Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 28.09.2022 öffentlich Beschluss
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Personelle Veränderungen im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Die personellen Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 28.09.2022 zum Beschluss vorgelegt und werden dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis gegeben:
BRK - stimmberechtigter Sitz: Frau Sophie Meineke vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) wird für Frau Anja-Maria Käßer als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt weiterhin Frau Luise Fuhrmann.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Bayerisches Rotes Kreuz - stimmberechtigter Sitz: Frau Sophie Meineke vom Bayerischen Roten Kreuz wird für Frau Anja-Maria Käßer als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stimmberechtigte Mitglied bleibt wie bisher Frau Luise Fuhrmann
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Vereidigung der stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören
Anlagen: Vereidigung Eidesformel
Bericht:
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates. Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG).
Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie ihre jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die nicht dem Stadtrat angehören, zu vereidigen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die vorschlagsberechtigten Organisationen bilden die Jugendhilfelandschaft ab; sie entsenden im Rahmen ihrer jeweiligen Richtlinien. Angestrebt wird eine diverse Zusammensetzung des JHA.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2022
Eidesformel zur Vereidigung der stimmberechtigten Mitglieder
im Jugendhilfeausschuss
Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist der Jugendhilfeausschuss ein beschließender Ausschuss des Stadtrates.
Für die dort stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter gelten die Vorschriften über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Stadtrates entsprechend (Art. 21 Abs. 1 AGSG). Damit sind die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, und ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu vereidigen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten
gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten
nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Diese Verpflichtung kann gemäß Art. 27 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte bzw. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, hat an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
SÖR/080/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Leitlinien zur Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen gem.
DIN 18034
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ wurden Leitlinien gemäß DIN 18034 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie – Jugendamt sowie dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen und als Standard für die künftigen Spielflächenplanungen formuliert. In diesen Leitlinien sind Erkenntnisse zur Qualität und zur Inklusion abgebildet. Die Verwaltung des Jugendamts und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) legen im Folgenden die verbindliche Anwendung der Leitlinien und das Erreichen von Mindestwerten bei der Beurteilung von Qualität und Inklusion zur Beschlussfassung vor.
Die Leitlinien werden nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht, die Ausschussmitglieder erhalten per Mail einen Link zum Download.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leitlinien gelten für junge Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung. Kinder mit Behinderung stehen besonders im Fokus der inklusiven Spielplatzplanung.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
J
Behindertenrat Stadt Nürnberg
Zukünftig werden bei Neuplanungen und Sanierungen von öffentlichen Spielflächen der Stadt Nürnberg die Leitlinien „miteinander spielen | Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen“ in der aktuellen Fassung zur Überprüfung von Qualität und Inklusion angewendet. Die Planungen haben die Ergebnisse der Beteiligungsformate aufzugreifen. Bei der anschließenden Überprüfung wird mindestens Stufe 1 von 3 Stufen bei der Inklusion (d.h. die Mindestanforderung an Inklusion ist erfüllt) sowie mindestens Note 3 (bei einer klassischen Notenskala 1 bis 6) bei der Qualität erreicht.
Entscheidungsvorlage
Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen gem. DIN 18034
Derzeit wird die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie
- Jugendamt sowie dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) fortgeschrieben. Neben der qualitati-
ven und quantitativen Bewertung der Nürnberger Spielflächen werden hierin u.a. Standards für die künftigen Spielflächenplanungen gemäß DIN 18034 formuliert.
In der Norm sind planerische und spielpädagogische Erkenntnisse zur Qualität und u.a. aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes der Themenbereich Inklusion verbindlich abgebildet.
Die Verwaltung hat zur Umsetzung der DIN 18034 in Nürnberg Leitlinien erarbeitet. Diese erläutern Planenden die künftigen Anforderungen bezüglich Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfe und Aktionsflächen durch Leitideen, Skizzen und Fallbeispiele. Dieser wurde im Dezember 2021 dem Normenausschuss A005 DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) NA 005-01-14AA Arbeitsausschuss Spielplätze zur Prüfung vorgelegt. Der Ausschuss hat in seiner Rückmeldung die Nürnberger Leitlinien ausdrücklich begrüßt und bescheinigt, dass diese die Vorgaben zu Qualität wie auch Inklusion der DIN 18034 vorbildlich abbilden.
Zur Überprüfung der Qualität werden Prüfbögen und für inklusive Belange eine Matrix sowie Bewertungsschemata vorgeschlagen. Deren grundsätzliche Anwendung wurde bereits mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 (Umsetzung der Behindertenrechtskonvention / Maßnahmen) als grundlegend für die Beurteilung, inwieweit Inklusion als Kriterium für Nürnberger Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen erfüllt wird, beschlossen.
Der vorliegende Sachverhalt wird sowohl dem SÖR-Werkausschuss als auch dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt, damit neben den bereits beschlossenen Prüfmatrizes zur Inklusion (vgl. Beschluss vom 15.12.2021) auch verbindliche Zielwerte für die Themenbereiche Qualität und Inklusion festgesetzt sind.
Es wird mindestens Stufe 1 von 3 Stufen bei der Inklusion (d.h. die Mindestanforderung an Inklusion ist erfüllt) sowie mindestens Note 3 (bei einer klassischen Notenskala 1 bis 6) bei der Qualität vorgeschlagen.
Mit dieser Vorgabe zur Qualität sind keine Mehrkosten bei Errichtung einer Spielplatzfläche mit der Mindeststufe Note 3 zu erwarten. Es werden aber wichtige Standards zur Qualitätssicherung und Überprüfung von DIN-Vorgaben erwirkt.
Die Umsetzung der Inklusionsvorgaben zur Stufe 1, bei Neubau und Generalsanierungen, können zwischen kostenneutral und bis 5% Mehrkosten erfolgen. Eventuelle Mehrkosten können durch eine Anpassung der geplanten Elemente und Einfassungen kompensiert werden.
Mit dem Beschluss sind die vorliegenden Leitlinien verbindlich anzuwenden.
Darüber hinaus werden diese für Planende digital veröffentlicht und somit auch einem überregionalen Interessentinnen- und Interessentenkreis zugänglich gemacht werden. Die Stadt Nürnberg ist damit die erste Großstadt Deutschlands, die flächendeckend Kriterien sowie die Umsetzung inklusiver und qualitativer Belange für Spielflächen beschreibt und beschließt. Sie würde damit ihre Rolle als „Stadt des Spielens“ überregional festigen und weiter ausbauen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Sanierungsbedarf der Burg Hoheneck
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2020,
der Stadtratsfraktion der SPD vom 03.12.2020
und den Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.07.2022
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Anlage Jahresbericht 2021
Bericht:
Die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Grünen setzen sich mit ihren Anträgen vom 16.11.2020 (CSU), 03.12.2020 (SPD) und 11.07.2022 (SPD und Bündnis 90/Die Grünen) mit der Burg Hoheneck als Jugendbildungsstätte und ihrem Sanierungsbedarf auseinander. Damit greifen sie ein Thema auf, das sowohl beim Kreisjugendring Nürnberg-Stadt als auch in der Verwaltung der Stadt Nürnberg seit Jahren auf der Agenda steht.
Die Verwaltung des Jugendamts berichtet federführend über das Thema Burg Hoheneck und legt eine mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und dem Hochbauamt abgestimmte Darstellung des Sachverhalts dem Jugendhilfeausschus vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Burg Hoheneck soll nach der Sanierung Inklusions- und Diversitystandards entsprechen.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Ref. VI
H
Sachverhalt:
Sanierungsbedarf der Burg Hoheneck
Die Burg Hoheneck, Nürnbergs einzige Burg in kommunalem Besitz, dient seit 1984 als Jugendbildungsstätte für Mittelfranken, in Trägerschaft des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt. Inzwischen entspricht sie nicht mehr den baulichen, gesellschaftlichen und fachlichen Standards einer Bildungsstätte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und weist außerdem erhebliche bauliche Mängel auf. Deshalb werden seit Jahren immer wieder akute Mängel behoben und eine Generalsanierung mit gleichzeitiger Erweiterung diskutiert und dafür nötige Voruntersuchungen durchgeführt.
Inzwischen haben die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen sich mit dem Thema auseinandergesetzt und mit ihren Anträgen vom 16.11.2020 (CSU), 03.12.2020 (SPD) und vom 11.07.2022 (SPD gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen) auf die Agenda gebracht.
Die Verwaltung des Jugendamts erörtert in enger Absprache mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, unter Berücksichtigung von aktuellen Informationen aus dem Hochbauamt, den Sachverhalt.
1. Die Burg Hoheneck als Jugendbildungsstätte
Die Burg Hoheneck ist seit 1953 in Besitz der Stadt Nürnberg und wird seit 1984 durch den Kreisjugendring Nürnberg-Stadt als einzige Jugendbildungsstätte in Mittelfranken gemäß dem Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung betrieben.
Die Burg hat als Jugendbildungsstätte für die außerschulische Bildung in Mittelfranken eine zentrale Bedeutung, insbesondere für das gesamte Spektrum der Jugendarbeit der freien Träger und Verbände, aber auch in der Funktion als Bildungsstätte für Schülerinnen und Schüler, bei beruflicher Orientierung und als Ort der sozialen Bildung. Die Angebote wenden sich an Kinder, Jugendliche, Ehrenund Hauptamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendhilfe. Daneben werden unter der Woche Seminare für Haupt-, Mittel-, Förder- und Berufsschulklassen angeboten. (Jugend)verbände, Vereine, Schulklassen und organisierte Gruppen führen eigenständig Seminare, Tagungen oder Klassenfahrten durch. Alle Fortbildungen und Angebote der Bildungsarbeit bewegen sich im Themendreiklang „politische Bildung, Schlüsselkompetenzen und kulturelle Bildung“.
Im Jahr 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie, fanden 63 eigene Seminare, 17 Fortbildungen für Fachkräfte, 46 Jugendbildungsmaßnahmen inkl. Ferienangebote mit über 15.000 Teilnehmer/innentagen statt. Viele der Beleger, Belegerinnen und Seminarteilnehmenden, die auf der Burg zusammentreffen, haben einen Migrationshintergrund. Daher ist Migrations- und Integrationsarbeit sowie interkulturelle Arbeit, integraler Bestandteil der pädagogischen Arbeit der Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck und wird in der alltäglichen Arbeit umgesetzt, ohne dass sie explizit als solche ausgewiesen wird. Die Daten aus dem Corona-Jahr 2021 sind im Anhang beigefügt.
Die Teilnehmenden kommen überwiegend aus Nürnberg sowie aus dem weiteren Mittelfranken. Neben der Förderung durch den Bayerischen Jugendring (BJR) und den Teilnehmendenbeiträgen teilen sich Stadt Nürnberg und Bezirk entsprechend der Herkunft der Nutzungsanteile die Betriebskosten. Die Aufgaben der Jugendbildungsstätte sind in einem Grundlagenvertrag mit der Stadt Nürnberg festgelegt. In einer Anlage ist geregelt, dass der Zuschussbedarf der Einrichtung nach dem Besucher/innen-Verhältnis des jeweiligen Vorvorjahres zwischen der Stadt Nürnberg und dem Bezirk Mittelfranken aufgeteilt wird.
Übersicht Zuschüsse Burg Hoheneck 2017 - 2022
| Antrag | Zuschuss Stadt | Zuschuss Bezirk | Gesamt | Anteil Stadt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 221.700,00 € | 221.700,00 € | 311.200,00 € | 532.900,00 € | 42% |
| 2018 | 241.400,00 € | 241.400,00 € | 298.300,00 € | 539.700,00 € | 45% |
| 2019 | 228.000,00 € | 228.000,00 € | 289.000,00 € | 517.000,00 € | 44% |
| 2020 | 218.700,00 € | 218.700,00 € | 315.300,00 € | 534.000,00 € | 41% |
| 2021 | 240.200,00 € | 220.200,00 € | 321.200,00 € | 541.400,00 € | 41% |
| 2022 | 238.000,00 € | 222.800,00 € | 318.000,00 € | 540.800,00 € | 41% |
2. Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
Nach fast 40 Betriebsjahren und 20 Jahren des Bemühens um eine Erweiterung und Generalsanierung, beeinträchtigt der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf die tägliche Arbeit inzwischen massiv und gefährdet den langfristigen Betrieb der Burg Hoheneck als Jugendbildungsstätte.
Für eine Sicherung des Betriebs und eine langfristige Perspektive muss die historische Gebäudesub-
stanz gesichert und saniert und müssen die Seminar- und Unterbringungsräume auf einen zeitgemä-
ßen Stand gebracht und um einen barrierefreien Neubau erweitert werden, da die erforderlichen Flä-
chen nicht in der Burg unterzubringen sind.
Vorplanungen und -arbeiten wurden seit 2014 angestellt. Die Sanierung der westlichen und südlichen
Stützmauer konnte 2019 abgeschlossen werden. Der historische Rittersaal musste Ende 2019 aus
statischen Gründen gesperrt werden, seither steht als größerer Veranstaltungsraum ein dafür errichte-
tes Interimsgebäude auf dem Gelände vor der Burg zur Verfügung.
Der Modernisierungsbedarf besteht für folgende Bereiche:
Fehlende Unterbringungs- und Sanitärstandards
Die Jugendbildungsstätte verfügt über folgende Übernachtungszimmer: 20 Einzel-, 8 Doppel-, 10
Mehrbettzimmer mit insgesamt 80 Betten. Keines dieser Zimmer verfügt über Dusche und WC, son-
dern es gibt ausschließlich Gemeinschaftstoiletten und –duschen, die etagenweise, manchmal auch
gemeinsam für zwei Etagen angeordnet sind.
Fehlende Seminarräume
Ursprünglich wurde von einem Gruppenraum je Belegungsgruppe ausgegangen. Inzwischen haben
sich die Standards weiterentwickelt. Parallele Belegungen und Kleingruppenarbeit sind aber nur ein-
geschränkt möglich.
Fehlende Barrierefreiheit
Für die Bildungs- und die Kinder- und Jugendarbeit müssen mindestens die Kantinen-, Tagungs- und
Sanitär- und Schlafbereiche auch in historischer Bausubstanz barrierefrei erreichbar sein. Ebenso
muss wegen der fehlender Barrierefreiheit die Transportlogistik in der Burg (Wäsche, Material, u.a.)
händisch erfolgen, was den KJR als Arbeitgeber mit einem hohen Anteil an schwerbehinderten Mitar-
beitenden vor besondere Herausforderungen stellt.
Erneuerung von Haustechnik und Infrastruktur
Nach annähernd 40 Betriebsjahren ist das Leitungssystem (Zu- und Abwasser, Strom, Telefon und
EDV) am Ende seiner Lebensdauer angekommen. Auch Küche und weitere Funktionsräume müssen
neu ausgestattet und digitale Voraussetzungen geschaffen werden. Außerdem wird die Möglichkeit
zur Anlieferung bemängelt.
Erweiterung der Räumlichkeiten
Zur Abdeckung des benötigten Raumbedarfs sind sowohl Modernisierungsmaßnahmen innerhalb des
bestehenden Gebäudes als auch die Schaffung neuer Flächen (in einem Neubau) notwendig. Hier hat
das Hochbauamt auf Grundlage des mit dem KJR und dem Jugendamt abgestimmten Raumpro-
gramms einen Bedarf von 25% über dem Bestand festgestellt.
- Perspektive nach Sanierung und Modernisierung
Eine Mehrzweckhalle im Neubau für bis zu 150 Personen bietet die Möglichkeit, sich als Veranstal-
tungsort für größere Tagungen anzubieten. In der Seminararbeit ist ein Methodenwechsel zwischen
Plenums- und Einzelarbeitsgruppen möglich, da jedem großen Seminarraum einer bis zwei kleinere
Seminarräume zugeordnet werden können. Darüber hinaus werden flexiblere Belegungen unter-
schiedlicher Gruppen möglich. So können entweder eine Großgruppe bis zu 80 Personen, bis zu vier
Seminargruppen zu je ca. 20 Personen und überschneidende Gruppenwechsel angenommen werden.
Wirtschaftlich bedeutet dies eine effizientere Nutzung der vorhandenen Kapazitäten. Auch für die In-
halte des Seminarprogramms erschließen sich neue Möglichkeiten, etwa zu Themen wie Hallen- und
Großgruppenspielen oder Fortbildungen speziell für Ehrenamtliche im Bereich des Sports.
Nach erfolgter Sanierung und Modernisierung nach den o.g. Kriterien können neben den Angeboten
für Kinder-, Jugendgruppen und Schulklassen auch wieder verstärkt Seminarangebote für weitere
Zielgruppen, u.a. für hauptberufliche Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe/ Kinder- und Jugendar-
beit, vorgesehen werden. Insbesondere Kooperationsfortbildungen mit der Stadt Nürnberg, dem Be-
zirksjugendring Mittelfranken, dem Bayerischen Jugendring sowie weiteren Trägern (Bayer. Landesju-
gendamt, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Lehrer/-innenfortbildungen) werden angestrebt.
- Bisheriger Verlauf des Sanierungs- und Modernisierungsprozesses
Ca. 2000 Feststellung Modernisierungsbedarf und Entwicklung eines Konzeptes „neues Bettenhaus“
2002 Kommunikation des Bedarfs und der Planungen in alle beteiligten politischen Ebenen.
2005 „Küchensanierung“ als Bauabschnitt I: Austausch verbrauchter Großgeräte
2010 Wiederaufnahme des Projekts Modernisierung Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck
Juni 2012 Überarbeitung der Einrichtungskonzeption (bis Anfang 2014) und Entwicklung eines Raumbedarfskonzepts
2013/2014 Klärung verschiedener Rückfragen aus Kämmerei und Sozialreferat
März 2016 Installation Task Force Hoheneck bestehend aus Baureferat, Sozialreferat/Jugendamt und KJR
2016 BIC-Verfahren (Projektbeginn=2019) Schritte: Planung (2019) „Preisschild“ (geplant für 2020) MIP-Anmeldung 2021-2024
2017 Kanalsanierung
2018 Raumbedarf auf Basis der Einrichtungskonzeption wurde überarbeitet. Aktuelle Raumbestandsdaten wurden erhoben Der Kontakt zum Architekten der Sanierung 1977-84 wurde hergestellt und dem Hochbauamt weitergegeben. Die Einbindung des Bezirks Mittelfranken wurde durch einen Briefverkehr OB-Bezirkstagspräsident hergestellt. Akten-/Bauunterlagensichtung durch das Hochbauamt auf der Burg Hoheneck
2018/19 Sanierung der Stützmauer
2019 Planungsmittel in Höhe von 380.000 Euro stehen im städtischen Haushalt für 2019 für die Grundlagenermittlung zur Verfügung. Das vorgelegte Raumprogramm wurde von den für die Jugendarbeit zuständigen Planungsverantwortlichen begutachtet. Gespräch mit Baubehörde Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim (beteiligt auch Naturschutz und Denkmalschutz) Schadstoffuntersuchung Voruntersuchung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) ist beauftragt. Kampfmittelbelastung wird geprüft. Als erste Stufe erfolgt hier eine Luftbildauswertung.
Statische Untersuchung wird beauftragt. Notfall Rittersaaldecke wird entdeckt und muss vorrangig bearbeitet werden.
2020 Die Interimsraumlösung „Almhütte“ wird organisiert. Über dem Rittersaal wird über ein Jahr lang entkernt, rückgebaut und begutachtet.
2021 Das Hochbauamt informiert den KJR am 16.12.2020, dass das Finanzreferat in Abstimmung mit dem Baureferat die weiteren Planungen stoppt. Somit hat das Hochbauamt auch keine Personalkapazitäten mehr für die Maßnahme vorgesehen und die Planungen werden eingestellt.
Anträge SPD- und CSU-Fraktion zum Stand/Umfang der Maßnahmen. 2021/22 Die Notfallmaßnahme Rittersaaldecke wird fertig geplant und Zimmererund Dachdeckerarbeiten vergeben.
KJR startet Spendenaktion „Fundraising mit dem #BurgBauBooster“
März 2022 Der Gebäudeteil mit dem Rittersaal ist eingerüstet. Die Notfallsanierung der
Rittersaaldecke schreitet voran. In diesem Zuge wird auch der gesamte Dach-
bereich über dem Rittersaal überarbeitet als sogenannte „Notfallmaßnahme“.
Juni/Juli 2022 Neuer Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten an der Rittersaaldecke starten.
- Aktueller Stand
Laut Hochbauamt wurden für den Bauunterhalt der Burg Hoheneck in den letzten fünf Jahren 228.000 EUR brutto benötigt. Für Sanierung und Erweiterung sind bislang Planungskosten in Höhe von 133.000 EUR brutto angefallen. Desweiterenn mussten für die Kanalsanierung 257.000 Euro brutto finanziert werden. Für die Sanierung der Decke des Rittersaals wurden insgesamt 1.751.152 € (inkl. BVK) bereitgestellt. Hinzu kommen noch die Kosten für die Sanierung der Stützmauer, die mit 282.000 EUR brutto zu Buche schlugen.
In der BIC-Sachstandsliste wurde 12/20 festgehalten, dass die finanziellen Risiken so gering wie möglich gehalten werden sollen. „Um die planerischen Ressourcen gezielt einsetzen zu können, ist von einem planerischen Beginn abzusehen, bis die politische Entscheidung hinsichtlich der Realisierung getroffen ist.“ Die statische Sicherung der Decke im Rittersaal ist davon unberührt und wird weiterhin mit hoher Priorität saniert.
Gespräche von Herrn OBM mit Herrn Staatsminister Füracker und Herrn Bezirkstagspräsidenten Kroder ergaben, dass grundsätzlich Fördermittel für eine Sanierung geprüft werden können. Eine vollständige oder teilweise Übernahme der Liegenschaft Burg Hoheneck unter Beibehaltung der Nutzung als Jugendbildungsstätte für Nürnberg, Mittelfranken und das restliche Bayern komme hingegen derzeit weder für den Freistaat noch für den Bezirk in Betracht. Verbindlichere Aussagen über das Ob
oder die Höhe einer finanziellen Unterstützung wurden von keiner der bisher angefragten politischen Ebenen getroffen, wobei stets auch auf das Fehlen konkreter Planungsgrundlagen und Kostenschätzungen verwiesen wurde.
6. Fazit und Empfehlung
Neben der Verantwortung für das Anwesen Burg Hoheneck, der einzigen Burg im Eigentum der Stadt Nürnberg, hat die Stadt Nürnberg auch als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Verpflichtung, Angebote der Jugendarbeit sicherzustellen (SGB VIII, § 11, Abs. 1). Dazu gehören auch Angebote der Jugendbildung (ebd. Abs. 3, Ziff.1). Abgebildet wird diese Verpflichtung im Grundlagenvertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt. Es ist daher im Interesse der Stadt Nürnberg, die Burg Hoheneck als einzige Jugendbildungsstätte Mittelfrankens nachhaltig zu erhalten und als Zentrum der mittelfränkischen Kinder- und Jugendarbeit weiterzuentwickeln.
