Beschlussvorlage Stpl/037/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4506 "Dorfäcker-Ost"
für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und
östlich der Dorfäckerstraße
Erlass
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung
Sachverhalt (kurz):
Für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und östlich der Dorfäckerstraße besteht der Bebauungsplan Nr. 4506 „Dorfäcker-Ost“ mit Rechtsverbindlichkeit vom 22.08.2018. Es werden Gewerbegebiete mit Emissionskontingenten im Umfang von 2,7 ha festgesetzt.
Aufgrund der Veränderungen in Wetzendorf sowohl im Bereich der Bestandsnutzungen als auch im Bereich geplanter Nutzungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4641A „Wetzendorf-Parlerstraße“ ist die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich eines der festgesetzten Emissionszusatzkontingente für die Richtungssektoren A und B erforderlich.
In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 07.04.2022 wurde die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet, der Entwurf der Änderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 05.05.2022 bis 10.06.2022 statt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.
Die Änderung des Bebauungsplans kann als Satzung beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Bebauungsplanänderung sind Aspekte von Gender und Diversity nicht betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4506 "Dorfäcker-Ost" für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und östlich der Dorfäckerstraße gemäß Plan vom Stadtplanungsamt vom 03.03.2022 sowie der Begründung vom 26.07.2022 als Satzung.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.