Beschlussvorlage Vpl/052/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 01.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Sicher abbiegen am Steinbühler Tunnel
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.06.2022
Anlagen: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Straßenplan 2.2396.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt Verbesserungen für den Radverkehr im Bereich An den Rampen / Gibitzenhofstraße, insbesondere eine Radführung An den Rampen von West nach Ost. Die Vorlage der Verwaltung wurde am 22.09.2022 im AfV vertagt, um Änderungswünsche in der Planung bei einem Ortstermin zu besprechen.
Der Termin fand am 06.10.2022 statt. Die beantragte Wegeführung ist grundsätzlich möglich. Um die Verkehrssicherheit (Sichtbarkeit) insbesondere für aus dem Tunnel nach Süden fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen, wird der Radius für den abbiegenden Kfz- Verkehr verringert und eine zusätzliche Haltelinie markiert. Damit wird zügiges Abbiegen verhindert. Der bauliche Aufwand steigt geringfügig.
Eine komfortable Anbindung der Bereiche Ackerstraße/An den Rampen/Espanstraße an die Radverkehrsinfrastruktur wird durch folgende Maßnahme hergestellt:
- Verschiebung der Längsparkplätze auf die Fahrbahn An den Rampen (ermöglicht eine
Radverkehrsfreigabe auf dem so verbreiterten Gehweg).
- Kreuzungsbereich zur Gibitzenhofstraße wird so optimiert, dass die Querungsmöglichkeiten
für den Rad- und Fußverkehr nachhaltig verbessert werden.
Von einem großräumigen Umbau der Kreuzung wird im Zuge dieser Maßnahme abgesehen. Die aufwendige Überarbeitung der Beschleunigung der Straßenbahnlinien 4 und 6 durch verkehrsabhängige Schaltungen würden eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme gefährden. Mögliche Anpassungen der Signaltechnik werden dann im Zuge des Umbaus der Unteren Mentergasse und Peter-Henlein-Straße zur Fahrradstraße vorgenommen.
Die Kosten für diese Maßnahme erhöhen sich von ca. 40.000 Euro auf ca. 65.000 Euro. Die Maßnahme soll aus dem Budget für Radwege finanziert werden. Die Umsetzung seitens SöR ist vorraussichtlich für Anfang 2023 geplant.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 65.000 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 65.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung läuft über MIP-Nr. P5414200000U „Bau von öffentlichen Radwegen“.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung für schwache Verkehrsteilnehmende (Fuß- und Radverkehr) durch Verbesserungen in der Erreichbarkeit und an den Querungsmöglicheiten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Nr. 2.2396.2.1 vom 17.11.2021 mit letzter Änderung vom 11.10.2022.