TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sitzungszeit
Mittwoch, 21.09.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Gutachten
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) SÖR/074/2022
Vogel, Christian
2. Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Gutachten
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) SÖR/075/2022
Vogel, Christian
3. Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Bericht
Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögensplans für SÖR/073/2022
den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022
Vogel, Christian
4. Leitlinien zur Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen Beschluss
und Aktionsflächen gem. DIN 18034 SÖR/080/2022
Vogel, Christian
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 27.07.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Anlagen: SÖR Jahresabschluss 2021 mit Lagebericht und Bestätigungsvermerk
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist gem. § 20 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ein Jahresabschluss (Anlage 1) aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht.
Der aufgestellte Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde von der Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 25 Abs. 2 EBV geprüft und uneingeschränkt testiert. Der Prüfungsbericht inkl. Bestätigungsvermerk (Testat) kann der Anlage entnommen werden. Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. § 25 Abs. 3 EBV der Stadtrat für die Feststellung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde geprüft. Die örtliche Prüfung bei Eigenbetrieben baut nach Art. 106 Gemeindeordnung (GO) auf der Abschlussprüfung nach Art. 107 GO durch einen Abschlussprüfer mit auf. Der uneingeschränkt testierte Jahresabschluss wurde vom zuständigen Werkausschuss wie erforderlich begutachtet.
Für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig, das Rechnungsprüfungsamt ist Sachverständiger (Art. 103 GO). Die Begutachtung der Feststellung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Feststellung der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II / StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 21.09.2022):
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebs SÖR wird begutachtet.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. § 25 Abs. 3 EBV.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 € Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.262.116,94 €
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022):
Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR zu. Die Prüfungsergebnisse werden vom Rechnungsprüfungsausschuss übernommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 € Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.262.116,94 €
Beschlussvorschlag (StR 14.12.2022)
Entsprechend der Gutachten des Werkausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Jahresabschluss des Eigenbetriebs SÖR zum 31.12.2021 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
- Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt 92.517.773,63 €. 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss 5.262.116,94 € ab. 3. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebs SÖR wird gem. § 25 Abs. 4 EBV öffentlich bekanntgegeben.
TESTATSEXEMPLAR
Servicebetrieb
Öffentlicher Raum
Nürnberg
Nürnberg
Jahresabschluss zum
31. Dezember 2021
und Lagebericht
GP-Nr. 207311
INHALT
Blatt Bilanz zum 31. Dezember 2021
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang 2021 1 - 9
Lagebericht für das Jahr 2021 1 - 13
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
| 0202.21.13 | | 00,0 | 09,318.582.01 | 38,128.787- | 70,299.794.9 | 84,825.07 | 95,998.097.93 | 19,169.025.92 | 76,733.132 | 27,917.111.97 | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| | 04,320.320.2 | 32,548.018.2- | 00,864.053.42 | 95,134.044.51 | 00,019.583 | 94,734.810.5 | 29,981.335.1 | 06,144.515.51 | 09,289.760.7 | |||||||||||||||||||||||||
| 1202.21.13 | | 00,0 | 09,318.582.01 | 11,592.474.4 | 10,901.067.41 | 84,172.66 | 05,820.226.44 | 41,532.248.23 | 05,921.722 | 36,377.715.29 | ||||||||||||||||||||||||
| | 38,128.787- | 49,611.262.5 | 00,226.181.92 | 05,604.044.51 | 00,048.015 | 23,459.583.7 | 26,188.185 | 28,395.262.71 | 83,569.001.7 | |||||||||||||||||||||||||
| A V I S S A P | latipaknegiE | latipakmmatS | egalkcüR eniemegllA | gartrovtsulreV / gartrovnniweG | garteblhefserhaJ / ssuhcsrebüserhaJ | essühcsuzsnoititsevnI rüf netsoprednoS | negnulletskcüR | negnuthcilfpreV ehcilnhä dnu nenoisneP rüf negnulletskcüR | negnulletskcüR egitsnoS | netiekhcildnibreV | negnulletseB fua negnulhaznA enetlahrE | ) 00,019.583 .jV ( 00,048.015 rhaJ menie uz sib tiezfualtseR renie tim novad | negnutsieL dnu negnurefeiL sua netiekhcildnibreV | ) 94,734.810.5 .jV ( 23,459.583.7 rhaJ menie uz sib tiezfualtseR renie tim novad | nemhenretnU nenednubrev rebünegeg netiekhcildnibreV | ) 29,981.335.1 .jV( 26,188.185 rhaJ menie uz sib tiezfualtseR renie tim novad | nebeirtebnegiE nered dnu grebnrüN tdatS red rebünegeg netiekhcildnibreV | ) 06,144.519.7 .jV( 28,395.265.01 rhaJ menie uz sib tiezfualtseR renie tim novad | netiekhcildnibreV egitsnoS | ) 09,289.760.7 .jV( 83,569.001.7 rhaJ menie uz sib tiezfualtseR renie tim novad | ) 83,579.594 .jV( 09,382.973 nreuetS sua novad | ) 27,327.98 .jV( 57,661.59 tiehrehciS nelaizos red nemhaR mi novad | netsopsgnuznergbasgnunhceR | A V I S S A P R E D E M M U S | ||||||||||
| .A | .I | .II | .III | VI | .B | .C | .1 | .2 | .D | .1 | .2 | .3 | .4 | .5 | .E | |||||||||||||||||||
| 0202.21.13 | | 00,288.201 | 40,616.455.83 | 21,384.867.3 | 32,951.627.53 | 02,037.126 | 31,948.733 | 27,917.111.97 | ||||||||||||||||||||||||||
| | 00,443.95 | 00,835.34 | 86,245.381 | 26,314.730.22 | 00,087.452 | 00,501.937.9 | 00,433.852.1 | 00,117.705.2 | 47,927.375.2 | 67,805.731.3 | 63,479.036 | 35,254.909.3 | 73,713.403 | 68,445.844.13 | 74,448.36 | |||||||||||||||||||
| 1202.21.13 | | 00,785.941 | 96,789.545.93 | 45,848.571.4 | 61,911.775.74 | 03,293.737 | 49,838.133 | 36,377.715.29 | ||||||||||||||||||||||||||
| | 00,418.54 | 00,377.301 | 86,245.021 | 26,029.416.12 | 00,840.732 | 00,984.140.01 | 00,131.851.1 | 00,321.592.2 | 93,337.870.4 | 10,284.584.3 | 35,663.096 | 22,007.408.3 | 01,724.434 | 36,157.291.34 | 12,042.541 | |||||||||||||||||||
| A V I T K A | negömrevegalnA | ednätsnegegsnegömreV elleiretammI | nezneziL | erawtfoS VDE | negalnahcaS | ethceR ehcielgskcütsdnurg .u ekcütsdnurG etuabebnU | ethceR .lgskcütsdnurg .u ekcütsdnurG etuabeB | nedoB dnu dnurG nedmerf fua netuaB | eguezrhaF | nenihcsaM | gnuttatssuastfähcseG dnu -sbeirteB | uaB mi negalnA dnu negnulhaznA etetsieleG | negömrevfualmU | etärroV | effotssbeirteB ,-sfliH ,-hoR | negnutsieL egitrefnU | ednätsnegegsnegömreV egitsnos dnu negnuredroF | negnutsieL dnu negnurefeiL sua negnuredroF | ) 00,0 .jV( 00,0 rhaJ menie sla rhem nov tiezfualtseR renie tim novad | nemhenretnU enednubrev negeg negnuredroF | ) 00,0 .jV( 00,0 rhaJ menie sla rhem nov tiezfualtseR renie tim novad | ebeirtebnegiE nered dnu grebnrüN tdatS eid na negnuredroF | ) 00,0 .jV( 00,0 rhaJ menie sla rhem nov tiezfualtseR renie tim novad | ednätsnegegsnegömreV egitsnoS | netutitsnitiderK ieb nebahtuG ,dnatsebnessaK | netsopsgnuznergbasgnunhceR | A V I T K A R E D E M M U S | |||||||
| .A | .I | .1 | .2 | .II | .1 | .2 | .3 | .4 | .5 | .6 | .7 | .B | .I | .1 | .2 | .II | .1 | .2 | .3 | .4 | .III | .C |
grebnrüN ,grebnrüN muaR rehciltneffÖ beirtebecivreS rebmezeD .13 muz znaliB
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021
| Gewinn- und Verlustrechnung | ||
|---|---|---|
| 2021 | 2020 | |
| 1. Umsatzerlöse | 144.722.868,84 | 135.513.253,67 |
| 2. Erhöhung / Verminderung (-) des Bestandes an unfertigen Leistungen | 59.392,17 | 86.884,38 |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 9.389,00 | 15.100,00 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.434.872,90 | 834.445,64 |
| 5. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 11.933.899,38 | 10.562.980,31 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 46.768.850,85 | 46.855.621,13 |
| 6. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 45.747.766,33 | 45.409.042,47 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 14.649.424,29 | 15.480.342,52 |
| davon für Altersversorgung 5.267.812,96 (Vj. 6.263.052,82 ) | ||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 3.416.221,06 | 3.337.293,70 |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 13.573.223,51 | 13.316.669,24 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.400,42 | 5.765,67 |
| davon aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen 1.390,42 (Vj. 5.718,67 ) | ||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 4.770.019,92 | 4.199.390,06 |
| davon an verbundene Unternehmen 275.557,50 (Vj. 305.527,50 ) | ||
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen 4.368.277,00 (Vj. 3.842.052,64 ) | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | 5.368.517,99 | -2.705.890,07 |
| 12. Sonstige Steuern | 106.401,05 | 104.955,16 |
| 13. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 5.262.116,94 | -2.810.845,23 |
A Allgemeine Angaben
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg hat seinen Sitz in 90489 Nürnberg, Sulzbacher Straße 2-6.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend dem zum Erstellungsdatum gesetzlich vorgegebenen Gliederungsschema des HGB und den ergänzenden Vorschriften der EBV.
B Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert von 250,00 bis 1.000,00 werden bis einschließlich 31.12.2018 in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert bis 952 EUR (Brutto) im Zugangsjahr erfolgswirksam gebucht und Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert über 952 EUR (Brutto) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips.
Die Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs.1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf den Ausweis aktiver latenter Steuern verzichtet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das Eigenkapital besteht aus der Allgemeinen Rücklage, dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in das Anlagevermögen. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfeverpflichtungen wurden aufgrund eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg passiviert. Der Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck zugrunde. Der handelsrechtliche Teilwert wurde unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes für Pensionen in Höhe von 1,87 % und für Beihilfeverpflichtungen in Höhe von 1,35 % gebildet. Bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen für den Jahresabschluss wurde bereits zum 31.12.2015 anstelle des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes der 10-Jahres-Durchschnittszinssatz freiwillig angewendet. Der sich dabei ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe 5.907.540 unterliegt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften einer Ausschüttungssperre. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden für künftige Dynamisierungen der Aktivbesoldung 2,50 % und für den Rententrend 1,75 % zugrunde gelegt. Die Beihilferückstellung berücksichtigt einen Beihilfetrend von 3,00 %.
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden ebenfalls mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Stadt Nürnberg unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck berechnet. Grundlage für die Bewertung ist die Verlautbarung IDW RS HFA 3 n.F. Der Rechnungszinssatz wurde mit 1,35 % angesetzt. Für die Dynamik der anrechenbaren Bezüge wurden 1,75 % angenommen.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei werden sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Satz 4 HGB) abgezinst.
Die Verbindlichkeiten (erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben, Sonstige Verbindlichkeiten) sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren bzw. kreditorischen Debitoren erfolgt in den sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten.
C Erläuterungen zur Bilanz
Die in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2021 sind in einem Anlagennachweis separat dargestellt. Das bewegliche Anlagevermögen hatte zum 31.12.2021 einen Restbuchwert von 13.495 T.
Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens der Anlagenklassen für Fahrzeuge (10.041 T) erfolgte im März 2022 eine Bestandsaufnahme. Für Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Aktivierungsdatum vor dem 31.12.2016 in Höhe von 2.629 T, erfolgte der Nachweis im Rahmen einer körperlichen Bestandsaufnahme in den Jahren 2017-2019.
Für angeschaffte Vermögensgegenstände des beweglichen Anlagevermögens in Höhe von 2.714 T erfolgte keine körperliche Bestandsaufnahme, da diese zwischen 2017 und 2021 angeschafft wurden (§ 240 Abs. 3 HGB).
Die Zugänge zum Anlagevermögen (4.841 T) beinhalten vor allem den Fuhrpark (2.403 T), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (417 T), bebaute Grundstücke (98 T), Maschinen (90 T) und die Anlagen im Bau (1.732 T).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 4.079 T (Vj. 2.574 T) und betreffen im Wesentlichen die am Standort „Am Pferdemarkt“ geplante neue Betriebszentrale (3.376 T), den Waschplatz in der Hans-Bunte-Straße (379 T), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (211 T) und den Umbau der ehemaligen Kantine in der Donaustr. (38 T).
Die Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 3.416 T betreffen planmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten keine außerordentlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Die Erträge aus Anlageabgängen von 101 T werden vornehmlich aus KFZ-Verkäufen (96 T) erzielt. Die Verluste aus Anlageabgängen betragen im Geschäftsjahr 2021 81 T.
Das Vorratsvermögen erhöhte sich von 3.768 T auf 4.176 T und enthält unfertige Leistungen (690 T).
Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe) und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten (332 T) betrifft im Wesentlichen im Voraus geleistete Zahlungen für Bezüge (308 T).
Entsprechend § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital 0,00 .
Im Geschäftsjahr 2021 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 5.262 T ausgewiesen.
Analog zu Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit mindestens einem Fünfzehntel bis zum 31.12.2024 zugeführt, bis die Rückstellung nach § 253 Abs.1 Satz 2, Abs. 2 HGB erfüllt ist. Der wegen der BilMoG-Umstellung nicht bilanzierte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31.12.2021 für die Pensionsrückstellungen 406 T und für die Beihilferückstellungen 146 T.
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht passivierungspflichtige Pensionsverpflichtungen in Höhe von 21.604 T (Vj. 21.084 T).
Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf 15.440 T (Vj. 15.440 T). Davon entfallen auf Rückstellungen für Gebührenüberschüsse 229 T (Vj. 1.556 T), Urlaubs- und Überstundenrückstellungen 2.360 T (Vj. 2.122 T), Rückstellungen für Beihilfe 8.919 T (Vj. 7.897 T) und die Altersteilzeitrückstellung 1.232 T (Vj. 1.001 T). Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten geht aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel hervor:
| Verbindlichkeiten | bis 1 Jahr T | 1 bis 5 Jahre T | > 5 Jahre T | > 1 Jahr T | Gesamt- betrag T |
|---|---|---|---|---|---|
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 31.12.2021 (Vorjahr) | 511 (386) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 511 (386) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.12.2021 (Vorjahr) | 7.386 (5.018) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 7.386 (5.018) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 31.12.2021 (Vorjahr) | 582 (1.533) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 582 (1.533) |
| Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben 31.12.2021 (Vorjahr) | 10.563 (7.915) | 3.600 (3.600) | 3.100 (4.000) | 6.700 (7.600) | 17.263 (15.515) |
| davon Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg 31.12.2021 (Vorjahr) | 900 (900) | 3.600 (3.600) | 3.100 (4.000) | 6.700 (7.600) | 7.600 (8.500) |
| Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2021 (Vorjahr) | 7.100 7.068) | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 7.100 (7.068) |
Die erhaltenen Anzahlungen resultieren aus technischen Vereinbarungen und Verträgen.
Die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (227 T) beinhalten im Wesentlichen noch nicht erfolgte Wiederherstellungsmaßnahmen.
Im Geschäftsjahr 2021 erhielten wir Spenden in Höhe von 110 T.
Der Ausweis der debitorischen Kreditoren in Höhe von 87 T erfolgt den Sonstigen Vermögensgegenständen. Sie betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (86 T) und in Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbetriebe (1 T). Die kreditorischen Debitoren in Höhe von 272 T werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Diese betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (145 T) und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe (127 T).
D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
| Umsatzerlöse | 2021 T | 2020 T |
|---|---|---|
| Zuschuss der Stadt Nürnberg | 100.340 | 92.991 |
| Erlöse Straßenreinigungsgebühren (inkl. Stadtanteil) | 16.640 | 14.488 |
| Erlöse und Kostenerstattung Bedürfnisanstalten der Stadt Nürnberg | 720 | 743 |
| Mieterträge | 172 | 354 |
| Erträge aus KFZ-Bewirtschaftung | 3.866 | 3.590 |
| Sonstige | 22.985 | 23.347 |
| Umsatzerlöse | 144.723 | 135.513 |
Die periodenfremden Erträge (228 T) enthalten vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre.
Die periodenfremden Aufwendungen (65 T) enthalten im Wesentlichen Nachbelastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.
E Ergänzende Angaben
Im Wirtschaftsjahr 2021 waren durchschnittlich 984 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich 20,25 Auszubildende beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag teilen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in folgende Gruppen auf:
| Beamte | 87 |
|---|---|
| Tarifbeschäftigte | 891 |
| Auszubildende | 21 |
Zum 31.12.2021 befanden sich 21 Mitarbeiter in der Altersteilzeit nach dem Blockmodell bzw. TV Flex AZ, davon 15 Mitarbeiter in der Ansparphase und 6 Mitarbeiter in der Freistellungsphase. Daneben bestehen 5 Altersteilzeitvereinbarungen gemäß Art. 91 Bayerisches Beamtengesetz davon 3 in der Freistellungsphase.
Es befinden sich 20,87 Mitarbeiter umgerechnet auf Vollzeitkräfte in der Altersteilzeit gemäß TV Flex AZ oder dem Blockmodell.
Bei der Zusatzversorgungskasse (Bayer. Versicherungskammer) waren Ende 2021 922 (Vj. 884) Arbeitnehmer gemeldet. Die Beiträge in Höhe von 3, 2 Mio. EUR umfassten die allgemeine ZVK-Umlage von 3,75 % (Vj. 3,75 %) sowie den Zusatzbeitrag zur ZVK in Höhe von 4,0 % (Vj. 4,0 %) des ZVK-pflichtigen Entgeltes.
Wesentliche marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Personen wurden nicht getätigt.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gibt die nachfolgende Tabelle:
| Finanzielle Verpflichtungen | T |
|---|---|
| Leasingverträge | 62 |
| Mietverträge | 17.023 |
| Bestellobligos für Unterhaltsmaßnahmen „Straße“ | 5.348 |
| Summe | 22.433 |
| davon gegenüber der Stadt Nürnberg | 243 |
Zusätzlich bestand gegenüber der Stadt Nürnberg im Jahr 2021 eine Zahlungsverpflichtung aus der Überlassung von IT in Höhe von 1.484 T (Vj. 1.293 T) und der Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg in Höhe von 4.477 T (Vj. 4.477 T).
Für das Abschlussprüfungshonorar einschließlich der prüferischen Durchsicht des Berichtspaketes an die Stadt Nürnberg wurde für das Geschäftsjahr 2021 eine Rückstellung in Höhe von 60 T gebildet.
