie Nähe und Distanz in der pädagogischen Arbeit in einer Krippe anders beschrieben als in der Jugendarbeit. Das Erfordernis eines sexualpädagogischen Konzeptes wiederum besteht nur in Einrichtungen, die am Kind arbeiten, und kann damit im Verwaltungsbereich entfallen.
2 https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte
Dem Jugendamt ist es vor allem wichtig, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren bzw. auszubauen und auch langfristig zu pflegen. Dazu gehört auch, dass die niederschwelligen Informations- und Beratungsmöglichkeiten bekannt gemacht werden und Mitarbeitenden sowie Führungskräften im Verdachtsfall Handlungssicherheit gegeben wird. Es gibt zwischenzeitlich gute Beispiele für institutionelle Schutzkonzepte, ein einfaches Übernehmen von fertigen Konzepten ist aber nicht sinnvoll. Vielmehr müssen mit Hilfe von Grundkonzepten und Materialien Konzepte selbst entwickelt werden, die möglichst passgenau auf die eigenen Anforderungen sowie Einrichtungen und Dienste zugeschnitten sind. Nur so kann man eine hohe Akzeptanz und damit auch eine möglichst gute Wirksamkeit im Krisenfall sicherstellen.
2.1. Umsetzung
Das Jugendamt Nürnberg hat sich für das „Mittlere Verständnis“ von Schutzkonzepten entschieden und folgt damit den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Seine Reichweite zielt somit auf den Schutz vor sämtlichen Formen von Gewalt ab und ist nicht – wie häufig bei Schutzkonzepten üblich – auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt begrenzt.
Das Schutzkonzept des Jugendamtes Nürnberg besteht aus drei Teilen:
Rahmenschutzkonzept für das gesamte Jugendamt Bereichs- und arbeitsfeldspezifische Schutzkonzepte Schutzkonzepte in den Einrichtungen und Diensten
Alle Teile werden durch Arbeitshilfen und Materialien ergänzt.
2.1.1. Rahmenschutzkonzept
Das Rahmenschutzkonzept ist Grundlage für die Schutzkonzepte in den Bereichen/Arbeitsfeldern sowie Einrichtungen und Diensten des Jugendamts. Hier sind Maßnahmen und Regelungen beschrieben, die allgemeingültig für das gesamte Jugendamt sind. Hierzu gehören das Leitbild sowie sämtliche Bausteine, die ein Schutzkonzept grundsätzlich beinhalten muss. Je nach fachlicher Ausrichtung einer Einrichtung/eines Dienstes werden die Bausteine in den arbeitsfeld- bzw. einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten entsprechend priorisiert und bearbeitet.
Zusätzlich sind hier grundlegende personal- und arbeitsrechtliche Fragestellungen und Rahmenbedingungen geklärt. Hierzu wurden in den vergangenen Monaten mit dem Personalamt sowie dem Datenschutz zahlreiche Themen abgestimmt.
2.1.2. Bereichs- und arbeitsfeldspezifische Schutzkonzepte
Das Jugendamt Nürnberg besteht aus vier Bereichen sowie Stabsstellen. In den Bereichen arbeiten sehr unterschiedliche Dienste und Einrichtungen. Sehr schnell wurde deutlich, dass ein einheitliches Schutzkonzept je Bereich den Erfordernissen nicht gerecht wird. Daher wurden die jeweiligen Bereiche entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung nach Arbeitsfeldern geclustert.
Auf Grundlage des Rahmenschutzkonzeptes werden derzeit die bereichs- und arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte erarbeitet. Diese haben das Ziel, gültige Regelungen, wie z.B. einen Verhaltenskodex, für das jeweilige Arbeitsfeld festzulegen.
Die grundsätzliche Verantwortung liegt hier bei den jeweiligen Bereichsleitungen.
Ausgangspunkt der Schutzkonzeptentwicklung ist eine Potenzial- und Risikoanalyse, die jeder Bereich/jedes Arbeitsfeld in eigener Zuständigkeit vornimmt. Die Ergebnisse und deren Bewertung fließen in die bereichs- und arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte ein. Die Analyse soll die „verletzlichen Stellen“ eines Bereiches bzw. Arbeitsfeldes identifizieren, sei es im Umgang mit Nähe und Distanz, im baulichen Bereich oder im Gesamtkontext „Personal“. Es wird hierbei systematisch untersucht, welche Bedingungen physische, psychische und sexualisierte Gewalt begünstigen. Aber auch die Frage, welche präventiven Strukturen bereits vorhanden sind, um Gewalt vorzubeugen, wird beleuchtet.
