Beilage 3.2
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 29.09.2022
Leitlinien zur Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen
gem. DIN 18034
Kinder haben ein Recht auf altersgerechte, anregende, vielfältige und wohnungsnahe Spielund Freiräume. Nürnberg als „Stadt des Spielens“ hat es sich daher seit jeher zur Aufgabe gemacht, bedarfsgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen und Bestehendes zeitgemäß weiterzuentwickeln.
Spiel- und Freiräume sind eine notwendige städtische Infrastruktur, für welche durch vorausschauende Planung gesorgt werden muss. Dies bedeutet wiederkehrende qualitative und quantitative Analysen, Bedarfsaussagen und Maßnahmenplanungen, welche regelmäßig in der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ fest- und fortgeschrieben werden.
Die Stadt Nürnberg kann hierbei auf eine fundierte Tradition hochwertiger Planungen zurückgreifen, beginnend mit dem Rahmenplan „Spielen in der Stadt“ (1989), den konzeptionellen Grundlagen von Spielhöfen in Nürnberg (1999) sowie dem Konzept von „Miteinander spielen“ (2003) mit den damals gültigen Leitlinien für die Integration für Kinder mit Einschränkungen. Die zweite Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ aus dem Jahr 2008 war eine wichtige Reaktion auf die kontinuierlichen Veränderungen in den räumlichen Lebenswelten von Kinder und Jugendlichen. Im Sinne dieser Tradition wird aktuell die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ dienststellenübergreifend vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie sowie vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg fortgeschrieben. Teil 1 - Zielvorgaben für künftige Maßnahmen - liegt nun vor. Teil 2 - quantitativen Erhebungen, qualitativen Bewertung und daraus resultierende Maßnahmen sollen planmäßig 2024 veröffentlicht werden.
Grundlegend für die Spielflächenplanung ist u.a. die DIN 18034 („Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“). Deren Neufassung wurde 2020 veröffentlicht. Neben planerischen und spielpädagogischen Erkenntnissen zur Qualität wurde u.a. aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes der Themenbereich Inklusion verbindlich in die Norm mit aufgenommen. Zur Überprüfung inklusiver Belange wird eine Matrix inkl. Bewertungsschema vorgeschlagen. Deren Anwendung wurde mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 (Umsetzung der Behindertenrechtskonvention / Maßnahmen) als grundlegend für die Beurteilung, inwieweit Inklusion als Kriterium für Nürnberger Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen erfüllt wird, beschlossen. Die damals beschlossene Maßnahme ist im Folgenden in Abbildung 1 nochmals dargestellt:
Abb 1: Auszug aus dem Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Nürnberg
Ein nun erstellter und vorliegender Leitfaden detailliert und erläutert Planenden die künftigen Anforderungen der DIN 18034 an Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen durch Leitideen, Skizzen und Fallbeispiele. Dieser wurde im Dezember 2021 dem Obmann des Normenausschusses zur Prüfung vorgelegt. Der Ausschuss hat in seiner Rückmeldung die Nürnberger Leitlinien ausdrücklich begrüßt und bescheinigt, dass diese die Vorgaben zu Qualität wie auch Inklusion vorbildlich abbilden und sich vollumfänglich mit dem Normenausschuss A005 DIN- Normenausschuss Bauwesen (NABau) NA 005-01-14AA Arbeitsausschuss Spielplätze decken.
Die Verwaltung möchte erreichen, dass durch die Anwendung der beiden Prüfmatrizen - zu Qualität und Inklusion - sowie dem vorliegenden Leitfaden bei Neuanlagen oder Überplanungen von Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen eine Basisqualität gesichert und Ansprüche an die Inklusionsfähigkeit der Flächen umgesetzt werden. Bei Fragen der Qualität ist daher angestrebt, mindestens die Note 3, beim Thema Inklusion mindestens die Stufe 1 zu erreichen. Details hierfür sind beispielhaft nachfolgend sowie ausführlich in den jeweiligen Fachkapiteln der Leitlinien beschrieben.