F Nachtragsbericht
Die Auswirkungen des Krieges Russlands gegen die Ukraine auf die Rohstoffpreise, Energiepreise und die Störung bei Warenlieferungen lassen sich noch nicht abschätzen. Weiter Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs ausüben, haben sich nicht ereignet.
G Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe 5.262 T ab. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen
Organe des Eigenbetriebes
Mitglieder des Werkausschusses
Vorsitzender Marcus König Oberbürgermeister
Stadtrat Lorenz Gradl Bautechniker (1. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtrat Harald Dix Werkzeugmacher (2. stellvertretender Vorsitzender)
Stadtrat Kilian Sendner Kaufmann Stadtrat Dr. Otto Heimbucher Diplomgeologe Stadträtin Christine Kayser Innenarchitektin Stadträtin Andrea Bielmeier Krankenschwester Stadtrat Nasser Ahmed Student ab 12.05.2020 Stadtrat Mike Bock ab 12.05.2020 Stadträtin Kathrin Flach-Gomez ab 12.05.2020 Stadträtin Inga Hager Physiotherapeutin ab 12.05.2020 Stadtrat Rainer Nachtigall ab 12.05.2020 Stadtrat Thomas Pirner Handwerksmeister ab 12.05.2020 Stadtrat Marc Schüller ab 12.05.2020 Stadtrat Werner Henning Handwerksmeister ab 23.10.2019 Stadtrat Willibald Schlesinger Unternehmer ab 22.10.2020
Mitglieder der Werkleitung
Erster Werkleiter Christian Vogel Bürgermeister Technischer Werkleiter Marco Daume Kaufmännischer Werkleiter Ronald Höfler
Die Angabe der Gesamtbezüge für die Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Vorschüsse und Kredite wurden weder an Mitglieder des Werkausschusses noch an die Werkleitung vergeben.
Nürnberg, 29.06.2022
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
ttalB 3.1 egalnA
| nelhaznneK | -ttinhcshcruD trewhcubtseR rehcil % ni | 23,9 13,82 91,7 31,34 00,001 26,94 06,17 57,33 29,72 56,32 00,001 | |
|---|---|---|---|
| -ttinhcshcruD -sgnubierhcsbA rehcil ztas % ni | 03,3 88,01 54,2 76,3 00,0 07,0 63,5 74,7 06,4 94,6 00,0 | ||
| etrewhcubtseR | rhajroV ednE | 00,288.201 00,443.95 00,835.34 40,616.455.83 86,245.381 26,314.730.22 00,087.452 00,501.937.9 00,433.852.1 00,117.705.2 47,927.375.2 | 40,894.756.83 |
| rhajstfähcseG ednE | 00,785.941 00,418.54 00,377.301 96,789.545.93 86,245.021 26,029.416.12 00,840.732 00,984.140.01 00,131.851.1 00,321.592.2 93,337.870.4 | 96,475.596.93 | |
| negnubierhcsbA | dnatsdnE 1202.21.13 | 56,324.554.1 00,730.611 56,683.933.1 66,950.441.25 00,0 97,373.449.12 31,630.49 21,410.707.91 54,882.099.2 71,743.804.7 00,0 | 13,384.995.35 |
| gnureivitkahcaN | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | |
| negnuhcubmU | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 | 00,0 | |
| gnagbA | 00,0 00,0 00,0 31,396.228 00,0 00,0 00,0 38,797.277 00,0 03,598.94 00,0 | 31,396.228 | |
| negnubierhcsbA JG mi | 09,909.25 07,116.71 02,892.53 61,113.363.3 00,0 00,393.303 00,237.71 57,452.222.2 26,646.091 97,482.926 00,0 | 60,122.614.3 | |
| dnatssgnafnA 1202.10.10 | 57,315.204.1 03,524.89 54,880.403.1 36,144.306.94 00,0 97,089.046.12 31,403.67 02,755.752.81 38,146.997.2 86,759.828.6 00,0 | 83,559.500.15 | |
| netsoksgnulletsreH dnu -sgnuffahcsnA | dnatsdnE 1202.21.13 | 56,010.506.1 00,158.161 56,951.344.1 53,740.096.19 86,245.021 14,492.955.34 31,480.133 21,305.847.92 54,914.841.4 71,074.307.9 93,337.870.4 | 00,850.592.39 |
| gnureivitkahcaN | 00,0 00,0 00,0 00,1 00,0 00,0 00,0 00,1 00,0 00,0 00,0 | 00,1 | |
| negnuhcubmU | 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 00,0 98,423.722 00,0 00,0 98,423.722- | 00,0 | |
| gna g b A | 00,0 00,0 00,0 31,032.902.1 00,000.36 00,001.712 00,0 38,247.878 00,0 03,783.05 00,0 | 31,032.902.1 | |
| g n a g u Z | 09,416.99 07,180.4 02,335.59 18,812.147.4 00,0 00,000.89 00,0 68,752.304.2 26,344.09 97,881.714 45,823.237.1 | 17,338.048.4 | |
| dnatssgnafnA 1202.10.10 | 57,593.505.1 03,967.751 54,626.743.1 76,750.851.88 86,245.381 14,493.876.34 31,480.133 02,266.699.72 38,579.750.4 86,866.633.9 47,927.375.2 | 24,354.366.98 | |
| ethceR ehcielgskcütsdnurg ethceR uaB ednätsnegegsnegömreV .lgskcütsdnurg nedoB mi gnuttatssuastfähcseG negalnA dnu 1202 .u dnurG dnu ekcütsdnurG .u negnulhaznA siewhcannegalnA ekcütsdnurG nedmerf elleiretammI erawtfoS negalnahcaS dnu nezneziL.1 etuabebnU.1 etuabeB.2 fua netuaB.3 eguezrhaF.4 nenihcsaM.5 -sbeirteB.6 etetsieleG.7 VDE.2 .I .II |
0202.21.13 muz siewhcannegalnA muaR rehciltneffÖ beirtebecivreS
Eigenbetrieb
Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Nürnberg
(SÖR)
Lagebericht
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftstätigkeit
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) ist der größte Eigenbetrieb der Stadt Nürnberg. Seit seiner Gründung im Jahr 2010 ist der SÖR Ansprechpartner für sehr viele Belange im öffentlichen Raum. Unter dem Dach des SÖR sind die Dienstleistungen gebündelt, die den öffentlichen Raum, also Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen, Spielplätze und vieles mehr betreffen. Diese Dienstleistungen
- von der Reinigung von Straßen und Gehwegen über den Bau und Unterhalt von Spielplätzen bis hin
zum Bau und Unterhalt von Straßen und des Straßenbegleitgrüns – werden von SÖR aus einer Hand erbracht.
Satzungsgemäß hat der SÖR folgende Aufgaben: Die nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und dem Bundesfernstraßengesetz den Gemeinden übertragenen Aufgaben. Baulastträger für städtische Grünanlagen, Kinderspielplätze, Kleingartenanlagen, historische Gärten, Gewässer 3. Ordnung, Ingenieurbauwerke und erforderliche Verkehrseinrichtungen. Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, mit Ausnahme zeitlich unbefristeter verkehrsregelnder und verkehrslenkender Maßnahmen. Betrieb des städtischen Fuhrparks. Organisation und Betrieb der öffentlichen Toiletten. sowie alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (z. B. der Abschluss von Zweckvereinbarungen).
Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der stadtrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der: Erschließungsbeitragssatzung Gehwegunterhaltungssatzung Grünanlagensatzung Immissionsschutzanlagen - Erschließungsbeitragssatzung Kostenerstattungsbeitragssatzung Parkgebührenordnung Straßenausbaubeitragssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsverordnung Toilettenbenutzungsgebührensatzung Toilettenbenutzungssatzung
Busbahnhofbenutzungsgebührensatzung Busbahnhofbenutzungssatzung
Organisation und Verwaltung
Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unternehmen außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 5 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) geführt.
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg sind die Werkleitung, der Werkausschuss, der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Organe sind in der Betriebssatzung geregelt.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft hat sich im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020 im abgelaufenen Geschäftsjahr in fast allen Wirtschaftsbereichen erholt. Der Anstieg war insbesondere im verarbeitenden Gewerbe mit 4,4 % und bei den Unternehmensdienstleistern (z.B. Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater, Ingenieurbüros) mit 5,4 % besonders hoch (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2022 S.2). Aber selbst im Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe, der besonders von den anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen betroffen war, konnte ein Anstieg von 3 % erreicht werden. Lediglich im Baugewerbe, das von der Pandemie in 2020 nicht betroffen war, konnten keine Steigerungen erreicht werden. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich im Vergleich zu 2020 um 2,7% (Pressemitteilung Nr. 20 vom 14.01.2022 S.2).
Insgesamt konnte die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht das Vorkrisenniveau erreichen. Lediglich im Bereich öffentliche Dienstleistungen, Erziehung und Gesundheit wurde der Rückgang aus 2020 weitgehend kompensiert und im Bereich Baugewerbe und Information/Kommunikation im Vergleich zu 2019 sogar steigern.
Nennenswerter Einfluss hatte der Export, der sich preisbereinigt um 9,4 % erhöhte und der Anstieg der Importe preisbereinigt um 8,6 %. Zusätzlich wirkte der Anstieg der preisbereinigten staatlichen Konsumausgaben um nochmals 3,4 % stabilisierend aus. Die Ausgaben erfolgten insbesondere für kostenlose Antigen – Schnellteste und Corona Impfstoffe.
