Berichtsvorlage WiF/012/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 21.09.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Neue Postfiliale in der Altstadt am Ludwigsplatz 12-24
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.01.2021
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 18.01.2021
Bericht:
Am 20.09.2022 eröffnet in der Altstadt im neu gestalteten und erweiterten Wöhrl-Stammhaus am Ludwigsplatz 12-24 eine neue Postfiliale.
Somit gibt es wieder eine Postfiliale in zentraler, attraktiver Lage in der Altstadt, nachdem die Postfiliale in der Postbank am Josephsplatz 11 wegen Aufgabe der Postbank-Filiale zum 05.03.2021 entfallen war. Zwar erfüllte die Post daraufhin immer noch ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag (d.h. Postfilialen sollen nicht weiter als 2.000 m für die Einwohnerinnen und Einwohner entfernt sein) durch ihre Filialen in der Färberstraße 15 und in der Zeltnerstraße 19. Dennoch war es der Stadtverwaltung ein dringendes Anliegen, dass es im zentralen Bereich der Haupteinkaufsstraßen in der Altstadt eine Postfiliale gibt. Es geht hierbei um das Serviceangebot einer attraktiven Innenstadt. Daher hat sich die Stadtverwaltung bei der Deutschen Post AG für einen adäquaten Standort einer Postfiliale eingesetzt (z.B. Schreiben des Herrn OBM an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, diverse Gespräche des Wirtschafts- und Wissenschaftsreferats mit der Post, Kontaktvermittlung durch die Wirtschaftsförderung Nürnberg zwischen Post und Einzelhandelsunternehmen in der Altstadt, u.a. auch zur Rudolf Wöhrl SE). Diese Bemühungen waren erfolgreich.
Es handelt sich am Ludwigsplatz um eine sog. Partner-Filiale der Post. Bei Partner-Filialen bietet ein Unternehmen, zumeist Einzelhandelsunternehmen oder die Postbank (die zur Deutschen Bank AG gehört) als Partner der Deutschen Post AG Postdienstleistungen an. Mit Ausnahme der Hauptfiliale der Deutschen Post AG in Bonn werden inzwischen alle Postfilialen als Partner-Filialen betrieben.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch die neue Filiale verkürzen sich die Wege zur nächsten Postfiliale, was vor allem für Familien mit Kindern sowie mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen eine Erleichterung bedeutet.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: