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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (22.09.2022)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Wetzendorf Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/037/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Änderung des Bebauungsplans Nr. 4506 "Dorfäcker-Ost"

für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und

östlich der Dorfäckerstraße

Erlass

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung

Sachverhalt (kurz):

Für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und östlich der Dorfäckerstraße besteht der Bebauungsplan Nr. 4506 „Dorfäcker-Ost“ mit Rechtsverbindlichkeit vom 22.08.2018. Es werden Gewerbegebiete mit Emissionskontingenten im Umfang von 2,7 ha festgesetzt.

Aufgrund der Veränderungen in Wetzendorf sowohl im Bereich der Bestandsnutzungen als auch im Bereich geplanter Nutzungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4641A „Wetzendorf-Parlerstraße“ ist die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich eines der festgesetzten Emissionszusatzkontingente für die Richtungssektoren A und B erforderlich.

In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 07.04.2022 wurde die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB eingeleitet, der Entwurf der Änderung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 05.05.2022 bis 10.06.2022 statt. Es gingen keine relevanten Stellungnahmen ein.

Die Änderung des Bebauungsplans kann als Satzung beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die Bebauungsplanänderung sind Aspekte von Gender und Diversity nicht betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4506 "Dorfäcker-Ost" für das Gebiet südlich der Wetzendorfer Straße, nördlich der Bahnlinie Nürnberg-Ost und östlich der Dorfäckerstraße gemäß Plan vom Stadtplanungsamt vom 03.03.2022 sowie der Begründung vom 26.07.2022 als Satzung.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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