Der Arbeitsmarkt ist im Vergleich zum Jahr 2020 bezüglich der Anzahl der Erwerbstätigen nahezu unverändert (44,9 Mio. Erwerbstätige). Jedoch kam es zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Während im Handel, Verkehr und Gastgewerbe weiterhin Beschäftigungsverluste (-1,8 %) eintraten, waren Steigerungsraten in annähern gleicher Höhe insbesondere im Bereich öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+2,2 %) und im Bereich Information und Kommunikation (+2,4 %) festzustellen (Pressemitteilung Nr. 20 vom 14. Januar 2022 Seite 3, Statistisches Bundesamt). Gleichzeitig erhöhte sich die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 % und je Erwerbstätigen um 2,8 % (Statistisches Bundesamt Fachserie 18 Reihe 1.4 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen 2021). Die Arbeitslosenquote sank in 2021 von 5,9 % auf 5,7 % (Quelle Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf 02/2022 Bundesagentur für Arbeit vom 25.03.2022).
Branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Geschäftstätigkeit des SÖR beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erbringung von Infrastrukturdienstleistungen für die Stadt Nürnberg. In diesem Rahmen werden überwiegend hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt. Die Geschäftsentwicklung wird einerseits von den notwendigen Investitionen und den Ausgaben für den Ausbau und den Erhalt der Infrastruktur der Stadt Nürnberg und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg beeinflusst.
Image und Beschwerden
Der SÖR steht mit seinen Leistungen insbesondere in den Bereichen Sauberkeit des öffentlichen Raumes, Winterdienst und Unterhaltsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sehr stark im öffentlichen Fokus. Dies drückt sich in einer Vielzahl von Medienberichten und Social Media Beiträgen der Bürger über die Arbeit des Eigenbetriebes aus. Wir begegnen den Sorgen der Bürger durch eine schnelle Abarbeitung ggfs. auch Weitergabe der Information an die zuständigen Verantwortlichen z.B. Deutsche Bahn AG und schnelle Rückmeldung über den aktuellen Erledigungsstand auf unserer App.
Beschaffungs- und Absatzmarkt
Unterhalts- und Neubaumaßnahmen werden entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte Bau- oder sonstige Dienstleistungsfirmen und Ingenieurbüros geplant und durchgeführt. Dabei werden bei wiederkehrenden Dienstleistungen oftmals Jahresverträge ausgeschrieben und abgeschlossen.
Die Dienstleistungen des Eigenbetriebes im Bereich Bau und Unterhalt von Straßen, Wegen, Brücken und Plätzen werden im Wesentlichen für die Stadt Nürnberg erbracht. Im Bereich der Straßenreinigung legt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nürnberg den Benutzungszwang für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete fest.
Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens
Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2021 belief sich der Zuschuss auf 69,3 % (Vj. 68,2 %) der Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist einerseits abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg.
Da der SÖR im Wesentlichen Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit anderen Unternehmen.
Im Wirtschaftsplan 2021 hatten wir einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,16 Mio. nach Berücksichtigung des Zuschusses der Stadt Nürnberg in Höhe von 99,3 Mio. EUR) geplant. Der geplante Jahresfehlbetrag ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.
Das positive Ergebnis ist im Wesentlichen durch die Erhöhung bei den Einnahmen z.B. Erhöhung des allgemeinen Zuschusses der Stadt Nürnberg (6,4 Mio. EUR), der Erhöhung der sonstige öffentlichrechtliche Entgelte (1,8 Mio. EUR), den weiteren Anstieg der noch nicht abgerechneten Aufträge (0,7 Mio. EUR) begründet. Durch die erfolgte Verbesserung im kaufmännischen Bereich konnten einmalig Aufwendungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR weiterverrechnet werden. Der Materialaufwand erhöhte sich um 1,3 Mio. EUR auf 58,7 Mio. EUR.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie hatte für den SÖR bisher noch keinen wesentlichen Einfluss auf das Geschäftsmodell. Die Aufgaben im Bereich der Unterhaltsmaßnahmen konnten teilweise insbesondere durch die nicht besetzten Stellen und der an Corona erkrankten Mitarbeiter/innen einerseits und den Problemen unserer Vertragspartner bei den vorgelagerten Lieferketten andererseits nicht in dem geplanten Umfang fortgeführt werden.
Aufgrund der weiterhin positiven Entwicklung in der Bauwirtschaft waren die Preise weiterhin steigend.
Ertragslage
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf insgesamt 144.723 T (Vj. 135.513 T). Davon entfielen auf den Zuschuss der Stadt Nürnberg 100.340 T (Vj. 92.991 T). Die Erlöse aus den Straßenreinigungsgebühren beliefen sich auf 16.640 T (Vj. 14.488 T), hierin enthalten ist der Stadtanteil. Aus Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen erzielte der SÖR Erlöse in Höhe von 8.785 T (Vj. 8.916 T). Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 3.866 T (Vj. 3.590 T) erzielt werden.
Die Umsatzerlöse enthalten die periodenfremden Erträge 228 T, die vor allem Erstattungen und Erträge für Vorjahre betreffen.
Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umsatzerlöse zeigten sich insbesondere bei den weiterhin im Verglich zum Vorjahr nahezu unveränderten Erträgen bei den Sondernutzungsgebühren und Parkscheinerträge.
Der Anstieg der Erträge der öffentlich – rechtlichen Verrechnungen und Fremdleistungszuschlägen verhinderte einen noch stärkeren Einbruch der um den städtischen Zuschuss bereinigten Umsatzerlöse.
Als Straßenbaulastträger pflegt SÖR die Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie das entsprechende Zubehör. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige Leistungskennzahlen des Jahres 2021.
| Straßen, Wege, Plätze | 1.124 km* |
|---|---|
| Radwege | 308 km |
| Brücken, Stege | 290 Stück |
| Straßenbeleuchtung (Lichtpunkte) | 49.231 Stück |
| Lichtsignalanlagen | 535 Stück |
| Parkscheinautomaten | 234 Stück |
Im Bereich der Straßenreinigung werden von SÖR pro Jahr 83.564 (Vj. 83.564) Reinigungskilometer erbracht. Dabei fiel im Jahr 2021 eine Abfallmenge von 7.445 t an.
Im Bereich der Grünflächen und Grünobjekte ist SÖR verantwortlich für die Pflege, den Unterhalt und den Bau von Grünanlagen und Spielplätzen. Insgesamt betreut SÖR dabei Mio. 8,59 Mio. m2 an Grünflächen (Straßenbegleitgrün, Grünanlagen, Spielplätze).
Im Rahmen des Winterdienstes ist SÖR zuständig für nahezu km 4.000 an Fahrbahnen, Übergängen, Wegen in und an Grünanlagen sowie an Radwegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf insgesamt 1.435 T (Vj. 834 T) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 902 T (Vj. 407 T), Auflösung von Rückstellungen 120 T (Vj. 2 T), Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 101 T (Vj. 69 T).
Der Materialaufwand belief sich im Berichtsjahr auf insgesamt 58.703 T (Vj. 57.419 T). Dieser teilt sich in Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 46.769 T (Vj. 46.856 T) und Aufwendungen für Roh-Hilf- und Betriebsstoffe 11.934 T (Vj. 10.563 T) auf. Im Berichtsjahr war ein Anstieg bei den Roh-Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von 1.371 T, als auch eine Verringerung der bezogenen Leistungen in Höhe von 87 T festzustellen.
Dabei hatte auch der im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegene Treibstoffpreis einen wesentlichen Einfluss. So war der durchschnittliche Dieselpreis 2021 im Durchschnitt 139,9 Cent/l (Vj. 112,4 Cent/l (Statista; April 2022).
Die Personalaufwendungen sind der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 insgesamt auf 60.397 T (Vj. 60.889 T).
Eine Aufteilung des Personalaufwandes liefert die folgende Tabelle:
| Personalaufwand | 2021 T | 2020 T |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 45.748 | 45.409 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Aufwendungen für Altersversorgung | 14.649 5.268 | 15.480 6.263 |
| Gesamt | 60.397 | 60.889 |
Bei einem geringen Anstieg der Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich der Personalaufwand geringfügig. Dies ist insbesondere in dem erhöhten Anstieg der Pensionsrückstellungen aufgrund von Einmaleffekten im Vorjahr begründet.
Zum Stichtag 31.12.2021 waren 978 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 31.12. | |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | 963 | 83 | 68 | 978 |
Die Abschreibungen erreichten eine Höhe von 3.416 T (Vj. 3.337 T). Davon entfielen auf planmäßige Abschreibung im Wesentlichen auf Fahrzeuge 2.222 T (Vj. 2.075 T), auf Gebäude 321 T (Vj. 394 T), sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 629 T (Vj. 650 T).
An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 13.573 T (Vj. 13.317 T) angefallen. Hiervon waren 4.477 T (Vj. 4.477 T) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwaltungsdienstleistungen. Die periodenfremden Aufwendungen (65 T) enthalten im Wesentlichen Nachbelastungen von Dienstleistungen für Vorjahre.
Es ergibt sich damit ein Ergebnis nach Steuern von 5.369 T (Vj. -2.706 T). An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren 106 T (Vj. 105 T) zu entrichten. Insgesamt belief sich damit der Jahresüberschuss auf 5.262 T, während im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von 2.811 T ausgewiesen wurde.
Im Wesentlichen waren zwei Faktoren für die Abweichung des ausgewiesenen Jahresüberschusses gegenüber dem Wirtschaftsplan ursächlich. Aufgrund der im Geschäftsjahr eingeführten Verbesserungen im internen Rechnungswesen konnten die Kosten verursachungsgerechter zugeordnet und weiterverrechnet werden. Ferner konnten aufgrund der begrenzten Kapazitäten insbesondere im Baugewerbe bei unseren Vertragspartnern und in unseren technischen Bereichen nicht alle Maßnahmen vollständig umgesetzt werden.