Die Anforderungen und mögliche Gefahrenpotentiale im Kita-Bereich oder beim Allgemeinen Sozialdienst sind sicherlich deutlich höher als in der Finanzabteilung des Jugendamts. Aber auch dort muss es eine Sensibilisierung für das Thema geben und geprüft werden, ob es Situationen oder Arbeitszusammenhänge geben könnte, wo Mitarbeitende beispielsweise ihre Stellung ausnutzen könnten, um direkten Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen.
2.1.3. Einrichtungsspezifisches Schutzkonzept
Auf Grundlage der arbeitsfeldspezifischen Konzepte erarbeiten alle Einrichtungen und Dienste des Jugendamtes ihr individuelles Schutzkonzept mit dem Ziel, den einrichtungsspezifischen Bedingungen, Besonderheiten, Ausprägungen sowie Herausforderungen vor Ort gerecht zu werden. Diese haben mögliche Gefahren für die jungen Menschen in der Einrichtung im Blick. Die Verantwortung liegt bei der jeweiligen Leitung. Gleichzeitig ist die Schutzkonzeptentwicklung als partizipativer Prozess zu verstehen, in dem sowohl Mitarbeitende als auch die Kinder und Jugendlichen frühzeitig und möglichst umfassend beteiligt werden. Diese leisten mit ihrer eigenen Sicht einen wertvollen Beitrag bei der Erarbeitung, wodurch das Schutzkonzept auf die Einrichtung spezifisch zugeschnitten werden kann. Die Einbeziehung der jungen Menschen stärkt auch deren Wirksamkeitsüberzeugung, indem sie erleben, dass sie mit ihren Anliegen und Meinungen Gehör finden.
Auch die Einrichtungen und Dienste beginnen aufbauend auf den arbeitsfeldspezifischen Erkenntnissen mit einer Potenzial- und Risikoanalyse, auf deren Grundlage Regelungen und Maßnahmen überprüft und ggf. angepasst werden. Diese dient der Reflexion, was an präventiven Maßnahmen in der Einrichtung bereits wirksam umgesetzt wird, um Kindeswohlgefährdung sowohl vorzubeugen, als auch bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen zu intervenieren.
Folgende Bausteine sind Teil eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes und werden von jeder Einrichtung/jedem Dienst individuell beschrieben.
Partizipation: Wie werden junge Menschen und Mitarbeitende in der Einrichtung beteiligt?
Beschwerdemanagement: Wie und wo können sich junge Menschen und Mitarbeitende beschweren (intern / extern)?
Präventions- und sexualpädagogische Konzepte: Mit welchen Methoden, Materialien und Kompetenzen werden relevante Inhalte umgesetzt?
Interventionsleitfäden/Verfahrensregeln: Wie agiert die Einrichtung im Verdachtsfall?
Verhaltenskodex: Welches Verhalten wird von Mitarbeitenden in Bezug auf Nähe und Distanz konkret erwartet? Am Beispiel Kinderkrippe könnte dies die Gestaltung von Wickelsituationen sein.
Fortbildungsmanagement: Welches fachspezifische Wissen (zum Beispiel zu Täterstrategien) gibt es in den Einrichtungen und wie wird dieses zukünftig ergänzt?
2.2. Stand der Umsetzung
Die Stabstelle Kinderschutz hat das Rahmenschutzkonzept (2.1.1) für das gesamte Jugendamt erarbeitet. Dieses ist verbindlich und handlungsleitend für alle Mitarbeitenden sowie Grundlage für die Entwicklung der bereichs- bzw. arbeitsfeldspezifischen sowie der einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte.
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen (J/B1) besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Etablierung von Schutzkonzepten. Deren bereichsspezifisches Schutzkonzept befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und wird aktuell final mit der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft abgestimmt, um fristgerecht bis 31.12.2022 auf Einrichtungsebene die ersten Umsetzungsschritte auf den Weg bringen zu können.
