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Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 22.09.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Verkehrsausschuss Verkehr & Mobilität Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/052/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Sicher abbiegen am Steinbühler Tunnel

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.06.2022

Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Straßenplan 2.2396.2.1

Sachverhalt (kurz):

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt Verbesserungen für den Radverkehr im Bereich An den Rampen / Gibitzenhofstraße, insbesondere eine Radführung An den Rampen von West nach Ost. Die Vorlage der Verwaltung wurde am 22.09.2022 im AfV vertagt, um Änderungswünsche in der Planung bei einem Ortstermin zu besprechen.

Der Termin fand am 06.10.2022 statt. Die beantragte Wegeführung ist grundsätzlich möglich. Um die Verkehrssicherheit (Sichtbarkeit) insbesondere für aus dem Tunnel nach Süden fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen, wird der Radius für den abbiegenden Kfz- Verkehr verringert und eine zusätzliche Haltelinie markiert. Damit wird zügiges Abbiegen verhindert. Der bauliche Aufwand steigt geringfügig.

Eine komfortable Anbindung der Bereiche Ackerstraße/An den Rampen/Espanstraße an die Radverkehrsinfrastruktur wird durch folgende Maßnahme hergestellt:

Radverkehrsfreigabe auf dem so verbreiterten Gehweg).

für den Rad- und Fußverkehr nachhaltig verbessert werden.

Von einem großräumigen Umbau der Kreuzung wird im Zuge dieser Maßnahme abgesehen. Die aufwendige Überarbeitung der Beschleunigung der Straßenbahnlinien 4 und 6 durch verkehrsabhängige Schaltungen würden eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gefährden. Mögliche Anpassungen der Signaltechnik werden dann im Zuge des Umbaus der Unteren Mentergasse und Peter-Henlein-Straße zur Fahrradstraße vorgenommen.

Die Kosten für diese Maßnahme erhöhen sich von ca. 40.000 Euro auf ca. 65.000 Euro. Die Maßnahme soll aus dem Budget für Radwege finanziert werden. Die Umsetzung seitens SöR ist vorraussichtlich für Anfang 2023 geplant.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 65.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv 65.000 € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung läuft über MIP-Nr. P5414200000U „Bau von öffentlichen Radwegen“.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung für schwache Verkehrsteilnehmende (Fuß- und Radverkehr) durch Verbesserungen in der Erreichbarkeit und an den Querungsmöglicheiten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Nr. 2.2396.2.1 vom 17.11.2021 mit letzter Änderung vom 11.10.2022.

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