Die Integration und Harmonisierung aller Betriebsabläufe, die sich durch die Zusammenführung unterschiedlicher Dienststellen und Eigenbetriebe zu SÖR ergeben haben, ist noch nicht vollständig abgeschlossen und wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Implementierung einer Kosten- und Leistungsrechnung. Deshalb ist es im Berichtszeitraum noch nicht möglich gewesen, die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg marktadäquat abzurechnen.
Finanzlage
Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.
Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T valutiert am 31.12.2021 mit 7.600 T. Es wurden in 2021 planmäßig 900 T getilgt.
Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Geschäftsjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind weder eingetreten noch werden sie erwartet.
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs belief sich zum Stichtag 31.12.2021 auf 92.518 T (Vj. 79.112 T). Hiervon entfielen auf das Anlagevermögen 39.696 T (Vj. 38.657 T). Den größten Anteil am Anlagevermögen haben die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte in Höhe 21.615 T (Vj. 22.037 T).
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau erreichten zum Bilanzstichtag 4.079 T (2.574 T). Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für die am Standort „Am Pferdemarkt“ geplante neue Betriebszentrale (3.376 T), den Waschplatz in der Hans-Bunte-Straße (379 T), die Heizungsanlage am Standort Großreuther Str. (211 T) und den Umbau der ehemaligen Kantine in der Donaustr. (38 T). Wir planen weiterhin die für das operative Geschäft notwendigen Einheiten in einer „Betriebszentrale“ am Standort „Am Pferdemarkt“ zusammenzuführen. Die geleisteten Anzahlungen für Fahrzeuge beinhalten im Wesentlichen Fahrzeuge, die sich z.B. noch in der Umrüstung befinden und deshalb noch nicht aktiviert wurden.
Die Anlagenzugänge in Höhe von 4.841 T betrafen überwiegend den Fuhrpark (2.403 T), die Betriebs- und Geschäftsausstattung (417 T), bebaute Grundstücke (98 T), Maschinen (90 T) und die Anlagen im Bau (1.732 T).
Das Umlaufvermögen erreichte zum Bilanzstichtag 31.12.2021 eine Höhe von 52.490 T (Vj. 40.116 T). Der Bestand an Vorräten belief sich auf 4.176 T (Vj. 3.768 T). Die Forderungen an die Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe beliefen sich auf 43.193 T (Vj. 31.449 T).
Das Eigenkapital beträgt 14.760 T (Vj. 9.498 T).
Die nachfolgenden Tabellen geben die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen wieder (§ 24 Nr. 4 EBV):
| Bilanzposten | Stand 01.01. T | Veränderungen T | Stand 31.12. T |
|---|---|---|---|
| Stammkapital | 0 | 0 | 0 |
| Allgemeine Rücklage | 10.286 | 0 | 10.286 |
| Verlustvortrag Jahresüberschuss | -788 0 | 5.262 | -788 5.262 |
| Eigenkapital | 9.498 | 5.262 | 14.760 |
| Bilanzposten | Stand 01.01. T | Zugänge T | Inan- spruch- nahme/ Abgänge T | Stand 31.12. T |
|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 24.351 | 4.831 | 0 | 29.182 |
| Sonstige Rückstellungen davon Altersteilzeit Straßenreinigungsgebühr Überstunden und Urlaub Beihilfe | 15.440 1.001 1.556 2.122 7.898 | 6.750 428 267 2.360 1.514 | 6.750 197 1.594 2.122 493 | 15.440 1.232 229 2.360 8.919 |
Die Verbindlichkeiten des SÖR erreichten zum Bilanzstichtag eine Höhe 32.842 T (Vj. 29.521 T). Diese enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetriebe in Höhe von 17.263 T (Vj. 15.515 T), sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 7.101 T (Vj. 7.068 T) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe 7.386 T (Vj. 5.018 T).
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentlich für den Erfolg des Eigenbetriebes sind die Mitarbeiter. Diese werden nach den Regelungen des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. BayBesG) vergütet. Die letzte Mitarbeiterbefragung 2019 bestätigt dem SÖR, dass er bei den Mitarbeitern ein lukrativer Arbeitgeber ist. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb führten wir in Zusammenarbeit mit der AOK eine Mitarbeiterbefragung im November 2019 durch. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten wir unser Gesundheitsprogramm in 2021 nicht wie geplant durchführen. Wir bieten alternativ z.B. unsere Pilates- Übungen auch als Webinar an.
Wir ermöglichen es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit es betrieblich möglich ist, Ihre Tätigkeiten von zuhause aus (Homeoffice) durchzuführen. Dieses Angebot wird von unseren Beschäftigten angenommen.
Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs
Durch den Jahresüberschuss in Höhe von 5.262 T, den Verlustvortrag aus dem Vorjahr 788 T und die Rücklagen in Höhe von 10.286 T konnte der SÖR ein positives Eigenkapital in Höhe von 14.760 T ausweisen. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der bevorstehenden Herausforderungen zufrieden stellend.
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs wird nach den zum heutigen Stichtag vorliegenden Informationen unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung als noch befriedigend eingeschätzt
Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen
Chancen und Risiken (Chancen- und Risikobericht)
Folgende Chancen und Risiken können auf die nachfolgende Prognose der künftigen Entwicklung einwirken:
Wir sehen die Chance durch weitere Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation die Optimierungspotentiale noch besser einsetzen zu können und damit die begrenzten Ressourcen noch wirtschaftlicher zu nutzen. Wir arbeiten weiter daran, auf einem schwierigen Arbeitsmarkt ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Finanzielle Risiken: Die Finanzierung der Anlageinvestitionen wurde im Wesentlichen durch ein im Dezember 2012 vereinbartes langfristiges Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg gesichert. Das Trägerdarlehen hat einen festen Zinssatz und hat eine aktuelle Laufzeit bis zum 30.06.2030. Ausfallrisiken bei Forderungen sind als gering einzustufen. Die Mehrzahl der Forderungen bestehen gegenüber der Stadt Nürnberg und deren Eigenbetrieben. Insgesamt bewegen sich die Forderungsausfälle unverändert auf niedrigem Niveau.
Marktrisiken: Den weit überwiegenden Teil unserer Dienstleistungen erbringen wir für die Stadt Nürnberg. Diese ist damit unser Hauptkunde. Dadurch sind wir abhängig von der finanziellen Situation der Stadt Nürnberg. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltslage der Stadt Nürnberg und damit auch indirekt auf den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, können derzeit noch nicht abschließend eingeschätzt werden.
Marktpreisrisiken: Im Beschaffungsmarkt lassen sich im Wesentlichen zwei Preisrisiken ermitteln. Aufgrund der bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie guten konjunkturellen Entwicklung und des sehr niedrigen Zinsniveaus in Deutschland sind die Preise für Bauleistungen auch im Geschäftsjahr weiterhin überdurchschnittlich zur allgemeinen Preisentwicklung um ca. 9 Prozentpunkte gestiegen (Preisindex für die Bauwirtschaft, Statistisches Bundesamt Stand Februar 2022). Wir versuchen dieses Risiko über frühzeitige Ausschreibungen und Rahmenverträge mit Bauunternehmen zu minimieren. Dies wird insbesondere aufgrund der Preissteigerungen bei Rohstoffen immer schwieriger. Auch die Preise für Energie sind in den letzten Jahren deutlichen Schwankungen unterworfen, wobei der vbw Energiepreisindex das Preisniveau im März 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 113,6 % überschritten hat. Diesen Schwankungen der Energiepreise wirken wir u.a. durch den Einsatz von energieeffizienteren Beleuchtungen im Stadtgebiet Nürnberg entgegen.
Evtl. Preisänderungen, aufgrund der Corona-Pandemie, können derzeit auf Grund der nicht abschätzbaren Zeitdauer und des Umfangs der Auswirkungen noch nicht beurteilt werden.
Strategische Risiken: Eine Änderung der strategischen Ausrichtung des Eigenbetriebes ist nicht zu erwarten. Allerdings unterliegt die strategische Ausrichtung politischen Entscheidungsprozessen.
Grundstücksrisiken: Für das Grundstück Großreuther Straße wurde in Vorjahren eine Risikobeurteilung hinsichtlich Altlasten durch einen externen Gutachter durchgeführt. Auf Basis dieses Gutachtens ergäben sich nur bei einer völligen Nutzungsänderung Kosten für Altlastenbeseitigung. Für die derzeitige Nutzung des Grundstückes besteht keine Notwendigkeit, den Wertansatz des Grundstückes zu ändern. Für das Areal Am Pferdemarkt wurden durch ein externes Gutachten keine Altlasten festgestellt. Für eine Wertminderung des Grundstücks gibt es deshalb keine Anhaltspunkte.
Wetterrisiken: Da der SÖR im Stadtgebiet Nürnberg auch den Winterdienst verantwortet, unterliegt der Eigenbetrieb auch einem Wetterrisiko. In kalten und/oder schneereichen Wintern erhöhen sich die Kosten für den Winterdienst erheblich.
Reputationsrisiken: Aus unserer Sicht sind mit dem Winterdienst und der Verantwortung für die Sauberkeit im öffentlichen Raum in Nürnberg für den SÖR auch erhebliche Reputationsrisiken verbunden. Werden beide Aufgaben in den Augen der Öffentlichkeit nicht mindestens zufriedenstellend erledigt, fällt diese nach unserer Einschätzung unmittelbar auf den SÖR zurück.
Operative Risiken: Operative Risiken ergeben sich beim SÖR überwiegend aus der Verfügbarkeit von personellen Ressourcen. Dies trifft insbesondere auf die Bereiche Unterhalt und Neubau von Straßen, Brücken, Wegen und Plätzen zu (siehe auch Personalrisiken) zu.