Die Jugendamtsbereiche JB/2 – JB/4 haben mit der Ausarbeitung ihrer bereichsspezifischen Schutzkonzepte inzwischen begonnen. Diese sollen bis Juli 2023 fertiggestellt werden.
Sobald die bereichs- und arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte vorliegen, werden die jeweiligen Dienste und Einrichtungen mit der Ausarbeitung der einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte beginnen. Diese sollen bis Dezember 2024 vorliegen.
3. Prozesssteuerung
Der Prozess der Entwicklung und Implementierung der Schutzkonzepte wird von der Stabsstelle Kinderschutz bei der Jugendamtsleitung gesteuert. Im Ergebnis wird es mehrere arbeitsfeldspezifische Schutzkonzepte geben, die ihre Konkretisierung in den einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten finden werden.
Folgende Aufgaben stehen für die Stabsstelle Kinderschutz an:
Koordination:
Die Stabstelle Kinderschutz ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprozesses zuständig. Dazu zählen beispielsweise Auftaktveranstaltungen in den Bereichen und Absprachen mit anderen Dienststellen.
Bereitstellen von Arbeitsmaterialien:
Für die Erarbeitung der Schutzkonzepte sowie für die fortlaufende Bearbeitung der Thematik werden Arbeitshilfen wie beispielsweise Checklisten zur Risikoanalyse oder Interventionsleitfäden bereitgestellt. Auf diese Weise können die Prozesse vor Ort sehr konzentriert und fokussiert durchgeführt werden.
Die Arbeitsmaterialien stehen digital zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.
Unterstützung der Bereiche:
Die Bereiche werden bei der Erarbeitung der arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte und der Kommunikation in die Einrichtungen und Dienste fachlich und prozesshaft begleitet. Dazu gehört auch, eingereichte Schutzkonzepte zu überprüfen und diese nach Fertigstellung in die Gesamterstellung zu integrieren.
Qualifizierung und Wissensmanagement
Die Mitarbeitenden müssen – je nach Tätigkeitsfeld in unterschiedlichem zeitlichen Umfang – zum Thema geschult und qualifiziert werden. Dafür wird ein Fortbildungscurriculum konzipiert und umgesetzt. Es empfiehlt sich der Aufbau eines externen Referent-/innenpools und Schulungsstruktur im Sinne der Qualitätssicherung. Hierfür bedarf es entsprechender zeitlicher und finanzieller Ressourcen.
Qualitätssicherung:
Damit Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern umgesetzt und gelebt werden, müssen diese über die Schutzkonzeptentwicklung hinaus in den Einrichtungen und Teams präsent gehalten, gefestigt und weiterentwickelt werden. Dazu müssen die Schutzkonzepte im Sinne der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Dabei sind auch neue Entwicklungen und aktuelle Informationen zu berücksichtigen. Diese müssten von der Stabsstelle eruiert, gesichtet und in geeigneter Form an die Mitarbeitenden gegeben werden.
4. Resümee und Ausblick
Das Jugendamt hat das Glück, dass neben der für die Umsetzung des Kinderschutzes und die Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Schule zuständigen Stabskollegin noch eine weitere Kollegin J-intern befristet bis 12/2022 gewonnen werden konnte, die bereits Erfahrung bei der Schutzkonzeptentwicklung und deren Verstetigung hat. So konnten die nun vorliegende Rahmenkonzeption sowie das weitergehende Konzept der Umsetzung im Jugendamt und die dazugehörigen Materialien sehr effizient erstellt werden. Die Umsetzung insgesamt im Jugendamt wird aber noch bis Ende 2024 von der Stabsstelle Kinderschutz intensiv weiterbegleitet werden müssen.
Um den Kinderschutz im Zusammenhang mit den Flüchtlingsthemen (aktuell insb. ukrainische Flüchtlingsfamilien) weiterhin zu sichern, beantragt die Verwaltung des Jugendamts, die bis 12/2022 befristete halbe Stelle (0,5 VK) zum Haushalt 2023 zu entfristen. So stünden im Stab insgesamt weiterhin 1,0 VK zur Verfügung, um die Kooperation Polizei, Jugendhilfe und Schule (PJS), Kinderschutz im Flüchtlingskontext, aber auch die Umsetzung der Kinderschutzvorgaben lt. SGB VIII und KJSG incl. dem Kinderschutzkonzept für das Jugendamt umzusetzen und beratend zu begleiten.