Die Sanierung und Modernisierung der Jugendbildungsstätte Burg Hoheneck ist für den weiteren Betrieb zwingend erforderlich. Auch wenn vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage noch keine Aussage zu einer möglichen Zeitschiene getroffen werden kann, ist es dringend notwendig, für die weiteren Schritte zumindest eine Kostenplanung zu erstellen, damit klar wird, welche Summe investiert werden muss und damit auf potenzielle Zuschussgeber zugegangen werden kann. Dafür müssen wieder Planungsmittel in den Haushalt eingestellt werden. Nur mit einer Sanierung und Modernisierung kann die Burg Hoheneck als Jugendbildungsstätte erhalten bleiben.
4.2 Anlage 1 - Jahresbericht 2021
Zahlen, Daten, Fakten:
Auch das Jahr 2021 steht ganz im Zeichen von Corona. An ein geregeltes Arbeiten im Sinne unseres Auftrages war nicht zu denken. Trotzdem haben alle Mitarbeitenden versucht das Beste daraus zu machen.
Die Jugendbildungsstätte plante 98 eigene Seminare (ein Rekord in der Geschichte der JuBi): 53 Fortbildungen für ehrenamtliche Jugendleiter*innen, 40 Jugendbildungsmaßnahmen (davon 13 Ferienseminare). Davon konnten 50 stattfinden (38x Fortbildung, 12x Jugendbildung, davon 9 Ferienangebote). Über die Hälfte der Fortbildungsangebote entfiel dabei auf online Veranstaltungen (25). Zusätzlich zu den eigenen Seminaren (online und auf der Burg) wurden wieder zahlreiche externe Vortrags- und Fortbildungsangebote für Jugendverbände und Jugendringe durchgeführt. Auch hier fand ein großer Teil online statt.
Die Versorgungsleistung der Jugendbildungsstätte vor Ort betrug im Jahr 2021 nur 4.394 Vollversorgungstage. Das ist etwas mehr als im Vorjahr (siehe Grafik), aber auch hier schlägt sich die Hausschließung von Januar bis Pfingsten nieder.
Aufgrund der mangelnden Vergleichbarkeit haben wir auf weitere statistische Auswertungen für das Jahr 2021 verzichtet. Das bedeutet unter anderem, dass wir für die Berechnung der Zuschussverteilung zwischen Stadt Nürnberg und Bezirk Mittelfranken vorschlagen, das Besucherverhältnis aus dem Jahr 2019 zu Grunde zu legen. Das gestaltete es sich wie folgt: 57,2% aus dem Bezirk Mittelfranken (ohne Nürnberg), 26,7% aus Nürnberg, 14,2% aus Bayern, 1,9% aus dem „Rest der Welt“.
Fazit: 2021 war geprägt von verlässlicher Unplanbarkeit. Am Ende half nur Improvisation und Flexibilität bei teilweise wöchentlich veränderter Regelungs- oder Infektionslage. Zwischen November 2020 und Pfingsten 2021 war kein Übernachtungsbetrieb möglich. Auch danach konnte lediglich ein stark reduzierter Teilbetrieb stattfinden. Das Überleben der Einrichtung wurde gesichert durch die Verlässlichkeit aller Zuschussgeber, durch Kurzarbeit und den unermüdlichen Einsatz aller Mitarbeitenden, die sich durch alle Ungewissheit und wiederholter Umplanungen nicht entmutigen ließen. Dafür an alle herzlichen Dank! Wir standen in diesem Jahr noch mehr als sonst im ständigen Austausch mit unseren Gastgruppen, die teilweise bis zum letzten Tag vor der Anreise noch hofften anreisen zu können oder bangen mussten, ob eine Anreise möglich sein würde. Leider wurden die Planungsarbeiten in Vorbereitung der Generalsanierung seitens der Stadt Nürnberg vorläufig gestoppt. Hierfür fehlt uns jedes Verständnis. Allerdings wollen wir nicht untätig sein und haben unter dem #BurgBauBooster zum Jahresende einen Spendenaufruf gestartet. Unter dem Motto „Spenden – Helfen – Gewinnen“ hoffen wir auf breite Unterstützung. Alle Informationen zur Aktion hier: https://www.burg-hoheneck.de/de/unterstuetzen_sie_uns/fundraising.php Wir hoffen, dass unverzüglich die notwendigen Planungsmittel für die anstehende Generalsanierung wieder zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass nach der konjunkturellen Corona-Delle in den öffentlichen Haushalten, eine Generalsanierung der Burg
Hoheneck „baureif“ in Angriff genommen werden kann. Eine notwendige Maßnahme, auf die wir seit nunmehr über 15 Jahren geduldig warten.
Ausblick 2022/23: Wie alle im Land hängen auch wir zwischen „Corona ist vorbei“ und „Hilfe, die Sommerwelle ist da“… Faktisch hat unser Haus „Long Covid“. Nach den Zwangsschließungen läuft der Betrieb theoretisch wieder normal. Allerdings fehlt uns nach 2 Jahren Kurzarbeit Personal sowohl im Bereich der Hauswirtschaft als auch im Bereich der pädagogischen Honorarkräfte. Das führt dazu, dass wir derzeit abgesagte Belegungen bis Jahresende nicht mehr nachbesetzen und versuchen, den Buchungskalender soweit auszudünnen, dass die Arbeit mit dem bestehenden Personalstamm zu bewältigen ist. Parallel arbeiten wir daran die vakanten Stellen so schnell wie möglich wieder zu besetzen. Wie sich die Belegungszahlen für das Gesamtjahr darstellen bleibt abzuwarten. Ein Herbst 2022 ist belastbar nicht zu planen. Für 2023 planen wir „als sei alles normal“. Der Buchungskalender ist nach aktuellem Stand gut gefüllt.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2023
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Im September 2021 hat der Jugendhilfehilfeausschuss die Fortschreibung des Programms der Qualitativen Weiterentwicklung für die Jahr 2022 und 2023 diskutiert und beschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage fordert die Kämmerei für den Haushalt 2023 eine Behandlung und einen erneuten Beschluss des JHA. Durch Entwicklungen im Laufe des Jahres 2022 wurde die Planung für das Jahr 2023 nochmals überarbeitet und leicht angepasst. Außerdem wurde die Planung auf mögliche Einsparungen hin überprüft.
Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung zur aktualisierten Planung für das Haushaltsjahr 2023 gebeten
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 17.240 € Folgekosten 17.240 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 17.240 € pro Jahr
davon konsumtiv 17.240 € davon Personalkosten 0 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung des Jugendamts hat die Erhöhungen lt. Beschluss des JHA vom 30.09.2021 angemeldet, die Kämmerei hat diese aber weder im K1- noch im K3-Budget berücksichtigt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,13 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Stellenanteile wurden zum Stellenschaffungsverfahren 2023 angemeldet.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Programm der QW unterstützt insb. Einrichtungen und Kinder in besonders belasteten Stadtteilen, aber auch stadtweit profitieren Kinder und Familien durch Angebote der QW.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Unterarbeitsgruppe der AG Kitas gem. § 78 SGB VIII
AG Kitas. gem. § 78 SGB VIII
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Konzepts der qualitativen Weiterentwicklung 2023 und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend umzusetzen und die notwendigen Mittel und Stellen anzumelden.
Über eine Bereitstellung der Mittel und Stellen wird bei den jeweiligen Haushaltsberatungen entschieden.
Entscheidungsvorlage
Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –
Fortschreibung 2023
Unter der Überschrift Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg werden bereits seit vielen Jahren unterschiedliche Förderkostenstellen für freigemeinnützige und sonstige Träger (K3-Budget) sowie Sachkostenstellen des Jugendamts (K1-Budget) subsummiert, die alle das Ziel verfolgen, das Qualitätsniveau in Nürnbergs Kitas insgesamt zu stärken und in besonders belaststeten Sozialräumen und Einrichtungen anzuheben. Die Grundausrichtung des Programms erfolgt in enger Abstimmung mit den Nürnberger Kita-Trägern in der AG 78 Kita (Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII).
Im Jugendhilfeausschuss am 30. September 2021 wurde der Förderzeitraum der Qualitativen Weiterentwicklung wieder auf einen Zwei-Jahres-Rhythmus (2022/2023) ausgelegt und die dazugehörigen Planungen beschlossen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage fordert die Kämmerei für den Haushalt 2023 eine Behandlung und einen erneuten Beschluss des JHA. Durch Entwicklungen im Laufe des Jahres 2022 wurde die Planung für das Jahr 2023 nochmals überarbeitet und angepasst. Außerdem wurde die Planung auf mögliche Einsparungen hin überprüft. Statt der ursprünglich geplanten Erhöhung von 211.200 EUR sieht die Planung nun eine Erhöhung um 17.240 EUR für 2023 vor.
1. Förderziele und Fördermaßnahmen
Im Jahr 2022 wurde das Programm aufgrund der angespannten Haushaltslage auf dem Niveau von 2021 i. H. v. 2,53 Mio. EUR (K1 und K3-Budget) fortgeschrieben und nur um die üblichen Personalkostenanpassungen anhand der jeweils gültigen durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Nürnberg (dPK) vom Vorjahr auf 2,56 Mio. EUR (+27.250 EUR) erhöht. Alle inhaltlichen Anpassungen (Verstetigung der Teambegleitung frühstart sowie Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen, fachliche Begleitung der Entdeckergruppen) wurden durch Umschichtungen innerhalb der Position „Kitaförderung plus“ finanziert.
Für das Jahr 2023 wurde die Hochrechnung für Personalkostenzuschüsse anhand der dPK des Jahres 2022 angepasst, da die Kämmerei statt der damals unterstellten Steigerung um 1,5 % nun für die Haushaltsplanung 2023 2,25 % annimmt.
Bei den Projekten und Angeboten werden folgende Anpassungen im Vergleich zur Vorlage 09/2021 vorgeschlagen: Das Konzept der Entdeckergruppen kann voraussichtlich nach erfolgreicher Pilotphase ab September 2023 an den Start gehen. Aufgrund der Entwicklungen im Pilotprojekt wird die ursprüngliche Planung von 10 Entdeckergruppen (acht in freier Trägerschaft, zwei in städtischen Einrichtungen) auf sieben Entdeckergruppen (fünf in freier Trägerschaft, zwei in städtischen Einrichtungen) gesenkt und die geplanten Kosten reduziert. Die für die Umsetzung in städtischen Einrichtungen erforderlichen 0,88 Stellenanteile werden aufgrund der sehr angespannten Haushaltslage erst 2023 zum Haushalt 2024 zur Schaffung angemeldet. Um der angespannten Haushaltslage Rechnung zu tragen, wurden bei den Positionen Förderung von Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern und Hortklassen in Einrichtungen freier Träger Kürzungen vorgenommen, da der geplante Ausbau im vergangenen Jahr nicht in vollem Umfang realisiert werden konnte. Es stehen hier für Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter im Jahr 2023 insgesamt 81.000 EUR zur Verfügung, für Hortklassen insgesamt 9.200 EUR.
Im Folgenden werden kurz die einzelnen Förderbereiche analog der letzten Entscheidungsvorlage des Jugendhilfeausschusses vom 30. September 2021 vorgestellt. Die Planungen sind mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Kita (AG 78 Kita) abgestimmt.
A) Sicherung der Bildungs- und Erziehungsqualität für Kinder und Unterstützung der
Familien (übergreifende Ziele und Maßnahmen)
A) 1. Kitaförderung plus
Wie bereits 2014 festgelegt, ist mit der Kitaförderung plus beabsichtigt, hoch engagierte und innovative Einrichtungen und Träger finanziell bei der Durchführung von Projekten zu fördern, die aufgrund sozialräumlicher Bedingungen und Herausforderungen besonders belastet sind. Den freien Trägern stehen für 2023 rd. 250.500 EUR und dem städtischen Träger 51.000 EUR für die Kitaförderung plus zur Verfügung (Gesamtbudget: 301.500 EUR). Im Jahr 2023 können aus diesem Budget Zuschüsse zur Verstetigung des Programms „Kita Einstieg“ i. H v. insgesamt 100.000 EUR durch freie Träger beantragt werden. Dadurch soll zusätzlich auf den erhöhten Bedarf an Brückenangeboten, wie nicht betriebserlaubnispflichtige Spielgruppen und Unterstützung für geflüchtete Familien mit Kindern ohne Kita-Platz, reagiert werden. Mittel, die im Jahr 2022 zur Finanzierung der fachlichen Begleitung der Entdeckergruppen durch Soke e. V. aus Kita Plus umgeschichtet wurden (5.000 EUR), werden in 2023 bei der Position Entdeckergruppen beantragt und daher nicht mehr in Abzug gebracht.
A) 2. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter
Elternbegleiterinnen und -begleiter fördern und unterstützen die integrierte Familienarbeit in Regeleinrichtungen, Orten für Familien sowie in Familienzentren und verbessern so die Rahmenbedingungen zur Sicherung ihrer Qualität. Die staatlicherseits angebotene Weiterbildung wird fachlich sehr begrüßt, passt sehr gut in die in Nürnberg bestehenden pädagogischen Konzeptionen und führt zu einer äußerst gewinnbringenden Arbeit der Fachkräfte mit den Familien. Die ursprüngliche Zielgröße von 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft war pandemiebedingt nicht realisierbar, auch im Jahr 2022 konnte dieses Ziel nicht erreicht werden. Die Planung für das Jahr 2023 wurde daher angepasst, sodass hier nun Mittel für 27 Einrichtungen in freier Trägerschaft (81.000 EUR) und weiterhin 27 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft zur Verfügung stehen (insgesamt 163.300 EUR im Jahr 2023).
A) 3. frühstart
Durch eine Teambegleitung durch sog. Trainerinnen bzw. Trainer werden die pädagogischen Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen bei der oft herausfordernden Arbeit unterstützt. Thematische Schwerpunkte sind der Umgang mit den Schlüsselthemen „Vielfalt” und „Partizipation” in der Kita, für deren Umsetzung im Kita-Alltag Reflexion, Unterstützung und Impulse hilfreich und notwendig sind. Die WERTSTATT – Institut für Neues Lernen leistet dafür die fachliche Begleitung und Schulung der Trainerinnen bzw. Trainer. Wegen der hohen Nachfrage sollen weiterhin 15 Teams beraten werden (Aufwand je Team 1.350 EUR). Insgesamt entstehen im Jahr 2023 unverändert Sachkosten i. H. v. 22.250 EUR. Die Mittel werden über die Fachstelle Personalentwicklung für Soziale Berufe (Ref. V/PEF SB) ausgereicht (daher K1-Budget).
A) 4. Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften
Die Qualifizierungsförderung von Kinderpflegerinnen bzw. Kinderpflegern zu Fachkräften durch die Stadt Nürnberg ist ein wichtiges Instrument, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und wird erfreulicherweise komplett ausgeschöpft. Insgesamt stehen hierfür weiterhin 40.000 EUR für Mitarbeitende freier Träger zur Verfügung.
A) 5. Mama & Papa starten durch
Bei diesem Integrationsangebot für Eltern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund handelt es sich um einen Einführungskurs in die deutsche Kultur, Sprache und hiesigen Gepflogenheiten, den Umgang mit Ämtern und in den Nürnberger Familienalltag. Für das Projekt werden weiterhin jährlich rund 12.000 EUR aufgewendet.
A) 6. Schultüte
Das Angebot „Schultüte“ richtet sich ebenfalls an Eltern mit Fluchterfahrung und/oder Migrationshintergrund und deren Vorschulkinder mit dem Fokus auf die Einschulung. Dafür werden jährlich ebenfalls rund 12.000 EUR benötigt.
A) 7. Elternbefragung
Die trägerübergreifende Elternbefragung wird in Nürnberg in Abständen von zwei bis drei Jahren durchgeführt. Die Befragung ist eng an den Bildungs- und Erziehungsplan angelehnt. Mittlerweile ist jedoch eine Überarbeitung des Fragenkatalogs dringend erforderlich. Als Orientierung sollen dabei u.a. neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Interaktionsqualität dienen. Die Überarbeitung der Elternbefragung soll unter wissenschaftlicher Begleitung in Kooperation mit der Unterarbeitsgruppe der AG §78 Kita durchgeführt werden. Wie bereits letztes Jahr vorgeschlagen, wird die für 2023 eingeplante Elternbefragung um ein Jahr verschoben und Mittel i. H. v. 20.000 EUR für die Neuentwicklung einer digitalen Eltern- und Kinderbefragung investiert. Die neu konzipierte Elternbefragung soll dann 2024 mit den bisher eingeplanten Mitteln i. H. v. 25.000 EUR durchgeführt werden.
B) Qualität für die verschiedenen Formen von Bildung, Erziehung und Betreuung von
Kindern (spezifische Ziele und Maßnahmen)
B) 1. Förderung „Kita als Ort für Familien“ und „Kita als Familienzentrum“
Eltern v.a. in benachteiligten Lebensverhältnissen können einen höheren Unterstützungsbedarf bei der Alltagsgestaltung und im Erziehungsverhalten haben. Sie verfügen dann oft über zu wenig Wissen und Kompetenzen, um ihre Kinder wirksam zu unterstützen und sind zum Teil wenig vernetzt. Deshalb wurden die Praxismodelle „Orte für Familien“ und „Familienzentren“ entwickelt. Weil die Konzepte nachweislich sehr erfolgreich und wirkungsvoll sind, sollen sie weiter moderat ausgebaut werden. In den Jahren 2019 bis 2021 sind insgesamt neun Orte für Familien in freier Trägerschaft hinzugekommen
Insgesamt stehen mit Stand 2022 36 Orte für Familien zur Verfügung, davon 20 bei freien Trägern. Darüber hinaus gibt es nach aktuellem Stand 12 Familienzentren, davon 7 in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft. Ab 2024 soll am Aufseßplatz und ab 2025 an der Regensburger Straße jeweils ein weiteres Familienzentrum hinzukommen (siehe JHA vom 29. April 2021). In 2023 soll das Angebot um zwei neue Standorte als Orte für Familien in freier Trägerschaft ausgebaut werden, ein bestehender Standort wird voraussichtlich sein Zusatzangebot einstellen. Hierfür werden inklusive Personalkostensteigerungen ca. 23.300 EUR benötigt, die Förderung der beiden neuen Orte soll erst ab September 2023 einsetzen, für das Jahr 2024 müssen dann für die ganzjährige Förderung noch zusätzliche Mittel geplant werden (voraussichtlich ca. 47.500 EUR).
Zudem wurde die Einrichtung AWO Kita Schniegling, Weihergartenstraße, im März 2022 um 24 Krippenplätze erweitert. Dies führt zu einer Erhöhung der Förderung zur Verbesserung des Anstellungsschlüssels und zur Durchführung von Projekten i. R. d. Familienarbeit ab dem Jahr 2023, hier müssen insg. ca. 13.000 EUR eingeplant werden, diese sind in der Gesamtsteigerung um 23.300 EUR bereits enthalten. Für die Kita Heisterstraße, die als Ort für Familien beim städtischen Träger 2021 eingerichtet wurde, konnten bisher noch nicht die notwendigen Personalressourcen zur Teilfreistellung der Leitung geschaffen werden. Dies soll nun zum September 2023 nachgeholt werden. Dafür wurden Stellenanteile im Umfang von 0,13 VK zum Stellenschaffungsverfahren 2023 angemeldet.
B) 2. Zusätzliche Fachkraft in Horten
Über diese Maßnahme werden in Horten Fachkräfte (an Stelle von Kinderpflegerinnen oder Kinderpflegern) finanziert, um die Qualität der Betreuung zu steigern. Es wird vorgeschlagen,
die Förderung von zusätzlichen Fachkräften für Horte im bisherigen Umfang bis auf Weiteres fortzusetzen (120.000 EUR).
B) 3. Hortklassen
Ziel des Konzepts ist es, die Klassenbildung so zu gestalten, dass alle Kinder einer Klasse auch den gleichen Hort besuchen. Diese sogenannten Hortklassen werden in der Schule von einer Lehrkraft (aufgrund des massiven Lehrermangels in den Grundschulen wird die Unterstützung nur eingeschränkt möglich sein) und im Hort von pädagogischen Fachkräften betreut, die eng zusammenarbeiten. Um das Konzept umzusetzen, sind drei Wochenarbeitsstunden pro Hortklasse erforderlich. Für 2022/2023 gibt es weiterhin 14 städtische Hortklassen. In 2022 standen für bis zu vier Hortklassen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft Mittel i. H. v 17.600 EUR zur Verfügung. Leider konnte in 2022 die Umsetzung der geplanten vier Hortklassen nicht realisiert werden, aktuell wird nur eine Einrichtung gefördert. Auch für 2023 ist eine Erweiterung noch unsicher, sodass hier der Planwert auf insg. 9.200 EUR zur Umsetzung von zwei Hortklassen reduziert wurde.
B) 4. Interkulturelle Arbeit in Kindertageseinrichtungen
Es wurden unter externer Begleitung in einer Unterarbeitsgruppe der AG §78 Kita bis Oktober 2021 trägerübergreifend Handlungsempfehlungen und praxisnahe Hilfsmittel zu den Themenbereichen „Interkulturelle Arbeit“ und „Vielfalt“ erarbeitet (siehe JHA vom 28.04.2022 „Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita“). Diese erarbeiteten Inhalte sollen allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg auf einer Online-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen aufbauend auf den Ergebnissen Weiterbildungsangebote und weitere praxisunterstützende Instrumente, Angebote und Projekte im Sinne der qualitativen Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung angeboten werden. Es fallen im Jahr 2022 Kosten i.H.v. 10.000 EUR an für die fachliche Begleitung der Arbeitsgruppe, für die Aufbereitung der fachlichen Inhalte für die Präsentation auf einer Internetplattform und ggf. Fortbildungskosten.
Um die Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse in die Praxis zu unterstützen, fallen in den Folgejahren weiterhin Kosten i.H.v. bis zu 10.000 EUR zur Redaktion der Internetplattform, für Coachings-, Trainings- und Fortbildungsangebote, moderierte Qualitätsdialoge sowie kleinere Sonderprojekte unter Einbindung externer Fachexpertise an. Die AWO übernimmt hier die Federführung. Ergänzend zu den Mitteln aus der QW wurde von der AWO im August 2022 ein Förderantrag beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) gestellt, um weitere Projektmittel zu akquirieren. Die Gegenfinanzierung erfolgt, wie oben dargestellt, durch Umschichtung von der Position „Kitaförderung plus“ (s.o. A) 1.), d.h. mit diesem Angebot wird der Budgetrahmen insgesamt nicht ausgeweitet.
