Beschlussvorlage SUN/041/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Stadtentwässerung und 29.09.2022 öffentlich Beschluss
Umweltanalytik Nürnberg (SUN)
Betreff:
Kanalunterhalt
Rahmenverträge für den baulichen Unterhalt der Kanalisation
Ausnahmeregelung von der VRL
Fortschreibung Beschluss 23.03.2010
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung Stellungnahme RA/3-VMN Stellungnahme Rpr
Sachverhalt (kurz): In 2010 wurden verschiedene Kriterien für die Vergabe der sich jährlich wiederholenden Rahmenverträge für den baulichen Unterhalt der Kanalisation, inkl. Notstandsfälle festgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde von RA/3-VMN und Rpr empfohlen, aus Gründen der Mittelstandsförderung eine Begrenzung der Gesamtauftragssumme pro Firma auf 500.000 Euro festzulegen.
Bedingt durch die Preissteigerungen, die Entwicklung der interessierten Firmenanzahl und die erworbene Erfahrung hat sich diese Festlegung überholt. Deshalb soll der Halbsatz „mit einer Gesamtauftragssumme von höchstens 500.000 Euro“ entfallen und die neue Festlegung auf folgenden Passus reduziert werden: „Die Vergabe von Bauleistungen an einen Auftragnehmer ist auf maximal zwei Rahmenverträge begrenzt.“
Dafür soll unter anderem aus Gründen, dem Ausfall einzelner Firmen entgegenwirken zu können, aufgenommen werden: „Es dürfen nicht beide Lose einer Gruppe (Haltungen, Punktschäden, Sonderbauwerke) an einen Auftragnehmer vergeben werden.“
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Technisches Vorhaben der Abwasserableitung - ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen. Durch die Maßnahme sind keine Diversity- Aspekte betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RA/3-VMN
Rpr
Beschlussvorschlag: Der Werkausschuss/SUN beschließt den Punkt 3 des Beschlusses vom 23.03.2010 wie folgt neu zu fassen: „Die Vergabe von Bauleistungen an einen Auftragnehmer ist auf maximal zwei Rahmenverträge begrenzt. Es dürfen nicht beide Lose einer Gruppe (Haltungen, Punktschäden, Sonderbauwerke) an einen Auftragnehmer vergeben werden.“ Die Restriktion „mit einer Gesamtsumme von höchstens 500.000 Euro“ entfällt ersatzlos.