Die Auswirkung der Corona-Pandemie und geopolitischer Konflikte auf die Verfügbarkeit der Rohstoffe aufgrund Lieferengpässe kann, aufgrund der derzeit noch nicht abschätzbaren Zeitdauer der Beeinträchtigung, nicht eingeschätzt werden. Wir gehen jedoch auf Grundlage der vorliegenden Daten für 2022 von weiterhin steigenden Rohstoff- und Energiepreisen aus.
Rechtliche Risiken: Gegen den SÖR werden Ansprüche Dritter geltend gemacht. Wesentliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage sind nicht zu erwarten.
IT-Risiken: Die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Informationstechnologie ist von großer Bedeutung. Wir minimieren ein IT-Ausfallrisiko weit möglichst durch den Einsatz von Standardsoftware. Unser ERP-System ist an das der Stadt Nürnberg angebunden und wird auch von dieser durch entsprechende Organisationseinheiten betreut und nach unseren Vorgaben weiterentwickelt.
Personalrisiken: Bei der Personalbeschaffung konkurrieren wir mit anderen Anbietern um qualifiziertes Personal. Die weiterhin gute konjunkturelle Lage in der Bauwirtschaft erschwert die Personalrekrutierung aber zusehends. Dies gilt insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus den Ingenieurberufen. Auch in den anderen Berufen konnten wir keine wesentliche Verbesserung bei der Bewerbersituation feststellen.
Die Personalrisiken könnten sich jedoch aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt durch die Abwanderung von qualifizierten Beschäftigten aus Branchen im Umbruch mittelfristig verbessern.
Insgesamt stufen wir das Risikopotential des Eigenbetriebes, aufgrund der engen Verbindung mit der Stadt Nürnberg und der Festlegung kostendeckender Gebühren bei der Straßenreinigung, als niedrig ein. Für die Straßenreinigung sind gravierende Änderungen, die entsprechende Risiken nach sich ziehen, nicht erkennbar.
Für die Eigentümer von Grundstücken innerhalb der sogenannten Zwangsreinigungsgebiete, legt die Straßenreinigungssatzung den Benutzungszwang für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung fest. Für die Benutzung dieser Einrichtung werden Gebühren erhoben. Maßgebend für die Gebührenhöhe ist die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksgrenze.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Basis des Bayerischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach dem Kostendeckungsprinzip.
Prognose 2022
Obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2021 wieder um 2,7 % gewachsen ist (Pressemitteilung 20 vom 14.Januar 2022 des Statistischen Bundesamts) ist, geht das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in ihrem Artikel vom 27.04.2022 für 2022 wieder von einem von einem positiven Wachstum von 2,2 % aus.
Die Bundesregierung geht von einer weiteren Reduzierung der Arbeitslosenquote von 5,7 % auf 5,0 % aus (Schlaglicht der Wirtschaft S.18, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand 27.04.2022) aus.
Die wirtschaftliche Entwicklung wird unseres Erachtens davon beeinflusst, wie sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie niederschlagen und die Infektionszahlen Lockerungen der bisher getroffenen Maßnahmen ermöglichen. Der Einfluss des Krieges Russlands gegen die Ukraine mit seinen Auswirkungen auf Rohstoffpreise, Energiepreise und Störungen bei Warenlieferungen lassen sich nicht abschätzen. Es wird auf jeden Fall zu steigende Preisen und Verzögerungen oder gar dem Ausfall von Warenlieferungen kommen.
Im Geschäftsjahr 2022 planen wir Investitionen in Höhe von 6.992 T. Dabei sollen in unseren Fuhrpark 3.164 T und in Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 948 T investiert werden.
Für die Finanzlage des Eigenbetriebes erwarten wir für das Geschäftsjahr 2022 keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum abgelaufenen Geschäftsjahr. Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten, sodass wir unseren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können.
Im Wirtschaftsplan für 2022 wird ein ausgeglichenes Ergebnis prognostiziert. Es zeichnet sich allerdings ab, dass es aufgrund der Corona-Pandemie auch beim SÖR unverändert zum Vorjahr weiterhin zu Einnahmeausfällen kommen wird. Die Auswirkungen der militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine sind quantitativ noch nicht abschätzbar. Es zeichnen sich bereits erste Einflüsse auf die Lieferketten unserer Vertragspartner ab. Wir werden versuchen, diese durch ausgabenbegrenzende Maßnahmen zu kompensieren.
Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses im Vorjahresvergleich auf 14.760 (Vj. 9.498 T) erhöht.
Nürnberg, 29.06.2022
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR)
Erster Werkleiter Technischer Werkleiter Kaufmännischer Werkleiter Bürgermeister Christian Vogel Marco Daume Ronald Höfler
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
An den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg
Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse a) entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und b) vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern i. V. m. den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter der Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern und den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Bayern sowie den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, am 18. August 2022
CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Nürnberg
Faaß Rösl Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer (digital signiert) (digital signiert)
Verwendungsvorbehalt
Wir, die Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag des Unternehmens vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an das Unternehmen und wurde zu dessen interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegen unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Jahresabschlussprüfung und die "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anderslautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eingetretener Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Gutachten
Öffentlicher Raum (SÖR)
Rechnungsprüfungsausschuss 30.11.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 14.12.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Servicebetrieb Öffentlicher
Raum Nürnberg (SÖR)
Sachverhalt (kurz):
Sachverhalt (WerkA SÖR):
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR wurde nach Art. 107 Gemeindeordnung (GO) sowie § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung (EBV) geprüft und uneingeschränkt testiert. Die Begutachtung der Entlastung wird empfohlen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Werkausschuss ist gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat für die Entlastung zuständig.
Sachverhalt (RprA):
Die örtliche Prüfung ist seit der Änderung der GO zum 01.08.2004 auch Grundlage für die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR die Entlastung zu erteilen.
Nach erfolgter Begutachtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO der Stadtrat zuständig.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Vorlage begründet sich aus der Eigenbetriebsverordnung heraus und betrifft kaufmännische Aufgaben ohne Auswirkungen auf unterschiedliche Personengruppen
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II StK
Gutachtenvorschlag (WerkA SÖR Ö 21.09.2022):
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Gutachtenvorschlag (RprA Ö 30.11.2022)
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Beschlussvorschlag (StR Ö 14.12.2022)
Der Stadtrat erteilt für den mit Stadtratsbeschluss vom dd.mm.2019 festgestellten Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs SÖR gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Bericht
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die
Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni
Anlagen: Zwischenbericht
Sachverhalt (kurz):
Gem. § 4 Abs. 7 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖRS) legt die Werkleitung den Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögensplans für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 vor.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Zwischenbericht ist die zahlenmäßige Darstellung der Ergebisse der Erträge, der Aufwendungen und des Vermögensplans des Eigenbetriebes.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II
Servicebetrieb
Öffentlicher
Raum Nürnberg
Zwischenbericht
über die Entwicklung der Erträge und der Aufwendungen
sowie die Entwicklung des Vermögensplans
für die Zeit vom 01. Januar 2022 bis 30. Juni 2022
Inhaltsverzeichnis
Ertragslage 1. Halbjahr 2022 ........................................................................................... 1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen ................................................................... 2 Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des Unternehmens .............. 2 Ertragslage ...................................................................................................................... 3 Umsatzerlöse ............................................................................................................................ 3 Sonstige betriebliche Erträge ................................................................................................... 3 Materialaufwand ...................................................................................................................... 3 Personalaufwand ...................................................................................................................... 3 Abschreibungen ........................................................................................................................ 4 Sonstige betriebliche Aufwendungen ...................................................................................... 4 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ........................................................................................ 5 Sonstige Steuern ....................................................................................................................... 5 Halbjahresergebnis ................................................................................................................... 5 Finanzlage ....................................................................................................................... 6 Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs .................................................. 6 Prognose Jahresergebnis ................................................................................................ 6 Erläuterungen zum Investitionsprogramm ....................................................................... 7 Stand der Investitionen .................................................................................................... 8
Der Zwischenbericht zum 30. Juni 2022 ist gemäß Betriebssatzung für den Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (ServicebetriebsS – SÖRS), § 4 Absatz 7 schriftlich vorzulegen.
Ertragslage 1. Halbjahr 2022
| Gewinn- und Verlustrechnung | Ist 01-06/2022 | I s t 01-06/2021 | I s t Abw. absolut | I s t Abw. relativ | Plan 01-06/2022 | Ist - Plan Abw. absolut | Ist - Plan Abw. relativ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufw. für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufw. f. Altersversorgung u. Unterstützung 7. Abschreibungen auf immat. VMGs d. AVs u. Sachanlagen 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Halbjahresergebnis nach Steuern 12. Sonstige Steuern | 69.097.288 0 0 230.111 22.959.677 5.619.978 17.339.699 29.719.689 22.491.306 7.228.383 1.672.500 8.198.071 38 1.868.504 4.908.996 106.556 | 63.644.910 23 0 201.383 21.582.162 4.698.242 16.883.920 28.509.933 21.318.340 7.191.592 1.615.500 8.039.645 0 2.272.380 1.826.696 103.384 | 5.452.378 -23 0 28.728 1.377.515 921.736 455.779 1.209.756 1.172.965 36.791 57.000 158.425 38 -403.876 3.082.300 3.172 | 8,57% -1,00 14,27% 6,38% 19,62% 2,70% 4,24% 5,50% 0,51% 3,53% 1,97% -17,77% 168,74% 3,07% | 72.185.085 500 2.500 368.000 31.872.243 5.576.440 26.295.804 30.974.196 23.253.271 7.720.925 1.672.500 9.524.632 10.000 1.818.500 -3.295.985 55.500 | -3.087.797 -500 -2.500 -137.889 -8.912.566 43.539 -8.956.105 -1.254.507 -761.965 -492.542 0 -1.326.561 -9.962 50.004 8.204.981 51.056 | -4,28% -1,00 -1,00 -37,47% -27,96% 0,78% -34,06% -4,05% -3,28% -6,38% 0,00% -13,93% -99,62% 2,75% -248,94% 91,99% |
| 13. Halbjahresergebnis | 4.802.440 | 1.723.312 | 3.079.128 | 178,68% | -3.351.485 | 8.153.925 | -243,29% |
Zwischenbericht zum 30.06.2022
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das preis-, kalender- und saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt ist trotz der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine im 1. Quartal 2022 um 0,2 % gegenüber dem 4.Quartal 2021 gestiegen und die Bundesregierung rechnet für 2022 mit einem Wachstum von 2,2 %. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Die wirtschaftliche Entwicklung im 1.Quartal 2022“ vom 24.06.2022). Prognosen über das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zu 2021 sind insbesondere aufgrund der in 2022 aufgetretenen Lieferengpässe bei Vorprodukten und den stark gestiegenen Energiepreisen mit großer Unsicherheit belegt. Nach der Schätzung des Institutes für Weltwirtschaft in Kiel (IfW) wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2022 um 2,7 % (Vj. 3,9 %) gegenüber 2021 ansteigen.