B) 5. Entdeckergruppen
Das Konzept der Entdeckergruppen wurde im Jugendhilfeausschuss am 30. September 2021 beschlossen. Das Konzept sieht vor, dass Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, die eine reguläre Kindertageseinrichtung in Nürnberg besuchen, an einer "Entdeckergruppe" teilnehmen können. Jeweils sieben bis zehn Kinder entdecken an einem Tag in der Woche immer in Begleitung von zwei pädagogischen Fachkräften das direkte Umfeld, die gesamte Stadt und deren Naturräume.
Das Konzept "Entdeckergruppen" startete im April 2022 mit einer Pilot-Phase zunächst ohne Erweiterung der Plätze. Die Umsetzungsphase mit Erweiterung der Plätze ist ab September 2023 geplant. Das Konzept "Entdeckergruppen" ist für zehn Gruppen mit jeweils maximal zehn Kindern ausgelegt. Aus der Pilotphase heraus sollen nun zunächst fünf Gruppen in freier und zwei in städtischer Trägerschaft verstetigt werden. Die fachliche Begleitung übernimmt SOKE e.V. (5.000 EUR pro Jahr). Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit der Technischen Hochschule Nürnberg, Studiengang "Soziale Arbeit: Erziehung und Bildung im Lebenslauf".
Für die Pilotphase haben sich die Träger darauf verständigt, das Konzept aus eigenen Ressourcen umzusetzen bzw. einmalig einen Antrag auf Projektkostenzuschüsse beim Initopf des Sozialreferats zu stellen. Für eine regelhafte Umsetzung mit Platzerweiterung ab September 2023 sollen die Gruppen mit einem Personalkostenzuschuss für jeweils 0,44 VK unterstützt werden. Für 2023 wären dies anteilig ab September rd. 48.600 EUR für freie Träger. Der kommunale Träger wird dies entsprechend in die Personalbedarfsplanung zum Kita-Jahr 2024/2025 berücksichtigen und den Stellenanteil für das Haushaltsjahr 2024 anmelden.
A) 8. Kita-Einstieg
Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm läuft von April 2017 bis Dezember 2022. Bundesweit gibt es 200 Standorte, die jeweils bis zu ca. 160.000 EUR pro Jahr an Fördermitteln erhielten. Weitere Informationen: https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/. Ziel des Programms ist es, vor allem Familien in besonderen Lebenslagen den Weg in das Regelangebot der Kitas zu ebnen.
Die Stadt Nürnberg setzt das Programm mit den Bausteinen Eltern-Kind-Gruppen und Beratung um. An dem erfolgreichen Projekt beteiligten sich bisher neben der Stadt Nürnberg auch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., Diakoneo KdöR, die Katholische Kirchenstiftung St. Ludwig und das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA) mit jeweils einer halben Stelle für die Übergangsbegleiterinnen. Die Koordinierungs- und Netzwerkstelle der Stadt Nürnberg steuert die Umsetzung der Eltern-Kind-Gruppen und baute ein Netzwerk mit Kooperationspartnern auf.
Trotz des großen Erfolgs des Projektes und des aktuell hohen Bedarfs im Zusammenhang mit der ukrainischen Flüchtlingskrise wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt nicht fortsetzen. D.h., dass das Programm in einem deutlich kleineren Umfang und wie im JHA am 30. September 2021 beschrieben in Nürnberg verstetigt werden muss. Das Verstetigungskonzept war Bestandteil der Bundesförderung und sieht vor, dass freie Träger über das Programm Kita-Plus insgesamt bis zu 100.000 EUR beantragen können. Dies entspricht rund 80 Wochenarbeitsstunden (WAS). Pro Angebot müssen mind. vier WAS vorgesehen sein, für die ein pauschaler Jahreszuschuss i.H.v. 6.400 EUR gewährt wird. Die Beantragung von mehreren Angeboten je Einrichtung ist möglich. Antragsberechtigt sind vorrangig die bisher am Projekt beteiligten Träger, aber auch weitere Interessierte können mit aufgenommen werden.
Beim städtischen Träger werden die Spielgruppen künftig in Kooperation mit freien Trägern angeboten und durchgeführt. Da beim städtischen Träger dafür keine eigenen Stellenanteile geschaffen oder Honorarkräfte angestellt werden können, soll die Beauftragung der Betreuungskräfte durch einen Kooperationspartner erfolgen (dafür sind im K3-Budget 25.000 EUR geplant). Das Jugendamt stellt die Räumlichkeiten sowie die Ausstattung für die Spielgruppe zur Verfügung und kooperiert bei der Organisation des Angebotes und der Gewinnung der Kinder. Hierfür sollen im K1-Budget des Jugendamts insgesamt 4.000 EUR für die zusätzlich benötige Ausstattung der Spielgruppen vorgesehen werden.
2. Gesamtfinanzierung
Die Mittel zur Förderung der Kindertageseinrichtungen der freigemeinnützigen und sonstigen Träger sowie der städtischen Einrichtungen über die Qualitative Weiterentwicklung soll im bisherigen Umfang für 2023 unter Berücksichtigung der derzeit gültigen dPK fortgeführt werden. In den Bereichen Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern sowie Hortklassen wurden die Planungen auf z. Zt. realistische Zielgrößen angepasst. Demgegenüber stehen die Kosten zur Schaffung zweier Orte für Familien in freier Trägerschaft ab September 2023 sowie die Umsetzung des Projektes Entdeckergruppen. Für das Jahr 2023 ist eine Erhöhung um 17.240 EUR auf 2,58 Mio. EUR notwendig.
| 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Gesamtkosten | 2.533.960 | 2.561.210 | 2.578.450 |
| Veränderung zum Vorjahr | 27.250 | 17.240 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Internationale Jugendarbeit: Lokaler Entwicklungsplan für Nürnberg
Anlagen: Entscheidungsvorlage Lokaler Entwicklungsplan
Sachverhalt (kurz):
Die vorliegende Aktualisierung des Lokalen Entwicklungsplans (LEP) beschreibt in einer Bestandsaufnahme und -analyse die Situation des Arbeitsfelds der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg und formuliert die Ziele für die nächsten Jahre. Dazu zählen Zielsetzungen in Bezug auf junge Menschen, in Bezug auf Fachkräfte und in Bezug auf die strukturelle Verankerung der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg. Es sollte möglichst allen jungen Menschen in Nürnberg grundsätzlich möglicht sein, andere EU-Länder kennen zu lernen und Mobilitätserfahrungen zu sammeln.
Der Lokale Entwicklungsplan wurde dabei in der Gesamtkoordination durch die Projektgruppe Internationale Jugendarbeit (Jugendamt) unter Beteiligung des Amts für Internationale Beziehungen, des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt und der Bayerischen Sportjugend Nürnberg erstellt und aktualisiert den LEP von 2013, der im Zusammenhang mit dem Programm „Kommune goes International“ (KGI) der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) entstand.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 78.386 € Folgekosten 78.386 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten 78.386 € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe unter Punkt 2
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1,0 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stelle wurde zum Haushalt 2023 angemeldet.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den Lokalen Entwicklungsplan soll allen interessierten jungen Menschen in Nürnberg eine Mobilitätserfahrung ermöglicht werden.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Amt für Internationale Beziehungen
Kreisjugendring Nürnberg-Stadt
Bayerische Sportjugend Nürnberg
Der Jugendhilfeausschuss unterstützt den vorliegenden Lokalen Entwicklungsplan für Nürnberg und beauftragt die Verwaltung, ihn als Element der Jugendhilfeplanung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg umzusetzen. Der Jugendhilfeausschuss befürwortet den Antrag der Verwaltung des Jugendamts zur Anmeldung der dafür notwendigen Ressourcen zum Haushalt 2023. Über die Bereitstellung zusätzlicher Stellenkapazitäten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden werden.
Entscheidungsvorlage
Internationale Jugendarbeit: Lokaler Entwicklungsplan für Nürnberg
Die wesentlichen Inhalte des Lokalen Entwicklungsplans (LEP) für Nürnberg sind im Folgenden zusammengefasst. Dabei wird sich an der Gliederung des LEP orientiert, damit Inhalte im Dokument leichter wiedergefunden werden können. Der LEP wurde in der Gesamtkoordination durch die Projektgruppe Internationale Jugendarbeit (Jugendamt) unter Beteiligung des Amts für Internationale Beziehungen, des Kreisjugendrings Nürnberg- Stadt und der Bayerischen Sportjugend Nürnberg erstellt und aktualisiert den LEP von 2013, der im Zusammenhang mit dem Programm „Kommune goes International“ (KGI) der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) entstand.
Einführung
Internationale Jugendarbeit (IJA) als ein wichtiger Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet internationale Jugend- und Fachkräftebegegnungen, Workcamps oder Freiwilligendienste im In- und Ausland. Internationale Jugendarbeit schafft dabei Gelegenheiten zur Begegnung und zum Austausch von jungen Menschen mit unterschiedlichen sozialen, nationalen und kulturellen Hintergründen. Die Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen fördert den Erwerb von sozialen und interkulturellen Kompetenzen zu einer langfristigen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen und unterstützt in vielfältiger Form die Ausbildung von Offenheit, Solidarität und bürgerschaftlichem Engagement. Internationale Jugendarbeit leistet damit einen Beitrag bei der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen in einer modernen, globalisierten Gesellschaft und trägt zur Stärkung der europäischen Identität bei. Die im lokalen Entwicklungsplan von 2013 formulierten drei Ziele (Aufbau eines Netzwerkes; eine Bestands- und Bedarfsanalyse; Unterstützung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) wurden nur teilweise erreicht. Besonders der Netzwerkausbau und die Unterstützung und Qualifizierung von Fachkräften konnte dabei nicht ausreichend realisiert werden.
- Einbettung des Lokalen Entwicklungsplans in jugendpolitische Programme auf nationaler und
europäischer Ebene
Das Jugendamt Nürnberg ist in die folgenden zwei Programme eingebunden. Als eine von 22 Modellkommunen war und ist Nürnberg Mitglied der bundesweiten jugendpolitischen Initiative „Kommune goes International“ des IJAB. Die intensive Unterstützung durch das IJAB während des ersten Projektzeitraums von 2011 bis 2014 führte zu einer intensiven Netzwerkarbeit und zu einer fachlichen Weiterentwicklung in der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg. In diesem Zusammenhang wurde 2013 auch unter Beteiligung der Netzwerkpartnerinnen und -partner ein erster Lokaler Entwicklungsplan erstellt, der mit der hier aktualisierten Fassung nun die Zielrichtung für die nächsten Jahre aufzeigen soll. Darüber hinaus ist das Jugendamt Nürnberg eines von 26 ausgewählten Projekten der „Fachkräfteintiative.International“, die ebenfalls durch das IJAB gefördert wird. Im finanziell geförderten Projektzeitraum von 2021 bis 2022 konnten befristete Personalanteile beim Jugendamt geschaffen werden, die die Projektgruppe Internationale Jugendarbeit bilden. Eine Fortführung des Programms durch das IJAB ist leider nicht geplant. Die Projektgruppe ist auch mit der deutschen Nationalagentur JUGEND für Europa in regelmäßigem Kontakt, die die zukünftige inhaltliche und strukturelle Orientierung ihrer Programme, wie zum Beispiel „EuropaLokal“ auch stärker mit der Unterstützung kommunaler Prozesse ausrichten möchte.
Die Zugangsstudie 2019 mit dem Titel „Warum nicht? Studie zum Internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren“, die von transfer e.V koordiniert und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wurde, hat die Zugangsbarrieren für junge Menschen analysiert und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die so genannte Zugangsstudie formuliert als jugendpolitische Vision, dass jeder junge Mensch die Möglichkeit einer Auslandserfahrung haben sollte.
2. Bestandsaufnahme und -analyse der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg
In der Systematik einer SWOT-Analyse beschäftigt sich die Bestandsaufnahme und –analyse mit der in Nürnberg vorgefundenen Situation im Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit.
Unter 2.1 Soziodemographische Umweltfaktoren und Einflüsse zur Realisierung der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg werden die Chancen und Risiken gegenübergestellt. Zu den aufgeführten Chancen zählen, dass Nürnberg als heterogene Stadtgesellschaft mit seiner besonderen Bedeutung in Bezug auf seine Stadtgeschichte vielerlei Anknüpfungspunkte für internationale Mobilitätserfahrungen bietet. Auch die Schwerpunktsetzung in der Jugendhilfeplanung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg auf dieses Arbeitsfeld in Verbindung mit der großen Anzahl von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in kommunaler, verbandlicher und freier Trägerschaft sind sehr gute Voraussetzungen, um deren Zusammenarbeit und Vernetzung für internationale Aktivitäten zu nutzen. Zu den herausgearbeiteten Risiken zählen die sozialpolitischen Herausforderungen, wie z.B. Jugendarbeitslosigkeit und fehlende Bildungs- und Chancengleichheit, sowie die jeweilige kommunale Haushaltssituation und besondere gesellschaftliche Krisen, wie die Coronapandemie und der Krieg in der Ukraine. Die hohe Arbeitsbelastung und die vorhandene Fluktuation bei Fachkräften wird als weiteres Hemmnis in der Umsetzung internationaler Aktivitäten aufgeführt.
2.2 Erfahrungen in Nürnberg im Kontext der Internationalen Jugendarbeit formuliert ebenfalls die Stärken und Schwächen in Nürnberg. Unter Stärken finden sich die relativ große Zahl an Austauschmaßnahmen in den vergangenen Jahren durch die unterschiedlichen Anbieter (Jugendamt, Kreisjugendring und seine Verbände sowie freie Träger). Auch die vorhandenen kommunalen Förderstrukturen werden als positive Voraussetzungen benannt. Das Vorhandensein von personellen Strukturen wird ebenfalls als Grundlage nachhaltiger Wirksamkeit in der Internationalen Jugendarbeit formuliert, auch wenn sie nicht ausreichend sind. Und nicht zuletzt ist die 2020 neugegründete Netzwerkinitiative joiN (jung – offen – international – Nürnberg) die Basis für gute Vernetzung der Akteurinnen und Akteure und eine hilfreiche Informationsplattform. Manche als Stärken aufgeführte Aspekte finden sich allerdings bei genauerer Betrachtung auch bei den Schwächen wider. So ist die relativ große Anzahl an Mobilitätsangeboten in Nürnberg noch deutlich ausbaufähig für die Größe der Stadt und für die breite Aufstellung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg, vor allem, da sie zuletzt rückläufig waren. Auch ist der Zugang zu bildungsfernen jungen Menschen für die Motivation zur Teilnahme an Austauschmaßnahmen noch zu gering. Der vorhandene große Nachholbedarf bei der Akquise von Fördermitteln in Kombination mit fehlenden Erfahrungen und Kompetenzen bei vielen Fachkräften hemmen die Aktivitäten in der Internationalen Jugendarbeit zusätzlich. Das neue Netzwerk joiN befindet sich gerade erst im Aufbau und muss erst nach und nach die zuvor brüchige Vernetzungslandschaft ersetzen. Schließlich braucht es die nötige gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung der Internationalen Jugendarbeit, an der denen es allerdings oft noch mangelt.
In der tabellarischen Übersicht unter 2.3 Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und -analyse zur Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg werden die Chancen und Stärken sowie die Risiken und Herausforderungen gegenübergestellt.
Nach der Analyse der aktuellen Situation in Nürnberg erfolgt unter 3. Zielsetzungen des Lokalen Entwicklungsplans für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg der Blick in die nähere und weitere Zukunft. Hier werden Ziele für drei Bereiche formuliert: Zielsetzungen in Bezug auf junge Menschen, in Bezug auf Fachkräfte und in Bezug auf die strukturelle Verankerung der Internationalen Jugendarbeit. Durch bi- und multilaterale Begegnungen, vor allem mit den Partnerstädten, durch den Ausbau von Mobilitätsformaten in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, aber auch durch die Stärkung der Angebote der Jugendverbände sollen „Mehr internationale Mobilitätsangebote für junge Menschen in Nürnberg“ als erste Zielsetzung erreicht werden. Ergänzt sollen diese durch den Aufbau von noch zu schaffenden neuen Einsatzstellen und Projekten im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps mit den Partnerstädten. Die zweite Zielsetzung „Vernetzung, Qualifizierung und Unterstützung der lokalen Fachkräfte“ soll vor allem mittels verlässlicher und nachhaltiger Netzwerkstrukturen (z.B. joiN), durch eine verstärkte Unterstützung und Qualifizierung von Fachkräften, auch mit Hilfe von internationalen Fachkräftetrainings erreicht werden. Dadurch sollen die Fachkräfte auch in ihrem Diversitätsbewusstsein gestärkt und bei der Nutzung von Fördermitteln unterstützt werden. Als dritte Zielsetzung ist die „Strukturelle und personelle Verankerung – die Schaffung einer Fachstelle für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg“ formuliert. Beispiele der Jugendämter in Wiesbaden und Leipzig, die in den vergangenen Jahren eigene Fachstellen für Internationale Jugendarbeit in ihren Jugendarbeitsstrukturen der Kommune geschaffen haben, zeigen deutlich auf, dass damit nachhaltige Entwicklungen umgesetzt werden können und erfolgreich mehr und zielgruppenadäquate Begegnungsprojekte für mehr junge Menschen angeboten werden können. Nürnberg würde mit der Schaffung einer Fachstelle für Internationale Jugendarbeit diesem bundesweit modellhaften Weg folgen. Zentrale Aufgaben der Fachstelle werden dabei die Beratung und Unterstützung von Fachkräften, die nachhaltige Pflege der Netzwerkstruktur, der Kontaktaufbau und die Kontaktpflege zu den Fachkräften in den Partnerstädten sowie die Erstellung von fachlichen Standards, Strategien und Konzepten, um die Internationale Jugendarbeit in Nürnberg weiterzuentwickeln. Damit mehr junge Menschen die Möglichkeit haben an Mobilitätsformaten teilzunehmen, sollen insbesondere der Zugang zu jungen Menschen verbessert und neue Begegnungsprojekte entwickelt sowie die Finanzierung der vermehrten Austauschmaßnahmen mittel- und langfristig über Förderprogramme gesichert werden.
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Grafische Darstellung des zukünftigen Netzwerkaufbaus bis 2027 verdeutlicht in einem Schaubild, wie die aktuelle Vernetzung im Jahr 2022 den kleinen Kern von aktiven Akteuren bis 2027 auf einen größeren Kreis erweitert und darüber hinaus mit einer engeren Anbindung als bisher die anderen Kooperations- und Netzwerkpartner einbinden wird. Die Verbreiterung des Netzwerks wird sowohl den Fachkräften selbst, als auch den jungen Menschen in Nürnberg zugutekommen.
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Die zusammenfassende Schlussbewertung verdeutlich, dass Nürnberg sehr gute Voraussetzungen und Grundstrukturen hat, um die Internationale Jugendarbeit erneut zu vertiefen und verbreitern. Das Netzwerk joiN wird dabei eine wesentliche Rolle spielen. Auch die Teilnahme an den Förderprogrammen „Kommune goes International“ und „Fachkräfteinitiative.International“ bieten wertvolle Kontakte und Unterstützungsmöglichkeiten. Allerdings werden die aufgebauten Strukturen und Entwicklungen nicht aus dem Bestand zu halten sein. Gerade die Förderung personeller Strukturen durch das Programm „Fachkräfteinitiative.International“ bis Ende 2022 zeigt deutlich auf, dass ein Mehr an Internationaler Jugendarbeit nur durch ein Mehr an personellen Ressourcen erreicht werden kann. Die Zugangsstudie 2019 fordert daher: „Dafür ist eine Stärkung der Jugendarbeit notwendig, damit diese vor allem auf lokaler Ebene ausreichend Ressourcen zur Verfügung hat, um eine lebensweltliche Anbindung internationaler Jugendarbeit zu ermöglichen und jungen Menschen damit außerdem partizipative, d.h. selbstgestaltete Zugänge zu internationalen Formaten zu erleichtern.“
Damit der in Nürnberg begonnene Prozess der Internationalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit auch weiterhin und damit auch nachhaltig fortgeführt werden kann, ist die Schaffung von personellen Strukturen notwendig.
Projektgruppe Internationale Jugendarbeit
Bereich 2 – Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen, Familienbildung, Erziehungs-
beratung
Stadt Nürnberg – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Stand 29.07.2022
„Partizipation – Prävention – Europa“
Lokaler Entwicklungsplan für die
Internationale Jugendarbeit
in der Stadt Nürnberg
Grundsätzliche Vision:
Möglichst alle jungen Menschen in Nürnberg haben die Mög-
lichkeit an einer internationalen Austauschmaßnahme teil-
nehmen, um dabei vielfältige Erfahrungen zu sammeln und
soziale und kulturelle Vielfalt in anderen Ländern zu erleben.
Wir unterstützen die kommunale und verbandliche Jugendar-
beit sowie freie Träger bei der Realisierung von internationalen
Maßnahmen, die junge Menschen in der Entwicklung ihrer Per-
sönlichkeit stärken und leisten damit gemäß unserem Ge-
schichtsbewusstsein einen Beitrag zu Frieden und Verständi-
gung in Europa.
Gliederung
Einführung
- Einbettung des Lokalen Entwicklungsplans in jugendpolitische Programme auf nationaler und europäischer Ebene
1.1. IJAB – Kommune goes international (KGI)
1.2 IJAB – Fachkräfteinitiative.International (FKI)
1.3 Nationalagentur JUGEND für Europa – Modellprojekt EuropaLokal
1.4 Zugangsstudie 2019 von Transfer e.V. und BMFSFJ – „Warum nicht? Studie zum Internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren“
- Bestandsaufnahme und -analyse der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg
2.1 Soziodemographische Umweltfaktoren und Einflüsse zur Realisierung der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg
2.1.1 Chancen
2.1.2 Risiken
2.2 Erfahrungen in Nürnberg im Kontext der Internationalen Jugendarbeit
2.2.1 Stärken
2.2.2 Herausforderungen
2.3 Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und -analyse zur Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg
- Zielsetzungen des Lokalen Entwicklungsplans für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg
3.1 Mehr internationale Mobilitätsangebote für junge Menschen in Nürnberg
3.2 Vernetzung, Qualifizierung und Unterstützung der lokalen Fachkräfte
3.3 Strukturelle und personelle Verankerung – Schaffung einer Fachstelle für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg
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Grafische Darstellung des Netzwerkaufbaus bis 2027
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Zusammenfassende Schlussbewertung
Einführung
Internationale Jugendarbeit schafft Räume zur Begegnung und zum Austausch von jungen Menschen mit unterschiedlicher sozialer, nationaler und kultureller Identität. Durch gemeinsame Aktivitäten werden Erfahrungen und Reflexionen ermöglicht, die zu einem Perspektivwechsel und einer kritischen Auseinandersetzung mit kulturellen Zuschreibungen führen. Die verschiedenen Formate internationaler Jugendarbeit tragen neben dem Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen zu einer langfristigen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei und unterstützen in vielfältiger Form die Ausbildung von Offenheit, Solidarität und bürgerschaftlichem Engagement. Internationale Jugendarbeit leistet damit einen Beitrag bei der Entwicklung von Schlüsselqualifikationen in einer modernen, globalisierten Gesellschaft und bei der Prävention von unterschiedlichen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Jugendarbeit im Allgemeinen und die Internationale Jugendarbeit im Besonderen werden im Folgenden kurz aufgeführt. Die Kinder- und Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII). In § 11 Abs. 1 SGB VIII werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit wie folgt definiert: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit leisten grundlegende Sozialisationsaufgaben für junge Menschen und sind in ihrer Wirkung präventiv. Junge Menschen auf ihrem Weg vom Kind zum Erwachsenen zu unterstützen, ihnen bei der Bildung ihrer Identität zur Seite zu stehen und dabei Freiräume zum Ausprobieren zuzulassen und zu gestalten, sind die zentralen Inhalte der Kinder- und Jugendarbeit. Als ein Schwerpunkt in der Jugendarbeit wird im § 11 Abs. 3 die Internationale Jugendarbeit benannt. Dass internationale Jugendbegegnungen, Workcamps oder Freiwilligendienste im In- und Ausland besonders geeignet sind, Jugendliche mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen, Lebenserfahrungen und Bildungshintergründen zu fördern, belegen wissenschaftliche Untersuchungen. Jugendliche werfen in einer internationalen Begegnung oder einer Mobilitätsmaßnahme nicht nur einen Blick über den Tellerrand und erwerben Sprachkenntnisse, soziale Kompetenzen und eine demokratische Haltung, sie werden auch zu Botschafterinnen und Botschafter der eigenen Stadt und der Region, aus der sie kommen, und erfahren dabei Anerkennung.
