Beilage Nr. zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 20.09.2022
Überblick zur Leistungsorientierten Bezahlung (LoB)
bei der Stadt Nürnberg im Jahr 2021
1. LoB bei Tarifbeschäftigten
1.1 Rechtsgrundlagen
Die Stadt gewährt auf der Grundlage des § 18 TVöD und der Dienstvereinbarung vom 15.01.2015 Tarifbeschäftigten Basisleistungsentgelte (Basis-LE), Zusatzleistungsentgelte (Zusatz-LE) und Prämien für besondere Leistungen (PbL).
1.2 Volumen
Das Volumen für die 3-Säulen betrug im Jahr 2021 insgesamt ca. 6,5 Millionen Euro. Dies entspricht 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres zuzüglich des Restbetrags aus dem Vorjahr und damit der tariflichen Vereinbarung gemäß Protokollerklärung Nr. 1 Satz 4 zu § 18 Absatz 4 TVöD.
Entsprechend der o. g. Dienstvereinbarung verteilt sich dieses Volumen wie folgt: ■ 67 % (ca. 4,3 Millionen Euro) für das Basis-LE ■ 20 % (ca. 1,3 Millionen Euro) für das Zusatz-LE und ■ 13 % (ca. 800.000 Euro) für PbL zur Verfügung
1.3 Basisleistungsentgelt
Das stadtweit einheitliche Basis-LE betrug für Vollbeschäftigte 650 Euro. Es wurde mit dem Gehalt für den Monat Juli allen Beschäftigten ausgezahlt, die den Anforderungen ihrer Stelle gerecht wurden und so durch ihre Leistung zum Erfolg der Stadtverwaltung beitrugen.
1.4 Zusatzleistungsentgelt
Zusatz-LE können bis zu 15 % der Beschäftigten erhalten. Voraussetzung für die Gewährung sind herausragende Leistungen. Im Rahmen von Zielvereinbarungen mit Gruppen oder Teams kann die Verteilungsquote auf 20 % der Beschäftigten erweitert werden.
Im vergangenen Jahr erhielten 1.587 Tarifbeschäftigte Zusatzleistungsentgelte im Wert von 1.279.852 Euro. Das höchste Zusatzleistungsentgelt betrug 2.400 Euro, das niedrigste 25,33 Euro. Im Durchschnitt wurde ein Zusatzleistungsentgelt in Höhe von rund 806 Euro gezahlt.
Der Anteil von Schwerbehinderten unter den Empfängerinnen und Empfängern von Zusatzleistungsentgelt betrug 8,34 %, der Anteil der schwerbehinderten Personen unter den städtischen Tarifbeschäftigten lag 2021 bei 10,31 %. Schwerbehinderte Beschäftigte waren beim Zusatzleistungsentgelt 2021 somit wie schon 2020 unterrepräsentiert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich das Zusatzleistungsentgelt unter Frauen und Männern1, Voll- und Teilzeitbeschäftigten und den in 4 Qualifikationsebenen zusammengefassten Entgeltgruppen verteilt.
| Zusatzleistungsentgelt 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zusatz-LE | Beschäftigte | % | Betrag in € | % |
| Insgesamt (Ø 806 €) | 1.587 | 100,00 | 1.279.852,00 | 100,00 |
| Frauen (Ø 774 €) | 954 | 60,11 | 738.214,70 | 57,68 |
| Männer (Ø 856 €) | 633 | 39,89 | 541.637,30 | 42,32 |
| Vollzeit | 1.029 | 64,84 | 904.765,16 | 70,69 |
| Teilzeit | 558 | 35,16 | 375.086,84 | 29,31 |
| Ebene 11) | 186 | 11,72 | 125.465,53 | 09,80 |
| Ebene 22) | 653 | 41,15 | 511.117,71 | 39,94 |
| Ebene 33) | 626 | 39,45 | 534.632,06 | 41,77 |
| Ebene 44) | 122 | 07,69 | 108.636,70 | 08,49 |
- EGr E1 – E4 2) EGr E5 – E9a, S4 – S9 3) EGr E9b – E12, S10 – S18 4) EGr E13 – E15Ü
1.4.1 Zusatzleistungsentgelt für Frauen und Männer
Von den Beschäftigten, die Zusatzleistungsentgelt erhielten, waren 954 Frauen (60,11 %) und 633 Männer (39,89 %). Von den ausgezahlten 1.279.852 Euro entfielen 57,68 % auf Frauen und 42,32 % auf Männer. Der Anteil der Frauen an den Tarifbeschäftigten betrug 2021 ca. 59 %. Bei der Vergabe des Zusatzleistungsentgelts wurden Frauen somit minimal überproportional zu ihrem Anteil an den Tarifbeschäftigen berücksichtigt. Der durchschnittlich gewährte Betrag war jedoch um rund 9,6 % niedriger als der von Männern.
