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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (22.09.2022)

Bericht

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Beilage

Betreff: Erneute Beteiligung Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Bericht

1. Anlass

Derzeit wird ein Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (kurz: LEP) durchgeführt. Das LEP legt gemäß Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes fest. Die letzte Teilortschreibung wurde am 16.09.2019 beschlossen.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns1. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.  Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.  Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

Das LEP hat zur Aufgabe:  die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen,  vorhandene Disparitäten im Land abzumildern und die Entstehung neuer zu vermeiden,  alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren,  Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben.

2. Überarbeiteter LEP-Entwurf vom 02. August 2022

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung beschlossen. Gemäß § 9 Abs.1 ROG sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Aufstellung des LEP zu beteiligen. Die Stadt Nürnberg hat sich mit Stellungnahme vom 31. März 2022 in das Verfahren eingebracht (vgl. StR 30. März 2022). Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des LEP wurde der Entwurf auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 02. August 2022 dem überarbeiteten Entwurf2 zugestimmt und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) als oberste Landesplanungsbehörde beauftragt, dazu ein ergänzendes Beteiligungsverfahren nach Art. 16 Abs. 6 BayLplG durchzuführen.

Durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wurde für die Stellungnahme zum LEP-Entwurf eine Frist bis zum 19. September 2022 vorgegeben. Mit Hinweis auf die erst nach der Sommerpause wieder stattfindenden Stadtrats- und Ausschusssitzungen hat die Verwaltung beim StMWi um eine Fristverlängerung gebeten, die abgelehnt wurde. Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg zum LEP-Entwurf musste daher ohne vorherige Behandlung und Beschlussfassung auf den Weg gebracht werden.

Gegenstand des ergänzenden Beteiligungsverfahrens sind nur die neuerlichen Änderungen am LEP-Entwurf zu konkreten Festlegungen und deren Begründungen einschließlich der diesbezüglichen Ausführungen im Umweltbericht:

1 https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungs-programm/ 2 https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/teilfortschreibung-des-landesentwicklungsprogrammsbayern/ 1

ausreichenden Wohnangebots für einkommensschwächere, weniger begüterte Bevölkerungsgruppen),

durch Einführen einer sog. Beharrensregelung (siehe dortige Begründung)),

verpflichtenden Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft),

(Verstärkung der Festlegung zum Umbau der Energieinfrastruktur; Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorgaben zum Windenergieausbau; Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum verstärkten Ausbau der Photovoltaik auf überbauten Flächen; Streichung des Grundsatzes, wonach landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Täler u.a. von Freileitungen und Windenergieanlagen freigehalten werden sollen) und

(Ergänzung der bestehenden Grundsätze und Aufnahme eines neuen Grundsatzes zum Hochwasserschutz sowie Niedrigwassermanagement).

Die erneute Stellungnahme der Verwaltung äußert sich zu diesen Punkten, die teilweise kritisch gesehen werden. Sie basiert auf einer umfassenden Beteiligung aller vom LEP-Entwurf berührten Geschäftsbereiche und Referate. Da eine Reihe der Forderungen aus der Stellungnahme vom 31. März 2022 bisher nicht berücksichtigt wurden, werden diese auf Grund ihrer Bedeutung für die Stadt Nürnberg noch einmal vorgebracht.

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