Um den Aktivitäten und den planerischen Prozessen zur Internationalisierung der Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg einen Handlungsrahmen und Zielformulierungen zu geben, wurde bereits 2013 im Rahmen des Programms Kommune goes International ein Lokaler Entwicklungsplan erstellt.
Die Zielsetzungen wurden dort wie folgt definiert: Aufbau eines Netzwerkes in Nürnberg Bestands- und Bedarfsanalyse Unterstützung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
In den vergangenen neun Jahren konnten einzelne Ziele zumindest teilweise realisiert werden, andere traten in den Hintergrund oder verloren an Tagesaktualität. Nun erfolgt mit der Aktualisierung des Lokalen Entwicklungsplans von 2013 einerseits die Analyse der bestehenden Situation im Feld der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg, andererseits haben sich, nicht erst durch die Coronapandemie und dem Krieg in der Ukraine, die Lebenssituationen und Herausforderungen für junge Menschen geändert. Mit dem vorliegenden Plan soll diesen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Deshalb hat die Projektgruppe Internationale Jugendarbeit im Jugendamt die Aktualisierung des Lokalen Entwicklungsplan initiiert und federführend koordiniert. Die Projektgruppe, in der
vier Personen insgesamt 27,5 Wochenarbeitsstunden einbringen, wird über das Programm „Fachkräfteinitiative.International“ der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) bis 31.12.2022 gefördert. Des Weiteren waren das Amt für Internationale Beziehungen, der Kreisjugendring Nürnberg- Stadt und die Bayerische Sportjugend Nürnberg an der Erstellung des Lokalen Entwicklungsplans beteiligt.
Der Aufbau des Lokalen Entwicklungsplan stellt sich wie folgt dar: Unter „1. Einbettung des Lokalen Entwicklungsplans in jugendpolitische Programme auf nationaler und europäischer Ebene“ wird die durchaus langjährige und strukturelle Teilnahme Nürnbergs an mehreren Förder- und Unterstützungsprogrammen auf Bundes- und Europaebene dargestellt. Mit der aktuellen Situation in Nürnberg wird sich unter „2. Bestandsaufnahme und -analyse der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg“ gründlich auseinandergesetzt. Unter „3. Zielsetzungen des Lokalen Entwicklungsplans für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg“ werden die Ziele und die Strategie für die Umsetzung einer verstärkten Internationalisierung von Jugendarbeit, um möglichst für alle jungen Menschen in Nürnberg eine Austauscherfahrung ermöglichen zu können, vorgestellt. Unter „4. Grafische Darstellung des zukünftigen Netzwerkaufbaus bis 2027“ zeigt ein Schaubild die aktuelle Vernetzungssituation und eine Vision der in 5 Jahren angestrebten erweiterten Netzwerkstruktur. Zuletzt erfolgt unter „5. Zusammenfassende Schlussbewertung“ eine Erläuterung der Umsetzung des Lokalen Entwicklungsplans für die Jugendarbeit in Nürnberg.
- Einbettung des Lokalen Entwicklungsplans in jugendpolitische Programme auf nati-
onaler und europäischer Ebene
1.1 IJAB -– Programm Kommune goes International (KGI)
Die Teilnahme des Jugendamts Nürnberg als eine von 22 Modellkommunen an der bundesweiten jugendpolitischen Initiative „Kommune goes International“ war der erste Neuanfang zum Wiedererstarken der Aktivitäten in der Internationalen Jugendarbeit. KGI, ein Programm der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB), richtete sich an alle interessierten Kommunen, die die Internationale Jugendarbeit vor Ort stärken wollten um möglichst vielen, wenn nicht gar allen, jungen Menschen vor Ort eine Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen zu ermöglichen. Aus dem zwischen 2011 und 2014 durchgeführten Modellprojekt mit Modellstandorten aus dem gesamten Bundesgebiet ist ein bundesweites Netzwerk von Kommunen entstanden, die Internationale Jugendarbeit auf unterschiedliche Weise vor Ort verankert haben oder auf dem Weg sind, Strukturen und Angebote Internationaler Jugendarbeit zu schaffen und zu implementieren. Ein weiterer Schwerpunkt neben der bundesweiten Vernetzung liegt in der Beratung und Qualifizierung der Fachkräfte in den jeweiligen Kommunen für das Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit. Auch die Kooperation und Vernetzung verschiedener Akteurinnen und Akteure vor Ort, wie z. B. Träger der freien Jugendhilfe, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, Initiativen, Organisationen sowie Vereine von jungen Menschen mit Migrationshintergrund sowie Partnerinnen und Partner aus angrenzenden Arbeitsfeldern, soll unterstützt werden.
Ein zentrales Instrument ist dabei die Erstellung eines Lokalen Entwicklungsplans (LEP) zur Internationalen Jugendarbeit, der von einer Bestandsaufnahme über Zielformulierungen bis hin zur Maßnahmenplanung reicht. Die Aufstellung eines Entwicklungsplans bedeutet zudem, dass sich die Akteure zu einer Evaluation und Ergebnissicherung verpflichten, um damit eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.
Insofern verfolgt KGI zwei Stoßrichtungen:
- die lokale Vernetzung: Die beteiligten Kommunen arbeiten auf lokaler Ebene mit allen inte-
ressierten Partnerinnern und Partnern vor Ort zusammen und schaffen auf diesem Wege ein lokales Bündnis
- bundesweite Vernetzung: die KGI-Kommunen tauschen sich im Rahmen von gemeinsa-
men bundesweiten Netzwerktreffen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kommunen aus.
Für beide Ansätze stehen den Kommunen zahlreiche bedarfsgerechte Qualifizierungsangebote in Form von Förderberatung, Mobilitätslotsenausbildung, Trainingsseminaren und Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Ein Beratungsteam von „Kommune goes International“ steht den Kommunen zusätzlich beratend zur Seite. Die Beratung umfasst z.B. die Informationen über unterschiedliche Formate Internationaler Jugendarbeit, Unterstützung beim Finden von Finanzierungsquellen, vor allem aber Hilfe, wenn es darum geht, Projekte zu entwickeln und durchzuführen. Der Beratungsprozess schließt darüber hinaus auch die Fortbildung und Qualifizierung von Fachkräften und die Sensibilisierung von Politik und Verwaltung für interkulturelle Anliegen ein. KGI wurde nach dem Projektzeitraum fortgeführt, allerdings ohne die bis dahin enge Beratung und Betreuung des IJAB. Nürnberg ist nach wie vor Mitglied bei KGI. (https://ijab.de/projekte/kommune-goes-international)
1.2 IJAB – Fachkräfteinitiative.International (FKI)
Mit der Fachkräfteinitiative.International fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen mehrjährigen Prozess, in dem IJAB in Kooperation mit dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim Fachkräfte und Organisationen von 26 ausgewählten Projekten aus unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe deutschlandweit begleitet, die Internationalisierung der Einrichtung bzw. des Netzwerks als eigene Aufgabe in den Blick zu nehmen. Dafür werden unterschiedliche Formate vorgehalten, um vor allem die Fachkräfte für das Thema zu sensibilisieren, zu qualifizieren und in einen gemeinsamen Dialog zu bringen. Darüber hinaus soll jungen Menschen aus den 26 Projekten die Teilhabe an den jeweiligen Internationalisierungsvorhaben ermöglicht werden.
Das Jugendamt der Stadt Nürnberg ist dabei eines der 26 Projekte der Fachkräfteintiative.International und verfolgt unter anderem das Ziel, innerhalb der nächsten Jahre eine Fachstelle für Internationale Jugendarbeit zu installieren und damit langfristig Informations-, Beratungs-, Qualifizierungs- und nicht zuletzt Mobilitätsangebote für junge Menschen und Fachkräfte zu ermöglichen. Denn nur durch eine strukturelle und personelle Verortung wird es möglich sein, die durch Kommune goes International begonnenen und die mit der Fachkräfteinitiative.International nun weitergeführten Prozesse zur Internationalisierung der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig im Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg fortzuführen. (https://ijab.de/projekte/fachkraefteinitiativeinternational) Zur Umsetzung dieses LEP in seiner geplanten Breite mit Nutzen für möglichst alle jungen Menschen in Nürnberg sind diese Strukturen unabdingbar.
1.3 Nationalagentur JUGEND für Europa: Modellprojekt EuropaLokal
In den letzten zwei Jahrzehnten haben jugendpolitische Entwicklungen auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung für die Ausgestaltung der kommunalen sowie bundesweiten Jugendarbeit gewonnen. Die EU-Jugendstrategie von 2018 bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa. Schwerpunktthemen sind dabei Beteiligung, Begegnung und Befähigung junger Menschen (BMFSFJ - Die EU-Jugendstrategie). Die Jugendstrategie und entsprechende europäische Förderprogramme bieten Kommunen eine Grundlage dafür, nicht nur die Jugendhilfe fachlich voran-
zubringen und die Chancen junger Menschen zur Teilhabe an Mobilitätsmaßnahmen zu erweitern, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und den Ausbau einer weltoffenen und europäisch ausgerichteten Kommune. Die deutsche Nationalagentur JUGEND für Europa, die nationale Agentur für die Umsetzung der beiden EU-Jugendprogramme Erasmus+-Jugend und Europäischer Solidaritätskorps, arbeitet im Modellprojekt „EuropaLokal“ seit 2018 mit Kommunen daran, das Thema Europa in der kommunalen Jugendhilfe insbesondere in den Feldern der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) nachhaltig zu verankern. Die Nationalagentur möchte die zukünftige inhaltliche und strukturelle Orientierung der Programmumsetzung stärker mit der Unterstützung kommunaler Prozesse vereinbaren. Vorrangiges Ziel von EuropaLokal ist es, die Akteure vor Ort dazu anzuregen, ihre Angebote für junge Menschen um grenzüberschreitende Aktivitäten zu erweitern. Darüber hinaus will EuropaLokal Wege für alle kommunalen Akteure aufzuzeigen, wie europäische Projekte trotz Schwierigkeiten realisiert und in das kommunale Angebotsspektrum der Jugendhilfe integriert werden können. (https://www.jugendfuereuropa.de/ueber-jfe/projekte/europalokal )
1.4 Zugangsstudie 2019 von transfer e.V und BMFSFJ: „Warum nicht? Studie zum In-
ternationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren“
In einer breit angelegten Untersuchung, koordiniert von Transfer e.V. und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), wurden zwischen 2016 und 2018 Zugangsbarrieren für junge Menschen analysiert und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet. Die sogenannte Zugangsstudie formuliert als jugendpolitische Vision, dass jeder junge Mensch die Möglichkeit haben sollte, eine Auslandserfahrung zu erleben. Die Ergebnisse bestätigen, dass viele Gruppen, besonders Haupt-, Real- und Berufsschülerinnen und -schüler, Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie junge Menschen aus bildungsfernen Familien, im internationalen Austausch deutlich unterrepräsentiert sind. Die Autorinnen und Autoren der Studie stellen klar, dass allgemeine strukturelle Hindernisse beseitigt werden müssen, um mehr junge Menschen zu erreichen. Zentrale Bedeutung kommt laut den Forscherinnen und Forschern dabei der Stärkung der Internationalen Jugendarbeit in Städten, Kreisen und Gemeinden, Vereinen und Jugendorganisationen zu. Jugendarbeit braucht nach Ansicht der Autorinnen und Autoren ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen, um mehr zielgruppenorientierte Angebote zu erzielen. Besonderer Bedarf besteht laut den Forscherinnen und Forschern in der (Weiter-)Qualifizierung von Fachkräften für Internationale Jugendarbeit. (www.zugangsstudie.de). Eine Kurzzusammenfassung der Studie findet sich unter Fact-Sheet-Zugangsstudie-22.03.- X3.pdfwww.zugangsstudie.de).
2. Bestandsaufnahme und -analyse der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg
Zur Bestandsaufnahme der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg ist es unter anderem hilfreich einen Blick auf die bestehenden äußeren Strukturen und Einflüsse zu werfen. Aus diesen Umweltfaktoren ergeben sich eine Vielzahl an Chancen und Risiken, die es zu nutzen oder gegebenenfalls zu beachten gilt. Im Folgendem sollen zunächst anhand der Umweltfaktoren, die Nürnberg kennzeichnen, die Chancen und Risiken für die Internationale Jugendarbeit beschrieben werden. Anschließend zeigt die Bestandsanalyse, welche Stärken und Schwächen in Nürnberg im Jahr 2022 bestehen. Die Gegenüberstellung von Schwächen und Chancen in den jeweiligen Unterpunkten folgt der Systematik SWOT-Analyse, um zu zeigen, wo sich Risiken und Stärken im Bereich der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg befinden.
2.1 Soziodemographische Umweltfaktoren und Einflüsse zur Realisierung der Internati-
onalen Jugendarbeit in Nürnberg
2.1.1 Chancen
Heterogene Stadtgesellschaft
Nürnberg ist die zweitgrößte Stadt Bayerns und gehört zu den 15 größten Städten in Deutschland. Mit rund 530.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Nürnberg das Dienstleistungs-, Wirtschafts- und Kulturzentrum Nordbayerns und Mittelpunkt der Metropolregion Nürnberg, in der rund 3,6 Millionen Menschen (Stand 2019) leben. Die Stadt Nürnberg profitiert insbesondere seit der EU-Osterweiterung von ihrer zentralen Lage im europäischen Wirtschaftsraum. Nürnberg ist ein alter und traditionsreicher Industriestandort und eine attraktive und wachsende Stadt. Die Geburtenraten sind seit Jahren stabil und durch Zuzug wächst die Stadt. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund von ca. 48 Prozent (Stand 2022) liegt weit über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Hierdurch ist im Laufe der Jahre eine heterogene Stadtgesellschaft entstanden, womit auch vielfältige Zielgruppen für die Jugendarbeit verbunden sind. Die Stadt Nürnberg ist daher durch eine hohe Internationalität geprägt. Enge Kontakte mit Städten in ganz Europa haben in Nürnberg eine bis ins Mittelalter zurückreichende Tradition. So ist ein intensiver geistiger und kultureller Austausch von großer Bedeutung für das gesellschaftliche Leben in einem weltoffenen Nürnberg.
Stadtgeschichte mit besonderer Verantwortung
Der Name Nürnbergs ist auch mit der Geschichte des Nationalsozialismus unweigerlich verbunden als Stadt der Reichsparteitage, der Nürnberger Gesetze und der Nürnberger Prozesse. Viele Akteurinnen und Akteure in der Stadt sehen die besondere Verantwortung angesichts dieser Vergangenheit. Nürnberg hat sich mit der Bezeichnung „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ neue, positiv gewendete Ziele und Leitbilder gesetzt, die besonders auch für die Bildungs- und Jugendarbeit wichtig sind. Die Stadt Nürnberg hat dazu unter anderem das Menschenrechtsbüro eingerichtet und verleiht seit 1995 im Turnus von zwei Jahren den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis.
Vernetzung und Zusammenarbeit von Kommune, Verbänden und freien Trägern
Auch die Kinder- und Jugendarbeit hat in Nürnberg eine ausgeprägte Tradition. Die historischen Wurzeln reichen bis in die reformpädagogischen und sozialreformerisch orientierten, jugendbewegten Ansätze der Weimarer Republik zurück. Seit Ende der 60er Jahre wird das Handlungsfeld Kinder- und Jugendarbeit als eine der zentralen kommunalpolitischen Aufgaben verstanden. So betreibt die Stadt selbst fast 40 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, das sind Jugendtreffs, Kinder- und Jugendhäuser, Streetworkangebote und mobile Angebote. Weitere rund 10 Einrichtungen der OKiJA befinden sich in der Trägerschaft des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt, seiner Verbände oder freier Träger. Darüber hinaus gibt es in Nürnberg 17 pädagogisch betreute Aktivspielplätze, die sich im sogenannten Nürnberger Modell in der Trägerschaft von Vereinen befinden. Auch in der aktuellen Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg wird im „Band 1 Fachliche Planung und Weiterentwicklung“ die Internationale Jugendarbeit als eines der zentralen Handlungsfelder aufgeführt und die Weiterentwicklung dieses Arbeitsschwerpunktes gefordert. (https://www.nuernberg.de/internet/jugendhilfeplanung/band1.html)
Die große Anzahl an Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und die dort wirkenden Fachkräfte in Verbindung der Zielsetzungen in der Nürnberger Jugendhilfeplanung stellen ein großes Potential für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg dar. Im Handlungsfeld der Internationalen Jugendarbeit sind auch der Kreisjugendring Nürnberg- Stadt und seine Jugendverbände sowie freie Träger und Initiativen aktiv tätig. Hier konnten in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt werden.
Auch einige Einrichtungen des Jugendamtes führten bereits internationale Maßnahmen durch. Das Jugendamt, der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und seine Verbände sowie freie Träger und Initiativen stehen dabei in engem Austausch. Die Coronapandemie hat allerdings zu einem Einschnitt geführt, der den Rückgang von Maßnahmen in den Jahren zuvor noch verstärkt hat. Um Strukturen der fachlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit neu zu beleben, wurde Ende 2020 mit dem Netzwerk joiN ein Neustart in der Zusammenarbeit begonnen. Innerhalb der Strukturen der Stadtverwaltung ist ein wesentlicher Partner beim Aufbau und bei der Pflege internationaler Kontakte das seit 1990 bestehende eigenständiges Amt für Internationale Beziehungen. Dabei unterhält die Stadt Nürnberg freundschaftliche Kontakte und Beziehungen zu mittlerweile 14 Partnerstädten und 7 befreundeten Kommunen.
2.1.2 Risiken
Sozialpolitische Herausforderungen
Der wirtschaftliche Strukturwandel Nürnbergs vom ehemaligen Industriestandort hin zu einer Hochburg von Dienstleistung, Wissenschaft, Forschung und Bildung ist weitgehend abgeschlossen und insgesamt gut gelungen. Sozialpolitische Herausforderungen wie z.B. Jugendarbeitslosigkeit und fehlende Chancengleichheit von jungen Menschen und Familien mit Transferleistungsbezug, bestimmen dennoch in vielfältiger Weise das Leben vieler junger Menschen. Die große Vielfalt des Lebensabschnitts Jugend erfordert ein breites Spektrum an Möglichkeiten, junge Menschen mit unterschiedlichen Bildungschancen und unterschiedlicher sozialer und kultureller Hintergründe die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Kommunale Haushaltslage
Die Möglichkeiten der IJA sind immer stark abhängig von den vorhandenen und bereitgestellten Ressourcen. Doch gerade die kommunalen Mittel sind im Moment besonders knapp und im Zusammenhang mit der Bewältigung der Coronapandemie, des aktuellen Krieges in der Ukraine und anderer wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher Herausforderungen noch angespannter geworden. Der Ausbau der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg braucht zusätzliche kommunale Finanzmittel, die gut investiert sind und vervielfältigt werden, wenn dann Nürnberger Akteure in der Folge deutlich mehr Drittmittel für internationale Jugendbegegnungen auf bayerischer, nationaler und europäischer Ebene akquirieren.
Besondere gesellschaftliche Krisen
Als wesentliche Umweltfaktoren sind besondere gesellschaftliche Krisen zu nennen. Die Covid-19 Pandemie hat zeitweise zu einem kompletten Stillstand bei der Durchführung von Maßnahmen geführt. Hohe Hürden durch den Infektions- und Gesundheitsschutz mussten bewältigt werden und all dies führte zu Unsicherheit und teilweise auch Überforderungssituationen bei jungen Menschen aber auch bei Fachkräften. Über zwei Jahre hinweg mussten geplante Maßnahmen immer wieder abgesagt werden. Dies sowie viele krankheitsbedingte Ausfälle führten zu einer hohen Frustration bei Fachkräften. Der im Februar 2022 von Russland begonnene Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine Zäsur für den Frieden und die Friedensarbeit in Europa dar. Das Brüchigwerden oder gar Abbruch von Kontakten in die Ukraine, zu Russland und die erschwerten Bedingungen in den angrenzenden Ländern stellen neben den globalen wirtschaftlichen Folgen große Herausforderungen dar. Mit dem Andauern des Krieges werden sich diese Schwierigkeiten voraussichtlich auf längere Zeit sogar noch verstärken. Allen Hürden zum Trotz wird es wichtiger Bestandteil der IJA in Europa bleiben, langfristig auch wieder Jugend- und Fachkräfteaustauschmaßnahmen in diesen Ländern aufzunehmen bzw. zu erhalten. Der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union (EU), der mit dem Austrittsabkommen am 1. Februar 2020 vollzogen wurde, hat die Austauschaktivitäten zumindest
verändert, wenn nicht sogar erschwert. Europäische Fördermittel, zum Beispiel über Erasmus+, sind in der Regel nicht mehr bei Maßnahmen mit dem Vereinigten Königreich abrufbar. Hier müssen nun alternative Fördermöglichkeiten erschlossen werden. Auch die veränderten Einreise- und Ausweisregelungen, vor allem für Personen außerhalb der EU, stellen zusätzliche Hürden dar.
Arbeitsbelastung der Fachkräfte und Fluktuation
Die oben benannten Risiken wirken sich besonders auf die Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit aus. Die daraus entstehende hohe Arbeitsbelastung stellt die Mitarbeitenden vor große Herausforderungen. Für wichtige neue Erfahrungen und Kompetenzen in der Internationalen Jugendarbeit bleiben den Fachkräften dabei oft nur wenig zeitliche und personelle Ressourcen neben der Alltagsarbeit übrig. Durch Fluktuation geht Wissen verloren und die Hürde Maßnahmen durchzuführen verstärkt sich weiter.
