Beschlussvorlage Stpl/043/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 22.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4445a "Tiefes Feld Nordwest" für ein Gebiet südlich und östlich der Rothenburger Straße, nördlich der Neuen Rothenburger Straße und westlich der Straße Am
Wirtsacker
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Begründung Umweltbericht
Sachverhalt (kurz): Als erster Bebauungsplan wurde im Jahr 2017 der Bebauungsplan Nr. 4445a "Tiefes Feld Nordwest" aus dem großen Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld" herausgelöst und vordringlich bearbeitet. Ziel war eine frühzeitige Baurechtsschaffung. Auf Grund der Abhängigkeiten zur Planfeststellung der Neuen Rothenburger Straße konnte der Bebauungsplan bislang noch nicht beschlossen werden. Durch den Fortschritt bei der Planfeststellung der Neuen Rothenburger Straße ist der Erlass des Bebauungsplans anzustreben.
Mit Hilfe des Bebauungsplans kann die hohe Nachfrage nach Wohnen im Stadtgebiet bedient werden. In unmittelbarer Nähe zur neuen U-Bahn-Haltestelle und dem neuen Quartierszentrum entsteht unter anderem dringend benötigter Wohnraum. Gemäß dem "Prinzip Stadt der kurzen Wege" sind am Quartiersplatz Dienstleistungen, Einzelhandel mit standortgerechter Dimensionierung und soziale Einrichtungen vorgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden auf Grundlage des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 4445a "Tiefes Feld Nordwest" vom 14.12.2021 bis 31.01.2022 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen ein, die in in der Entscheidungsvorlage ausgeführt und behandelt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe Entscheidungsvorlage
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Kapitel I.4.3. in der Begründung zum Bebauungsplan.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4445a "Tiefes Feld Nordwest" für ein Gebiet südlich und östlich der Rothenburger Straße, nördlich der Neuen Rothenburger Straße und westlich der Straße am Wirtsacker vom 18.10.2021 mit folgendem Ergebnis:
Der gebilligte Bebauungsplan wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange mit der Zielsetzung der städtebaulichen Planung unter Hinweis auf die Darstellungen in der Entscheidungsvorlage durch die Deckblätter 1 und 2 vom 24.08.2022 geändert.
- Der Stadtplanungsausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 4445a "Tiefes Feld Nordwest" für ein Gebiet südlich und östlich der Rothenburger Straße, nördlich der Neuen Rothenburger Straße und westlich der Straße Am Wirtsacker vom 18.10.2021 mit letzten Änderungen vom 24.08.2022 sowie mit der Begründung vom 24.08.2022 und dem Umweltbericht vom 18.10.2021 unter Hinweis auf die Darstellungen in der Entscheidungsvorlage als Satzung.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.