Rahmenverträge für den baulichen Unterhalt der Kanalisation
I. Im Werkausschuss SUN am 23.3.2010 wurde unter anderem der Beschluss herbeigeführt, dass ein Auftragnehmer maximal zwei Rahmenverträge mit einer Gesamtauftragssumme von höchstens 500.000 EUR erhalten darf (Punkt 3 des Beschlusses).
Im Gutachten VMN vom 01.02.2010 wurde dieser Faktor für die versuchsweise Wiedereinführung aus Gründen der Mittelstandsförderung eingebracht. Dieser Sichtweise hat sich Rpr mit Gutachten vom 10.02.2010 angeschlossen.
Seit Einführung dieser Restriktion haben sich die Preise stark nach oben entwickelt. In der Konsequenz mussten die Losgrößen angepasst werden. Des Weiteren hat sich die Anzahl der anbietenden Firmen dezimiert, d.h. ohne Doppelvergabe an mindestens ein Unternehmen wären die Aufträge nicht mehr zu vergeben.
Preisentwicklung:
Quelle: Preisindizes für Bauwerke, Ingenieurbau, Instandhaltung des statistischen Bundesamtes
Entwicklung der Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren:
Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren
10
8
6
4
2
0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Das Teilnehmerfeld hat sich hier langjährig auf 6 Firmen eingependelt, d.h. um einen gewissen Wettbewerb zu erhalten und damit die Wirtschaftlichkeit der beauftragten Angebote zu gewährleisten, ist die Vergabe von 2 Losen an eine Firma sinnvoll. Als förderndes Element für den Mittelstand erfolgt die Zuschlagslimitierung, die festlegt, dass jeder Auftragnehmer maximal ein Gebietslos je Auftragsgruppe (Haltungen, Punktschäden, Sonderbauwerke) erhalten kann. Damit ist unter anderem eine Ausfallsicherung
gegeben, die eine Abarbeitung von Aufgaben auch bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer des anderen Gebietsloses gewährleistet.
In 2023 ist durch die Bewerbung von nur 5 Firmen bei 6 Losen, eine Vergabe von 2 Losen an eine Firma gesetzt.
Fazit:
Die langjährige Beobachtung des Marktes im Bereich der Unterhaltsvergabe führt zu dem Ergebnis, dass eine Mittelstandsförderung in Form einer Restriktion der Auftragsgröße nicht mehr notwendig ist, da hier nur ein sehr beschränkter Kreis von Bewerbern, der sich ausschließlich aus dem Mittelstand rekrutiert, Interesse zeigt.
Im Vergabeverfahren hat sich diese Restriktion durch notwendige monetäre Anpassungen von Losgrößen zwischenzeitlich als unpraktikabel herausgestellt.
Antrag:
Es wird deshalb ein Beschluss des Werkausschusses SUN angestrebt, in dem der Punkt 3 des Beschlusses vom 23.03.2010 wie folgt neu formuliert wird:
„3. Die Vergabe von Bauleistungen an einen Auftragnehmer ist auf maximal zwei Rahmenverträge begrenzt. Es dürfen nicht beide Lose einer Gruppe (Haltungen, Punktschäden, Sonderbauwerke) an einen Auftragnehmer vergeben werden.“
Der Passus „mit einer Gesamtauftragssumme von höchstens 500.000 EUR“ entfällt ersatzlos.
II. RA-3/VMN m.d.B. um Stellungnahme
III. Rpr/2 m.d.B. um Stellungnahme
IV. SUN zur Beschlussfassung im WerkA SUN 29. September 2022
Nürnberg, 25.08.2022 Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg technischer Werkleiter
(3900)
Anlage: Beschlusstext 23.3.2010 Auszüge aus den Fachgutachten
Beschlusstext:
Auszüge Fachgutachten:
VMN vom 01.02.2010
Rpr vom 10.02.2010