2.2 Erfahrungen in Nürnberg im Kontext der Internationalen Jugendarbeit
Das folgende Kapitel zeigt auf, welche Erfahrungen im Kontext von Internationaler Jugendarbeit bereits vorliegen und welche internationalen Aktivitäten und Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. werden sollen. Dabei richtet sich der Blick vor allem auf die aktuellen Erfahrungen und Maßnahmen der Kommune sowie der Verbände und freien Träger im Bereich der Internationalen Jugendarbeit unter Berücksichtigung der Stärken und Schwächen.
2.2.1 Stärken
Konkrete Erfahrungen
In der Vergangenheit konnten in Nürnberg etliche Erfahrungen in der Internationalen Jugendarbeit gesammelt werden. Hier einige Beispiele: Internationaler Austausch von Einrichtungen des Jugendamtes: Das städtische Kinder- und Jugendhaus Nordlicht hat seit über 10 Jahren jährlich Jugendbegegnungen mit der Kommune aus der Partnerstadt Glasgow durchführen können und trägt damit wesentlich dazu bei, diese Städtepartnerschaft zu vertiefen. Das Kinder- und Jugendhaus Pastorius befindet sich seit 2020 im Aufbau einer Kooperation mit der Partnerstadt Klausen, in Südtirol. Eine neue Zusammenarbeit konnte 2018 vom Kinder- und Jugendhaus Geiza mit einer Einrichtung in Moskau entwickelt werden. Die Pandemie und der russische Krieg in der Ukraine machen die Fortsetzung sehr ungewiss. Und seit 2021 arbeitet das Kinder- und Jugendhaus Mosaik an einer Zusammenarbeit mit der Partnerstadt Brasov, Rumänien. Im Sommer 2022 konnte eine erste Jugendbegegnung in Nürnberg realisiert werden. Internationale Jugend- und Fachkräftebegegnungen der Verbände des KJR Nürnberg- Stadt: Verschiedene Jugendverbände in Nürnberg haben in den letzten Jahrzehnten Erfahrungen mit internationalen Jugendbegegnungen gesammelt. Traditionell sehr aktiv ist die Bayerische Sportjugend Nürnberg-Stadt und einzelne Vereine in der Austauscharbeit. Seit über 30 Jahren gibt es eine bilaterale Jugendbegegnung mit Japan. Im jährlichen Wechsel werden zwei Jugendgruppen für ca. zwei Wochen in Nürnberg in den Sommerferien betreut. Im Folgejahr startet dann eine Gruppe nach Japan. Zentrale Elemente des Austausches für 15 bis 21jährige ist das gemeinsame Tagesprogramm und die Unterbringung in Gastfamilien. Aber auch die einzelnen Sportvereine sind aktiv. Mit wechselnden Partnerstädten Nürnbergs (v.a. mit Nizza, Prag, Cordoba, Charkiw) veranstaltete zum Beispiel der TV Eibach 03 e.V. Begegnungen im gegenseitigen Wechsel. Weitere Aktive im internationalen Jugendaustausch sind der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) in Nürnberg, die auch 2022 wieder internationale Jugendbegegnungen geplant haben.
Neue Impulse standen mit außergewöhnlichen Maßnahmen im Zusammenhang: die Bewerbung zur Kulturhauptstadt führte zu einem multilateralen Fachkräfteaustausch im Jahr 2019 (Youth United N2025), der – trotz der Pandemie – zu neuen Begegnungen, u.a. mit Klausen (Südtirol) und Charkiw, Ukraine, in 2020 und 2021 führte. Für 2025 ist ein internationales Jugendcamp unter Beteiligung der Nürnberger Partnerstädte geplant. Auch freie Träger aus Nürnberg sind langjährig in der IJA aktiv – teilweise mit erheblich mehr Erfahrungen und Projekten als die verbandlichen und kommunalen Träger. Dazu gehören insbesondere der Verein Fahrten-Ferne-Abenteuer (FFA) und der Pfadfinderbund Weltenbummler e. V. Fahrten-Ferne-Abenteuer unterhält ein eigenes Netzwerk mit Partnerinnen und Partnern in verschiedenen europäischen Ländern und bietet mehrere multilaterale Projekte pro Jahr an, an denen kleine Gruppen von jungen Menschen vor allem aus der Metropolregion, aber auch aus ganz Deutschland teilnehmen können. FFA hat langjährige Erfahrung in der Akquise von Fördermitteln über Erasmus+. Der Verein ist zudem der einzige Träger in Nürnberg in der Jugendarbeit, der aktiv im Programm Europäischer Solidaritätscorps ist und seit Jahren Einsatzstelle für Europäische Freiwillige ist. Internationale Workcamps in Nürnberg: In den letzten 20 Jahren waren mehrere Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Gastgeber für internationale Workcamps. Dazu gehörten zum Beispiel das Kinderund Jugendhaus IJZ (2010) und das Kinder- und Jugendhaus TetriX gemeinsam mit dem Aktivspielplatz Fuchsbau (2016) Fachkräftetraining: Ein neuer Ansatz ist das 2021/22 erstmals durchgeführte Fachkräftetraining zu Grundlagen von Internationaler Jugendarbeit, das mit zwei Partnerstädten durchgeführt wurde. Das erste Seminar fand 2021 in Nürnberg mit Fachkräften aus Krakau (Polen), Brasov (Rumänien) und Nürnberg statt, die mit dem vermittelten Know-How angefangen haben, neue Jugendbegegnungsprojekte vorzubereiten. Im April 2022 fand der zweite Teil des Seminars in Krakau mit dem gleichen Teilnehmendenkreis statt. Für 2023 ist ein drittes Training in Brasov geplant. Weitere Trainings mit wechselnden Partnerstädten sollen in den nächsten Jahren folgen.
Kommunale Fördermöglichkeiten
Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hat die Stadt Nürnberg zur Finanzierung konkreter Angebote im Rahmen der Internationalen Jugendarbeit die nötigen Maßnahmen finanzieren können. Dazu stehen den kommunalen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mittlerweile 14.000 € jährlich für die Durchführung von durchschnittlich 3 Jugendaustauschmaßnahmen im Jahr zur Verfügung. Weiter ist die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit ein seit langem fest verankerter Anker, auch in der Finanzierung internationaler Begegnungsformate für die verbandliche Jugendarbeit. Auch das Amt für Internationale Beziehungen ist ein wichtiger Faktor in der Unterstützung und Förderung bei internationalen Begegnungen. So hält es zum einen räumliche Unterbringungsmöglichkeiten vor und hat sich zum anderen in der Vergangenheit auch finanziell, z. B. bei den Fahrtkosten, bei Maßnahmen mit den Partnerstädten beteiligen können.
Personelle Ressourcen
Der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt verfügt über einen geringfügigen Stellenanteil von ca. 10 Wochenarbeitsstunden für die Unterstützung der Verbände bei der Internationalen Jugendarbeit. Im Jugendamt ist Internationale Jugendarbeit als eine Querschnittsaufgabe einer Abteilungsleitung der Kinder- und Jugendarbeit zugewiesen. Die Stelle dient vorrangig als Ansprechperson. Eine systematische und strukturelle Aufbauarbeit ist allerdings nicht möglich.
Durch die Förderung des IJAB im Programm „Fachkräfteinitiative.International“ wurde im Jugendamt im Februar 2022 eine Projektgruppe eingerichtet, mit dem Ziel Impulse für die Neuausrichtung von Internationaler Jugendarbeit auf kommunaler Ebene zu entwickeln. Die Projektgruppe umfasst vier Akteure, die alle einen geringen Stundenanteil einbringen. Der Aufbau des Netzwerkes joiN, die Neufassung des Entwicklungsplans, die Akkreditierung des Jugendamts und damit aller kommunaler Einrichtungen im Programm Erasmus+ und das Fachkräftetraining sind sichtbare Wirkungen. Die Förderung ist bis zum 31.12.2022 befristet, eine Fortführung der Förderung ist vom BMFSFJ nicht vorgesehen. Die Fortsetzung und der nachhaltige Ausbau der Koordinierungsarbeit in Form strukturell verankerter Personalressourcen wird angestrebt.
joiN als Netzwerkinitiative – mit Dialogforum, Netzwerktreffen und Fachkräfteaustausch Ebenfalls konnte bereits im Rahmen des KGI-Prozesses die Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure zur IJA in Nürnberg ausgebaut und vertieft werden. Doch auch hier sind Strukturen und Verbindungen nach Abschluss des Prozesses zurückgegangen und abgebrochen. Um diesem Rückgang entgegenzuwirken und die Vernetzung (wieder) zu stärken, ist die Netzwerkinitiative joiN (jung – offen – international – Nürnberg) Ende 2020 entstanden. Das Netzwerk trifft sich zweimal im Jahr zu einem Netzwerktreffen. Im Rahmen des Netzwerkes entstand ein Dialogforum, das den Austausch zwischen Fachkräften der Jugendarbeit, lokalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie jungen Menschen selbst ermöglichen soll. Das erste Dialogforum fand im Oktober 2021 statt, im Juni 2022 folgte das zweite Forum mit ca. 50 Teilnehmenden. Zukünftig wird jährlich ein Dialogforum rund um den Europatag am 9. Mai veranstaltet. Folgende Kooperationspartnerinnen und -partner sind Mitglied bei joiN: Jugendamt, Stadt Nürnberg Amt für Internationale Beziehungen, Stadt Nürnberg Kreisjugendring Nürnberg-Stadt Einrichtungen der kommunalen und verbandlichen Offenen Kinder- und Jugendarbeit Interessierte Verbände und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit Sonstige Organisationen, Initiativen, Vereine etc.
2.2.2 Herausforderungen
Neben den positiven Ansätzen und Erfahrungen zeigten sich in den letzten Jahren aber vor allem Herausforderungen und Nachholbedarfe.
Begrenztes Austauschangebot und Rückgang internationaler Jugendbegegnungen
Das Angebot an internationalen Jugendbegegnungen für junge Menschen in Nürnberg ist für die Größe der Stadt und die starke Struktur an Einrichtungen der verbandlichen und kommunalen Kinder- und Jugendarbeit weiter ausbaufähig. Von den 37 kommunalen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit waren in den letzten Jahren nur vier Häuser in Internationaler Jugendarbeit regelmäßig aktiv. Bei den Jugendverbänden sieht es nicht erst durch die Corona-Pandemie ähnlich aus. Das Angebot an internationalen Jugendbegegnungen ist insgesamt in den letzten 20 bis 30 Jahren rückläufig gewesen. Viele Kontakte, in Partnerstädte wie zum Beispiel zu Krakau (Polen) sind verloren gegangen. Die Gründe dafür sind vielfältig: teilweise ist es nicht gelungen, neue Akteurinnen und Akteure zu finden, wenn vormals aktive Mitglieder in Verbänden ihr Engagement beendeten. Verbände klagen darüber, dass sie sich schwertun, ehrenamtliche Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden. Neben den fehlenden personellen Ressourcen sind der Zugang zu jungen Menschen, die gewachsene Anzahl an alternativen Angeboten für individuelle internationale Mobilitätserfahrungen und die zunehmend aufwendige und bürokratische Finanzierung von Austauschmaßnahmen wesentliche Gründe. Die Covid-19-Pandemie hat zusätzliche Hürden geschaffen und Kontakte brüchig werden lassen.
Der Rückgang der Begegnungen insgesamt und die Angebote anderer freier Träger erreichen insbesondere die Zielgruppe benachteiligter Jugendlichen nicht oder nur eingeschränkt. Auch im Bereich der internationalen Freiwilligendienste, insbesondere beim Europäischen Freiwilligendienst, gibt es in Nürnberg Nachholbedarf. Als Einsatzstelle agiert seit mehreren Jahren der Verein Fahrten-Ferne-Abenteuer, der zwei europäische Freiwillige aufnimmt, einsetzt und betreut. Städtische Dienststellen oder Jugendverbände sind bislang nicht als Einsatzstellen aktiv. Aktuell sind im Netzwerk joiN keine Einrichtungen der Jugendarbeit (nonprofit) in Nürnberg bekannt, die junge Menschen aus Nürnberg zu einem europäischen Freiwilligendienst entsenden. Der Internationale Bund in Nürnberg vermittelt junge Menschen (aus ganz Deutschland) für andere internationale Freiwilligenprogramme. Es fehlt bislang an der Vernetzung, um stärker auch Jugendlichen aus Nürnberg die Angebote im internationalen Freiwilligenprogramm zu vermitteln. Der Blick in den Schulbereich zeigt, dass internationale Maßnahmen in den vergangenen Jahren nicht überall rückläufig waren. Hervorzuheben ist hier vor allem der Bereich der Berufsschulen. Im Vergleich zum Jugendbereich konnten hier in den letzten Jahren zahlreiche Projekte über das europäische Förderprogramm Erasmus+ finanziert werden. Der Grund für den Ausbau im Berufsschulbereich liegt in der Einrichtung einer Personalstelle zur Koordinierung von Austauschprojekten und besonders zur Unterstützung von Lehrkräften bei der Planung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen. Eine vergleichbare strukturelle Stärkung fehlt im Feld der Kinder- und Jugendarbeit. Die letzten Jahre zeigen deutlich, dass trotz hohem Engagements der Fachkräfte vor Ort, die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, um einen Aufbau von Jugendaustausch nachhaltig zu sichern.
Geringer Zugang zu bildungsfernen jungen Menschen
Unter 1.4 ist auf die Zugangsstudie aus dem Jahr 2019 eingegangen worden. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, wie wichtig aber auch wie schwierig es ist, benachteiligte und bildungsferne Jugendliche bei Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit einzubeziehen. In Nürnberg gelingt dies bislang leider noch zu wenig. Die wenigen Angebote sonstiger und verbandlicher Träger der Jugendarbeit erreichen diese Zielgruppen nur begrenzt. Die kommunalen Kinder- und Jugendhäuser haben einen guten Zugang zu bildungsfernen und sozial benachteiligten jungen Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund.
Zu wenig Akquise von Fördermitteln
Träger aus Nürnberg rufen bislang noch in zu geringem Maße die vorhandenen Mittel aus Förderprogrammen für Internationale Jugendarbeit auf bayerischer, bundesweiter und europäischer Ebene ab. Es besteht daher großer Nachholbedarf bei der Akquise von Fördermitteln. Grund hierfür ist unter anderem ein Rückgang des Erfahrungswissens und der Kompetenzen bei Fachkräften im Bereich der IJA. Die geringe Anzahl an Projekten hängt mit der weit unterdurchschnittlichen Akquise von nationalen und europäischen Fördermitteln zusammen. Wie bereits beschrieben bietet Nürnberg im Rahmen der Förderung der verbandlichen Jugendarbeit die Möglichkeit der Beantragung kommunaler Mittel zur Durchführung von Maßnahmen durch den Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und seiner Jugendverbände. Die Mittel für internationale Jugendarbeit wurden in den letzten Jahren meist nicht vollständig ausgeschöpft.
Fehlende Erfahrungen und Kompetenzen bei Fachkräften
Zur Umsetzung von Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit bedarf es verschiedener Kompetenzen und Informationen. Durch deren Fehlen entstehen große Hürden und große Unsicherheiten bei deren Umsetzung. Fachkräfte brauchen das Wissen um die positiven Wirkungen von internationalen Jugendbegegnungen. Sie benötigen pädagogische und didaktische Kompetenzen, um Jugendbegegnungen zu planen und zu leiten. Für die Programmgestaltung brauchen sie Grundlagen von non-formaler Bildung und Ideen, wie sie eine Maßnahme thematisch und jugendorientiert gestalten können. Bei der Gestaltung einer Begegnung kommt der aktiven Partizipation der jungen Menschen eine große Rolle zu.
Die Förderung dieser Kompetenzen wurde im Lokalen Entwicklungsplan von 2013 als Ziel formuliert. Entsprechende Maßnahmen sind nur vereinzelt erfolgt, weil die Umsetzung der Ziele nicht ausreichend zielgerichtet und kontinuierlich verfolgt wurde. Es fehlte an den notwendigen Strukturen und Ressourcen, um Qualifizierungsangebote zu konzipieren und umzusetzen. Fehlende Strukturen verursachen fehlende Nachhaltigkeit von Maßnahmen. Das Interesse, im Anschluss an einen Fachkräfteaustausch selbst eine Begegnung durchzuführen, ist zwar oft groß, verliert sich aber bei fehlendem Wissen und fehlender Unterstützung durch Qualifizierung, Beratung und Begleitung im Arbeitsalltag schnell. Das Fachkräftetraining in den Jahren 2021 und 2022 mit den Partnerstädten Krakau und Brasov ist ein neuer Ansatz, um mehr Nachhaltigkeit zu erzielen.
Brüchige Vernetzung
Im Rahmen der intensiv betreuten KGI-Projektphase von 2011 bis 2014 war angedacht, eine gute lokale Vernetzung aufzubauen. Dieser Versuch ist nur im Ansatz gelungen und nach Ende der KGI-Phase und personellen Wechseln stehen geblieben bzw. muss sogar als rückläufig benannt werden. Wie beschrieben, gibt es durchaus einzelne Träger, die in der Internationalen Jugendarbeit aktiv sind. Es gab aber zwischen kommunalen, verbandlichen und sonstigen Trägern zu wenig Austausch oder Zusammenarbeit. Auch die Kooperation mit Schulen ist noch zu wenig etabliert und es fehlt an Kontakten. Eine neue Netzwerkinitiative (joiN) befindet sich seit Ende 2020 im Aufbau und versucht die Defizite in der Netzwerkarbeit auszugleichen. Durch die Verzahnung mit der Fachkräfteinitiative.International des IJAB soll das Anliegen wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Die neue Vernetzung soll nun dauerhaft stabilisiert und verstetigt werden.
Fehlendes Bewusstsein und mangelnde Anerkennung zur Bedeutung der IJA
Bei zusammenfassender Betrachtung wird deutlich, dass die Bedeutung der IJA oft nicht erkannt wird. Dies führt wiederum zu wenig Ressourcen und einer geringeren Sichtbarkeit bei der Zielgruppe sowie bei den Trägern und Akteurinnen und Akteuren der IJA. Dies spiegelt sich auch in den nur zum Teil erreichten Zielen des Entwicklungsplans von 2013 wider. Insgesamt ist dieser Plan in den Hintergrund geraten, auch aufgrund der schwierigen Situation während der Coronapandemie. Dabei spielt der Lokale Entwicklungsplan beim Aufbau der Anerkennung der Bedeutsamkeit der IJA eine wesentliche Rolle als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument. Zu geringe personelle Ausstattung der Internationalen Jugendarbeit, mangelndes Bewusstsein über die Bedeutung von Begegnungsformaten, Überlastung von Fachkräften, fehlende Sichtbarkeit bei der Zielgruppe und in der Öffentlichkeit sind die Gründe für eine noch immer bestehende Randständigkeit der Internationalen Jugendarbeit. Dabei bieten die internationalen Begegnungen jungen Menschen zumeist unvergessliche und lebensprägende Erfahrungen. Wenn mittel- und langfristig in Nürnberg mehr Internationale Jugendarbeit entstehen soll, dann ist es von enormer Bedeutung bessere und nachhaltigere Strukturen aufzubauen, um Ansprechpersonen für die IJA zu haben und Beratung und Unterstützung von Fachkräften zu ermöglichen und damit möglichst allen jungen Menschen die Möglichkeit einer internationalen Begegnungserfahrung zu bieten.
2.3 Zusammenfassung der Bestandsaufnahme und -analyse zur Internationalen Ju-
gendarbeit in Nürnberg
| Bestandsaufnahme und -analyse | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Umweltfaktoren und Einflüsse | Erfahrungen | ||||
| Risiken | Stärken | ||||
| Chancen | Herausforderungen | ||||
| Heterogene Stadtge- sellschaft Stadtgeschichte und daraus entstandene Einrichtungen Vernetzung und Zu- sammenarbeit von Kommune, Verbänden und freien Trägern Jugendhilfeausschuss und Stadtverwaltung | Sozialpolitische Her- ausforderungen – Un- terschiedlicher Zugang zur Zielgruppe Kommunaler Haushalt Besondere gesell- schaftliche Krisen Arbeitsbelastung der Fachkräfte und Fluktu- ation | Konkrete Erfahrungen im Jugendamt, beim KJR, bei freien Trä- gern, bei Workcamps und beim Fachkräftet- raining Kommunale Förder- möglichkeiten Personelle Ressourcen joiN als Netzwerkinitia- tive | |||
| Heterogene Stadtge- | Begrenzte Aus- | ||||
| sellschaft | tauschangebote und | ||||
| Rückgang internationa- | |||||
| ler Jugend-begegnun- | |||||
| Stadtgeschichte und | gen | ||||
| daraus entstandene | |||||
| Einrichtungen | |||||
| Fehlender Zugang zu | |||||
| bildungsfernen Ju- | |||||
| Vernetzung und Zu- | gendlichen | ||||
| sammenarbeit von | |||||
| Kommune, Verbänden | |||||
| und freien Trägern | Geringe Akquise von | ||||
| Fördermitteln | |||||
| Jugendhilfeausschuss | |||||
| und Stadtverwaltung | Fehlende Erfahrungen | ||||
| und Kompetenzen bei | |||||
| Fachkräften | |||||
| Brüchige Vernetzung | |||||
| Fehlendes Bewusst- | |||||
| sein und mangelnde | |||||
| Anerkennung zur Be- | |||||
| deutung der IJA |
- Zielsetzungen des Lokalen Entwicklungsplans für Internationale Jugendarbeit in
Nürnberg
Der Lokale Entwicklungsplan zielt auf einen quantifizierbaren Ausbau und eine qualitative Weiterentwicklung von Angeboten im Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit. Auf der Basis der unter Punkt 2 beschriebenen Bestandsaufnahme werden neue, ambitionierte und zugleich aber auch realistische Zielsetzungen formuliert. Im Folgenden werden nun drei Zielbereiche definiert und dazugehörige Ziele formuliert: Zielsetzung in Bezug auf junge Menschen (3.1) Zielsetzung in Bezug auf lokale Fachkräfte (3.2) Zielsetzung in Bezug auf die strukturelle Verankerung (3.3)
Im Rahmen der Teilnahme an bundesweiten Initiativen zur Stärkung von Internationaler Jugendarbeit in Kommunen setzt sich Nürnberg nach zwei Jahren der Pandemie diese neuen
Ziele, um möglichst allen jungen Menschen in Nürnberg zukünftig die Teilnahme an einer Austauschmaßnahme zu ermöglichen und die pädagogische Bedeutung von Internationaler Jugendarbeit als wichtiger Teil der Jugendarbeit in Nürnberg festzuschreiben. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Ziele aus dem vorherigen Entwicklungsplan von 2013 (Vernetzung, Qualifizierung von Fachkräften und Ausbau von Jugendbegegnungsangeboten) nicht zuletzt aufgrund eines Mangels an passenden Strukturen und Unterstützungsangeboten nur unzureichend erreicht werden konnten. Deshalb kommt einer verbesserten personellen Ausstattung eine Schlüsselfunktion zu, um neue Impulse sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote zu schaffen. Diese kontinuierlichen und nachhaltigen Strukturen fehlen bislang in Nürnberg. Die meisten Partnerinnen und Partner für die aktuellen und zukünftigen Mobilitätsformate befinden sich in Europa. Die Europäisierung der Jugendarbeit ist auch für die Akteurinnen und Akteure in Nürnberg von wachsender Bedeutung. Entscheidend ist dabei, das Europabewusstsein und die Bedeutung der Verständigung in Europa in den Begegnungsprojekten deutlich zu machen. Der Schwerpunkt auf europäische Jugendarbeit bietet zudem die Chance, internationalen Jugendaustausch auch mit einer nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität zu verbinden.