1.4.2 Zusatzleistungsentgelt für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
1.029 Vollzeit- (64,84 %) und 558 Teilzeitbeschäftigte (35,16 %) bekamen Zusatzleistungsentgelt. Vom Gesamtbetrag entfielen 70,69 % auf Vollzeit- und 29,31 % auf Teilzeitbeschäftigte. Von den Tarifbeschäftigten waren 2021 ca. 58 % in Vollzeit und ca. 42 % in Teilzeit tätig. Teilzeitbeschäftigte wurden somit beim Zusatzleistungsentgelt nur unterproportional berücksichtigt.
1.4.3 Zusatzleistungsentgelt nach Gruppen der tariflichen Eingruppierung
186 (11,72 %) Beschäftigte in Ebene 1, 653 (41,15 %) in Ebene 2, 626 (39,45 %) in Ebene 3 und 122 (7,69 %) in Ebene 4 erhielten Zusatzleistungsentgelt. Vom Gesamtbetrag des Zusatzleistungsentgelts entfielen 9,80 % auf Ebene 1, 39,94 % auf Ebene 2, 41,77 % auf Ebene 3 und 8,49 % auf Ebene 4. Gesamtstädtisch befanden sich 2021 ca. 20 % der Tarifbeschäftigten in Ebene 1, ca. 40 %, in Ebene 2, ca. 34 % in Ebene 3 und ca. 6 % in Ebene 4. Somit wurde Ebene 1 bei der
1 2021 waren keine Beschäftigten mit dem Merkmal „divers“ erfasst.
Vergabe des Zusatzleistungsgeldes unterproportional und Ebene 3 überproportional berücksichtigt.
1.5 Prämien für besondere Leistungen
1.414 Tarifbeschäftigte erhielten PbL im Wert von insgesamt 830.553,30 Euro. Der niedrigste Prämienbetrag war 30 Euro, der höchste 2.000 Euro. Die durchschnittliche Prämienhöhe betrug rund 587 Euro.
Der Anteil von Schwerbehinderten unter den Empfängerinnen und Empfängern von PbL betrug 8,84 %. Damit wurden Schwerbehinderte bei der Gewährung von PbL, unterhalb ihres Anteils an den Tarifbeschäftigten berücksichtigt.
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die PbL bei Tarifbeschäftigten, unterschieden nach Männern und Frauen, Voll- und Teilzeitbeschäftigten und den 4 Ebenen der tariflichen Eingruppierung, verteilen.
| Prämien für besondere Leistungen bei Tarifbeschäftigten 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| PbL | Beschäftigte | % | Betrag in € | % |
| Insgesamt (Ø 587 €) | 1.414 | 100,00 | 830.553,30 | 100,00 |
| Frauen (Ø 639 €) | 757 | 53,54 | 483.408,81 | 58,20 |
| Männer (Ø 528 €) | 657 | 46,46 | 347.144,49 | 41,80 |
| Vollzeit | 886 | 62,66 | 540.413,74 | 65,07 |
| Teilzeit | 528 | 37,34 | 290.139,56 | 34,93 |
| Ebene 11) | 202 | 14,29 | 083.790,90 | 10,09 |
| Ebene 22) | 573 | 40,52 | 321.475,48 | 38,71 |
| Ebene 33) | 547 | 38,68 | 361.297,87 | 43,50 |
| Ebene 44) | 92 | 06,51 | 063.989,05 | 07,70 |
- EGr E1 – E4 2) EGr E5 – E9a, S4 – S9 3) EGr E9b – E12, S10 – S18 4) EGr E13 – E15Ü
1.5.1 PbL für Frauen und Männer
Unter den 1.414 Tarifbeschäftigten, die PbL erhielten, waren 757 Frauen (53,54 %) und 657 Männer (46,46 %). Vom ausgezahlten Gesamtbetrag entfielen 58,20 % auf Frauen und 41,80 % auf Männer. Frauen wurden somit bei der Anzahl der gewährten Prämien unterdurchschnittlich, bei der Prämienhöhe jedoch überdurchschnittlich berücksichtigt.
1.5.2 PbL für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
886 Vollzeitbeschäftigte (62,66 %) und 528 Teilzeitbeschäftigte (37,34 %) erhielten PbL. Auf Vollzeitbeschäftigte entfielen 65,07 %, auf Teilzeitbeschäftigte 34,93 % des gesamten Auszahlungsbetrags. Teilzeitbeschäftigte waren somit, gemessen an ihrem Anteil an allen Tarifbeschäftigten (41,78 %) unter den Empfängerinnen und Empfängern von PbL deutlich unterrepräsentiert.
1.5.3 PbL nach Gruppen der tariflichen Eingruppierung
202 (14,29 %) Beschäftigten in Ebene 1, 573 (40,52 %) in Ebene 2, 547 (38,68 %) in Ebene 3 und 92 (6,51 %) in Ebene 4 wurden PbL gewährt. Die Prämiensumme verteilt sich auf die Ebenen wie folgt: Ebene 1: 10,09 %, Ebene 2: 38,71 %, Ebene 3: 43,50 % und Ebene 4: 7,70 %. Gemessen an ihrem eigentlichen Anteil an den Tarifbeschäftigten war Ebene 1 bei den PbL unterrepräsentiert.
2. LoB bei Beamtinnen und Beamten
2.1 Rechtsgrundlagen
Die Stadt gewährt Basisleistungsbezüge, Zusatzleistungsbezüge und Prämien für besondere Leistungen an ihre Beamtinnen und Beamten auf der Grundlage des Art. 62 Abs. 7 LlbG in Verbindung mit Art. 68 Abs. 1 Satz 1 BayBesG und der o. g. Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt.
2.2 Volumen Leistungsbezüge
Nach Beschluss des POA vom 7. Mai 2013 steht bei der Stadt 1 % der jeweils vorjährigen Grundgehaltssumme der Beamtinnen und Beamtinnen (gesetzlich zulässiger Höchstbetrag) für die Gewährung der Leistungsbezüge (Basis-LB, Zusatz-LB und der PbL) zur Verfügung (zzgl. etwaiger Restbeträge aus dem Vorjahr). Im Jahr 2021 waren dies rund 1,5 Millionen Euro. Davon entfielen gemäß der Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt ■ 67 % (ca. 1 Millionen Euro) auf die Basis-LB ■ 20 % (ca. 303.000 Euro) auf die Zusatz-LB und ■ 13 % (ca. 197.000 Euro) auf die PbL.
2.3 Basisleistungsbezüge
Basis-LB wurden analog der Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt allen Beamtinnen/ Beamten gewährt, die den Anforderungen ihrer Stelle gerecht wurden. Der einheitliche Basis- LB betrug 375 Euro (Vollzeitkräfte ohne Abzüge für Abwesenheitszeiten) und wurde mit dem Gehalt für den Monat Juli ausgezahlt. Keiner Beamtin bzw. keinem Beamten wurde der Basis-LB versagt, weil die Leistungen den Anforderungen nicht gerecht wurden.
2.4 Zusatzleistungsbezüge
Zusatz-LB können (analog der Regelung bei Tarifbeschäftigten) bis zu 15 % der Beamtinnen und Beamten (einer Dienststelle) erhalten, soweit sie herausragende Leistungen erbracht haben. Die Verteilungsquote kann auf 20 % erhöht werden, wenn Zielvereinbarungen zugrunde liegen oder die Gewährung an Arbeitsgruppen oder Teams erfolgt.)
657 Beamtinnen und Beamte erhielten Zusatz-LB im Gesamtwert von 302.018,51 Euro. Der höchste Zusatz-LB betrug 1.700 Euro, der niedrigste 50 Euro. Im Durchschnitt wurde ein Zusatz-LB in Höhe von 460 Euro gewährt.