Wichtig ist hierbei, dass auch zukünftig jegliche Planung partizipativ in Beteiligungsverfahren gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern entwickelt wird. Die in der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ mit Beschluss im Stadtrat vom 27.02.2008 verbindlich festgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung ist unverändert verpflichtend und bildet wie bisher die Grundlage für die Planung eines Spielplatzes, eines Spielhofs oder einer Aktionsfläche für Jugendliche. Der vorliegende Leitfaden mit seinen Aussagen zu Qualität und Inklusion bildet hierzu ergänzend den fachplanerischen Rahmen.
Der Behindertenrat begrüßt die Leitlinien und die dortigen Aussagen zur Inklusion. Es wird allerdings angeregt, dass die Verwaltung bei den Planungen einzelner Spielflächen möglichst oft Stufe 2 oder Stufe 3 anstrebt.
1. Qualität auf Spiel- und Aktionsflächen
In Nürnberg gibt es aktuell deutlich über 300 öffentliche Spielflächen. Diese sind so vielfältig wie unsere Stadt selbst. Einige sind neu angelegt, andere bereits 30 oder 40 Jahre alt. Sie unterscheiden sich deutlich in Größe und Ausstattung. Der eine Spielplatz verfügt über ein minimales Spielangebot, der andere wurde mit hohem Aufwand gestaltet. Manche liegen an Hauptverkehrsstraßen, andere sind in Grünanlagen eingebettet. Für eine langfristige kommunale Planung und stetige qualitative Weiterentwicklung von Spielflächen müssen an diese Vielfalt überprüfbare Qualitätskriterien angelegt werden.
Die nun vorliegende Qualitätsmatrix basiert auf der Bewertungsgrundlage des Jugendhilfeplans 2008 und wurde 2020/21 u.a. aufgrund der novellierten DIN 18034 weiterentwickelt. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum und die Verwaltung des Jugendamtes haben hierzu in vier Qualitäts-Themenbereiche unterteilte Prüfbögen erstellt. Deren Vorgaben sollen künftig ein verbindliches Element in der Entwurfsgestaltung sein. Die Planungen werden mit Hilfe der Bögen geprüft, wobei eine Notenskala von Note 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) zum Einsatz kommt.
Bogen 1 | Allgemein: Standort und Erreichbarkeit
Note Er beleuchtet gemäß DIN 18034 die Lage der Spielfläche im Quartier, deren Erreichbarkeit, verkehrsplanerische Maßnah- men sowie die Spielflächengröße.
Bogen 2 | Allgemein: Bauliche Rahmenbedingungen so-
wie Konflikt- und Gefahrenpotenzial Note
Inhalte sind der aktuelle bauliche Zustand der Anlage, die Aus- Mindestens wirkungen auf das unmittelbare Umfeld und die sich daraus er- 3,00 gebenen Konflikt- und Gefahrenstellen.
Bogen 3 | Spielplatz: Qualität der Erlebniseigenschaften
Note Die Erlebniseigenschaften lassen sich in Fragen zur „Kreativi-
Mindestens
tät, Natur- und Sinneserfahrung“, „Bewegungserfahrung“ sowie
3,00
„Soziale Aspekte und Aufenthaltsqualität“ aufteilen.
Bogen 4 | Aktionsflächen: Qualität der Erlebniseigen-
Note
schaften
Mindestens
Er beschreibt analog die Erlebniseigenschaft von Aktionsflä-
3,00
chen.
Die allgemeinen Bögen (1 und 2) werden immer ausgefüllt, je nach Notwendigkeit die Bögen 3 und/oder 4. In der abschließenden Übersicht sind alle Einzelnoten dargestellt. Der Mittelwert aus den Einzelnoten bildet die Gesamtnote. Um eine gute Basisqualität sicherzustellen, muss in den Prüfbögen 2 bis 4 mindestens die Voraussetzung für die Beurteilung „befriedigend“ (Note 3,0) erreicht werden.