3.1 Mehr internationale Mobilitätsangebote für junge Menschen in Nürnberg
Um einer größeren Anzahl von jungen Menschen Jugendbegegnungen zu ermöglichen, ist es entscheidend, dass ausreichend außerschulische Begegnungen stattfinden. Internationale Jugendbegegnungen bieten dabei die Chance für gemeinsames Lernen von internationalen Jugendgruppen. Die Auseinandersetzung mit zentralen gesellschaftlichen und globalen Themen fördert die persönliche Begegnung zwischen Teilnehmenden und stärkt ihre Persönlichkeitsbildung. Mittel- und langfristig sollen jährlich mindestens 10 bis 15 Jugendbegegnungsprojekte durch verschiedene Träger entwickelt und umgesetzt werden. Dabei soll der Anteil von jungen Menschen mit sozialer Benachteiligung bei mindestens 50% liegen.
Bi- und multilaterale Begegnungen mit Partnerstädten
Internationale Jugendbegegnungen zeichnen sich dadurch aus, dass der interkulturelle Austausch und das gegenseitige Kennenlernen junger Menschen aus verschiedenen Ländern, die sich mit verschiedenen Themen auseinandersetzen, im Zentrum stehen. Sie sind grundlegender Bestandteil der Internationalen Jugendarbeit. In den kommenden Jahren sollen neue Begegnungsprojekte mit den Nürnberger Partnerstädten entstehen. Es gehört zu der Zielsetzung von Städtepartnerschaften, einen Beitrag zu Frieden und Verständigung sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Menschenfeindlichkeit zu leisten. Nürnberg ist aufgrund seiner besonderen historischen Geschichte und Verantwortung sehr bemüht, sich als "Stadt des Friedens und der Menschenrechte" neue Impulse zu setzen und im Rahmen von kommunalen Partnerschaften, Freundschaften und weiteren interkommunalen und internationalen Beziehungen einen nachhaltigen Beitrag zu leisten. Im Jahr 1954 wurden zwischen Nürnberg, Nizza, Venedig, Locarno und Brügge die ersten Städtebeziehungen Nürnbergs in der Nachkriegszeit vereinbart. Zwischen 1979 und 2010 folgten weitere 13 Partnerschaften mit Städten in Europa, Nord- und Lateinamerika, Ostasien und im Nahen Osten. Nürnberg hat neben sieben befreundeten Kommunen insgesamt 14 Partnerstädte. Es finden bereits seit Jahren insbesondere bilaterale Formate mit verschiedenen Partnerstädten wie Glasgow (Schottland) und Klausen (Südtirol) statt. Diese sollen weitergeführt werden. Darüber hinaus konnte 2022 eine erste Jugendbegegnung mit Brasov (Rumänien) realisiert werden, weitere Maßnahmen sind zum Beispiel mit Krakau (Polen) geplant. Mittel- und langfristig sollen weitere bi- und multilaterale Angebotsformate unter Beteiligung von weiteren Partnerstädten, wie zum Beispiel Nizza (Frankreich), Skopje (Mazedonien), Prag (Tschechien), Charkiv (Ukraine), Hadera (Israel), Antalya (Türkei), Kavala (Griechenland), Atlanta (USA), Córdoba (Spanien) und Venedig (Italien) entstehen.
Ausbau der Angebote in den kommunalen Einrichtungen der OKiJA
Damit mehr Jugendaustauschmaßnahmen in Nürnberg durchgeführt werden können, stellt das Jugendamt für den Zeitraum 2023 bis 2027 einen Antrag auf Akkreditierung im Programm Erasmus+. Eine Akkreditierung bei Erasmus+ gilt für die Programmlaufzeit bis 2027 und gibt dem Träger eine Planungssicherheit für die Förderung der Austauschmaßnahmen. Das Jugendamt als akkreditierter Träger stellt dann einmal jährlich einen vereinfachten Budgetantrag für die kommunalen Mobilitätsaktivitäten der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Somit wird die geplante Ausweitung der Mobilitätsangebote nicht den städtischen Haushalt belasten Die Umsetzung der intensivierten Internationalen Jugendarbeit soll in folgenden Schritten erfolgen: 2023 und 2024: je 5 bilaterale Jugendbegegnungen 2025 und 2026: je 6 bilaterale Jugendbegegnungen 2027: 7 bilaterale Jugendbegegnungen 2023 bis 2027: einmal jährlich ein multilaterales Angebot 2023 bis 2027: einmal jährlich ein Fachkräfteaustausch Ziel ist es demnach, dass in den Jahren 2023 bis 2024 jeweils fünf bi- bzw. trilaterale Jugendbegegnungen mit den Partnerstädten Glasgow, Klausen, Krakau, Brasov, Antalya und Nizza stattfinden. In den Jahren 2025 und 2026 sollen die bilateralen Begegnungen um eine weitere Begegnung mit einer Partnerstadt (z. B. Hadera) erweitert werden, sodass jeweils sechs Jugendbegegnungen stattfinden. Zusätzlich sollen von 2023 bis 2027 jeweils jährlich mindestens je ein weiterer Fachkräfteaustausch und je ein multilaterales Angebot durchgeführt werden. In der kommunalen Offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen zudem neue Angebotsformate entstehen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den kommunalen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg zu. Langfristig sollen sich deutlich mehr Einrichtungen an Internationaler Jugendarbeit beteiligen. Das ist in unterschiedlicher Weise möglich, zum Beispiel durch jährliche Austauschprojekte, Begegnungsprojekte alle zwei oder drei Jahre, von mehreren Einrichtungen gemeinsam durchgeführte Projekte in Kooperation etc.
Stärkung der Angebote der Jugendverbände
Neben der Schaffung neuer Angebote durch kommunale Einrichtungen setzt sich Nürnberg zum Ziel Jugendverbände in ihrer Internationalen Jugendarbeit zu stärken. Sie sollen ermutigt und unterstützt werden wieder mehr internationale Jugendbegegnungen anzubieten und durchführen zu können. Ziel ist es, dass die kommunalen Mittel für internationale Jugendarbeit, die zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden, wieder stärker abgerufen werden und dass der Kreisjugendring sowie einzelne Verbände auch wieder mehr an überregionalen Fördermöglichkeiten partizipieren. Um die Jugendverbände zu unterstützen, soll der Kontakt und die Vernetzung ausgebaut werden. Das neue Netzwerk joiN bietet dafür eine große Chance. Eine enge Vernetzung ermöglicht einen regelmäßigen Informations- und Wissensaustausch, aber auch die gemeinsame strategische Weiterentwicklung der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg. Die angestrebte Fachstelle für Internationale Jugendarbeit des Jugendamts soll sich dabei auch als Ansprechpartnerin für Jugendverbände verstehen und diesen bei Fragen rund um die Realisierung einer Jugendbegegnung unterstützen und Vernetzungsangebote vorhalten. Die Anzahl der Maßnahmen der Jugendverbände in Nürnberg könnte so bis 2027 auf insgesamt bis zu 14 gesteigert werden.
Aufbau von Einsatzstellen und Projekten im Rahmen des Europäischen Solidaritäts-
korps mit den Partnerstädten
Neben gruppenpädagogischen Projekten wie internationalen Jugendbegegnungen sind individuelle Mobilitätsangebote, wie z. B. Freiwilligendienste, ein zentrales Instrument von Internationaler Jugendarbeit. Auch beim Europäischen Freiwilligendienst gibt es in Nürnberg bislang wenige Angebote und daher Nachholbedarf. In den kommenden Jahren sollen Einsatzstellen für Freiwilligendienste aufgebaut und Fachkräfte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Verwaltung als Betreuungspersonen
qualifiziert werden. Der Aufbau von Einsatzstellen, die langfristig einjährige Freiwilligendienst- Projekte bei sich etablieren, bedeutet, europäische Fördergelder für Freiwilligenarbeit nach Nürnberg zu lenken und über die individuellen Wirkungen hinaus in den Einrichtungen zur Professionalisierung der Freiwilligenarbeit, zur interkulturellen Öffnung und zu einem stärkeren Europabewusstsein beizutragen. Die Städtepartnerschaften und die Kontakte des Amtes für Internationale Beziehungen bieten gute Grundlagen für den Aufbau eines Aufnahme- und Entsendenetzwerkes für Maßnahmen im Rahmen des europäischen Solidaritätskorps. Die Voraussetzungen für die Schaffung derartiger Einsatzstellen befindet sich momentan in der Prüfung.
3.2 Vernetzung, Qualifizierung und Unterstützung der lokalen Fachkräfte
Verlässliche und nachhaltige Netzwerkstrukturen – das Netzwerk joiN
Für die kommunale Stärkung kommt der lokalen Vernetzung eine besondere Rolle zu. Bislang fehlt es an Kapazitäten, um eine wirkungsvolle und nachhaltige Vernetzungsarbeit zu realisieren. Im Herbst 2020 wurde aus einem informellen Kreis von Akteurinnen und Akteuren der Jugendarbeit das Netzwerk joiN (jung – offen – international – Nürnberg) zur Stärkung von Internationaler Jugendarbeit in Nürnberg gegründet. Die Gruppe umfasst Vertreterinnen und Vertreter des Jugendamts, des Kreisjugendrings Nürnberg-Stadt, des Amts für internationale Beziehungen, von Jugendverbänden und anderen freien Trägern und Aktiven. Das Netzwerk joiN soll in den kommenden Jahren das Forum für Austausch, Qualifizierung und stärkere Sichtbarkeit von Internationaler Jugendarbeit in Nürnberg werden. joiN bietet die Plattform für regelmäßigen Informationsaustausch über durchgeführte und geplante Mobilitätsangebote und über Fördermöglichkeiten und dient der fachlichen und strategischen Weiterentwicklung der IJA in Nürnberg. Das Netzwerk organisiert Veranstaltungen (u.a. ein jährliches Dialogforum und zwei Netzwerktreffen im Jahr), um den Informationsaustausch und die Vernetzung mit Trägern der Jugendarbeit zu festigen und den fachlichen und politischen Diskurs zu beginnen und zu verstetigen. Die Träger, die Jugendbegegnungen im pädagogischen Angebot haben, nutzen für ihre Öffentlichkeitsarbeit und Informationsvermittlung bislang verschiedene Formate. Das sind z.B. soziale Medien, Flyer oder verschiedene Internetauftritte. Die Angebote der verschiedenen Träger sind untereinander und bei den Zielgruppen nur teilweise bekannt. Im Rahmen des Netzwerkes soll die bisherige Informationsvermittlung auf ihre Wirksamkeit überprüft und für folgende Zielgruppen adäquate Zugänge gefunden werden: für junge Menschen und deren Kontakt- bzw. Ansprechpersonen für Fachkräfte für Fachpolitikerinnen und -politiker
Das Netzwerk soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Dabei sollen neben Jugendverbänden, kommunalen Einrichtungen und freien Trägern auch Kontakte zu Schulen und zur beruflichen Ausbildung entstehen. Wichtige Partnerinnen und Partner sind dabei unter anderem das Europabüro der Stadt und der Lehrstuhl für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Diversity Education und internationale Bildungsforschung der Universität Erlangen-Nürnberg.
Verstärkte Unterstützung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Eine nachhaltige Entwicklung von Internationaler Jugendarbeit setzt fortlaufende Fortbildungsund Qualifizierungsangebote voraus. Die Unterstützung und Qualifizierung von hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Fachkräften sind dafür elementare Bausteine. Durch Informationen, Aus- und Fortbildungen, Reflexionsseminare sowie Fachkräfteaustausche können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pädagogische und organisatorische Kompetenzen zur Konzipierung und Durchführung von Jugendbegegnungen und adressatengerechte Zugänge erschließen. Die Koordinierung der Angebote soll bei der geplanten Fachstelle liegen. Die inhaltliche Gestaltung einer Jugendbegegnung ist das zentrale Mittel, um die persönliche Begegnung von Teilnehmenden zu fördern. Fachkräfte, die gemeinsam mit internationalen
Partnerinnen und Partnern ein Programm planen, brauchen dazu pädagogische und methodische Kenntnisse, um eine Begegnungswoche teilnehmerorientiert und themenzentriert zu gestalten. Inhalte und Ziele werden dabei mit den jungen Teilnehmenden entwickelt. Für die Programmgestaltung einer Jugendbegegnung eignen sich z. B. kulturelle wie politische Bildung, Erlebnispädagogik und Sport. Den Fachkräften sollen durch Einführungsseminare und (internationale) Trainings praktisches Handlungswissen und theoretische Grundlagen vermittelt werden. Mit Videokonferenzen gibt es ganz neue Kommunikations- bzw. Austauschformate, die gerade in der Vorbereitung der jungen Menschen auf den Austausch „vor Ort“ ganz neue und niederschwellige Möglichkeiten bieten.
Internationale Fachkräftetrainings
Für die erfolgreiche Umsetzung einer Jugendbegegnung braucht es zuverlässige Partnerinnen und Partner, mit denen eine tragfähige und dauerhafte Partnerschaft aufgebaut und gepflegt werden kann. Das gelingt dann besonders gut und erfolgversprechend, wenn sie Gelegenheit haben, sich kennenzulernen und gemeinsame Vorstellungen für eine Zusammenarbeit zu entwickeln. Geplant ist deshalb in den kommenden Jahren eine Reihe von internationalen Fachkräftetrainings, bei denen hauptamtliche und ehrenamtliche Fachkräfte aus der Nürnberger Jugendarbeit auf Kolleginnen und Kollegen aus den Partnerstädten treffen. Die Trainings sollen Grundlagen von Internationaler Jugendarbeit vermitteln, Interesse und Motivation wecken und als Projektschmieden dienen, bei denen neue Partnerschaften geknüpft und Jugendbegegnungen geplant werden. Im Rahmen der Trainings lassen sich auch Hürden und Herausforderungen auf dem Weg zu einer Jugendbegegnung thematisieren und gemeinsam Strategien entwickeln.
Denkbar ist auch Job-Shadowing von Fachkräften, bei dem eine Fachkraft im Inland durch eine Fachkraft aus dem Ausland für eine gewisse Zeit bei der Arbeit begleitet wird und dabei Einblicke in das jeweilige Tätigkeitsfeld bekommt. Das EU-Programm Erasmus+-Jugend fördert diesen Perspektivenwechsel auf Zeit finanziell.
Diversitätsbewusstsein – more than culture
Nürnberg besitzt eine heterogene Stadtgesellschaft. Der respektvolle und wertegebundene Umgang mit sozialer und kultureller Vielfalt ist eine wichtige Kompetenz für das Zusammenleben in Nürnberg. Internationale und europäische Jugendarbeit bietet Lerngelegenheiten, um das eigene Denken und Handeln in Bezug auf Diversität zu reflektieren. Die Fachkräfte sollen in ihren Begegnungen zeitgemäße Konzepte und Methoden anwenden, die das Bewusstsein von Teilnehmenden für Diversität und Ungleichheiten erhöht und eine Haltung vermittelt, die jede Art von Diskriminierung kritisch reflektiert und ablehnt. Damit leisten Jugendbegegnungen einen Beitrag zur Präventionsarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die geplante Fachstelle soll dabei die Fachkräfte durch Trainings zur Entwicklung einer diversitätsbewussten Haltung unterstützen und Module für den Einsatz in den internationalen Jugendbegegnungen entwickeln und weitergeben.
Projektsteuerung und Akquise von Fördergeldern
Neben inhaltlichen und pädagogischen Kompetenzen brauchen Fachkräfte auch Kompetenzen und Fertigkeiten, um ein anspruchsvolles internationales Projekt planen und organisieren zu können. Dazu gehören Teamfähigkeit, Projektsteuerung und Erfahrungen bei der Akquise und Abrechnung von Fördergeldern. Mit gezielten Fortbildungen sollen die Fachkräfte aus der Jugendarbeit für die verschiedenen Schritte einer Projektplanung „Jugendbegegnung von A bis Z“ fit gemacht werden. Bislang wurden nur in Einzelfällen Fördergelder für Internationale Jugendarbeit (Erasmus+, Kinder- und Jugendplan des Bundes, Jugendwerke, Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung etc.) beantragt. Schritt für Schritt soll es zum Normalfall werden, dass die Begegnungsprojekte über Fördergelder aus Bundes- oder Europamitteln (anteilig) finanziert werden. Interessante Perspektiven bietet die 2021 gegründete Stiftung „Jugendaustausch Bayern“.
3.3 Strukturelle und personelle Verankerung – Schaffung einer Fachstelle für Internati-
onale Jugendarbeit in Nürnberg
Die Analyse der Entwicklung von Internationaler Jugendarbeit in Nürnberg in den letzten Jahren zeigt, dass es an Angeboten für junge Menschen in der Fläche, an Wissen und Erfahrungen bei den Fachkräften und an Kapazitäten und Ressourcen für eine wirkungsvolle Vernetzung und Koordinierung in der Fläche noch mangelt. Die verschiedenen und umfangreichen Defizite in diesen Bereichen machen deutlich, dass es von zentraler Bedeutung ist, über bestehende Strukturen hinaus neue Kapazitäten aufzubauen. Dazu ist die Schaffung einer lokalen Fach- und Koordinierungsstelle für Internationale Jugendarbeit in Nürnberg unerlässlich. Daher wurde beim Jugendamt eine Stelle in Vollzeit für den Haushalt 2023 beantragt. Die bestehende Verortung der Internationalen Jugendarbeit in einem von mehreren Querschnittsfunktionen einer Abteilungsleitung Kinder- und Jugendarbeit beim Jugendamt und die bestehenden geringfügigen Personalstunden beim KJR haben nicht ausgereicht, um in den letzten Jahren Vernetzung und Weiterentwicklung von Internationaler Jugendarbeit ausreichend und nachhaltig zu gewährleisten oder gar voranzubringen. Die Förderung durch das Programm Fachkräfteinitiative.International (IJAB) zeigt ganz deutlich, dass durch die zusätzlichen personellen Ressourcen in der Projektgruppe Internationale Jugendarbeit die Aktivitäten in diesem Arbeitsfeld breitflächiger und damit auch, zumindest bis Ende 2022, wesentlich nachhaltiger angelegt werden können. Denn um die jugendpolitisch wichtigen Aufgaben (Persönlichkeitsentwicklung, Demokratiebewusstsein, Einbeziehung von benachteiligten Jugendlichen etc.) in Nürnberg erfolgreich umsetzen zu können, braucht es einen Motor, eine Fachstelle für Internationale Jugendarbeit, die in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Aktiven im Arbeitsfeld der Internationalen Jugendarbeit eine Strategie entwickelt und diese dann auch zielgerichtet umsetzt. Die Verortung der Fachstelle liegt dabei inhaltlich-fachlich im Jugendamt. Andere vergleichbare Kommunen, wie Wiesbaden oder Leipzig, haben in den letzten Jahren durch den Aufbau von internationalen Fachstellen in der Jugendarbeitsstruktur der Kommune nachhaltige Entwicklungen umsetzen können und bieten heute erfolgreich mehr und zielgruppenadäquate Begegnungsprojekte für mehr junge Menschen an. Nürnberg wird mit einer Fachstelle diesem bundesweit modellhaften Weg folgen. Mit der Einrichtung einer kommunalen Fach- und Koordinierungsstelle können die Bedarfe bei den Fachkräften und Trägern aufgegriffen und folgende zentrale Arbeitsschwerpunkte Entwicklungsschritte nachhaltig umgesetzt werden:
Beratung und Servicefunktion
Fachkräfte der Jugendarbeit stehen bereits in ihrer Alltagsarbeit unter einer hohen Arbeitsbelastung. Bei Bedarfsabfragen wurde immer wieder deutlich, dass der hohe Arbeitsaufwand in der Internationalen Jugendarbeit haupt- und ehrenamtliche Kräfte in der verbandlichen Jugendarbeit, in den Einrichtungen der OKiJA und bei sonstigen Trägern das verstärkte Engagement in der Internationalen Jugendarbeit behindert. Diese Zugangshürden sollen in Nürnberg durch die Einrichtung einer Koordinierungs- und Fachstelle abgemildert werden. Die Beratung und Unterstützung bei organisatorischen Fragen soll ein Schwerpunkt der Fachstelle werden. Die Weitergabe von Informationen, die Hilfe bei der Antragstellung, die Vermittlung von Kontakten, der Austausch bei Themen wie Teilnehmendengewinnung und die Beratung bei der inhaltlichen Gestaltung sollen für eine spürbare Entlastung sorgen, sodass sich die Kolleginnen und Kollegen leichter für die Planung einer Jugendbegegnung entscheiden können. Die Beratung soll allen Fachkräften in Nürnberg zur Verfügung stehen. Besondere Bedeutung kommt der Bekanntheit und der Erreichbarkeit der Fachstelle zu. Dies soll durch gute Vernetzung und die Schaffung ausreichender Kapazitäten (mindestens eine Vollzeitstelle) erreicht werden.
Aufbau und Pflege des Netzwerks
Der Aufbau eines langfristigen und arbeitsfähigen Netzwerkes (joiN) braucht einen Motor. Ziel ist der Kontaktaufbau und die Einbeziehung aller Träger, die in Internationaler Jugendarbeit
aktiv sind, waren, wieder einsteigen oder diese Arbeit neu aufbauen möchten. Damit die Mitarbeit im Netzwerk für alle Partnerinnen und Partner einen Mehrwert darstellt, werden regelmäßig Erhebungen durchgeführt, welche Bedarfe an Schulungen, Fachkräfteprogrammen, Informationsaustausch und Beratungsangeboten bei den Trägern bestehen. Jährlich werden zwei Netzwerktreffen angeboten und sollen von der Fachstelle mitgestaltet werden. Jahresthemen und gemeinsame Vorhaben werden in Arbeitsgruppen geplant, die die Fachstelle koordinieren wird. Die Aktivitäten im Netzwerk werden erfasst und auf der Homepage dokumentiert. Die Homepage informiert zielgruppenorientiert über Angebote der Netzwerkpartnerinnen und -partner.