Der Anteil von Schwerbehinderten unter den Beamtinnen und Beamten, die Zusatz-LB erhielten, betrug 4,96 % (steuerfrei: 3,79 %). Der Anteil der schwerbehinderten Personen unter den städtischen Beamtinnen und Beamten lag 2021 bei ca. 4,76 %. Schwerbehinderte waren somit bei den Zusatz-LB repräsentativ vertreten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich die Zusatz-LB unter Männern und Frauen, Voll- und Teilzeitbeschäftigten und die in 4 Ebenen zusammengefassten Besoldungsgruppen verteilen:
| Zusatzleistungsbezüge 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zusatz-LB | Beamtinnen/ Beamte | % | Betrag in € | % |
| Insgesamt (Ø 460 €) | 657 | 100,00 | 302.018,51 | 100,00 |
| Frauen (Ø 413 €) | 329 | 50,08 | 136.035,61 | 45,04 |
| Männer (Ø 506 €) | 328 | 49,92 | 165.982,90 | 54,96 |
| Vollzeit | 486 | 73,97 | 231.852,06 | 76,77 |
| Teilzeit | 171 | 26,03 | 070.166,45 | 23,23 |
| Ebene 1* | ||||
| Ebene 2** | 112 | 17,05 | 051.418,39 | 17,02 |
| Ebene 3*** | 317 | 48,25 | 109.191,22 | 36,15 |
| Ebene 4**** | 228 | 34,70 | 141.408,90 | 46,82 |
* BGr A2 – A5 ** BGr A6 – A8 *** BGr A9 – A12 **** BGr A13 – B3
2.4.1 Zusatzleistungsbezüge für Frauen und Männer
Unter den 657 Beamtinnen und Beamten, die Zusatz-LB erhielten, waren 329 Frauen (50,08 %) und 328 Männer (49,92 %). Von den ausgezahlten 302.018,51 Euro entfielen 45,04 % auf Frauen und 54,96 % auf Männer. Der Anteil der Frauen an den städtischen Beamtinnen/Beamten betrug 2021 ca. 46,5 %. Frauen hatten damit bei den Zusatzleistungsbezügen einen leicht überproportionalen Anteil. Die Höhe der Zusatz-LB war jedoch im Durchschnitt bei Frauen um rund 18,4 % niedriger als bei Männern.
2.4.2 Zusatzleistungsbezüge für Voll- und Teilzeitbeschäftigte
486 vollzeit- (73,97 %) und 171 teilzeitbeschäftigte (26,03 %) Beamtinnen und Beamte bekamen Zusatz-LB. Vom Gesamtbetrag entfielen 76,77 % auf Vollzeit- und 23,23 % auf Teilzeitbeschäftigte. Unter den städtischen Beamtinnen und Beamten waren 2021 ca. 70 % in Vollzeit und ca. 30 % in Teilzeit tätig. Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte wurden somit bei den Zusatz-LB unterproportional berücksichtigt.
2.4.3 Zusatzleistungsbezüge nach in 4 Ebenen zusammengefassten Besoldungsgruppen
In der 2. Ebene bekamen 112 (17,05 %) in der 3. Ebene 317 (48,25 %) und in der 4. Ebene 228 (34,70 %) Beamtinnen und Beamte Zusatz-LB. Der Gesamtbetrag verteilt sich wie folgt: Ebene 2: 17,02 %, Ebene 3: 36,15 % und Ebene 4: 46,82 %. Gesamtstädtisch befanden sich in Ebene 2 ca. 17,15 %, in Ebene 3 ca. 34,20 % und in Ebene 4 ca. 48,55 % der Beamtinnen und Beamten. Ebene 2 wurde bei den Zusatzleistungsbezügen entsprechend, Ebene 3 leicht überproportional berücksichtigt, Ebene 4 hingegen unterproportional.
2.5 Prämien für besondere Leistungen
549 Beamtinnen und Beamte erhielten PbL im Wert von insgesamt 196.138,55 Euro. Der niedrigste Prämienbetrag war 65,26 Euro, der höchste 1.794,39 Euro. Die durchschnittliche Prämienhöhe lag bei 357 Euro.
Der Anteil von Schwerbehinderten unter den Empfängerinnen und Empfängern von PbL betrug 4,74 % (steuerfrei : 5,52 %). Er liegt damit geringfügig unter der Schwerbehindertenquote bei den städtischen Beamtinnen und Beamten (4,76 %).
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Pbl auf Beamtinnen und Beamte, Voll- und Teilzeitbeschäftigte und die in 4 Ebenen zusammengefassten Besoldungsgruppen, verteilen.
