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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (22.09.2022)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Gebersdorf Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Soziales & Gesundheit Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/040/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 4634 "Umspannwerk Gebersdorf"

für ein Gebiet östlich der Gebersdorfer Straße, nördlich und westlich der Bibertstraße

Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung

Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung

Sachverhalt (kurz): Auf dem Areal des ehemaligen Umspannwerks Gebersdorf im Südwesten Nürnbergs zwischen Gebersdorfer Straße und Bibertstraße plant der Investor ein neues Wohngebiet mit ca. 145 (teils förderfähigen) Wohneinheiten unter anderem für Senioren, einer Kindertagesstätte sowie einem Einzelhandelsnahversorger. Es werden allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete festgesetzt. Der Bebauungsplan wurde am 20.07.2017 eingeleitet, der Entwurf am 17.03.2022 gebilligt. Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Der städtebauliche Vertrag wurde bereits vor der öffentlichen Auslegung unterschrieben.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 05.05.2022 bis 10.06.2022 statt. Es wurden vier Stellungnahmen eingereicht.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden bereits vor der Billigung des Entwurfs gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen jedoch nochmals relevante Stellungnahmen ein.

Auf die Darstellungen in der Entscheidungsvorlage wird verwiesen.

Über die Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingbrachten Stellungnahmen soll beschlossen werden. Ebenso soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Im Anschluss an das Verfahren ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Kapitel I.4.3. in der Begründung zum Bebauungsplan.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4634 "Umspannwerk Gebersdorf" für ein Gebiet östlich der Gebersdorfer Straße, nördlich und westlich der Bibertstraße vom 09.02.2022 mit letzter Änderung vom 16.08.2022 folgendem Ergebnis:

Dem gebilligten Bebauungsplan in der Fassung vom 09.02.2022 ist nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und mit den privaten Belangen Dritter gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage und unter Berücksichtigung der Änderung in Form der Deckblätter 1 und 2 vom 16.08.2022 der Vorrang einzuräumen.

  1. Der Stadtplanungsausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 4634 "Umspannwerk Gebersdorf" für ein Gebiet östlich der Gebersdorfer Straße, nördlich und westlich der Bibertstraße vom 09.02.2022 mit den Deckblättern 1 und 2, jeweils vom 16.08.2022, und unter Hinweis auf die Begründung vom 16.08.2022 als Satzung.

  2. Im Anschluss an das Verfahren ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

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