Kontaktaufbau zu den Partnerstädten und internationalen Austauschpartnerinnen und
-partnern
Eine zentrale Voraussetzung für gute und langfristige Internationale Jugendarbeit sind Partnerschaften mit Einrichtungen, Trägern und Organisationen in anderen Ländern. Ein gutes Begegnungsprojekt lebt davon, dass die Partnerorganisationen und die handelnden Akteurinnen und Akteure eine gemeinsame Vorstellung von der Austauschmaßnahme und dem pädagogischen Ansatz haben. Die zahlreichen Nürnberger Partnerstädte sind eine gute Basis für die Suche nach Kooperationen. Um die Kontakte zu knüpfen wird die Fachstelle jährlich Fachkräfteprogramme anbieten, um die Nürnberger Fachkräfte mit denen aus den Partnerstädten zusammenbringen. Es hat sich bewährt, diese Programme mit Methoden der Begegnungsarbeit zu gestalten, um den Fachkräften eigene Erfahrungen zu vermitteln und die Perspektive von Teilnehmenden selbst zu erfahren. Zweiteilige Matching-Seminare sollen mit wechselnden Partnerstädten stattfinden. Es ist geplant, in den kommenden Jahren zu mindestens zehn Partnerstädten und darüber hinaus mit weiteren Partnerinnen und Partnern feste Kooperationen für Internationale Jugendarbeit aufzubauen. Um Kontakt- und Informationslücken beim Wechsel von Zuständigkeiten oder beim Ausscheiden von Ansprechpartnerinnen und -partnern in Nürnberg und im Ausland zu vermeiden, ist der Aufbau und die Pflege eines nachhaltigen Wissensmanagements dringend notwendig.
Strategieentwicklung, Zielgruppenerreichung und Teilnehmendengewinnung
Die Einbeziehung von benachteiligten jungen Menschen ist das zentrale strategische Ziel für die kommenden Jahre. Die Fachstelle soll sich in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit diesem Thema annehmen und sich um die Entwicklung von Konzepten kümmern, wie Zugänge erkannt und wirksam abgebaut werden. Das Thema ist in anderen Kommunen und auf Bundesebene bereits ausführlich analysiert worden. Es wird daher auch darum gehen, von Erfahrungen anderer Kommunen und Träger zu lernen und sich mit ihnen auszutauschen. Geplant sind daher eine Arbeitshilfe als Handreichung für Fachkräfte, ein regelmäßiger Austausch, u.a. bei den geplanten Netzwerktreffen, und Qualifizierungsmodule, u.a. bei den Fachkräfteseminaren. Wichtig wird zudem auch die engere Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe und dem Bereich der formalen Bildung in Nürnberg sein.
Mehrjährige Entwicklungspläne, Akkreditierung für Förderprogramme und Sammelan-
träge
Ein zentrales Defizit in den letzten Jahren in der Internationalen Jugendarbeit in Nürnberg war die äußerst geringe Akquise von Fördermitteln von der Bundes- und Europaebene. In der neuen Programmlaufzeit des EU-Förderprogramms Erasmus+-Jugend besteht die Möglichkeit, dass sich Träger im Zeitraum von 2022 bis 2027 als Träger von Maßnahmen der Internationalen Jugendarbeit akkreditieren und dabei ein mehrjähriges Maßnahmenprogramm anmelden. Dieses Instrument bietet sich für den Ausbau von Internationaler Jugendarbeit in Nürnberg besonders an. Eine Akkreditierung setzt eine langfristige Maßnahmenplanung voraus, die die Träger im Netzwerk und durch enge Beratung der Fachstelle entwickeln sollen.
Initiierung von neuen Begegnungsprojekten
Die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit soll über ihre Koordinierungsfunktionen hinaus auch eigene Impulse für die Begegnungsarbeit in Nürnberg leisten. Gedacht ist, dass die Fachstelle sich federführend an der Planung und Durchführung von neuen, multilateralen Begegnungsprojekten beteiligt. Das betrifft u.a. den Aufbau von Begegnungsformaten, die aufgrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Bedingungen und historischer Verantwortung von besonderer Bedeutung sind. Besondere Aufmerksamkeit soll in den kommenden Jahren zum Beispiel auf den Jugendaustausch mit Israel und der Türkei gelegt werden. Die Verantwortung für die Erinnerung an den Holocaust und die dauerhafte Notwendigkeit präventiv gegen Antisemitismus und andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu arbeiten, sind der Grund für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus der Partnerstadt Hadera (Israel). Die heterogene Zusammensetzung besonders der jungen Generation in Nürnberg und die Bedeutung von pädagogischer Arbeit für die Identitätsentwicklung sind Gründe, um neue Konzepte und Projekte mit Partnerinnen und Partner aus Antalya zu entwickeln. Das Bewusstsein für demokratische Werte, die Vermittlung der Bedeutung der Menschenrechte und der Wert europäischer und globaler Verständigung sind vor dem Hintergrund aktueller Verletzungen von Frieden, Freiheit und Menschenwürde an vielen Orten der Welt elementar wichtig. Die Fachstelle soll in den nächsten Jahren Formate für internationale Jugendwochen erarbeiten, die besonders Fragen zu Frieden, Menschenrechte und Demokratie in den Mittelpunkt stellen.
4. Grafische Darstellung des zukünftigen Netzwerkaufbaus bis 2027
Die Grafik zeigt die aktuelle Vernetzungssituation im Jahr 2022 und zeigt die anzustrebende erweiterte Vernetzungsstruktur für das Jahr 2027 auf.
5. Zusammenfassende Schlussbewertung
Selbst kurzzeitige internationale Erfahrungen haben einen nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung junger Menschen. Gefördert wird die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen im Hinblick auf Selbstvertrauen, soziale Kompetenz, Offenheit für neue Erfahrungen, interkulturelle Kompetenz und Identitätsbildung. In der Zugangsstudie von 2019 wird dabei das starke Interesse und der hohe Bedarf an der Teilnahme von jungen Menschen an Mobilitätsformaten mehr als deutlich. Eine Umfrage unter 2380 jungen Menschen ergab demnach, dass die Mehrheit (insgesamt 63%) grundsätzlich an Austauschmaßnahmen interessiert sind. Lediglich 37% haben keinerlei Interesse an der Teilnahme an einem internationalen Austausch. Oft sind fehlende Informationen oder die Sorge vor zu hohen Kosten ein Grund für das fehlende Interesse. Nürnberg besitzt eine breite Aufstellung im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Dazu gehören die fast 70 Einrichtungen, die sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft von Jugendverbänden bzw. dem KJR befinden und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Internationale Jugendarbeit spielte allerdings in den vergangenen Jahren dabei in den meisten Einrichtungen eine zunehmend geringere Rolle. Die Teilnahme von Nürnberg am Förderprogramm Kommune goes International des IJAB hatte zwar kurzzeitig zu einem Schub in diesem Arbeitsfeld geführt, der allerdings danach wieder größtenteils verpuffte. Die Austauschaktivitäten beschränkten sich meist auf einzelne aktive Träger, in der Breite konnten sie nicht implementiert werden. Erst mit der Neugründung des Netzwerks joiN 2020 und die damit stärkere Vernetzung der in der Internationalen Jugendarbeit Aktiven wurde wieder eine solide Basis für das Wiedererstarken der Aktivitäten im Feld der Internationalen Jugendarbeit und der Ausweitung von Mobilitätsmaßnahmen möglichst für alle jungen Menschen in Nürnberg geschaffen. Die Teilnahme des Jugendamts an der Fachkräfteinitiative.International des IJAB und die damit verbundenen Fördermittel, auch für Personalanteile, hat dem Vernetzungsprozess weiter Vorschub geleistet. Bei Beendigung der Förderung zum 31.12.2022 steht zu erwarten, dass die initiierten Entwicklungen nicht mehr weitergeführt werden können und man relativ schnell wieder auf das Niveau vor Gründung des Netzwerks zurückfällt. In der Zugangsstudie wird aus Sicht des Forschungsteams gefordert, die Zugangsbarrieren für junge Menschen zu verringern. „Dafür ist eine Stärkung der Jugendarbeit notwendig, damit diese vor allem auf lokaler Ebene ausreichend Ressourcen zur Verfügung hat, um eine lebensweltliche Anbindung internationaler Jugendarbeit zu ermöglichen und jungen Menschen damit außerdem partizipative, d.h. selbstgestaltete Zugänge zu internationalen Formaten zu erleichtern.“ Damit der in Nürnberg begonnene Prozess der Internationalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit auch weiterhin und damit auch nachhaltig fortgeführt werden kann, ist die Schaffung von personellen Strukturen notwendig. Die Projektgruppe Internationale Jugendarbeit im Jugendamt, die durch die Fördermittel von Fachkräfteinitiative.International des IJAB im Jahr 2022 geschaffen werden konnte, die enge Zusammenarbeit mit dem Amt für Internationale Beziehungen und mit dem Kreisjugendring Nürnberg-Stadt in Verbindung mit dem neuen Netzwerk joiN, das sozusagen die Informations-, Kommunikations- und Vernetzungsplattform für alle in Nürnberg im Bereich der Internationalen Jugendarbeit Aktiven ist – dies alles zeigt sehr deutlich auf, dass eine Verbreiterung und Ausweitung der Aktivitäten sowie eine qualitative Weiterentwicklung der Internationalen Jugendarbeit aus dem Bestand nicht möglich ist. Dazu sind zusätzliche personelle Ressourcen nötig.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
laut! Sonderreihe zu Corona
Vorstellung der Social-Media-Kampagne für Jugendliche zum Thema Corona-Impfungen
und der Sondersendung von laut! TV zu Corona
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung
Bericht:
In 23 kurzen Clips, die auf den Social Media-Kanälen der Stadt Nürnberg von laut! und des Klinikums Nürnberg sowie auf der laut!-Website zu finden sind, werden Fragen und Bedenken junger Menschen zur Corona-Impfung aufgegriffen und von Dr. Arnim Geise, Bereichsleitung Internistische Intensivmedizin am Klinikum Nürnberg Nord, beantwortet. Im Vorfeld waren junge Menschen aus Nürnberg aufgerufen, ihre Fragen bei laut! einzureichen. Das Interview mit Dr. Geise führt der Nürnberger Influencer ,,posutv“.
Ziel der Kampagne des Jugendpartizipationsmodells laut! war und ist es, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Bedenken zur Impfung ernst zu nehmen und inhaltlich wie medial dort abzuholen, wo sie gut erreichbar sind. Die Kampagne „Du fragst `nen Arzt“ ergänzt den Brief der Stadtverwaltung an alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger aus Nürnberg, der im Januar 2022 über Impfangebote informierte.
Ergänzend zu den Clips entstand eine laut! TV-Sendung "Macht eine Corona-Impfung bei Jugendlichen noch Sinn?" mit Interviews mit Frau Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales, und Herrn Oberbürgermeister König, der die Kampagne erst ins Rollen brachte.
Im vorliegenden Bericht wird die Kampagne kurz vorgestellt und die Reichweite präsentiert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Alle Angebote von laut! berücksichtigen die Diversität der Zielgruppe.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt:
laut! Sonderreihe Corona
Impfen schützt noch immer am besten gegen Corona. Daher schrieb die Stadt Nürnberg Anfang des Jahres 2022 ihre Bürgerinnen und Bürger an. In dem Brief, der von Oberbürgermeister Marcus König, Umwelt- und Gesundheitsreferentin Britta Walthelm sowie Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales, unterschrieben wurde, verwies die Stadt auf die verschiedenen Möglichkeiten sich in Nürnberg impfen zu lassen.1 Da allerdings nur Volljährige angeschrieben wurden, galt es ein Format zu finden, das vorrangig junge Menschen aus Nürnberg anspricht, die bislang nicht erreicht wurden. Oberbürgermeister Marcus König regte beim Nürnberger Jugendpartizipationsmodell laut! eine Kampagne für junge Menschen an, die diese Lücke schließt. laut! bietet in Nürnberg als Kooperationsverbund zwischen dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, dem Kreisjugendring Nürnberg Stadt und dem Medienzentrum Parabol, verschiedene Module zur Jugendbeteiligung an und griff den Impuls gerne auf. Im vorliegenden Bericht wird das Konzept, das die Jugend in Nürnberg mit ihren Bedenken zur Impfung ernst nimmt und inhaltlich wie medial dort abholt, wo sie gut erreichbar sind, kurz vorgestellt. Darüber hinaus wird die Reichweite der Social-Media-Kampagne präsentiert.
Die Social-Media-Impf-Kampagne von laut!
Zielfindung Innerhalb von wenigen Tagen nach dem Impuls des Oberbürgermeisters stand das Konzept für die Social-Media-Kampagne von laut!. In einer Zeit, in der junge Menschen massiv mit den Einschränkungen durch die Pandemie zu kämpfen hatten, schien es Ende Januar 2022 genau der richtige Augenblick zu sein, den Heranwachsenden zum Thema Impfen nicht nur Fragen zu stellen, sondern auch Antworten zu liefern. Über die sozialen Medien gestreut, sollte die Kampagne die Jugend, die sich fast zwangsläufig in den digitalen Raum zurückgezogen hatte, erreichen und informieren. Entsprechend der 15. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung galten zu dem Zeitpunkt des Kampagnenentwurfs für Ungeimpfte und Nichtgenesene weitreichende Kontaktbeschränkungen. Während der geimpfte Teil der Bevölkerung und minderjährige Schüler/-innen bereits wieder Konzerte besuchen oder in Stadien gehen konnte, erhöhte sich der Druck auf nicht geimpfte Auszubildende, Studierende, Stellensuchende, Arbeitende oder Selbstständige und setzte vor allem jungen Menschen zu, für die die Entscheidung für oder gegen eine Impfung nicht direkt auf der Hand lag. Ziel war es auch dort Informationen zu streuen, wo die Impfbereitschaft gering ist oder Communitys unter sich bleiben. Gerade auch Minderjährigen, die sich nicht ohne die Einwilligung der Eltern impfen lassen konnten oder wollten, galt es Informationen an die Hand gegeben, die für eine Entscheidungsfindung oder Diskussion hilfreich sind. Um fachlich fundierte Antworten zu geben, musste darüber hinaus ein qualifizierter Ansprechpartner für die Beantwortung der Fragen gefunden werden.
1 Vgl. Pressemeldung 14.01.2022 https://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_76550.html
Fragensammlung Im ersten Schritt der Kampagne galt es herauszufinden, welche Fragen die jungen Nürnberger und Nürnbergerinnen rund um die Corona-Impfung beschäftigen, welcher Informationsbedarf besteht und welche Ängste sie bislang davon abgehalten haben, sich impfen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden über 40 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg per E-Mail angeschrieben und gebeten, in den Dialog mit den jungen Menschen zu gehen und deren Fragen und Ängste herauszufiltern und zurückzumelden. Auch über die Social-Media-Kanäle von laut! wurden junge Menschen über diverse Postings aufgefordert ihre Fragen rund um die Corona-Impfung direkt an das laut!-Team zu melden. Insgesamt wurden 23 Fragestellungen dabei erhoben, die es im Anschluss medial und inhaltlich in leichter Sprache aufzubereiten galt.
Beteiligte Akteure der Social-Media-Impf-Kampagne von laut! Bei der Umsetzung der Kampagne stieß laut! auf breite Unterstützung durch die Verwaltung. Die Sozialreferentin von Nürnberg beteiligte sich gerne am abschließenden laut! TV-Beitrag. Als Impulsgeber stand der Oberbürgermeister mehrfach für diverse Clips und Produktionen vor der Kamera. Dr. Arnim Geise, Bereichsleitung Internistische Intensivmedizin des Klinikums Nürnberg Nord bestritt in beeindruckender Weise die nicht ganz einfache Aufgabe, kurze Antworten in verständlicher Sprache zu medizinischen Themen in die Kamera zu sprechen. Wir danken ihm und dem Klinikum Nürnberg für die Unterstützung der Kampagne. Im besonderen Maße hat sich das Medienzentrum Parabol für die Realisierung der Kampagne stark gemacht. Die Planung, Produktion, das Onlinestellen der fertigen Videoclips auf den verschiedenen Social-Media-Plattformen und die nicht zu unterschätzende Nachbetreuung der Social-Media-Kanäle von laut! haben viele zusätzliche Ressourcen gebunden. Das Ergebnis der gelungenen Kampagne kann sich auch dank des Nürnberger Influencers Mämmed alias ,,posutv“, sehen lassen!
Projektzeitraum Die Social-Media-Kampagne lief vom 12.03. bis zum 10.04. und vom 26.04. bis zum 01.05.2022. Ergänzend zu der Kampagne erschien eine regulär produzierte laut! TV-Sendung zum Thema „Macht eine Corona-Impfung bei Jugendlichen noch Sinn?“ die nach den Übertragungen im Frankenfernsehen seit dem 27.06.2022 auf YouTube abrufbar ist. Die Veröffentlichung der laut! TV-Sendung stellt gleichzeitig den Abschluss der Kampagne dar.
Auswertung der laut! Impfkampagne Mit dem Stand vom 25.04.2022 wurden anhand der Rückmeldungen von jungen Nürnberger/innen insgesamt 23 Fragen formuliert. Dabei entstanden 51 unterschiedliche Clips, die je nach Plattform in verschiedener Form und Länge, in insgesamt 156 Clip-Veröffentlichungen mündeten. Die Gesamtlänge des Gesprächsinterviews mit Herrn Dr. Geise beträgt 25 Minuten, die Kurzantworten 6 Minuten.
Die Einzelclips wurden unter anderem auf den eigenen laut! Kanälen veröffentlicht: Instagram (18 Reels, 20 lange Antworten und 33 Storys) TikTok (22 kurze Antwortclips) Facebook (14 lange Antworten) YouTube (27 kurze Antwortclips und ein vollständiges Interview).
Der im Rahmen der Kampagne als Teaser entstandene Impfsketch „Onkel Ahmet“ erzielte bei TikTok @posutv 95.200 Views. Besonders beliebt war auch der Instagam-Reel: “regelmäßig impfen?” mit
2.470 Views. Der YouTube Short: “Story1 – Du Fragst nen’ Arzt” mit @posutv und Marcus König hatte 1.419 Views und der Kampagnenauftakt auf Facebook 107 Klicks.
Die Reichweite der Videoclips der Impf-Kampagne lag gesamt bei annähernd 200.000: Facebook: 3.136 Instagram: Video-Beiträge: 4.608; Reels:15.179, Stories: ca. 2.640 TikTok: 157.605 YouTube: 9.126.
Die statistische Erfassung ist dabei nicht punktgenau, da die verschiedenen Plattformen unterschiedliche Auswertungsmöglichkeiten (monats- und tageweise) bieten und parallel zu der Impf-Kampagne der übliche Betrieb von laut! fortgeführt wurde.
Bei einem Blick auf die Gesamtstatistik von laut! lässt sich die Steigerung der Reichweite insbesondere auf den für junge Menschen relevanten Plattformen wie TikTok aber auch auf Instagram und YouTube in den Monaten März und April 2022 gut erkennen.
Abbildung 1: Auszug aus der laut! Gesamtstatistik 2022
Die wohl kniffligste Aufgabe bei Social Media ist es, die richtige Zielgruppe zu erreichen.
Ein Blick auf die Statistik lässt – trotz überörtlichem Interesse an dem Partizipationsmodell laut! - den lokalen Bezug auf Nürnberg deutlich feststellen.
Abbildung 2: laut!-Instagram Auswertung für den Zeitraum vom 27.03-25.04.2022
Herauszuheben ist, dass durch die Verbreitung und Verlinkung der Videoclips von der Kampagne auf diversen Homepages (Stadt Nürnberg, Klinikum Nord) und auf anderen Social-Media-Accounts (Marcus König, Stadt Nürnberg, „posutv“) viele neue Menschen (97,1%) den YouTube-Kanal von laut! besuchten und Videos von dort aufriefen.
Abbildung 3: laut!-YouTube-Auswertung 12.03.-25.04.2022
Die größte Steigerung, die dank der Auswahl des jungen Gesichts der Social-Media-Kampagne „posutv“ erreicht wurde, ist auf dem TikTok-Kanal von laut! zu verzeichnen – einer Plattform, die bei jungen Menschen unglaublich beliebt ist.
Abbildung 4: laut!-TikTok-Auswertung 25.02.-25.04.2022
Die im Juli veröffentlichte laut! TV-Sendung wurde im Frankenfernsehen sechsmal ausgestrahlt und erreicht mit diesem Format 150.000 Zuschauer/-innen. Finanzierung
Die Social-Media-Kampagne, die zusätzlich zu den bestehenden Formaten und Modulen von laut! entstanden ist, kann nicht durch die zur Verfügung stehenden Mittel gestemmt werden, deshalb bemüht sich der Kooperationsverbund von laut! derzeit um eine projektbezogene Förderung durch die Fritz- Hintermayr-Stiftung. laut! hofft die angefallenen Kosten für Planung, Produktion und Nachbetreuung im Bereich der Gesundheitsförderung für Jugendliche, in Höhe von 7.000€ durch eine entsprechende Zuwendung der Stiftung decken zu können. Den Löwenanteil der Umsetzung der Social-Media-Kampagne stemmte das Medienzentrum Parabol, aber auch dem KJR entstanden zusätzliche Kosten, die zu decken sind.
Archiv Alle im Rahmen der Kampagne entstanden Videoclips und auch das Gesamtvideo sind auf der Homepage von laut! zu finden unter: https://laut-nuernberg.de/corona Der laut! TV-Beitrag kann abgerufen werden unter: https://laut-nuernberg.de/unsere-module/laut-tv
Die Kampagne fand zum richtigen Zeitpunkt statt, um junge Menschen objektiv und zielgruppengerecht über Corona zu informieren und Ängste abzubauen. Nach der Auswertung ist sie nun abgeschlossen. Das erarbeitete umfangreiche Material steht bis auf Weiteres online auf der Homepage von laut! zur Verfügung.