Die Anzahl der Erwerbstätigen wird in 2022 mit 45,45 Mio. (Vj. 44,8 Mio.) im Vergleich zum Vorjahr leicht anstiegen.
Die Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde hat sich im 1.Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % erhöht. Die Arbeitslosenquote wird sich gegenüber dem Vorjahr von 5,8 % auf 5,1 % verringern (Sachverständigenrat, Prognose zum Arbeitsmarkt in Deutschland 2022 vom 30.03.2022).
Geschäftsverlauf, Wettbewerbssituation und Marktstellung des
Unternehmens
Der Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes ist im Wesentlichen abhängig von der Höhe des Zuschusses der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes wird der finanzielle Mittelbedarf des SÖR zur Erbringung der geforderten Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg und deren Bürger in den kommenden Jahren ermittelt. Die Leistungen gegenüber der Stadt Nürnberg werden im Wesentlichen von dieser durch einen Zuschuss finanziert. Der Zuschuss wird verbindlich zugesagt. Im Jahr 2022 beläuft sich der Zuschuss planmäßig auf 104.449 T€. Der Zuschuss entspricht damit 69,7 % (Vj. 68,7 %) der geplanten Umsatzerlöse. Die Höhe des Zuschusses ist einerseits abhängig von den notwendigen Ausgaben für den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur Nürnbergs und andererseits von der Haushaltslage der Stadt Nürnberg. Da der SÖR hauptsächlich Dienstleistungen für die Stadt Nürnberg erbringt und in diesem Rahmen überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllt, steht der Eigenbetrieb nur bedingt im Wettbewerb mit anderen Unternehmen.
Zum Halbjahr wurden 52.225 T€ des Zuschusses vereinnahmt und in den Umsatzerlösen ausgewiesen (entspricht 50 % des erwarteten Jahresbetrags).
Ertragslage
Umsatzerlöse
Im Berichtszeitraum beliefen sich die Umsatzerlöse auf 69.097 T€ (Vj. 63.645 T€) und liegen damit über dem Vorjahreswert. Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen durch den höheren Zuschuss der Stadt Nürnberg in Höhe von 52.225 T€ (Vj. 49.426 T€) sowie durch die höheren Einnahmen bei den Gebühren für öffentlich-rechtliche Nutzungen 5.709 T€ (Vj. 3.026 T€) erklären. Der Anstieg bei den Gebühreneinnahmen ist u.a. auf höhere Parkeinnahmen und höhere Einnahmen bei den Sondernutzungsgebühren zurückzuführen. Die Erlöse aus den Straßenreinigungsgebühren betrugen zum 1. Halbjahr 7.331 T€ (Vj. 7.333 T€), hierhin enthalten ist auch der Stadtanteil. Die nahezu konstanten Erlöse sind auf die Straßengebühren-Kalkulation für den Zeitraum 2019 bis 2022 zurückzuführen. Aus der Bewirtschaftung von Fahrzeugen konnten Umsatzerlöse in Höhe von 1.201 T€ (Vj. 1.308 T€) erzielt werden.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich zum Halbjahr auf 230 T€ (Vj. 201 T€) und betreffen im Wesentlichen die Schadenersatzleistungen 68 T€ (Vj. 116 T€) sowie die nachträglichen Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögen 55 T€ (Vj. 12 T€).
Materialaufwand
Der Materialaufwand belief sich zum 30.06.2022 auf insgesamt 22.960 T€ (Vj. 21.582 T€). Dieser teilt sich in 5.620 T€ (Vj. 4.698 T€) für Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie in 17.340 T€ (Vj. 16.881 T€) für Aufwendungen für bezogene Leistungen auf.
Die Planwerte für den Materialaufwand werden dabei zum Halbjahr noch merklich unterschritten (27,96 %). Das ist im Wesentlichen dadurch zu erklären, dass viele der geplanten Unterhaltsmaßnahmen (u.a. witterungsbedingt) erst im Laufe des Jahres beginnen. Auch die Abrechnung erfolgt aufgrund von zeitlichem Versatz häufig, selbst wenn eine Baumaßnahme im ersten Halbjahr abgeschlossen wird, erst in der zweiten Jahreshälfte.
Personalaufwand
Die Personalaufwendungen sind zum Halbjahr der größte Posten auf der Aufwandsseite. Die Löhne und Gehälter sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich zum Halbjahr auf insgesamt 29.720 T€ (Vj. 28.510 T€).
Der Anstieg der Personalaufwendungen erklärt sich insbesondere dadurch, dass im Vergleich zum Vorjahr die jährlichen Sonderzahlungen, die zum Großteil im 2. Halbjahr anfallen (z.B. „Weihnachtsgeld“), erstmals mit der Hälfte der prognostizierten Werte anteilig berücksichtigt wurden.
Die Rückstellungsbuchungen im Personalbereich (Pensions-, Beihilfe und Altersteilzeitrückstellungen) wurden mit der Hälfte der prognostizierten Werte anteilig berücksichtigt, da die tatsächliche Buchung dieser Rückstellungen erst nach Vorlage der versicherungsmathematischen Gutachten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt.
Eine Aufteilung des Personalaufwandes zum 30.06. liefert die folgende Tabelle:
| Personalaufwand | 01-06/2022 T€ | 01-06/2021 T€ |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 22.491 | 21.318 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon Aufwendungen für Altersversorgung | 7.228 2.900 | 7.192 2.804 |
| Gesamt | 29.720 | 28.510 |
Zum Stichtag 30.06.2022 waren 973 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beim SÖR beschäftigt. Die Entwicklung des Personalstandes gibt folgende Tabelle wieder:
| Stand 01.01. | Zugänge | Abgänge | Stand 30.06. | |
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | 978 | 33 | 38 | 973 |
Abschreibungen
Die Abschreibungen erreichten 2021 die Höhe von 3.416 T€. Für das erste Halbjahr 2022 wird die Hälfte des Gesamtjahres-Planansatzes für das Jahr 2022 berücksichtigt (1.673 T€). Die tatsächliche Buchung erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses. Im Wesentlichen entfallen die planmäßigen Abschreibungen auf Fahrzeuge (1.050 T€), auf Gebäude (200 T€) sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung (313 T€).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im ersten Halbjahr 8.198 T€ (Vj. 8.040 T€) angefallen. Hiervon waren 4.458 T€ (Vj. 4.458 T€) Verwaltungskostenerstattungen an die Stadt Nürnberg für erbrachte Verwaltungsdienstleistungen.
Die Miet- und Pachtaufwendungen sowie die Mietnebenkosten für Immobilien haben zum Berichtszeitpunkt 1.460 T€ betragen und liegen damit über dem Niveau des Vorjahres (1.380 T€).
Für die Pflege von Software sind 867 T€ (Vj. 768 T€) angefallen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betragen zum Halbjahr 1.869 T€ (Vj. 2.272 T€). Diese setzen sich zum einen aus den Zinsen für das Trägerdarlehen 127 T€ (Vj. 138 T€) zusammen. Die Zinsen für das Trägerdarlehen sind aufgrund der erfolgten Tilgung rückläufig. Zudem sind Abzinsungsbeträge für Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen für Beamte sowie Altersteilzeit in Höhe von 1.656 T€ (Vj. 2.106 T€) enthalten. Die Buchung der Abzinsungsbeträge für Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses auf Grundlage der entsprechenden versicherungsmathematischen Gutachten. Für das Halbjahr wurde daher die Hälfte der prognostizierten Werte für 2022 berücksichtigt.
Sonstige Steuern
An sonstigen Steuern, überwiegend Kfz-Steuer, waren im Berichtszeitraum 106 T€ (Vj. 103 T€) zu entrichten.
Halbjahresergebnis
Insgesamt belief sich damit das Halbjahresergebnis auf einen Überschuss von 4.802 T€. Im Vorjahr wurde zum Halbjahr ein Überschuss von 1.723 T€ ausgewiesen.
Finanzlage
Im Rahmen des Finanzmanagements wird eine fristenadäquate Finanzierung angestrebt, um eine nachhaltige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Als kurzfristige Finanzierungsquelle zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit werden dem SÖR von der Stadt Nürnberg ein Zahlungstransferkonto und ein Betriebsmittelkonto zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus verfügt SÖR über ein Bankkonto. Das Cash-Management erfolgt als Dienstleistung durch die Stadt Nürnberg.
