Entscheidungsvorlage
Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen gem. DIN 18034
Derzeit wird die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie
- Jugendamt sowie dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) fortgeschrieben. Neben der qualitati-
ven und quantitativen Bewertung der Nürnberger Spielflächen werden hierin u.a. Standards für die künftigen Spielflächenplanungen gemäß DIN 18034 formuliert.
In der Norm sind planerische und spielpädagogische Erkenntnisse zur Qualität und u.a. aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes der Themenbereich Inklusion verbindlich abgebildet.
Die Verwaltung hat zur Umsetzung der DIN 18034 in Nürnberg Leitlinien erarbeitet. Diese erläutern Planenden die künftigen Anforderungen bezüglich Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfe und Aktionsflächen durch Leitideen, Skizzen und Fallbeispiele. Dieser wurde im Dezember 2021 dem Normenausschuss A005 DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) NA 005-01-14AA Arbeitsausschuss Spielplätze zur Prüfung vorgelegt. Der Ausschuss hat in seiner Rückmeldung die Nürnberger Leitlinien ausdrücklich begrüßt und bescheinigt, dass diese die Vorgaben zu Qualität wie auch Inklusion der DIN 18034 vorbildlich abbilden.
Zur Überprüfung der Qualität werden Prüfbögen und für inklusive Belange eine Matrix sowie Bewertungsschemata vorgeschlagen. Deren grundsätzliche Anwendung wurde bereits mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 (Umsetzung der Behindertenrechtskonvention / Maßnahmen) als grundlegend für die Beurteilung, inwieweit Inklusion als Kriterium für Nürnberger Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen erfüllt wird, beschlossen.
Der vorliegende Sachverhalt wird sowohl dem SÖR-Werkausschuss als auch dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt, damit neben den bereits beschlossenen Prüfmatrizes zur Inklusion (vgl. Beschluss vom 15.12.2021) auch verbindliche Zielwerte für die Themenbereiche Qualität und Inklusion festgesetzt sind.
Es wird mindestens Stufe 1 von 3 Stufen bei der Inklusion (d.h. die Mindestanforderung an Inklusion ist erfüllt) sowie mindestens Note 3 (bei einer klassischen Notenskala 1 bis 6) bei der Qualität vorgeschlagen.
Mit dieser Vorgabe zur Qualität sind keine Mehrkosten bei Errichtung einer Spielplatzfläche mit der Mindeststufe Note 3 zu erwarten. Es werden aber wichtige Standards zur Qualitätssicherung und Überprüfung von DIN-Vorgaben erwirkt.
Die Umsetzung der Inklusionsvorgaben zur Stufe 1, bei Neubau und Generalsanierungen, können zwischen kostenneutral und bis 5% Mehrkosten erfolgen. Eventuelle Mehrkosten können durch eine Anpassung der geplanten Elemente und Einfassungen kompensiert werden.
Mit dem Beschluss sind die vorliegenden Leitlinien verbindlich anzuwenden.
Darüber hinaus werden diese für Planende digital veröffentlicht und somit auch einem überregionalen Interessentinnen- und Interessentenkreis zugänglich gemacht werden. Die Stadt Nürnberg ist damit die erste Großstadt Deutschlands, die flächendeckend Kriterien sowie die Umsetzung inklusiver und qualitativer Belange für Spielflächen beschreibt und beschließt. Sie würde damit ihre Rolle als „Stadt des Spielens“ überregional festigen und weiter ausbauen.
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