Den Abschluss dieses Berichts bildet ein Videoclip von ca. 2-3 Min.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Bericht
Betreff: Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt und sexualisierten Übergriffen im Jugendamt
Nürnberg
Anlagen: Schutzkonzept
Bericht:
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen vor jeglicher Form von Gewalt ist oberstes Ziel der öffentlichen Jugendhilfe. Diesen Schutz hat das Jugendamt auch in seinen eigenen Arbeitszusammenhängen, Einrichtungen und Angeboten sicherzustellen und muss Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt und sexuellen Übergriffen durch Mitarbeitende schützen. Um dies möglichst systematisch und flächendeckend umzusetzen, entwickelt das Jugendamt unter breiter Beteiligung der Mitarbeitenden und Führungskräfte ein umfassendes Schutzkonzept für alle seine Bereiche, das mit seinen Eckpunkten im Folgenden vorgestellt wird. Damit möchte das Jugendamt auch andere Akteurinnen und Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, motivieren, sich auf den Weg der Schutzkonzeptentwicklung zu machen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Schutzkonzepte sollen sicherstellen, dass sie in möglichst allen Arbeitszusammenhängen vor Gewalt u. sexualisierten Übergriffen geschützt werden.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.09.2022
Sachverhalt:
Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt und sexualisierten Übergriffen
im Jugendamt Nürnberg
Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen vor jeglicher Form von Gewalt ist oberstes Ziel der öffentlichen Jugendhilfe. Diesen Schutz hat das Jugendamt auch in seinen eigenen Arbeitszusammenhängen, Einrichtungen und Angeboten sicherzustellen und muss Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt und sexuellen Übergriffen durch Mitarbeitende schützen. Um dies möglichst systematisch und flächendeckend umzusetzen, entwickelt das Jugendamt unter breiter Beteiligung der Mitarbeitenden und Führungskräfte ein umfassendes Schutzkonzept für alle seine Bereiche, das mit seinen Eckpunkten im Folgenden vorgestellt wird. Damit möchte das Jugendamt auch andere Akteurinnen und Akteure, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, motivieren, sich auf den Weg der Schutzkonzeptentwicklung zu machen.
1. Gesetzlicher Auftrag
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen leiten sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ab. Die Gewährleistung dieser Rechte ist damit staatlicher Auftrag. Für die Kinder- und Jugendhilfe findet sich diese Konkretisierung insbesondere im Sozialgesetzbuch VIII.
Die konkrete Entwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten wurde im Zuge der SGB VIII-Reform mit dem Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in 2021 für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen, Stationäre Jugendhilfeeinrichtungen) sowie für Pflegefamilien (vgl. §§45 Abs. 2, S. 4 und 37b SGB VIII) gesetzlich verankert. Es wird darüber hinaus im Sinne der Qualitätsentwicklung dringend empfohlen, Qualitätsmerkmale für den Schutz vor Gewalt von Kindern und Jugendlichen in allen Einrichtungen zu entwickeln und entsprechende Konzepte vorzuhalten.1
2. Kinderschutz in der Stadt Nürnberg
Das Jugendamt Nürnberg ist für die Umsetzung des Kinderschutzes auch im eigenen Amt verantwortlich. Es hat sich daher den Auftrag gegeben, in allen Bereichen, Diensten und Einrichtungen des Jugendamts Schutzkonzepte zu entwickeln, zu implementieren, zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Schutzkonzepte beschreiben ein System von spezifischen Maßnahmen, die für einen besseren Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Gewalt in einer Institution sorgen. Sie
1 Schutzkonzepte - Initiative Kein Raum für Missbrauch (kein-raum-fuer-missbrauch.de).
sind ein Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie Haltung und Kultur einer Organisation (UBSKM)22. Sie zielen darauf ab, Handlungsspielräume von Tätern und Täterinnen einzuschränken, das Risiko von psychischer und physischer Gewalt sowie sexuellen Übergriffen in Einrichtungen zu vermindern und Mitarbeitenden Handlungssicherheit zu vermitteln. Schutzkonzepte sind ein wichtiger Baustein zur Stärkung und Verwirklichung der Rechte sowie der Gewährleistung von Möglichkeiten der Beteiligung und Beschwerde von jungen Menschen. Einrichtungen und Dienste müssen sichere Orte für Kinder und Jugendliche sein.
Das Bild des Hauses veranschaulicht die Grundlagen und Bausteine für die Schutzkonzepte im Jugendamt Nürnberg. Während die gesetzlichen Grundlagen, die Kultur der Achtsamkeit und das Leitbild des Jugendamts für alle Mitarbeitenden, unabhängig des Tätigkeitsfeldes gelten, sind die inhaltlichen Bausteine im mittleren Teil des Hauses individuell auszugestalten. So werden beispielsweise Themen wie Nähe und Distanz in der pädagogischen Arbeit in einer Krippe anders beschrieben als in der Jugendarbeit. Das Erfordernis eines sexualpädagogischen Konzeptes wiederum besteht nur in Einrichtungen, die am Kind arbeiten, und kann damit im Verwaltungsbereich entfallen.
2 https://beauftragte-missbrauch.de/themen/schutz-und-praevention/schutzkonzepte
Dem Jugendamt ist es vor allem wichtig, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren bzw. auszubauen und auch langfristig zu pflegen. Dazu gehört auch, dass die niederschwelligen Informations- und Beratungsmöglichkeiten bekannt gemacht werden und Mitarbeitenden sowie Führungskräften im Verdachtsfall Handlungssicherheit gegeben wird. Es gibt zwischenzeitlich gute Beispiele für institutionelle Schutzkonzepte, ein einfaches Übernehmen von fertigen Konzepten ist aber nicht sinnvoll. Vielmehr müssen mit Hilfe von Grundkonzepten und Materialien Konzepte selbst entwickelt werden, die möglichst passgenau auf die eigenen Anforderungen sowie Einrichtungen und Dienste zugeschnitten sind. Nur so kann man eine hohe Akzeptanz und damit auch eine möglichst gute Wirksamkeit im Krisenfall sicherstellen.
2.1. Umsetzung
Das Jugendamt Nürnberg hat sich für das „Mittlere Verständnis“ von Schutzkonzepten entschieden und folgt damit den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Seine Reichweite zielt somit auf den Schutz vor sämtlichen Formen von Gewalt ab und ist nicht – wie häufig bei Schutzkonzepten üblich – auf den Schutz vor sexualisierter Gewalt begrenzt.
Das Schutzkonzept des Jugendamtes Nürnberg besteht aus drei Teilen:
Rahmenschutzkonzept für das gesamte Jugendamt Bereichs- und arbeitsfeldspezifische Schutzkonzepte Schutzkonzepte in den Einrichtungen und Diensten
Alle Teile werden durch Arbeitshilfen und Materialien ergänzt.
2.1.1. Rahmenschutzkonzept
Das Rahmenschutzkonzept ist Grundlage für die Schutzkonzepte in den Bereichen/Arbeitsfeldern sowie Einrichtungen und Diensten des Jugendamts. Hier sind Maßnahmen und Regelungen beschrieben, die allgemeingültig für das gesamte Jugendamt sind. Hierzu gehören das Leitbild sowie sämtliche Bausteine, die ein Schutzkonzept grundsätzlich beinhalten muss. Je nach fachlicher Ausrichtung einer Einrichtung/eines Dienstes werden die Bausteine in den arbeitsfeld- bzw. einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten entsprechend priorisiert und bearbeitet.
Zusätzlich sind hier grundlegende personal- und arbeitsrechtliche Fragestellungen und Rahmenbedingungen geklärt. Hierzu wurden in den vergangenen Monaten mit dem Personalamt sowie dem Datenschutz zahlreiche Themen abgestimmt.
2.1.2. Bereichs- und arbeitsfeldspezifische Schutzkonzepte
Das Jugendamt Nürnberg besteht aus vier Bereichen sowie Stabsstellen. In den Bereichen arbeiten sehr unterschiedliche Dienste und Einrichtungen. Sehr schnell wurde deutlich, dass ein einheitliches Schutzkonzept je Bereich den Erfordernissen nicht gerecht wird. Daher wurden die jeweiligen Bereiche entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung nach Arbeitsfeldern geclustert.
Auf Grundlage des Rahmenschutzkonzeptes werden derzeit die bereichs- und arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte erarbeitet. Diese haben das Ziel, gültige Regelungen, wie z.B. einen Verhaltenskodex, für das jeweilige Arbeitsfeld festzulegen.
Die grundsätzliche Verantwortung liegt hier bei den jeweiligen Bereichsleitungen.
Ausgangspunkt der Schutzkonzeptentwicklung ist eine Potenzial- und Risikoanalyse, die jeder Bereich/jedes Arbeitsfeld in eigener Zuständigkeit vornimmt. Die Ergebnisse und deren Bewertung fließen in die bereichs- und arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte ein. Die Analyse soll die „verletzlichen Stellen“ eines Bereiches bzw. Arbeitsfeldes identifizieren, sei es im Umgang mit Nähe und Distanz, im baulichen Bereich oder im Gesamtkontext „Personal“. Es wird hierbei systematisch untersucht, welche Bedingungen physische, psychische und sexualisierte Gewalt begünstigen. Aber auch die Frage, welche präventiven Strukturen bereits vorhanden sind, um Gewalt vorzubeugen, wird beleuchtet.
Die Anforderungen und mögliche Gefahrenpotentiale im Kita-Bereich oder beim Allgemeinen Sozialdienst sind sicherlich deutlich höher als in der Finanzabteilung des Jugendamts. Aber auch dort muss es eine Sensibilisierung für das Thema geben und geprüft werden, ob es Situationen oder Arbeitszusammenhänge geben könnte, wo Mitarbeitende beispielsweise ihre Stellung ausnutzen könnten, um direkten Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufzunehmen.
2.1.3. Einrichtungsspezifisches Schutzkonzept
Auf Grundlage der arbeitsfeldspezifischen Konzepte erarbeiten alle Einrichtungen und Dienste des Jugendamtes ihr individuelles Schutzkonzept mit dem Ziel, den einrichtungsspezifischen Bedingungen, Besonderheiten, Ausprägungen sowie Herausforderungen vor Ort gerecht zu werden. Diese haben mögliche Gefahren für die jungen Menschen in der Einrichtung im Blick. Die Verantwortung liegt bei der jeweiligen Leitung. Gleichzeitig ist die Schutzkonzeptentwicklung als partizipativer Prozess zu verstehen, in dem sowohl Mitarbeitende als auch die Kinder und Jugendlichen frühzeitig und möglichst umfassend beteiligt werden. Diese leisten mit ihrer eigenen Sicht einen wertvollen Beitrag bei der Erarbeitung, wodurch das Schutzkonzept auf die Einrichtung spezifisch zugeschnitten werden kann. Die Einbeziehung der jungen Menschen stärkt auch deren Wirksamkeitsüberzeugung, indem sie erleben, dass sie mit ihren Anliegen und Meinungen Gehör finden.
Auch die Einrichtungen und Dienste beginnen aufbauend auf den arbeitsfeldspezifischen Erkenntnissen mit einer Potenzial- und Risikoanalyse, auf deren Grundlage Regelungen und Maßnahmen überprüft und ggf. angepasst werden. Diese dient der Reflexion, was an präventiven Maßnahmen in der Einrichtung bereits wirksam umgesetzt wird, um Kindeswohlgefährdung sowohl vorzubeugen, als auch bei Verdachtsfällen oder konkreten Vorfällen zu intervenieren.
Folgende Bausteine sind Teil eines einrichtungsspezifischen Schutzkonzeptes und werden von jeder Einrichtung/jedem Dienst individuell beschrieben.
Partizipation: Wie werden junge Menschen und Mitarbeitende in der Einrichtung beteiligt?
Beschwerdemanagement: Wie und wo können sich junge Menschen und Mitarbeitende beschweren (intern / extern)?
Präventions- und sexualpädagogische Konzepte: Mit welchen Methoden, Materialien und Kompetenzen werden relevante Inhalte umgesetzt?
Interventionsleitfäden/Verfahrensregeln: Wie agiert die Einrichtung im Verdachtsfall?
Verhaltenskodex: Welches Verhalten wird von Mitarbeitenden in Bezug auf Nähe und Distanz konkret erwartet? Am Beispiel Kinderkrippe könnte dies die Gestaltung von Wickelsituationen sein.
Fortbildungsmanagement: Welches fachspezifische Wissen (zum Beispiel zu Täterstrategien) gibt es in den Einrichtungen und wie wird dieses zukünftig ergänzt?
2.2. Stand der Umsetzung
Die Stabstelle Kinderschutz hat das Rahmenschutzkonzept (2.1.1) für das gesamte Jugendamt erarbeitet. Dieses ist verbindlich und handlungsleitend für alle Mitarbeitenden sowie Grundlage für die Entwicklung der bereichs- bzw. arbeitsfeldspezifischen sowie der einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte.
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen (J/B1) besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Etablierung von Schutzkonzepten. Deren bereichsspezifisches Schutzkonzept befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und wird aktuell final mit der Regierung von Mittelfranken als Aufsichtsbehörde für die Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft abgestimmt, um fristgerecht bis 31.12.2022 auf Einrichtungsebene die ersten Umsetzungsschritte auf den Weg bringen zu können.
Die Jugendamtsbereiche JB/2 – JB/4 haben mit der Ausarbeitung ihrer bereichsspezifischen Schutzkonzepte inzwischen begonnen. Diese sollen bis Juli 2023 fertiggestellt werden.
Sobald die bereichs- und arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte vorliegen, werden die jeweiligen Dienste und Einrichtungen mit der Ausarbeitung der einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte beginnen. Diese sollen bis Dezember 2024 vorliegen.
3. Prozesssteuerung
Der Prozess der Entwicklung und Implementierung der Schutzkonzepte wird von der Stabsstelle Kinderschutz bei der Jugendamtsleitung gesteuert. Im Ergebnis wird es mehrere arbeitsfeldspezifische Schutzkonzepte geben, die ihre Konkretisierung in den einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten finden werden.
Folgende Aufgaben stehen für die Stabsstelle Kinderschutz an:
Koordination:
Die Stabstelle Kinderschutz ist für die Koordinierung und Steuerung des Gesamtprozesses zuständig. Dazu zählen beispielsweise Auftaktveranstaltungen in den Bereichen und Absprachen mit anderen Dienststellen.
Bereitstellen von Arbeitsmaterialien:
Für die Erarbeitung der Schutzkonzepte sowie für die fortlaufende Bearbeitung der Thematik werden Arbeitshilfen wie beispielsweise Checklisten zur Risikoanalyse oder Interventionsleitfäden bereitgestellt. Auf diese Weise können die Prozesse vor Ort sehr konzentriert und fokussiert durchgeführt werden.
Die Arbeitsmaterialien stehen digital zur Verfügung und werden laufend aktualisiert.
Unterstützung der Bereiche:
Die Bereiche werden bei der Erarbeitung der arbeitsfeldspezifischen Schutzkonzepte und der Kommunikation in die Einrichtungen und Dienste fachlich und prozesshaft begleitet. Dazu gehört auch, eingereichte Schutzkonzepte zu überprüfen und diese nach Fertigstellung in die Gesamterstellung zu integrieren.
Qualifizierung und Wissensmanagement
Die Mitarbeitenden müssen – je nach Tätigkeitsfeld in unterschiedlichem zeitlichen Umfang – zum Thema geschult und qualifiziert werden. Dafür wird ein Fortbildungscurriculum konzipiert und umgesetzt. Es empfiehlt sich der Aufbau eines externen Referent-/innenpools und Schulungsstruktur im Sinne der Qualitätssicherung. Hierfür bedarf es entsprechender zeitlicher und finanzieller Ressourcen.
Qualitätssicherung:
Damit Schutzkonzepte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern umgesetzt und gelebt werden, müssen diese über die Schutzkonzeptentwicklung hinaus in den Einrichtungen und Teams präsent gehalten, gefestigt und weiterentwickelt werden. Dazu müssen die Schutzkonzepte im Sinne der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Dabei sind auch neue Entwicklungen und aktuelle Informationen zu berücksichtigen. Diese müssten von der Stabsstelle eruiert, gesichtet und in geeigneter Form an die Mitarbeitenden gegeben werden.
4. Resümee und Ausblick
Das Jugendamt hat das Glück, dass neben der für die Umsetzung des Kinderschutzes und die Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Schule zuständigen Stabskollegin noch eine weitere Kollegin J-intern befristet bis 12/2022 gewonnen werden konnte, die bereits Erfahrung bei der Schutzkonzeptentwicklung und deren Verstetigung hat. So konnten die nun vorliegende Rahmenkonzeption sowie das weitergehende Konzept der Umsetzung im Jugendamt und die dazugehörigen Materialien sehr effizient erstellt werden. Die Umsetzung insgesamt im Jugendamt wird aber noch bis Ende 2024 von der Stabsstelle Kinderschutz intensiv weiterbegleitet werden müssen.
Um den Kinderschutz im Zusammenhang mit den Flüchtlingsthemen (aktuell insb. ukrainische Flüchtlingsfamilien) weiterhin zu sichern, beantragt die Verwaltung des Jugendamts, die bis 12/2022 befristete halbe Stelle (0,5 VK) zum Haushalt 2023 zu entfristen. So stünden im Stab insgesamt weiterhin 1,0 VK zur Verfügung, um die Kooperation Polizei, Jugendhilfe und Schule (PJS), Kinderschutz im Flüchtlingskontext, aber auch die Umsetzung der Kinderschutzvorgaben lt. SGB VIII und KJSG incl. dem Kinderschutzkonzept für das Jugendamt umzusetzen und beratend zu begleiten.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Anerkennung der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus GgmbH als freier Träger der
Jugendhilfe gem § 75 SGB VIII
Anlagen: Enscheidungsvorlage Anerkennung
Sachverhalt (kurz):
Die Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus gGmbH beantragt die öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach den Vorschriften des § 75 SGB VIII.
Über diese Anerkennung nach § 75 SGB VIII entscheidet der Jugendhilfeausschuss gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 7 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe mit unterschiedlichen organisatorischem Hintergrund und Tätigkeitsschwerpunkt ist die Jugendhilfe insgesamt vielfältiger aufgestellt.
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus gGmbH mit Sitz in Nürnberg vertreten durch Dr. Siegfried Grillmeyer (Geschäftsführer) wird gemäß § 75 SGB VIII als förderungswürdiger freier Träger der Jugendhilfe öffentlich anerkannt.
Entscheidungsvorlage
Anerkennung der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH) gGmbH
als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Ausgangslage
Das CPH ist seit seiner Gründung 1959 als zentrales Jugendhaus der Erzdiözese Bamberg und des Jesuitenordens im Bereich der Jugendhilfe tätig und fungiert als Zentrum verbandlicher und offener Jugendarbeit. Im Jahr 2006 erfolgte eine organisatorische Neustrukturierung, innerhalb derer das CPH als gGmbH ausgegliedert wurde, bestehend aus den zwei Gesellschaftern: der Erzdiözese Bamberg und der Deutschen Provinz der Jesuiten.
Zweck der Tätigkeiten des CPH sind lt. § 1 des Gesellschaftervertrags die Wirkung am Welt- und Heilsauftrag der Katholischen Kirche auf dem Gebiet der Jugend- und Erwachsenenbildung. Dabei werden für die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene besondere Bildungsangebote und pastorale sowie spirituelle Angebote gemacht. Ebenso wird die katholische Jugendbildung in der Erzdiözese Bamberg, besonders im Raum Nürnberg, gefördert.
Im Bereich der Jugendhilfe ist das CPH durch die Organisation verschiedener Angebote und Veranstaltungen tätig. Die Angebote werden durch festangestelltes pädagogisches Personal konzipiert und betreut und sollen junge Menschen auf gesellschaftspolitische Themen unserer Zeit aufmerksam machen. Hierbei stehen Persönlichkeitsbildung und Selbstwirksamkeitserfahrungen im Vordergrund. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und sollen lernen, Handlungsstrategien und Reflexionsfähigkeit zu entwickeln. Auch das Thema Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen spielt eine wesentliche Rolle.
Veranstaltungsformate /Angebote speziell für Jugendliche:
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Mobben stoppen! Mutig sein statt mitmachen!
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Alltagshelden! (Projekt zum Thema Zivilcourage)
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Du mittendrin (Projekt zu Themen wie Rassismus, Diskriminierung, Klimawandel und Nachhaltigkeit)
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active4diversity (Mitgestaltung der Integration)
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Wohnhaft in der Ferne (Ursachen und Lösungen der Fluchtursachen)
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Erinnerungsforum DIDANT (Themenbereich Nationalsozialismus und Rechtsextremismus)
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Wie geht Demokratie? (Ein Projekt zur Inklusion)
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Rebel sisters (Feministische AG an einer Mittelschule in Nürnberg)
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Let’s move! (Ferienprogramm „Jugend in Bewegung“)
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Entdecke deine Stadt! (Ferienprogramm für Grundschüler)
2021 konnten in 34 Veranstaltungen 892 Jugendliche erreicht werden. Vor der Pandemie, im Jahr 2019, waren es 4.604 Teilnehmende in 161 Veranstaltungen.
Das CPH legt ein besonderes Augenmerk auf Prävention im Bereich der Jugendbildung. Neben den integrierten Schulungen und Fortbildungen werden daher folgende Maßnahmen ergriffen:
- permanente Überprüfung eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses aller
freien Mitarbeitenden im Jugendbildungsbereich
- Aufnahme des Präventionskonzeptes und Vorstellung der einzelnen Maßnahmen in den Fort-
bildungskonzepten des Jugendbereiches
- jährliche Reflexion und Überprüfung des Präventionskonzeptes in der erweiterten Hauslei-
tungsrunde
Voraussetzungen
Als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Zielsetzungen verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und 4. die Gewähr1 für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten" (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).
Die Voraussetzungen zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII werden von dem CPH gGmbH erfüllt2.
Das CPH ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 SGB VIII tätig. Durch die Veranstaltungen und Angebote verfolgt es das Ziel der Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§ 1 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB VIII). Die Tätigkeit erstreckt sich hier auf den Teilbereich außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer und kultureller Bildung der Jugendarbeit gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII und entspricht der Jugendarbeit in Geselligkeit gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII.
Das CPH ist eine juristische Person und erfüllt die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, da die gGmbH gem. dem Gesellschaftsvertrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke verfolgt. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, die Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern, insbesondere durch die Förderung der gemeinnützigen Zwecke „Bildung und Erziehung“ und „Religion“ (§ 3 Abs. 1 und 2 Gesellschaftsvertrag).
1 Die Erfüllung des Erziehungsauftrags im Sinne des § 1 SGB VIII bietet in der Regel die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit; Auszug aus §1 SGB VIII: (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1.junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2.Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3.Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4.dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 2 Die Antragsunterlagen können auf Wunsch bei der Verwaltung des Jugendamts eingesehen werden.
Das CPH kann aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten, da die Angebote des Trägers darauf ausgerichtet sind, Jugendliche bei der kritischen Auseinandersetzung mit den Fragen der Zeit und des Glaubens, der Welt und der Kirche zu unterstützen. Ebenso sollen hier die Wertvorstellungen hinterfragt und die Bereitschaft zum Dialog gestärkt werden.
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII). Das CPH ist seit 2006 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Nürnberg, es wird kein Anspruch auf eine dauerhafte Förderung begründet. Die CPH gGmbH erlangt durch die Anerkennung die Möglichkeit, einen Sitz im Jugendhilfeausschuss zu erlangen und an Arbeitsgemeinschaften beteiligt zu werden, wie z.B. die AG 78, d. h. als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe hat die CPH gGmbH ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Jugendhilfe.
Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Anerkennung der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 3 AGSG zu beschließen.