Das Trägerdarlehen der Stadt Nürnberg in Höhe von ursprünglich 27.000 T€ wurde zum Halbjahr 2022 planmäßig mit 450 T€ getilgt.
Der SÖR konnte im Wesentlichen aufgrund des Zugriffes auf das von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkonto im abgelaufenen Halbjahr seine Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen. Liquiditätsengpässe sind im 1. Halbjahr nicht eingetreten.
Abschließende Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs
Die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs zum 30.06.2022 hat sich im Vergleich zum Vorjahr trotz der Corona-Pandemie und des militärischen Konfliktes in der Ukraine nicht verschlechtert. Insgesamt war die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebes im Halbjahr zufriedenstellend. Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung bestehen insbesondere bei den Umsatzerlösen und der Durchführung von Unterhaltsmaßnahmen, da die Auswirkungen von Corona und der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine z.B. auf die Preisentwicklung und Verfügbarkeit bei Rohstoffen nur schwer abschätzbar sind.
Prognose Jahresergebnis
Im Berichtszeitraum 01.01.2022 bis 30.06.2022 weist der Eigenbetrieb ein positives Ergebnis von 4.802 T€ aus. Eine lineare Hochrechnung des Halbjahresergebnis des operativen Geschäfts auf das Gesamtjahresergebnis ist nicht aussagefähig. Erfahrungsgemäß fallen im 2. Halbjahr wesentlich mehr Aufwendungen im Vergleich zum 1. Halbjahr an.
Im Wirtschaftsplan 2022 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 226 T€ geplant. Dieser ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Straßenreinigungsgebühren.
Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage ist es schwer eine Prognose für das Geschäftsjahr 2022 zu treffen. Auf Basis derzeitiger Informationen prognostizieren wir einen Jahresüberschuss von 4,0 Mio. € bis 5,0 Mio. €.
Erläuterungen zum Investitionsprogramm
Für das Jahr 2022 wurde ein Finanzbedarf aus Investitionen in unbewegliches, bewegliches und immaterielles Vermögen von insgesamt 17.087 T€ (Vj. 6.992 T€) geplant. Die geplanten Investitionsausgaben betreffen im Wesentlichen das Großprojekt Betriebszentrale Pferdemarkt (10.000 T€), Grundstücks- oder Gebäudevorhaben (1.345 T€) sowie Anschaffungen im Fahrzeugbereich (4.079 T€).
Bei der Gegenüberstellung „Investitionen 2022 (in T€)“ handelt es sich bei den Istwerten um bereits beschafftes Anlagevermögen. Der so ermittelte Wert beträgt zum 1. Halbjahr 1.877 T€. Im Wesentlichen setzt sich die Summe aus Beschaffungen im Fuhrpark (258 T€) und Gebäude- sowie Grundstücksmaßnahmen (1.458 T€) zusammen. Auch im investiven Bereich macht sich die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage in Form von längeren Lieferzeiten bemerkbar.
Es wird davon ausgegangen, dass der Planwert für 2022 von 17.087 T€ eingehalten und ausreichend sein wird.
Stand der Investitionen
| Vermögensplan (in T€) | 2021 Plan | 2022 Plan |
|---|---|---|
| I. Mittelverwendung 1. Investitionen 2. Periodenergebnis - Verlust 3. Darlehenstilgung 4. Mehrung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) 5. Minderung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) | 6.992 0 900 1.461 145 | 17.087 0 900 0 500 |
| S u m m e | 9.498 | 18.487 |
| II. Mittelherkunft 1. Abschreibungen 2. Zuschüsse 3. Periodenergebnis - Gewinn 4. Kreditaufnahme 5. Mehrung sonstiger Passiva (Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) 6. Minderung sonstiger Aktiva (Umlaufvermögen) | 3.231 0 0 0 6.267 0 | 3.390 0 226 0 5.518 9.353 |
| S u m m e | 9.498 | 18.487 |
| Investitionen 2022 (in T€) | 2021 Plan | 2022 Plan | 2022 Ist |
|---|---|---|---|
| a) Immaterielle Vermögensgegenstände (v. a. Software) Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt b) Grundstücke und Gebäude Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt Betriebszentrale c) Fahrzeuge Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt d) Maschinen, technische Anlagen, Be- triebsvorrichtungen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung Gebühren Straßenreinigung Leistungen für die Stadt | 431 0 431 2.450 0 1.450 1.000 3.164 1.350 1.814 948 24 923 | 613 0 613 11.345 500 845 10.000 4.079 1.190 2.889 1.050 12 1.038 | 3 0 3 1.458 0 203 1.255 258 0 258 158 1 157 |
| S u m m e | 6.992 | 17.087 | 1.877 |
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 21.09.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Jugendhilfeausschuss 29.09.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Leitlinien zur Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen gem.
DIN 18034
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
Im Rahmen der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ wurden Leitlinien gemäß DIN 18034 vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie – Jugendamt sowie dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) zur Bewertung der Nürnberger Spielflächen und als Standard für die künftigen Spielflächenplanungen formuliert. In diesen Leitlinien sind Erkenntnisse zur Qualität und zur Inklusion abgebildet. Die Verwaltung des Jugendamts und der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) legen im Folgenden die verbindliche Anwendung der Leitlinien und das Erreichen von Mindestwerten bei der Beurteilung von Qualität und Inklusion zur Beschlussfassung vor.
Die Leitlinien werden nicht im Ratsinformationssystem veröffentlicht, die Ausschussmitglieder erhalten per Mail einen Link zum Download.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leitlinien gelten für junge Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung. Kinder mit Behinderung stehen besonders im Fokus der inklusiven Spielplatzplanung.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
J
Behindertenrat Stadt Nürnberg
Beschlussvorschlag:
Zukünftig werden bei Neuplanungen und Sanierungen von öffentlichen Spielflächen der Stadt Nürnberg die Leitlinien „miteinander spielen | Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen“ in der aktuellen Fassung zur Überprüfung von Qualität und Inklusion angewendet. Die Planungen haben die Ergebnisse der Beteiligungsformate aufzugreifen. Bei der anschließenden Überprüfung wird mindestens Stufe 1 von 3 Stufen bei der Inklusion (d.h. die Mindestanforderung an Inklusion ist erfüllt) sowie mindestens Note 3 (bei einer klassischen Notenskala 1 bis 6) bei der Qualität erreicht.
Entscheidungsvorlage
Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen gem. DIN 18034
Derzeit wird die Jugendhilfeplanung „Spielen in der Stadt“ vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familie
- Jugendamt sowie dem Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) fortgeschrieben. Neben der qualitati-
ven und quantitativen Bewertung der Nürnberger Spielflächen werden hierin u.a. Standards für die künftigen Spielflächenplanungen gemäß DIN 18034 formuliert.
In der Norm sind planerische und spielpädagogische Erkenntnisse zur Qualität und u.a. aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes der Themenbereich Inklusion verbindlich abgebildet.
Die Verwaltung hat zur Umsetzung der DIN 18034 in Nürnberg Leitlinien erarbeitet. Diese erläutern Planenden die künftigen Anforderungen bezüglich Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfe und Aktionsflächen durch Leitideen, Skizzen und Fallbeispiele. Dieser wurde im Dezember 2021 dem Normenausschuss A005 DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) NA 005-01-14AA Arbeitsausschuss Spielplätze zur Prüfung vorgelegt. Der Ausschuss hat in seiner Rückmeldung die Nürnberger Leitlinien ausdrücklich begrüßt und bescheinigt, dass diese die Vorgaben zu Qualität wie auch Inklusion der DIN 18034 vorbildlich abbilden.
Zur Überprüfung der Qualität werden Prüfbögen und für inklusive Belange eine Matrix sowie Bewertungsschemata vorgeschlagen. Deren grundsätzliche Anwendung wurde bereits mit Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 (Umsetzung der Behindertenrechtskonvention / Maßnahmen) als grundlegend für die Beurteilung, inwieweit Inklusion als Kriterium für Nürnberger Spielplätze, Spielhöfe und Aktionsflächen erfüllt wird, beschlossen.
Der vorliegende Sachverhalt wird sowohl dem SÖR-Werkausschuss als auch dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt, damit neben den bereits beschlossenen Prüfmatrizes zur Inklusion (vgl. Beschluss vom 15.12.2021) auch verbindliche Zielwerte für die Themenbereiche Qualität und Inklusion festgesetzt sind.
Es wird mindestens Stufe 1 von 3 Stufen bei der Inklusion (d.h. die Mindestanforderung an Inklusion ist erfüllt) sowie mindestens Note 3 (bei einer klassischen Notenskala 1 bis 6) bei der Qualität vorgeschlagen.
Mit dieser Vorgabe zur Qualität sind keine Mehrkosten bei Errichtung einer Spielplatzfläche mit der Mindeststufe Note 3 zu erwarten. Es werden aber wichtige Standards zur Qualitätssicherung und Überprüfung von DIN-Vorgaben erwirkt.
Die Umsetzung der Inklusionsvorgaben zur Stufe 1, bei Neubau und Generalsanierungen, können zwischen kostenneutral und bis 5% Mehrkosten erfolgen. Eventuelle Mehrkosten können durch eine Anpassung der geplanten Elemente und Einfassungen kompensiert werden.
Mit dem Beschluss sind die vorliegenden Leitlinien verbindlich anzuwenden.
Darüber hinaus werden diese für Planende digital veröffentlicht und somit auch einem überregionalen Interessentinnen- und Interessentenkreis zugänglich gemacht werden. Die Stadt Nürnberg ist damit die erste Großstadt Deutschlands, die flächendeckend Kriterien sowie die Umsetzung inklusiver und qualitativer Belange für Spielflächen beschreibt und beschließt. Sie würde damit ihre Rolle als „Stadt des Spielens“ überregional festigen und weiter ausbauen.