Die Gesamtnote eines Bogens besteht aus mehrere Teilnoten. Es kann vorkommen, dass einzelne Teilbewertungen mit mangelhaft oder ungenügend bewertet werden. Das ist dann wenig beeinflussbaren Umständen und Voraussetzungen geschuldet. Beispielsweise kann aus
Standortgründen kein Wasserspiel vorhanden sein oder die Fläche die vorgeschriebene Flächengröße unterschreiten. Schlechte Bewertungen sollten aber ausgeglichen werden, indem andere Bereiche entsprechend planerisch fokussiert und besser ausgebildet werden.
Bogen 1 Allgemein: Standort und Erreichbarkeit wird zukünftig insbesondere bei der Bebauungsplanung und langfristigen Festlegung von Standorten zum Einsatz kommen. Bei diesem Bogen kommt ebenso die Beurteilungsskala zum Einsatz und die Ergebnisse sollen zur Orientierung dienen und die Abstimmungen zwischen den Planungsämtern unterstützen. Es wird aber nicht mit Mindestnoten gearbeitet.
Beispielhafte Bewertung einer Spielplatzfläche im Bogen 3:
Abgebildet ist ein durchschnittlicher Spielplatz für die Altersgruppe 3 bis 12 Jahre. Durch verschiedene Angebote zum Klettern, Balancieren, Rutschen, Gleiten, Sandspiel aber auch dem Aufenthalt wird ein Angebot für Kinder und deren Begleitpersonen realisiert.
Eine tiefergehende Erläuterung dazu, gibt es in den Leitlinien unter Fallbeispiel 01, Seite 111.
Gesamtbewertung Bogen 3: Note 2,79
Abb 2: Skizze: Exemplarischer Spielplatz
Abb 3: Bewertung exemplarischer Spielplatz mit Hilfe der Qualitätsmatrix
2. Inklusion auf Spiel- und Aktionsflächen
Spielflächen sollen Erlebnis- und Begegnungsorte für alle Kinder, Jugendliche und Familien sein. In der Broschüre „Miteinander Spielen“ wurden 2003 die Nürnberg Leitlinien für die Integration von Kindern mit Einschränkungen auf Spielplätzen in Nürnberg veröffentlicht. Trotz des großen Erfolgs braucht es mit der Behindertenrechtskonvention heute einen neuen Blickwinkel und eine Weiterentwicklung der damaligen Planungsgrundlagen. Sprach man früher von Integration, so ist heute Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung – von Kindern, Jugendlichen aber auch deren Begleitpersonen – umzusetzen.
Die DIN 18034 geht von einer Barrierefreiheit als Voraussetzung für Inklusion aus. Dazu werden Planungsziele und Anforderungen festgelegt, um allen Nutzerinnen und Nutzern Chancengleichheit zu ermöglichen. Alle Menschen, mit und ohne Behinderung, sollen Angebote wie Spielplätze und Spielplatzgeräte gemäß ihren Fähigkeiten nutzen können. Eine inklusive Spielplatzplanung wird daran gemessen, möglichst vielen Nutzungsbedürfnissen gerecht zu werden. Ein inklusiver Spielraum soll für alle Menschen eine hohe Aufenthaltsqualität schaffen. Sie geht von einer selbstverständlichen und umfassenden Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben im öffentlichen Raum aus, und darf nicht länger auf „Hindernisfreiheit“ reduziert werden. Es müssen demnach für attraktive, herausfordernde und spannende Spielflächen Grundannahmen getroffen werden. Diese lassen sich aufteilen in solche, die sich mit dem Zugang zum und der Verteilung innerhalb des Spielraumes befassen. Und solche, welche Grundbedingungen an einzelne Spielstationen bzw. einzelne Spielräume stellt. D.h. neben den Einbauten wird auch deren Erreichbarkeit, ebenso wie die Erreichbarkeit der Spielfläche, der Spielstationen sowie die grundlegende Orientierung im Spielraum geprüft.