| Prämien für besondere Leistungen bei Beamtinnen und Beamten 2021 | ||||
|---|---|---|---|---|
| PbL | Beamtinnen/ Beamte | % | Betrag in € | % |
| Insgesamt (Ø 357 €) | 549 | 100,00 | 196.138,55 | 100,00 |
| Frauen | 270 | 49,18 | 083.736,45 | 42,69 |
| Männer | 279 | 50,82 | 112.402,10 | 57,31 |
| Vollzeit | 384 | 69,95 | 148.663,42 | 75,80 |
| Teilzeit | 165 | 30,05 | 047.475,13 | 24,20 |
| Ebene 1* | 003 | 00,55 | 000750,00 | 00,38 |
| Ebene 2** | 093 | 16,94 | 025.833,18 | 13,17 |
| Ebene 3*** | 180 | 32,79 | 055.738,69 | 28,42 |
| Ebene 4**** | 273 | 49,73 | 113.816,68 | 58,03 |
* BGr A2 – A5 ** BGr A5 – A8 *** BGr A9 – A12 **** BGr A13 – B3
2.5.1 PbL für weibliche und männliche Beamte
Unter den 549 Beamtinnen und Beamten, die PbL erhielten, waren 270 Frauen (49,18 %) und 279 Männer (50,82 %). Von den ausgezahlten 196.138,55 Euro entfielen 42,69 % auf Frauen und 57,31 % auf Männer. Bei einem Frauenanteil von ca. 46,5 % in der städtischen Beamtenschaft sind die Beamtinnen bei den ausgezahlten Prämien in der Gesamtbetrachtung somit leicht unterproportional vertreten.
2.5.2 PbL für voll- und teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte
384 vollzeit- (69,95 %) und 165 teilzeitbeschäftigte (30,05 %) Beamtinnen und Beamte erhielten PbL. Auf Vollzeitbeschäftigte entfielen 75,80 % der Gesamtsumme, auf Teilzeitbeschäftigte 24,20 %. Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen/Beamte erreichen bei den Prämien damit nahezu den Anteil, den sie an den städtischen Beamtinnen und Beamten insgesamt haben (30,09 %).
2.5.3 PbL nach in 4 Ebenen zusammengefassten Besoldungsgruppen
3 (0,55 %) Beamtinnen und Beamten in Ebene 1, 93 (16,93 %) Beamtinnen und Beamten in Ebene 2, 180 (32,79 %) in Ebene 3 und 273 (49,73 %) in Ebene 4 wurden PbL gewährt. Die Prämiensumme verteilt sich über die Ebenen wie folgt: Ebene 1: 0,38%, Ebene 2: 13,17 %, Ebene 3: 28,42 % und Ebene 4: 58,03 %. Gemessen an der gesamtstädtischen Verteilung der Beamtinnen und Beamten über die 4 Ebenen, waren Ebene 2 und 3 hinsichtlich der Anzahl der Vergaben unterproportional und Ebene 4 deutlich überproportional vertreten.
3. Fazit
Frauen und Männer2 wurden bei der LoB 2021 im Großen und Ganzen ihrem Anteil an der städtischen Belegschaft entsprechend berücksichtigt. Insbesondere im Beamtenbereich wurden die Geschlechter paritätisch sowohl bei den Zusatzleistungsbezügen als auch bei Prämien bedacht.
Im Tarifbereich wurden Teilzeitbeschäftigte, gemessen an ihrem Anteil, bei der Ausschüttung der LoB nur unterproportional berücksichtigt. Im Beamtenbereich sind jedoch Teilzeitbeschäftigten, die eine LoB erhalten haben, ihrem Anteil entsprechend repräsentativ vertreten.
Beim Zusatzleistungsentgelt und den Prämien für Tarifbeschäftigte waren schwerbehinderte Menschen unterrepräsentiert. Bei den Zusatzleistungsbezügen und Prämien im Beamtenbereich kann ein repräsentativer Anteil der Schwerbehinderten entsprechend der Schwerbehindertenquote bei den städtischen Beamtinnen und Beamten festgestellt werden.
Hinsichtlich der Verteilung der LoB nach den Ebenen der Eingruppierung ist für 2021 festzustellen, dass die unteren Einkommensebenen nach wie vor deutlich unter ihrem eigentlichen Beschäftigtenanteil und die Ebene 4 überproportional oft berücksichtigt wurde.
Die oben dargestellten Ergebnisse werden jährlich in der paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern vom Referat für Personal, Finanzen und IT und vom Gesamtpersonalrat besetzten Betrieblichen Kommission evaluiert.
Die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe werden jährlich schriftlich über die Verteilung der Leistungsentgelte bzw. -besoldungen und Prämien für besondere Leistungen in ihrem Verantwortungsbereich informiert. Auf Basis dieser Information kann eine Erörterung der Verteilung zwischen örtlicher Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Leitung erfolgen, um etwaige Ungleichgewichte bei zukünftigen Runden zu verbessern.
II. GPR
III. GSBV
IV. GST
V. Ref. I-II / POA
Nürnberg, 17.08.2022 Personalamt
gez. Sembritzki gez. Haselbauer (3834)
2 Im Jahr 2021 waren keine Personen mit dem Merkmal „divers“ in der Belegschaft vertreten.