Dabei wird in den „Grundbedingungen der Zugänglichkeit“ die Vernetzung und Orientierung von einem „Zwei Wege-Prinzip“, dem „Zwei Sinne-Prinzip“ sowie einem Leitsystem ausgegangen und geprüft. Denn nur wer den Weg vom Eingang bis zum Spielgerät finden und bewältigen kann, kann überhaupt das Spielangebot wahrnehmen. Die Begriffe können wie folgt genauer definiert werden.
Zwei Wege-Prinzip: Ist es möglich, den Zugang, den Weg und das Spielgerät barrierefrei zu erreichen? Zwei Sinne-Prinzip: Ist es möglich mit zwei übersteuerten Sinnen den Zugang / den Weg / das Spielgerät zu finden? (Sehen, Hören, Tasten-Fühlen) Das Leitsystem: Kann ein „Leitfaden“ erkennbar zur Orientierung durchgängig abgelesen werden?
Hier im Fallbeispiel Abb. 4 dargestellt, die Vernetzung im Zwei Wege-Prinzip. Es gewährleistet die Zugänglichkeit der einzelnen Spielstationen. Abbildung 5 zeigt die mögliche Vernetzung in das beispielhafte Kletter- und Balanciergerät das im Zwei Sinne-Prinzip angebunden ist.
Abb 4: Skizze „Zwei-Wege“-Prinzip auf der Gesamtfläche
Abb 5: Skizze: „Zwei-Sinne-Prinzip“ unmittelbar am/im Gerät
Darüber hinaus wird in den „Grundbedingungen der Erlebniseigenschaften“ abgeprüft, was erleben/erfahren werden kann, wenn die Station erreichbar ist. Dieser Bereich werden in den Schwerpunkten „Sinneserfahrung“, „Bewegungserfahrung“ und „soziale Aspekte“ abgebildet.
Die Matrix arbeitet mit einem Stufensystem, von Stufe 1 (Minimalstufe) bis Stufe 3 (vollinklusive Planung). Es wird das Erreichen der Stufe 1 (Minimalstufe) als Mindestanforderung für künftige Neuplanungen bzw. Überplanungen von Spielflächen formuliert und somit Rechtssicherheit in Bezug auf inklusive Belange erreicht.
Beispielhafte Bewertung einer Spielplatzfläche in der Inklusionsmatrix: Zur Orientierung Fallbeispiel Abb.6 dient die Wegeverbindung, die Barrierefrei als Leitsystem ausgebildet ist. Anhand der Kontrastfelder werden die Anknüpfpunkte mit dem Gerät verbunden und eine Orientierung im 2-Sinne-Prinzip ermöglicht.
Eine tiefergehende Erläuterung dazu, gibt es in den Leitlinien unter Fallbeispiel 01, Seite 118.
Gesamtbewertung Inklusionsmatrix ist hier Stufe 1.
Durch eine Verbesserung der möglichen Sinneserfahrungen könnte in diesem Fallbeispiel auch eine Stufe 2 gut erreicht werden.
Abb 6: Beispiel zu Inklusion: Es wird Stufe 1 erreicht.
Beispielhafte Bewertungen aktueller Spielplatz-Planungen:
Wismarer Straße (2016): Qualität Bogen 3: 2,29 Inklusion: Stufe 0
Klagenfurter Straße (2017): Qualität Bogen 3: 2,27 Inklusion: Stufe 0
Oben genannte Spielplätze wurde 2016 bzw. 2017 eröffnet und können qualitativ gut bewertet werden. Diese Beispiele zeigen aber auch, dass eine bewusste inklusive Planung zukünftig nötig ist. Trotz hoher Qualität sind die Spielplätze nicht inklusiv und haben Stufe 0. Die Vorgaben der DIN waren noch nicht veröffentlicht und konnten somit nicht berücksichtigt werden.
Anette-Kolb (Bau 2023)
Qualität Bogen 3: gepl. 2,08 Inklusion: gepl. Stufe 2
Züricher Park (Bau 2024)
Qualität Bogen 3: gepl. 2,06 Inklusion: gepl. Stufe 1
Lotharstraße (Bau 2022)
Qualität Bogen 3: gepl. 2,95 Inklusion: gepl. Stufe 1
Fenitzer Platz (Bau 2023)
Qualität Bogen 3: gepl. 2,92 Inklusion: gepl. Stufe 1
Bei aktuell geplanten Spielflächen-Maßnahmen erreichen wir unverändert hohe Qualität (mindestens Note 3) sowie zusätzlich mindestens Stufe 1 (Inklusion).
3. Finanzielle Auswirkungen der angestrebten Mindestwerte auf künftige Planungen
Qualität:
Wie schon in der vorhergehenden Übersicht erkennbar, setzt die Stadt Nürnberg die Vorgaben bereits mit einem guten Standard in den Neuplanungen um. Mit diesen Vorgaben sind daher keine Mehrkosten zur Errichtung einer Spielplatzfläche mit der Mindeststufe Note 3 zu erwarten. Es werden aber Standards zur Qualitätssicherung und Überprüfung von DIN-Vorgaben erwirkt. Zusammengefasst: Note 3 im Mittel der Planungen bereits erbracht.
Inklusion:
Aufgrund aktueller Berechnungen der zuständigen Fachabteilung bei SÖR können bei Neubau und Generalsanierungen die Vorgaben zur Stufe 1 zwischen kostenneutral und bis zu 5% Mehrkosten umgesetzt werden. Ausschlaggebend hierfür ist i.d.R. die Zugänglichkeit. Die Umsetzung vom 2-Wege- und 2-Sinne-Prinzip sowie dem Leitsystem kann durch eine entsprechende Planung der Belagsflächen und Einfassungen sowie durch Anpassungen bei Elementen kompensiert und erbracht werden.
Zusammengefasst: Stufe 1 Kostenneutral bis Kostensteigerung um 5% Die eventuellen Mehrkosten werden durch die bestehenden Pauschalen abgedeckt.
Bei einzelnen Projekten kann eine höhere Stufe angestrebt werden. Zum Erreichen von Stufe 2 wird von ca. 10% und ca. 20% + x Mehrkosten für Stufe 3 ausgegangen. Dies ist in den umfänglicheren Erlebniseigenschaften begründet.
Diese Stufen sind in der Regel in den größeren Projekten/Anlagen verortet (z.B. Stadtpark, Luitpoldhain etc.) und werden als Einzelansätze beantragt. Auch eine Einwerbung der Mehrkosten über die Beantragung von Drittmitteln wie bspw. Verfügungsfonds kann im Einzelfall geprüft werden.
Zusammengefasst: Stufe 2 Kostensteigerung ca. 10%
Stufe 3 Kostensteigerung ca. 20% und mehr
Damit die Stadt Nürnberg zukünftig qualitativ hochwertige und inklusive Spielflächen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann, sind verbindliche Vorgaben für alle Planenden notwendig. Die Verwaltung legt daher zum Beschluss vor, dass bei Neuplanungen und Sanierungen die Prüfbögen des Leitfadens „miteinander spielen | Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen“ in der aktuellen Fassung angewendet und verbindliche Zielwerte für die Themenbereiche Qualität und Inklusion zu erreichen sind. Es wird mindestens Stufe 1 bei der Inklusion sowie mindestens Note 3 bei der Qualität vorgeschlagen. Hierbei ist wie oben erläutert mit keinen oder nur geringen Mehrkosten zu rechnen.